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Österreich – Einwanderungsland wider Willen? Prof. Heinz Fassmann Universität Wien

Österreich – Einwanderungsland wider Willen?

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Österreich – Einwanderungsland wider Willen?. Prof. Heinz Fassmann Universität Wien. 1. Vorbemerkung. Österreich ist ein Einwanderungsland nicht selbst verordnet, aber de facto; Selbstverständnis hat das noch nicht akzeptiert (Begrifflichkeiten, historisches Selbstbild); - PowerPoint PPT Presentation

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Österreich – Einwanderungsland wider Willen?

Prof. Heinz Fassmann

Universität Wien

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1. Vorbemerkung

Österreich ist ein Einwanderungsland nicht selbst verordnet, aber de facto; Selbstverständnis hat das noch nicht akzeptiert

(Begrifflichkeiten, historisches Selbstbild); Politik hat diese Tatsache auch nicht offensiv vermarktet

(Abwehrreflexe gegen das Thema; offizielle Zuwanderungsquote versus reale Entwicklung).

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Österreich ist ein Einwanderungsland, weil Natürliche Bevölkerungsbilanz +- Null ist, aber Wirtschaft rascher wächst als Produktivität und AZV

Nachfrage nach Arbeitskräften steigt; Sektorale Nachfrage nicht durch das inländische

Arbeitskräfteangebot gedeckt werden kann (Tourismus, Baugewerbe, Pflegeberufe);

Migrationskontrolle niemals lückenlos erfolgen kann (DDR).

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2. Phasen der Zuwanderung

1. Nachkriegszeit 1945-1960 Erhebliche Zuwanderung, aber nicht als “normale”

Migration gesehen - displaced persons, Flüchtlinge, die von Österreich aufzunehmen sind. 1956 politische Flüchtlinge aus Ungarn, Sudetendeutsche

aus Böhmen und Mähren, Gotscheer Deutsche aus Slowenien;

VZ 1961: ausländische Bev. 102,000 (1.4 %), ausländische Arbeitskräfte: 20,000

Migration folgte nicht dem ökonomischen Push- und Pullmuster, keine Migrationspolitik wurde entwickelt;

In der öffentlichen Wahrnehmung, Migration war kein Thema des Wiederaufbaus.

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2. Gastarbeiterwanderung bis 1973 Verbreiterung des nationalen Arbeitsmarktes

Wachsende Wirtschaft bei Vollbeschäftigung (ALQ: 3%) und sinkendem inländischen AKangebot;

Geregelte Anwerbeabkommen mit Spanien (1962), Jugoslawien, Türkei; Rotationssystem bei Primat der Inländerbeschäftigung;

Zahlen: foreign pop. 1963: 107,000 1973: 303,000 (+183%); foreign labour force 1963: 21,000 1973: 227,000

(+980%)

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foreign population foreign labour force Yugoslavia Turkey

intermediate phase III

intermediate phase I intermediate phase II new normality establishednormality

Intermediate phase I: From the beginning of guest worker immigration until 1973

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Zuwanderung war kein öffentliches Thema, die Interessen der Unternehmer dominierten;

Die Gastarbeiter wurde willkommen geheißen und wurden als Quelle zusätzlichen Wirtschaftswachstum gesehen;

Verdrängugn ging leicht: Unterbringung Behelfswohnung, Stadtrand, Baustelle; nur Männer, keine gesellschaftliche Sichtbarkeit;

Erst als die erste ökonomische Krise auftrat, änderte sich die öffentliche Meinung drastisch.

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3. Anwerbestopp und Familiennachzug 74-84 Erdölpreiskrise und Ende der Hochkunjunktur; Zuwanderung wurde zu einem öffentlichen Thema, die

Interessen der inländischen Arbeitnehmer standen im Vordergrund;

Gastarbeiter nun als Belastung für einen Prozess der Readjustierung des AM gesehen; Migrationspolitik war abermals AM-politik (Förderung der Rückwanderung);

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Aber: Anwerbestopp und Rückwanderung waren Signale sich in Österreich zu verfestigen; eine zirkuläre Migration mutiert zu einer Einwanderung; Familiennachzug wird wichtig.

