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s Sparkasse Wittenberg 30.09.2019 Seite: 1 von 59 Offenlegungsbericht der Sparkasse Wittenberg Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2018

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Offenlegungsbericht

der Sparkasse Wittenberg

Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2018

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 3

1 Allgemeine Informationen 4

1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4

1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4

1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4

1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5

1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6

2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 Abs. 1 CRR) 6

2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 12

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 14

3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 14

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalin-strumente 15

3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 15

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 16

5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 18

6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 20

6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 20

6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 25

7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 28

8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 33

9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 35

10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 37

11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR 38

12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 39

13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 40

14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 41

15 Verschuldung (Art. 451 CRR) 43

Anlage 1 - Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen

Kapitalinstrumente zu 3.2 des Offenlegungsberichtes 46

Anlage 2 - Art und Beträge der Eigenmittelelemente zu 3.3 des

Offenlegungsberichtes 54

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Abkürzungsverzeichnis

a. F. Alte Fassung

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

CRR

ECA

ECAI

EWB

EWR

Capital Requirements Regulation

Exportversicherungsagentur

aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingagentur

Einzelwertberichtigung

Europäischer Wirtschaftsraum

GuV Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

InstitutsVergV

Handelsgesetzbuch

Institutsvergütungsverordnung

k. A.

KMU

keine Angabe (ohne Relevanz)

kleine und mittlere Unternehmen

KSA Kreditrisiko-Standardansatz

KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)

MaRisk

OGA

PWB

Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute

Organismen für gemeinsame Anlagen

Pauschalwertberichtigung

SolvV Solvabilitätsverordnung

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1 Allgemeine Informationen

1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise

Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstat-

tung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 be-

steht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen

Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikoma-

nagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule ver-

folgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Infor-

mationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.

In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar

2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales

Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenle-

gungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben

ablösen. Die bislang in § 7 der InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergü-

tungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die Sparkasse Wittenberg ist im Sinne des

§ 17 der InstitutsVergV nicht als bedeutendes Institut einzustufen. Ihre Bilanzsumme hat im Durch-

schnitt der jeweiligen Stichtage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 3 Mrd. Euro nicht

erreicht oder überschritten. Somit besteht für die Sparkasse Wittenberg gemäß § 16 Abs. 2 der Insti-

tutsVergV keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik gemäß Artikel 450 CRR öffentlich zu-

gänglich zu machen.

Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Melde-

stichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kre-

ditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.

1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)

Qualitative Angaben

Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung

gemäß Art. 431, 436 CRR sowie § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG.

• Die Offenlegung der Sparkasse Wittenberg erfolgt auf Einzelinstitutsebene.

• Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen

nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einze-

linstitutsbezogen.

Für unser Tochterunternehmen, das den Erwerb von Grundstücken und Immobilienanlagen betreibt,

haben wir aufgrund der Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 CRR in Verbindung mit

§ 31 Abs. 3 KWG von der Konsolidierung abgesehen.

1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)

Die Sparkasse Wittenberg macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR Gebrauch, be-

stimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offen-

legung auszunehmen.

Folgende Ausnahmen wurden angewendet:

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• Bei der PWB und bei Eingängen auf abgeschriebenen Forderungen wurde auf die Aufteilung bzw.

eine pauschale Zuordnung auf Branchen verzichtet.

Folgende Offenlegungsanforderungen der CRR haben aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Witten-

berg:

• Art. 438 Buchstabe b) CRR: Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 Abs. 1

Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.

• Art. 438 Buchstabe c) bis f) CRR: Keine Offenlegung des CVA-Risikos (Anpassung der Kreditbewer-

tung bei OTC-Derivaten) von der Aufsicht gefordert.

• Art. 441 CRR: Die Sparkasse Wittenberg ist kein global systemrelevantes Institut.

• Art. 449 CRR: Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.

• Art. 452 CRR: Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zu-

grunde gelegt.

• Art. 454 CRR: Die Sparkasse Wittenberg verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für opera-

tionelle Risiken.

• Art. 455 CRR: Die Sparkasse Wittenberg verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.

1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)

Die offen zu legenden Informationen gemäß Art. 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse

Wittenberg veröffentlicht.

Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der

Homepage der Sparkasse Wittenberg jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenle-

gungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.

Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Wit-

tenberg. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 Abs. 1 Satz 3 CRR einen Hin-

weis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.

Der Lagebericht der Sparkasse Wittenberg wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)

Gemäß Art. 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens

einmal jährlich offen gelegt werden.

Die Sparkasse Wittenberg hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-

Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise

zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Wittenberg hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung

ausreichend ist.

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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)

2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 Abs. 1 CRR)

Struktur und Organisation der einschlägigen Risikomanagement-Funktion

Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch

die Mitarbeiter der Abteilungsdirektion Unternehmensplanung/Risikocontrolling (AD UP/RC) wahrge-

nommen. Die AD UP/RC untersteht dem Marktfolgevorstand und ist damit von den Bereichen getrennt,

die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Ab-

teilungsdirektor der AD UP/RC. Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopoliti-

schen Entscheidungen des Vorstands zu beteiligen. Zu diesen Entscheidungen gehören u. a. die Ent-

wicklung der Risikostrategie und von der Geschäftsstrategie abweichende Geschäfte. Die Aufgaben

der Risikocontrolling-Funktion umfassen insbesondere die Ausgestaltung eines Systems zur Begren-

zung der Risiken sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und Risikocon-

trollingprozesse. Darüber hinaus ist die AD UP/RC verantwortlich für die Durchführung der Risikoinven-

tur, die Einrichtung und Weiterentwicklung des Systems von Risikokennzahlen, der Risikofrüherken-

nungsverfahrens, die laufende Überwachung der Risikosituation der Sparkasse und der Risikotragfä-

higkeit sowie die Einhaltung der eingerichteten Risikolimite.

Risikoerklärung

Die Anforderungen und Informationen nach Art. 435 Abs. 1 Buchstaben a) bis f) CRR sind ebenfalls

Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2. Der Lagebe-

richt wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 Abs. 1 Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanage-

mentverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der

Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungs-

punkt 3.2 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige

Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach

Art. 435 Abs.1 Buchstabe f) CRR dar.

Auszug aus dem Lagebericht der Sparkasse Wittenberg für das Jahr 2018: Gliederungspunkt 3.2

„3.2 Chancen- und Risikobericht

3.2.2 Risiken

Die Sparkasse Wittenberg unterliegt als Marktakteur und Objekt des Wirtschaftslebens einer Vielzahl von Einflüssen, aus der sich Risiken für die Entwicklung der Ertragslage (strategische Risiken) ergeben können. Die im Prognosebericht genannten Indikatoren werden sich auch auf die wirtschaftliche Ent-wicklung im Landkreises Wittenberg niederschlagen. Auch der anhaltende Bevölkerungsschwund und die demografische Entwicklung bergen Risiken für die zukünftige Entwicklung.

Weitere nennenswerte Risiken sind insbesondere:

• ein nachhaltiges Verharren der Renditen auf dem derzeitigen Niedrigzinsniveau, mit weiteren Belastungen für das Zinsergebnis aus dem Aktivgeschäft,

• eine Verflachung der Zinsstrukturkurve, sodass die Möglichkeit zur Generierung von Zinserträ-gen aus der Fristentransformation weiter eingeschränkt wird,

• unerwartete Belastungen für das Zinsergebnis und das Bewertungsergebnis im Wertpapierge-schäft durch eine von unserer Prognose abweichenden Erhöhung des Marktzinsniveaus,

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• Bewertungsrisiken im Depot A bei einem Wiederaufflammen der Schuldenkrise und damit ein-hergehenden Spreadausweitungen,

• Absinken der Zinsmargen in Folge eines sich verschärfenden Wettbewerbs im Kundengeschäft,

• unerwartete Verluste im Kreditgeschäft in Folge einer ungünstigen Entwicklung der wirtschaftli-chen Rahmenbedingungen bzw. durch

• potentielle Sicherheitenabwertungen aufgrund einer negativen Entwicklung des regionalen Im-mobilienmarktes,

• Unterschreitung der Planzahlen für den Absatz von Finanzprodukten (Vertriebsrisiko)

• weiter zunehmende Verwaltungsaufwendungen aus der Umsetzung der aufsichts-rechtlichen und verbraucherrechtlichen Anforderungen bzw. Rechtsprechung und

• über die Erwartung hinausgehende Tarifsteigerungen, die zu erhöhten Personalaufwendungen führen.

Die Sparkasse geht im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts kontrolliert Risiken ein. Nicht alle die-se Risiken lassen sich in ihren möglichen Auswirkungen sinnvoll quantifizieren bzw. in entsprechenden Szenarien simulieren. Auch hätte ein vermehrtes Eintreten bestimmter Risiken Auswirkungen auf die geschäftsstrategische Ausrichtung der Sparkasse bis hin zur Veränderung des Geschäftsmodells.

Die quantifizierbaren Risiken werden neben der laufenden Prognose auch in einer Vorausschau für das folgende Geschäftsjahr, sowohl in der mittelfristigen Unternehmensplanung als auch im Risikoszenario dem zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotential gegenübergestellt.

3.2.3 Risikosteuerung im Allgemeinen

Die vom Vorstand festgelegte Risikostrategie fixiert die Grundsätze und Rahmenbedingungen des Risi-kosteuerungssystems. Im Rahmen der Risikoinventur gemäß MaRisk werden die Risiken jährlich neu beurteilt. Im Ergebnis werden Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Beteiligungs- und operationel-le Risiken als wesentlich angesehen.

Die Steuerung der Risiken erfolgt anhand vom Vorstand vorgegebener Limite, um mögliche negative Auswirkungen auf das Risikodeckungspotential der Sparkasse zu beschränken. Die Abteilungsdirektion Unternehmensplanung/Risikocontrolling (AD UP/RC), die organisatorisch von den Marktbereichen ge-trennt ist, überwacht die Einhaltung dieser Limite. Über die Ergebnisse wird quartalsweise im Rahmen des Risikoreports berichtet. Dieser Report wird dem Verwaltungsrat präsentiert. Die Sparkasse verfügt über eine wirksame Risikofrüherkennung.

Der Risikomanagement- und -controllingprozess ist im Organisationshandbuch der Sparkasse doku-mentiert. Er entspricht § 25a KWG, den MaRisk sowie sonstigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und wird regelmäßig überprüft, beurteilt bzw. aktualisiert. Die Interne Revision unterzieht die Risikosysteme im Rahmen ihres Prüfungsplanes einer regelmäßigen Überprüfung.

3.2.4 Risikolimitierung

Die eingegangenen Risiken werden von der Sparkasse mittels eines GuV-orientierten Risikotragfähig-keitskonzepts in Verantwortung der AD UP/RC überwacht.

Das Risikodeckungspotential setzt sich aus dem Planergebnis und den vorhandenen Reserven zusam-men und beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 189,1 Mio. Euro. Damit sind zuerst die Mindestkapi-talanforderungen nach CRR (Säule I-Risiken) abzudecken. Das danach verbleibende Risikodeckungspo-tential steht im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung zur Unterlegung der wesentlichen Risiken (Säule II) zur Verfügung.

Im Rahmen seiner Risikoneigung hat der Vorstand ein Risikolimit vom freien Risikodeckungspotential - oberhalb der gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen zuzüglich eines SREP-Zuschlags - zur Verfü-gung gestellt. Dieses Risikotragfähigkeits-Limit dient zur Unterlegung der ermittelten Risiken. Zusätz-lich werden für alle Risikoarten, auch übergreifend, regelmäßige Stress-Tests durchgeführt.

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3.2.5 Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko bezeichnet die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen durch den Geschäftspartner. Es umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko aus direkten Kundenverbindungen auch die Emittenten- und Kontrahentenrisiken aus den Wertpapierei-gengeschäften. Sowohl im Kundenkreditgeschäft als auch bei den Kontrahenten und Emittenten im Wertpapiereigengeschäft begrenzt die Sparkasse das Adressenausfallrisiko durch sorgfältige Auswahl der Kreditnehmer und Handelspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung gemäß hausin-terner Festlegungen sowie durch strategische Vorgaben.

Die Adressenausfallrisiken werden mittels interner Ratings regelmäßig überwacht, diese sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren. Die Sparkas-se verwendet für die internen Ratings die Verfahren der S-Rating- und Risikosysteme GmbH (SR). Es kommen im Speziellen die Verfahren KundenKompaktRating, KundenScoring, StandardRating und Im-mobilienGeschäftsrating zum Einsatz. Im Einzelfall werden auch Verfahren von Landesbanken ange-wendet.

Die Risikoabschirmung erfolgt zum einen durch Einzelwertberichtigungen des ungesicherten Teils des Kundenobligos. Sicherheitenwerte werden im Wesentlichen nach den Grundsätzen der BelWertV ermit-telt. Zum anderen werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Externe Ratings sind die Basis für die Risikosteuerung im Wertpapiereigengeschäft. Es werden grund-sätzlich die externen Ratings anerkannter Ratingagenturen verwendet. Das aus dem Portfolio an Kon-trahenten und Emittenten ermittelte Risiko ist auf Grund der hohen Anforderungen an die Qualität der Handelspartner vertretbar.

Neben der aus den Ratings abgeleiteten Risikostruktur hat die Sparkasse Richtgrößen und Parameter zur Steuerung der Größen-, Branchen- und Sicherheitenstruktur etc. aufgestellt, die regelmäßiger Be-standteil der Risikoberichterstattung sind. Aufgrund der herausragenden Bedeutung von Grundpfand-rechten für die Sparkasse wird bei dieser Sicherheitenart ein Konzentrationsrisiko gesehen.

Weitere Risikokonzentrationen auf Portfolioebene bestehen im Bereich der Adressenausfallrisiken in der Branche Kreditinstitute, im Speziellen innerhalb der S-Finanzgruppe, welche unsere Hauptgeschäfts-partner für Wertpapiereigengeschäfte sind. Risiken aus der Zugehörigkeit der Sparkasse zur S-Finanzgruppe hat die Sparkasse im Risikomanagementsystem durch entsprechende Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst. Mögliche Ertragsbelastungen werden in der Risikotragfähigkeits-berechnung für das Jahr 2019 berücksichtigt.

Die portfolioorientierte Risikomessung für das Kundenkreditgeschäft wird periodisch mittels Anwen-dung „Credit Portfolio View Kompakt“ der SR durchgeführt. Im Eigengeschäft werden Ausfallrisiken und Migrationsrisiken unter Verwendung der Rating-migrationsmatritzen der Ratingagentur Stan-dard&Poor‘s berechnet. Insgesamt werden die Adressrisiken mit einem Konfidenzniveau von 95% und einer Haltedauer von einem Jahr ermittelt. Die Ergebnisse werden anschließend auf die Haltedauer bis zum nächsten Bilanzstichtag bzw. dem Folgejahr skaliert.

Über die Adressenausfallrisiken wird regelmäßig im vierteljährlichen Risikoreport berichtet. Zusätzlich wird täglich die Limiteinhaltung bei den Adressenausfallrisiken des Wertpapiereigengeschäfts über-wacht. Für definierte wesentliche Sachverhalte der Adressenausfallrisiken erfolgen Ad-hoc-Meldungen.

Der Risikowert für Adressenausfallrisiken wird in die vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähig-keit einbezogen. Die Adressenausfallrisiken des Kunden- und Eigengeschäfts haben eine vergleichswei-se hohe Bedeutung für die Sparkasse, was sich im Risikowert zum 31. Dezember 2018 in Höhe von ins-gesamt 6,5 Mio. Euro widerspiegelt.

3.2.6 Marktpreisrisiken

Veränderungen von Marktpreisen können sich auf den Wert von Finanztiteln und Sachgütern negativ auswirken. Unter Marktpreisrisiken versteht die Sparkasse mögliche Verluste, die sich aus der Verände-rung der Marktpreise, wie z. B. den Zinssätzen, den Immobilienpreisen, den Aktienkursen oder sonstigen Preisen ergeben. Marktpreisrisiken steuert die Sparkasse mit dem Ziel, Ertragschancen wahrzunehmen, ohne die begrenzten Ressourcen an Risikokapital unangemessen zu belasten. Die Marktpreisrisiken der Eigenanlagen werden entsprechend der Vorgaben der MaRisk quantifiziert und überwacht.

