37
Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht [email protected] www.kanzlei-johannsen.de

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

[email protected]

Page 2: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Seite 2

Outsourcing unter Solvency II

Auswirkungen auf das Prozessmanagement in der

Schadenversicherung

Page 3: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Aufbau I

� Einleitung

� Typische Konstellationen

� Umsetzung

Seite 3

Page 4: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Seite 4

Page 5: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor.

Wird ein Versicherungsmakler nicht in erster Linie für den

Versicherungsnehmer, sondern für den Versicherer tätig, der ihn ausdrücklich

mit der Regulierung des Schadens beauftragte, stellen Äußerungen zum

Nachweis des Schadens und der Ersatzfähigkeit bestimmter

Schadenspositionen keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

dar. In diesem Fall bedeutet die Rechtsdienstleistung eine Nebenleistung zum

Versicherungsvertrag, die im Rahmen der gesamten Tätigkeit nicht

entscheidend ins Gewicht fällt.

OLG Köln, Urt. v. 11.4.2014 – 6 U 187/13 wurde vom BGH abgeändert.

Seite 5

Page 6: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Seite 6

Outsourcing und die rechtlichen Rahmenbedingungen

Frage: Was muss beachtet werden?

Antwort: Es kommt darauf an!

Page 7: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Die Gemengelage

Richtlinien

BaFin EIOPA

Leitlinien

VVG

Seite 7

GewO

VAG VersVermV

Page 8: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Funktionsausgliederung I

Im bis zum 31.12.2015 geltenden VAG wurde die „Funktionsausgliederung“ durch

• § 5 Abs. 3 Nummer 4 VAG

• §13 Absatz 1a Satz 2 VAG

• § 64a Abs. 4 VAG

geregelt.

Seite 8

Page 9: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Funktionsausgliederung II

Funktionsausgliederungsverträge sind Verträge, durch die

� der Vertrieb,

� die Bestandsverwaltung,

� die Leistungsbearbeitung,

� das Rechnungswesen,

� die interne Revision,

� die Vermögensanlage oder

� die Vermögensverwaltung

eines Versicherungsunternehmens ganz oder zu einem wesentlichen Teil einem anderen Unternehmen auf Dauer übertragen werden soll.

Seite 9

Page 10: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Richtlinie I

Art 49 der Richtlinie

Es ist sicherzustellen,

dass Versicherungsunternehmen, dieFunktionen oder Versicherungstätigkeitenoutsourcen, voll für die Erfüllung all ihrerVerpflichtungen verantwortlich bleiben.

Seite 10

Page 11: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Richtlinie II

Art 49 Abs. 2 der Richtlinie

Das Outsourcing darf nicht derart durchgeführt werden, dass einer der folgenden Fälle eintritt:

a) wesentliche Beeinträchtigung der Qualität des Governance-Systems des betreffenden Unternehmens;

b) übermäßige Steigerung des operationellen Risikos;

c) Beeinträchtigung der Fähigkeit der Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der Verpflichtungen des Unternehmens durch dieses zu überwachen;

d) Gefährdung der kontinuierlichen und zufrieden stellenden Dienstleistung für die Versicherungsnehmer.

Seite 11

Page 12: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

EIOPA I

In welchem Umfang das Outsourcing im Rahmen des Governance-Systems dokumentiert werden sollen, stellt EIOPA in der Leitlinie 47 (schriftlich festgelegte Outsourcing-Leitlinien) der Sammlung der Leitlinien zum Governance-System dar.

Danach sollten im Einklang mit Art. 41 und Art. 49 der Solvabilität II-Richtlinie die zuständigen nationalen Behörden sicherstellen, dass das Unternehmen, das Outsourcing betreibt oder in Erwägung zieht, in seinen Outsourcing-Leitlinien die Outsourcing-Prozesse und das Vorgehen des Unternehmens von Vertragsbeginn bis Vertragsablauf behandelt.

Seite 12

Page 13: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

EIOPA II

Dies umfasst insbesondere:

a) Die Kriterien für die Einordnung einer Funktion oder Tätigkeit als kritisch oder wichtig;

b) wie ein Dienstleister geeigneter Qualität ausgewählt wird und wie und wie oft seine Leistungen und Ergebnisse beurteilt werden;

c) die in die schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstleister aufzunehmenden Elemente; und

d) Notfallpläne, einschließlich Ausstiegsstrategien für ausgelagerte kritische oder wichtige Funktionen oder Tätigkeiten.

Seite 13

Page 14: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

EIOPA III

In Leitlinie 45 (Abschluss von Versicherungsgeschäften) der Sammlung der Leitlinien zum Governance-System der EIOPA stellt diese fest, dass im Einklang mit Artikel 49 der Solvabilität II-Richtlinie die zuständigen nationalen Behörden sicherstellen sollten, dass,

wenn einem Versicherungsvermittler… die Vollmacht erteilt wurde, im Namen und auf Rechnung eines Versicherungsunternehmens Versicherungsgeschäfte abzuschließen oder Ansprüche zu regulieren, das Unternehmen dafür Sorge trägt, dass die Tätigkeit dieses Vermittlers den Outsourcing-Anforderungen unterliegt.

Seite 14

Page 15: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Ausgliederung

§ 32 Abs. 1 VAG

Das Aufsichtsrecht erfasst jetzt jede Ausgliederung.

Ein Versicherungsunternehmen, dass Funktionen oder Versicherungstätigkeiten ausgegliedert,

bleibt für die Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen verantwortlich.

Seite 15

Page 16: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Pflicht zur Anzeige

§ 47 Nr. 8 VAG

Es besteht jetzt eine Pflicht zur Anzeige geplanter Ausgliederungen.

Das Versicherungsunternehmen hat der Aufsichtsbehörde unverzüglich die Absicht, wichtige Funktionen oder Versicherungstätigkeiten auszugliedern, unter Vorlage des Vertragsentwurfs anzuzeigen.

Seite 16

Page 17: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Aufbau II

� Einleitung

� Typische Konstellationen

� Umsetzung

Seite 17

Page 18: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Abschluss von Versicherungsverträgen I

Rechtsstellung und Aufgaben des Versicherungsvertreters

• Abschlussvertreter i.S.d. § 59 Abs. 2 VVG

• Er übernimmt

den Abschluss und

die Änderung

von Versicherungsverträgen.

Seite 18

Page 19: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Abschluss von Versicherungsverträgen II

Beispiel: Assekuradeur

Er ist bevollmächtigt

• durch gesetzlichen Vertreter des Assekuradeurs

• sowie durch die vom Assekuradeur bevollmächtigten Personen,

im Namen und für Rechnung des Versicherers Versicherungsverträge abzuschließen.

Seite 19

Page 20: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Prämieneinzug und Verwaltung I

Seite 20

Page 21: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Prämieneinzug und Verwaltung II

� Klassisches Inkasso

� Alle sonstigen Rechte des Versicherers

� Kontentrennung

Seite 21

Page 22: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Prämieneinzug und Verwaltung III

� Originäre Aufgabe des Versicherers• Versicherungsvertreter

• Versicherungsmakler

� Gewichtung• Qualitativ

• Quantitativ

Seite 22

Page 23: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Schadenbearbeitung I

Wie?

Wann?

Wer?

Seite 23

Page 24: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Schadenbearbeitung II

Seite 24

Deckung

Vertrag

Umfang

Haftpflicht

Haftung

Umfang

Page 25: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Regresse I

Verursacher

VersichererVN Geschädigter

Seite 25

Page 26: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Regresse II

Sachverhalt Umfang Durchsetzung

Seite 26

Page 27: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Aufbau III

� Einleitung

� Typische Konstellationen

� Umsetzung

Seite 27

Page 28: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Einsichts- und Prüfungsrechte

Die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten des Vorstands sowie diePrüfungs- und Kontrollrechte der Aufsichtsbehörde dürfen durch eineAusgliederung nicht beeinträchtigt werden, § 32 Abs. 2 VAG.

Konkret ist sicherzustellen, dass

1. der Versicherer selbst, seine Abschlussprüfer und dieAufsichtsbehörde auf alle Daten zugreifen können und

2. die Aufsichtsbehörde Zugangsrechte zu den Räumen desDL erhält, die sie selbst oder durch Dritte ausüben kann.

Seite 28

Page 29: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Organisation, Weisungsrechte

Die sich aus den §§ 23 ff. VAG ergebendenAnforderungen an die Geschäftsorganisation einesVersicherers sind auch auf die Tätigkeit des DLanzuwenden, weil dieser alle Kernfunktionen einesVersicherers übernimmt.

Seite 29

Page 30: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Erteilung von Untervollmachten, Subunternehmer

Der DL ist nur nach vorheriger Zustimmung des Versicherers dazu berechtigt,

eine Vollmachten an Dritte weiterzugeben.

Seite 30

Page 31: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Störung des Geschäftsbetriebes

Die Unternehmen haben angemesseneVorkehrungen, einschließlich der Entwicklung vonNotfallplänen, zu treffen, um die Kontinuität undOrdnungsmäßigkeit ihrer Tätigkeiten zugewährleisten, § 23 Abs. 4 VAG.

Ziel der Notfallplanung ist die Fortführung derGeschäftstätigkeit mit Hilfe von definiertenVerfahren.

Seite 31

Page 32: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Herausgabe von Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht

Dem DL stehen keine ZurückbehaltungsrechteZurückbehaltungsrechteZurückbehaltungsrechteZurückbehaltungsrechte an Unterlagen zu.

Die Prüfungs- und Kontrollrechte der Aufsichtsbehörde dürfen durch eine Ausgliederung nicht beeinträchtigt werden, § 32 Abs. 2 VAG.

Seite 32

Page 33: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Beschwerden

Beschwerde

Eingang

BerichtenBearbeiten

Antwort

Seite 33

Page 34: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Berufshaftpflichtversicherung Vertrieb

Seite 34

VU gegen VM

VN

gegen

VM

Page 35: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Geheimhaltung, Datenschutz, Geldwäsche

Klarstellung für den Vertragspartner

1. Über Geschäftsgeheimnisse

2. Zum Datenschutz

3. Zur Geldwäsche

Seite 35

Page 36: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht

Vertragsdauer

Der Vertrag endet und die erteilten Vollmachten erlöschen, ohne dass es einer Kündigung bedarf an dem Tag,

-an dem eine zuständige Behörde die Beendigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung verlangt;

-an dem eine der Vertragsparteien das Insolvenzverfahren einleitet.

Seite 36

Page 37: Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht ... … · Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Urteilsgründe des BGH v. 14.01.2016 liegt noch nicht vor. Wird ein

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht Seite 37

Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit!