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Die Arbeit an der Sprache ist Arbeit am Gedanken. ANZEIGENPREISE «NEUE ZÜRCHER ZEITUNG» 2009 | DEUTSCH | FÜR SCHWEIZER KUNDEN GÜLTIG AB 23. SEPTEMBER 2009

NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

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ANZEIGENPREISE «NEUE ZÜRCHER ZEITUNG» 2009 | DEUTSCH | FÜR SCHWEIZER KUNDEN

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Page 1: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

Die Arbeit an der Sprache ist Arbeit am Gedanken.

ANZEIGENPREISE «NEUE ZÜRCHER ZEITUNG»2009 | DEUTSCH | FÜR SCHWEIZER KUNDEN

GÜlTIG Ab 23. SEPTEmbER 2009

Page 2: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

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Page 3: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

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Charakteristik Seite 4Neue Konzeption und Gestaltung Seite 5Mediadaten Seite 6Bundstruktur Seite 7Anzeigenpreise Seite 8Sonderplacierungen Seite 10Rabatte und Zuschläge Seite 12Spezialangebote Seite 13Rubrikenmärkte Seite 14Stellen/Immobilien Seite 15Sonderbeilagen und Sonderthemen Seite 16Magazine Seite 17Prospektbeilagen Seite 18Technische Daten und Termine Seite 20Insertionsbestimmungen Seite 22Dienstleistungen Seite 24Crossmedia Seite 25Kontakte Seite 26

Inhalt

Sämtliche Preise in Schweizerfranken, gültig für Kunden in der Schweiz, exkl. 7,6% MWSt, Änderungen vorbehalten.

Page 4: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

Charakteristik 4

Die NZZ ist die führende Schweizer Qualitäts-Tageszeitung von Welt-ruf. Sie erreicht die höchste Reichweite bei den Führungskräften in der Wirtschaft, den führenden Persönlichkeiten in der Politik sowie aus dem gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

Die «Neue Zürcher Zeitung» kann auf eine über 229-jährige Tradition zurückblicken. Als bürgerlich-liberale Qualitätszeitung mit regionaler Verankerung, aber mit nationaler Bedeutung und internationaler Ausstrahlung nimmt die NZZ auf dem schweizerischen Medien- und Meinungsmarkt eine führende Stellung ein. Ihre Leserinnen und Leser erwarten fundierte Berichte, seriöse Analysen und intelligente Kommentare. Die «Neue Zürcher Zeitung» stellt die Fakten in einen grösseren Zusammenhang; sie leuchtet Hintergründe aus, damit sich die Leserinnen und Leser ihre eigene Meinung bilden können.

Die führende Schweizer Qualitäts-Tageszeitung

Page 5: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

5Neue Konzeption und Gestaltung

Mit der umfassenden inhaltlichen, gestalterischen und blattarchitek-tonischen Überarbeitung entspricht die NZZ den Nutzungsgewohn-heiten in der Leserschaft, den Veränderungen im Werbemarkt und den Herausforderungen durch neue Informationsträger noch besser.

Die Überarbeitung soll vermehrt auch jüngere Leserinnen und Leser an die «Neue Zürcher Zeitung» heranführen, ohne dabei aber die treue Stammleserschaft vor den Kopf zu stossen.

Unter dem Motto «Ästhetik für Substanz» will die «Neue Zürcher Zeitung» in ihrem Auftritt unverwechselbar bleiben. Sie versteht sich weiterhin als klar differenzierbare und einzigartige Qualitätszeitung für die Schweiz, das deutschsprachige Ausland und die Welt mit einer regionalen Verankerung in Zürich. Dabei wird die Tradition der klassischen Tageszeitung weitergepflegt, wie sie die NZZ seit weit über 200 Jahren mit Erfolg verkörpert.

Verbunden ist das Redesign mit einer Neukonzeption der Blatt-architektur und der Seitenabfolge. Neue Rubriken, ein aufgewerteter Börsen- und Meinungsteil sowie gepflegte Beilagen sind zusammen mit einer konsequent verfolgten Verknüpfung des Angebots auf NZZ Online elementare Bestandteile der kontinuierlichen publizistischen Weiterentwicklung der «Neuen Zürcher Zeitung».

Ästhetik und Substanz

Page 6: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

mediadaten 6

Neue Zürcher ZeitungAuflage Gesamt 143 009 Exemplare Schweiz 126 963 Exemplare Ausland 16 046 Exemplareleserzahl Deutschschweiz 306 000 LeserReichweite Deutschschweiz 7,1%Struktur Männer/Frauen 62%/38%TlP 1 sw/farbig Fr. 45.60/Fr. 56.75

NZZ FolioAuflage Schweiz 203 426 Exemplare

Z – Die schönen SeitenAuflage Schweiz 320 000 Exemplare 2

NZZdomizilAuflage Schweiz 126 963 Exemplare 2

NZZexecutiveAuflage Gesamt 269 380 Exemplare Schweiz 253 334 Exemplare

1 Tausend-Leser-Preis. 2 Verlagsangabe. Quellen: WEMF Auflagen-Bulletin 2008, MACH Basic 2009-2.

leistungs- und leserschaftsdaten

NZZ campusAuflage Schweiz 180 000 Exemplare 2

Page 7: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

7bundstruktur

Sonderbeilagen und SonderthemenGemäss separater Liste unter «Sonderbeilagen und Sonderthemen»(Seite 16)

magazine«NZZ Folio» (erscheint zwölfmal pro Jahr)«Z – Die schönen Seiten» (erscheint achtmal pro Jahr)«NZZ campus» (erscheint viermal pro Jahr) «NZZ Chronik» (erscheint einmal pro Jahr)

Ausgabe vom montag1. Bund International, Schweiz, Zürich und Region, Zürcher Kultur, Meinung & Debatte, Vermischtes2. Bund Wirtschaft, Börsen und Märkte, Sport3. Bund Feuilleton, Radio/TV, Wetter, Spezialthemen

Ausgaben von Dienstag bis Samstag1. Bund International, Schweiz, Zürich und Region, Zürcher Kultur, Meinung & Debatte, Vermischtes2. Bund Wirtschaft, Börsen und Märkte, Anlagefonds, Sport3. Bund Feuilleton, Radio/TV, Wetter, Spezialthemen

