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Überblick Kurswahlen und Qualifikationsphase

Welche Fächer kann bzw. muss man wählen?

Wie erreicht man das Abitur?

Besondere Lernleistung in der Jahrgangsstufe 12

Fachhochschulreife

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Mögliche Leistungsfächer sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld:

Deutsch

Englisch

Französisch gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:

Gemeinschaftskunde mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld:

Technik

Mathematik

Biologie / Chemie / Physik

Informationsverarbeitung

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Kombinationen der Leistungsfächer

Fk 1: T – M – D Fk 2: T – Nw – D Fk 3: T – M – E Fk 4: T – Nw – E Fk 5: T – M – Gk Fk 6: T – Nw – Gk Fk 7: T – Inf – E

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Leistungsfächer - es ist 1 der 7 möglichen Leistungsfachkombinationen zu wählen;- Technik 6 Wochenstunden, alle anderen 5 Wochenstunden;- die gewählten Leistungsfächer sind auch die Fächer der schriftlichen

Abiturprüfung;- das mündliche Abiturprüfungsfach gehört dem Aufgabenfeld an,

das in der gewählten Fächerkombination nicht vertreten ist;

- in 13/2 ist eines der drei Leistungsfächer ein zum Grundfach abgestuftes Leistungsfach; hierfür gelten besondere Bedingungen (nicht abstufbare Fächer, Leistungsbewertung)

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Abstufen des 3. Leistungsfaches Ende 13/1

in 13/2 und der Abiturprüfung erfolgt die Leistungsmessung im abgestuften Leistungsfach nach den Grundfachanforderungen;

andere Gewichtung in den Einbringungsverpflichtungen; in der Kombination 2 muss Deutsch abgestuft werden; in den Kombinationen 5 – 7 müssen Gemeinschaftskunde

bzw. Informationsverarbeitung abgestuft werden.

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Verpflichtende Grundfächer

die nicht gewählten möglichen Leistungsfächer: D, M, E, Frz 3-std.; Bio, Che, Phy, Gk, Iv 2-std.

Religionslehre / Ethik (2-std.) Sport (2-std.) nur in 12/1 und 12/2: Bildende Kunst oder Musik (2-std.) zu beachten ist:

Französisch: Anfänger ab Klasse 11 dürfen keinen Kurs in 12 oder 13 mit 0 Punkten abschließen.

in Religionslehre/Ethik müssen mindestens 4 der 6 Kurse in der eigenen Konfession oder in Ethik belegt werden.

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4. Prüfungsfach (mündliches Prüfungsfach)

Das mündliche Prüfungsfach muss dem Aufgabenfeld zuzuordnen sein, welches in der gewählten Leistungsfach-kombination nicht abgedeckt ist; d. h.

bei den Fächerkombinationen 5 und 6 ist Deutsch oder eine Fremdsprache mündliches Prüfungsfach;

bei allen anderen Fächerkombinationen ist Gemeinschaftskunde mündliches Prüfungsfach.

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Fächerkombinationstafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) mit Angabe des mündlichen Prüfungsfaches

KNr Leistungskurse Grundkurse KF (Jg.12) Mdl. Prüf.

1 T* M D r/e sp gk e frz nw inf mus / bk gk

2 T* Nw* D r/e sp gk e frz m inf mus / bk gk

3 T* M E r/e sp gk d frz nw inf mus / bk gk

4 T* Nw E r/e sp gk d frz m inf mus / bk gk

5 T* M* Gk r/e sp d e frz nw inf mus / bk d / e / frz

6 T* Nw* Gk r/e sp d e frz m inf mus / bk d / e / frz

7 T* Iv E* r/e sp gk d frz m inf mus / bk gk

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Frei wählbare zusätzliche Grundfächer

zweite Naturwissenschaft zweites künstlerisches Fach

zu beachten ist: ein frei wählbares Fach kann in der Regel nicht mehr

abgewählt werden; Einrichtung ab mindestens 13 Schüler/-innen und nach

Möglichkeit der Schule

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Qualifikation in den Leistungsfächern

Es sind die Notenpunkte aus folgenden Kursen einzubringen:

1. Leistungsfach: 12/1, 12/2 und 13/1 jeweils doppelt gewichtet

2. Leistungsfach: 12/1, 12/2 und 13/1 jeweils doppelt gewichtet

3. Leistungsfach: aus 12/1, 12/2 und 13/1 insgesamt 2 Kurse, einfach gewichtet

In 4 der 6 einzubringenden Kurse aus dem 1. und 2. Leistungsfach müssen jeweils 5 Punkte erreicht worden sein.

maximale Punktzahl: 210 Punkte

zu erreichende Mindestpunktzahl: 70 Punkte

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Qualifikation in den GrundfächernFolgende Kurse müssen verbindlich eingebracht werden:- 12/1, 12/2 und 13/1 aus dem 3. und 4. Prüfungsfach;- alle 4 Kurse in Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaft und einer

Fremdsprache, falls sie keine Prüfungsfächer sind;- 12/1 und 12/2 des künstlerischen Faches (Musik, BK);- 13/2 Informationsverarbeitung oder 2. FS oder 2. Nw;

Anfänger in Französisch müssen die 2. FS einbringen;- Es müssen insgesamt 22 Grundkurse eingebracht werden. Dabei

müssen in 16 Kursen mindestens 5 Punkte erreicht worden sein. Kurse mit 0 Punkten können nicht eingebracht werden.

- Max. Punktzahl: 330 Punkte Mindestpunktzahl: 110 Punkte

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Beispiel Lk- und Gk-Qualifikation

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Prüfungsqualifikation schriftliche Prüfung in den 3 Leistungsfächern mündliche Prüfung im 4. Prüfungsfach die Kurse 13/2 in allen Prüfungsfächern Beispiel:

In 2 Prüfungsfächern, darunter das 1. oder 2. Prüfungsfach, müssen mindestens 25 Punkte erreicht worden sein.

max. Punktzahl: 300 Punkte Mindestpunktzahl: 100 Punkte

Prüfungs-fach

Punkte

Kurs 13/2

Schriftl.

Prüfung

Mündl.

Prüfung

4fache Ge-wichtung Summe

1. Tech 10 09 --- 36 46

2. Math 09 10 --- 40 49

3. Deu 07 10 --- 40 47

4. Gk 11 --- 07 28 39

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Gesamtergebnis Die Endnote im Abitur ergibt sich aus der Summe der Punkte in- der Qualifikation in den Leistungskursen- der Qualifikation in den Grundkursen- der Qualifikation in der Abiturprüfung

Punktzahlen und Durchschnittsnote:

840 – 617: 1er – Bereich

616 – 449: 2er – Bereich

448 – 281: 3er – Bereich

280: Durchschnittsnote 4,0

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Besondere Lernleistung (BLL) Jahresarbeit in der Jahrgangsstufe 12 Anmeldung in den ersten 2 Schulwochen, Abgabe Ende 12/2 20 - 25seitige Arbeit (ohne Anhang), maschinenschriftlich, mit

Darstellung des Arbeitsprozesses vorangestellte Kurzfassung (max. 1 Seite) Erklärung über selbständige Anfertigung Kolloquium und ggf. Präsentation am Anfang von 13/1 Die Gesamtnote der BLL wird im Zeugnis 13/1 ausgewiesen. Die BLL kann mit einem Anteil von 20% in die Qualifikation im

Prüfungsbereich eingebracht werden. Ziel: systematisches wissenschaftliches Arbeiten unter Betreuung

eines Fachlehrers als Vorbereitung auf ein Studium oder eine Berufsausbildung

Die Arbeit muss einem schulischen Fach (bzw. bei fächerübergreifender Thematik mehreren schulischen Fächern) zuzuordnen sein.

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(Fortsetzung BLL)

Das Thema muss konkret sein. Es muss eigenes Nachforschen, Nachdenken und kritisches Untersuchen im wissenschaftspropädeutischen Sinn ermöglichen. Eine bloße Beschreibung von Sachverhalten reicht nicht aus. Aufbau und Gliederung, Zitierweise, Sprache und formale Textgestaltung der Arbeit müssen den Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen.

Themenbeispiel: „Nutzung der Windenergie im heimischen Raum“

- Referenzfächer: T, Nw, Gk, Bwl- Mögliche Unterpunkte: ökologische Relevanz, technische

Umsetzung, energiepolitische Einbindung, Kosten-Nutzen-Analyse etc.

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Erwerb der Fachhochschulreife

Schulbesuch bis mindestens Ende 12/2 schulischer und berufspraktischer Teil Einbringungsverpflichtungen im schulischen Teil:- die einzubringenden Kurse müssen zwei aufeinander folgenden

Halbjahren der Qualifikationsphase entnommen sein;- je 2 Kurse aus dem möglichen 1. und 2. Fach der Abiturprüfung,

2fach gewichtet;- 11 Grundkurse, einfach gewichtet.- Unter den insgesamt 15 einzubringenden Kursen müssen je 2 Kurse

sein aus T, D, M, FS, Nw und Gk. Die restlichen drei Grundkurse bestimmt die Schülerin oder der Schüler.

- In 2 der 4 eingebrachten Leistungskurse und in 7 der 11 eingebrachten Grundkurse müssen 5 Punkte erreicht worden sein.

- Kurse mit 0 Punkten können nicht eingebracht werden.

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(Fortsetzung Fachhochschulreife)

- Die 4 eingebrachten Leistungskurse müssen bei 2facher Wertung in der Summe mindestens 40 Punkte ergeben, die 11 Grundkurse bei 1facher Wertung mindestens 55 Punkte.

Einbringungsverpflichtungen im berufspraktischen Teil:Es muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr nachgewiesen werden:

- in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einer Einrichtung der sozialen Arbeit oder

- in der mittleren oder gehobenen Laufbahn des öffentlichen Dienstes oder- an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten (Berufs-)Fachschule. Die Bescheinigung der Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus:- dem Abgangszeugnis der Schule;- der Bescheinigung über den schulischen Teil mit den eingebrachten Leistungen

und der Durchschnittsnote;- dem Nachweis des berufspraktischen Teils (Praktikanten- oder

Berufsabschlusszeugnis) und berechtigt zu einem Studium an den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und

den anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Thüringen.

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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