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Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka, Silvia Schmidt und Waltraud Wolff.
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News aus dem
Deutschen Bundestag Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten
Aus dem Inhalt:
• Edi tor ia l S. 1
• Arbeitnehmer benötigen mehr Zeitsouveränität S. 1
• SPD zum Befristungsrecht in der Wissenschaft S. 2
• Menschen mit Behinderung: fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen S. 2
• Öffentliche
Online-Petitionen S. 3
30. April 2013 Ausgabe 4/2013
„Schwarzgeld-Uli“ war das
bestimmende Thema der poli-
tischen Debatte und der poli-
tischen Berichterstattung in
den letzten Tagen. Schwarz-
gelb ist auffällig bemüht die
grundsätzliche Bedeutung
dieses „Falles“ kleinzureden.
Regelmäßig ist aus schwarz-
gelben Kreisen ist zu hören,
der Fall „eigne sich nicht für
Wahlkampfzwecke“.
Warum eigentlich nicht?
Abstrakte und komplizierte
politische Themen und Ent-
scheidungen werden für die
meisten BürgerInnen immer
noch am besten durch kon-
Liebe Genossinnen und Genossen!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Arbeitnehmer benötigen mehr Zeitsouveränität Jeder fünfte erwerbstätige
Mensch arbeitet - laut Statisti-
schem Bundesamt - in Teil-
zeit. Diese Beschäftigungs-
form ermöglicht es vielen,
Familie und Beruf besser zu
vereinbaren.
Häufig ist die tatsächliche Ar-
beitszeit jedoch niedriger oder
höher als die gewünschte.
Viele Teilzeitbeschäftigte kön-
nen meist nicht in die Vollzeit-
arbeit zurückkehren. Vor al-
lem schwangere Frauen oder
Arbeitnehmer, die mehr Zeit
für die Pflege ihrer Familien-
angehörigen benötigen, sind
in der „Teilzeitfalle“ gefangen.
Den Frauen wird auch da-
durch der Weg in die Füh-
rungsetagen der deutschen
Firmen verbaut denn Füh-
rungspositionen werden fast
krete Beispiele verständlich.
Und genau aus diesem
Grund macht Schwarzgeld-
Uli schwarz-gelb so viel
Angst.
Schließlich verstößt sein
Verhalten zutiefst gegen das
Gerechtigkeitsempfinden der
allermeisten BürgerInnen.
Und schließlich war es Herr
Hoeneß selber, der mitteilte,
dass er gehofft habe mit Hilfe
des geplanten deutsch-
schweizerischen Steuerab-
kommen seine Steuerhinter-
ziehung geräuschlos – also
anonym – klären zu können.
Dann hätte er weiterhin in
Talkshows gegen eine ver-
nünftige Steuerpolitik polemi-
sieren können.
Die Verhinderung des ge-
planten deutsch-schweiz-
erischen Steuerabkommen
war und bleibt richtig.
Herzliche Grüße
ausschließlich von Vollzeit-
beschäftigten besetzt.
Viele private Verpflichtungen
binden die Menschen nicht
ihr ganzes Leben. Die SPD
hat daher einen Gesetzent-
wurf eingebracht, der vor-
sieht, dass jeder die Mög-
lichkeit haben soll, in die be-
fristete Arbeitszeitreduzie-
rung zu wechseln. Allerdings
soll auch ein gesetzlicher
Anspruch zur Rückkehr zur
Vollzeit bestehen.
Nicht immer aber ist Teilzeit
möglich. Der Antrag verlangt
daher, dass die Betriebe dar-
legen müssen, dass Teilzeit-
anstellungen nicht mit ihrer
Organisation und dem Ar-
beitsablauf vereinbar ist. In
dem Gesetzentwurf werden
die wesentlichen Gründe für
den Wechsel zu Teilzeit fest-
gehalten. Die lägen vor,
wenn die Arbeitnehmerin
oder der Arbeitnehmer:
mindestens ein Kind unter
14 Jahren hat oder
ein Familienangehöriger/
Lebensgefährtin / Lebens-
gefährte pflegebedürftig ist
und dies durch ein ärztli-
ches Gutachten bestätigt
wird.
Teilzeitarbeit ist nicht per se
schlecht oder gut – auf die
Lebenslage kommt es an.
Weniger Arbeitsaufwand be-
deutet mehr Zeit für andere
Dinge. Teilzeit sichert Ar-
beitsplätze und schafft neue.
