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Nachtrags-Wirtschaftsplan 2015 der Industrie- und Handelskammer Hanau-Geln hausen-Schlüchtern (vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015) und Wirtschaftsplan 2016 (vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016)

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Nachtrags-Wirtschaftsplan 2015

der Industrie- und HandelskammerHanau-Gelnhausen-Schlüchtern

(vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015)

und

Wirtschaftsplan 2016

(vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016)

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Nachtragder

Industrie- und HandelskammerHanau-Gelnhausen-Schlüchtern

für das Wirtschaftsjahr 2015

(01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015)

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchternhat in ihrer Sitzung am 03. Dezember 201 5 folgenden Nachtrags-Wirtschaftsplan für dasRechnungsjahr 201 5 beschlossen:

1. Der Nachtrags-Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 2015 wird

t im Erfolgsplanmit der Summe der Erträge in Höhe von 5.708300,00 Euromit der Summe der Aufwendungen in Höhe von 6.061 .600,00 Euro

mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von -353.300,00 Euro

2. im Finanzplanmit der Summe der Investitionseinnahmen in Höhe von 000 Euromit der Summe der Investitionsausgaben in Höhe von 1 .746000,00 Euro

mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von 0,00 Euromit der Summe der Auszahlungen in Höhe von 2014.800,00 Euro

festgestellt.

11. Die in derWirtschaftssatzung am 03. Dezember2014 von der Vollversammlungbeschlossenen Beitragssätze bleiben durch den Nachtrag unverändert.

III. Die Personal- und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitigdeckungsfähig erklärt.

Die Investitionsausgaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Hanau, 03. Dezember2015

Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer

Dr. Norbert Reichhold Dr. Gunther Quidde

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Wi rtschaftssatzung

der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

für das

Geschäftsjahr 2016

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern hat am03. Dezember 2015 gem den § 3 und 4 des Gesetzes zur vor‘äufigen Regelung des Rechts derlndustre- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. 1 S. 920), zuletzt geändert durchArtikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBI. 1 S.1474), und der Beitragsordnung vom 01. Januar 2016 folgende Wirtschaftssatzung für dasGeschäftsjahr 201 6 (01 .01 201 6 bis 31 1 2.201 6) beschlossen:

1. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird

1, im Erfclgsplan mitErtragen in Höhe von 5.496.80000 EuroAufwendungen in Höhe von 6467.00000 Euro

geplantem Vortrag in Höhe von 0,00 EuroSaldo der Rücklagenverändewng in Höhe von 97O2OOOO Euro

2. im Finanzplan mitInvestitionseinzahlungen in Höhe von 0,00 EuroInvestitionsauszahlungen in Höhe von 59.000,00 Euro

Einzahlungen in Höhe von 0,00 EuroAuszahlungen in Höhe von 82150000 Euro

festgestellt.

II. Beitrag

1 . Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbe-steuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nichtfestgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbe-betrieb 5200,00 € nicht übersteigt.

Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem31 . Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebs-eröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbst-ständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zumehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem dieBetriebseröffnung erfolgt, und für das darauf foende Jahr von der Umlage und vomGrundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihrGewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 € nicht übersteigt.

2. Als Grundbeiträge &nd zu erheben von

2. 1 Nichtkaufleuten1

a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbe- betrieb,

über 5200,00 Euro aber höchstens bis 25.600,00 Euro, soweit

nicht die Befreiung nach Ziffer 1.1 eingreift: 5000 Euro

b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb,

über 25.600,00 Euro: 85,00 Euro

2.2 Kaufleuten2 mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise

Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 35.800,00 Euro: 200,00 Euro

2.3 allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn ausGewerbebetrieb, über 35.800,00 Euro: 350,00 Euro

2.4 allen IHK-Mitgliedern, die zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:- mehr als 500000.000,00 Euro Bilanzsumme- mehr als 100.000.000,00 Euro Umsatz- mehr als 1 000 Arbeitnehmer

auch wenn sie sonst nach Ziffer II. 2.1 bis 2.3 zu veranlagen waren: 6000,00 Euro

Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer 2.3 zum Grundbeitrag veranlagtwerden und deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion einespersönlich haftenden Geselischafters in nicht mehr als einer ebenfalls derIHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern zugehörigen Personengesellschafterschöpft (persönlich haftende GesellschafterIS. v. § 161 Abs. 1 HGB), wird aufAntrag derzu veranlagendeGrundbeitrag auf 140,00 Euro ermäßigt.

