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Wofür/Wo/Wann/Wie?
• Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
• Raum: 02-201 (Georg Forster-Gebäude)
• E-Mail: [email protected]
• Website: www.sowiso.uni-mainz.de
• Facebook: www.facebook.com/sowisostudienberatung
• Telefon: 06131-3929308
Januar 2015
Januar 2015
AnsprechpartnerInnen in Prüfungsfragen
PrüfungsamtFB 02
Politikwissenschaft
Soziologie
Publizistik
InstitutsinternePrüfungsbüros
Erziehungswissenschaft
Sportwissenschaften
Psychologie
Januar 2015
• Modulprüfungen sind studienbegleitend
• schließen Modul ab
• Gegenstand: Inhalte der Lehrveranstaltungen
• Exemplarisches Prüfen
• Art und Dauer in fachspezifischen Anhängen geregelt
• Modulteilprüfungen
jede Prüfungsleistung muss bestanden werden
Modulprüfungen
Januar 2015
• Verbindliche und fristgerechte An- und Abmeldung erforderlich
• Festgesetzte Prüfungsanmeldephase
• aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Moduls
• Anmeldung in „Modulabschlusssemester“
Modulprüfungen
Januar 2015
• technische Schwierigkeiten? schicken Sie in der Anmeldephase (!) eine formlose Mail an
das Prüfungsamt und schildern Sie das Problem (diese wird i.d.R. als fristgerechte Anmeldung anerkannt)
Modulprüfungen
Januar 2015
Modulprüfungen
Rücktritt
• Rücktritt nur in begründeten Einzelfällen
• Ärztliches Attest
ohne schuldhaftes Verzögern einzureichen bis spätestens zum dritten Tag nach der Prüfung
Januar 2015
Modulprüfungen
Zusätzliche Informationen rund um Modulprüfungen
• Informationsrecht
• Anmeldung Einsicht in Prüfungsleistungen
Einsichtnahme wird i.d.R. mit der/dem jeweiligen DozentIn oder dem Studienbüro vereinbart
• Widerspruchsrecht
Fristgerecht
Schriftlich
Januar 2015
Modulprüfungen
Zusätzliche Informationen rund um Modulprüfungen
• Nachträglich festgestellte Täuschung
• Länger andauernde oder ständige körperlicher Beeinträchtigung
Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attests kann verlangt werden
Januar 2015
Modulprüfungen
3 Prüfungsformen
1. Mündliche Modulprüfungen
2. Schriftliche Modulprüfungen
3. Praktische Modulprüfungen(z.B. Lehrproben, Lehrdemonstrationen)
Prüfungsformen
Weitere Prüfungen im Studienverlauf
Studienleistungen
Abschlussprüfungen
1. Bachelorarbeit
2. Mündliche Abschlussprüfung
Januar 2015
Mündliche Modulprüfungen
• mindestens 2 PrüferInnen bzw. jeweils 1 PrüferIn und 1 (sachkundige/r) BeisitzerIn
• Referate und ähnliche Prüfungen werden von 1 PrüferIn abgenommen
• Präsentationen als Teilleistung in Verbindung mit abschließenden Hausarbeit als Modulprüfungen
• Verlauf der mündlichen Modulprüfung wird protokolliert
Prüfungsformen
Januar 2015
Mündliche Modulprüfungen
• Möglichkeit, als ZuhörerIn anwesend zu sein (nach Absprache und Zustimmung)
• zeitlicher Umfang einer mündlichen Modulprüfung beträgt i.d.R. 15 oder 20 Minuten
• fachspezifische Regelungen des Zeitaufwandes
• inhaltliche Themen werden i.d.R. mit PrüferIn im Vorfeld abgesprochen
Prüfungsformen
Januar 2015
Schriftliche Modulprüfungen
Klausur
• Umfang mindestens eine, höchstens zwei Stunden
• Multimedial (z.B. e-Klausuren)
Hausarbeit
• Abgabefrist und Umfang fachabhängig
• Gruppenprüfung (Absprache mit PrüferInnen)
Portfolio
• Selbstständiges Verfassen, Auswählen und Zusammenstellen von schriftlichen Dokumenten zu den Themen eines Moduls
• Bearbeitungszeit i.d.R. zwei Wochen
Bewertung (§13, Abs. 4): schriftliche Modulprüfungen werden i.d.R. von 1 PrüferIn und innerhalb von vier Wochen bewertet
Prüfungsformen
Januar 2015
Studienleistungen
• Zusätzlich zu erbringende Leistungen innerhalb eines Moduls
Prüfungsformen
• Benotung nicht Teil der Modulnote
• Individuelle Leistungskontrolle
• Vielfältige Formen z.B. Klausuren, Protokolle, Referate, (…)
Januar 2015
Bewertung von Modulprüfungen
• Module sind bestanden:
Zugeordnete Leistungen erbracht
Alle Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen sind
Modulprüfung bestanden
Januar 2015
Bewertung von Modulprüfungen
• Module sind nicht bestanden:
„Nicht ausreichende“ Bewertung der Prüfungsleistung
Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel
Nichterscheinen ohne triftige Gründe
Rücktritt ohne triftige Begründungen
Januar 2015
Wiederholungsprüfungen
Nicht bestandene Modulprüfungen
• Können höchstens zweimal wiederholt werden Insgesamt 3 Versuche!
• Modulteilprüfungen Müssen einzeln bestanden werden
Nicht bestandene Teilprüfungen müssen wiederholt werden
• Pflichtmodulprüfungen nicht „ersetzbar“
Januar 2015
Wiederholungsprüfungen
Nicht bestandene Modulprüfungen
WICHTIG:
• Nichtbestehen einer finalen Modulprüfung (3. Versuch) führt zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung = der Bachelor-studiengang kann nicht mehr in dieser Form fortgeführt werden
• Nicht bestandene Prüfungsleistungen in gleichen oder ähnlichen Zwei-Fächer- und/oder Ein-Fach-Bachelorstudiengängen an anderen deutschen Hochschulen werden angerechnet
Januar 2015
Wiederholungsprüfungen
Nicht bestandene Modulprüfungen Wiederholungsprüfungen
• Notenverbesserung oder zum Erwerb zusätzlicher LP nicht möglich
• 1. Wiederholung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (!) i.d.R. innerhalb von 6 Mon.
• 2. Wiederholung innerhalb von 6 Mon. nach Nichtbestehen der 1. Wiederholung
• In begründeten Einzelfällen sind längere Fristen möglich
Beurlaubung, Auslandsaufenthalt, Krankheit
• 2. Wiederholung nicht später als zwei Jahre nach dem ersten Nichtbestehen
Januar 2015
Wiederholungsprüfungen
Nicht bestandene Modulprüfungen Wiederholungsprüfungen
WICHTIG:
• Wird rechtzeitige Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung versäumt, gilt sie als nicht bestanden
• Achtung: Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbst aktiv anmelden!
Januar 2015
Fristen und Termine
• Prüfungsanmeldephase Sommersemester 2014
Mo, 12. Januar 2015, 13 Uhr bis Mo, 26. Januar 2015, 13 Uhr
Prüfungsanmeldung
Januar 2015
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Januar 2015