Wöchentliche Spezialthemen (3. bund)Montag Gesellschaft und Bildung (mit Campus und Karriere)Dienstag MedienMittwoch Forschung und TechnikDonnerstag Mobil • Digital Freitag Reisen und FreizeitSamstag Literatur und Kunst, Spiele

marktplätze (als separater bund)Freitag NZZdomizil (Immobilien)Samstag NZZexecutive (Stellen)

Page 8: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

8Anzeigenpreise

Schweizer Ausgabe

Empfehlungs- und Rubriken-Anzeigen1

Fixformate sw farbig2/1 Seiten 28 770.– 35 820.–1/1 Seite 14 390.– 17 910.–1/2 Seite 7 190.– 10 400.–1/4 Seite 3 595.– 5 200.–1/8 Seite 1 815.– 2 700.–

millimeterpreise für Individualformate sw farbigbis 400 mm 3.33 5.20ab 401 mm 3.65 5.20

GesamtausgabeFixformate sw farbig2/1 Seiten 37 860.– 49 600.–1/1 Seite 18 930.– 24 800.–1/2 Seite 9 470.– 14 640.–1/4 Seite 4 735.– 7 500.–1/8 Seite 2 365.– 3 750.–

millimeterpreise für Individualformate sw farbigbis 400 mm 4.39 6.86ab 401 mm 4.81 6.86

millimeterpreise für Individualformate sw farbigStandard (Mindesthöhe = 60 mm, 1. Bund = 80 mm) 5.87 8.30Wirtschaft/Börse (Mindesthöhe = 80 mm) 7.52 10.——

Fixformate sw farbig2/2 Seiten 2 24 840.– 31 260.–2/4 Seiten 3 12 420.– 18 020.–1/2 Seite 12 420.– 15 630.–1/4 Seite (291×108 mm) 6 210.– 9 010.–

Fixformate Wirtschaft/börse sw farbig1/2 Seite 15 970.– 18 930.–1/4 Seite (291×108 mm) 7 960.– 10 660.–

Textanschluss-Anzeigen

Gesamtausgabe

1 Rubrikenanzeigen nur grad- und 5-spaltig, Farbeinsatz ab 100 mm möglich.2 Halbseitige Panoramaanzeige.3 Viertelseitige Panoramaanzeige.

Page 9: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

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millimeterpreise für Individualformate sw farbig Generalversammlungen, Dividenden-, Coupon-, Finanzanzeigen, statutarische Anzeigen, Emissionen, Kapitalmarkt, Kotierungen 4.39 5.80

Finanz-Anzeigen

Gesamtausgabe

millimeterpreise bund Spaltenbreite mindesthöhe sw ErscheinungInternational 1. Bund 54 mm 80 mm 25.44 Mo–Sa Ressortauftakt Schweiz 1. Bund 54 mm 80 mm 2 28.85 Mo–SaSchweiz 1. Bund 54 mm 30 mm 25.44 Mo–SaRessortauftakt Zürich und Region 1 1. Bund 54 mm 80 mm 2 22.65 Mo–SaZürich und Region 1. Bund 54 mm 30 mm 20.60 Mo–SaVermischtes 1. Bund 54 mm 80 mm 25.44 Mo–Sa Bundaufschlagseite Wirtschaft 2. Bund 54 mm 80 mm 2 35.00 Mo–SaWirtschaft 2. Bund 54 mm 80 mm 31.93 Mo–Sa Ressortauftakt Börsen und Märkte 2. Bund 54 mm 80 mm 2 35.00 Di–SaBörsenseiten (Seitenmitte) 2. Bund 54 mm 60 mm 3 31.93 Di–SaBörsenseiten 2. Bund 54 mm 60 mm 3 25.44 Di–SaSIX-Fondsseiten 2. Bund 47 mm 30 mm 14.52 Di–SaFeuilleton 3. Bund 69 mm 30 mm 20.60 Mo–Sa

Farbzuschläge farbigbis 440 mm 3 180.–ab 441 mm 3 970.–

Reklamen-Anzeigen

Gesamtausgabe

millimeterpreis swTraueranzeigen 3.33

Trauer-Anzeigen

Gesamtausgabe

1 Gleiches Angebot gilt für Ressortauftakte Sport (Backpage 2. Bund) und Spezialthemen (Backpage 3. Bund). 2 Maximalhöhe = 100 mm. 3 Maximalhöhe = 80 mm.

Page 10: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

10Sonderplacierungen

1 Formatänderungen nicht möglich.

Fixformate

Placierung Typ Spalte breite∙Höhe1 sw farbig ErscheinungFrontseite Reklame 1 54×76 mm 8 300.– Mo–SaBundaufschlagseite Feuilleton (3. Bund) Reklame 1 69×100 mm 2 265.– 5 700.– Mo–SaWetter Feld 1 54×90 mm 2 575.– 6 000.– Mo–Sa

Reklamen-Anzeigen

Empfehlungs-AnzeigenPlacierung Typ Spalte breite∙Höhe1 sw farbig ErscheinungErste Anzeigenseite, Schweizer Ausgabe Empfehlung 10 291×440 mm 19 700.– Mo–SaErste Anzeigenseite, Gesamtausgabe Empfehlung 10 291×440 mm 27 280.– Mo–SaSeite 2 Empfehlung 10 291×108 mm 6 210.– 9 010.– Mo–SaWetter Empfehlung 10 291×108 mm 6 210.– 9 010.– Mo–Sa

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Placierung Typ Spalten breite∙Höhe1 sw farbig ErscheinungMonolith I Reklame 3 1 54×420 mm 10 690.– 13 560.– Mo–SaMonolith II Reklame 3 2 113×420 mm 21 380.– 27 120.– Mo–SaMonolith I Wirtschaft Reklame 3 1 54×420 mm 13 410.– 16 200.– Mo–SaMonolith II Wirtschaft Reklame 3 2 113×420 mm 26 820.– 32 400.– Mo–Sa

monolith-Anzeigen

Placierung Typ Spalten breite∙Höhe1 sw farbig ErscheinungJunior Page Reklame 3 172×236 mm 12 950.– 16 740.– Mo–SaJunior Page Maxi Reklame 4 231×318 mm 18 420.– 22 390.– Mo–SaJunior Page Wirtschaft Reklame 3 172×236 mm 16 580.– 19 300.– Mo–SaJunior Page Maxi Wirtschaft Reklame 4 231×318 mm 23 580.– 27 550.– Mo–Sa

Junior Page-Anzeigen

Fixformate

1Formatänderungen nicht möglich. 2 Plus Bundüberlauf. 3 Seitenhöhe = 420 mm.

