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Musteretiketten für Würste Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Haussalami Sachbezeichnung Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen 1 kg Nettofüllmenge L 1234 Losnummer/Chargennummer mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum kühl bei max. + 12 °C, dunkel und trocken lagern Temperatur und Lagerbedingungen Zutaten: laut Codex*, Schweinefleisch**, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speisesalz, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Gewürze, Zucker, evt. Reifekultur zur Herstellung von 100 g Salami wurden 142 g Schweinefleisch verwendet ** Zutaten * Laut Codex B14 Kap. B.4.5.1 ist für Haussalami, Heurigensalami und Salami ohne weitere Bezeichnung folgende Rezeptur erforderlich: 70 Teile Rindfleisch I und II oder mageres Schweinefleisch, 30 Teile Speck, ca. 2 g/kg Dextrose und ca. 2 g/kg Saccharose; bei aus- schließlicher Verwendung von Dextrose oder Saccharose eine adäquate Menge. Trockenverlust ca. 32 %. Salami ohne Belag mit der Bezeichnung Bauernsalami oder Bergsalami besteht aus 70 Teile Rindfleisch I und/oder sehnenarmes Schweinefleisch I, 30 Teile Speck . Trockenverlust ca. 32 %. ** Fleischanteil wird bis 100 % in % angegeben. Bei starker Abtrocknung (d.h. zur Herstellung wird mehr Fleisch verwendet als das fertige Produkt wiegt), lautet die Angabe beispielsweise: Zur Herstellung von 100 g Salami wurden 142 g Schweinefleisch verwendet.“ Gefördert aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder Seite 1 von 17

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mindestens haltbar bis TT/MM Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen Losnummer/Chargennummer L 1234 kühl bei max. + 12 °C, dunkel und trocken lagern ** Fleischanteil wird bis 100 % in % angegeben. Bei starker Abtrocknung (d.h. zur Herstellung wird mehr Fleisch verwendet als das fertige Produkt wiegt), lautet die Angabe beispielsweise: Zur Herstellung von 100 g Salami wurden 142 g Schweinefleisch verwendet.“ Sachbezeichnung Mindesthaltbarkeitsdatum

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Musteretiketten für Würste

Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007

Haussalami Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

kühl bei max. + 12 °C, dunkel und trocken lagern Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: laut Codex*, Schweinefleisch**, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speisesalz, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Gewürze, Zucker, evt. Reifekultur zur Herstellung von 100 g Salami wurden 142 g Schweinefleisch verwendet ** Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.5.1 ist für Haussalami, Heurigensalami und Salami ohne weitere Bezeichnung folgende Rezeptur erforderlich: 70 Teile Rindfleisch I und II oder mageres Schweinefleisch, 30 Teile Speck, ca. 2 g/kg Dextrose und ca. 2 g/kg Saccharose; bei aus-schließlicher Verwendung von Dextrose oder Saccharose eine adäquate Menge. Trockenverlust ca. 32 %. Salami ohne Belag mit der Bezeichnung Bauernsalami oder Bergsalami besteht aus 70 Teile Rindfleisch I und/oder sehnenarmes Schweinefleisch I, 30 Teile Speck . Trockenverlust ca. 32 %. ** Fleischanteil wird bis 100 % in % angegeben. Bei starker Abtrocknung (d.h. zur Herstellung wird mehr Fleisch verwendet als das fertige Produkt wiegt), lautet die Angabe beispielsweise: Zur Herstellung von 100 g Salami wurden 142 g Schweinefleisch verwendet.“

Gefördert aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder

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Kaminwurzen, Selchwürstel über Buchenholz geräuchert Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

kühl bei max. + 12 °C, dunkel und trocken lagern Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: laut Codex*, Fleisch (70 %) **, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speisesalz, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Gewürze, Dextrose Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.5.2.1 sind für Kaminwurzen, Boxerl, Jagdwurst und dgl. 70 Teile Rindfleisch II oder mageres Schweinefleisch und 30 Teile Speck sowie 4 g/kg Dextrose oder ca. 6 g/kg Saccharose (bei Mischungen davon adäquate Anteile), Trockenverlust ca. 30 % und bei Hauswürstel roh ca. 15 % ** Fleischanteil wird bis 100 % in % angegeben. Bei starker Abtrocknung (d.h. zur Herstellung wird mehr Fleisch verwendet als das fertige Produkt wiegt), lautet die Angabe: Zur Herstellung von 100 g Würstel wurden 125 g Schweinefleisch verwendet.“

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Käsewurst Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: laut Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Rindfleisch (%-Angabe), Käse (%-Angabe), Nitritpö-kelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speisesalz, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Gewürze

Zutaten (Schweine- und Rindfleisch kann auch als gemeinsamer %-An-teil angegeben werden.)

* Laut Codex B14 Kap. B.4.2.2.4 besteht eine Käsewurst aus 65-80 Teile Wurstmasse Tiroler (= 25 Teile Schweinefleisch I, tlw. auch Rindfleisch I, 20 Teile grob entsehntes Stelzenfleisch, 25 Teile Speck I, 30 Teile Brät 50) evt. feiner gekörnt, 20-35 Teile gewürfelter Käse vom Typ Emmentaler, Bergkäse oder mit einer anderen geeigneten beim Erhitzen nicht schmelzenden Käsesorte, auch mit geringerem Fettgehalt, ausgenommen Schmelzkäse, hergestellt.

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Polnische über Buchenholz geräuchert Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: laut Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Speck, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speisesalz, „Konservierungsmittel: Natri-umnitrit oder E 250“, Gewürze (enthält Sellerie) Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.2.2.4 besteht Polnische aus 25 Teile Schweinefleisch I, teilweise auch Rindfleisch I, 10 Teile grob entsehntes Stelzenfleisch, 15 Teile Schweinekopffleisch, 25 Teile Speck I und 25 Teile Brät 30. Polnische Spezial oder Polnische mit hervorhebender Bezeichnung besteht aus 50 Teile Schweinefleisch I, teilweise auch Rindfleisch I, 25 Teile Speck I und 25 Teile Brät 30. Würste dieser Sorte werden stets gebraten.

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Sulz Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum y

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen y

Zutaten: laut Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Schwarte, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speisesalz, „Konservierungsmittel: Natri-umnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Schwar-tensuppe, oder Aspik oder Gelatine (lt. Packung), Gemüse, Sellerie, Gewürze Zutaten

* Laut Codex B14 Kapitel B.4.3.2.1 muss eine Sulze, Haus- oder Geflügelsulze mind. 30 Teile gepökeltes oder ungepökeltes, gekochtes Schweinskopffleisch mit Schwarte, Schwarten, eventuell Herz, Zunge; bei Geflügelsulz Geflügelfleisch auch mit anhaftender Haut; höchstens 50 Teile Aspik oder Gelee, allfällige Restmenge Gemüse oder gekochtes Ei enthalten.

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Presswurst Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: laut Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Schwarte, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes Speisesalz“, „Konservierungsmittel: Natri-umnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Schwartensuppe oder Aspik oder Gelatine (lt. Packung), Zwiebel, Gewürze, evt. Essig (Art angeben: Säure oder Gärungsessig) Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.3.2.1 muss eine Presswurst (Schwartenmagen) mind. 50 Teile gepökeltes oder ungepökeltes, gekochtes Schweinskopffleisch mit Schwarte, Schwarten allenfalls Herz oder Zunge und max. 50 Teile Aspik oder Gelee, allenfalls Gemüse und gepökeltes Blut enthalten.

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Bratblutwurst Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Blut, Schweinefleisch, Innereien, Schwarte, enthält Semmelwürfel aus Weizenmehl, Schweinskopfsuppe, jodiertes Speisesalz, Zwiebel, Gewürze Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.3.4 besteht Bratblutwurst aus Schweinskopffleisch mit Schwarte und Schweineblut, Weißbrot und Cerealien (nicht über 5 Teile), Brühe (nicht über 5 Teile), Milch je nach Ortsüblichkeit

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Bratwurst roh Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L-1234 Losnummer/Chargennummer

zu verbrauchen bis TT/MM (Abgabe nur am Tag der Herstellung) Verbrauchsfrist

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Speck, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes Speisesalz“, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Gewürze Zutaten

Vor dem Verzehr durcherhitzen. Gebrauchsanleitung

Laut Codex B14 Kap. B.4.2.2.3 sind rohe Bratwürste aus Schweine- oder Kalbfleisch und Speck sowie unter Zusatz von Kochsalz oder Nitritpökelsalz sowie Gewürzen hergestellte, nicht getrocknete und in der Regel nicht geräucherte Würste. Um die entsprechende Bindung zu gewährleisten, kann auch Brät zugesetzt werden. Unter dem Punkt 4.2.2 gibt es auch Bratwürste mit einer genauen Aufteilung in 55 Teile Schweinfleisch I, 25 Teile Speck II und 20 Teile Brät

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Grillwürstel Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Speck, jodiertes Speisesalz, Gewürze Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.2.1 bestehen Bratwürste gebrüht oder roh, Rostbratwürstel oder Grillwürstel aus 55 Teilen Schweinefleisch I, 25 Teile Speck II und 20 Teile Brät 50. Grillwürstel sollten wegen möglicher Nitrosaminbildung (Krebs erregend) nicht gepökelt werden.

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Frankfurter geräuchert Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer y

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Rindfleisch (%-Angabe), Wasser, Speck, Nitritpökel-salz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes Spei-sesalz“, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit“ oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Gewürze, Stärke Zutaten

Frankfurter vor dem Verzehr kochen Gebrauchsanleitung * Laut Codex B14 Kap. B.4.2.1 bestehen Frankfurter aus 42 Teile Rindfleisch I und/oder Schweinefleisch I, 25 Teile Speck II, 33 Teile Wasser. Auf 100 Teile Wurstmasse kommt 1 Teil Kartoffelstärke oder 47 Teile Rindfleisch I und/oder Schweinefleisch I, 23 Teile Speck II und 30 Teile Wasser.

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Feine Leberstreichwurst Sachbezeichnung

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Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

250 g Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer y

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Schweineleber (%-Angabe), Schweinefleisch (%-Angabe), Speck, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speise-salz, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit“ oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe), Gewürze, evt. Dextrose Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.3.3 gibt es: Sorte 1 (= Kalbsleber-, Gansleber-, Gutsleber-, feine Leber- und Leberstreichwürste mit anderen hervorhebenden Bezeichnungen oder mit solchen, die auf ausländische Gebiete oder Orte hinweisen). Kalbs- und Gansleberstreichwurst müssen mindestens 5 % der Namensgebenden Tierart enthalten, wobei der Gesamtlebergehalt mindestens 30 von 100 Teilen betragen muss. Sorte 2 (Leberstreichwurst – eine Wortverbindung mit der Bezeichnung Leberstreichwurst darf keine Hervorhebung ausdrücken); 25 Teile Schweineleber, 22 Teile Schweinekopffleisch mit Schwarte, 15 Teile Innereien (Herz, Zunge), 38 Teile fette Abschnitte mit Schwarte Sorte 3 (Streichwurst ohne zusätzliche Bezeichnung, Zwiebelstreichwurst) muss 15 Teile Leber, 20 Teile Schweinskopffleisch mit Schwarte, 15 Teile Innereien, 10 Teile gekochte Schwarten, 40 Teile fette Abschnitte mit Schwarte enthalten. Bei der Zwiebelstreichwurst kann der Leberanteil durch andere Innereien oder Fleisch ersetzt werden.

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Leberpastete Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

500 g Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur-, Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Leber (%-Angabe), Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speisesalz, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe, Gewürze Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. B.4.3.1 werden Pasteten aus Pastetenbrät, bestehend aus Rindfleisch I, Schweinefleisch I, Kalbfleisch I und Speck II, ohne Stärke, auch unter Verwendung von Eiern und Obers hergestellt. Vielfach werden dem Brät Namensgebende Bestandteile wie Leber oder Schinken zugefügt.

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Leberkäse Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer y

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Schweinefleisch und/oder Rind-fleisch (%-Angabe), Wasser, Speck, Nitritpökelsalz (angeben als „jodiertes“ oder „unjodiertes“ Speise-salz, „Konservierungsmittel: Natriumnitrit oder E 250“, bzw. lt. Packungsangabe, Stärke (oder Weizen-stärke), Gewürze Zutaten

* Laut Codex B14 Kap. 4.2.1 besteht Leber- oder Fleischkäse gebacken aus 48 Teile Rindfleisch II und/oder Schweinefleisch II, 20 Teile Speck II und 32 Teile Wasser. Auf 100 Teile Wurstmasse kommen 6 Teile Kartoffelstärke. Leber- oder Fleischkäse gebacken werden mitunter auch mit einer Käseeinlage vom Typ Emmentaler, Bergkäse oder mit einer anderen geeigneten beim Erhitzen nicht schmelzenden Käsesorte, auch mit geringerem Fettgehalt, ausgenommen Schmelzkäse hergestellt. Leberkäse nach bayrischer Art besteht lt. Codex B14 Kap. B.4.2.2.4 aus 15 Teilen gepökeltes sehnenarmes Schweinefleisch I klein geschrotet, 85 Teile Leberkäsemasse. Auf 100 Teile Wurstmasse kommen 5 Teile Kartoffelstärke. Produkt wird ausschließlich gebacken hergestellt.

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Weißwurst Sachbezeichnung

Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen

1 kg Nettofüllmenge

L 1234 Losnummer/Chargennummer

mindestens haltbar bis TT/MM Mindesthaltbarkeitsdatum

gekühlt lagern bei + 2 bis + 6 °C Temperatur und Lagerbedingungen

Zutaten: lt. Codex*, Schweinefleisch (%-Angabe), Wasser, Speck, Zwiebel, Petersilie, jodiertes Speise-salz, Gewürze, Stärke Zutaten

Weißwurst vor dem Verzehr kochen Gebrauchsanleitung * Laut Codex B14 Kap. B.4.2.1 bestehen Weißwürste aus 49 Teile Rindfleisch II und/oder Schweinefleisch II, 18 Teile Speck II und 33 Teile Wasser. Auf 100 Teile Wurstmasse kommen 2 Teile Kartoffelstärke. Bei Weißwurst ist die zusätzliche Bezeichnung „zum Braten“ zulässig. Die Münchner Weißwurst muss laut Codex 45 Teile Kalbfleisch II und/oder Schweinefleisch II, 20 Teile Speck II, 5 Teile gekochte Schwarten und/oder Kalbskopffleisch und 30 Teile Wasser bestehen und in Schweinssaitlingen mit einem Kaliber von nicht über 32 mm abgefüllt werden.

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Kennzeichnungselemente für Würste

1. Handelsübliche Sachbezeichnung Die handelsübliche Sachbezeichnung bei Würsten richtet sich meistens nach den Angaben des Österreichischen Lebensmittelbuches. (Codex Kapitel B14 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ Neufassung Juli 2005). Es können aber auch regionale Namen wie z.B. Breinwurst (Spezialität in der Steiermark) verwendet werden.

Vorsicht bei Fantasiebezeichnungen: Wurst die im Schnittbild einer im Codex angeführten Wurst entspricht, ist als solche zu bezeichnen (z.B: Fleischwurst: kleine Stückung = Wiener). Bei Fantasiebezeichnungen muss die Wurst in der Zusammensetzung bei Brätwürsten, mindestens einer Sorte 2 und bei Fleischwürsten einer Sorte 2a entsprechen. Lyoner und Aufschnittwurst dürfen nicht mit Fantasiebezeichnungen in Verkehr gebracht werden. Tiefkühlprodukte: Zusätzlich zur handelsüblichen Sachbezeichnung ist der Hinweis „tiefgefroren“, tiefgekühlt“, „gefrostet“ oder „Tiefkühlkost“ erforderlich.