3 Als Umlagen sind zu erheben O17 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinnsaus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen undPersonengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einenFreibetrag von 15.340,00 Euro für das Unternehmen zu kürzen.

4 Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Geschäftsjahr.

5. Der Gewerbeertrag wird nach § 7 GewStG unter Berücksichtigung von §10 a GewStG ermittelt. Falls für das Bemessungsjahr einGewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt worden ist, tritt an die Stelledes Gewerbeertrages der nach dem Einkommen- oderKörperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb. DieBemessungsgrundlage Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um Gewinne ausausländischen Betriebsstätten, um Beteiligungserträge von anderenUnternehmen und um einen nicht ausgeglichenen Gewerbeverlust ausVorjahren ( 10 a GewStG) zu kürzen, soweit der Beitragspflichtige dieseVoraussetzung nachweist.

Nichtkaufleute sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren

Gewerbebetrieb nach Art oder Urnfirng einen in kaufminnischer Weise eingerichteten Geschftsbetrieb nicht

erfordert.2 Kaufleute sind Gewerbetreibende, die im liandeisregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art

und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäfisbetrieb erfordert.

Soweit ein Gewerbeertrag bzw. ein Gewinn aus Gewerbebetrieb desBemessungsjahres nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung desGrundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des der IHK zumZeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides vorliegendenGewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb des jüngstenKalenderjahres erhoben. Dies gilt entsprechend für dieBemessungsgrundlagen Umsatz, Bilanzsumme und Zahl derArbeitnehmer, soweit diese für die Veranlagung zum Grundbeitragerheblich sind.

Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb nichtbekannt ist, der lHKjedoch Gewerbesteuermessbetrge vorliegen undder letzte Gewerbesteuermessbetrag größer als “0 Euro1‘ ist, kann eineVorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlagedes Gewerbeertrages erhoben werden, der mit der Formel (Messbetrag x0,80 x 20) aus dem letzten der IHK vorliegenden Gewerbesteuer-messbetrag bis zum Steuerjahr 1997 (ab 1998: Messbetrag x 20) ermitteltwird.

Soweit keine Gewerbesteuermessbeträge größer “0 Euro“ vorliegen, derIHK-Zugehörige jedoch seinen Gewerbeertrag bzw. Gewinn ausGewerbebetrieb mitgeteilt hat, kann eine Vorauszahlung desGrundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des mitgeteiltenBetrages erhoben werden.

Von rien übrigen lHK-Zugehrigen wird eine Vorauszahlung nur desGruncibeitrages nach Ziffer iL 2 dieser Satzung erhoben.

Den IHK-Zugehörigen bleibt es vorbehalten, die vorläufige Veranlagungzu berichtigen, falls der Ertrag 1 Gewinn des Bezugsjahres eineerhebliche Abweichung erwarten lässt. Die IHK kann dieUmlaevorauszahlung an di voraussichtlichen Umlagen für denErhebungszeitraum anpassen.

Ändert sich die Bemessungsgrundlage nach Erteilung desBeitragsbescheides, so erlässt die IHK einen berichtigten Bescheid.Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträgewerden nachgefordert. Von einer Nachforderung kann abgesehenwerden, wenn die Kosten der Nachforderung in einem Missverhältnis zudem zu fordernden Beitrag stehen.

III. Bewrtschaftungsvermerke

Die Personal- und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitigdeckungsfhig erkIrt.

Die Investitionsausgaben werden für gegenseitig deckungsfahig erklärt.

Hanau, 03. Dezember2015

Industrie- und HandelskammerHanau-Gelnhausen-Schlüchtern

Dr. Norbert Reichhold Dr. Gunther QuiddePräsident Hauptgeschäftsführer

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Erläuterungen zü einzelnen Positionen des ErfoIgs und FinanzplansE: . der Industrie- und Handelskammer HanauGeInhausen-Schtüchtern

für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016

jjgmeine Erläuterungen

Die Nachtragsplanung 201 5 baut auf dem erwarteten Beschluss der Vollversammlung zurVerwendung des Jahresergebnisses des Vorjahres auf. Das Ergebnis aus 2014 in Höhe von-58.122,90 Euro wird durch eine Entnahme aus der Liquiditätsrücklage in gleicher Höheausgeglichen .

Neustrukturierung der Rücklagen und NettopsitIgnum3‘t015

Aufgrund des Anbaus und gesetzlicher Rahmenbedingungen, die Bestandteil des aktuellenFinanzstatuts sind, ergibt sich ein Anpassungsbedarf.

Regelunqen des Finanzstatuts:

Nettoposition: ‘Sie kann bei erheblicher Anderung der aktuellen Verhältnisse beim unbeweglichen Sachanlagevermögen im Vergleich zum Eröffnungsbilanzstichtag angepasstwerden. Sie darf im Regelfall nicht größer sein als das zur Erfüllung der Aufgaben der IHKnotwendige, um Sonderposten verminderte unbewegliche Sachanlagevermögen.“

Rückkgen: ‘Die IHK hat eine Ausg!eichsrücklage zu bilden. Diese dient zum Ausgleich allerergebnswirksamen Schwankungen und kann bis zu 50% der Summe der geplanten Auf-wendungen betragen. Die Bildung von zweckbestimmten Rücklagen ist zulässig. Sie sind inder Bilanz oder im Anhang zum Jahresabschluss gesondert auszuweisen. Der Verwendungszweck und der Umfang sind hinreichend zu konkretisieren, wie auch der Zeitpunkt dervoraussichtlichen Inanspruchnahme.“Die Liquiditätsrücklage ist spätestens bis zum 31.12.2018 aufzulösen.

Ergebnisse: “Ergebnisse können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sie sindspätestens im zweiten der Entstehung folgenden Geschäftsjahr den Rücklagen zuzuführenoder im darauf folgenden Geschäftsjahr für den Ausgleich des Erfolgsplans heranzuziehen.“

Planung zum 31.12.2015:Die Baurückage wird auf 4.200.000,00 (Herstellkosten des Anbaus) reduziert und in eineFinanzierungsrücklage umgewandelt. Diese sorgt dafür, dass alle Generationen derMitglieder nicht nur am Aufwand (Abschreibung) sondern auch an der Finanzierung beteiligtwerden. Bei Fremdfinanzierung des Anbaus hätte die Tilgung des Kredits die gleicheWirkung:‘Die Finanzierungsrücklage reduziert sich dann jährlich um die Höhe desAbschreibungsbetrages des Anbaus.

Der Anbau ist in der Anlagebuchhaltung dem bestehenden Gebäude zuzuordnen und übereine Restlaufzeit von 38 Jahren abzuschreiben (Abschreibungsbetrag pro Jahr: 111 T€).

Die Nettoposition wurde von uns als “DoppikPilotkammer‘ im Jahre 2003 sehr niedrigangesetzt. Sie ist die niedrigste aller 80 IHKs und sollte mindestens der Höhe des Grund-stückswertes (1 .202.091 ‚63 € gemäß Gutachten aus 2003) entsprechen. Wir schlagen vor,den Wert der Nettoposition auf 2,5 Mio. Euro (etwa 50 % des unbeweglichen Sachanlagevermögens) anzuheben und die Liquiditätsrücklage bereits jetzt in voller Höhe aufzulösen.

Der Ergebnisvortrag aus 201 3 würde ebenso wie der Teil derHerstellungskosten liegt, in die Nettoposition fließen.