Panorama-AnzeigenPlacierung Typ Spalten breite∙Höhe1 sw farbig ErscheinungCenter-Pano I Reklame 4 2 257×218 mm 22 390.– 26 700.– Mo–SaCenter-Pano II Reklame 6 2 375×268 mm 34 550.– 38 520.– Mo–Sa

Page 12: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

12Rabatte und Zuschläge

Rabatte

SpezialrabatteBuchanzeigen 25%Kollektivanzeigen 30%Wohltätigkeitsrabatt gemäss ZEWO-Verzeichnis 50%SIX-Anlagefonds (TIF-Mitglieder) 20%

WiederholungsrabatteBei gleichzeitiger Buchung und ohne Grössenkorrektur3 bis 5 Wiederholungen 5%6 bis 12 Wiederholungen 7,5%13 bis 25 Wiederholungen 15%26 bis 51 Wiederholungen 20%52 und mehr Wiederholungen 25%

Umsatzrabattebetrag Rabatt betrag Rabatt 12 000. – 3% 500 000.– 16% 35 000.– 4% 600 000.– 17% 70 000.– 5% 700 000.– 18%100 000.– 6% 800 000.– 19%125 000.– 7% 900 000.– 20%150 000.– 8% 1 000 000.– 21%175 000.– 9% 1 500 000.– 22%200 000.– 10% 2 000 000.– 23%250 000.– 11% 2 500 000.– 24%300 000.– 12% 3 000 000.– 25%350 000.– 13% 4 000 000.– 26%400 000.– 14% 5 000 000.– 27%450 000.– 15%

– Für Liegenschaften gelten die gleichen Rabattstufen.

– Für Stellenanzeigen gelten separate Rabattstufen (siehe separate Dokumentation).

– A conto dieses Abschlusses können folgende Belegungen ge-bucht werden: «Neue Zürcher Zeitung», «NZZ BusinessCombi», «NZZ am Sonntag», «Z – Die schönen Seiten», «NZZ campus» und «NZZ Chronik».

– Rabattvereinbarungen gelten nur für eine einzige Firma. Für An-zeigen des gleichen Auftraggebers, die aber unter verschiedenen Namen oder für Rechnungen anderer Firmen erscheinen, sind getrennte Aufträge zu erteilen; ausgenommen von dieser Verein-barung sind Firmen, welche gemäss Angaben der STG Schweize-rischen Treuhandgesellschaft in den Genuss des Konzernrabattes gelangen. Wir beraten Sie gerne unter Telefon 044 258 16 98.

– Umsatz- und Wiederholungsrabatte können nicht kumuliert werden.

– Umsatzrabatt nur für Geschäftsempfehlungen und Prospekt-beilagen; ausgenommen sind Finanzanzeigen und statutarische Anzeigen (beliebiger Format- und Textwechsel, Laufzeit 1 Jahr). Bruttoabschlüsse möglich.

Page 13: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

13Spezialangebote

bK/JUPBeraterkommission 5%Jahresumsatzprämie 5%

ZuschlägeSatellitenanzeige ab dem 2. Inserat 10%Multieckanzeigen 20%Verbindliche Daten- und Placierungsvorschriften 10%

40%-RabattBK-/JUP-berechtigt, keine Gewährung von zusätzlichem Umsatzra-batt. Das Volumen wird jedoch dem Abschluss angerechnet.

AktionszeitraumJanuar, Februar, Juli und August

Format1/1 Seite, farbig

Ablauf Der Kunde bzw. dessen Agentur bucht mind. eine Woche im Voraus eine Anzeige für eine bestimmte Kalenderwoche ohne Placierungs-vorschriften und überlässt der NZZ Media, an welchem Erschei-nungstag (Montag bis Samstag) und wo innerhalb der Zeitung die

Anzeige placiert wird. Für diese Flexibilität erhält der Kunde den Rabatt von 40%.

SchieberechtInnerhalb Kalenderwoche (Mo–Sa)

buchung Keine Placierungsreservation und keine kurzfristigen Sujetwechsel

Anzeigenschluss Eine Woche vor dem Montag der jeweiligen Kalenderwoche

Druckunterlagen-TerminDonnerstag vor der jeweiligen Kalenderwoche

Spezialangebote

Stand-by-Angebot

Bei der Buchung des NZZ-Weekend-Angebots erscheint Ihre Anzeige bei gleichzeitiger Schaltung in der «Neuen Zürcher Zeitung» und in der «NZZ am Sonntag» am darauffolgenden Montag kostenlos in der «Neuen Zürcher Zeitung».

belegung1× «Neue Zürcher Zeitung», Donnerstag bis Samstag1× «NZZ am Sonntag» in der gleichen Woche am Sonntag

Kostenlose Einschaltung1× «Neue Zürcher Zeitung» in der Folgewoche am Montag

NZZ-Weekend-Angebot1

1 Angebot gilt nur für Fixformate.

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Rubrikenmärkte 14

Rubrikenmärkte im ÜberblickRubriken Erscheinungsweise FormateBildung Montag/Donnerstag grad- und 5-spaltigDienstleistungen täglich grad- und 5-spaltigElektronik/Multimedia Donnerstag grad- und 5-spaltigFahrzeuge 4 Dienstag/Mittwoch/Donnerstag grad- und 5-spaltigFerienwohnungen/Miete 2 Dienstag/Freitag grad- und 5-spaltigFinanzmarkt 2 täglich grad- und ungradspaltigFreizeit Freitag grad- und 5-spaltigImmobilien 5 Montag/Mittwoch/Freitag (Freitag im Bund NZZdomizil) grad- und 5-spaltigKunsthandel/Galerien/Antiquitäten 3 täglich grad- und 5-spaltigRendez-vous 2 Samstag grad- und 5-spaltigStellenanzeigen1 Samstag/Sonntag (NZZexecutive) grad- und ungradspaltigTourismus Freitag grad- und ungradspaltigTraueranzeigen 2 täglich 5- oder 10-spaltigVeranstaltungen 3 täglich grad- und 5-spaltigVertretungen täglich grad- und 5-spaltigWasserfahrzeuge/Camping 4 Dienstag/Mittwoch/Donnerstag grad- und 5-spaltig

1 Für Stellenanzeigen gelten separate Anzeigenpreise.2 Nur in der Gesamtausgabe buchbar.3 Mit Rubrikenzusatzrabatt von 30%.4 Occasionsangebote, welche am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag placiert werden, profitieren von 50% Rabatt ab zwei Anzeigenschaltungen mit dem gleichen Inhalt und dem gleichen Format. Fahrzeugmarkt als Spezialseite mit Modul-Placierungsmöglichkeit am Donnerstag mit 2-für-1-Angebot.

5 Die Gesamtausgabe kann für alle drei Erscheinungstage gebucht werden (inkl. internationale Ausgabe). Anzeigen von Kunden ausserhalb der Schweiz erscheinen automatisch in der Gesamtausgabe. Der Immobilienbund «NZZdomizil» erscheint am Freitag in der Schweizer Ausgabe. In der internationalen Ausgabe werden die Immobilienanzeigen in die Zeitung integriert.

Mindesthöhe Rubrikenanzeigen = 20 mm, Mindesthöhe Fahrzeugmarkt = 15 mm.

Page 15: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

Stellen/Immobilien 15

Stellen

NZZexecutiveIm Inland erscheint der Stellenbund NZZexecutive in der Wochen-endausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» und in der «NZZ am Sonn-tag». Mit der Gesamtausgabe erscheint Ihr Inserat in NZZexecutive zusätzlich am darauffolgenden Montag in der internationalen Aus-gabe der «Neuen Zürcher Zeitung». So erweitern Sie Ihr Ziel publikum mit Mehrkosten von nur 10%.

millimeterpreise für Individualformate sw farbigSchweizer Ausgabe 5.63 6.43Gesamtausgabe 6.20 7.08

NZZexecutive.chNZZexecutive.ch ist nicht nur ein Stellenportal für Kader und Fach-spezialisten. Die Website bietet auch neuste Wirtschaftsinforma-tionen, Exklusiv-Interviews mit Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie unabhängige und nützliche Informationen über zahlreiche Unternehmen auf Basis des umfassenden und erstklassigen NZZ- Archivs. Ein echter Mehrwert, der die Besucherzahl der Website enorm erhöht. Page Impressions nzz.ch/Monat: 30 Millionen.1

basis-Preis Einzelinserat 500.–

Immobilien

NZZdomizilDer Immobilienbund NZZdomizil erscheint jeden Freitag mit einem Umfang von etwa acht Seiten. Die Frontseite wird von der Redak-tion publizistisch betreut und beinhaltet ein einheitliches Foto- und Infografikkonzept sowie einen redaktionellen Beitrag. Am Montag und Mittwoch erscheinen in der «Neuen Zürcher Zeitung» wie bisher die Immobilienrubriken in konzentrierter Form.

millimeterpreise für IndividualformateSchweizer Ausgabe sw farbigbis 400 mm 3.33 5.20ab 401 mm 3.65 5.20

Gesamtausgabe sw farbigbis 400 mm 4.39 6.86ab 401 mm 4.81 6.86

NZZdomizil.chErweitern Sie Ihre Reichweite: Durch die Kombination des Internet-inserates auf NZZdomizil.ch und der Printinserate in der «Neuen Zürcher Zeitung» und der «NZZ am Sonntag» ist Ihr Immobilien- angebot optimal placiert.

Placierung Ihrer Anzeige auf NZZdomizil.chPreis für Privatkunden und 90.–/30 Tage online Geschäftskunden

Für weitere Angebote rund um Stellenanzeigen (NZZexecutive und NZZexecutive.ch) und Immobilienanzeigen (NZZdomizil und NZZdomizil.ch) bestehen separate Dokumentationen: www.nzzmedia.ch oder Telefon 044 258 16 98.1NET-Metrix-Audit, www.net-metrix.ch.

Page 16: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

16Sonderbeilagen und Sonderthemen

Die Sonderbeilagen und Sonderthemen unterliegen kurzfristigen Änderungen. Die derzeitige Übersicht finden Sie auf www.nzwerbung.ch/sonderthemen und www.nzzwerbung.ch/tourismus.

Die NZZ-Sonderbeilagen im ÜberblickThema Erscheinungstag Erscheinungsdatum AusgabeZüspa (Sonderseiten) Donnerstag 24. September SchweizTelekom Freitag 2. Oktober SchweizBuchmesse Frankfurt Montag 12. Oktober SchweizBildung und Erziehung Mittwoch 21. Oktober SchweizWerkplatz Schweiz Mittwoch 28. Oktober SchweizBau- und Immobilienmarkt Mittwoch 4. November Schweiz

Die NZZ-Sonderthemen Tourismus im ÜberblickThema Erscheinungstag Erscheinungsdatum AusgabeBergherbst in der Schweiz Freitag 25. September GesamtSchweizer Bäderlandschaften Freitag 2. Oktober GesamtWo man im Winter Golf spielen kann Freitag 9. Oktober GesamtArabien Freitag 16. Oktober GesamtIndien Freitag 23. Oktober GesamtIm Pazifischen Ozean Freitag 30. Oktober GesamtNovember in der Schweiz Freitag 6. November GesamtIm Fernen Osten Freitag 13. November GesamtWinter in der Schweiz Freitag 20. November GesamtAfrika Freitag 27. November GesamtWinter in Österreich Freitag 4. Dezember GesamtLuxusferien Freitag 11. Dezember GesamtWo Winter noch Winter ist Freitag 18. Dezember Gesamt

