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Absatzhelfer im Außendienst. Referat: Bianca Stamm. Oberseminar Vertriebsmanagement - Prof. S. Czech-Winkelmann - 26.05.2000. Absatzhelfer im Außendienst. Auslandsagent. CIF-Agent. Handelsmakler. Kommissionär - Einkaufskommissionär / Verkaufskommissionär - PowerPoint PPT Presentation
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Oberseminar Vertriebsmanagement - Prof. S. Czech-Winkelmann - 26.05.2000
Absatzhelfer
im
Außendienst
Referat: Bianca Stamm
Oberseminar Vertriebsmanagement - Prof. Dr. S. Czech-Winkelmann - 26.05.2000
Auslandsagent
Absatzhelfer im Außendienst
CIF-Agent
Handelsmakler
Kommissionär- Einkaufskommissionär / Verkaufskommissionär- Importkommissionär / Exportkommissionär
Oberseminar Vertriebsmanagement - Prof. Dr. S. Czech-Winkelmann - 26.05.2000
Absatzhelfer im Außendienst
Erwerben kein Eigentum an den abzusetzenden Produkten
Absatz-mittler
(Handel)
Selbständige Kaufleute, die im fremden Auftrag Geschäfte vermitteln, abschließen oder durchführen
Betriebsfremde Distributionsorgane, die im Export- oder Importland in die Handelskette eingeschaltet werden
Tragen somit keine Handelsrisiken
Keine selbständige Handelsstufe
I.d.R. Bindung an das Unternehmen
Handeln für fremde Rechnung
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Rechtlich selbständiger Handelsvertreter
Auslandsagent
Tätigt Geschäfte im fremden Namen für fremde Rechnung gemäß § 84 HGB
Kann Vermittlungsagent oder Abschlußagent (Generalvertreter mit i.d.R. Auslieferungslager) sein
Handelsvertreter im Außenhandel sind vor allem Auslandsagenten und Exportvertreter
Auslandsagent = ein im Ausland ansässiger Handelsvertreter, der für deutsche Exporteure (i.d.R. als Alleinvertreter) ein bestimmtes Gebiet bearbeitet
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Auslandagent
Weitergabe von Marktinformationen an den Auftraggeber
Geschäftsabschlüsse im Vertretergebiet
Vorlage von Gebrauchsmustern und Modellen
Kundenakquisition
Verbot des Angebots von Konkurrenzprodukten
Unterhaltung eines Auslieferungslagers
Kundendienst und Reklamationsbearbeitung
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Auslandsagent
Ausländisches Handelsvertreterrecht
ProblemeProvisionsgestaltung
Abwicklung von Garantiefällen
Mindestumsatz-vereinbarung
Gerichtbarkeit
Vertragsdauer
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CIF-Agent
Sonderform des Handelsvertreters
Relativ unabhängig, da i.d.R. gleichzeitig für diverse Exporteure tätig
Geschäftsbeziehungen zu Importhändlern, nicht zu Endabnehmern
Lieferbedingung: CIF
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Nach Ankunft des Seeschiffs im
Bestimmungshafen (fob-Verschiffung einschl. Seefracht
und Seeversicherung)
Wenn die Ware die Reeling des
Seeschiffs im vereinbarten
Verschiffungshafen überschritten hat
CIF-Agent
CIF=Cost/Insurance/Freight(Kosten, Versicherung,
Fracht)
Zweipunktklausel
Gefahr geht früher auf den Käufer über als die Kostenlast
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Kostenübergang :
Bestimmungshafen (fob verschifft, plus Versicherungsspesen, plusevtl. Konsulatsgebühren, plus Seefracht, plus Versicherung)
Gefahrenübergang:
Reeling Seeschiff im Verschiffungshafen
Bei CIF-Käufen hat der ausländische Ablader die Koten (cost), die Versicherung (insurance) und die Fracht (freight) zu tragen. Er muß auf seine Kosten die Ware an Bord des Schiffes verbringen, die Kosten der Seeversicherung gegen die handelsüblichen Risiken und die Seefracht bis zum Bestimmungshafen bezahlen. Der Lieferkontrakt wird daher meist „cif Bremen“, „cif Hamburg“ abgeschlossen und damit der Bestimmungshafen festgelegt.
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CIF-Agent
CIF-AGENT
Cif-Agent -> Zwischenstellung von Handelsverteter und Makler
Cif-Agent wird wegen seiner einschlägigen Warenkenntnis bei Qualitätsdifferenzen als Schiedsstelle angerufen
In deutschen Hansestädten bezeichnet man dort ansässige Vertreter als Cif-Agenten, da sie Einfuhrgeschäfte auf Cif-Basis abwickeln
Aufgaben: Werbung, Kundenberatung, Beobachtung der Marktentwicklung, Durchführung der Inkasso von Außenbeständen, Vermittlung bei Streitigkeiten
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Makler
Makler nach § 93 HGB ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung und Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Bodmerei (Darlehensgeschäft des Seerechts), Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt.
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Handelsmakler
Oft spezialisiert auf best. Waren, Branchen oder Länder
Handelsmakler werden unterschieden in Exportmakler (Sitz im Inland) oder Auslandsmakler (Sitz im Ausland)
Exportmakler: Gebiet des Nahrungsmittelexports
Indirekter Export: auch andere Gebiete, z. B. Baumwollexport in den USA
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Exportmakler:
- sind besonders auf dem Gebiet des Nahrungsmittelexports anzutreffen
- arbeiten meist mit kleineren Nahrungsmittelproduzenten zusammen, die keine eigene Absatzorganisation aufgebaut haben
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Handelsmakler
Weist Gelegenheiten zum Abschluß von Kaufverträgen nach, ohne am eigentlichen Absatzvorgang beteiligt zu sein
Handels-makler
Vermittelt fallweise den Abschluß von Geschäften in fremden Namen
Soll Interessen beider Partner berücksichtigen
Stellt beim Zustandekommen eines Geschäftsabschlusses „Schlußnote“ aus
Courtage wird i.d.R. von beiden Parteien getragen
Engl.: Broker (Sonderform in USA)
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Courtage wird zu 50 % von den Parteien getragen
Schlußnote:
In der Schlußnote werden der Gegenstand und die Bedingungen des Kaufs sowie Preis und Lieferzeit festgehalten
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Comission Merchants
Combination Export Manager
Comprador
Sonderformen Handelsmakler
Sonderformen
Handelsmakler
für die Distribution
in ausländische
Märkte
Confirming Houses
Merchant Shippers
Factor
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Confirming Houses:
Großbritannien, BRD
sind bei der Ausfuhr nach Übersee, insb. In ehemalige Kolonialgebiete eingeschaltet. Diese selbständigen Handelsmittler bestätigen (to confirm) die von überseeischen Importeuren europäischer Exportunternehmen erteilten Aufträge und bezahlen den Exporteur.
Confirming Houses nehmen dem Exporteur durch ihre Kenntnisse (Marktverhältnisse) sowie ihre Vertrauens- und Kreditwürdigkeit das Preis- und Kreditrisiko ab.
Merchant Shippers:
Kaufen Exportprodukte für eigene Rechung, buchen Schiffsraum, übernehmen Frachtkosten und verkaufen die Ware in überseeischen Marktgebieten über Importeure oder eigene Niederlassungen
Factor:
ist vergleichbar mit Kommissionär oder Handelsvertreter, übernimmt finanzielle Abwicklung von Exporten in den USA, z. B. läßt sich Verschiffungsdokumente für best. Warenpartie aushändigen und gestattet Exporteur, eine Tratte in Höhe von 70 - 80 % des Warenwertes auf ihn zu ziehen
Factor verkauft Ware im Auftrag des Exporteurs an dessen Abnehmer mit branchenüblichem Zahlungsziel. Factor übernimmt für Verkauf gegen Provision das Delkredererisiko
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Commission Merchants:
vgl. Factor, arbeitet im Handel mit Stapelwaren. Werden eingesetzt, um best. Posten eines Erzeugnisses zu verkaufen. Übernimmt gelegentlich die gesamte Produktion eines mittleren/kleineren Herstellers, dem die Erfahrung zur Exportdurchführung fehlt.
Trägt das Absatz- und Inkassorisiko
Combination Export Manager:
In den USA als Handelsmittler bezeichnet
Bearbeiten für mehrere Produzenten, die keine Exportorganisation unterhalten, die Ausfuhr nicht untereinander konkurrierender Erzeugnisse
Erhalten für Verkaufstätigkeit von jedem Produzenten ein Fixum und / oder Provision
Comprador:
Art Makler im Fernosthandel, früher vor allem in China
Übernimmt Geschäftsverkehr mit einheimischen Importeuren und trägt z. T. das Delkredererisiko
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Kommissionär
Kommissionär nach § 383 HGB ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen.
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Kommissionär
Verkauft Waren im eigenen Namen
Unterscheide: Export- und Importkommissionär (je nachdem, ob Absatzmittler im Export- oder Importland distribuiert) oder auch Einkaufs- und Verkaufskommissionär)
Besonderer Vertrag mit Rechten und Pflichten von Kommissionär und auftraggebundenen Exporteur (Kommittent)
Festlegung der Kommission des Kommissionärs für vermittelte Geschäfte im Vertag
Kommission wird i.d.R. vom Umsatz berechnet
Preislimit wird häufig vorgegeben, unter dem die Ware nicht verkauft werden darf
Auftrag, Ware „bestmöglich“ zu veräußern
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Kommissionär muß über durchgeführte Käufe/Verkäufe Abrechnung vorlegen
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Exportkommissionär
Einst wichtigster Absatzmittler im Außenhandel
Vermittlung von Exportgeschäften kleinerer Industriebetriebe
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Exportkommissionär = Einkaufskommissionär
Typ des Exportkommissionärs war bis 1. Weltkrieg wichtigster Absatzmittler im Außenhandel, hat bis heute stark an Gewicht verloren
Exportkommissionär wird heute eingesetzt bei der Vermittlung von Exportgeschäften kleinerer Industriebetriebe oder in Mischformen in denen Vertreter- und Komissionärstätigkeiten kombiniert sind. Im einzelnen üben sie den größten Teil der Funktionen des Exporteurs aus, jedoch unter Fortfall der Initiative, des Risikos und der Sorge für die Ware im Bestimmungsland
Größeres Gewicht haben Importkommissionshäuser, womit wir zum Importkommissionär kommen:
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Importkommissionär
Import Commission Houses
Warenlager beim Kommissionär
Vertriebsreichweite im Ausland
Seltene Anwendung bei Export in entfernte Marktgebiete
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Es gibt Import Commission Houses im Ausland, an die der Produzent seine Erzeugnisse direkt in Kommission liefert
Unterhaltung eines Warenlagers beim Kommissionär d.h. Konsigantionslager / Konsignationsgeschäft (Vorteil: Auswahl und Prüfung der Ware vor Ort durch Importeur, keine langen Lieferfristen, Probleme des Lagers: Lagerführung, Versicherung)
Kommissionär = Konsignatar
Kommittent = Konsignant
Unterstützt Bemühen um Ausdehnung der VertriebsRW im Ausland (Sorgfältige Überwachung des Lagers und der Absatzverhältnisse, Notverkäufe, kaum möglich im Ausland)
Daher werden größere Warenbestände Importkommissionären in Konsigantion gegeben
Verkaufskommissionär übernimmt Delkredere, daher steht ihm Delkredereprovision zu
Beim Export in weit entfernte Marktgebiete findet diese Vertriebsform aufgrund der Risiken selten Anwendung.