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STAND 10.02.2020

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IMPRESSUM

Eigentümer und Herausgeber:

BIK Breitbandinitiative Kärnten GmbH

Gabelsbergerstraße 5

9020 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 50 46 00

[email protected]

Für den Inhalt verantwortlich:

Dr. Ing. Christian Tschurtschenthaler

INGENA BOZEN

Schlachthofstraße 57

I-39100 Bozen

Satz und Layout:

Safron Mario, BSc

Herstellung:

Im Hause

Klagenfurt, im Februar 2020

Alle Rechte vorbehalten

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

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INHALTSVERZEICHNIS

A ALLGEMEIN ......................................................................................................................................................................................... 1

HERAUSGEBER ................................................................................................................................................................................. 1 GRUNDLAGEN ................................................................................................................................................................................... 1 ANMERKUNGEN................................................................................................................................................................................. 1 LIZENZBESTIMMUNGEN ...................................................................................................................................................................... 1 HAFTUNG ......................................................................................................................................................................................... 1

B EINLEITUNG ......................................................................................................................................................................................... 2

GRUNDVORAUSSETZUNGEN DATENÜBERTRAGUNGSINFRASTRUKTUR ................................................................................................... 2 B.1.1 Betriebsmodell .......................................................................................................................................................................... 2 ZWECK UND ZIEL DES HANDBUCHES .................................................................................................................................................. 2 ANWENDUNG DES HANDBUCHS .......................................................................................................................................................... 3 BETEILIGTE AKTEURE ........................................................................................................................................................................ 3 PASSIVE GLASFASER-INFRASTRUKTUR ............................................................................................................................................... 3 VARIANTEN DES NETZAUSBAUS IN KÄRNTEN ....................................................................................................................................... 3

C AKTOREN UND IHRE VERANTWORTUNG ......................................................................................................................................... 4

BIK – BREITBANDINITIATIVE KÄRNTEN GMBH...................................................................................................................................... 4 GEMEINDEN UND ÖRTLICHE ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFTEN ............................................................................................................. 4 LEERROHRINFRASTRUKTUREIGENTÜMER ............................................................................................................................................ 4 NETZBETREIBER ............................................................................................................................................................................... 4 TELEKOMMUNIKATIONSUNTERNEHMEN - PROVIDER ............................................................................................................................. 4 PLANER ............................................................................................................................................................................................ 4 BAUFIRMEN ...................................................................................................................................................................................... 5 KUNDEN - BÜRGER ............................................................................................................................................................................ 5

D VERWIRKLICHUNGSPROZESSE ........................................................................................................................................................ 6

MITVERLEGUNG ................................................................................................................................................................................ 6 D.1.1 Grundbedingungen ................................................................................................................................................................... 6 D.1.2 Ablauf ....................................................................................................................................................................................... 6 D.1.3 Ansuchen: ................................................................................................................................................................................. 6

NUTZUNG BESTEHENDER INFRASTRUKTUREN ..................................................................................................................................... 7 NEUBAU ........................................................................................................................................................................................... 7

E PLANUNGSPHASEN ............................................................................................................................................................................ 8

PHASE 1A: MASTERPLAN - GROBKOSTENERMITTLUNG ......................................................................................................................... 8 E.1.1 Ausgangsdaten ......................................................................................................................................................................... 8 E.1.2 Leistungsumfang und Ergebnis ................................................................................................................................................. 8 PHASE 1B: MASTERPLANUNG - NETZDIMENSIONIERUNG ...................................................................................................................... 8

E.2.1 Ausgangsdaten ......................................................................................................................................................................... 8 E.2.2 Leistungsumfang und Ergebnis ................................................................................................................................................. 9 PHASE 2A: STRUKTURPLAN ............................................................................................................................................................... 9

E.3.1 Ausgangsdaten ......................................................................................................................................................................... 9 E.3.2 Leistungsumfang und Ergebnis ............................................................................................................................................... 10 PHASE 2B: DETAILPLANUNG ............................................................................................................................................................. 10

E.4.1 Ausgangsdaten ....................................................................................................................................................................... 10 E.4.2 Leistungsumfang und Ergebnis ............................................................................................................................................... 10

F TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ................................................................................................................................................... 12

NETZARCHITEKTUR ......................................................................................................................................................................... 12 F.1.1 Ausbaustufe ............................................................................................................................................................................ 12 F.1.2 Netztypologie .......................................................................................................................................................................... 13 F.1.3 Faseranzahl je Nutzer und Gebäude ...................................................................................................................................... 13 BACKBONE - BACKHAUL .................................................................................................................................................................. 14

F.2.1 Redundanz ............................................................................................................................................................................. 14 POP .............................................................................................................................................................................................. 15

F.3.1 Standort .................................................................................................................................................................................. 15 F.3.2 Größe des POP ...................................................................................................................................................................... 15 F.3.3 Bauart: .................................................................................................................................................................................... 15 F.3.4 Mindestausrüstung POP: ........................................................................................................................................................ 15 F.3.5 Übergabeschnittstelle ODF ..................................................................................................................................................... 16 FASERVERTEILER ............................................................................................................................................................................ 17

F.4.1 Größe und Auslegung ............................................................................................................................................................. 17 F.4.2 Standort .................................................................................................................................................................................. 17 F.4.3 Ausführungsvariante ............................................................................................................................................................... 17 F.4.4 Ausführung unterirdisch als Schacht ....................................................................................................................................... 18 F.4.5 Ausführung oberirdisch als Straßenverteiler (Street Cabinet) .................................................................................................. 19 KABEL ............................................................................................................................................................................................ 20

F.5.1 Technische Mindestanforderungen Glasfaserkabel ................................................................................................................ 20 F.5.2 Feederkabel ............................................................................................................................................................................ 20 F.5.3 Dropkabel ............................................................................................................................................................................... 21 F.5.4 Inhousekabel .......................................................................................................................................................................... 21 F.5.5 Farbcodierung ......................................................................................................................................................................... 21 F.5.6 Einblaslängen ......................................................................................................................................................................... 22 F.5.7 Einblasmethoden .................................................................................................................................................................... 22 SPLEIßUNGEN, ABLAGEN ................................................................................................................................................................. 23

F.6.1 Cable-Sharing ......................................................................................................................................................................... 23 F.6.2 Spleißkassetten ...................................................................................................................................................................... 23 F.6.3 Spleißabfolge .......................................................................................................................................................................... 23 LEERROHRE ................................................................................................................................................................................... 23

F.7.1 Anwendung ............................................................................................................................................................................. 24 F.7.2 Rohrreserven .......................................................................................................................................................................... 24

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

Seite iii

F.7.3 Feeder .................................................................................................................................................................................... 25 F.7.4 Mikrorohre Drop ...................................................................................................................................................................... 25 F.7.5 Technische Mindestanforderungen Mikrorohre ....................................................................................................................... 26 F.7.6 Technische Mindestanforderungen Rohrverbände .................................................................................................................. 26 F.7.7 Technische Mindestanforderungen Rohrzubehör .................................................................................................................... 26 HAUSANSCHLUSSKASTEN BEP (BUILDING ENTRY POINT) .................................................................................................................. 27 OPTISCHE VERBINDUNGEN .............................................................................................................................................................. 27

F.9.1 Spleißverbindung .................................................................................................................................................................... 27 F.9.2 Steckverbindung ..................................................................................................................................................................... 27

PLANUNGSVORGABEN ..................................................................................................................................................................... 28 F.10.1 Netzverwaltungssoftware ........................................................................................................................................................ 28 F.10.2 Dateiaustauschformate ........................................................................................................................................................... 28

G VERLEGERICHTLINIE ....................................................................................................................................................................... 29

VERLEGETIEFE ............................................................................................................................................................................... 29 ABSTAND ZU ANDEREN INFRASTRUKTUREN ....................................................................................................................................... 29 ROHRBETTUNG ............................................................................................................................................................................... 29 WIEDERHERSTELLUNG OBERFLÄCHE ............................................................................................................................................... 30 ROHRVERLEGUNG ........................................................................................................................................................................... 30 EINBLASEN DER KABEL .................................................................................................................................................................... 31

H GEBÄUDEANSCHLUSS..................................................................................................................................................................... 32

ANSCHLUSSABLAUF ........................................................................................................................................................................ 33 H.1.1 Sofortanschluss ...................................................................................................................................................................... 33 H.1.2 Späterer Anschluss ................................................................................................................................................................. 33

HAUSEINFÜHRUNG .......................................................................................................................................................................... 33 ANSCHLUSSPUNKT .......................................................................................................................................................................... 33 INTERNE HAUSVERKABELUNG .......................................................................................................................................................... 34

H.4.1 Bestandsbau ........................................................................................................................................................................... 34 H.4.2 Neubau ................................................................................................................................................................................... 34 H.4.3 Renovierung ........................................................................................................................................................................... 34 H.4.4 Material für die interne Hausverkabelung ................................................................................................................................ 34 H.4.5 Richtlinie für die Realisierung der internen Hausverkabelung ................................................................................................. 34

I BEZEICHUNUNGEN ........................................................................................................................................................................... 35

ALLGEMEIN ..................................................................................................................................................................................... 35 I.1.1 Begriffdefinition .......................................................................................................................................................................... 35 I.1.2 Nomenklatur .............................................................................................................................................................................. 35 I.1.3 Objektbezeichnung .................................................................................................................................................................... 35 FUNKTIONALE KNOTEN .................................................................................................................................................................... 36 I.2.1 POP (P) ..................................................................................................................................................................................... 36 I.2.2 Faserverteiler (F) ....................................................................................................................................................................... 36 I.2.3 Rohrabzweiger (A) ..................................................................................................................................................................... 37 I.2.4 Rohrmuffe (M) ............................................................................................................................................................................ 37 I.2.5 Kabelverbindung - Spleiß (L) ...................................................................................................................................................... 37 I.2.6 ODF Terminierungspunkt (D) ..................................................................................................................................................... 37 I.2.7 Endpunkte (E) ............................................................................................................................................................................ 38 I.2.8 Gebäudeanschluss (BEP) .......................................................................................................................................................... 38 I.2.9 Faserterminierungspunkt (FTU) ................................................................................................................................................. 38 VERBINDUNGEN .............................................................................................................................................................................. 38 I.3.1 Rohr und Rohrverbund ............................................................................................................................................................... 39 I.3.2 Kabel ......................................................................................................................................................................................... 39 STRECKEN UND STRECKENKNOTEN .................................................................................................................................................. 40 I.4.1 Strecken und Streckensegmente ............................................................................................................................................... 40 I.4.2 Streckenknoten .......................................................................................................................................................................... 40 BEZEICHNUNG IM POP .................................................................................................................................................................... 41 BEISPIELE....................................................................................................................................................................................... 41

J QUALITÄTSSICHERUNG ................................................................................................................................................................... 42

DOKUMENTATION ............................................................................................................................................................................ 42 BESCHRIFTUNG............................................................................................................................................................................... 42 VERMESSUNG ................................................................................................................................................................................. 43 ROHR ............................................................................................................................................................................................. 43 FASERVERTEILER ............................................................................................................................................................................ 43 GLASFASER .................................................................................................................................................................................... 43

J.6.1 Dämpfungsmessung .................................................................................................................................................................. 44 J.6.2 ODTR-Messung ......................................................................................................................................................................... 44 J.6.3 Qualitätsmessung durch aktive Netzbestandteile ....................................................................................................................... 44 J.6.4 Qualitätsmessung bei passiven Netz ......................................................................................................................................... 44

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

Seite 1

A ALLGEMEIN

Dieses Handbuch bildet den Leitfaden für die Planung, Errichtung und Dokumentation von Glasfasernetzen in Kärnten. Hierbei

wird der Weg von der Masterplanung bis zur Detailplanung aufgezeigt. Die im Handbuch definierten Planungsregeln

ermöglichen den Aufbau und Betrieb eines in Kärnten einheitlichen Glasfasernetzes bei zeitgleich geringsten Einsatz von

Ressourcen.

Herausgeber

BIK (Breitbandinitiative Kärnten GmbH) ist Herausgeber und Eigentümer des vorliegenden Handbuches.

Für die Beantwortung von Fragen zum Handbuch steht das Team von BIK zur Verfügung.

Die technischen Bereiche des Handbuches wurden von der Firma in.ge.na. (Sitz in Wien und Innsbruck) auf Grundlage von

eigenen Fachwissen und bereits bestehenden Publikationen erstellt.

Grundlagen

Diesem Handbuch liegen folgende Unterlagen zu Grunde:

• Planungsleitfaden Breitband des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) - Fassung März

2018

• NÖ Glasfaser Handbuch der NOEGIG – Fassung 11.09.2015

• FTTH Handbook des FTTH Councils – Fassung 13.02.2018

Für die Schaffung eines österreichweit möglichst einheitlichen Standards wurde vor allem in bestimmten Bereichen eine starke

Anlehnung an das NÖ Glasfaserhandbuch der NOEGIG gewählt. Die NOEGIG hat hierbei zum Teil sehr praxistaugliche

Anwendungen gewählt.

In den Bereichen welche eine besondere länderspezifische Betrachtung bedürfen und in welchen die technische Entwicklung

neue Erkenntnisse ermöglicht, werden für BIK optimale Lösungen definiert.

Anmerkungen

Die Gleichberechtigung der Geschlechter wird vollkommen respektiert. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden

Text jeweils nur eine Geschlechterform verwendet. Die betreffenden Worte beziehen sich jedoch immer auf beide Geschlechter.

Lizenzbestimmungen

Das vorliegende Handbuch ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine

Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Das Handbuch oder Teile daraus dürfen nur nach Freigabe durch den Eigentümer des

Dokuments BIK verwendet werden.

Haftung

Der Herausgeber sowie die Redaktion dieses Handbuches übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Personen-, Sach- und

Vermögensschäden, die aus dem Gebrauch dieses Dokuments entstehen.

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

Seite 2

B EINLEITUNG

Der Anschluss an eine moderne und leistungsfähige Datenverbindung ist grundlegend für die volkswirtschaftliche Entwicklung

eines Gebietes und wird immer mehr zu einem ausschlaggebenden Wettbewerbsfaktor und ist somit ein Grundbestandteil für

die florierende Entwicklung einer Gesellschaft.

