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Ökonomische Probleme eines Vertrages zwischen Österreich und EWG by Wilhelm Weber Review by: Norbert Andel FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 25, H. 3 (1966), pp. 519-522 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40910337 . Accessed: 18/06/2014 00:34 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.77.40 on Wed, 18 Jun 2014 00:34:18 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Ökonomische Probleme eines Vertrages zwischen Österreich und EWGby Wilhelm Weber

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Ökonomische Probleme eines Vertrages zwischen Österreich und EWG by Wilhelm WeberReview by: Norbert AndelFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 25, H. 3 (1966), pp. 519-522Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40910337 .

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Besprechungen 519

Wilhelm Weber: Ökonomische Probleme eines Vertrages zwischen Österreich und EWG. Herausgegeben vom Institut für angewandte Sozial- und Wirtschaftsforschung. Wien 1966. Jupiter-Verlag. 253 Seiten.

In der vorliegenden Studie, die aus einer Vortragsreihe hervorgegangen ist, werden (vornehmlich) die ökonomischen Probleme untersucht, denen Österreich im Falle einer Assoziierung mit der EWG gegenüberstehen wird, und zwar im Falle einer Assoziierung des Typs, der der Mitgliedschaft sehr nahekommt. Die Arbeit ist recht breit angelegt; zwar stehen wirtschaftspolitische Fragen im Vordergrund, doch werden auch rechtliche, wirtschaftshistorische und wirtschaftstheoretische Aspekte berührt. Es ist wohl nicht verwunderlich, daß die einzelnen Probleme meist nur recht kurz angedeutet, kaum aber auch nur annähernd so eingehend und gründlich behandelt werden können, wie das in der entsprechenden Spezialliteratur bereits geschehen ist.

Der Verfasser beginnt mit historischen Bemerkungen, die besonders die Nach- kriegsentwicklung skizzieren („Der ,Fall Österreich* in einer europäischen Wirt- schaftsintegration"). Es schließen sich Ausführungen zu dem rechtlichen Problem einer eventuellen Assoziierung an, nämlich zur umstrittenen Frage ihrer Vereinbar- keit mit der österreichischen Neutralitätsverpflichtung. Besonders hier, aber auch an mehreren anderen Stellen, meint der Verfasser, daß bereits gegenwärtig die tat- sächliche Abhängigkeit aufgrund der außenwirtschaftlichen Verflechtungen die Sou- veränität ziemlich einschränke. „Ein Vertrag Österreichs mit der EWG bedeutet wohl ein Mehr, eine entscheidende Verstärkung der Bindung, aber nichts grund- sätzlich anderes und nichts ganz Neues" (S. 9).

Die beiden folgenden Kapitel „Handelspolitik" und „Allgemeine Probleme der Wirtschaftspolitik" sind recht heterogen: Die Beziehungen Österreichs zum GATT, zur EFTA und zu den Europäischen Gemeinschaften werden ebenso ge- streift wie Verbands-, Planifikations- und statistische Fragen. Auch finden sich hier die stärker theoretisch ausgerichteten Teile, etwa zur Frage der Messung des Dis- kriminierungsgrades und zur Theorie der Integration. Dieser letzte Abschnitt ist recht kurz und fällt durch die Weigerung auf, statische und dynamische Aspekte sauber zu trennen. Dem Verfasser ist recht zu geben, wenn er die in der Zollunions- theorie verwendete Terminologie kritisiert. Es wäre in der Tat wohl vorzuziehen, statt von „trade creation" und „trade diversion" von wohlfahrtssteigernden und wohlfahrtssenkenden Handelsumlenkungen bzw. Produktionsverlagerungen zu sprechen.

Die folgenden 7 Kapitel sind einzelnen Bereichen der Wirtschaftspolitik ge- widmet, nämlich der Wettbewerbs-, Währungs-, Finanz-, Agrai*-, Sozial- und Ver- kehrspolitik sowie der längerfristigen Wirtschaftspolitik. Wir wollen uns im folgen- den, dem Charakter dieser Zeitschrift entsprechend, auf den der Finanzpolitik gewidmeten Abschnitt konzentrieren.

Weber hält bei den öffentlichen Einnahmen und Ausgaben eine gewisse „Ab- stimmung" aus wettbewerbspolitischen Gründen für notwendig. Allerdings sei es mit einer Steuerharmonisierung oder -unifizierung allein nicht getan; finanzaus- gleichspolitische Maßnahmen müßten hinzutreten, denn: „Die verschieden hohen Einnahmen, die sich gerade bei einem vereinheitlichten oder harmonisierten (hier weniger) Steuersystem ergeben, dürfen sich . . . nicht in verschieden hohen öffent- lichen Ausgaben (z.B. je Kopf) widerspiegeln, da sonst gerade die schlechter ge- stellten Länder noch weiter zurückbleiben" (S. 160). Diese Forderung ist - von der Frage der Praktikabilität ganz abgesehen - ökonomisch nicht vertretbar. Regional völlig gleichmäßige Staatsausgaben pro Kopf der Bevölkerung sind bisher auch in den einzelnen EWG-Ländern nicht anzutreffen und auch nicht notwendig. Dies für die gesamte EWG erreichen zu wollen, würde u.U. die Gefahr einer partiellen (relativen) Überversorgung des öffentlichen Sektors mit sich bringen, sicherlich aber selbst in beträchtlichem Maße verzerrend wirken.

Nach dem Hinweis darauf, daß die gesamtwirtschaftliche Abgabenbelastung Österreichs etwa der Deutschlands und Frankreichs entspricht, wendet sich Weber kritisch gegen Neumarks These, daß innerhalb eines gemeinsamen Marktes eine

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Harmonisierung der steuerlichen Globalbelastung nicht notwendig sei, da höheren Abgaben höhere staatliche Leistungen gegenüberstünden. Weber meint, eine Har- monisierung der Einzelsteuern (und gewisser Ausgaben) bewirke - wohl über die Einnahmenentwicklung - eine Annäherung der Globalbelastung. Das mag in ge- wissen Fällen richtig sein, doch darf man nicht übersehen, daß z.B. auch bei der geplanten EWG-Mehrwertsteuer auf der Einzelhandelsstufe unterschiedliche Steuer- sätze vorgesehen sind, ferner, worauf Weber selbst auf S. 159 hinweist, daß auch bei einheitlichen Steuersätzen das Aufkommen mit der Höhe, Struktur und Verteilung des Volkseinkommens variiert.

Bei den speziellen Verbrauchsteuern sieht Weber, wie praktisch alle Autoren, die sich mit diesem Problem befaßten, eine besondere Notwendigkeit zur Harmoni- sierung. Allerdings sei es mit einer Vereinheitlichung der Steuersätze noch nicht unbedingt getan, denn selbst dann könnte „je nach der Verbrauchsgewohnheit eines Landes die tatsächliche Steuerbelastung von recht unterschiedlicher Höhe sein, ein Problem, das wieder (1) durch eine weitgehende Annäherung der Sätze aller jener Spezialakzisen, die auf substituierbare Güter erhoben werden, zu lösen wäre; oder (2) dadurch, daß zwar die Spezialakzisen ihrer Höhe nach unterschieden bleiben, aber nur in einem solchen Ausmaß, daß daraus keine nennenswerten Wett- bewerbsverzerrungen entstehen" (S. 171).

Der Satz „Bei Erhebung einer speziellen Verbrauchsteuer auf ein Gut wird gleichzeitig durch einen Zoll die ausländische Konkurrenz, die insbesondere des- wegen billiger sein kann, weil sie eine derartige Steuer nicht zu entrichten hat, ausgeschaltet" (S. 170), ist - jedenfalls in dieser allgemeinen Form - nicht richtig. Die Konkurrenz läßt sich und wird auch tatsächlich weitgehend ohneWettbewerbsver- zerrung durch Realisierung des Bestimmungslandprinzips, d.h. durch steueraus- gleichspolitische Maßnahmen beim Zollgrenzübergang, aufrechterhalten.

Nach Weber müssen auch direkte Steuern harmonisiert werden, da sie über Preiseffekte und den Einfluß auf Selbstfinanzierungsquote, Investitionsneigung, Sparquote und Arbeitsantrieb wettbewerbsverfälschend wirken. (Unerwähnt bleibt der in diesem Zusammenhang wohl wichtigste Aspekt, der Einfluß auf die Faktor- wanderungen.) Allerdings würde eine einheitliche Einkommensbesteuerung zu mit der Höhe des Pro-Kopf-Einkommens variierenden Steuererträgen, zu entsprechend variierender Fähigkeit, Ausgaben vorzunehmen, und damit zur Forderung nach einem Finanzausgleich zwischen den Mitgliedstaaten führen. „Diese Gedanken zeigen, daß im Gegensatz zur Umsatzsteuerharmonisierung die Harmonisierung der direkten Steuern doch noch in die ferne Zukunft zu verweisen ist" (S. 173). Die Einkommensteuer bleibe vorläufig das fiskalische Korrektiv einer harmonisier- ten Umsatzsteuer.

Wenn es von der Vermögensteuer heißt, daß ihre Beseitigung von den meisten Finanzwissenschaftlern gefordert werde, so findet diese Behauptung in der Litera- tur, auch im sog. Neumark-BeTicht, keine Stütze.

Bei der Analyse der öffentlichen Ausgaben (S. 175 ff.) setzt sich der Verfasser kritisch mit dem Beitrag „Zur Harmonisierung öffentlicher Ausgaben in einem gemeinsamen Markt" auseinander, den der Rezensent im Finanzarchiv, N. F. Bd. 24, H. 1, 1965, veröffentlicht hat. Da dabei mehrere Mißverständnisse und Fehler auf- treten, sei es gestattet, abschließend darauf etwas näher einzugehen.

1. Weber greift die von uns vorgenommene Gliederung der öffentlichen Ausgaben auf. Zu der Gruppe „Ausgaben, deren Nutzen in erster Linie den pri- vaten Produzenten zukommt" führt er aus: „Dazu zählen (was bei Andel leider recht schlecht zum Ausdruck kommt) Subventionen, Käufe von privaten Unter- nehmen, darunter auch Investitionen des Staates" (S. 176f.). Diese Interpretation ist falsch und verkennt völlig das gewählte Gliederungskriterium. Es geht hier z.B. nicht darum, ob ein Unternehmer durch die Erteilung eines öffentlichen Auftrages einen Gewinn erzielt, sondern darum, ob die dadurch ermöglichten, unentgeltlich zur Verfügung gestellten öffentlichen Leistungen dem Produktionssektor zugute kommen oder nicht. Deshalb ist es auch in bezug auf die von uns hier kursiv wiedergegebenen Wörter nicht richtig zu sagen: „Albers faßt ähnlich wie Andel unter Punkt 2 die Käufe von Gütern für den zivilen Bedarf, die Investitionen und die Subventionen zusammen, um einen Anhalt für die Höhe der die Kosten der

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privaten Unternehmen senkenden Ausgaben zu erhalten" (S. 177). Eine Zusammen- fassung solch heterogener Posten haben wir nicht vorgenommen; sie wäre für unsere theoretische Analyse nicht sinnvoll gewesen.

2. Weber wirft uns vor, in unserem Beitrag von den Transportkosten abstrahiert zu haben, was „eine zwar immer wieder vorkommende, aber doch nahezu unzu- lässige Einschränkung" sei (S. 179). Abgesehen davon, daß eine (ausdrückliche) Nichtberücksichtigung von Transportkosten innerhalb eines auf die Analyse der Wirkungen öffentlicher Ausgaben abgestellten Modells wohl kaum als „nahezu un- zulässig", sondern höchstens als unzweckmäßig bemängelt werden könnte - diese Einschränkung kommt nicht nur immer wieder vor, sondern ist in der Zollunions- theorie wie in den meisten Teilen der Außenhandelstheorie ein übliches praktisches Verfahren, das erlaubt, die ständige Wiederholung des Satzes „Dieses Modell ist zu ergänzen durch die Berücksichtigung der Transportkosten" (so Weber auf S. 171) oder eines Satzes ähnlichen Inhalts zu vermeiden.

3. Es wurde schon erwähnt, daß Weber die Verwendung der Ausdrücke „trade creation" und „trade diversion" bzw. Handelsvermehrung und Handels- ablenkung kritisiert. Wir stimmen ihm hier voll zu. Nur ist es eine Tatsache, daß sich diese Terminologie international eingebürgert hat und es den von uns ange- strebten Vergleich zwischen Zoll-, Steuer- und Ausgabenunion erschwert hätte, wenn wir davon abgewichen wären.

4. Weber meint: „Die Annahme, daß unterschiedliche Staatsausgaben zum Nutzen der Produzenten (also auch Subventionen) keine Preisunterschiede zwi- schen den nationalen Märkten bewirken („Unterschiede in solchen Ausgaben führen nicht zu unterschiedlichen Preisen für das gleiche Gut in verschiedenen Ländern"), ist wohl nicht verständlich - noch dazu bei der Annahme vollständiger Konkurrenz, von der Andel ausgeht" (S. 180). Dazu ist zu sagen, daß es sich bei dem innerhalb der „Ausgabenunion" einheitlichen Preis nicht um eine Annahme, sondern um eine sich auf der Grundlage der auf S. 8 unserer Abhandlung aufgeführten Annahmen ergebende Folgerung handelt, und zwar nicht trotz, sondern wegen der Annahme vollständiger Konkurrenz.

5. Was die Bemerkung „Anzunehmen, daß immer nur eine Produktions- steigerung dergestalt erfolgen werde, daß die Preise gleichbleiben und neue Grenz- produzenten hinzukommen, deren Grenzkosten gleich den bisherigen Grenzkosten zuzüglich der Staatsausgaben sind, ist wohl nicht statthaft" (S. 180) betrifft, so ist darauf hinzuweisen, daß in unserer Untersuchung offengelassen wurde, ob eine An- gebotserhöhung bei gegebener Produzentenzahl oder durch Hinzutreten neuer Pro- duzenten erfolgt. Sollte sich die Kritik allein gegen die Annahme konstanter Grenz- kosten richten, so ist das Urteil „nicht statthaft" - ähnlich wie oben die Charakteri- sierung „nahezu unzulässig" - wohl nicht angebracht, um so weniger, als wir auf S. 11 ausdrücklich auf die Modifikationen hinweisen, die sich bei steigenden Kosten ergeben, und in der Fußnote auf der gleichen Seite schreiben: „Wir legten dieser Untersuchung zunächst konstante Kosten zugrunde, um soweit wie möglich im Rahmen der Annahmen zu bleiben, die gewöhnlich in der Theorie der Zoll- und Steuerunion gemacht werden".

6. Weber bringt die folgenden Sätze aus unserer Abhandlung (Weber, S. 181; Andel, S. 12f.): „1. Im Gegensatz zu Zöllen bewirken e (= Ausgaben im oben definierten Sinn, also mit Wirkung zugunsten der Produzenten) keine internatio- nalen Preisunterschiede für gleiche Produkte. Dies hat zwei Konsequenzen:

a) Während in einer Zollunion A und B veranlaßt werden, eher in A und B als in W zu verkaufen (mit Ausnahme solcher Produkte, für die in W keine Zölle er- hoben werden) bzw. zu kaufen (mit Ausnahme solcher Produkte, deren Einfuhr in die Zollunion zollfrei ist), sind solche Wirkungen mit einer Ausgabenunion nicht verbunden.

b) In einer Ausgabenunion ist im Vergleich zur Zollunion mehr Raum sowohl für Handelsvermehrung als auch für Handelsablenkung, weil eu nicht nur die Wett- bewerbsposition von A und B innerhalb der Union, sondern auch in W berühren."

Weber nimmt dazu wie folgt Stellung: „Hier ist doch in Punkt a gesagt, daß in einer Ausgabenunion keine so starken handelablenkenden und handelvermehren- den Tendenzen entstehen; im Punkt b dagegen das genaue Gegenteil" (S. 181).

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Diese Interpretation ist falsch. Unter a) wird lediglich behauptet, daß die Schaffung einer Ausgabenunion nicht dazu führt, daß die inländischen Produzenten, wie das nach Errichtung einer Zollunion der Fall ist, auf dem Binnenmarkt eine Präferenz genießen, die sie auf den Märkten der Nichtmitgliedstaaten nicht besitzen. Die von Weber unterstellte Aussage ist in unserer Behauptung nicht enthalten.

