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Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal: Vordere Reihe: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht Hintere Reihe: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche Die sogenannten Nürnberger Schau-Prozesse umfassen den Nürnberger Prozeß gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowie zwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem alliierten Militärgerichtshof, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder und hochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden. Bei diesen Schauprozessen wurden elementarste Rechtsgrundsätze verletzt. Laut US-Ankläger

Nürnberger Prozess

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Vae victis! oder das Nürnberger Unrechts-Tribunal:

Vordere Reihe:Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel,Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, JuliusStreicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht

Hintere Reihe:Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl,Franz von Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin vonNeurath, Hans Fritzsche

Die sogenannten Nürnberger Schau-Prozesse umfassen den

Nürnberger Prozeß gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowiezwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem alliierten Militärgerichtshof,die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder undhochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit desNationalsozialismus durchgeführt wurden. Bei diesen Schauprozessenwurden elementarste Rechtsgrundsätze verletzt. Laut US-Ankläger

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Thomas Joseph Dodd bestand die Gruppe der Ankläger zu 75% aus Juden.Das Tribunal fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.

Diese „Kriegsverbrecher-Prozesse” waren ein Tribunal der Sieger des II.Weltkrieges über die Besiegten, oder, wie ein britischer Beobachter sagte:„die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und dieFortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”. Diese „Prozesse“ warenohne Beispiel. Sie sprengten jeglichen bisherigen Rahmen. Zu demVerhalten der Siegermächte gehörte das offene Bekenntnis zu einer Artlegalen Jurisdiktion im Hinblick auf Gesetze und Gebräuche, die nicht zuder Zeit bestanden, zu der sie angeblich von den Mächten der Achsegebrochen worden sein sollen. So starben unter Mißachtung deseuropäischen Ehrenkodex, der Jahrhunderte hindurch beachtet wurde,Zivil- und Militärgefangene, darunter viele höchster Dienstgrade imGewahrsam der Alliierten eines gewaltsamen Todes - als Folge diesesaußergewöhnlichen Vorgehens. Den Nürnberger „Kriegsverbrecher-Prozessen” von 1945—1949 ist nichts Vergleichbares gegenüberzustellen,und Derartiges hat es zuvor auch nie gegeben.

Es war eine unsägliche Justizfarce, bei der sich die Sieger in derDoppelrolle als Ankläger und Richter gefielen, rückwirkende"Straftatbestände" konstruierten und damit alle Grundsätze zivilisiertenProzeßrechts auf den Kopf stellten. Die Urteile standen praktisch schon

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vorher fest. Auf der alliierten Konferenz von Teheran im November 1943hatte Stalin gefordert, 50.000 deutsche Offiziere kurzerhand zuerschießen (wie es von den Sowjets drei Jahre zuvor an polnischenGefangenen in Katyn praktiziert worden war). Auch Churchill setzte sichzunächst für summarische Hinrichtungen ein, hielt nur die vomKremlherrscher vorgeschlagene Opferzahl für zu hoch. Schließlich einigtensich die Alliierten auf die Durchführung eines Schauprozesses. Er sollteden Rachegelüsten einen juristischen Tarnanstrich geben und zugleich denBesiegten alle Kriegsschuld aufbürden.

Am 8. August 1945 unterzeichneten die Siegermächte USA, UdSSR,Großbritannien und Frankreich ein "Abkommen über die Verfolgung derHauptkriegsverbrecher" und erließen das Statut für einen InternationalenMilitärgerichtshof (IMT) http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut.Schon die Bezeichnung war ein Schwindel. Die "Internationalität"beschränkte sich auf den Kreis der Signatarstaaten. Unabhängige Juristenaus neutralen Ländern waren unerwünscht.

