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Newsletter 12/2015 Die DSW ist Mitglied von Seite 1 - Ausgabe 12/2015 - www.dsw-info.de Tickende Zeitbombe Liebe Leserin, lieber Leser, schon des Öfteren habe ich an dieser Stelle über die Zinswende und das Für und Wider einer immer wahrscheinli- cher werdenden Zinserhöhung berich- tet. Das Thema ist komplex und hat Auswirkungen auf alle Finanzsysteme weltweit. Habe ich bisher aber eher auf die Auswirkungen auf die US-amerikanische Wirtschaft und die Reibereien mit China sowie die (positiven) Folgen eines schwachen Euros für Europa abgestellt, so soll es heute um einen ganz anderen Effekt eines starken Dollars gehen – die Verschuldungsfalle. Wir dürfen unsere Augen nicht davor verschließen, dass bis zu 70 Prozent der weltweiten Schulden auf den US-Dollar lauten oder aber mit dem US-Dollar verknüpft sind. Steigt also nun der Wert der US-amerikanischen Währung, würde dies zugleich be- deuten, dass es sehr teuer wird für die Schuldner, ihre Verbind- lichkeiten zu bedienen. Das wirklich Prekäre daran ist allerdingxs, dass diese Dollar-Zeitbombe nicht nur immer lauter tickt, son- dern vor allen Dingen die Länder trifft, die im Augenblick ohne- hin bereits durch die schwachen Rohstoffpreise gebeutelt sind. Das alles führt zu einer sehr toxischen Rezeptur, die wie ein Boo- merang auf die US-amerikanische Wirtschaft zurückkommen kann. Auch das hat also Frau Yellen bei ihrer Zinsentscheidung in ihr Kalkül einzubeziehen. Dass sie das bereits tut, erkennt man daran, dass Janet Yellen, Chefin der US-Notenbank Fed, zwar im- mer wieder auf die Arbeitsmarktdaten abstellt, wenn es darum geht, ob die US-amerikanische Wirtschaft steigende Zinsen überhaupt verkraften kann. Die Daten am Arbeitsmarkt zeigen aber schon seit langer Zeit deutlich nach oben und isoliert be- trachtet lassen sie eigentlich keinen Zweifel daran aufkommen, dass die USA mehr als reif für höhere Zinsen sind. Es sind also augenscheinlich andere Umstände, die sie zögern lassen. Die Auswirkungen der Zinswende und damit eines steigenden Dol- lars auf die schon durch die schwachen Rohstoffpreise und die schwächelnde Weltkonjunktur belasteten Schwellenländer soll- te aber nicht nur Frau Yellen, sondern müssen auch alle Anleger sehr bewusst in ihre Anlageentscheidung einbinden und sich so vor Überraschungen schützen. Ihr Marc Tüngler Inhaltsverzeichnis 2 3 4 4 5 6 7 7 8 7-8 Aktivitäten der Landesverbände 2- 6 DSW-Mitteilungen Experten-Tipp: Mehr Transparenz bei Finanzkennziffern Volkswagen-Abgasskandal: DSW bietet Infoservice für Betroffene an Griechenland-Anleihen: Betroffene sollten handeln HV-Report: Akonärstreffen in der Analyse Quartalsberichte: Konzentraon auf das Wesentliche HAC-Marktkommentar: Zinsentscheid und Wahljahr 2016 in den USA WGF AG: Anleihegläubigern droht Verjährung der Ansprüche Es eilt: Der Widerruf von Immobiliendarlehen Google Inc. und der Akensplit – Pflichtverletzung der Depotbanken? Konsum treibt deutsche Wirtschaſt an Europas Börsen nehmen Jahresendrally ins Visier 9 Konjunkturmonitor 10 Börsenmonitor 11 Impressum 12 Mitgliedsantrag 11 Veranstaltungen

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Newsletter12/2015

Die DSW ist Mitglied von Seite 1 - Ausgabe 12/2015 - www.dsw-info.de

Tickende Zeitbombe

Liebe Leserin, lieber Leser,

schon des Öfteren habe ich an dieser Stelle über die Zinswende und das Für und Wider einer immer wahrscheinli-cher werdenden Zinserhöhung berich-tet. Das Thema ist komplex und hat Auswirkungen auf alle Finanzsysteme

weltweit. Habe ich bisher aber eher auf die Auswirkungen auf die US-amerikanische Wirtschaft und die Reibereien mit China sowie die (positiven) Folgen eines schwachen Euros für Europa abgestellt, so soll es heute um einen ganz anderen Effekt eines starken Dollars gehen – die Verschuldungsfalle.

Wir dürfen unsere Augen nicht davor verschließen, dass bis zu 70 Prozent der weltweiten Schulden auf den US-Dollar lauten oder aber mit dem US-Dollar verknüpft sind. Steigt also nun der Wert der US-amerikanischen Währung, würde dies zugleich be-deuten, dass es sehr teuer wird für die Schuldner, ihre Verbind-lichkeiten zu bedienen. Das wirklich Prekäre daran ist allerdingxs, dass diese Dollar-Zeitbombe nicht nur immer lauter tickt, son-dern vor allen Dingen die Länder trifft, die im Augenblick ohne-hin bereits durch die schwachen Rohstoffpreise gebeutelt sind.Das alles führt zu einer sehr toxischen Rezeptur, die wie ein Boo-merang auf die US-amerikanische Wirtschaft zurückkommen kann. Auch das hat also Frau Yellen bei ihrer Zinsentscheidung in ihr Kalkül einzubeziehen. Dass sie das bereits tut, erkennt man daran, dass Janet Yellen, Chefin der US-Notenbank Fed, zwar im-mer wieder auf die Arbeitsmarktdaten abstellt, wenn es darum geht, ob die US-amerikanische Wirtschaft steigende Zinsen überhaupt verkraften kann. Die Daten am Arbeitsmarkt zeigen aber schon seit langer Zeit deutlich nach oben und isoliert be-trachtet lassen sie eigentlich keinen Zweifel daran aufkommen, dass die USA mehr als reif für höhere Zinsen sind. Es sind also augenscheinlich andere Umstände, die sie zögern lassen. Die Auswirkungen der Zinswende und damit eines steigenden Dol-lars auf die schon durch die schwachen Rohstoffpreise und die schwächelnde Weltkonjunktur belasteten Schwellenländer soll-te aber nicht nur Frau Yellen, sondern müssen auch alle Anleger sehr bewusst in ihre Anlageentscheidung einbinden und sich so vor Überraschungen schützen. Ihr Marc Tüngler

Inhaltsverzeichnis

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7-8 Aktivitäten der Landesverbände

2- 6 DSW-Mitteilungen

Experten-Tipp: Mehr Transparenz bei Finanzkennziffern

Volkswagen-Abgasskandal: DSW bietet Infoservice für Betroffene an

Griechenland-Anleihen: Betroffene sollten handeln

HV-Report: Aktionärstreffen in der Analyse

Quartalsberichte: Konzentration auf das Wesentliche

HAC-Marktkommentar: Zinsentscheid und Wahljahr 2016 in den USA

WGF AG: Anleihegläubigern droht Verjährung der Ansprüche

Es eilt: Der Widerruf von Immobiliendarlehen

Google Inc. und der Aktiensplit – Pflichtverletzung der Depotbanken?

Konsum treibt deutsche Wirtschaft an

Europas Börsen nehmen Jahresendrally ins Visier

9 Konjunkturmonitor

10 Börsenmonitor

11 Impressum

12 Mitgliedsantrag

11 Veranstaltungen

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12/2015

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 2 - Ausgabe 12/2015 - www.dsw-info.de

Experten-Tipp von Jella Benner-HeinacherRechtsanwältin und stellvertretende DSW-Hauptgeschäftsführerin

Mehr Transparenz bei Finanzkennziffern

Frage: Seit vielen Jahren bin ich sogenannter Substanzanleger und versuche die wichtigsten Bilanzkennzahlen einer Gesell-schaft zu analysieren, bevor ich mein Geld investiere. Immer wieder stoße ich dabei auf unterschiedlichste Definitionen von bekannten Finanzkennziffern wie EBIT oder EBITDA. Und immer wieder ärgere ich mich darüber, dass es keine einheit-lichen Definitionen gibt, die alle Unternehmen dann auch gleich anwenden müssen. Gibt es denn keinerlei Versuche diese Begriffe zumindest in Europa zu vereinheitlichen? Das würde doch für uns Investoren die Vergleichbarkeit der Ab-schlüsse wesentlich erhöhen?

Antwort: Sie sprechen ein für alle Anleger essentielles Thema an. Die DSW setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, einheitliche Definitionen für die wichtigsten Finanzkennzahlen zu schaffen. Einen ersten Fortschritt können wir auf EU-Ebene verzeichnen. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat jüngst Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen für börsennotierte

Emittenten veröffentlicht. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes), das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) oder den Free Cash Flow. Um die Transparenz und die Ver-gleichbarkeit dieser Finanzinformationen zu erhöhen, zielen die Leitlinien darauf ab, die Informationsasymmetrie bei den Anle-gern zu verringern und so eine einheitlichere Anwendung die-ser Kennzahlen zu erreichen. Die Leitlinien treten im Juli 2016 in Kraft. Für die Unternehmen heißt dies, dass sie zukünftig diese Ergebniskennzahlen in klarer und gut lesbarer Weise definieren und angeben müssen. Sie sollen zudem die Berechnungsgrund-lage erklären und die Verwendung der Kennzahlen erläutern,

so dass damit die Investoren deren Re-levanz und Verlässlichkeit beurteilen können. Schließlich sollen sich die Be-rechnung und die Definition dieser Fi-nanzkennzahlen über die Zeit nicht verändern. Wenn dies doch der Fall sein sollte, muss der Emittent diese Änderungen künftig erläutern. Dies könnte aus Sicht der Anleger zumin-dest als ein erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden.

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12/2015

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 3 - Ausgabe 12/2015 - www.dsw-info.de

Volkswagen-Abgasskandal: DSW bietet Infoservice für Betroffene an

Es ist erst gut zwei Monate her, da geriet die Welt der inter-nationalen Automobilbranche gehörig durcheinander. Am 20. September 2015 wurde öffentlich, dass bei Volkswagen – immerhin Kopf-an-Kopf mit Toyota einer der beiden größ-ten Automobilkonzerne der Welt – eine große Zahl von Die-sel-Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgas-Software ausgestattet ist. Diese erkennt Prüfsituationen und opti-miert das Abgasverhalten. Im Umkehrschluss heißt das aber: Im Normalbetrieb stoßen VW-Diesel deutlich mehr Abgas aus als angegeben. Bis zu 40 Mal höher als der Norm-wert soll der Ausstoß sein.

Betroffen sind weltweit mehr als 11 Millionen Fahrzeuge der VW-Konzernmarken. Die Reaktion der Börse fiel dementspre-chend verheerend aus. VW-Aktien sackten innerhalb kürzes-ter Zeit um fast 50 Prozent ins Minus. Viele Aktionäre stellten sich vor diesem Hintergrund schon wenige Tage später die Frage, ob und wenn ja, in welcher Höhe ihnen ein Schadens-ersatzanspruch zusteht, und schließlich, ob sie schon jetzt kla-gen sollten. Doch genau hier mahnt die DSW zur Besonnen-heit. „Es muss nun zunächst darum gehen, den Sachverhalt so exakt wie möglich aufzuklären“, erläutert Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.

Im Kern geht es nun darum, vor dem Beschreiten des Rechts-weg die Fakten genau aufzuarbeiten: Börsennotierte Unter-

nehmen sind in Deutschland nach dem Wertpapierhandels-gesetz verpflichtet, kursrelevante Informationen im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung unverzüglich zu veröffentlichen. Wird das versäumt, kann daraus eine Schadensersatzpflicht entste-hen. Ob das bei Volkswagen der Fall war, untersucht gerade die Börsenaufsicht BaFin.

Klar scheint zu sein, dass der Zeitablauf für einen zu späten Versand der Ad-hoc-Mitteilung im Fall VW spricht. So ge-stand der Autokonzern wohl bereits am 3. September ge-genüber US-Umweltbehörden ein, Manipulationssoftware eingesetzt zu haben. Die entsprechende Ad-hoc-Meldung ging aber erst am 22. September raus. Eventuell liegt der relevante Zeitpunkt sogar noch früher. Schließlich wurde Volkswagen von den US-Behörden bereits Mitte Mai 2014 darüber informiert, dass zwei getestete Volkswagen-Die-sel-Modelle die vorgeschriebenen Grenzwerte um das bis zu 40-fache überschritten hatten.

Doch selbst wenn die Prüfung der BaFin noch nicht abge-schlossen ist: „Besondere Eile ist in diesem Fall nicht gebo-ten, da selbst die kürzeste, im Raum stehende Verjährungs-frist für mögliche Ansprüche bis ins Frühjahr 2016 läuft“, so Tüngler. Entscheidend für die Beurteilung der letztlich gel-tenden Frist ist der Ursprung der „Verfehlung“. Liegt die Ver-fehlung vor dem 10. Juli 2014 gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Kenntnis des Anlegers. Das wäre dann der 22. September 2016. Seit dem 10. Juli 2015 gelten die allgemei-nen zivilrechtlichen Verjährungsregelungen, die drei Jahre ab Kenntnis betragen aber erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnen. Ansprüche, die ab dem 10. Juli 2015 entstanden sind, verjähren somit am 31. Dezember 2018.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die DSW ausdrücklich da-von abrät, bereits heute zu klagen. Dafür sei die Faktenbasis einfach noch zu schmal. Gleichzeitig ist die Anlegerschutzor-ganisation federführend dabei, die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln und im richtigen Moment möglichst kos-tengünstig durchzusetzen.

Daher bietet die DSW schon jetzt an, potenzielle Schadenser-satzansprüche vorab zu prüfen. Hierfür hat der Aktionärsver-band einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog entwickelt. Darin werden die wichtigsten Fakten zusammen-getragen und die entscheidenden Fragen beantwortet, etwa „Warum hat sich VW möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht?“, oder „Wo können Aktionäre Ansprüche geltend machen?“, und „Was muss ich als Anleger jetzt tun?“. Außer-dem gibt es eine Eingruppierung möglicher Schadensersatz-ansprüche je nach Kaufdatum der Aktien.

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12/2015

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 4 - Ausgabe 12/2015 - www.dsw-info.de

Auf Basis eines Formulars führt die DSW eine Erstprüfung möglicher Ansprüche durch – und zwar für Mitglieder natür-lich kostenlos.

VW-Aktionäre, die noch nicht Mitglied der DSW sind, aber gerne den Infoservice der Schutzvereinigung nutzen wollen und sich registrieren wollen, erhalten unter der Mailadresse: [email protected] oder per Fax unter 0211/6697-60 weitere Informationen.

Griechenland-Anleihen: Betroffene sollten handeln

Seit Mitte Juni 2015 ist klar: Deutsche Privatanleger, die 2012 ihre griechischen Staatsanleihen in Papiere mit deutlich schlechteren Konditionen umtauschen mussten, können vor deutschen Gerichten gegen die Athener Re-gierung wegen des Zwangsumtauschs klagen. Das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren entschieden, dessen Gegenstand unter anderem zwei von der DSW begleitete Klagen waren.

„Klar ist aber auch: Ende 2015 verjährt ein Großteil der mögli-chen Schadensersatzansprüche. Für Anleger, die bis jetzt noch nicht aktiv geworden sind, wird die Zeit langsam knapp“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer.

Die Schutzvereinigung hatte bereits kurz nach dem Zwangsum-tausch eine „Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen“ (AGA) ins Leben gerufen, um betroffene Anleger zu unterstützen. „Bei der AGA ging es zunächst um Informationen für geschädig-te Anleger. Aber natürlich haben wir auch aktiv die Klagemög-lichkeiten geprüft“, erläutert Hechtfischer.

Jetzt bleibt noch ein knapper Monat, um rechtliche Schritte einzuleiten. „Für deutsche Staatsbürger haben wir immer den Klageweg vor deutschen Gerichten favorisiert, der einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt hat. Die EuGH-Entscheidung hat diese Tür geöffnet. Nun muss in den eigentlichen Verfahren geklärt werden, ob der ‚Greek-Bondholder-Act‘, also das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig war – wovon wir nach wie vor ausgehen“, so Hechtfischer.

Betroffene Anleger können sich auch jetzt noch unter der Mailadresse [email protected] bei der AGA registrieren lassen und sich den dort gebildeten Klagegemeinschaften anschließen. „Das Vehikel sogenannter Klagegemeinschaf-ten haben wir bewusst gewählt, um das Kostenrisiko mög-lichst klein zu halten“, erklärt Hechtfischer. „Inzwischen sind bereits vor 58 verschiedenen Amts- und Landgerich-ten entsprechende Verfahren anhängig“, so der Anlegerschützer weiter.

HV-Report: Aktionärstreffen in der Analyse

Die HV-Saison 2015 ist nahezu beendet. Nur noch vereinzelt laden Unternehmen mit verschobenem Geschäftsjahr ihre Anteilseigner zur Bestandsaufnahme ein. Die DSW hat in den vergangenen Monaten europaweit auf über 700 Aktio-närstreffen Stimmrechte vertreten und – falls notwendig – aktiv auf Missstände bei den einzelnen Gesellschaften hinge-wiesen.

Dabei wurden eine ganze Menge Eindrücke und Daten gesam-melt, die nun als Basis für eine Auswertung der zu Ende gehen-den HV-Saison dienen. Wie war die Stimmung? Welche The-men sorgten für besondere Aufmerksamkeit? Wie stark engagierten sich Aktionäre? Das sind nur einige der Fragen, die die DSW seit vielen Jahren gemeinsam mit dem „isf Institute for Strategic Finance der FOM Hochschule für Oekonomie & Ma-nagement“ analysiert. Die Daten werden alljährlich zu einem HV-Report zusammengeführt. Ein Ergebnis: „Das Engagement der Aktionäre ist weiter ungebrochen, sie sprechen Themen aktiv an“, erläutert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

Besonders deutlich wird dies bei der Anzahl der Redner. Sie stieg in diesem Jahr auf 5,3 im Durchschnitt. Im vergangenen Jahr hatte die Zahl noch bei 4,8 Rednern gelegen. Wie enorm die Unterschiede hier sind, zeigt ein Blick auf die Spitzen: So meldete sich bei manchen Hauptversammlungen nur ein einzi-ger Aktionär zu Wort. Den Vogel schoss in diesem Jahr aller-dings eine HV mit 47 Rednern ab. Angesichts der steigenden

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12/2015

DSW-Mitteilungen

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Zahl der Redner sahen sich die Versammlungsleiter, also in der Regel die Aufsichtsratsvorsitzenden, verstärkt genötigt, einzu-greifen. „Die sogenannten Redezeitbegrenzungen für Aktionä-re gab es in diesem Jahr bei 6,3 Prozent der HVs. Im Vergleich zum Vorjahr (4,7 Prozent) ist das ein deutlicher Anstieg“, erläu-tert Roland Klose, wissenschaftlicher Leiter der Untersuchung beim isf und gleichzeitig DSW-Direktor für Investment Educa-tion.

Die Untersuchung stützt sich in diesem Jahr insgesamt auf eine breite Datenbasis von 438 deutschen Hauptversammlungen. Die Konzerne stammen zum überwiegenden Teil aus dem hoch regulierten Prime Standard und erfüllen damit die strengsten Transparenz- und Mitteilungskriterien der Deutschen Börse. Die Feldphase dauerte in diesem Jahr vom 1. Februar bis ein-schließlich zum 15. September. HV-Hauptstadt bleibt München. Insgesamt 17,1 Prozent aller Hauptversammlungen der untersuchten Unternehmen fanden in der bayerischen Metropole statt. Auf Rang zwei hat sich in diesem Jahr Frankfurt am Main geschoben. Hierher luden rund 8,5 Prozent der deutschen AGs ihre Aktionäre ein. „Hamburg liegt mit ebenfalls 8,5 Prozent gleichauf, hatte allerdings im Vor-jahr mit rund 11 Prozent noch deutlich die Nase vorn“, so Klose.

Die Diskussionsfreude der Aktionäre ist auch an der Dauer der typischen Hauptversammlung sichtbar: Sie lag mit rund 3,44 Stunden ganz leicht unterhalb des Vorjahreswertes von 3,5 Stunden. Allerdings gab es auch hier „Ausreißer“, nach oben wie nach unten. Den Tempo-Rekord hielt die Hauptversamm-lung der Forst Ebnath AG mit lediglich 45 minütiger Dauer. Da-gegen kam die HV der IFA Hotel & Touristik AG erst nach 13,5 Stunden zu einem Ende. „Angesichts der Tatsache, dass in die-sem Jahr viele Unternehmen ihre Prognosen korrigieren muss-ten und auch sonst einige Unsicherheit im Markt ist, muss man kein Prophet sein, um zu sehen, dass die Debattierdauer in der kommenden Saison wohl steigen wird“, so Tüngler.

Erneut untersucht wurde auch die durchschnittliche Rededau-er der Unternehmensorgane: Der Aufsichtsratsvorsitzende, der die Veranstaltung leitet, spricht im Mittel zwischen zehn und 30 Minuten. Mehr als 30 Minuten sprachen nur 7,6 Prozent der AR-Chefs, mehr als 45 Minuten sogar nur 1,6 Prozent. Die Re-den der Vorstandschefs, in denen die großen Ereignisse, The-men und Erfolge angesprochen werden, dauern in der Regel etwas länger. Hier spricht mit 46,2 Prozent knapp die Hälfte der Vorstände zwischen 30 und 45 Minuten. 22,6 Prozent reden lediglich 15-30 Minuten. Rund 20,4 Prozent genehmigen sich etwa 45-60 Minuten Redezeit. Und nur jeder zehnte (10,8 Pro-zent) Vorstandschef erläutert seinen Aktionären mehr als eine Stunde lang Ergebnisse, Ereignisse, Erfolge und Pläne.

Quartalsberichte: Konzentration auf das Wesentliche

Es hört sich an, wie eine Geschichte aus Absurdistan. Am 27. November ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Transparenzrichtlinie in Kraft getreten. Ein Aspekt, der da-bei in der Öffentlichkeit bisher komplett ausgeblendet wurde, ist die Tatsache, dass ausgerechnet mit der Umset-zung der Transparenzrichtlinie ein für uns Anleger nicht unwichtiges, wenn auch teilweise umstrittenes Werkzeug wegfällt. So wird mit der Umsetzung der EU-Richtlinie ins deutsche Recht zukünftig die Vorschrift hinsichtlich der Quartalsberichterstattung komplett aus dem Wertpapier-handelsgesetz gestrichen. Dies bedeutet, dass mit Inkraft-treten des Gesetzes die Pflicht der börsennotierten Gesell-schaften flächendeckend entfällt, Quartalsberichte zu erstellen.

Ob dieser Umstand tatsächlich zu einem Mehrwert für uns Anlegern führt, darf doch arg bezweifelt werden. Zwar ist es das nachvollziehbare und auch unterstützenswerte Bestre-ben der Normsetzer in Brüssel und Berlin, dass Anleger we-niger durch kurzfristige Impulse gesteuert werden. Ob aber tatsächlich die Abschaffung der Quartalsberichte hierfür der richtige Ansatz ist, gilt es zu bezweifeln. So sind es eben nicht die Quartalsberichte an sich, die die Anleger zu einem möglicherweise kurzfristigeren Handeln animieren. In Zeiten von Algo-Tradern und Sekundenhandel sollte man hier lie-ber an anderer Stelle ansetzen, als den Investoren eine wichtige Informationsquelle zu nehmen. Denn eben nicht der Quartalsbericht als solcher ist das Übel, sondern viel-

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12/2015

DSW-Mitteilungen

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mehr, wie die Marktteilnehmer mit dieser Informationsquel-le umgehen.

Nun wird das Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet und auch den langfristigen Investoren sollen zukünftig keine Quartalsberichte mehr vorgelegt werden. Die Gesetzesän-derung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass wir dem-nächst unterjährig keine Informationen mehr von den bör-sennotierten Gesellschaften erhalten werden. Vielmehr ist nun der Börsenrat der Börse Frankfurt gefordert, in die Bör-senordnung und damit in die Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen aufzunehmen, dass insbesondere die Unternehmen aus dem höchsten Transparenzsegment, dem Prime Stan-dard, auch zukünftig ihre Aktionäre alle drei Monate mit In-formationen bestücken. Wie aber kann eine solche Information aussehen, wenn doch die gesetzlichen Anforderungen hierzu komplett weg-gefallen sind? Hier hat die DSW gemeinsam mit verschiede-nen anderen Marktteilnehmern, wie zum Beispiel dem Deutschen Investor Relations Verband (DIRK) oder dem Ver-band für die Fondsgesellschaften (BVI), einen sinnvollen Mittelweg erarbeitet und dem Börsenrat vorgestellt.