Ein Einzelner kann eine solche landesweite Infrastruktur nicht alleine aufbauen und betreiben. Das Ziel liegt deshalb darin

gemeinschaftlich im Sinne des Bürgers den Aufbau dieser Infrastruktur zu beschleunigen und durchzuführen.

BIK beabsichtigt im Bundesland Kärnten den Aufbau einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen Datenübertragungsinfrastruktur

zu unterstützen und die Entwicklung maßgeblich zu steuern.

Grundvoraussetzungen Datenübertragungsinfrastruktur

Die zu errichtende Datenübertragungsinfrastruktur und ihre Bestandteile müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

• Zuverlässige und stabile Verbindung

• Symmetrische und schnelle Geschwindigkeiten im Up- und Downlink

• Sehr niedrige Latenzzeiten

• Ausreichende Kapazitäten für zukünftige Entwicklungen

• Offener und diskriminierungsfreier Zugang für Marktteilnehmer und Kunden

• Trennung der Ebenen passive Infrastruktur, Betrieb und Aktivkomponenten und Dienste

• Geringe Baukosten

• Geringe Betriebskosten

• Robuste Bauweise

• Vereinheitlichung

B.1.1 Betriebsmodell

Diese Grundvoraussetzungen können durch das 3-Schichtenmodell erreicht werden:

Ebene 3:

Internet- und Kommunikationsdienste

Ebene 2:

Netzbetrieb

Ebene 1:

Passive Infrastruktur

3-Ebenen Betriebsmodell (noegig Handbuch)

Zweck und Ziel des Handbuches

Dieses Handbuch hat zum Ziel sowohl die Anforderungen und technischen Spezifikationen für die Planung, Errichtung und

Dokumentation der passiven Datenübertragungsinfrastruktur in Kärnten festzulegen. Zudem soll auch die Vereinheitlichung

dieser Infrastruktur vorangetrieben werden, um ein möglichst durchgängiges und einheitliches Netz zu schaffen.

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

Seite 3

Anwendung des Handbuchs

Damit die Planung und der Ausbau von passiver Glasfaserinfrastruktur in Kärnten auf einheitlicher Basis erfolgt gilt es

durchgängig, von Beginn der Planung bis zum Abschluss der Bauarbeiten und Dokumentation, die in diesem Handbuch

beschriebenen Richtlinien einzuhalten.

Beteiligte Akteure

Der Ausbau des Glasfasernetzes in Kärnten erfolgt im Zusammenspiel mehrerer Akteure:

• BIK – Breitbandinitiative Kärnten GmbH

• Gemeinden – örtliche öffentliche Körperschaften

• Leerrohrinfrastruktureigentümer

• Telekommunikationsunternehmen

• Planer

• Baufirmen

• Kunden - Bürger

Dieses Handbuch richtet sich an alle am Ausbau beteiligten.

Passive Glasfaser-Infrastruktur

Die passive Glasfaserinfrastruktur setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

• Backbone

• Backhaul

• POP (Ortszentrale) inklusive Ausrüstung mit passiven Komponenten, Klima und Stromversorgung

• Leerverrohrung (von POP bis in die Gebäude)

• Glasfaserkabel (von POP bis in die Gebäude)

• Faserverteilung

• Verbindungs- und Verteilerschächte

• BEP (Abschlussbox im Gebäude)

Varianten des Netzausbaus in Kärnten

Damit der Netzausbau so schnell und kostengünstig wie möglich erfolgen kann werden zeitgleich mehrere Ausbauvarianten

angewendet:

• Mitverlegung im Zuge von Infrastrukturprojekten (am günstigsten)

• Nutzung bestehender Infrastruktur (günstig)

• Neubau (teuer)

Die Kosten dieser drei Ausbauvarianten weichen massiv voneinander ab. Dabei liegt es in der Verantwortung der örtlichen

Körperschaften und Akteure frühzeitig die sich bietenden Gelegenheiten auszuloten, und gegebenenfalls die Initiative zu

ergreifen. Dabei sind die jeweilig anwendbaren Ausbauvarianten auf die vorherrschenden örtlichen Begebenheiten

abzustimmen.

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

Seite 4

C AKTOREN UND IHRE VERANTWORTUNG

Dieses Handbuch legt die Rollen und Aufgaben aller am Ausbau des Glasfasernetzes beteiligten Akteure fest. Es wird jeder

Rolle spezifische Aufgaben und Verantwortungen zugeteilt und dadurch Unstimmigkeiten vermieden.

BIK – Breitbandinitiative Kärnten GmbH

BIK ist die für den Glasfasernetzausbau in Kärnten verantwortliche öffentliche Körperschaft. Sie beabsichtigt durch die

Festlegung von Standards, Verfahren, Abläufen und Rollen die Planung, den Ausbau und Dokumentation so schnell, geregelt

und effizient wie möglich zu gestalten.

Gemeinden und örtliche öffentliche Körperschaften

Die Gemeinden und örtlichen öffentlichen Körperschaften sind bestrebt den Bürgern ihrer Gemeinde einen Zugang zu schnellen

Datenverbindungen zu ermöglichen. Dabei sind sie es welche direkt Informationen vor Ort haben und Entscheidungen auf

kurzen Wegen beeinflussen können.

Ihnen obliegt es die Erfassung des Breitbandbedarfs und der möglichen Mitnutzungs- und Mitverlegungssynergien aufzunehmen

,zu bewerten und mit BIK in Kontakt zu treten.

Leerrohrinfrastruktureigentümer

Den Leerrohrinfrastruktureigentümern kommt beim Ausbau des Glasfasernetzes eine besondere Bedeutung zu. Das vorrangige

volkswirtschaftliche Ziel ist es alle nutzbaren Synergien zu nutzen um den Ausbau des Netzes so schnell, so günstig wie möglich,

und mit der geringsten Behinderung für die Bürger zu errichten.

Es gilt deshalb Kontakt mit den Leerrohrinfrastruktureigentümer herzustellen und mit ihnen abzuklären inwieweit Synergien

nutzbar sind.

Netzbetreiber

Die unabhängigen Netzbetreiber sorgen für den Betrieb des Glasfasernetzes. Jedoch ist es unabdingbar dass es zu keinerlei

Monopolstellung des Netzbetreibers kommt, da sonst die Gleichbehandlung aller Provider und somit die Grundfeste des offenen

Netzes eingeschränkt wird. Deshalb ist zu gewährleisten, dass der Netzbetreiber im jeweiligen Netz nicht selbst als Provider

auftritt. Der Netzbetreiber muss vollkommen unabhängig von den Providern sein. Es dürfen im jeweiligen Netz keinerlei

Geschäftsbeziehungen oder Verbindungen zwischen Provider und Netzbetreiber bestehen. Der Netzbetreiber muss allen

Provider einen vollkommen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zum Glasfasernetz und allen Kunden gewährleisten.

Der Netzbetrieb kann wenn notwendig in den passiven und den aktiven Netzbetrieb unterteilt werden. Der passive Netzbetrieb

gewährleistet die Funktionsfähigkeit des passiven Netzes durch Instandhaltung und Reparatur aller passiven Netzkomponenten.

Der aktive Netzbetrieb liefert, installiert und wartet die aktiven Netzkomponenten und ermöglicht den Datenverkehr.

Telekommunikationsunternehmen - Provider

Die Telekommunikationsunternehmen Österreichs bilden das Rückgrat der bestehenden Telekommunikationsnetze und sind

sehr wichtig im Ausbau eines zukunftsfähigen Glasfasernetzes. Sie sind es welche die Glasfasernetze mit Diensten beschicken.

Planer

Den Planern obliegt die Aufgabe die Glasfasernetze zu planen. Dabei ist auf Grundlage des Handbuches, mittels Einsatz von

spezialisierter Glasfasernetzplanungssoftware, so zu planen dass sowohl der Ausbau schnell, effizient und kostengünstig

erfolgen kann, als dass auch der Betrieb des Netzes unter dem Einsatz von geringen Ressourcen und Kosten durchführbar ist.

Die Planer begleiten den Auftraggeber von der Planung bis zur Inbetriebnahme. Sie beraten den Netzeigentümer in allen

technischen Belangen des passiven Netzes.

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

Seite 5

Baufirmen

Die Baufirmen setzen die Planung der Netze sowohl im Tiefbau als auch in der Netzausrüstung des passiven Teiles um. Dabei

tragen sie die Verantwortung die geforderten Qualitätsansprüche der Planung und des Handbuches einzuhalten und zu

garantieren. Es sind die Baufirmen welche im Ausbau Probleme vor Ort am schnellsten erkennen können und deshalb in direkter

Abstimmung mit Planer und Auftraggeber darauf entsprechend reagieren, um einen erfolgreichen und kostengünstigen Ausbau

zu gewährleisten.

Kunden - Bürger

Der Ausbau der Glasfasernetze findet im Dienst der Kunden – Bürger statt. Deshalb ist es die Aufgabe der Kunden ihren Bedarf

an die entsprechenden Stellen zu melden und nach dem Ausbau des Netzes dieses auch zu nutzen. Entsprechend liegt es auch

im Verantwortungsbereich der Kunden während des Ausbaues die Planer und Baufirmen zu unterstützen.

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Seite 6

D VERWIRKLICHUNGSPROZESSE

Der Ausbau des Glasfasernetzes erfolgt in unterschiedlichen Verwirklichungsprozessen. Dabei sollte jede eigene Situation

genau betrachtet und untersucht werden.

Da sich die unterschiedlichen Verwirklichungsprozesse sehr stark in ihren Kosten unterscheiden, sollten alle Informationen

detailliert erhoben und bewertet werden, damit die jeweils kostengünstigste und angebrachteste Bauweise gewählt wird. Auf

jedem Fall sollten Mitverlegungen bei allen anstehenden und laufenden Tiefbauprojekten in Erwägung gezogen werden.

Mitverlegung

Die Mitverlegung mit anstehenden und laufenden Tiefbauprojekten ist die kostengünstigste und beste Möglichkeit des Ausbaues

des Glasfasernetzes. Hierbei können Tiefbausynergien optimal genutzt werden und die hohen anfallenden Kosten des

Tiefbaues auf mehrere Schultern verteilt werden.

Wichtig ist die genaue Erhebung des Umfanges der anstehenden oder bereits laufenden Tiefbauprojekte, des Terminplanes,

sowie der Rollen und Funktionen aller Beteiligten.

Mitverlegungen bringen meist die Eigenschaft mit sich, dass sie unter hohen Zeitdruck stehen. Auf Grund dessen ist es umso

wichtiger die Grundlagendaten präzise und schnell zu erheben und zu bewerten

Damit BIK sich an einem Mitverlegungsprojekt beteiligen kann müssen grundlegende Bedingungen und Abläufe eingehalten

werden.

D.1.1 Grundbedingungen

Folgende Grundbedingungen gelten für die Beteiligung BIK:

• Ansuchen an BIK durch den Bauherren des Bauprojektes

• Bei einer Kostenbeteiligung durch BIK bleibt BIK Eigentümer der mitverlegten Glasfaserinfrastruktur

• Vorlaufzeit zwischen Anmeldung und Mitverlegung min. 8 Wochen (für Projektprüfung, Planausarbeitung und

Materialbeschaffung)

• Baudokumentation (Vermessung und Fotos)

D.1.2 Ablauf

Folgender Ablauf ist zwingend einzuhalten:

• Ansuchender prüft ob min. 8 Wochen bis zum Bauprojekt vorhanden sind

• Ansuchen des Bauherren des Bauprojektes an BIK

• Prüfung des Mitverlegungsprojektes durch BIK

• Wenn die Tiefbautrasse nicht in das Glasfasernetz integrierbar ist dann keine Beteiligung BIK

• Wenn die Tiefbautrasse in das Glasfasernetz integrierbar ist, dann ist eine Beteiligung BIK möglich

• Sollte aus diversen Gründen eine Beteiligung BIK nicht möglich sein, dann sollte der Bauherr dennoch die notwendige

Glasfaserinfrastruktur auf eigene Kosten mitverlegen

• Bauherr holt notwendige Wegerechte usw. für die Mitverlegung ein

• Ausarbeitung der Mitverlegepläne durch BIK

• Abstimmung der Bauleitung mit BIK

• Abstimmung der Baufirma mit BIK

• Lieferung der Dokumentation durch die Bauleitung an BIK

D.1.3 Ansuchen:

Das Ansuchen des Bauherren an BIK muss folgende Unterlagen enthalten:

• Ansuchen (abrufbar auf Homepage https://breitbandinitiative.at)

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

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• Lageplan mit Trassenverlauf der Tiefbauarbeiten

• Regelschnitte der Tiefbauarbeiten

• Weitere Projektunterlagen

Nutzung bestehender Infrastrukturen

Für den Ausbau von Glasfasernetzen können in einigen Fällen bereits bestehende Infrastrukturen verwendet werden. Dadurch

kann ein hoher Anteil der notwendigen Tiefbaukosten eingespart werden. Aus diesem Grund sind die bestehenden

Infrastrukturen zu erheben und deren Nutzbarkeit zu prüfen.

Neubau

Der Neubau ist die kostenintensivste Weise der Errichtung des Glasfasernetzes. Dieser bietet jedoch die Möglichkeit das Netz

optimal zu planen und umzusetzen.

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

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E PLANUNGSPHASEN

Die Planung eines Glasfasernetzes erfolgt in verschiedenen Phasen welche vom Groben bis in das Detail gehen. Die gewählte

Phase der Planung hängt hierbei von der geforderten Informationstiefe ab welche dem jeweiligen Prozess entspricht.

In allen Planungsphasen sind die Richtlinien und Planungsregeln BIK Glasfaserhandbuch und BMVIT Breitband einzuhalten

damit die Qualität des Bauwerks garantiert und Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

Phase 1a: Masterplan - Grobkostenermittlung

Der Masterplan Phase 1 ist eine grobe Simulation des Glasfasernetzes eines abgegrenzten Gebietes. Der Masterplan Phase 1

dient dabei sowohl den Gemeinden als auch BIK um die Ausbaukosten eines bestimmten Gebietes zu ermitteln.