Page 17: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

17magazine

Die NZZ-magazine im Überblick

Z – Die schönen SeitenDas Magazin für Lebensstil aus dem Hause NZZ. Mit der edlen Magazin-Reihe «Z – Die schönen Seiten» bieten wir Ihnen als qua-litätsbewusstem Werbekunden und unserer anspruchsvollen Leser-schaft einen attraktiven Mehrwert. In der Schweiz ist sie einzigartig: Sie erfüllt hohe publizistische Anforderungen, überzeugt durch eine hohe Reichweite und fällt auch durch das Spezialformat auf. Insge-samt acht Ausgaben werden jeweils mit der Samstagsausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» und der «NZZ am Sonntag» ausgeliefert. Diese hochwertige Wochenendlektüre verführt Ihre konsumfreudige, finanzkräftige Zielgruppe zum Verweilen, zum intensiven Lesen. Ihre Anzeigen sind in diesem Umfeld noch wirkungsvoller, denn sie erhal-ten die entscheidende Aufmerksamkeit: www.magazin-z.ch.

NZZ campusUnter «NZZ campus» bündelt die NZZ sämtliche publizistischen und verlegerischen Leistungen für Studierende und Absolventen. Mit dem neuen gleichnamigen Magazin bieten wir den Werbetreibenden eine weitere aussergewöhnliche Möglichkeit, die hochinteressante Zielgruppe der Studierenden und Absolventen über die Quali-tätstitel der NZZ zu erreichen. Der Inhalt hat auch Ratgeber- und Service-Charakter. Das Magazin unterstützt die Studierenden und Absolventen bei wichtigen Entscheidungen und in der Gestaltung des Studiums und Berufseinstiegs, es soll aber auch unterhalten: www.nzzcampus.ch.

Seit August 1991 stellt «NZZ Folio» Monat für Monat Schwerpunkt-themen in ihrer ganzen Vielfalt vor. Ob Politik, Kultur oder Gesell-schaft, ob Wirtschaft, Wissenschaft oder Informationstechnologie: Jedes Heft wird von kompetenten Autoren geschrieben, die grundle-gende Informationen und neue Einblicke vermitteln. Und neben den Schwerpunktthemen enthält jede Nummer zahlreiche Rubriken, die Unterhaltsames und Wissenswertes in pointierter Form präsentieren, mit dem gebotenen Ernst und einem Augenzwinkern. Die Zeitschrift er-scheint jeweils am ersten Montag des Monats; sie liegt der Schweizer Ausgabe der NZZ bei, wird auch den NZZ-Abonnenten im Ausland zu-gestellt und kann zudem separat abonniert werden: www.nzzfolio.ch.

NZZ Folio

Die «NZZ Chronik» bringt einen attraktiven, unterhaltenden und kom-petenten Jahresrückblick auf ein bewegtes 2009. Nebst einer klassi-schen, umfassenden Chronologie in hoher publizistischer Qualität und packenden Bildstrecken enthält das Magazin eigens geschriebeneLeitartikel und Kommentare zu den wichtigsten Ereignissen aus den Ressorts International, Schweiz, Wirtschaft, Feuilleton und Sport. Dieser Jahresrückblick erscheint als hochwertig klebegebundenes Magazin in einer Auflage von mehr als 170 000 Exemplaren. Die rund140-seitige «NZZ Chronik» wird vor Weihnachten der «Neuen Zürcher Zeitung» beigelegt und zusätzlich über den Kiosk vertrieben. Sie pro-fitieren mit Ihrer Anzeige von einem qualitativ hochstehenden Umfeld und von der zu erwartenden langen Lesedauer.

NZZ Chronik

Detaillierte Informationen aller Magazine der NZZ finden Sie in den separaten Dokumentationen oder unter www.nzzmedia.ch.

Page 18: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

18Prospektbeilagen

ErscheinungsweiseundAuflagen GesamtauflageInland Split-AuflageZürichundRegion1 Split-AuflageStadtZürich1

Erscheinung Montag–Freitag Samstag Montag–Freitag Samstag Montag–Freitag SamstagDruckauflage in Exemplaren 145 000 155 000 55 000 63 000 30 000 33 000

PreiseGewicht Preis/1000Expl. GesamtauflageInland Split-AuflageZürichundRegion Split-AuflageStadtZürich Montag–Freitag Samstag Montag–Freitag Samstag Montag–Freitag Samstagbis 25 g 310.– 44 950.– 48 050.– 17 050.– 19 530.– 9 300.– 10 230.–26–50 g 390.– 56 550.– 60 450.– 21 450.– 24 570.– 11 700.– 12 870.–51–75 g 460.– 66 700.– 71 300.– 25 300.– 28 980.– 13 800.– 15 180.–76–100 g 520.– 75 400.– 80 600.– 28 600.– 32 760.– 15 600.– 17 160.–101–150 g 570.– 82 650.– 88 350.– 31 350.– 35 910.– 17 100.– 18 810.–über 150 g auf Anfrage

– Diese Preise verstehen sich inklusive Portospesen sowie technischer Kosten.– Zusätzlich zu den Einsteckkosten verrechnen wir pro Fremdinserat pauschal 20% des Preises einer vierfarbigen Inserateseite.– Bei umfangreichen Prospekten müssen die technischen Möglichkeiten und die Konditionen vorgängig mit dem Verlag abgeklärt werden.– Prospektbeilagen sind umsatzrabattberechtigt.

Kombinationsrabatt15% Rabatt bei gleichzeitiger Belegung der «Neuen Zürcher Zeitung» und der «NZZ am Sonntag».

1 Aus logistischen Gründen werden bei Teilauflagen die Postexemplare nicht ausgeüstet.

Page 19: NZZ Tarif 2009 Schweiz deutsch

19

Technische VoraussetzungenFormat– Mindestformat 148×105 mm (DIN A6)– Maximalformat 315×235 mm– Maximalformat Zeitungsprodukte 320×235 mm

Gewicht– Minimalgewicht bei Format DIN A6 = 170 g/m2

– Minimalgewicht bei Formaten zwischen DIN A6 und DIN A4 = 120 g/m2

– Maximalgewicht pro Beilage = 240 g

WichtigUm technische Schwierigkeiten beim Einstecken der Prospekte auszu-schliessen, benötigen wir vor unserer definitiven Auftragsbestätigung drei verbindliche Musterprospekte oder drei Blindmuster.