Figures: foreign pop. 1974: 311,000 1984: 296,000 (-5%) foreign labour force 1974: 222,000 1984: 139,000 (-

37%)

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foreign population foreign labour force Yugoslavia Turkey

intermediate phase III

intermediate phase I intermediate phase II new normality establishednormality

Intermediate phase II, 1974-1984: Stagnation, return migration and family reunification

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3. Neue Zuwanderung und beginnende Abschottung 1985-94

Außergewöhnliche Umstände (wachsende Wirtschaft, Fall des Eisernen Vorhanges Kriege in Kroatien (91-95) und Bosnien-Hercegovina (92-95)

Zunahme des Arbeitskräfteangebots ohne aktive Rekrutierung (Asylwerber, Kriegsflüchtlinge, Arbeitstouristen)

Figures: foreign pop. 1985: 301,000 1994: 669,000 (+122%) foreign labour force 1985: 140,000 1994: 290,000

(+107%)

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Intermediate phase III, 1985-1994: Re-immigration and walling off by law

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intermediate phase III

intermediate phase I intermediate phase II new normality establishednormality

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Migration wurde ein extrem wichtiges politisches Thema; Öffentliche Wahrnehmung war gekennzeichnet durch das

Gefühl „wir werden überflutet“; tatsächliche Zunahme der ausländischen Bürger und der urbanen Konzentration;

Die FPÖ erhöht ihren Stimmenanteil von 5% (1986) to 30%, 1992 wurde das Volksbegehren „Österreich zuerst“ gestartet; das „Lichtermeer“ war die zivilgesellschaftliche Antwort;

In der Folge wurde das Asylgesetz verschärft und erstmals ein Niederlassungsgesetz verabschiedet, welches Elemente einer Zuwanderungskontrolle enthielt (Quote, Antrag vor Einreise)

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4. Stabilisierung auf hohem Niveau Familienzusammenführung als ein Echo auf die hohe

Zuwanderung Anfang der 90er Jahre und die später erfolgte Einbürgerung;

Figures: foreign pop. 1995: 677,000 2002: 743,000 (+9%) foreign labour force 1995: 300,000 2002: 334,000

(+11%)

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‘New normality’, 1995-2002: Stagnation on a high level

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intermediate phase III

intermediate phase I intermediate phase II new normality establishednormality

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Migration ist weiterhin ein wichtiges Thema, aber die öffentliche Meinung ist resistenter geworden gegenüber simplen Parolen (Fall Zogaj macht mich skeptisch);

Verlagerung der Debatte von Zuwanderung zum Islam; Der Gesetzgeber hat 2005 mit dem Fremdenrechtspaket

eine umfassende Neuregelung vorgenommen (Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) Kontrolle der Zuwanderung aus Drittsaaten; Verordnete Integrationsmaßnahmen (language courses,

history courses); Klare Unterscheidung zwischen Asyl, Aufenthalt und

Niederlassung

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3. Strukturmerkmale

1. Bestand an Ausländern Von den 8.182.000 Einwohnern Österreichs (LFS

2006) Haben rund 1.150.000 ihren Geburtsort im Ausland

(15%); Haben rund 10% bzw. 790.000 keine österreichische

Staatsbürgerschaft; Zwei Unschärfen: im Inland geborene Ausländer, im

Ausland geborene Inländer

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2. Herkunft die Hälfte der ausländischen Wohnbevölkerung

stammt aus dem ehemaligen Jugoslawiens (328.300 oder 45%) bzw. 130.100 Personen bzw. 18% aus der Türkei;

19% aus der EU15 und 13% aus den neuen MS der EU-27; stark steigend

Rest aus aller Herren Länder;

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Abbildung: Verteilung der Zuzüge ausländischer Staatsangehöriger 1996-2000

Deutschland

Polen

Ex-Jugos-lawien

Ex-CSFR

Ungarn

Türkei

Afrika

Asien

Nord- undSüdamerika

Sonstige EU

SonstigeMOEL-Staaten*)

