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Neues aus dem Bundestag Bundeseinheitlicher Mindestlohn 8,50 Euro für alle Branchen Allergen-Kennzeichnungspflicht Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber Pilotprojekt im Hotel- und Gaststättengewerbe gestartet Nr. 01 | 2015 | 63. Jahrgang | ISSN 2364-1215 | 5,00 Euro Das offizielle Magazin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. www.dehoga-rlp.de

Neues aus dem Bundestag Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber · 2015. 1. 23. · he: Bei uns bekommen Sie hen. t. bleibt bei ! eg en h. sinalco.de t Editorial eon Haumann zu Mindestlohn

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Neues aus dem BundestagBundeseinheitlicher Mindestlohn 8,50 Euro für alle BranchenAllergen-Kennzeichnungspflicht

Guter Gastgeber – Guter ArbeitgeberPilotprojekt im Hotel- und Gaststättengewerbe gestartet

Nr. 01 | 2015 | 63. Jahrgang | ISSN 2364-1215 | 5,00 Euro

Das offizielle Magazin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V.

www.dehoga-rlp.de

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Denn Sinalco bekennt sich klar und deutlich zur bedarfsgerechten Gebindevielfalt. Ob Premix, Postmix oder Flasche: Bei uns bekommen Sie genau das Gebinde, das Sie brauchen. Auch in Zukunft.

Sinalco bleibt bei PREMIX !

genau das Gebinde, das Sie brauchen.

Das 20 L-Premix-Keg

ist in den abgebildeten

Sorten erhältlich.

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inhaltEditorial4 Präsident Gereon Haumann zu Mindestlohn und

Allergen-Kennzeichnungspflicht

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14

Aktuell6 „DEHOGA Report“ im neuem Design7 DEHOGA-Weihnachtsumfrage 2014 Gutes Weihnachtsgeschäft rundet

erfolgreiches Jahr ab 8 Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber Pilotprojekt im Hotel- und

Gaststättengewerbe gestartet10 Aktuelle Allergeninformation Neuer Leitfaden für

Gastronomie & Hotellerie 10 Hotel-Sternehimmel erstrahlt

in neuem Glanz 11 Im Interview:

Julia Klöckner und Gereon Haumann Mindestlohn – Allergen-Kennzeichnung – Betriebsnachfolge

16 Schwarzes Brett17 DEHOGA handelt Hotel-Sendetarif aus18 Service

Stars und Sterne14 Interview mit Philipp Stein Chefkoch des Gourmetrestaurants „Favorite“

im „Favorite Parkhotel“ in Mainz15 Sterneklassifizierung

Akademie der Gastlichkeit20 Mitglieder werben Mitglieder21 Seminarangebote

Ausbildung & Karriere23 Planmäßig ausbilden im Kleinbetrieb

ImpressumHERAUSGEBER: DEHOGA Rheinland-Pfalz

e. V., Brückes 18, 55545 Bad Kreuznach, Tel.:

0671 / 2983272-0, [email protected],

www.dehoga-rlp.de, Präsident und gesetzli-

cher Vertreter: Gereon Haumann (V.i.S.d.P.)

REDAKTION UND HERSTELLUNGSLEITUNG:ComCept GmbH & Co. KG, Frank Hoffmann,

Tina Wilhelmus, Schanzstraße 10, 54470

Bernkastel-Kues, Tel.: 06531 / 9608-0,

[email protected], www.comcept.tv

DRUCKEREI: Johnen-Druck GmbH & Co. KG,

Industriegebiet Bornwiese, 54470 Bernkastel-

Kues, Tel.: 06531 / 509-0, johnen@johnen-

gruppe.de, www.johnen-gruppe.de

ANZEIGENLEITUNG: EAZ-Media GmbH,

Brigitte Doeppes, Julius-Saxler-Str. 3,

54550 Daun, Tel.: 06592 / 929-8034,

[email protected]

Namentlich oder mit Initialien gekennzeichnete

Artikel geben nicht unbedingt die Meinung

der Redaktion wieder. Falls nicht anderweitig

gekennzeichnet liegen die Fotorechte bei

DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V., ComCept

GmbH & Co. KG, www.istockphoto.com.

Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt

eingesandte Manuskripte und Fotos sowie

für den Inhalt der veröffentlichten Anzeigen.

Kein Teil dieser Publikation darf ohne

schriftliche Genehmigung des DEHOGA

Rheinland-Pfalz in irgendeiner Form reprodu-

ziert oder unter Verwendung elektronischer

Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder

verbreitet werden.

24 AHGZ Studie rund um die Ausbildung

24 Machen Sie Karriere als Profi-Gastgeber

Markt & Management25 HRS Best-Price-Klausel

unzulässig26 Europäische Union kappt

Kreditkartengebühren

Kurz notiert27 Romantischer Rhein

Tourismus GmbH27 Check-in Energieeffizienz29 Weinjahrgang 2014

Marketing & Kommunikation31 Diese Marketingtrends

beeinflussen 2015 Ihr Hotel und Ihre Gastronomie

Food & Beverage28 Deutsches Weininstitut macht

Sie fit in Sachen Wein

29 Buchtipps

Recht & Steuer30 Mindestlohn

Dienstleistungsverzeichnis33 Effektiv suchen und finden

Immobilien / Verpachtung34 Effektiv suchen und finden

GASTGEWERBE report 01|2015 3

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6Neues aus dem BundestagBundeseinheitlicher Mindestlohn 8,50 Euro für alle BranchenAllergen-Kennzeichnungspflicht

Guter Gastgeber – Guter ArbeitgeberPilotprojekt im Hotel- und Gaststättengewerbe gestartet

Nr. 01 | 2015 | 63. Jahrgang | ISSN 2364-1215 | 5,00 Euro

Das offizielle Magazin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V.

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4 GASTGEWERBE report 01|2015

Mit dem neuen Jahr haben wir die Erstellung un-seres DEHOGA Report in neue Hände gelegt. Das Team der Agentur ComCept aus Bernkastel-Kues unter der Leitung von Frank Hoffmann wurde im Dezember mit der Redaktion, Produktion und Anzeigenakquise unserer offiziellen Mitgliederzeitung für das Kalender-jahr 2015 beauftragt. Wir werden weiterhin monatlich erscheinen und Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz auf 36 Seiten in spannender und kurzwei-liger Art und Weise präsen-tieren. Dabei haben wir das Layout einem kleinen Facelift unterzogen, den Eigennamen zu ‚GASTGEWERBE REPORT‘ weiterentwickelt und die In-halte stärker in den Fokus des Titels gestellt. Die weiteren Neuerungen und den grund-sätzlichen Aufbau unseres Mitgliedermagazins stellen wir Ihnen auf Seite 6 vor. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich unserem bisherigen REPORT-Team von Re-gioPress um Klaus Lammai und Andrea Wohlfart herzlich danken! DANKE für viele Jahre der sehr guten, fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. ‚Glück Auf‘ für Ihr weiteres journalistisches Engagement und persönli-ches Wohlergehen! Und bleiben Sie dem Gastgewerbe bitte auch an neuer Wirkungsstätte wohlgesonnen!

Nun ist er da, der Mindestlohn: 8 Euro 50! Bun-deseinheitlich für alle Branchen, unabhängig unter-schiedlicher Lebenshaltungskosten in Deutschlands Landen und unabhängig der Leistungsfähigkeit der einzelnen Wirtschaftsbranchen. Selbst Lebensalter, Fa-milienstand, Ausbildung und Berufserfahrung spielen keine Rolle mehr; keiner soll unter 8,50 Euro pro Stunde nach Hause gehen! Lediglich Langzeitarbeitslose und Schüler unter 18 Jahren sind ausgenommen. Aller-dings sollen die einen (Festangestellte) die 8,50 Euro versteuern und die anderen (Minijobber) erhalten die 8,50 Euro netto ausgezahlt. Alle Mitarbeiter eint dann allerdings, dass sie keinesfalls länger als 10 Stunden am Tag arbeiten dürfen. Da endet dann nicht nur manche Geburtstags- oder Hochzeitsfeier früher als vom Gast gewünscht, sondern insbesondere dürfen Minijobber, die bereits eine volle Schicht von 8 Stunden im Haupt-betrieb geleistet haben, bereits nach zwei Stunden im Minijob-Betrieb wieder nach Hause gehen. Wenn das mal nicht den betrieblichen Ablauf und

Frieden sowie die Existenz in manchen unserer sehr kleinen gastgewerblichen Unternehmen erheblich ge- fährdet! Und als wenn dies nicht Herausforderungen genug wären, dürfen wir ab sofort der so genannten ‚Aufzeichnungspflicht‘ nachkommen, d. h. alle Arbeits-stunden und Pausen all unserer Mitarbeiter genau erfas-sen, dokumentieren und über einen Zeitraum von zwei

Jahren aufbewahren. Damit macht die Politik das Gegenteil von dem, was sie verspricht; damit wird Büro-kratie nicht reduziert oder gar abgeschafft, sondern erheblich ausgeweitet.

Dazu gehört auch die seit dem 13. Dezember 2014 geltende Allergen-Kenn-zeichnungspflicht. So erfreulich die abgemilderte Ausführungsverordnung des Bundes gegenüber der EU-Vorlage auch ist. Sie ist keinesfalls geeignet, Bürokra-tie abzubauen und Unterneh-

mer zu entlasten. Nein, die Kreativität unserer Köche wird ebenso eingebremst, wie die Lust regional, saisonal und frisch zu kochen. Mögen die großen ‚Systemer‘ und ‚ Ketten‘ der Kennzeichnungspflicht aufgrund deutsch-landweit einheitlicher Speisekarten und betrieblicher Größenvorteile noch genügen können, werden gerade die kleinen Betriebe der Individualgastronomie in der Fläche, also die typischen Landgasthöfe und Restau-rants, vor kaum leistbaren (Mehr-)Aufwand gestellt. Alle unsere Bemühungen um regionale und saisonale Produkte werden konterkariert, wenn unsere Köche durch die neue Kennzeichnungsverordnung zukünftig ihren Arbeitsplatz immer häufiger am Schreibtisch statt am Herd einnehmen müssen!Bitte melden Sie uns konkrete Probleme bei der Umset-zung des Mindestlohn-Gesetzes und der Allergen-Kenn-zeichnungs-Verordnung, damit wir diese an die politisch Verantwortlichen weiterreichen können. Wir setzen uns weiterhin vehement für eine Nachbesserung beider Neuerungen ein, um Ihnen auch zukünftig den Betrieb Ihres Unternehmens zu ermöglichen.

HerzlichstIhr

Gereon Haumann Präsident DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V.

Liebe DEHOGA-Mitglieder, liebe Freunde des Gastgewerbes,

editorial

zu Beginn des neuen Jahres darf ich Ihnen allen alles erdenklich Gute wünschen; vor allem Gesundheit, Glück und Gottes Segen!

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GASTGEWERBE report 01|2015 5

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6 GASTGEWERBE report 01|2015

ComCept GmbH & Co. KGTina WilhelmusSchanzstraße 10

54470 Bernkastel-KuesTel.: 06531 9608-0

Fax: 06531 [email protected]

redaktion

www.comcept.tv

EAZ-Media GmbHBrigitte DoeppesJulius-Saxler-Str. 3

54550 DaunTel.: 06592 929-8034Fax: 06592 929-8029

[email protected]

anzeigenleitung

geordnet und ein Inhaltsverzeichnis ermög-licht einen schnellen Zugriff auf die Artikel. Zur Steigerung der optischen Attraktivität werden die Seiten großzügiger gestaltet und qualita-tiv hochwertige Fotos verwendet. Ab Februar wird es auch eine blätterbare Online-Ausgabe unter www.dehoga-rlp.de geben.

