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NBank – Engagement für NiedersachsenAdQ-SonderschwerpunktPerspektive Arbeit – Integration von Migrantinnen und Migranten
Edmund Rohde, Claudia Pappert,Hannover,15.12.2010
NBank – Engagement für Niedersachsen
Aktuelle AdQ-Förderung
Beratung
Förderung von Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen; Eingliederung der Arbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt
Qualifizierungs- und Modellprojekte zur beruflichen Integration von Arbeitslosen, insbesondere Jugendliche
Zuschuss an Bildungsträger; im Konvergenzgebiet von bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Bemessungsgrenze für jeden Qualifizierungsteilnehmer sind 7 € pro Stunde und maximal 1.920 Stunden pro Jahr
Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)
Schwerpunkte der Förderung laut AdQ-Richtlinie vom 10.11.2010
Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
Qualifizierungen für gering qualifizierte Personen oder Personen, deren Qualifikation am Arbeitsmarkt nicht oder nicht mehr verwertbar ist
Innovative Qualifizierungen, die die technologische Weiterentwicklung der Betriebe flankieren
Qualifizierungen in überwiegend betrieblicher Durchführung,
Qualifizierung und Beschäftigung im Rahmen einer Verknüpfung mit öffentlichen oder PPP-Infrastrukturmaßnahmen (nur im Zielgebiet „Konvergenz“)
Arbeit durch Qualifizierung (AdQ) – Förderschwerpunkte 1
Regionale Gründungsprojekte für Arbeitslose (nur im Zielgebiet „Konvergenz“)
Coaching und Qualifizierung von Hochqualifizierten (nur im Zielgebiet „Konvergenz“)
Arbeitsmarktliche Projekte (Nummern. 2.1 bis 2.6) mit transnationalem Bezug
Arbeitsmarktliche Modellprojekte, die sich auszeichnen durch neue Ansätze im Hinblick auf Zielgruppen, Konzeption, Prozesse, Techniken, Strukturen oder Finanzierung)
Arbeit durch Qualifizierung (AdQ) – Förderschwerpunkte 2
Art und Inhalt von Qualifizierungsprojekten im Rahmen des Sonderschwerpunktes
Gefördert werden Qualifizierungsprojekte zur beruflichen Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt mit einem überwiegenden Anteil (mehr als 50%) von Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Migrationshintergrund. Die Projekte können insbesondere folgende Bausteine umfassen:
Betriebliche Qualifizierungsanteile mit der Förderung interkultureller Kompetenz
Beratung der Berufswegeplanung, ggf. Prüfung von Möglichkeiten zur Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse unter Einbindung der zuständigen Stellen
Sonderschwerpunkt Perspektive Arbeit – Fördereckpunkte 1
Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Gleichwertigkeits- oder Externenprüfung
Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen mit Hinführung zu arbeitsmarktgängigen Teilqualifikationen bzw. Berufsabschlüssen
Entwicklung von Nachqualifizierungsmodulen (auch Zusammenarbeit mit Hochschulen)
Einbindung von Bedarfsgemeinschaften / Familien
Coaching und Qualifizierung von Hochqualifizierten
Transnationale Projekte unter besonderer Berücksichtung der interkulturellen Kompetenzen der teilnehmenden Migrantinnen und Migranten
Die Qualifizierungsprojekte können mit einem Eingliederungsmanagement verbunden werden
Sonderschwerpunkt Perspektive Arbeit – Fördereckpunkte 2
Grundsätzlich soll jede Maßnahme mit den örtlich in der Migrationsarbeit tätigen öffentlichen Einrichtungen und privaten Trägern abgestimmt werden. Kooperationen mit regionalen Akteuren der Arbeitsmarkt- und Integrationsarbeit können insbesondere ausgerichtet werden auf:
neue Formen der verbindlichen Teilnehmendengewinnung, z. B. durch Stufenfolge aufeinander abgestimmter Förderungen (bspw. als Folgeprojekte zu BAMF-, XENOS oder BA- Projekten);
Migrantenorganisationen als Kooperationspartner;
Unterstützung kommunaler Integrationsaufgaben durch zusätzliche Projekte;
Umsetzung der Erfahrungen aus implementierten Projekten der Arbeitsmarktförderung, beispielsweise zu neuen Finanzierungskonzepten und Integrationsansätzen.
Sonderschwerpunkt Perspektive Arbeit – Fördereckpunkte 3
Internationalisierung der niedersächsischen KMU sowie Entwicklung von Qualifizierungskonzepten mit internationaler Ausrichtung
Die Umsetzung erfolgt über die Förderprogramme Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM), Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA), Innovative berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Inklusion durch Enkulturation (IdE) sowie Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)
Zuschuss im Konvergenzgebiet max. 85%, im RWB-Gebiet nach Maßgabe der zugrunde liegenden Förderprogramme
Durchführung des Projektes mit mindestens einem Partner der EU-27
Transnationale Projekte
Aktuelle Termine
Antragsstichtag 31.03.2011
Frühester Beginn der Projekte 01.07.2011
Keine reguläre AdQ-Runde im RWB-Gebiet zum 31.03.2011
NBank – Engagement für Niedersachsen
Aktuelle AdQ-Förderung
Beratung
Überblick - Arbeitsmarktförderung
Arbeitsmarktförderung
Arbeits- undAusbildungsplätze
Bildung undQualifizierung
Förderberatung
Beratung
Fachberatung
Finanzierungs-beratung
Innovations-beratung
Internationalisie-rungsberatung
ProjektberatungInfrastruktur
ProjektberatungArbeitsmarkt
Projektberatung Arbeitsmarkt
Beratung von der Projektidee bis zum Antrag
Landesweite Begleitung und Koordination von Programmen
Betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsprojekten für schwerbehinderte Menschen und Langzeitarbeitslose
Beratung von Fort- und Weiterbildungsprojekten
Zuständige Berater/-innen
ehem. Reg.-Bez. Hannover:
Edmund Rohde – Tel. 0511/30031-381
Dirk Kühn – Tel. 0511/30031-622
ehem. Reg.-Bez. Braunschweig:
Dirk Kühn – Tel. 0511/30031-622
Edmund Rohde – Tel. 0511/30031-381
Zuständige Berater/-innen
ehem. Reg.-Bez. Weser-Ems:
Monika Lenk – Tel. 0511/30031-251
Rainer Beer – Tel.: 0511/30031-616
ehem. Reg.-Bez. Lüneburg:
Landkreise: Harburg, Osterholz, Rotenburg Wümme
Adelheid Tesch – Tel. 0511/30031-623
Zuständige Berater/-innen
Landkreise: Soltau-Fallingbostel, Uelzen
Manuela Wranietz – Tel. 0511/30031-611
Landkreise: Cuxhaven, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg,Stade
Jörg Nickel – Tel. 0511/30031-617
Landkreise: Celle, Verden
Claudia Pappert – Tel. 0511/30031-620
Mehr Informationen finden Sie unter www.nbank.de!
Rufen Sie uns gerne an:Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr!Unsere Infoline: 0511/ 30031-333
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!