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Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Risikominderung im Pflanzenschutz Weniger Risiko mehr Vertrauen

Nationaler Aktionsplan Zur Nachhaltigen Anwendung

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Nationaler Aktionsplanzur nachhaltigen Anwendung von

Pflanzenschutzmitteln

Risikominderung im PflanzenschutzWeniger Risiko – mehr Vertrauen

Herausgeber

Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

53123 Bonn

Stand

November 2008

Druck

BMELV

Text

BMELV, Referat 517

Gestaltung

BMELV

Fotos

BMELVJulius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für KulturpflanzenBundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitBundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungHahn, Deutscher Landwirtschaftsverlag Berlin

Diese und weitere P ublik ationen des BM ELV k önnen Sie k ostenlos bestellen:

schriftlich: BMELV, Referat 517Rochusstraße 153123 Bonn

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Weitere Informationen finden Sie im Internet unter

www.bmelv.de

Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung kostenlos herausgegeben. Sie darf wedervon Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesonderedie Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Ausdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift dem Emp-fänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendetwerden, die als Parteinahme der Bundesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Vorwort

Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz vonPflanzen oder Pflanzenerzeugnissen vor Schador-ganismen und abiotischen Schäden angewandt. Sie sind für die Produktion von hochwertigenpflanzlichen Lebensmitteln unverzichtbar. Ange-sichts des Wachstums der Weltbevölkerung mussdie Nahrungsmittelproduktion in den kommendenJahren erheblich steigen, Acker- und Weideflächensind aber nicht beliebig erweiterbar. Natürlicheund naturnahe Ökosysteme müssen geschont undbewahrt werden. Deshalb bleibt als zentrale Strate-gie vor allem eine Optimierung der Erzeugung aufden vorhandenen Flächen.

Pflanzenschutzmittel gehören heute zu den ambesten untersuchten chemischen Substanzen.Oberstes Gebot ist, dass ihre Anwendung nicht zuGefahren für Mensch, Tier oder den Naturhaushaltführen. Bei zuverlässiger Wirkung müssen verblei-bende Risiken in einem vertretbaren Rahmen blei-ben. Mit Blick auf die Optimierung der Produktionund eine weitere Verringerung von Risiken gilt esmehr denn je, Erkenntnisse der biologischen Wis-senschaft aufzunehmen, den technischen Fort-schritt zu nutzen, Innovationen zu fördern undVerfahren des integrierten Pflanzenschutzes wei-terzuentwickeln, um auf diese Weise zu größererSparsamkeit und Effizienz bei der Anwendung zugelangen.

Das „Reduktionsprogramm chemischer Pflanzen-schutz“ war ein wichtiger Schritt in die richtige

Richtung. Der vorliegende „Nationale Aktionsplanzur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln“ erweitert diesen Ansatz, indem er sichzum Ziel setzt, Risiken durch Pflanzenschutzmittelbis zum Jahr 2020 um weitere 25 % zu reduzieren.Die Agrarministerkonferenz hat dem nationalenAktionsplan bereits zugestimmt. Jetzt sind allebeteiligten Behörden des Bundes und der Länder,die betroffenen Verbände der Landwirtschaft und des Gartenbaus sowie die Verbände des Ver -braucher-, Umwelt- und Naturschutzes aufgerufen,gemeinsam an der Umsetzung zu arbeiten, die Vorgabe zu erfüllen.

Mit dem nationalen Aktionsplan bereiten wirDeutschland bereits auf künftige europäische Ent-wicklungen vor, denn der Aktionsplan greift auffreiwilliger Basis bereits jetzt Elemente auf, die inden kommenden Jahren für alle Mitgliedstaatender Europäischen Union verpflichtend werden.Ich danke allen, die an der Entwicklung dieses Akti-onsplans mitgewirkt haben und freue mich auf wei-tere Fortschritte in der nachhaltigen Anwendungvon Pflanzenschutzmitteln.

Ilse AignerBundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 5

2. Rechtliche Grundlagen 7

3. Ziel des nationalen Aktionsplans 8

4. Maßnahm en 94.1 Einhaltung des notwendigen Maßes bei der Anwendung von

Pflanzenschutzmitteln 94.2 Entwicklung und Förderung von Innovationen zur Weiterentwicklung des

integrierten Pflanzenschutzes 104.2.1 Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 104.2.2 Forschung, Untersuchungen und Versuche zur Entwicklung von Innovationen 114.2.3 Entwicklung, Erprobung und Vermittlung nichtchemischer

Pflanzenschutzverfahren 124.2.4 Weiterentwicklung von computergestützten Prognoseverfahren und

Entscheidungshilfen 124.2.5 Weiterentwicklung von Pflanzenschutzgeräten und Einführung

neuer Technologien in die Praxis 134.2.6 Stärkung der Resistenzforschung und Züchtung resistenter Sorten 144.2.7 Demonstration neuer integrierter Pflanzenschutzverfahren 154.2.8 Kultur- oder sektorspezifische Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz 154.2.9 Hot Spot-Management 164.2.10 Förderung von Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes und des

ökologischen Landbaues im Rahmen von Förderprogrammen 174.3 Verbesserung von Wissen und Information 184.3.1 Sicherung der Sachkunde für Anwender und Handel 184.3.2 Stärkung der Pflanzenschutzberatung 184.3.3 Aufbau eines Internetportals Pflanzenschutz 194.4 Einhaltung der Vorschriften zum Pflanzenschutz 194.5 Verbraucherschutz - Verringerung der Rückstände von

Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln 20

5. Indikatoren des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzm itteln 215.1 Erhebung statistischer Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 215.2 Netz von Vergleichsbetrieben für die Bewertung der Intensität der

Pflanzenschutzmittel-Anwendung 225.3 Behandlungsindex - Die Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 235.4 Pflanzenschutz-Risikoindikatoren 245.5 Monitoring von Pflanzenschutzmitteln im Naturhaushalt 255.6 Durchführung von Langzeitversuchen zum notwendigen Maß bei der

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 26

6. Deutscher Pflanzenschutzindex (PIX) 27

7. Berichterstattung 28

8. Begleitende und flankierende Maßnahm en 288.1 Nationale Koordination des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 288.2 Forum zum „Nationalen Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von

Pflanzenschutzmitteln" 288.3 Innovationspreis Pflanzenschutz 298.4 Selbstverpflichtung der Verbände 298.5 Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzverbände 298.6 Ressourcen 29

9. Zusam m enfassung 30

1. Einleitung

Die Durchführung des Pflanzenschutzes und ins-besondere die Zulassung und Anwendung vonPflanzenschutzmitteln sind in Deutschland recht-lich umfassend und auf einem hohen Schutzni-veau für Mensch, Tier, Grundwasser und Natur-haushalt geregelt. Für die Durchführung derguten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz wur-den Grundsätze veröffentlicht (Bundesanzeiger,57, 58a, 2005). Zur guten fachlichen Praxis gehört,dass die Grundsätze des integrierten Pflanzen-schutzes berücksichtigt werden (Pflanzenschutz-gesetz (PflSchG) § 2a, 1998, BGBl. I S. 971, 1527,3512).

Das umfangreiche Fachrecht im Pflanzenschutzwurde u. a. geschaffen, um Kulturpflanzen vorSchadorganismen zu schützen und gleichzeitigGefahren abzuwenden, die durch die Anwendungvon Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maß-nahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für dieGesundheit von Mensch und Tier und für denNaturhaushalt, entstehen können.

Nach einem umfassenden Dialog zur Pflanzen-schutzpolitik in Deutschland wurde im Jahr 2004das „Reduktionsprogramm chemischer Pflanzen-schutz” entwickelt und veröffentlicht. Es ist ohnezeitliche Limitierung als dynamisches Programmausgelegt und wird in Abhängigkeit vom Pro-grammfortschritt weiterentwickelt.

Erste Erfahrungen in den Jahren 2005 und 2006bestätigten die Richtigkeit des gewählten Ansatzes.Die Bedeutung des Programms wurde unterstri-chen, nachdem die Europäische Kommission aufder Grundlage der Thematischen Strategie über die nachhaltige Nutzung von Pestiziden im Juli2006 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einenAktionsrahmen der Gemeinschaft zur nach-haltigen Nutzung von Pestiziden vorgelegt hatte, in dem genau solche nationalen Aktionspläne vonden Mitgliedstaaten gefordert werden. In den lau-fenden Verhandlungen im Rat der EuropäischenUnion und im Europäischen Parlament wurde dieser Ansatz nicht in Frage gestellt, Details werden jedoch intensiv diskutiert.

Der vorliegende nationale Aktionsplan zur nach-haltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln(nationale Aktionsplan) stellt eine Weiterentwick-lung des 2004 veröffentlichten Programms dar. Erträgt den Erfahrungen bei der Umsetzung des Pro-gramms und der aktuellen nationalen und interna-tionalen Entwicklung der politischen Diskussionenzum Pflanzenschutz Rechnung. In besonderemMaße hat sich auch die OECD den Inhalten nationa-ler Strategien zur Reduktion von Risiken, die durchdie Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entste-hen, gewidmet und vielfältige Informationen ver -öffentlicht. Wichtige Grundlage für die Weiterent-wicklung des Programms war auch folgenderBeschluss der Agrarministerinnen, -minister und -senatoren des Bundes und der Länder vom 10. März 2006:

1. Die Agrarministerinnen, -minister und -senatoren der Länder nehmen den Berichtdes Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz zurKenntnis. Sie befürworten weiterhin dasZiel, Risiken, die durch die Anwendung vonPflanzenschutzmitteln entstehen können,weiter zu reduzieren.

2. Mit Hilfe geeigneter Maßnahmen, diegemeinsam von Bund und Ländern durchge-führt und getragen werden, sollen Vorge-hensmöglichkeiten entwickelt werden, diezur Weiterentwicklung des integriertenPflanzenschutzes beitragen. Die zuständi-gen Referenten von Bund und Ländern wer-den beauftragt, geeignete Maßnahmen zubestimmen und eine gemeinsame Durch-führung vorzubereiten.

3. Das Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz wirdgebeten, die Agrarministerinnen, -ministerund -senatoren der Länder regelmäßig überden Fortgang der Arbeiten zu unterrichten.

In der Sitzung am 11. April 2008 hat die Agrarmini-sterkonferenz dem vorliegenden nationalen Akti-onsplan zugestimmt. Neben bisher bekannten Ele-menten berücksichtigt er besonders die BereicheInnovationsförderung und Weiterentwicklung desintegrierten Pflanzenschutzes. Er dient damitgleichzeitig der Vorbereitung auf künftige Anfor-

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derungen, die aus der Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über einen Aktionsrah-men der Gemeinschaft zur nachhaltigen Nutzungvon Pestiziden abzuleiten sein werden.