ThemenweltenIn der Rubrik „DEHOGA aktuell“ erfahren Sie Wissenswertes über die Arbeit Ihrer Interes-sensvertreter im Landes- und Bundesverband. Entde cken Sie darüber hinaus Tipps & Trends aus den Bereichen „Ausbildung & Karrie-re“, „Markt & Management“, „Marketing & Kommunikation“, „Recht & Steuern“, „Food & Beverage“ sowie „Dekoration & Architek-tur“. Informieren Sie sich am „Schwarzen Brett“ über anstehende Termine sowie über Workshops der „Akademie der Gastlichkeit“. Men schen, die voran gehen, Ideen umsetzen und zupacken haben wir viele im Gastgewer-be in Rheinland-Pfalz, ihnen widmen wir die Rubrik „Stars & Sterne“.

Machen Sie mit!Ein Mitglieder-Magazin lebt für und von seinen Mitglie dern. Gerne können Sie Fragen oder An-regungen sowie spannende Geschichten oder aktuelle Neuigkeiten aus Ihrem Betrieb oder Ihrem Kreisverband an unsere Re daktion senden.

Der „Gastgewerbe Report“ ist das Sprachrohr des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes. Er erscheint zwölf Mal jährlich in einer Auflage von jeweils 6.000 Exemplaren und wird allen DEHOGA-Mitgliedern kostenlos zugestellt. Darüber hinaus dient er vielen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Presse – welche den Report ebenfalls erhalten – als wichtiges In-formationsmedium.

Relaunch mit der Werbeagentur Com Cept aus Bernkastel-KuesDas Gastgewerbe ist in Rheinland-Pfalz der zweitgrößte Arbeitgeber und der DEHOGA Rheinland-Pfalz einer der stärksten Verbände im Land. Um die Interessen des Verbandes und seiner Mitglieder angemessen zu kom-munizieren, wurde ein Relaunch des bisheri-gen DEHOGA Reports beschlossen. In einem Auswahlverfahren erhielt die Werbeagentur ComCept aus Bernkastel-Kues den Auftrag für eine Neu-Konzeption sowie die Redaktion und Produktionsleitung.

Ihr „Gastgewerbe Report“: moderner, umfangreicher & online abrufbarUm veränderten Lesegewohnheiten gerecht zu werden, wurde die Gestaltung moder nisiert, der Umfang auf 36 Seiten erweitert und auch das Innenleben neu strukturiert. Die Inhalte des Reports sind in übersichtlichen Rubiken

„DEHOGA Report“ erscheint seit Januar in neuem Design und unter dem neuen Namen „Gastgewerbe Report“

Denn Sinalco bekennt sich klar und

deutlich zur bedarfsgerechten

Gebindevielfalt. Ob Premix, Postmix

oder Flasche: Bei uns bekommen Sie

genau das Gebinde, das Sie brauchen.

Auch in Zukunft.

Sinalco bleibt bei PREMIX !

genau das Gebinde, das Sie brauchen.

Das 20 L-Premix-Keg

ist in den abgebildeten

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inhaltEditorial4 Präsident Gereon Haumann

zu Mindestlohn und

Allergen-Kennzeichnungspflicht

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Aktuell6 „DEHOGA Report“

im neuem Design

7 DEHOGA-Weihnachtsumfrage 2014

Gutes Weihnachtsgeschäft rundet

erfolgreiches Jahr ab

8 Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber

Pilotprojekt im Hotel- und

Gaststättengewerbe gestartet

10 Aktuelle Allergeninformation

Neuer Leitfaden für

Gastronomie & Hotellerie

10 Hotel-Sternehimmel erstrahlt

in neuem Glanz

11 Im Interview:

Julia Klöckner und Gereon Haumann

Mindestlohn – Allergen-Kennzeichnung –

Betriebsnachfolge

16 Schwarzes Brett

17 DEHOGA handelt Hotel-Sendetarif aus

18 Service

Stars und Sterne

14 Interview mit Philipp Stein

Chefkoch des Gourmetrestaurants „Favorite“

im „Favorite Parkhotel“ in Mainz

15 Sterneklassifizierung

Akademie der Gastlichkeit

20 Mitglieder werben Mitglieder

21 Seminarangebote

Ausbildung & Karriere

23 Planmäßig ausbilden im Kleinbetrieb

ImpressumHERAUSGEBER: DEHOGA Rheinland-Pfalz

e. V., Brückes 18, 55545 Bad Kreuznach, Tel.:

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cher Vertreter: Gereon Haumann (V.i.S.d.P.)

REDAKTION UND HERSTELLUNGSLEITUNG:

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Kues, Tel.: 06531 / 509-0, johnen@johnen-

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Namentlich oder mit Initialien gekennzeichnete

Artikel geben nicht unbedingt die Meinung

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gekennzeichnet liegen die Fotorechte bei

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eingesandte Manuskripte und Fotos sowie

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Kein Teil dieser Publikation darf ohne

schriftliche Genehmigung des DEHOGA

Rheinland-Pfalz in irgendeiner Form reprodu-

ziert oder unter Verwendung elektronischer

Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder

verbreitet werden.

24 AHGZ Studie rund um die

Ausbildung

24 Machen Sie Karriere als

Profi-Gastgeber

Markt & Management

25 HRS Best-Price-Klausel

unzulässig

26 Europäische Union kappt

Kreditkartengebühren

Kurz notiert

27 Romantischer Rhein

Tourismus GmbH

27 Check-in Energieeffizienz

29 Weinjahrgang 2014

Marketing & Kommunikation

31 Diese Marketingtrends

beeinflussen 2015 Ihr Hotel

und Ihre Gastronomie

Food & Beverage

28 Deutsches Weininstitut macht

Sie fit in Sachen Wein

29 Buchtipps

Recht & Steuer

30 Mindestlohn

Dienstleistungsverzeichnis

33 Effektiv suchen und finden

Immobilien / Verpachtung

34 Effektiv suchen und finden

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6Neues aus dem BundestagBundeseinheitlicher Mindestlohn 8,50 Euro für alle Branchen

Allergen-Kennzeichnungspflicht

Guter Gastgeber – Guter ArbeitgeberPilotprojekt im Hotel- und Gaststättengewerbe gestartet

Nr. 01 | 2015 | 63. Jahrgang | ISSN 2364-1215 | 5,00 Euro

Das offizielle Magazin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V.

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Neues aus dem BundestagBundeseinheitlicher Mindestlohn 8,50 Euro für alle BranchenAllergen-Kennzeichnungspflicht

Guter Gastgeber – Guter ArbeitgeberPilotprojekt im Hotel- und Gaststättengewerbe gestartet

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www.dehoga-rlp.de

Weitere Informationen im Internet unter:

www.dehoga-rlp.dewww.dehoga-report.de

aktuell

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Die Ergebnisse im Detail: 28,1 Prozent der befragten Betriebe geben an, das Weih-nachtsgeschäft habe sich im Vergleich zum Vorjahr besser als erwartet entwickelt, 51,7 Prozent sprechen von gleich guten Umsätzen. Nur 20,2 Prozent geben bisher schlechtere Umsätze an. Die Umfrage bestätigt einmal mehr, dass die Gäste zu Weihnachten traditi-onell speisen: Auf Platz Eins der kulinarischen „Renner“ liegt die Gans (55,1 Prozent), ge-folgt von Wildgerichten (47,1 Prozent), Rind (34,8 Prozent) und Ente (31,6 Prozent). Das

Geschäft mit Firmen-Weihnachtsfeiern verlief 2014 dagegen schleppend: 45,2 Prozent der Betriebe sprechen im Vorjahresvergleich von bisher schlechteren Umsätzen, 42 Prozent von gleich guten, lediglich 12,8 Prozent von bes-seren Geschäften. Ursache könnte sein, dass die Betriebe mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung mit ihren Ausgaben doch eher vorsichtig umgehen.Insgesamt erweist sich das Weihnachtsge-schäft 2014 für Gastronomie und Hotellerie positiv – ganz im Sinne des Gesamtjahres:

Rund 30.000 neue sozialversicherungspflich-tige Arbeitsplätze (plus 3,2 Prozent), dazu ein Umsatzplus von nominal 3,5 Prozent – so lautet die Branchen-Bilanz nach drei Quar-talen. „Besonders motivierend ist, dass der Jobmotor Gastronomie und Hotellerie weiter auf vollen Touren läuft“, so DEHOGA-Präsi-dent Fischer. 954.700 Menschen waren nach Angabe der Bundesagentur für Arbeit im Sep-tember 2014 in Gastronomie und Hotellerie sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Für seine Umfrage zum Weihnachtsgeschäft 2014 hat der DEHOGA Bundesverband in der Woche vom 10. bis 17. Dezember rund 7000 Unternehmen befragt.

› Gutes Weihnachtsgeschäft rundet erfolgreiches Jahr ab › Beschäftigungs-Allzeithoch in Gastronomie und Hotellerie

DEHOGA-WEIHNACHTSUMFRAGE 2014

Für rund 80 Prozent der Betriebe in Gastronomie und Hotellerie lief das Weihnachtsgeschäft im Vorjahresvergleich besser bzw. gleich erfolgreich. „Das gute Weihnachtsge-schäft rundet damit ein erfolgreiches Jahr 2014 ab“, erklärt DEHOGA- Präsident Ernst Fischer.

GASTGEWERBE report 01|2015 7

Weitere Informationen im Internet unter:

www.dehoga-rlp.dewww.dehoga-report.de

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8 GASTGEWERBE report 01|2015

Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zusammen mit den Projektpartnern Gereon Haumann, Klaus Schu und Patrick Schackmann.

Pilotprojekt im Hotel- und Gaststättengewerbe gestartet: Gemeinsam Arbeitsbedingun-

gen verbessern und den Fachkräftebedarf im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe sichern, dies

ist das Ziel der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Rheinland-Pfalz.

Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber

Attraktive Arbeitsbedin-gungen sind der Schlüssel für ein positives Image als Gast-

und Arbeitgeber.So können gute Fachkräfte gehalten und

neue gewonnen werden. Ihre Gäste wissen guten Service durch moti-

vierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schätzen.

aktuell

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GASTGEWERBE report 01|2015 9

Unser Angebot an SieBetriebliche Beratung unter Beteiligung und Mitwirkung der Beschäftigten, sowie Einzelcoa-ching der Geschäftsführung bzw. Personalverantwortlichen, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern sowie die Produktivität des Betriebes zu steigern: Arbeitszeitge-staltung | Personalführung | Personalrekrutierung und -sicherung | Organisation der Ausbildung | Gesundheitsförderung | Kompetenz- und Wissensentwicklung.Die Schwerpunkte der Beratung werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Sie wollen sich als guter Arbeitgeber weiterentwickeln, zukunftsorientiert denken und etwas verändern? Im Rahmen des Projektes kann eine begrenzte Anzahl von Hotellerie- und Gastronomiebetrieben aus Rheinland-Pfalz unsere Beratungsleistungen kostenfrei erhalten. Profitieren Sie davon!