Dabei gilt es einen Ausgleich zu schaffen, der bestimmte Min-destanforderungen in der quartalsweisen Kommunikation erfüllt. Dies umfasst zum Beispiel wesentliche Eckdaten der Geschäftsentwicklung bzw. Veränderungen in der Prognose oder im Risikoprofil der Gesellschaft. Ziel des vermittelnden Vorschlages ist es insbesondere, zukünftig Quartalsberichte in einem Umfang von 50 bis 60 Seiten überflüssig zu machen. Denn es geht den Anlegern darum, Veränderungen zu erken-nen und vor allen Dingen auch erläutert zu erhalten.

Ein schlichtes Kopieren der Informationen aus dem vorheri-gen Bericht in dem aktuellen Quartalsbericht ist weder für den Berichterstatter noch für den Leser wirklich sinnvoll. Eine Konzentration auf das Wesentliche sollte also für den Empfängerkreis und damit für die Anleger einen echten Mehrwert schaffen und zugleich den Unternehmen die not-wendige Freiheit lassen, eigene Schwerpunkte zu setzen.

Es freut uns als DSW, dass es möglich war, einen Berichts-standard zu entwickeln, der bei allen Marktteilnehmern auf positive Resonanz stößt. Besonders ist dabei zu vermerken, dass es auch durchaus die börsennotierten Gesellschaften waren, die klare Signale gesendet haben, dass sie auch zu-künftig und selbstverständlich Quartalsberichte als ein we-sentliches Informationswerkzeug für ihre Eigentümer anse-hen – es muss nur nicht immer ein Roman sein.

HAC-Marktkommentar: Zinsentscheid und Wahljahr 2016 in den USA

Liebe DSW-Mitglieder,

zum Jahreswechsel geht der Blick in die USA. Die erste Zinserhöhung der US-Notenbank nach neuneinhalb Jah-ren steht wohl am 16. Dezember an. Die Angst vor unvorhersehbaren Aus-wirkungen ist in den Märkten spürbar. Denn mit den US-Zinsen wird letztlich das Weltzinsniveau definiert, das den Referenzwert für alle anderen Asset-klassen bildet. So müssen beispiels-weise die meisten anderen Staaten ei-nen Aufschlag auf die US-Zinsen bieten, um Kapital anzuziehen. Meistens fallen auch die Roh-stoffpreise bei einem US-Zinsanstieg, weil dem Anleger durch die Haltung von Rohstoffen Zinseinnahmen entgehen. Und viele Schwellenländer haben sich in US-Dollars verschuldet. Sie leiden doppelt, einerseits am aufwertenden US-Dollar, an-dererseits an den höheren Zinszahlungen.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass erste Zinserhöhungen der US-Notenbank weder in den Wochen vor dem Schritt noch in der Zeit danach eine Baisse am Aktienmarkt auslösten. Frei-lich kann es danach etwas volatiler werden, doch vieles spricht auch dafür, dass die tatsächliche Zinsanhebung vom Markt eher als Erleichterung wahrgenommen werden könnte, weil damit die Unsicherheit raus ist. Aus diesem Grund sollte der Anleger die anstehende Präsidentenwahl in den USA nicht außer Acht lassen. In der Vergangenheit waren Wahljahre für den Aktienin-vestor überdurchschnittlich erfolgreiche Perioden. Der Unter-schied zu den übrigen Jahren betrug rund zwei Prozentpunkte in der Performance.

Fazit: Der Aktieninvestor sollte durchaus optimistisch in die Zu-kunft schauen. Aktien bleiben bei den ersten Zinsschritten attrak-tiv, insbesondere dann, wenn die große Politik ins Spiel kommt.

Der HAC wünscht allen DSW-Mitgliedern ein frohes und fried-liches Weihnachtsfest, viel Muße zwischen den Jahren und ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr 2016!

Ihr Wolfram NeubranderHanseatischer Anleger-Club (HAC)

Weitere Informationen zum Hanseatischen Anleger-Club finden Sie unter www.hac.de

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12/2015

Aktivitäten der Landesverbände

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WGF AG: Anleihegläubigern droht Verjährung der Ansprüche

Für Anleihegläubiger der Immobiliengesellschaft WGF AG droht zum Jahresende die Verjährung möglicher Scha-densersatzansprüche gegen den sogenannten Mittelver-wendungskontrolleur.

„Nach unserer Rechtsauffassung hat der Mittelverwendungs-kontrolleur die ihm obliegenden Pflichten aus dem mit der WGF AG geschlossenen Service-Vertrag nicht erfüllt. Daher stehen den Anleihegläubigern Schadensersatzansprüche ge-gen ihn zu“, erläutert Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW. Entsprechende Klagen für interessierte Anleihegläubiger be-reitet Nieding aktuell bereits vor.

„Hätte der Mittelverwendungskontrolleur seine Pflichten ord-nungsgemäß erfüllt, wäre es unter anderem bei den Anleihen A0LDUL und WGFH05 nicht zur völligen Fehlallokation von Im-mobilien im Portfolio der WGF AG gekommen“, sagt Nieding. Bei diesen Anleihen waren die gekauften Immobilien fast voll-ständig entgegen der im Prospekt ausgewiesenen Zielgruppe. Gerne hätte man sich außergerichtlich geeinigt, so der Fach-anwalt für Kapitalanlagerecht weiter. „Der Mittelverwen-dungskontrolleur wurde von uns mit den Ansprüchen kon-frontiert, wies jedoch jegliche Verantwortung von sich“, so Nieding und weiter: „In dem Fall bleibt lediglich der Klageweg und der ist nur noch bis Ende des Jahres offen.“

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Klaus Nieding zur Verfügung. Herr Nieding ist Vizepräsident der DSW.

Sie erreichen Herrn Nieding unter:Tel.: (069) 2385380 www.niedingbarth.de

Es eilt: Der Widerruf von Immobiliendarlehen

Vielen Verbrauchern ist inzwischen klar geworden, dass die von ihnen abgeschlossenen Darlehensverträge möglicher-weise unwirksame Belehrungen über die Möglichkeit eines Widerrufs enthalten. Darlehensnehmer lassen dann oft ihre Darlehensverträge von den Verbraucherzentralen oder spezi-alisierten Rechtsanwälten überprüfen, wenn ihre eigenen Verhandlungen mit der Bank über eine Umschuldung ge-scheitert sind.

Die neueste Entwicklung in diesem Bereich sollte Darlehens-nehmer aufhorchen lassen: Die Bundesregierung plant, mit

einer Gesetzesänderung die Möglichkeit eines späteren Wi-derrufs zu kappen. Der Hintergrund ist folgender: Banken se-hen sich einer Vielzahl von Widerrufen gegenüber, da die Zin-sen inzwischen stark gesunken sind und die Darlehensnehmer oft vierstellige Beträge sparen, wenn sie ihren Darlehensver-trag im Falle einer unwirksamen Belehrung widerrufen. Je-doch muss der Darlehensnehmer auch in diesem Falle gewahr sein, dass er die Darlehensrestschuld bei einem wirksamen Widerruf innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückzahlen muss. Er muss also bereits die Umfinanzierung in der Tasche haben, wenn er den Widerruf ausspricht.

Bisher konnte der Hauseigentümer auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages den Vertrag widerrufen. Die zweiwö-chige Frist galt dann eben nicht, wenn die Belehrung nicht den Vorgaben entsprach. Typische Fehler der Widerrufsbe-lehrung sind beispielsweise der Fristbeginn, die Adressierung des Widerrufs und die Angabe über die Widerrufsfolgen. Die Belehrung muss auch im Vertragstext gut erkennbar sein und nicht in den Vertragsbedingungen untergehen. Die Bundesre-gierung plant aber nun, dieses zeitlich unbegrenzte Wider-spruchsrecht zu beschränken. Die Vizepräsidentin der DSW, Daniela Bergdolt, vermutet dahinter den Druck der Banken. „Das Vorhaben der Regierung ist mit großer Wahrscheinlich-keit auf den Einfluss der Bankenlobby zurückzuführen“, sagt die Expertin aus München.

Mit einem neuen Gesetz, das voraussichtlich ab März 2016 gel-ten wird, soll es für den Verbraucher kein zeitlich unbefristetes Recht zum Widerruf bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung mehr geben. Das Widerrufsrecht erlischt auf jeden Fall innerhalb einer Frist von einem Jahr und zwei Wochen. Egal, ob die Beleh-rung falsch war, dann soll Schluss sein. Der Bundesrat möchte diese Widerrufsfrist auch rückwirkend für anwendbar erklären. Dies würde bedeuten, dass viele Verbraucher ab Geltung des neuen Gesetzes nicht mehr widerrufen können, selbst wenn sie nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Zwar ist eine rückwirkende Änderung möglicherweise verfassungswidrig, aber der Verbraucher sollte sich, falls er Zweifel an der Gültigkeit seines Darlehensvertrages hatte, schnellstmöglich beraten las-sen. Wenn das Gesetzesvorhaben wie geplant umgesetzt wird – und davon ist auszugehen – bleiben nur noch wenige Monate, um die Möglichkeit eines Widerrufes für sich zu nutzen.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Daniela Bergdolt zur Verfügung.Frau Bergdolt ist Vizepräsidentin der DSW.

Sie erreichen Frau Bergdolt unter:Tel.: (089) 386654-30www.ra-bergdolt.de

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12/2015

Aktivitäten der Landesverbände

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Google Inc. und der Aktiensplit – Pflichtverletzung der Depotbanken?

Wir haben vor einiger Zeit über den Aktiensplit und die steuer-liche Behandlung durch die Depotbanken berichtet. Wie wir uns erinnern, haben die Depotbanken auf die neu gebildeten Aktien Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erhoben. Google hatte damals die vorhandenen Aktien jedes Aktionärs im Verhältnis 1:2 aufgeteilt. Die neu gebildeten Aktien erhiel-ten eine neue ISIN, verbunden mit einer neuen Gattungsquali-tät, denn die Aktionäre haben für diese Aktien kein Stimmrecht mehr.

Der Aktiensplit galt bildlich gesprochen einem Wechsel von Geld-scheinen; hatte der Aktionär vorher einen 1.000 Euro-Schein, er-hielt er nach dem Split zwei 500 Euro-Scheine. Im vorauseilenden Gehorsam belasteten die Banken ihren Kunden auf die so neu gebildeten Aktien Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zu-züglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Steuer wurde damals abgeführt an das Betriebsstättenfinanzamt der Banken und die Aktionäre konnten sehen, wo sie bleiben, bildlich gesprochen.

Aktionäre, die sich an das Betriebsstättenfinanzamt wandten und der Erhebung der Steuer widersprachen sowie eine Rückbuchung verlangten, wurden durch einen langen zeitlichen Bearbeitungs-zeitraum im Jahr 2015 darauf verwiesen, dass sie die zuviel erho-bene Kapitalertragsteuer im Rahmen ihrer Einkommensteuerer-klärung zurückverlangen sollen. Teilweise wurden die Einsprüche, nach einem BMF-Schreiben aus Mai 2015, als erledigt betrachtet.

Wie wird derzeit verfahren?Nach dem BMF-Schreiben vom 08. Juli 2015-IV C 1-S 225209/10004 bestätigt die Finanzbehörde, dass es sich in dem Fall Google Inc. um eine steuerneutrale Kapitalerhöhung aus Ge-sellschaftsmitteln handelt und dass der ursprüngliche Steuerab-zug durch die Kreditinstitute zu korrigieren sei. Die Korrektur soll im Wege einer sogenannten Deltakorrektur erfolgen. Deltakor-rektur bedeutet jedoch nichts anderes, als dass die Banken die Abrechnungen aus dem Jahr 2014 im Jahr 2015 stornieren und neu abrechnen und dass das verbleibende Delta (negativer Kapi-talertrag) in einen Verlustverrechnungstopf gebucht wird. Die Aktionäre haben dann, wenn sie mit weiteren Aktienverkäufen beispielsweise Gewinne erzielen, die Möglichkeit, diese mit den Verlusten zu verrechnen.