Den Angeklagten wurde übel mitgespielt. Julius Streicher, als Ex-Herausgeber des antisemitischen "Stürmers" einem Teil der Bewacherbesonders verhaßt, teilte mit, man habe ihn vier Tage lang nackt in seinerZelle liegen lassen. "Man hat mich gezwungen, Negern die Füße zuküssen. Man hat mich gepeitscht. Man gab mir Speichel zu trinken. Manöffnete mir den Mund gewaltsam mit einem Stück Holz und spuckte mir inden Mund. Als ich ein Glas Wasser zu trinken begehrte, führte man michzur Latrine und sagte, trinke!" Eine von Hauptankläger Jacksons ersten

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Verrichtungen bestand in der Anweisung, den als Kriegsverbrecherverdächtigten Deutschen ungeachtet ihres Rangs all die Privilegien zuverweigern, die Kriegsgefangenen üblicherweise zustanden.

Die Nürnberger Schauprozess gegen sogenannte„Kriegsverbrecher“ waren rechtlich gesehen durch die Missachtung

folgender Rechts-Grundsätze gekennzeichnet:

* Unabhängigkeit der Richter* Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit* Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung* Freie Zeugenaussagen* Wertung von Beweisen* Gleichheit vor dem Gesetz* Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz* Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang* Niemand darf seinem Richter entzogen werden* Niemand darf in eigener Sache richten* Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden* Kein Gefangener darf gefoltert oder erpreßt werden* Möglichkeit der Berufung

Man hatte vier „Anklagepunkte” konstruiert:

1. „Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges”2. „Verbrechen gegen den Frieden”3. „Kriegsverbrechen”4. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”

Angeklagt wurden:

Für die nationalsozialistische Führung:

1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (Anklagepunkte 1–4)3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt)(Anklagepunkte 1, 3, 4)4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3,4)6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter”Hitlers) (Anklagepunkte 1–4)

Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):

1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)

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2. der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1–4)

Für die Kriegsmarine:

1. Großadmiral Dr. Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943)(Anklagepunkte 1, 2, 3)2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943–1945)(Anklagepunkte 1, 2, 3)

Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – und damit auchfür die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:

1. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Dr. Ernst Kaltenbrunner(Anklagepunkte 1, 3, 4)

Für die Kriegswirtschaft:

1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer(Anklagepunkte 1–4)2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel(Anklagepunkte 1–4)3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Dr. Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1,2)4. Reichsbankpräsident (von 1939–1945) Walther Funk (Anklagepunkte1–4)5. Unternehmer Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach(krankheitsbedingt prozeßunfähig).

Für die "Verbrechen" in den (ehemals) besetzten Gebieten:

1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4)2. der Reichskommissar in den Niederlanden Dr. Arthur Seyß-Inquart(Anklagepunkte 1–4)3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg(Anklagepunkte 1–4)4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin vonNeurath (Anklagepunkte 1–4)5. der Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor fürBöhmen und Mähren (1943–1945) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1–4)

Für die nationalsozialistische Propaganda:

1. Der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher(Anklagepunkte 1, 4)2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium fürVolksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)

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3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur vonSchirach (Anklagepunkte 1, 4)

Die Urteile

Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und1. Oktober 1946, 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; siebenAngeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In dreiFällen lautete das Urteil auf Freispruch.

Die Vollstreckung

Die Richter verkündeten gegen die Besiegten den Tod durch Erhängen. InForm eines Gesuches beantragte Hermann Göring deshalb vor einemErschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehntwurde beging Göring ca. drei Stunden vor der geplanten HinrichtungSuizid.

Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1,00und 2,57 Uhr in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt.Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods,assistiert von Joseph Malta. Den Verurteilten wurden Hände und Füßegefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen nachdem dieSchlinge umgelegt wurde, öffneten die Henker die Falltür. Da Göringbereits tot war, mußte Joachim von Ribbentrop als erster sterben. DieGröße der Falltür und die Stricklänge wurde so gering bemessen, daß derTod nach langen Qualen eintrat. Durch den zu kurzen Strick reichte dieFallgeschwindigkeit nicht aus um das Genick zu brechen. Die meistenVerurteilten mußten also einen langen Todeskampf durchmachen. VonAlfred Jodl ist überliefert, daß er erst nach qualvollen 16 Minutenverstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick.Noch während sich Joachim von Ribbentrop am Galgen im Todeskampfbefand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Die Hinrichtungenwurden von diversen Zuschauern verfolgt. Als Deutsche waren derbayerische Ministerpräsident, Wilhelm Hoegner und derGeneralstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistneranwesend.