So nutzen Sie unser BeratungsangebotSchritt 1 Sie vereinbaren mit uns einen Termin für ein Erstgespräch.Schritt 2 Im Erstgespräch skizzieren wir gemeinsam mögliche Inhalte für die Beratung. Schritt 3 Wir erarbeiten basierend auf dem Erstgespräch ein individuell auf Ihren Betrieb

zugeschnittenes Beratungs-/ Coaching-Konzept und schließen eine Vereinbarung.Schritt 4 Gemeinsam mit Ihnen setzen wir das Beratungskonzept um: z. B. Einzelcoaching,

Einführung von Mitarbeitergesprächen, neues Arbeitszeitmodell, Etablierung von Gesundheitsförderung etc.

Gewerkschaft NGGThomas Kraffert, Klaus SchuHerzogenbuscher Straße 52, 54292 TrierTel.: 0651 / 253 [email protected]

DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V.Gereon HaumannBrückes 18, 55545 Bad KreuznachTel.: 0671 / [email protected]

kontakt

guter-gastgeber-guter-arbeitgeber.de

Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zusammen mit den Projektpartnern Gereon Haumann, Klaus Schu und Patrick Schackmann.

aktuell

„Gute und gesunde Arbeitsbedingungen liegen nicht nur im In-teresse der Beschäftigten selbst, sondern sind zugleich eine un-verzichtbare Voraussetzung, damit unsere Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig sind. Gerade die Arbeit im Gastgewerbe gilt als oftmals besonders belastend. Deshalb ist uns dieses Pi-lotprojekt auch so wichtig.“ Das sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich des Projektstarts „Guter Gastge-ber – Guter Arbeitgeber“ heute in Mainz. Das auf drei Jahre angelegte Projekt des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Rheinland-Pfalz e. V. (DEHOGA) und der Ge-werkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Rheinland-Pfalz (NGG) kombiniert einzelbetriebliche Beratung mit einem Branchendialog. Insgesamt 825.000 Euro setzen der Bund im Rahmen der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“, das rheinland-pfälzische Arbeitsminis-

terium, DEHOGA und NGG hierfür bis 2017 ein, um die Arbeits-bedingungen zu verbessern und die Attraktivität der Branche für Fachkräfte zu erhöhen.

„Besonders bemerkenswert an diesem Projekt ist, dass sich Arbeit-nehmer- und Arbeitgeberseite des Gastgewerbes im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft zusammengetan haben, um sich dieser Herausforderung gemeinsam zu stellen“, so die Ministerin weiter. „Dafür danke ich den Partnern herzlich. Das Projekt entspricht damit dem Geist unserer im Sommer verabschiedeten Fachkräftestrategie, nämlich dass wir unsere Ziele nicht konfrontativ, sondern nur mit vereinten Kräften erreichen können.“

Auch DEHOGA Präsident Gereon Haumann hob den Schulterschluss mit den beteiligten Partnern hervor: „Der DEHOGA Rheinland-Pfalz ist froh und dankbar für dieses Projekt, das sich einfügt in eine ganze Reihe von Maßnahmen, die unser Branchenverband ange-sichts des Fachkräftebedarfs in diesem Jahr eingeleitet hat. Wir erfahren derzeit einen Paradigmenwechsel am Arbeitsmarkt. Die Arbeitgeber stehen in einem Wettbewerb untereinander und mit anderen Branchen um qualifizierte Fachkräfte. Das Projekt „Guter Gastgeber – Guter Arbeitgeber“ ist hervorragend geeignet, die Qualität der Arbeit in unseren Betrieben zu steigern und dadurch auch das Image der Branche zu verbessern. Von den Erfahrungen kann das gesamte Gastgewerbe profitieren.“

Klaus Schu, der Geschäftsführer der NGG Region Trier, ergänzte: „Ziel der NGG ist es, die Tarifbindung im Hotel- und Gaststätten-gewerbe in Rheinland-Pfalz zu verbessern, insbesondere durch die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Wenn wir eine gute Tarifbindung haben, verbessert dies auch die Arbeitsbedingungen in der Branche und macht sie attraktiver für Fachkräfte.“

Das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz beschäftigt rund 190.000 Personen in 15.000 Betrieben und bietet 4.000 Aus-bildungsplätze an. Gerade für Rheinland-Pfalz ist das Gastgewerbe in der regionalen Verknüpfung mit dem touristischen Sektor daher eine besonders wichtige Branche und ein bedeutender Arbeitgeber.

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Zum 1. Januar 2015 wurden die Kriterien der Deut-schen Hotelklassifizierung turnusmäßig aktualisiert Im Verbund der europäischen Hotelstars Union hat der Deut-sche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die seit 2010 gültigen Eckdaten überarbeitet und den Katalog auf Basis einer europaweiten Gästebefragung und Marktstudien den Gästeerwartungen weiterentwickelt. Die Schwerpunkte der Modernisierung der Kriterien liegen insbesondere in den Bereichen Schlafkomfort, Konnektivität und Sicherheit.Ein gutes Jahr haben die Vertreter der nunmehr 15 Mit-gliedsstaaten der Hotelstars Union über die Fortschreibung der Klassifizierungskriterien gemein-schaftlich beraten. „Mit großen Über-raschungen oder Strukturbrüchen müs-sen deutsche Hoteliers allerdings nicht rechnen“, erörtert Helmut Otto, Vorsit-zender des federführenden Ausschus-ses Hotelklassifizierung im DEHOGA Bundesverband. „Es ist vorgesehen, dass ab 2015 Kriterien zur Qualität des Hotelbettes, zur Sicherheit und Nach-

haltigkeit, aber natürlich auch des Internetzugangs und -auftritts mehr Gewicht als bisher erhalten.“Gäste schätzen Hotelsterne als Orientierungshilfe am Bewertungshimmel.Als objektives Qualitätsmerkmal gewinnen die Hotelsterne auch – oder gerade – in Zeiten subjektiver Online-Bewer-tungen an Bedeutung für die Hotelgäste noch hinzu. Die offiziellen Hotelsterne zählen deutschlandweit neben per-sönlichen Empfehlungen und Online-Bewertungen zu den drei wichtigsten Orientierungshilfen für Privatreisende bei der Hotelauswahl.

Neuer Leitfaden für Gastronomie & Hotellerie In Deutschland gelten für Gastronomie und Hotel-lerie seit dem 13. Dezember 2014 neue Kennzeich-nungspflichten. Die neue Allergeninformation löst viele Fragen aus. Fragen, auf die Ihr DEHOGA Ant-worten gibt. Konkret, praxisnah, umfassend. Mit diesem bundesweit ersten Leitfaden zur Allergen-information für das Gastgewerbe wollen wir Ihnen die Arbeit erleichtern. Unsere Aufzeichnungshilfen, Formblätter und Checklisten sind genau für Ihre Praxis konzipiert. Der Leitfaden sowie das Allergen-poster können ab sofort im DEHOGA Shop unter www.dehoga-shop.de bestellt werden.

Aktuelle Allergeninformation

AllergenposterArt. Nr. 4607, Preis: 2,00 Euro

für DEHOGA-Mitglieder: 1,00 Euro

Allergeninformation – Leitfaden für Gastronomie & Hotellerie

Art. Nr. 4622 , Preis: 9,90 Euro für DEHOGA-Mitglieder: 4,90 Euro

Hotel-Sternehimmel erstrahlt in neuem Glanz

10 GASTGEWERBE report 01|2015

aktuell

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GASTGEWERBE report 01|2015 11

aktuell

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz pflegt einen direkten Draht zu den Spitzenpolitikern im Land, um sich dort für die Interessen seiner Mitglieder stark zu machen. Zum Auftakt der diesjährigen Spitzengespräche begrüßte DEHOGA-Präsident Gereon Haumann die Landesvorsitzende der CDU Julia Klöckner im DEHOGA-Zentrum in Bad Kreuznach.

– Mindestlohn – Allergen-Kennzeichnung – – Betriebsnachfolge –

Julia Klöckner Landesvorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz

Gereon HaumannPräsident DEHOGA Rheinland-Pfalz

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Herr Haumann, die Bilanz für das Jahr 2014 fällt aufgrund konstant steigender Gästezahlen bei vielen Ihrer Mitgliedsbetriebe positiv aus. Dennoch gibt es einige The-men, welche die Branche für das kommende Jahr vor neue Heraus-forderungen stellt.

GEREON HAUMANN Für uns sind natürlich die beiden im Dezember und Januar eingetretenen Gesetzesänderungen – zum einen die Allergen-Kennzeichnung und zum anderen der Mindestlohn – zentrale Themen, mit denen sich un-sere Mitglieder in der täglichen Praxis auseinandersetzen müssen. Dabei ist die Höhe des Mindestlohns bei uns in Rheinland-Pfalz eher unproblematisch, da wir bereits seit dem 1. Januar 2014 genau diesen Satz in Absprache mit den Gewerkschaften tarif-lich eingeführt hatten. Vielmehr kritisieren wir, dass die staatliche Regelung einen groben Eingriff in ei-nes der Erfolgsinstrumente der Markt-wirtschaft darstellt, denn gerade die Tarifautonomie war bislang einer der Grundpfeiler für die stabile und krisen-resistente wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.

Welche Rückmeldungen erhalten Sie aus den Betrieben zu diesen Themen?

GEREON HAUMANN Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Lebensrealität im Arbeitsalltag eine andere ist, als die neuen Gesetze in ih-ren Regelungen vor-sehen. Damit müssen wir offen und ehrlich umgehen und Lö-sungen finden, denn wenn wir uns vor Augen führen, dass 2/3 der Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz Klein- und Kleinstunternehmen sind, dürfen wir diese nicht mit einer über-bordenden Dokumentationspflicht z. B. bei der Allergen-Kennzeichnung oder der Arbeitszeitkontrolle überfordern.

JULIA KLÖCKNER Eines ist klar: Geset-ze sind für die Menschen da und kein Selbstzweck. Sie müssen lebensnah

sein und Flexibilität auch bei der Gestal-tung der Arbeitszeit zulassen. Denn wenn Arbeitgeber und Ar-beitnehmer gemein-

sam individuell entscheiden können, kommt dies beiden zu Gute. Hilfrei-cher wäre hier – anstelle einer tägli-chen Begrenzung – eine Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, die sich am Bedarf orientieren kann und gleichzei-tig für ausreichend Erholungszeiten bei den Mitarbeitern sorgt. Maßgabe muss aber natürlich sein, dass beide Seiten damit einverstanden sind.

GEREON HAUMANN Um zwei Beispiele zu

nennen: Gerade die kleinen Betriebe ar-beiten häufig mit Aushilfen. Die Ange-stellte, die sich auf diesem Wege einmal

in der Woche abends in der Gastronomie noch etwas dazu-verdienen möchte, dürfte nach ihrem Arbeitstag nur noch

zwei Stunden arbeiten, da lohnt sich noch nicht mal die Anfahrt. Und wenn demnächst die Hochzeitsfeier um 0.00 Uhr endet, weil man sonst eine zweite Schicht einberufen müsste, werden die Feiernden auch nicht sonderlich begeis-tert sein. Wir fordern deshalb dringend mehr Praxistauglichkeit bei der Ausge-staltung des Gesetzes.

Gilt dies nicht ebenso für das zweite wichtige Thema, die Allergen-Kennzeichnung?

