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OFFENLEGUNGSBERICHT
nach Art. 435 bis 455 CRR
per 31.12.2015
Offenlegungsbericht 2015
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Inhaltsverzeichnis1
Präambel.................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437).................................................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 13
Operationelles Risiko (Art. 446)................................................................................ 13
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443).................................................................. 17
Verschuldung (Art. 451)............................................................................................ 18
Anhang .........................................................................................................................
I. Offenlegung der Kapitalinstrumente................................................................
II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ...............................
1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
Offenlegungsbericht 2015
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PräambelDieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La-gebericht gelesen werden.
Offenlegungsbericht 2015
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand ver-antwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Si-cherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Ge-schäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbeson-dere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
RisikosteuerungAufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel-konforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Ri-siken in angemessenem Verhältnis stehen.Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
RisikotragfähigkeitDie Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentli-chen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikode-ckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgere-serven nach 340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Ge-samtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adres-senausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfah-ren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beur-teilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allge-meinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
RisikodeckungsmasseUm die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge-schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge-schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse un-terjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
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LiquiditätsrisikoDie Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtli-chen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
RisikoabsicherungAuf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versiche-rungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf an-dere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der lau-fenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
RisikoberichterstattungZum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informations-empfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocon-trolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweiter-gabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfah-ren als angemessen und wirksam.
Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 40,5 Mio. Euro, die Auslastung lag bei 58,50 %.
Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause bekleiden unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungsmandate. Daneben werden 2 Aufsichtsmandate wahrgenommen. Die Auf-sichtsratsmitglieder bekleiden zu den Aufsichtsmandaten beim offenlegungspflichtigen Insti-tut 7 Leitungsmandate und 7 Aufsichtsmandate.Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführungdes Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähig-keit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche In-formationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gabes keine Ad-hoc Berichterstattungen.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437)Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“)detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Ei-genmittel TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 143.687
Korrekturen / Anpassungen
- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) -3.371
- Gekündigte Geschäftsguthaben -487
- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital -1.383
+ Kreditrisikoanpassung 12.439
+ Bestandsschutzfür Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 40.631
+/- Sonstige Anpassungen -5.624
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 185.892
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken)ergeben, haben wir erfüllt:
RisikopositionenEigenmittel-
anforderungenTEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)Staaten oder Zentralbanken 23Öffentliche Stellen 5Institute 2.407Unternehmen 28.668Mengengeschäft 30.116Durch Immobilien besichert 6.982Ausgefallene Positionen 2.880Gedeckte Schuldverschreibungen 553Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 2.638Beteiligungen 4.412Sonstige Positionen 925MarktrisikenRisikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach StandardansatzOperationelle RisikenBasisindikatoransatz für operationelle Risiken 7.062
Eigenmittelanforderungen insgesamt 86.671
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen Gesamtwert TEUR
Durchschnittsbetrag TEUR
Staaten oder Zentralbanken 13.839 12.096Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 59.268 57.519Öffentliche Stellen 5.699 1.923Multilaterale Entwicklungsbanken 17.000 17.000Internationale Organisationen 9.908 9.908Institute 350.155 500.686Unternehmen 415.830 374.555
davon: KMU 237.780 218.577Mengengeschäft 736.280 734.413
davon: KMU 144.338 143.024Durch Immobilien besichert 260.905 253.471
davon: KMU 40.617 38.866Ausgefallene Positionen 28.380 30.329Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0Gedeckte Schuldverschreibungen 69.087 69.074Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0 0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 32.971 29.515Beteiligungen 55.153 50.357Sonstige Positionen 25.568 25.310Verbriefungspositionen nach SA 0 0
darunter: Wiederverbriefung 0 0Gesamt 2.080.043 2.166.156
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland EU Nicht-EUGesamtTEUR
GesamtTEUR
GesamtTEUR
Staaten oder Zentralbanken 13.839 0 0Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften 59.268 0 0
Öffentliche Stellen 5.699 0 0Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 17.000Internationale Organisationen 0 0 9.908Institute 304.504 39.881 5.771Unternehmen 397.782 18.049 0Mengengeschäft 731.762 1.103 3.415Durch Immobilien besichert 260.115 102 687Ausgefallene Positionen 28.380 0 0Mit besonders hohem Risiko verbun-dene Positionen 0 0 0
Gedeckte Schuldverschreibungen 69.087 0 0Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung
0 0 0
Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA) 20.923 12.047 0
Beteiligungen 43.249 904 11.000Sonstige Positionen 25.568 0 0Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0
davon: Wiederverbriefung 0 0 0Gesamt 1.960.176 72.086 47.781
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenpartei-en:
Privatkun-den (Nicht-Selbstän-
dige)Firmenkunden
GesamtTEUR
GesamtTEUR
davon KMUTEUR
Verarbeitendes Gewerbe
Energieund Wasser-versorgung
Kredit-institute
ÖffentlicheVerwaltung
SonstigeDienst-
leistungen
Staaten oder Zent-ralbanken 0 13.839 0 13.839
Regionale oder lo-kale Gebietskör-perschaften
43.555 15.713 0 15.652
Öffentliche Stellen 2 5.698 0 4.990
Multilaterale Ent-wicklungsbanken 0 17.000 0 17.000
Internationale Or-ganisationen 0 9.908 0 9.908
Institute 24.193 325.962 0 325.962
Unternehmen 58.768 357.062 237.780 111.871 69.254
Mengengeschäft 514.170 222.110 144.338 49.375
Durch Immobilien besichert 208.807 52.098 40.617 15.335
Ausgefallene Posi-tionen 10.995 17.385 0 3.778 5.627
Mit besonders ho-hem Risiko ver-bundene Positio-nen
0 0 0
Gedeckte Schuld-verschreibungen 5.000 64.087 0 64.087
Positionen gegen-über Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung
0 0 0
Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA)
11.133 21.839 0 15.438
Beteiligungen 616 54.537 0 51.180
Sonstige Positio-nen 0 25.568 0 25.567
Verbriefungspositi-onen nach SA 0 0 0
darunter: Wieder-verbriefungen 0 0 0
Gesamt 877.238 1.202.805 422.735 181.362 82.186 550.840 16.408 101.636
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Risikopositionen nach Restlaufzeiten:< 1 JahrTEUR
1 bis 5 JahreTEUR
> 5 JahreTEUR
Staaten oder Zentralbanken 13.839 0 0Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften 8.106 20.142 31.020
Öffentliche Stellen 337 5.169 193Multilaterale Entwicklungsbanken 0 12.000 5.000Internationale Organisationen 0 0 9.908Institute 80.242 225.673 44.240Unternehmen 120.235 59.756 235.839Mengengeschäft 236.566 100.160 399.553Durch Immobilien besichert 42.831 39.545 178.529Ausgefallene Positionen 5.411 3.381 19.587Mit besonders hohem Risiko ver-bundene Positionen 0 0 0
Gedeckte Schuldverschreibungen 10.000 59.087 0Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung
0 0 0
Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA) 32.971 0 0
Beteiligungen 55.153 0 0Sonstige Positionen 25.568 0 0Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0
davon: Wiederverbriefung 0 0 0Gesamt 631.259 524.914 923.870
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kre-dite, Wertpapier oder Derivative Instrumente).
Angewendete Verfahren bei der Bildung der RisikovorsorgeDie Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Nie-derstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft ein-bringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steu-erlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Ban-krisiken gem. §340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel dar-stellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschafts-zweigen:
Wesentliche Wirtschafts-zweige
Gesamt-inanspruch-
spruch-nahme aus notleiden-
denKrediten
TEUR
BestandEWBTEUR
BestandPWBTEUR
BestandRück-
stellun-gen
TEUR
Nettozuführg./Auflösung von EWB/Rück-stellungen
TEUR
Direkt-ab-
schrei-bungenTEUR
Eingänge auf
abge-schriebe-ne Forde-
rungenTEUR
Privatkunden und Selb-ständige 13.218 5.753 94 -987Firmenkunden 22.501 11.245 527 180Bau, Grundstücks- u. Wohnungswesen 2.881 1.401 3 -8Maschinenbau u. Metall-verarbeitung 2.350 1.963 70 587Sonstiges produzieren-des Gewerbe 3.530 1.437 19 245Dienstleistungsgewerbe 9.956 4.003 277 673Handel 1.174 815 48 -351sonstige 3.530 1.626 110 -945
Summe 907 7 131
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografi-schen Gebieten:
Wesentliche geografi-sche Gebieten
Gesamt-inanspruchnahme aus notleidenden
KreditenTEUR
BestandEWBTEUR
BestandPWBTEUR
BestandRückstellungen
TEUR
Deutschland 34.639 16.641 621EU 12 11Nicht-EU 1.069 346Summe 907
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs-bestand
der PeriodeTEUR
Zuführungenin der Perio-
deTEUR
AuflösungTEUR
VerbrauchTEUR
wechsel-kursbedingteund sonstigeVeränderun-
genTEUR
Endbestand der Periode
TEUR
EWB 18.016 3.405 3.840 583 16.998Rückstellungen 410 313 102 0 621PWB 1.986 0 1.079 0 907
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Risikopositionsklasse nach StandardansatzGemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichteder Forderungsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditri-sikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risiko-gewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung
0 320.203 357.5172 0 04 0 010 69.087 69.08720 148.849 150.41435 232.144 232.14450 28.760 28.76070 0 2575 736.807 699.885
100 540.560 523.752150 18.817 18.459250 0 0370 ... ...
