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Neue internationale Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Bewertung von Finanzinstrumenten IFRS 9 Saarbrücken, 19. Mai 2011 Martin Kopatschek Partner

Neue internationale Regelungen zur Klassifizierung und ... Erfolgsneutrale Erfassung der aus Veränderungen des eigenen Kredit-risikos resultierenden Fair Value Änderung (retrospektive

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Neue internationale Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Bewertung von FinanzinstrumentenIFRS 9

Saarbrücken, 19. Mai 2011

Martin KopatschekPartner

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ProjektübersichtZeitplan zur Ablösung von IAS 39

Q1-Q3 2009

Q4 2009

H1 2010

Klassifizierung und Bewertung finanzieller

Vermögenswerte

Klassifizierung und Bewertung finanzieller

Verbindlichkeiten

Wert-minderungen

Sicherungs-beziehungen

Saldierung

Standardentwurf

IFRS 9

Standardentwurf

Request for Information

Standardentwurf

© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Juni/Q3 2011

2

Q4 2010

Q1 2011

H2 2011

2013 +

Standardentwurf„Basisregelungen“

Standardentwurf

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Ergänzung von IFRS 9

Ergänzungsentwurf

• Entscheidungsfindung und Abstimmungen innerhalb des IASB abgeschlossen• Veröffentlichung eines endgültigen IFRS (Ziel: Q3 2011)

Standardentwurf„Portfolio Hedge

Accounting“

Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Anwendungsbereich IFRS 9

Anwendungsbereich

IAS 39Anwendungsbereich

IFRS 9

© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 93

IAS 39 IFRS 9(IFRS 9:2.1)

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Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Geschäftsmodell

Halten der Vermögenswerte und Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme

+

Klassifizierungskriterien Bewertungskategorien Erfolgsausweis

Fortgeführte Anschaffungskosten• Effektivzinsmethode• Wertminderung• Gewinn und Verlust bei

Veräußerung

Gewinn- und Verlustrechnung

Bei Erfüllungbeider Kriterien

Reklassifizierung:

© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 94

Vertragliche Zahlungsströme

Zins- und Tilgungszahlungen auf ausstehenden Rückzahlungsbetrag

+

Fair Value

Beispiele:• Zu Handelszwecken

gehaltene Instrumente• Eigenkapitaltitel• Derivate

Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstiges Ergebnis (OCI)

Bei Nichterfüllungbeider Kriterienoder Nutzung der Fair Value

Option

Reklassifizierung:• Zwingend bei

Wechsel des Geschäftsmodells

• Keine „Tainting“ -Regelungen

Wahlrecht für Eigenkapital-instrumente, die nicht zu Handels-zwecken gehalten werden

Dividenden

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Klassifizierung und BewertungGeschäftsmodellbedingung

Ziel: Vereinnahmung dervertraglichen Zahlungen

Kein Durchhaltezwang

(Abschaffung “Tainting-Regelungen”)

Veräußerung istmöglich (z.B.

• Im ersten Schritt beurteilt das Unternehmen sein Geschäftsmodell

© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

vertraglichen Zahlungen

Festlegung des Geschäftsmodells durch KMP

Keine instrumenten-spez. Entscheidung

möglich (z.B. Liquiditätsbeschaffung)

Entscheidend ist derAuslöser des Verkaufs

Zusätzliche Angaben

Separater Ausweis in der GuV

Geschäfts-modell

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Klassifizierung und BewertungPraktische Beispiele zur Geschäftsmodellbedingung (vgl. IFRS 9 B4.4)

Beispiel Merkmale Beurteilung

Beispiel 1 Ein Unternehmen hält Investments, um deren vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Es würde diese jedoch zur Beschaffung von Liquidität verkaufen.

Obwohl es einem Unternehmen u.a. freisteht, die Fair Values der Investments - aus einer Liquiditätsbetrachtung heraus - heranzuziehen (also: den Geldbetrag, der realisiert würde, wenn es Vermögenswerte veräußern müsste), ist es die Zielsetzung des Unternehmens die finanziellen Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Einige Verkäufe würden dieser Zielsetzung nicht entgegen stehen.