Der integrierte Pflanzenschutz ist weltweit das Leit-bild für den nachhaltigen Pflanzenschutz im kon-ventionellen Landbau. Schon im 1985 verabschiede-ten Verhaltenskodex der Welternährungsorganisa-tion der Vereinten Nationen (FAO-Code of Conducton the Distribution and Use of Pesticides) wird derintegrierte Pflanzenschutz als zentrales Elementeines nachhaltigen Pflanzenschutzes genannt. Dasdeutsche Pflanzenschutzgesetz bezieht sich seit1986 auf diesen Begriff. 1991 ist er in der Richtliniedes Rates 91/414/EWG über das Inverkehrbringenvon Pflanzenschutzmitteln für die Mitgliedstaatender EU einheitlich definiert worden.

Der integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitli-ches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystemim Betrieb dar und verfolgt das Ziel, den ökologi-schen, ökonomischen und sozialen Anforderungengleichermaßen gerecht zu werden, indem dieAnwendung chemischer Pflanzenschutzmittel zuGunsten nichtchemischer Pflanzenschutzverfahrenauf das notwendige Maß begrenzt wird. Dabei ver-langt er sorgfältige Abwägungsprozesse über alleEntscheidungen und stellt hohe Ansprüche anBereitstellung und Nutzung von Fachinformatio-nen. Langzeitstudien zeigen, dass bei Praktizierungdes integrierten Pflanzenschutzes nicht nur weni-ger Pflanzenschutzmittel angewendet werden; eswerden insgesamt die Risiken für Mensch, Tier undNaturhaushalt reduziert, die durch die Anwendungchemischer Pflanzenschutzmittel entstehen.

Daher geht der nationale Aktionsplan gezielt auf dieReduktion von Risiken und nicht auf pauschaleMengenreduktionen ein. Pauschale Reduktionen

verkaufter Pflanzenschutzmittelmengen lassen dieEigenschaften der Stoffe und die mit ihrer Anwen-dung verbundenen Risiken unbeachtet. So würdebei einem solchen Mengenansatz z. B. die Verwen-dung eines risikoreicheren Pflanzenschutzmittels,das schon in geringer Menge wirkt, positiver bewer-tet als die Verwendung eines weniger risikoreichenPflanzenschutzmittels, das jedoch in größeren Men-gen angewandt werden muss.

Berechnungen von Risikoindices für die vergange-nen 20 Jahre zeigten, dass die Pflanzenschutzpolitikin Deutschland zu einer Reduktion der Risiken fürden Naturhaushalt um über 50 %, in Teilbereichensogar bis zu 90 % geführt hat. Als Referenzgröße fürdiese Berechnungen wurde das Jahr 1987 gewählt, indem wesentliche rechtliche Änderungen durch eingrundlegend novelliertes Pflanzenschutzgesetz inKraft traten. An diesen Entwicklungen soll dernationale Aktionsplan ansetzen und Impulse fürweitere Risikoreduktionen setzen.

Ferner wird mit diesem Programm auch Ziffer 3„Erarbeitung von Risikominimierungs- und -vermeidungsstrategien“ des Präventionspro-gramms zum Schutz des Verbrauchers vor gesund-heitsgefährdenden Rückständen von Pflanzen-schutzmitteln in der Nahrung des Bundesministeri-ums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz Rechnung getragen. Die seit dem 1. Januar 2006 geltenden Cross-Compliance-Rege-lungen für den Pflanzenschutzbereich unterstützenden nationalen Aktionsplan.

Weniger Risiken für den Naturhaushalt können zumErhalt oder gar zu einer Förderung der biologischenVielfalt beitragen. Dies ist ein Grund dafür, dass die-ser nationale Aktionsplan auch einen festen Bau-stein in der Nationalen Strategie der Bundesrepu-blik Deutschland zur biologischen Vielfalt darstellt.

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2. Rechtliche Grundlagen

Die Regelungen im Pflanzenschutzrecht betreffendie Zulassung und Genehmigung von Pflanzen-schutzmitteln, anwenderbezogene Vorschriften,anwendungsbezogene Vorschriften, flächenbezo-gene Vorschriften, pflanzenschutzgerätebezogene

Vorschriften und Vorschriften zur Kontrolle (Abbil-dung 1). Im Mittelpunkt steht das Gesetz zumSchutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz,PflSchG). Eine Übersicht über die wichtigsten recht-lichen Regelungen im Pflanzenschutz ist der Home-page des Bundesamtes für Verbraucherschutz undLebensmittelsicherheit zu entnehmen(www.bvl.bund.de, siehe: Pflanzenschutzmittel/Rechtliche Rahmenbedingungen/Gesetze und Verordnungen).

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Elemente des bestehenden Ordnungsrechts im Pflanzenschutz

Anwenderbezogene Vorschriften– Sachkundepflicht für

professionelle Anwender– Sachkundepflicht für Verkäufer

Anwendungsbezogene Vorschriften– gute fachliche Praxis– besondere Sorgfaltspflicht

Flächenbezogene Vorschriften– Einschränkung der Anwendung

von Pflanzenschutzmitteln auf Kulturflächen

– Anwendungsverbot unmittelbar an oberirdischen Gewässern undKüstengewässern

– Anwendungsverbot bestimmterPflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten und Wasserschutzgebieten

P flanzenschut zgerätebezogeneVorschriften– hoher technischer

Standard– regelmäßige

Überprüfung

K ontrollenPflanzenschutz-Kontrollprogrammdes Bundes und der Länder (Einfuhr,Inverkehrbringen und Anwendungvon Pflanzenschutzmitteln)

P flanzenschut zmit telbezogeneVorschriften– Zulassung mit Anwendungs -

bestimmungen und Auflagen– Eignung der Wirkstoffe

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist einKernelement zur Reduktion von Risiken, die durchdie Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entste-hen können. Sie verhindert nicht nur, dass ungeeig-nete Stoffe, die Gefahren für Mensch, Tier, Grund-wasser und Naturhaushalt bergen, in den Handelkommen. Mit der Zulassung der grundsätzlichgeeigneten Pflanzenschutzmittel werden gleichzei-

tig auch wesentliche Elemente ihrer Anwendunggeregelt. Dies geschieht über die Festsetzung derAnwendungsgebiete, Anwendungsbestimmungenund Auflagen. Bei der Zulassung von Pflanzen-schutzmitteln wird vorausgesetzt, dass die Vor-schriften des Pflanzenschutzrechts auf allen Ebeneneingehalten werden.

Pflanzenschutzrelevante rechtliche Regelungenbestehen darüber hinaus in anderen Rechtsberei-chen, wie z. B. dem Lebensmittelrecht (Schutz desVerbrauchers vor Rückständen von Pflanzenschutz-mitteln), dem Gefahrstoffrecht (Schutz des Anwen-ders, Transport und Lagerung) oder dem Natur-schutzrecht (Schutz gefährdeter Arten).

Mit den einzelnen Vorschriften im Pflanzenschutz-recht soll ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier,Grundwasser und Naturhaushalt sichergestellt wer-den. Kontrollen der Einhaltung des Pflanzenschutz-rechts sind daher zwingend notwendig.

Das notwendige rechtliche Instrumentarium liegtvor, um einen sachgerechten Pflanzenschutz zusichern und erkannte Vollzugsdefizite zu beseiti-gen. Jedoch allein mit gesetzlichen Regelungenkann kein nachhaltiger Pflanzenschutz gewährlei-stet werden. Neben der Einhaltung des Ordnungs-rechts sind die Grundsätze für die Durchführungder guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz ein-zuhalten und dabei die Grundsätze des integriertenPflanzenschutzes zu berücksichtigen. Dies schließtdie Begrenzung der Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln auf das notwendige Maß ein. Dieswird umso eher gelingen, je stärker das Bewusstseinausgeprägt ist, dass die Sicherung eines nachhalti-gen Pflanzenschutzes auch die Erhöhung derAkzeptanz durch Verbraucherinnen und Verbrau-cher und damit ein wichtiges Element zur lang -fristigen Sicherung der betrieblichen Einkommeneinschließt.

3. Ziel des nationalenAktionsplans

Ziel des nationalen Aktionsplans ist, die Risiken, diedurch die Anwendung von Pflanzenschutzmittelnentstehen können, weiter zu reduzieren.

Insbesondere ist die Anwendung von chemischenPflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zubegrenzen, damit unnötige Anwendungen dieserPflanzenschutzmittel unterlassen und nichtchemi-sche Pflanzenschutzmaßnahmen verstärkt einge-setzt werden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen

stehen die Förderung von Innovationen im Pflan-zenschutz und die Weiterentwicklung der Verfah-ren des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu sollengeeignete Maßnahmen, die von Bund und Länderndurchgeführt und getragen werden, beitragen.

Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass

1. Risiken reduziert werden, die durch die Anwen-dung insbesondere chemischer Pflanzenschutz-mittel für Mensch, Tier und Naturhaushalt ent-stehen, und die Intensität der Anwendung dieserPflanzenschutzmittel zurückgeführt wird, wobei

= Anwendungen chemischer Pflanzenschutz-mittel, die über dem notwendigen Maß liegen, maßgeblich zu senken sind und

= ein deutlicher Anteil chemischer Pflanzen-schutzmaßnahmen durch nichtchemischeMaßnahmen zu ersetzen ist;

2. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in ein-heimischen und eingeführten Agrarproduktenweiter zurückgehen und damit ein wesentlicherBeitrag zum vorsorgenden Verbraucherschutzgeleistet wird;

3. die wirtschaftliche Situation der Betriebe verbes-sert wird, indem Kosten für unnötige Anwendun-gen von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden.

Bei der Umsetzung des Maßnahmenpaketes diesesnationalen Aktionsplans wird nach fachlicher Ein-schätzung erwartet, dass Risiken, die durch dieAnwendung von Pflanzenschutzmitteln für denNaturhaushalt entstehen, durch die Maßnahmendes nationalen Aktionsplans in den kommendenJahren weiter reduziert werden können. Es ist anzu-nehmen, dass bis zum Jahr 2020 eine Reduktion derRisikopotenziale um weitere 25 % erreicht werdenkann. Als Basis für die Berechnung der Risiken wer-den die Mittelwerte der Berechnungen für die Jahre1996 bis 2005 herangezogen.

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4. Maßnahm en

4.1 Einhaltung des not wendigen M aß es beider Anwendung von P flanzenschutzmitteln

Die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittelin den Betrieben ist am notwendigen Maß zu orien-tieren.

Das notwendige Maß bei der Anwendung vonchemischen Pflanzenschutzmitteln beschreibtdie Intensität der Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln, die notwendig ist, um den Anbauder Kulturpflanzen, besonders vor dem Hinter-grund der Wirtschaftlichkeit, zu sichern. Dabeiwird vorausgesetzt, dass alle anderen praktika-blen Möglichkeiten zur Abwehr und Bekämp-fung von Schadorganismen ausgeschöpft unddie Belange des Verbraucher- und Umweltschut-zes sowie des Anwenderschutzes ausreichendberücksichtigt werden.

