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Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten.
Kon
trolle
n
Prä
vent
ion
Fors
c hun
g
Dopingbekämpfungin der CH
Swiss Olympic BASPO
- Doping-Statut - Europaratskonvention (1993)
- BG über die Förderungvon Turnen und Sport
Meilensteine im Jahr 2002
• Einführung der zentralen Doping-Strafbehörde
• Ergänzung des Sportförderungsgesetzes Zielbereich: Umfeld des Athleten
Tatbestand:
- das Herstellen, Einführen, Vermitteln, Vertreiben, Abgeben und Verschreiben von Mitteln
- das Anwenden von Methoden
zu Dopingzwecken ist verboten.
Strafe: Gefängnis oder Busse bis Fr. 100‘000.--
Doping: ein Thema im Sportkegeln?
• Seit 1990 Pflicht zur Umsetzung im Verband• Kontrolle im Rahmen der Einführung der
Disziplinarkammer für Dopingfälle• Umzusetzen bei allen Mitgliedverbänden von
Swiss Olympic • Welt-Antidoping Codex