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Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs)Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
Investing in Germany | A guide for Chinese businesses
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03
Ein Blick in die Zukunft der Wohnungsunternehmen in 2030
Management Summary 05
Hintergründe und Herausforderungen der IBOR-Ablösung 06
Herausforderungen der IBOR-Ablösung 12
Lösungsansätze für die IBOR-Umstellung 18
Ihre Kontakte 22
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Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Die Auswirkungen der (L)IBOR-Ablösung auf ein individuelles Finanzinstitut sind zwar schwer abschätzbar. Sie nicht zu kennen, bedeutet aber ein unkalkulierbares Risiko. Die Marktentwicklungen sind bereits schneller als die Pläne der Working Groups. So startet beispielsweise das Clearing von Swaps auf die USD Risk-free Rate SOFR bereits 1,5 Jahre früher als geplant. Des Weiteren entwickelt sich der USD-Markt für die neue Referenzrate SOFR seit April 2018 mit Wachstumsraten größer als 350 Prozent stark dynamisch. Diese Marktent-wicklungen verändern den ohnehin schon engen Zeitrahmen zusätzlich. Daneben spielt die Komplexität der (L)IBOR-Ablösung eine entscheidende Rolle, da die gesamte Bank im Fokus ist. Die markt- und kunden-betreuenden Bereiche sind genauso stark betroffen wie Banksteuerung, Rechnungs-legung und IT. Von der voraussichtlichen phasenweisen Umstellung der Referenz-zinssätze sind erhebliche Aufwände für die drei Letzteren zu erwarten.
Für eine erfolgreiche Umstellung der Refe-renzzinssätze ist eine ganzheitliche Strate-gie zu definieren, die alle Anforderungen der Geschäftsbereiche abdeckt. Sie sollte auf Basis von Umstellungsszenarien, die Annahmen über zukünftige Marktentwick-lungen beinhalten, abgeleitet werden.
Deloitte schlägt in einem ersten Schritt die Durchführung einer Auswirkungsanalyse vor. In diesem Rahmen sollten die Betrof-fenheit der Bank in Bezug auf Produkte, Verträge, Prozesse und finanzielle Aspekte bewertet sowie ein ganzheitlicher Umset-zungsplan konzipiert werden.
Management SummaryAufgrund von Manipulationen der IBOR- Sätze sollen diese Referenzzinssätze bis spätestens 2021 und der EONIA bereits Ende 2019 abgelöst werden. Derzeit arbeiten fünf Working Groups an Alternativ vorschlägen für die jeweiligen Währungsräume mit unterschiedlichen Fortschrittsgraden und Geschwindigkeiten.
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Hintergründe und Herausforderungen der IBOR-Ablösung
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Hintergründe der IBOR-AblösungZinsvariable Finanzprodukte leiten ihre Bewertung aus der Höhe der jeweiligen Referenzzinssätze LIBOR, EURIBOR oder TIBOR ab.
Unter IBORs (Interbank Offered Rates) wer-den die Referenzzinssätze verstanden, die die Konditionen bestimmen, zu denen sich Finanzdienstleister in den wichtigsten Han-delswährungen für Laufzeiten bis zu einem Jahr im Interbankenhandel unbesichert Geld leihen können. Die Größe des Marktes für diese Finanzkontrakte ist riesig – börsenge-handelte und OTC-Derivate, Anleihen, Kre-dite, Verbriefungen, Geldmarktprodukte und Einlagen im Wert von umgerechnet Hunder-ten Billionen Euro hängen an den IBORs.
Die Bedeutung der IBORs geht aber noch weiter: Zahlreiche Bewertungsmodelle verwenden zur Diskontierung und zur Ermittlung von Forward-Sätzen IBOR-ba-sierte Zinskurven. Bei der Verzinsung von gestellten Sicherheiten im Rahmen des bilateralen oder zentralen Clearings wer-den IBOR-Overnight-Sätze verrechnet.
Warum sollen die IBORs abgelöst werden?Die IBORs werden über die Befragung von teilnehmenden Panelbanken ermittelt, die
basierend auf einer Experteneinschätzung Zinssätze für die IBORs liefern. Sogenannte Benchmark-Administratoren ermitteln dar-aus unter Ausschluss der niedrigsten und höchsten Werte Mittelwerte und veröffent-lichen diese.