Hierbei wird auf Grundlage der GWR-Daten und der GIP-Daten das Glasfasernetz mittels nachvollziehbarer

Berechnungsgrundlagen berechnet und die Gesamtkosten auf Grundlage von nachprüfbaren Kosten errechnet.

E.1.1 Ausgangsdaten

• Definition des Planungsgebietes

• Informationen der Graphenintegrations-Plattform (GIP) des Landes Kärnten

• Informationen des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR)

• Informationen des Aufgrabungs-GIS

E.1.2 Leistungsumfang und Ergebnis

• Festlegung der Standorte der POP (in GIS)

• Festlegung Netzübergabepunkte an des Backbonenetz (in GIS)

• Zuweisung der Gebäude zu einem festgelegten Faserverteiler (in GIS)

• Berechnung und Planung aller Netzbestandteile

• Übersichtsplan des Netzes

• Kostenschätzung des gesamten Netzes, unterteilt in Kosten für Tiefbauarbeiten und der einzelnen Netzbestandteile

• Technischer Bericht über die Datengrundlage und Berechnungsart

Phase 1b: Masterplanung - Netzdimensionierung

Der Masterplan Phase 2 ist eine detaillierte Planung aller Netzkomponenten eines abgegrenzten Gebietes. Dieser dient als

Grundlage für die Erstellung der Strukturplanung und der Detailplanung.

Das Ergebnis dieser Planung ist hierbei nur so gut wie die hierfür verwendeten Grundlagen. Es ist deshalb von fundamentaler

Wichtigkeit, dass die für die Masterplanung ausschlaggebenden Grundlagendaten eruiert, geprüft und aktualisiert werden.

Die GWR-Daten und die GIP-Daten sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu prüfen und aktualisieren. Des Weiteren ist

auch Bauerwartungsland in die Daten mit auf zu nehmen. Da Mitverlegungen und Nutzungen von bestehenden Leerrohren sehr

hohe Kosteneinsparungen mit sich bringen, sind dieses in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu erheben und in die Planung

mit auf zu nehmen.

E.2.1 Ausgangsdaten

• Definition des Planungsgebietes

• Informationen der Graphenintegrations-Plattform (GIP) des Landes Kärnten

• Informationen des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR)

• Informationen über Bauerwartungsland

• Informationen des Aufgrabungs-GIS

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• Informationen über Mitverlegungen

• Informationen über nutzbare Infrastruktur

E.2.2 Leistungsumfang und Ergebnis

• Erhebung nutzbarer Leerrohrinfrastruktur (in GIS)

• Erhebung Mitverlegungsarbeiten (in GIS)

• Überprüfung und Aktualisierung der GWR-Daten und Festlegung der anzuschließenden Gebäude (in GIS)

• Erhebung des Bauerwartungsland

• Festlegung der Standorte der POP (in GIS)

• Festlegung Netzübergabepunkte an des Backbonenetz (in GIS)

• Zuweisung der Gebäude zu einem festgelegten Faserverteiler (in GIS)

• Berechnung und Planung aller Netzbestandteile mittels intelligenter Algorithmen

• Grobe Trassenplanung für Backhaul, Feeder- und Drop-Bereiche mit Angaben zu Typ und Menge der einzuplanenden

Materialien (Rohre, Kabel usw.) in allen Trassenabschnitten (in GIS)

• Grobe Festlegung der Standorte für Faserverteiler und Zuweisung derselben an einen POP (in GIS)

• Kostenschätzung des gesamten Netzes und festgelegter Bereiche, unterteilt in Kosten für Tiefbauarbeiten und der

einzelnen Netzbestandteile

• Technischer Bericht über die Datengrundlage und Berechnungsart

Phase 2a: Strukturplan

Der Strukturplan ist die auf die Masterplanung folgende Planungsphase um für ein abgegrenztes Gebiet die Möglichkeiten des

Ausbaues detailliert zu prüfen und deren Kosten genau zu erheben. Auf Grundlage dessen ist es dem Akteur möglich eine

stichhaltige Entscheidung für die notwendigen weiteren Maßnahmen zu treffen. Die Ergebnisse können eine

Entscheidungsgrundlage für konkrete Ausbauschritte einerseits, und andererseits die Grundlage für die Verhandlung mit

Netzbetreibern und die Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen bilden.

Der Strukturplan errechnet sowohl die Kosten des Ausbaugebietes als auch der Ausbaustaufen jedes einzelnen Cluster. BIK

kann durch das Geschäftsmodell und die ermittelten Kosten die notwendige take-up-rate je Gebiet und Cluster bestimmen.

Hierdurch ist es möglich in Zusammenarbeit mit einem Netzbetreiber die Wirtschaftlichkeit des betrachteten Gebietes zu

ermitteln. Diese Daten sind die Grundlage für die Vorvermarktung.

Gegebenenfalls kann das betrachtete Gebiet auf der Grundlage der Ergebnisse angepasst werden und somit ein umsetzbares

Projekt entwickelt werden.

Aufbauend auf den zugrunde liegenden Masterplan wird dessen Aktualität überprüft und falls notwendig aktualisiert. Es sind alle

möglichen Mitverlegungen oder Nutzungen in diesem Gebiet genauer zu überprüfen und in die Planung einzuarbeiten.

Zentral ist die Übertragung aller bestehenden Daten und des bestehenden Masterplanes in das zentrale Dokumentationssystem

RiMo. Jede weitere Planung und Dokumentation erfolgt nur noch in RiMo

E.3.1 Ausgangsdaten

• Betrachtungsgebiet

• Masterplan

• Förderkarten (Bund und Kärnten)

• Informationen des Aufgrabungs-GIS

• Informationen über Mitverlegungen

• Informationen über nutzbare Infrastruktur

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E.3.2 Leistungsumfang und Ergebnis

• Durchführung der gesamten Planung in RiMo

• Aktualisierung Masterplan Phase 1b

• Verifizierung POP-Standorte

• Optimierung Backhaul

• Optimierung Anschluss Backbone (Wenn möglich redundant)

• Überprüfung der Trassen

• Baureife Detail-Clusterung der FCP-Cluster

• Optimierung der Standorte der FCP

• Detaillierte Massenberechnung

• Detaillierte Kostenberechnung

• Berechnung von Ausbaustufen getrennt nach jedem Cluster (Beginn mit POP und zwei günstigsten Cluster, dann

Berechnung des nächst günstigsten Cluster inkl. Feederkosten, usw.)

• Aufstellung der Cluster nach Ausbaustufen (Kosten pro Wohneinheit)

• Vergleich der Ausbaustufen mit Kosten, Wohneinheiten

• Darstellung der teuersten Gebäude der jeweiligen Cluster (Optimierung)

• Technischer Bericht über die Datengrundlage und die Bewertung der auftretenden Möglichkeiten und Risiken

Phase 2b: Detailplanung

Der Detailplan ist die Summe aller notwendigen Planungen welche für die Errichtung des funktionsfähigen Glasfasernetzes im

festgelegten Gebiet erforderlich sind. Hierbei baut die Detailplanung auf die Phase 2a Strukturplanung auf und wird mit allen

verfügbaren Erkenntnissen erweitert und den an die lokalen Gegebenheiten angepasst.

E.4.1 Ausgangsdaten

• Definition des Planungsgebietes

• Phase 2a Strukturplanung

E.4.2 Leistungsumfang und Ergebnis

• Durchführung der gesamten Planung in RiMo

• Genaue Erhebung und Überprüfung nutzbarer Leerrohrinfrastruktur

• Genaue Erhebung Mitverlegungsarbeiten und Koordination

• Überprüfung der GWR-Daten und Festlegung der anzuschließenden Gebäude

• Überprüfung des Standortes der POP

• Überprüfung Netzübergabepunkte an des Backbonenetz

• Trassenbegehung und Erhebung aller Einbauten, Rechte usw.

• Genaue Trassenplanung für Backhaul, Feeder- und Drop-Bereiche mit Angaben zu Typ und Menge der einzuplanenden

Materialien (Rohre, Kabel usw.) in allen Trassenabschnitten

• Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Detail-Clusterung der FCP-Cluster

• Zuweisung der Gebäude zu einem festgelegten Faserverteiler

• Genaue Festlegung der Standorte für Faserverteiler und Zuweisung derselben an einen POP

• Tiefbaupläne bestehend aus Lageplänen mit Informationen der Tiefbauarbeiten in den unterschiedlichen

Trassenabschnitten und zugehörigen Regelschnitten

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• Rohrverlegepläne als Lagepläne

• Kabelverlegepläne als Systempläne

• Spleißpläne

• Ausführungspläne für sämtliche Gewerke

• Termin- und Kostenplan

• Aktualisierung und Dokumentation des Netzes in RiMo as-build

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F TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Netzarchitektur

Die Netzarchitektur selbst ist die Grundlage für alle Netzbestandteile. Der Ausgangspunkt ist dabei ein leitungsfähiges

Glasfasernetz welches sowohl im Bau als auch in der Instandhaltung so geringe Kosten wie möglich verursacht. Die

Netzarchitektur wird festgelegt damit ein einheitliches Netz geplant und errichtet werden kann.

Folgende Faktoren bilden in ihrer Gemeinsamkeit die Netzarchitektur:

F.1.1 Ausbaustufe

Als Ausbaustufe wird FTTB und FTTH festgelegt.

Der Endpunkt des Glasfasernetzes ist somit das Gebäude oder direkt die Wohnung. Dies gewährleistet ein zukunftssicheres,

leistungsfähiges Netz welches den Kunden direkt im Haus bzw. Wohnung mit hohen Datenraten versorgt. Der Endpunkt des

Netzes ist der BEP im Gebäude. Von dort bis in die Wohnung obliegt der Ausbau dem Gebäudeeigentümer oder Kunde.

Ausbaustufen

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F.1.2 Netztypologie

Angewendet wird die Netztypologie P2P (point to point).

Hierfür wird ausgehend vom POP jeder Nutzer mit einer unabhängigen Faser versorgt. Zwischen POP und Nutzer gibt es keine

aktiven oder passiven Geräte. Dies ermöglicht es die Kosten für die Netzinstandhaltung auf ein Minimum zu reduzieren und die

Ausfallsicherheit zu erhöhen. Zugleich wird auch die Anfälligkeit für Sabotage minimiert.

Netzarchitekturtypen

F.1.3 Faseranzahl je Nutzer und Gebäude

Faserregeln:

• 2 Fasern je Kunde von BEP bis POP durchgespleißt

• Dropkabel 40% Faserreserve

• Feederkabel 20% Faserreserve

Es wird das 2-Fasermodell angewendet. Jede Faser ist getrennt voneinander nutzbar und ist von den Kunden bis zum POP hin

durchzuspleißen und zu prüfen. Das Dropkabel muss eine zusätzliche Reserve von ca. 40% aufweisen. Diese Reservefasern

werden im BEP und im Faserverteiler ungespleißt abgelegt.

Jede Wohnung oder Betriebseinheit erhält 2 gespleißte Fasern. Hierdurch wird gewährleistet dass auch bei Gebäuden mit nur

einer Wohnung immer mindestens 2 Fasern in das Gebäude reichen.

Die ca. 40% Reserve im Dropkabel gewährleistet, dass auch eine ungeplante Vergrößerung des Gebäudes oder die Anwendung

neuer Technologien ohne zusätzliche Tiefbaukosten umsetzbar ist.

Alle Kabel der Feeder-Ebene werden mit einer zusätzlichen Reserve von ca. 20% versehen, um allfällige zukünftige Entwicklung

ohne zusätzliche Kabel abzudecken.

Beispiel:

Gebäude mit 3 Wohnungen und 1 Betriebseinheit

Fasern = 3x2 (Wohnung) + 1x2 (Betrieb) = 8 Fasern

Dropkabel = 8 Fasern + 4 Reservefasern = 12 Faser-Kabel

Spleißung + Prüfung = 8 Fasern durchspleißen und prüfen

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Dropreserve = 4 Fasern im BEP und im Faserverteiler als Reserve abgelegt

Jede einzelne Faser ermöglicht auf Datenebene die Übertragung aller möglichen Dienste, von Internet, über Telefon,

Fernsehen, Radio, SmartHome usw.. Die mögliche übertragbare Bandbreite je Faser ist zudem so hoch, dass diese von

einzelnen Nutzer nicht erreicht wird. Aus diesem Grund ist es möglich jeden einzelnen Nutzer mit nur einer Faser zu versorgen.

Sollten einzelne Nutzer wie Betriebe usw., oder neue Technologien mehrere dezidiert getrennte Linien benötigten, so ist dies

bei diesem Fasermodel sowohl durch die Aktivierung der Reservefasern oder auch durch eine Wellenlängentrennung in der

einzelnen Faser durchführbar.

Die Anzahl der Fasern je Nutzer und Gebäude definiert zum einen die Baukosten als auch das mögliche Betriebsmodell. Dieses

Fasermodell bietet einen optimalen Kompromiss aus Zukunftsfähigkeit und hoher Leistungsfähigkeit bei zugleich geringen Bau-

und Betriebskosten.

Backbone - Backhaul

Backbone und Backhaul bilden die Anbindung eines Glasfasernetzes an die Hauptknotenpunkte und sind deshalb von

fundamentaler Wichtigkeit. Für den Anschluss an die Provider ist die Anbindung eines POP an einen Hauptknotenpunkt

ausreichend.

Backbone – Backhaul – Zugangsnetz

F.2.1 Redundanz

Aus Gründen der Ausfallsicherheit ist es unabdingbar jeden POP dauerhaft an zwei unterschiedliche Hauptknotenpunkte, über

zwei unterschiedliche Trassen angeschlossen anzuschließen. Dadurch wird gewährleistet, dass auch bei einer Unterbrechung

einer Backbonetrasse die volle Funktionsfähigkeit des Netzes erhalten bleibt.

Je Anschlussrichtung ist ein Kabel mit 144 Fasern zu je einem Backboneanschluss in unterschiedlich verlaufenden Trassen zu

führen.

Der Backhaul sollte in Form einer Ringstruktur geplant werden. Dieser Ring kann mehrere POP verbinden. Soweit möglich sollte

der Backhaul aus einem eigenen Rohrverband bestehen.

