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News aus dem Deutschen Bundestag Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten Aus dem Inhalt: Editorial S. 1 Zum Umgang mit der Sterbehilfe S. 1 BAföG-Reform beschlossen S. 2 Helene Weber- Preis 2015 S. 3 4. Dezember 2014 Ausgabe 11/2014 Diese Tage wird es uns an- gesichts zahlreicher Berichten in den Medien wieder beson- ders bewusst: Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht. In Deutschland su- chen derzeit rund 200.000 Flüchtlinge Schutz. Viele Menschen, die bei uns Schutz suchen, sind gut aus- gebildet und wollen sich mit ihren Fähigkeiten in unsere Gesellschaft einbringen. Um ihre Integration in unsere Ge- sellschaft zu unterstützen, haben wir erhebliche rechtli- che Veränderungen durchge- setzt: Asylsuchende können nun schneller eine Arbeit auf- nehmen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Sie erhalten einen besseren Zu- Liebe Genossinnen und Genossen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Umgang mit der Sterbehilfe Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzwei- felt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? In dieser Frage ist die Gesell- schaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzte sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung er- laubt sein. Andere sind der Meinung, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe das womög- lich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe. Die Diskussion geht auch quer durch alle Par- teien und Fraktionen. Das Parlament hat sich kürz- lich in einer so genannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Sterbehilfe befasst. Damit wollen die Parlamenta- rier eine breite gesellschaftli- che Debatte über die Beglei- gang zu Sprachkursen und können leichter den Wohnort wechseln. Das sind alles wichtige Schritte auf dem Weg zu einer modernen Flüchtlingspolitik. Die Unterbringung und Be- treuung der Flüchtlinge ist ohne Frage für die betroffe- nen Kommunen ein beson- derer Kraftakt. Deshalb ist es gut, dass sich Bund und Länder nun gemeinsam auf ein Gesamtkonzept verstän- digt haben, um die Lasten der hohen Flüchtlingszahlen gesamtstaatlich zu schultern. 2015 werden z.B. zusätzliche Hilfen in Höhe von 500 Milli- onen Euro zur Verfügung ge- stellt und Bundesimmobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen mietzinsfrei überlassen. Die Welle der Hilfsbereit- schaft in unserer Bevölke- rung ist groß das ist erfreu- lich. Gleichzeitig wollen eini- ge die Gelegenheit nutzen, um Ressentiments schüren. Ein herzliches Dankeschön von uns an alle, die diesen entgegentreten und ihnen deutlich machen, dass sie nicht die Mehrheit der Deut- schen repräsentieren! Herzliche Grüße Für die Landesgruppe Vorsitzende tung von Sterbenden in Gang setzen. Ziel ist es, einen ge- setzlichen Rahmen zur Ster- behilfe zu finden. Bis dato ist die rechtliche La- ge in Deutschland folgen- dermaßen: Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unter- lassen oder Abbruch lebens- verlängernder Maßnahmen) ist seit 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht. Indirekte Sterbehilfe (In- kaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund schmerzlin- dernder Behandlung im Ein- verständnis mit dem Betrof- fenen) ist zulässig. Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Gif- tes, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verbo- ten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Sui- zid. Ein Strafbarkeitsrisiko be- steht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines hand- lungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt. Die aktive Sterbehilfe (Tö- ten auf Verlangen zum Bei- spiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen strafbar. Zwei zentrale Positionspapiere in der Debatte sind von sozi- aldemokratischen MdBs (mit-) verfasst worden. Eines wurde von der stellvertretenden Frak- tionsvorsitzende Eva Högl mit ihrer Kollegin Kerstin Griese verfasst. Högl und Griese se- hen keinen Grund zu einer gesetzlichen Änderung. Die Abgrenzung zwischen strafba- rer Tötung auf Verlangen und straffreier Beihilfe zum Suizid habe sich in Deutschland be- währt so die Autorinnen. Fortsetzung S. 2 Die sachsen-anhaltischen SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag Dr. Karamba Diaby, MdB Tel.: 030-227-73460 [email protected] Marina Kermer, MdB Tel.: 030-227-75544 [email protected] Burkhard Lischka, MdB Tel.: 030-227-71908 [email protected] Waltraud Wolff, MdB Tel.: 030-227-72591 [email protected] Deutscher Bundestag Platz der Republik 11011 Berlin Unsere Bürgerbüros: Siehe S. 3 Impressum Editorial

News aus dem Deutschen Bundestag (Ausgabe 11/2014)

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Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka, Waltraud Wolff, Marina Kermer und Dr. Karamba Diaby.