Beispiel 2 Das Geschäftsmodell eines Unternehmens besteht im Ankauf von Portfolien finanzieller Vermögenswerte, wie Krediten.

Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens besteht im Halten der finanziellen Vermögenswerte und in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme. Das

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finanzieller Vermögenswerte, wie Krediten. Diese Portfolien können finanzielle Vermögenswerte mit eingetretenen Verlusten beinhalten. Wenn termingerechte Zahlungen aus den Krediten ausbleiben, versucht das Unternehmen die vertraglichen Zahlungsströme mit anderen Mitteln zu „extrahieren“, beispielweise durch Kontaktaufnahme mit dem Schuldner per Brief, Telefon, etc.

In einigen Fällen kontrahiert das Unternehmen Zinsswaps, um die Verzinsung von einigen bestimmten finanziellen Vermögenswerten in einem Portfolio von variabel auf festverzinslich umzustellen.

der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme. Das Unternehmen kauft das Portfolio nicht, um durch Verkauf einen Gewinn zu erzielen.

Die gleiche Interpretation käme zur Anwendung, wenn das Unternehmen erwartet, weniger Zahlungsströme zu vereinnahmen, z.B. bei bereits eingetretenen Verlusten.

Des Weiteren ändert die Kontrahierung von Derivaten zur Veränderung der Zahlungsströme des Portfolios an sich nicht das Geschäftsmodell des Unternehmens. Falls das Portfolio nicht auf Fair Value-Basis gesteuert wird, kann die Zielsetzung des Geschäftsmodells das Halten der Vermögenswerte und die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sein.

6 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Klassifizierung und BewertungPraktische Beispiele zum Geschäftsmodell (IFRS 9 B4.4)

Beispiel Merkmale Beurteilung

Beispiel 3 Ein Unternehmen hat ein Geschäftsmodell, welches zur Zielsetzung hat, Darlehen an Kunden auszureichen und diese Darlehen dann anschließend an ein Verbriefungsvehikel zu verkaufen. Das Verbriefungsvehikel emittiert Instrumente an Investoren.

Das ausreichende Unternehmen übt Kontrolle i.S.v. IAS 27 über das Verbriefungsvehikel aus und konsolidiert es daher.

Der Konzern hat die Darlehen mit der Zielsetzung des Haltens ausgereicht, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.

Jedoch hat das ausreichende Unternehmen die Zielsetzung, die Zahlungsströme des Darlehensportfolios durch Verkauf der Darlehen an das Verbriefungsvehikel zu realisieren. Damit würde in seinem Einzelabschluss angenommen, dass das Portfolio nicht zur Vereinnahmung der Zahlungsströme gehalten wird.

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es daher.

Das Verbriefungsvehikel vereinnahmt die Zahlungsströme aus den Darlehen und leitet sie an seine Investoren weiter.

Das Beispiel unterliegt der Annahme, dass die Darlehen weiterhin in der Konzernbilanz erfasst werden, weil sie vom Verbriefungsvehikel nicht ausgebucht werden.

7 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Kreditrisiko

Zeitwert des

Zinsen auf Nominal-

betrag

Klassifizierung und BewertungVertragliche Zahlungsstromcharakteristika

• Im zweiten Schritt beurteilt das Unternehmen die vertraglichen Zahlungsströme

Rückführungdes

Nominalbetrags

VertraglicheZahlungsströme = +

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Zeitwert des Geldes

betrag

8 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

• Die Zahlungsströme sind in der Währung des Finanzinstruments zu beurteilen.• Existiert ein Hebel („leverage“) in den Zahlungsströmen, stellen diese nicht

ausschließlich Zinsen dar. Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist folglich nicht zulässig (z.B. freistehende Optionen, Forwards und Swaps).

NominalbetragsZahlungsströme

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Aufgrund ungehebelter

Indexierung auf einen Referenzzins

Kündigungsrechte Verlängerungs-option

Zulässige Änderungen von Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen(Hintergrund: Marktübliche Vereinbarungen ohne Hebelabsicht sollen nicht zu

einer Fair-Value-Bewertung führen)

Klassifizierung und BewertungVertragliche Zahlungsstromcharakteristika - Ausnahmen

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Rückzahlung von im Wesentlichen aus-stehenden Beträgen (ggf. einschließlich marktüblicher Vorfälligkeitsent-schädigung)

Z.B. EURIBOR und LIBOR(jedoch laufzeit-kongruent) Folgezahlungen: Zins

und Tilgung i.S.v. IFRS 9

9 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

einen Referenzzins

Unabhängig von künftigen Ereignissen außer Absicherung gegen Bonitätsverschlechterungen, Kontrollwechsel oder (Steuer-)rechtsänderungen

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Klassifizierung und BewertungFair Value-Option

Fair Value-Option nutzbar bei Vorliegen von …

Bewertungs-anomalien

Steuerung auf Fair Value-

Basis

Vermeidung Abtrennung

eingebetteter

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anomalienBasis

eingebetteter Derivate

Keine Steuerung auf Basis vertraglicher

Zahlungsströme = Fair Value

Hybride Verträge mit Finanziellem Basisvertrag

Keine Trennung –Bilanzierung analog

Klassifizierung

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Klassifizierung und Bewertung Strukturierte Produkte

Strukturierte Produkte

Strukturierte Aktiva Strukturierte Passiva

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Basisvertrag im Anwendungs-

bereich von IAS 39

Basisvertrag nicht im Anwendungs-

bereich von IAS 39

Beurteilung des gesamten Produkts

gemäß IFRS 9

Anwendung vonIAS 39 zur Trennung

eingebetteter Derivate

11 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Klassifizierung und BewertungWasserfallstrukturen

Junior (“EK”)

Mezzanine

Hyp

oth

eken

kred

ite

Kreditrisikoreallokation

Referenz-vermögen

Anleihen(Tranchen)

In der Finanzkrise zeigte sich das Ausmaß des Einflusses von Strukturen wie CDO, CMO, ABS, etc… auf das Finanzsystem

© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft12 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

Mezzanine

Senior

z.B

. Hyp

oth

eken

kred

ite

(+ D

eriv

ate)

SPV

Kreditrisikoreallokation

Ver

kauf

an

emitt

iert

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Klassifizierung und BewertungSonderregelungen für Wasserfallstrukturen

Reallokation von Kreditrisiken (Tranchenbildung)

• Schließt eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bei vertraglicher Vereinnahmung von Zins- und Tilgungszahlungen nicht ex ante aus

• Es gelten jedoch gesonderte Vorschriften für Instrumente, die das Kreditrisiko tranchieren.

Beurteilung der

• Die Tranche muss Zahlungsströme generieren, die mit den Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten in Einklang stehen,

− d.h., die Zahlungsströme der Tranchen dürfen beispielsweise nicht an einen

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Beurteilung der Tranche

Durchschau auf das Referenzvermögen (“look through”-Ansatz)

− d.h., die Zahlungsströme der Tranchen dürfen beispielsweise nicht an einen Rohstoffindex geknüpft sein.

• Das Kreditrisiko der zu beurteilenden Tranche muss kleiner oder gleich dem des Referenzvermögens sein.

• Mindestens ein Instrument im Pool von Referenzvermögenswerten muss vertragliche Zahlungen generieren, die Zins und Tilgung darstellen.

• Andere Instrumente sind schädlich, vorbehaltlich folgender Ausnahmen:

− Derivate (wie Zins-Caps und -Floors), die die Variabilität der Zahlungsströme reduzieren, sind erlaubt,

− Währungs-, Zeit- oder Zinsinkongruenzen dürfen durch Instrumente behoben werden, die auf die Abstimmung der Zahlungsströme der Tranchen mit denen des Referenzvermögens abzielen.

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Klassifizierung und Bewertung Wasserfallstrukturen – Prüfpfad und praktische Umsetzung

Ist eine Durchschau („look through“) auf den Bestand der zugrunde liegenden Finanzinstrumente („Pool“) möglich?