Dieses Verfahren steht schon seit Län-gerem in der Kritik. Zum einen wurden in der Vergangenheit die IBORs durch falsche Quotierungen manipuliert (soge-nannte LIBOR-Manipulation). Zum anderen ist seit der Finanzkrise die Liquidität im unbesicherten Interbanken-Geldmarkt stark zurückgegangen, sodass die solide Unterlegung der Benchmarks mit Markt-transaktionen fraglich ist. Schließlich wollen auch immer weniger Finanzdienstleister als Panelbanken agieren, da das Risiko falscher Quotierungen nicht auszuschließen ist und im Falle des Verdachts auf den Versuch der Manipulation der Referenzzinssätze hohe Strafen drohen.
Der Weg zu alternativen ReferenzzinssätzenBereits 2013 haben die G20-Nationen das Financial Stability Board (FSB) damit beauf-tragt, eine grundlegende Untersuchung der Referenzzinsätze durchzuführen und Vorschläge für Reformen zu entwickeln bzw. Alternativen zu den IBORs vorzu-schlagen. Daraufhin koordinierte das FSB Arbeitsgruppen aus Wertpapieraufsichts-behörden und Marktteilnehmern. Die Erkenntnisse wurden durch das FSB Mitte 2014 in einem Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen veröffentlicht. Daraufhin wurden Working Groups für die einzelnen Währungsräume ins Leben gerufen. Diese haben den Auftrag, neue Referenzzinssätze als Alternative zu den IBORs zu identifizieren sowie Vorschläge für den Weg der Umstellung auf diese neuen „Risk-Free Rates“ (RFRs) zu erar-beiten. Als Richtschnur für diese RFRs hat die IOSCO im Juli 2013 Empfehlungen herausgegeben. Dazu gehört u.a., dass die Zinssätze möglichst auf Transaktionen in liquiden und nicht-konzentrierten Märkten beruhen, sowie das Vorhandensein robus-ter Fallback-Mechanismen für den Fall, dass eine transaktionsbasierte Ermittlung nicht möglich ist.
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Die Tage der IBORs sind gezähltAufsichtsbehörden machen DruckLange Zeit haben die Aufsichtsbehörden eine Lösung der IBOR-Problematik von den Marktteilnehmern aus der Privatwirtschaft erwartet. Der UK-Finanzmarktaufsicht FCA waren die Fortschritte dabei offensicht-lich unzureichend, sodass CEO Andrew Bailey bei einer Ansprache Mitte 2017 die Zukunft des LIBOR nach 2022 infrage stellte. Im Juli diesen Jahres erhöhte Bailey weiter den Druck und wies auf Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems hin, sollten die Marktteilnehmer nicht zügig damit beginnen, neue Finanzkontrakte auf Basis der alternativen risikolosen Zinssätze abzuschließen. Am 19. September 2018 forderten die FCA und die Prudential Regu-lation Authority die größten im Vereinigten Königreich beaufsichtigten Banken und Versicherungen auf, bis zum 14. Dezember 2018 Darstellungen zu den Risiken und Mitigationsmaßnahmen sowie detaillierte Aktionspläne vorzulegen.
EU-Benchmark-Verordnung mit straf-fem TerminplanZusätzlicher Druck ist durch das Inkraft-treten der Europäischen Regulierung zu Benchmarks (BMR) am 1. Januar 2018 entstanden. Die BMR lässt den Admi-nistratoren lediglich bis Ende 2019 Zeit, die Ermittlung ihrer Indizes gemäß der
von der IOSCO aufgestellten Grundsätze für Referenzzinssätze vorzunehmen. Die Administratoren des LIBOR IBA (ICE Benchmark Administration) und des EURI-BORs EMMI (European Money Market Institute) haben angekündigt, dies bis Ende 2019 zu tun und die Indizes auf Basis von Transaktionen zu ermitteln, soweit möglich. Für den EONIA gibt es keine Zukunft, da EMMI den EONIA wegen einer zu geringen Basis von Geschäften und einer zu hohen Konzentration der Geschäfte bei wenigen Finanzdienstleistern als für nicht refor-mierbar einstuft. Das heißt, dass ab dem 1. Januar 2020 keine neuen Geschäfte auf EONIA-Basis abgeschlossen werden dür-fen. Weiterhin stellt sich die Frage für die Marktteilnehmer, ob der EONIA nach dem 1. Januar 2020 noch der Zinssatz der Wahl zur Diskontierung eines weiten Spektrums an Finanzinstrumenten darstellt. Die BMR verbietet dies zwar nicht und EMMI wird auch nach 2020 einen unveränderten EONIA publizieren – wobei fraglich ist, ob dieser EONIA ein aussagekräftiger Zinssatz zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Billionenhöhe darstellt. Spätestens wenn die Clearinghäuser ihre Bewertungsmo-delle und die Verzinsung von gestellten Sicherheiten auf die neuen risikolosen Referenzzinsätze umstellen, müssen die Marktteilnehmer handeln.
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Die Arbeit der Working Groups nimmt Fahrt auf
Die ARCC hatte bereits 2017 ein Vorgehen zur schrittweisen LIBOR-USD-Ablösung bis 2022 veröffentlicht („Phased Transition Plan“) und liegt in einigen Punkten vor dem avisierten Zeitplan. Der Handel in SOFR-De-rivaten hat früher begonnen als geplant und die großen Clearinghäuser LCH und CME werden mit ihren Vorbereitungen zum Clearing von SOFR-Swaps noch 2018 fertig werden.
Die europäische Gruppe, die bei der Euro-päischen Zentralbank organisiert ist, hat im September diesen Jahres die ESTER (Euro Short-Term Rate) als alternativen Referenzzins empfohlen und wird ihre Arbeit an der Laufzeitstruktur der Zins-sätze intensivieren. Noch 2018 ist mit der
täglichen Veröffentlichung des Pre-ESTER zu rechnen, der in seiner finalen Form als ESTER der neue Referenzzins für den Euro-Raum werden könnte. Die Working Groups für EUR, USD und GPB haben mit der grenzübergreifenden Koordination ihrer Aktivitäten begonnen. Daraus entstehende abgestimmte Umsetzungsplanungen sowie konsistente vertragsrechtliche Lösungen in der Dokumentation der Finanzkontrakte wären wünschenswert. Allerdings ist der Zeitrahmen gerade in Europa aufgrund der Fristen der EU-BMR sehr eng und die Geld-, Kapital- und Derivatemärkte entwickeln sich bereits jetzt in den verschiedenen Währungsräumen mit sehr unterschiedli-chen Geschwindigkeiten.
Das US Alternative Reference Rate Committee (ARCC), die britische Sterling Working Group (SWG) sowie die europäische Working Group on Euro Risk-Free Rates haben in ihren regelmäßigen Zusammentreffen zahl-reiche Fortschritte erzielt.
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Derivate- und Kapitalmärkte mit Bezug auf die neuen Referenzraten zeigen eine erhebliche Dynamik
Für den Euro-Raum steht die Veröffentli-chung einer alternativen Overnight-Rate (bei dieser wird es sich nach Empfehlung der Euro Working Group um die soge-nannte ESTER handeln) noch aus.Die Derivate- sowie Geld- und Kapital-märkte mit Bezug auf die neuen RFR entwickeln sich seit Anfang 2018 stark dynamisch.
DerivatemärkteBeim amerikanischen SOFR hat der Handel in Futures an der CME bereits im Mai 2018 begonnen. Bis Mitte September wurden
Mit dem SARON für den Schweizer Franken, dem SOFR für den US-Dollar, dem reformierten SONIA für das britische Pfund und dem TONA für den japanischen Yen stehen schon jetzt alternative risikolose Zinssätze im Overnight- Bereich zur Verfügung. Der SARON hat sei-nen Vorgänger bereits Ende 2017 komplett abgelöst.
rund 300.000 Kontrakte gehandelt. Dies entspricht einer Wachstumsrate von mehr als 500 Prozent seit Handelsstart.
Auch im OTC-Derivatebereich wurde Pio-nierarbeit geleistet. Im Juli 2018 wurde der erste SOFR-Swap gehandelt. Bemerkens-wert dabei ist, dass die Infrastrukturdienst-leister schon recht weit bei der Implemen-tierung des SOFR sind. Denn der Swap wurde über MarkitWire bestätigt, an der LCH gecleart und an das Transaktionsregis-ter DTCC gemeldet.
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Geld- und KapitalmärkteDie Geld- und Kapitalmärkte haben begon-nen, Produkte basierend auf den neuen Referenzzinsätzen zu entwickeln.
Seit Mitte 2018 finden Emissionen von RFR-basierten Anleihen und Commercial Papers auf den verschiedenen Märkten statt und werden zunehmend häufiger. Beispiele hierfür sind:
• Ende Juli 2018 hat der staatsnahe US-Im-mobilienfinanzierer Fannie Mae die erste SOFR-basierte Anleihe emittiert – in Form
8.000
6.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Volumen OI
07.05.2018 07.10.201807.09.201807.08.201807.07.201807.06.2018
4.000
2.000
0 0
25.000
20.000
30.000
35.000
40.000
15.000
10.000
5.000
350%
Abb. 1 – Entwicklung SOFR-Future-Markt
von drei Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten und verschiedenen SOFR-Spreads sowie einem Volumen von insge-samt 6 Mrd. USD.
• Ende Juni 2018: Emission der Euro-päischen Investitionsbank (EIB) einer SONIA-basierten Anleihe über 1 Mrd. GBP und einer Laufzeit von fünf Jahren
• Barclays Plc emittierte am 24. August 2018 ein SOFR-referenziertes Commercial Paper in Höhe von 525 Mio. USD.
SOFR Volumen (Anzahl Kontrakte) SOFR Open Interest (Anzahl Kontrakte)
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Herausforderungen der IBOR-Ablösung
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Die IBOR-Ablösung wirkt auf die gesamte Wertschöpfungskette der Finanzinstitute1
Kundenbetreuende Bereiche sollten bereits jetzt eine Kommunikationsstrate-gie in Richtung ihrer Kunden entwickeln. In diese sollten Ansätze für den Zeitpunkt und das Design neuer Produkte sowie das mögliche Vorgehen zur Umstellung von bestehenden Verträgen und Produkten einfließen. Mögliche Risiken resultierend aus einer verspäteten Kommunikation in Richtung Kunden sollten ebenfalls berück-sichtigt werden.
Bei der Planung der Umstellung der bishe-rigen Produkte auf solche mit geänderten Referenzzinssätzen und der Entwicklung neuer Produkte – einschließlich der Durch-führung der notwendigen Neue-Produk-te-Prozesse (NPP) – ist besonders das Wettbewerbsumfeld zu betrachten. Auf-grund der sich dynamisch entwickelnden Märkte für die neuen Referenzzinsätze ist das Timing des Go-to-Market für die neuen Produkte entscheidend.
Die IBOR-Ablösung betrifft sämtliche Kundenbereiche – vom Privat-, Geschäfts- und Firmenkundengeschäft bis hin zum institutionellen und Global-Markets-Geschäft – und vor allem Treasury, Risikomanagement, Rechnungslegung, Compliance, Rechtsabteilung und IT.
Privatkunden
Kunden
A Kundenstrategie
Kundenkommunikation
Geschäfts-/Firmenkunden
FinancialMarkets
Produkte
Produktstrategie
Produktdesign
Verträge
Produkt/Kreditverträge
RegulatorischeDokumente
Bank-steuerung
Produktbewertungen
Rechnungs-legung
Technologie
C
D
E
F
B
Risikomanagement
Sicherheitenmanagement
Bilanzierung/GuV
Steuern RegulatorischesEigenkapital
Marktdaten
systeme
Bilanz.systeme
Risikomgmt.systeme
Produkt/Handelssysteme
Abwicklungs
systeme
Abb. 2 – Betroffenheit von Finanzinstituten durch die IBOR-Umstellung - High-Level Heatmap2
1 In diesem Kapitel werden einzelne Herausforderungen grob beschrieben. Die gewählte Darstellung ist in Umfang und Detailgrad nicht vollumfänglich.
2 in Abhängigkeit vom spezifischen Geschäftsmodell
Betroffenheit: Hoch mittel gering
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Verträge und Produkte sind im großen Umfang umzustellen oder neu zu designen
• ZinsSwaps (IRS) • Zinstermingeschäfte (FRAs)• WährungsSwaps• KreditausfallSwaps (CDS)• Zinsoption (OTC & ETD)• ZinsFutures• Kurzfristige ZinsFutures (STIR)
1994 NY Law Credit Support Annex (CSA)
1995 Eng Law CSA
2016 NY Law VM CSA Phase 1
2016 Eng Law VM CSA Phase 1
2016 NY Law VM CSA Phase 2
2016 Eng Law VM CSA Phase 2
2016 NY Law IM CSA Phase 1
2016 Eng Law IM CSA Phase 1
Ausführliche Bestätigungen
Rahmenvertrag CSA
PSA/ISMA Global Master Repurchase Agreement 1995
MasterEquity und FixedStockLendingVertrag
Gilt-Edged-SecuritiesLendingVertrag
Rahmenvertrag SBL
Individuelle Verträge
Triparty Repo Agreements
GMRA Triparty Agreements
Master Repurchase Agreement 1996
PSA/ISMA Global Master Repurchase Agreement 2000
PSA/ISMA Global Master Repurchase Agreement 2011
CMOF
Europäischer Rahmenvertrag
Fédération Bancaire Française Rahmenvertrag
Fédération Bancaire Française CSA
1986 Interest Rate Swap Agreement
Master Confirmation Agreement (MCA)
Individuelle Verträge
Clearstream 2016 CTA
Master Securities Loan Agreement 1993
Master Securities Loan Agreement 2000
Master Securities Loan Agreement 2017
OverseasSecuritiesLending Vertrag
GMSLA-TripartyVertrag
Rahmenvertrag Repo
InvestmentGrade-Vereinbarung
LeveragedFinanceVerein barungen
ICMA ECP
Festgeldvertrag
Certificate of Deposits
Informationsmemorandum
DCM Derivatives Clearing IRS
Derivatives Clearing IRS CSA
LCHExecutionVertrag
MasterInsti tution al Fu turesCustomerVereinbarung
Futures und OTCClearingVertrag
Clearing und SettlementVereinbarung
Börsenmitgliedschaftsvertrag
BörsenMarginVereinbarung
1987 ISDA Master Agreement
1992 ISDA Master Agreement
2002 ISDA Master Agreement
Master Confirmation Agreements
ISDA FIA Reporting Delegation Agreement
Cleared Derivatives Execution Agreements
1995 Credit Support Deed (CSD)
2016 Eng Law IM CSD Phase 1
Außerbörslich & börsengehandelte Derivate (OTC & ETD)
ISDA Andere AndereGMSLAGMRA AndereClearing/Börse LMA
Kurzfristige Finanzinstrumente Kredite
• Repos• Reverse Repos• Einlagen• Commercial Papers (CP)• Geldmarkt
• Syndizierte Kredite• Verbriefte Kreditforderungen• Besicherte Darlehen• Unternehmenskredite• Hypotheken auf gewerbliche Immobilien (CRE)
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Viele Kunden, Produkt und Rahmenverträge, aber auch regulatorische Dokumente und Werbemittel sind zu ändern.Die Vertragsgrundlage für Transaktionen auf Basis neuer RFRReferenzzinssätze sollte standardisiert festgelegt werden.Für Neuverträge basierend auf den bisherigen IBORs sollte möglichst frühzeitig in den „Fall Back“Regeln eine robuste Übergangsregelung auf die neuen Referenzzinssätze eingeführt werden, um die Rechtsrisiken zu reduzieren.Für Bestandsverträge über den Umstellungszeitpunkt hinaus sind produktabhängig kundenindividuelle Umstellungs und Verhandlungsstrategien zu entwickeln.
Die Umstellung wirkt unmittelbar auf die Banksteuerung Bei der Bewertung der geänderten/neuen Produkte sind die Auswirkungen aufgrund der Umstellung des Referenzzinssatzes und der damit verbundenen Zinskurven-zuordnung auf z.B. die Produktkompo-nenten, Liquiditätseinstandskosten von Treasury und die Auswirkungen der Kosten hinsichtlich Marktrisiko, regulatorisches und ökonomisches Eigenkapital neben der
gewünschten Marge zu berücksichtigen. Aufgrund des teilweise stark unterschied-lichen Verhaltens der „neuen“ und „alten“ Referenzzinssätze (bspw. EFFR und SOFR oder EONIA und ESTER) sind Risikoma-nagementmodelle und -konzepte anzu-passen. Die „neuen“ Referenzzinssätze im Overnight-Bereich weichen nicht nur in der Höhe von den „alten“ Referenzzinssätzen ab, sondern weisen auch unterschiedliche Volatilitäten auf.
Prospekte SIFMAMasterSelling-Group-Vereinbarung
Geschäfts-bedingungen für Kreditkarten
RentenverträgeMasterSecurities ForwardTransactionVertrag (MSTFA)
MBSDatum Veröffent-lichung und Abwicklung
SPVDokumentation
Ausführliche Bestätigungen
Geschäfts-bedingungen für Schuldverschrei bungen
AssetLevel Offenlegung
MBS Drittparteitransaktionen
Handelsabtretungsverträge
Verspätete Zahlung
Transaktionsspezifische Dokumente
Konditionsvereinbarungen
Emissionsbeding ungen
Vorstandsentschei dungen
Konditionsverein barungen
Handels bestätigungen
Zeichnungsverein barungen
Vertragsabreden
Emissionsübernahmeverträge
Emittentenverein barungen
Emissions & Zahlstellenverträge
Gewerbliche Bank bürgschaften
Anleihen & var. verzinste WP (FRNs) Verbriefte Produkte Privatkunden Produkte
• Unternehmens/ NichtUSStaatsanleihen
• Anleihen von Förderbanken• Leasing• Handelsfinanzierung• Variabel verzinste Wertpapiere• Pfandbriefe• Eigenkapitalinstrumente• Ewige Anleihen
• Hypothekarisch besicherte Wertpapiere (MBS)
• Wohnimmobilien/ Gewerbeimmobilien-besicherte Wertpapiere (RMBS/CMBS)
• (Gewerblich) verbriefte Forderung• Gewerblich verbriefte Forderungen• (Hypothekarisch) besicherte Schuld
verschreibungen (CDO/CMO)
• Immobilienkredite• Renten• Abzinsungssatz• Überziehungen• Verspätete Zahlungen• Autokredite• Konsumentenkredite• Studentenkredite
Standardverträge Individualverträge
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Die Rechnungslegung ist von der IBOR-Umstellung in vielen Einzelbereichen betroffen
Diese entstehen beispielsweise durch eine Veränderung der Risikovorsorge (Stufen-transfer) im Falle von Marktdaten-/Cash-flow-basierten Ansätzen. Diese haben dann Auswirkungen auf Bilanz, GuV, Anhang sowie auch Kennzahlen/KPIs wie NSFR, Leverage Ratio, CIR, ROE. Ineffektivitäten beim Hedge Accounting und die Umstel-lung/Modifizierung finanzieller Vermögens-werte (bspw. Umstellung von Kreditverträ-gen) können ebenfalls Bewertungseffekte mit bilanziellen Wirkungen auslösen.
Das IASB hat die Notwendigkeit erkannt und in einer Sitzung im Juni 2018 die Initiie-
Die Umstellung der Referenzzinssätze auf neue „Risk Free Rates“ führt bei diversen Produkten zu Bewertungseffekten.
rung eines Research-Projects beschlossen, um die Auswirkungen der Implementierung neuer Referenzzinssätze auf die Rech-nungslegung zu erheben. Erste Ergebnisse sind zum Jahreswechsel 2018/ 2019 zu erwarten.
Da die bilanziellen Auswirkungen erheb-lich sein können, sollten diese frühzeitig analysiert und die Wirkung auf aufsichts-rechtliche und betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie auch die GuV simuliert werden. Auf diese Weise können passge-naue Steuerungsmaßnahmen im Rahmen der Umstellung definiert werden.
Bilanz/OCI(Other
ComprehensiveIncome)
Gewinn-und
Verlust-Rechnung
Kenn-zahlen/
KPIs
Hedge Accounting
LatenteSteuern
Vertrags-umstell-ungen
Geschäfts-/Firmenkunden
FinancialMarkets
Produktbewertungen
Risikomanagement
Sicherheitenmanagement
Bilanzierung/GuV
Steuern RegulatorischesEigenkapital
Marktdaten
systeme
Bilanz.systeme
Risikomgmt.systeme
Produkt/Handelssysteme
Abwicklungs
systeme
Abb. 4 – Wirkungsbereiche der IBOR-Ablösung in der Rechnungslegung
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Die gesamte IT-Landschaft der Bank ist durch die Umstellung betroffen; entsprechende Anpassungen sind frühzeitig zu planen
Zur Beurteilung von Art und Umfang der notwendigen Anpassungen gilt es, in einem ersten Schritt im Rahmen einer Bestands-aufnahme betroffene Systeme und Reports sowie zugehörige Produktgruppen zu iden-tifizieren und die Komplexität der notwen-digen Entwicklungen zu ermitteln. Darauf aufbauend können die Produktabbildung in betroffenen Frontoffice-Systemen überprüft und notwendige Anpassungen identifiziert werden. Eine Unterscheidung zwischen Bestands- und Neugeschäft ist hierbei aufgrund unterschiedlicher Umset-zungsaufwände empfehlenswert.
Die hierbei erwarteten Anpassungen las-sen sich in Maßnahmen zur Geschäftsab-bildung sowie zur Modifizierung einzelner Prozesse unterscheiden.
IT-Anpassungen an Front- und Backoffice- Systemen stellen bei der IBOR-Ablösung einen wesentlichen Auf-wandtreiber für Finanzinstitute dar. Dies betrifft u.a. Schnittstellen und Prozesse zur Erfassung, Verarbeitung und Ablage neuer RFRs sowie auch nachgelagerte Daten haushalte, Controlling- und Reporting-Systeme.
IT-Anpassungen sind an diversen Stellen erforderlich
Unterschiede in der Bereitstellung von tagesgültigen RFRs durch Marktdatensysteme erfordern eine Prüfung ausgewählter Prozesse in Handels und Abwicklungssystemen. Dies kann unter anderem den FixingProzess zur Festlegung von Zahlungsströmen als auch nachgelagerte Prozesse zur Zahlungsabwicklung betreffen.
Hinsichtlich der Abbildung von Geschäften in Handels und Abwicklungssystemen sind unter anderem Definition und Zuordnung von Zinsstrukturkurven für neue RFRs als auch die Anlage neuer Cashflow-Generatoren zur Erzeugung und Planung zukünftiger Zahlungsströme
notwendig. Die Anpassung von Bewertungsmodellen kann ebenso die Änderung der Zuordnung von Bewertungsmodellen zu einzelnen Geschäften erforderlich machen. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Terminzinssätzen mit längeren Laufzeiten als Overnight sind zusätzlich auch die Auswirkungen auf Accountingrelevante Systeme, beispielsweise auf die Ermittlung von Zinsabgrenzungen, zu prüfen.Je nach Umstellungsstrategie des einzelnen Finanzinstituts sind systemübergreifend die Abbildung von „neuen“ und „alten“ Zinsstrukturkurven sowie damit verbundene Bewertungen in einem Parallelbetrieb umzusetzen.
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Lösungsansätze für die IBOR-Umstellung
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Finanzinstitute sollten in Szenarien planen, um Unsicherheiten, Komplexität und Marktdynamik handhaben zu könnenTerminunsicherheit erfordert Denken in UmstellungsszenarienDie Ablösung der IBORs folgt keinem klar vorgegebenen regulatorischen Zeitplan. Die Termine 1. Januar 2020 für die Compliance sämtlicher Benchmarks mit den Anforde-rungen der EU-BMR und 1. Januar 2022 für die Ablösung sämtlicher IBORs können als stabil angenommen werden. Die Ablösung der einzelnen Referenzzinssätze wird sich jedoch wohl terminlich eher nach den Marktprozessen richten. Die Entwicklung auf den Derivatemärkten in den USA sowie in UK deuten stark in diese Richtung.
Um die Komplexität der Umstellung in Kombination mit der Unsicherheit des zeitlichen Ablaufs steuern zu können, sollte jedes betroffene Finanzinstitut seine Pro-zesse auf der Grundlage von Szenarien pla-nen, die die erwarteten möglichen Umstel-lungsverläufe in der Zukunft abbilden und mit Wahrscheinlichkeiten unterlegt sind.
Basisszenarien für die UmstellungDeloitte hat im Detail drei denkbare Basis-szenarien als Diskussions- und Planungs-grundlage entwickelt. Diese bilden jeweils unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich des Verlaufs der Umstellung von Neu- und Bestandsverträgen sowie Produkten in den unterschiedlichen Währungsräumen ab.In der Grafik der Abbau des Bestandsge-schäfts mit Bezug zu den IBORs und das Neugeschäftsvolumen mit Bezug zu den „neuen“ alternativen Referenzzinssätzen dargestellt.
In Szenario A wird bspw. von einer frühen Umstellung ausgegangen, während in Szenario B eher eine späte Umstellung unterstellt ist. Bei Ersterem wird dies deut-lich über einen frühen Aufbau von Neuge-
A
Bestandsgeschäft in IBORs
Neugeschäft auf alternative Rates
AB
Bestandsgeschäftin IBORs
Neugeschäft aufalternative Rates
AC
Bestandsgeschäftin IBORs
Neugeschäft auf alternative Rates
2019 2020 2021 2022
Abb. 5 – Basisszenarien der IBOR-Umstellung
schäftsvolumen mit Bezug zu den „neuen“ alternativen Referenzzinssätzen.