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Page 1: News aus dem Deutschen Bundestag (Ausgabe 11/2014)

bi

News aus dem

Deutschen Bundestag Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten

Aus dem Inhalt:

• Edi tor ia l S. 1

• Zum Umgang mit der Sterbehilfe S. 1

• BAföG-Reform beschlossen S. 2

• Helene Weber-

Preis 2015 S. 3

4. Dezember 2014 Ausgabe 11/2014

Diese Tage wird es uns an-

gesichts zahlreicher Berichten

in den Medien wieder beson-

ders bewusst: Weltweit sind

Millionen Menschen auf der

Flucht. In Deutschland su-

chen derzeit rund 200.000

Flüchtlinge Schutz.

Viele Menschen, die bei uns

Schutz suchen, sind gut aus-

gebildet und wollen sich mit

ihren Fähigkeiten in unsere

Gesellschaft einbringen. Um

ihre Integration in unsere Ge-

sellschaft zu unterstützen,

haben wir erhebliche rechtli-

che Veränderungen durchge-

setzt: Asylsuchende können

nun schneller eine Arbeit auf-

nehmen und selbst für ihren

Lebensunterhalt sorgen. Sie

erhalten einen besseren Zu-

Liebe Genossinnen und Genossen!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zum Umgang mit der Sterbehilfe Wenn ein Mensch todkrank

ist, Schmerzen hat, verzwei-

felt ist, sollte er dann Hilfe

zum Sterben bekommen?

In dieser Frage ist die Gesell-

schaft gespalten, geht sie

doch einher mit Ängsten und

Unsicherheiten. Viele sind der

Meinung, Ärzte sollten unter

strengen Voraussetzungen

Beihilfe zur Selbsttötung er-

laubt sein. Andere sind der

Meinung, die Gesetze sollten

so bestehen bleiben, wie sie

sind, sonst führe das womög-

lich zur Freigabe einer aktiven

Sterbehilfe. Die Diskussion

geht auch quer durch alle Par-

teien und Fraktionen.

Das Parlament hat sich kürz-

lich in einer so genannten

Orientierungsdebatte erstmals

mit der Sterbehilfe befasst.

Damit wollen die Parlamenta-

rier eine breite gesellschaftli-

che Debatte über die Beglei-

gang zu Sprachkursen und

können leichter den Wohnort

wechseln. Das sind alles

wichtige Schritte auf dem

Weg zu einer modernen

Flüchtlingspolitik.

Die Unterbringung und Be-

treuung der Flüchtlinge ist

ohne Frage für die betroffe-

nen Kommunen ein beson-

derer Kraftakt. Deshalb ist es

gut, dass sich Bund und

Länder nun gemeinsam auf

ein Gesamtkonzept verstän-

digt haben, um die Lasten

der hohen Flüchtlingszahlen

gesamtstaatlich zu schultern.

2015 werden z.B. zusätzliche

Hilfen in Höhe von 500 Milli-

onen Euro zur Verfügung ge-

stellt und Bundesimmobilien

zur Unterbringung von

Flüchtlingen mietzinsfrei

überlassen.

Die Welle der Hilfsbereit-

schaft in unserer Bevölke-

rung ist groß – das ist erfreu-

lich. Gleichzeitig wollen eini-

ge die Gelegenheit nutzen,

um Ressentiments schüren.

Ein herzliches Dankeschön

von uns an alle, die diesen

entgegentreten und ihnen

deutlich machen, dass sie

nicht die Mehrheit der Deut-

schen repräsentieren!

Herzliche Grüße

Für die Landesgruppe

Vorsitzende

tung von Sterbenden in Gang

setzen. Ziel ist es, einen ge-

setzlichen Rahmen zur Ster-

behilfe zu finden.

Bis dato ist die rechtliche La-

ge in Deutschland folgen-

dermaßen:

Die passive Sterbehilfe

(Sterbenlassen durch Unter-

lassen oder Abbruch lebens-

verlängernder Maßnahmen)

ist seit 2010 erlaubt, wenn

sie dem erklärten Willen des

Patienten entspricht.

