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Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK 1 Nachteilsausgleich 1. Was ist Nachteilsausgleich? 2. Was soll mit Nachteilsausgleich erreicht werden? 3. Welche Formen von Nachteilsausgleich gibt es?

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Nachteilsausgleich

1. Was ist Nachteilsausgleich?2. Was soll mit Nachteilsausgleich erreicht

werden?3. Welche Formen von Nachteilsausgleich gibt es?

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Was ist Nachteilsausgleich? Form zur Wahrung der

Chancengleichheit Angebot zur Verhinderung von

Benachteiligung verankert im Grundgesetz, im

Behindertengleichstellungsgesetz in der Schule ein Instrument zur

Leistungsunterstützung

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SGB IX, § 126(1) Die Vorschriften und Hilfen für

behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung der Art oder der Schwere der Behinderung Rechnung tragen.

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Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt

§ 8 Benachteiligungsverbot(1)Menschen mit Behinderung haben einen

Anspruch auf eine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung. Sie dürfen nicht benachteiligt werden.

(2)Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf die Verhinderung und die Beseitigung von benachteiligenden Maßnahmen und Regelungen.

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Schüler, für die diese Begriffsbestimmung zutrifft, sind Kinder und Jugendliche mit

Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Armbruch)

Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben, Rechnen

Schüler mit Behinderungen

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Grundsatz:Was nicht gleich ist, kann nicht gleich

behandelt werden.

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Was soll mit Nachteilsausgleich (NA) erreicht werden? Anwendung von Nachteilsausgleich ist

keine Form der Förderung, sondern eine Unterstützung der vorhandenen Leistungsmöglichkeit

NA Bestandteil eines barrierefreien Unterrichts

NA soll Einschränkungen durch Behinderungen oder Beeinträchtigungen ausgleichen oder verringern

NA soll Zugang zur Aufgabenstellung und damit die Möglichkeit ihrer Bearbeitung gewährleisten

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mittels Nachteilsausgleich sollen Schüler mit besonderen

Lernbedürfnissen ihre Leistungsfähigkeit ausschöpfen

sollen Bedingungen entstehen, die die Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen lässt

werden die inhaltlichen Leistungsanforderungen nicht grundlegend verändert

erbrachte Leistungen gelten als gleichwertig

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Für Anwendung von NA gilt: eine mit Nachteilsausgleich erbrachte

Leistung ist eine zielgleiche Leistung NA ist stets auf den Einzelfall abzustimmen bei gleichen Erscheinungsformen nicht

immer gleiche Formen des Formen des NA angemessen

Festlegungen zur Form notwendig Festlegungen zum Anwendungszeitraum Festlegungen regelmäßig prüfen

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Formen von Nachteilsausgleich mehr Zeit zum Erfassen und zum

Bearbeiten von Aufgaben Nutzung apparativer Hilfen oder von

Assistenz akustische Unterstützung (Vorlesen, ggf.

mit Betonung, statt elektronischer Sprache-menschliche Sprache)

Hervorheben wesentlicher Wortmarken andere Aufgabenanordnung

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weitere Formen: größere Schrift dickeres Papier Querformat statt Hochformat Punktschrift statt Schwarzschrift Textadaption schriftlich statt mündlich und

umgekehrt zeitweilige „Befreiung vom

Notendruck“

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weitere Formen: Bereitstellen oder Zulassen spezieller

technischer oder didaktischer Hilfs- oder Arbeitsmittel (z.B. Wörterbuch, Computer, Recorder,…)

differenzierte Aufgabenstellung (z.B. Reduktion des Aufgabenbereichs)

unterrichtsorganisatorische Veränderungen (z.B. individualisierte Pausen, Arbeitsplatzorganisation, Verzicht auf Mitschriften,…)

differenzierte Hausausgabenstellung

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d.h. Nachteilsausgleich hat einen Rechtsanspruch kann eingeklagt werden ist zu gewähren, nur die Formen sind

individuell anzupassen wird beantragt wird durch Klassenkonferenz

beschlossen ist nach Beschluss verbindlich für alle

Lehrkräfte