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Informationsblatt der Gemeinde Weißdorf Nr. 2 24. Februar 2017 Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2017 Beschluss zur Vermögensauseinandersetzung im Schulverband Mittelschule Zell im Fichtel- gebirge Nach Mitteilung des Schulverbandes Mittelschule Zell im Fichtelgebirge musste im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung eine Vermögensauseinandersetzung durchgeführt werden, nach- dem zum Stichtag 31.07.2012 die Grundschule Zell im Fichtelgebirge aus dem Schulverband aus- geschieden ist und seit dem Stichtag 31.07.2015 keine Mittelschulklasse in Zell im Fichtelgebirge, auch nicht im Rahmen des Schulverbundes, mehr unterrichtet wird. In der Sitzung des Schulverbandes vom 21.09.2016 wurde daraufhin eine Berechnungsmethode zur Vermögensauseinandersetzung beschlossen, wobei der Zeitpunkt zum Vollzug des Beschlusses noch gesondert beschlossen werden soll. Auszugehen ist davon, dass das Vermögen (Stand 30.08.2016) an die Mitglieder ausbezahlt wird, sofern entsprechende Rücklagemittel vorhanden sind. Für die Gemeinde Weißdorf wären dies nach dem derzeitigen Stand 11.546,01 €. Der Gemeinderat beschließt, dass mit der bereits im Schulverband beschlossenen Berechnungsme- thode zur Vermögensauseinandersetzung nach der Fortschreibung vom 08.09.2016 Einverständnis besteht. Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße HO 20 Sparneck - Weißdorf (alte Bahntrasse); Beschluss über die Beteiligung der Gemeinde Weißdorf Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat der Landkreis Hof der Gemeinde Weißdorf mitgeteilt, dass die geplante Wegebaumaßnahme ca. 1,3 km umfasst. Entsprechende Fördermittel wurden seitens der Regierung von Oberfranken in Aussicht gestellt. Die Anbindung von Sparneck her erfolgt über öffentliche gewidmete Feld- und Waldwege. Auch für die Anbindung an die Karl-Reichel-Straße (grün markierte Fläche) könnte in Weißdorf zu- sätzlich der Ausbau als landwirtschaftlicher Wegebau mit 50 % Fördermittel durch das ALE erfol- gen. Dieser Weg würde dann mit einer Breite von 3 m und 11 Tonnen Belastung ausgebaut. Hierfür muss die Gemeinde Weißdorf als Baulastträger auftreten. Die Gesamtkosten hierfür betragen 86.400,00 €. Bei 50% Förderung beträgt der Eigenanteil ca. 43.200,00 €. Diese Eigenmittel sind von der Gemeinde Weißdorf zu tragen. Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Weißdorf Mitteilungen Berichte Anzeigen Verantwortlich für alle Veröffentlichungen, außer kirchlichen Nachrichten, Vereinsnachrichten und Anzeigen: Gemeinde Weißdorf - Ansprechpartner: Frau Helgerth Nächste Ausgabe: Ende März Anzeigenschluss am: 18.03.2017

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Informationsblatt der Gemeinde Weißdorf

Nr. 10 Freitag, 23. Oktober 2009

Nr. 2 24. Februar 2017

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2017 Beschluss zur Vermögensauseinandersetzung im Schulverband Mittelschule Zell im Fichtel-gebirge Nach Mitteilung des Schulverbandes Mittelschule Zell im Fichtelgebirge musste im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung eine Vermögensauseinandersetzung durchgeführt werden, nach-dem zum Stichtag 31.07.2012 die Grundschule Zell im Fichtelgebirge aus dem Schulverband aus-geschieden ist und seit dem Stichtag 31.07.2015 keine Mittelschulklasse in Zell im Fichtelgebirge, auch nicht im Rahmen des Schulverbundes, mehr unterrichtet wird. In der Sitzung des Schulverbandes vom 21.09.2016 wurde daraufhin eine Berechnungsmethode zur Vermögensauseinandersetzung beschlossen, wobei der Zeitpunkt zum Vollzug des Beschlusses noch gesondert beschlossen werden soll. Auszugehen ist davon, dass das Vermögen (Stand 30.08.2016) an die Mitglieder ausbezahlt wird, sofern entsprechende Rücklagemittel vorhanden sind. Für die Gemeinde Weißdorf wären dies nach dem derzeitigen Stand 11.546,01 €. Der Gemeinderat beschließt, dass mit der bereits im Schulverband beschlossenen Berechnungsme-thode zur Vermögensauseinandersetzung nach der Fortschreibung vom 08.09.2016 Einverständnis besteht. Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße HO 20 Sparneck - Weißdorf (alte Bahntrasse); Beschluss über die Beteiligung der Gemeinde Weißdorf Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat der Landkreis Hof der Gemeinde Weißdorf mitgeteilt, dass die geplante Wegebaumaßnahme ca. 1,3 km umfasst. Entsprechende Fördermittel wurden seitens der Regierung von Oberfranken in Aussicht gestellt. Die Anbindung von Sparneck her erfolgt über öffentliche gewidmete Feld- und Waldwege. Auch für die Anbindung an die Karl-Reichel-Straße (grün markierte Fläche) könnte in Weißdorf zu-sätzlich der Ausbau als landwirtschaftlicher Wegebau mit 50 % Fördermittel durch das ALE erfol-gen. Dieser Weg würde dann mit einer Breite von 3 m und 11 Tonnen Belastung ausgebaut. Hierfür muss die Gemeinde Weißdorf als Baulastträger auftreten. Die Gesamtkosten hierfür betragen 86.400,00 €. Bei 50% Förderung beträgt der Eigenanteil ca. 43.200,00 €. Diese Eigenmittel sind von der Gemeinde Weißdorf zu tragen.