2. Name und Anschrift des Erzeugers oder Verpackers oder Verkäufers, Kontrollnummer Durch Name und Anschrift muss zurückverfolgt werden können, wer das Produkt in Verkehr gebracht hat. Wird das Produkt als Bio-Produkt bezeichnet, muss die Bio-Kontrollnummer auf das Etikett.

Identitätskennzeichen: Das Identitätskennzeichen muss auf dem Etikett von Produkten von Direktvermarktern sein, wenn sie im Ausland oder an den Großhandel vermarktet werden. Betriebe mit diesen Vermarktungsformen brauchen eine Zulassung als Zerlege- oder Verarbeitungsbetrieb. Die Zulassungsnummer ist Teil des Identitätskennzeichens. Außerdem beinhaltet das Identitäts-kennzeichen die Abkürzungen für Österreich und die Europäische Union.

Beispiel für ein Identitätskennzeichen:

3. Nettofüllmenge Angabe in Gramm oder Kilogramm, bzw. die offizielle Abkürzung „g“ oder „kg“

Achtung: Die Ziffernhöhe der Nennfüllmenge ist festgelegt! Packungsgröße in

Gramm Mindestschriftgröße in

Millimeter bis 200 3

>200 bis 1000 4 >1000 6

AT N – 123 EG

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4. Mindesthaltbarkeitsdatum Als Mindesthaltbarkeitsdatum ist jenes Datum anzugeben, bis zu dem die Ware die spezi-fischen Eigenschaften behält. Die Angaben können lauten: • „mindestens haltbar bis TT/MM“, bei einer Haltbarkeit von weniger als 3 Monaten; • „mindestens haltbar bis Ende MM/JJ“ bei einer Haltbarkeit zwischen 3 und 18 Monaten; • „mindestens haltbar bis Ende JJ“, bei einer Haltbarkeit von über 18 Monaten;.

Achtung: „mindestens“ ausschreiben!

Da die Haltbarkeit eines Produktes von mehreren Einflussfaktoren wie Herstellungs-, Lager-bedingungen oder Hygiene etc. abhängig ist, muss diese der Hersteller wissen und daher auch das Mindesthaltbarkeitsdatum selbst festlegen.

Für einige Erzeugnisse gibt es empfohlen Haltbarkeitsfristen als Richtwerte (vakuum-verpackt und bei einer Lagerung von + 2 bis + 4 °C)

• Pressschinken geschnitten ca. 3 Tage • Augsburger, Weißwürstel 5-7 Tage • Brat- und Grillwürstel 7-10 Tage • geräucherte Fleischwaren wie Frankfurter oder Fleischkäse 14-16 Tage • Toastschinken ganzer Block ca. 21 Tage • Polnische gebraten, Salami 28 Tage • Brat- und Grillwürstel tiefgekühlt bei mind. - 18 °C 8 Wochen

Zusätzliche Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum bei Tiefkühlprodukten: Aufbewahrungstemperatur – 18 °C oder weniger erforderliche Anlage: z.B. im ***-Tiefkühlfach Lagerfrist beim Letztverbraucher z.B. „im Kühlschrank bei 2-6 °C 3 Tage haltbar“ Hinweis: „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“

Beispiel: Grillwürstel tiefgekühlt im ***-Tiefkühlfach mindestens haltbar bis TT/MM/JJ, im Kühlschrank bei 4-6 °C 5 Tage haltbar; nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren

übrig gebliebene Erzeugnisse, nicht zum Ende der Mindesthaltbarkeitsfrist einfrieren!

5. Losnummer Die Losnummer ist eine frei wählbare Ziffern- oder Buchstabenkombination, mit „L“ beginnend. Der Erzeuger soll daraus eindeutig das Produktionsdatum ableiten können, um im Fall eines Produktionsfehlers die betroffene Charge aus dem Verkehr nehmen zu können (Chargenbuch).