Szenarien definieren StrategieZiel solcher Szenarien sollte es sein, eine entsprechende Umstellungsstrategie sowie die konkrete Planung ableiten zu können. Die frühzeitige Identifizierung von kriti-schen Pfaden in der Umstellung ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil.
Anschließend an Diskussion und Festle-gung der Basisszenarien ist eine Detail-lierung derselben durchzuführen und mit Plandaten und konkreten Umsetzungsmaß-nahmen zu unterlegen.
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Landkarte und Kompass für die IBOR-Umstellung
Eine solche Transparenz sollte im Rahmen einer Auswirkungsanalyse erstellt werden, um auf dieser Basis den Fahrplan für die Umstellung der IBORs zu definieren. Nur so werden eine Landkarte und ein Kompass geschaffen, um effizient durch den Umstel-lungszeitraum navigieren zu können.
Deloitte bietet Finanzinstituten eine ganz-heitliche Lösung von der Durchführung einer initialen Auswirkungsanalyse bis hin zur Unterstützung von Umsetzungsprojek-ten zur IBOR-Ablösung.
Die Komplexität der IBOR-Umstellung erfordert ein schnelles, frühzeitiges und zielgerichtetes Handeln. Dieses bedingt in einem ersten Schritt eine umfassende Über-sicht zur Betroffenheit des jeweiligen Finanzinstituts.
Deloitte hat eine Auswirkungsanalyse entwickelt, welche die Erfordernisse einer späteren Umsetzung zur Grundlage hat. Aus einem definierten IBOR-Umsetzungs-fahrplan wurden u.a. die wesentlichen Elemente einer Auswirkungsanalyse abge-leitet. Damit wird sichergestellt, dass dabei keine wesentlichen Aspekte für die Umset-zung vergessen werden.
Im Rahmen der Auswirkungsanalyse wer-den die Betroffenheit des Finanzinstituts und die operativen Auswirkungen bewer-
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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tet sowie die finanziellen Auswirkungen quantitativ ermittelt. Ein ganzheitlicher Programmplan mit geschätzten Kosten und Aufwänden bildet als weiteres Ergeb-nis dieses Schritts die Grundlage für die anschließende Umsetzung.
Die Vorgehensweise wurde von Deloitte modular aufgebaut. Bei Bedarf kann so eine schlanke, zeit- und kosteneffiziente Betroffenheitsanalyse durchgeführt werden. Diese ist Bestandteil der Auswir-kungsanalyse, bewertet die Konsequenzen jedoch nicht quantitativ. Sie versetzt Finan-zinstitute schnell in die Lage, ihre Betrof-fenheit in Organisation und Prozessen zu erkennen und das weitere Vorgehen auf Basis einer Grobplanung entscheiden zu können.
Auswirkungs-analyse
Umsetzug
Betroffenheit
Projekt-Governance
Operative Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Kosten-/Budget-schätzung
Umsetzungs-fahrplan
IBOR-Tools
Projektplan
Abb. 6 – Deloittes IBOR-Projektmethode
Für die nachfolgende Durchführung von Umsetzungsprojekten bietet Deloitte ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Tools:
• Fach- und Prozesskonzeption in allen Themenbereichen
• Kontinuierliche Überwachung und Steue-rung des Fortschritts der Umstellung und Exposures anhand von Tools
• Regulatory Monitoring und Unterstützung in der Verbandsarbeit
• Change Management und Trainings• Testmanagement und -durchführung• Monitoring der einzelnen Working Groups• Projektmanagement
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Ihre Kontakte
Dennis SchetschokSenior Manager | Financial Services SolutionsDeloitte Tel: +49 (0)211 8772 [email protected]
Wir danken den Autoren: Achim Fetzer, Dr. Claudius Müller, Jochen Hartmann und Tobias Scholz
Frank StriegelPartner | Financial Services SolutionsDeloitte Tel: +49 (0)151 58070 [email protected]
Ablösung der Interbank Offered Rates (IBORs) | Hintergründe, Herausforderungen und Lösungen
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Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden, und ist nicht dazu bestimmt, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen zu sein. Weder die Deloitte Consulting GmbH noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das „Deloitte Netzwerk“) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat.
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und unabhängig. DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.
Deloitte erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Risk Advisory, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und unterstützt Kunden bei der Lösung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen. Making an impact that matters – für rund 286.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsames Leitbild und individueller Anspruch zugleich.
Stand 10/2018