1250 ... ...Sonstiges 0 0
Abzug von denEigenmitteln 0 0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentral-bank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limit-system. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das ei-nen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicher-heiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 30 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
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Marktrisiko (Art. 445)Für die Ermittlung derEigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wirdie auf-sichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoran-satz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteili-gungspositionen (Art. 447)
Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen re-gelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegensei-tigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über Beteiligungen gibt folgende Tabelle:
BeteiligungenBuchwert
TEURbeizulegender
Zeitwert TEUR
BörsenwertTEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
BörsengehandeltePositionen
0 0 0
Nicht börsengehandeltePositionen
1.159 1.620
AndereBeteiligungspositionen
37.728 44.382
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 7.115 TEUR.
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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei /einem Anstieg /einer Absenkung /einer Drehung der Zinsstrukturkurve. /Entsprechende Si-cherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenüberge-stellt.
Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der ZinselastizitätenbilanzDas Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemes-sen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmenzu Grunde:
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der instituts-internen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berück-sichtigt.Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange-setzt.Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur, die aus unseren Planungszie-len abgeleitet wird.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenari-en:
Risiko-Szenario (Konfidenzniveau 95 %):
Szenario 1: „Steigende Zinsen“, Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve überalle Laufzeitenbänder von 1 Monat bis 10 JahreSzenario 2: „Fallende Zinsen“, Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve überalle Laufzeitenbänder von 1 Monat bis 10 JahreSzenario 3: „Drehung kurzes Zinsende steigend, langes Zinsendefallend“ mit 1 Monats-, 5 Jahres- sowie 10 Jahres-StützstellenSzenario 4: „Drehung kurzes Zinsende fallend, langes Zinsendesteigend“ mit 1 Monats-, 5 Jahres- sowie 10 Jahres-Stützstellen
Basis31.12.2015
ZinsänderungsrisikoRückgang derErträge TEUR
Erhöhung derErträge TEUR
Szenario 1 -1.300Szenario 2 -62Szenario 3 -599Szenario 4 -47
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Barwertige Messung des ZinsänderungsrisikosDas Zinsänderungsrisiko wird von uns zusätzlich barwertig gemessen. Dabei legen wir fol-gende wesentlichen Schlüsselannahmenzu Grunde:
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins-sensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwert-veränderung einbezogen.
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäßder institutsinternen Ab-lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der vo-raussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vor-gegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwen-det. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.Wesentliche Fremdwährungsposi-tionen liegen nicht vor.
Basis31.12.2015
ZinsänderungsrisikoRückgang des
ZinsbuchbarwertsTEUR
Erhöhung desZinsbuchbarwerts
TEUR+ 200 Basispunkte ad. hoc 39.686 -
-200 Basispunkte ad. hoc - 10.590
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen, liegen bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir kei-nen Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Ge-samtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetz-
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barkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berück-sichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entspre-chen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kredit-sicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwäs-serungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Besicherung ohne SicherheitsleistungBürgschaften und Garantien
Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)Bareinlagen in unserem HausBareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich umöffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtli-che Gebietskörperschaften) und inländische Kreditinstitute.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträgean gesicherten Positionswerten:
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte,die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen/ Lebens-versicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
TEURMengengeschäft 30.470 5.925Unternehmen 1.160 802Ausgefallene Positionen 488 59
Offenlegungsbericht 2015
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Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Buchwerte der belasteten Vermögens-
werte
TEUR
Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögens-
werte
TEUR
Buchwert der unbelasteten Vermögens-
werte
TEUR
Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögens-
werte
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
191.726 1.475.652
Aktieninstrumente 0 0 74.924 77.002
Schuldtitel 66.476 0 380.853 457.397
Sonstige Vermögenswerte 0 33.304
Erhaltene Sicherheiten
Auf die tabellarische Darstellung der erhaltenen Sicherheiten wird verzichtet, da zum 31.12.2015 keine diesbezüglichen Meldepositionen vorhanden sind.