JULIA KLÖCKNER Unbedingt. Hier müs-sen die berechtigten Interessen der Gäste aber auch die Umsetzbarkeit für die Gastgeber berücksichtigt wer-den. Der Schutz der Verbraucher ist enorm wichtig, da allergene Reaktio-nen enorm zugenommen haben. Al-lergiker müssen wissen, welche Aller-gene sich in Speisen und Getränken befinden. Auf der anderen Seite darf es nicht dazu kommen, dass unsere Erfolge im Hinblick auf eine kreative frische, saisonale und regionale Küche zunichte gemacht werden. Anstelle von Speisekarten, die Beipackzetteln

„Wir fordern dringend mehr Praxistauglichkeit bei der Ausgestaltung

des Gesetzes.“

„Eines ist klar: Gesetze sind für die Menschen da und kein Selbstzweck.“

12 GASTGEWERBE report 01|2015

aktuell | interview

Im Gespräch mit Tina Wilhelmus

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von Medikamenten ähneln, wollen wir auch im Sinne der Verbraucher die Viel-falt bewahren. Wir wollen Köche, die eine wechselnde Karte anbieten, ger-ne auch inspiriert durch täglich frische Produkte vom Markt.

GEREON HAUMANN Diesen Köchen kann und darf man aber nicht zumuten, erst noch eine Stun-de am Schreibtisch zu verbringen, bevor sie an den Herd gehen. Wir sind daher der Bundesregierung sehr dankbar über die Mög-lichkeit, den Gast mündlich über die Inhaltsstoffe informieren zu können. Eine gute Schulung der Mitarbeiter vo-rausgesetzt, sehen wir dies als absolut ausreichend an.

Welche weiteren Herausforde-rungen stehen der Branche in den nächsten Jahren bevor?

GEREON HAUMANN In den nächsten fünf Jahren sind mehr als die Hälfte der Be-triebe in Rheinland-Pfalz an einen Nach-folger zu übergeben. Da gilt es für die Politik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass junge Betriebsnachfol-ger ermutigt und unterstützt werden.

JULIA KLÖCKNER Hierbei spielt die Erb-schaftssteuer eine wichtige Rolle. Nun hat das Bundesverfassungsgericht der

Politik den Auftrag zu einer Neurege-lung gegeben. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es bei der Besteue-rung einen großen Unterschied macht, ob jemand einen vererbten Besitz veräu-ßert oder ob er den Betrieb weiterführt, notwendige Investitionen tätigt und damit langfristig Arbeitsplätze sichert.

GEREON HAUMANN Es wäre absolut investi-tionshemmend, wenn nicht gar für einige unzumutbar, wenn der Betriebsnachfol-ger aufgrund einer zu zahlenden Steuer dazu

gezwungen würde, hohe Kredite auf-zunehmen oder gar Teile des Betriebes zu veräußern.

JULIA KLÖCKNER Unser Ziel ist es daher, eine verfassungskonforme Lösung zu erarbeiten, die es der jungen Gene-ration ermöglicht – anstelle mit einer riesigen Schuldenlast – mit Spaß und Tatendrang in die Fußstapfen ihrer Vor-gänger zu treten. Das ist die Grundla-ge dafür, dass unser ländlicher Raum lebendig bleibt.

Für eine lebendige Zukunft benö-tigen wir neben mutigen Unter-nehmern auch gut ausgebildete Fachkräfte. Der DEHOGA hat hier bereits einige zukunftsweisende Projekte gestartet. Wie ist hier der aktuelle Stand?

GEREON HAUMANN Wir verfolgen zwei sich ergänzende Strategien. Zum einen fordern und fördern wir die Verbesse-rung der schulischen und der anschlie-ßenden dualen Ausbildung, denn in Politik und Gesellschaft muss die be-rufliche Ausbildung neben der akade-mischen wieder mehr Anerkennung und Wertschätzung erhalten. Gleich-zeitig können wir von einer erfolgrei-chen Integration junger Menschen aus unseren europäischen Nachbarländern in unseren Arbeitsmarkt berichten, die mit großer Unterstützung unserer Mit-glieder eine fundierte Ausbildung im Gastgewerbe erhalten.

JULIA KLÖCKNER Gerade angesichts un-seres Flüchtlingsgipfels stellt sich die Frage, inwiefern der DEHOGA unser Anliegen unterstützen kann, diejeni-gen Menschen, die in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden, mit Hil-fe einer qualifizierten Berufsausbildung möglichst schnell und möglichst gut in unsere Gesellschaft zu integrieren.

GEREON HAUMANN Insofern uns die Politik bei der sprachlichen Ausbildung unter-stützt sind wir gerne bereit, Praktikums- und Ausbildungsplätze anzubieten. Es ist unser aller Anliegen, motivierte Men-schen für unsere Branche zu gewinnen.

JULIA KLÖCKNER Dann freue ich mich bereits jetzt auf die Zusammenarbeit!

„Wir sind daher der Bundesregierung

sehr dankbar über die Möglichkeit, den Gast

mündlich über die Inhaltsstoffe infor-mieren zu können.“

GASTGEWERBE report 01|2015 13

aktuell | interview

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stars und sterne

Tina Wilhelmus Herr Stein, erst einmal herz-lichen Glückwunsch zu den Auszeichnun-gen „Aufsteiger des Jahres“ und „jüngster Sternekoch Deutschlands“! Gehen Sie jetzt jeden Tag mit einem anderen Gefühl an den Herd? Philipp Stein Nein. Das hat man ja nicht im-mer im Hinterkopf. Das ganze Team und ich geben seit dem ersten Tag der Zusammen-arbeit unser Bestes und haben Spaß dabei und das mit oder ohne Stern.

Tina Wilhelmus Der DEHOGA möchte mit seiner Ausbildungs-Kampagne „Sprungbrett in die Welt“ junge Menschen für eine Aus-bildung im Gastgewerbe begeistern. Kön-nen Sie uns verraten, wer Sie inspiriert hat? Philipp Stein Ich bin als Gastronomensohn schon früh in die Branche hineingewachsen und mir war immer klar, dass ich das ein-mal so machen möchte wie meine Eltern. Da stand nie etwas anderes zu Debatte. Ich glau-be, es gibt kaum einen vielseitigeren Beruf als Koch und gerade das macht es so interessant.

Interview mit Philipp SteinChefkoch des Gourmetrestaurants

„Favorite“ im „Favorite Parkhotel“ in Mainz

Seit Januar 2014 ist Philipp Stein Küchen-chef im „Favorite Res-taurant“ in Mainz. Der Spross einer Mainzer Gastronomen-Familie ist Schüler von Dieter Müller und hat bereits zusammen mit vielen großen Köchen am Herd gestanden. Jetzt führt er ein junges, ambitioniertes Team. Mit Kreationen aus al-ler Welt aber auch mit den Schätzen der Regi-on wollen sie ihre Gäs-te verwöhnen und im-mer wieder aufs Neue überraschen. Mal tradi-tionell, mal unkonven-tionell – aber immer perfekt gekocht, mit Liebe angerichtet und gutgelaunt serviert.

Tina Wilhelmus Die Qualität der Zutaten sowie Können und Kreativität des Kochs bilden sicherlich auch die Grundlagen für Ihren Erfolg. Sehen Sie sich eigentlich mehr als Künstler oder Handwerker? Philipp Stein Ich bin eher der Handwerker. Letztendlich ist es immer noch Essen und wenn ein Gast zu mir sagt „Das war le-cker!“ ist das doch das größte Kompliment, das man bekommen kann. Da muss man ein Gericht ja nicht zerreden und sezieren, wie bei dem Betrachten eines modernen Kunstwerks.

Tina Wilhelmus Mit 24 Jahren haben Sie nun schon sehr viel erreicht. Welches sind Ihre Ziele und Träume für die nächsten Jahre?Philipp Stein Die Konstante zu halten! Ein Erfolg ist schnell erreicht, dies aber über viele Jahre beizubehalten ist für mich die wahre Kunst in einer so schnelllebigen Zeit.

Tina Wilhelmus Vielen Dank für das Ge-spräch und weiterhin viel Erfolg!

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Drei Sterne für das Weinhotel „Ayler Kupp“ Drei neue Sterne strahlen in Ayl. Laura und Jörg Diekert, die das Weinhotel Ayler Kupp in Ayl seit Februar 2014 übernommen haben, können sich nun mit dieser Aus-zeichnung schmücken. Laura und Jörg Diekert über-zeugen durch einen Mix aus alten Traditionen des Hauses und frischen Ideen. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreichte Hermann Hau vom Hotel- und Gaststättenverband das Messingschild mit den eingravierten Sternen sowie die Urkunde. Zu den Gratulanten gehörten auch Bürger-meister Jürgen Dixius, Ortsbürgermeister Siegfried Büdinger sowie Stefanie Koch, Geschäftsführerin der Saar-Obermosel-Touristik. Die Glückwünsche der IHK Trier überbrachten Silvia Fries und Raimund Fisch.

Drei Sterne für Hotel Friedrichsruhe in Bad Bergzabern „Die Philosophie des Hotels im Park Friedrichsruhe ist Pfälzer Gastfreundlichkeit. Die Friedrichsruhe steht für Ruheoase inmitten der Natur, Sinnlichkeit und Beschau-lichkeit. Wir sind offen für neue Trends, hinterfragen uns und sind somit auch Initiatoren neuer Projekte“, so Geschäftsführer Sven Stöffler und seine Mitarbeiterin Silke Burkhardt-Nühs. Die feierliche Urkundenübergabe erfolgte am 11.12.2014 durch den Vizepräsident der DEHOGA Alf Schulz in Anwesenheit des Verbandsbür-germeisters und Vorsitzenden des Tourismusvereins Hermann Bohrer, des Stadtbürgermeisters Dr. Fred- Holger Ludwig, der Beigeordneten Monika Scheder, des Geschäftsführers des Tourismusvereins Tobias Kelter.

Drei Sterne für Landgasthaus „Beim Brauer“ Die Anstrengungen der letzten Wochen und Monate des Um- und Anbaus haben sich für Kathrin Schlösser und ihr Team gelohnt – der Betrieb wurde mit drei Sternen ausgezeichnet.Die stellv. Kreisvorsitzende des DEHOGA Kreisverban-des Südeifel, Daniele Haas, überbrachte die Glückwün-sche des DEHOGA Rheinland-Pfalz. Werner Klöckner, Bürgermeister der Verbandsgemeindeverwaltung Daun sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Rheinland Pfalz Tourismus GmbH, Stadtbürgermeister Martin Rob-recht und Michaela Schenk, Qualitätsmanagerin des GesundLand Vulkaneifel gratulierten zu dem erreichten Ergebnis und freuten sich darüber, dass Frau Hennen auch bei der Zukunftsinitiative Eifel „Die Mutmacher“ aktiv mitwirkt.