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Weißdorf – Mitteilungen – Berichte – Anzeigen Verantwortlich für alle Veröffentlichungen, außer kirchlichen Nachrichten, Vereinsnachrichten und Anzeigen: Gemeinde Weißdorf - Ansprechpartner: Frau Helgerth

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Der Gemeinderat beschließt, dass das Anschlussstück zur Karl-Reichel-Straße zu den vorgesehe-nen Konditionen derzeit nicht ausgebaut werden soll. Ein kostengünstiger Ausbau soll geprüft wer-den. Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen im Rahmen der Förderoffensive Nordostbayern; Festlegung von Maßnahmen zur Anmeldung Der Bayerische Ministerrat hat am 19.09. sowie am 25.10.2016 beschlossen, in den Jahren 2017 bis 2020 die Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung von innerörtlichen Leerständen und zur Aufwertung der Stadt- und Ortskerne im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung in den oberfränkischen Landkreisen Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie der Kreisfreien Stadt Hof nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb förmlich festgelegter Förder-gebiete zuzulassen und den Fördersatz auf einheitlich 90 % anzuheben. Bei einem weiteren Gespräch am 16.12.2016 mit Herrn Baudirektor Winkler vom Amt für Ländliche Entwicklung in Bamberg wurden die von der Gemeinde Weißdorf angedachten Maßnahmen be-sprochen. Es handelt sich hier um die beiden Anwesen Hallersteiner Straße 1 und 3 (sind bereits im Besitz der Gemeinde) sowie um das abzubrechende Teilstücks des Schulgebäudes. Der Gemeinderat zeigte sich nach eingehender Diskussion damit einverstanden, dass die vorge-schlagenen Objekte für die „Förderoffensive Nordostbayern“ gemeldet werden. Bürgermeister Hain zeigte sich überzeugt, dass der Freistaat das bis zum Jahr 2020 laufende Programm noch weiter aufstockt. Es gäbe schließlich in allen Orten Häuser, die das gemeindliche Ortsbild verschandeln und bei denen Veränderungen oder ein Abriss notwendig und wünschenswert wären. Der Gemeinderat beschließt, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Objekte „Hallersteiner Straße 1 und 3“ sowie ein Teilstück des Schulgebäudes für das Programm „Förderoffensive Nord-ostbayern“ anzumelden. Wasserlehrpfad; Sachstandsbericht; Mögliche weitere Stationen im Gemeindegebiet Weiß-dorf Im Rahmen der Bewerbung um EFRE-Fördermittel wurde die Idee eines Wasserlehrpfades entlang der Saale geboren. In Weißdorf soll eine Hinweistafel auf das Wasserschloss aufgestellt werden. Der Eigenanteil der Gemeinde Weißdorf wird sich auf ca. 200,00 Euro belaufen. Im Rahmen dieses Projektes sind weitere Maßnahmen mit Themenbezug, z.B. eine Aufwertung des Spielplatzgeländes an der Saale, denkbar und auch über LEADER mit 60 % grundsätzlich förderfä-hig. Seitens des Gemeinderates Seiler wurde angeregt zu prüfen, ob nicht auch ein Kneippwasserbe-cken am Weg gebaut werden könnte. Das Areal am Spielplatz wäre dafür gut geeignet. Mit der An-gelegenheit soll sich der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung beschäftigen. Vorschau auf das Jahresergebnis 2016 Das Haushaltsjahr 2016 ist vorüber, die Erstellung der Jahresrechnung ist bis Ende Januar vorge-sehen. Der Stabilisierungshilfe 2016 in Höhe von 400.000 € trägt dazu bei, dass sich zum Jahres-abschluss 2016 für die Gemeinde Weißdorf ein ansehnlicher Überschuss ergeben wird. Erfreulich sind auch die Gewerbesteuereinnahmen, die mit 168 Tsd. € die Planungen von 65 Tsd. € um gut 100 Tsd. € übertreffen! Zu berücksichtigen ist jedoch, dass einige geplante Investitionen aus diversen Gründen zurückge-stellt bzw. noch nicht durchgeführt wurden und im kommenden HH-Jahr anstehen.

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Auch ist zur Finanzierung des Eigenanteils für den Breitbandausbau bereits ein Darlehen über 62 Tsd. € aufgenommen worden. Bisher wurde jedoch nur eine Zahlung über 155.936 € (= 25 %) ge-leistet, wofür der Eigenanteil nur 16.844 € betrug. Die 2. Rate in gleicher Höhe, die nach Abschluss der Erdarbeiten fällig wird, ist noch immer nicht abgerechnet. Die letzte Rate in Höhe von 50 % der veranschlagten Kosten (= 556.368 €) ist nach Abschluss des Projektes fällig. Von der erhaltenen Stabilisierungshilfe sind 80 %, also 320 Tsd. € zur Schuldentilgung zu verwen-den. Nachdem im Jahr 2016 hiervon bereits 187 Tsd. € zur weiteren Entschuldung geleistet werden konnten, besteht für 2017 die Vorgabe, noch einen Rest in Höhe von 133 Tsd. € als Sondertilgun-gen zu leisten. Der Darlehensstand zum 31.12.2016 beträgt 956.176,79 €, womit sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf 880 € beläuft. Insgesamt ist die Gemeinde Weißdorf gut gerüstet, um die notwendigen finanziellen Vorleistungen für den anstehenden Turnhallenanbau und den Umbau des bisherigen Gebäudes erbringen zu kön-nen. Welche weiteren Maßnahmen im HH-Jahr 2017 angegangenen werden sollen, sollte bei der nächsten GR-Sitzung besprochen und festgelegt werden, damit der Haushaltsplan evtl. bereits im März beschlossen werden kann. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 1. Beteiligung der Gemeinde Weißdorf am Flüsseradweg Der Landkreis Hof will in den kommenden Jahren einen Radweg verwirklichen, der die Flüsse Main, Saale und Elster verbindet. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie wurde inzwischen erarbeitet. Um die Gemeinde Weißdorf an den geplanten Radweg anzubinden sind mehrere Optionen möglich. Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.11.2016 die grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde Weißdorf an diesem Projekt beschlossen. Die Detailplanungen sollen 2017 beginnen und auch die Bürger der anliegenden Gemeinden mit eingebunden werden. 2. Vergabebeschluss zum Neueinbau einer Heizungsanlage Der Einbau einer Heizungsanlage in der Wohnung „Kirchenlamitzer Straße 17, OG rechts“ erfolgt durch die Firma Haustechnik Müller zum Angebotspreis in Höhe von 8.976,60 € brutto. Informationen des Ersten Bürgermeisters a) Sachstandsbericht zum Breitbandausbau Es wurde mitgeteilt, dass noch kleinere Fehler vorhanden sind. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen die Fehlerquellen beseitigt sind. Außerdem wurde die neue Verlegetrasse für den FTTH-Ausbau vorgestellt. In der nächsten Woche gibt es dazu nochmals einen Ortstermin mit einem Vertreter der Telekom. b) Eingegangene Spende der VR-Bank in Höhe von 1.000,00 € Diese Summe soll zur Anschaffung von Sitzbänken verwendet werden. c) Die gemeinsam mit Sparneck abgegebene Bewerbung zum E-Dorf war nicht von Erfolg gekrönt. d) Hinweise auf die Neuregelung der privaten Schneeräumung 1. Bürgermeister Hain teilte hierzu mit, dass die private Schneeräumung durch den gemeindlichen Bauhof nicht mehr zu bewältigen war. Man hat deshalb alle bisherigen Dienstleistungen an einen externen Räumdienst delegiert, soweit dies von den Bürgern gewünscht war. Informationen und Anfragen einzelner Gemeinderatsmitglieder

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Anfrage von Gemeinderätin Ramming zur Schulsituation Gemeinderätin Ramming fragt nach den Konsequenzen des Beschlusses des Sparnecker Gemein-derates, an der Zweihäusigkeit festzuhalten. Der Vorsitzende antwortete, dass es in absehbarer Zeit wohl keine Veränderung gäbe. Den Be-schluss des Marktgemeinderates aus Sparneck habe er mit Verwunderung zur Kenntnis genom-men. Dieser Beschluss berücksichtige in keiner Weise die in der Diskussion der letzten neun Mona-te gewonnenen Erkenntnisse und Stellungnahmen übergeordneter Stellen, die für einen Unterricht aller Grundschüler aus den beiden Orten am Standort Weißdorf sprächen. In der Diskussion seien berechtigte Interessen der Eltern und das Wohl der Kinder zu kurz gekom-men. Die Gemeinde Weißdorf hat sich eindeutig positioniert, mehr ist von gemeindlicher Seite der-zeit leider nicht machbar. Abschließend weißt Bürgermeister Hain nochmals darauf hin, dass ent-scheidendes Gremium nicht ein Gemeinderat sondern die Schulverbandsversammlung sei, die sich mit der Thematik ohnehin noch beschäftigen werde.

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2017 Abbruch des alten Schulhauses und Anbau von Sanitär- und Nebenräumen für die Schul-turnhalle Weißdorf; Auftragsvergabe für weitere Architektenleistungen Seitens des bisherigen Architekturbüros sind die Leistungsphasen 1 – 3 abgearbeitet. Die Verwal-tung hat nunmehr erneut 3 Büros aufgefordert, ein Angebot für die Leistungsphasen 4 – 9 abzuge-ben. Der Vorsitzende stellt fest, dass von den 3 angeschriebenen Architekturbüros nur das Büro ghsw aus Hof ein Angebot für abgegeben hat. Dieses Pauschalangebot inklusive Nebenkosten beläuft sich auf 95.200,00 € brutto. Ohne weitere Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst: Es wird beschlossen, den Auftrag an das Architekturbüro ghsw zum Angebotspreis in Höhe von 95.200,00 € brutto zu vergeben. Änderung des Bebauungsplanes "Waldsteinblick"; Beschlussmäßige Behandlung der einge-gangenen Anregungen im Verfahren der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde den Bürgern so-wie dem Landratsamt Hof als Fachbehörde die Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist vom 09.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017, Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanän-derungsentwurf abzugeben. Seitens der Bürger waren keine Einwände oder Anregungen zu verzeichnen. Lediglich das Landrat-samt Hof hatte einige, teils redaktionelle und konkretisierende Anregungen eingebracht. Die Anre-gungen des Landratsamtes Hof werden seitens des Gemeinderates für sinnvoll erachtet. Die Ver-waltung wird beauftragt, den Bebauungsplanänderungsentwurf nach den Vorgaben des Landra-tesamtes zu ändern und anschließend mit den geänderten Planunterlagen die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen. Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Baugebiet Waldsteinblick durch Familien mit Kindern; Erlass einer Förderrichtlinie Bisher fördert die Gemeinde Weißdorf den Erwerb von Wohneigentum im Baugebiet Waldsteinblick von Familien mit Kindern mit 5,00 Euro/Kind Nachlass auf den Grundstückspreis. Genaue Förder-richtlinien wurden jedoch nicht ausgearbeitet.

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Durch die gestiegene Nachfrage im Baugebiet Waldsteinblick treten auch immer wieder Nachfragen von potentiellen Grundstückskäufern nach der Familienförderung und der individuellen Ausgestal-tung (z.B. bei Schwangeren, Kinderwunsch, Patchwork-Familien) im Einzelfall auf. Um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten sollte der Gemeinderat eine Förderrichtlinie erlas-sen, mit der auch entsprechend geworben werden kann. Außerdem kann in diesem Zuge auch eine etwaige Rückforderung geregelt werden, wenn z.B. eine Familie kurz nach Bau wieder verzieht. Der Gemeinderat beschließt zukünftig die Förderung nicht nur für bei Grundstückskauf bereits gebo-rene Kinder, sondern auch für Kinder zu gewähren, die bis zu zwölf Monate später geboren werden. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Rückforderung der Förderung konkretisiert. Antrag FFW Weißdorf auf Bezuschussung der Führerscheinausbildung der Klasse C und CE von aktiven Feuerwehrmitgliedern sowie Kostenübernahme für Untersuchungen im Zusam-menhang mit dem Führerschein Kommandant Dietel hat mit Schreiben vom 25.01.2017 die Bezuschussung der Führerscheinausbil-dung für die Klassen C und CE für Feuerwehrmitglieder sowie die Kostenübernahme für Untersu-chungen, die im Zusammenhang mit dem Führerschein stehen, beantragt. In den nächsten Jahren wird die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges anstehen. Diese Fahrzeuge haben heute laut Norm ein zulässiges Gesamtgewicht von 13-16 Tonnen. Somit ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Auch das jetzige Fahrzeug kann von Inhabern der Führer-scheinklasse B, anders als mit dem alten PKW-Führerschein, nicht mehr gefahren werden. Um eine ständige Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges bzw. unserer Feuerwehr zu gewährleisten, sollten laut Kreisbrandrat Reiner Hoffmann mindestens 10 aktive Feuerwehrdienstleistende im Be-sitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C sein. Grundsätzlich bestehen seitens des Gemeinderates keine Einwände gegen die beantragte Bezu-schussung des Führerscheins. Vor Beschlussfassung soll jedoch die Möglichkeit einer Zusammen-arbeit mit anderen Feuerwehren geprüft werden. Errichtung einer Lagerhalle für den gemeindlichen Bauhof Der gemeindliche Bauhof benötigt für die Unterbringung seiner Gerätschaften, Materialien und Fahrzeuge eine Lagerhalle. Der Gemeinderat beschließt, dem wirtschaftlichsten Anbieter, der Zimmerei Köppel, den Auftrag zum Angebotspreis in Höhe von 51.527,54 € brutto zu erteilen. Aufhebung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Gartenabfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen Die u.a. auf der Grundlage des § 4 Abs. 4 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) erlassene hiesige im Betreff ge-nannte Verordnung muss aufgehoben werden, da die besagte Grundlage durch den Erlass der Bayerischen Luftreinhalteverordnung BayLuftV) vom 20.12.2016 (GVBl. S. 438) entfallen ist. In § 3a der Verordnung wird u.a. die Streichung des § 4 Abs. 4 (PflAbfV) bestimmt. Die Änderung der ge-nannten Verordnung wurde am 01.01.2017 wirksam. Somit dürfen künftig nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz führt hierzu aus, dass für das Verbrennen holziger Gartenabfälle aus in zusammenhängend bebauten Ortsteilen liegenden Gärten

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auch kein Bedürfnis mehr besteht, da sich nunmehr ein flächendeckendes Netz für die Erfassung von Grüngut in Bayern etabliert hat. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Gartenabfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen im Bereich der Gemeinde Weißdorf rückwirkend zum 01.01.2017. Feststellung der Jahresrechnung 2015 der Wasserversorgung Weißdorf Der handelsrechtliche Jahresabschluss 2015 für die Wasserversorgungsanlage Weißdorf wurde am 19.12.2016 durch Herrn Ackermann vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt. Die hierbei aufgestellte Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden die Grundlage für die Kör-perschaftssteuererklärung 2015. Der Jahresabschluss 2015 der Wasserversorgung Weißdorf mit einer Bilanzsumme von 634.183,65 € und einem Jahresverlust von -17.262,46 € wird festgestellt. Informationen des Ersten Bürgermeisters a) Hinweis zum Radewegebau. Planungen für den Abschnitt Sparneck-Zell sind abgeschlossen. Für den Abschnitt Sparneck – Weißdorf beginnen jetzt die Planungen. Der Ausbau soll 2018 verwirklicht werden. b) Es wird mitgeteilt, dass zwischenzeitlich die Anträge für die „Förderoffensive Nordostbayern“ ge-stellt und beim Amt für Ländliche Entwicklung in Bamberg eingegangen sind. c) Am Mittwoch den 15.02.2017 findet in Berlin die Übergabe des Förderbescheides für das Bunde-sprogramm „Breitbandausbau“ statt. Überreicht wird dieser Bescheid durch die Staatssekretärin Dorothee Bär. d) Hinweis auf die Fotoausstellung in Regensburg. Bei dieser Ausstellung, welche ja schon in Weiß-dorf stattgefunden hat, ist die Präsentation hervorragend bei den Besuchern angekommen. e) Hinweis auf den am 04.03.2017 ab 13.30 Uhr stattfindenden Kids-Basar in der Turnhalle Weiß-dorf. f) Hinweis auf die Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille an verdiente Bürger (soziale Dienste). Meldungen werden durch den 1.Bürgermeister entgegen genommen. g) Einen besonderen Dank sprach 1.Bürgermeister Hain den Landwirten aus den umliegenden Dör-fern aus. Sie hätten am Freitag, 13. Januar, den Winterdienst tatkräftig unterstützt. Sie haben die Straßen zu den tiefverschneiten Außenorten geräumt und dabei ihren eigenen Treibstoff verbraucht. Das ist nicht selbstverständlich

Amtliche Bekanntmachungen

Das Rathaus in Sparneck ist vom 27. – 29.03. wegen EDV-Umstellung geschlossen. In dringenden Fällen sind wir telefonisch (09251 9903-0) für Sie erreichbar.

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Bürgerversammlung Unsere diesjährige Bürgerversammlung findet am

Donnerstag, den 16. März 2017 um 19.30 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Weißdorf

statt. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

1) Bericht des 1. Bürgermeisters: Statistik 2016 und Vorstellung Haushalt 2017 und Ausblick 2) Informationen zum abgeschlossenen Breitbandausbau 3) Behandlung fristgerecht eingereichter Anträge 4) Wortmeldungen und Aussprache

Anträge, die bei der Bürgerversammlung offiziell behandelt werden sollen, sind bis spätestens 08.03.2017 schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck abzugeben.

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Weißdorf für das Gebiet „Waldsteinblick“ Durchführung der echten Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB Mit Sitzung vom 09.02.2017 hat der Gemeinderat Weißdorf die im Verfahren der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen beschlussmäßig behandelt. Der nunmehr geänderte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 16.12.2016, geändert am 20.02.2017, einschließlich Begründung wird in der Zeit vom

06.03.2017 bis 07.04.2017

erneut im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Zimmer 02, während der festgesetzten Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Jedermann kann während der o.g. Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) zu den ausliegenden Planunterlagen vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass eine Umweltverträglich-keitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung un-zulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah-men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Weißdorf, den 20.02.2017 Gemeinde Weißdorf Hain 1.Bürgermeister

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Bekanntmachung

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Gartenab-fällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen im Bereich der Gemeinde Weißdorf vom

11.07.2005

Aufgrund des § 3a der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) vom 20.12.2016 (GVBl. S. 438) erlässt die Gemeinde Weißdorf folgende

Verordnung:

§ 1

Die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Gartenabfällen außerhalb zugelassener Be-seitigungsanlagen im Bereich der Gemeinde Weißdorf vom 11.07.2005 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Weißdorf, den 21. Februar 2017 Gemeinde Weißdorf Hain 1. Bürgermeister

Erläuterung:

Durch den Erlass der Bayerischen Luftreinhalteverordnung am 20.12.2016 entfällt mit Wirkung vom 01.01.2017 die gesetzliche Grundlage (§ 4 Abs. 4 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen –PflAbfV-) für die von der Gemeinde Weißdorf erlassene Verordnung. Die Verordnung war somit auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbrau-cherschutz vom 17.01.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 vom Gemeinderat der Gemeinde Weißdorf aufzuheben. Die Gemeinde hat hierdurch keine Möglichkeit mehr, Ausnahmen für den innerörtlichen Bereich zuzulas-sen.

Somit dürfen künftig nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, ver-brannt werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz führt dazu aus, dass für das Ver-brennen holziger Gartenabfälle aus in zusammenhängend bebauten Ortsteilen liegenden Gärten kein Bedürfnis mehr besteht, da sich nunmehr ein flächendeckendes Netz für die Erfassung von Grüngut in Bayern etabliert hat.

Die nächstgelegenen Annahmestellen für die Abgabe von Grüngut und Gartenbabfällen:

Kompostanlage Solg bei Münchberg, 95213 Münchberg, Solg 18 (Betreiber: Grünservice GmbH Dietel & Müller). Die Kompostanlage befindet sich an der Kreisstraße von Münchberg Richtung Stammbach.

Kompostanlage Tannenlohe bei Schwarzenbach a.d. Saale, 95126 Schwarzenbach a.d. Saale, Langenbach (Betreiber: Erika Weigl) Von Schwarzenbach a.d. Saale kommend Richtung Rehau verlassen Sie die B 289 und biegen nach Langenbach ab. Sie fahren durch Langenbach Richtung Martinlamitz. Kurz nach dem Ortsausgang Lan-genbach ist der Kompostplatz ausgeschildert.

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BMVI vergibt Förderbescheide für schnelles Internet Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsminister, Dorothee Bär, hat heute in Berlin weitere 124 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für superschnelles Breitband überreicht. Kommunen und Landkreise mit unterversorgten Gebieten er-halten damit bis zu 50.000 Euro, um Ausbauprojekte für schnelles Internet zu planen und Antrags-unterlagen für eine Bundesförderung dieser Projekte zu erstellen. In einem zweiten Schritt vergibt das BMVI bis zu 15 Millionen Euro je Projekt, um die die Umsetzung von Ausbauprojekten zu för-dern. Bundesminister Dobrindt: „Das Bundesprogramm für superschnelles Breitband ist ein Riesener-folg. Die große Nachfrage der Kommunen hält unvermindert an: Täglich erreichen uns neue Förder-anträge, die wir schnell und unbürokratisch entscheiden. Wir machen allen Kommunen und Land-kreisen ein Angebot, das Bundesprogramm zu nutzen, damit es bis 2018 auf der Landkarte keine weißen Flecken mehr gibt.“ Seit Beginn des Bundesprogramms am 18. November 2015 konnten bereits 1.300 Förderanträge für Beratungsleistungen von Kommunen und Landkreisen aus ganz Deutschland positiv beschieden werden. Mit dem Bundesprogramm erhalten unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindes-tens 50 Mbit pro Sekunde. Die Anträge können unter www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden. Mit dem Bundesprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz be-trägt 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderpro-grammen der Länder kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert wer-den. Insgesamt stehen für die Breitbandförderung aus Bundesmitteln 4 Milliarden Euro bereit.

V.l.: Bundestagsabgeordneter Dr. Hans-Peter Friedrich, die Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär, 1. Bürgermeister von Weißdorf Heiko Hain und Bundestagsabgeordnete Silke launert

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Schnelles Internet in Sparneck und Weißdorf

Es ist soweit. Die neuen schnellen Internet-Anschlüsse sind jetzt verfügbar. Davon profitieren in

Sparneck rund 750 und in Weißdorf rund 530 Haushalte. In den Weißdorfer Ortsteilen Wulmers-

reuth, Schäferei und Oppenroth wird die Einrichtung in wenigen Wochen ebenfalls zur Verfügung

stehen.

Das neue Netz ist so leistungsstark, dass Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich

sind. Auch das Streamen von Musik und Videos oder das Speichern in der Cloud ist bequemer. Das

maximale Tempo beim Herunterladen steigt auf bis zu 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und beim

Hochladen auf bis zu 10 Mbit/s.

In Sparneck hat die Deutsche Telekom rund 13 Kilometer Glasfaserkabel verlegt, acht Multifunkti-

onsgehäuse und zusätzlich einen Glasfasernetzverteiler aufgestellt. Vier Gebäude sollen einen di-

rekten Glasfaseranschluss bekommen.

In Weißdorf wurden rund neun Kilometer Glasfaserkabel verlegt, zehn Multifunktionsgehäuse und

zusätzlich einen Glasfasernetzverteiler aufgestellt. Im gesamten Neubaugebiet „Waldsteinblick“ wird

auf Wunsch Glasfaser bis ins Haus verlegt.

Die schnellen Internetanschlüsse kommen allerdings nicht von alleine in die Haushalte. Die Kunden

müssen aktiv werden. Interessenten informieren sich unter www.telekom.de/breitbandausbau-

deutschland, welche Produkte an ihrem Wohnort möglich sind.

Wer mehr über Verfügbarkeit, Geschwindigkeit und Tarife der Telekom erfahren will, kann sich im

Internet oder beim Kundenservice der Telekom informieren:

Neukunden: 0800 330 3000 (kostenfrei) Telekom-Kunden: 0800 330 1000 (kostenfrei)

Darüber hinaus steht als weiterer Ansprechpartner die Firma Expert in Münchberg zur Verfügung.

Diese berät am Donnerstag, dem 2. März 2017 persönlich im Sparnecker Rathaus.

Von links: Friedrich Weinlein, 1.Bürgermeister Hain, Andreas Rudloff, 1.Bürgermeister Dr. Schmalz,

Dominic Walther vom Fachhandel Expert in Münchberg.

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Wichtiger Zusammenschluss der Waldsteinregion: Landkreis Hof baut zusammen mit dem Markt Zell, dem Markt Sparneck und der Gemeinde Weißdorf neuen Radweg Der Landkreis Hof baut zusammen mit dem Markt Zell im Fichtelgebirge, dem Markt Sparneck und der Gemeinde Weißdorf einen Geh- und Radweg. Das gaben Landrat Dr. Oliver Bär und die Bürgermeister der drei Gemeinden der Waldsteinregion Horst Penzel, sein Stellvertreter Erich Hilpert, Dr. Reinhardt Schmalz und Heiko Hain in der Gaststätte Waldsteinhaus bekannt. Die Strecke ist insgesamt 7,1 km lang und verläuft zum großen Teil entlang der ehemaligen Bahntrasse. In einem ersten Bauabschnitt werden der Markt Zell im Fichtelgebirge und der Landkreis Hof den Rad-weg von Zell bis Reinersreuth bauen. „Ein gut ausgebautes Netz an Radwegen kommt nicht nur den Radfahrern und dem Freizeit- und Tourismusangebot zu Gute, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern. Der neue Geh – und Radweg wird die Infrastruktur verbessern, die drei Gemeinden näher zusammen-bringen und schafft so Lebensqualität für alle“ , so Landrat Dr. Oliver Bär. „Der erste Bauabschnitt bis Reinersreuth wird 2017 fertiggestellt sein“, erklärt Jürgen Wälzel. Als Leiter der Tiefbauabteilung hat er die Planungen aufgestellt und wird auch die gesamte Ausführung der Bau-maßnahme in Kooperation mit den Gemeinden leiten. Die Kosten für das erste Teilstück schätzt er mit insgesamt 610.00 Euro. Die Pläne sind bereits bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. Die Chancen stehen sehr gut und der Landkreis kann dabei für seinen Kostenanteil von rund 500.000 Euro mit einer 90-prozentigen Förderung rechnen. Der Markt Zell im Fichtelgebirge wird ein Teilstück von 400 m neu bauen und plant für die Kosten von rund 100.000 Euro Fördermittel über das Amt für Ländli-che Entwicklung mit 50.000 Euro ein. Die Umsetzung des zweiten Bauabschnitt von Reinersreuth nach Sparneck mit Kosten von rund 750.000 Euro haben sich der Landkreis und die drei Waldsteinkommunen für 2018 vorgenommen. Sparneck wird dabei eine Strecke von 700 m übernehmen einschließlich Kosten von rund 180.000 Euro bei 50-prozentiger Förderung über Mittel des Amtes für ländliche Entwicklung. Der Landkreis wird für diesen Abschnitt nochmals 570.000 Euro investieren und hofft hier ebenfalls auf eine Förderung durch den Frei-staat Bayern in Höhe von 90 Prozent. Zells Bürgermeister Horst Penzel sprach von einem Meilenstein für die Waldsteinregion. Den Durchbruch zur Umsetzung des lang gehegten Wunsches nach einem Radweg hätten nun die ausgezeichnete Zu-sammenarbeit und gemeinsame Planung mit dem Landkreis gebracht. Sparnecks Bürgermeister Dr. Reinhard Schmalz wies auf die heutige Bedeutung des Radfahrens hin. Schon 1972 habe man erstmals über den Bau eines Radweges nach Einstellung der Bahnlinie nachgedacht, jedoch sei damals einfach auch die Zeit für eine Umsetzung noch nicht reif gewesen. Als wichtigen Lückenschluss im Radwegenetz des Landkreises bezeichnete Weißdorfs Bürgermeister Heiko Hain das Projekt.

Das Bild zeigt von links Georg Seidel und Jürgen Wälzel von der Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Hof, Bürgermeister Horst Penzel (Zell), Landrat Dr. Oliver Bär, Bürgermeister Dr. Reinhardt Schmalz (Spar-neck) und Bürgermeister Heiko Hain (Weißdorf).

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Reinigung der Bürgersteige und Sicherung der Gehbahnen zur Winterzeit

Die jetzige Winterzeit veranlasst uns, auf die Bestimmungen der gemeindlichen Satzung über die Siche-rung der Gehbahnen im Winter hinzuweisen. Danach sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege in verkehrssicherem Zustand zu halten. Soweit witterungsmäßig zumutbar, sind die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr jeweils bis 19.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben dem Gehweg so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinläu-fe sind bei der Räumung freizuhalten.

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Wertstoffmobil Weißdorf – geänderte Standzeit an Faschingsdienstag

Das Wertstoffmobil des Abfallzweckverbandes steht in Weißdorf am Faschingsdienstag, 28.02.2017 ausnahmsweise von 8.00 – 12.00 Uhr zur Annahme von Wertstoffen bereit.

