17
Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik @wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober 2014

Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – [email protected]@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Neuerungen im Biozidprodukterecht

Marko Sušnik – [email protected] Schädlingsbekämpfertag des chemischen GewerbesSalzburg, 8. Oktober 2014

Page 2: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Verordnung EU Nr. 528/2012 anzuwenden ab 1.September 2013 ECHA zuständige EU-Agentur Genehmigung von Wirkstoffen

(Ausschlusskriterien: z.B. Nano, CMR) Zulassung von Biozidprodukten „Alte“ Richtlinie außer Kraft, aber praktisch

vom Prozedere übernommen

Biozidprodukte-VO

Page 3: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

behandelte Waren im Geltungsbereich FAQs der KOM und Leitlinien der ECHA 1. KorrekturVO bereits notwendig GebührenVO veröffentlicht (inkl. Jahresgebühr) Kommunikation mit den Behörden via R4BP

bzw. IUCLID

Biozidprodukte-VO

Page 4: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Definition und Abgrenzung

Biozidprodukte sind Stoffe oder Gemische, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten oder z.B. vor Ort

entwickeln und Schadorganismen auf chemische Weise zerstören,

abschrecken oder auf andere Weise bekämpfen.

Produkte, die lediglich physikalisch oder mechanisch wirken (z.B. eine Klebefalle ohne Wirk- oder Lockstoff zum Fangen von Fliegen), sind keine Biozidprodukte.

Für Produkte wie Arzneimittel, Tierarzneimittel oder Pflanzenschutzmittel gelten eigene Vorschriften und nicht die Biozidprodukte-Verordnung (BPV).

Page 5: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Wirkstoffe

Bestehendes Review-System für „alte“ Wirkstoffe bleibt Übergangsfristen bis nach 2020 je nach WS möglich.

ABER: Registrierung von Herstellern/Importeuren von Wirkstoffen bzw. Importeure von Biozidprodukten bis 1.September 2015 ab dann Inverkehrsetzungsverbot für nichtgelistete

Wirkstoffe/Biozidprodukte Anforderungen sind nicht zu unterschätzen!

Das WS-Genehmigungsverfahren bleibt im Prinzip gleich nach Genehmigung Veröffentlichung in Unionsliste

Page 6: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Biozidprodukte

Unionszulassung – stufenweise Erweiterung bis 2020 auf fast alle Produktgruppen

Nationale (Erst-)Zulassung (wie gehabt)

gegenseitige Anerkennung Zeitlich nachfolgende gegenseitige Anerkennung

Zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung

Vereinfachte Zulassung für bestimmte BP

Page 7: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Biozidprodukte

Regeln für Parallelhandel spezifiziert

Regeln für Biozidproduktefamilien, früher Rahmenformulierungen

Regeln für unterschiedliche Handels-bezeichnungen

Page 8: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

behandelte Waren

Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse die mit einem oder mehreren Biozidprodukten

behandelt wurden oder denen ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich

zugesetzt wurden

keine Zulassungspflicht, aber nur genehmigte WS dürfen verwendet werden

Import in die EU besonders betroffen Erschwernis beim Import ev. Verwendung beschränkt oder verboten

Page 9: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

behandelte Waren

Bei primärer Biozidfunktion BP (z.B. Mottenpapier)

Eigene Kennzeichnungsvorschriften wenn: bei der behandelten Ware die biozide Eigenschaft

ausgelobt wird und/oder entsprechende Kennzeichnungsanforderungen bei

der Genehmigung des betreffenden Wirkstoffes vorgeschrieben wurden.

Gelten seit 1. September 2013

Auf Anfrage eines privaten Verbrauchers ist innerhalb von 45 Tagen kostenlos Informationen über die biozide Behandlung einer Ware zu übermitteln.

Page 10: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Werbung Biozidprodukte

Angaben wie z.B. verboten: „Biozidprodukt mit niedrigem Risiko-Potenzial“; „ungiftig“; „unschädlich“ „ökologisch“

Jeder Werbung (Print-, Funk- oder Fernsehwerbung) mit Hinweis:„Biozide [oder die genaue Beschreibung der Produktart] vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.“

Page 11: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Einstufung und Kennzeichnung

Kennzeichnung nach Art. 69 BPV gilt ab 1.9.2013! z.B. WS und Konzentration, Zulassungsinhaber,

Zulassungsnummer, Anwendungen, Chargennummer, Verfallsdatum…

CLP-Verordnung gilt jedenfalls: BP und WS müssen nach CLP eingestuft und

gekennzeichnet werden Übergangsfristen enden mit 1.6.2015

Es gibt einige Sonderreglungen WS werden meist harmonisiert eingestuft

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

siehe auch WKÖ-Infofolder „Das GHS System in der Praxis“ auf www.wko.at/reach

Page 12: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Konnex zu REACH

WS sind im Geltungsbereich, aber Art. 15, REACH-VO sieht Sonderregelung vor

Information in der Lieferkette: Sicherheitsdatenblatt nach REACH (BPV, Art. 70 bzw.

REACH, Art. 31):- erweitertes SDB in der Regel nicht relevant- stufenweise Anpassungen bis 2017- siehe WKÖ-Folder „Das Sicherheitsdatenblatt“ auf

www.wko.at/reach Informationen über Gefahren/Risiken (Art. 34) Aufbewahrung von Information – 10 Jahre (Art. 36) Erzeugnisse und Kandidatenstoffe (Art. 33)

Page 13: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Konnex zu REACH

Verwender von BP/WS sind nachgeschaltete Anwender und damit: Verpflichtungen nach Title V relevant, insbesondere:

- Explizite Sorgfaltspflicht (Art. 37 (5))- Meldung von neuen Verwendungen an Lieferant oder ECHA

im Prinzip relevant

Beschränkungen nach Titel VIII / Anhang XVII sind schlagend, wenn keine explizite Ausnahme

Stoffe in BP und WS unterliegen aber nicht der Zulassung (Title VII)

Page 14: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Biozidprodukterecht - national

Neufassung der Biozidproduktegesetzes(BGBl. I Nr. 105/2013)

Hauptsächlich Implementierung des EU-Rechts

Vollzug und nationale Gebühren geregelt

Änderungen der Gebührentarif-VO

Giftrecht bzw. SelbstbedVO nach ChemG gelten

allgemein kann ChemG relevant sein

Page 15: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Biozidprodukterecht - national

Straf- und Übergangsbestimmungen § 22 bis zu 20.180,- € (im Wiederholungsfall 40.360,- €)

z.B.: Verstoß gegen §2 Bereitstellung bzw. Inverkehrbringen oder Verstoß gegen Werbe- und Meldungsvorgaben

bis zu 5.090,- € (im Wiederholungsfall 10.180,- €)alles was nicht in § 22 Abs. 1 gelistet ist

Beschlagnahme § 18

Biozidprodukte-Register

Sicherheitsdatenblatt-Meldung

Page 17: Neuerungen im Biozidprodukterecht Marko Sušnik – marko.susnik@wko.atmarko.susnik@wko.at Schädlingsbekämpfertag des chemischen Gewerbes Salzburg, 8. Oktober

Danke für die Aufmerksamkeit!!!

www.wko.at/reach