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schwarzesBrett

DEHOGA-REGIONALMEISTERSCHAFTEN DER GASTGEWERBLICHEN AUSBILDUNGSBERUFE

ITB BERLIN

PRO WEIN

SERVICEQUALITÄT DEUTSCHLAND: SEMINARANGEBOT IM ERSTEN HALBJAHR 2015

Stufe: 1› 24.02. + 25.02.2015MainzSeminarhotel:

Atrium Hotel Mainz

Dozent: Ewald Schäfer

Stufe: 1› 20.04. + 21.04.2015Bad DürkheimSeminarhotel: Gartenhotel Heusser

Dozent: Oliver Becker

Donnerstag› 05.02.2015Mosel

BBS Bernkastel-Kues

6 x Köche, 6 x Restaurant- fach, 6 x Hotelfach

Dienstag› 10.02.2015Rheinhessen-Nahe

BBS Mainz

6 x Köche, 6 x Restaurant-

fach, 6 x Hotelfach

Sonntag› 01.02.2015Westerwald

Breidenbacher Hof, Betzdorf

6 x Köche, 12 x Hotelfach

Donnerstag

› 22.01.2015Rhein/Hunsrück, Ahr/Eifel

GBZ, Koblenz

6 x Köche, 6 x Restaurant-

fach, 6 x Hotelfach

Unter der Schirmherrschaft

von: Metro-Diehl´s-Deinhard

INFOS & ANMELDUNGwww.q-deutschland.de

› 04.03. – 08.03.2015

Die weltweit größte Reisemesse

www.itb-berlin.deStufe: 1› 09.03. + 10.03.2015HorathSeminarhotel:

Familien-Hotel Hochwald

Dozent: Karl-Heinz Kühnel

Montag 12.01.2015 in der PfalzFritz-Walter-Stadion FCK, Kaiserslautern

Hotelfach

1. Viktoria Dimitrov (BASF SE René Bohn Hotel)

2. Johannes Barchet (BASF SE René Bohn Hotel)

3. Lorena Sturm (Wohlfühlhotel Alte Rebschule)

Koch

1. Nina Schüßler (BASF SE René Bohn Hotel)

2. Fabian Borell (Waldhaus Wilhelm)

3. Julian Weber (Waldhotel Eisenberg)

DIE GEWINNER

› 16.03.2015Busfahrt zur Pro Wein

DüsseldorfAb Bernkastel-Kues

je Pers. 25,- Euro

Anmeldung: Manfred Schmitz

- KV Bernkastel Wittlich

[email protected]

Tel.: 0173 / 8734174

Unter der Schirmherrschaft von: Wirtz GmbH

16 GASTGEWERBE report 01|201516 GASTGEWERBE report 01|2015

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Die Forderung der VG Media in Höhe von 8,70 Euro pro Zimmer und Jahr ist damit vom Tisch, ebenso, wie Nachfor-derungen für die Jahre 2012 und 2013.Zudem wurde zwischen den Verhandlungspart-nern eine interimistische Vereinbarung für die Vergütung für die öffentlichen Wiedergaben ur-heberrechtlich geschützter Werke in Radio und TV geschlossen. Ab dem 1. Januar 2015 wird die VG Media demnach auf die jeweiligen Ge-ma-TV-Tarife einen Zuschlag für Verbandsmitglie-der von 20 Prozent (Nichtmitglieder 25 Prozent) sowie auf die jeweiligen Gema-Radio-Tarife einen Zuschlag in Höhe von 12 Prozent (Nichtmitglie-der 15 Prozent) erheben. Das Inkasso wird von der Gema durchgeführt. Für Verbandsmitglieder konnten damit deutlich höhere Forderungen und insbesondere Nachforderungen für die letzten zwei Jahre abgewehrt werden, so der DEHOGA. Nichtmitglieder müssten hingegen mit entspre-chenden Nachforderungen rechnen.Der DEHOGA hat sich eine gerichtliche Klärung ausdrücklich vorbehalten. „Wir haben eine in-terimistische Vereinbarung abgeschlossen, um jetzt größeren Schaden, wie Nachzahlungen für die Jahre 2013 und 2014, für die Branche ab-zuwehren", erläutert Ingrid Hartges, Hauptge-schäftsführerin des DEHOGA Bundesverbands. Bereits 2013 hatte der Verband sich deswegen an das Deutsche Patent- und Markenamt ge-wandt. „Eine abschließendes Prüfungsergebnis steht noch aus. Insbesondere geht es um den Umfang der Rechte, die die VG Media geltend macht und wie diese im Verhältnis zu den be-stehenden Tarifen mit Gema, GVL und VG Wort stehen", so Hartges. „Sobald das Prüfungsergeb-nis des DPMA vorliegt, werden wir sorgfältig die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.“

DEHOGA handelt Hotel-Sendetarif ausDer DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveran-stalter haben mit der VG Media einen neuen Hotel-Sende-tarif ausgehandelt. Der Tarif liegt demnach bei 6 Euro pro Zimmer und Jahr und ist für fünf Jahre, bis 2019, festgeschrieben.

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aktuell

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Mitten drin ... in Rheinland-Pfalz die DEHOGA Landesgeschäftsstelle

Wir sind für Sie da!

Brückes 18, 55545 Bad KreuznachTel. 0671 / 2983272-0, Fax -20

[email protected]

Bad Kreuznach

Sonja MohnsTel.: 0671 / [email protected]

Nina FuchßTel.: 0671 / [email protected]

Akademie & Bildung

Andrea BeunisTel.: 0671 / [email protected]

Veranstaltungsmanagement

Anke DilewskiTel.: 0671 / [email protected]

Assistenz und Lobbyarbeit

Gereon HaumannTel.: 0671 / 2983272-12Mobil: 0171 / [email protected]

Präsident

Zentrale Dienste, Mitgliederbetreuung, Kreisverbände

Andrea WachowiakTel.: 0671 / [email protected]

Silvia LeidingerTel.: 0671 / [email protected]

Stefanie SchäferTel.: 0671 / [email protected]

Nicole CartariusTel.: 0671 / [email protected]

Nicole MadjidiTel.: 0671 / [email protected]

Tanja HercheTel.: 0671 / [email protected]

Marketing & Vertrieb

Haiko KumbTel.: 0671 / [email protected]

Jutta HexamerTel.: 0671 / [email protected]

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service

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Boris Maskow

RechtsanwaltTel.: 0671 / 2983272-26

cbg GmbHUnternehmensberatung, Betriebsberatung und Sachverständigenbüro

Karlheinz KühnelTel.: 0671 / 84040-0 [email protected]

Rechtsberatung, Sozietät Bietmann

Prof. Dr. Rolf Bietmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtTel.: 0671 / 928958-27

In eigener Sache:

Alle unter einem Dach

Das Präsidium hatte im Frühsommer 2014 beschlossen, die eigene Immobilie in Koblenz zu verkaufen und die angemieteten Geschäftsräume in Kaiserslautern zu kündigen, um erhebliche betriebswirtschaftliche Kostenvorteile zu realisieren.

Auf dem Delegiertentag im Oktober 2014 wurden diese Veränderungen im Kontext des Neubaus des Dienstleistungszentrums offen und transparent kom-muniziert, mit dem Ziel spätestens mit der Fertigstellung des neuen Dienstleis-tungszentrums in Bad Kreuznach alle Mitarbeiter zusammen zu führen. Beim Delegiertentag gab es hierzu eine breite Unterstützung. Die Anregung aus dem Delegiertentag, anstelle kostspieliger Zwischenlösungen eine sofortige Zusam-menführung der Mitarbeiter an einem Standort herbeizuführen, hat das Präsi-dium zum Jahresende umgesetzt. Ab sofort stehen allen DEHOGA-Mitgliedern alle Mitarbeiter je nach Ihren persönlichen und fachlichen Qualifikationen im DEHOGA-Zentrum in Bad Kreuznach zur Verfügung.

Ewald Schäfer Tel.: 0671 / 84040-0 [email protected]

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organigramm

Gereon Haumann PräsidentBad Kreuznach

Tel.: 0671 / 2983272-12

Eberhard Barth EhrenpräsidentFAVORITE parkhotel, Mainz

Tel.: 06131 / 8015409

Lothar Weinand VizepräsidentKamp-Bornhofen

Tel.: 06773 / 9380

Alf Schulz VizepräsidentHotel Bremerhof, Kaiserslautern

Tel.: 0631 / 31632-0

Jürgen Hammer SchatzmeisterMainz

Tel.: 06131 / 603360

Thomas Langhauser BeisitzerGutshof Ziegelhütte, Edenkoben

Tel.: 06323 / 9498-0

Hans-Joachim Mehlhorn BeisitzerDiehls Hotel, Koblenz

Tel.: 0261 / 9707-0

Präsidium DEHOGA Rheinland-Pfalz e.V.für Sie vor Ort.

Marion Wenzel BeisitzerAvenida Hotelbetriebs-GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler

Tel.: 02641 / 3366

Michael Helling BeisitzerBerghotel Rheinblick, Bendorf/Rhein

Tel.: 0179 / 1462904

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20 GASTGEWERBE report 01|2015

mitgliederwerbung

Im DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. sind derzeit rund 5.000 Mitgliedsbetriebe aus dem Gastgewerbe organisiert. Diese starke Basis bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen einer Branche, die nach dem öffentlichen Dienst der größte Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz ist. Informationen und Serviceleistungen für unsere Mitglieder:

√meineAkademie

Für Profis – und solche die es werden wollenAls Unternehmer haben Sie viele Herausforderungen zu meis-tern. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sich selbst und die Mitarbeiter kontinuierlich weiter zu qualifizieren. Als Mitglied des DEHOGA Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit der Teilnahme an vergünstigten Seminaren.

√meineBeratung

Ihr gutes RechtAls Mitglied haben Sie Anspruch auf eine betriebsbezoge-ne juristische Beratung. Hierfür stehen Ihnen kompetente Juristen zur Seite. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeits-, Pacht- oder Bierlieferverträge etc. handelt.

√meineFinanzen

Bis zu 3.000 € gespartMehr als ein Dutzend Sparvorteile bei renommierten Partnern warten auf Sie!

√meine Lobby

Wir sind für Sie da!Der DEHOGA ist für Sie da, wenn es darum geht, Ihre Interessen als Unternehmer zu vertreten. Wir sind Ihre Branchenvertreter gegenüber der Politik. Sachkundig und kompetent vertreten wir die Anliegen unserer Branche gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden, bei Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen, bei Einbringung der Interessen des Hotel- und Gastgewerbes, bei der Durchsetzung von Forderungen bei Behörden.

Kompetente Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle Bad Kreuznach

Monatliches Mitgliedermagazin

DEHOGA-Compact – wöchentlicher Newsletter (Gesetzesänderungen, Gerichtsurteile, Wissenswertes)

Rundum-Service im Mitgliederportal unter www.dehoga-rlp.de und www.dehoga-zentrum.de mit umfassendem Materialdienst (über 130 Vorlagen und Downloads)

Teilnahme an Aktionstagen, Fachveranstaltungen und Kooperationsbörsen

Teilnahme an Projekten oder Zertifizierungen (z. B. Hotelzertifizierung, Umweltcheck oder Energiesparkampagne)

Fachbroschüren (z. B. Allergeninformation, Mindestlohn Compact)

Kostengünstige Spezialbroschüren (z. B. Existenzgründung im Gastgewerbe, Wegweiser für Ausbilder)

EIN STARKER VERBANDIhr verlässlicher Partner im Gastgewerbe

– Hotellerie und Gastronomie in Rheinland-Pfalz

EINE STARKE GEMEINSCHAFT

mein Dehoga!

Nach Beitragszahlung des Neumitgliedes erhält das werbende Mitglied die Hälfte des Jahresbeitrages als Benefit.Mehr dazu auf www.dehoga-rlp.de

MITGLIEDER WERBEN MITGLIEDER

Wir schaffen Erfolge: Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % auf Beherbungsleistungen | Ausweitung der Außengastronomiezeiten seit 1.4.2011 | Erhebliche GEZ- Entlastung für Hotels ab 2013 | Verhinderung der Einführung flächendeckender Bettensteuern und Kulturabgaben

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Februar | März 2015Seminare

3 10.02.2015 Die 5 Bausteine einer erfolgreichen Speisenkarte Mindestteilnehmerzahl: 10

Die Speisekarte ist ein Instrument mit dem Umsätze und Gewinne des Betriebes entscheidend verbessert werden können – und das mit geringem finanziellen Aufwand. Im Rahmen des Seminars lernen Sie die 5 Bausteine einer erfolgreichen Speisenkarte kennen.

Referent Karl-Heinz Kühnel, cbg | Zeiten 9.30 bis 17.00 Uhr | Kosten 159,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 199,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause, Mittagessen und Getränke) und Teilnahmezertifikat

1 05.02.2015 11 25.03.2015 Allergenkennzeichnung in der Gastronomie Mindestteilnehmerzahl: 10

Basiswissen Lebensmittel-Allergien | Abgrenzung zu Intoleranz und Zöliakie | Allergen-Information, die Lebensmittelinformationsverordnung | rechtliche Hintergründe | Allergenarme Speisen-Zubereitung | Speisenkarten-Gestaltung – praktische Beispiele | Kommunikation mit dem Gast

Referent Andrea Hiller, Allergologie VDD + DAAB, Böbingen | Zeiten 10.00 bis 17.00 Uhr | Kosten 139,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 199,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause, Mittagessen und Getränke) und Teilnahmezertifikat

[ Seminare im Februar ]05.02.2015 Allergenkennzeichnung in der Gastronomie

09.02.2015 HACCP-Lebensmittelhygiene

10.02.2015 Die 5 Bausteine einer erfolgreichen Speisenkarte

18.02.2015 Spielsuchtprävention

23.02.2015 Presse & Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmer

26.02.2015 Wider dem Fachkräftemangel – ein Hoch auf die richtige Suche und Bindung

[ Seminare im März]03.03.2015 Gekonnt verkaufen im Restaurant

oder in der Reservierung

04.03.2015 Reklamationen souverän bearbeiten

09.03.2015 HACCP-Lebensmittelhygiene

23.03.2015 Preiskalkulation – der Schlüssel zu größerem Erfolg

25.03.2015 Allergenkennzeichnung in der Gastronomie

im DEHOGA Zentrum, Brückes 18, 55545 Bad Kreuznach

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2 09.02.2015 9 09.03.2015 Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit und Dokumentationspflicht im Gastgewerbe – Praktische Umsetzung im Betrieb Mindestteilnehmerzahl: 10

Es wird ein hoher Qualitätsstandard für die Betriebe sichergestellt und eignet sich für Betriebsinhaber, leitende Angestellte, Servicepersonal.

Referent Thomas Zydeck | Zeiten 10.00 bis 17.00 Uhr | Kosten 99,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 149,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause, Mittagessen und Getränke) und Teilnahmezertifikat

GASTGEWERBE report 01|2015 21

akademie der gastlichkeit

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5 23.02.2015 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmer Mindestteilnehmerzahl: 10

Wie gehe ich als Unternehmer mit Presse und Öffentlichkeitsarbeit für mein Unternehmen und mich selbst um? Was kann ich sagen, und was besser nicht?

Referentin Andrea Wohlfart | Zeiten 13.00 bis 17.00 Uhr | Kosten 69,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 99,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA- Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause und Getränke)

8 04.03.2015 Reklamationen souverän bearbeiten Mindestteilnehmerzahl: 10

Kundenbindung durch professionelles Reklamationsmanagement: Jede Beschwerde stellt eine Chance dar – nutzen Sie sie und verinnerlichen Sie diese Denkhaltung zukünftig in Ihrem Betrieb. Aufgabe wird sein, Reklamationen als Basis für Verbesserungen einzusetzen.

Referent Renate Stolle, Stolle Training & Consulting | Zeiten 9.30 bis 17.00 Uhr | Kosten 159,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 199,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause, Mittagessen und Getränke) und Teilnahmezertifikat

9 23.03.2015 Preiskalkulation – Der Schlüssel zu größerem Erfolg Mindestteilnehmerzahl: 10

Die richtige Kalkulation von Speisen und Getränken bzw. die Findung des marktgerechten Preises ist immer noch einer der wichtigsten Ansatzpunkte zur Erzielung eines betriebswirtschaftlich zufriedenstellenden Gewinns.

Referent Karl-Heinz Kühnel, cbg | Zeiten 9.30 bis 16.30 Uhr | Kosten 159,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 199,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause, Mittagessen und Getränke) und Teilnahmezertifikat

4 18.02.2015 Spielsuchtpräventionsschulung – Mit uns werden Ihre Maßnahmen kein Glücksspiel max. Teilnehmerzahl: 15

Mit Inkrafttreten des neuen Landesglücksspielgesetzes vom 22.06.2012 unterliegen seit dem 01.07.2012 auch Gaststätten, in denen Geld-spielgeräte aufgestellt sind, erstmals den glücksspielrechtlichen Bestimmungen. Diese fordern auch von Ihnen spezielle Maßnahmen zur Vorbeugung von schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels.

Referent Johannes Bollingerfehr, Stella Schoo Consulting, Hazelnut Consulting | Zeiten 9.30 bis 16.30 Uhr | Kosten 139,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA- Mitglieder, 199,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause, Mittagessen und Getränke) und Teilnahmezertifikat

6 26.02.2015 Wider dem Fachkräftemangel – damit Sie auch in Zukunft wissen, wer sich um Ihre Gäste kümmert Mindestteilnehmerzahl: 10

In diesem Seminar werden Sie eine veränderte Einstellung zu Mitarbeitern kennenlernen, neue Wege entwickeln und damit der Konkurrenz in der Suche um gute Arbeitskräfte einen guten Schritt voraus sein.

Referent Anke von Skerst, Training Schulung und Beratung | Zeiten 9.00 – 13.30 Uhr | Kosten 69,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 99,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause und Getränke) und Teilnahmezertifikat

Anmeldeformular

Wenn Sie Mitglied sind, tragen Sie bitte hier Ihre Mitgliedsnummer ein:

Mitgliedsnummer Ich bin kein Mitglied

Betrieb, Name, Vorname

Straße, PLZ / Ort

Telefon, Fax, E-Mail

Datum, Unterschrift

Fax 0671.298 32 72-20 E-Mail [email protected]

Seminar (bitte ankreuzen)

1 72 83 94 105 116

7 03.03.2015 Gekonnt verkaufen im Restaurant oder in der Reservierung Mindestteilnehmerzahl: 10

Jeder Mitarbeiter ist Verkäufer – auch im Restaurant. Sie erkennen die Bedürfnisse Ihrer Gäste und betreuen sie so, dass diese sich wohl fühlen. Darüber hinaus setzen Sie geschickt die richtigen Worte, Gesten und die entsprechende Körpersprache ein, um sie von Ihren Produkten zu überzeugen und ggf. den durchschnittlichen Bon erhöhen.

Referent Renate Stolle, Stolle Training & Consulting | Zeiten 9.30 bis 16.30 Uhr | Kosten 159,00 € inkl. MwSt. für DEHOGA-Mitglieder, 199,00 € inkl. MwSt. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder, Seminarverpflegung (Kaffeepause, Mittagessen und Getränke) und Teilnahmezertifikat

22 GASTGEWERBE report 01|2015

akademie

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Die Ausbildungsbeteiligung von Kleinbetrieben ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken und den Unternehmen Unterstützung und Orientierung zu geben, bietet das Internet-Portal „foraus.de“ des Bundesins-tituts für Berufsbildung (BIBB) praxisnahe Informations- und Arbeitsmaterialien zur Planung und Umsetzung der Berufs-ausbildung an. „Planmäßig ausbilden im Kleinbetrieb“ zeigt in vier Modulen, wie kleine Betriebe, die hauptsächlich in laufenden Arbeits- und Geschäftsprozessen im unmittelba-ren Kundenkontakt ausbilden, dies als Vorteil für eine gute Ausbildung nutzen können. „Ausbildungsplan erstellen“, „Mit einem Lernpass ausbilden“, „Mit Lernbögen aktivierend anleiten“ und „Mit Arbeitsaufträgen motivieren“ sind die Themen, zu denen PDF-Dokumente und Lernbögen herun-tergeladen werden können.

Fast die Hälfte aller Ausbildungsverhältnisse findet man in kleineren und Kleinstbetrieben mit weniger als 20 Be-schäftigten. Sie unterscheiden sich in wichtigen Merkmalen von größeren Unternehmen oder Großbetrieben. So ist das Durchlaufen verschiedener Stationen und Arbeitsbereiche innerhalb des Betriebes anders strukturiert, Auszubildende

lernen in diesen Betrieben durch ihre Mitarbeit früher umfas-sendere Arbeitsabläufe kennen, sie haben eher Kontakt zu Kunden und werden früh mit verantwortungsvollen Aufga-ben betraut. Um diesen Unternehmen die Entscheidung für eine Ausbildung zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, gehen die neuen online-Angebote des BIBB-Portals „foraus.de“ auf eine Vielzahl konkreter Fragen ein und geben prak-tische Ratschläge und Orientierung.

So bietet der Baustein „Ausbildungsplan erstellen“ konkrete Hilfen zu Fragen wie: Welcher rechtliche Rahmen besteht für die betriebliche Ausbildung? Was sind die Grundlagen für die Ausbildungsplanung und wie erstelle ich einen Aus-bildungsplan? Das Modul „Lernpass“ informiert unter an-derem darüber, warum ein Lernpass sinnvoll ist und wie er erstellt, ausgestaltet und kontrolliert werden kann. Im Informationsteil „Lernbögen“ stehen Tipps zu deren Einsatz und vier Varianten für unterschiedliche Arbeitsaufträge zum Download zur Verfügung. Der Baustein „Arbeitsaufträge“ erläutert schließlich, wie ein Arbeitsauftrag besonders lern-wirksam gestaltet, Erfolgserlebnisse für Azubis gefördert und mit Fehlern am besten umgegangen werden kann.

