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Seite 1 www.ooe-oeaab.at Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Zukunftsprogramm Arbeitswelten 2021 Leitantrag am 22. ordentlichen Landestag des ÖAAB Oberösterreich

ÖAAB OÖ. | Zukunftsprogramm "Arbeitswelten 2021"

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Leitantrag im Rahmen des 22. ordentlichen Landestages des ÖAAB Oberösterreich. www.ooe-oeaab.at

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An die Arbeit.22. ordentlicher Landestag des ÖAAB Oberösterreich

OberösterreichDer OÖVP-Arbeitnehmerbund

Zukunftsprogramm

Arbeitswelten 2021

Leitantragam 22. ordentlichen Landestag des ÖAAB Oberösterreich

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

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An die Arbeit.22. ordentlicher Landestag des ÖAAB Oberösterreich

Der Mensch im Mittelpunkt.

Sehr geehrte Damen und Herren!Liebe Funktionärinnen und Funktionäre!

Klares Ziel der tagtäglichen Arbeit des ÖAAB ist es, für eine menschliche und faire Arbeitswelt zu sorgen. Und das mit der nötigen sozialen Ausgewogenheit und wirtschaftlichen Vernunft. Anders als der politische Mitbewerber sehen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht als Gegner, sondern als Partner auf Augenhöhe. Das gegeneinander Ausspielen von einzelnen Gruppen in der Be-völkerung und das gezielte „Zeichnen“ von Feindbildern lehnen wir ab.

Vielmehr bekennen wir uns, auch in einer sich rasch ändernden Arbeitswelt, weiterhin zu unseren Grundsätzen:

- Personalität: Stärkung der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen- Solidarität: wer Hilfe benötigt, soll sie auch bekommen- Subsidiarität: Vorrang für die kleinere Einheit

Es gilt Fleiß und Leistungsbereitschaft zu fördern, Chancengleichheit sicher-zustellen und das Recht auf Eigentum zu wahren.

Wir bekennen uns bei all dem auch zu einer gelebten Sozialpartnerschaft, im Staat, innerhalb der Betriebe und auch innerhalb der Österreichischen Volks-partei.

Vieles konnte durch den Einsatz des ÖAAB und seiner Spitzenfunktionärinnen und Spitzenfunktionäre schon erreicht werden. Vieles haben wir noch vor uns. Packen wir es gemeinsam an!

ÖAAB-LandesobmannLH-Stv. Franz HIESL

ÖAAB-GeneralsekretärAbg.z.NR August WÖGINGER

ÖAAB-LandessekretärWolfgang BRANDSTÄTTER

Die Erstfassung des vorliegenden Zukunftsprogramms wurde unter dem Titel „Arbeitswel-ten 2020“ zur Arbeiterkammerwahl 2014 erstellt. Gemeinsam mit der Fraktion Christlicher Gewerkschafter und unter Einbindung aller AK-Wahl-Kandidatinnen und Kandidaten wur-den dabei die Forderungen und konkreten politischen Ziele zusammengefasst. Besonderer Wert wurde dabei auf die Erfahrungen und Anliegen der Expertinnen und Experten aus der Praxis - der ÖAAB/FCG-Betriebsräte und Personalvertreter - gelegt.

Im Vorfeld des 22. ordentlichen Landestages wurde das Zukunftsprogramm aktualisiert, ergänzt und durch einen einstimmigen Beschluss des ÖAAB-Landesvorstandes in seiner Sitzung am 6. Mai als Leitantrag vorgeschlagen.

LandesobmannLH-Stv. Franz Hiesl

LandessekretärWolfgang Brandstätter

GeneralsekretärAbg.z.NR August Wöginger

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

Wir wollen, dass den Menschen wieder mehr Geld zum Leben bleibt und sich Fleiß bzw. besonderer Einsatz im Beruf auch wirklich finanziell lohnen. Wir müssen den Faktor Arbeit entlasten, Steuern senken und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Leistungsanreize bieten.

Steuern senken

Bis etwa 1.200 Euro brutto im Monat fällt keine Lohnsteuer an. Über dieser Freigrenze zahlt man jedoch für jeden weiteren Euro seines Einkommens mind. 36,5 Prozent Steuern. Die Tarifreform mit 1.1.2016 sieht die vom ÖAAB geforderte Senkung des Eingangsteuersatzes auf 25 Prozent vor. Damit auch niedrige Einkommen unter der Steuergrenze entlastet werden, wird die Negativ-steuer von maximal 110 auf maximal 400 Euro angehoben.

Gewinnbeteiligung und (Produktivitäts)Prämien begünstigen

Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur in Aktiengesellschaften, sondern auch in klein- und mittelständischen Betrieben, verstärkt am erwirtschafteten Erfolg der Unternehmen beteiligt werden. Wir sehen darin viele Vorteile. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich dadurch besser mit ihrem Unternehmen verbun-den, ihre Motivation wird erhöht, die Produktivität gesteigert, und schließlich erhalten sie auch ein höheres Einkommen.

• Mitarbeiterbeteiligung ist freiwillig und kein fixer Gehaltsbestandteil. Die Erfolgsprämie soll es zusätzlich zu den kollektivvertraglich festgelegten Lohn- und Gehaltssteigerungen geben.

• Kein unternehmerisches Risiko für die Arbeitnehmer. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeit-nehmerseite soll auch weiterhin eine klare Trennung bestehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nicht Mitunternehmer werden, sondern arbeitsrechtlich weiterhin Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben. Eine Beteiligung gibt es nur bei Erfolg bzw. Gewinn, jedoch nicht bei Verlusten. Betriebe tragen das unternehmerische Risiko weiterhin allein.

• Neue steuerliche Anreize für eine Gewinnbeteiligung. Je nach Einkommenshöhe fallen derzeit bei einer Gewinnausschüttung oder Prämienzahlung 36,5 bis 50 Prozent Lohnsteuer und bis zur Höchstbemessungsgrundlage zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Der ÖAAB fordert, Gewinnbeteiligungen und Produktivitätsprämien bis 1.500 Euro im Jahr steu-erfrei zu belassen und darüber liegende Beträge mit einem fixen Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern.

• Im Regierungsprogramm wurde bereits als erster Schritt eine Steuerbegünstigung von 25 Prozent für 1.000 Euro Mitarbeiterbeteiligung im Jahr angekündigt. Bei der Steuerreform wird die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.460 auf 3.000 Euro pro Jahr erhöht.

1. Arbeit und Fleiß müssen sich lohnen

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An die Arbeit.22. ordentlicher Landestag des ÖAAB Oberösterreich

Zuverdienste und Überstunden attraktivieren

Steuerzahler, die einen erwerbsmäßigen Zuverdienst haben, müssen derzeit jeden Euro ver-steuern und anteilsmäßig Sozialversicherungsbeiträge leisten. Nur ein Zusatzeinkommen ohne Dienstverhältnis ist bis zu einer Höhe von 730 Euro im Jahr steuerfrei. Über dieser Grenze wird für Steuerzahler der Veranlagungsfreibetrag eingeschliffen, sodass es ab 1.460 Euro keinen Freibetrag mehr gibt. Diese Freigrenze von 730 Euro ist seit Jahrzehnten etwa gleich geblieben und soll auf 1.500 Euro erhöht werden.

Zuschläge für Überstunden sind derzeit nur für die ersten 10 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes, insgesamt höchstens 86 Euro monatlich, steuer-frei. Die 1.500-Euro-Steuerfreigrenze (= 125 Euro monatlich) im Jahr soll auch bei der Überstun-denregelung zur Anwendung kommen.

Fleiß belohnen – statt bestrafen

Die SPÖ will Überstunden gänzlich verbieten und eine Strafsteuer auf jede geleistete Überstun-de einführen. Der ÖAAB konnte dieses Vorhaben im Regierungsprogramm verhindern. Denn viele Berufstätige wollen zu ihrem Gehalt auch regulär etwas dazuverdienen, nur muss sich ihr Einsatz lohnen. Natürlich müssen Überstunden auch weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen und mit Zuschlägen oder als Zeitguthaben abgegolten werden.

Anhebung längst überfälliger Steuerfreigrenzen für die Arbeitnehmer

• Essensgutscheine und Mitarbeitergeschenke. 1,10 Euro für Lebensmittelbons und max. 4,40 Euro für Essensgutscheine sind derzeit pro Tag steuerfrei. Die Obergrenze für Mitarbeiter-geschenke liegt bei 186 Euro im Jahr. Diese Freigrenzen sind entsprechend der Inflation aufzuwerten.

• Diätenregelung (für In- und Ausland). Obwohl die Lebenserhaltungskosten ständig steigen, bleiben die Richtsätze seit Jahren unverändert. Es muss daher eine Aufwertung der Diä-tenregelung im Inland (derzeit 2,20 Euro pro Stunde) und bei den Tagessätzen im Ausland, geben.