Norbert Andel

Klaus Tiepeimann: Die Problematik der Vermögensteuer. Finanzwissen- schaftliche Forschungsarbeiten, Neue Folge, Heft 26, hrsg. v. G. Schmöl- ders. Berlin 1963. Duncker & Humblot. 114 Seiten.

Seit langer Zeit fehlt eine monographische Arbeit über die Vermögensteuer. Insofern füllt die vorliegende Untersuchung eine Lücke in der deutschen finanz- wissenschaftlichen Literatur. Der Verfasser arbeitet im ersten Kapitel die Merkmale der Vermögensteuer heraus, skizziert dann ihre historische Entwicklung und gelangt schließlich zu den Schwerpunkten seiner Arbeit: der kritischen Darstellung der ver- schiedenen Begründungsversuche, der Bewertungsproblematik und der Tarif- gestaltung. Dabei ist die Diskussion überwiegend am geltenden Vermögensteuerrecht der Bundesrepublik orientiert. Der Verfasser hat es verstanden, den Leser eindring- lich auf die erheblichen Schwächen in der Konstruktion der deutschen Vermögen- steuer hinzuweisen. Deshalb ist die vorliegende Veröffentlichung nicht allein für den Studierenden der Finanzwissenschaft, sondern auch für diejenigen wertvoll, die sich mit der aktuellen Finanzpolitik zu befassen haben.

So nützlich aber die Arbeit Tiepelmanna auch ist, so verspricht doch ihr Titel mehr als die Ausführungen halten. Denn „Die Problematik der Vermögensteuer** deutet auf Vollständigkeit hin. Stattdessen ist die Studie im wesentlichen empirisch orientiert und beschränkt sich auf - gewiß wichtige - Einzelprobleme der deutschen Vermögensteuer. Über einige ausländische Vermögensteuern findet der Leser nur wenige kursorische Bemerkungen (S. 24-27). Das Überwälzungsproblem ist über- haupt nicht systematisch erörtert worden. Lediglich einige apodiktische Sentenzen problematischen Inhalts sind hie und da eingestreut (z.B. S. 82f., 85, 97). Die Frage der Elastizität der Vermögensteuer wird mit einem Satz abgetan (S. 109). Diese Anmerkungen mögen genügen, um zu zeigen, daß die vorliegende Arbeit keineswegs ihrem gewichtigen Titel gerecht wird» Allenfalls könnte sie den Leser darüber infor- mieren, wie der Verfasser „die Problematik der Vermögensteuer** sieht. Der ange- deutete Mangel hätte sich leicht vermeiden lassen, hätte Tiepeimann der modernen und auch der ausländischen Literatur mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Das ohne- hin etwas spärliche Literaturverzeichnis weist nicht mehr als ein gutes Dutzend moderner Publikationen auf. Als einziges fremdsprachiges Buch werden die Selig- manschen „Essays** von 1921 - dazu in einer nicht eben verständlichen Beziehung zu den Ausführungen des Verfassers - zitiert. Weder Kolms* Artikel im Handwörter- buch der Sozialwissenschaften (11. Bd., 1961) noch etwa Zeiteis Untersuchung über die Steuerlastverteilung in der Bundesrepublik finden Beachtung, geschweige die amerikanische Fachliteratur, auch wenn sie sich, entsprechend der Konstruktion der „Property Tax**, die vornehmlich den „site value** erfaßt, auf die Besteuerung von Grund und Boden konzentriert.

Drei wichtige Fragen zeichnen sich in der vorliegenden Veröffentlichung ab: die Rechtfertigung der Vermögensteuer, die Bewertung der verschiedenen Vermögens- arten und die Tarif gestaltung. Gegen die „Fundustheorie** nimmt der Verfasser Stellung für das Argument, das Vermögen an sich stelle bereits einen „der Sachlogik gemäßen** (S. 38) Ausdruck steuerlicher Leistungsfähigkeit dar (S. 34ff. u. passim). Dieses eindeutige Urteil, das vermutlich auch durch die Erörterung der „preußischen Ergänzungssteuer** geprägt wurde (S. 27 ff.), ist keineswegs so klar, wie es sich der Verfasser wünscht; das gleiche kann natürlich auch von der Fundustheorie gesagt

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