Aber Arbeitnehmer müssen
das Recht haben, selbst zu
bestimmen, wie viel sie
arbeiten möchten.
Die sachsen-anhaltischen SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag
Burkhard Lischka, MdB
Tel.: 030-227-71908 [email protected]
Silvia Schmidt, MdB
Tel.: 030-227-73109 [email protected]
Waltraud Wolff, MdB
Tel.: 030-227-72591 [email protected]
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 11011 Berlin
Unsere Bürgerbüros:
Siehe S. 3
Impressum
Editorial
Weitergehende Infos:
SPD-Antrag: Mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte - Teilzeitarbeit gestalten (Drucksache
17/13084).
News aus dem Deutschen Bundestag Seite 2 von 3
Um die Berufs- und damit
Lebensperspektiven junger
WissenschaftlerInnen zu
verbessern, hat die SPD-
Fraktion eine Novelle des
Befristungsgesetzes in den
Bundestag eingebracht. Ein
gleichgerichteter Gesetzent-
wurf wird im Mai in den Bun-
desrat eingebracht. Anlass
war, dass eine wissenschaft-
liche Untersuchung bereits
2011 eklatante Fehlentwick-
lungen festgestellt hat. Die
Koalition jedoch ignoriert das
Problem.
Wissenschaft als Beruf muss
attraktiv sein. Der wissen-
schaftliche Nachwuchs darf
nicht durch schlechte Ar-
beitsbedingungen und Per-
spektiven abgeschreckt wer-
den. Die Gesetzesnovelle hat
zum Ziel, die arbeitsrechtli-
che Position der Beschäftig-
ten im Wissenschaftsbetrieb
zu stärken, Mindestlaufzeiten
von Befristungen zu definie-
ren und die Rolle der Tarif-
SPD-Gesetzentwurf zum Befristungsrecht in der
Wissenschaft partner zu stärken. Damit sol-
len insbesondere unbegrün-
dete kleinteilige Befristungen
von unter einem Jahr an
Hochschulen und außeruni-
versitären Einrichtungen ver-
hindert werden. Auch der
Schutz der Promovierenden
vor Ausnutzung muss ver-
bessert werden. Die wichtigs-
ten konkreten Regelungsin-
halte sind daher:
In der Promotionsphase
soll die bis zu 6 Jahre mög-
liche Qualifizierungsbefris-
tung nur dann genutzt wer-
den dürfen, wenn entspre-
chende Betreuungsverein-
barungen geschlossen wur-
den. Darin sind die Rechte
und Pflichten der Promovie-
renden festzulegen. Insbe-
sondere ist das Qualifizie-
rungsziel der Beschäftigung
zu gewährleisten.
In der Postdoc-Phase sol-
len die Vertragslaufzeiten
regelmäßig zwei Jahre be-
tragen.
Bei Befristungen auf Basis
einer Drittmittelfinanzierung
soll deren Laufzeit künftig
mindestens über den ge-
samten Zeitraum reichen,
für den auch die Mittelbe-
willigung vorliegt. Bei Bewil-
ligungen von über zwei
Jahren müssen die darauf
basierenden Beschäfti-
gungsverträge mindestens
24 Monate laufen.
Das vorgelegte Gesetz
schafft einen neuen, tragfähi-
gen Ausgleich zwischen den
unbestrittenen besonderen,
sachgerechten Befristungs-
bedarfen im Wissenschafts-
betrieb und den Interessen
der Beschäftigten.
Weitere Regelungsvorschlä-
ge, etwa zur Verbesserung
der Familienkomponente
oder zur weiteren Einschrän-
kung von Drittmittelbefristun-
gen, wird die SPD-Fraktion in
den parlamentarischen Bera-
tungen prüfen.