Informations- und Arbeitsmaterialien zur Planung und Umsetzung der Berufsausbildung

Planmäßig ausbilden im Kleinbetrieb

GASTGEWERBE report 01|2015 23

ausbildung & karriere

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Wie finden Ausbildungsbetriebe und Ausbildungswilli-ge zueinander? Wie präsentieren sich Unternehmen aus dem Gastgewerbe möglichen Bewerbern und was wünschen sich Schülerinnen und Schüler von ihren Chefs? Fragen wie diesen geht die bundesweite Studie „Azubi-Recruitingtrends“ nach, die von U-Form Testsysteme (Solingen) initiiert und organisiert und von der AHGZ als Medienpartner unterstützt wird.Grundlage der Studie sind zwei verschiedene Online-Befragun-gen, eine für Ausbildungsverantwortliche, eine für Schüler und Azubis. Danach erfolgt die Auswertung, für deren wissenschaft-liche Begleitung – wie in den Vorjahren – Professor Daniela Eisele von der HSBA Hamburg School of Business Administ-ration gewonnen werden konnte. Erste Ergebnisse liegen im März kommenden Jahres vor. Die branchenspezifische Ausgabe „Hotel und Gastronomie“ gibt es dann im Mai 2015.Ausbildungsverantwortliche finden den Fragebogen unter www.personalstudie.de. Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch eine kostenlose Zusammenfassung der Studie. Schüler und Azu-bis, die unter www.ausbildungsstudie.de mitmachen, können eine GoPro-Kamera mit Zubehör gewinnen, außerdem mobile Ladegräte für Smartphone und Tablet, iPod Shuffles und Ama-zon-Gutscheine. Quelle: AHGZ

Hotellerie und Gastronomie sind Jobmotoren in Deutsch-land und Europa. Urlaub in Deutschland wird immer beliebter und auch Geschäftsreisen befinden sich im Aufwind. Da werden motivierte Mitarbeiter gebraucht und geschätzt. Ein sicherer Ar-beitsplatz und beste Aufstiegschancen also für Fachkräfte, die Spaß daran haben, mit und für Menschen zu arbeiten – egal ob vor oder hinter den Kulissen. Knapp 1,8 Millionen Beschäftigte und rund 63.000 Auszubildende sprechen eine deutliche Sprache.In jungen Jahren vom Azubi zum Küchenchef, zum Hoteldirektor oder in die erfolgreiche Selbständigkeit – kein ungewöhnlicher Weg in der Branche der Gastlichkeit. Wer zum professionellen Gastgeber ausgebildet wurde, leistungsbereit und aufgeschlossen ist, dem stehen die Türen auf der ganzen Welt offen.

Einsteigen. Aufsteigen. Wir freuen uns auf Sie! Der Weg: Die richtige Berufswahl, persönliches Engagement und eine umsichtige Karriereplanung.

Die Voraussetzungen für Erfolg: In erster Linie Einsatzbereit-schaft und Flexibilität, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Freundlichkeit und Zuverlässigkeit. Alles andere kann man lernen.

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Informationen darüber und über die Alterna-tiven finden Sie in der Broschüre „Informieren – Starten – Aufsteigen. Ausbildung und Karriere in Hotellerie und Gastronomie“. Erhältlich ist diese Broschüre zum Download unter www.dehoga-bundesverband.de/ausbildung-karriere/ oder in gedruckter Form unter www.dehoga-shop.de.

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24 GASTGEWERBE report 01|2015

ausbildung & karriere

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Mit solchen Vertragsklauseln hatte HRS seine Hotelpartner über viele Jahre beispielsweise verpflichtet, nirgendwo güns-tigere Zimmerraten als auf dem Online-Portal anzubieten.

Mit seinem Beschluss vom 20. Dezember 2013 hatte das Bundes-kartellamt die Forderung von HRS online wie offline nach den immer besten Preisen, Verfügbarkeiten und Konditionen seiner Hotelpartner als eindeutigen Verstoß gegen deutsches und eu-ropäisches Kartellrecht untersagt. HRS hat seit dem 1. März 2014 solche Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln in Ver-trägen mit Hotels in Deutschland nicht mehr anwenden dürfen und gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) nahm als Beigeladener des Verfahrens an den Verhandlungen teil. Pa-rallel zum HRS-Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ermittelt das Bundeskartellamt auf Beschwerde des Hotelverbandes weiter in Sachen Bestpreisklauseln von Booking.com und Expedia.

„Mit der heutigen Entscheidung des OLG Düsseldorf sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestä-tigt, dass die von HRS und anderen Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mal mehr, mal weniger offen gehandhabten Paritätsforderun-gen eklatante Wettbewerbsbehinderungen darstellen. Kon-kurrierende Vermittlungsportale sind ebenso rechtswidrig behindert worden, wie der Direktvertrieb der Hotellerie“, kommentiert Luthe.

Mit seiner Abstellungsverfügung hatte das deutsche Bun-deskartellamt juristisch weitgehend unerschlossenes Terrain betreten. Entsprechend groß ist auch das Interesse anderer europäischer Kartellbehörden, die ebenfalls Ermittlungen gegen Meistbegünstigungsklauseln in den Hotelverträgen von Buchungsportalen eingeleitet haben, am Prozess vor dem OLG Düsseldorf gewesen. „Wir sind zuversichtlich, dass die vom OLG Düsseldorf getroffenen Feststellungen auch für weitere anhängige Kartellverfahren in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden. Meistbegüns-tigungsklauseln werden generell aus dem Geschäftsverkehr verbannt sein und auch nicht mit fadenscheinigen ‚Verpflich-tungszusagen‘ durch die Hintertür wieder zugelassen wer-den können“, ordnet Luthe die internationale Bedeutung des Urteils ein.

HRS Best-Price-Klausel unzulässig.

Wieder mehr Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie. Das Buchungsportal HRS scheitert

mit seiner Beschwerde gegen das Bundeskartellamt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt die

Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig. Damit darf HRS auch weiterhin von seinen

Hotelpartnern nicht mehr den „Besten Preis“ einfordern.

„Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der

unternehmerischen Entscheidungs-freiheit für die Hotellerie“,

begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA),

den Ausgang des Prozesses.

GASTGEWERBE report 01|2015 25

markt & management

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Das Europäische Parlament teilte mit, in den Tri-log-Verhandlungen mit der Europäischen Kommis-sion und dem Rat einen Durchbruch bei der Regu-lierung von Kartenzahlungen in Europa erzielt zu haben. Danach werden die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte für grenzüberschreiten-de Zahlungen auf 0,2 Prozent des Wertes bei Debitkarten und auf 0,3 Prozent bei allen Kreditkartentransaktionen begrenzt. „Damit werden die Kreditkartengebühren von MasterCard und VISA endlich spürbar sinken und einer

Deckelung unterworfen“, freut sich Fritz G. Dreesen, Vorsit-zender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Unser vor mehr als 16 Jahren mit einer Beschwerde bei der EU-Kom-mission begonnene und eben nur scheinbar aussichtslose verbandliche Kampf gegen überteuerte und einseitig dik-tierte Kreditkartenkonditionen war letztlich erfolgreich!“ Der nun gefundene Kompromiss muss noch vom Europäi-schen Parlament und vom EU-Ministerrat förmlich bestätigt werden. Die Regulierung wird spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung greifen.

Europäische Union kappt Kreditkartengebühren

„Von großer Bedeutung für die Branche wird auch der Wegfall der ‚Honour-All-Cards-Rule‘ sein, die Hoteliers heute noch zwingt, alle Karten einer Marke unabhängig von den dadurch verursachten Kosten anzunehmen“, erläutert Fritz G. Dreesen. So wird zukünftig bei besonders teuren Corporate Cards, die von der Interbankenent-geltregulierung nicht erfasst sind, Händlern und Hoteliers gleichsam als Korrektiv eine Weiterbelastung der Kredit-kartengebühr an den Kunden (‚Surcharging‘) ausdrücklich erlaubt.

26 GASTGEWERBE report 01|2015

markt & management

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Die Romantischer Rhein Tourismus GmbH hat ihren Sitz nun in Koblenz. Nach 5 Jahren auf dem Loreley- plateau ist die Romantischer Rhein Tourismus GmbH jetzt nach Koblenz umgezogen. Claudia Schwarz, Geschäftsfüh-rerin der Romantischer Rhein Tourismus GmbH freut sich über die neuen Büroräume. „Wir sind gewachsen, haben uns weiterentwickelt, neue Aufgaben übernommen und sind nun in die geographische Mitte der Region, nach Koblenz, zurückgekehrt“, so Schwarz. Die touristische Regionalagentur ist für das touristische Marketing der Region zwischen Rüdesheim und Bingen im Süden sowie Remagen und Unkel im Norden zuständig.

Romantischer Rhein Tourismus GmbHAn der Königsbach 8, 56075 KoblenzTel.: 0261 / 973847-0, Fax: -14info@romantischer-rhein.dewww.romantischer-rhein.dewww.facebook.com/romantischerrhein

Neues Modellvorhaben unterstützt Hotels und Her-bergen bei der Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit.Viele Betreiber von Hotels und Herberger ziehen zu Beginn des neuen Geschäftsjahres Bilanz und erkennen dann häu-fig, wie stark der hohe Energieverbrauch ihr Unternehmen belastet. Zugleich steigt nach einer aktuellen Umfrage des Umweltbundesministeriums die Nachfrage nach nachhal-tigen und umweltfreundlichen Urlaubs- und Übernach-tungsangeboten. Genau hier setzt das neue Modellvorha-ben „Check-in Energieeffizienz: Ein dena-Modellvorhaben zur Energieoptimierung in Hotels und Herbergen“ an, um Energieeffizienzpotenziale aufzuzeigen und Hotels und Her-bergen energetisch fit für die Zukunft zu machen. Eigentü-mer von Hotels und Herbergen können sich noch bis Ende Februar 2015 unter www.check-in-energieeffizienz.de für die Teilnahme bewerben – und profitieren dabei von ei-ner besonders attraktiven Förderung.

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An dem Modellvorhaben können bis zu 30 Sanierungsprojekte unterschiedlicher Unternehmensstruktur teilnehmen – von der einfachen Herberge bis zum 5-Sterne-Hotel. Nach Aufnahme in das Modellvorhaben erhält jeder Teilnehmer eine umfassende Energieberatung. Dabei wird ein Sanierungsfahrplan erstellt, der den Weg zur effizienten Unterkunft für die nächsten Jahre skizziert. Die Energieberatung wird mit 80 Prozent der Beratungskosten gefördert, maximal mit 8.000 Euro. Im Anschluss starten die Eigentümer mit der Umsetzung einer oder mehrerer der empfohlenen Maßnahmen.

GASTGEWERBE report 01|2015 27

kurz notiert

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Das Deutsche Weininstitut bietet als Marketing-organisation für den deutschen Wein auch wei-terführende Fachseminare für Mitarbeiter in der Gastronomie an – so unter anderem das Seminar „Anerkannter Berater für deutschen Wein“, ein Basisseminar für alle Mitarbeiter im Umgang mit Wein. Es geht dabei unter anderem um Anbauge-biete, Rebsorten, Qualitätsnormen und die Har-monie von Wein und Speisen. Das Seminar findet 2015 insgesamt 10 Mal in Ingelheim statt. Darüber hinaus gibt es Einzeltermine in München, Hamburg und Berlin. Es dauert jeweils anderthalb Tage und kostet 150 Euro (für Auszubildende gilt ein Son-derpreis von 135 Euro).

Interessenten wenden sich bitte direkt an:Deutsches Weininstitut GmbH, Aus- und WeiterbildungGutenbergplatz 3-5, 55116 MainzTel.: 06131 / 2829-47, Fax: [email protected]

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28 GASTGEWERBE report 01|2015

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Der Jahrgang 2014 stellte die Winzer im Weinberg vor viele Herausforderungen, die sie dank schlag-kräftiger Lese und guter Selektion hervorragend gemeistert haben. Wie das Deutsche Weininstitut (DWI) betont, können sich die Weinfreunde auf harmonisch frische Tropfen des neuen Jahrgangs freuen, die mit ihrer überwiegend leichteren Art am Puls der Zeit liegen. Aber auch hochreife Trauben für gehaltvolle Menüweine und für edelsüße Spezialitäten seien geerntet worden. Die Chancen für Eisweine dürf-ten in diesem Jahr allerdings eher gering sein.Mit insgesamt 9,3 Millionen Hektolitern liegt die bundesweit erwartete Erntemenge elf Prozent über der des Vorjahres und übertrifft leicht das Zehnjah-resmittel von knapp 9,2 Millionen Hektolitern. Das sorgt auch auf der Preisfront für Beruhigung. Alles in allem präsentiert sich 2014 als ein marktgerech-ter Jahrgang, der viel Genuss verspricht.

