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Das QI-Recht erfordert - vorbehaltlich einer Befreiung im Rahmen der Zertifizierung, dem sog. „Waiver“- den regelmäßigen „Review“ der QI-Compliance. Geprüft werden muss ein frei wählbares Kalenderjahr der insgesamt dreijährigen Zertifizierungsperiode (derzeit 2015—2017). Sinnvoll ist aus unserer Sicht insofern grundsätzlich die Prüfung des Jahres 2016, weil dann mehr Zeit zur Vorbereitung der Zertifizierung bleibt (bis 30.06.2018), bei der Prüfung von 2017 wäre die Zertifizierung am 31.12.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter, 07. Juli 2017 Sofern die Voraussetzungen für einen Waiver nicht vorliegen, bieten wir (über die GGV Hansa Wirtschafsprüfungsgesellschaft) als externer Prüfer die Durchführung des Periodic Review gem. Sec. 10.05 Rev. Proc. 2017-15, ggf. auch die Unterstützung einer Prüfung durch die interne Revision an. Der Periodic Review unterteilt sich in folgende Phasen: A. QI-Informationen ¨ Die Berechnung der Stichprobe (sog. „sampling“), ¨ Prüfung der Kundendokumentation, ¨ „Spot Check“– Prüfung des Steuereinbehalts und der Steuerabführung, ¨ Reconciliation der Eingangs- und Ausgangszahlungen. Die Berechnung der Stichprobe der zu prüfenden Depots nehmen wir durch ein Tool unter den Vorgaben des Appendix II der Rev. Proc. 2017-15 vor (sog. „Safe Harbor Methode“). Das Sampling selbst basiert auf anonymisierten Kontrolldaten, die zudem - wenn gewünscht - verschlüsselt übermittelt werden. Der abschließende Prüfungsbericht erfolgt in englischer Sprache. 1. Der Periodic Review Im Folgenden würden wir gerne über unsere Angebote zur Durchführung des „Periodic Review“ gemäß Sec. 10.04 und 10.05 der Rev. Proc. 2017-15 und zum CRS-Reporting informieren.

Newsletter, 07. Juli 2017de.gg-v.com/wp-content/uploads/Informationsbrief_Financial_Services.pdf · Der Periodic Review Im Folgenden würden wir gerne über unsere Angebote zur Durchführung

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Das QI-Recht erfordert - vorbehaltlich einer Befreiung im Rahmen der Zertifizierung, dem sog. „Waiver“- den regelmäßigen „Review“ der QI-Compliance. Geprüft werden muss ein frei wählbares Kalenderjahr der insgesamt dreijährigen Zertifizierungsperiode (derzeit 2015—2017). Sinnvoll ist aus unserer Sicht insofern grundsätzlich die Prüfung des Jahres 2016, weil dann mehr Zeit zur Vorbereitung der Zertifizierung bleibt (bis 30.06.2018), bei der Prüfung von 2017 wäre die Zertifizierung am 31.12.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Newsletter, 07. Juli 2017

Sofern die Voraussetzungen für einen Waiver nicht vorliegen, bieten wir (über die GGV Hansa Wirtschafsprüfungsgesellschaft) als externer Prüfer die Durchführung des Periodic Review gem. Sec. 10.05 Rev. Proc. 2017-15, ggf. auch die Unterstützung einer Prüfung durch die interne Revision an.

Der Periodic Review unterteilt sich in folgende Phasen:

A. QI-Informationen

¨ Die Berechnung der Stichprobe (sog. „sampling“),

¨ Prüfung der Kundendokumentation,

¨ „Spot Check“– Prüfung des Steuereinbehalts und der Steuerabführung,

¨ Reconciliation der Eingangs- und Ausgangszahlungen.

Die Berechnung der Stichprobe der zu prüfenden Depots nehmen wir durch ein Tool unter den Vorgaben des Appendix II der Rev. Proc. 2017-15 vor (sog. „Safe Harbor Methode“).

Das Sampling selbst basiert auf anonymisierten Kontrolldaten, die zudem - wenn gewünscht - verschlüsselt übermittelt werden. Der abschließende Prüfungsbericht erfolgt in englischer Sprache.

1. Der Periodic Review

Im Folgenden würden wir gerne über unsere Angebote zur Durchführung des „Periodic Review“ gemäß Sec. 10.04 und 10.05 der Rev. Proc. 2017-15 und zum CRS-Reporting informieren.

Gerne unterstützen wir gegebenenfalls losgelöst vom Periodic Review mit fachlichem Know-How im Hin-blick auf die Konzeption eines internen Kontrollsystems und die Zertifizierung der QI Compliance nach Appendix I.

2. Die Zertifizierung

B. CRS-Reporting

Die Meldung der CRS-relevanten Daten per XML-Datei oder über das Online-Portal des BZSt ist bis zum 31. Juli 2017 an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Sollte spontan unsere Unterstützung bei der Erstellung der XML-Datei oder bei der Abgabe der Meldung sinnvoll sein, stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns insofern auf die fachliche Diskussion und stehen jederzeit für Rückfragen gern zur Verfü-gung!

C. Neues aus der Gesetzgebung

Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (BGBl. I 2017, 1682) ist am 24. Juni 2017 und das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl. I 2017, 1822) ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Beide Vorhaben verschärfen die rechtlichen Anforderungen der Client-Due-Diligence.

Mit vielen Grüßen

Dr. Oliver v. Schweinitz

Partner

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht

Steuerberater

Att.-at-Law (NY), LL.M. (Duke NC)

GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft mbB

Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater