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Notwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan L Steuer L Steuer ( zeikin ) 1 Steuer (zeikin) (1) Steuern im Alltag Wer länger als ein Jahr in Japan lebt, muss ab einem bestimmten Einkommen Steuern zahlen. Dies gilt für Ausländer ebenso wie für Japaner. Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen zum japanischen Steuersystem. (2) Steuerarten Das japanische Steuersystem teilt sich in zwei Bereiche: Zum einen nimmt der Staat die Staatssteuer (kokuzei) ein, und zum anderen gibt es die Gemeindesteuer (chihôzei), welche an die Präfekturen und Gemeinden geht. Die Einkommensteuer (shotokuzei) ist die bekannteste Art der Staatssteuer, wohingegen Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei) und die Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei) wichtige Teile der Gemeindesteuer sind. Des Weiteren sind sowohl Staatssteuer als auch Gemeindesteuer unterteilt in direkte Steuer (chokusetsu zei), wozu u.a. die Einkommensteuer und die Präfektur- und Gemeindesteuer zählen, und in indirekte Steuer (kansetsu zei), wie beispielsweise die Mehrwertsteuer (shôhizei). direkte Steuer indirekte Steuer Staatssteuer Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer usw. Mehrwertsteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer, Zoll, Stempelsteuer usw. Gemeindesteuer Präfektursteuer Präfektur-Bürgersteuer, Unternehmenssteuer, Kraftfahrzeugsteuer usw. Gemeindemehrwertsteuer, präfekturale Tabaksteuer, Golfplatz-Nutzungssteuer usw. kommunale Steuer kommunale Bürgersteuer, Immobiliensteuer, Leichtkraftfahrzeugssteuer usw. kommunale Tabaksteuer, Kursteuer usw.

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Notwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan

L Steuer

L Steuer (zeikin)

1 Steuer (zeikin)

(1) Steuern im Alltag

Wer länger als ein Jahr in Japan lebt, muss ab einem bestimmten Einkommen Steuern zahlen. Dies gilt für

Ausländer ebenso wie für Japaner. Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen zum japanischen

Steuersystem.

(2) Steuerarten

Das japanische Steuersystem teilt sich in zwei Bereiche: Zum einen nimmt der Staat die Staatssteuer (kokuzei)

ein, und zum anderen gibt es die Gemeindesteuer (chihôzei), welche an die Präfekturen und Gemeinden geht.

Die Einkommensteuer (shotokuzei) ist die bekannteste Art der Staatssteuer, wohingegen Präfektur- und

Gemeindesteuer (jûminzei) und die Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei) wichtige Teile der Gemeindesteuer sind.

Des Weiteren sind sowohl Staatssteuer als auch Gemeindesteuer unterteilt in direkte Steuer (chokusetsu zei),

wozu u.a. die Einkommensteuer und die Präfektur- und Gemeindesteuer zählen, und in indirekte Steuer

(kansetsu zei), wie beispielsweise die Mehrwertsteuer (shôhizei).

direkte Steuer indirekte Steuer

Staatssteuer Einkommensteuer, Körperschaftssteuer,

Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer usw.

Mehrwertsteuer,

Alkoholsteuer, Tabaksteuer,

Zoll, Stempelsteuer usw.

Gemeindesteuer

Präfektursteuer

Präfektur-Bürgersteuer,

Unternehmenssteuer, Kraftfahrzeugsteuer

usw.

Gemeindemehrwertsteuer,

präfekturale Tabaksteuer,

Golfplatz-Nutzungssteuer

usw.

kommunale

Steuer

kommunale Bürgersteuer, Immobiliensteuer,

Leichtkraftfahrzeugssteuer usw.

kommunale Tabaksteuer,

Kursteuer usw.

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L Steuer

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2 Staatssteuer (kokuzei)

Steuern, die an den Staat abgeführt werden, heißen Staatssteuern. Darunter zählen die Einkommensteuer und

die Mehrwertsteuer.

2-1 Einkommensteuer (shotokuzei)

(1) Was ist Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird aus sämtlichen Einkünften eines Jahres vom 1. Januar bis zum 31. Dezember

berechnet. Die Steuererklärung (siehe 2 Steuererklärung (kakutei shinkoku)) muss zwischen dem 16. Februar

und dem 15. März des Folgejahres eingereicht werden. Für Ausländer unterscheiden sich die besteuerten

Bereiche (kazei han’i) und der Steuersatz (zeiritsu) je nachdem, ob sie einen längerfristigen Wohnsitz in Japan

haben oder nicht.

Längerfristiger Wohnsitz (kyojûsha) und kurzfristiger Wohnsitz (hikyojûsha)

Längerfristiger Wohnsitz bedeutet, dass man entweder seine Adresse in Japan hat, oder seit mindestens einem

Jahr seinen Wohnsitz in Japan innehält. Für Ausländer mit längerfristigem Wohnsitz ist der Steuersatz der

gleiche wie für Japaner.

Alle anderen Fälle werden als kurzfristiger Wohnsitz bezeichnet. Hier beträgt der Steuersatz grundsätzlich 20 %

der Einkünfte.

Steuerzahlung (Steuererklärung [kakutei shinkoku] und Quellensteuerabzug [gensen chôshû])

Selbständige Unternehmer usw. müssen ihre Einkünfte, die notwendigen Ausgaben, die Höhe der

abzuführenden Steuern etc. selbst berechnen und dem Steueramt direkt mitteilen. Diese Mitteilung ist die

Steuererklärung.

Im Gegensatz dazu müssen Angestellte, die ein Gehalt und Bonusse bekommen (Lohnempfänger oder

japanisch kyûyo shotokusha) keine Steuererklärung einreichen. Die Einkommensteuer wird durch den

Arbeitgeber automatisch jeden Monat vom Bruttolohn einbehalten und abgeführt, womit die Steuerzahlung

erledigt ist. Dies wird als Quellensteuerabzug bezeichnet.

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L Steuer (zeikin)

2 Staatssteuer (kokuzei)

(2) Die Steuererklärung (kakutei shinkoku)

Was ist die Steuererklärung?

Personen, die selbständig, landwirtschaftlich oder freiberuflich tätig sind, müssen eine Steuererklärung

einreichen. Hierfür werden alle definitiven Einkünfte des gesamten Vorjahres vom 1. Januar bis zum 31.

Dezember addiert. Aus der Summe berechnet sich die Höhe der Steuer. Angestellte reichen im Normalfall keine

Steuererklärung ein.

In folgenden Fällen müssen allerdings auch Angestellte eine Steuererklärung einreichen.

- das Jahreseinkommen übersteigt 20 Millionen Yen

- von mehr als zwei Stellen werden Gehälter bezogen usw.

Die Steuererklärung sollte gut aufbewahrt werden, da z.B. bei Verlängerung der Aufenthaltsfrist oder bei

Änderung des Aufenthaltstitels unter Umständen eine Kopie vorgelegt werden muss.

* Leistet die betreffende Person Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland, kann eine Steuerermäßigung

für Unterhaltspflichtige (fuyô kôjo) gewährt werden. Sollte die Steuerermäßigung für Unterhaltspflichtige noch

nicht gewährt worden sein, sollten in diesem Fall auch Angestellte eine Steuererklärung einreichen, um

Steuerrückzahlungen zu erhalten.

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Hamamatsu „Kanaru Hamamatsu“:

http://www.city.hamamatsu.shizuoka.jp/hamaj/index.html (japanisch)

http://www.city.hamamatsu.shizuoka.jp/hamapo/index.html (portugiesisch)

http://www.city.hamamatsu.shizuoka.jp/hamaEng/index.html (englisch)

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L Steuer

L Steuer (zeikin)

für die Steuererklärung erforderlich:

notwendige Unterlagen einzureichen

bei

Einreichungsze

itraum Gebühr

1 Formular der Steuererklärung (liegt aus im Finanzamt)

2 Einkommensbescheinigung des Vorjahres (Zertifikat über den

Quellensteuerabzug (gensen chôshû hyô) oder

Zahlungsbescheinigung [shiharai shômeisho])

3 Personalausweis (Residence Card, Sonderaufenthaltsausweis

etc.)

4 Erforderliche Unterlagen für die Steuerermäßigung für

Unterhaltspflichtige (fuyô kôjo) (Geburtsurkunde der

Unterhaltsberechtigten, Überweisungsbelege usw.)

5 Erforderliche Unterlagen für eine Steuerermäßigung wegen

Versicherungsbeiträgen (hokenryô kôjo) (Ermäßigungsschein

[kôjo shômeisho] der Versicherung)

6 Namensstempel oder Unterschrift

usw.

Finanzamt

(zeimusho)

zwischen dem 16.

Februar und dem

15. März des

Folgejahres

gebühren

frei

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L Steuer

L Steuer (zeikin)

Formular der Steuererklärung (kakutei shinkokusho) A, Seite 1

Quelle: Nationale Finanzbehörde

Muster

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Formular der Steuererklärung (kakutei shinkokusho) A, Seite 2

Quelle: Nationale Finanzbehörde

Muster

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L Steuer

L Steuer (zeikin)

2 Staatssteuer (kokuzei)

(3) Quellensteuerabzug (gensen chôshû) und Zertifikat über den Quellensteuerabzug (gensen chôshû

hyô)

Die Einkommensteuer wird je nach Höhe des Gehalts durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und

an den Staat abgeführt. Dies wird als Quellensteuerabzug bezeichnet. Die Einkommensteuer wird von Ihrem

Arbeitgeber vom 1. Januar bis zum 31. Dezember abgeführt. Im Januar des Folgejahres wird Ihnen vom

Arbeitgeber persönlich das Zertifikat über den Quellensteuerabzug ausgehändigt. Auf diesem sind der

Bruttolohn und die Höhe der durch den Quellensteuerabzug abgeführten Einkommensteuer aufgeführt.

Da sie mit dem Zertifikat über den Quellensteuerabzug Ihren Verdienst nachweisen können, ist es ein sehr

wichtiges Dokument, welches Sie u.a. bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsdauer benötigen. Bewahren Sie es

sorgfältig auf.

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L Steuer

L Steuer (zeikin)

Zertifikat über den Quellensteuerabzug des Einkommens

Muster

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L Steuer

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2 Staatssteuer (kokuzei)

(4) Steuerausgleich am Jahresende (nenmatsu chôsei)

Was ist der Steuerausgleich am Jahresende?

Oft unterscheidet sich der Betrag der Einkommensteuer des gesamten Brutto-Jahreseinkommens vom Betrag

der monatlich durch den Quellensteuerabzug vom Gehalt abgezogenen Steuern. Der Steuerausgleich am

Jahresende ist die Berechnung dieser Differenz zum Zeitpunkt der letzten Gehaltszahlung des Jahres. Dieser

Vorgang wird vom Arbeitgeber durchgeführt.

Falls Ihr Kind am Jahresende geboren wird oder Sie einer Versicherung beitreten, nachdem die

Steuerausgleichzahlung erfolgt ist, ist bis Ende Januar des darauf folgenden Jahres eine erneute Berechnung

der Ausgleichzahlung möglich.

Steuerrückzahlung (zeikin no kanpu)

Eine teilweise Steuerrückzahlung der letzten fünf Jahre kann in den folgenden oder ähnlichen Fällen erfolgen:

Bei hohen Kosten für ärztliche Behandlungen; wenn die Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen

(fuyô kazoku) steigt; wenn Ihr Jahreseinkommen so niedrig ist wie das Einkommen für einen Nebenjob. Reichen

Sie hierfür Ihre Steuererklärung beim Finanzamt auch als Angestellter ein.

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L Steuer

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2 Staatssteuer (kokuzei)

2-2 Mehrwertsteuer (shôhizei)

Angefangen bei den Waren im Supermarkt wird die Mehrwertsteuer auf jegliche Konsumgüter und

Serviceleistungen erhoben. Der Steuersatz beträgt 5 % (Stand: Dezember 2012). In Japan ist die

Mehrwertsteuer in den ausgewiesenen Preisen schon enthalten, Preise von Konsumgütern und

Serviceleistungen sind also inklusive Mehrwertsteuer.

Bei bestimmten Arten des Geldverkehrs wird allerdings keine Mehrwertsteuer erhoben:

Wohnungsmieten von Mietwohnungen

offizielle Verwaltungsgebühren

Leistungen der Pflegeversicherung, Sozialleistungen usw.

Schulgeld von bestimmten Schulen, Schulaufnahmegebühren, Kosten für Aufnahmeprüfungen,

Gebäudenutzungsgebühren usw.

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L Steuer

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3 Gemeindesteuer (chihôzei)

Die Höhe der Gemeindesteuer wird aus dem Vorjahreseinkommen berechnet, und ist an diejenige Präfektur

und die Gemeinde zu entrichten, in der sich der gegenwärtige Wohnsitz am 1. Januar befindet. Sie besteht aus

der Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei), der Immobiliensteuer (kotei shisanzei), der Kraftfahrzeugsteuer

(jidôshazei), die durch den KFZ-Besitzer zum 1. April zu entledigen ist usw.

3-1 Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei)

(1) Was ist eine Präfektur- und Gemeindesteuer?

Die Präfektur- und Gemeindesteuer ist quasi der Mitgliedsbeitrag, welchen Sie als Bewohner an Ihre Gemeinde

zahlen. Die Präfektur- und Gemeindesteuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Dem Pro-Kopf-Betrag und

dem Einkommensteil.

* In den 23 Bezirken von Tokyo setzt sich die Präfektur- und Gemeindesteuer aus zwei Steuern zusammen, der

Sonderverwaltungssteuer (tokubetsu kuminzei) und der Präfektursteuer.

In allen anderen Gemeinden besteht die Präfektur- und Gemeindesteuer aus der Präfektursteuer und der

Gemeindesteuer.

(2) Die Steuererklärung der Präfektur- und Gemeindesteuer (jûminzei no shinkoku)

Alle Personen, die ihren Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde haben, müssen grundsätzlich zwischen dem 16.

Februar und dem 15. März für das aktuelle Kalenderjahr die Steuererklärung der Präfektur- und

Gemeindesteuer einreichen. Für folgende Personen entfällt jedoch die Einreichpflicht der Steuererklärung:

- Angestellte und Rentenempfänger, die im Vorjahr keine Einnahmen außer dem Gehalt bzw. der Rente

bezogen haben

Präfektur- und

Gemeindesteuer-Teil

Pro-Kopf-Betrag

=

Fester Steuerbetrag unabhängig

von der Höhe des Einkommens

Pro-Kopf-Betrag Einkommensteil

= +

Einkommensteil= wird je nach Einkommenshöhe

erhoben

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L Steuer (zeikin)

- Personen, die eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben

- Personen, die unter bestimmte Regulierungen der jeweiligen Gemeinde fallen

(3) Einzugsweise der Präfektur- und Gemeindesteuer (besonderer Steuereinzug; normaler

Steuereinzug)

Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Einzugs der Präfektur- und Gemeindesteuer: Der besondere

Steuereinzug und der normale Steuereinzug.

Besonderer

Steuereinzug

(tokubetsu

chôshû)

Bei der Abführung direkt vom Gehalt (Quellensteuerabzug) behält der Arbeitgeber die Steuerbeträge seiner

Arbeitnehmer vom Monatsgehalt ein und führt diese bis zum 10. des Folgemonats ab.

Normaler

Steuereinzug

Personen die selbständig, landwirtschaftlich oder freiberuflich tätig sind bekommen jeden Juni eine

Steuerbescheinigung (nôzei shômeisho) von ihrer Bezirksbehörde zugesandt, und zahlen viermal jährlich.

Die Zahlung kann bei der nächsten Bank oder Postfiliale durchgeführt werden. Sie können den Betrag auch

automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto per Bankeinzug abbuchen lassen (jidô haraikomi).

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4 Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei) und Leichtkraftfahrzeugsteuer

(keijidôshazei)

4-1 Kraftfahrzeugsteuer (jidôshazei)

Die Kraftfahrzeugsteuer wird von dem Fahrzeughalter gezahlt, der das betreffende Fahrzeug am 1. April in

Besitz hat. Bezahlen Sie den angegebenen Steuerbetrag unter Benutzung der von der Präfekturverwaltung

zugesandten Überweisungsformulare bis zur Zahlungsfrist bei einer Postfiliale, Bank o.ä.

4-2 Leichtkraftfahrzeugsteuer (keijidôshazei)

Die Leichtkraftfahrzeugsteuer müssen Halter von Mofas (gentsuki), leichten Sonderkraftfahrzeugen,

Leichtkraftfahrzeugen, zweirädrigen Kompaktwagen usw., die das betreffende Fahrzeug am 1. April in Besitz

haben, zahlen. Bezahlen Sie den angegebenen Steuerbetrag unter Benutzung der von der Präfekturverwaltung

zugesandten Überweisungsformulare bis zur Zahlungsfrist bei einer Postfiliale, Bank o.ä.

4-3 Sonstige Steuern

Neben der Kraftfahrzeugsteuer und der Leichtkraftfahrzeugsteuer usw., welche zu den Gemeindesteuern

zählen, gibt es weiterhin die staatliche Kraftfahrzeuggewichtssteuer (jidôsha jûryôzei).

4-4 Formalitäten der Registrierung

Kraftfahrzeugsteuer und Leichtkraftfahrzeugsteuer werden am 1. April fällig und sind vom derzeitigen

KFZ-Halter zu entrichten. Bei Verkauf, Ausrangierung oder Diebstahl Ihres (Leicht-) Kraftfahrzeuges sollten Sie

umgehend eine Meldung des Eigentümerwechsels oder des Ausrangierens beim nächsten Verkehrsamt

durchführen, da ansonsten weiterhin Steuern erhoben werden.

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L Steuer

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Steuerrubriken der einzelnen Fahrzeugtypen

Quelle: Hauptsteueramt Tokyo

Gewöhnliches Kraftfahrzeug

Kompaktwagen

Leichtkraftfahrzeug

leichte Sonderkraftfahrzeuge

schwere Sonderkraftfahrzeuge

zweirädrige Fahrzeuge

Fahrzeuge mit mehr als

drei Rädern

zweirädrige Fahrzeuge

Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugerwerbssteuer

Leichtkraftfahrzeugsteuer

Steuerrubrik

dieser Typ beinhaltet

Fahrzeugtyp

Fahrzeuge mit mehr als

drei Rädern

Immobiliensteuer

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5 Steuerbescheinigung (nôzei shômeisho) und Einkommensbescheinigung

(shotoku shômeisho)

In Fällen wie der Verlängerung der Aufenthaltsdauer, bei Aufnahme des Kindes an einer Kindertagesstätte oder

bei einer Antragstellung für öffentliches Wohnen ist unter Umständen ein Einkommensbeleg in Form einer

Steuerbescheinigung oder einer Einkommensbescheinigung erforderlich. Benötigen Sie eine solche

Bescheinigung, fordern Sie diese an derjenigen Bezirksbehörde an, wo sie am 1. Januar des betreffenden

Jahres ansässig waren (gebührenpflichtig).

Auch eine Kopie des Formulars der Steuererklärung (siehe 2-1 (2)) und das Zertifikat über den

Quellensteuerabzug (gensen chôshû hyô) können als Einkommensbeleg gelten.

5-1 Verfahrensweise zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Oft wird in Japan verdientes Geld als Kapital benutzt, um im Ausland Geschäfte zu machen, Immobilien zu

erwerben etc. In diesem Fall besteht die Gefahr einer hohen Steuerforderung durch das jeweilige Land, eine so

genannte Doppelbesteuerung (nijû kazei). Um diese Doppelbesteuerung zu verhindern, hat Japan mit den USA,

China, Südkorea, Brasilien, den Philippinen, Thailand und anderen Staaten (siehe Tabelle) Abkommen zur

Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Mit einem Nachweis, dass das Einkommen in Japan

besteuert wurde, kann man somit in den entsprechenden Ländern eine Doppelbesteuerung vermeiden.

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L Steuer

L Steuer (zeikin)

Übersicht über Länder und Territorien, mit denen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

abgeschlossen sind (Stand: Oktober 2012)

Ost /

Südost-

Asien

Indonesien

Süd-Korea

Singapur

Thailand

China

Philippinen

Brunei

Vietnam

Hongkong

Malaysia

Europa

Australien

Niederlande

Schweiz

Schweden

Spanien

Dänemark

Deutschland

Norwegen

Finnland

Frankreich

Belgien

Luxemburg

Isle of Man (※)

Ost-

Europa,

Ex-UDSSR

Aserbaidschan

Armenien

Ukraine

Usbekistan

Kasachstan

Kirgisien

Georgien

Slovakei

Tadschikistan

Tschechien

Turkmenistan

Polen

Ungarn

Bulgarien

Weißrussland

Moldawien

Rumänien

Russland

Süd-

Asien

Indien

Sri Lanka

Pakistan

Bangladesh Afrika

Sambia

Südafrika

Nord-

Amerika

USA

Kanada

Ozeanien

Australien

Neuseeland

Fidschi Mittlerer

Naher

Osten

Israel

Ägypten

Saudiarabien

Türkei

Süd /

Mittel-

Amerika,

Karibik

Brasilien

Mexiko

Bahamas (※)

Bermudas (※)

Kaimaninseln (※)

Europa

Irland

Großbritannien

Italien

(64 Länder / Regionen)

Die mit (※) gekennzeichneten Länder fallen betreffs der Besteuerung unter Regulierungen zum

Informationsaustausch.

Quelle: Finanzministerium