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Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz Kreis Borken 18.02.2014 Köln

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz Kreis Borken · Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes - Entstehung des Netzwerkes (1) - • Auftrag zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems

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Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Kreis Borken

18.02.2014

Köln

Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes

- Entstehung des Netzwerkes (1) -

• Auftrag zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems durch den JHA

(12/2006)

• Beginn mit der Zielgruppe Schwangere und Familien mit Kindern im

Alter von 0-6 Jahren (Modul I)

• Vorlage eines Handlungskonzeptes und Verabschiedung von

Maßnahmen (09/2008)

• Weiterer Auftrag des JHA zum Aufbau eines Sozialen

Frühwarnsystems für die Zielgruppe Familien mit Kindern im Alter von

6-10 Jahren (Modul II)

• Vorlage eines Handlungskonzeptes und Verabschiedung von

Maßnahmen (02/2010)

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Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Zur Struktur und Organisation des Netzwerkes

- Entstehung des Netzwerkes (2) -

• Anpassungen in der personellen Konstellation nach Inkrafttreten des

Bundeskinderschutzgesetzes 01.01.2012

• Verabredungen zur Organisation der Netzwerkstruktur und –arbeit

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Netzwerk Frühe Hilfen /Kinderschutz

Kreis Borken Einwohner: 363.904

Stand: 30.06.2013

4 Stadtjugendämter Ahaus: 38.670 Bocholt: 71.035 Borken: 41.360 Gronau: 45.731

Kreisjugendamt: 13 Kommunen 167.108 Einwohner

4 18.02.2014

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Strukturelle Rahmenbedingungen (1)

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Gesundheitshilfe

Psychosozialen Beratung

Schulen

Öffentliche Träger der Jugendhilfe:

1 Kreisjugendamt

4 Stadtjugendämter

Schnittstellen in der Kooperation mit Diensten und Einrichtungen der:

Behindertenhilfe

Familiengerichte

Freie Träger der Jugendhilfe

Einrichtungen /Dienste zum Schutz gegen Gewalt

Polizei

18.02.2014

Netzwerk Frühe Hlfen /Kinderschutz Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Anspruch der Jugendämter auf eigenes Profil

Anspruch der Kooperationspartner auf verlässliche Kooperationsgrundlagen und Harmonisierung entscheidender Prozesse

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Zentrale Herausforderung

Strukturelle Rahmenbedingungen (2)

versus

18.02.2014

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

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18.02.2014

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Lösungsansatz

Strategisches

Netzwerk

Lokales

Netzwerk

• Kreisebene • Leitlinien/Standards • Orientierung insbes.

Kooperationspartner

• Ortsebene • Ausdifferenzierung • Sozialraumbezug

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NETZWERK KINDERSCHUTZ / FRÜHE HILFEN

Beteiligte Modul I: Zielgruppe Schwangere und Familien mit Kindern von 0-6 Jahren

Jugendhilfe Gesundheitshilfe Weitere Helfersysteme

Öffentliche Träger • Kreisjugendamt • Stadtjugendämter

Freie Träger der Jugendhilfe • Frühe Hilfen • Tageseinrichtungen • Soziale Dienste

• Kreishebammenschaft • Gynäkologen • Geburtsklinik • Kinder- und

Jugendärzte • Klinik f. Kinder- und

Jugendmedizin • Sozialpädiatrisches

Zentrum • Öffentlicher

Gesundheitsdienst • Kinder- und

Jugendpsychiatrie

• Schwangerschafts-(konflikt) beratung

• Frühförderstellen • Seelsorge • Frauenhaus (ab 2012 )

• Familienbildungsstätten (ab 2012)

• Psychiatrie –Erwachsene (ab 2013)

LJA 18.06.2013

Netzwerk Fühe Hilfen /Kinderschutz Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

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NETZWERK KINDERSCHUTZ / FRÜHE HILFEN

Beteiligte Modul II : Zielgruppe Familien mit Kindern von 6-10 Jahren

Jugendhilfe Gesundheitshilfe Schule Weitere Helfersysteme

Öffentliche Träger • Kreisjugendamt • Stadtjugendämter

Freie Träger der Jugendhilfe • Tageseinrichtungen • Jugendarbeit • Soziale Dienste

• Kinder- und Jugendärzte

• Klinik f. Kinder- u. Jugendmedizin

• Sozialpädiatr. Zentrum • Öffentlicher

Gesundheitsdienst

• Kinder- und Jugendpsychiatrie

• Grundschulen • Förderschulen • Schulaufsicht

• OGS • Schulpsychologi-

sche Beratungs-stelle

• Seelsorge

• Frauenhaus (ab 2012)

• Familienbildung (ab 2012)

• Erwachsenen- psychiatrie (ab 2013)

18.02.2014

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

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Einbindung der Kooperationspartner in das Netzwerk

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Freie Träger der

Jugendhilfe

Beteiligung über Jugendhilfeplanung

AG § 78 SGB VIII

Freie Träger außerhalb

der Jugendhilfe

Beteiligung über bestehende

trägerübergreifende AK (z.B.

Frühförderung, Schwangerschaftsberatung)

Freiberufliche außerhalb

der Jugendhilfe

Beteiligung über bestehende

Zusammenschlüsse (QZ niedergelassene

Kinderärzte; Kreishebammenschaft)

Stadtjugendämter Beteiligung über Entsendung einer

Mitarbeiterin /eines Mitarbeiters

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Aufgaben der Netzwerkmitglieder

(Freie Träger)

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Mandat als Vertreter einer AG /eines AK

Grundsatz: Netzwerkmitglieder nehmen keine Trägerinteressen wahr, sondern

vertreten die fachliche Perspektive der von ihnen vertretenen Dienste und

Einrichtungen!

Sicherstellung des Informationstransfer vom Netzwerk in eigenen AGK u.u.

Einbringung fachlicher Anforderungen an die Weiterentwicklung Früher Hilfen /

des Kinderschutzes aus der jeweiligen Perspektive

Einspeisung relevanter Themen

Koordination bilateraler Gespräche und Vereinbarungen

Kontinuität der Teilnahme

Ansprechperson für Netzwerkkoordinatorin

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Besondere Herausforderungen an die Netzwerkarbeit

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Größe des Netzwerkes Zeitliche Ressourcen der Netzwerkteilnehmer/innen

Konkurrenzen zwischen Professionen und Träger

• inhaltlich • strukturell (= Ausbau der Infrastruktur Frühe Hilfen)

Vermeidung der Bildung von „Fraktionen“

Motivation der Teilnehmer/innen

Freiwilligkeit der Teilnahme

Kritische Reflektion der Schnittstellen zu bestehenden Netzwerken

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Förderliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

• Klare Arbeitsabsprachen (Organisation, Frequenz der Treffen…)

• Motivation der entsandten Personen

• Einvernehmen der entsendenden Stellen über die entsandte Person und

ihre Aufgaben

• Kontinuität der Teilnahme

• Balance der Themen unter Beachtung der Heterogenität der

Netzwerkteilnehmer/innen

• Ergebnissicherung (Dokumentation)

• Evaluation

Gemeinsame Ziele

14 18.02.2014

Ausblick

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

Weitere Anforderungen :

Zielüberprüfung und -anpassung

Evaluation begonnener Maßnahmen

Weiterentwicklung Angebotsstruktruren

Weiterentwicklung Prozesse

Kontinuierliche Anpassung Organisation des

Netzwerkes

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Arbeitsergebnisse (Beispiele)

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

16 18.02.2014

Rufnummern Erforderliche Informationen

Gefährdungssituation wird erkannt und interne Abklärung ist erfolgt

Herr /Frau NN Telefon:

Was wurde wie oft beobachtet? .....

Gespräch mit Eltern und ggfls.Kind über Risikoeinschätzung und Aufforderung zum Kontakt mit Jugendamt

Hat die Familie schon Kontakt zum Jugendamt? Welches Jugendamt? Welche/r Sozialarbeiter/in? Ist in der Familie bereits ein freier Träger der

Jugendhilfe tätig (z.b. Caritas, Evangelische Jugendhilfe)

Vorgabe eines Zeitrahmens für die Eltern und Überprüfung der Durchführung

s.u. Kontaktaufnahme der Eltern mit Jugendamt bis..... Überprüfung am....

Bei unmittelbarer Gefährdung unverzügliche Information an das zuständige Jugendamt

Kreisjugendamt: Nebenstelle Rhede: 02872/8097-0 Nebenstelle Gescher: 02542/9567-0 Nebenstelle Stadtlohn:02563-9698-0 Stadtjugendamt Ahaus: 02561/72-0 Stadtjugendamt Bocholt: 02871/953-0 Stadtjugendamt Borken : 02861/939-292 Stadtjugendamt Gronau: 02562/12-0

Name der meldenden Person/Institution Telefonnummer Name des Kindes/der Eltern Wohnort des Kindes Beobachtete Gefährdungen Bislang erfolgte Aktivitäten .....

Abklärung des weiteren Umgangs mit den Eltern/mit dem Kind

Wer macht was ? Bis wann? Wer ist ergänzend einzubeziehen? Wer informiert Dritte?

Vereinbarung über Rückmeldung

Bis wann erfolgt Rückmeldung?

Bereitschaftsdienst der Jugendämter (werktags nach Dienstschluss, Wochenenden, Feiertage)

Kreis Borken: alle Nebenstellen: 02861/82 2299 Stadt Ahaus Polizei Ahaus: 02561/9260 Stadt Borken Polizei Borken: 02861/9000 Stadt Bocholt Polizei Bocholt: 02871/2990 Stadt Gronau Polizei Gronau: 02562/9260

VERFAHRENSABLAUF „KINDESWOHLGEFÄHRDUNG “

MEDIZINISCHE DIENSTE – JUGENDÄMTER IM KREIS BORKEN

Zuständigkeiten Kreisjugendamt: Nebenstelle Rhede: Rhede, Isselburg, Raesfeld Nebenstelle Gescher: Gescher, Heiden, Reken,Velen Nebenstelle Stadtlohn: Stadtlohn,Vreden, Südlohn, Heek, Legden, Schöppingen

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Ergebnisse Modul II

Netzwerk Frühe Hilfen / Kinderschutz

VERTRAG

über die Kooperation zum Kinderschutz

zwischen

der Schule X in Y

sowie der Stadt/Gemeinde XY als Schulträger

und dem Kreis Borken als Träger der öffentlichen Jugendhilfe

18.02.2014 18

FÖRDERGRUNDSÄTZE DER KREISHEBAMMENSCHAFT BORKEN

ZUR FÖRDERUNG DES EINSATZES VON FAMILIENHEBAMMEN

IM KREIS BORKEN APRIL 2013

gefördert von:

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Kontakt bei Rückfragen:

Elisabeth Möllenbeck

Jugendhilfeplanung

Kreis Borken

Telefon: 02861/82-2204

Email: [email protected]