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbind-lichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherhei-ten und andere ausgegebene Schuldti-tel als belastete Pfandbriefe und ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
125.315 125.249
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015 be-trug 11,5 %.
Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 0,5% ver-ändert.
Offenlegungsbericht 2015
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Verschuldung (Art. 451)Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul-dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopo-sitionsmessgröße
Anzusetzende Werte (TEUR)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 1.642.844Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die je-doch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören 0
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvor-schriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
104
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Ge-schäfte in Kreditäquivalenzbeträge) 0
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisi-kopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)
0
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 0
Sonstige Anpassungen 648
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.848.486
Einheitliches Offenlegungsschema für die VerschuldungsquoteRisikopositionswerte
der CRR-Verschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) 1.668.283
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) 648Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzie-rungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) 1.668.931
Derivative RisikopositionenWiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 0
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 0
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 0Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktivaabgezogen werden
0
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) 0(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Ge-genpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) 0
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten 0(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für aus-gestellte Kreditderivate) 0
Derivative Risikopositionen insgesamt 0
Offenlegungsbericht 2015
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Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) 0
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenpar-teiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Ge-genpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt 0Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 411.684
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 232.129
Andere außerbilanzielle Risikopositionen 179.555Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanzi-
ell)(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene grup-peninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) 0
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risi-kopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) 0
Eigenkapital und GesamtrisikopositionenKernkapital 132.823Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
1.848.486
VerschuldungsquoteVerschuldungsquote 7
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter TreuhandpositionenAnwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße 0Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0
Offenlegungsbericht 2015
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Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wert-papierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte der CRR-
Verschuldungsquote (TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäf-te (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.668.283
Risikopositionen des Handelsbuchs 0Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 1.668.283
Gedeckte Schuldverschreibungen 69.087Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt
werden 13.839
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Ent-wicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
83.994
Institute 346.781Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 226.480Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 494.829Unternehmen 292.790Ausgefallene Positionen 26.791Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-
Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 113.692
Prozess zur Vermeidungeiner übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Stra-tegieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldungist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 7,19%. Folgende wesentliche Einflussfakto-ren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten,lagen dabei vor:
z.B.bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht,Änderungen in der Kernkapitalausstattung,
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
Anhang I
1 Emittent Volksbank Main-Tauber eG
2 k.A.
3 deutsches RechtAufsichtsrechtliche Behandlung
4 hartes Kernkapital
5 hartes Kernkapital
6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) CRR
8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 21.946
9 Nennwert des Instruments 21.946
9a Ausgabepreis 100%9b Tilgungspreis 100%
10 Rechnungslegungsklassifikation Einstandswert11 fortlaufend12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet
13
14 nein
15 k.A.
16 k.A.Coupons / Dividenden
17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein
20b
21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein
22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar24 k.A.
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.30 Herabschreibungsmerkmale ja
31 GenG32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise
33
34
Nach Verlustabschreibung muss der
bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35 Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten
36 nein
37 k.A.
Anhang I zum Offenlegungsbericht 2015 Volksbank Main-Tauber eG Seite 1
20a
Anhang I
Offenlegung der Kapitalinstrumente - Genussrechtskapital
1 Emittent Volksbank Main-Tauber eG
2 siehe Tabelle im Anhang
3 deutsches RechtAufsichtsrechtliche Behandlung
4
5 nicht anrechenbar
6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR
8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) siehe Tabelle im Anhang
9 Nennwert des Instruments siehe Tabelle im Anhang
9a Ausgabepreis 100%9b Tilgungspreis 100%
10 Rechnungslegungsklassifikation Einstandswert11 siehe Tabelle im Anhang12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet13
14 ja
15 steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag (bzw. Buchwert)
16 3 Jahren vom Erwerbszeitpunkt an mit Frist von 2 Jahren zum Jahresende
20b
21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar
24 k.A.
