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Neue internationale Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Bewertung von FinanzinstrumentenIFRS 9
Saarbrücken, 19. Mai 2011
Martin KopatschekPartner
ProjektübersichtZeitplan zur Ablösung von IAS 39
Q1-Q3 2009
Q4 2009
H1 2010
Klassifizierung und Bewertung finanzieller
Vermögenswerte
Klassifizierung und Bewertung finanzieller
Verbindlichkeiten
Wert-minderungen
Sicherungs-beziehungen
Saldierung
Standardentwurf
IFRS 9
Standardentwurf
Request for Information
Standardentwurf
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Juni/Q3 2011
2
Q4 2010
Q1 2011
H2 2011
2013 +
Standardentwurf„Basisregelungen“
Standardentwurf
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Ergänzung von IFRS 9
Ergänzungsentwurf
• Entscheidungsfindung und Abstimmungen innerhalb des IASB abgeschlossen• Veröffentlichung eines endgültigen IFRS (Ziel: Q3 2011)
Standardentwurf„Portfolio Hedge
Accounting“
Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Anwendungsbereich IFRS 9
Anwendungsbereich
IAS 39Anwendungsbereich
IFRS 9
© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 93
IAS 39 IFRS 9(IFRS 9:2.1)
Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Geschäftsmodell
Halten der Vermögenswerte und Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme
+
Klassifizierungskriterien Bewertungskategorien Erfolgsausweis
Fortgeführte Anschaffungskosten• Effektivzinsmethode• Wertminderung• Gewinn und Verlust bei
Veräußerung
Gewinn- und Verlustrechnung
Bei Erfüllungbeider Kriterien
Reklassifizierung:
© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 94
Vertragliche Zahlungsströme
Zins- und Tilgungszahlungen auf ausstehenden Rückzahlungsbetrag
+
Fair Value
Beispiele:• Zu Handelszwecken
gehaltene Instrumente• Eigenkapitaltitel• Derivate
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Ergebnis (OCI)
Bei Nichterfüllungbeider Kriterienoder Nutzung der Fair Value
Option
Reklassifizierung:• Zwingend bei
Wechsel des Geschäftsmodells
• Keine „Tainting“ -Regelungen
Wahlrecht für Eigenkapital-instrumente, die nicht zu Handels-zwecken gehalten werden
Dividenden
Klassifizierung und BewertungGeschäftsmodellbedingung
Ziel: Vereinnahmung dervertraglichen Zahlungen
Kein Durchhaltezwang
(Abschaffung “Tainting-Regelungen”)
Veräußerung istmöglich (z.B.
• Im ersten Schritt beurteilt das Unternehmen sein Geschäftsmodell
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
vertraglichen Zahlungen
Festlegung des Geschäftsmodells durch KMP
Keine instrumenten-spez. Entscheidung
möglich (z.B. Liquiditätsbeschaffung)
Entscheidend ist derAuslöser des Verkaufs
Zusätzliche Angaben
Separater Ausweis in der GuV
Geschäfts-modell
Klassifizierung und BewertungPraktische Beispiele zur Geschäftsmodellbedingung (vgl. IFRS 9 B4.4)
Beispiel Merkmale Beurteilung
Beispiel 1 Ein Unternehmen hält Investments, um deren vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Es würde diese jedoch zur Beschaffung von Liquidität verkaufen.
Obwohl es einem Unternehmen u.a. freisteht, die Fair Values der Investments - aus einer Liquiditätsbetrachtung heraus - heranzuziehen (also: den Geldbetrag, der realisiert würde, wenn es Vermögenswerte veräußern müsste), ist es die Zielsetzung des Unternehmens die finanziellen Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Einige Verkäufe würden dieser Zielsetzung nicht entgegen stehen.
Beispiel 2 Das Geschäftsmodell eines Unternehmens besteht im Ankauf von Portfolien finanzieller Vermögenswerte, wie Krediten.
Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens besteht im Halten der finanziellen Vermögenswerte und in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme. Das
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finanzieller Vermögenswerte, wie Krediten. Diese Portfolien können finanzielle Vermögenswerte mit eingetretenen Verlusten beinhalten. Wenn termingerechte Zahlungen aus den Krediten ausbleiben, versucht das Unternehmen die vertraglichen Zahlungsströme mit anderen Mitteln zu „extrahieren“, beispielweise durch Kontaktaufnahme mit dem Schuldner per Brief, Telefon, etc.
In einigen Fällen kontrahiert das Unternehmen Zinsswaps, um die Verzinsung von einigen bestimmten finanziellen Vermögenswerten in einem Portfolio von variabel auf festverzinslich umzustellen.
der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme. Das Unternehmen kauft das Portfolio nicht, um durch Verkauf einen Gewinn zu erzielen.
Die gleiche Interpretation käme zur Anwendung, wenn das Unternehmen erwartet, weniger Zahlungsströme zu vereinnahmen, z.B. bei bereits eingetretenen Verlusten.
Des Weiteren ändert die Kontrahierung von Derivaten zur Veränderung der Zahlungsströme des Portfolios an sich nicht das Geschäftsmodell des Unternehmens. Falls das Portfolio nicht auf Fair Value-Basis gesteuert wird, kann die Zielsetzung des Geschäftsmodells das Halten der Vermögenswerte und die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sein.
6 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Klassifizierung und BewertungPraktische Beispiele zum Geschäftsmodell (IFRS 9 B4.4)
Beispiel Merkmale Beurteilung
Beispiel 3 Ein Unternehmen hat ein Geschäftsmodell, welches zur Zielsetzung hat, Darlehen an Kunden auszureichen und diese Darlehen dann anschließend an ein Verbriefungsvehikel zu verkaufen. Das Verbriefungsvehikel emittiert Instrumente an Investoren.
Das ausreichende Unternehmen übt Kontrolle i.S.v. IAS 27 über das Verbriefungsvehikel aus und konsolidiert es daher.
Der Konzern hat die Darlehen mit der Zielsetzung des Haltens ausgereicht, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.
Jedoch hat das ausreichende Unternehmen die Zielsetzung, die Zahlungsströme des Darlehensportfolios durch Verkauf der Darlehen an das Verbriefungsvehikel zu realisieren. Damit würde in seinem Einzelabschluss angenommen, dass das Portfolio nicht zur Vereinnahmung der Zahlungsströme gehalten wird.
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
es daher.
Das Verbriefungsvehikel vereinnahmt die Zahlungsströme aus den Darlehen und leitet sie an seine Investoren weiter.
Das Beispiel unterliegt der Annahme, dass die Darlehen weiterhin in der Konzernbilanz erfasst werden, weil sie vom Verbriefungsvehikel nicht ausgebucht werden.
7 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Kreditrisiko
Zeitwert des
Zinsen auf Nominal-
betrag
Klassifizierung und BewertungVertragliche Zahlungsstromcharakteristika
• Im zweiten Schritt beurteilt das Unternehmen die vertraglichen Zahlungsströme
Rückführungdes
Nominalbetrags
VertraglicheZahlungsströme = +
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Zeitwert des Geldes
betrag
8 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
• Die Zahlungsströme sind in der Währung des Finanzinstruments zu beurteilen.• Existiert ein Hebel („leverage“) in den Zahlungsströmen, stellen diese nicht
ausschließlich Zinsen dar. Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist folglich nicht zulässig (z.B. freistehende Optionen, Forwards und Swaps).
NominalbetragsZahlungsströme
Aufgrund ungehebelter
Indexierung auf einen Referenzzins
Kündigungsrechte Verlängerungs-option
Zulässige Änderungen von Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen(Hintergrund: Marktübliche Vereinbarungen ohne Hebelabsicht sollen nicht zu
einer Fair-Value-Bewertung führen)
Klassifizierung und BewertungVertragliche Zahlungsstromcharakteristika - Ausnahmen
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rückzahlung von im Wesentlichen aus-stehenden Beträgen (ggf. einschließlich marktüblicher Vorfälligkeitsent-schädigung)
Z.B. EURIBOR und LIBOR(jedoch laufzeit-kongruent) Folgezahlungen: Zins
und Tilgung i.S.v. IFRS 9
9 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
einen Referenzzins
Unabhängig von künftigen Ereignissen außer Absicherung gegen Bonitätsverschlechterungen, Kontrollwechsel oder (Steuer-)rechtsänderungen
Klassifizierung und BewertungFair Value-Option
Fair Value-Option nutzbar bei Vorliegen von …
Bewertungs-anomalien
Steuerung auf Fair Value-
Basis
Vermeidung Abtrennung
eingebetteter
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft10 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
anomalienBasis
eingebetteter Derivate
Keine Steuerung auf Basis vertraglicher
Zahlungsströme = Fair Value
Hybride Verträge mit Finanziellem Basisvertrag
Keine Trennung –Bilanzierung analog
Klassifizierung
Klassifizierung und Bewertung Strukturierte Produkte
Strukturierte Produkte
Strukturierte Aktiva Strukturierte Passiva
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Basisvertrag im Anwendungs-
bereich von IAS 39
Basisvertrag nicht im Anwendungs-
bereich von IAS 39
Beurteilung des gesamten Produkts
gemäß IFRS 9
Anwendung vonIAS 39 zur Trennung
eingebetteter Derivate
11 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Klassifizierung und BewertungWasserfallstrukturen
Junior (“EK”)
Mezzanine
Hyp
oth
eken
kred
ite
Kreditrisikoreallokation
Referenz-vermögen
Anleihen(Tranchen)
In der Finanzkrise zeigte sich das Ausmaß des Einflusses von Strukturen wie CDO, CMO, ABS, etc… auf das Finanzsystem
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft12 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Mezzanine
Senior
z.B
. Hyp
oth
eken
kred
ite
(+ D
eriv
ate)
SPV
Kreditrisikoreallokation
Ver
kauf
an
emitt
iert
Klassifizierung und BewertungSonderregelungen für Wasserfallstrukturen
Reallokation von Kreditrisiken (Tranchenbildung)
• Schließt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bei vertraglicher Vereinnahmung von Zins- und Tilgungszahlungen nicht ex ante aus
• Es gelten jedoch gesonderte Vorschriften für Instrumente, die das Kreditrisiko tranchieren.
Beurteilung der
• Die Tranche muss Zahlungsströme generieren, die mit den Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten in Einklang stehen,
− d.h., die Zahlungsströme der Tranchen dürfen beispielsweise nicht an einen
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft13 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Beurteilung der Tranche
Durchschau auf das Referenzvermögen (“look through”-Ansatz)
− d.h., die Zahlungsströme der Tranchen dürfen beispielsweise nicht an einen Rohstoffindex geknüpft sein.
• Das Kreditrisiko der zu beurteilenden Tranche muss kleiner oder gleich dem des Referenzvermögens sein.
• Mindestens ein Instrument im Pool von Referenzvermögenswerten muss vertragliche Zahlungen generieren, die Zins und Tilgung darstellen.
• Andere Instrumente sind schädlich, vorbehaltlich folgender Ausnahmen:
− Derivate (wie Zins-Caps und -Floors), die die Variabilität der Zahlungsströme reduzieren, sind erlaubt,
− Währungs-, Zeit- oder Zinsinkongruenzen dürfen durch Instrumente behoben werden, die auf die Abstimmung der Zahlungsströme der Tranchen mit denen des Referenzvermögens abzielen.
Klassifizierung und Bewertung Wasserfallstrukturen – Prüfpfad und praktische Umsetzung
Ist eine Durchschau („look through“) auf den Bestand der zugrunde liegenden Finanzinstrumente („Pool“) möglich?
1) Stellen die Zahlungsströme der Tranche ausschließlich Zins und Tilgung dar?
2) Enthält der zugrunde liegende Bestand mindestens ein Kassainstrument, dessen Zahlungsströme ausschließlich Zins und Tilgung darstellen?
Ja
Ja
NEIN
NEIN
NEIN
• Oftmals ist eine “Durchschau” auf das Referenzvermögen nicht möglich.−Im Neugeschäft sind die
Verträge entsprechend zu gestalten („loan-by-loan“).
• Es sollte bestmöglichst das bestehende Vertragswerk genutzt werden.
• Die Proceeds-Definition könnte für die Prüfung des „Zahlungs-
Praxis
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ausschließlich Zins und Tilgung darstellen?
3) Reduzieren alle anderen Instrumente des zugrunde liegenden Bestands die Variabilität oder gleichen sie die Zahlungsströme der Tranche an die Zahlungsströme des Bestands an?
4) Ist das Kreditrisiko der zu beurteilenden Tranche gleich oder niedriger als das Kreditrisiko des zu Grunde liegenden Bestands an Finanzinstrumenten?
Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value
Ja
Ja
Ja
NEIN
NEIN
14 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
für die Prüfung des „Zahlungs-stromkriteriums“ herangezogen werden.
• Die Eligibility-Kriterien können ggf. eine Durchschau ersetzen. Das setzt eine detaillierte Beschreibung der zulässigen FI und deren Ausgestaltung voraus.
• Der Kreditrisikotest kann i.d.R. nicht auf einer rein qualitativen Ebene erfolgen (ggf. für Equity-Tranchen und „most senior“-Tranche möglich).
Praxis
Klassifizierung und Bewertung Ausweiswahlrecht für Eigenkapitalinstrumente
EK-Instrumente
• Bei Zugang• Für jedes Instrument einzeln wählbar
GuV
Sonstige Ergebnis(OCI)
Dividenden(keine Kapital-rückführungen)
Fair-Value-
OCI Option
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einzeln wählbar• Nicht umkehrbar• Keine Instrumente des Handelsbestands (inklusive Derivate)
(OCI)Fair-Value-Änderungen
(außer Dividenden)
15 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
• Kein OCI-Recycling (auch nicht bei Abgang)
• Kein Impairment• Keine FW-Umrechnung nach IAS 21
• Umgliederung in andere EK-Komponenten möglich
Klassifizierung und BewertungUmklassifizierung
• Umklassifizierung ist im Falle einer Geschäftsmodelländerung zwingend
• Umklassifizierung erfolgt prospektiv zum sog. Umklassifizierungszeitpunkt
Beispiel 1 – FV zu fAK
Das Unternehmen steigt aus dem Handel von Anleihen aus und ordnet alle bis dato zu FV bewerteten Anleihen einem Investmentportfolio zu.
Beispiel 2 – fAK zu FV
Anleihen, die bis dato bis zur Fälligkeit gehalten wurden, sollen einem Handelsbestand zugeordnet werden. Diese Anleihen werden unter FV-Gesichtspunkten gesteuert.
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• Umklassifizierung erfolgt prospektiv zum sog. Umklassifizierungszeitpunkt
• Löst zusätzliche Angabepflichten aus (vergleichbar mit heute erforderlichen Angaben bei Umklassifizierungen)
fAK FV
FV zum UmklassifizierungszeitpunktDifferenz [fAK – FV] läuft in GuV
FV zum Umklassifizierungszeitpunkt wird neuer Startpunkt für fAK
Prospektiv – keine Saldierung von bereits realisierten Gewinnen und Verlusten
16 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Finanzielle VerbindlichkeitenÜberarbeitetes Modell zur Klassifizierung
Projektstatus
Grundprinzip
• Entwurf veröffentlicht am 11. Mai 2010
• Kommentierungsfrist endete am 16. Juli 2010
• Veröffentlichung des finalen Standards in 10/2010, Integration in IFRS 9
• Anwendungszeitpunkt bestimmt durch IFRS 9 – Anwendung retrospektiv
• Zwei Kategorien: Fortgeführte Anschaffungskosten und Fair Value auf der Passivseite
• Trennlinie: „Zu Handelszwecken gehalten“ vs. „sonstige finanzielle
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft17
Fair Value Option(FVO)
Strukturierte Passiva
Verbindlichkeiten“
• Es gibt weiterhin eine Fair-Value-Option für fin. Verbindlichkeiten.
• Die drei existierenden Kriterien bleiben erhalten (Bilanzierungsanomalie, Fair-Value-Steuerung, Vermeidung Abtrennung eingebetteter Derivate).
• Erfolgsneutrale Erfassung der aus Veränderungen des eigenen Kredit-risikos resultierenden Fair Value Änderung (retrospektive Anwendung)
• Weiterhin Trennung von bestimmten eingebetteten Derivaten notwendig
• Aktuelle Regeln in IAS 39 werden beibehalten
Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Finanzielle VerbindlichkeitenFair Value Option: Ausweis des eigenes Kreditrisikos
Zielsetzungder Regelung
• Beseitigung des durch Veränderungen der eigenen Bonität auftretenden GuV-Effekts bei Anwendung der Fair Value Option (FVO) für finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditrisiko• Credit Spread – Änderung marktbedingt, z.B. Ausweitung des Pfandbrief-
Spreads
• Kreditausfallrisiko der Verbindlichkeit – spezifisches Risiko (IFRS 7.10)
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft18
Der bonitätsinduzierte Anteil der Fair-Value-Änderung wird im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasst
(nur sofern hierdurch keine Bilanzierungsinkongruenz entstehen würde).
Die Fair-Value-Änderung ohne Berücksichtigung von Veränderung des eigenen Kreditrisikos wird erfolgswirksam in der GuV erfasst.1.
2.
• Kreditausfallrisiko der Verbindlichkeit – spezifisches Risiko (IFRS 7.10)
FVO: Neuer Ansatz zur Erfassung der Erfolgswirkungen
Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Prüfschema nach Art der Finanzinstrumente
Alle DerivateFremdkapitalinstrument
(Kassa)Eigenkapitalinstrument
(Kassa)
Geschäftsmodellbedingung erfüllt?
Zu Handelszwecken gehalten?
Zugangsbewertung stets zum Fair Value
ß ü
Finanzielle Vermögenswerte
© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 919
erfüllt?
Zahlungsstrombedingung erfüllt?
FVTPL-Option ausgeübt?
Zu Handelszwecken gehalten?
FVTOCI-Option ausgeübt?
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fair Value erfolgswirksam (GuV)
Fair Value erfolgsneutral (OCI)
Folgebewertung zu
ü
ü
ü
ß
ß
ü
ß
ß
Prüfschema nach Art der Finanzinstrumente
Alle DerivateFremdkapitalinstrument
(Kassa)
Zugangsbewertung stets zum Fair Value
Finanzielle Verbindlichkeiten
Trennungspflichtige eingebettete Derivate?ß
ü für Derivate à
â für Basisvertrag
© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 920
Zu Handelszwecken gehalten?
FVTPL-Option ausgeübt?
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fair Value erfolgswirksam (GuV)
Fair Value erfolgswirksam (GuV) ./.