Weinjahrgang 2014 Ein Blick in die deutschen Anbaugebiete

GASTGEWERBE report 01|2015 29

buchtipp

Viele Unternehmen versinken im Mittelmaß: Sie bieten das, was andere auch bieten. Doch auf den dicht besetzten Märkten von heute genügt das nicht mehr. Durchschnittsprodukte zu Durchschnittspreisen führen im Verdrängungswettbewerb geradewegs ins Abseits. Hermann Scherer zeigt die Wege aus der „toten Mitte“. Karten zur Veranstaltung unter www.ticket-regional.de

tippHermann Scherer hält am 19. März einen Vortrag in Mülheim/Mosel

Jenseits vom Mittelmaß. Unternehmenserfolge im Verdrängungswettbewerb. von Hermann Scherer

Ein Ratgeber, der auf die wichtigsten Fragen rund um die Unternehmens-kommunikation von Hotelbetrieben kompakte Antworten gibt.

Public Relations für Hotels Praxishandbuch für erfolg-reiche Öffentlichkeitsarbeitvon Jana Kaminski

In jeder Gastronomieform, ob Traditionswirtshaus, Sternerestaurant, Sze-negastronomie oder Kneipe gibt es die extrem Erfolgreichen und die, die nicht verstehen, weshalb es ihnen nicht gelingt, Gäste in ihr Lokal zu locken. Und das, obwohl Küche und Service eventuell sogar vergleichbar sind. Es ist das Ambiente, das hier häufig eine entscheidende Rolle spielt. Autorin Hanna Raißle ist deutschlandweit als Ambiente-Coach in Gastronomie und Hotellerie tätig. In ihrem Buch demonstriert sie ganz bildlich wie sich mit Ästhetik, Psychologie und Ergonomie Räume schaffen und verändern lassen.

Gastronomie- & Hoteldesign Farben Formen Emotionenvon Hanna Raißle

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D er gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer. Nicht erfasst werden Auszubildende und Praktikanten, die im Rahmen

ihres Studiums bzw. ihrer Ausbildung eine Praktikantentä-tigkeit von bis zu drei Monaten ausüben. Gleiches gilt bei Neueinstellungen von Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr) in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung.

Jährliche AnpassungIn einigen Branchen existieren Tarifverträge, die Löhne un-terhalb des Mindestlohnes festschreiben. Diese Tarifver-träge, die vielfach einfache Arbeiten erfassen, gelten fort und werden durch den gesetzlichen Mindestlohn erst zum 31.12.2016 abgelöst.

Der gesetzliche Mindestlohn wird der wirtschaftlichen Ent-wicklung fortlaufend angepasst. Das Gesetz sieht die Ein-richtung einer Mindestlohnkommission vor. Diese wird über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns erstmals bis zum 10.06.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018 beschließen. Danach erfolgt eine jährliche Anpassung des Mindestlohns.

Auf den Lohn anrechnenUngeklärt ist die Frage, welche Vergütungsbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden. Dies betrifft z. B. Zu-

schläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit, Nacht- und Schicht-arbeit oder Überstunden. Eine Anrechnung von Sonderzah-lungen auf die Höhe des Mindestlohnes dürfte nur dann zulässig sein, wenn die Zuschläge ihrem Zweck nach die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und nicht Betriebstreue o. ä. entgelten sollen. Steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Fahrtkosten-zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die pauschal mit 15 % versteuert werden und Beiträge zur Direktversi-cherungen und Gruppenunfallversicherungen, die pauschal mit 20 % versteuert werden, bleiben bei Bestimmung des Mindestlohns außer Betracht. Sie sind nicht anrechnungsfä-hig. Die Arbeitsgerichte werden dies konkretisieren müssen.

Die 450-Euro-GrenzeDer Mindestlohn wirkt sich insbesondere bei den Mini-jobs aus, da in vielen Fällen ab dem 01.01.2015 die Ent-geltgrenze von 450,- Euro pro Monat überschritten wird. Die „450,- Euro-Grenze“ muss die Zahlung des Mindest-lohnes berücksichtigen. Der Gesetzgeber sieht insoweit eine zwingende Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber vor. Aufzuzeichnen sind Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Pflicht betrifft alle

Ab 01.01.2015 gilt das neue Mindestlohngesetz. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor

unangemessen niedrigen Löhnen schützen. Das Gesetz wird in der Praxis allerdings neue Fragen auf-

werfen. Mit der einfachen Aussage, die aktuelle Höhe des Mindestlohnes betrage 8,50 Euro brutto

– je Zeitstunde – ist es nicht getan.

30 GASTGEWERBE report 01|2015

marketing & kommunikation

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Arbeitgeber und wird sich insbesondere im Bereich der Ho-tellerie und Gastronomie auswirken. Die Beschäftigung von Minijobbern, die in der Branche vielfach praktiziert wird, muss auf eine neue dem Mindestlohngesetz entsprechende Grundlage gestellt werden. Auch die Dokumentationspflicht darf nicht vernachlässigt werden. Der Arbeitgeber muss über einen Zeitraum von zwei Jahren nachweisen können, dass die bei ihm tätigen Minijobber den Mindestlohn erhalten haben.

Verschärfte KontrollenDer Gesetzgeber sieht weitreichende Kontrollen vor. Die Ein-haltung des Mindestlohns wird durch die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ beim Zoll überwacht. Die Bundesregierung will etwa 1.600 Stellen zur Kontrolle des Mindestlohn-gesetzes schaffen. Alle Arbeitgeber, auch die in privaten Haushalten, müssen sich auf verschärfte Kontrollen und bei Verstößen auf harte Strafen ab dem 01.01.2015 einstellen. Vorgesehen sind Höchststrafen bis zu 500.000 Euro, im Übrigen wird bei Fehlverhalten unverzüglich ein beachtliches Ordnungsgeld verhängt. Bei eklatanten Verstößen werden unter Umständen Strafverfahren wegen Lohnwucher oder Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen anhängig gemacht. Wer im Rahmen einer Außenprüfung der Lohn-steuer oder Sozialversicherungsträger auffällt, muss mit be-achtlichen Nachforderungen bei Sozialversicherungsbeiträ-gen rechnen. Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren erst nach 30 Jahren.

Haftung für SubunternehmerArbeitgeber, die Subunternehmer beschäftigen, müssen sicherstellen, dass auch diese den Mindestlohn bezahlen.

Der Arbeitgeber haftet mithin für die Verpflichtungen des Subunternehmers und noch weitergehend auch für die Verpflichtungen des Auftragnehmers, die dieser wiederum beauftragt. Arbeitgeber haften auch für Arbeitnehmer-Ver-leiher.

In jeder Hierarchiestufe muss sichergestellt werden, dass beauftragte Firmen den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Der Arbeitgeber wird auf diese Weise für die Mitarbeiter der Subunternehmer ein „Bürge“. Das gilt für Reinigungsfirmen bis hin zu Handwerksunternehmen, die im Hotel- oder im Gastronomiebetrieb tätig werden. Die Arbeitnehmer kön-nen den Auftraggeber jedenfalls unmittelbar für nicht einge-haltene Verpflichtungen des Subunternehmers zur Zahlung des Mindestlohns in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass die Arbeitnehmer zunächst beim Subunternehmer Ansprüche durchsetzen müssen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, von allen Sub-unternehmern und allen Auftraggebern eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass diese den Mindestlohn tat-sächlich bezahlen. Insoweit kann auch mit Vertragsstrafen gearbeitet werden, um zumindest einen gewissen Schutz vor Inanspruchnahmen zu erreichen. Zwecks Formulierung solcher Vereinbarungen sollte qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Unwirksame VereinbarungenVom Mindestlohn kann nicht abgewichen werden. Die Zah-lung ist unabdingbar. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder ausschließen, sind absolut unwirksam.

Bietmann – RechtsanwälteProf. Dr. Rolf BietmannRechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtBrückes 18, 55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671 / [email protected]

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GASTGEWERBE report 01|2015 31

recht & steuer

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32 GASTGEWERBE report 01|2015

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Marketingtrend 1: „Transparenz“ Transparente Unternehmen genießen mehr Vertrauen bei ihren Kunden. Doch was genau ist Transparenz? Keinesfalls bedeutet es, seine Ge-schäftsgeheimnisse offen zu legen. Transparenz ist ein wichtiges Element der Werbe- und PR-Strategie, wenn es z.B. um Unternehmenskultur, Ökologie, Nachhaltigkeit und Sicherheit etc. geht.Worüber Sie in Ihrer Transparenzkampagne sprechen können: Lieferanten und Bezugsquellen, Verarbeitungs- und Herstellungsverfahren, Um-weltverhalten, Lohnniveau, Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen.

Marktingtrend 2: „Mobile First“Mehr als 25 Millionen Deutsche gehen täglich mit mobilen Endgeräten ins Internet. Und diese Zahlen werden nach allen Prognosen steigen. Dies ist eine große Herausforderung für Ihre Webseite. Denn noch sind viele Webseiten nur für die Benutzung auf Desktop-Computern gut geeignet. Auf mobilen Geräten ist die Nutzung oftmals extrem schwer. Durch ein responsives Webdesign kann die Webseite so gestaltet wer-den, dass sie auf allen denkbaren Endgeräten funktioniert. Lassen Sie sich hierbei am Besten von einem Experten beraten.

Diese Marketingtrends beeinflussen 2015 Ihr Hotel und Ihre Gastronomie

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Marketingtrend 3: „Service“Sie verkaufen allen annähernd dieselben Produkte wie ihre Wettbewer-ber. Nur durch besseren Service können Sie sich von diesen abheben. Service kann ein Faktor sein, der Ihren Kunden ein Lächeln aufs Gesicht zaubert und dafür sorgt, dass sie den Extra-Euro bei Ihnen ausgeben.

2015 wird ein Jahr der Fort-setzungen. Eine bahnbre-chende Neuheit, eine Inno-vation, die alles ändert, ist nicht in Sicht. Stattdessen setzt sich der seit Jahren begonnene Wandel hin zur Digitalisierung fort. Das macht die Herausforderung für Unternehmen nicht klei-ner. Denn es gibt viele Bau-stellen, auf denen Sie aktiv sein müssen.

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EWR Aktiengesellschaft Lutherring 5 67547 WormsTel.: 06241 / [email protected]

Energieversorgung Mittelrhein AGLudwig-Erhard-Straße 856073 KoblenzTel.: 0261 / [email protected]

Pfalzwerke Aktiengesellschaft Kurfürstenstraße 29 67061 LudwigshafenTel.: 0800 / 2792000info@ pfalzwerke.de www.pfalzwerke.de

RWE Vertrieb AG Freistuhl 7 44137 Dortmund Tel.: 0800 / 9944002 Fax: 0800 / 9944099 www.rwe.de

Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Kilianstraße 9 55543 Bad Kreuznach Tel.: 0671 / 99-0, Fax: -1777 [email protected] www.stadtwerke-kh.de

Stadtwerke Trier Ostallee 7-13 54290 Trier Tel.: 0800 / 7170717 [email protected] www.swt.de

Süwag Vertrieb AG & Co. KG Schützenbleiche 9-11 65929 Frankfurt am Main Tel.: 0800 / 4747488 www.suewag.eu

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