Die Entscheidung des Landwirts, Gärtners oderForstwirts über die Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln zum Schutz seiner Kultur hängt nichtnur von den ordnungsrechtlichen Vorgaben ab.

Vorgenannte Praktiker treffen ihre Entscheidungeninsbesondere auch vor dem Hintergrund bestimm-ter Anforderungen, die sich für ihn aus

a) wirtschaftlichen und/oder agrarpolitischenRahmenbedingungen, wie

�� den Absatzmöglichkeiten seiner Agrarpro-dukte,

� Kosten für die Produktion (einschl. Personalund Betriebsmittel),

� Ertrags- und Qualitätssicherung,

� Produktion nach speziellen Vereinbarungenmit der aufnehmenden Seite (z. B. Absatzver-einbarungen, Vertragsanbau, Zertifizierung),

� Teilnahme an Förderprogrammen zur Ver-besserung der Umwelt (z. B. Agrarumwelt-programme), Praktizierung einer speziellenWirtschaftsweise (z. B. ökologischer Landbau),

sowie

b) den aktuellen Bedingungen für die Pflanzen-schutzmaßnahme (z. B. Wetter) ergeben.

Da in der Landwirtschaft stets unterschiedlicheBedingungen auftreten und das weitere Gesche-hen, z. B. im Hinblick auf Witterung und Vorkom-men der Schadorganismen, oft nicht sicher progno-stiziert werden kann, ergeben sich auch unter-schiedliche einzelbetriebliche Entscheidungen undeine gewisse Streubreite bei der Anwendung vonPflanzenschutzmitteln. Zusätzlich werden die Ent-scheidungen des Praktikers über notwendige Pflan-zenschutzmaßnahmen von seiner beruflichen Qua-lifikation, seinen Erfahrungen, der Risikobereit-schaft und der Qualität der Beratung oder anderenzugänglichen Fachinformationen beeinflusst.

Diese Varianz spiegelt sich auch in Erhebungenüber die Anwendung von Pflanzenschutzmittelnund anderen Untersuchungen in Betrieben wieder.Sie erklärt sich nicht nur aus den situationsbezoge-nen objektiven Bedingungen. Vielmehr ist darausauch zu folgern, dass das notwendige Maß im Sinnedes im Pflanzenschutzgesetz definierten integrier-ten Pflanzenschutzes in der Praxis nicht immer aus-reichend berücksichtigt wird.

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Anzahl Behandlungen

Beispiel für eine Häufigk eit sver teilung der Anwendung vonP flanzenschut zmit teln in W inter weizen in einer R egion

Anzahl Betriebe

Hieraus lässt sich ein statistischer Ansatz für dieBestimmung des notwendigen Maßes bei derAnwendung von Pflanzenschutzmitteln ableiten.Das notwendige Maß lässt sich auf regionaler Ebeneals Zielkorridor um den Mittelwert des Behand-lungsindexes der Kultur bestimmen, wobei dieBreite dieses Korridors durch Konvention unterBerücksichtigung von Daten aus geeigneten Ver-gleichsbetrieben festgelegt werden muss. Liegt derBehandlungsindex in einem Betrieb über dem Ziel-korridor, muss dies nicht sofort eine Überschreitungdes notwendigen Maßes sein. Es sollte aber geprüftwerden, inwieweit dies fachlich begründet ist oderggf. unnötige Behandlungen durchgeführt wurden.

M aß nahme: Das Bundesministerium für Ernährung Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und Länderwerden auf der Grundlage geeigneter Maßnahmenund Informationen (z. B. Daten über die Anwen-dung von Pflanzenschutzmitteln und Daten ausVergleichsbetrieben) landwirtschaftliche und gärt-nerische Betriebe veranlassen, das notwendigeMaß besser als bisher einzuhalten und unnötigeAnwendungen so weit wie möglich zu vermeiden.Zu solchen Maßnahmen gehört besonders eingezieltes Beratungsangebot.Berufsständische Verbände und andere betrof-fene Verbände unterstützen diese Arbeiten.

4.2 Ent wick lung und Förde-rung von Innovationen zurW eiterent wick lung desintegrier ten P flanzen-schutzes

4.2.1 Programm zur Innovationsför-derung des Bundesministeri-ums für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz

Der integrierte Pflanzenschutz zeichnet sich beson-ders dadurch aus, dass er neue Verfahren undandere Innovationen dynamisch aufgreift, um dasZiel der Reduktion der Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln auf das notwendige Maß zu errei-chen. Es ist daher erforderlich, bestehende Verfah-ren des integrierten Pflanzenschutzes weiterzuent-wickeln und wo immer möglich neue Verfahren zu entwickeln und in die Anbausysteme zu integrieren.

Das Programm zur Innovationsförderung des Bun-desministeriums für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz bietet gute Möglichkeiten, solche Innovationen voranzutreiben, insbesondereauch, weil neue Techniken den betroffenen Firmenhelfen, neue Märkte zu erschließen.

Schwerpunkte des Programms sind innovative Ver-fahren im Pflanzenschutz, die dazu beitragen, dieAnwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das not-wendige Maß zu beschränken und Risiken, die fürMensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können,zu reduzieren. Gefördert werden sollten insbeson-dere Vorhaben, die geeignet sind,

�� neue Verfahren für den integrierten Pflan-zenschutz zu erschließen und praktisch zunutzen,

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�� biologische, chemische, mechanische undandere Pflanzenschutzverfahren zu opti-mieren,

�� Prognosemodelle und Entscheidungshilfenfür die situationsbezogene und/oder Mög-lichkeiten der teilflächenspezifischenAnwendung von Pflanzenschutzmitteln zuverbessern,

�� Pflanzenschutzgeräte im Hinblick auf dieEinsparung von Pflanzenschutzmitteln unddie Ressourcenschonung zu entwickeln undzu optimieren,

�� Strategien zur Vermeidung der Resistenz-bildung von Schadorganismen gegenüberPflanzenschutzmitteln zu erarbeiten undpraktisch umzusetzen,

�� Diagnose von Schadorganismen der Pflan-zen durch schnellere, sensitivere und spezi-fischere Diagnoseverfahren zu optimieren,

�� Informations- und Beratungskonzepte imHinblick auf eine Reduktion von Risiken beider Anwendung von Pflanzenschutzmittelnzu verbessern,

�� den Technologie- und Wissenstransfer imPflanzenschutz zu verbessern.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z fördert imRahmen des Programms zur Innovationsförderunginnovative Pflanzenschutzverfahren mit dem Ziel,Risiken durch die Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt zureduzieren.Die Länder und betroffene Verbände unterstüt-zen die Einführung neuer innovativer Pflanzen-schutzverfahren in die Praxis.

4.2.2 Forschung, Untersuchungenund Versuche zur Ent wick lungvon Innovationen

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz und in relevantenBereichen die Länder unterstützen Forschungs- undUntersuchungsaktivitäten, die durch ihre Schwer-punktsetzung insbesondere auch Beiträge leistenzur Erreichung der Ziele des nationalen Aktions-plans. Das Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dieLänder sollten sich über diese Aktivitäten informie-ren und in Fachtagungen in angemessenen Zeitab-ständen über Ergebnisse austauschen.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und Länderüberprüfen ihre jeweiligen Forschungs- und Unter-suchungsplanungen und informieren sich gegen-seitig. Das Julius Kühn-Institut lädt zu themenbe-zogenen Fachgesprächen und -tagungen ein, indenen über aktuelle Forschungs- und Untersu-chungsergebnisse berichtet und diskutiert wird.

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4.2.3 Ent wick lung, Erprobung undVermittlung nichtchemischerP flanzenschutzver fahren

Nichtchemische Pflanzenschutzverfahren wie dieVerwendung resistenter Sorten, vorbeugende kul-turtechnische Verfahren oder biologische, biotech-nische und andere Verfahren stehen zwar zur Verfü-gung, jedoch ist eine Weiterentwicklung und Opti-mierung oft notwendig. Auch neue Verfahren sindweiterhin zu entwickeln. Solche Pflanzenschutzver-fahren sind mehr als bisher in bestehende Pflanzen-schutzsysteme zu integrieren.

Die Erprobung und Vermittlung neuer oder verbes-serter nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren undihre Einführung in die Praxis haben eine hohe Priori-tät im nationalen Aktionsplan. Je mehr weniger risi-koreiche, praktikable und wirtschaftliche nichtche-mische Pflanzenschutzverfahren Eingang in die Pra-xis finden, desto geringer wird die Intensität derAnwendung chemischer Pflanzenschutz mittel.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und Länderunterstützen die zügige Entwicklung und Einfüh-rung nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren indie Praxis. Hierzu gehören Versuchsprogrammeund Feldtage sowie Modellvorhaben. Das JuliusKühn-Institut unterstützt die Aktivitäten durch dieBereitstellung von Informationen über nichtchemi-sche Pflanzenschutzverfahren.

4.2.4 W eiterent wick lung von computergestützten Prognosever fahren und Entscheidungshilfen

Computergestützte Prognoseverfahren und Ent-scheidungshilfen zählen zu den wichtigsten Instru-menten des integrierten Pflanzenschutzes und wer-den in vielen Bereichen bereits von der Pflanzen-schutzberatung als Grundlage für den Warndienstgenutzt. Für bedeutende Schadorganismen liefernsolche Prognoseverfahren den Praktikern und Bera-tern regional- oder schlagspezifische Entschei-dungshilfen zum Pflanzenschutz. Sie tragen dazubei, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufdas notwendige Maß zu beschränken und exakt zuterminieren. Dies erhöht auch die Wirksamkeit der einzelnen Anwendungen chemischer Pflanzen-schutzmittel und vermeidet unnötige Anwen -dungen.

Zusätzlich wurden Expertensysteme zur Optimie-rung des Pflanzenschutzes entwickelt, die nebenPrognosemodulen und Bekämpfungsschwellenauch Hinweise zur situationsbezogenen Anwen-dung zugelassener Pflanzenschutzmittel enthalten.

Die Weiterentwicklung und breite Anwendung voncomputergestützten Prognoseverfahren und Exper-tensystemen für die Beratung oder als Entschei-dungshilfe für die Praktiker tragen maßgeblich zumErfolg des nationalen Aktionsplans bei. Eine Weiter-entwicklung bestehender Verfahren und Neuent-

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Diagnostik vonSchadorganismen imP CR - Labor

wicklungen für andere wichtige Schadorganismensind dringend geboten, um Möglichkeiten dergezielten Abwehr von Schadorganismen zuerschließen. Entscheidend ist, dass die Praxisreifedurch Zusammenarbeit von Forschung, Beratungund Praxis ausreichend getestet wird, bevor dieVerfahren zur Anwendung in der Praxis empfohlenwerden.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und Länderunterstützen die Entwicklung, Erprobung undValidierung neuer und Weiterentwicklung beste-hender computergestützter Prognoseverfahrenund Entscheidungshilfen einschließlich ihrer Pra-xisein führung.