Indirekte Sterbehilfe (In-

kaufnahme eines verfrühten

Todes aufgrund schmerzlin-

dernder Behandlung im Ein-

verständnis mit dem Betrof-

fenen) ist zulässig.

Assistierter Suizid (Hilfe

bei der Selbsttötung etwa

durch Bereitstellen eines Gif-

tes, das der Patient selbst zu

sich nimmt) ist nicht verbo-

ten, kann aber strafbar sein

als Mitwirkung an einem

nicht freiverantwortlichen Sui-

zid. Ein Strafbarkeitsrisiko be-

steht zum Beispiel, wenn der

Arzt die Rettung eines hand-

lungsunfähig gewordenen

Sterbenden unterlässt.

Die aktive Sterbehilfe (Tö-

ten auf Verlangen zum Bei-

spiel mithilfe einer tödlichen

Substanz) ist als Tötung auf

Verlangen strafbar.

Zwei zentrale Positionspapiere

in der Debatte sind von sozi-

aldemokratischen MdBs (mit-)

verfasst worden. Eines wurde

von der stellvertretenden Frak-

tionsvorsitzende Eva Högl mit

ihrer Kollegin Kerstin Griese

verfasst. Högl und Griese se-

hen keinen Grund zu einer

gesetzlichen Änderung. Die

Abgrenzung zwischen strafba-

rer Tötung auf Verlangen und

straffreier Beihilfe zum Suizid

habe sich in Deutschland be-

währt – so die Autorinnen.

Fortsetzung S. 2

Die sachsen-anhaltischen SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag

Dr. Karamba Diaby, MdB

Tel.: 030-227-73460 [email protected]

Marina Kermer, MdB

Tel.: 030-227-75544 [email protected]

Burkhard Lischka, MdB

Tel.: 030-227-71908 [email protected]

Waltraud Wolff, MdB

Tel.: 030-227-72591 [email protected]

Deutscher Bundestag Platz der Republik

11011 Berlin

Unsere Bürgerbüros: Siehe S. 3

Impressum

Editorial

Page 2: News aus dem Deutschen Bundestag (Ausgabe 11/2014)

News aus dem Deutschen Bundestag Seite 2 von 3

Ärztliche Möglichkeiten, die

es heute schon gebe, dürften

aber nicht eingeschränkt wer-

den. Sie betonen aber, dass

der ärztlich assistierte Suizid

oder gar die aktive Sterbehilfe

keinesfalls zu einem Rechts-

anspruch werden dürfen.

Die stellvertretenden Frakti-

onsvorsitzenden Carola Rei-

mann und Karl Lauterbach

sowie der innenpolitischer

Sprecher Burkhard Lischka

vertreten dagegen in ihrem

mit einigen Unionsabgeordne-

ten erarbeiten Positionspapier

die Ansicht, dass die Beihilfe

zum Suizid durch den Arzt

solle unter strenger Begren-

zung in Einzelfällen möglich

sein und im Gegensatz zu

heute einheitlich geregelt

werden. Die Beihilfe zum Sui-

zid solle kein neues Betäti-

gungsfeld werden, aber sie

solle die Selbstbestimmung

der Menschen stärken. Denn

– so Lischka – die Würde des

Sterbehilfe Fortsetzung von S. 1 Menschen „sollte nicht nur in

seinem Leben, sondern auch

in seinem Tod unantastbar

sein“

Für das Frühjahr nächsten

Jahres werden mehrere Ge-

setzentwürfe von Abgeordne-

tengruppen erwartet, die dann

im Detail beraten werden sol-

len. Ende 2015 soll ein Ge-

setz beschlossen werden.

Die Landesgruppe Sachsen-

Anhalt der SPD-Bundestags-

fraktion plant 2015 mehrere

Veranstaltungen zu dieser

Debatte durchzuführen.

8. Dezember, 18.00 Fraktionssitzung der SPD-Stadtratsfraktion, Beratungs-raum, Stadthaus Halle (Saale)

10. Dezember, 11.00 Festveranstaltung anlässlich des Wechsels der Leitung der Bundeskasse Halle, Bundes-kasse, Festsaal Haus 18, Merseburger Straße 196, Halle

10. Dezember, 14.00 Besuch der Gemeinschafts-unterkunft Huttenstraße, Huttenstraße 56, Halle (Saale)

11. Dezember, 8.45 Projekt des Landesaktions-planes für Demokratie- und Toleranzerziehung, Grundschule Bennstedt, Rüstergarten 24, Salzatal

Marina Kermer, MdB

6. Dezember, 18.00 Festveranstaltung des SPD-Ortsvereins Stendal anlässlich des 25. Jahrestages der Wiedergründung des SPD-Ortsvereins Stendal, Hotel am Bahnhof, Bahnhofstr. 30, Stendal

8. Dezember, 9.30 Weihnachtslesung, Kita Märchenland, Juri-Gagarin Str. 14, Stendal

8. Dezember, 18.15 SPD-Landesvorstand, Ernst-Reuter-Haus, Bürgelstr. 1, Magdeburg

9. Dezember, 16.30 Weihnachtslesung vor Kindern in der Stadt- und Kreisbibliothek Salzwedel, Freydanck´sche Villa, Vor dem Neuperver Tor 2, Salzwedel

10. Dezember, 18.00 Vortrag auf Jahresabschluss-veranstaltung des Verbands selbständiger Frauen in Sachsen-Anhalt e.V. (AMU) zum Thema: Die ärztliche Versorgung auf dem Land, Deutsches Haus, Friedensstraße 91, Arendsee

11. Dezember, 17.30 Gemeinsame Sitzung mit der Arbeitsgemeinschaft der SozialdemokratInnen im Gesundheitswesen, Ernst-Reuter-Haus, Bürgelstr. 1, Magdeburg

BAföG-Reform beschlossen Der Bundestag hat im No-

vember mit den Stimmen der

Koalitionsfraktionen eine Re-

form des BAföG beschlossen.

Ab 2015 übernimmt der Bund

die Kosten der Ausbildungs-

förderung vollständig und ent-

lastet so die Länder. Im zwei-

ten Halbjahr 2016 steigen die

Fördersätze und Freibeträge

für SchülerInnen und Studie-

rende um sieben Prozent.

Seit 1971 schafft das Bundes-

ausbildungsförderungsgesetz

mehr Chancengleichheit in der

Bildung und ermöglicht Kin-

dern aus einkommensschwä-

cheren Familien, ein Studium

zu absolvieren. Es gibt kaum

ein sozialdemokratischeres

Gesetz als das BAföG.

Von der jetzt beschlossenen

BAföG-Reform profitieren

SchülerInnen und Studierende

gleich mehrfach. Die Bedarfs-

sätze und die Einkommens-

freibeträge werden ab August

bzw. ab dem Wintersemester

2016 um sieben Prozent an-

gehoben. Dadurch sind künftig

110.000 junge Menschen

mehr als bisher BAföG-

berechtigt. Der Wohnkosten-

zuschlag steigt ebenfalls. Ins-

gesamt beträgt der Förde-

rungshöchstsatz dann 735

Euro statt bisher 670 Euro.

Erhöht wird auch der Kinder-

betreuungszuschlag – auf

pauschal 130 Euro pro Kind.

Bereits ab Januar 2015 trägt

der Bund die Kosten für das

BAföG allein und entlastet so

die Länder um 1,17 Milliarden

Euro jährlich. Die Länder

können mit dem eingesparten

Geld zusätzliche Kita-Plätze,

gute Betreuung, bessere

Schulen und Hochschulen

finanzieren.

Zudem hat der Bundestag ei-

ne Grundgesetzänderung be-

schlossen und das so ge-

nannte Kooperationsverbot

für den Bereich der Hoch-

schulen gelockert. In Wissen-

schaft, Forschung und Lehre

können Bund und Länder

künftig einfacher und dauer-

haft zusammenarbeiten.

Weitergehende Infos

Positionspapier von Burkhard Lischka, Carola Reimann, Lauterbach, u.a.

Positionspapier von Kerstin Griese und Eva Högl

Debatte Bundestag: Protokoll Video

Eckpunktepapier des Bun-desgesundheitsministers zur Verbesserung der Hos-pitiz und Palliativversorgung

Auswahl unserer (partei-) öffentlichen

Termine in Sachsen-Anhalt

4. Dezember, 14.00 Sitzung des Magdeburger Stadtrates, Altes Rathaus, Alter Markt 6, Magdeburg

6. Dezember, 10.00 Grußwort auf der 25. Landesverbandsschau der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalts, Messehalle 1, Tessenowstr. 9a, Magdeburg

8. Dezember, 18.15 Sitzung des SPD-Landesvorstandes, Ernst-Reuter-Haus, Bürgelstr. 1, Magdeburg

13. Dezember, 15.30 THW-Jahresabschluss-veranstaltung, An der Encke-Kaserne 7, Magdeburg

19. Dezember, 18.00 Glühweinausschank durch Burkhard Lischka für einen guten Zweck, Magdeburger Weihnachtsmarkt, Alter Markt, Magdeburg

Waltraud Wolff, MdB

5. Dezember, 18.00 Informations- und Diskussionsabend der SPD zum Thema „TTIP und CETA – Chance oder Bedrohung“ im Mehrgenerationenhaus, Theodor-Müller-Str. 16, Oebisfelde

6. Dezember, 10.00 AfA-Klausursitzung, Staßfurter Landhaus, Hohlweg 1, Staßfurt

8. Dezember, 18.00 Fraktionssitzung SPD-Kreistagsfraktion im Rasthof Börde, Pflaumenallee 1, Uhrsleben

9. Dezember, 9.30 Sozialkundeunterricht in der Fachschule für Landwirtschaft und Gartenbau, Marienkirchplatz 2, Haldensleben

10. Dezember, 9.00 „Mobilität für ältere Jugendliche Sekundarstufe I“, Projektvor-stellung, Bürgerbüro, Bahnhofstr. 18, Wolmirstedt

10. Dezember, 16.00 Besuch der Lebenshilfe Harz-kreis-Quedlinburg, Thema Bun-desteilhabegesetz, Bildungs-haus Carl Ritter, Heiligegeiststr. 8, Quedlinburg

11. Dezember, 15.00 Seniorenweihnachtsfeier der IG BCE (BOG Zielitz), Katharinensaal, Schlossdomäne, Wolmirstedt

11. Dezember, 18.00 Stadtratssitzung, Rathaus, August-Bebel-Str., Wolmirstedt

Dr. Karamba Diaby, MdB

Auswahl unserer (partei-) öffentlichen

Termine in Sachsen-Anhalt

Burkhard Lischka, MdB

Weitergehende Infos:

Drucksache Gesetzentwurf

18/1798

Gesamtdebatte:

Text Video

Page 3: News aus dem Deutschen Bundestag (Ausgabe 11/2014)

News aus dem Deutschen Bundestag Seite 3 von 3

Frauenbewegung, Sozialar-

beit und politisches Engage-

ment – diese Themen sind

mit dem Namen Helene We-

ber aufs Engste verknüpft.

Am 17. März 1881 in Wup-

pertal geboren, wurde Helene

Weber zuerst Volksschulleh-

rerin und studierte anschlie-

ßend Romanistik, Philoso-

phie, Volkswirtschaftslehre

und Geschichte. 1916 grün-

dete Helene Weber die So-

ziale Frauenschule des Ka-

tholischen Deutschen Frau-

enbundes und blieb ihr Leben

lang deren Vorsitzende.

Ebenso war Helene Weber

Mitbegründerin des Vereins

katholischer deutscher Sozi-

albeamtinnen (1918) und lei-

tete diesen bis 1933 ehren-

amtlich. Zu Beginn des Drit-

ten Reichs verlor sie aus poli-

tischen Gründen ihre Stellung

im Ministerium und arbeitete

von da an hauptberuflich als

Vorsitzende des Vereins. Zur

gleichen Zeit begann sie ihr

Engagement im Katholischen

Fürsorgeverein für Frauen,

Mädchen und Kinder in Ber-

lin.

Helene Weber war Mitglied

der Weimarer Nationalver-

sammlung und 1919/1920 an

der Entwicklung der Weima-

rer Verfassung beteiligt. Als

erste weibliche Ministerialrä-

tin der Weimarer Republik

war sie Gestalterin wichtiger

Bereiche der Sozial- und

Helene Weber-Preis 2015 Helene Weber - eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ Dr. Karamba Diaby, MdB

Große Märkerstraße 6 06108 Halle Große Steinstraße 58 06108 Halle Tel.: 0345 – 68 278 441/442 Fax: 0345 – 68 278 443

MitarbeiterInnen: Franca Meye [email protected]

Marcel Muschter [email protected]

www.karamba-diaby.de -----------

Marina Kermer, MdB Stadtseeallee 1 39576 Stendal Tel.: 03931 – 58 93 289

Mitarbeiter: Jacob Beuchel Henning Lehmann [email protected]

Ernst Thälmann Str. 75 a 29410 Salzwedel

Gartenstraße 27 39638 Gardelegen

Kylische Str. 54d 06526 Sangerhausen

www.marina-kermer.de -----------

Burkhard Lischka, MdB Bürgelstr. 1 39104 Magdeburg Tel.: 0391-50965475 Fax: 0391-50965476

Mitarbeiter: Christian Hausmann Dennis Hippler [email protected]

www.burkhard-lischka.de -----------

Waltraud Wolff, MdB Mitarbeiterinnen: Eva Marquardt Annette Wilke

Tel.: 039201-21201 Fax: 039201-29101

[email protected]

Collegienstraße 59a 06886 Lutherstadt Wittenberg

Mitarbeiter: Reinhard Rauschning Tel.: 03491 - 61 38 20 Fax: 03491 - 61 38 21 www.waltraud-wolff.de

Vorschlagsrecht haben aus-

schließlich die Abgeordneten

des Deutschen Bundestages.

Nur sie können eine Kom-

munalpolitikerin vorschlagen.

Die von den Abgeordneten

angesprochenen Kommunal-

politikerinnen ergänzen die

Empfehlung durch ein von

ihnen ausgefülltes Bewer-

bungsformular und mit einer

Referenz einer Vertreterin

bzw. eines Vertreters einer

zivilgesellschaftlichen Orga-

nisation. Jede Abgeordnete

und jeder Abgeordnete darf

nur eine Kandidatin vor-

schlagen. Die Vorschlagsfrist

endet am 19.01.2015.

Die 15 Preisträgerinnen er-

halten unter anderem ein

persönliches Förderungsan-

gebot das ein Vernetzungs-

wochenende aller Preisträge-

rinnen in Berlin und individu-

elle Einzelcoaching-Termine

mit einem professionellen

Coach ihrer Wahl beinhaltet.

Die Hauptpreisträgerin erhält

außerdem eine exklusive

Skulptur und ein Preisgeld in

Höhe von 10.000 Euro, das

sie zur Gewinnung und För-

derung (kommunal)politisch

interessierter Frauen einset-

zen soll.

Interessierte Kommunalpoli-

tikerinnen wenden sich bitte

direkt an ihren Wahlkreisab-

geordneten.

JA, ich will den Newsletter der sachsen-anhaltischen SPD-Bundestagsabgeordneten regelmäßig per Email erhalten !

Name:……………………………………………………………………………………………………………….

Email: ……………………………………………………………………………………………………………….

Diesen Abschnitt bzw. diese Angaben bitte an: SPD-Mitglied ? ja - nein per Fax: 030-227 70166 oder: per Email: [email protected] oder: per Brief: Waltraud Wolff, MdB; Deutscher Bundestag, Platz der Republik; 11011 Berlin.

Unsere Bürgerbüros:

Wohlfahrtspflege in Preußen

und vertrat neun Jahre lang

die Zentrumspartei im Reichs-

tag.

Als am ersten September

1948 der Parlamentarische

Rat seine Arbeit zur Ausar-

beitung des Grundgesetzes

aufnahm, war Helene Weber

als eine von nur vier Frauen

dabei. Von 1949 bis 1962

vertrat sie den Wahlkreis Aa-

chen-Stadt im Deutschen

Bundestag. 1952 wurde He-

lene Weber Vorsitzende des

Müttergenesungswerks. Aus-

gezeichnet mit dem Großen

Bundesverdienstkreuz mit

Stern und Schulterband starb

Helene Weber 81-jährig am

25. Juli 1962 in Bonn.

Der Helene Weber-Preis

Der Helene Weber-Preis rich-

tet sich unabhängig vom Le-

bensalter an Neueinsteigerin-

nen in der Kommunalpolitik.

Teilnehmen können ehren-

amtliche Kommunalpolitike-

rinnen, die aktiv in ihrer ers-

ten oder maximal zweiten

Wahlperiode ein kommunal-

politisches Mandat in

Deutschland ausüben.