Burkhard Lischka, MdB
1. Mai, 11.00 Maikundgebung und SPD-Infostand, Alter Markt, Magdeburg
2. Mai, 16.00 Gesprächsrunde der Bundestagsdirektkandidaten des Wahlkreises Magdeburg-Schönebeck mit VERDI, Gewerkschaftshaus, Otto-von-Guericke-Str. 6, Magdeburg
4. Mai, 10.00 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Eggersdorf, Reformstr. 6a, Eggersdorf
4. Mai, 14.00 20 Jahre Jugendfeuerwehr Prester - Scheckübergabe, Freiwillige Feuerwehr Prester, Alt Prester 67, Magdeburg
8. Mai, 9.00 Vortrag anlässlich des Europa-Schulprojekttag, Schiller Gymnasium Calbe, Große Angergasse 10, Calbe
8. Mai, 13.00 Übergabe Tierpatenschaftsurkunde an Burkhard Lischka, MdB, Tiergehege Wartenberg, Calbe
21. Mai, 14.00 Diskussion mit IG Bau-Senioren, Ernst-Reuter-Haus, Bürgelstr. 1, Magdeburg
Waltraud Wolff, MdB
2. Mai, 17.00 Fachgespräch der FES zum Thema: "Kindergesundheit in Sachsen-Anhalt: Prinzip Hoffnung?", Johanniter-Kran-kenhaus, Wendstr. 31, Stendal
3. Mai, 11.00 Auftaktveranstaltung der IG BCE zum Thema "Gute Arbeit", Burgstr. 72, Halle
4. Mai, 14.00 Festveranstaltung 150 Jahre Gesangsverein Concordia 1863, Turnhalle, Straße der Einheit, Hamersleben
6. Mai, 9.00 Vorlesetag in der KiTa "Spetzen-pieper", Wiesenweg 2, Wegenstedt
8. Mai, 13.00 Einweihung E.ON Avacon Standort, Bahnhofstr. 13, Genthin
29. Mai, 18.00 Podiumsdiskussion der FES zum Thema: Herkunft=Zukunft? Macht Armut Kinder krank?, Gasthof Jacobshöhe, Vorderstr. 5, Gröningen
30. Mai, 15.00 Treffen mit der Schermener Schachgruppe, Gemeinde-zentrum, Schulstr., Schermen
Auswahl unserer (partei-) öffentlichen
Termine in Sachsen-Anhalt:
Weitergehende Infos:
SPD-Antrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes überbefristete
Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Drs. 17/12531)
In Deutschland sind Unter-
nehmen mit mehr als 20 Ar-
beitsplätzen verpflichtet, fünf
Prozent ihrer Arbeitsplätze
schwerbehinderten Menschen
zur Verfügung zu stellen.
Fast jedes dritte Unterneh-
men erfüllt die gesetzliche
Beschäftigungspflicht nicht
oder nur unzureichend. Wer
der Verpflichtung nicht nach-
kommt, muss eine Aus-
gleichsabgabe bezahlen, die
je nach Erfüllungsquote zwi-
schen 115 Euro bis 290 Euro
pro Monat und unbesetztem
Pflichtplatz liegt.
Die Arbeitslosenquote
schwerbehinderter Menschen
ist seit Jahren fast doppelt so
hoch wie die nicht-
behinderter Menschen und
steigt weiter an.
Die SPD-Fraktion will für be-
hinderte Menschen einen fai-
ren Zugang zum Arbeits-
markt ermöglichen und hat
dazu einen umfangreichen
Maßnahmenkatalog formu-
liert,
Um für schwer behinderte
Menschen eine bessere Be-
schäftigungsquote zu errei-
chen, wollen wir die Unter-
nehmen stärker in die Pflicht
nehmen. Dazu soll die Aus-
gleichsabgabe mehr als ver-
doppelt werden und die
Pflichtquote von fünf auf
sechs Prozent angehoben
werden. Letztere war 2003
abgesenkt worden mit der
Verpflichtung für die Unter-
nehmen, schwerbehinderte
Arbeitslose in Arbeit zu brin-
gen. Das hat jedoch nicht
funktioniert. Also soll die
Quote wieder erhöht werden.
Die Ausgleichsabgabe soll
künftig für die Inklusion von
Menschen mit Behinderun-
gen in den Arbeitsmarkt ver-
wendet werden und nicht
mehr für Behindertenwerk-
stätten und Wohnheime.
Weitergehende Infos:
SPD-Antrag: Ausgleichsabgabe erhöhen und Menschen mit Behinderung fairen Zugang
zum Arbeitsmarkt ermöglichen (Drs.17/9931)
Menschen mit Behinderung: fairen Zugang
zum Arbeitsmarkt ermöglichen
News aus dem Deutschen Bundestag Seite 3 von 3
Seit 2005 gibt es die Möglich-
keit beim Deutschen Bundes-
tag Petitionen über das Inter-
net einzureichen. Neben der
Einzelpetition, mit der jeder
sein Anliegen an den Petiti-
onsausschuss des Deutschen
Bundestages schicken kann
und die anonym behandelt
wird, gibt es die öffentliche
Petition.