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Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung mit einem Konfidenzniveau von 95% und einer Haltedauer von einem Jahr. Die Ergebnisse werden anschließend auf die Haltedauer bis zum nächsten Bilanzstichtag bzw. dem Folgejahr skaliert.

Die Ermittlung des handelsrechtlichen Verlustrisikos (Marktpreisrisiko) erfolgt täglich mittels Anwen-dung „SimCorp Dimension“. Die in Berichten zusammengefassten Ergebnisse werden dem Vorstand sowie den Fachbereichen vorgelegt. Zusätzlich werden vierteljährlich Szenariobetrachtungen durchge-führt, bei denen auch extreme Marktentwicklungen auf Tragbarkeit simuliert werden.

Zur Messung des Abschreibungsrisikos bedient sich die Sparkasse eines integrierten Rendite-Szenarios, dessen Messergebnis in seine Anteile aus Zinsänderung und Spreadänderung aufgeteilt wird. Für die zu Grunde liegenden Zinsszenarien und Spreads nutzt die Sparkasse die jeweils aktuell über einen Parame-terreport bereitgestellten Standardparameter der SR. Die Simulation erfolgt nach Verarbeitung in Vor-systemen im sog. Portal von msg Gillardon. Hierbei werden auch extreme Zinsänderungen berücksich-tigt.

Dem Zinsänderungsrisiko kommt eine besondere Bedeutung zu. Zur Analyse der Auswirkungen von Zinsänderungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf den Zinsüberschuss und das Bewertungsergebnis der Sparkasse wurden verschiedene Zinsszenarien definiert. Im Spreadrisiko wird die Möglichkeit der Veränderung von Credit-Spreads für alle Wertpapiere und Schuldscheindarlehen berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgt vierteljährlich. Den einzelnen Szenarien für einen dreijährigen Planungszeitraum liegen die erwartete Bilanzstruktur einschließlich der außerbilanziellen Zinspositionen, verschiedene Zinserwartungen und weitere Parameter (z. B. Ablauffiktionen, Neugeschäftszinsen, Positions- und Zinsabläufe) zu Grunde.

Die Sparkasse gliedert die Bilanzpositionen in festverzinsliche, variabel verzinsliche und sonstige, nicht zinstragende Positionen. Sie steuert ihr Zinsüberschussrisiko anhand des Modells der gleitenden Durch-schnitte für variabel verzinsliche Positionen. Das Festzinsgeschäft wird mittels Margenplanung betrach-tet. Dabei werden auch mögliche Bestandsumschichtungen aus variablen Einlagen in Festzinsprodukte im wieder ansteigenden Zinsniveau berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist mittels geeigneter Maß-nahmen an der Stabilisierung des Zinsüberschusses zu arbeiten, um die Sparkasse gegen Zinsschwan-kungen unempfindlicher zu machen.

Aktienrisiken und Immobilienrisiken werden anhand von statistischen Stichprobenwerten aus Verlust-zeitreihen des jeweils zu Grunde liegenden Indexes gemessen. Investmentfonds gehen in diese Analysen nach einem Durchschauansatz ein. Für die Quantifizierung von Immobilienpreisrisiken aus Immobilien-fonds wird der Benchmarkportfolioansatz für Immobilienfonds verwendet.

Im Rahmen der letzten Risikoinventur hat die Sparkasse im Hinblick auf Marktpreisrisiken Risikokon-zentrationen bei Zinsänderungsrisiken sowie Immobilien festgestellt.

Eine regelmäßige Berichterstattung wird sowohl in periodischer als auch in wertorientierter Sichtweise, in Form des aufsichtsrechtlich geforderten Zinsrisikokoeffizienten, vorgenommen. Während sich der Risikowert sämtlicher Marktpreisrisiken zum 31. Dezember 2018 auf 16,6 Mio. Euro beläuft, würde eine Zinserhöhung von 200 Basispunkten über Nacht einen Verzehr von 19,6 % der anrechenbaren Eigenmit-tel bedeuten. Dies verdeutlicht die hohe Bedeutung der Marktpreisrisiken für die Sparkasse.

3.2.7 Liquiditätsrisiken

Die Sparkasse muss täglich in der Lage sein, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Kenntnis über Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Fähigkeit, Verbind-lichkeiten zum Fälligkeitszeitpunkt problemlos ersetzen zu können, sind wichtige Komponenten bei der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der Bemessung der Liquiditätsreserven.

Durch das operative und strategische Liquiditätsmanagement ist die Sparkasse jederzeit in der Lage, frühzeitig Liquiditätsengpässe zu erkennen und auf mögliche Liquiditäts-schwankungen reagieren zu können.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten hat die Sparkasse Maßnahmen eingelei-tet, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die Hauptrefinanzierungs-quellen sind in der Regel die Kundeneinlagen und die Kreditlinien bei Landesbanken und anderen Kre-ditinstituten. Hinzu kommt die Möglichkeit der direkten Liquiditätsbeschaffung über die Spitzenfinan-zierungsfazilität bei der Bundesbank/EZB. Eine Übersicht liquidierbarer Vermögensgegenstände wird quartalsweise aktualisiert.

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Die Messung des Liquiditätsrisikos erfolgt gemäß den Vorgaben der CRR und der delVO-LCR. Unabhän-gig von der verbindlich vorgegebenen Mindestquote wurden Regelungen für Maßnahmen beim Errei-chen von internen Warnmarken bzw. Schwellenwerten getroffen.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Liquiditätserfordernisse waren stets erfüllt. Die Einhaltung der Vorgaben der CRR und der delVO-LCR war bisher jederzeit gegeben.

Im Rahmen des strategischen Liquiditätsrisikomanagements werden vierteljährlich Zahlungsstrombi-lanzen in Form von verschiedenen Szenarioanalysen für die Sparkasse erstellt, wobei ebenfalls das Por-tal von msg Gillardon sowie dessen Vorsysteme zum Einsatz kommen. Ziel ist die Einhaltung der Min-destwerte für das Verhältnis von Zahlungsmitteln zu Zahlungsverpflichtungen in einem vorgegebenen Zeitraum. Die Reichweite der Liquidität ohne zusätzliche Mittelaufnahmen am Interbankenmarkt (inkl. Liquidation Depot A) beträgt im Plan-Szenario mindestens 60 Monate. In den Stress-Szenarien ist Liqui-dität für 39 bzw. 36 Monate vorhanden bis die Zahlungsunfähigkeit eintreten würde. Dies ist ein ausrei-chend langer Zeitraum, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Der künftige Refinanzierungsbedarf wird ebenfalls auf Basis der Zahlungsstrombilanzen ermittelt. Au-ßerdem hält die Sparkasse in ausreichendem Maße zentralbankfähige Wertpapiere im Bestand, um die Gefahr eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses abzuwehren. Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken wird dem Vorstand vierteljährlich berichtet. Darin sind auch Informationen über die Ergebnisse des Liquidi-tätskostenverrechnungssystems der Sparkasse enthalten. Im Vergleich zu Adressenausfall- und Markt-preisrisiken ist die Ausprägung der Liquiditätsrisiken als gering anzusehen. Aufgrund der der nicht sinn-voll möglichen Begrenzung durch Risikodeckungspotential bleiben Liquiditätsrisiken im Risikotragfä-higkeitskonzept unberücksichtigt.

3.2.8 Beteiligungsrisiken

Die Sparkasse unterscheidet ihre Beteiligungen in folgende Kategorien:

• Verbundbeteiligungen, die kein strategisches Geschäftsfeld darstellen. Diese sind im Rahmen der Entscheidungen innerhalb der S-Finanzgruppe zu bewerten und zu dotieren.

• Kreditnahe Beteiligungen, die in der Sparkasse jedoch von untergeordneter Bedeutung sind.

Über die vorhandenen Engagements hinaus steht das Eingehen weiterer Beteiligungen derzeit nicht im Fokus der Überlegungen. Die Verbundbeteiligungen hat die Sparkasse im Rahmen der letzten Risikoin-ventur als Risikokonzentration identifiziert.

Die Berechnung des möglichen Verlustes erfolgt auf Basis der historisch beobachteten größten Ausfall-wahrscheinlichkeit der jeweiligen Ratingklasse, bereinigt um die Rückflussquote, die den jährlichen Ausfallstudien der Ratingagenturen Moodys und Standard&Poor‘s entstammen. Gegebenenfalls fließen auch die Ergebnisse aus Expertenschätzungen ein.

Über die Beteiligungsrisiken wird regelmäßig im vierteljährlichen Risikoreport berichtet, außerdem wer-den sie in die vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit einbezogen. Die Risiken aus der Zu-gehörigkeit der Sparkasse zur Sparkassen-Finanzgruppe hat die Sparkasse im Risikomanagementsys-tem durch entsprechende Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst. Mögliche Ertragsbelas-tungen werden in der Risiko-tragfähigkeitsberechnung für das Jahr 2019 berücksichtigt. Der Risikowert der Beteiligungsrisiken beläuft zum 31. Dezember 2018 auf 3,6 Mio. Euro und ist damit vergleichsweise gering bedeutend.

3.2.9 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als Ausdruck für die Gefahr von Schäden betrachtet, die in Folge der Un-angemessenheit bzw. des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Sparkasse begegnet den latenten operationellen Risiken prozessorientiert u. a. durch die Verwendung standardisierter Muster- bzw. rechtlich geprüfter Verträge, gezielte Aus- und Weiterbildung, dem Umfang, der Komplexität sowie dem Risikogehalt der Geschäfts-aktivitäten angepasste Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen, durch umfangreiche Maßnahmen zur IT-Sicherheit, einem risikoorientiertes Management der Outsourcingpartner sowie einem angemessenem Versicherungsmanagement. Als mögliche Risikokonzentrationen wurde hinsichtlich der Mitarbeiter ein hoher Krankenstand bei Epidemien und hinsichtlich der Infrastruktur ein Ausfall des Rechenzentrums der FI identifiziert.

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s Sparkasse Wittenberg

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Zur Identifizierung der wesentlichen operationellen Risiken (bedeutender Schadensfalle ab 50 TEUR) betreibt die Sparkasse Wittenberg ein zweistufiges Dokumentationsverfahren für Schadensfälle aus operationellen Risiken (ex post-Betrachtung). Unterscheidungskriterien hierfür sind die jeweilige Brut-toschadenshöhe in Euro sowie die Einschätzung der potentiellen Risiken durch die Fachabteilungen (ex ante-Betrachtung). Das Ziel der Schadensfalldokumentation ist die Sammlung und Auswertung der durch operationelle Risiken entstandenen Schäden. Sie ist ein wesentliches Instrument des OpRisk-Verantwortlichen im Institut. Sie dient als Informationsquelle der OpRisk-Berichterstattung und ist Grundlage für die Verhinderung betrügerischer Handlungen gemäß § 25 h KWG. Für definierte wesentli-che Sachverhalte der Operationellen Risiken erfolgen Ad-hoc-Berichterstattungen.

Das Risiko aus den Operationellen Risiken wird mittels „Basisindikatorenansatz“ ermittelt und zu 50% in die vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit einbezogen. Im Vergleich zu Adressenausfall- und Marktpreisrisiken ist die Ausprägung der Operationellen Risiken in der Sparkasse Wittenberg als gering anzusehen. Per 31. Dezember 2018 beläuft sich der Risikowert auf 3,3 Mio. Euro. Bedeutende Schadensfälle traten im Jahr 2018 nicht auf.

3.2.10 Zusammenfassung der Risikolage

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Sparkasse Wittenberg auch im Geschäftsjahr 2018 uneinge-schränkt in der Lage war, die eingegangenen Risiken zu tragen. Die Risikotragfähigkeit war stets durch die zur Verfügung gestellte Risikodeckungsmasse gegeben. Per Bilanzstichtag wurden alle schlagend gewordenen Risiken durch die Risikodeckungsmasse getragen. Durch eine vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit sowie deren Reporting durch die AD UP/RC an den Vorstand war die Überwa-chung der Risiken im Geschäftsjahr 2018 jederzeit gewährleistet. Das ermittelte Risiko im Risiko-Szenario beträgt auf Sicht 250 Handelstage 30,1 Mio. Euro. Entsprechend des DSGV-Risikomonitorings kann ein grüner Ampel-Status verzeichnet werden.

Insgesamt sieht die Sparkasse die Risiken als beherrschbar an. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt.“

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2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)

Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans

Anzahl der Leitungs-

funktionen

Anzahl der Aufsichts-

funktionen

Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 3

Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0

Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichts-

funktionen zum 31. Dezember 2018 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)

In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG

Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind

nicht mitgezählt.

Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 Abs. 2 Buchsta-

ben b) und c) CRR)

Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben

den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, in der

Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthal-

ten.

Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands höchstens für sechs Jahre und be-

stimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die

Bestellung widerrufen.

Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkei-

ten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den

Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.

Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt.

Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnis-

se in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-

Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden

beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfang-

reiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Kreistag als Trä-

ger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bediensteten-

vertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Arbeit-

nehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwal-

tungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben

Schulungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so

dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse

vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und

Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die

Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht

möglich.

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Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 Abs. 2 Buchstabe d) CRR)

Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden

Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.

Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 Abs. 2 Buchstabe e) CRR)

Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im La-

gebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 offengelegt.

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 14 von 59

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)

3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung

(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung

(EU) Nr. 1423/2013)

Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den

relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Handelsbilanz zum 31.12.2018 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag

31.12.2018

Passivposition Bilanzwert Hartes

Kernkapital

Zusätzliches

Kernkapital

Ergänzungs-

kapital

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

9. Nachrangige Verbindlich-

keiten

64 -61 1) 0 0 3

10. Genussrechtskapital - - - - -

11. Instrumente des zusätzli-

chen aufsichtsrechtlichen

Kernkapitals

- - - - -

12. Fonds für allgemeine Bank-

risiken

116.800 -7.000 2) 109.800 0 0

13. Eigenkapital

a) gezeichnetes Kapital - - - - -

b) Kapitalrücklage - - - - -

c) Gewinnrücklagen - - - - -

ca) Sicherheitsrücklage 46.027 0 3) 46.027 0 0

cb) andere Rücklagen - - - - -

d) Bilanzgewinn 294 -294 4) 0 0

Sonstige Überleitungskorrekturen

Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) - - -

Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) - - -

Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1)

Buchst. b, 37 CRR)

-22 0 0

Übergangsvorschriften (Art. 478 CRR) - - -

155.805 0 3

Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung

1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 478 CRR) und anteiliger Zinsen

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30.09.2019 Seite: 15 von 59

2) Abzug der Zuführung (7.000 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR) 3) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. c ) CRR 4) Abzug des Bilanzgewinns (294 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR)

Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2018 sowie den auf-

sichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2018.

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalin-

strumente

(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsver-

ordnung (EU) Nr. 1423/2013)

Die Sparkasse Wittenberg hat Sparkassen-Kapitalbriefe mit Nachrangabrede begeben, die im Rahmen

der CRR-Übergangsregelungen dem Ergänzungskapital zugerechnet werden. Die Hauptmerkmale und

Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.

3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente

(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang IV der Durchführungs-

verordnung (EU) Nr. 1423/2013)

Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen.

Art. 437 Abs. 1 Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.

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4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)

Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)

Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter

dem Punkt 2.4.1 (Vermögenslage) wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im

elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Art. 438 Abs. 1 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Wittenberg keine Relevanz.

Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)

Betrag per 31.12.2018

(TEUR)

Kreditrisiko

Standardansatz

Zentralstaaten oder Zentralbanken 0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0

Öffentliche Stellen 558

Multilaterale Entwicklungsbanken 0

Internationale Organisationen 0

Institute 1.848

Unternehmen 10.409

Mengengeschäft 19.055

Durch Immobilien besicherte Positionen 4.736

Ausgefallene Positionen 2.362

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 68

Gedeckte Schuldverschreibungen 648

Verbriefungspositionen 0

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0

OGA 7.075

Beteiligungspositionen 1.936

Sonstige Posten 955

Marktrisiko des Handelsbuchs

Standardansatz -

Interner Modellansatz -

Fremdwährungsrisiko

Netto-Fremdwährungsposition -

Abwicklungsrisiko

Abwicklungs- / Lieferrisiko -

Warenpositionsrisiko

Laufzeitbandverfahren -

Vereinfachtes Verfahren -

Erweitertes Laufzeitbandverfahren -

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CVA-Risiko

Standardmethode 3

Operationelle Risiken

Basisindikatoransatz 6.633

Standardansatz -

Fortgeschrittener Messansatz (AMA) -

Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen

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5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)

Die Offenlegung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt analog der Ermittlung

für Zwecke der Eigenmittelunterlegung. Für Fondspositionen erfolgt somit eine Durchschau gemäß

den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die

Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des instituts-

individuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2018 dar.

31.12.2018

TEUR

Allgemeine Kre-

ditrisiko-

positionen

Risiko-

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Handelsbuch

Verbriefungs-

risikoposition Eigenmittelanforderungen

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Sum

me

010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120

Deutschland 824.856 - - - - - 42.654 - - 42.654 0,90 0,00

Frankreich 23.689 - - - - - 430 - - 430 0,01 0,00

Niederlande 9.305 - - - - - 730 - - 730 0,02 0,00

Italien 1 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00

Irland 1.276 - - - - - 102 - - 102 0,00 0,00

Dänemark 20.304 - - - - - 162 - - 162 0,00 0,00

Portugal 122 - - - - - 10 - - 10 0,00 0,00

Spanien 441 - - - - - 35 - - 35 0,00 0,00

Belgien 389 - - - - - 31 - - 31 0,00 0,00

Luxemburg 984 - - - - - 79 - - 79 0,00 0,00

Norwegen 20.790 - - - - - 222 - - 222 0,00 2,00

Schweden 1.334 - - - - - 107 - - 107 0,00 2,00

Finnland 20.984 - - - - - 204 - - 204 0,00 0,00

Österreich 1.857 - - - - - 148 - - 148 0,00 0,00

Schweiz 529 - - - - - 30 - - 30 0,00 0,00

Litauen 371 - - - - - 30 - - 30 0,00 0,50

Polen 133 - - - - - 11 - - 11 0,00 0,00

Tschechien 19.181 - - - - - 1.522 - - 1.522 0,03 1,00

Großbritannien 7.907 - - - - - 633 - - 633 0,01 1,00

USA 3 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00

Mexiko 1 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00

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s Sparkasse Wittenberg

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31.12.2018

TEUR

Allgemeine Kre-

ditrisiko-

positionen

Risiko-

position im

Handelsbuch

Verbriefungs-

risikoposition Eigenmittelanforderungen

Gew

ichtu

ngen d

er

Eig

enm

itte

lanfo

rderu

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Quote

des a

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zyklisch

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Sum

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Handels

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Ris

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Ris

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B)

Davon: A

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risik

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isik

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Han-

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buch

Davon: V

erb

riefu

ngsri

sik

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posit

ionen

Sum

me

010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120

Thailand 5 - - - - - 0 - - 0 0,00 0,00

Summe 954.462 - - - - - 47.140 - - 47.140 1,00

Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers

wesentlichen Kreditrisikopositionen

31.12.2018

Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) 703.570

Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,06

Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 422

Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 20 von 59

6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios

(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)

Gesamtbetrag der Risikopositionen

Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bi-

lanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risi-

kovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.917.432 TEUR setzt sich aus

sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Ver-

briefungsrisikopositionen zusammen. Fondspositionen werden für Zwecke der Offenlegung nach Arti-

kel 442 CRR nicht durchgeschaut. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisi-

ko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.

Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den

für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risi-

kopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.

2018

TEUR

Jahresdurchschnittsbetrag

der Risikopositionen

Zentralstaaten oder Zentralbanken 86.454

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 347.571

Öffentliche Stellen 32.429

Institute 334.582

Unternehmen 155.628

Mengengeschäft 442.253

Durch Immobilien besicherte Positionen 178.129

Ausgefallene Positionen 23.448

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 943

Gedeckte Schuldverschreibungen 131.203

OGA 84.816

Sonstige Posten 31.972

Gesamt 1.849.428

Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 21 von 59

Geografische Verteilung der Risikopositionen

Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) er-

folgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite

zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrich-

tung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.

31.12.2018

TEUR

Deutschland EWR Sonstige

Zentralstaaten oder Zentralbanken 64.638 47.038 -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 346.719 - -

Öffentliche Stellen 37.234 - -

Institute 352.142 - -

Unternehmen 157.577 - -

Mengengeschäft 449.428 504 608

Durch Immobilien besicherte Positionen 182.584 238 79

Ausgefallene Positionen 23.751 27 1

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 922 - -

Gedeckte Schuldverschreibungen 50.081 81.038 -

OGA 92.874 - -

Sonstige Posten 29.949 - -

Gesamt 1.787.899 128.845 688

Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten

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30.09.2019 Seite: 22 von 59

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen

Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Die-

se Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buch-

stabe e) CRR).

31.12.2018

TEUR

Risikopositionen nach Branchen

Banken

Offene Investmentvermö-

gen inkl. Geldmarktfonds

Öffentliche Haushalte

Privatpersonen

Organisationen ohne Er-

werbszweck

Sonstige

Zentralstaaten oder Zentralbanken 64.638 - 47.038 - - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - 346.719 - - -

Öffentliche Stellen - - - - - -

Institute 337.142 - - - - -

Unternehmen - 2.867 1.733 8.176 7.493 -

Davon: KMU - 2.867 1.733 - 7.493 -

Mengengeschäft - - - 339.485 521 -

Davon: KMU - - - - 521 -

Durch Immobilien besicherte Positionen - - - 129.742 - -

Davon: KMU - - - - - -

Ausgefallene Positionen - - - 7.813 - -

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positi-

onen - - - - - -

Gedeckten Schuldverschreibungen 131.119 - - - - -

OGA - 92.874 - - - -

Sonstige Posten - - - - - 29.949

Gesamt 532.899 95.741 395.490 485.216 8.014 29.949

Tabelle: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 23 von 59

31.12.2018

TEUR

Risikopositionen nach

Branchen

Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon:

Land- und Forstwirt-

schaft, Fischerei, etc.

Energie- und Wasser-

versorgung, Entsor-

gung, Bergbau, etc.

Verarbeitendes

Gewerbe

Baugewerbe

Handel; Instandhaltung

und Reparatur von KFZ

Verkehr und Lagerei,

Nachrichtenübermitt-

lung

Finanz- und Versiche-

rungsdienstleistungen

Grundstücks- und

Wohnungswesen

Sonstiges Dienstleis-

tungsgewerbe

Zentralstaaten oder

Zentralbanken

- - - - - - - -

Regionale oder lokale

Gebietskörperschaften

- - - - - - - - -

Öffentliche Stellen - 32.873 - - - - - 214 4.147

Institute - - - - - - 15.000 - -

Unternehmen 3.401 9.747 19.305 11.467 16.399 498 7.298 44.101 25.092

Davon: KMU 3.401 2.345 4.528 10.964 9.596 - 7.298 43.603 14.229

Mengengeschäft 3.467 1.807 15.882 22.743 13.963 3.819 5.641 14.579 28.633

Davon: KMU 3.467 1.807 15.882 22.743 13.963 3.819 5.641 14.579 28.633

Durch Immobilien

besicherte Positionen

79 254 2.118 7.265 4.100 963 2.938 28.620 6.822

Davon: KMU 79 254 2.118 7.265 4.100 963 2.938 28.620 6.822

Ausgefallene

Positionen

1.219 56 1.630 3.713 3.365 274 148 1.979 3.582

Mit besonders hohen

Risiken verbundene

Positionen

- - - 482 - - - 440 -

Gedeckte Schuldver-

schreibungen

- - - - - - - -

OGA - - - - - - - - -

Sonstige Posten - - - - - - - - -

Gesamt 8.166 44.737 38.935 45.670 37.827 5.554 31.025 89.933 68.276

Tabelle: Risikopositionen nach Branchen

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 24 von 59

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten

Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche

Restlaufzeiten.

31.12.2018

TEUR

< 1 Jahr 1 Jahr bis

5 Jahre

> 5 Jahre

Zentralstaaten oder Zentralbanken 89.556 22.120 -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 176.829 57.585 112.305

Öffentliche Stellen 1.056 7.429 28.749

Institute 157.301 121.667 73.174

Unternehmen 16.909 40.455 100.213

Mengengeschäft 116.268 82.622 251.650

Durch Immobilien besicherte Positionen 4.098 18.418 160.385

Ausgefallene Positionen 5.128 3.349 15.302

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 922 - -

Gedeckte Schuldverschreibungen 68 131.051 -

OGA - - 92.874

Sonstige Posten 18.057 - 11.892

Gesamt 586.192 484.696 846.544

Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 25 von 59

6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge

(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)

Definition überfälliger und notleidender Forderungen

„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichti-

gungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellun-

gen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.

Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegen-

über einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als

„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risi-

kopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.

Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kredi-

tengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risiko-

vorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.

Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum

Jahresabschluss vom 31. Dezember 2018.

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.

Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,

wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Ver-

hältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen

orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen

Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen

Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Si-

cherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse

nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.

Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortge-

schrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbes-

serung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wie-

der erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.

Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen

allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach

§ 340f HGB.

Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisati-

onsrichtlinien der Sparkasse geregelt.

Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten

Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresab-

schluss 2018 im Berichtszeitraum 496 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösun-

gen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 128 TEUR,

die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 251 TEUR.

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 26 von 59

31.12.2018

TEUR

Gesamtbetrag notleidender Forde-

rungen

Bestand EWB

Bestand PWB

Bestand Rückstellungen

Aufwendungen für EWB, PWB und

Rückstellungen

Direktabschreibungen

Eingänge auf abgeschriebene For-

derungen*

Gesamtbetrag überfälliger Forde-

rungen

Banken 0 0 0 0 0 0

Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 0

Privatpersonen 8.148 4.729 3 -391 24 3.655

Unternehmen und wirtschaft-

lich selbständige Privatperso-

nen, davon:

11.174 3.678 464 -67 16 7.509

Land- und Forstwirtschaft,

Fischerei und Aquakultur 1.861 1.008 335 439 0 238

Energie- und Wasserversor-

gung, Entsorgung, Bergbau

und Gewinnung von Steinen

und Erden

0 0 0 0 0 56

Verarbeitendes Gewerbe 952 275 0 -32 0 886

Baugewerbe 1.388 456 20 -61 0 2.470

Handel; Instandhaltung und

Reparatur von KFZ 2.762 668 1 -37 16 1.021

Verkehr und Lagerei, Nach-

richtenübermittlung 135 77 0 4 0 195

Finanz- und Versicherungs-

dienstleistungen 167 167 0 -34 0 141

Grundstücks- und Woh-

nungswesen 1.256 99 87 -231 0 942

Sonstiges Dienstleistungs-

gewerbe 2.653 928 21 -116 0 1.560

Organisationen ohne Erwerbs-

zweck 0 0 0 -1 0 0

Sonstige 0 0 716 0 -37 88 251 0

Gesamt 19.322 8.407 716 467 -496 128 251 11.164

Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen

* unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit wurde bei der PWB und bei Eingängen auf abgeschrie-

benen Forderungen auf die Aufteilung bzw. eine pauschale Zuordnung verzichtet. Der Ausweis erfolgte

unter „Sonstige“.

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 27 von 59

31.12.2018

TEUR

Gesamtbetrag notleidender

Forderungen

Bestand EWB

Bestand PWB

Bestand Rückstellungen

Gesamtbetrag überfälliger

Forderungen

Deutschland 19.264 8.357 467 11.143

EWR 28 19 0 21

Sonstige 30 30 0 0

Gesamt 19.322 8.407 716 467 11.164

Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten

Entwicklung der Risikovorsorge

31.12.2018

TEUR Anfangs-

bestand Zuführung Auflösung

Inan-

spruch-

nahme

Wechselkurs-

bedingte und

sonstige Ver-

änderung

End-

bestand

Einzelwert-

berichtigungen 9.685 2.265 -2.628 -915 - 8.407

Rückstellungen 563 2 -98 0 - 467

Pauschalwert-

berichtigungen 753 0 -37 0 - 716

Summe spezifische

Kreditrisikoanpas-

sungen

11.001 2.267 -2.763 -915 - 9.590

Allgemeine Kreditrisi-

koanpassungen

(als Ergänzungskapital

angerechnete Vorsor-

gereserven nach § 340f

HGB)

- - - - - -

Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge

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30.09.2019 Seite: 28 von 59

7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)

Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die

Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung

der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die fol-

gende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und

Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in

Anspruch genommen werden.

Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversiche-

rungsagenturen

Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor`s / Moody`s

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor`s / Moody`s

Öffentliche Stellen Standard & Poor`s / Moody`s

Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor`s / Moody`s

Internationale Organisationen -

Institute Standard & Poor`s / Moody`s

Unternehmen -

Gedeckte Schuldverschreibungen Standard & Poor`s / Moody`s

Verbriefungspositionen -

OGA -

Sonstige Posten -

Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse

Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines sys-

temtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR

übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht

vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die

Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.

Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebe-

nen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstu-

fen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Stan-

dardzuordnung.

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30.09.2019 Seite: 29 von 59

Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikomin-

derung

Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für

das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risiko-

gewichten vor und nach Kreditrisikominderung.

Risikogewicht in %

Risikopositionswert in TEUR

je Risikopositionsklasse

31.12.2018

0 10 20 35 50 70

Zentralstaaten oder Zentralbanken 111.676 - - - - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaf-

ten

278.447

- - - - -

Öffentliche Stellen - - 36.693 - - -

Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - -

Internationale Organisationen - - - - - -

Institute 295.851 - 7.607 - 39.204 -

Unternehmen - - - - - -

Mengengeschäft - - - - - -

Durch Immobilien besicherte Positionen - - - 179.352 - -

Ausgefallene Positionen - - - - - -

Mit besonders hohen Risiken verbundene

Positionen

- - - - - -

Gedeckte Schuldverschreibungen 50.081 81.034 4 - - -

Verbriefungspositionen - - - - - -

Institute und Unternehmen mit kurzfristi-

ger Bonitätsbeurteilung

- - - - - -

OGA - - - - - -

Beteiligungspositionen - - - - - -

Sonstige Posten 18.008 - - - - -

Gesamt 754.063 81.034 44.304 179.352 39.204 -

Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 30 von 59

Risikogewicht in %

Risikopositionswert in TEUR

je Risikopositionsklasse

31.12.2018

75 100 150 250 370 1250

Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaf-

ten

- - - - - -

Öffentliche Stellen - - - - - -

Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - -

Internationale Organisationen - - - - - -

Institute - 1.980 - - - -

Unternehmen - 145.999 - - -

Mengengeschäft 339.460 - - - - -

Durch Immobilien besicherte Positionen - - - - - -

Ausgefallene Positionen - 7.438 15.458 - - -

Mit besonders hohen Risiken verbundene

Positionen

- - 565 - - -

Gedeckte Schuldverschreibungen - - - - - -

Verbriefungspositionen - - - - - -

Institute und Unternehmen mit kurzfristi-

ger Bonitätsbeurteilung

- - - - - -

OGA - 92.874 - - - -

Beteiligungspositionen - 24.200 - - - -

Sonstige Posten - 11.941 - - - -

Gesamt 339.460 284.432 16.023 - - -

Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 31 von 59

Risikogewicht in %

Risikopositionswert in TEUR

je Risikopositionsklasse

31.12.2018

0 10 20 35 50 70

Zentralstaaten oder Zentralbanken 115.116 - - - - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaf-

ten

282.633 - - - - -

Öffentliche Stellen 544 - 34.894 - - -

Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - -

Internationale Organisationen - - - - - -

Institute 295.851 - 7.607 - 39.204 -

Unternehmen - - - - - -

Mengengeschäft - - - - - -

Durch Immobilien besicherte Positionen - - - 179.352 - -

Ausgefallene Positionen - - - - - -

Mit besonders hohen Risiken verbundene

Positionen

- - - - - -

Gedeckte Schuldverschreibungen 50.081 81.034 4 - - -

Verbriefungspositionen - - - - - -

Institute und Unternehmen mit kurzfristi-

ger Bonitätsbeurteilung

- - - - - -

OGA - - - - - -

Beteiligungspositionen - - - - - -

Sonstige Posten 18.008 - - - - -

Gesamt 762.233 81.034 42.505 179.352 39.204 -

Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 32 von 59

Risikogewicht in %

Risikopositionswert in TEUR

je Risikopositionsklasse

31.12.2018

75 100 150 250 370 1250

Zentralstaaten oder Zentralbanken - - - - - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaf-

ten

- - - - - -

Öffentliche Stellen - - - - - -

Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - -

Internationale Organisationen - - - - - -

Institute - 1.980 - - - -

Unternehmen - 142.237 - - -

Mengengeschäft 337.587 - - - - -

Durch Immobilien besicherte Positionen - - - - - -

Ausgefallene Positionen - 7.437 14.723 - - -

Mit besonders hohen Risiken verbundene

Positionen

- - 565 - - -

Gedeckte Schuldverschreibungen - - - - - -

Verbriefungspositionen - - - - - -

Institute und Unternehmen mit kurzfristi-

ger Bonitätsbeurteilung

- - - - - -

OGA - 92.874 - - - -

Beteiligungspositionen - 24.200 - - - -

Sonstige Posten - 11.941 - - - -

Gesamt 337.587 280.669 15.288 - - -

Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 33 von 59

8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)

Die von der Sparkasse Wittenberg gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Betei-

ligung in Verbund- und sonstige (kreditnahe) Beteiligungen einteilen.

Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund

langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe

zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig

die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auf-

trags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht

somit nicht im Vordergrund.

Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die

Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Abs. 1

und 3 HGB bewertet. Es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu die-

nen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach

§ 253 Abs. 1 und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben. Zuschreibungen sind bis zur

Höhe der Anschaffungskosten möglich.

Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung

zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR sowie von Beteiligungspositionen, die auf-

grund von Artikel 128 CRR der Risikopositionsklasse „Mit besonders hohen Risiken verbundene Posi-

tionen“ zugeordnet werden. Bei den Wertansätzen werden der, in der Bilanz ausgewiesene Buchwert,

der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausge-

wiesen.

31.12.2018

Gruppen der Beteiligungsinstrumente

Buchwert

TEUR

Börsenwert

TEUR

Verbundbeteiligungen 18.672 -

davon börsengehandelte Positionen - -

davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend

diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 1.959

davon andere Beteiligungspositionen 16.713

sonstige (kreditnahe) Beteiligungen 2.480 -

davon börsengehandelte Positionen - -

davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend

diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 2.110

davon andere Beteiligungspositionen 370

Gesamt 21.152 -

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 34 von 59

Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen

Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander.

Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen

Es wurden keine Beteiligungen verkauft. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden

nicht ermittelt.

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 35 von 59

9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)

Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominde-

rungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirk-

same und außerbilanzielle Aufrechnungen.

Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen

Gebrauch.

Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten

ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung einge-

bunden.

Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch quali-

tativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entspre-

chenden Verfahren sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse verankert. Die Beleihungsricht-

linien bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwen-

denden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.

Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungs-

bereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in re-

gelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.

Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge ein-

gesetzt.

Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditri-

sikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie.

Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als

wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privi-

legierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständi-

ge Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Art. 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der

Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Art. 125 und 126 CRR in Verbindung mit Art.

208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze

des Landes sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt.

Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicher-

heiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse

Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsge-

ber (z. B. öffentliche Stellen)

Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt

es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtliche

Gebietskörperschaften.

Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung

nicht genutzt.

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 36 von 59

Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Spar-

kasse nicht vor.

Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten

Positionswerten.

31.12.2018

TEUR

Finanzielle

Sicherheiten

Gewährleistungen

und Kreditderivate

Zentralstaaten oder Zentralbanken - -

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - -

Öffentliche Stellen - 1.799

Multilaterale Entwicklungsbanken - -

Internationale Organisationen - -

Institute - -

Unternehmen 778 2.984

Mengengeschäft 1.124 749

Durch Immobilien besicherte Positionen - -

Ausgefallene Positionen 46 690

Mit besonders hohen Risiken verbundene Positio-

nen - -

Gedeckte Schuldverschreibungen - -

Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-

tätsbeurteilung - -

OGA - -

Beteiligungspositionen - -

Sonstige Posten - -

Gesamt 1.948 6.222

Tabelle: Besicherte Positionswerte

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s Sparkasse Wittenberg

30.09.2019 Seite: 37 von 59

10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)

Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die auf-

sichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur

Anwendung.

Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht.

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11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR

Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)

In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden bezie-

hungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.

Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss und das Bewer-

tungsergebnis Wertpapiere) zum Einsatz. Bei der Ermittlung des Risikoszenarios werden die Stan-

dardparameter der SR verwendet.

Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden

Durchschnitte) getroffen.

Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Annahmen über das

Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Be-

rücksichtigung von historischen Ausübungsverhalten im Einsatz.

Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)

Die Informationen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos sind unter Punkt 2.1. dieses Berichtes

(bzw. unter Punkt: „3.2.6 Marktpreisrisiken“ im Lagebericht nach 289 HGB) offengelegt.

In der nachstehenden Übersicht haben wir die Auswirkungen (periodenorientierte Betrachtung) des

Risikoszenarios ( „up“/ steigend) auf das Betriebsergebnis (vor Steuern) der Sparkasse dargestellt.

Dieses Szenario stellt das für die Sparkasse Wittenberg relevante Risikoszenario dar.

31.12.2018

Berechnete Ertragsveränderung (TEUR): Betriebsergebnis (vor Steuern)

Risikoszenario (Standardparameter „up“ / steigend)

Veränderung: -7.886

Tabelle: Zinsänderungsrisiko

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12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)

Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)

Die Sparkasse hat keine derivativen Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsände-

rungsrisiken, Kreditrisiken, sowie Währungsrisiken im Bestand. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen

aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben.

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13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)

Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen

von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließ-

lich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition

gemäß der CRR ein.

Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf

dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.

Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungs-

punkt 3.2.9 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bun-

desanzeiger veröffentlicht.

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14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstän-

de, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als

Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.

Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungs-

darlehen und Wertpapierleihgeschäften. Bei den Weiterleitungsdarlehen stehen den als Sicherheiten

hinterlegten Vermögenswerten zweckgebundene spezifische Verbindlichkeiten gegenüber.

Der Anteil der in den Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach

Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 1,12 %. Zum überwiegen-

den Teil handelt es sich dabei um immaterielle Vermögenswerte, Immobilien, technische Anlagen und

sonstige Anlagegüter.

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,

angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.

Medianwerte 2018

TEUR

Buchwert be-

lasteter Ver-

mögens-

werte

Beizulegender

Zeitwert belas-

teter Vermö-

genswerte

Buchwert unbe-

lasteter Ver-

mögenswerte

Beizulegender

Zeitwert unbe-

lasteter Ver-

mögenswerte

010 040 060 090

010 Vermögenswerte des mel-

denden Institutes

61.762 1.471.396

030 Eigenkapitalinstrumente 0 92.760

040 Schuldverschreibungen 30.620 30.620 285.362 288.361

050 davon: gedeckte Schuld-

verschreibungen

30.620 30.620 100.565 101.428

060 davon: forderungsunter-

legte Wertpapiere

0 0 0 0

070 davon: von Staaten bege-

ben

0 0 113.420 114.482

080 davon: von Finanzunter-

nehmen begeben

0 0 202.297 204.478

090 davon: von Nichtfinanzun-

ternehmen begeben

0 0 0 0

120 Sonstige

Vermögenswerte

31.114 1.093.307

Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte

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Medianwerte 2018

TEUR

Beizulegender Zeitwert belaste-

ter entgegengenommener Si-

cherheiten oder belasteter be-

gebener eigener Schuldver-

schreibungen

Unbelastet

Beizulegender Zeitwert entge-

gengenommener zur Belastung

verfügbarer Sicherheiten oder

begebener zur Belastung ver-

fügbarer eigener Schuldver-

schreibungen

010 040

250 Summe der Vermögenswerte,

entgegengenommenen Si-

cherheiten und begebenen

eigenen Schuldverschreibun-

gen

61.762

Tabelle: Entgegengenommene Sicherheiten

Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten

verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen

der Belastung darstellen.

Medianwerte 2018

TEUR

Kongruente Verbindlichkeiten,

Eventualverbindlichkeiten oder

verliehene Wertpapiere

Belastete Vermögenswerte, ent-

gegengenommene Sicherheiten

und begebene eigene Schuldver-

schreibungen außer gedeckten

Schuldverschreibungen und for-

derungsunterlegten Wertpapieren

010 030

010 Buchwert ausgewählter finan-

zieller Verbindlichkeiten

30.403 29.833

Tabelle: Belastungsquellen

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15 Verschuldung (Art. 451 CRR)

Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62

ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429

(11) CRR1 genutzt.

Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungs-

quote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entspre-

chende Limitierung.

Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus dem Kernkapital und der Gesamtrisikopositionsmess-

größe. Sie belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 9,04 % (gemäß delegierter Verordnung (EU)

2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,14 Prozentpunkten.

Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein überproportionaler Anstieg des Kernka-

pitals im Vergleich zur Gesamtrisikoposition.

Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten be-

ziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.

Zeile LRSum

Anzusetzender Wert TEUR

1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.585.840

2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören

0

3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungsle-gungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)

0

4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0

5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0

6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)

115.620

EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Ab-satz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

0

EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Ver-schuldungsquote unberücksichtigt bleiben)

0

7 Sonstige Anpassungen 21.813

8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.723.273

Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Ver-

schuldungsquote (LRSum)

1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR

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Zeile LRCom

Risikopositionen für die CRR-

Verschuldungsquote TEUR

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)

1.570.899

2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) (22)

3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)

1.570.877

Risikopositionen aus Derivaten

4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)

0

5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

0

EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0

6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

0

7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatge-schäften)

0

8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0

9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0

10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)

0

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 0

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

30.647

13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT)

0

14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0

EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

6.130

15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0

EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) 0

16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)

36.777

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen

17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 310.308

18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) (194.688)

19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 115.620

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 7 und Absatz 14 der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbe-

zogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))

0

EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

0

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße

20 Kernkapital 155.805

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21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)

1.723.273

Verschuldungsquote

22 Verschuldungsquote 9,04

Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen

EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Ja

EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens

0

Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)

Zeile LRSpl

Risikopositionen für die

CRR-

Verschuldungsquote

TEUR EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT

und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.570.899

EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch 0

EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon 1.570.899

EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 100.472

EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den

327.781

EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilatera-len Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

36.187

EU-7 Institute 306.501

EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 178.027

EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 316.522

EU-10 Unternehmen 136.124

EU-11 Ausgefallene Positionen 21.920

EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

147.365

Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausge-

nommene Risikopositionen) – (LRSpl)

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Anlage 1 - Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der bege-benen Kapitalinstrumente zu 3.2 des Offenlegungsberichtes

1.Sparkassen-Kapitalbriefe mit Nachrangabrede über nominal 30.260,00 EUR

Ursprungslaufzeit 10 Jahre

Hauptmerkmale des Kapitalinstruments

1 Emittent Sparkasse Wittenberg

2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital

5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit nicht anrechenbar

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Stand letzter Meldestichtag)

2.641,96 EUR

9 Nennwert des Instruments 30.260,00 EUR (Durchschnittswert

2.161,43 EUR)

9a Ausgabepreis 30.260,00 EUR (Durchschnittswert

2.161,43 EUR)

9b Tilgungspreis 30.260,00 EUR (Durchschnittswert

2.161,43 EUR)

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstands-

wert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum 26.05.2009 - 11.06.2009

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfallstermin

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 26.05.2019 – 11.06.2019

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht

Ja

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15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag

frühestens mit Wirkung zum Ende

desjenigen Geschäftsjahres, in dem

seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des

Sparkassenkapitalbriefs fünf Jahre

abgelaufen sind - Tilgung 100%

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Kündigungsfrist von zwei Jahren

jeweils zum Ende eines Geschäftsjah-

res

Coupons/Dividenden

17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,50 %

19

Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-gend (zeitlich)

Zwingend

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwin-gend (in Bezug auf den Betrag)

Zwingend

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

Nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Herabschreibungsmerkmale k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A.

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

k.A.

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35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)

k.A.

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

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2. Beispielhafter Vertrag für Sparkassenkapitalbriefe mit außerordentlichem Kündigungsrecht (beispielhaft, da Verträge nicht materiell voneinander abweichen)

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Anlage 2 - Art und Beträge der Eigenmittelelemente zu 3.3 des Offen-legungsberichtes

31.12.2018

TEUR Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Verweis auf Artikel

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

davon: Art des Finanzinstruments 1 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Arti-kel 26 Absatz 3

2 Einbehaltene Gewinne 46.027 26 (1) (c)

3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Be-rücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)

0 26 (1)

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 109.800 26 (1) (f)

4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

0 486 (2)

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

k.A. 84

5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden

0 26 (2)

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 155.827

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105

8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steu-erschulden) (negativer Betrag)

-22 36 (1) (b), 37

9 In der EU: leeres Feld

10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultie-ren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedin-gungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

0 36 (1) (c), 38

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen

0 33 (1) (a)

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträ-ge

0 36 (1) (d), 40, 159

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

0 32 (1)

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s Sparkasse Wittenberg

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14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Ver-bindlichkeiten

0 33 (1) (b)

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

0 36 (1) (e), 41

16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals einschließlich eige-ner Instrumente des harten Kernkapitals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung tatsächlich oder möglicherweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag)

0 36 (1) (f), 42

17 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegan-gen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö-hen (negativer Betrag)

0 36 (1) (g), 44

18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79

19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79

20 In der EU: leeres Feld

20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

0 36 (1) (k)

20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)

0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91

20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258

20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)

21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellen-wert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a)

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 17,65 % liegt (negativer Betrag)

0 48 (1)

23 davon: direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

0 36 (1) (i), 48 (1) (b)

24 In der EU: leeres Feld

25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueran-sprüche, die aus temporären Differenzen resultieren

0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a)

25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a)

25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernka-pitals (negativer Betrag)

0 36 (1) (I)

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27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

0 36 (1) (j)

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt

-22

29 Hartes Kernkapital (CET1) 155.805

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52

31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Ei-genkapital eingestuft

0

32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passi-va eingestuft

0

33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 aus-läuft

0 486 (3)

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelie 5 enthal-tener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

0 85, 86

35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

0 486 (3)

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals einschließlich eigener Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung tatsächlich oder möglicherweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag)

0 52 (1) (b), 56 (a), 57

38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut ein-gegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 56 (b), 58

39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio-nen) (negativer Betrag)

0 56 (c), 59, 60, 79

40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio-nen) (negativer Betrag)

0 56 (d), 59, 79

41 In der EU: leeres Feld

42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts über-schreitet (negativer Betrag)

0 56 (e)

43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt

0

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0

45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 155.805

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Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63

47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 aus-läuft

3 486 (4)

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Ei-genmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittpartei-en gehalten werden

0 87, 88

49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

0 486 (4)

50 Kreditrisikoanpassungen 0 62 (c) und (d)

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 3

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen einschließlich eigener Instrumente des zusätzlichen Kern-kapitals, die das Institut aufgrund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung tatsächlich oder möglicherweise zu kaufen verpflichtet ist (negativer Betrag)

0 63 (b) (i), 66 (a), 67

53 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit-tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 66 (b), 68

54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine we-sentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 66 (c), 69, 70, 79

55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesent-liche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 66 (d), 69, 79

56 In der EU: leeres Feld

57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insge-samt

0

58 Ergänzungskapital (T2) 3

59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 155.808

60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 703.570

Eigenkapitalquoten und -puffer

61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamt-forderungsbetrags)

22,14 92 (2) (a)

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforde-rungsbetrags)

22,14 92 (2) (b)

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforde-rungsbetrags)

22,15 92 (2) (c)

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64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforde-rung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buch-stabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Pro-zentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

6,43 CRD 128, 129, 130, 131, 133

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1,87

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,06

67 davon: Systemrisikopuffer k.A.

67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder ande-re systemrelevante Institute (A-SRI)

k.A. CRD 131

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Pro-zentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

14,15 CRD 128

69 [in EU-Verordnung nicht relevant]

70 [in EU-Verordnung nicht relevant]

71 [in EU-Verordnung nicht relevant]

Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)

72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapi-talinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

2.019 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, 70

73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In-strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

0 36 (1) (i), 45, 48

74 In der EU: leeres Feld

75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellen-wert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)

0 36 (1) (c), 38, 48

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital

76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt

0 62

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes

0 62

78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt

0 62

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

0 62

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufre-

gelungen gelten 0 484 (3), 486 (2)

und (5)

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

0 484 (3), 486 (2) und (5)

82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

0 484 (4), 486 (3) und (5)

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

0 484 (4), 486 (3) und (5)

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84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

12.395 484 (5), 486 (4) und (5)

85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

0 484 (5), 486 (4) und (5)

Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente