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Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten.

Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten

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Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten.

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Kon

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Dopingbekämpfungin der CH

Swiss Olympic BASPO

- Doping-Statut - Europaratskonvention (1993)

- BG über die Förderungvon Turnen und Sport

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Meilensteine im Jahr 2002

• Einführung der zentralen Doping-Strafbehörde

• Ergänzung des Sportförderungsgesetzes Zielbereich: Umfeld des Athleten

Tatbestand:

- das Herstellen, Einführen, Vermitteln, Vertreiben, Abgeben und Verschreiben von Mitteln

- das Anwenden von Methoden

zu Dopingzwecken ist verboten.

Strafe: Gefängnis oder Busse bis Fr. 100‘000.--

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Doping: ein Thema im Sportkegeln?

• Seit 1990 Pflicht zur Umsetzung im Verband• Kontrolle im Rahmen der Einführung der

Disziplinarkammer für Dopingfälle• Umzusetzen bei allen Mitgliedverbänden von

Swiss Olympic • Welt-Antidoping Codex