• 300 Euro Gehaltsumwandlung für Betriebsvorsorge. Mit der steuerbegünstigten Gehaltsum-wandlung möchte der Staat die betriebliche Zukunftsvorsorge fördern. Doch die 300-Euro- Freigrenze pro Jahr sollte ebenfalls längst erhöht und an die jährliche Inflationsrate ange-passt werden.

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

Beitrag zur Abfertigung Neu erhöhen

Der ÖAAB war der Wegbereiter der Abfertigungsreform. Bis 2003 erhielt ein Großteil der Be-rufstätigen keine Abfertigung, weil der Anspruch bei Selbstkündigung oder Dienstverhältnissen unter 3 Jahren Dauer, verloren ging. Dank ÖAAB gehen im neuen System die Abfertigungs-ansprüche nicht mehr verloren, unabhängig von der Beschäftigungsdauer oder der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses.

Bei Einführung der Abfertigungsreform gab es noch keine Bankenkrise und hohe Zinserträge auf Spareinlagen. Arbeitnehmer- und Arbeitgeber einigten sich auf eine Abfertigungszahlung von 1,53 Prozent des laufenden Bruttolohnes. Da die Veranlagungsrenditen der Vorsorgekassen jedoch von Anfang an weit unter den Erwartungen blieben, ist eine Erhöhung der Abfertigungs-beiträge für Betriebe auf 2,5 Prozent längst überfällig.

1.500 Euro gesetzlichen Mindestlohn für alle Berufe

Bereits vor 10 Jahren machte sich der ÖAAB für die Einführung von 1.000 Euro Mindestlohn in den Kollektivverträgen stark. Berücksichtigt man die Inflation und steigenden Lebenserhal-tungskosten, dann ist mittlerweile 1.500 Euro brutto als unterstes Gehaltslimit bei einem Voll-zeitjob anzupeilen.

Diese Forderung muss auch in Zusammenhang mit Deutschland gesehen werden, wo sich im November 2013 die neue Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel erstmals auf eine gesetzliche Lohnuntergrenze über alle Branchen mit 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde ab 2015 einigte. Das sind bei einer 40-Stunden-Woche etwa 1.500 Euro Monatslohn.21 der 28 EU-Länder haben bereits gesetzlich verankerte Mindestlöhne, Österreich ist nicht darunter. Hier arbeiten rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer unter dem Schutz eines von Arbeit-gebern und Arbeitnehmern ausverhandelten Kollektivvertrages. Etwa die Hälfte aller Kollektiv-verträge (KV) sehen Einstiegsgehälter von 1.500 Euro brutto und mehr vor (v.a. bei Metallern), rund zwei Drittel haben einen Mindestlohn von mehr als 1.300 Euro.

Ein gesetzlicher Mindestlohn von 1.500 Euro würde helfen, das Lohnniveau v.a. in jenen Niedrig-lohnbranchen zu heben, wo es noch keine Kollektivverträge gibt. Dadurch würden die Kaufkraft angekurbelt, mehr Sozialabgaben geleistet und ein spürbarer Unterschied zum Arbeitslosengeld oder zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung geschaffen.

Abschaffung der Verfallsfristen für alle Lohn-/Gehaltsansprüche

Die im Arbeitsrecht weit verbreiteten Verfallsbestimmungen sind je nach Kollektivvertrag unterschiedlich geregelt, für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unüberschaubar, und ihre negativen Folgewirkungen werden in der Praxis häufig übersehen. Vor allem die Tatsache, dass Ansprüche auf Abgeltung von Mehrarbeit, Überstunden und diverser Zulagen bereits nach kurzer Zeit (je nach Kollektivvertrag meist zwischen 3 bis 6 Monaten) verfallen, führt dazu, dass

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viele Arbeitnehmer ihre Ansprüche bei ihrem Arbeitgeber zu spät geltend machen und unfreiwil-lig verschenken.

Oft werden diese noch offenen Gehaltsansprüche von Arbeitnehmern erst bei der Kündigung zur Sprache gebracht bzw. geltend gemacht. Doch sobald eine Verfallsfrist ungenutzt verstrichen ist, sind die Ansprüche verloren. Da die Beschäftigten bezüglich ihrer Arbeitszeitgestaltung im-mer mehr Flexibilität zeigen müssen, ist es ein Gebot der Fairness, wenn auch die arbeitsrecht-lichen Verfallsfristen für alle Lohn- und Gehaltsansprüche künftig gelockert bzw. überhaupt per Gesetz abgeschafft werden.

Sozialbetrug bekämpfen

Mehr Kontrolle bei Sozialleistungen und Bedarfsorientierter Mindestsicherung.Rund 60 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher Österreichs leben in Wien. Die Stadt Wien zeigt damit vor, wie man Menschen mit Hilfe von Sozialleistungen in die Abhängigkeit bringt. Selbst der Prüfbericht des Wiener Kontrollamts übt schwere Kritik an der Vergabe und Kontrolle der Mindestsicherung. Wir wollen, dass jene Mindestsicherung erhalten, die sie wirklich benö-tigen. Die Kontrollen müssen verbessert und für Arbeit müssen mehr Anreize gesetzt werden. Statt sozialer Hängematte (wie in den SPÖ dominierten Städten) soll die Mindestsicherung Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sein. Wenn jemand nicht arbeiten will, muss die Mindestsi-cherung nach einem Jahr halbiert werden. Schwervermittelbare sollten mit effektiven und mit der Wirtschaft abgestimmten Qualifizierungskursen wieder leichter eine Arbeit finden. Wer am zweiten Bildungsweg eine Ausbildung macht und sozialbedürftig ist, sollte künftig die Mindest-sicherung beanspruchen dürfen. Unser Ziel ist, die Verweildauer in der Mindestsicherung zu verkürzen - Mindestsicherung soll Hilfe zur Selbsthilfe sein.

Pendler entlasten

Pendlereuro soll Pendlerpauschale ersetzenDer ÖAAB hat 2013 die größte Reform der Pendlerpauschale durchgesetzt und Teilzeitkräften und Wochenpendlern Ansprüche gesichert. Mit dem Pendlereuro gelang auch der größte Teue-rungsausgleich. Wir wollen künftig die ungerechten Entfernungssprünge der Pendlerpauschale abschaffen und eine Pendlervergütung analog dem Pendlereuro einführen, deren Höhe sich nach der tatsächlichen Länge des Arbeitsweges richtet. Die Zumutbarkeit von öffentlichen Ver-kehrsmittel soll künftig keine Rolle mehr spielen. Der Pendlerrechner soll nur mehr zur Ermitt-lung der genauen Länge des Arbeitsweges dienen und die kilometergenauen Pendleransprüche berechnen.

Mehrfahrkarten für TeilzeitkräfteÖBB und OÖVV sind in ihrer Fahrpreispolitik gefordert, für Teilzeitkräfte neue, attraktive Ange-bote zu schaffen. Die Chance, neue Fahrgäste zu gewinnen, ist für öffentliche Verkehrsbetriebe durch die gestiegenen Treibstoffpreise so hoch wie noch nie. Doch wer als Pendler Bus oder Bahn nur ein bis zwei Mal wöchentlich benützen kann, für den rechnet sich eine Monats- oder

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Jahresfahrkarte nicht. Wir fordern daher spezielle Mehrfahrkarten für Teilzeitkräfte. Diese neue Art von Tickets wäre auch für viele Pendler ein Anreiz, zumindest gelegentlich vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Mehr Park&Ride Möglichkeiten und PendlerparkplätzeWir wollen, dass die Bildung von Fahrgemeinschaften erleichtert wird und neue kostenlose Pendlerparkplätze in der Nähe von Hauptverkehrsadern und bei Bahnhöfen errichtet werden. Attraktive Park&Ride Anlagen müssen v.a. in und rund um Linz geschaffen werden. Es ist in Linz bis auf das Urfahrmarktgelände kaum möglich, vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umzu-steigen.

Öffentliche Verkehrsmittel attraktivierenDie OÖVV- und ÖBB-Fahrpläne sind auf die gängigen Arbeitszeitregelungen der Betriebe abzu-stimmen. Speziell in Linz sind die Gewerbegebiete besser und mit attraktiven Direktverbindun-gen zu erschließen, z.B. durch den Bau einer City-S-Bahn. Weiters ist der mehrgleisige Ausbau der Summerauerbahn und eine Verlängerung der Straßenbahn von Linz nach Traun voranzutrei-ben.

Förderung von FahrgemeinschaftenOberösterreichweit sollen Pendler ihre Angebote bzw. Wünsche in einer Fahrgemeinschafts-börse registrieren können – analog zu Deutschland, wo es bereits derartige Plattformen mit auf Basis von Handy-Apps gibt.

Chancengleichheit für den ländlichen RaumDer ländliche Raum ist bestmöglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder leistungsfähigen Stra-ßen zu erschließen. Der Ausbau der Infrastruktur ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Abwanderung und Ausdünnung des ländlichen Raumes.

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Für eine menschliche Arbeitswelt.

Im Wirtschaftsprozess darf es nicht nur um Gewinnmaximierung um jeden Preis gehen, sondern die Wirtschaft darf auf den Menschen selbst nicht vergessen. Wir stehen für eine faire Partnerschaft in Betrieben zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und lehnen einen polemischen Klassenkampf ab. Wir können uns gut in die Situation der Dienstgeber hineindenken. Wir erwarten aber auch von den Dienstgebern, sich in unsere Position hineinzuversetzen.

Flexibilität und Arbeitseinsatz müssen auch Grenzen haben!

• Die Menschen haben ein Recht auf „geregelte Arbeit“, die durch Kollektivverträge und das Arbeitsrecht geregelt ist. Der weltweite Trend zur „Deregulierung“ bzw. die steigende Zahl an prekären Arbeitsverhältnissen muss eingedämmt werden. Neue Regeln und Mindeststan-dards für die globale Weltwirtschaft sind festzulegen.

• Ja zu flexiblen Arbeitszeiten – nein zur Arbeit auf Abruf: Überstunden, die über die Norma-larbeitszeit hinausgehen, sind weiterhin mit Zulagen abzugelten. Je nach Auftragslage soll es möglich sein, die Arbeitszeit flexibel einzuteilen, jedoch immer unter der Voraussetzung, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber damit einverstanden sind und dass die Ta-geshöchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Es darf jedoch nicht dazu führen, dass Mitar-beiter generell nur mehr stundenweise auf Abruf ihre Arbeit verrichten bzw. Mittagspausen zwangsweise über mehrere Stunden halten müssen.

• Ausbau der 4-Tage Arbeitswoche: Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung soll die Möglichkeit einer 4-Tage-Arbeitswoche in Betrieben ausgebaut werden.

• Die strikte Begrenzung der Tageshöchstarbeitszeit (12 Stunden nur im Ausnahmefall) muss es auch in Zukunft geben. Für Monteure, die nach einem langen Arbeitstag jedoch vom Au-ßendienst noch nach Hause fahren wollen, braucht es neue, faire und vor allem praxisnahe Sonderbestimmungen, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer Rechnung tragen und die im Unglücksfall vor Anspruchsverlust schützt. Unser Anliegen wurde bereits im Koalitionspakt der neuen Regierung aufgegriffen.

• „All-in“-Verträge erst ab der Höchstbemessungsgrundlage (2015: € 4.650,- brutto) ermög-lichen. Diese Verträge waren ursprünglich nur für Führungskräfte gedacht und finden leider immer mehr Verbreitung in der Arbeitswelt. Es müssen trotzdem die allgemeinen Schutzbe-stimmungen (z.B. Tageshöchstarbeitszeit, etc.) gelten.

• Abschaffung der Konkurrenzklausel: Die Konkurrenzklausel beschränkt den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit, das heißt ein Job-Wechsel innerhalb der gleiche Branche wird dadurch erschwert oder ist bei Nicht-beachtung mit einer möglichen Strafzahlung verbunden. Dank unserer Initiative hat die Regierung die Einschränkung der Konkurrenzklausel bereits paktiert - nämlich für Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatsbezug über dem Zwanzigfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage.

2. Faire Partnerschaft in Betrieben

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

Konventionalstrafen sollen auf sechs Nettomonatsentgelte begrenzt werden. Auch die Rück-erstattungspflicht von Ausbildungskosten soll abgeschwächt werden.

• Klare Regeln für den Dienstort: Oft ist es in Betrieben mit mehreren Standorten oder Filia-len üblich geworden, im Dienstvertrag zu vereinbaren, dass der Dienstnehmer neben dem gewöhnlichen Dienstort jederzeit an einen einen anderen Dienstort im Einzugsgebiet/Ge-schäftsgebiet des Betriebes versetzt werden kann. Das bringt für Betroffene gravierende Nachteile mit sich. Wir fordern daher:• Die klare Definition des Begriffs „Dienstort“ im österreichischen Arbeitsrecht.• Berechtigten vorzeitigen Austritt, wenn eine Versetzung nicht zu verhindern ist• Einseitige Versetzungsvereinbarungen an andere Dienstorte präventiv zu verbieten.• Versetzungen, die eine Verschlechterung für den Dienstnehmer bedeuten, sollen immer

der Zustimmung des Dienstnehmers bedürfen.

Zeitwertkonto

Als Antwort auf die Diskussion rund um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten schlagen wir die Einführung eines Zeitwertkontos vor. Jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin entscheidet selbst, ob er oder sie bestimmte Einkommens- und Zeitbestandteile im Laufe des Berufslebens auf ein Zeitwertkonto übertragen möchte. Das angesparte Guthaben kann in einer bestimmten Lebensphase dazu herangezogen werden, die Arbeit für einen längeren Zeitraum zu unterbre-chen oder zu reduzieren, ohne Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen.

Das heißt: Das Zeitwertkonto soll die persönliche Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern verbessern und eine flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit ermöglichen. Es bietet die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent des Gehalts oder bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche (z.B. Überstunden oder Zulagen) freiwillig auf ein Konto zu transferieren. Das Geld soll dort analog zur Abfertigung Neu in betrieblichen Vorsorgekassen angespart werden. Für Betriebe ändert sich durch das Zeitwertkonto finanziell nichts. Jede Überstunde ist so wie bisher mit allen vorgesehenen Zulagen zu vergüten. Wird ein Dienstverhältnis aufgelöst, bleibt das angesparte Zeitguthaben von der Kündigung unberührt und muss nicht wie derzeit abgebaut werden, da die Ansprüche vom Betrieb ausgelagert wurden.

Wofür kann das Guthaben auf dem Zeitwertkonto verwendet werden?

• Längere berufliche Auszeiten - für Kinderbetreuung, Weiterbildung, Selbstverwirklichung (längere Auslandsbesuche).

• Altersteilzeit - ohne Abschläge früher aus dem Arbeitsprozess gleiten.• Persönliche Notlagen - Schwerkranke oder Langzeitarbeitslose sollen damit Lohneinbußen

abfedern können.• Zusatzpension oder Auszahlung - falls das Zeitguthaben nicht konsumiert wird oder werden

kann, soll es entweder steuerfrei in eine Zusatzpension umgewandelt oder verteuert ausbe-zahlt werden.

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• Im Todesfall soll daraus eine Hinterbliebenenvorsorge für die Erben werden.

Der ÖAAB fordert, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch erhal-ten, das angesparte Zeitguthaben rechtzeitig vor der Pension konsumieren zu dürfen. Wichtig ist, dass die Ansprüche aus der öffentlichen Hand nicht durch die Ansprüche aus dem Zeit-wertkonto ersetzt oder geschmälert werden dürfen. Das heißt, wer Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- und Altersteilzeitgeld oder auf Bildungsförderungen hat, darf stattdessen nicht sein Zeitwertkonto auflösen müssen. Betriebe dürfen keine Einsicht in das Zeitwertkonto der Arbeit-nehmer nehmen.

Keine Beschäftigung ohne Sozialversicherung

Die Geringfügigkeitsgrenze entpuppt sich für viele Arbeitnehmer, vor allem wenn sie längere Zeit auf diese Art und Weise beschäftigt sind, als Armutsfalle. Die Zeiten fehlen dann für die Ansprü-che beim Arbeitlosengeld oder der Pension. Daher sollte es nur für Schüler, Studierende, Pensi-onisten und Leistungsbezieher des AMS derartige Freigrenzen für die Sozialversicherung geben.

Kündigungsschutz im Krankenstand

Leider werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer häufiger im Krankenstand gekün-digt oder müssen ihr Dienstverhältnis mit Wiedereinstellzusagen vor Operationen einvernehm-lich lösen. Damit umgehen Betriebe die Entgeltfortzahlungspflicht. Solche Praktiken gehen auf Kosten der Allgemeinheit und müssen dringend abgeschafft werden. Dank unserer Initiative sieht das Regierungsprogramm künftig auch bei einvernehmlicher Auflösung eine Entgeltfort-zahlung im Krankenstand über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus vor (analog zur Arbeit-geberkündigung).

Eine sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren

Weil die Menschen immer häufiger ihren Job wechseln, sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer ihre Vordienstzeiten nach dem „Rucksackprinzip“ mitnehmen können und so nach 25 Arbeitsjahren in jedem Fall Anspruch auf sechs Wochen Urlaub haben. Der ÖAAB konnte im jetzigen Regierungsprogramm erreichen, dass künftig 15 Jahre (statt bisher 5 Jahre) an Vor-dienstzeiten angerechnet werden sollen.

Ungerecht ist auch, dass man seinen gemeldeten Zeitausgleich verliert, wenn man während des Abbaus von Überstunden krank wird. Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Der ÖAAB konnte dieses Anliegen bereits im aktuellen Regierungsprogramm verankern.

