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Neue Nachweise für umsatzsteuerbefreite Sendungen ins EU-Ausland ab 1. Januar 2014 Neue Regelung – vereinfachte Nachweispflicht Innergemeinschaftliche Lieferungen von Deutschland ins EU-Ausland sind im Herkunftsland von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 1 UStG muss der Unternehmer bzw. Lieferant der versendeten Waren die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für seine EU-grenzüberschreitende Lieferung nachweisen. Die ursprünglich erlassene Dokumentationspflicht verlangte vom Lieferanten, dass er zusätzlich zum Rechnungsdoppel einen speziellen Nachweis, die sog. „Gelangensbestätigung“ vorlegen musste. Durch den Druck der Wirtschaftsverbände wurden jedoch die Regelungen gelockert und ab dem 1. Oktober 2013 gleichberechtigt, alternative Belege und Beweisdokumente vom Gesetzgeber zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung akzeptiert. Dazu zählen Dokumente des Transporteurs wie z.B. der CMR-Frachtbrief, Kurierdienstprotokolle (Tracking & Tracing-Daten) oder andere handelsübliche Belege wie z.B. die Spediteursbescheinigung. Bei Umsätzen ab dem 1. Januar 2014 sind die neuen Erlassregelungen zwingend anzuwenden. Nachweisdokumente – beim Versand mit FedEx bequem abrufbar Die von den Finanzbehörden gleichberechtigt zur Gelangensbestätigung (kann nicht von FedEx geliefert werden) akzeptierten erforderlichen Nachweisdokumente können Sie beim Versand mit FedEx einfach und bequem vorlegen: 1. Kopie Ihrer Handelsrechnung 2. Kopie des FedEx Luftfrachtbriefs (AWB) als Auftragserteilung 3. Tracking & Tracing-Protokoll, das den Transport nachvollziehbar bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist 4. Wo erforderlich – z.B. beim Transport von Gefahrgut – weitere Versandpapiere Hilfreiche Informationen Kopie des Luftfrachtbriefs (AWB): Sie, als Lieferant der versendeten Waren, müssen den Bezug zwischen Ihrer Handelsrechnung und dem AWB klar und deutlich darlegen können. Tracking & Tracing-Protokoll: Name und Adresse des Versenders und des Empfängers (inkl. Land), Versanddatum (Abholung) und Zustelldatum müssen daraus ersichtlich sein. Unterschrift: Die Unterschrift des Empfängers als Empfangsbestätigung ist nicht notwendig. Das Tracking & Tracing-Protokoll reicht um das Gelangen der Waren ins EU-Ausland nachzuweisen. Nachweispflicht: Der Lieferant der versendeten Waren ist für die Erbringung der Nachweisdokumente verantwortlich. FedEx kann diese nicht für Sie übernehmen, stellt Ihnen jedoch den Zugang zu bestimmten erforderlichen Dokumenten (AWB, Tracking & Tracing-Protokoll) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, die Dokumente sind nur während eines beschränkten Zeitraums verfügbar.

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Neue Nachweise für umsatzsteuerbefreite Sendungen ins EU-Ausland ab 1. Januar 2014

Neue Regelung – vereinfachte Nachweispflicht Innergemeinschaftliche Lieferungen von Deutschland ins EU-Ausland sind im Herkunftsland von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 1 UStG muss der Unternehmer bzw. Lieferant der versendeten Waren die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für seine EU-grenzüberschreitende Lieferung nachweisen.

Die ursprünglich erlassene Dokumentationspflicht verlangte vom Lieferanten, dass er zusätzlich zum Rechnungsdoppel einen speziellen Nachweis, die sog. „Gelangensbestätigung“ vorlegen musste. Durch den Druck der Wirtschaftsverbände wurden jedoch die Regelungen gelockert und ab dem 1. Oktober 2013 gleichberechtigt, alternative Belege und Beweisdokumente vom Gesetzgeber zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung akzeptiert. Dazu zählen Dokumente des Transporteurs wie z.B. der CMR-Frachtbrief, Kurierdienstprotokolle (Tracking & Tracing-Daten) oder andere handelsübliche Belege wie z.B. die Spediteursbescheinigung. Bei Umsätzen ab dem 1. Januar 2014 sind die neuen Erlassregelungen zwingend anzuwenden.

Nachweisdokumente – beim Versand mit FedEx bequem abrufbar Die von den Finanzbehörden gleichberechtigt zur Gelangensbestätigung (kann nicht von FedEx geliefert werden) akzeptierten erforderlichen Nachweisdokumente können Sie beim Versand mit FedEx einfach und bequem vorlegen:

1. Kopie Ihrer Handelsrechnung

2. Kopie des FedEx Luftfrachtbriefs (AWB) als Auftragserteilung

3. Tracking & Tracing-Protokoll, das den Transport nachvollziehbar bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist

4. Wo erforderlich – z.B. beim Transport von Gefahrgut – weitere Versandpapiere

Hilfreiche Informationen Kopie des Luftfrachtbriefs (AWB): Sie, als Lieferant der versendeten Waren, müssen den

Bezug zwischen Ihrer Handelsrechnung und dem AWB klar und deutlich darlegen können.

Tracking & Tracing-Protokoll: Name und Adresse des Versenders und des Empfängers (inkl. Land), Versanddatum (Abholung) und Zustelldatum müssen daraus ersichtlich sein.

Unterschrift: Die Unterschrift des Empfängers als Empfangsbestätigung ist nicht notwendig. Das Tracking & Tracing-Protokoll reicht um das Gelangen der Waren ins EU-Ausland nachzuweisen.

Nachweispflicht: Der Lieferant der versendeten Waren ist für die Erbringung der Nachweisdokumente verantwortlich. FedEx kann diese nicht für Sie übernehmen, stellt Ihnen jedoch den Zugang zu bestimmten erforderlichen Dokumenten (AWB, Tracking & Tracing-Protokoll) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, die Dokumente sind nur während eines beschränkten Zeitraums verfügbar.

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Neue Nachweise für umsatzsteuerbefreite Sendungen ins EU-Ausland ab 1. Januar 2014

Wo und wie? Der einfache Klick zum NachweisdokumentDie Versandabwicklung mit FedEx – insbesondere mit unseren kostenlosen automatisierten Versandlösungen – ermöglicht Ihnen den direkten Zugriff mit ein paar Mausklicks auf die benötigten Dokumente. FedEx stellt Ihnen verschiedene, passgenau auf Ihr Versenderprofil abgestimmte Tools zur Verfügung.

Tracking & Tracing-Daten – ganz nach Ihrem Bedarf Ihr Bedarf: Höheres Versandvolumen, mehr als 30 Luftfrachtbriefnummern

Unsere Lösung: Das neue FedEx® Tracking Tool

Die kürzlich optimierte FedEx® Tracking-Funktion bietet Ihnen eine verbesserte und erweiterte Berichterstattung, die Sie bei Ihrer Nachweispflicht bestens unterstützt.

Wichtig: Um die komplette Funktionalität nutzen zu können, ist zuvor die Registrierung für FedEx

InSight® erforderlich. Sobald Sie sich angemeldet haben, gehen Sie auf fedex.com/de und bewegen die Maus über den Reiter “Verfolgen”. Es öffnet sich ein neues Feld: Klicken Sie jetzt in der zweiten Spalte von links auf “Zugang zu FedEx® Tracking”. Dort bekommen Sie einen detaillierten Überblick über alle Ihre Sendungen.

Bequem: Sie können sich die Trackingdaten für mehrere Kundennummer in Ihrer Übersicht anzeigen lassen. Hierfür müssen Sie nur Ihre zusätzlichen FedEx Kundennummern unter “FedEx InSight My Options/Shipments” eingeben.

Hilfreiche Informationen Ansicht aller Sendungen: Ab dem Datum Ihrer Registrierung für FedEx InSight werden alle

FedEx Sendungen ohne Eingabe der entsprechenden AWB-Nummern in FedEx® Tracking angezeigt.

Export der Versanddaten: Sämtliche für die Nachweispflicht erforderlichen Versandinformationen können bequem im CSV- oder XML-Format exportiert werden.

Auswahl der Daten: Definieren Sie unter dem Reiter „Spalten“ im Drop-down-Menü die benötigten Informationen für Ihr Protokoll und laden Sie sich dieses bequem herunter.

Verfügbarkeit der Daten: Bis zu 60 Tage: bei der Versandabwicklung mit einer FedEx Online-Versandlösung

Die Daten für einen manuell erstellten AWB sind nur während vier Tagen verfügbar.

Kann eine Sendung nicht innerhalb von 15 Tagen zugestellt werden, sind die Tracking & Tracing-Daten nicht mehr in der Versandübersicht aufgeführt. Sie können diese nachträglich in Form einer Lieferbestätigung auf fedex.com/de abrufen.

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Neue Nachweise für umsatzsteuerbefreite Sendungen ins EU-Ausland ab 1. Januar 2014

Ihr Bedarf: Geringes Versandvolumen, weniger als 30 Luftfrachtbriefnummern

Unsere Lösung: FedEx Unterschriftsnachweis auf fedex.com/de

Eine Alternative für die Beschaffung des für Sie wichtigen Tracking & Tracing-Protokolls bietet Ihnen die integrierte Funktion des FedEx Tracking, die Sie getrennt nutzen können.

Gehen Sie auf fedex.com/de und wählen Sie im Hauptmenü „Verfolgen“ aus und klicken Sie auf “Lieferbestätigung erhalten”. Wählen Sie im Menü links “Zustellnachweis erhalten” aus. Geben Sie auf der sich öffnenden FedEx Tracking-Seite Ihre Luftfrachtbrief-oder Referenznummer ein und wählen Sie das gewünschte Format aus (Anzeigen/Ausdrucken, E-Mail, Fax). Wenn Sie bei der Eingabe dieser Daten nicht für die Nutzung der fedex.com-Funktionen angemeldet sind, müssen Sie auch Ihre FedEx Kundennummer für die Anzeige der vollständigen Daten zur Lieferbestätigung eingeben.

Hilfreiche Informationen Verfügbarkeit der Daten: Der Zustellnachweis ist bis zu 18 Monate abrufbar. Alle oben aufgeführten

Angaben für das einzureichende Protokoll sind darin enthalten.

Bequeme Abfrage: Sie können bis zu 30 Luftfrachtbriefnummern gleichzeitig eingeben.

Ihr Bedarf: Verarbeitung sehr großer Datenmengen

Unsere Lösung: Maßgeschneiderte EDI-Lösung (Electronic Data Interchange)

Wenn Sie eine EDI-Lösung nutzen, können Ihnen die FedEx Tracking & Tracing-Daten in Form einer CSV-Datei zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten basieren auf speziell für diese Form der Datenübertragung eingerichteten FedEx Kundennummern.

Wichtig: Die Archivierung der Daten liegt in der Verantwortung des Kunden.

Fragen? Für weiterführende Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem FedEx Verkaufsberater.

FedEx hilft Ihnen weiter Sie haben noch Fragen, wie FedEx Sie bei den Nachweisbelegen für umsatzsteuerbefreite Lieferungen in andere Länder der EU unterstützen kann? Wenden Sie sich bitte an Ihren FedEx Verkaufsberater oder den FedEx Kundendienst unter 01806 111 800 (20 Ct./Anruf aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk höchstens 60 Ct./Anruf). Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.