Nach den Hinrichtungen wurden die 11 Leichen im Krematorium desMünchner Ostfriedhofs eingeäschert. Die Asche wurde in München in derNähe der Conwentzstraße in den Wenzbach gestreut. Die Stelle befindetsich in etwa 150 Meter vor der Einmündung des Baches in den Floßkanal.Nachdem US-Offiziere die Urnen im Wenzbach entleert hatten,zerschlugen sie die Urnen mit Äxten und traten das zerfetzte Blech mitihren Stiefeln platt.

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Um die Endgültigkeit der verbrecherischen Urteile zu

unterstreichen, wurde den Deutschen untersagt, jemals die NürnbergerProzesse zu revidieren. In der ganzen europäischen Geschichte hat eskeinen einzigen Krieg gegeben, der auf diese Weise endete.

Heuchleriche Schauprozesse

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkter (d.h. nichtunabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im speziellenvorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränktemUrteilsvermögen auf Grund von einseitig, d.h. nicht in ausgewogenemVerhältnis vorliegenden Vorabinformationen, bezeichnet. Schon ausdiesem Grund ist das Nürnberger Tribunal als reiner Schauprozesseinzuordnen. Hinzu kommt folgendes:

Als die Sieger des 2. Weltkriegs Deutschland verwüstet hatten, stellten siedie besiegten Deutschen vor ein von ihnen geschaffenes Gericht - dassogenannte "Internationale Militär-Tribunal" von Nürnberg. Hierfürerließen die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und dieSowjetunion eigene Gerichtsstatuten (die Londoner Statuten)http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut. Diese verlangten, dass dievon den Siegern vorgebrachten Anklagen gegen die Besiegten nichthinterfragt werden durften, sondern automatisch als Tatsachen anerkanntwerden mussten. Darüber hinaus garantierten die Statuten, dass dieKriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangenvon den Siegern an den Deutschen, nicht angeklagt werden durften.

In Nürnberg hätten sich selbstverständlich auch Truman, Churchill undStalin, mitsamt ihren Militärstrategen, wegen Kriegsverbrechen undVerbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. WinstonChurchill wegen seiner "Strategie der Städteverbrennung". Der MörderJosef Stalin sowieso. Auch US-Präsident Harry Truman hätte verurteiltwerden müssen, ließ er doch auf das kapitulationsbereite Japan zweiAtombomben zu Testzwecken abwerfen.

In Nürnberg wurden Julius Streicher und Alfred Rosenberg alleine wegenpublizistischer Arbeiten zum Tode durch den Strang verurteilt. Streicherwegen "judenfeindlicher" Zeitungspropaganda (ohne Gewaltaufrufe) undRosenberg wegen seines wissenschaftlichen Buchs über das Judentum("Der Mythos des 20. Jahrhunderts"). Was Streicher und Rosenbergseinerzeit schrieben, stellte in keinem Land der Erde eine Straftat dar.

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Was die Missachtung fundamentaler Rechts-Grundsätzeanbetrifft, so trifft dies insbesondere auf folgendes zu:

Die Trennung von Verfasser der Prozessordnung und Richter wurde nichteingehalten: Iona Nikitchenko und Robert Falco beteiligten sich an derAusarbeitung des Londoner Statutes und waren danach Richter amInternationalen Militärgerichtshof.

Der Militärgerichtshof entschied laut Artikel 24 des Statutshttp://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Statut uneingeschränkt über dieZulassung von Beweismitteln. Art. 18 legte fest, dass der Prozess auf einebeschleunigte Verhandlung zu beschränken sei. Im Artikel 19 stand, dassder Gerichtshof nicht an die üblichen Grundsätze der Beweisführunggebunden sei. Im Artikel 21 wurde geschrieben, „allgemein anerkannteTatsachen“ müssten nicht mehr bewiesen werden. Die Verteidigungkonnte mögliche Belastungen somit nur zur Kenntnis nehmen, durfte aberin dem Falle keine möglichen Gegenbeweise vorlegen, was die Möglichkeitder Berufung ausschloss.

Das Verbrechen der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, dasso genannte „Organisationsverbrechen“ bewirkte, dass jeder aufgrundseiner Mitgliedschaft in einer NS-Organisation, die als verbrecherischverurteilt worden war, in allen Staaten, welche das Statut unterzeichnethatten, wegen der Zugehörigkeit zu dieser Organisationen verurteiltwerden konnte. Bei der Verurteilung spielte es keine Rolle, ob derAngeklagte sich persönlich eines Verbrechens schuldig gemacht hatte(Artikel 9–11).

Ein weiterer Rechtsgrundsatz, der bei den Prozessen missachtet wurde,lautet „nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege“ (keinVerbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Dies bezieht sich insbesondere aufden Anklagepunkt „Führen eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen denFrieden. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post factoverdammt worden.

Ein weiterer missachteter Rechtsgrundsatz ist die „Tu-quoque-Argumentation“: Auch die Alliierten haben Angriffskriege geführt undKriegsverbrechen begangen, z. B. die Morde von Katyn und Nemmersdorf,die Bomben- und Atomangriffe auf zivile Ziele und Personen.

Zitate

Außenminister Joachim von Ribbentrop:„Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die

Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkriegesentfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Kriegeswaren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage,

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daß wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden ...Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungenwahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat,um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA undRußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht ... Dereinzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin,daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wieDanzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur inKontinenten zu denken gewohnt sind."

Reichsmarschall Hermann Göring:„Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er

ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht,daß er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulationfordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderesübrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen das Schicksal zuwenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. (...) Die ErmordungHitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir dieselbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zujenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unterallen Umständen weitergefochten!”

Der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß:„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht

abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ichsetze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen,die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichtsangehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die daraufabzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ichbetrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mirvergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken,den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat.Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen ausmeinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getanhabe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, alsNationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereuenichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ichhandelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen fürmeinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinststehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich michverantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.”

Erling Björnson, Norwegen:„Die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse, auf rückwirkenden Gesetzenbasierend, waren ein Rückschritt in die seit Jahrhunderten überwundeneBarbarei. Europa, die USA und sonstige an dieser Rachejustiz

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teilnehmende Staaten dürfen sich erst dann wieder als Rechtsstaatenbezeichnen, wenn sie die Urteile von Nürnberg wie auch die in vielenanderen Staaten durchgeführten ‚Landesverräter- Urteile‘ als reinrassigeBarbarei, Rache und Angstpsychose erklärt haben.“

Father E. J. Reichenberger, USA:„Ich hörte am Radio einen Auszug aus dem Nürnberger Scheinprozeß.Jedes Wort, das der Ankläger gegen die Nazis sagte, kann manhundertprozentig auf die Väter von Potsdam und ihre Spießgesellenanwenden.“

Douglas Reed, England:„Von zwei gleichwertigen Parteien saß die eine über die andere zu Gericht.Falls dies das Verfahren für die Zukunft sein soll, dann kann derNürnberger Prozeß selbst als eine der tiefsten Tragödien derWeltgeschichte angesehen werden.“

Dr. Per Engdahl, Schweden:„Die von den Westalliierten erhobene Anklage ist die Vollstreckung einerRache, die durch völkerrechtliche Bemäntelung nur noch widerlichergeworden ist. Für die Bolschewiken hingegen ist die Anklage dagegen dieeinzig mögliche Konsequenz in der von ihnen praktiziertenAusrottungspolitik gegen jede antikommunistische Kraft in der Welt. DieseAusrottungspolitik hat durch das gleichzeitige Verfahren ihrer westlichenVerbündeten eine wirkungsvolle propagandistische Rechtfertigungbekommen.“

Dr. Savitri Dewi Mukerji, Indien:„In meinen Augen sind die sogenannten ‚Kriegsverbrecherprozesse‘ vonNürnberg und anderen Orten nichts anderes als die Vollendung jenerekligen Heuchelei, jener hämischen Niederträchtigkeit und jenesgrenzenlosen Rachedurstes, welche die angeblichen ‚Verteidiger derwestlichen Zivilisation‘ schon immer auszeichnete. Niemals konnte manvielleicht schärfer empfinden, was für ein Fluch diese vielgepriesenechristliche Zivilisation sein kann, als im Fall Nürnberg. Wir Heiden hättenuns bis zu diesem Grad niemals entehrt.“

Feldmarschall Montgomery, England:„Die Nürnberger Prozesse haben jeden verlorenen Krieg zu einemVerbrechen gestempelt, für das die besiegten Generale vor Gericht gestelltund dann gehenkt werden.“

Nahabinode Pal, Indien:„Der sogenannte Prozeß, der unter der Begriffsbestimmung dessendurchgeführt wurde, was die Sieger jetzt als Verbrechen erklärten,löschtJahrhunderte der Zivilisation aus, die zwischen uns und der summarischenErschlagung der im Krieg Besiegten liegen. Ein Prozeß unter einem derart

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vorgeschriebenen Recht ist nichts weiter als eine Scheinanwendung vonRecht und Gesetz zur Befriedigung des Rachedurstes.“

R. T. Paget, England:„Ob wir in Afrika, in Italien oder in Frankreich auf die deutsche Wehrmachttrafen, immer fanden wir in ihr einen anständigen Gegner. Nach derrussischen Propaganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie dieWilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweise zeigen das nicht.Sie zeigen im Gegenteil, daß der deutsche Soldat unter Verhältnissen vonunvorstellbarer Grausamkeit ein großes Maß von Zurückhaltung undDisziplin an den Tag gelegt hat.“

Militärschriftstellers Lidell-Hart:„Es ist mehr als an der Zeit, daß wir sowohl die Notwendigkeit als auch dieGerechtigkeit einer gründlichen Revision der Kriegsverbrecherurteileanerkennen ... Jeder, der Verfahren und Beweismaterial objektiv prüft,wird eine Überfülle von Material finden, das ihn veranlaßt, viele der Urteileanzuzweifeln und zu dem Schluß zu kommen, daß ein neutrales oderunparteiisches Gericht, das nicht an die höchst fragwürdigenPräzedenzfälle von Nürnberg gebunden ist, wahrscheinlich revidierenwürde.“

Der amerikanische Brigadegeneral Telford Taylor (als Chefankläger inNürnberg Nachfolger von Richter Jackson):„Die Nürnberger Prozesse bedeuten einen klaren Rückschritt; sie habenkeineswegs den ‚Standard der Moral‘ wiederhergestellt, sondern imGegenteil ... einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich allezivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden — daß nämlich MachtRecht ist und das schwerste aller Kriegsverbrechen das ist, einen Krieg zuverlieren.“

Der amerikanische Anwalt Carrol:„Nürnberg, als Sinnbild der Gerechtigkeit gedacht, wurde in ein Werkzeugder Rache verkehrt ... Dadurch haben Sie dieses Volk in den Sumpfinternationaler Mißachtung gezogen. Sie haben unsterbliche Schande überAmerika gebracht.“

S. J. Pinter, amerikanischer Rechtsanwalt und Gerichtsoffizier in Dachau:„Die Prozesse in Nürnberg nach dem zweiten Weltkrieg entbehren jederrechtlichen Grundlage.“

US-Senator Taft:„Mein Einwand gegen die Nürnberger Verhandlungen ist, daß diese,während sie in die Formen der Justiz gekleidet sind, tatsächlich nur einInstrument der Regierungspolitik der Alliierten darstellen, die Monatevorher in Teheran festgesetzt worden ist.“

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Professor Maurice Bardèche, Frankreich:„Ich werde an das Recht, über Kriegsverbrechen der Gegner Gericht zu

halten, glauben, wenn ich oberkommandierende amerikanische undrussische Generale im Gericht von Nürnberg auf der Bank der AngeklagtenPlatz nehmen gesehen habe. Und an ihrer Seite kleinere Herren, wieunseren General de Gaulle, viel unmittelbarer verantwortlich für einegroße Anzahl von Greueltaten als Jodl und Keitel.“

