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Oberstufe 2015/2017 Elterninformation

Oberstufe 2015/2017 Elterninformation. Oberstufe 2015/2017 1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe 2. Noten in der Oberstufe 3. Belegungsverpflichtung

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Oberstufe 2015/2017Elterninformation

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Oberstufe 2015/2017

1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges

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1. Allgemeine Informationen

Ziele der Oberstufe

Sicherung einer vertieften Allgemeinbildung Gezielte Sicherung und Förderung der Studierfähigkeit

bzw. selbstständiges Lernen und Arbeiten Vermittlung von Methoden, Sozial- und

Selbstkompetenzen Systematische Studien- und Berufsorientierung

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1. Allgemeine Informationen

Organisation der Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 10 – 12 Jahrgangsstufe 10 – Einführungsphase Jahrgangsstufen 11/12 – Qualifikationsphase

Kurse 4 Ausbildungsabschnitte/Semester

3 Belegungsbereiche Pflichtbereich Wahlbereich Profilbereich

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1. Allgemeine Informationen

Höchstausbildungsdauer 4 Jahre→ in den Jahrgangsstufen 10-12 kann nur einmal wiederholt werden

Volljährigkeit der OberstufenschülerInnen→ die Auskunftspflicht den Eltern gegenüber entfällt

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1. Allgemeine InformationenZeitplanung September/Oktober

Information der Eltern

November/Dezember: Information der SchülerInnen in ca. 3 Stunden;

Aushändigung der Broschüre „Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern“ vom Kultusministerium

Vorstellung der Wahlfächer und Seminarangebote durch die Fachbetreuer und Fachlehrer im Unterricht oder in einem Nachmittagsblock

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1. Allgemeine Informationen Januar

Ermittlung des Wahlinteresses der SchülerInnen, um das spezifische Angebot der Schule zusammenzustellen

Februar/März endgültige Entscheidung über die Fächerwahl.

Die Wahl ist bindend für beide Jahrgangsstufen der Qualifikationsphase. Änderungen der Belegung für die Jahrgangsstufe 12 sind nur in geringem Maße möglich.

April Belegungsblatt zur Unterschrift bis 15. April

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Oberstufe 2015/2017

1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges

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2. Noten in der Oberstufe15 Punkte14 Punkte13 Punkte

1+11-

86– 100%

12 Punkte11 Punkte10 Punkte

2+22-

71 – 85%

9 Punkte 8 Punkte 7 Punkte

3+33-

56 – 70%

6 Punkte 5 Punkte 4 Punkte

4+44-

41 – 55%

3 Punkte 2 Punkte 1 Punkte

5+55-

21 – 40%

0 Punkte 6 0 – 20%

• in allen Fächern

(außer den

Seminaren):

1 Schulaufgabe pro

Semester

• mündliche Noten

durch Rechen-

schaftsablagen,

Stegreifaufgaben,

(mindestens zwei

kleine Leistungs-

nachweise)

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2. Noten in der Oberstufe

Wichtig zu wissen

Die großen und kleinen Leistungsnachweise werden gleich gewichtet, d. h. im Verhältnis 1 : 1.

Die mündliche Gesamtleistung geht mit 2 Dezimalen genau in die Berechnung der Endpunktzahl ein, diese wird dann gerundet.

Es erfolgt keine Aufrundung auf 1 Punkt→ 0,5 = 0

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2. Noten in der Oberstufe

Was nicht passieren darf

0 Punkte im Zeugnis→ Fach ist nicht belegt für die gesamte Jahrgangsstufe

In der Regel bedeutet dies, keine Zulassung zum Abitur, also Rücktritt in die vorhergehende Jahrgangsstufe.

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2. Noten in der Oberstufe

Die Seminare W - Seminar:

2 Halbjahresleistungen in 11/1 und 11/2 Seminararbeit wird doppelt gewichtet insgesamt max. 60 Punkte

P – Seminar: BUS – Anteil / Projektanteil = 1 : 2 Eine doppelt gewichtete Endpunktzahl am Ende von 12/1 insgesamt max. 30 Punkte

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Oberstufe 2015/2017

1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges

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3. BelegungsverpflichtungPflichtbereich

Deutsch 4 Semester

Eine Fremdsprache(E, F, L, Spa)

4 Semester

Mathematik 4 Semester

Geschichte/Sozialkunde 4 Semester

Religion/Ethik 4 Semester

In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.

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3. BelegungsverpflichtungWahlpflichtbereich

Physik, Biologie oder Chemie

4 Semester

Geographie oder Wirtschaft/Recht

4 Semester

Kunst oder Musik 4 Semester

Eine weitere Naturwissenschaft oder eine weitere Fremdsprache

4 Semester

In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.

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3. BelegungsverpflichtungProfilbereich

W-Seminar 3 Semester

P-Seminar 3 Semester

Zusatzangebot wie Chor, Orchester, Dram. Gestalten, Medienkunde etc.

mindestens 2 Semester

Weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich

mindestens 2 Semester

In den 2 Schul-jahren müssen 132 Wochenstunden als belegt nachgewie-sen werden.

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3. BelegungsverpflichtungWahl der 5 Abiturfächer

Verpflichtend sind Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache

Ein weiteres Fach ist aus dem gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld zu wählen, also Religion/Ethik, Geschichte/ Sozialkunde oder Geographie/Wirtschaft/Recht.

Das fünfte Fach kann eine Naturwissenschaft, eine weitere Fremdsprache, Kunst, Musik oder Sport sein.

Ein weiteres Fach aus dem gesellschaftswissen-schaftlichen Bereich ist nicht möglich!!!

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3. BelegungsverpflichtungWeiterhin ist zu beachten

Die Abiturprüfung in Deutsch und Mathematik werden schriftlich gestellt.

Für die anderen 3 Abiturfächer gilt: ein weiteres Abiturfach wird schriftlich geprüft, die restlichen zwei Fächer mündlich. Hier kann die Art der Prüfung – bis auf Ausnahmen – frei gewählt werden.

Soll die schriftliche Prüfung in Kunst, Musik oder Sport abgelegt werden, so muss ein „Additum“ belegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Jahrgangsstufe 10 mit der Note “befriedigend“ abgeschlossen wird. Die Festlegung wird bereits mit der Fächerwahl in der 10. Klasse getroffen und kann nicht mehr geändert werden!!!

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Oberstufe 2015/2017

1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges

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4. EinbringungsverpflichtungPflichteinbringung

Aus der Qualifikationsphase gehen 40 Halbjahres-leistungen in die Abiturnote ein.

In den 5 Abiturfächern werden alle 4 Halbjahres-leistungen eingebracht.

In allen übrigen Fächern kann in der Regel eine Halbjahresleistung gestrichen werden.

Dabei kommen 30 Einbringungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich und die restlichen 10 Einbringungen aus dem Profilbereich.

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4. EinbringungsverpflichtungEin Beispiel:Fach Wochen-

stundenEinbringungs-pflicht

Belegung11/1 11/2 12/1 12/2

Gesamt-stunden

DM

44

44

4 4 4 4 4 4 4 4

16 16

EGEOKU rk gskspab spo W-Sem. P- Sem.Profil

42223432222

4 443313+1(Profil)-2+223/4

4 4 4 4 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 4 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

16 8 8 8 12 16 12 8 6 6 4132

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Oberstufe 2015/2017

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5. Abitur

Organisation

Schriftliche Prüfung in drei FächernKolloquiumsprüfung (30min) im 4. und 5. Abiturfach, Beschränkung auf den Inhalt von drei Halbjahren

Weitere mündliche Prüfungen zur Verbesserung der Abiturnote möglich/nötig

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5. Abitur

In den 2 Schuljahren können für die Abiturgesamtpunktzahl maximal 600 Punkte (40 Halbjahresleistungen x 15 Punkte) „gesammelt“ werden.

Im Abitur sind maximal 300 Punkte zu erreichen, d. h. maximal 60 Punkte in jedem Abiturfach (entspricht der vierfachen Abiturleistung).

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5. Abitur Aus den 2 Schuljahren müssen für die Zulassung zum

Abitur mindestens 200 der 600 möglichen Punkte,

mindestens 100 der 300 möglichen Punkte in den Abiturfächern, in Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache

insgesamt mindestens 48 Punkte, mindestens 5 Punkte in 32 der 40 einzubringenden

Halbjahresleistungen. mindestens 24 von 90 Punkten in den Seminaren (keine

Seminararbeit oder Präsentation mit 0 Punkten)

erreicht werden.

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5. Abitur

In der Abiturprüfung müssen

mindestens 100 der 300 möglichen Punkte, in jedem der fünf Abiturfächer mindestens 1 Punkt (bei

einfacher Wertung), in mindestens drei der fünf Abiturfächer, darunter eines der

Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache jeweils mindestens 5 Punkte und in einem weiteren Abiturfach aus den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache 4 Punkte (einfache Wertung)

erreicht werden.

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Oberstufe 2015/2017

1. Allgemeine Informationen zur Oberstufe2. Noten in der Oberstufe3. Belegungsverpflichtung4. Einbringungsverpflichtung5. Abitur6. Sonstiges

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6. SonstigesAbsenzenregelung

Pro Schuljahr kann durch Eigenentschuldigung die doppelte Wochenstundenzahl des Faches gefehlt werden. Gilt nur für volljährige SchülerInnen!!!→ Bei Überschreitung Attestpflicht !

An Prüfungstagen (Schulaufgaben sowie angesagte kleine Leistungsnachweise) ist eine telefonische Entschuldigung vor 8.00 Uhr (oder Fax) sowie ein ärztliches Attest bei Wiedererscheinen oder spätestens am dritten Fehltag erforderlich.

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6. Sonstiges

Ein Verzicht auf die Zulassung zum Abitur muss spätestens am Ende von 12/1 erklärt werden. Ein späterer Rücktritt hätte ein nicht bestandenes Abitur zur Folge.

Für ein Studium an einer technischen Hochschule ist in der Regel die Belegung des Faches Physik notwendig.

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6. SonstigesWenn Ihr Kind gerade im Ausland ist

10. Klasse wiederholen auf Probe in die Q11 vorrücken

→ Eltern stellen einen Antrag→ Nachweis über regulären Besuch der Schule im Ausland muss erbracht werden

Kontakt per email herstellen

SchülerInnen, die aus Realschulen, Wirtschaftsschulen, Hauptschulen oder über Aufnahmeprüfungen an das Gymnasium übergetreten sind, müssen verpflichtend die 2. Fremdsprache über 4 Ausbildungsabschnitte belegen.