Bonitätsänderungen (OCI)
ß
ü
ü
ß
ß
Folgebewertung zu
Klassifizierung und Bewertung Anwendungszeitpunkt
• Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre beginnend 1.1.2013 (kann sich jedoch nach hinten verzögern)
• Anwendung grundsätzlich retrospektiv vorzunehmen, es gelten jedoch einige Ausnahmen zur Vereinfachung
• Bei Erstanwendung erfolgt eine Neukategorisierung aller Finanzinstrumente
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
VÖ IFRS 9/frühester Anwendungszeitpunkt
12.11.2009
Bei vorzeitiger Anwendung von IFRS 9 sind Vergleichszahlen zu erstellen
1.1.2012
Verpflichtende Anwendung von IFRS 9
1.1.20131.1.20111.1.2010
Keine Anpassung der Vorjahreszahlen
erforderlich
21 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Klassifizierung und Bewertung Übergangsvorschriften (1/2)
• Wichtig: Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (date of initial application, DIA) “[…] the date when an entity first applies the requirements of this IFRS.”
− Jedes Datum zwischen der Veröffentlichung des IFRS und dem31. Dezember 2010, für Unternehmen, die den IFRS vor dem 1. Januar 2011 erstmalig anwenden; oder
− Der Beginn der ersten Berichtsperiode, in welcher das Unternehmen den IFRS übernimmt, für Unternehmen, die den IFRS am oder nach dem 1. Januar 2011 erstmalig anwenden.
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Januar 2011 erstmalig anwenden.
• Falls DIA ≠ Beginn einer Berichtsperiode Ł Angabe
22 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Klassifizierung und Bewertung Übergangsvorschriften (2/2)
• Geschäftsmodell ist am DIA zu evaluieren.
• Vereinfachung für strukturierte Produkte existiert.
• Zwingende Dedesignation aus der FV-Option, falls Kriterien am DIA nicht mehr erfüllt sind.
• Freiwillige Designation und Dedesignation in bzw. aus der FV-Option ist möglich bei Bilanzierungsanomalie.
• Falls ein FI jetzt zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, kann der
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Effektivzins zurückgesetzt werden, wenn die Fortführung der Anschaffungskosten vom Erwerbszeitpunkt unpraktikabel ist.
• Für EK-Instrumente, die von einer Anschaffungskostenbewertung zu FV wechseln, wird die Differenz gegen das Eröffnungs-EK gebucht.
23 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Das IFRS Centre of ExcellenceEmpfohlene Ressourcen – IASPLUS.com / IASPLUS.de
24
Ü www.iasplus.com | www.iasplus.de
Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9 © 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
IFRS 9 und HGBEinige Gedanken
IFRS HGB
Branchenübergreifend Allgemeine Regelungen und branchenspezifische Regelungen fürKredit- und FinanzdienstleistungsinstituteZahlungsinstituteVersicherungsunternehmenPflegeeinrichtungen
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PflegeeinrichtungenPensionsfondsInvestmentfonds(§ 36 InvG, kein HGB)
Bewertung
Fortgeführte Anschaffungskosten
oderZeitwert (über EK oder GuV)
Grds. Anschaffungskosten (AV/UV)tlw. Nennwertbilanzierung (§ 340e HGB, § 250 Abs. 3 HGB)
Sonderregelungen für Handelsbestand der Institute: Zeitwert minus Risikoabschlag plus Kapitalpuffer
25 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Ihr Ansprechpartner
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Franklinstraße 5060486 Frankfurt am Main
Martin Kopatschek Deutschland
Wirtschaftsprüfer
Certified Public Accountant
© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft26
Certified Public Accountant
Partner Tel: + 49 69 75695-6105
Fax: + 49 69 [email protected]/de
Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anhang: Klassifizierung und Bewertung nach IAS 39 Übersicht
bis zur Endfälligkeit
gehalten
Kredite und Forderungen
zur Veräußerung verfügbar
erfolgswirksam zumFair Value bewertet
freiwillig designiert
zu Handels-zwecken
HtM LaR AfS
AFV/LFV HfT
sonstige Verbindlich-
keiten
oL
© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 928
FVGuVFVEKfAKfAK FVGuV fAK
Hier gelten zusätzlich die Vorschriften zum Impairmentgem. IAS 39.58ff. (s.u.)