Beseitigt dieses den Aktionären entstandenen Schaden? Wir meinen Nein. Dieses BMF-Schreiben dient de jure nur dazu, die Finanzämter von der Rückzahlung der einbehaltenen Kapital-ertragsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag zu entbinden. Unse-res Erachtens beseitigt jedoch die Deltakorrektur nicht die fehler-haft und zu Unrecht durch die Depotbanken abgeführte

Kapitalertragsteuer, beziehungsweise führt nicht zu einer Rücker-stattung. Wenn ein Aktionär beispielsweise seine Aktiengeschäf-te im Jahr 2015 aufgibt oder in den nachfolgenden Jahren – auf-grund der Kapitalmarktentwicklung – nicht entsprechende Gewinne erwirtschaftet oder bereits einen Verlustverrechnungs-topf hat, nützen ihm die eingebuchten Verluste in dem Verlust-verrechnungstopf gar nichts.

Wo setzt man an?Unseres Erachtens sollte eine Inanspruchnahme der Depotban-ken auf Schadensersatz geprüft werden. Jeder Aktionär/Anleger hat mit der depotführenden Bank einen Depotvertrag abge-schlossen. Aus diesem Depotvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten. Für die Depotbank ergibt sich die Pflicht zur Verwaltung und Verwahrung. Beide Pflichten stehen gleichwertig nebenein-ander.

Die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte regeln zwar an mehreren Stellen, dass die Bank ihre Überwachungs- und Verwal-tungspflichten anhand der Wertpapiermitteilungen zu erfüllen hat. Grundsätzlich bleibt es jedoch dabei, dass sich die Bank, die sich anhand der Wertpapiermitteilungen informiert, nicht von der Haftung gemäß § 19 Sonderbedingungen für Wertpapierge-schäfte freisprechen beziehungsweise exkulpieren kann. Auch gehört die Abführung von Kapitalertragsteuer nicht zu den ge-setzlich begründeten Verwaltungspflichten aus dem Depotver-trag. Selbst wenn die Wertpapiermitteilungen (WM-Datenbank) eine neue ISIN für die neugebildeten Gattungen/Aktien vergeben hat, folgt daraus nicht automatisch eine Steuerbarkeit des Vor-gangs mit der Folge, dass Kapitalertragsteuer in vorauseilendem Gehorsam durch die Depotbanken abgeführt werden kann.

Wir gehen davon aus, dass die Depotbanken bei ordnungsgemä-ßer Erfüllung ihres Depotvertrags und Anwendung der erforderli-chen kaufmännischen Sorgfalt hätten erkennen können, dass der Aktiensplitt nicht dazu führt, dass ein zu versteuernder Gewinn im Sinne von § 20 Abs. 2 EStG entsteht. Darüber hinaus gibt es Rechtsprechung, die in Analogie für einen Spin-off gleichfalls die Erhebung von Kapitalertragsteuer verneint. Für die Banken war aus den für sie öffentlich zugänglichen Quellen (Homepage Goog-le) erkennbar, dass das Eigenkapital der Gesellschaft durch den Aktiensplit unverändert blieb und Google selbst diese Maßnah-me auch nicht als Kapitalerhöhung deklarierte.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Kerstin Bontschev zur Verfügung. Frau Bontschev ist HV-Sprecherin der DSW.

Sie erreichen Frau Bontschev unter:Tel:(0351) 21520250www.bontschev.de

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12/2015

Konjunkturmonitor

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Konsum treibt deutsche Wirtschaft an

Der deutsche Konjunkturmotor läuft dank der privaten und staatlichen Konsumausgaben weiterhin rund. Andere Euro-staaten machen es Deutschland mittlerweile nach. Nur die niedrige Inflation erweist sich als Störfeuer. Die EZB ist jedoch bereits drauf und dran dieses zu löschen. In den USA erwartet man derweil die langersehnte Zinswende.

Einst war Deutschland die Konjunkturlokomotive Europas. Das ist nun anders. Denn mittlerweile bekommt Deutschland Unter-stützung. Viele andere Euroländer kommen immer besser in Schwung. Im November stieg der Einkaufsmanager-Index der Industrie und Dienstleister für die Eurozone um 0,5 auf 54,4 Punkte. Das ist der höchste Stand seit viereinhalb Jahren.

In Deutschland sieht es ähnlich aus. Der deutsche Einkaufsma-nager erreichte einen Stand von 54,9 Punkten. Der Ifo-Index stieg um 0,8 auf 109 Punkte. Das Bruttoinlandsprodukt im drit-ten Quartal weist ein solides Wachstum von 0,3 Prozent vor. Da-mit bewegt es sich auf dem Niveau der beiden Vorquartale. Als Wachstumstreiber gilt hierzulande unter anderem der Konsum; die niedrigen Zinsen im Euroraum forcieren die Kauflaune. Auch von staatlicher Seite wachsen die Ausgaben. Dank der Flücht-lingsströme wuchs der Staatskonsum im dritten Quartal um rund 1,3 Prozent. Die Ausgaben wirken auf die Wirtschaft wie ein ungeplantes staatliches Konjunkturprogramm. Es wird zu-dem erwartet, dass diese Ausgaben künftig sogar noch weiter steigen könnten.

China erweist sich als BremsklotzFür Gegenwind sorgt hingegen China. Wegen der schlingernden Wirtschaft werden erstmals seit 1997 die deutschen Exporte ins Reich der Mitte abnehmen. Die Konjunkturgenesung in der Eu-

rozone kann diese Exporteinbußen nur zum Teil auffangen. Von der deutschen Industrie sind daher wohl keine starken Impulse für die Wirtschaft zu erwarten. Die Bundesbank rechnet deswe-gen bis Jahresende nicht mit großen Sprüngen bei der deut-schen Konjunkturentwicklung.

Ein weiteres wichtiges Thema für Deutschland und die Eurozone ist die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Trotz der Milliarden, die monatlich in die Märkte gepumpt werden, bleibt die Inflation auf einem kritischen Niveau. Zuletzt sank sie auf 0 Prozent. Verantwortlich dafür sind auch die niedrigen Rohstoff-preise. EZB-Präsident Mario Draghi erwägt daher weitere ex-pansive Schritte. Zeitgleich wird in den USA eine Leitzinserhö-hung erwartet. Dadurch könnte der Euro zum Dollar weiter an Wert verlieren, was deutsche und europäische Waren auf den Weltmärkten attraktiver machen könnte.