G. A. Amaudruz, Schweiz:„Nürnberg ist antieuropäisch, weil Amerika und Rußland über eineuropäisches Land zu Gericht saßen ..., weil dieses Gericht seineEntstehung nur dem Haß und dem Wunsch nach Rache verdankt, weil esuns in den Abgrund führt, da es Männer dem Galgen überantwortet hat,deren Handlungen man völlig willkürlich beurteilte — Männer, denen manTapferkeit, Edelmut und Tatkraft zubilligen muß, mithin jeneFührereigenschaften, die man gegenwärtig weniger als jemals verächtlichmachen dürfte, und schließlich, weil auf Befehl der siegreichen Nationender Henker seine Hand an Repräsentanten des europäischen Gedankensgelegt hat.“

Der amerikanische Senator Joseph McCarthy:„Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist

eine eigenste Erfindung Jacksons [US-Hauptankläger] und widersprichtdem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiertist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson derLynchjustiz die Legalität.”

Der US-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann:„Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges

gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist.Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurdenbeseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes…”

Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras:„Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht,

stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlichüberboten werden kann.”

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Zusammenfassung

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Das Sieger-Tribunal der Alliierten (Sowjetunion, USA, Großbritannien undFrankreich) in Nürnberg nach dem 2. Weltkrieg stellt einen einmaligenZivilisationsbruch in der Menschheitsgeschichte dar. Zum ersten Mal in derWeltgeschichte spielten sich die Sieger über die Besiegten unter demMantel einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit als Richter auf. Es wäreehrlicher gewesen, sie hätten die unterworfenen Deutschen ohne vielFederlesens einfach erschossen. Rache wurde in der langenKriegsgeschichte der Menschheit immer wieder geübt. Aber die eigenenVerbrechen mit dem Etikett Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln ist anVerlogenheit und Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Bei den Terror-Tribunalen von Tokio und Nürnberg haben die Siegereigens Straftatbestände gegen die Besiegten erfunden. Die ehrbareKriegshandlung wurde plötzlich zu einem Verbrechen gemacht, allerdingsnur auf Seiten der Besiegten. Schlimmer noch, die Sieger erließenTribunal-Statute, die es den widerrechtlich gefangen genommenenBesiegten verwehrten, ihre Unschuld mit Beweisen zu verteidigen und zudokumentieren. Auch jede Lüge in den Anklagen mußte als "offenkundigeTatsache" hingenommen werden, Gegenbeweise waren verboten.

Diese Art Rechtsprechung geht übrigens bei politischen Prozessen vorBDR-Gerichten unvermindert weiter, wenn die Kriegspropaganda derSieger von freien Forschern hinterfragt wird. HOLOCAUST-Kritiker und -Revisionisten dürfen für ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Gerichtkeine Beweisanträge stellen. Tun sie es dennoch, werden sie zusätzlichbestraft.

Nürnberg war also der Ort, an dem der große Zivilisationsbruch derWeltgeschichte stattfand - durch die sogenannten "Befreier". EinSchauprozeß wurde gegen die unterlegenen Feinde inszeniert, der gegenden von allen zivilisierten Staaten anerkannten Rechtsgrundsatz "nullapoena sine lege" (latein. = keine Strafe ohne Gesetz) und andere seitJahrtausenden geltende Prinzipien verstieß.

Stalin und seine Mit-Kriegsverbrecher Roosevelt, Truman und Churchillsaßen im selben Boot, weshalb es keiner großen ÜberredungskünsteStalins bedurfte, die neuen Straftatbestände

1. „Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges”2. „Verbrechen gegen den Frieden”3. „Kriegsverbrechen”4. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”

nur gegen die Achsenmächte Italien-Deutschland-Japan gelten zu lassen.Die eigenen Angriffskriege, die eigenen Verbrechen gegen dieMenschlichkeit usw. wurden in Nürnberg immunisiert: DieAnklagekompetenz des Gerichts sollte auf die angeblichen Untaten derAchsenmächte beschränkt werden. Als die Sieger über die Besiegten zuGericht saßen, hatten die USA unter ihrem Präsidenten Harry Trumangerade zwei Atombomben auf das kapitulationsbereite Japan geworfen,

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und ihre Mitkumpane Stalin und Churchill Millionen von unschuldigenMenschen ermordet, vergewaltigt und ihrer Heimat beraubt.