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POP

Der POP ist der zentrale Glasfaserknotenpunkt eines festgelegten Gebietes. In diesem laufen alle Fasern aller angeschlossenen

Gebäude und des Zugangsnetzes zusammen. Aus diesem Grund ist es fundamental wichtig, dass bereits bei der Masterplanung

der Standort des POP definiert wird. Eine nachträgliche Änderung dieses Standortes würde zu einer vollkommen Änderung des

Netzes führen und ist deshalb nur schwer möglich.

In Hinblick auf zukünftige technologische Entwicklungen, wie zum Beispiel 5G, ist es wichtig einen Standort mit einer

ausreichenden Reservefläche zu wählen um allfällige Erweiterungen des POP zu ermöglichen.

F.3.1 Standort

Der POP sollte wenn möglich zentral innerhalb des Gebietes in der Nähe der größten Gebäudeansammlungen positioniert

werden. Damit können die Kabellängen und Baukosten reduziert werden. Jedoch ist es sehr wichtig, dass dieser Standort sicher

vor allen Arten von Naturgefahren ist und keine Verlegung auf Grund zukünftiger Erfordernisse notwendig ist.

Soweit realisierbar sollte der POP auf öffentlichen Grundstücken errichtet werden um einerseits eine dauerhafte Miete zu

vermeiden und andererseits ausreichend Planungssicherheit zu gewährleisten. Ansonsten muss diese Grundstück oder

Gebäude dauerhaft verfügbar sein.

Folgende Faktoren sollten bei der Auswahl des POP-Standortes berücksichtigt werden:

• Zentrale Lage innerhalb des Netzes (wirtschaftliche Optimierung)

• Sicherheit vor Naturgefahren

• Verfügbarkeit über Grundstücke für die Container oder ausreichend große Räume in bestehenden Gebäuden

• Ausreichend Erweiterungsmöglichkeit (Grundstück für bis zu 4 Container mit Parkplatz für Lieferfahrzeuge, dabei ist es

zulässig jeweils 2 Container zu stapeln)

• Öffentliches Eigentum oder langfristige Verfügbarkeit

• Zugangsmöglichkeit 7x24h für gebäudefremde Personen

• Zufahrts- und Parkplatzmöglichkeit

F.3.2 Größe des POP

Aus Gründen der Skalierbarkeit ist es von Vorteil eine Container-Bauweise einem schwer erweiterbaren Gebäude vorzuziehen.

Die Größe des POP selbst wird durch die Anzahl der angeschlossenen Nutzer und die Anzahl der aktiven Netzanbieter

bestimmt.

• Kleiner POP (ca. 1.000 Fasern) ca. 15m²

• Mittlerer POP (ca. 5.000 Fasern ) ca. 30m²

• Großer POP (ca. 10.000 Fasern) ca. 40m²

Für die Erweiterungsmöglichkeiten neuer Technologien (Bsp. 5G), ist es wichtig dass eine Erweiterung des POP jederzeit

möglich ist. Dabei sollte eine Gesamtfläche von ca. 100 m² verfügbar sein.

F.3.3 Bauart:

Ein POP kann sowohl in einem bestehenden Gebäude als auch in Fertigcontainern untergebracht werden. Wegen der geringen

Erweiterungsmöglichkeiten ist vom Einbau des POP in bestehenden kleinen Gebäude jedoch abzusehen.

Ein POP ist ein Standard-20-Fuß-Container (Typ: "high cube" mit einer Raumhöhe von 2,7 m) oder ein äquivalentes

Fertigteilbauelement, das zumindest in einer Variante transportierbar sein muss. In Hinblick auf 5G ist für jeden der

Mobilfunkanbieter (derzeit 3 in Österreich) der Platz für einen weiteren 20-Fuß-Container vorzusehen.

F.3.4 Mindestausrüstung POP:

• Mindestraumhöhe 2,6m

• Stromanschluss 20kVA

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• Eigener Stromkreis je Container

• Notstromversorgung

• Klimatisierung

• Zentrales Schließsystem

• Leerrohreinführung Gas- und Wasserdicht

• Vorkonfigurierte ODF

• Vorkonfigurierte Rack Server

• Arbeitsplatz mit Dokumentenablage

F.3.5 Übergabeschnittstelle ODF

Im POP liegt eine klar definierte Übergabeschnittstelle zwischen passiven und aktiven Netz vor.

F.3.5.1 Kabel

Im POP sind alle eingehenden Hauptkabel und Fasern im ODF aufzulegen und auf die Kupplungen zu spleißen.

F.3.5.2 Patchpaneele

Als Patchpaneele werden einheitlich Module bestehend aus 4 kompletten Elementen mit 24 duplex-Kupplungen (48

Verbindungen) mit Wärmeschrumpfschutzverbindungen angewendet.

F.3.5.3 Kupplungen

Die Feederkabel werden im ODF im Spleißmanagement mittels Kupplungen terminiert. Diese Kupplungen sind die

Übergabeschnittstelle zum Netzbetreiber.

Als Steckverbindung sind LC-APC Kupplungen zu verwenden.

Steckertyp (community.fs.com)

Faserendflächentyp

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Faserverteiler

Faserverteiler sind der passive Knotenpunkt der Glasfaserkabel in einem definierten Gebiet. Sie führen alle Drop-Kabel der

angeschlossenen Gebäude in einem Punkt zusammen und verbinden deren Fasern mit denen der Feeder-Kabel.

F.4.1 Größe und Auslegung

Handelsübliche Faserverteiler sind für den Eingang von 24, 48 oder 96 Mikrorohren ausgelegt. Entsprechend der

vorzusehenden Reserve von ca. 20% ist somit eine nutzbare Größe von 20, 40 oder 80 Mikrorohren je Faserverteiler verfügbar.

Jedes Drop-Kabel muss in einer einzelnen Spleiß-Kassette enden, somit ist eine Ordnung je Gebäude gegeben. Enden aus

technischen Erfordernissen mehrere Drop-Kabel in einer Spleiß-Kassette, so sind geeignete Maßnahmen zur Strukturierung

vorzusehen.

Ungenützte Fasern der Dropkabel sind ungespleißt in den Spleiß-Kassetten abzulegen.

Werden mehrere Faserverteiler mit einem Feeder-Kabel versorgt, so sollten je Faserverteiler jeweils eigene Bündelader

verwendet werden, damit im POP die Faserverteiler an die einzelnen Bündeladern des Feeder-Kabels zugeordnet werden

können.

Im Faserverteiler müssen bestimmte Kabel eine Überlänge aufweisen, damit Reparaturen oder nachträgliche Abzweigungen

ohne aufwendige Umbaumaßnahmen möglich sind.

F.4.2 Standort

Der Standort sollte so gewählt werden, dass der Faserverteiler ungefähr im Zentrum des zu versorgenden Clusters liegt und die

Längen der Drop-Kabel kurz und gleichmäßig gehalten werden. Bereiche von Kreuzungen bieten sich besonders an, da dort

die Kabel sternförmig zu den Gebäuden geführt werden können.

Wenn möglich sollten Faserverteiler in einer seriellen Kette angeordnet werden, sodass die Feeder-Kabel durch die einzelnen

Faserverteiler geführt werden können und dadurch mehrere Faserverteiler durch ein Kabel versorgt werden können.

Folgende Faktoren sind bei der Auswahl des Standortes abzuklären:

• Anzahl der anzuschließenden Nutzer

• Länge der Drop-Kabel

• Eignung des Geländes (Fahrzeuganprall, Eindringen von Wasser usw.)

• Langfristige Grundstücksverfügbarkeit

• Zugangsmöglichkeit 7x24h

• Zufahrts- und Parkplatzmöglichkeit

• Geringe Störung des Verkehrsflusses bei Wartungszugang

F.4.3 Ausführungsvariante

Die Faserverteiler können sowohl oberirdisch als auch unterirdisch ausgeführt werden. Die Ausführung hängt davon welche

lokalen Gegebenheiten vorherrschen.

Unabhängig von der Ausführungsvariante der Faserverteiler, sind im Verteiler Überlängen für jedes einzelne Kabel vorzusehen.

Dabei sind 5 m der Kabelüberlänge für die Bearbeitung im Faserverteiler selbst vorgesehen. Die weitere Überlänge bietet eine

Reserve um eine Reparatur eines Kabels zu ermöglichen, oder in der Strecke einen zusätzlichen Faserverteiler einzufügen.

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Ausführungsvarianten Faserverteiler (BMVIT Planungsleitfaden)

F.4.4 Ausführung unterirdisch als Schacht

Technische Merkmale Schacht:

• Material: Kunststoff oder Beton

• Schachtabdeckung dem Einbauort angemessen in Schutzklasse B125 oder D400

• Abmessung Standardgröße: min. 120 x 60 x 70 cm (L x B x T, Innenmaße)

• Abmessung Kleine Variante: min. 80 x 60 x 70 cm (L x B x T, Innenmaße)

Technische Merkmale Haubenmuffe:

• Dauerhaft gas- und wasserdicht bis 0,4 bar

• Kapazität ausgelegt für mindestens 192 Fasern (48 Kassetten für je 4 oder 16 Kassetten für je 12 Spleiße

• Gel-Abdichtung (Kaltdichtung) für runde und ovale Ports

• Kabeleinführungsmöglichkeiten: 48 Stück bis 3 mm (Drop-Kabel) und 2 Stück bis 9 mm (Feeder-Kabel, in Loop-Variante)

• Optional Einführungsmöglichkeiten für Mikrorohre: 48 Stück bis 7 mm und 2 Stück bis 14 mm

• Wandhalterung zur Montage der Muffe an der Schachtwand

Kabelüberlängen:

• Feederkabel Endpunkt: 15 m Überlänge je Kabel

• Feederkabel Zwischenpunkt: 15 m Überlänge je Kabel je Richtung

• Dropkabel: 15 m Überlänge je Kabel

Vorteile:

• Schutz gegen Beschädigung durch Schneepflüge und Fahrzeuge im Winter (vor allem in schneereichen Gebieten

• Schutz gegen Vandalismus und Sabotage

• Weniger Probleme mit Grundstückseigentümern

• Geringerer Eingriff in das Landschaftsbild

Nachteile:

• Höhere Investitionskosten (sowohl Material als auch Arbeit)

• Schlechtere Zugänglichkeit im Winter

• Höhere Aufwand bei Serviceeinsätzen (Kundenanschluss, Wartung und Instandhaltung)

• Einflüsse von Frost, Wasser und Schmutz

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Glasfasermuffe im Schacht

F.4.5 Ausführung oberirdisch als Straßenverteiler (Street Cabinet)

Technische Merkmale:

• Material: Kunststoff oder Aluminium pulverbeschichtet

• Standard-Farbton ist RAL7038 oder ähnlich und mit der Gemeinde abzustimmen

• Schutzart IP54

• Spleiß-Modul: Kapazität mindestens 192 Fasern (48 Kassetten für je 4 oder 12 Kassetten für je 12 Spleiße)

• Abmessungen entsprechend der benötigten Kapazität

• Rohreinführungen: mindestens 48 x 7 mm und 2 x 14 mm

Kabelüberlängen:

• Feederkabel Endpunkt: 15 m Überlänge je Kabel

• Feederkabel Zwischenpunkt: 15 m Überlänge je Kabel je Richtung

• Dropkabel: keine Überlänge notwendig

Vorteile:

• Geringere Investitionskosten

• Einfache Zugänglichkeit auch im Winter

• Geringerer Aufwand bei Serviceeinsätzen

• Sicher vor Frost, Wasser und Schmutz

Nachteile:

• Anfällig gegenüber Beschädigungen durch Schneepflüge und Fahrzeuge und dadurch mögliche hohe Reparaturkosten

• Einfacher Zugriff für Sabotage und Vandalen

• Mögliche Probleme mit Grundstückseigentümer

• Eingriff in das Landschaftsbild

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Straßenverteiler

Kabel

Die Glasfaserkabel werden in die dafür vorgesehenen Mikrorohre eingeblasen. Dennoch müssen alle Glasfaserkabel außerhalb

der Gebäude für den Außenbereich geeignet sein und unempfindlich gegenüber Umwelteinflüssen sein.

F.5.1 Technische Mindestanforderungen Glasfaserkabel

Zur Gewährleistung einer langen Betriebszeit sind folgende Qualitätsanforderungen einzuhalten:

• Single Mode

• Spezifikation G.657.A1 oder G.657.A2

• Außenkabel

• Einblasfähigkeit in Mikrorohre 14/10, 10/6 oder 7/4

• Farbcode der Faserbündel und Einzelfasern nach IEC 60304

Die Kabel des gesamten Netzes unterteilen sich in Backbonekabel, Feederkabel oder Dropkabel. Jeder dieser Kabeltypen erfüllt

einen unterschiedlichen Zweck und wird deshalb unterschiedlich verarbeitet.

Fasern des Glasfaserkabels

F.5.2 Feederkabel

Die Kabel müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

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• Einblasfähig in Mikrorohre mit Innendurchmesser 10 mm

• 12er Bündelader für 24-96 faserige Kabel

• 24er Bündelader für 144-288 faserige Kabel

• Kabel und Bündelader müssen Windowcut-fähig sein

• Einblaslängen mindestens 1,5 km

• Reservefasern: 20%

Faseranzahl Bündelader Faser/Bündel Nutzbar Reserve

24 2 12 19 5

48 4 12 38 10

96 8 12 52 20

144 6 24 115 29

192 8 24 153 39

216 9 24 172 44

288 12 24 230 58

F.5.3 Dropkabel

Die Kabel müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

• Einblasfähig in Mikrorohre mit Innendurchmesser 4-6 mm

• 4 faserige Kabel

• 12 faserige Kabel

• 24 faserige Kabel

• Reservefasern: laut Tabelle

Faseranzahl Bündelader Faser/Bündel Nutzbar Reserve

4 1 4 2 2

12 1 12 8 4

24 1 24 18 6

Wenn mehr Fasern notwendig sind, dann wird das Gebäude mit zwei Dropkabel angeschlossen. Beide Dropkabel sind dabei in

zwei getrennten Mikrorohren zu verlegen.

F.5.4 Inhousekabel

Die Kabel müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:

• Fasern G 657 A1

• 4 faserige Kabel

• 12 faserige Kabel

F.5.5 Farbcodierung

Es ist die Farbcodierung nach IEC 60304 anzuwenden

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Farbcodierung IEC 60304

F.5.6 Einblaslängen

Die ausführbaren Einblaslängen hängen von folgenden Faktoren ab:

• Kabeltyp

• Leerrohrtyp

• Kabeldurchmesser/Leerrohrdurchmesser (richtiges Verhältnis)

• Sauberkeit des Inneren der Leerrohre

• Verlegegenauigkeit der Leerrohre (horizontale und vertikale Wellen verkürzen die Einblaslängen)

Abhängig von den oberen Faktoren können folgende Einblaslängen erreicht werden:

• Rohrinnendurchmesser 10-12mm: 1,5 km

• Rohrinnendurchmesser 6mm: 1 km

• Rohrinnendurchmesser 4mm: 0,5 km

F.5.7 Einblasmethoden

Abhängig von den einzubauenden Kabellängen können unterschiedliche Methoden angewendet werden:

F.5.7.1 Startpointblowing

Diese Methode wird vorwiegend für die Dropkabel und kurze Feederkabel angewendet. Hierbei wird das gesamte Kabel vom

Faserverteiler aus zum Gebäude hin eingeblasen.

F.5.7.2 Midpointblowing

Diese Methode wird für lange Feederkabel oder Backbonekabel angewendet. Hierbei das Kabel vom Mittelpunkt aus in beide

Richtungen über mehrere Teilstrecken eingeblasen. Dabei wird jeweils die gesamte Kabellänge und Überlänge in jede einzelne

Richtung eingeblasen. Dort wo die maximale Einblaslänge erreicht wird, wird ein Einzugsschacht angeordnet, und die weitere

Kabellänge abgelegt. Von dort aus wird der Kabel wieder weiter geblasen. Dies wird solange fortgesetzt bis man am Endpunkt

einer Seite angelangt. Danach wird dieser Vorgang in die andere Richtung wiederholt.

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Spleißungen, Ablagen

F.6.1 Cable-Sharing

Soweit möglich sollten einzelne kleinere Faserverteiler in einer Kette angeordnet werden. Dies ermöglicht es diese Faserverteiler

mit einem gemeinsamen Feederkabel zu versorgen. Hierdurch werden sowohl die Kosten für die Rohre und die Kabel gesenkt.

F.6.1.1 Kabelzusammenschluss

Einzelne niederfaserige Feederkabel können auch zu einem höherfaserigen Feederkabel zusammengefasst werden. Dabei

werden die Fasern dieser Feederkabel im POP so abgelegt als wären es einzelne Feederkabel. Damit sind die den einzelnen

zusammen gefassten Feederkabel zugeordneten Fasern und Faserreserven übersichtlich organisiert und gruppiert.

F.6.1.2 Faserverteilerzusammenschluss (Windowcut)

Die Aufteilung eines Feederkabels auf mehrere Faserverteiler oder Feederkabel muss in der 12er Bündelung erfolgen.

Bündelader mit 12 Fasern oder Hälfte einer Bündelader mit 24 Fasern. Dabei ist jedoch der Farbcode (Faserfarbe auf

Faserfarbe) einzuhalten. Nicht genutzte Fasern werden als Reserve genutzt.

F.6.2 Spleißkassetten

Die Ablage und Spleißung der Kabel in den Spleißkassetten erfolgt in 12er Einheiten, auch bei Verwendung von 24er

Bündelader. Dabei ist auch der Farbcode 1-12 einzuhalten. Dabei gilt dies sowohl für den regulären Verlauf, als auch für das

cable-sharing.

Wurden von einer 24er Bündelader bereits 12 Fasern in einem vorherigen Faserverteiler genutzt, dann sind die ersten 12 Fasern

der Bündelader in der ersten Kassette vor den Kassetten mit den Nutzungseinheiten abzulegen. Es ist die ungeschnittene

Verarbeitung immer der geschnittenen Verarbeitung vorzuziehen. Somit sind diese Bündeladern zu einem späteren Zeitpunkt

wenn notwendig auf ich einem anderen Faserverteiler nutzbar.

Überlängen Bündelader und Fasern:

• 3,6 m (1,8 m je Seite) je ungeschnittener Bündelader, Ablage in der Muffe

• 1,8 m (0,9 m je Seite) je ungeschnittener Faser, Ablage in der Spleißkassette

• Bei geschnittenen Bündeladern wird die zweite Seite mit 1,8 m Überlänge in der Muffe abgelegt

• Bei geschnittenen Fasern wird die zweite Seite mit 0,9 m Überlänge in der Spleißkassette abgelegt

Die Spleißkassetten der Dropkabel müssen über eine Kapazität von 12 Spleißen verfügen. Dabei ist jeder einzelne Dropkabel

in einer eigenen Spleißkassette abzulegen. Dadurch wird gewährleistet, dass auch bei einer späteren Erweiterung eines

Gebäudes die bereits benutzte Spleißkassette weiter genutzt werden kann und die fortlaufende Ordnung nicht verändert werden

muss.

F.6.3 Spleißabfolge

Werden im Faserverteiler weitere Dropkabel auf ein bereits genutztes Feederkabel gespleißt, dann sind immer die ersten noch

ungenützten Bündeladern nach Zählfolge zu wählen (ausgehend vom POP). Dabei ist jedoch immer die Einhaltung der 12er

Bündelung zu berücksichtigen. Nicht genützte Bündeladern dürfen nicht geschnitten werden. Sie müssen mit der

entsprechenden Überlänge in der Muffe abgelegt werden und laufen weiter.

Leerrohre

Um den Glasfaserkabel ausreichenden Schutz vor mechanischen und äußeren Einwirkungen zu bieten, werden alle

Glasfaserkabel in Leerrohre verlegt. Das Leerrohrnetz ist deshalb gleich ausgedehnt wie das Glasfaserkabelnetzwerk.

Bei der Neuverlegung und Mitverlegung werden erdverlegte Mikrorohre angewendet. Beim Einbau in bereits bestehende

Schutzrohre werden dünnwandige Mikrorohre verwendet.

Bei den Rohrverbänden sind die Mikrorohre quadratisch oder rund anzuordnen. Diese Anordnung der Mikrorohre führt zu einer

höheren Steifigkeit des gesamten Rohrverbandes und somit zu einer besseren Vermeidung von Wellen in der Rohrverlegung.

Dies führt zu höheren möglichen Einblaslängen.

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F.7.1 Anwendung

Da die Leerrohre ausgehend vom POP über die Faserverteiler bis in die Gebäude geführt werden, ist es wichtig dass alle

Endpunkte Gas- und Wasserdicht abgeschlossen werden. Hierdurch wird vermieden, dass giftige Gase und Wasser bis in die

Gebäude eindringen können und zu einer Gefahr oder Schaden für Menschen und Gebäude werden.

Während der Bauarbeiten müssen alle Enden der Leerrohre dicht verschlossen werden, damit kein Wasser und Schmutz

eindringen kann. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die geforderten Einblaslängen der Glasfaserkabel auch

umsetzbar sind.

Der erforderliche Durchmesser der Mikrorohre hängt von den einzubringenden Glasfaserkabeln ab.

Rohrverband mit Hausabzweigung (BMVIT Planungsleitfaden)

F.7.2 Rohrreserven

In allen Trassen sind ausreichend Mikrorohre als Reserve vorzusehen. Dies ermöglicht eine zukünftige Erweiterung des

gesamten Netzes.

F.7.2.1 Backhaul und Backbone

Es ist auf der gesamten Trasse eine Reserve von 3 Mikrorohren vorzusehen. Eine Kombination aus Backbone- und Feederrohre

in einem Rohrverband ist nur zulässig, wenn sich daraus große wirtschaftliche Vorteile ergeben. Hierfür müssen die Mikrorohre

des Backhaul immer die ersten 4 Farben tragen und dürfen nicht in unterschiedlichen Rohrverbänden liegen.

Rohrreserve

Im Backhaul sind mindestens 3 Mikrorohre als Reserve vorzusehen.

Erdverlegt

Für die direkte Verlegung der Mikrorohre im Erdreich werden geeignete dickwandige Mikrorohre verwendet. Der Rohrverband

muss folgende Eigenschaften aufweisen:

• Außenmantel orange (RAL 2003)

• Aufbau: quadratisch, festsitzender Außenmantel

Rohrverband Mikrorohrtyp Anzahl Nutzbar Reserve

RV-4x14 DN14/10 4 1 3

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F.7.3 Feeder

Rohrreserve

Im Feeder sind mindestens 25% der Mikrorohre als Reserve vorzusehen.

Erdverlegt

Für die direkte Verlegung der Mikrorohre im Erdreich werden geeignete dickwandige Mikrorohre verwendet.

Mikrorohrtyp Verlegungsart Einblaslänge D-

außen D-

innen Max.

Fasern

DN14/10 erdverlegt ca. 2.000 m 14 mm 10 mm 144 (216)

Diese Mikrorohre können als Einzelrohre oder als Rohrverbände in folgender Auswahl angewendet werden: Der Rohrverband

muss folgende Eigenschaften aufweisen:

• Außenmantel orange (RAL 2003)

• Aufbau: rund oder quadratisch, festsitzender Außenmantel

Rohrverband Mikrorohrtyp Anzahl Nutzbar Reserve

RV-7x14 DN14/10 7 5 2

RV-4x14 DN14/10 4 3 1

RV-2x14 DN14/10 2 1 1

In Schutzrohr eingezogen

Für den Einbau in bereits bestehende Schutzrohre werden geeignete dünnwandige Mikrorohre verwendet:

Mikrorohrtyp Verlegungsart Einblaslänge D-

außen D-

innen Max.

Fasern

DN12/10 In Schutzrohr ca. 2.000 m 12 mm 10 mm 144

(216)

Diese Mikrorohre können als Einzelrohre oder in gewünschter Anzahl in ein Schutzrohr eingezogen werden. Auch in diesem

Fall sind die notwendigen Reserverohre vorzusehen.

Die Rohre und Rohrverbände sind immer durch alle auf der Trasse liegenden Verteilerschächte zu führen. Hierdurch ist es

möglich das Netz ohne Tiefbaumaßnahmen an neue Erfordernisse anzupassen.

F.7.4 Mikrorohre Drop

Rohrreserve

Im Drop sind mindestens 30% der Mikrorohre als Reserve vorzusehen.

Erdverlegt

Für die direkte Verlegung der Mikrorohre im Erdreich werden geeignete dickwandige Mikrorohre verwendet.

Vor allem im ländlichen Gebiet ist es wichtig, dass Mikrorohre verwendet werden welche auch als Einzelrohre robust sind und

auch von weniger geschulten Personal ohne Gefahr auf Beschädigung der Rohre eingebaut werden können.

Mikrorohrtyp Verlegungsart Einblaslänge D-

außen D-

innen Max.

Fasern

DN10/6 erdverlegt ca. 800 m 10 mm 6 mm 24 (48)

Diese Mikrorohre können als Einzelrohre oder als Rohrverbände in folgender Auswahl angewendet werden:

Rohrverband Mikrorohrtyp Anzahl Nutzbar Reserve

RV-12x10 DN10/6 12 8 4

RV-7x10 DN10/6 7 4 3

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Seite 26

Im dichtbebauten Gebiet mit einer hohen Anschlussdichte kann es notwendig werden Rohrverbände mit einer hohen Anzahl

von Mikrorohren anzuwenden. In diesem Fall können Mikrorohre mit dem Außendurchmesser DN7/4 verwendet werden. Da

diese jedoch beim erdverlegten Einbau sehr leicht beschädigt werden können sollten diese nur in Ausnahmefällen verwendet

werden.

Rohrverband Mikrorohrtyp Anzahl Nutzbar Reserve

RV-24x7 DN7/4 24 16 8

RV-12x7 DN7/4 12 8 4

In Schutzrohr eingezogen

Für den Einbau in bereits bestehende Schutzrohre werden geeignete dünnwandige Mikrorohre verwendet:

Mikrorohrtyp Verlegungsart Einblaslänge D-

außen D-

innen Max.

Fasern

DN10/6 In Schutzrohr ca. 800 m 10 mm 6 mm 24 (48)

DN7/4 In Schutzrohr ca. 500 m 7 mm 4 mm 12

Diese Mikrorohre können als Einzelrohre oder in gewünschter Anzahl in ein Schutzrohr eingezogen werden.

F.7.5 Technische Mindestanforderungen Mikrorohre

Zur Gewährleistung einen langen Betriebszeit sind folgende Qualitätsanforderungen einzuhalten:

• Alle Leerrohre und Komponenten (t.bz. Rohrverband, Mikrorohre, Verbinder usw.) müssen zur direkten Erdverlegung

geeignet sein

• Material der Mikrorohre: PE-HD (Polyethylen – High Density)

• Zeitstandsfestigkeit nach DIN8075 bzw. EN921

• Die UV-Stabilität hat mindestens zwei Jahre zu betragen (Prüfung nach ÖNORM EN ISO 4892-2 Verfahren A)

• Die Mikrorohre sind in regelmäßigen Abständen mittels Signierung zu kennzeichnen (Herstellerkennzeichnung,

Rohrtypbezeichnung, Fertigungsdatum, Metrierung)

• Spezielle Innenriefung zum Einblasen von LWL-Kabeln

• Farben der Mikrorohre nach IEC60304

F.7.6 Technische Mindestanforderungen Rohrverbände

Die Mikrorohre der Rohrverbände müssen die oben beschriebenen Mindestanforderungen einhalten. Zusätzlich sind folgende

Qualitätsanforderungen einzuhalten:

• Das Mantelrohr ist in geeigneten Abständen mittels Signierung zu kennzeichnen (Herstellerkennzeichnung,

Rohrtypbezeichnung, Fertigungsdatum, Metrierung)

• Festes Mantelrohr, welches eine Verschiebung der Mikrorohre verhindert

• Mantelfarbe Orange, vergleichbar RAL2003

• Warnband mit der Aufschrift „Glasfasernetz – BIK“

F.7.7 Technische Mindestanforderungen Rohrzubehör

Rohrzubehör wie Doppelsteckmuffen, Endkappen, Abdichtungen Rohr-Kabel usw. müssen folgende Qualitätsanforderungen

einhalten:

• Alle Komponenten müssen zur direkten Erdverlegung geeignet sein

• Steckmuffen und Endkappen müssen die Norm DIN EN 50411-2-8 erfüllen

• Gas- und Wasserdichtheit bis 0,5 bar

• Druckdichte: 15 bar über 30 Minuten

• Geeignet zur permanenten Montage

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• Im Bedarfsfall wieder Lösbar

• Schutzfunktion zum Schutz vor unbeabsichtigten Lösen

Hausanschlusskasten BEP (Building Entry Point)

Der BEP (Building Entry Point), auch als HAK (Hausanschlusskasten) bezeichnet, ist der Endpunkt des öffentlichen

Glasfasernetzes. Die Dropkabel enden im BEP und diese bilden somit den Übergang vom Drop-Bereich zum Innenbereich.

Der BEP ist die Schnittstelle bis welcher die Fasermessungen durchgeführt wird und bis wohin die Gewährleistung des

öffentlichen Netzes reicht.

Der Kunde kann eine OTO in seiner Wohnung montieren und diese mit einem Glasfaserkabel mit der BEP verbinden. Diese

Vertikale obliegt jedoch vollständig im Verwirklichungs- und Verantwortungsbereich des Kunden.

Die anzuschließenden Dropfasern sind in der BEP auf Pigtails zu spleißen. Die restlichen ungenutzten Fasern sind in der

Spleißkassette abzulegen. Als Steckverbindung sind SC-APC Kupplungen zu verwenden.

Es stehen drei Größen von BEP zur Auswahl. Die Größe wird bestimmt durch die nötige Anzahl an Fasern und die nötige Anzahl

an getrennten Anschlüssen (OTO) welche von der BEP abzweigen.

Rohrverband BEP, Größe 1 BEP, Größe 2 BEP, Größe 3

Schutzklasse IP 54 IP 54 IP 54

max. Fasern 4 12 24

Aktive Fasern 2 8 17

Reserve Fasern 2 4 7

SC-APC Stecker 4 8 17

Getrennte OTO 2 6 12

In Räumlichkeiten in denen höhere Schutzklassen notwendig sind, hat der Kunde eine dafür entsprechend gerüstete BEP zu

montieren.

Optische Verbindungen

Es stehen verschiedene Formen von optischen Verbindungen zur Verfügung. Dabei ist es abhängig vom Ort und der Funktion

welche Verbindungsart durchzufügen ist.

F.9.1 Spleißverbindung

Alle Verbindungen zwischen der Steckverbindung der BEP und der Steckverbindung ODF sind als Spleißverbindung

auszuführen.

Bei allen Spleißen sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten:

• Dämpfung des Spleiß max. 0,10 dB

• Rückflussdämpfung min. 60 dB

• Spleißstelle ist mittels eines Schrumpf-Spleißschutzes gegen Umgebungseinflüsse zu schützen

• Jede Spleißstelle ist getrennt in einer Kassette abzulegen

F.9.2 Steckverbindung

Die Übergabeschnittstelle zum Kunde und zum Betreiber wird jeweils als Steckverbindung ausgeführt. Diese Steckverbindungen

ermöglichen es Verbindungen einfach zu lösen und zu ändern.

Die Endflächengestaltung der Faser wird als APC (Angled Physical Contact) ausgeführt. Diese Ausführung erhöht die

Rückflussdämpfung und dadurch die Qualität der Übertragung.

Folgende Steckverbindungstypen sind anzuwenden:

• BEP: SC-APC

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• ODF: LC-APC

Alle Steckverbindungen haben folgende Mindestanforderungen einzuhalten:

• Dämpfung der Steckverbindung max. 0,25 dB

• Rückflussdämpfung min. 60 dB

• Wiederholbarkeit min. 1.000 Steckzyklen

Planungsvorgaben

Um den Ablauf der Projekte so effizient und professionell wie möglich zu gestalten ist es wichtig dass die Datengrundlage

zwischen allen Akteuren einheitlich ist.

F.10.1 Netzverwaltungssoftware

Die gesamte Planung, Dokumentation und Netzverwaltung findet in einer Softwareplattform statt. Alle in die Planung, Ausbau,

und Betrieb involvierten Akteure arbeiten in dieser Software.

F.10.2 Dateiaustauschformate

Für den Austausch von Dateien welche nicht in der Netzverwaltungssoftware liegen sind folgende Formate anzuwenden:

Dateityp Format Version

Zeichnungen dwg 2010 oder jünger

Dokumente doc 2010 oder jünger

Tabellen xls 2010 oder jünger

Fotos jpg

Illustrationen eps

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Seite 29

G VERLEGERICHTLINIE

Beim Ausbau des Glasfasernetzes kommen unterschiedliche Bausysteme zur Anwendung. Diese unterscheiden sich zum einen

ob es sich um eine bestehende Infrastruktur, einer Mitverlegung oder Neubau handelt. Für die Gewährleistung der Qualität des

Netzes und der Minimierung der Betriebskosten sind jedoch grundlegende Qualitätsmerkmale einzuhalten.

Verlegetiefe

Die Verlegetiefe sollte zum einen mindesten so tief gewählt werden, dass ausreichend Schutz gegen Beschädigung der

Rohrinfrastruktur gewährleistet wird. Des Weiteren solle die Verlegetiefe nicht zu tief gewählt werden, da sonst bei allfälligen

Wartungsarbeiten unnötig aufwendige Tiefbauarbeiten notwendig werden.

Die Rohrinfrastruktur des Glasfasernetzes sollte im Normalfall in einer Verlegetiefe zwischen 50cm und 80cm von Oberkante

Oberfläche bis Oberkante Rohr erfolgen.

Bei einer Verlegung in landwirtschaftlich genutzten Flächen ist eine Verlegetiefe zwischen 100cm und 150cm von Oberkante

Oberfläche bis Oberkante Rohr zu wählen.

Es ist zu gewährleisten, dass die Verlegetiefe über die Länge der Trasse so weit als möglich gleich bleibt und, dass Wellen im

Rohrverlauf vermieden werden. Andernfalls kann dies zu einer drastischen Reduzierung der Einblaslänge führen.

Verlegetiefe (BMVIT Planungsleitfaden)

Abstand zu anderen Infrastrukturen

Die Rohrinfrastruktur des Glasfasernetzes ist in einem geeigneten Abstand von anderen Infrastrukturen zu verlegen damit bei

allfälligen Wartungsarbeiten Beschädigungen vermieden werden.

Die Rohrinfrastruktur des Glasfasernetzes sollte in einem horizontalen Abstand von mindestens 20cm zu anderen

Infrastrukturen verlegt werden.

Die Rohrinfrastruktur des Glasfasernetzes darf nicht laufen über oder unter anderen Infrastrukturen verlegt werden.

Kreuzungen der Trasse der Rohrinfrastruktur des Glasfasernetzes mit anderen Infrastrukturen sind auf so kurzer Distanz wie

möglich auszuführen.

Rohrbettung

Die Rohrinfrastruktur des Glasfasernetzes ist in Sand zu betten um einen allfällige Beschädigung der Rohre zu vermeiden.

Die Rohre, bzw. Rohrverbände sind so in Sand zu betten, sodass sowohl oberhalb der Oberkante als auch unterhalb der

Unterkante des Rohres eine Stärke des Sandbettes von mindestens 5cm verbleibt.

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BIK GLASFASERNETZ HANDBUCH STAND 12.02.2020

Seite 30

Als Material ist für die Rohrbettung Sand der Körnung 0,2-3mm zu verwenden.

Wiederherstellung Oberfläche

Die notwendige Wiederherstellung ist abhängig von der bestehenden und zukünftigen Oberfläche. Die Wiederherstellung ist

deshalb an den Anforderungen dieser Oberfläche, sowie an den Anforderungen des Grundeigentümers auszurichten.

Rohrverlegung

Grundlegend sind die Verlegeanleitungen der Hersteller der verwendeten Produkte anzuwenden. Im Allgemeinen gelten

zusätzlich folgende Regeln:

• Mikrorohre und Rohrverbände sind bei längerer Lagerung (mehrere Monate) gegen direkte Sonneneinstrahlung zu

schützen.

• Mikrorohre und Rohrverbände sind sowohl beim Transport, der Lagerung und beim Einbau vor Verschmutzung und

mechanischer Beschädigung zu schützen.

• Die Enden der Mikrorohre sind während des Transports und Einbaus mit Staubschutzkappen (nicht druckdicht) zu

schützen.

• Alle Enden von nicht mit Glasfaserkabel belegten Mikrorohren sind im eingebauten Zustand mit Endstopfen (druckdicht)

zu schützen.

• Alle Enden von mit Glasfaserkabel belegten Mikrorohre sind im eingebauten Zustand mit Kabel-Rohr-Dichtungselement

(druckdicht) zu schützen.

• Die Verlegung der Mikrorohre und Rohrverbände hat linear zu erfolgen. Sowohl horizontale als auch vertikale Wellen

sind zu vermeiden, da diese die Einblaslänge massiv beeinträchtigen.

• Mikrorohre und Rohrverbände dürfen nicht durch Rollen der Trommel am Boden abgetrommelt werden, da die Rohre

sonst gequetscht werden können. Zum abtrommeln müssen immer Trommelanhänger oder Verlegewagen verwendet

werden.

• Mikrorohre und Rohrverbände müssen kontinuierlich von der drehenden Rolle abgetrommelt werden. Auf keinem Fall

dürfen Rohre und Rohrverbände von einer stehenden oder liegenden Rolle über den Flansch abgetrommelt werden, da

dies zur Spiralbildung (Schraubenziehereffekt) führt und die Einblaslänge massiv beeinträchtigt.

• Die Grabensohle muss vor der Verlegung steinfrei und eben sein und bei eventuell aufgelockerten Zustand mit einem

Verdichtungsgerät zu verdichten.

• Das Sandbett (Körnung 0,2-3mm) ist mit einer Mindeststärk von 5cm unterhalb der Mikrorohre und Rohverbände ist

einzubringen.

• Die Mikrorohre und Rohrverbände sind nebeneinander (auch ohne Zwischenabstand zueinander) zu verlegen. Eine

Verlegung der Mikrorohre und Rohrverbände übereinander ist möglichst zu vermeiden und nur bei Abzweigungen oder

Ausnahmesituationen zulässig.

• Rohrverbände sind durch entlang der Strecke liegende Verteilerschächte, Zwischenschächte oder Endschächte zu

führen, um ein flexible Anpassung des Netzes zu ermöglichen.

• Das Sandbett (Körnung 0,2-3mm) wird mit einer Mindeststärke von 5cm über die Rohroberkante eingebracht und

verdichtet.

• Die Verfüllung des Grabens hat mit steinfreien und verdichtungsfähigen Material mit lagenweiser Einbringung und

Verdichtung zu erfolgen. Es sind die Anforderungen der Eigentümer des Grundstückes einzuhalten.

• Die optimale Verlegetemperatur liegt zwischen 5° und 20° Celsius.

• Biegeradien der Rohrverbände von weniger als 1m sind zu vermeiden. Der optimale Biegeradius ist größer als 2,5m.

• Für das Schneiden der Mikrorohre darf kein spanerzeugendes (Bsp. Säge) verwendet werden. Es muss die

entsprechende Mikrorohrschere verwendet werden. Der Schnitt muss gerade und rechtwinkelig zur Rohrachse erfolgen.

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• Verbindungen von Mikrorohren von Rohrverbänden dürfen nicht nebeneinander liegen. Diese müssen in der Länge

versetzt zueinander angeordnet werden. Der Versatz sollte mindestens 3cm betragen.

Einblasen der Kabel

Grundlegend sind die Verlegeanleitungen der Hersteller der verwendeten Produkte anzuwenden. Im Allgemeinen gelten

zusätzlich folgende Regeln:

• Verhältnis Kabeldurchmesser/Mikrorohrinnendurchmesser einhalten.

• Einblastemperatur ideal 15 °C.

• Die Kabelspule muss leicht drehbar sein.

• Bei einem unerwarteten Einblasstopp muss die Kabelspule sofort gebremst werden.

• Das Kabel muss sauber sein.

• Reinigung des Mikrorohres innen mittels Durchblasen eines Schwammes.

• Zugelassenes Einblasgerät verwenden.

• Kompressor mit ausreichenden Luftstrom (ca. 1.000L/m) und max. Druck von 15 bar.

• Luft aus Kompressor muss sauber, ölfrei und trocken sein.

• Verwendung von geeigneten Gleitmittel.

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Seite 32

H GEBÄUDEANSCHLUSS

Der Anschluss der Gebäude erfolgt über das jeweilige Privatgrundstück. Die Schnittstelle ist hierbei die Grundstücksgrenze. Bis

zur Grundstücksgrenze erfolgen die Tiefbauarbeiten im Leistungsbereich des öffentlichen Netzes. Die Kosten der

Tiefbauarbeiten von der Grundstücksgrenze bis in das Gebäude liegen im Leistungsbereich des oder der anzuschließenden

Kunden des Gebäudes.

Das jeweilige Mikrorohr wird vom Rohrverband abgezweigt und in einen geschützten Raum des Gebäudes geführt. Dort wird

die BEP montiert.

Die Kosten für das Mikrorohr, das Hausanschlusskabel und der Hausanschlusskasten liegen wiederum im Leistungsbereich des

öffentlichen Netzes. Somit ist der Übergabepunkt des Netzes an den Kunden die BEP, der Hausanschlusskasten im Gebäude.

Übergabepunkt des Glasfasernetzes ist die BEP (Building Entry Point) im ersten Raum des Gebäudes. Der BEP ist ein ca.

12x20cm großer Kasten in welchem die Glasfaserkabel des Hauptnetzes enden und die Übergabe auf das private Hausnetz

erfolgt.

Glasfaserübergabepunkt im Gebäude (BEP) und Hausverteilung (BMVIT Planungsleitfaden)

Verkabelung im Gebäude von BEP bis OTO (Anschluss in jeder Wohnung)

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Seite 33

Glasfaseranschluss in der Wohnung OTO auf Router (Internetzugang)

Anschlussablauf

Das primäre Ziel ist es alle Gebäude anzuschließen welche sich entlang der auszuführenden Trasse befinden und deren

Anschlusskosten sich im festgesetzten Bereich bewegen.

H.1.1 Sofortanschluss

Wenn ein Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, dann wird dieses Gebäude im

Zuge des Netzbaues vollkommen an das Netz angeschlossen (Mikrorohr, Kabel, Hausanschlusskasten, Spleißung).

H.1.2 Späterer Anschluss

Auf Grund von diversen Umständen werden jedoch immer bestimmte Gebäude einen Anschluss an das Netz während der

Bauarbeiten ablehnen. Bei diesen Gebäuden wird das Mikrorohr vom Rohrverband abgezweigt und bis zur Grundstücksgrenze

oder einem festgelegten Endpunkt geführt. Dort wird das Mikrorohr mit einer Endkappe dicht und dauerhaft verschlossen, und

dieser Punkt vermessen. Hierdurch ist es möglich dass dieses Gebäude später angeschlossen werden kann, ohne dass

Tiefbaumaßnahmen an der Haupttrasse durchzuführen sind.

Hauseinführung

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten der Hauseinführung. Bevorzugt sollen jedoch unterirdische

Gebäudeeinführungen realisiert werden, da diese geschützter gegenüber von Beschädigung und Vandalismus sind.

Auf jedem Fall sind jedoch die notwendigen Biegeradien für die Einbringung des Mikrorohres und des Glasfaserkabels

einzuhalten.

Anschlusspunkt

Im Zuge der verschiedenen Planungsfasen werden jedem Gebäude ein Anschlusspunkt und eine Anschlusstrasse zugewiesen.

Diese sind jedoch temporär und sind vor Beginn der Bauarbeiten detailliert zu erheben und fest zu legen.

Die ausführende Baufirma hat vor Beginn der Bauarbeiten folgende Punkte zusammen mit dem Kunden und oder

Gebäudeeigentümer zu klären und festzulegen:

• Verantwortlicher für das Gebäude

• BEP-Standort

• Übergabepunkt Grundstücksgrenze

• Trasse und Bauweise für Hauptnetz bis Grundstücksgrenze

• Trasse Grundstücksgrenze bis Gebäude

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Seite 34

• Zeitplan für den Anschluss

Dabei ist der Übergabepunkt Grundstücksgrenze so zu wählen, dass die Baukosten des Netzes nicht unnötig erhöht werden.

Interne Hausverkabelung

Die interne Hausverkabelung ab dem BEP (Übergabepunkt) obliegt im Verantwortungsbereich des oder der

Gebäudeeigentümer.

Prinzipiell ist zwischen Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, sowie zwischen Bestandsbau, Neubau und Renovierung zu

unterscheiden. Unabhängig davon sollte bei jedem Gebäude die interne Hausverkabelung realisiert werden, um jeder

Wohnungseinheit den Zugang zum Glasfasernetz zu ermöglichen.

H.4.1 Bestandsbau

Da jedes bestehende Gebäude unterschiedlich ist, kann keine Standardlösung angewendet werden. Dem oder den

Gebäudeeigentümern obliegt die Verantwortung die Infrastruktur des bestehenden Gebäudes zu prüfen und eine angemessene

Lösung für die interne Hausverkabelung zu finden.

H.4.2 Neubau

Bei allen Neubauten ist die interne Hausverkabelung bereits bei der Planung des Gebäudes vorzusehen und dann während des

Baues einzubauen. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die interne Hausverkabelung

vom BEP (Übergabepunkt) bis in jede einzelne Wohnung realisiert wurde. Die interne Hausverkabelung muss auch

entsprechende Reserven für eine mögliche zukünftige Gebäudeerweiterung beinhalten.

H.4.3 Renovierung

Bei einer Renovierung ist es davon abhängig wie groß das Ausmaß der geplanten Arbeiten ist. Aus diesem Grund ist der Bauherr

dafür verantwortlich die Umsetzungsmöglichkeiten der internen Hausverkabelung bereits im Zuge der Planung der

Renovierungsarbeiten zu prüfen.

H.4.4 Material für die interne Hausverkabelung

Das Ziel ist es die interne Hausverkabelung soweit zu standardisieren wie möglich um ein einheitliches Kärntner Glasfasernetz

zu realisieren. Aus diesem Grund werden vor allem die für das Glasfasernetz primär wichtigen Komponenten auch in der

internen Hausverkabelung vereinheitlicht.

In jeder Wohnung ist ein Wohnungsverteiler (OTO – Optical Termination Outlet) anzuordnen welcher direkt mit einem

Glasfaserkabel mit der BEP (Glasfaserübergabepunkt) des Gebäudes verbunden ist.

Der Gebäudeeigentümer erstellt die notwendige vertikale Leerverrohrung vom BEP bis in jede einzelne Wohnung.

Diese OTO wird direkt von der BIK geliefert, damit ein einheitliches Glasfasernetz entsteht. Der Einbau der OTO erfolgt

wiederum durch den Gebäudeeigentümer.

H.4.5 Richtlinie für die Realisierung der internen Hausverkabelung

Die interne Hausverkabelung ist laut der Richtlinie des BMVIT „Planungsleitfaden Indoor“ auszuführen.

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Seite 35

I BEZEICHUNUNGEN

Alle Elemente des Glasfasernetzes erhalten eine eindeutige Bezeichnung. Hierdurch wird gewährleistet dass jegliches Element

verwechslungsfrei identifiziert, zugeordnet und lokalisiert werden kann.

Die Bezeichnung erfolgt für folgende Bestandteile:

• Objekte vor Ort

• Objekte in logischen Abläufen

• Systeme

• Pläne

Allgemein

Alle Bezeichnungen setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

• Globale Kennung

• Lokale Kennung

• Typ

Als globale ID wird die vollständige Bezeichnung inklusive des anwendbaren Präfixes verstanden. Die lokale ID bezeichnet

lediglich die Objektkennung samt Ziffern. Jedes Element im betrachteten POP Bereich ist mit einer lokal eindeutigen ID

versehen. Die globale Eindeutigkeit ergibt sich durch das Präfix mit POP-ID bzw. Faserverteiler-ID.

I.1.1 Begriffdefinition

Den folgenden Begriffen werden die entsprechenden Bedeutungen zugeordnet:

Knoten Ein aktives oder passives Objekt, welches für die Funktion des

Netzes notwendig ist.

Verbindung Physikalische Verbindung von Rohre oder Kabeln zwischen zwei

Knoten.

Abzweiger Punkt in dem Verbindungen geteilt, vereint, umgeformt,

umgruppiert oder beendet werden. Lose Enden von Rohren,

Kabeln und Fasern gehören zu den Abzweigern.

Strecke Die geographische Festlegung einer Verbindung.

I.1.2 Nomenklatur

Es wird folgende unverwechselbare Nomenklatur verwendet:

A-Z Der erste Großbuchstabe ist die Kennung für das Objekt

zzz Platzhalter für Buchstaben und Ziffern

nnn Platzhalter für Ziffern, führende Leerstellen sind mit 0 (Ziffer Null)

aufzufüllen

? Zeichen aus einem limitierten Zeichensatz, je nach Objekt

I.1.3 Objektbezeichnung

Das FTTH-Netz ist ähnlich einer Baumstruktur aufgebaut. Dementsprechend werden Objekte in Knoten und Verbindungen

unterteilt.

Alle Objekte werden wie folgt definiert:

Typ Label Bezeichnung

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Knoten P POP (Ortszentrale)

Knoten Dnn.nn.nn ODF Terminierungspunkt

Knoten Fnn Faserverteiler

Knoten Ann Abzweiger (Rohrabzweiger)

Knoten Mnn Muffe (Rohrmuffe)

Knoten Lnn Link (Glasfaserspleiß)

Knoten Ennn Endpunkt (vorläufiger Endpunkt)

Knoten Gnnn Gebäudeendpunkt (BEP)

Knoten Gnnn.nn Gebäudefaserendpunkt (FTU)

Knoten Unnn Grundstückübergabepunkt (LEP)

Verbindung Rnnn Rohr bzw. Rohrverbund

Verbindung Rnnn.nn Rohr mit Segmentnummer

Verbindung Rnnn-nn Abzweigendes Rohr

Verbindung Knnn Kabel

Verbindung Knnn.nn Kabel mit Segmentnummer

Strecke Snnn.nn Strecke mit Segmentnummer

Strecke Snnn-?nn Streckenknoten mit Bauausführungskodierung

Funktionale Knoten

Funktionelle Knoten erfüllen eine unmittelbare Funktion innerhalb des FTTH-Netzes. Sie können für die bauliche Ausführung

oder die Dokumentation notwendig sein.

I.2.1 POP (P)

Aus der Bezeichnung des POP (Point of Presence) leiten sich die regionalen Bezeichnungen aller, diesem POP logisch

zugehörige Elemente ab. Jeder POP erhält daher eine global eindeutige Kennung. Diese Kennung wird von BIK zur Verfügung

gestellt. Es gelten die folgenden Merkmale:

• POP werden geographisch als Punkt definiert

• POP besitzen eine global eindeutige ID

• POP zugeordnete Objekte erhalten dessen ID als Präfix

• POP wird das von ihm versorgte Gebiet zugewiesen

• POP liegen in der Planebene Feeder

• Bezeichnung:

Pzzzzzz (eindeutige 6-stellige Kennung)

I.2.2 Faserverteiler (F)

Jeder Faserverteiler ist einem einzelnen POP zugeordnet. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Faserverteiler werden geographisch als Punkt definiert

• Faserverteiler besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Identische lokale ID in angrenzenden Gebieten sind zu vermeiden

• Faserverteiler sind die von ihm zu versorgende Gebäude zugewiesen

• Faserverteiler liegen in der Planebene Feeder

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• Bezeichnung:

Pzzzzzz-Fnn

I.2.3 Rohrabzweiger (A)

Rohrabzweiger gelten als Elemente bei denen ein oder mehrere Rohre von der Trasse eines Rohrverbundes abzweigen. Kabel

werden durch diesen Abzweiger ohne Unterbrechung durchgezogen. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Rohrabzweiger werden geographisch als Punkt definiert

• Rohrabzweiger besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Feeder-Rohrabzweiger werden dem POP zugeordnet

• Bezeichnung Feeder-Abzweiger:

Pzzzzzz-Ann (POP)

• Drop-Rohrabzweiger werden dem POP und Faserverteiler zugeordnet

• Bezeichnung Drop-Abzweiger:

Pzzzzzz-Fnn-Ann

I.2.4 Rohrmuffe (M)

Rohrmuffen dienen zur direkten Verbindung zweier Rohre. Diese Rohrmuffen kommen beispielweise bei Materialtausch oder

auch Bruch eines Leerrohres zum Einsatz. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Rohrmuffen werden geographisch als Punkt definiert

• Rohrmuffen besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Feeder-Rohrmuffen werden dem POP zugeordnet

• Bezeichnung Feeder-Rohrmuffe:

Pzzzzzz-Mnn (POP)

• Drop-Rohrmuffen werden dem POP und Faserverteiler zugeordnet

• Bezeichnung Drop-Rohrmuffe:

Pzzzzzz-Fnn-Mnn

I.2.5 Kabelverbindung - Spleiß (L)

Kabelbelverbinder (Spleiß) dienen zur direkten Verbindung zweier Fasern. Im Allgemeinen ist somit auch das Rohr erneut

mechanisch verbunden. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Kabelverbindungen werden geographisch als Punkt definiert

• Kabelverbindungen besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Feeder-Kabelverbindungen werden dem POP zugeordnet

• Bezeichnung Feeder-Rohrmuffe:

Pzzzzzz-Lnn

• Drop-Kabelverbindungen werden dem POP und Faserverteiler zugeordnet

• Bezeichnung Drop-Rohrmuffe:

Pzzzzzz-Fnn-Lnn

I.2.6 ODF Terminierungspunkt (D)

Ausgangspunkt jeder Faser des FTTH-Netzes ist der ODF (Optical Distribution Frame). Im ODF werden alle Fasern des Netzes

aufgelegt und an den aktiven Netzbetreiber übergeben. Eine präzise Identifikation und Zuordnung der Fasern ist für den Betrieb

des Netzes unabdingbar. Im ODF werden alle Fasern den angeschlossenen Kunden (FTU) oder Endpunkten zugeordnet. Es

gelten die folgenden Merkmale:

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• Bezeichnung:

Pzzzzzz-Dnn.nn.nn = D (Schrank).(Reihe).(Spalte)

I.2.7 Endpunkte (E)

Endpunkte ohne bestimmte netzrelevante Funktion. Zum Beispiel das Ende eines Rohres oder Rohrverbandes bei einer

Mitverlegung. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Endpunkte werden geographisch als Punkt definiert

• Endpunkte besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Endpunkte besitzen beschreibende Merkmale der Situation (Fotos, Skizzen usw.)

• Feeder-Endpunkte werden dem POP zugeordnet

• Bezeichnung Feeder-Endpunkt:

Pzzzzzz-Ennn

• Drop-Endpunkte werden dem POP und Faserverteiler zugeordnet

• Bezeichnung Drop-Endpunkt:

Pzzzzzz-Fnn-Ennn

• Bezeichnung Drop-Endpunkt mit Kabel:

Pzzzzzz-Fnn-Ennn-Dnnnnn

I.2.8 Gebäudeanschluss (BEP)

BEP (Building Entry Point) bezeichnet den Gebäudeanschluss. In diesem Hausanschlusskasten endet das öffentliche Netz des

Außenkabels und geht mit dem Innenkabel auf das private Netz über. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Gebäudeanschlüsse werden geographisch als Punkt definiert

• Gebäudeanschlüsse besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Gebäudeanschlüsse teilen sich den Adressraum (Ziffern aus Gnnn) mit den Endpunkten

• Gebäudeanschlüsse besitzen beschreibende Merkmale der Situation (Fotos, Skizzen usw.)

• Bezeichnung Gebäudeanschluss:

Pzzzzzz-Fnn-Gnnn

I.2.9 Faserterminierungspunkt (FTU)

Das Netz endet sowohl am Start- als auch am Endpunkt an einem Faserterminierungspunkt. Diese sind der Übergabepunkte

an den aktiven Netzbetreiber. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Faserterminierungspunkte haben keine eigenständige geographische Information

• Faserterminierungspunkte besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Faserterminierungspunkte werden dem ODF und Gebäudeabschluss zugeordnet

• Bezeichnung Faserterminierungspunkte:

Pzzzzzz-Fnn-Gnnn.nn-Dnnnnn

Verbindungen

Knotenelemente werden durch Rohre oder Kabel miteinander verbunden. Die Bezeichnung orientiert sich am übergeordneten,

terminierenden Objekt. Backhaul-Verbindungen sind davon ausgenommen.

Es können folgende Verbindungen auftreten:

Bezeichnung Verbindung

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Rnnn Rohr bzw. Rohrverbund

Rnnn.nn Rohr mit Segmentnummer

Rnnn-nn Separiertes Rohr durch Abzweigung von Rohrverbund

Knnn Kabel

Knnn.nn Kabel mit Segmentnummer

I.3.1 Rohr und Rohrverbund

Rohre und Rohrverbund werden in folgen nur noch Rohr genannt. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Rohre erhalten die Bezeichnung entsprechend ihrer Position im Backhaul, Feeder oder Drop

• Jedes zusätzliche Knotenelement unterteilt ein Rohr in Rohrsegmente

• Zweigt ein Rohr von einem Rohrverbund ab, so behält der der Rohrverband seine ID und das abzweigende Rohr erhält

eine davon abgeleitete ID

• Zweit von einem Rohrverbund ein neuer Rohrverbund ab, so erhält dieser eine vom Hauptrohr unabhängige ID

• Bezeichnung Backhaul-Rohre:

Pzzzzzz-Rnnn

Pzzzzzz-Rnnn.nn (Segment)

• Bezeichnung Feeder-Rohre:

Pzzzzzz-Rnnn

Pzzzzzz-Rnnn.nn (Segment)

Pzzzzzz-Rnnn-nn

• Bezeichnung Drop-Rohre:

Pzzzzzz-Fnn-Rnnn

Pzzzzzz-Fnn-Rnnn.nn (Segment)

Pzzzzzz-Fnn-Rnnn-nn

I.3.2 Kabel

Kabel werden dem POP und Faserverteiler zugeordnet. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Kabel erhalten die Bezeichnung entsprechend ihrer Position im Backhaul, Feeder oder Drop

• Jeder Spleiß unterteilt ein Kabel in Kabelsegmente

• Bei nur einem Segment entfällt das zugehörige Suffix

• Bei einer späteren Aufteilung eines Kabels sind die Segmentnummern zu aktualisieren

• Bezeichnung Backhaul-Kabel:

Pzzzzzz-Knnn

Pzzzzzz-Knnn.nn (Segment)

• Bezeichnung Feeder-Kabel:

Pzzzzzz-Knnn

Pzzzzzz-Knnn.nn (Segment)

• Bezeichnung Drop-Kabel:

Pzzzzzz-Fnn-Knnn

Pzzzzzz-Fnn-Knnn.nn (Segment)

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Strecken und Streckenknoten

I.4.1 Strecken und Streckensegmente

Eine Strecke oder Streckensegment definiert die geographische Festlegung des Glasfasernetzes. Jede Strecke oder

Streckensegment wird von zwei Netzknoten gebildet.

Dabei erhält jede Strecke zwischen zwei Abzweigungspunkten eine eindeutige Streckenbezeichnung. An jedem

Abzweigungspunkt wird eine Verbindung physisch oder logisch aufgetrennt. Es gelten die folgenden Merkmale:

• Strecken sind geographisch als Polylinie definiert

• Strecken sind die Verbindung zwischen zwei Abzweigern

• Strecken werden durch Verbinder in Segmente unterteilt

• Strecken können sich überlappen (Bsp. Grabungstrasse, Lufttrasse)

• Strecken besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Strecken werden dem POP und Faserverteiler zugeordnet

• Bezeichnung Backhaul-Strecke:

Pzzzzzz-Snnn

Pzzzzzz-Snnn.nn (Segment)

• Bezeichnung Feeder-Strecke:

Pzzzzzz-Snnn

Pzzzzzz-Snnn.nn (Segment)

• Bezeichnung Drop-Strecke:

Pzzzzzz-Fnn-Snnn

Pzzzzzz-Fnn-Snnn.nn (Segment)

I.4.2 Streckenknoten

Streckenknoten leiten sich von der zugehörigen Strecke ab. Sie dienen der Dokumentation der baulichen Ausführung der

funktionalen Elemente des Glasfasernetzes. Streckenknoten bilden zusammen mit der Strecke das Glasfasernetz geographisch

ab.

Es besteht eine direkte Verbindung zwischen Streckenknoten und funktionalen Knoten. Es können auch mehrere Funktionen in

einem Streckenknoten positioniert sein.

Der Grundstücksübergabepunkt ist ein spezieller Streckenknoten. Dies ist ein reiner Dokumentationspunkt ohne physische

Ausprägung. Sämtliche Grenzüberschreitungen von einem Grundstück ins nächste sind zu erfassen.

Für die Streckenknoten sind folgende Abkürzungen (?) zu verwenden:

H Handhole unterirdische Ausführung klein

M Manhole unterirdische Ausführung groß

S Street Cabinet oberirdische Ausführung

G Gebäude

U Grundstückübergabepunkt

Es gelten folgende Merkmale:

• Streckenknoten sind geographisch als Punkt definiert

• Streckenknoten besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Bezeichnung Backhaul-Streckenknoten:

Pzzzzzz-Snnn-?nn

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• Bezeichnung Feeder-Streckenknoten:

Pzzzzzz-Snnn-?nn

• Bezeichnung Drop-Streckenknoten:

Pzzzzzz-Fnn-Snnn-?nn

Bezeichnung im POP

Für die Dokumentation des Glasfasernetzes ist vor allem der ODF (Optical Distribution Frame) im POP sehr wichtig. Auf dem

ODF werden alle Fasern der Nutzer abgelegt.

Zusätzlich zum ODF sind auch die im POP eingebauten Anlagen zu dokumentieren.

Es gelten die folgenden Merkmale:

• Anlagen besitzen eine lokal und global eindeutige ID

• Es ist die Bezeichnung des POP zu verwenden:

Pzzzzzz

Beispiele

Übersicht der Objektbezeichnung (noegig Handbuch)

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J QUALITÄTSSICHERUNG

Die Qualitätssicherung ist grundlegend für die Funktionsfähigkeit und Dauerhaftigkeit eines leistungsfähigen Glasfasernetzes.

Die Qualitätssicherung überstreckt sich dabei über folgende Bereiche:

Dokumentation

Die präzise Dokumentation aller Netzbestandteile ist grundlegend für die Wertsicherung des gesamten Glasfasernetzes, die

Beschränkung der Betriebskosten und die Dauerhaftigkeit des Netzes.

Während der Erstellung des Netzes hat von der ausführenden Baufirma eine „as build“ Dokumentation zu erfolgen.

Zu dokumentieren sind folgende Bestandteile des Netzes:

Objekt Informationen

POP Lage, Bautyp, eingebaute Technik, Eigentümer,

Baujahr, Bemerkung, Baupläne

Faserverteiler POP, Lage, Ausrichtung, Faserverteilertyp,

Abmessung, Ausrüstung, max. Spleiße, max. Rohre,

Oberfläche, Eigentümer, Baujahr, Bemerkung

Trasse

Hauptleitung

Lage, Tiefe, Rohrtyp, Hersteller, Durchmesser, Anzahl,

Farben, Oberfläche, Eigentümer, Baujahr, Bemerkung

Abzweigungspunkt Lage, Tiefe, Muffentyp, Hersteller, Durchmesser

Baujahr, Bemerkung

Trasse

Hausanschluss

Lage, Tiefe, Rohrtyp, Hersteller, Durchmesser, Anzahl,

Farben, Oberfläche, Eigentümer, Baujahr, Bemerkung

Grundstücksgrenze Lage, Tiefe, Eigentümer, Bemerkung

Trasse

Privatgrundstück

Lage, Tiefe, Rohrtyp, Hersteller, Durchmesser, Anzahl,

Farben, Oberfläche, Eigentümer, Baujahr, Bemerkung

Gebäudeanschluss POP, Faserverteiler, Rohrverbund, Einzelrohr,

Ausbaustatus, Adresse, Standort BEP, Eigentümer,

Kontaktdaten, Steckertyp, Baujahr, Bemerkung

Sonstige Bemerkung

Beschriftung

Für die vor Ort-Identifikation der einzelnen Netzbestandteile ist eine präzise und robuste Beschriftung der einzelnen

Netzbestandteile unabdingbar. Aus diesem Grund muss die Beschriftung folgende Merkmale erfüllen:

• Leicht identifizierbar

• Leicht lesbar

• Beschriftung laut Bezeichnung

• Robust gegenüber vor Ort auftretenden Umwelteinflüssen (mechanisch, chemisch)

• Haltbarkeit

Die Beschriftung der einzelnen Netzbestandteile ist wie folgt auszuführen:

Objekt Beschriftung

POP Gebäude Plakette auf POP

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POP ODF Aufkleber auf ODF

POP Anlagen Aufkleber auf Anlagen

Faserverteiler Plakette auf Muffe oder Schrank

Rohre Eingang Rotes Schild

Rohre Ausgang Grünes Schild

Kabel Aufkleber an Abzweiger

Gebäudeanschluss Aufkleber auf BEP

Faserterminierung Nummerierung in der Spleißbox

Sonstige

Bei einer Mitverlegung bei welcher die endgültige Bezeichnung noch nicht fest steht ist eine temporäre Bezeichnung zu

verwenden.

Vermessung

Die Vermessung aller Bestandteile des Netzes ermöglicht jederzeit die Identifizierung der Lage des Netzes. Diese Daten dienen

sowohl dazu um eventuelle Beschädigung durch Grabungen zu vermeiden, als auch die Instandhaltung, Reparatur oder

Erweiterung des Netzes zu ermöglichen.

Während der Erstellung des Netzes hat von der ausführenden Baufirma eine „as build“ Vermessung zu erfolgen.

Die Vermessung hat folgende Qualitätsansprüche einzuhalten:

• Vermessung aller Netzbestandteile (Trasse, Abzweigungen, Schächte, Endpunkte, etwaige besondere Punkte)

• Vermessungsdokumentation in digitaler Form (Format shp, kml)

• Landeskoordinatensystem Gauß-Krüger M31

• Genauigkeit der Messpunkte +/- 5cm oder besser

• Beschriftung aller vermessenen Netzbestandteile laut Handbuch

• Fotodokumentation (mit Lageinformation) der Trasse, aller Abzweigungen, aller Endpunkte, aller Schächte

Rohr

Unabhängig von den Materialspezifikationen und der Herkunft ist von der ausführenden Firma der ordnungsgemäße Einbau

nachzuweisen. Hierbei sind für alle Mikrorohre im Bereich Backbone und Feeder folgende Nachweise zu erbringen:

• Rohre mit Kabel: Druckprüfung 8bar

• Rohre ohne Kabel: Druckprüfung 8bar, Kalibrierung Durchmesser

Sämtliche Messungen sind digital zu übermitteln.

Faserverteiler

Bei einer Ausführung des Faserverteilers als Muffenlösung sind folgende Nachweise zu erbringen:

• Wasserdichtheit der Muffe durch Druckprüfung

Sämtliche Messungen sind digital zu übermitteln.

Glasfaser

Es gibt unterschiedliche Formen der Qualitätssicherung der Glasfasern. Jede dieser Verfahren bringt jedoch auch beträchtliche

Kosten mit sich.

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Es sind sowohl die Baukosten des Netzes gering zu halten, als auch die Qualität des Netzes zu gewährleisten. Die

durchzuführenden Qualitätstests hängen hierbei vor allem von der Art des Netzbetriebes ab.

Sämtliche Messungen sind digital zu übermitteln.

Es stehen folgende zwei Messmethoden zur Verfügung:

J.6.1 Dämpfungsmessung

Am Anfangspunkt wird sendet eine optische Quelle ein standardisiertes Signal aus. Am Endpunkt wird dieses Signal mit einem

Detektor gemessen. Die Messung ergibt die Dämpfung des Signals.

Die Messung ist laut Norm durchzuführen.

J.6.2 ODTR-Messung

ODTR (Optical Time Domain Reflectormeter) ist eine Reflexionsmessung. Das Messgerät muss jeweils am Anfangspunkt

stationiert werden. Dabei sendet das Messgerät ein definiertes Signal aus. Über die ganze Strecke und an bestimmten Punkten

wird ein Teil des Signals reflektiert. Hierdurch kann sowohl der Faserverlauf als auch die Entfernung von Faserverbindungen

lokalisiert werden.

Dieses Verfahren ist sowohl einseitig als auch zweiseitig durchführbar.

Die Messung ist laut Norm durchzuführen.

J.6.3 Qualitätsmessung durch aktive Netzbestandteile

Diese Form der Qualitätsmessung ermöglicht eine beträchtliche Kosteneinsparung.

Sofern das Netz durch einen integrierten Netzbetreiber betrieben wird ist es möglich eine beschränkte Qualitätsmessung der

Fasern direkt durch die aktiven Netzbestandteile durchzuführen. Hierbei wird durch die Switch im POP und durch den CPE oder

Medienkonverter beim Kunde in beide Richtung die auftretende Dämpfung gemessen.

Durch diese Messung wird sowohl die Qualität der Faser vom POP bis zum Kunde, als auch die richtige Zuordnung der Faser

bestimmt.

J.6.4 Qualitätsmessung bei passiven Netz

Wenn die Aktivierung des Netzes erst nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt, muss die Baufirma welche das Netz errichtet

folgende Messungen durchführen:

• ODTR-Messung: jeder zweiten Faser von POP Richtung Kunde

• Dämpfungsmessung: jede Faser in beide Richtungen