Vom Standard abweichende Beilagen (Sonderformate, eingeklebte Warenmuster usw.) bedürfen eines vorgängigen Probelaufs. Dazu sind etwa 200 Exemplare der Beilage (Blindmuster) erforderlich.

lieferadresseNeue Zürcher Zeitung, Abteilung Ausrüstung Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren, Telefon 044 258 18 42

AnlieferungTermine– Frühestens 9 Werktage (früher angelieferte Beilagen nur unter

Verrechnung von Lagergebühren) vor dem Einstecktermin.– Spätestens 4 Werktage vor dem Einstecktermin.– Allfällige Mehrwertsteuer und Zollgebühren gehen zulasten des

Auftraggebers.

Wichtig– Die Beilagen müssen in gleichmässigen Lagen von mindestens

8–10 cm gestapelt werden.– Die Beilagen dürfen weder kantenbeschädigt noch bandiert oder

in Schachteln verpackt sein.– Der Packzettel muss an je einer Längs- und Querseite gut sichtbar

mit den folgenden Angaben angebracht sein: Name der Zeitung, Bezeichnung der Beilage, Einsteckdatum, Anzahl pro Palette und Anzahl der ganzen Sendung.

Allgemeines– Bei Belegung von Teilauflagen sind die Postexemplare ausge-

schlossen und wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschliesslich und vollständig erfasst wird.

– Wenn Beilagen bei der Zustellung oder aus technischen Gründen aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einsteckvorgang leidet, besteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Schadenersatz.

– Überschüssige Beilagen werden, wenn nicht anders vermerkt, entsorgt.

lieferumfangAufgrund von Auflageschwankungen und Ausschussexemplaren ist eine Zuschussmenge von ungefähr 2% empfohlen.

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20Technische Daten und Termine

Termine– Annahmeschluss für Anzeigenbuchungen oder -sistierungen

sowie Druckunterlagen ist zwei Arbeitstage vor Erscheinen um 14.00 Uhr.

– Annahmeschluss für Traueranzeigen ist am Vortag um 18.30 Uhr. – Annahmeschluss für Prospektbeilagen ist fünf Arbeitstage vor

Erscheinen.

Technische AnforderungenFarb-/Graustufenbilder 150 bis 300 dpiLogos/Bitmaps 1200 dpiRaster 44 Linien/cm (110 lpi)Rasterpunktform gemässigter KettenpunktMinimalpunkt 2% Maximalpunkt 98%UCR-Gesamtwert 240% (Cyan+Magenta+Yellow+Schwarz)Druckreihenfolge 1. Cyan, 2. Magenta, 3. Yellow, 4. SchwarzGraubalance Cyan=50%, Magenta=40%, Yellow=40%Farbaufbau durchgängiger Vierfarbendruck, Pantonefarben in CMYK umgewandeltBildaufbau nach ISO-Norm «ISOnewspaper26v4»Schriften bei offenen Daten alle Schriften mitliefern, bei PDFs alle Schriften einbettenÜberdruck muss im gelieferten File definiert seinTonwertzunahme 26% im MitteltonVolltondichte Cyan=0,90/Magenta=0,90 Yellow=0,90/Schwarz=1,10Andruck auf Zeitungspapier mit Zeitungsmessbalken

Elektronische DatenübermittlungInsertionsauftrag Ergänzen Sie die üblichen Angaben wie Kundenadresse, Zeitung, Stichwort, Erscheinungsdaten mit der Information, über welchen Eingangskanal Sie uns das Inserat übermitteln.

Technische InformationenTelefon 044 258 13 42

Programme– Adobe Creative Suite 3 – Quark-X-Press 7 – Office 2004

Dateiformate – High-End-PDF (ist allen anderen Dateiformaten vorzuziehen)– PDFX-3– PDFX-Ready– Acrobat Writer ist für die PDF-Herstellung ungeeignet.– EPS: Fonts eingebunden oder in Vektor-Pfade umgewandelt.– Offene Files: Alle Bilder, Logos und Schriften sowie eine verbind-

liche Sujetkopie mitliefern.

DatenanlieferungDatenträger CD oder DVD

Per [email protected]

Via PrintOnlineFür Fragen: Telefon 044 258 17 70 oder www.printonline.ch

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Spaltenzahl und masse in millimeter1

Spalten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10Anzeigen —— 55 84 114 143 173 202 232 —— 291Anzeigen 3. Bund (Feuilleton) 69 143 218Reklamen 54 113 172SIX-Seiten 47 94 143

1 1- und 9-spaltige Anzeigen können aus umbruchtechnischen Gründen nicht placiert werden.

Physische DruckmateriallieferungPapiervorlagen Papiervorlagen können geliefert werden. Es ist jedoch mit einem Qualitätsverlust zu rechnen.

PrintOnlinePrintOnline ist der digitale Kurier, der ganze Anzeigenkampagnen in der gesamten Schweiz elektronisch verteilt. Dieser attraktive Distributionsweg vereinfacht dem Werbeauftraggeber wie auch den Verlagen die Arbeit. Für die Anzeigenkunden und Datenhersteller sind die Dienstleistungen kostenlos.

FormateZeitungsformate breite∙HöheZeitungsformat 320×470 mmSatzspiegel (max. Druckbereich) 291×440 mm 4 400 mmPanoramaanzeige 612×440 mm 8 800 mm

FixformateZeitungsformate breite∙Höhe2/1 Seiten (Panoanzeige) 612×440 mm2/2 Seiten (halbseitige Panoanzeige) 612×218 mm2/4 Seiten (viertelseitige Panoanzeige) 612×108 mm1/1 Seite 291×440 mm1/2 Seite 291×218 mm1/4 Seite 291×108 mm oder 143×218 mm1/8 Seite 143×108 mmJunior Page 172×236 mmJunior Page Maxi 231×318 mm

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22Insertionsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen beziehungen zwischen Inseren-ten und Publicitas AG NZZ media (nachstehend NZZ media genannt) für die Produkte der Neuen Zürcher Zeitung AG (nachstehend NZZ genannt).

A) ANWENDbARKEIT

1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag Print und Online) zwischen der NZZ Media und einem Inserenten. Gegenüber der NZZ Media handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten.1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (Inserate) durch NZZ Media, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen Dienstleistungen. Gegenüber dem Verlag NZZ übernimmt Publicitas AG NZZ Media die Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung.1.3. NZZ-Produkte erscheinen in deutscher Sprache. Alle Anzeigentexte veröffentlichen wir indessen ohne anderslautende Vorschrift im Originaltext des Manuskriptes; diese werden also nicht automa-tisch übersetzt. 1.4. Das Absetzen von Rubrikanzeigen erfolgt lediglich in verlagsüblicher Satzausführung.

2. Geschäftsbedingungen der Inserenten2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertionsvertrages.Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

3. Veröffentlichungen im Textteil der Print-Produkte3.1. Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Anzeigen nicht zur Bedingung gemacht werden. Allfällige Publikationen im Textteil, welche Interessen von Inserenten verletzen, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber unserer Anzeigenverwaltung.

b) VERTRAGSAbWICKlUNG

4. Preise4.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte vom Verlag NZZ, zuzüglich MWSt.4.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativer Dienstleistungen der NZZ Media gelten deren jeweils gültige Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Die wichtigsten Positionen sind in der jeweils gültigen offiziellen Tarifdokumentation der NZZ aufgeführt. Alle Tarifpositionen sind auf der Website www.nzzmedia.ch verfügbar.4.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

5. Zusätzliche Kosten5.1. Ausserordentliche Aufwendungen der NZZ oder der NZZ Media, welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten beispielsweise aufwendige Bearbeitungen von Volldruckmaterial (siehe dazu auch Punkt 4.2.).Übersetzungskosten: Texte werden gegen Verrechnung der Kosten an den Auftraggeber von einem spezialisierten Büro übersetzt. Für allfällige Fehler können wir keine Haftung übernehmen.

6. Grösse der Inserate6.1. Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Abdruckhöhe 2 mm da-zugerechnet.

6.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

7. mengenabschlüsse, mengenrabatte7.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen.7.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabatt-stufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. 7.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden.

8. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte8.1. Für Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen (Wiederholungsauf-träge), können auf die Insertionstarife Wiederholungsrabatte gegeben werden.8.2. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden.8.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.

9. modalitäten mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge9.1. Für kommerzielle Werbung und Stellenangebote muss je ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden. Gelegenheitsanzeigen werden nicht in die Rabattverein-barung einbezogen.9.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhand BDO Visura, Zürich, unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu tätigen.9.3. Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres; beginnt er zwischen dem 16. und dem Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres.9.4. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.

10. Verlegerrecht10.1. Der Verlag NZZ behält sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.10.2. Der Verlag NZZ kann aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.10.3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, müs-sen mit dem vollen Firmennamen unterzeichnet sein und werden vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» kenntlich gemacht.10.4. Der Verlag NZZ kann grundsätzlich über die Placierung der Inserate bestimmen. Placierungs-wünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Placierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben.10.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für den Verlag NZZ erst nach Genehmigung eines Musters bindend.

11. Chiffreinserate11.1. Die NZZ Media verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: NZZ Media kann in solch begründeten Fällen – Justiz- oder Verwaltungs-

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behörden sowie Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen – die Identität des Chiffreinserenten bekanntgeben.11.2. Die NZZ Media braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.11.3. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.11.4. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.

12. Probeabzüge12.1. Auf Anfrage können Probeabzüge für kommerzielle Inserate geliefert werden, sofern die Druck-unterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen.12.2. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert.

13. Druckmaterial13.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder aufbewah-rungs- noch rückgabepflichtig.

14. Zahlungskonditionen14.1. Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.14.2. Für die Publikation aller übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skonto-abzug.14.3. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet.14.4. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet.14.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte, Vermittler- oder Berater-kommissionen.

15.VorzeitigeVertragsauflösung15.1. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die NZZ Media ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.15.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.15.3. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde.

C) HAFTUNG DER NZZ mEDIA

16. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen16.1. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb von 10 Tagen nach Publikation bei der NZZ Media anzubringen.16.2. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termin-inserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur NZZ Media, bei Fehlern infolge von Über-setzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (Ziff. 10.2.), bei nicht eingehaltenen Placierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeich-nungen entfallen die genannten Ansprüche.16.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 16.2. genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen können im Maximum die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Ent-schädigung ist ausgeschlossen, anders lautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig.

D) HAFTUNG DES INSERENTEN

17. Haftung wegen Inhalts der Inserate17.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzli-chen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der NZZ Media und dem Verlag NZZ verantwortlich zu sein. Er stellt die NZZ Media und den Verlag NZZ sowie deren Organe und Hilfsper-sonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallenden, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

18. Gegendarstellungsrecht18.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. Der Entscheid über die Aufnahme dieser Gegendarstellung durch eine Drittperson obliegt ausschliesslich dem Verleger oder gegebenenfalls dem Gericht. In beiden Fällen verpflichtet sich der Auftraggeber, der die Tatsa-chenbehauptung veranlasst hat, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen.

E) WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN

19. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken19.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die NZZ Media die Inserate in eigene oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.19.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespeisten Inseraten durch Dritte ist unzu-lässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der NZZ Media insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag NZZ mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.

20. Geistiges Eigentum an Inseraten20.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, von der NZZ Media an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z. B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der NZZ Media nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.

F) ANWENDbARES RECHT, GERICHTSSTAND

21.AufdenInsertionsvertragfindetausschliesslichschweizerischesRechtAnwendung.

22. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der NZZ media, welche den Insertionsvertrag geschlossen hat.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

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Dienstleistungen und Preise NZZ mediaAuftragsänderungen pro Titel– Datumskorrektur 10.– – Formatanpassung 10.– – Austausch Druckmaterial usw. 10.–

Auftragsannullierung pro Titel Ohne Ersatzdatum 20.–

belege pro beleg – Referenzbeleg (Sofortbelege),

welcher die Gratisregel übersteigt 15.–– Rechnungsbeleg,

welcher die Gratisregel übersteigt 5.–

Chiffregebühr pro Auftrag 37.–

Expressgebühr pro Sendung 30.–

Farbproof ohne bestehenden Auftrag pro Proof– Farbproof 1/1 Seite 30.– – Farbproof 1/2 Seite und kleiner 20.–

Gut zum Druck pro ExemplarAb zweitem Gut zum Druck 10.–

Inhaltliche Anpassungen von Dateien pro Datei– Einfache Korrekturen oder Anpassungen 20.– – Schreiben einer PDF–Druckdatei 20.–

pro Stunde– Komplexe Änderungen digitaler Dateien 170.– – Kreation Desktop-Publishing 170.–

mahnwesen pro mahnung– Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung 30.– – Verzugszins 5%

management von Kostenstellen pro Kostenst. 25.– pro Jahr

ProspektbeilagenZusätzliche Belegung von Teilausgaben (nicht Gesamtausgabe, Split ZH, Region o. Stadt ZH) 300.–

Rechnungen pro Rechnung – Rechnungskopien ab drittem Exemplar 5.– – Rechnungs-Splitting (pro Endrechnung) 20.– – Nachträgliche Rechnungskorrekturen 20.– – Den Mahnungen beiliegende Rechnungskopien 5.–– Spezialrechnungen oder Versand an andere

Adresse als an die der Kundenbasis 5.–

Sonderauswertungen/Statistiken pro Stunde 170.–

Spezialkurier pro SendungExterner Kurier Fremdkosten + 20.–

Texterfassung für NZZexecutive.ch pro Inserat 55.–

Übersetzungen intern pro Stunde 170.–

Übersetzungen extern pro Auftrag Fremdkosten + 20.–

Dienstleistungen

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25Crossmedia

CrossmediaCrossmedia ist die inhaltliche, kreative und formale Verknüpfung unterschiedlicher Medienkanäle und Werbeträger mit dem Ziel, einen maximalen werblichen Erfolg über eine mehrkanalige Anspra-che zu realisieren. Das Medienunternehmen NZZ trägt mit einem vielfältigen Produktportfolio und kompetenten Beratern dazu bei, Ihr übergreifendes Kampagnenkonzept erfolgreich umzusetzen.

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wirkung– Erhöhung der Kampagneneffizienz– Ansprache neuer Zielgruppensegmente

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Neue Zürcher Zeitung

Tageszeitung

NZZexecutive, NZZdomizil,Bücher am Sonntag

Zeitungsbeilagen

NZZ Folio, Z – Die schönen Seiten,NZZ campus, NZZ Chronik

magazine

NZZ am Sonntag

Sonntagszeitung

NZZ Online NZZexecutive.ch NZZdomizil.ch NZZcampus.ch

Online-medien

NZZ Format

Fernsehen/Film

NZZ Print

DruckNZZ Libro

Publikationen/bücher

NZZ Podium

Veranstaltungen

Kontakte Crossmediamarkus EhrleLeiter Werbemarkt, [email protected], Tel. 044 258 16 33

Corinne blaserLeiterin Marketing Werbemarkt, [email protected], Tel. 044 258 12 88

Über 10 millionen Kontakte pro monat!

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26Kontakte

Kontakte AnzeigenverkaufWalter VontobelLeiter NZZ Media [email protected] Telefon 044 258 13 55

Stefan bernetLeiter Anzeigenmarkt [email protected] Telefon 044 258 13 68

Yves GumyKundenberater Westschweiz und Wallis [email protected] Telefon 021 317 88 08

madeleine HaasKundenberaterin Tourismus/Privatkliniken [email protected] Telefon 044 258 17 43

Thomas HerdeKoordinator Reservationen [email protected] Telefon 044 258 13 56

Eli HessKundenberaterin Lokalmarkt Stadt ZH, Literatur- und Kunst-/Veranstaltungsmarkt [email protected] Telefon 044 258 13 58

Robert KahntKundenberater Finanzmarkt Deutschschweiz/FL [email protected] Telefon 044 258 13 69

bettina martiKundenberaterin Kantone AI/AR, GL, GR, SG, SH, TG, Teile Kanton ZH, Stadt ZH und FL [email protected] Telefon 044 258 17 48

Toni SolidoroKundenberater Kantone AG, BE, BL/BS, LU, OW/NW, SO, SZ, TI, UR, ZG, Teile Kanton ZH [email protected] Telefon 044 258 13 85

Andi SpichtigKundenberater Werbe- und Mediaagenturen Stadt und Kanton ZH, TG, SG, SH, AI/AR [email protected] Telefon 044 258 17 42

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Kontakte RubrikenverkaufWalter VontobelLeiter NZZ Media [email protected] Telefon 044 258 13 55

Stefanie OechslinLeiterin Rubrikenmarkt [email protected] Telefon 044 258 13 00

Reinhard blumKundenberater NZZdomizil [email protected] Telefon 044 258 12 92

marc Schättin Kundenberater NZZdomizil.ch [email protected] Telefon 044 258 13 50

Tino GrimmKundenberater Kantone AG, AI/AR, SG, SH, TG, ZH (Teile Kanton und Stadt) und FL, Aus- und Weiterbildung [email protected] Telefon 044 258 13 59

Jürg lindeggerKundenberater Kantone GL, GR, LU, NW/OW, SZ, TI, UR, ZG, ZH (Teile Kanton und Stadt) [email protected] Telefon 044 258 15 39

Daniel Wiprächtiger Kundenberater Kantone BE, BS/BL, FR, GE, JU, NE, SO, VD, VS [email protected] Telefon 044 258 13 91

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Anzeigen DeutschschweizNZZ Media – eine Filiale der Publicitas AGFalkenstrasse 11, 8021 ZürichTelefon 044 258 16 98, Fax 044 258 13 [email protected], www.nzzmedia.ch

Anzeigen WestschweizPublicitas SA – NZZ Media Rue Etraz 4, 1003 LausanneTelefon 021 317 88 08, Fax 044 258 13 [email protected], www.nzzmedia.ch