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Umlagen aus Vorjahren HR: 529.80000Umlaaen aus Vorjahren KGT 77.200.00

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Grundbeiträge laufendes Jahr HR: 1.440.600.00Grundbeiträqe laufendes Jahr KGT: 280.00000

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Die Erträge aus Beiträgen liegen im Jahr 2015 (Grundlage sind die vorliegendenGewerbeerträge aus 2014 und älter) über den geplanten Werten. Die Planung derBeiträge des laufenden Jahres orientiert sich an einer offiziellen Schätzung derArbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Gewerbeertrage (AKG), die hierzu auf diejüngsten verfügbaren Bemessungsgrundlagen zurückgreift. Für 2016 liegen unserePlanwerte etwa auf dem Niveau der Planung des Jahres 2015. Da der Gesamttrendder „Erträge aus Vorjahren“ leicht rückläufig ist, haben wir dieser Tatsache auch beiunserer Planung für 2016 Rechnung getragen und diese den Werten des Nachtragsangepasst.

rn Efrzeinen rechnen wir für 2016 mit folgenden Erträgen aus Beiträgen:

Grundbeiträge 2016

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Entwickfting der Gewerbeerträge von 2010 bis 2015(Nur der Anteil des Gewerbeertrages, der auch zu Beitragseinnahmen führte)

Jahr ist-Werte in T€ . . Geplante Werte in T€ Abweichungen in T€2010 841.420 553.900 2875202011 785880 746.529 39.3512012 803.718 • 658.824 144.8942013 1.017.647 800.000 217.6472014 922.941 933353 -10.4122015 964.706 . 840.154 . 124.552

Beitragsbefreiung

Gemäß Wirtschaftssatzung sind Gewerbetreibende bis zu einem Gewerbeertrag von520000 Euro vom Beitrag freigestellt. Nach § 3 IHKG sollte die Freistellung einen Anteil von45% jedoch nicht übersteigen, andernfalls kann die Vollversammlung die Freigrenze senken:

“Wenn nach dem Stand der zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Wirtschaftssatzungvorliegenden Bemessungsgrundlagen zu besorgen ist, dass bei einer Industrie- undHandelskammer die Zahl der Beitragspflichtigen, die einen Beitrag entrichten, durch die inden Sätzen 3 und 4 genannten Freistellungsregelungen auf weniger als 55 vom Hundert allerihr zugehörigen Gewerbetreibenden sinkt, kann die Vollversammlung für das betreffendeGeschäftsjahr eine entsprechende Herabsetzung der dort genannten Grenzen für denGewerbeertrag oder den Gewinn aus Gewerbebetrieb lt

Eine Prognoseberechnung für dasJahr 2016 ergab einen Freistellungsanteil von 44,61%.Aufgrund dieses Wertes sehen wir noch keinen konkreten Handlungsbedarf zurHerabsetzung der Freigrenze, die in dieser Höhe deutschlandweit einheitlich gilt.

E02 rträe ausGebÜh renZrn Bereich der „Berufsausbildungsgebühren“ wird der geplante Wert leichtunterschritten. Für 2016 erfolgt die Planung aufdem Niveau des Vorjahres, trotzEntfall der Löschungsgebühr. Entscheidend ist die Anzahl der Prüflinge, die nurungefähr abzuschätzen ist.

Die Erträge aus „Gebühren Weiterbildung“ bilden die Prüfungsgebühren ausLehrgängen und der Ausbildereignungsprüfung ab. Sie sind abhangig von der Anzahlder Prüfungsteilnehmer und liegen 2015 unter der ursprünglichen Planung. Für 2016gehen wir aufgrund der Anhebung der Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung von einem deutlichen Anstieg aus.

Größter Bestandteil der Erträge aus „Sonstigen Gebühren “ ist die Unterrichtungund die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Entgegen unserer Einschätzungerhöhte sich die Nachfrage eines großen Unternehmens erneut, so dass unsere

‘%J Planwerte deutlich überschritten wurden. Aktuell führt die Flüchtlingskrise zu einererheblichen Steigerung im Bewachungsgewerbe.

E03 Erträge aus Entgelten

Die ‚ErtgeIte aus Lehrgängen, Seminaren und Veranstaltungen“ liegen deutlichoberhb des ursprünglich geplanten Wertes. Aufgrund der Angebote externerBildungsträger haben wir unsere Lehrgänge deutlich zurückgefahren bzw. uns indiesen Bereichen vom Markt zurückgezogen. Die Nachfrage bei den verbliebenenSeminaren und Lehrgängen warjedoch größer als von uns erwartet. Für 2016 habenwir ähnlich zurückhaltend wie im Vorjahr geplant.

E04 Sonstjtriebliche Erträg

Unter die „Erträge aus Erstattungen“ fallen die Rückvergütungen fürVersorgungsbezüge des Versorgungsverbandes. Die „Erträge aus öffent-lichenZuwendungen“ stellen die Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmender Altersteilzeit dar, die in 201 5 auslaufen. Als „Erstattungen ausVerwaltungskosten“ werden die Beteiligungen anderer Aussteller an der Berufsmessegebucht, die wir 201 6 ausrichten. Sie liegen bei ca. 70 T€ und sind hier nichtgesondert ausgewiesen.

AOl Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen“ liegen knapp unter demPlanansatz. Das höhere Angebot an Seminaren und Lehrgängen sorgt auch für eineErhöhung der Dozentenhonorare. Die Erhöhung der Prüferent-schädigungen istdagegen dem aufwendigeren Prüfungsverfahren geschuldet. Die hier nicht gesondertaufgeführten sonstigen Fremdleistungen (besser Fremdleistungen für dieunmittelbare Leistungserbringungen) sind Prüfungen vor Prüfungsausschüssenanderer lHKs und liegen deutlich (70 T€) unter unserem Planansatz.

A02 Personalaufwand

Die „Gehälter“ liegen im Jahr 2015 im Bereich der Planung. Die tatsächliche‚tarifliche“ Gehaltserhöhung lag mit 3,1% knapp unter dem für die Planungangesetzten Wert von 3,2%. Unter „Gehalt Geschäftsführung“ läuft ab diesem Jahrnur noch die Vergütung des Hauptgeschäftsführers, was zu Verschiebungeninnerhalb der einzelnen Gruppen führte.Deutlich höher als erwartet sind auch die Beihilfeleistungen an unsere Pensionäre,was vor allem an Erstattungen für Pflegekosten liegt. Auch für 2016 rechnen wir mitdiesem erhöhten Wert.Bei den „Renten und Hinterbliebenenversorgung“ erfolgte Ende 2014 einerückwirkende Anpassung der Beamtenversorgung von 2,8% ab 01 .03.2014 und1 ‚67% ab 01 .07.2014. Diese monatliche Erhöhung von ca. 500 € war weder beimAusgangswert (eigentlich 412 T€) noch bei der monatlichen Fortschreibung derPlanung für 201 5 berücksichtigt. Bei einer Anpassungsüberprüfung gern. § 16BetrAVG wurden die Renten in sechs Fällen zum 01 .01 201 5 entsprechend derEntwicklung des Verbraucherpreisindexes um 4,1% erhöht. Bei den Beamten erfolgteeine tarifliche Erhöhung zum 01 .03.201 5 um 2,2%. Für 201 6 haben wir eineSteigerung von 2% eingeplant.Für 201 6 gehen wir bei den Gehältern von einer tariflichen Gehaltsanpassung von29% aus (Kienbaum Studie). Außerdem haben wir strukturelle Gehaltsanpassungenvon 20 T€ in die Planung einfließen lassen. Durch die Einstellung eines zusätzlichenAuszubildenden zum 01.10.2015 werden die Ausbildungsvergütungen 2016ntsprechend steigen. Die Vorsorgezahlungen an die Unterstützungskasse werdensich nachstes Jahr um 20 T€ erhöhen. Hier sind wir aber bei Zahlungen von 191 T€und Erstattungen von 292 T€ (siehe sonstige betriebliche Erträge) immer noch‚Nettoempfänger“.

Erhöhung der Personalkosten für 2O1

Strukturelle Gehaltsanpassungen

Zusätzlicher Aufw. 4 Azubis

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Die Abschreibungen liegen beim Nachtrag 2015 aufgrund der noch nicht erfolgtenBerücksichtigung des Anbaus unterhalb der Planung. Da sich das Bauende verzögerthat und auch noch nicht alle Schlussrechnungen vorliegen, läuft der Anbau in diesemJahr noch unter „Anlagen im Bau“. Die Abschreibung mit ca. 1 1 1 T€ beginnt zum01 O1 201 6. Diese erhöhte Abschreibung verschlechtert auf den ersten Blick dasGesamtergebnis erheblich, muss aber nicht zusätzlich erwirtschaftet werden, dadurch die Auflösung der Finanzierungsrücklage in gleicher Höhe keine Mehrbelastungzukünftiger Generationen erfolgt.

A04 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen innerhalb der Planung, wenngleiches innerhalb der einzelnen Gruppen zu Verschiebungen kam. Bei den„Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung erfolgtendurch den Anbau Anpassungen im Altbestand, die so nicht geplant waren, abersinnvoll bzw. zwingend notwendig waren.

Für 2016 gehen wir insgesamt von Aufwendungen in etwa gleicher GröBenordnungaus. Im Bereich „Marketing und Öffentlichkeitsarbeit“ planen wir aufgrund derAusrichtung der Berufsmesse und Durchführung eines „Ehrenamtstages“ deutlichöher Aufwendungen. Dengegenüber stehen die „Erstattungen ausVerwaftungskosten“ der anderen an der Berufsmesse beteiligten Organisationen vonca. 70 T€,

Die im Zuge des Anbaus in 2015 erhöhten Beträge der „Aufwendungen fürGrundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung“ werden wieder auf ein geringeresMaß z.rückgefahren.

Die Befträge an den „DIHK“ werden anhand der auf die einzelne IHK entfallendenGewerbeerträge des Vorjahres ermittelt. Für 2016 haben wir die in der mittelfristigenPlanung des DIHK vorgesehene jährliche Erhöhung von 4,0% berücksichtigt. Hinzukommen noch anteilige Kosten für Digitalisierung, die beim DIHK unter dem Titel„eIHK“ laufen.

Als Zuwendungen fbr 2015 und 2016 sind Zahlungen der JHK an die Gesellschaft fürWirtschaftskunde zur Förderung des Projekts „Talente-Werkstatt“ gesondertausgewiesen .

Bei der Zuführung an gesonderte Wirtschaftspläne handelt es sich um die„Anschubfinanzierung“ der mit Beteiligung der IHK zu gründenden Tourismus-GmbH.

A05 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis wird etwas schlechter ausfallen als geplant, was auf die weiterfallenden Zinsen zurückzuführen ist. Die hier ausgewiesenen Aufwendungen aus derAufzinsung sind der Zinsaufwand des Wertansatzes der Rückstellungen fürPensionen. Der angesetzte Wert ist dem Gutachten zum 31 .122014 entnommen undbildet den voraussichtlichen Zinsaufwand des Jahres 2015 ab. Für 2016 wurde dergleiche ‘Wert angesetzt.

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A06 Steucrn vom Ein . e,n.

Nach der Ankündigung des Finanzamtes Offenbach, dass die Anzeigenverwaltungder IHK-Zeitschrift als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art eingestuft wird (in denRückstellungen berücksichtigt), ergingen am 1 2. 1 2. 1 4 aiirh Sfi fir

Jahr 2007. Einsrruch wurde fristgerecht eingelegt —.. —--. ..

ertritt uns gemeinsam mit der lHK Fulda und der IHK Offenbach). Diezum Jahresende zu erwartenden Steuerbescheide für 2008 haben wir entsprechendin der Planung berücksichtigt. Ebenso den Bescheid für das Jahr 2009 im Jahr2016.

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Personalübersicht

IST Voraussichtliches IST Planwert geplantePersonalstand 2014 2015 2016 Gehälter in T€

Köpfe Kapazität Köpfe Kapazität Köpfe Kapazität2016

Kernpersonal

Führungskräfte 10 9,15 10 9,5 10 9,5 721

Wissenschaftliche Mitarbeiter 0 0 0 0 0Sachbearbeiter, Assistenz und

36 3098 • 35 3028 35 3028 1373technische Mitarbeiter

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Sonstige

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Personalgestellung

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