Normativer Humanismus

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  • 7/21/2019 Normativer Humanismus

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    Erstattung der Kosten fr:

    Ambulante Heilbehandlungen

    Medikamente und Verbandmittel Arzneimittelversand

    Schwangerschaftsuntersuchungen

    Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten

    Versicherungsleistungen fr Frhgeburten bis 50.000

    verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles

    schmerzsti llende Zahnbehand lung

    Wiederherstellung der Funkt ion von Zahnersatz zu 50 % bis 2.000

    Zahnersatz zu 50 % (nach 6 Monaten Wartezeit) bis 2.000

    Unfa llbedingter Zahnersatz 2.000 pro Versicherungsjahr

    Stationre Heilbehandlungen

    Informationen ber rzte vor Ort

    Informationsbermittlung zwischen rzten

    St rahlen-, Licht- und sonstige physikalis che Behandlungen

    Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik

    Rntgendiagnost ik

    Operationen

    Krankentransporte zur stationren Behandlung

    Krankenbesuch (Mindestdauer KH-Aufenthalt 10 Tage) bis 1.000

    Medizinisch sinnvoller Krankenrcktransport

    Kosten fr eine Begleitpers on bei Krankenr cktranspor t

    berfhrungs- oder Bestattungskosten im Ausland

    Nachleistungen im Ausland

    Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis 25

    Aufwandsentschdigung bei stationrer Behandlung max. 14 Tage, pro Tag 75 bei ambulanter Behandlung einmalig 25

    Ersatzwei se Krankenhaustagegeld max. 30 Tage, pro Tag 75

    Vorsorge-Untersuchungen (nach 6 Monaten Wartezeit) 200 je Versiche-rungsjahr

    Ambulante psychoanalytische Behandlung (bis zu 5 Sitzungen pro Versiche-

    rungsjahr 1.000 )

    Behandlungskosten im Heimatland bis max. 6 Wochen je Versicherungsjahr

    kein Selbstbehalt

    Die Leistungsausschlsse entnehmen Sie bitte den vollstndigen Versiche-rungsbedingungen der VB-KV 2012 (YT-Out) Tarif Premium.

    ProduktinformationsblattUnfall-, Haftpflicht- und Gepck- undNotfallversicherung

    Um welche Versicherungsart handelt es sich?

    Ihre Versicherung ist eine zeitlich befriste te Reiseversic herung. Der Umfang und

    die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewhlten Tarif bestimmt. Reise-Unfallversicherung

    Die Reise-Unfallversicherung schtzt Sie vor den nanziellen Folgen einesUnfalls. Die Hhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungs -summe.

    Reise-Haftpflichtversicherung

    Ist eine Reise-Haf tpichtver sicherung in Ihrem Reiseversicherungsumfangenthalten, sind Sie whrend Ihrer Reise gegen die Schden aus den Gefahren destglichen Lebens, fr die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leis -ten mssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prfenauch, ob und in welcher Hhe eine Verpichtung zum Schadenersatz besteht.Unbegrndete Schadenersatzansprche wehren wir fr Sie ab und bieten damitauch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprchen. Die vollstndigeLeistungsbeschreibung steht im Abschnitt Reise-Haftpichtversicherung derVersicherungsbedingungen.

    Reise-Gepckversicherung

    Schlieen Sie in Ihrem Versicherungsum fang eine Reisegepck-Versicherung ab,ist Ihr Reisegepck gegen Abhandenkommen, Zerstrung und Beschdigungen

    versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Befrderungsunternehmensoder Beherbergungsbetriebes bendet. Sollte Ihr Gepck whrend der Reisedurch Diebstahl, Verkehrsunflle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm,berschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstrt oder beschdigt werden, istes ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschdigung bis zurHhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Abschnitt Reisegepck-Versi-cherung der Versicherungsbedingungen nden Sie die vollstndige Leistungsbe -schreibung der Reisegepck-Versicherung.

    Inhaltsverzeichnis

    Produktinformationsblatt

    Auslandsreisek rankenversicher ung S. 1

    Produktinformationsblatt Unfall-, Haftpicht-, Gepck-und Notfallvers icherung S. 1

    Versicherungsbedingungen

    Versicherungsbed ingungen fr dieReise-Krankenversicherung Young TravelVB-KV 2012 (YT-Out) der Hanse Merkur Versicherung S. 3

    Versicherungsbed ingungen fr dieReiseversicherung Young TravelVB-RS 2012 (YT-Out) der Hanse Merkur Versicherung S. 6

    Widerrufsbelehrung S. 12

    ProduktinformationsblattAuslandsreisekrankenversicherung

    Um welche Versicherungsart handelt es sich?

    Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reisevers icherung. Der Umfang unddie einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewhlten Tarif bestimmt.

    Reise-Krankenversicherung

    Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizini sch notwendige Heilbe-handlung von Erkrankungen, die whrend des Auslandsaufenthaltes eintreten.Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfllen, die innerhalb derversicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zhlen z. B. Behandlungen beim Arzt, imKrankenhaus oder Arzneimittel. Die vollstndige Leistungsbeschreibung entneh-men Sie bitte dem 5 der Versicherungsbedingungen.

    Was mssen Sie bei der Prmienzahlung beachten?

    Die Hhe der Prmie richtet sich nach dem ausgewhlten Versicherungsschutz.In der Prmienbersicht fr die einzelnen Versicherungsprodukte knnen Sie diegenaue Prmie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungs-schutz beginnt frhestens ab Zahlung der Prmie. Die Flligkeit und weitereEinzelheiten entnehmen Sie bitte der Versicherungsbedingungen.

    Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?

    Sie mssen bei Versicherungsabs chluss alle Angaben vollstndig und wahrheits-gem machen. Sofern Sie dagegen verstoen, gefhrden Sie Ihren Versiche -rungsschutz!

    Welche Pflichten mssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfalleintritt?

    Halten Sie den Schaden mglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einerunntigen Kostenerhhung fhren knnte. Zeigen Sie die Schden unverzglichder HanseMerkur an. Weitere Pichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheitender Versicherungsbedingungen.

    Welche Rechtsfolgen ergeben sich fr Sie bei der Nichtbeachtung derPflichten?

    Ganz wichtig: Wird eine der Pichten verletzt, so kann die HanseMerkur die

    Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens krzen. Dies kann bis zumVerlust der kompletten Versicherungsleistung fhren. Nheres dazu steht in denVersicherungsbedingungen (Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen).

    Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt frhestens mit Zahlung der Prmie, nicht je-doch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.

    Was ist nicht versichert?

    Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungs-fall vorstzlich herbeifhrt, besteht in allen Sparten kein Versicherungsschutz.

    Reise-Krankenversicherung:

    Fr die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unflle sowie Behandlungeninfolge von Selbstmordversuchen.

    Weitere Ausschlsse entnehmen Sie bitte aus den Allgemeinen Einschrnkun-gen und den Einschrnkungen des Versicherungsschutzes in den jeweiligenAbschnitten der Versicherungsbedingungen.

    STUDENT-PLUS Auslandsreise-Krankenversicherungbis zu 5 Jahren (enthalten in STUDENT-PLUS S, M und L)Tarif VB-KV 2012 (YT-Out) Tarif Premium

    Versicherbarer Personenkreis:

    Versicherungsfhig sind Au Pairs, Schler, Sprachschler, Studenten, Stipendiaten,Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel Programmen oder sonstige Personen, diesich nachweislich zur Durchfhrung von Weiterbildungsmanahmen vorberge-hend im Ausland aufhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (35. Geburtstag).

    Verbraucherinformationen zu dem Produkt STUDENT-PLUS

  • 7/21/2019 Normativer Humanismus

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    Notfallversicherung

    Enthlt Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfallverschiedene Beistandsleistungen. Im Falle eines Reiseabbruchs infolge einerErkrankung organisieren wir Ihre Rckreise und gewhren Ihnen ein Darlehenfr die Mehrkosten der Rckreise. Sofern keine andere Versicherung die Kosteneiner stationren Behandlung whrend Ihrer Auslandsreise bernimmt, gewh-ren wir Ihnen hierfr ein Darlehen. Die vollstndige Leistungsbeschreibungzur Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in denVersicherungsbedingungen.

    Was mssen Sie bei der Prmienzahlung beachten?

    Die Hhe der Prmie richtet sich nach dem ausgewhlten Versicherungsschutz.In der Prmienbersicht fr die einzelnen Versicherungsprodukte knnen Sie diegenaue Prmie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungs-schutz beginnt frhestens ab Zahlung der Prmie. Die Flligkeit und weitereEinzelheiten entnehmen Sie bitte der Versicherungsbedingungen.

    Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?

    Sie mssen bei Versicherungsabs chluss alle Angaben vollstndig und wahrheits-gem machen. Sofern Sie dagegen verstoen, gefhrden Sie Ihren Versiche -rungsschutz!

    Welche Pflichten mssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfalleintritt?

    Halten Sie den Schaden mglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einerunntigen Kostenerhhung fhren knnte. Zeigen Sie die Schden unverzglichder HanseMerkur an. Weitere Pichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheitender Versicherungsbedingungen.

    Welche Rechtsfolgen ergeben sich fr Sie bei der Nichtbeachtung derPflichten?

    Ganz wichtig: Wird eine der Pichten verletzt, so kann die HanseMerkur dieLeistung entsprechend der Schwere des Verschuldens krzen. Dies kann bis zumVerlust der kompletten Versicherungsleistung fhren. Nheres dazu steht in den

    Versicherungsbedingungen (Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen).

    Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt frhestens mit Zahlung der Prmie, nicht je-doch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.

    Was ist nicht versichert?

    Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungs-fall vorstzlich herbeifhrt, besteht in allen Sparten kein Versicherungsschutz.

    Reise-Unfallversicherung:

    Fr Unflle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfllesind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rckenleiden durchstndiges Sitzen, Schlaganflle oder Herzinfarkt.

    Reise-Haftpflichtversicherung:

    Fr Schden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen.

    Reise-Gepckversicherung:

    Wenn Schden durch Verlieren, Liegen- oder Hngenlassen von Gegenstnden

    entstehen. Auerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapierenicht versichert.

    Weitere Ausschlsse entnehmen Sie bitte aus den Allgemeinen Einschrnkun-gen und den Einschrnkungen des Versicherungsschutzes in den jeweiligenAbschnitten der Versicherungsbedingungen.

    STUDENT-PLUS Reise Unfall- und Haftpflicht- undNotfallversicherung bis zu 5 Jahren (enthalten inSTUDENT-PLUS M) Tarif VB-RS 2012 (YT-Out)Tarif Kompakt

    Versicherbarer Personenkreis:

    Versicherungsfhig sind Au Pairs, Schler, Sprachschler, Studenten, Stipendia-ten, Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel Programmen oder sonstige Per -sonen, die sich nachweislich zur Durchfhrung von Weiterbildungsmanahmenvorbergehend im Ausland aufhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres(35. Geburtstag).

    Erstattung der Kosten fr:

    Notfallversicherung

    Bei Krankheit / Unfall

    Kostenbernahmeerklrung (Darlehen)gegenber Krankenhusern 10.000

    Krankentransport 1.000

    Bei Reiseabbruch oder verspteter Rckreise (Darlehen fr Mehrkosten)

    Erkrankung, Unfall oder Tod 100 %

    Entfhrung 10.000

    Reiseruf 100 %

    Bei Strafverfolgung

    Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 1.000

    Darlehen bei Strafkaution 10.000

    Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten

    Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) 1.000

    Hilfe bei Verlust von Kreditkar ten und EC- bzw. Maestro-Kar ten 100 %

    Verlust von Reisedokumenten 100 %

    Hilfe bei Umbuchungen / Versptungen

    Hilfe bei Umbuchungen / Versptungen 100 %

    Reise-Haftpflichtversicherung

    Deckungssummen fr

    Personen- und Sachschden 1 Mio.

    Mietsachschden 10.000

    Reise-Unfallversicherung

    Versicherungssummen

    im Todesfall 10.000 (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 5.000 )

    im Invalidittsfa ll 20.000 (mit Progressionsstaffel 350 %)

    Die Leistungsausschlsse entnehmen Sie bitte den vollstndigen Versiche-

    rungsbedingungen der VB-RS 2012 (YT-Out).STUDENT-PLUS - Reise Unfall-, Haftpflicht-, Gepck-und Notfallversicherung bis zu 5 Jahren (enthalten inSTUDENT-PLUS L und Z) Tarif VB-RS 2012 (YT-Out)Tarif Komfort

    Versicherbarer Personenkreis:

    Versicherungsfhig sind Au Pairs, Schler, Sprachschler, Studenten, Stipendia-ten, Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel Programmen oder sonstige Per -sonen, die sich nachweislich zur Durchfhrung von Weiterbildungsmanahmenvorbergehend im Ausland aufhalten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres(35. Geburtstag).

    Erstattung der Kosten fr:

    Notfallversicherung

    Bei Krankheit / Unfall

    Kostenbernahmeerklrung (Darlehen)

    gegenber Krankenhusern 15.000 Krankentransport 2.500

    Rcktransp ort von Gepck:Wir organisieren und bezahlen die zustzlicheRckholung des Reisegepcks, sofern allemitversicherten erwachsenen Personen zurck-transport iert wurden oder verstorben sind 100 %

    Rckreisekosten ins Heimatlandbei Erkrankung von Familienangehrigen 1.000

    Bei Reiseabbruch oder verspteter Rckreise (Darlehen fr Mehrkosten)

    Erkrankung, Unfall oder Tod 100 %

    Entfhrung 15.000

    Reiseruf 100 %

    Bei Strafverfolgung

    Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 2.500

    Darlehen bei Strafkaution 15.000

    Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten

    Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) 2.500

    Hilfe bei Verlust von Kreditkar ten und EC-bzw. Maestro-Karten 100 %

    Verlust von Reisedokumenten 100 %

    Hilfe bei Umbuchungen / Versptungen

    Hilfe bei Umbuchungen / Versptungen 100 %

    Reise-Haftpflichtversicherung

    Deckungssummen fr

    Personen- und Sachschden 2,5 Mio.

    Mietsachschden 25.000

    Schlsselverlust 250

    Reise-Unfallversicherung

    Versicherungssummen

    im Todesfall 20.000

    (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10.000 ) im Invalidittsfa ll 40.000

    (mit Progressionsstaffel 350 %)

    Bergungskosten 5.000

    Kosmetische Operationen 5.000

    Reise-Gepckversicherung

    Versicherungssumme max. 2.000

    Kein Selbstbehalt

    Als Reisegepck gelten Sachen des persnlichen Reisebedarfs, die auf einer Reisemitgenommen werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die whrend derReise erworben werden.

    Die Leistungsausschlsse entnehmen Sie bitte den vollstndigen Versiche-rungsbedingungen der VB-RS 2012 (YT-Out).

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    STUDENT-PLUS Versicherungsbedingungenfr die Reise-Krankenversicherung(enthalten in STUDENT-PLUS S, M und L)VB-KV 2012 (YT-Out) Tarifstufe Premiumder Hanse Merkur Versicherung

    Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus drei Abschnitten.

    Im Abschnitt I. benden sich eine bersicht der Leistungsarten und die hierzuvorgesehenen tariichen Leistungshhen.

    Im Abschnitt II. nden Sie insbesondere Erluterungen zum versicherten Perso-

    nenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prmienzahlung. Der genaue Wortlaut der Leistungsarten bendet sich im Abschnitt III.

    Abschnitt I. Leistungsbersicht Den genauen Wortlaut der versicher ten Leistungen und Ereignisse finden Sie

    unter den aufgefhrten Ziffern im Abschnitt III. Leistungsbeschreibung.

    Reise-Krankenversicherung

    Versicherte LeistungenDie Hhe der Leistung ist abhngig von dem von Ihnen gewhlten Tarif.

    TarifPremium

    2.1.1 Ambulante Heilbehandlungen 100 %

    2.1.2 Schmerzstillende Zahnbehandlung pro Versicherungsjahr 100 %

    2.1.3 Medikamente und Verbandmittel 100 %

    2.1.4 Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen 100 %

    2.1.5 Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik 100 %

    2.1.6 Verordnete Hilfsmit tel infolge eines Unfalls 10 0 %

    2.1.7 Rntgendiagnostik 100 %

    2.1. Operationen 100 %

    2.1.9 Stationre Heilbehandlungen 100 %

    2.1.10 Vorsorgeuntersuchungen (nach 6 Monaten Wartezeit) pro Versi-cherungsjahr

    200

    2.1.11 Ambulante psychoanalyt ische Behandlung (bis zu 5 Sitzungenpro Versicherungsjahr)

    1.000

    2.2.1 Zahnersatz zu 50 % (nach 6 Monaten Wartezeit) 2 .000

    2.2.2 Unfallbedingter Zahnersatz 2.000

    2.3 Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung und Entbindung: Schwangerschaftsunter suchungen pro Versicherungsjahr Entbindung (nach 8 Monaten Wartezeit)

    100 %100 %

    2.4 Versicher ung sleist ungen fr Fr hgeburten 50.0 00

    2.5.1 K rankentranspor te zur stat ionren Behand lung 100 %

    2.5.2 Medizinisch sinnvoller Krankenr ckt ranspor t 10 0 %

    2.5.3 Kosten fr eine Begleitperson bei Krankenrcktransport 100 %

    2.5.4 berfhrungskosten 100 %2.5.5 Bestattungskosten im Ausland 100 %

    2.6 Nachleistungen im Ausland 100 %

    2.7.1 Arzneimittelversand 100 %

    2.7.2 Krankenbesuch Mindestdauer KH-Aufenthalt lnger als 14 Tage 1.000

    2.8.1 Information ber rzte vor Ort 100 %

    2.8.2 Infor mat ionsbermittlung z wischen rz ten 10 0 %

    2.9 Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale 25

    2.10 Aufwandsentschdigung: bei stationrer Behandlung maximal 14 Tage, pro Tag bei ambulanter Behandlung einmalig

    75 25

    2.11 Ersatzweise Krankenhaustagegeld maximal 30 Tage, pro Tag 75

    2.12 Behandlungskosten im Heimatland 100 %

    Abschnitt II. Allgemeine Bestimmungen

    1. Versicherte Personen und Versicherungsfhigkeit1.1 Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen, fr

    welche die vereinbarte Prmie bezahlt wurde.

    1.2. Versicherungsfhig sind Au-pairs, Schler, Sprachschler, Studenten, Stipen-diaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel-Programmen odersonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchfhrung von Weiterbildungs-manahmen vorbergehend im Ausland aufhalten, bis zur Vollendung des 35.Lebensjahres (35. Geburtstag), sofern sie ihren Wohnsitz bei Antragstellung inder Bundesrepublik Deutschland haben.

    1.3 Fr Personen, welche die Voraussetzungen der Versicherungsfhigkeit gemdiesen Bedingungen nicht erfllen, kommt der Versicherungsvertrag auch nichtdurch Zahlung der Prmie zustande. Wird fr eine nichtversicherungsfhigePerson dennoch die Prmie gezahlt, so steht der Betrag dem Absender zur Verf-gung.

    2. Abschluss, Dauer und Beendigung des Versicherungsvert ragesund des Versicherungsschutzes

    2.1 Abschluss

    2.1.1 Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss vor Antritt derReise gestellt werden. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss einesVersicherungsvertrages nicht mehr mglich.

    2.1.2 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Versicherer hierfr vor-gesehene Antrag ordnungsgem ausgefllt beim Versicherer eingeht und derVersicherer eine Versicherungsbesttigung an den Versicherungsnehmer sendet.Ordnungsgem ausgefllt ist der Antrag nur dann, wenn er alle gefordertenAngaben eindeutig und vollstndig enthlt.

    2.2 Beginn

    Der Versicherungsschutz beginnt frhestens mit Antritt der versicherten Reiseund nicht vor Ablauf eventueller Wartezeiten, sofern die Prmie vor Reiseantrittbezahlt wurde. Die Reise gilt mit dem Grenzbertritt ins Ausland als angetreten.

    2.3 Dauer

    2.3.1 Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss fr die gesamteReisedauer gestellt werden. Die Hchstversicherungsdauer betrgt fnf Jahre.

    2.3.2 Bei einer Verlngerung des Aufenthaltes innerhalb der Hchstvers icherungsdau-er, kann die ursprnglich vereinbarte Vertragsdauer nur mit einem Anschluss-vertrag verlngert werden, wenn der Antrag fr den Anschlussvertrag vor Ablaufdes ursprnglichen Versicherungsvertrages uns vorgelegen hat und wir demAnschlussvertrag ausdrcklich zustimmen.

    Bei Vertragsverlngerungen besteht Versicherungsschutz nur fr die Versiche-

    rungsflle, Krankheiten, Beschwerden sowie deren Folgen, die nach Beantragungder Verlngerung (Datum und Uhrzeit des Poststempels / Online-Antrages) neueingetreten sind.

    2.4 Beendigung

    Der Versicherungsver trag und der Versicherungsschutz enden auch fr nochnicht abgeschlossene Versicherungsflle

    2.4.1 nach der vereinbarten Dauer, sptestens jedoch mit Beendigung der versichertenReise, mit dem Grenzbertritt ins Heimatland aus dem Ausland. Der Versiche-rungsschutz verlngert sich ber den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sichdie planmige Beendigung der Reise aus Grnden verzgert, die die versichertePerson nicht zu vertreten hat;

    2.4.2 mit der Beendigung des vorbergehenden Aufenthaltes der versicherten Personim Ausland;

    2.4.3 wenn die Voraussetzungen eines vorbergehenden Aufenthaltes im Auslandnicht mehr vorliegen, weil sich die versicherte Person zu einem dauerhaften Auf-enthalt im Ausland entschieden hat oder weil die versicherte Person endgltig inihr Heimatland zurckkehrt;

    2.4.4 wenn die Voraussetzungen fr die Versicherungsfhigkeit der versicherten

    Person entfallen.2.5 Versicherungsjahr und Wartezeiten

    2.5.1 Als Versicherung sjahr gilt ein Zeitraum von zwlf Monaten, gerechnet ab Versi-cherungsbeginn.

    2.5.2 Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn und bei Anschlus svertrgenvom Beginn des Anschlussvertrages an.

    3. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

    3.1 Der Versicherungsschutz gilt fr den vereinbarten rtlichen Geltungsb ereich frReisen im Ausland. Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der BundesrepublikDeutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei Antragstellung einen Wohn -sitz haben.

    Sofern der vereinbarte Geltungsbereich rtlich eingeschrnkt ist (z. B. bei Tarifenohne den Geltungsbereich USA und Kanada), entfllt diese Einschrnkung unterden nachfolgenden Bedingungen:

    Bei einem Transitaufenthalt fr die Dauer des Transits.

    Bei Versicherungsvertrgen von mindestens einjhriger Dauer fr Aufenthaltebis zu 14 Tagen.

    3.2 Bei Versicherungsvertrgen von mindestens einjhriger Dauer besteht abwei-chend von 3.1 Versicherungsschutz auch bei einer vorbergehenden Rckkehr indas Heimatland der versicherten Person. Der Versicherungsschutz im Heimat-land ist begrenzt auf maximal sechs Wochen fr alle Heimatlandaufenthalte jeVersicherungsjahr.

    4. Was muss bei der Prmienzahlung beachtet werden?

    4.1 Zahlung der ersten Prmie

    4.1.1 Die Erstprmie ist bei Vertragsbeg inn fllig.

    4.1.2 Wird die erste Prmie nicht rechtzeitig gezahlt, knnen wir vom Vertrag zurck-treten, solange die Prmie nicht gezahlt ist. Der Rcktritt ist ausgeschlossen,wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

    4.1.3 Ist die Erstprmie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versi-cherer nicht zur Leistung verpichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hatdie Nichtzahlung nicht zu vertreten.

    4.2 Zahlung der Folgeprmien

    4.2.1 Wird die Folgeprmie nicht rechtzeit ig gezahlt, bersendet der Versicherer demVersicherungsnehmer eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Zahlungsfrist

    von zwei Monaten.4.2.2 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsf rist noch mit der

    Zahlung im Verzug, kann der Versicherer den Vertrag kndigen, wenn er den Ver-sicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat.

    4.2.3 Hat der Versicherer gekndigt, und zahlt der Versicherungsnehmer nach Erhaltder Kndigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht derVertrag fort. Fr Versicherungsflle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfristund der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

    4.3 Prmienhhe

    Die Prmie fr eine versicherte Person ergibt sich aus der Prmienber sicht.

    4.4 Lastschriftverfahren

    Wird die Prmie vom Versicherer per Lastschr ift von einem Bankoder Kredit-kartenkonto abgerufen, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prmie amAbbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einerberechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte die Prmie ohne Verschul-den des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auchdann noch rechtzeitig, wenn sie unverzglich nach einer Zahlungsaufforderungdes Versicherers in Textform erfolgt.

    5. Was ist bei der Entschdigungszahlung zu beachten?

    5.1 Umrechnung von Kosten in auslndischer Whrung

    Die in auslndischer Whrung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages,an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in die zu diesem Zeitpunkt in derBundesrepublik Deutschland gltige Whrung umgerechnet. Als Kurs des Tagesgilt fr gehandelte Whrungen der amtliche Devisenkurs Frankfurt / Main, fr

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    nicht gehandelte Whrungen der Kurs gem Whrungen der Welt Verffent-lichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt / Main, nach jeweils neuestemStand, es sei denn, dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisennachweislich zu einem ungnstigeren Kurs erworben wurden.

    Von den Leistungen knnen Mehrkosten abgezogen werden, die dadurch entste-hen, dass wir berweisungen in das Ausland vornehmen oder auf Verlangen derversicherten Person besondere berweisungsformen whlen.

    5.2 Flligkeit unserer Zahlung

    Sobald der Versicherungs- und Prmienzahlungsnachwei s vorliegt und wir unse-re Zahlungspicht und die Hhe der Entschdigung festgestellt haben, zahlen wirdiese sptestens innerhalb von zwei Wochen.

    Haben wir unsere Zahlungspicht festgestel lt, lsst sich jedoch die Hhe derEntschdigung nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeigebei uns feststellen, knnen Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschdi-gung verlangen.

    Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfa ll behrdliche Erhebungenoder ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie oder eine der versicherten Perso -nen eingeleitet worden, so knnen wir bis zum rechtskrftigen Abschluss dieserVerfahren die Regulierung des Schadens aufschieben.

    5.3 Entschdigung aus anderen Versicherungsvertrgen

    Kann im Versicherungsfa ll eine Entschdigung aus einem anderen Versiche-rungsvertrag beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesem vor.Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsvertrge ebenfallseine nachrangige Haftung vereinbart ist, unabhngig davon, wann der andereVersicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Wird der Versicherungsfall zuerstuns gemeldet, treten wir in Vorleistung und werden uns zwecks Kostenteilungdirekt an den anderen Versicherer wenden. Wir verzichten auf eine Kostentei -lung mit einem PKVUnternehmen, wenn dem Versicherten hierdurch Nachteileentstehen, (z. B. Verlust der Beitragsrckerstattung).

    5.4 Kostenbeteiligung Dritter

    Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzl ichen Kranken-, Unfall- oderRentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfrsorge oder Unfallfrsorge bzw.

    auf Beihilfe, knnen wir, unbeschadet der Ansprche auf Krankenhaustagegeld,die gesetzlichen Leistungen von den Versicherungsleistungen abziehen.

    6. Welches Recht findet Anwendung und wann verjhren dieAnsprche aus dem Vertrag?Fr wen gelten die Bestimmungen?

    In Ergnzung dieser Bestimmungen gelten das Versicherungsver tragsgesetz(VVG) sowie grundstzlich deutsches Recht, soweit internationales Recht nichtentgegensteht. Ansprche aus diesem Versicherungsvertrag verjhren in dreiJahren. Die Verjhrung beginnt mit dem Schluss des Jahr es, in welchem dieLeistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von Ihnen bzw. der versichertenPerson angemeldet worden, ist die Verjhrung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt,zu dem unsere Entscheidung Ihnen bzw. der versicherten Person in Textformzugeht.

    Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten sinngem auch fr dieversicherten Personen.

    7. Aufrechnung

    Sie knnen gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit die Gegenforde-

    rung unbestritten oder rechtskrftig festgestellt ist.8. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?

    Alle fr uns bestimmten Anzeigen und Erklrungen sollen an unsere Haupt-verwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte Adresse in Textform(Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datentrger etc.) gerichtet werden. Die Ver-tragssprache ist Deutsch.

    Abschnitt III. Leistungsbeschreibung

    1. Gegenstand des Versicherungsschutzes

    1.1 Versicherungsfall

    Als Versicherungsfa ll wird die medizinis ch notwendige Heilbehandlung einerversicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen bezeichnet. Der Versiche-rungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischemBefund Behandlungsbedrftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehand-lung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisherbehandelten nicht urschlich zusammenhngt, entsteht insoweit ein neuerVersicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch medizinisch notwendigeBehandlungen wegen Beschwerden whrend der Schwangerschaft, Frhgebur-ten bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten, medizinisch notwendigeSchwangerschaftsabbrche sowie Tod.

    1.2 Wahlfreiheit zwischen rzten und Krankenhusern

    Im Ausland steht der versicherten Person die Wahl unter den im Aufenthaltsl andgesetzlich anerkannten und zugelassenen rzten, Zahnrzten und Krankenhu-sern frei, sofern diese nach der jeweils gltigen amtlichen Gebhrenordnung frrzte und Zahnrzte sofern vorhanden oder nach den ortsblichen Gebhrenberechnen.

    1.3 Versicherte Behandlungsmethoden

    Im vertragl ichen Umfang leisten wir fr Untersuchungs- oder Behandlungs-methoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin ganz oder berwiegendanerkannt sind. Wir leisten darber hinaus fr Methoden und Arzneimittel,die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewhrt haben oder dieangewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittelzur Verfgung stehen (z. B. Heilbehandlungen sowie Verordnungen nach denbesonderen Therapierichtungen Homopathie, Anthroposophische Medizin undPanzenheilkunde). Wir knnen jedoch unsere Leistungen auf den Betrag herab-setzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oderArzneimittel angefallen wre.

    2. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Krankenversicherung?

    Im Versicherungsfa ll (Einschrnkungen siehe Ziffer 3.) werden die nachfolgendenKosten ersetzt. Erstattet werden, je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif,die in der amtlichen Whrung des Aufenthaltslandes entstandenen, ortsblichenKosten bis zur Hhe des inAbschnitt I. aufgefhrten Betrages.

    2.1 Heilbehandlungskosten im Ausland

    Als Heilbehandlung im Sinne dieser Bedingungen gelten medizinisch notwendige

    2.1.1 rztl iche ambulante Behandlungen, einschlielich durch Beschwerden hervorge-rufener, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsbehandlung, Entbindung biszum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frhgeburt), Behandlungen wegenFehlgeburt sowie medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch;

    2.1.2 schmerzst illende konservierende Zahnbehand lungen einschliel ich Zahnfllun-gen in einfacher Ausfhrung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz,sofern diese durch einen Zahnarzt durchgefhrt oder verordnet werden;

    2.1.3 rztl ich verordnete Medikamente und Verbandmittel (als Medikamente geltennicht auch wenn sie rztlich verordnet sind Nhr- und Strkungsmittel sowiekosmetische Prparate);

    2.1.4 rztl ich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen;

    2.1.5 rztl ich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Kran-kengymnastik;

    2.1.6 rztl ich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles erstmals notwendigwerden und die der Behandlung der Unfallfolgen dienen;

    2.1.7 Rntgendiagnostik;

    2.1.8 unaufschiebbare Operationen;

    2.1.9 unaufschiebbare stationre Behandlungen, sofern diese in einer Einrichtungerfolgen, welche im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt undzugelassen ist, unter stndiger rztlicher Leitung steht, ber ausreichende diag-nostische und therapeutische Mglichkeiten verfgt und Krankenakten fhrt;

    2.1.10 ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Frherkennung von Krebskrank heitennach Ablauf der Wartezeit;

    2.1.11 ambulante psychoanalytische oder psychotherapeut ische Behandlungen.

    2.2 Zahnersatz

    Als Zahnersatz im Sinne dieses Tarifs gelten Stiftzhne, Einlagefllungen, ber-kronungen, Brcken, kieferorthopdische Behandlungen, funktionsanalytischeund funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen.