1) Stellen die Zahlungsströme der Tranche ausschließlich Zins und Tilgung dar?

2) Enthält der zugrunde liegende Bestand mindestens ein Kassainstrument, dessen Zahlungsströme ausschließlich Zins und Tilgung darstellen?

Ja

Ja

NEIN

NEIN

NEIN

• Oftmals ist eine “Durchschau” auf das Referenzvermögen nicht möglich.−Im Neugeschäft sind die

Verträge entsprechend zu gestalten („loan-by-loan“).

• Es sollte bestmöglichst das bestehende Vertragswerk genutzt werden.

• Die Proceeds-Definition könnte für die Prüfung des „Zahlungs-

Praxis

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ausschließlich Zins und Tilgung darstellen?

3) Reduzieren alle anderen Instrumente des zugrunde liegenden Bestands die Variabilität oder gleichen sie die Zahlungsströme der Tranche an die Zahlungsströme des Bestands an?

4) Ist das Kreditrisiko der zu beurteilenden Tranche gleich oder niedriger als das Kreditrisiko des zu Grunde liegenden Bestands an Finanzinstrumenten?

Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value

Ja

Ja

Ja

NEIN

NEIN

14 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

für die Prüfung des „Zahlungs-stromkriteriums“ herangezogen werden.

• Die Eligibility-Kriterien können ggf. eine Durchschau ersetzen. Das setzt eine detaillierte Beschreibung der zulässigen FI und deren Ausgestaltung voraus.

• Der Kreditrisikotest kann i.d.R. nicht auf einer rein qualitativen Ebene erfolgen (ggf. für Equity-Tranchen und „most senior“-Tranche möglich).

Praxis

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Klassifizierung und Bewertung Ausweiswahlrecht für Eigenkapitalinstrumente

EK-Instrumente

• Bei Zugang• Für jedes Instrument einzeln wählbar

GuV

Sonstige Ergebnis(OCI)

Dividenden(keine Kapital-rückführungen)

Fair-Value-

OCI Option

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einzeln wählbar• Nicht umkehrbar• Keine Instrumente des Handelsbestands (inklusive Derivate)

(OCI)Fair-Value-Änderungen

(außer Dividenden)

15 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

• Kein OCI-Recycling (auch nicht bei Abgang)

• Kein Impairment• Keine FW-Umrechnung nach IAS 21

• Umgliederung in andere EK-Komponenten möglich

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Klassifizierung und BewertungUmklassifizierung

• Umklassifizierung ist im Falle einer Geschäftsmodelländerung zwingend

• Umklassifizierung erfolgt prospektiv zum sog. Umklassifizierungszeitpunkt

Beispiel 1 – FV zu fAK

Das Unternehmen steigt aus dem Handel von Anleihen aus und ordnet alle bis dato zu FV bewerteten Anleihen einem Investmentportfolio zu.

Beispiel 2 – fAK zu FV

Anleihen, die bis dato bis zur Fälligkeit gehalten wurden, sollen einem Handelsbestand zugeordnet werden. Diese Anleihen werden unter FV-Gesichtspunkten gesteuert.

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• Umklassifizierung erfolgt prospektiv zum sog. Umklassifizierungszeitpunkt

• Löst zusätzliche Angabepflichten aus (vergleichbar mit heute erforderlichen Angaben bei Umklassifizierungen)

fAK FV

FV zum UmklassifizierungszeitpunktDifferenz [fAK – FV] läuft in GuV

FV zum Umklassifizierungszeitpunkt wird neuer Startpunkt für fAK

Prospektiv – keine Saldierung von bereits realisierten Gewinnen und Verlusten

16 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Finanzielle VerbindlichkeitenÜberarbeitetes Modell zur Klassifizierung

Projektstatus

Grundprinzip

• Entwurf veröffentlicht am 11. Mai 2010

• Kommentierungsfrist endete am 16. Juli 2010

• Veröffentlichung des finalen Standards in 10/2010, Integration in IFRS 9

• Anwendungszeitpunkt bestimmt durch IFRS 9 – Anwendung retrospektiv

• Zwei Kategorien: Fortgeführte Anschaffungskosten und Fair Value auf der Passivseite

• Trennlinie: „Zu Handelszwecken gehalten“ vs. „sonstige finanzielle

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Fair Value Option(FVO)

Strukturierte Passiva

Verbindlichkeiten“

• Es gibt weiterhin eine Fair-Value-Option für fin. Verbindlichkeiten.

• Die drei existierenden Kriterien bleiben erhalten (Bilanzierungsanomalie, Fair-Value-Steuerung, Vermeidung Abtrennung eingebetteter Derivate).

• Erfolgsneutrale Erfassung der aus Veränderungen des eigenen Kredit-risikos resultierenden Fair Value Änderung (retrospektive Anwendung)

• Weiterhin Trennung von bestimmten eingebetteten Derivaten notwendig

• Aktuelle Regeln in IAS 39 werden beibehalten

Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Finanzielle VerbindlichkeitenFair Value Option: Ausweis des eigenes Kreditrisikos

Zielsetzungder Regelung

• Beseitigung des durch Veränderungen der eigenen Bonität auftretenden GuV-Effekts bei Anwendung der Fair Value Option (FVO) für finanzielle Verbindlichkeiten

Kreditrisiko• Credit Spread – Änderung marktbedingt, z.B. Ausweitung des Pfandbrief-

Spreads

• Kreditausfallrisiko der Verbindlichkeit – spezifisches Risiko (IFRS 7.10)

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Der bonitätsinduzierte Anteil der Fair-Value-Änderung wird im sonstigen Gesamtergebnis (OCI) erfasst

(nur sofern hierdurch keine Bilanzierungsinkongruenz entstehen würde).

Die Fair-Value-Änderung ohne Berücksichtigung von Veränderung des eigenen Kreditrisikos wird erfolgswirksam in der GuV erfasst.1.

2.

• Kreditausfallrisiko der Verbindlichkeit – spezifisches Risiko (IFRS 7.10)

FVO: Neuer Ansatz zur Erfassung der Erfolgswirkungen

Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Prüfschema nach Art der Finanzinstrumente

Alle DerivateFremdkapitalinstrument

(Kassa)Eigenkapitalinstrument

(Kassa)

Geschäftsmodellbedingung erfüllt?

Zu Handelszwecken gehalten?

Zugangsbewertung stets zum Fair Value

ß ü

Finanzielle Vermögenswerte

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erfüllt?

Zahlungsstrombedingung erfüllt?

FVTPL-Option ausgeübt?

Zu Handelszwecken gehalten?

FVTOCI-Option ausgeübt?

Fortgeführte Anschaffungskosten

Fair Value erfolgswirksam (GuV)

Fair Value erfolgsneutral (OCI)

Folgebewertung zu

ü

ü

ü

ß

ß

ü

ß

ß

Page 20: Neue internationale Regelungen zur Klassifizierung und ... Erfolgsneutrale Erfassung der aus Veränderungen des eigenen Kredit-risikos resultierenden Fair Value Änderung (retrospektive

Prüfschema nach Art der Finanzinstrumente

Alle DerivateFremdkapitalinstrument

(Kassa)

Zugangsbewertung stets zum Fair Value

Finanzielle Verbindlichkeiten

Trennungspflichtige eingebettete Derivate?ß

ü für Derivate à

â für Basisvertrag

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Zu Handelszwecken gehalten?

FVTPL-Option ausgeübt?

Fortgeführte Anschaffungskosten

Fair Value erfolgswirksam (GuV)

Fair Value erfolgswirksam (GuV) ./.

Bonitätsänderungen (OCI)

ß

ü

ü

ß

ß

Folgebewertung zu

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Klassifizierung und Bewertung Anwendungszeitpunkt

• Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre beginnend 1.1.2013 (kann sich jedoch nach hinten verzögern)

• Anwendung grundsätzlich retrospektiv vorzunehmen, es gelten jedoch einige Ausnahmen zur Vereinfachung

• Bei Erstanwendung erfolgt eine Neukategorisierung aller Finanzinstrumente

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VÖ IFRS 9/frühester Anwendungszeitpunkt

12.11.2009

Bei vorzeitiger Anwendung von IFRS 9 sind Vergleichszahlen zu erstellen

1.1.2012

Verpflichtende Anwendung von IFRS 9

1.1.20131.1.20111.1.2010

Keine Anpassung der Vorjahreszahlen

erforderlich

21 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Klassifizierung und Bewertung Übergangsvorschriften (1/2)

• Wichtig: Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (date of initial application, DIA) “[…] the date when an entity first applies the requirements of this IFRS.”

− Jedes Datum zwischen der Veröffentlichung des IFRS und dem31. Dezember 2010, für Unternehmen, die den IFRS vor dem 1. Januar 2011 erstmalig anwenden; oder

− Der Beginn der ersten Berichtsperiode, in welcher das Unternehmen den IFRS übernimmt, für Unternehmen, die den IFRS am oder nach dem 1. Januar 2011 erstmalig anwenden.

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Januar 2011 erstmalig anwenden.

• Falls DIA ≠ Beginn einer Berichtsperiode Ł Angabe

22 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Klassifizierung und Bewertung Übergangsvorschriften (2/2)

• Geschäftsmodell ist am DIA zu evaluieren.

• Vereinfachung für strukturierte Produkte existiert.

• Zwingende Dedesignation aus der FV-Option, falls Kriterien am DIA nicht mehr erfüllt sind.

• Freiwillige Designation und Dedesignation in bzw. aus der FV-Option ist möglich bei Bilanzierungsanomalie.

• Falls ein FI jetzt zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, kann der

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Effektivzins zurückgesetzt werden, wenn die Fortführung der Anschaffungskosten vom Erwerbszeitpunkt unpraktikabel ist.

• Für EK-Instrumente, die von einer Anschaffungskostenbewertung zu FV wechseln, wird die Differenz gegen das Eröffnungs-EK gebucht.

23 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Das IFRS Centre of ExcellenceEmpfohlene Ressourcen – IASPLUS.com / IASPLUS.de

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Ü www.iasplus.com | www.iasplus.de

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IFRS 9 und HGBEinige Gedanken

IFRS HGB

Branchenübergreifend Allgemeine Regelungen und branchenspezifische Regelungen fürKredit- und FinanzdienstleistungsinstituteZahlungsinstituteVersicherungsunternehmenPflegeeinrichtungen

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PflegeeinrichtungenPensionsfondsInvestmentfonds(§ 36 InvG, kein HGB)

Bewertung

Fortgeführte Anschaffungskosten

oderZeitwert (über EK oder GuV)

Grds. Anschaffungskosten (AV/UV)tlw. Nennwertbilanzierung (§ 340e HGB, § 250 Abs. 3 HGB)

Sonderregelungen für Handelsbestand der Institute: Zeitwert minus Risikoabschlag plus Kapitalpuffer

25 Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Ihr Ansprechpartner

Deloitte & Touche GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Franklinstraße 5060486 Frankfurt am Main

Martin Kopatschek Deutschland

Wirtschaftsprüfer

Certified Public Accountant

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Certified Public Accountant

Partner Tel: + 49 69 75695-6105

Fax: + 49 69 [email protected]/de

Bilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 9

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Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns© 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Anhang: Klassifizierung und Bewertung nach IAS 39 Übersicht

bis zur Endfälligkeit

gehalten

Kredite und Forderungen

zur Veräußerung verfügbar

erfolgswirksam zumFair Value bewertet

freiwillig designiert

zu Handels-zwecken

HtM LaR AfS

AFV/LFV HfT

sonstige Verbindlich-

keiten

oL

© 2011 Deloitte & Touche GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftBilanzierung von Finanzinstrumenten - IFRS 928

FVGuVFVEKfAKfAK FVGuV fAK

Hier gelten zusätzlich die Vorschriften zum Impairmentgem. IAS 39.58ff. (s.u.)