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LBO 2010 Erfahrungen aus der Praxis Neuerungen im Abstandsflächenrecht Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils 12.11.2010

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LBO 2010

Erfahrungen aus der PraxisNeuerungen im Abstandsflächenrecht

Dipl.-Ing.(FH) Stefan ReinhartVermessungsbüro Hils

12.11.2010

Was ist eine Abstandsfläche ?

• Städtebauliche Funktion• Belichtung / Belüftung• Sicherheitsgründe z.B. Brandschutz

Abstandsflächen sind Freiflächen vor Außenwänden von Gebäuden und Gebäudeteilen.

Änderung im Abstandsrecht

• Wegfall des bisher allgemeinen Teils derAbstandsfläche

• Unterscheidung Dach- und Giebelfläche• Dachgauben • Wintergärten• Windräder

§ 6 Abstandsflächen in Sonderfällen§ 8 Teilung von Grundstücken

§ 5 Abstandsflächen

§ 55 Nachbarbeteiligung

Keine Unterscheidung mehr zwischen dem nachbarschützenden und dem bisher allgemeinen Teil derTiefe der Abstandsfläche

Abstandsfläche

Änderung im Abstandsrecht

§5

Wegfall des Schmalseitenprivilegs

Anrechnung von Dachflächen zur Wandhöhe

Abstandsfläche

§5

§ 5 Abs. 5Auf die Dachflächen werden angerechnet …

1. die Höhe von Dächern oder Dachaufbauten mit einer Neigung von mehr als 70° voll und von mehr als 45°zu einem Viertel.

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachflächen zur Wandhöhe

Anzurechnende Wandhöhe

AW = HW

Dachneigung ≤ 45 °

Abstandsfläche

§5

HD

Anrechnung von Dachflächen zur WandhöheSatteldach

Hw

Anzurechnende Wandhöhe

AW = HW + ¼ HD

Dachneigung > 45° und ≤ 70°

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachflächen zur WandhöheSatteldach

HD

Hw

Anzurechnende WandhöheAW = HW + HD

Dachneigung > 70°

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachflächen zur WandhöheSatteldach

HD

Hw

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

§ 5 Abs. 5Auf die Wandhöhe werden angerechnet ...

2. die Höhe einer Giebelfläche gar nicht, soweit kein Teil der Dachfläche eine größere Neigung als 45° aufweist, im Übrigen zur Hälfte des Verhältnisses, in dem ihre tatsächliche Fläche zur gedachten Gesamtfläche einer rechteckigen Wand mit denselben Maximalabmessungen steht; Die Giebelfläche beginnt an der Horizontalen durch den untersten Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut.

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

Dachneigung ≤ 45 °

B

HG

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

Giebel von Satteldächern kleiner 45°werden wie bisher nicht angerechnet.

Gleich geneigtes Satteldach

Keine Anrechnung der Giebelfläche

1. Verhältnis der Giebelfläche mit derFläche des gleicher Höhe

2. Anzurechnen ist die Giebelhöhe mitder Hälfte des Verhältnisses:

AG = ½ x ½ x HG = ¼ HG

Dachneigung > 45 °

1/2 H x B

H x B x 1/2

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

Giebel von Satteldächern zwischen 45° und 70°werden wie bisher zu einem Viertel angerechnet.

Gleich geneigtes Satteldach

VierecksB

HG

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur WandhöheUngleich geneigtes Satteldach

Dachneigung > 45 °

Im Allgemeinen verringert sich die Abstandsfläche gegenüber der bisherigen LBO.

1. Verhältnis der Giebelfläche mit derFläche des gleicher Höhe

2. Anzurechnen ist die Giebelhöhe mitder Hälfte des Verhältnisses:

HG 21 AG xx

che)(Gesamtfläche)(Giebelflä

Vierecks

B

HG

1. Verhältnis der Giebelfläche mit derFläche des gleicher Höhe

2. Anzurechnen ist die Giebelhöhe mitder Hälfte des Verhältnisses:

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

Dachneigung > 45 °

HG 21 AG xx

che)(Gesamtfläche)(Giebelflä

Im Allgemeinen verringert sich die Abstandsfläche gegenüber der bisherigen LBO.

Vierecks

Gekapptes Pultdach

B

HG

Auch die seitlichen Gaubenwände entwickeln einen Abstand.Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachgauben zur Wandhöhe

Dachaufbauten bleiben außer Betracht, wenn:• Breite maximal 5,0 m • Vortreten bis 1,5 m senkrecht zur Dachfläche• Grenzabstand mindestens 2,0 m

Abstandsfläche

§5

Dachaufbau als privilegierter Vorbau

Ist der Dachaufbau höher als die Dachoberkante, dann ist er nicht mehr privilegiert.

Maßgebliche Höhe geht bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut (Attika).

Abstandsfläche

§5

Flachdachgaube

HG

Maßgebliche Höhe auf der Traufseite geht bis zum Traufpunkt (evtl. Dachfläche berücksichtigen).

Abstandsfläche

§5

Giebelgaube

Maßgebliche Höhe auf der Giebelseite bis zum höchsten Punkt der Gaube

HG HG

• Bisherige Privilegierung entfällt.• Maße der Vorbauten:

1,50 m x 5,00 m und 2,00 m von der Grenze entfernt.

Wintergärten

Abstandsfläche

§5

Tiefe der Abstandsfläche:

• Höhe bis zur Rotorachse x Faktor• jedoch mindestens Rotorradius

Abstandsfläche

§5

Windräder

• Abstandsflächen sind maßgebend für die Beurteilung, ob das Vorhaben verfahrensfrei oder ein Bauantrag erforderlich ist.

• Wärmedämmung wird genehmigt.Jedoch ist bei einer Überschreitung der GRZ/GFZ eine Befreiung erforderlich.

• Bei Maßnahmen der Wärmedämmung sind geringere Tiefen der Abstandsflächen zuzulassen.

• Der Angrenzer kann bei einem Grenzüberbau seine Zustimmung verweigernAbstandsfläche

In Sonderfällen

§6

Wärmedämmung

• Bei der Teilung dürfen keine Verhältnisse entstehen, welche den Vorschriften der Landesbauordnung widersprechen.

• Die Verantwortung liegt im Allgemeinen beim Eigentümer.

• Die Baurechtsbehörde kann keine Teilung verhindern.

• Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die bauordnungswidrigen Zustände geheilt werden.

Grundstücks-teilung

§8

Teilung von Grundstücken

• Das Baurechtsamt ist für die Ermittlung der Eigentümer und deren Anschriften zuständig.

• Im Lageplan ist vom Lageplanfertiger nur die Bezeichnung der Flurstücke nach dem Liegenschaftskataster aufzuführen.

Nachbar-beteiligung

§55

Nachbarbeteiligung

• Als Nachbarn gelten nicht mehr nur direkte Angrenzer, sondern auchNachbarn oder sonstige Beteiligte, diedurch das Vorhaben betroffen sind.

• Dies schafft mehr Rechtssicherheit.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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