Bei Produkten die länger als 3 Monate haltbar sind, ist die Losnummer anzugeben (z.B. Tiefkühlprodukte, Konserven) Die Angabe der Losnummer kann entfallen, wenn für das Produkt ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Tag genau angegeben wird: z.B. „mindestens haltbar bis 31.07.2008“.

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6. Hinweise auf Temperaturen und Lagerbedingungen: Der Hinweis auf die richtige Lagerung ist für die Haltbarkeit von Fleischerzeugnissen wichtig und gehört daher auf das Etikett. Laut Usancen sind Fleischerzeugnisse meistens bei + 2 bis + 4 bzw. + 6 °C zu lagern. Dauerwürste wie Salami, Selchwürstel, Kaminwurzen usw. können auch mit folgenden Lagerungshinweisen versehen werden: „kühl bei max. + 12 °C, dunkel und trocken lagern“.

7. Zutaten Unter dem Titel „Zutaten“ sind alle Stoffe anzugeben, die bei der Herstellung verwendet wurden und in irgendeiner Form im Endprodukt enthalten sind. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, zum Zeitpunkt der Herstellung anzuführen. Wasser als Zutat ist anzuführen, bei Produkten mit einem Wasser:Eiweiß – Verhältnis von über 4,0 (siehe Codex Kapitel B14 G. Grenzwerte) z.B. bei Frankfurter, Weißwust, Leberkäse etc.

Achtung bei der Verwendung von fertigen Mischungen! Diese enthalten oft bestimmte Zutaten-Kategorien die, am Etikett als solche bezeichnet werden müssen. Zum Beispiel ist Nitritpökel-salz anzuführen als „jodiertes“ oder „unjodiertes Speisesalz“, „Konservierungsmittel: Natrium-nitrit“ oder „Konservierungsmittel: E 250“, bzw. genau laut Packungsangabe. Häufig enthalten und daher anzuführen sind auch Stabilisatoren: z.B.: Diphosphat, Antioxidationsmittel: z.B.: Ascorbinsäure, Geschmacksverstärker: z.B.: Natrium-Glutamat

QUID-Regelung (Mengenmäßige Zutatendeklaration) Bei Wurst ist der Fleischanteil in % anzugeben. Bis 100 % Fleischanteil wird dieser in % angegeben, bei starker Abtrocknung (d.h. zur Herstellung wird mehr Fleisch verwendet als das fertige Produkt wiegt), lautet die Angabe beispielsweise: Zur Herstellung von 100 g Salami wurden 142 g Schweinefleisch verwendet.“

Allergenkennzeichnung: Allergene sind Stoffe, die bekannt sind dafür, dass sie allergische Reaktionen oder Über-empfindlichkeit auslösen können. Sind in den Produkten Allergene enthalten und werden diese nicht ohnehin in der Sachbezeichnung oder Zutatenliste genannt, so müssen diese mit dem Wortlaut „enthält“ und dem Allergen gekennzeichnet werden. Allergene sind u.a. Senf, Sellerie, Milch, glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Eier, Sesam, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pistazie, etc.) Erdnüsse, Sesamsamen Fisch, Soja, Schwefeldioxid und Sulfite.

Bio-Produkte: Wird ein Produkt als „bio“ ausgelobt, ist die Kennzeichnung der Bio-Zutaten erforderlich. Kennzeichnung durch „*“ bei der jeweiligen Zutat und der Hinweis: „… aus biologischer/Öko-logischer Landwirtschaft/Landbau/Anbau“. Die Abkürzung „kbA“ und „kbL“ sind erlaubt:

8. Gebrauchsanleitung Bei manchen Würsten ist der Hinweis für die richtige Zubereitung notwendig, wie z.B. „vor dem Verzehr kochen“. Zusätzliche Informationen können freiwillig gemacht werden.