4.2.5 W eiterent wick lung von P flanzenschutzgeräten undEinführung neuer Technolo-gien in die Praxis

Die Weiterentwicklung der Pflanzenschutzgeräte-technik hat in den vergangenen 20 Jahren zu erheb-lichen Fortschritten im Pflanzenschutz geführt.Nicht nur arbeitstechnisch konnten wesentlicheVerbesserungen eingeführt werden, auch im Hin-blick auf die Risikoreduktion haben Neuerungenwie abdriftmindernde Pflanzenschutzgeräte erheb-liche Beiträge geleistet. Die technischen Potenzialeim Bereich der Gerätetechnik sind bei Weitem nochnicht ausgeschöpft.

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Beispiel für computergestützte Prognoseverfahren und Entscheidungshilfen

Neue Pflanzenschutzgeräte, die zu einer sicheren,gezielten und reduzierten Anwendung von Pflan-zenschutzmitteln führen, leisten einen wichtigenBeitrag zu den Zielen des nationalen Aktionsplans.Ansätze, Pflanzenschutzmittel im Sinne von „Preci-sion farming“ situationsbezogen mit möglichstgeringer Menge anzuwenden, existieren, praxis-reife Lösungen liegen in vielen Bereichen allerdingsnoch nicht vor. In der Regel sind hohe Investitions-kosten notwendig, die ihre Einführung neuer Lösun-gen in die Praxis erschweren.

Die Entwicklung und Umsetzung neuer komplexerTechnologien (z. B. GIS-gesteuerte Systeme, opto-elektronische Erkennungsverfahren, GPS) in die Pra-xis bedürfen noch beachtlicher Aufwendungen fürForschung und Entwicklung.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und Länderunterstützen die Praxiseinführung neuer Pflanzen-schutzgeräte und neuer Technologien, die zurAbdriftreduzierung und zur Reduktion der ange-wandten Pflanzenschutzmittelmengen beitragen.

4.2.6 Stärk ung der Resistenz -forschung und Züchtung resistenter Sor ten

Die resistente Sorte ist Kernbestandteil integrierterPflanzenschutzverfahren. Die im Anbau befindli-chen Sorten sind jedoch nie gegen alle biotischenund abiotischen Einflüsse resistent; bestehendeResistenzen werden oft durch Anpassung der Schad-organismen durchbrochen.

Es ist daher von maßgeblicher Bedeutung, die Züch-tung resistenter und vermarktungsfähiger Sortenkontinuierlich weiterzuentwickeln und neueAnsätze für die Resistenzzüchtung zu erforschen.Sind neue Sorten mit verbesserten Eigenschaftenauf dem Markt, sollte dies auch mit Unterstützungder berufsständischen Verbände, durch Feldtageund durch Publikationen in der einschlägigenPresse bekannt gemacht werden.

Ein Beispiel aus dem Gartenbau ist die von BMELVund berufsständischen Verbänden unterstützte All-gemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR).Sie leistet mit ihren unabhängigen Prüfgärten einenunverzichtbaren Beitrag zur Evaluierung gesunderSorten und fördert somit die Züchtung leistungsfä-

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Sensorgesteuerte Obstbausprühgeräte

Abdriftmindernde Injektordüsen

Tunnelspritzgerät im Obstbau zur Abdriftreduktion

higer und widerstandsfähiger Rosen. Das ADR-Prüf-system gibt Züchtern und Verwendern ein objekti-ves Kriterium zur Beurteilung von Rosensorten andie Hand und fördert die Resistenzzüchtung.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und Länderunterstützen die Resistenzforschung und die Pra-xiseinführung neuer resistenter Sorten in denAnbau.Berufsständische Verbände unterstützen dieZüchtung und Markteinführung resistenter Sorten.

4.2.7 Demonstration neuer integrier ter P flanzenschutz-ver fahren

Die Demonstration neuer Verfahren, die zum natio-nalen Aktionsplan beitragen, stellt ein bedeutendesBindeglied zwischen Forschung und Entwicklungauf der einen Seite und der Praxis auf der anderenSeite dar. Dazu sind alle verfügbaren Möglichkeitenzu nutzen.

In Demonstrationsbetrieben können neue Verfah-ren, die insbesondere im Rahmen von Forschungs-und Entwicklungsvorhaben erarbeitet wurden,besonders anschaulich erprobt und vorgestellt wer-den. Unter betriebspraktischen Bedingungen wer-den Vorzüge, Besonderheiten, Aufwendungen undggf. auch Risiken neuer Verfahren und Pflanzen-schutzkonzepte demonstriert.

Feldtage des Julius Kühn-Instituts, der DeutschenLandwirtschaftsgesellschaft e.V. (DLG), der Länderund auch der Hersteller von Pflanzenschutzmittelnstellen weitere wichtige Plattformen für dieDemonstration von neuen Verfahren und Erkennt-nissen im Sinne des nationalen Aktionsplans dar.Wie auch die Demonstrationsbetriebe bieten Feld-tage ein wichtiges Forum der intensiven Diskussionund Bewertung der Verfahren gemeinsam mit derPraxis. Durch gezielte Vorhaben (z. B. Modellvorha-ben) kann die Praxiseinführung neuer integrierterPflanzenschutzverfahren gezielt unterstützt wer-den (Modellbetriebe).

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z, Länder,berufsständische Verbände und P flanzen-schut zmit tel herstellende Industrie unterstüt-zen die Praxiseinführung neuer integrierter Pflan-zenschutzverfahren. Dies kann z. B. durch Demon-strationsbetriebe oder Feldtage erfolgen.

4.2.8 K ultur- oder sek torspezifischeLeitlinien für den integrier tenP flanzenschutz

Der integrierte Pflanzenschutz ist im Pflanzen-schutzgesetz definiert, und es wurden Grundsätzedes integrierten Pflanzenschutzes beschrieben.Spezifische und allgemein akzeptierte Leitlinien fürden integrierten Pflanzenschutz für wichtige Kultu-ren oder Kulturgruppen oder Sektoren fehlenjedoch noch als wichtige Grundlage für Anbau-richtlinien.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z, Länder undberufständische Verbände erarbeiten unterBeteiligung relevanter Verbände des Verbraucher-schutzes sowie des Umwelt- und Naturschutzesspezifische und allgemein akzeptierte Leitlinienfür den integrierten Pflanzenschutz für wichtigeKulturen, Kulturgruppen oder Sektoren.Berufsständische Verbände und relevante Ein-richtungen oder Organisationen setzen dieseLeitlinien in konkrete Anbaurichtlinien um.

15

Versuchsfläche des Julius Kühn-Instituts

4.2.9 Hot Spot-M anagement

Zeitlich und räumlich definierte Aktionsfelder miterhöhten Risiken (Hot Spots), die mit Pflanzen-schutzmitteln in Verbindung stehen, können z. B.aus folgenden Gründen auftreten:

�� besondere Umweltbedingungen (z. B. hoheGewässerdichte, stark durchlässige Böden);

�� großräumige und häufige Anwendung weni-ger Pflanzenschutzmittel;

�� kultur- bzw. schaderregerbedingte hoheAnwendungshäufigkeit eines bestimmtenPflanzenschutzmittels auf einer Fläche inVerbindung mit anderen Rahmenbedingun-gen, wie z. B. häufige Regenfälle auf erosi-onsgefährdeten Böden usw.

Da diese besonderen Bedingungen im Rahmen derbundesweiten Zulassung der Pflanzenschutzmittelnicht unbedingt berücksichtigt werden können, for-dert das Pflanzenschutzgesetz hier die besondereSorgfaltspflicht des Anwenders.

Bisher war es schwierig, Hot Spots nach dem Vorsor-geprinzip zu identifizieren, da das erforderlicheInstrumentarium fehlte. Nunmehr können hierzuPflanzenschutz-Umweltrisikomodelle auch inZusammenhang mit GIS-Daten verwandt werden.Nach der Identifizierung von Hot Spots sind ange-passte Maßnahmen zur Verbesserung der Situationim Hinblick auf Verbraucher- und Umweltschutz zuerarbeiten und umzusetzen. Hierzu können regio-nale Beratungskonzepte ebenso gehören, wiebesondere Maßnahmen zur Risikominderung beider Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmitteloder ein gezieltes Wirkstoffmanagement.

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R isik oabschät zungauf der Grundlagevon Annahmen zurEinhaltung vonAbstandsauflagen

Ein gut funktionierendes Hot Spot-Managementträgt wesentlich zur Erreichung der Ziele des natio-nalen Aktionsplans bei, weil mögliche Risiken fürVerbraucher und Umwelt identifiziert und gezieltgemindert oder vermieden werden. Zudem unter-stützt es den Praktiker in seiner Sorgfaltspflicht.Zur Ausarbeitung und Implementierung von ange-passten Hot-Spot-Managementkonzepten ist eineZusammenarbeit der Behörden und Forschungsein-richtungen des Bundesministeriums für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutzesund der Länder sowie der Verbände und der Praxiserforderlich.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und die Länder identifizieren zeitlich und räumlich defi-nierte Aktionsfelder mit erhöhten Risiken (HotSpots), die mit der Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln in Verbindung stehen, und erarbei-ten gezielte und angepasste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Hinblick auf Ver-braucher- und Umweltschutz (Hot Spot-Manage-mentkonzepte).Betroffene Verbände, Einrichtungen und Organisationen unterstützen die Umsetzung derManagementkonzepte.

4.2.10 Förderung von Ver fahren desintegrier ten P flanzenschutzesund des ök ologischen Landbaues im Rahmen von Förderprogrammen

Zahlreiche integrierte Pflanzenschutzverfahren(besonders nichtchemische Pflanzenschutzmaß-nahmen einschließlich des biologischen Pflanzen-schutzes) werden nicht praktiziert, weil die Kostenden Nutzen der Maßnahmen weit übersteigen. ImRahmen von Förderprogrammen besteht die Mög-lichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen,der die Nutzung nichtchemischer Verfahren unter-stützt. Ein gutes Beispiel für derartige Möglichkei-ten ist die biologische Bekämpfung des Maiszüns-lers durch Trichogramma-Eiparasiten auf mittler-weile ca. 7000 ha Maisfläche. Damit gehen derar-tige Maßnahmen deutlich über die gute fachlichePraxis hinaus.

Der ökologische Landbau wird im Rahmen derGemeinsamen Agrarpolitik der EU und verschiede-ner Maßnahmen des Bundesministeriums fürErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschut-zes und der Länder gefördert. Für den Pflanzen-schutz im ökologischen Landbau steht nur einbegrenztes Spektrum von erlaubten Pflanzen-schutzmitteln zur Verfügung. Der ökologischeLandbau greift vorrangig auf nichtchemischePflanzenschutzverfahren zurück, um so weit wiemöglich dem Auftreten von Schadorganismen vor-zubeugen oder diese abzuwehren.

Der ökologische Landbau trägt zur Reduktion derIntensität der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln bei. Der nationale Aktionsplan bezieht sichjedoch vorrangig auf den konventionellen Land-bau. Deshalb ist die Förderung des ökologischenLandbaues als wichtige, in diesem Zusammenhang

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aber flankierende Maßnahme zu sehen. Eine nach-haltige Erhöhung des Anteils des ökologischenLandbaues ist als Beitrag zu diesem nationalen Aktionsplan zu unterstützen.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und die Länder berücksichtigen integrierte Pflanzen-schutzverfahren und den ökologischen Landbauangemessen in Förderprogrammen.

4.3 Verbesserung von W issenund Information

4.3.1 Sicherung der Sachk unde fürAnwender und Handel

Ausreichende Sachkunde ist Grundvoraussetzungfür die bestimmungsgemäße und sachgerechteAnwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dahermüssen professionelle Anwender und Händler vonPflanzenschutzmitteln gemäß Pflanzenschutzge-setz sachkundig sein. Der Nachweis der erforder -lichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung geregelt.

Suboptimales Verhalten im Pflanzenschutz resul-tiert oft aus ungenügender Sachkunde. Deshalb istdie Sachkunde bei allen professionellen Anwendernund Händlern von Pflanzenschutzmitteln zusichern. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf dieAus- und Weiterbildung von professionellen Pflan-zenschutzmittelanwendern und Pflanzenschutz -mittelhändlern zu legen.

Es ist zu erwarten, dass die Sicherung der Sach-kunde bzw. der Fachkenntnisse einen hohen Beitragzu den Zielen des nationalen Aktionsplans leistenwird. Notwendige Aus- und Weiterbildungsmaß-nahmen sind regelmäßig und zielgruppenorientiertdurchzuführen, auch wenn sie zusätzliche Aufwen-dungen für alle Beteiligten bedeuten sollten. DieMaßnahmen sind von den Verbänden des Berufs-standes und den Praktikern mit zu tragen und zuunterstützen.

M aß nahme:Die Länder leiten mit fachlicher Unterstüt zungdes Bundesministeriums für Ernährung, Land-w ir t schaft und Verbraucherschut z Maßnahmenein, die zur Sicherung der Sachkunde sowie zurverstärkten Aus- und Weiterbildung der professio-nellen Anwender und Händler von Pflanzenschutz-mitteln sowie von privaten und amtlichen Pflan-zenschutzberatern führen. Aus- und Weiterbil-dungskonzepte sind auszubauen und weiter zuentwickeln. Hierzu gehört auch ein Leitfaden zurAus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Sachkunde.

4.3.2 Stärk ung der P flanzenschutz-beratung

Die Beratung, Aufklärung und Qualifizierung aufdem Gebiet des Pflanzenschutzes ist gemäß § 34 desPflanzenschutzgesetzes Aufgabe der Länder. Fun-dierte, auf wissenschaftlichen Ergebnissen beru-hende Beratung im Pflanzenschutz und in der Phy-tomedizin, einschließlich des Warndienstes, ist eineessenzielle Voraussetzung für einen bestimmungs-gemäßen und sachgerechten Pflanzenschutz. DieOffizialberatung durch die Länder soll zur Vermitt-lung ordnungsrechtlicher Inhalte beitragen unddarüber hinaus die Einführung neuer integrierterPflanzenschutzverfahren, besonders auch nichtche-mischer Pflanzenschutzverfahren, unterstützen. Eshandelt sich dabei um Wissensvermittlung zur Ver-besserung der Sachkunde der Anwender im Sinneeines gesamtgesellschaftlichen Auftrags.

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Die drei Säulen des Warndienstes

Zur Durchführung des nationalen Aktionsplans istes jedoch unabdingbar, schlagkräftige und unab-hängige Offizialberatung im Pflanzenschutz und inder Phytomedizin sicherzustellen.

Dabei sind unterstützend auch moderne Medien,computergestützte Entscheidungshilfen und Kom-munikationssysteme zu nutzen, um eine ausrei-chende Versorgung mit aktuellen Informationengewährleisten zu können.

Insbesondere sind schon vorhandene Kommunika-tionssysteme, z. B. die Systeme hortigate und ISIP,gleichermaßen mit Informationen zu versorgen,um eine umfassende und rasche Information derAnwender mit aktuellen Pflanzenschutzinformatio-nen im Sinne des nationalen Aktionsplans sicherzu-stellen.

M aß nahme:Die Länder unterstützen durch eine schlagkräf-tige und unabhängige Offizialberatung im Pflan-zenschutz die Inhalte des nationalen Aktionsplansmaßgeblich. Das Bundesministerium für Ernäh-rung, Landwir t schaft und Verbraucherschut zund die Länder erarbeiten Informationsmateria-lien und unterstützen die Entwicklung computer-gestützter Entscheidungshilfen.

4.3.3 Aufbau eines InternetportalsP flanzenschutz

Für den Erfolg des nationalen Aktionsplans und fürdie Weiterentwicklung des integrierten Pflanzen-schutzes ist von entscheidender Bedeutung, dassAusbildern, Beratern, Händlern und Praktikern not-wendige Fachinformationen über den Pflanzen-schutz und die Phytomedizin von neutraler Seiteverfügbar gemacht werden.

Das Julius Kühn-Institut hat gemäß § 33 des Pflan-zenschutzgesetzes den gesetzlichen Auftrag, Infor-mationen über den Pflanzenschutz bereitzustellen.Auf der Grundlage dieses gesetzlichen Auftragssind Mechanismen aufzubauen, die vorhandenesWissen bündeln und weitergeben.

In einem Internetportal Pflanzenschutz sollenDaten und Informationen über den Pflanzenschutz

allen interessierten Kreisen bereitgestellt werden.Hierzu gehören auch allgemeinverständlicheInformationen für Verbraucherinnen und Ver -braucher.

Die Ergebnisse der Arbeit dieser Stelle kommendem Verbraucherschutz ebenso zugute wie demUmwelt- und Naturschutz in der Kulturlandschaftdurch die Ermittlung von Ansatzpunkten für einzel-betriebliche Beratungen.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z unterstütztden Aufbau und die Pflege eines InternetportalsPflanzenschutz für eine qualitativ und quantitativschlagkräftige Vermittlung von Fachinformatio-nen und allgemeinverständlichen Informationenfür Verbraucherinnen und Verbraucher undandere betroffene Kreise.Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z, die Länderund betroffene K reise erarbeiten Informations-materialien über den Pflanzenschutz, den natio-nalen Aktionsplan, die Möglichkeiten und Gren-zen, sowie Nutzen und Risiken vorbeugendernichtchemischer und chemischer Pflanzenschutz-verfahren.

4.4 Einhaltung der Vorschriften zum P flanzenschutz

Vorrangiges Ziel von Kontrollen im Pflanzen-schutz ist, die Einhaltung pflanzenschutzrelevan-ter Vorschriften zu überwachen und unzulässigerEinfuhr, unerlaubtem Inverkehrbringen sowienicht sachgerechtem Anwenden von Pflanzen-schutzmitteln entgegenzuwirken. Dadurch sollenmögliche Gefahren für die Gesundheit von Menschund Tier und für den Naturhaushalt abgewendetwerden, die durch die Anwendung ungeeigneterPflanzenschutzmittel, eine nicht bestimmungsge-mäße und sachgerechte Anwendung oder durchandere nicht der guten fachlichen Praxis entspre-chende Maßnahmen des Pflanzenschutzes ent -stehen können.

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Die Durchführung von Kontrollen im Pflanzen-schutz liegt in der Verantwortung der Länder. Einvon Bund und Ländern getragenes bundesweites„Pflanzenschutz-Kontrollprogramm“ zur Überwa-chung des Inverkehrbringens und der Anwendungvon Pflanzenschutzmitteln ist im Jahre 2004 einge-führt worden. Dieses Kontrollprogramm hat sichbewährt und wird weiter entwickelt. Zur Effizienz-verbesserung sind zunehmend Schwerpunktkon-trollen auf der Grundlage von Risikoanalysen durch-zuführen. Zum Pflanzenschutz-Kontrollprogrammwird jährlich ein Bericht vorgelegt.

Ein bundesweites System von Kontrollen verbessertdie Transparenz im Pflanzenschutz und trägt erheb-lich zum Risikomanagement bei. Die bundesweiteUmsetzung und Weiterentwicklung des Pflanzen-schutz-Kontrollprogramms wird deshalb einenmaßgeblichen Beitrag zum nationalen Aktionsplanleisten.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und die Län-der setzen das Pflanzenschutz-Kontrollprogrammdes Bundes und der Länder konsequent um undentwickeln es kontinuierlich weiter. JährlicheBerichte werden vom Bundesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit im Internet ver-öffentlicht.

4.5 Verbraucherschutz – Verringerung der Rück -stände von P flanzen-schutzmitteln in Lebens-mitteln

R eduk tion von Höchstgehalt süberschreitungen

Zum Schutz des Verbrauchers vor gesundheitsge-fährdenden Pflanzenschutzmittelrückständen istein wesentliches Augenmerk auf eine effektive Kon-trolle von Pflanzenschutzmittelrückständen inLebensmitteln aus heimischer und ausländischerErzeugung zu legen. Die Zielvorgabe des Redukti-onsprogramms chemischer Pflanzenschutz ausdem Jahr 2004, zur Reduktion von Überschreitun-gen von Rückstandshöchstgehalten mittels derFestlegung einer prozentualen Quote beizutragen,ist jedoch zu überprüfen. Die Einhaltung der recht-lichen Norm wird vorausgesetzt. Handel und Pro-duzenten müssen sich dem verpflichtet fühlen. Diereine Quote festgestellter Überschreitungen kannauch lediglich ein Hinweis auf eine effektive, Risikoorientierte Probenahme durch die Lebensmittel-überwachung sein.

Es hat sich gezeigt, dass Trendaussagen zur Entwick-lung der Rückstandsbelastung der Verbraucher der-zeit anhand der Risiko orientiert erhobenen Rück-standsdaten der Lebensmittelüberwachung nichtaussagekräftig sind. Darüber hinaus ist die Entwick-lung der rechtlichen Vorschriften zu berücksichti-gen. Es ist daher zunächst die Ausgangssituation aufGrund repräsentativer Daten zu ermitteln, um dannhierauf basierende Trendbeobachtungen vorneh-men zu können.