USA auf dem Weg zur ZinswendeIn den USA geben die Konjunkturdaten derweil ein gemischtes Bild ab. Einen Dämpfer erlebt derzeit die US-Industrie. Im Groß-raum Chicago sank der Einkaufsmanager auf 48,7 Punkte, wäh-rend Experten vorab einen Wert von 54,0 Punkten erwartet hatten. Der Industrie-Index der gesamten USA entwickelte sich im November ebenfalls schwach. Statt der erwarteten 50,5 Punkte fiel er um 1,5 auf 48,6 Zähler und damit unter die Wachs-tumsschwelle von 50 Punkten. Besser sieht es beim Phily Fed Index aus, der von - 4,5 auf 1,9 Prozent wieder ins Positive zu-rückkehrte. Die Arbeitsmarktdaten lassen ebenfalls Zuversicht aufkommen. Im Oktober sank die Arbeitslosenquote in der größten Volkswirtschaft der Welt von 5,1 auf 5,0 Prozent. Es wird daher erwartet, dass die Federal Reserve an ihren Plänen zur Straffung der US-Geldpolitik festhalten wird. Am 16. Dezem-ber entscheidet sich, ob die US-Notenbank erstmals seit fast zehn den Leitzins in den USA leicht anhebt.

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12/2015

Börsenmonitor

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Europas Börsen nehmen Jahresendrally ins Visier

Die Notenbanken haben an den Börsen weiterhin das Sa-gen. Das hat in dieser Woche vor allem die Europäische Zentralbank gezeigt. Ihre geldpolitische Entscheidung hat den DAX in heftige Bewegungen versetzt. Zwar wurde der Einlagezins gesenkt und das Anleihekaufprogramm verlän-gert, doch Börsianer hatten sich mehr erfofft. In den Fokus rückt nun die Federal Reserve. Die US-Notenbank könnte nach fast zehn Jahren den Leitzins wieder erhöhen.

Mario Draghi hat geliefert. Doch die Börsianer reklamieren die Qualität des Gelieferten. Der Präsident der Europäischen Zentralbank hat im Kampf gegen die zu geringe Teuerungsra-te in der Eurozone den Einlagezins für die Banken von minus 0,2 auf minus 0,3 Prozent gesenkt und das Anleihekaufpro-gramm bis März 2017 verlängert. Den Leitzins ließ der Wäh-rungshüter unverändert bei 0,05 Prozent. Für viele Börsia-ner war das zu wenig. Einige Experten hatten beim Einlagezins mit einer Senkung in Höhe von 15 bis 20 Basis-punkten gerechnet. Beim Anleihekaufprogramm wurde im Vorfeld mit einer Verlängerung bis Mitte 2017 gerechnet. Außerdem hatte der eine oder andere Anleger auf eine Sen-kung des Leitzinses spekuliert. Die Enttäuschung über das verhaltene Vorgehen der europäischen Währungshüter schlug sich auf die Aktienmärkte nieder. Nach Ankündigung der Maßnahmen der Zentralbank verlor der DAX zeitweise fast 400 Punkte. Der Eurostoxx 50 gab mit einem Tagesver-lust von 2,6 Prozent sein komplettes Monatsplus ab. Der CAC 40 passte sich mit einem Minus von 2,7 Prozent den Verlus-ten des europäischen Auswahlindexes an. Der Euro reagier-te sogar noch heftiger. Von 1,05 Dollar schoss er auf fast 1,09 Dollar.

Fed könnte Anleger in Europa wieder anlockenDoch der EZB-Schock dürfte nicht lange anhalten. Und dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen präsentiert sich die Konjunk-tur im Euroraum in blendender Verfassung. Zum anderen könnte die Federal Reserve am 16. Dezember zum ersten Mal nach fast zehn Jahren die Zinsen in den USA anheben. Der Euro dürfte dann allen voran im Vergleich zum US-Dollar wieder leicht verlieren und europäische Waren für das Aus-land somit günstiger werden. Berücksichtigt man zudem noch die niedrigen Rohstoffpreise, dürften die Umsätze der exportierenden Unternehmen einen zusätzlichen Schub er-halten. Denn mithilfe des günstigen Rohölpreises, der bei der Sorte Brent für ein Barrel derzeit bei 43,21 Dollar liegt, wird der Export der Waren ins Ausland noch günstiger. Auf Monatssicht hat sich Rohöl um satte 10,3 Prozent verbilligt.

Gold im freien FallAuch vor Gold macht der Preisverfall an den Rohstoffmärk-ten keinen Halt. Das Edelmetall befindet sich im freien Fall und nähert sich seinem Fünf-Jahres-Tief von 1.045 Dollar je Feinunze. Im November sackte der Preis um ganze 6,4 Pro-zent auf 1.068 Dollar ab. Selbst die geopolitischen Krisen wie der Krieg in Syrien oder die Terroranschläge in Paris und Tu-nis können den Preisrutsch nicht verhindern. Übrig bleibt vielen Anlegern daher schlichtweg nur ein Investment in die Aktienmärkte. Wenn an den Börsen die Enttäuschung über die Europäische Zentralbank verfliegt, dürfte es für den Deutschen Aktienindex & Co. wieder aufwärts gehen. Auf der anderen Seite könnten die Kurse in den USA wegen der möglichen Leitzinsanhebung der Fed im Dezember einen leichten Dämpfer abbekommen. Die Anleger in den USA trauten sich deswegen bereits im November kaum auf die Aktienmärkte. Auf Monatssicht verlor der Dow Jones 0,6 Prozent.

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12/2015

DSW-Mitteilungen

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DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.Peter-Müller-Str. 14 40468 Düsseldorf

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geschäftsführerin), Thomas Hechtfischer (Geschäftsführer)

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Redaktion: Christiane Hölz (DSW e. V.)

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tion gewissenhaft recherchiert. Für die Richtigkeit sowie für die Vollständig-

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Ansprechpartner: Christiane Hölz, 0211-6697-15; [email protected]

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