Die öffentliche Petition ist ei-
ne elektronisch eingereichte
Petition, die auf Verlangen
des Petenten auf dem Inter-
netportal des Petitionsaus-
schusses veröffentlicht wird.
Ab dem Zeitpunkt der Veröf-
fentlichung haben alle regis-
trierten Nutzer des Portals für
vier Wochen die Möglichkeit,
die Petition elektronisch
mitzuzeichnen, also das An-
liegen zu unterstützen. Der
Petent muss also nicht erst
mühsam auf Unterschriften-
suche gehen, wie dies vorher
bei der klassischen Sammel-
petition der Fall war.
Innerhalb der besagten Frist
können die registrierten Nut-
Öffentliche Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag Burkhard Lischka, MdB
Bürgelstr. 1 39104 Magdeburg Tel.: 0391-50965475 Fax: 0391-50965476
Mitarbeiter: Christian Hausmann Dennis Hippler
Collegienstraße 59a 06886 Lutherstadt Wittenberg
www.burkhard-lischka.de
----------
Silvia Schmidt, MdB
Entenplan 1 06217 Merseburg
Mitarbeiterin: Karin Gerste
Tel.: 03461-275690 Fax: 03461-275688
Kylische Straße 54d 06526 Sangerhausen
MitarbeiterInnen: Kristian Cierpka
Antje Albrecht
Tel.: 03464-279791 Fax: 03464-279791
www.silviaschmidt.de
----------
Waltraud Wolff, MdB
Bahnhofstr. 18 39326 Wolmirstedt
Mitarbeiterinnen: Eva Marquardt Annette Wilke
Tel.: 039201-21201 Fax: 039201-29101
www.waltraud-wolff.de
zer des Petitionsportals in ei-
genen Foren auch Diskussi-
onsbeiträge erstellen und ihre
Meinung zu den jeweiligen
Themen darstellen – um so
die politische Meinungsbil-
dung aktiv mitzugestalten.
Wenn der Petent für sein An-
liegen innerhalb von vier Wo-
chen 50.000 Unterstützer ge-
winnen kann, erreicht die Peti-
tion das so genannte Quorum.
Dann wird über die Petition im
Regelfall im Petitionsaus-
schuss öffentlich beraten. Das
besondere daran: Der Petent
wird zu dieser Beratung einge-
laden und kann sein Anliegen
persönlich mit den Abgeord-
neten vom Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages
diskutieren.
Doch völlig unabhängig von
der Anzahl an Unterstützern
wird JEDE Petition nach Ab-
lauf der Mitzeichnungsfrist
parlamentarisch geprüft.
Natürlich gibt es einige Hür-
den, bevor aus einer elektro-
nisch eingereichten Petition
eine öffentliche, bzw. veröf-
fentlichte Petition wird: So
muss das Anliegen von all-
gemeinem Interesse sein, die
Petition darf sich also weder
im Ganzen noch in Teilen auf
Personen beziehen. Zudem
muss der Bundestag zustän-
dig sein, es darf sich somit
nicht um eine Bitte handeln,
deren Erfüllung im Zustän-
digkeitsbereich der Länder
liegt. Die weiteren Anforde-
rungen für eine Veröffentli-
chung im Internet können
hier eingesehen werden.
Ende April befanden sich 38
Petitionen auf der Homepage
des Bundestages zur Mit-
zeichnung. Die Petitionen,
die derzeit die meisten Un-
terschriften aufweisen for-
dern beispielsweise die Her-
absetzung des Mehrwert-
steuersatzes für Schulessen
auf sieben Prozent, die Ab-
schaffung der Luftverkehrs-
steuer oder eine gesetzliche
Mindestgeschwindigkeit beim
mobilen Internet.
JA, ich will den Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten regelmäßig per Email erhalten !
Name:……………………………………………………………………………………………………………….
Adresse:…………………………………………………………………………………………………………….
Email: ……………………………………………………………………………………………………………….
Diesen Abschnitt bzw. diese Angaben bitte an: SPD-Mitglied ? ja - nein per Fax: 030-227 70166 oder: per Email: [email protected] oder: per Brief: Waltraud Wolff, MdB; Deutscher Bundestag, Platz der Republik; 11011 Berlin.
Unsere Bürgerbüros:
Weitergehende Infos:
Übersicht der Petitionen, die derzeit mitgezeichnet werden können
Übersicht über abgeschlossene öffentliche Petititionen
Ablauf und Inhalt eines Petitionsverfahrens – stichwortartig
Richtlinie für Behandlung öffentlicher Petitionen