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Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäi-schen Parlamentes und des Rates vom 23. Februar2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen inoder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichenund tierischen Ursprungs und zur Änderung derRichtlinie 91/414/EWG des Rates ist ab dem 1. Sep-tember 2008 voll anzuwenden. Die vorgesehenenKontrollmaßnahmen sehen erstmals neben der Ein-haltung der Rechtsvorschriften auch eine Ermitt-lung der Verbraucherexposition anhand repräsen-tativer Daten vor. Das derzeitige Lebensmittelmoni-toring nach § 50 ff LFGB wird daher im Rahmen derErarbeitung eines neuen Kontrollkonzepts „Pflan-zenschutzmittelrückstände“ durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Blick auf diese Anforde-rungen überprüft.

Darstellung der R ück standsdaten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-mittelsicherheit (BVL) hat in Abstimmung mit denLändern einen neuen Darstellungsansatz der Rück-standsdaten von Obst- und Gemüse erarbeitet, dereine höhere Transparenz hinsichtlich der Vertei-lung der Rückstände ermöglicht. Es ist für jedeObst- und Gemüseart aufgeschlüsselt, wie sich dieRückstandsgehalte jedes nachgewiesenen Pflan-zenschutzmittelwirkstoffs in der Zusammenschauder Proben verteilen. Diese Darstellung ermöglichtes den Wirtschaftsbeteiligten als auch den Ver-braucherverbänden, eine Einordnung der gemesse-nen Rückstände vorzunehmen. So kann die Wirk-samkeit ggf. getroffener Qualitätsmanagement-maßnahmen mit Blick auf die Vermeidung vonÜberschreitungen der Rückstandshöchstgehaltsüberprüft werden.

M ehr fachrück stände

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sieht u. a. admi-nistrative Maßnahmen zur Entwicklung von Metho-den zur Erfassung kumulativer und synergistischerAuswirkungen auf die menschliche Gesundheit vor.In der Diskussion über Mehrfach-Rückstände sindzunächst vorrangig wissenschaftliche Fragestellun-gen zu klären. Das Bundesinstitut für Risikobewer-tung hat durch einen internationalen Workshopdie Diskussion hierzu angestoßen. Die EuropäischeBehörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) hat dieseaufgegriffen.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und die Länder erarbeiten ein “Kontrollkonzept Pflanzen-schutzmittelrückstände“ zur Schaffung einerrepräsentativen Datenlage, um Trendaussagen zurBelastung der Konsumenten mit Rückständenableiten zu können.

5. Indikatoren desnationalen Aktions-plans zur nachhalti-gen Anwendungvon Pflanzenschutz-m itteln

5.1 Erhebung statistischerDaten über die Anwen-dung von P flanzenschutz-mitteln

In einem Netzwerk zur Ermittlung der Pflanzen-schutzmittelanwendung in unterschiedlichen,landwirtschaftlich relevanten NaturräumenDeutschlands (NEPTUN) werden kultur- und regio-nalspezifisch Daten über die Anwendung von Pflan-zenschutzmitteln erhoben. Die NEPTUN-Analysenschließen eine repräsentative Anzahl Betriebe fürdie verschiedenen Kulturgruppen in allen relevan-ten Erhebungsregionen Deutschlands ein, diedurch ein Stichprobenverfahren ausgewählt wer-den. Die Erhebungen werden dabei vom Berufs-stand selbst durchgeführt, das Julius Kühn-Institutprüft die anonymisierten Daten und wertet sie aus.In die Plausibilitätsprüfungen werden die Ländereinbezogen.

Die erhobenen Daten über die Anwendung vonPflanzenschutzmitteln bilden eine Grundlage fürdie Berechnung der Indikatoren dieses nationalenAktionsplans.

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Hierzu gehören der Behandlungsindex und der Risi-koindikator SYNOPS.

M aß nahme:Die berufsständischen Verbände oder ggf.andere Einrichtungen führen in regelmäßigenAbständen auf der Grundlage mit dem Julius Kühn-Institut abgestimmter Vorgaben Neptun-Erhebun-gen durch. Das Bundesministerium für Ernäh-rung, Landwir t schaft und Verbraucherschut zerhält auf der Basis einer vertraglichen Vereinba-rung die Verwertungsrechte dieser Daten undnutzt sie zur Berechnung der Behandlungsindicesund Risikoindikatoren. Die Länder beteiligen sich an der Überprüfung derPlausibilität der erhobenen Daten.

5.2 Netz von Vergleichs -betrieben für die Bewertung der Intensitätder P flanzenschutzmittel-Anwendung

Zusätzlich zu den NEPTUN-Analysen ist der Aufbaueines Netzes von Vergleichsbetrieben für den Acker-bau, den Gartenbau, den Obstbau, den Weinbau,den Hopfen und ggf. weitere Produktionsrichtun-gen wichtig. Diese Vergleichsbetriebe werden vonden Ländern betreut und dienen als Referenz für dieAnwendung von Pflanzenschutzmitteln in denBetrieben in einer Region und liefern jährlich Datenüber die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.Hieraus werden die Behandlungsindices dieserBetriebe errechnet.

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Ver teilung der Vergleichsbetriebe imAck erbau auf die Erhebungsregionen Ack erbau im Jahre 2007

Gleichzeitig liefern sie Hintergrundinformationenzum notwendigen Maß der Anwendung von Pflan-zenschutzmitteln in dem jeweiligen Jahr und in derjeweiligen Region. Diese Informationen sind erfor-derlich, weil nur so Schwankungen bei der Anwen-dung von Pflanzenschutzmitteln (z. B. durch unter-schiedliche Witterung, regional unterschiedlicheSortenwahl) begründet werden können.

Dabei werden Hauptziele verfolgt:

1. Jährliche Ermit tlung der Behandlungs -indices in den Hauptk ulturen des Betriebes

Die in den Vergleichsbetrieben für jede Kulturermittelten Behandlungsindices sollen beispielhaftdas Verhalten der Betriebe in einer Region imjeweiligen Jahr dokumentieren. Dabei werdenbetriebs- und jahresspezifische sowie regionaleBesonder heiten bezüglich der Aufwendungen vonPflanzenschutzmitteln in einzelnen Kulturen sicht-bar. Die Auswertung der Daten erfolgt im Abgleichmit den NEPTUN-Daten, die alle 2 bis 4 Jahre erhoben werden.

Auf der Grundlage der hohen Stichprobenzahlenlassen sich aus den NEPTUN-Erhebungen der Mit-telwert, die Häufigkeitsverteilung der Intensitätund der Korridor der mittleren Intensität bei derAnwendung von Pflanzenschutzmitteln in einzel-nen Regionen ermitteln. In Vergleichsbetriebenlassen sich demgegenüber keine statistisch reprä-sentativen Behandlungsindex-Mittelwerte proRegion ermitteln, sie sollen vielmehr als Beispieleinnerhalb der Grundgesamtheit von Betriebeneiner Region fungieren und jährliche Daten bereit-stellen.

2. Fachliche Auswer tung der jahresspezifi-schen Behandlungsindices

Die jahresspezifischen Behandlungsindices für dieeinzelnen Kulturen in den Vergleichsbetrieben sindzunächst reine statistische Daten. Es ist notwendig,diese im Zusammenhang mit Hintergrundinforma-tionen, insbesondere zu den Befallsverhältnissenunter den jahresspezifischen Bedingungen zu kom-mentieren und im Sinne des notwendigen Maßes zubewerten. Dies kann nur von Pflanzenschutzdien-sten der Länder oder in ihrem Auftrage realisiertwerden.

Die statistischen Daten und die fachlichen Kom-mentare geben den Betrieben einer Region eineOrientierung für das notwendige Maß. Die Informa-tionen tragen somit auch zur Identifizierung vonReduktionspotenzialen bei und leisten zudemeinen entscheidenden Beitrag zur Transparenz imPflanzenschutz. So kann man z. B. aus den Datenlernen, wie objektive Einflüsse (z. B. Witterung, Auf-treten von Schadorganismen, Kosten und Erlöse)und subjektive Einflüsse (z. B. Kenntnisse, Risikover-halten) die Intensität der Pflanzenschutzmittel-Anwendung regional bzw. jahresspezifisch beein-flussen.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und die Länder betreuen ein Netz von Vergleichsbetrie-ben, in denen jährlich Daten über die Anwendungvon Pflanzenschutzmitteln erhoben werden. DieIntensität der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln wird für diese Betriebe ermittelt und fachlichbewertet. Die Betriebe beteiligen sich freiwillig andiesem Netz.

5.3 Behandlungsindex – DieIntensität der Anwendungvon P flanzenschutz -mitteln

Der Behandlungsindex stellt die Anzahl von Pflan-zenschutzmittel-Anwendungen auf einer betriebli-chen Fläche, in einer Kultur oder in einem Betriebunter Berücksichtigung von reduzierten Aufwand-mengen und Teilflächenbehandlungen dar, wobeibei Tankmischungen jedes Pflanzenschutzmittelgesondert zählt.

Bei der Berechnung des Behandlungsindexes ist zubeachten, dass die Anwendung eines Pflanzen-schutzmittels in der höchsten für das betreffendeAnwendungsgebiet (Zielorganismus an der Kultur)zugelassenen Aufwandmenge mit 1,0 bewertetwird. Erfolgt eine Reduzierung der Aufwandmengez. B. um die Hälfte, verringert sich der Behand-lungsindex auf 0,5. Erfolgt die Applikation nur auf einem Teil der betrachteten Fläche, z. B. 50 %,

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verringert sich der Behandlungsindex ebenfalls auf0,5. Entsprechend der Anzahl der Pflanzenschutz-mittel-Anwendungen pro Anbaujahr werden dieWerte addiert. Mittelt man diese Indices für einegewählte Einheit (z. B. Deutschland, Erhebungsre-gion, Betrieb), lässt sich bei entsprechend hohenStichprobenzahlen ein repräsentativer Behand-lungsindex für diese Einheit berechnen.

Behandlungsindices sind im besonderen Maßegeeignet, unterschiedliche Intensitäten der Anwen-dung von Pflanzenschutzmitteln in Kulturen, inSchlägen, in Betrieben und Regionen sowie inner-halb von Jahren zu dokumentieren. Auf der Grund-lage mehrjähriger Daten können auch Trendsbeschrieben werden.

Die bisherigen NEPTUN-Erhebungen und andereUntersuchungen in Betrieben haben gezeigt, dassbei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ineiner Kultur eine hohe Varianz des Behandlungsin-dex zwischen den Betrieben, die unter vergleichba-ren Standortbedingungen (Erhebungsregionen)arbeiten, gegeben ist. Für jede Erhebungsregionlassen sich unter der Voraussetzung repräsentati-ver Stichprobenzahlen statistische Maßzahlen wieMittelwert und Standardabweichung berechnen,um diese Varianz zu beschreiben, und statistischeTests bezüglich signifikanter zeitlicher Trends desBehandlungsindex durchführen. Außerdem ist es

möglich, ein Ranking der eingesetzten Wirkstoffein den einzelnen Wirkungsbereichen (Herbizide,Fungizide, Insektizide) und Kulturen zu er-mitteln.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz berechnet und ver-öffentlicht auf der Grundlage der NEPTUN-Daten dieBehandlungsindices für Kulturen und Regionen.