Bevölkerungsstand Am Stichtag 31.01.2017 lautet der Bevölkerungsstand der Gemeinde Weißdorf: (Vergleich 31.12.2016) Gesamteinwohnerzahl: 1241 1243 Davon Hauptwohnsitze: 1167 1170 Nebenwohnsitze 74 73

Termine

Mi. 01.03. 17.00 Uhr Heringsessen im Sportheim TuS und Sportliche Senioren

Sa. 04.03. 14.00 Uhr Jahreshauptversammlung in der Hasenheide

KZV Weißdorf

Sa. 04.03. 19.00 Uhr Jahreshauptversammlung im Schulungsraum

FFW Weißdorf

So. 05.03. 14.00 Uhr Jahreshauptversammlung Fischereiverein

Sa. 11.03. 19.00 Uhr Jahreshauptversammlung im Ge-rätehaus

FFW Bug/Oppenroth

Do. 16.03. 19.30 Uhr Bürgerversammlung

Fr. 17.03. 19.30 Uhr Der Waldstein im Spiegel seiner Geschichte (Adrian Rossner)

VHS

Sa. 18.03. 17.00 Uhr Schlachtschüsselessen TuS Weißdorf

Fr. 24.03. 19.00 Uhr Jahreshauptversammlung im Sportheim Weißdorf

TuS Weißdorf

Sa. 25.03. 14.00 Uhr Jahreshauptversammlung in Rei-nersreuth

Sportliche Senioren

D a n k s a g u n g

Für die vielen Zeichen der Anteilnahme, Verbundenheit und Freundschaft, die wir nach dem Tod unserer Schwester

Anneliese Feiler erfahren durften, danken wir herzlich. Unser besonderer Dank gilt Frau Pfarrerin Teschke für die einfühlsame Gestaltung der Trauerfreier. Weißdorf, im Februar 2017 Luise Fuchs und Ludwig Linhardt

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Veterinäramt meldet Verdachtsfall der Vogelgrippe bei einem Geflügelbestand im Landkreis Hof In einem Geflügelbestand mit 22 Tieren in Bobengrün, Markt Bad Steben, besteht der Verdacht des Ausbruches der Vogelgrippe. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat dort bei verendeten Hühnern den Virus des Subtypes H5 labordiagnostisch nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur spezifischen Differenzierung, ob es sich um die hoch-pathogene Geflügelpest handelt, laufen derzeit im Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Greifswald. Das Veterinäramt hat umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen. Alle Tiere des Bestandes wurden bereits getötet. Sollte sich der Verdacht durch das FLI bestätigen, wird das Landratsamt Hof eine Allgemeinverfü-gung erlassen. Demnach wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km um das Anwesen des betroffenen Geflügelbestandes festgelegt. Darüber hinaus wird um das Anwesen im Radius von zehn Kilometern ein sog. Beobachtungsgebiet eingerichtet werden. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet beträgt zusammen mindestens 10 Km, in dem bestimmte Maßnahmen erfolgen und Verhaltensregeln beachtet werden müssen. Alle im Sperrbezirk liegenden Geflügelhal-tungen werden bei Bestätigung des Verdachtes vom Veterinäramt untersucht. Im Sperrbezirk sind 44 Geflügelhalter mit 1044 Tieren gemeldet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete Wasservögel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) dem Veterinäramt zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Des Weiteren wird empfohlen, Katzen und Hunde nicht frei laufen zu lassen. Kontakt: Landratsamt Hof, Fachbereich Tel. 0171/5672832 E-Mail: [email protected] Weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnli-cher Art von Geflügel und gehaltenen Vögel anderer Arten Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucher-schutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung gilt auch für das gesamte Gebiet des Landkrei-ses Hof sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Ge-flügel halten. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können, betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen. Neben der Stallplicht müssen Geflügelhalter insbesondere auch weiter sicherstellen, dass 1. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, 2. die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit be-triebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen, 3. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,

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4. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfekti-on der Schuhe vorgehalten wird.

Unter der Rubrik Bürgerservice/Dienstleistungen/Veterinärwesen wird unter www.landkreis-hof.de die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Vollzug des Tierseuchengesetzes veröffentlicht, sobald sich der Verdacht durch das FLI bestätigen sollte.

Ebenso ist dort die Eilverordnung des Bundes über zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen abrufbar.

Darüber hinaus stellt das LGL unter https://www.lgl.bayern.de/ weitere Informationen zur Verfügung. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung der o.g. betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.

Das Merkblatt finden Sie unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm. Landratsamt Hof, Veterinäramt Hof, den 30.01.2017

gez.

Dr. Gunther Illgen Veterinärdirektor

Seniorenakademie Bayern lädt zum Seminar „Grundlagen für Seniorenvertretungen“ nach Berg ein Jeder, der sich für die kommunale Seniorenpolitik interessiert, ist herzlich eingeladen, am Donners-tag, den 16.03.2017 um 9.30 Uhr nach Berg in das Hotel Meister BÄR, Panoramastr.2, 95180 Ru-dolphstein zum Seminar „Grundlagen für Seniorenvertretungen“ zu kommen. Das Seminar vermittelt, wie und mit welchen Verfahrensformen der Aufbau einer Seniorenvertre-tung oder eines Seniorenbeirates in der Kommune erfolgen kann, welche Ziele und Erwartungen mit der Arbeit von Seniorenvertretungen verbunden sind, aber auch welche Grenzen man berück-sichtigen muss. Zudem geht es um mögliche Handlungsfelder, die für die Arbeit einer Seniorenver-tretung wichtig sind. Über Tätigkeitsprofile besprechen die Referenten Herbert Blüml und Ruth Burchard mit den Teilnehmern Erwartungen an die persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um Mitglied einer Seniorenvertretung oder Seniorenbeauftragte/r werden zu können. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei. Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung fin-den Sie auf der Homepage der Seniorenakademie Bayern: https://www.seniorenakademie.bayern . Bei Fragen können Sie sich auch gern an das Landratsamt Hof unter der Telefonnummer 09281/57-171 wenden.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zuschüsse jetzt auch für Kleinstbetriebe Brunner weitet Dorferneuerung aus

(15. Februar 2017) München – Ab sofort können im Rahmen der Dorferneuerung auch Kleinstun-ternehmen bezuschusst werden, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung in-vestieren. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt. Von der Auswei-tung des Programms profitieren laut Brunner Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem

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Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro – ihnen waren staatliche Zuschüsse bislang verwehrt. „Wir wollen alle Stellschrauben nutzen, um unsere ländlichen Räume zukunftsfähig und lebenswert zu erhalten“, sagte der Minister. Voraussetzung für die Förderung ist laut Brunner, dass die Gel-der dafür eingesetzt werden, die Bedürfnisse der Menschen mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – was etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen gilt. Dem Minister zufolge können damit Investitionen zwischen 10 000 und 200 000 Euro mit einem Fördersatz von bis zu 35 Prozent bezu-schusst werden.

Für Dorferneuerungsprojekte stehen heuer laut Brunner landesweit fast 69 Millionen Euro bereit – elf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. „Damit können die Ämter für Ländliche Entwicklung zusätzli-che Projekte auf den Weg bringen und die Fördermittel für bereits umgesetzte Vorhaben schneller ausbezahlen“, so Brunner. Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm sowie zur Antrag-stellung gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung oder unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung.

Ministerium bewilligt 178 Millionen Euro Bundesmittel – Auch Forstgemeinschaften profitieren Bundesminister Christian Schmidt hat in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Sozi-alversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Martin Empl, angekündigt, dass die Bundesmittel wie im Vorjahr auch für 2017 um 78 Millionen Euro auf 178 Millionen Euro aufge-stockt werden. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft enthält dabei eine wesentliche Änderung: Zukünftig werden auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, in den Kreis der bundesmittelberechtigten Unternehmen einbe-zogen. Diese waren hiervon seit 2002 gesetzlich ausgeschlossen. Martin Empl dankte dem Minister für seinen Einsatz, das Niveau der Bundesmittel aufgrund der andauernden schwierigen Lage in der Landwirtschaft zu halten sowie für die Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Forstgemeinschaf-ten. „Das entspricht auch unserer Auffassung von Beitragsgerechtigkeit. Wir werden die Änderung unbürokratisch im Zuge der Beitragsausschreibung umsetzen“, so Empl.

Diagnose Krebs

LKK trägt Kosten für Zweitmeinung Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar informiert die Sozialversicherung für Landwirt-schaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Versicherten über die Möglichkeit, im Falle einer Krebsdiagnose eine für sie kostenlose Zweitmeinung einzuholen.

Mit der Diagnose Krebs umzugehen, ist eine große Herausforderung. Die Landwirtschaftliche Kran-kenkasse (LKK) unterstützt ihre Versicherten im Falle einer Krebsdiagnose, indem sie die Kosten für eine Zweitmeinung durch ein Expertengremium übernimmt. Eine zweite Meinung kann neue Wege aufzeigen oder bestätigen, dass die vom Arzt empfohlene Behandlung der richtige Weg ist. Die Zweitmeinung wird für die Versicherten der LKK vom Vertragspartner Health Management Onli-ne AG (HMO) erbracht. Die Experten der HMO erstellen die Zweitmeinung auf Grundlage der vor-handenen medizinischen Unterlagen. Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen un-terstützt ein persönlicher Berater der HMO. Erneute Untersuchungen werden nicht erforderlich. Die Zweitmeinung wird stets auf dem neuesten Stand der Krebsforschung erstellt. Nähere Informationen hierzu stehen im Internet unter www.svlfg.de > Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen A-Z > Z > Zweit-meinung bei Krebserkrankungen

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Kirchliche Nachrichten

Gottesdienste in St. Maria

3.3. 19:30 Freitag -

Ökum.WGT

Team der Waldsteingemeinden zum

Weltgebetstag der Frauen kath. Pfarrsaal

5.3. 9:00 Invocavit Gottesdienst Lektor Gerisch

12.3. 9:00 Reminiscere Gottesdienst mit Abm. Pfrn. Teschke

19.3. 10:00 Okuli

Gottesdienst: Gmd.haus „Unterwegs im Auftrag des Herrn“ Pfrn. Teschke u. Liedermacher Ste-

fan Mergner

Pfrn. Teschke

26.3. 10:00 Lätare Gottesdienst Pfrn. Teschke

Termine Mi, 08.03. 19h Konfirmanden-Elternabend, Gemeindehaus Do, 09.03. 20h Ökum. Alltagsexerzitien: 2. Gruppenabend, Gemeindehaus Fr, 10.03.: 16h Präparanden-Unterricht 17.30h Konfirmanden-Unterricht, Gemeindehaus Do, 16.03. 20h Ökum. Alltagsexerzitien: 3. Gruppenabend, Gemeindehaus Sa, 18.03. 14.30h Gemeindetreff „Frühlingserwachen“, Gemeindehaus Di, 21.03. 19.30h KV-Sitzung, Gemeindehaus Do, 23.03. 20h Ökum. Alltagsexerzitien, 4. Gruppenabend, Gemeindehaus Fr, 24.03.: 16h Präparanden-Unterricht 17.30h Konfirmanden-Unterricht, Gemeindehaus Do, 30.03. 20h Ökum. Alltagsexerzitien, 5. Gruppenabend, Gemeindehaus

Kindergottesdienst: sonntags, 10h im Gmd.haus, 05.03./12.03./19.03./26.03./

VORANZEIGE: So, 28.05.: 9.30h Jubelkonfirmation

Gottesdienste und Termine der Katholischen Kirchengemeinde Sparneck

01.03.17 19.00 Uhr Wortgottesdienst mit Auflegung des Aschenkreuzes Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit Herrn Häußinger

03.03.17 19.30 Uhr Weltgebetstag der Frauen in der katholischen Kirche Sparneck anschl. Beisammensein im Pfarrheim Kirchenbus fährt nach Vereinbarung mit Herrn Häußinger

04.03.17 18.00 Uhr Eucharistiefeier als Vorabendmesse in Sparneck

06.03.17 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck

07.03.17 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Sparneck

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