    2.2.1 Nach Ablauf der Wartezeit vergten wir die Kosten eines medizinisch notwendi-gen Zahnersatzes.

    2.2.2 Wir erstatten die Kosten eines Zahnersatzes, der aufgrund eines Unfalles wh-rend des versicherten Zeitraumes erstmals erforderlich ist oder der aufgrundeines Unfalles repariert werden muss.

    2.3 Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung und Entbindung

    Versichert sind Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen und, nach Ablaufder Wartezeit Entbindungen durch rzte, sofern die Schwangerschaft nachVersicherungsbeginn eingetreten ist.

    Erstattet werden auch die Untersuchungs- und Behandlungskosten durchHebammen, sofern die Kosten nicht gleichzeitig durch einen Arzt in Rechnunggestellt werden.

    2.4 Frhgeburt

    Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, ersetzen wir bei einerFrhgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche auch die Kosten derim Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bis zu demim Abschnitt I. genannten Betrag. Die Kosten werden ohne eine Entschdigungs-grenze in voller Hhe bernommen, sofern die Versicherungsdauer mindestens 3

    Monate betrgt.2.5 Transport- / berfhrungs- / Bestattungskosten

    2.5.1 Wir erstatten die Kosten fr Krankentransporte zur stationren Behandlung indas nchsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurck in die Unterkunft.

    2.5.2 Wir erstatten die Mehrkosten fr einen Rcktransport zum nchstgelegenengeeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern derRcktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder nach Prognose desbehandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich14 Tage bersteigt.

    2.5.3 Wir bernehmen auch die Kosten fr eine Begleitperson sowie eine gegebenen-falls erforderliche Arztbegleitung, soweit die Begleitung medizinisch erforder-lich, behrdlich angeordnet oder seitens des ausfhrenden Transportunterneh-mens vorgeschrieben ist.

    2.5.4 Wir erstatten die notwendigen Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einerversicherten Person durch die berfhrung des Verstorbenen an den stndigenWohnsitz entstehen.

    2.5.5 Erstattet werden die Kosten fr eine Bestattung im Ausland bis zur Hhe derAufwendungen, die bei einer berfhrung entstanden wren.

    2.6 Nachleistung im Ausland

    Erfordert eine Erkrankung whrend des Auslandsaufenthaltes ber das Ende desVersicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rckreise wegen nach-gewiesener Transportunfhigkeit nicht mglich ist, so besteht im Rahmen dieserBedingungen Leistungspicht (einschlielich eines dann eventuell notwendigwerdenden Rcktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfhigkeit.

    2.7 Serviceleistungen

    2.7.1 Arzneimittelversand

    Bentigt die versicherte Person rztl ich verordnete Arzneim ittel, die ihr aufder Reise abhandengekommen sind, bernehmen wir in Abstimmung mit demHausarzt der versicherten Person die Beschaffung der Ersatzprparate und ihrebersendung an die versicherte Person. Die Kosten der Ersatzprparate hatdie versicherte Person binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an unszurckzuerstatten.

    2.7.2 Krankenbesuch

    Wenn fest steht, dass der Krankenhausaufenthalt einer versicherten Personlnger als 14 Tage dauert, organisieren wir auf Wunsch die Reise einer der ver-sicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltesund von dort zurck zum Wohnort und bernehmen die entstehenden Kostendes Befrderungsmittels fr die Hin- und Rckreise.

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Krankenhausaufenthalt bei Ankunf t dernahestehenden Person noch nicht abgeschlossen ist.

  • 7/21/2019 Normativer Humanismus

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    2.8 Informationsleistung

    2.8.1 Information ber rzte vor Ort

    Bei Krankheit oder Unfall informieren wir auf Anfrage ber unseren Notruf-Service ber die Mglichkeiten rztlicher Versorgung der versicherten Person.Soweit mglich, benennen wir einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.

    2.8.2 Informationsbermittlung zwischen rzten

    Wird die versicherte Person wegen einer Krankheit oder der Folgen eines Unfallesin einem Krankenhaus stationr behandelt, stellen wir auf Wunsch ber unserenNotruf-Service den Kontakt zwischen einem von uns beauftragten Arzt und demHausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausrztenher und sorgen whrend des Krankenhausaufenthaltes fr die bermittlung vonInformationen zwischen den beteiligten rzten. Auf Wunsch sorgen wir fr dieInformation der Angehrigen.

    2.9 Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale Im Versicherungsfal l erstatten wir die Telefonkosten, die dem Versicherten

    durch die Kontaktaufnahme mit unserer Notrufzentrale entstehen, bis zu demim Abschnitt I. genannten Betrag.

    2.10 Aufwandsentschdigung

    Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten, die unter dieLeistungspicht dieser Bestimmungen fallen, vor unserer Inanspruchnahmeeinem anderen Leistungstrger / Versicherer eingereicht, der sich an der Kosten -erstattung beteiligt, zahlen wir ber die Kostenerstattung hinaus bei einerstationren Krankenhausbehandlung zustzlich ein Krankenhaustagegeld bis zuder im Abschnitt I. genannten Dauer und Hhe. Bei ambulanten Behandlungen(unabhngig von der Anzahl der Behandlungen und Erkrankungen) leisten wir indiesen Fllen zustzlich einmalig einen Betrag gem Abschnitt I. pro behandel-te Person.

    2.11 Ersatzweise Krankenhaustagegeld

    Bei Auslandsreisen erhalten versicherte Personen im Falle einer medizinisc hnotwendigen und stationren Heilbehandlung wegen einer whrend der Aus -landsreise eingetretenen Krankheit oder Verletzung wahlweise anstelle vonKostenersatzleistungen fr die stationre Heilbehandlung ein Krankenhausta-gegeld in Hhe der im Abschnitt I. genannten Summe ab Beginn der stationrenKrankenhausbehandlung. Das Wahlrecht ist unverzglich bei Beginn der statio -nren Behandlung auszuben.

    2.12 Behandlungskosten im Heimatland

    Soweit gem Abschnitt II. Ziffer 3.2 auch in Deutschland Versicherungsschutzbesteht, erstatten wir die Kosten zu den Schwellenwerten der in Deutschlandgltigen Gebhrenordnung fr rzte (GO) und Gebhrenordnung fr Zahnrzte(GOZ). Als Schwellenwerte gelten fr Leistungen

    nach der GOZ der 2,3-fache Gebhrensatz;

    nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) der GO der 1,15-fa-che Gebhrensatz;

    nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) der GO der1,8-fache Gebhrensatz;

    fr alle anderen Leistungen der GO der 2,3-fache Gebhrensatz.

    Fr unaufschieb bare stationre Behandlung werden die Kosten in der allge-meinen Pegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatrztlicheBehandlung) erstattet.

    3. Welche Einschrnkungen des Versicherungsschutzes sind zubeachten?

    3.1 Leistungseinschrnkungen

    bersteig t eine Heilbehandlung das medizinis ch notwendige Ma oder ber-steigen die Kosten einer Heilbehandlung das ortsbliche Ma, so knnen wir dieLeistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.

    3.2 Leistungsfreiheit

    Wir leisten nicht fr:

    3.2.1 die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Grnde frden Antritt der Reise waren;

    3.2.2 fr die Behandlungen, von denen bei Reiseantr itt feststand, dass sie bei planm-iger Durchfhrung der Reise stattnden mussten, es sei denn, dass die Reisewegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternom-men wurde;

    3.2.3 solche Krankheiten einschlielich ihrer Folgen sowie fr Folgen von Unfllen,die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhenverursacht und nicht ausdrcklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen

    sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen insbeson-dere dann, wenn das Auswrtige Amt der Bundesrepublik Deutschland vorReisebeginn fr das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht;

    3.2.4 die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unflle einschlielich deren Folgen;

    3.2.5 Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitat ionsmanahmen, es seidenn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstation-re Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schwerenHerzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP,Hftendoprothese) erfolgen, zur Verkrzung des Aufenthaltes im Akutkranken-haus dienen und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlichzugesagt wurden;

    3.2.6 Entziehungsmanahmen einschlie lich Entziehungskuren;

    3.2.7 ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschrnkungentfllt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwen-dig wird. Bei Erkrankungen entfllt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbadoder Kurort nur vorbergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat;

    3.2.8 Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch Personen, mitdenen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusam-menlebt; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgem erstattet;

    3.2.9 solche Krankheiten einschlielich ihrer Folgen sowie fr Folgen von Unfllen, diedurch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind;

    3.2.10 eine durch Siechtum, Pegebedrf tigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlungoder Unterbringung;

    3.2.11 Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeut ische Behandlung, soferntariich keine anderen Regelungen bestehen;

    3.2.12 Zahnersatz, Stiftzhne, Einlagefllungen, berkronungen, kieferorthopdische

    Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funkti-onsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologischeZahnleistungen, sofern tariich keine anderen Regelungen bestehen;

    3.2.13 Immunisierungsmanahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariichkeine anderen Regelungen bestehen;

    3.2.14 Behandlungen wegen Strungen und / oder Schden der Fortpanzungsorgane;

    3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

    3.3 Arglistige Tuschung

    Wir leisten nicht, wenn Sie bzw. die versicherte Person uns arglist ig ber Um-stnde zu tuschen versuchen, die fr den Grund oder fr die Hhe der Leistungvon Bedeutung sind.

    4. Was muss im Versicherungsfall beachtet werden

    (Obliegenheiten)? Ohne die Mitwirk ung der versicherten Personen knnen wir unsere Leistung

    nicht erbringen. Bitte beachten Sie und die versicherten Personen daher dienachfolgenden Punkte, um den Versicherungsschutz nicht zu gefhrden.

    4.1 Verpflichtung zur Kostenminderung

    Halten Sie und die versicherten Personen den Schaden mglichst gering und ver-meiden Sie alles, was zu einer unntigen Kostenerhhung fhren knnte. Sind Sieoder die versicherten Personen unsicher, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

    Dem Rcktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nchstgelegenegeeignete Krankenhaus bei Bestehen der Transportfhigkeit muss zugestimmtwerden, wenn wir den Rcktransport nach Art der Krankheit und deren Behand-lungsbedrftigkeit genehmigen.

    4.2 Unverzgliche Kontaktaufnahme

    Im Falle einer stationren Behandlung im Krankenhaus und vor Beginn umfng-licher diagnostischer und therapeutischer Manahmen mssen Sie oder dieversicherte Person unverzglich Kontakt mit unserem weltweiten Notfall-Serviceaufnehmen.

    4.3 Verpflichtung zur Auskunft

    Die von uns bersandte Schadenanzeige mssen Sie oder die versicherte Personwahrheitsgem ausgefllt unverzglich zurcksenden. Sofern wir es fr not-wendig erachten, ist die versicherte Person verpichtet, sich durch einen von unsbeauftragten Arzt untersuchen zu lassen.

    Folgende Nachweise, die unser Eigentum werden, mssen uns eingereichtwerden:

    4.3.1 Origi nalbelege, die den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung derKrankheit sowie die Angabe der vom behandelnden Arzt erbrachten Leistungennach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten. Besteht anderweitiger Versi-cherungsschutz fr Heilbehandlungskosten und wird dieser zuerst in Anspruchgenommen, so gengen als Nachweis die mit Erstattungsvermerken versehenenRechnungszweitschriften;

    4.3.2 Rezepte zusammen mit der Arztr echnung und Rechnungen ber Heil- oder Hilfs-mittel zusammen mit der Verordnung;

    4.3.3 ein rztliches Attest des im Ausland behandelnden Arztes ber die Notwendig-keit eines rztlich angeordneten Rcktransportes. Hiervon unberhrt bleibt dieNotwendigkeit der Abstimmung mit dem Gesellschaftsarzt;

    4.3.4 eine amtliche Sterbeurkunde und eine rztliche Bescheinig ung ber die Todesur-

    sache, wenn berfhrungs bzw. Bestattungskosten gezahlt werden sollen;4.3.5 weitere Nachweise und Belege, die wir zur Prfung unserer Leistungsver pich-

    tung als notwendig erachten und von Ihnen im Schadenfall anfordern und derenBeschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.

    4.4 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprchen gegen Dritte

    Steht Ihnen oder der versicherten Person ein Ersatzans pruch gegen einen Drittenzu, geht dieser Anspruch auf uns ber, soweit wir den Schaden ersetzen. Derbergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Den Ersatz-anspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches dienendes Recht mssenSie unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und beidessen Durchsetzung, soweit erforderlich, mitwirken. Richtet sich Ihr Ersatz -anspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in huslicherGemeinschaft leben, kann der bergang nicht geltend gemacht werden, es seidenn, diese Person hat den Schaden vorstzlich verursacht. Ihre Ansprche bzw.die der versicherten Person gegenber Behandlern aufgrund berhhter Hono-rare gehen auf uns im gesetzlichen Umfang ber, soweit wir die entsprechendenRechnungen ersetzt haben. Sofern erforderlich, sind Sie bzw. die versichertePerson, zur Mithilfe bei der Durchsetzung der Ansprche verpichtet. Weiterhinsind Sie, bzw. die versicherte Person verpichtet, sofern erforderlich, eine Abtre -

    tungserklrung uns gegenber abzugeben.4.5 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten

    Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der vorgenannten Obliegenheitenvorstzlich, sind wir von der Verpichtung zur Leistung befreit.

    Im Falle einer grob fahrlssigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtig t,die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhltniszu krzen. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlssig verletztwurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

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    STUDENT-PLUS Versicherungsbedingungenfr die Reiseversicherung(Tarifstufe Kompakt enthalten in STUDENT-PLUS M,Tarifstufe Komfort in STUDENT-PLUS L und Z)VB-RS 2012 (YT-Out)der Hanse Merkur Versicherung

    Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus drei Abschnitten.

    Im Abschnitt I. benden sich eine bersicht der Leistungsarten und die hierzuvorgesehenen tariichen Leistungshhen.

    Im Abschnitt II. nden Sie insbesondere Erluterungen zum versichertenPersonenkreis, zu den Abschlussfristen, zur Prmienzahlung sowie allgemeineHinweise, die im Schadenfall beachtet werden mssen.

    Der genaue Wortlaut der Leistungsarten und der versicherten Ereignis se bendetsich im Abschnitt III.

    Abschnitt I. Leistungsbersicht Die nachfolgend aufgefhrten Versicherungen gelten nur, soweit sie in dem von

    Ihnen ausgewhlten Versicherungsumfang enthalten sind.

    Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen und Ereignisse finden Sieunter den aufgefhrten Ziffern im Abschnitt III. Leistungsbeschreibung.

    NFV. Notfall-Versicherung

    Geltungsbereich:Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

    Versicherte Leistungen Kompakt Komfort

    1.1 Bei Krankheit / Unfall und Tod

    1.1.1 Kostenbernahmeerklrung (Darlehen) gegenberKrankenhusern

    10.000 15.000

    1.1.2 Krankentransport 1.000 2.500

    Rcktrans port von Gepck - 100 %

    Rckreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung vonFamilienangehrigen

    - 1.000

    1.2 Bei Reiseabbruch oder verspteter Rckreise(Darlehen fr Mehrkosten)

    1.2.1 Erkrankung, Unfall oder Tod 100 %

    1.2.2 Entfhrung 10.000 15.000

    1.3 Reiseruf 100 % 100 %

    1.4 Bei Strafverfolgung

    1.4.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung (Darlehen) 1.000 2.500

    1.4.2 Darlehen fr Strafkaution 10.000 15.000

    1.5 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten

    1.5.1 Verlust von Reisezahlungsmitteln (Darlehen) 1.000 2.500

    1.5.2 Hilfe bei Verlust von Kreditkar ten und EC- bzw.Maestro-Karten

    100 % 100 %

    1.5.3 Verlust von Reisedokumenten 100 % 100 %

    1.6 Hilfe bei Umbuchungen / Versptungen 100 % 100 %

    Selbstbehalt:Kein Selbstbehalt

    HAFT. Reise-Haftpflichtversicherung

    Geltungsbereich:Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

    Versicherte Leistungen

    1.1 Prfung der Haftpicht frage und Ausgleich berechtig ter Ansprche

    1.2 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten

    1.3 Kosten eines Rechtsstr eites

    Versicherte EreignisseSchden, die von Ihnen verursacht werden

    Kompakt Komfor t

    2.1 Haftpichtgefahren des tglichen Lebens 1,0 Mio. 2,5 Mio.

    2.2 Haftpichtansprche aufgrund von Mietsachschdenje Versicherungsfal l

    10.000 25.000

    2.3 Schlsselverlust - 250

    Selbstbehalt: In den Fllen von Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 wird vom ermittelten Scha-denbetrag ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 , abgezogen.

    UV. Reise-Unfallversicherung

    Geltungsbereich:Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

    Versicherungssummen Kompakt Komfort

    1.1 Im Invalidittsfall 20.000 40.000

    1.2 Prog ression bei mehr als 25 % Invaliditt 350 % 350 %

    1.3 Im Todesfall 1) 10.000 20.000

    1.4 Fr Bergungskosten - 5.000

    1.5 Fr kosmetische Operationskosten - 5.000 1)Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 5.000 10.000

    Versicherte Ereignisse

    2.1 Gesundheitss chdigung durch ein Unfallereig nis

    2.2 Zerrungen und Bnderriss

    2.3 Ertrinken oder Ersticken

    RGV. Reisegepck-Versicherung (nur bei Abschluss des Komfort-Tarifs)

    Geltungsbereich:Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Fahrten, Gnge und Aufenthalte innerhalbdes stndigen Wohnortes der versicherten Personen gelten nicht als Reisen. Wird beiReisen im Kraftfahrzeug das Reisegepck nicht unverzglich nach Ankunft vor derstndigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieserAnkunft.

    Versicherte Ereignisse

    2.1 Beschdigung von in Fremdgewahr sam gegebenem Reisegepck

    2.2 Lieferfristberschreitungen

    2.3 Strafbare Handlungen Dritter

    2.4 Schden bei Verkehrsunfl len

    2.5 Schden durch Brand, Explosion oder ElementarereignisseVersicherungssummen

    Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu ei ner Versi-cherungssumme von

    2.000

    EntschdigungsgrenzenFr die nachstehend aufgefhrten Sachen ist die Entschdigung auf folgende Sum -men begrenzt:

    Pelze, Schmucksachen, Gegenstnde aus Edelmetall, Foto- und Filmap-parate

    1.000

    EDV-Gerte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsge-rte mit Zubehr

    250

    Golf- und Taucherausrstungen, Fahrrder, jeweils mit Zubehr 500

    Wellenbretter, Segelsu rfgerte, jeweils mit Zubehr 500

    Musikinst rumente mit Zubehr (sofern zu privaten Zwecken mitgefhr t) 250

    Brillen, Kontaktlinsen, Hrgerte 250

    Ersatzkufe bei Lieferfristberschreitungen 500

    Fr Filme, Bild-, Ton- und Datentrger erstatten wir den Materialwert.

    Fr Personalausweise, Reisepsse, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiereerstatten wir die amtlichen Gebhren.

    Versicherte Sachen

    ReisegepckAls Reisegepck gelten Sachen des persnlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reisemitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie whrend der Reise erwer -ben. Gegenstnde, die blicherweise nur zu beruichen Zwecken mitgefhrt oderwhrend der Reise erworben werden, sind nicht versichert.

    Sportgertejeweils mit Zubehr (nicht jedoch Motoren) sind nur versicher t, solange sie sich nichtim bestimmungsgemen Gebrauch benden.

    Wertsachenim Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstnde aus Edel -metall, Foto-, Filmapparate, EDV-Gerte sowie elektronische Kommunikations- undUnterhaltungsgerte, jeweils mit Zubehr.

    Nicht versicherte Sachen

    Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkar-ten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstndemit berwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art,Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehr sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge,Hngegleiter, Gleitieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehr.

    Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt

    Abschnitt II. Allgemeine Bestimmungen

    1. Versicherte Personen und Versicherungsfhigkeit

    1.1 Versichert sind die im Versicherungssc hein namentlich genannten Personen, frwelche die vereinbarte Prmie bezahlt wurde.

    1.2 Versicherungsfhig sind Au-pairs, Schler, Sprachschler, Studenten, Stipen-diaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & TravelProgrammen odersonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchfhrung von Weiterbildungs-manahmen vorbergehend im Ausland aufhalten, bis zur Vollendung des 35.Lebensjahres (35. Geburtstag), sofern sie ihren Wohnsitz bei Antragstellung inder Bundesrepublik Deutschland haben.

    1.3 Fr Personen, welche die Voraussetzung der Versicherungsfhigkeit gemdiesen Bedingungen nicht erfllen, kommt der Versicherungsvertrag auch nichtdurch Zahlung der Prmie zustande. Wird fr eine nichtversicherungsfhigePerson dennoch die Prmie gezahlt, so steht der Betrag dem Absender zur Verf-gung.

    2. Abschluss, Dauer und Beendigung des Versicherungsvertragesund des Versicherungsschutzes

    2.1 Abschluss

    2.1.1 Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss vor Antritt derReise gestellt werden. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss einesVersicherungsvertrages nicht mehr mglich.

    2.1.2 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Versicherer hierfr vor-gesehene Antrag ordnungsgem ausgefllt beim Versicherer eingeht und derVersicherer eine Versicherungsbesttigung an den Versicherungsnehmer sendet.Ordnungsgem ausgefllt ist der Antrag nur dann, wenn er alle gefordertenAngaben eindeutig und vollstndig enthlt.

    2.2 Beginn

    Der Versicherungsschutz beginnt frhestens mit Antritt der versicherten Reise,

    sofern die Prmie vor Reiseantritt bezahlt wurde. Die Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in

    Anspruch genommen wird.

    2.3 Dauer

    2.3.1 Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss fr die gesamteReisedauer gestellt werden. Die Hchstversicherungsdauer betrgt fnf Jahre.

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    2.3.2 Bei einer Verlngerung des Aufenthaltes innerhalb der Hchstver sicherungsdau-er kann die ursprnglich vereinbarte Vertragsdauer nur mit einem Anschluss-vertrag verlngert werden, wenn der Antrag fr den Anschlussvertrag vor Ablaufdes ursprnglichen Versicherungsvertrages uns vorgelegen hat und wir demAnschlussvertrag ausdrcklich zustimmen.

    Bei Vertragsverlngerungen besteht Versicherungsschutz nur fr die Versiche-rungsflle, die nach Beantragung der Verlngerung (Datum und Uhrzeit desPoststempels / Online-Antrages) neu eingetreten sind.

    2.4 Beendigung

    Der Versicherungsvertrag und der Versicherungsschutz enden

    2.4.1 nach der vereinbarten Dauer, sptestens jedoch mit Beendigung der versichertenReise. Der Versicherungsschutz verlngert sich ber den vereinbarten Zeitpunkthinaus, wenn sich die planmige Beendigung der Reise aus Grnden verzgert,die die versicherte Person nicht zu vertreten hat;

    2.4.2 mit der Beendigung des vorbergehenden Aufenthaltes der versicherten Personim Ausland;

    2.4.3 wenn die Voraussetzungen eines vorbergehenden Aufenthaltes im Auslandnicht mehr vorliegen, weil sich die versicherte Person zu einem dauerhaften Auf-enthalt im Ausland entschieden hat oder weil die versicherte Person endgltig inihr Heimatland zurckkehrt;

    2.4.4 wenn die Voraussetzungen fr die Versicherungsfhigkeit der versichertenPerson entfallen.

    3. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

    Der Versicherungsschutz gilt fr den vereinbarten rtlichen Geltungsbereich.

    4. Was muss bei der Prmienzahlung beachtet werden?

    4.1 Zahlung der ersten Prmie

    4.1.1 Die Erstprmie ist bei Vertragsbeg inn fllig.

    4.1.2 Wird die erste Prmie nicht rechtzeitig gezahlt, knnen wir vom Vertrag zurck-treten, solange die Prmie nicht gezahlt ist. Der Rcktritt ist ausgeschlossen,

    wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.4.1.3 Ist die Erstprmie bei Eintritt des Versicherungsfa lles nicht gezahlt, ist der Versi-cherer nicht zur Leistung verpichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hatdie Nichtzahlung nicht zu vertreten.

    4.2 Zahlung der Folgeprmien

    4.2.1 Wird die Folgeprmie nicht rechtzeitig gezahlt, bersendet der Versicherer demVersicherungsnehmer eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Zahlungsfristvon zwei Monaten.

    4.2.2 Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit derZahlung im Verzug, kann der Versicherer den Vertrag kndigen, wenn er den Ver-sicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat.

    4.2.3 Hat der Versicherer gekndigt, und zahlt der Versicherungsnehmer nach Erhaltder Kndigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht derVertrag fort. Fr Versicherungsflle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfristund der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

    4.3 Prmienhhe

    Die Prmie fr eine versicherte Person ergibt sich aus der Prmienbersic ht.

    4.4 Lastschriftverfahren

    Wird die Prmie vom Versicherer per Lastschr ift von einem Bankoder Kredit-kartenkonto abgerufen, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prmie amAbbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einerberechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte die Prmie ohne Verschul-den des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auchdann noch rechtzeitig, wenn sie unverzglich nach einer Zahlungsaufforderungdes Versicherers in Textform erfolgt.

    5. In welchen Fllen ist der Versicherungsschutz eingeschrnkt oder aus-geschlossen?

    5.1 Arglist und Vorsatz

    Wir leisten nicht, wenn Sie oder eine der versicherten Personen uns arglist ig berUmstnde zu tuschen versuchen, die fr den Grund oder fr die Hhe der Leis -tung von Bedeutung sind. Wir sind auch von der Verpichtung zur Leistung frei,wenn Sie oder eine der versicherten Personen den Versicherungsfall vorstzlichherbeigefhrt haben; ist die Tuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskrfti -ges Strafurteil festgestellt, gelten diese als bewiesen.

    5.2 Grobe Fahrlssigkeit

    Fhren Sie oder die versicherte Person den Versicherungsfa ll grob fahrlssigherbei, sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldensentsprechenden Verhltnis zu krzen.

    Diese Einschrnkung gilt nicht fr grob fahrlssig herbeigefhrte Versicherungs-flle in der Unfall- und Haftpichtversicherung, fr die auch in diesen FllenVersicherungsschutz besteht.

    5.3 Krieg, innere Unruhen und sonstige Ereignisse

    Soweit im Abschnit t II. nicht anders geregelt, wird Versicherungssc hutz nichtgewhrt fr Schden durch Krieg, Brgerkrieg, kriegshnliche Ereignisse, innereUnruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstigeEingriffe von hoher Hand sowie durch Elementarereignisse. Weiterhin bestehtkein Versicherungsschutz fr Ereignisse, die durch Gewaltttigkeiten anlsslicheiner ffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen, sofern Sie oderversicherte Personen aktiv daran teilnehmen.

    5.4 Vorhersehbarkeit

    Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfa ll zum Buchungszeitpunkt der Reiseoder bei Abschluss des Versicherungsvertrages vorhersehbar war.

    Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschrnkungen zu den einzelnen Versi-cherungen im Abschnitt II. dieser Versicherungsbedingungen.

    6. Was ist nach einem Schadenfall zu beachten (Obliegenheiten)?

    Ohne Ihre Mitwi rkung oder die der versicherten Person knnen wir unsere Leis-tung nicht erbringen. Beachten Sie bitte deshalb die nachfolgenden Punkte, umIhren Versicherungsschutz nicht zu gefhrden.

    6.1 Verpflichtung zur Schadenminderung

    Halten Sie den Schaden mglichst gering und vermeiden Sie alles, was zu einerunntigen Kostenerhhung fhren knnte. Sofern Sie unsicher sind, nehmen Siegerne mit uns Kontakt auf.

    6.2 Verpflichtung zur Schadenauskunft

    Alle Ausknf te zum Schadenfall mssen Sie oder die versicherte Person wahr-heitsgem und vollstndig machen. Von uns darber hinaus geforderte Belegeund sachdienliche Ausknfte mssen in gleicher Weise erbracht werden.

    6.3 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatzansprchen gegen Dritte

    Steht Ihnen oder der versicherten Person ein Ersatzans pruch gegen einen Drittenzu, geht dieser Anspruch auf uns ber, soweit wir den Schaden ersetzen. Derbergegangene Anspruch kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.Den Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches dienendes Recht

    mssen Sie unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahrenund bei dessen Durchsetzung, soweit erforderlich, mitwirken. Richtet sich IhrErsatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in husli -cher Gemeinschaft leben, kann der bergegangene Anspruch nicht geltend ge-macht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorstzlich verursacht.

    6.4 Weitere Obliegenheiten

    Hinweis: Bitte beachten Sie darber hinaus die Wichtigen Hinweise imSchadenfall, die Ihren Vertragsunterlagen beigefgt sind, und die jeweiligenbesonderen Obliegenheiten zu den einzelnen Versicherungen im Abschnitt III.dieser Versicherungsbedingungen.

    6.5 Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten

    Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der vorgenannten Obliegenheitenvorstzlich, sind wir von der Verpichtung zur Leistung befreit.

    Im Fall einer grob fahrlssigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtig t,die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhltniszu krzen. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlssig verletztwurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

    7. Was ist bei der Entschdigungszahlung zu beachten?

    7.1 Umrechnung von Kosten in auslndischer Whrung

    Die in auslndischer Whrung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages,an dem die Belege beim Versicherer eingehen, in die zu diesem Zeitpunkt in derBundesrepublik Deutschland gltige Whrung umgerechnet. Als Kurs des Tagesgilt fr gehandelte Whrungen der amtliche Devisenkurs Frankfurt / Main, frnicht gehandelte Whrungen der Kurs gem Whrungen der Welt Verffent-lichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt / Main, nach jeweils neuestemStand, es sei denn, dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisennachweislich zu einem ungnstigeren Kurs erworben wurden.

    Von den Leistungen knnen Mehrkosten abgezogen werden, die dadurch entste-hen, dass wir berweisungen in das Ausland vornehmen oder auf Verlangen derversicherten Person besondere berweisungsformen whlen.

    7.2 Flligkeit unserer Zahlung

    Sobald der Versicherungs- und Prmienzahlungsnachweis vorliegt und wir unse-re Zahlungspicht und die Hhe der Entschdigung festgestellt haben, zahlen wirdiese sptestens innerhalb von zwei Wochen.

    Haben wir unsere Zahlungspicht festgestel lt, lsst sich jedoch die Hhe derEntschdigung nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeigebei uns feststellen, knnen Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschdi-gung verlangen.

    Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfal l behrdliche Erhebungenoder ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie oder eine der versicherten Perso -nen eingeleitet worden, so knnen wir bis zum rechtskrftigen Abschluss dieserVerfahren die Regulierung des Schadens aufschieben.

    7.3 Entschdigung aus anderen Versicherungsvertrgen

    Kann im Versicherungsfa ll, es sei denn, es handelt sich um eine Invaliditts-oder Todesfallleistung oder eine Leistung fr Kosten kosmetischer Operationenaus der Reise-Unfallversicherung, eine Entschdigung aus einem anderen Ver-sicherungsvertrag beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag diesemVertrag vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsvertrgeebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Wird der Versicherungsfallzuerst uns gemeldet, treten wir in Vorleistung.

    8. Welches Recht findet Anwendung und wann verjhren dieAnsprche aus dem Vertrag?Fr wen gelten die Bestimmungen?

    In Ergnzung dieser Bestimmungen gelten das Versicherungsvertragsgesetz(VVG), sowie grundstzlich deutsches Recht, soweit internationales Recht nichtentgegensteht. Ansprche aus diesem Versicherungsvertrag verjhren in dreiJahren. Die Verjhr ung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem dieLeistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von Ihnen bzw. der versichertenPerson angemeldet worden, ist die Verjhrung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt,zu dem unsere Entscheidung Ihnen bzw. der versicherten Person in Textformzugeht.

    Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten sinngem auch fr dieversicherten Personen.

    9. Aufrechnung

    Sie knnen gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit die Gegenforde-rung unbestritten oder rechtskrftig festgestellt ist.

    10. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?

    Alle fr uns bestimmten Anzeigen und Erklrungen sollen an unsere Haupt-verwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte Adresse in Textform(Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datentrger etc.) gerichtet werden. Die Ver-tragssprache ist Deutsch.

  • 7/21/2019 Normativer Humanismus

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    Abschnitt III. Leistungsbeschreibung

    NFV. Notfall-Versicherung

    1. Welche Leistungen umfasst Ihre Notfall-Versicherung?

    Im Versicherungsfal l (siehe Ziffer 2.) werden die nachfolgenden Leistungen biszur Hhe des in Abschnitt I. aufgefhrten Betrages gewhrt.

    1.1 Leistungen bei Krankheit / Unfall und Tod

    1.1.1 Kostenbernahmeerklrung

    Sofern die Leistungspicht einer privaten Versicherung oder einer gesetzl i-chen Krankenversicherung nicht vorliegt, geben wir ber unseren Notruf-Service gegenber dem Krankenhaus eine Kostenbernahmegarantie ab. DieKostenbernahmegarantie erfolgt bis zum vereinbarten Betrag in Form einer

    Darlehensgewhrung fr die versicherte Person. Voraussetzung hierfr ist dieVorlage einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses der versichertenPerson bei unserem Notruf-Service. Die von uns verauslagten Betrge sind vomVersicherungsnehmer bzw. der versicherten Person binnen eines Monats nachRechnungsstellung zurckzuzahlen.

    1.1.2 Krankentransport

    Tritt ein Versicherungsfal l innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein undergibt sich daraus eine stationre Behandlungsnotwendigkeit von mindestensfnf Tagen, organisieren wir auf Wunsch der versicherten Person und beinachgewiesener Transportfhigkeit, den Krankentransport mit medizinisch ad-quaten Transportmitteln vom Aufenthaltsort an den Wohnort der versichertenPerson bzw. in das dem Wohnort nchstgelegene geeignete Krankenhaus. Wirbernehmen die gegenber der ursprnglich geplanten Rckreise entstehendenMehrkosten bis zu dem in Abschnitt I. genannten Betrag

    1.1.3 Wir organisieren und bezahlen die zustzl iche Rckholung des Reisegepck s,sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurcktransportiert wurdenoder verstorben sind.

    1.1.4 Rckreisekosten ins Heimatland

    Wir erstatten die Kosten gem Abschnitt I. pro Versicherungsjahr fr eine

    zwischenzeitliche Rckreise der versicherten Person ins Heimatland in einer ein-fachen Reiseform, z. B. Bahnfahrt 2. Klasse oder kostengnstigstes Flugticket derTouristenklasse, bei schwerer Krankheit, lebensbedrohlichen Unfallfolgen oderTod eines Angehrigen, sofern die schwere Krankheit oder der Unfall bei demAngehrigen erst nach Ankunft der versicherten Person im Gastland auf- bzw.eingetreten und rztlich festgestellt worden ist und das ursprngliche Ticketnicht benutzt oder umgebucht werden kann.

    Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von zwlf Monaten gerechnet ab Ver-sicherungsbeginn. Als Angehrige der versicherten Person gelten Ehepartneroder Lebensgefhrte einer ehehnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern,Adoptiveltern, Stiefeltern, Geschwister, Groeltern, Enkel, Schwiegereltern,Schwiegerkinder und Schwger.

    Die Rckreise der versicherten Person ins Gastland bei einer notfallbed ingtenHeimreise in einer einfachen Reiseform, z. B. Bahnfahrt 2. Klasse oder kosten-gnstigstes Flugticket der Touristenklasse erstatten wir, wenn mehr als 30 Tagebis zur ursprnglich geplanten Rckreise im Gastland verbleiben oder wenn dieversicherte Person in das Gastland zurckkehren muss, um eine fr die weitereSchullaufbahn notwendige Prfung abzulegen. Die Kosten fr die endgltigeHeimreise bernehmen wir dann, wenn das Rckreiseticket fr die notfallbe -dingte Rckreise verwendet bzw. umgebucht wurde.

    1.2 Leistungen bei Reiseabbruch oder verspteter Rckreise

    Wir organisieren die Rckreise und gewhren ein Darlehen fr Mehrkosten, dieim Vergleich zu den Kosten fr die ursprnglich geplante Rckreise entstehen,wenn die gebuchte Reise von der versicherten Person aus den nachstehen-den Grnden nicht planmig beendet werden kann. Voraussetzung fr dieDarlehensgewhrung ist die Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder desReisepasses der versicherten Person bei unserem Notruf-Service. Das Darlehenmuss binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an unszurckerstattet werden.

    1.2.1 Reiseabbruc h / Rckreise aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Tod

    Versicherungsschutz besteht gem Ziffer 1.2 bei unerwar teter schwerer Erkran-kung, schwerem Unfall oder Tod der versicherten Person oder der Reisebegleiterder versicherten Person.

    1.2.2 Reiseabbruch / Rckreise aufgrund einer Entfhrung

    Bei Entfhr ung der versicherten Person oder der Reisebegle iter der versichertenPerson gewhren wir ein Darlehen je versicherte Person bis zur Hhe des imAbschnitt I. genannten Betrages fr die Leistungen gem Ziffer 1.2.

    1.3 Reiseruf

    Wenn die versicherte Person whrend der Reise nicht erreicht werden kann,bemhen wir uns um einen Reiseruf (z. B. ber den Rundfunk) und bernehmenhierfr die Kosten.

    1.4 Strafverfolgung

    Fr die nachfolgend aufgefhrten Kosten gewhren wir ein Darlehen bis zu demim Abschnitt I. genannten Betrag. Das Darlehen muss von Ihnen bzw. der ver -sicherten Person unverzglich nach der Erstattung durch die Behrde oder dasGericht, sptestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung, an unszurckgezahlt werden.

    1.4.1 Hilfe bei Haft und Haftandrohung

    Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, sind wir bei derBeschaffung eines Anwalts und / oder eines Dolmetschers behilich. In diesemZusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten streckenwir bis zum vereinbarten Betrag als Darlehen vor.

    1.4.2 Darlehen fr Strafkaution

    Wir strecken bis zum vereinbarten Betrag als Darlehen die von den Behrdeneventuell verlangte Strafkaution vor.

    1.5 Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten1.5.1 Verlust von Reisezahlungsmitteln

    Gert die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel auf-grund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine nanzielleNotlage, stellen wir ber unseren Notruf-Service den Kontakt zur Hausbank her.Sofern erforderlich, helfen wir bei der bermittlung eines von der Hausbank zurVerfgung gestellten Betrages an die versicherte Person. Ist eine Kontaktauf-nahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht mglich, stellen wir ber unseren

    Notruf-Service der versicherten Person ein Darlehen unter Vorlage einer Kopiedes Personalausweises oder des Reisepasses bis zu dem im Abschnitt I. genann -ten Betrag zur Verfgung. Dieses Darlehen ist binnen eines Monats nach demEnde der Reise in einer Summe an uns zurckzuzahlen.

    1.5.2 Verlust von Kreditkar ten und EC- bzw. Maestro-Karten

    Bei Verlust von Kreditkar ten und EC- bzw. Maestro-Karten helfen wir der ver-sicherten Person bei der Sperrung der Karten. Wir haften jedoch nicht fr denordnungsgemen Vollzug der Sperrung und die trotz Sperrung entstehendenVermgensschden.

    1.5.3 Verlust von Reisedokumenten

    Bei Verlust von Reisedokumenten helfen wir bei der Ersatzbes chaffung .

    1.6 Umbuchungen / Versptungen

    Gert die versicherte Person in Schwierigke iten, weil sie ein gebuchtes Ver-

    kehrsmittel versumt oder weil es zu Versptungen oder Ausfllen gebuchterVerkehrsmittel kommt, so helfen wir bei der Umbuchung. Umbuchungskostenund erhhte Reisekosten trgt die versicherte Person. Wir informieren Dritte aufWunsch der versicherten Person ber nderungen des geplanten Reiseverlaufes.

    2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

    Ein Versicherungsfa ll liegt vor, wenn Ihnen whrend Ihrer Reise ein Notfallzustt, der gem Ziffer 1 versichert ist. Durch unseren weltweiten Notfall-Service helfen wir in den in Ziffer 1 genannten Notfllen, die der versichertenPerson whrend der Reise zustoen.

    3. Was muss im Versicherungsfall beachtet werden(Obliegenheiten)?

    Ergnzungen zu Abschnitt II. Ziffer 6.

    3.1 Kontaktaufnahme mit unserem weltweiten Notfall-Service

    Voraussetzung fr die vollstndigen Leistungen unserer Notfall-Versicherung ist,dass sich die versicherte Person oder ein von ihr Beauftragter bei Eintritt des ver-sicherten Schadenfalles telefonisch oder in sonstiger Weise an unseren weltwei-ten Notfall-Service wendet. Diese Kontaktaufnahme muss unverzglich erfolgen.Die Telefonnummer nden Sie unter Wichtige Hinweise im Schadenfall in IhrenVertragsunterlagen oder auf unserer Internetseite www.hansemerkur.de unterReise-Notruf-Service.

    3.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten

    Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich ausAbschnitt II. Ziffer 6.5.

    HAFT. Reise-Haftpflichtversicherung

    1. Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Haftpflichtversicherung?

    Im Versicherungsfa ll (siehe Ziffer 2.; Einschrnkungen siehe Ziffer 3.) erhaltenSie die nachfolgenden Leistungen bis zur Hhe der im Abschnitt I. genanntenVersicherungssumme.

    1.1 Prfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprche

    Unsere Leistungen umfassen die Prfung der Haftpicht frage und die sichdaraus ergebende Abwehr unberechtigter Ansprche oder im Falle eines berech-tigten Anspruches den Ersatz der Entschdigung, die von Ihnen zu zahlen ist.Ein berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund eines von uns abgegebenen oder

    genehmigten Anerkenntnisses, eines von uns geschlossenen oder genehmigtenVergleiches oder einer richterlichen Entscheidung.

    Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpic htanspruches durch Aner-kenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, haben wirfr den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschdigungs -leistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

    Wird von uns in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereign isses, daseinen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpichtanspruch zur Folgehaben kann, die Bestellung eines Verteidigers fr Sie gewnscht oder genehmigt,so tragen wir dessen Gebhren gem der Gebhrenordnung oder die besondersvereinbarten, zuvor mit uns abgestimmten hheren Kosten des Verteidigers.

    1.2 Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten

    Haben Sie fr eine aus einem versicherten Schadenfall geschuldete Rente kraftGesetzes Sicherheit zu leisten oder ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckungeiner gerichtlichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegunggestattet, so verpichten wir uns an Ihrer Stelle zur Sicherheitsleistung oderHinterlegung.

    1.3 Kosten eines Rechtsstreites

    Kommt es in einem versicherten Schadenfall zu einem Rechtsstre it ber denAnspruch zwischen Ihnen und dem Geschdigten oder dessen Rechtsnachfolger,so fhren wir den Rechtsstreit in Ihrem Namen. Die hierfr anfallenden Kostenwerden von uns bernommen und nicht als Leistungen auf die Versicherungs-summe angerechnet. bersteigen die Haftpichtansprche die Versicherungs-summe, so werden die Prozesskosten nur im Verhltnis der Versicherungssum-me zur Gesamthhe der Ansprche getragen, und zwar auch dann, wenn es sichum mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handelt.