5.4 P flanzenschutz-Risik oindik atoren

Der Behandlungsindex beschreibt die Intensitätder Pflanzenschutzmittelanwendung. Dies alleinreicht jedoch nicht aus, um mit der Anwendungverknüpfte Risiken zu beschreiben, da die Stoffei-genschaften und die Anwendungsbedingungennicht in den Index einfließen. Es ist erforderlich,ein Instrument zu nutzen, mit dessen Hilfe Risikender Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ver-folgt werden können. Verringerungen der Intensi-tät der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,gemessen am Behandlungsindex, dürfen letztlichnicht zu höheren Risiken für Mensch, Tier undNaturhaushalt, aber auch für die Kulturpflanzenführen. Die Verwendung geeigneter Risikoindika-toren im Pflanzenschutz ist Grundvoraussetzungfür die Verfolgung der Risiken, die durch dieAnwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehenkönnen.

Pflanzenschutz-Risikoindikatoren beziehen sichderzeit in erster Linie auf Risiken für den Naturhaus-halt. Auf der Basis computergestützter Modelle, wiez. B. SYNOPS 1, lassen sich relative Veränderungenvon Risiken für aquatische und terrestrische Öko -systeme berechnen, die durch die Anwendung vonPflanzenschutzmitteln entstehen.

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Behandlungsindex in einer R egion

Notwendiges Maß

MittelwertMittelwert +

Standard-abweichung

Behandlungsindex

AnzahlBetriebe

1 SYNOPS ist die Abkürzung für „Synoptisches Bewertungs-modell für P flanzenschutzmittel“

Wichtig für die Nutzung des vom Julius Kühn-Insti-tuts entwickelten und betriebenen Indikators SYN-OPS ist das Vorliegen repräsentativer Daten überdie Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. BeiVerwendung der NEPTUN-Daten und von Daten,die nach § 19 PflSchG erhoben werden (Inlandsab-gabe) sowie von aus der Zulassung von Pflanzen-schutzmitteln bekannten Daten über die Eigen-schaften der Pflanzenschutzmittel sowie über dieAnwendungsmodalitäten lassen sich mit Hilfe vonSYNOPS Risikoindices für den Naturhaushaltberechnen.

Das SYNOPS-Modell ist geeignet, Trends der Risikenfür den Naturhaushalt zu beschreiben, die aus derAnwendung von Pflanzenschutzmitteln resultie-ren. Das SYNOPS-Modell wird weiterentwickelt undum den Bereich des Anwender- und Verbraucherri-sikos erweitert. Dazu werden die im europäischenForschungsvorhaben HAIR 1 gewonnenen Ergeb-nisse analysiert und in sinnvollem Umfang in dasIndikator-Modell SYNOPS integriert.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z berechnetTrends der Risiken für den Naturhaushalt, die ausder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln resul-tieren können, mit Hilfe geeigneter Risikoindikato-ren wie SYNOPS und entwickelt SYNOPS weiter.

5.5 M onitoring von P flanzenschutzmitteln imNaturhaushalt

Mit Hilfe von SYNOPS werden auf der Grundlagetheoretischer Berechnungen Areale mit abgestuf-tem relativen Risiko für Deutschland ausgewiesen,ohne dass tatsächliche Belastungen oder Auswir-kungen der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln bekannt sind. Risikoindikatoren zeigen die Ein-trittswahrscheinlichkeit der Gefährdung (dasRisiko) verschiedener Kompartimente des Natur-haushaltes (z. B. Boden, Wasser) durch chemischenPflanzenschutz an, nicht jedoch eine tatsächlicheBelastung mit Pflanzenschutzmitteln oder mögli-che konkrete Auswirkungen ihrer Anwendung.

Daher ist es wichtig, mit Hilfe chemischer und bio-logischer Monitoring-Daten Erkenntnisse über dietatsächliche Situation zu gewinnen, um mögliche

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1 HArmonised environmental Indicators for pesticide Risk, SSPE-CT-2003-501997

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Herbizide

Fungizide

Insektizide

ak utes R isik o für aquatische Organismen

1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006

140%

120%

100%

80%

60%

40%

20%

0%

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isik

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(19

87

= 1

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Belastungen zu identifizieren und einen besserenHintergrund für konkret zu treffende Maßnahmen,z. B. im Rahmen des Hot Spot-Management, zuerhalten. Solche Monitoringdaten, die vielfachbereits vorliegen oder im Rahmen von allgemeinenUmweltmonitorings erhoben werden, können zurValidierung der Risikoindikatoren herangezogenwerden. Sie sind aber selbst auch Indikatoren, diedie tatsächliche Situation beschreiben.

Im aquatischen Bereich ergibt sich auch die Mög-lichkeit, die Überwachungsergebnisse zur Wasser-rahmenrichtlinie zu nutzen, da hierbei Messwerteüber Funde von Pflanzenschutzmitteln in bundes-weit 9.800 Wasserkörpern erhoben werden. Bisherliegen zu dem berichtspflichtigen Teil der GewässerDaten aus der bis 2004 durchgeführten Bestands-aufnahme vor, bei der die Belastungen und Auswir-kungen von 9.800 einzelnen Wasserkörpern jedochnur abgeschätzt wurden. Von 2006 bis 2009 solldurch ein operatives Monitoring erstmals der tat-sächliche Zustand ausgewählter Wasserkörperüberprüft werden.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und betrof-fene Länder nutzen Monitoring-Daten zur Validie-rung der Ergebnisse der Berechnungen durch Risi-koindikatoren. Soweit wie möglich sollte dabei aufvorhandenes Datenmaterial zurückgegriffen werden.

5.6 Durchführung von Langzeit versuchen zumnot wendigen M aß bei der Anwendung von P flanzenschutzmitteln

Langzeitversuche mit unterschiedlichen Pflanzen-schutzstrategien und zur Minderung der Anwen-dung von Pflanzenschutzmitteln liefern Daten zumnotwendigen Maß bei der Anwendung von Pflan-zenschutzmitteln und zu den Möglichkeiten undGrenzen der Reduzierung von Pflanzenschutzmit-tel-Anwendungen oder Aufwandmengen. Im Mit-telpunkt der Studien steht der integrierte Pflanzen-

schutz, im Ackerbau insbesondere eine dreiglied-rige Fruchtfolge, optimale Aussaattermine, ange-passte Düngung, geeignete Bodenbearbeitungsver-fahren, kein Anbau hochanfälliger Getreidesorten,Anwendung von Prognoseverfahren und Schwel-lenwerten für die Bekämpfung bestimmter Schad-organismen, Anwendung der aus der Sicht des inte-grierten Pflanzenschutzes am besten geeignetenPflanzenschutzmittel in situationsbezogener Dosie-rung sowie Expertenberatung.

Langzeitversuche erlauben mehrjährige und kom-plexe Betrachtungen der Behandlungsindices, derErträge, der Kosten und Erlöse sowie der energeti-schen Bilanzen. Derartige Untersuchungen müssenan unterschiedlichen Standorten erfolgen, umrepräsentative Aussagen für typische Anbauregio-nen zu sichern. Auf dieser Grundlage geben siewichtige Anhaltspunkte zur Unterschiedlichkeitdes notwendigen Maßes bei der Anwendung vonPflanzenschutzmitteln in einzelnen Jahren oder anverschiedenen Standorten.

Neben den Langzeitversuchen des Julius Kühn-Institutes wurden 2005 weitere Langzeitversuchean Standorten in Bayern und in Niedersachsenangelegt. Die Ergebnisse werden jährlich doku-mentiert und ausgewertet.

M aß nahme:Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z und be -stimmte Länder unterstützen die Durchführungvon Langzeitversuchen zum notwendigen Maß beider Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

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6. Deutscher Pflanzenschutzindex(PIX)

Der Fortschritt des nationalen Aktionsplans wird mitHilfe systemübergreifender Indikatoren überprüft.Hierzu gehören der Behandlungsindex, Pflanzen-schutz-Risikoindikatoren, Messergebnisse zu Pflan-zenschutzmittelrückständen in Lebens- und Futter-mitteln oder zu Pflanzenschutzmittelfunden inOberflächengewässern oder im Grundwasser.

Eine allgemeinverständliche und übersichtlicheDarstellung der Ergebnisse ist im Rahmen einesDeutschen Pflanzenschutzindexes (PIX) vorgese-hen. Hier handelt es sich um eine Gesamtschau sol-cher Ergebnisse, nicht jedoch um eine Aggregationder Ergebnisse zu einer Maßzahl.

M aß nahme: Das Bundesministerium für Ernährung, Land-wir t schaft und Verbraucherschut z veröffent-licht den Deutschen Pflanzenschutzindex (PIX).

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Die Anwendung systemübergreifender Indikatoren im nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Erfolgskontrollen anhandsystemübergreifender Indikatoren

Trendbeobachtung derIntensität der Anwendungvon Pflanzenschutzmitteln

Trendbeobachtungder Rückstände

Trendbeobachtung desAnteils an Proben mit Rückständen über derHöchstmenge

Trendbeobachtung von Risiken

Trendbeobachtung von Belastungen des Naturhaushalts

Behandlungsindex

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- und Futtermitteln

Pflanzenschutz-Risikoindikatoren

Ergebnisse von Monitoringstudien

Deut scher P flanzenschut zindex (P IX)

Indik atoren Zweck

7. Berichterstattung

Das Julius Kühn-Institut erstellt auf der Grundlageder beschriebenen Indikatoren und der beschriebe-nen Maßnahmen bis auf Weiteres in dreijährigemAbstand einen Entwurf für einen Bericht über dieMaßnahmen des nationalen Aktionsplans in denvorausgegangenen drei Jahren. Dieser Entwurf sollneben der Sachstandsdarstellung und -analyseauch Vorschläge für weitergehende Schritte ent -halten.

Der Entwurf des Berichts wird dem Forum zumnationalen Aktionsplan vorgelegt. Das Forum dis-kutiert den Bericht und schlägt ggf. Änderungenoder Ergänzungen vor.

8. Begleitende undflankierende Maß-nahm en

8.1 Nationale K oordinationdes nationalen Ak tions-plans zur nachhaltigenAnwendung von P flanzen-schutzmitteln

Das Julius Kühn-Institut begleitet den nationalenAktionsplan und hat insbesondere folgende Auf -gaben:

� Organisation und Auswertung der NEPTUN-Datenerhebungen,

� Berechnung und Weiterentwicklung derRisikoindikatoren,

� Untersuchungen zum notwendigen Maß beider Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,

� Weiterentwicklung der guten fachlichenPraxis im Pflanzenschutz und der Grund-sätze des integrierten Pflanzenschutzes,

� Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeitzum nationalen Aktionsplan,

� wissenschaftliche Betreuung der Vergleichs-betriebe,

� Erstellung der Jahresberichte.

8.2 Forum zum „NationalenAk tionsplan für die nach-haltige Anwendung vonP flanzenschutzmitteln“

Das Forum ist ein Gremium mit Vertretern folgen-der Bereiche:

� Verbraucherschutz,

� Umwelt- und Naturschutz,

� Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirt-schaft,

� Pflanzenschutzmittelzulassung,

� Pflanzenschutzvertreter der Länder,

� Lebensmittelüberwachung und Futter -mittelüberwachung der Länder,

� Lebensmittel verarbeitende Industrie,

� Pflanzenschutzmittel herstellende Industrie,

� Lebensmittel- und Pflanzenschutzmittel -handel,

� Pflanzenschutzforschung.

Das Forum überprüft den Programmfortschritt. Essoll Vorschläge für die Weiterentwicklung des Pro-gramms erarbeiten. Die Geschäftsführung desForums obliegt dem Referat „Pflanzenschutz“ desBundesministeriums für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz.

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8.3 Innovationspreis P flanzenschutz

Betriebe oder Unternehmen, die neue und innova-tive Verfahren und Techniken anbieten, praktizie-ren oder produzieren, die das Erreichen der Zieledes nationalen Aktionsplans in vorbildlicher Weiseunterstützen, sollen mit einem Preis des Bundesmi-nisteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz „Innovationspreis Pflanzenschutz“ausgezeichnet werden. Die genauen Modalitätenzur Vergabe des Preises sind auszuarbeiten.

8.4 Selbst verpflichtung derVerbände

Die vom nationalen Aktionsplan betroffenen Ver-bände (z. B. Anbauverbände, Pflanzenschutzmittelherstellende Industrie, Pflanzenschutzgeräteherstel-ler, Lebensmittel verarbeitende Industrie, Handel)sollten sich durch Selbstverpflichtung an dem Programm beteiligen. Geeignete Beiträge zum Pro-gramm sollten werbewirksam im Rahmen der eige-nen Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

8.5 Beteiligung der Umwelt-und Naturschutz-verbände

Umwelt- und Naturschutzverbände sind von derUmsetzung des Programms zwar nicht unmittelbarbetroffen, Zielsetzung und Inhalte des nationalenAktionsplans stimmen jedoch mit einer Reihe vonForderungen dieser Verbände überein. Eine flan-kierende Unterstützung des nationalen Aktions-plans, z. B. durch entsprechende Öffentlichkeitsar-beit, ist daher für den Erfolg und die Glaubwürdig-keit des Programms und der darin enthaltenenMaßnahmen von großer Bedeutung.

8.6 Ressourcen

Die Verwirklichung der Maßnahmen erfordertzusätzliche Anstrengungen von allen Beteiligten.

Der Erfolg des nationalen Aktionsplans hängt inhohem Maß davon ab, wie und in welchem Umfang

� der Praxis die Möglichkeiten vermittelt wer-den, das notwendige Maß bei der Anwen-dung von Pflanzenschutzmitteln besser alsbisher einzuhalten,

� der Zugang zu Fachinformationen und ihreNutzung verbessert werden,

� finanzielle Mittel zur Unterstützung der For-schung an nichtchemischen und verbessertenchemischen Verfahren bereitgestellt werden.

Insbesondere sind vorhandene Ressourcen durchneue Prioritätensetzung für folgende Maßnahmeneinzusetzen:

a) auf Bundesebene für

� die Koordination und Begleitung des natio-nalen Aktionsplans durch das Julius Kühn-Institut,

� die Unterstützung der Erhebungen über dieAnwendung von Pflanzenschutzmitteln(NEPTUN),

� die Berechnung von Risikoindices undBestimmung des Risikotrends sowie Weiter-entwicklung von Risikoindikatoren imPflanzenschutz,

� die Führung des Deutschen Pflanzenschutz-Indexes (PIX),

� das Vergleichsbetriebsnetz,

� die Konkretisierung des Verfahrens zurIdentifizierung von Hot Spots,

� den Aufbau und die Pflege eines Internet-portals Pflanzenschutz.

b) auf Landesebene für

� die Sicherung der Sachkunde,

� die Verbesserung der Kontrollen,

� die Beratung und das Versuchswesen,

� die Betreuung der Vergleichsbetriebe,

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� die Identifizierung von Hot Spots und spezi-fische Maßnahmen in diesen Bereichen.

Ferner sind Finanzmittel bei Bund und Ländernerforderlich zur

� verstärkten Einführung von Innovationenund Elementen des integrierten Pflanzen-schutzes,

� Stärkung von Forschung und Entwicklung,

� Förderung von Verfahren, die zum nationa-len Aktionsplan beitragen.

Zur Finanzierung bestehen bei Bund und Ländernunterschiedliche Möglichkeiten. Grundsatz ist, dassdie Finanzierung der jeweiligen Zuständigkeitfolgt.

9. Zusam m enfassung

Der nationale Aktionsplan zur nachhaltigenAnwendung von Pflanzenschutzmitteln baut aufder gegebenen Rechtssituation im Pflanzenschutzauf. Mit einer Zulassung von Pflanzenschutzmit-teln, die dem Anwender klare Vorschriften über dieHandhabung und Anwendung der Mittel vorgibt,Bestimmungen zur Qualität und Sicherheit vonPflanzenschutzgeräten und zur Sachkunde derAnwender von Pflanzenschutzmitteln, den zusätzli-chen Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz undin den Grundsätzen für die Durchführung derguten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sowie inanderen Rechtsbereichen besteht ein sehr umfas-sender Rechtsrahmen.

Im Zentrum des nationalen Aktionsplans steht dasnotwendige Maß insbesondere der Anwendungchemischer Pflanzenschutzmittel. Das notwendigeMaß bei der Anwendung chemischer Pflanzen-schutzmittel beschreibt diejenige Intensität ihrerAnwendung, die notwendig ist, um den Anbau derKulturpflanzen, besonders vor dem Hintergrundder Wirtschaftlichkeit, zu sichern.

Die Entscheidung des Landwirts, Gärtners oderForstwirts, ob, welche und wie viel Pflanzenschutz-mittel er in einer gegebenen Situation zum Schutzseiner Kultur anwendet, hängt nicht nur von denordnungsrechtlichen Vorgaben ab. Der Praktikertrifft seine Entscheidungen insbesondere auch vordem Hintergrund bestimmter Anforderungen, diesich für ihn aus

a) den agrarpolitischen und wirtschaftlichen Rah-menbedingungen, wie

� Teilnahme an Förderprogrammen zur Ver-besserung der Umwelt (z. B. Agrarumweltprogramme),

� Produktion nach speziellen Vereinbarungenmit der aufnehmenden Seite (z. B. Absatzvereinbarungen, Vertragsanbau),

� Praktizierung einer speziellen Wirtschaftsweise (z. B. ökologischer Landbau)

sowie

b) aus den aktuellen Bedingungen für die Pflan-zenschutzmaßnahme ergeben.

Ziel des nationalen Aktionsplans ist, die Risiken, diedurch die Anwendung von Pflanzenschutzmittelnentstehen können, weiter zu reduzieren.

Insbesondere ist die Anwendung von chemischenPflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zubegrenzen, damit unnötige Anwendungen dieserPflanzenschutzmittel unterlassen und nichtchemi-sche Pflanzenschutzmaßnahmen verstärkt einge-setzt werden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflan-zenschutz und die Weiterentwicklung der Ver -fahren des integrierten Pflanzenschutzes. Dazusollen geeignete Maßnahmen, die von Bund undLändern durchgeführt und getragen werden, bei-tragen.

Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass

1. Risiken reduziert werden, die durch die Anwen-dung insbesondere chemischer Pflanzenschutz-mittel für Mensch, Tier und Naturhaushalt ent-

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stehen, und die Intensität der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel zurückgeführtwird, wobei

= Anwendungen chemischer Pflanzenschutz-mittel, die über dem notwendigen Maß lie-gen, maßgeblich zu senken sind und

= ein deutlicher Anteil chemischer Pflanzen-schutzmaßnahmen durch nichtchemischeMaßnahmen zu ersetzen ist;

2. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in ein-heimischen und eingeführten Agrarproduktenweiter zurückgehen und damit ein wesentli-cher Beitrag zum vorsorgenden Verbraucher-schutz geleistet wird;

3. die wirtschaftliche Situation der Betriebe verbessertwird, indem Kosten für unnötige Anwendungenvon Pflanzenschutzmitteln vermieden werden.

Bei der Umsetzung des Maßnahmenpaketes diesesnationalen Aktionsplans wird nach fachlicher Ein-schätzung erwartet, dass Risiken, die durch dieAnwendung von Pflanzenschutzmitteln für denNaturhaushalt entstehen, durch die Maßnahmendes nationalen Aktionsplans in den kommendenJahren weiter reduziert werden können. Es ist anzu-nehmen, dass bis zum Jahr 2020 eine Reduktion derRisikopotenziale um weitere 25 % erreicht werdenkann. Als Basis für die Berechnung der Risiken wer-den die Mittelwerte der Berechnungen für die Jahre1996 bis 2005 herangezogen.

Im Einzelnen werden mit dem Programm vom Bun-desministerium für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz, den Ländern sowie den betrof-fenen Verbänden besonders folgende Maßnahmen-pakete verfolgt:

� Einhaltung des notwendigen Maßes bei derAnwendung von Pflanzenschutzmitteln;

� Entwicklung und Förderung von Innovatio-nen zur Weiterentwicklung des integriertenPflanzenschutzes;

� Verbesserung von Wissen und Information;

� Einhaltung der Vorschriften zum Pflanzen-schutz;

� Verringerung der Rückstände von Pflanzen-schutzmitteln in Lebensmitteln.

Der nationale Aktionsplan wird durch ein Forumzum „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigenAnwendung von Pflanzenschutzmitteln“ begleitet.Mit Hilfe eines Deutschen Pflanzenschutzindexes(PIX) soll versucht werden, Trends bei der Entwick-lung von Pflanzenschutzintensitäten und von Risiken für Verbraucher und Umwelt zusammen -fassend zu veranschaulichen und damit den Pro-grammfortschritt zu beschreiben.

Zur Finanzierung des Programms sind unter -schiedliche Wege denkbar, die einer eingehendenPrüfung unterzogen werden müssen.

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Nationaler Aktionsplanzur nachhaltigen Anwendung von

Pflanzenschutzmitteln

Risikominderung im PflanzenschutzWeniger Risiko – mehr Vertrauen

Herausgeber

Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

53123 Bonn

Stand

November 2008

Druck

BMELV

Text

BMELV, Referat 517

Gestaltung

BMELV

Fotos

BMELVJulius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für KulturpflanzenBundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitBundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungHahn, Deutscher Landwirtschaftsverlag Berlin

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schriftlich: BMELV, Referat 517Rochusstraße 153123 Bonn

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