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30 Herabschreibungsmerkmale ja
31 Bilanzverlust32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise33
34 durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung
35 Nichtnachrangige Verbindlichkeiten
36 ja
37
Anhang I zum Offenlegungsbericht 2015 Volksbank Main-Tauber eG Seite 2
20a
Einheitliche Kennung
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments in TEUR
Anhang I zum Offenlegungsbericht 2015 Volksbank Main-Tauber eG
Anhang II
(A) BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG* (TEUR)
(B)VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER
EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
(C)
BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR)
1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 21.946 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
21.946 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
2 Einbehaltene Gewinne 38 26 (1) (c)
3
den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
78.500 26 (1)
3a 32.500 26 (1) (f)
4mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
0 486 (2)
Januar 2018k.A. 483 (2)
5CET1)
k.A. 84, 479, 480
5aaller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
k.A. 26 (2)
6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 132.984
7 k.A. 34, 105
8Steuerschulden) (negativer Betrag)
-161 36 (1) (b), 37, 472 (4)
9 In der EU: leeres Feld10
entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
11 k.A. 33 (a)
12 k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A. 32 (1)
14oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
k.A. 33 (b)
15(negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
(negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
(negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
20 In der EU: leeres Feld20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
k.A. 36 (1) (k)
20bFinanzsektors (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (ii)243 (1) (b)244 (1) (b)258
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
22Betrag)
k.A. 48 (1)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)
24 In der EU: leeres Feld25 k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472
(5)
25a k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (l)
26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in k.A.
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A.
Verluste 1k.A. 467
Verluste 2k.A. 467
Gewinne 1k.A. 468
Gewinne 2k.A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
k.A. 481
k.A. 481
27 k.A. 36 (1) (j)
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
-161
29 Hartes Kernkapital (CET1) 132.823
30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 51, 52
31Eigenkapital eingestuft
k.A.
32Passiva eingestuft
k.A.
33mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
k.A. 486 (3)
Januar 2018k.A. 483 (3)
34Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A. 85, 86, 480
35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, k.A. 486 (3)
36Anpassungen
0
37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
38Unternehmen der Finanzbranche, die eine
(negativer Betrag)
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)
41
Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
41a
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)
k.A.
41b
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a)
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
k.A.
41c
und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
k.A. 467, 468, 481
realisierte Verlustek.A. 467
realisierte Gewinnek.A. 468
k.A. 481
42 k.A. 56 (e)
43(AT1) insgesamt
0
44 045 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 132.823
46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 62, 63
47mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
40.631 486 (4)
Januar 2018k.A. 483 (4)
48Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A. 87, 88, 480
49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, k.A. 486 (4)
50 Kreditrisikoanpassungen 12.439 62 (c) und (d)
51 53.070
52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Darlehen (negativer Betrag)
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
53nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche,
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
54aunterliegen
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und k.A.
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)
56
Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
56aBezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)
k.A.
56b
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
k.A.
56c
und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
k.A. 467, 468, 481
realisierte Verlustek.A. 467
realisierte Gewinnek.A. 468
k.A. 481
57(T2) insgesamt
0
58 53.07059 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 185.89259a
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-
13.282
entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
13.282 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b)
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b)
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)
60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.083.390
61Gesamtforderungsbetrags)
12,26 92 (2) (a), 465
62Gesamtforderungsbetrags)
12,26 92 (2) (b), 465
63Gesamtforderungsbetrags)
17,16 92 (2) (c)
64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Gesamtforderungsbetrags)
0 CRD 128, 129, 130
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 066 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 067 davon: Systemrisikopuffer 067a
oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)0 CRD 131
68Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
7,76 CRD 128
69 (in EU-Verordnung nicht relevant)70 (in EU-Verordnung nicht relevant)71 (in EU-Verordnung nicht relevant)
72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an
767 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4)
73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
74 In der EU: leeres Feld75
(unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
76
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
12.439 62
77 995.114 62
78
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62
79
Beurteilungen basierenden Ansatzes
k.A. 62
80Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)
81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)
82Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)
83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)
84Auslaufregelungen gelten 40.631
484 (5), 486 (4) und (5)
85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag
2.822
484 (5), 486 (4) und (5)
Eigenkapitalquoten und -puffer
Eigenkapitalquoten und -puffer