    Wir sind in solchen Fllen berechtig t, durch Zahlung der Versicherungssummeund unseres der Versicherungssumme entsprechenden Anteiles an den bis dahinerwachsenen Kosten, uns von weiteren Leistungen zu befreien.

    2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

    Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz fr den Fall, dass Sie wegen einesder nachfolgend aufgefhrten Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzungoder Gesundheitsschdigung von Menschen (Personenschaden) oder die Besch-digung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, fr dieseFolgen aufgrund gesetzlicher Haftpichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltsvon einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

    2.1 Haftpflichtgefahren des tglichen Lebens

    Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzl iche Haftpic ht als Privat-person bezglich der auf Reisen auftretenden Haftpichtgefahren des tglichenLebens, insbesondere

    2.1.1 als Familien- und Haushaltungsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspicht berMinderjhrige);

    2.1.2 als Radfahrer;

    2.1.3 bei der Ausbung von Sport (ausgenommensind die in Ziffer 3.2.3 genanntenSportarten);

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    2.1.4 als Reiter oder Fahrer bei Benutzung fremder Pferde und Fuhrwerke zu privatenZwecken (Haftpichtansprche der Tierhalter oder Tiereigentmer gegen dieversicherte Person und / oder den Versicherungsnehmer sind nicht versichert);

    2.1.5 durch den Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen undDrachen, die weder mit Motoren noch durch Treibstze angetrieben werden,deren Fluggewicht 5 kg nicht bersteigt und fr die keine Versicherungspichtbesteht;

    2.1.6 durch den Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbootensowie fremden Segelbooten, die weder mit Motoren (auch Auenbordmotoren)sowie Treibstzen angetrieben werden und fr die keine Versicherungspichtbesteht;

    2.1.7 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surf-brettern zu Sportzwecken; ausgeschlossen ist jedoch die gesetzliche Haftpichtder versicherten Person aus Vermietung, Verleih oder sonstiger Gebrauchsber-

    lassung an Dritte.2.1.8 aus der Ttigkeit als Au-pair. Sofern die versicherte Person aufgrund eines

    schriftlichen Vertrages eine Ttigket als Aupair ausbt, schliet die Privathaft -pichtversicherung abweichend von Ziffer 3.1.3 auch deren Berufshaftpicht ein.Als versichert gelten dabei nur Haftpichtansprche auf Grund von Ttigkeiten,die die versicherte Person auf Grund ihres Ausbildungsstandes ausben darf.Dieser Versicherungsschutz tritt aber nur dann ein, wenn gegen die versichertePerson selbst Ansprche erhoben werden und fr die versicherte Person keineanderweitiger Versicherungsschutz bzw. kein ausreichender Versicherungs-schutz besteht, z. B. im Rahmen einer Privathaftpichtversicherung der Gastfa-milie.

    2.2 Haftpflichtansprche aufgrund von Mietsachschden

    In Abnderung zu Ziffer 3.2.4 sind auch Mietsachschden vom Umfang desVersicherungsschutzes erfasst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesemRahmen auf Haftpichtgefahren des tglichen Lebens als Benutzer der zurUnterkunft auf Reisen vorbergehend zu privaten Zwecken gemieteten Rume inGebuden (z. B. Hotel- und Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows, beiAu-pairs der Haushalt der Gastfamilie.) sowie der Rume, deren Benutzung imZusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und gestattet ist (z. B. Spei -

    serume, Gemeinschaftsbder), bis zu dem in der Tarifbeschreibung genanntenBetrag.

    Ausgeschlossen sind jedoch Haftpichtansprche wegen

    Schden an beweglichen Gegenstnden wie Bildern, Mobiliar, Fernsehappara-ten, Geschirr etc.;

    Schden durch Abnutzung, Verschlei und bermiger Beanspruchung;

    Schden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanla-gen sowie an Elektro- und Gasgerten.

    2.3 Schlsselverlust

    Die gesetzl iche Haftpicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlsseln(auch General-Hauptschlssel fr eine zentrale Schlieanlage und Code-Karten),die sich rechtmig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben, gilt alsmitversichert.

    Der Versicherungsschutz beschrnkt sich auf gesetzliche Haftpichtanspr-che wegen der Kosten fr die notwendige Auswechselung von Schlssern undSchlieanlagen sowie fr vorbergehende Sicherungsmanahmen (Notschloss)und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an wel-chem der Verlust des Schlssels festgestellt wurde.

    Die Hchstersatz leistung je Schadenereign is ist auf dem im Abschnitt I.genannten Betrag begrenzt und gilt fr alle Schden innerhalb eines Versiche-rungsjahres - oder eines ggf. vereinbarten krzeren Versicherungszeitraumes.Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von zwlf Monaten, gerechnet vomVersicherungsbeginn an, einschlielich aller Vertragsverlngerungen.

    Ausgeschlossen bleiben Haftpichtansprche aus Folgeschden eines Schlssel-verlustes (z. B. wegen Einbruchs) sowie die Haftung aus dem Verlust von Tresor-und Mbelschlsseln sowie sonstigen Schlsseln zu beweglichen Sachen.

    3. Welche Einschrnkungen des Versicherungsschutzes sind zubeachten?

    3.1 Nicht versicherte Haftpflichtrisiken

    3.1.1 Nicht versichert ist Ihre Haftpicht als Eigentmer, Besitzer, Halter oder Fhrereines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schden, die durch den Ge-brauch des Fahrzeuges verursacht werden.

    3.1.2 Nicht versichert ist Ihre Haftpicht als Eigentmer, Halter oder Hter von Tierensowie die Haftpicht bei der Ausbung der Jagd.

    3.1.3 Nicht versichert ist Ihre Haftpicht aus der Ausbung eines Berufes, Dienstes,

    Amtes (auch Ehrenamtes) oder einer Bettigung in Vereinigungen aller Art.3.1.4 Nicht versichert ist die Haftpicht der versicherten Person aus der Vermietung,

    Verleihung oder sonstigen Gebrauchsberlassung von Sachen an Dritte.

    3.2 Nicht versicherte Haftpflichtansprche

    3.2.1 Haftpichtansprche, die ber den Umfang der gesetzl ichen Haftpicht hinaus-gehen.

    3.2.2 Ansprche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezge,Verpegung, rztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Frsorgean -sprche sowie Ansprche aus Tumultschadengesetzen.

    3.2.3 Haftpichtansprche aus Schden infolge Ihrer Teilnahme an Pferde-, Rad- oderKraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkmpfen, Kampfsportarten jeglicher Artinklusive der Vorbereitungen (Training) hierzu.

    3.2.4 Soweit nicht ausdrcklich in der Tarifbeschreibung aufgefhrt, Haftpichtan-sprche wegen Schden an fremden Sachen, die Sie gemietet, gepachtet, gelie -hen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt haben, oder die Gegenstand einesbesonderen Verwahrungsvertrages sind.

    3.2.5 Haftpichtansprche wegen Schden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luftoder Wasser (einschlielich Gewssern) und alle sich daraus ergebenden weite -

    ren Schden.3.2.6 Haftpichtansprche aus Schadenfllen Ihrer Angehrigen, die mit Ihnen in

    huslicher Gemeinschaft leben. Als Angehrige gelten Ehegatten, Eltern undKinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und-kinder, Groeltern und Enkel, Geschwister sowie Pegeeltern und -kinder sowiePersonen, die durch ein familienhnliches, auf lngere Dauer angelegtes Verhlt-nis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind.

    3.2.7 Haftpic htansprche zwischen mehreren versicherten Personen desselbenVersicherungsvertrages sowie zwischen dem Versicherungsnehmer und denversicherten Personen eines Versicherungsvertrages.

    3.2.8 Haftpichtansprche zwischen mehreren Personen, die gemeinsam eine Reisegebucht haben und diese Reise zusammen durchfhren.

    3.2.9 Haftpichtansprche wegen Schden, die aus der bert ragung einer Krankheitentstehen.

    3.2.10 Haftpichtansprche wegen Schden aus dem Gebrauch von Waffen aller Art.

    3.2.11 Haftpichtansprche aus allen sich ergebenden Vermgensschden.

    3.2.12 Soweit nicht ausdrckl ich in der Tarif beschreibung aufgefhrt, Haftpichtan-sprche wegen Schden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. vonGeld, Wertpapieren und Wertsachen.

    3.3 Begrenzung der Leistungen

    3.3.1 Unsere Entschdigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfa ll auf die verein-barten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich derVersicherungsschutz auf mehrere entschdigungspichtige Personen erstreckt.

    3.3.2 Die Entschdigungsleistungen fr alle Versicherungsflle innerhalb des versi-cherten Zeitraumes sind bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr auf das Zweifa -che der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Bei Vertragslaufzeiten vonber einem Jahr, leisten wir in jedem Versicherungsjahr fr alle Versicherungs-flle nicht mehr als das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.

    3.3.3 Mehrere whrend der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versiche-rungsflle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieserVersicherungsflle eingetreten ist, wenn diese auf derselben Ursache oder aufgleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zu -sammenhang beruhen.

    3.3.4 Hat die versicherte Person an den Geschdigten Rentenzahlungen zu leisten undbersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nachAbzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleiben -den Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur imVerhltnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwertder Rente vom Versicherer erstattet.

    Fr die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift derVerordnung ber den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpichtversi-cherung in der jeweils gltigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer anlaufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rentedie Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleiben-de Restversicherungssumme bersteigt, werden die sonstigen Leistungen mitihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.

    3.3.5 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpic htanspruches durchAnerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten der versicherten Personscheitert, haben wir fr den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwandan Entschdigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

    4. Was muss im Schadenfall beachtet werden (Obliegenheiten)?

    Ergnzungen zu Abschnitt II. Ziffer 6.

    4.1 Unverzgliche Schadenmeldung

    Wird ein Schadenersatzanspruch gegen Sie geltend gemacht, melden Sie unsdiesen Schadenfall bitte unverzglich.

    4.2 Unverzgliche Meldung im Rechtsstreit Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahn-

    bescheid erlassen, so mssen Sie uns dies unverzglich anzeigen, auch wenn Sieden versicherten Schadenfall selbst bereits angezeigt haben. Wird gegen Sie einAnspruch gerichtlich bzw. per Mahnbescheid geltend gemacht, die Prozesskos-tenhilfe beantragt oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkndet, so mssenSie uns dies ebenfalls unverzglich anzeigen. Das Gleiche gilt im Falle einesArrestes, einer einstweiligen Verfgung oder eines Beweissicherungsverfahrens.

    4.3 berlassung der Prozessfhrung

    Kommt es zum Prozess ber den Haftpichtanspruch, so mssen Sie die Pro-zessfhrung uns berlassen, dem von uns bestellten oder bezeichneten AnwaltVollmacht und alle von diesem oder von uns fr ntig erachteten Aufklrungengeben. Gegen Mahnbescheide oder Verfgungen von Verwaltungsbehrdenauf Schadenersatz h