Sonstiges Europa

Polen

Ungarn

Türkei

Asien

Afrika

Sonstige EUDeutschland

Ex-Jugos-lawien

Ex-CSFR

Nord- undSüdamerika

SonstigeMOEL-Staaten*)

Sonstiges Europa

Zuzüge:

0,5 mm = 2.500 Personen

1,0 mm = 5.000 Personen

Wegzüge:

0,5 mm = 2.500 Personen

1,0 mm = 5.000 Personen

Verteilung der Zuzüge ausländischer Staatsangehöriger 1996 - 2000(Jahresdurchschnitt)

Verteilung der Wegzüge ausländischer Staatsangehöriger 1996 - 2000(Jahresdurchschnitt)

Q: STATISTIK AUSTRIA; Wanderungsstatistik 1996 - 2000. - *) Zu den sonstigen MOEL-Staaten geh ören: Albanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauenund Rumänien.

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3. Altersstruktur Die ausländische Wohnbevölkerung ist jünger als die

inländische Altersgruppe Ö Ausländer 0 - 15 17 20 15-60 61 73 60 + 22 7

Aber: Differenzierung nach Herkunft

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4. Verteilung in Österreich sehr ungleich; abhängig von

Struktur der Industrie Vorhandensein eines ethnischen Netzes (Pforte

„Familiennachzug“) Landschaftlicher Attraktivität

Absolute Zahl: W (300.000), OÖ (102.200), NÖ (95.800)

Relativer Anteil an der Bevölkerung: W (16%), V (14%), S (12%) K. (6%), Stmk. (5%) und B.(5%)

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5. Berufstätigkeit - soziale Stellung Heterogenität der Ausländerbeschäftigung: Sanduhr-

Modell Ex-Yu + Türkei: 75% Hilfs- und angelernte Arbeiter EU + Nordamerika: 45% leitende Angestellte oder

Selbständige Dieses Muster erweist sich als zeitlich und generational

stabil: Vererbung der schlechten Schulausbildung Gläserne Barrieren und die Selbsterfüllung von

Vorurteilen

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6. Berufstätigkeit - sektorale Verteilung Hohe Konzentration auf 6 Branchen

Bauwirtschaft, Tourismus, Handel plus Reparaturwesen, unternehmensorientierte Dienste, Erzeugung und Verarbeitung von Metallen sowie Verkehr und Nachrichtenübermittlung.

3-D-Branchen: dirty, danger, dreadful Spezifische Kennzeichen: wenig Geld, flexible Zeit,

geringes Prestige

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Schwierige und komplexe Materie gebe Beispiele 4.1 NAG

Neuregelung des Zuwanderungsrechts unterscheidet grundsätzlich zwischen Aufenthalt und

Niederlassung. Aufenthalt = vorübergehend und befristet Niederlassung = nach 5 Jahren Aufenthalt mit

Dauercharakter Unterscheidet zwischen EWR-Bürgern und

Drittstaatsangehörigen

4. Rechtliche Neuorientierung

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EWR-BürgerInnen Recht auf Freizügigkeit, nur Dokumentation in Form einer

Anmeldebescheinigung (3 Monate nach Niederlassung) Drittstaatsangehörige

Aufenthalt quotenfrei auf ein Jahr befristet Zweckorientiert: Rotationsarbeitskraft,

Betriebsentsandter, Selbständiger, Künstler, Sonderfälle

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Niederlassung quotenpflichtig zunächst auf ein Jahr befristet Zweckorientiert: Schlüsselkraft, unbeschränkter oder

beschränkter Arbeitsmarktzugang, Angehöriger. Nach 5 Jahren „Daueraufenthalt-EG“

Niederlassung quotenfrei Familienangehörige (EhegattInnen und minderjährige

unverheiratete Kinder) von EWR-BürgerInnen zunächst auf ein Jahr befristet nach 5 Jahren „DA – Familienangehöriger“

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NAG regelt Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels Abs. Versagungsgründe (Aufenthaltsverbot,

Ausweisung, Überschreitung der Dauer des visumfreien Aufenthalts, Umgehung der Grenzkontrolle, Aufenthaltsehe oder -adoption)

allgemeine Voraussetzungen (freier Quotenplatz, Eingehen der IV)

speziellen Voraussetzungen (ortsübliche Unterkunft, Krankenversicherungsschutz, regelmäßige Einkünfte: €726/€1.091

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Neuregelung der IV zwei Module: M1 Alphabetisierung von

Drittstaatsangehörigen (75 E), M2 Erlernung der deutschen Sprache und Elemente der Landeskunde (300 E)

Befreit sind Kinder > 9 Jahre, Personen auf Grund eines amtsärztlichen Attests

Die IV gilt als erfüllt, wenn Schulabschluss mit positiver Deutschnote, allgemeine Universitätsreife, Schlüsselkraft

Kurskosten von M1 bis zu 375 Euro ersetzt, M2 750 Euro

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4.2 Asylgesetz 2005 Regelt Aufnahme von Flüchtlingen und polit. Asyl (GFK)

Zielrichtung Beschleunigung der Verfahren; Bei klaren Zuständigkeiten (Dublinverfahren, Eurodac-

Treffer) kann (Einzelfallprüfung und Verhältnismäßigkeit) Schubhaft verhängt werden;

explizite Mitwirkungsverpflichtungen; Beschleunigte Asylverfahren bei „negativer

Prognoseentscheidung“ hinsichtlich Asyl

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4.3 Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle Staatsbürgerschaft als Abschluss einer gelungenen

Integration eines Fremden Nach 30 Jahren Anspruch, nach 10 Jahren tatsächlicher

Aufenthalt (Unterbrechung < 2 J) Verleihungsvoraussetzungen (bejahende Einstellung zu Ö,

keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Lebensunterhalt) Verleihungshindernissen (Aufenhaltsverbot, Naheverhältnis

extremistischer Gruppierung) bundesweit einheitliches Mindestniveau: Sprache,

Geschichte, polit. System

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4.4 Ausländerbeschäftigungsgesetz unterwirft unselb. Beschäftigung der

Bewilligungspflicht Formen der Zulassung

Beschäftigungsbewilligung: erstmalige Beschäftigung; keine Quote, daher nur Pers. mit Aufenthaltstitels (Familienang., EU)

Arbeitserlaubnis nach einem Jahr erlaubter Beschäftigung innerhalb der letzten 14 Monate

Befreiungsschein:5jähriger Beschäftigung (2. Generation, wenn letztes PSjahres in Ö)

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Saisonkräfte befristete, nicht verlängerbare Beschäftigungsbewilligung

(Saisonierregelung) durch Verordnung festgelegte Kontingente

(Ministerverantwortung); Beschäftigungsbewilligungen mit einer maximalen

Geltungsdauer von 6 Monaten Person darf bei einem Arbeitgeber wiederholt angestellt

werden, nach einem Jahr Beschäftigung aber Pause von 2 Monaten

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Schlüsselkraft Mindestentlohnung von 60% der

Höchstbeitragsgrundlage (2007: 2.304,-- €) sowie Führungskraft, Uniausbildung oder sonstiges.

Ausnahmen EWR (Übergangsbestimmungen) Top-Manager (4.608 Euro monatl) Wissenschaftler und Forscher

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Quotensystem; Schnittstelle zum NAG Schlüsselkraftquote Familiennachzugsquote Mobilitätsquote: Drittstaatsangehörige, in einem anderen

EU-Staat niedergelassen; Zweckwechslerquote: Drittstaatsangehörigen nach

Familienzusammenführung zum Zweck der Arbeitsaufnahme.

Privatierquote: Drittstaatsangehörige ohne Arbeitsaufnahme (wenn ca. 1.500 Euro monatl.)

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5.Ausblick

Österreich wird ein „reifes“ Einwanderungsland; Rechtlich differenziertes System der Kontrolle und

Selektion; Einen Common Sense über die grundsätzliche

politische Ausrichtung; Herausforderungen

Schwierige Trennung von „Wirtschafts“- und GFK-Flüchtlingen;

Schwieriger Interessensausgleich zwischen „mehr“ (WKÖ, IV) und „weniger“ (AK, ÖGB)

Schwierige öffentliche Vermittlung, dass Zuwanderung langfristig konstitutiv für Ö ist