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Ja zur Umverteilung der Lebensverdienstkurve

Junge Menschen sollen durch die Umverteilung der Lebensverdienstsumme höhere Einstiegsge-hälter erhalten. Für den Umstieg braucht es vorübergehend zwei unterschiedliche Gehaltstabel-len, damit die erworbenen Leistungsansprüche der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer erhalten bleiben.

Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff

Die Benachteiligung der Arbeiter gegenüber den Angestellten ist bei den Kündigungsfristen je nach Branche genau zu hinterfragen und zu beseitigen.Nebenerwerbsbauern zahlen doppelte Sozialversicherungsbeiträge. Die Überschneidungen bei der Sozial- und Unfallversicherung sind abzuschaffen.

Mehr Arbeitnehmerschutz für atypisch Beschäftigte

Wir wollen prekären Beschäftigungsverhältnissen, wie zum Beispiel unterbezahlten Praktika, freien Dienst- und Werkverträgen anstatt regulärer Dienstverhältnisse, den Kampf ansagen.

Mehr Rechte und Schutz bei Leiharbeit

• Leiharbeitskräfte nach spätestens 1,5 Jahren fix beschäftigen. Unzählige Leiharbeitskräfte sind oft über viele Jahre bei derselben Firma tätig und werden bei Auftragsschwankungen als erste gekündigt. Da häufige Arbeitslosigkeit zu finanziellen Einbußen der Betroffenen und zu Nachteilen bei späteren Pensionsansprüchen führt führt, sollen Leiharbeitskräfte spätestens nach 1,5 Jahren Überlassung Anspruch auf eine Fixanstellung bei den Beschäfti-gerbetrieben erhalten. Die Zeiten der beruflichen Tätigkeit werden dabei abzüglich etwaiger Unterbrechungen (Kündigungen/Wiedereinstellungen) zusammengerechnet.

• Leiharbeit ist zu limitieren: maximal zehn Prozent der Mitarbeiter eines Unternehmens dür-fen Leiharbeiter sein.

• Leiharbeit soll über Personalkosten abgerechnet werden: die Kosten für Leiharbeitskräfte fallen derzeit unter Sachaufwand.

• Aktives und passives Wahlrecht für Leiharbeiter – die Leiharbeiter haben häufig keine Ansprechpartner in Betrieben. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele erst dann bei Betriebsratswahlen eingebunden sind, wenn sie länger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt bzw. unbefristet tätig sind.

• Generelle Gleichberechtigung für Leiharbeiter in Betrieben.

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Teilzeitarbeit attraktivieren

88 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in Österreich sind mit ihrer Arbeitszeit zufrieden. Beson-ders Frauen, die sich für diese Beschäftigungsform entscheiden, tun dies bewusst. Mit dem Recht auf Elternteilzeit, die Dank der ÖVP 2004 eingeführt wurde, wurde ein Meilenstein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Trotzdem: Bereits ein Drittel aller Frauen sind kinderlos – Tendenz steigend. Hier müssen wir mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und familienfreundlichen Arbeitswelten entgegensteuern.

Wechsel Teilzeit auf Vollzeit erleichtern Betriebe sollen dazu verpflichtet werden, ihren Teilzeitkräften vor personallen Neuaufnahmen die Option auf Stundenerhöhung bzw. Vollzeitarbeit zu offerieren.

Teilzeitarbeit nur auf freiwilligen WunschVollzeitbeschäftigte dürfen nicht gegen ihren Willen zur Teilzeitarbeit gezwungen werden.

Pausenbeschränkung für Teilzeitkräfte.Für Teilzeitkräfte sollte es pro Arbeitstag maximal eine Pause mit einer maximalen Länge von zwei Stunden geben. In der Praxis werden gerade Teilzeitkräfte von Betrieben häufig auf Abruf zu den Stoßzeiten am Morgen oder Nachmittag eingesetzt.

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3. Familien stärken

Familien mit Kinder sind uns ein Kernanliegen. Der Staat muss für unsere Familien bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen Familien finanziell und steuer-lich entlasten, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser ermöglichen. Gerade bei der Kinderbetreuung oder beim beruflichen Wiedereinstieg brauchen Familien Wahlfreiheit. Das ist nur mit einem ausgewogenen Mix aus Geld-, Steuer- und Sachleis-tungen möglich. Im Beruf soll das familienorientierte Arbeitsleben – nicht das arbeitso-rientierte Familienleben – zur Richtschnur werden. Dazu braucht es familienfreundliche Arbeitszeitmodelle in den Betrieben.

7.000 Euro steuerfreies Existenzminimum für jedes Familienmitglied (ohne eigenes Einkom-men) - dies entlastet insbesondere Mehrkindfamilien. Sind beide Elternteile berufstätig, so kann man den Steuervorteil auch splitten. Die Verdoppelung des Kinderfreibetrages bei der Steuerre-form 2016 ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Weitere Vereinfachung und Erhöhung der Familienbeihilfe sowie eine jährliche Indexanpassung der staatlichen Familienleistungen, sobald ein ausgeglichenes Budget erreicht ist.

Höhere Kostenersätze für Kinder bei HeilbehelfenMit der Einführung der Gratiszahnspangen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit 1. Juli 2015 wird eine langjährige Forderung des ÖAAB erfüllt. Wir fordern, dass Eltern künftig auch bei orthopädi-schen Einlagen, Brillen oder Krankenhausaufenthalten höhere Kostenersätze erhalten.

Anhebung der Altersgrenze für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten von derzeit 10 auf 15 Jahre (Ende der Schulpflicht).

Auswärtige Berufsausbildung der Kinder steuerlich besser begünstigen Nach dem Ende der Schulpflicht können Eltern derzeit maximal 110 Euro pro Monat für einen Zeitwohnsitz (z.B. Internat) ihres Kindes steuerlich geltend machen. Das entspricht bei Weitem nicht den tatsächlichen Kosten, daher ist die Pauschale mindestens zu verdoppeln.

Bundesländerübergreifende Verkehrstickets für alle Jugendlichen bis zum 26. Lebensjahr!Analog des derzeitigen Jugendticket-Netzes soll es auch ein attraktives Öffi-Angebot für Stu-dierende geben, das eine ganzjährige Freifahrt auf allen Linien in Oberösterreich ermöglicht. Das Ticket soll bundesländerübergreifend gültig sein, da es derzeit immer wieder zu Problem kommt, vor allen in den Grenzregionen von Niederösterreich, Salzburg oder der Steiermark. Einzubinden ist auch die Linzer Lokalbahn LILO. Für den Zugang zu ermäßigten Verkehrstickets soll es ausreichen, dass Studierende am Ausbildungsort einen Nebenwohnsitz begründen, damit wäre auch den jeweiligen Heimatgemeinden geholfen.

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Familien leistbares Wohnen ermöglichen - durch die Abschaffung der Grund- bzw. Mietvertrags-gebühr.

Mehr Fairness für berufstätige Eltern

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ist unter anderem darauf zurückzufüh-ren, dass Mütter nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrachen, dass Karenz-zeiten als Vordienstzeiten bzw. für Gehaltsvorrückungen nicht angerechnet werden und dass Mütter nach dem Wiedereinstieg oft viele Jahre Teilzeit arbeiten. Dadurch sind sie oft im ganzen Berufsleben gehaltsmäßig schlechter gestellt und erhalten weniger Pension. Wir fordern daher familienfreundlichere Arbeitswelten.

Gleicher Lohn für gleichwertige ArbeitAufgrund des Geschlechts oder der Herkunft darf es beim Gehalt keine Diskriminierung geben.

Volle Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten bei Gehaltsvorrückungen in allen Kollektivver-trägen und die Anerkennung von Elternkarenzen als Vordienstzeiten. Derzeit werden bei den Kollektivverträgen die Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Vordienstzeiten berücksichtigt, ein Karenzurlaub nach Mutterschutzgesetz jedoch meist nicht. Das soll geändert werden.

Vier Jahre Pensionsanrechnung für jedes Kind, unabhängig davon, in welchen Abständen die Kinder geboren werden. Denn jedes Kind ist gleich viel wert! Nach derzeitigem Pensionsrecht gibt es keine überlappenden Pensionszeiten, was für Mütter dann Nachteile mit sich bringt, wenn sie im Abstand von weniger als vier Jahre ein weiteres Kind zur Welt bringen.

Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld anhebenDie derzeitigen Zuverdienstgrenzen sollen jährlich gemäß der Inflationsrate angehoben werden.

Mehr begleitende Maßnahmen beim Schwangerschaftsabbruch, denn betroffene Frauen müs-sen in derartigen Fällen, neben dem persönlichen Leid, auch viele Herausforderungen im Berufs-leben bewältigen (wie zum Beispiel die Krankenstand aufgrund der psychischen Belastung oder die vorzeitige Rückkehr in den Betrieb trotz vereinbarter Karenz). Auf diese Herausforderungen soll im Arbeitsrecht rücksicht genommen werden.

PapamonatVäter sollen nach Geburt ihres Kindes Anspruch auf einen Papamonat bekommen. Dank des ÖAAB wurde diese Forderung zur Gänze im Regierungsprogramm aufgenommen. Manche Väter benötigen nach einer Geburt mehr Zeit, vor allem wenn es Geburtskomplikationen gab oder wenn es bereits bestehende Betreuungspflichten gibt. Für diesen Zeitraum soll das Kinderbe-treuungsgeld vorgezogen werden dürfen. Derzeit erhalten Mütter das Kinderbetreuungsgeld im Regelfall nach Ende des Mutterschutzes. Ein Wechsel des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges ist zwischen den Eltern zwei Mal möglich.

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

Väterkarenz weiter erleichternDerzeit darf ein Vater nur dann in Karenz gehen, wenn die Mutter nicht zeitgleich in Karenz ist (abgesehen von einem Monat Überlappung). Vor allem beim einkommensabhängigen Kinder-betreuungsgeld gibt es dabei in der Praxis oft Probleme, wenn die Mutter ihre Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes nicht unterbrechen will.

Verlängerung der Pflegefreistellung auf generell 2 WochenDerzeit gibt es eine zweite Woche „Pflegeurlaub“ nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und nur dann, wenn es sich um einen neuerlich auftretenden Krankheitsfall handelt. Das schafft unnötige Barrieren in der Praxis.

Reform der Bemessungsgrundlage für das WochengeldDa werdende Mütter keine Nachtarbeit bzw. Überstunden leisten dürfen, wäre es gerecht, die Höhe des Wochengeldes nach dem Durchschnitteinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu berechnen und nicht wie derzeit mit einem dreimonatigen Berech-nungszeitraum vor Beginn des Schutzfrist.

KindergesundheitWir wollen gesunde Ernährung sowie regelmäßige Bewegung und Sport in Kindergärten, Schu-len und Horten noch besser fördern.

Bedarfsorientierter Ausbau der KinderbetreuungseinrichtungenWir wollen für jene Familien genügend Angebote schaffen, die einen Betreuungsbedarf haben. Wir fordern eine bedarfsorientierte Erweiterung und Anpassung der Öffnungszeiten der Kin-derbetreuungseinrichtungen an jene der Betriebe, jedoch mit Kostenbeteiligung der Eltern bei Betreuung außerhalb der „Kernzeiten“, das heißt bei gesonderten Früh- oder Spätdiensten. Im Gegensatz zu unseren politischen Mitbewerben soll die Entscheidungsfreiheit bei den Eltern liegen, d.h. keine Zwangsbeglückung mit verpflichtenden Ganztagesschulformen oder - wie von der SPÖ gefordert - eine Kindergartenpflicht ab dem ersten Lebensjahr.

Schulautonome Tage wieder einheitlich regelnDie derzeit freie zeitliche Gestaltung von schulautonomen Tagen macht berufstätigen Eltern, die mehrere Kinder an unterschiedlichen Schulen haben, große Probleme.

Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Betrieben

Schutz des arbeitsfreien Sonntags

Wir wollen die Sonn- und Feiertagsarbeit (gilt auch für den 8. Dezember) nur dort gestatten, wo es für die Gesellschaft zwingend erforderlich ist, wie z.B. im Gesundheits-, Pflege-, Tourismus-, und Gastronomiebereich, bei der Polizei, Rettung etc. Im Handel sehen wir keine Notwendigkeit. Denn würden wir das Aufsperren der Geschäfte am Sonntag generell erlauben, dann droht aus dem Sonntag über kurz oder lang ein ganz normaler Arbeitstag zu werden und die Zulagen wür-den mit der Zeit gestrichen. Dieser Tatsache sollten sich all jene bewusst sein, die zwar selber

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am Sonntag nicht arbeiten wollen, aber Spaß am sonntäglichen Shoppen finden.

Besonders Kinder leiden darunter, wenn ein Elternteil oder beide am Sonntag arbeiten müssen. Aber auch das gesellschaftliche Leben und Vereine sind benachteilitgt, wenn es keine gemeinsa-men Tage mehr gibt, wo die Mehrheit der Bevölkerung frei hat.

ÖAAB und FCG haben sich erfolgreich gegen jene Wirtschaftstreibenden zur Wehr gesetzt, die ihre Geschäfte um jeden Preis und mit Tricks, wie z.B. kleinen Gastronomiebereichen innerhalb ihres Shops, am Sonntag öffnen wollten. Durch unsere Proteste schloss der Nationalrat im Früh-jahr 2013 derartige „Schlupflöcher“ in der Gewerbeordnung.

Mit dieser Regelung wirken wir auch dem Kaufkraftabfluss in die Ballungsräume etwas entge-gen. Denn viele kleine Geschäfte können mit den großen Einkaufszentren nicht Schritt halten und würden eine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und den damit verbundenen steigenden Betriebs- und Personalkosten finanziell nicht verkraften.

Leistbares Wohnen

Gemeindebauwohnungen nach sozialen Kriterien vergeben Wir wollen Gemeinden dazu verpflichten, alle zehn Jahre zu überprüfen, ob die Mieterinnen und Mieter noch sozial bedürftig sind bzw. die niedrige Gemeindebaumiete noch gerechtfertigt ist. Ohne Kontrolle werden die Wohnungen häufig als günstige Zweitwohnsitze gehalten. Wer die Kriterien nicht erfüllt, soll entweder ausziehen, mehr Miete bezahlen oder eine Kaufoption erhalten. Damit wären in den Großstädten auf einen Schlag zigtausende leistbare Wohnungen auf dem Markt.

Eigentum ermöglichen – das ist die beste Antwort auf steigende Mietkosten!Die steuerlichen Abschreibmöglichkeiten zur Schaffung neuen Wohnraumes sollen deutlich verbessert werden. Wir wehren uns gegen die geplante Streichung der Topf-Sonderausgaben für Wohnraumschaffung im Rahmen der Steuerreform 2015. Wer ein neues Eigenheim errichtet oder saniert, kann diese Ausgaben nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro (für Alleinverdiener und Alleinerzieher 5.840 Euro und ab drei Kinder zusätzlich 1.460 Euro mehr) absetzen. Darüber hinaus ist jedoch nur ein Viertel dieser Grenzbeträge steuerwirksam. Das ergibt für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die rund 36,5 Prozent Lohnsteuer zahlen, nur maximal 270 Euro Steuerersparnis im Jahr.

Optimierung der Miet-Kauf-Möglichkeiten Es soll unterschiedliche Miet-Kauf-Varianten von einem Jahr bis 20 Jahren geben.

Volle steuerliche Absetzbarkeit für „Öko-Energie“ bei PrivathäusernDer Abschreib-Deckel von 2.920 Euro für die Wohnraumsanierung muss ebenfalls fallen. Wer binnen 20 Jahren seine Heizung erneuert bzw. eine neue Photovoltaik- oder Solaranlage errich-tet, soll die vollen Kosten der Anschaffung samt Montage uneingeschränkt von der Lohnsteuer abgeschreiben können.

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

Sanierungsscheck – erweitern für Umbauten des altersgerechten WohnensDie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Wohnbau ist zu verbessern. So wie der „Sanierungs-check“ für thermische Sanierungen soll es auch einen „Seniorenscheck“ für altersgerechte Sanierungen von Einfamilienhäusern und Wohnungen geben. Damit soll der Umbau zum barrie-refreien Wohnen erleichtert bzw. forciert werden.

Entfall der Grunderwerbssteuer bei Anschaffung des ersten EigenheimsWer für die Errichtung eines Einfamilienhauses ein Grundstück erwirbt, muss beim Ankauf 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an das Finanzamt abliefern. Diese wird vom Ankaufswert des Grundstückes berechnet. Der ÖAAB schlägt vor, dass die Grunderwerbssteuer fürs erste Eigen-heim entfällt.

Günstige Startwohnungen für Junge und Abschaffung der Mietvertragserrichtungsgebühr für unter 35-JährigeDie vielen finanziellen Belastungen durch Gebühren stellen für junge Menschen auf ihrem Weg zum Eigenheim eine große Hürde dar. Durch den Wegfall der Mietvertragserrichtungsgebühr und mit günstigen Startwohnungen kann Jungen treffsicher geholfen werden.

Nachhaltige Finanzierung durch den bewährten Mix aus geförderten und finanzierten Wohnbau und gerechte Verteilung der Wohnbaumittel auf alle Länder.

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Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit Sprachdefiziten

Mehr Chancengerechtigkeit durch ein differenziertes Bildungsangebot mit Volksschulen, Haupt- und Neuen Mittelschulen und Gymnasien.

Gleichstellung der Ganztagsschule und schulischen Nachmittagsbetreuung - hinsichtlich der Förderung des Betreuungsschlüssels bei Stützkräften für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf. Die Obergrenze sollte bei 15 Kindern pro Betreuungskraft liegen.

Ausbau der Schulautonomie und BegabtenförderungSchulen sollen bei der Personalplanung und Verwendung ihrer Mittel mehr Rechte erhalten. Förderkurse sollen nicht nur angeboten werden um Schwächen von Schülerinnen und Schülern auszumerzen, sondern auch um gezielt die Talente und Stärken der Jugendlichen zu fördern.

Verbesserung der Berufsberatung an Pflichtschulen - PotentialanalysenOft wissen Schülerinnen und Schüler kurz vor Ende der Schulpflicht nicht, in welchem Bereich sie später einmal beruflich tätig sein wollen. Daher müssen Jugendlichen bereits in der Schule besser über die weiteren Ausbildungsmöglichkeiten informiert werden. Durch flächendeckende Potentialanalysen sollen die Stärken und Interessen der Jugendlichen erhoben und passende Ausbildungswege aufgezeigt werden.

Da es keine Eignungstests für höhere Schulen gibt, kann es vorkommen, dass Jugendliche in für sie nicht geeigneten Bildungsstätten unterrichtet werden. In der Folge kann schulische Proble-men komme oder zur Wiederholung der Klasse etc. Gleichzeitig fehlen in der Wirtschaft begabte Lehrlinge.

Bildungspflicht für alle Jugendliche von 15 bis 18 JahrenJe nach Region absolvieren bis zu 10 Prozent aller Jugendlichen nach der Schulpflicht keine Ausbildung. Vielfach betroffen davon Migrantinnen und Migranten und/oder Frauen. Daher soll es eine Bildungspflicht für alle Jugendlichen bis 18 Jahren geben, die die Mindestanforderungen (Lesen. Schreiben, Rechnen) nicht erfüllen. Dadurch verbessern sich ihre Chancen auf dem Ar-beitmarkt und die Jugendarbeitlosenquote wird gesenkt. Das neue Regierungsprogramm trägt unserer Forderung bereits Rechnung.

4. Bildung

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

Lehre attraktivieren

Der Facharbeitermangel nimmt immer stärker zu. Die Lehre ist nach wie vor der Einstieg in den Facharbeiterberuf, daher müssen dringend Maßnahmen gesetzt werden, die Lehre noch attrak-tiver zu gestalten und die Rahmenbedingungen für Betriebe und Lehrlingen weiter zu verbes-sern.

Lehrlingsausbildung attraktivieren und betriebliche Qualitätskriterien einführenUnser Ziel muss sein, die beste Berufsausbildung anzubieten, um den Facharbeitermangel entgegenzuwirken. Daher braucht es Qualitätskriterien in der betrieblichen Lehrlingsausbildung, von denen auch die finanziellen Förderungen für Betriebe abhängig sein sollen. Subventionierung von zusätzlichen AusbildungsangebotenDie moderne Arbeitswelt erfordert auch von Lehrlingen eine Reihe von Kenntnissen, die im Lehr-plan der Berufsschule oft nicht ausreichend Platz finden – 5 Prozent der Lehrlingsförderungen sollen für jene Lehrbetriebe ausgeschüttet werden, die den Jugendlichen während ihrer Dienst-zeit Zusatzprogramme zur Vermittlung besonders relevanter Berufskanntnisse anbieten. Die genaue Aufteilung der Subvention hat nach transparenten Regeln durch ein sozialpartnerschaft-lich geführtes Gremium zu erfolgen. 500 Euro Mindestlehrlingsentschädigung im ersten LehrjahrDie Lehrlingsausbildung muss auch in finanzieller Hinsicht lukrativ sein. Es ist nicht einzusehen, warum die Gehaltsschere zwischen einzelnen Branchen bereits ab der Lehre so weit auseinan-derklafft. So verdient z.B. ein Zahntechniker-Lehrling (laut Empfehlung der Bundesinnung für Zahntechniker) im ersten Lehrjahr 320 Euro brutto, und damit nur fast halb so viel wie im Bau-bereich. Ähnliche finanzielle Benachteiligungen gibt es bei Arztgehilfen, Floristen etc.

Um solche Ungerechtigkeiten zu beseitigen, soll eine Mindest-Lehrlingsentschädigung von 500 Euro für alle Lehrlinge im ersten Lehrjahr im Zuge eines Generalkollektivvertrages rasch um-gesetzt werden. In weiterer Folge soll die Mindestlehrlingsentschädigung stets in einem be-stimmten Verhältnis zum Mindestlohn für Facharbeiter stehen und 40 Prozent im ersten Lehr-jahr (mind. 500 Euro), 60 Prozent im zwieten Lehrjahr, 80 Prozent im dritten Lehrjahr und 90 Prozent im vierten Lehrjahr betragen.

Lehrzeiten sollen als Vordienstzeiten in allen Kollektivverträgen anerkannt werden

LehrlingscoachingDas erfolgreiche oberösterreichische Pilotprojekt, bei dem spezielle Coaches bei Problemen zwischen Betrieb, Berufsschule und Lehrling vermitteln, soll auf alle Bundesländer ausgeweitet werden.

Weiterentwicklung der Teillehre – für Lehrlinge mit Lernschwächen. Es ist wichtig, dass auch sie für ihre handwerklichen Fähigkeiten Zertifizierungsnachweise erhalten.

Übernahme der Internatskosten für Berufsschule durch BetriebeGenerelle Übernahme der Internatskosten für die Berufsschulaufenthalte durch Betriebe, wie es

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bereits in vielen Kollektivverträgen vorgesehen ist.

Betriebsratswahlrecht mit 16 JahrenWie bei anderen Wahlen sollen auch Lehrlinge im Betrieb ab 16 Jahren wählen dürfen.

Automatisches Wahlrecht bei AK-WahlenNicht mehr, wie bisher, durch vorherige komplizierte Beantragung des Wahlrechts.

Barrieren für berufliche Weiterbildung beseitigen

Internationale Anerkennung der Lehre mit MaturaWer derzeit eine Lehre mit Matura absolviert, kann außerhalb Österreichs kein Studium begin-nen. Die Lehre mit Matura soll daher auch im Ausland als Studienbefähigung anerkannt werden.

Meisterkurse leistbar machen – von Meisterkurs zur MeisterschuleNicht nur Master, sondern auch Meister fördern. Während sich der Staat den freien Zugang zur Universität einiges kosten lässt, ist eine berufsbegleitende Ausbildung für Absolventen kosten-pflichtig. Deshalb soll der Bund künftig mindestens ein Drittel der Kurskosten tragen. Das Land Oberösterreich fördert bereits jetzt die Hälfte der Bildungskosten über das Bildungskonto. Wich-tig ist, dass Meisterkurse nicht nur technisch handwerkliche Fähigkeiten vermitteln, sondern auch pädagogische Schwerpunkte beinhaltet.

Berufsbegleitende Ausbildung erleichtern, indem vermehrt Lehrveranstaltungen am Abend oder geblockt an den Wochenenden angeboten werden.

Integration von Migranten gezielt fördern

Förderung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur IntegrationOhne ausreichende Sprachkenntnisse ist das ordentliche Ausüben eines Berufes oder die Integ-ration im gesellschaftlichen Leben nicht möglich.

Bessere Anrechnung von internationalen AusbildungenViele Migranntinnen und Migranten haben das Problem, dass ihre im Ausland erworbene Aus-bildung in Österreich nicht anerkannt wird. Hier gilt es europa- und sogar weltweit, bestimmte Zertifizierungen und Ausbildungsnormen zu erlassen, die gegenseitig anerkannt werden. Es muss außerdem möglich werden, bestimmte fehlende Fachqualifizierungen der Ausbildung nachzuholen und zu einem vereinfachten Abschluss zu gelangen.

Kein Lohndumping aufgrund der Nationalität Personen, die in Österreich arbeiten, sind nach ihren Qualifikationen und Aufgaben in einem Betrieb nach dem jeweiligen Kollektivvertrag einzustufen. Die Nationalität, Religion oder das Geschlecht darf keinen Einfluss auf die Entlohnung haben.

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5. Ältere Arbeitnehmer schützen

Eine OECD-Studie bestätigt: Österreich hinkt bei der Beschäftigung älterer Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer weit hinterher. In der Gruppe der 60- bis 64-Jährigen steht nur mehr jeder Fünfte im Erwerbsleben. Alter heißt Erfahrung. Menschen entwickeln Know-how, das sie in den Betrieben einsetzen können, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Neben der Schaffung von altersgerechten Arbeitsplätzen muss man die Menschen aber auch arbeiten lassen: Tatsache ist, dass es derzeit für einen 50-jäh-rigen sehr schwer ist, einen Job zu finden. Das muss sich ändern — notfalls durch Aus-gleichszahlungen für jene, die nicht bereit sind, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer zu beschäftigen. Wir stehen vor dem Problem, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch mit guter Ausbildung – am heimischen Arbeitsmarkt fast unvermit-telbar sind.

Einführung eines Bonus-Malus-Systems für BetriebeWir wollen mit einem Bonus-Malus-System die Beschäftigungsquote von älteren Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern in Betrieben steigern. Das heißt, Betriebe sollen einen finanziellen Vorteil haben, wenn sie 50-jährigen Jobsuchenden eine Chance geben. Werden hingegen Ältere willkürlich gekündigt, hat der Betrieb einen Malus zu zahlen. Der ÖAAB konnte diese Forderung auch innerhalb der ÖVP als Bestandteil des aktuellen Regierungsprogrammes durchsetzen.

Altersadäquate Arbeitsplätze gezielt er- bzw. einrichtenBetriebe sollten ihre langjährigen Mitarbeiter v.a. in körperlich anstrengenden Berufen rechtzei-tig mit Schulungen auf altersadäquate Aufgaben vorbereiten. So bleiben sie dem Betrieb auch im Alter erhalten und können ihr Know-how weiterhin einbringen.

Langsames Ausgleiten aus dem Berufsleben ermöglichenWir fordern ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Fortbestand der Altersteilzeit, um die Menschen länger in Beschäftigung zu halten und ein langsames Hinübergleiten in die Pensi-on zu ermöglichen. Die Altersteilzeit lässt sich auch mit dem ÖAAB-Modell des Zeitwertkontos kombinieren – das heißt ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können damit längere berufliche Auszeiten nach der Altersteilzeit bzw. vor ihrer Pensionierung nehmen.

Teilpension – neuer finanzieller Anreiz, um länger zu arbeitenWer einen Pensionsanspruch hat, soll ab dem 62. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Teilpen-sion haben. Wer sich fürs Weiterarbeiten entscheidet, soll seine Arbeitszeit reduzieren und die Hälfte der Lohneinbuße analog der Altersteilzeit ersetzt bekommen, damit sich länger arbeiten auch finanziell lohnt. Weiters soll die Geringfügigkeitsgrenze von 29 Euro pro Tag bei fallweiser Beschäftigung gestrichen werden, um zu verhindern, dass es zu großen Einbußen bei der Pensi-on kommt, nur weil man fallweise ausgeholfen und über dieser Grenze dazuverdient hat. Beide Forderungen werden dank ÖAAB noch heuer dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gerechte Invaliditäts- u. SchwerarbeitsregelungWer mit zunehmendem Alter seinen Beruf nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt ausüben

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kann, hat ein Recht auf einen menschenwürdigen Zugang zur vorzeitigen Alterspension bzw. I-Pension. Für schwere körperliche Tätigkeiten (z.B. in der Baubranche) muss es praxisnahe, faire Kriterien zur Schwerarbeiterpension geben, die einen Pensionsantritt mit 60 Jahren und moderaten Abschlägen erlauben. Die Sozialversicherungsträger sollen für die Kontrolle der Regelung verantwortlich sein.

Gesundheitsvorsorge - Gesundheitsförderung in Betrieben

Prävention und Gesundheitsförderung stehen im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Anstrengungen. Dabei sind auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst gefordert, aus eigenem Interesse auf ihre Gesundheit zu achten. Die Wirtschaft muss die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützen – immerhin profitieren auch sie von gesunden Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern, wenn diese länger fit, produktiver und leistungsfähiger sind. Unser Motto: „Gesund und fit in Pension“. Das aktuelle Regierungsprogramm auf Bundesebene trägt vielen unserer Anliegen bereits Rechnung.

• Gesundheitsförderung in Betrieben verpflichtend einführen. Arbeitgeber haben die Ver-pflichtung, gesundheitsfördernde Maßnahmen in ihrem Betrieb zu setzen. Das sollte auch Teil ihrer Unternehmensstrategie werden. Experten sollten die Betriebe dabei kostenlos beraten.

• Die AUVA sollte generell für die Gesundheitsförderung in Betrieben zuständig sein und zu einem Kompetenzzentrum zur Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen ausgebaut wer-den sowie ihr Know-how bzw. ihre Expertinnen und Experten allen Betrieben zur Verfügung stellen. Die Kosten sollten über einen Präventionsfonds der AUVA abgewickelt werden.

• Betriebliche Gesundheitsförderung soll auch im Arbeitnehmerschutz verankert werden• Betriebliches Eingliederungsmanagement nach langen Krankenständen. Für Betroffene ist

es oft schwierig, nach langen Krankenständen wieder in den Beruf einzusteigen. Problema-tisch dabei ist, dass es derzeit nur ein „entweder - oder“ gibt: entweder Krankenstand oder Arbeitsfähigkeit, Krankheit oder volle Belastung. Nach schweren Krankheiten oder Unfällen sollen die Betroffenen langsam und ihren Bedürf-nissen entsprechend wieder im Beruf Fuß fassen können. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, innerhalb des Krankenstands Arbeitsversuche zu machen oder stufenweise wieder in den Arbeitsablauf eingegliedert zu werden. Voraussetzungen sind - neben einer ärztlichen Bewilligung - die Freiwilligkeit, sowohl seitens der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmer-seite. Auch ein Ausstieg muss beiderseits jederzeit möglich sein.

• Anreize zur regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung und Gesundheitsförderung schaffen. Be-triebe sollen Gesundenuntersuchung am Arbeitsplatz ermöglichen, dabei sollen ihnen keine Zusatzkosten entstehen. Vorteile: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich für den Arztbesuch nicht extra frei nehmen, sondern können diesen ohne zusätzliche Weg-zeiten mit der Arbeit verbinden. Damit sind die Untersuchungen flächendeckend möglich - auch für „Gesundheitsmuffeln“. Wer ab dem vollendeten 40. Lebensjahr im Abstand von zwei Jahren freiwillig an einer Gesundenuntersuchung teilnimmt, soll pro durchgeführter Untersuchung 100 Euro Gutschrift für seine Sozialversicherungsbeiträge erhalten.

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

• Die Rechte der Betriebsärzte ausbauen.• Leistbare Krankenzusatzversicherungen schaffen. Diese Forderung richtet sich v.a. an die

Produktangebote der Versicherungsträger.• Behandlung psychischer Erkrankungen auf Krankenschein. Durch den zunehmenden Leis-

tungsdruck steigen auch die Burnout-Fälle in unserer Gesellschaft rasant an. Die Betriebe müssen daher auch der psychischen Gesundheit vermehrt Aufmerksamkeit schenken und den Schutz vor Burnout als Unternehmensziel sehen. Leider lassen sich viele psychisch potentiell Gefährdete auch deshalb nicht helfen, weil derartige Behandlungen großteiles selbst zu finanzieren sind. Daher sollte künftig die Behandlung psychischer Krankheiten auf Krankenschein möglich werden.

• Betriebliche Gesundheitsförderung mit zunehmenden Alter forcieren und betriebsinterne, altersgerechte Arbeitsplätze für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen.

• Arbeitnehmerschutz permanent verbessern. Im Bereich der Kleidung und Ausrüstung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es ständig technische Fortschritte, die den Ar-beitsalltag erleichtern.

• Mehr Fachärzte ausbilden und medizinische Versorgung verbessern, v.a. das Problem der langen Wartezeiten bei Fachärzten in ländlichen Regionen lösen.

Pensionen nachhaltig sichern

Pensionen nachhaltig sichern. Vertrauen schaffen.Auch die Jugend muss darauf vertrauen können, dass sie einmal eine Pension erhält, von der man leben kann. Zur Zeit sind die Jungen verunsichert. Sie müssen oft Barrieren beim berufli-chen Einstieg bewältigen und beginnen durch längere Ausbildungszeiten, niedrige Einstiegsge-hälter und langen Praktika oft sehr spät, in die eigene Pensionskasse einzuzahlen und können sich nur schwer eine Eigenpension sichern.

Nachkauf von Ausbildungszeiten im Pensionskonto wieder erschwinglich machenDa es im Pensionskonto eine lebenslange Durchrechnung der Beitragszeiten gibt, das heißt keine „schlechten Beitragsmonate“ mehr für die Berechnung gestrichen werden können, gilt es auch einen neuen, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erschwinglichen Berechnungsmo-dus für ihre Ausbildungszeiten zu finden.

Einheitliche Pensionsregelungen für alle ErwerbstätigenMit dem Pensionskonto wurden bereits für die meisten Berufe gleichwertige Pensionsbedingun-gen geschaffen. Dort wo dies noch nicht gelungen ist (in den Magistraten, der Nationalbank, bei den ÖBB etc.) sind die letzten Pensionsprivilegien so rasch als möglich zu beseitigen und alle Erwerbstätigen an das ASVG-System anzugleichen.

Leistung muss sich lohnen, auch bei PensionenWer länger arbeitet, soll einen höheren Bonus und somit spürbar mehr Pension erhalten. Das Regierungsprogramm sieht 5,1 Prozent (statt bisher 4,2 Prozent) BONUS und eine Befreiung vom Pensionsbeitrag während dieser Zeit vor.

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45 „echte“ Beitragsjahre sind genug, um einen Frühpensionsanspruch zu habenNur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden es in Zukunft schaffen, ohne Arbeits-losigkeit oder anderer Leistungsbezüge des AMS bzw. der Krankenkassen 45 Jahre lang in die Pensionskasse einzubezahlen. Diese Personen sind „Nettozahler“ des Pensionssystems und verdienen daher auch eine Sonderbehandlung.

Pflege sichern - durch das ÖAAB-Pflegefinanzierungsmodell

Wir wollen ein solidarisches, gerechteres und nachhaltiges Pflegefinanzierungssystem durch Einführung eines „Pflegesicherungsbeitrages“, der von allen Einkommensbezieherinnen und Einkommensbeziehern zu zahlen ist. Familien sollen hierbei begünstigt werden.

Das ÖAAB-Modell bringt auch eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund, Land und Ge-meinden, sowie den Wegfall des Vermögensrückgriffs und Beteiligung Angehöriger an der Finanzierung.

Pflege zu Hause weiter erleichtern und die Pflege an die Pension anrechnen – gilt v.a. dann, wenn für die Pflege naher Angehöriger die Berufstätigkeit unterbrochen wird.

Gesundheitliche Eignung bei der Ausbildung zur Pflege rechtzeitig prüfen. Es kann nicht sein, dass Personen erst nach Absolvierung ihrer Pflegeausbildung erfahren, dass sie für diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind. Daher sollte es derartige Eignungstests ver-pflichtend vor Beginn einer Ausbildung geben.

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ZukunftsprogrammArbeitswelten 2021

6. Der öffentliche Dienst als moderner Taktgeber

Jeder elfte unselbständig Erwerbstätige Österreichs arbeitet im öffentlichen Sektor. Hier sind nicht nur Bund, Länder und Gemeinden inkludiert, sondern auch sämtliche ausge-gliederten Bereiche der öffentlichen Hand. Damit weist Österreich eine der niedrigsten Quoten aller in der OECD aufgelisteten Staaten der Welt auf. Die oftmals als gesell-schaftliche Modellstaaten proklamierten skandinavischen Länder wie Schweden, Norwe-gen oder Dänemark weisen demgegenüber allesamt Quoten von jenseits der 20 Prozent an öffentlich Bediensteten auf. Dass in Österreich die Daseinsvorsorge bestens funktio-niert und wir in allen Rankings zu den Ländern mit der höchsten Lebensqualität zählen, hat somit objektiv sehr viel mit der Qualität des Öffentlichen Dienstes und seiner Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter zu tun. Dies findet aber weder in der öffentlichen Meinung noch in der Betriebskultur des Öffentlichen Dienstes entsprechenden Niederschlag.

Wir bekennen uns zum Öffentlichen Dienst als Vorbild und Taktgeber für eine moderne, dienst-nehmerorientierte Arbeitswelt und fordern:

• Die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes sichern, abgestimmt auf die entsprechen-den gesellschaftlichen Erfordernisse und Bedürfnisse. Die Politik ist gefordert, in einem ersten Schritt den künftig erforderlichen Aufgaben- und Leistungskatalog der Gebietskör-perschaften klar festzulegen. Dabei ist auf die jederzeit abrufbare Expertise und das Erfah-rungswissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzubauen. In einem zweiten Schritt ist die budgetäre Bedeckung für diesen Leistungskatalog sicherzustellen. Lineare Einsparungs-vorgaben ohne vorhergehende Aufgabenkritik werden abgelehnt.

• Bürokratieabbau. Der Gesetzgeber, genauso aber die normgebenden Gremien der Wirt-schaft (Wirtschaftskammer, Innungen etc.) sowie die Normungsinstitute auf nationaler und europäischer Ebene werden aufgerufen, die Vielzahl der bestehenden und ständig neu dazukommenden Bestimmungen, die letztlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zu exekutieren sind, rigoros zu durchforsten und einzudämmen und so den einzig gangbaren Weg zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau freizumachen. Die Gewerbeordnung sei exemplarisch angeführt.

• Wettbewerbsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes rasch verbessern – auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die enorme Überalterung in weiten Teilen des Öffentlichen Dienstes, um am Arbeitsmarkt der Zukunft bestehen zu können. Die bestehenden Einstiegs-gehälter und Entwicklungsperspektiven sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen führen bereits derzeit zu enormen Rekrutierungsproblemen insbesondere bei Mangelbe-rufen. Das Faktum der relativ höheren Arbeitsplatzsicherheit alleine taugt auf einem hoch volatilen Arbeitsmarkt keinesfalls mehr alleine als Markenkernwert für einen auf höchste Effizienz und Effektivität ausgerichteten Öffentlichen Dienst. Deshalb braucht es rasch eine Reform von Besoldungs- und Dienstrecht mit entsprechenden Leistungsanreizen und einem attraktiven Paket für leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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• Nachhaltige Personaleinstellungspolitik Hochspezialisierte, überwiegend auf persönliche Dienstleistungen abstellende Einrichtungen wie der Öffentliche Dienst können nur dann dauerhaft funktionieren, wenn entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitgerecht einsatzfähig sind. Angesichts der alarmierenden hohen Altersstruktur im Öffent-lichen Dienst sind generelle Aufnahmestopps somit Gift, weil sie auch den erforderlichen Wissenstransfer verhindern. Wir fordern daher für den Öffentlichen Sektor eine nachhaltige Personaleinstellungspolitik, die sich zunächst nach dem künftigen Bedarf, und nicht nach tagespolitischem Kalkül ausrichtet.

• Verantwortung in der Ausbildung von Fachkräften, insbesondere im Wege der Lehrlings-ausbildung, aber auch in Form fair bezahlter Praktika etc. – dieser Verantwortung muss der Öffentliche Dienst verstärkt nachkommen. Der Wettbewerb um die besten Facharbeiter der Zukunft beginnt heute bereits am Schulhof. Hier muss sich der Öffentliche Dienst als attrak-tiver Dienstgeber entsprechend positionieren.

• Gesundheitsvorsorge - hier hat der Öffentliche Dienst im Besonderen seine Vorbildrolle gegenüber der Privatwirtschaft wahrzunehmen. Die auch im Hinblick auf das Ziel, möglichst allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Erreichen des Regelpensionsalters in Gesundheit zu ermöglichen. Generationengerechte Arbeitsplätze und Rahmenbedingungen erfordern nicht nur eine neue Arbeitskultur sondern auch eine weitgehende Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse. Insbesondere für stark belas-tete Verwendungen, beispielsweise in der Exekutive, dem Gesundheits-, Sozialbereich sowie den pädagogischen Berufen braucht es mehr Unterstützung.

• Bekenntnis zum Österreichischen Bundesheer. Wir stehen zu einem leistungsfähigen Bun-desheer, das seinen Kernaufgaben entsprechend den in der Sicherheitsdoktrin verankerten Zielsetzungen im vollen Umfang, mit zeitgemäßer Ausstattung und vor allem mit ausrei-chend Personal nachkommen kann. Der Volksentscheid vom Jänner 2013 pro allgemeiner Wehrpflicht ist bindend und darf nicht durch einen finanziellen und organisatorischen Kahl-schlag seitens des Verteidigungsministeriums konterkariert werden.

• Outsourcing verhindern. Wir fordern die Dienstgeberseite im Öffentlichen Sektor auf, ihre Aufgaben grundsätzlich mit eigenem Personal zu erledigen und sich nicht aus dem Sachauf-wänden externer Firmen zu bedienen. Dies führt dazu, dass ordentliche Arbeitsplätze in der Regel vernichtet und durch sozial prekäre Arbeitsverhältnisse ersetzt werden.

• Keine Benachteiligung des Öffentlichen Dienstes gegenüber Privatwirtschaft. Die politische Zusage, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die positiven Effekte der Steuerreform nicht selbst finanzieren werden, muss in vollem Umfang auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Sektors zutreffen. Benachteiligungen jedweder Art, sei es durch geringere Gehaltsrunden oder sonstige „Rasenmähermethoden“ werden strikt abgelehnt.

• Soziale Verantwortung gegenüber jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aufgrund von Handicaps Nachteile am Arbeitsmarkt haben, muss vom öffentlichen Dienst weiterhin wahr-genommen und dafür auch eine eigene Dotation bereitgestellt werden.

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• Die Bundesregierung wird aufgefordert, den bewährten Weg der Sozialpartnerschaft im Öffentlichen Dienst wieder in vollem Umfang aufzunehmen und die gescheiterten Versuche der Alleingänge bei dienstrechtlichen und besoldungsmäßigen Reformen abzustellen.

• Kein „Beamten-Bashing“. Die für die Gebietskörperschaften politisch verantwortlichen Re-präsentanten werden pauschal aufgefordert, von einem imageschädigenden „Beamten-Bas-hing“ Abstand zu nehmen und stattdessen einen nach innen und außen wertschätzen Kom-munikationsstil zu pflegen, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht auf einen bloßen Kostenfaktor reduziert, sondern der ihren Leistungen für die Gesellschaft gerecht wird.

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Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund | Landesgruppe Oberösterreich

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