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Ordentliche Mitgliederversammlung
Bundesverband der Belegärzte e.V.
Berlin, 07. November 2015
TAGESORDNUNGOrdentliche MitgliederversammlungBundesverband der Belegärzte e. V.
07. November 2015 in Berlin________________________________________________________
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Bericht des Vorstandes3. Bericht des Beiratsprechers4. „ Hat das Belegarztwesen Perspektiven?“ (Dr. Bernhard Rochell, KBV-Verwaltungsdirektor)5. Aussprache6. Bericht des Schatzmeisters7. Entlastung des Vorstandes8. Beschlussfassung9. Verschiedenes
TOP 2
Bericht des Vorstandes
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
Am 31.12.2014 hatte der BdB 416 Vollmitglieder (./. 40 Mitglieder).
Das Geschäftsjahr 2013 wurde mit einem Überschuss von Euro
7.458,39 abgeschlossen, das Geschäftsjahr 2014 mit einem
Überschuss von Euro 1.539,40.
Am 31.12.2013 betrugen die Vermögenswerte Euro 28.392,85,
am 31.12.2014 Euro 29.932,25.
BdB-Mitgliederversammlung 15. November 2014________________________________________________________
Die BdB-Mitgliederversammlung möge beschließen:
1. Antrag zur Ergänzung von § 12 Der Beirat, seine Rechte und Pflichten der derzeit gültigen BdB-Satzung:
„6. Der Beirat wählt einen Sprecher für die Dauer von zwei Jahren. Er nimmt als kooptiertesMitglied an den Sitzungen des Vorstandes teil.“
2. Antrag zur Verlängerung der Mitgliedschaft im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e. V.:
„Der Bundesverband der Belegärzte e. V. bleibt bis auf weiteres Mitglied im SpiFa, trotz des um 100% höheren Beitragssatzes von Euro 4800,00 ab 2015.“
3. Antrag auf Erhöhung des Jahresbeitragssatzes:
„Ab 1. Januar 2015 beträgt der Jahresbeitrag im Bundesverband der Belegärzte e. V. Euro 240,00.“
Mitgliederwerbung
31.12.2014 416 Mitglieder01.10.2015 370 Mitglieder______________________________________________________________________________________________
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Einnahmen 2013 80.810,00 EuroEinnahmen 2014 75.955,00 EuroEinnahmen 2015 87.000,00 Euro______________________________________________________________________________________________
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Gewinn 2013 7458,39 EuroGewinn 2014 1539,40 EuroGewinn 2015 12.000,00 Euro (?)______________________________________________________________________________________________
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Mitgliederwerbung 2013 5600,00 EuroMitgliederwerbung 2015 6000,00 Euro
Daten zum BelegarztwesenBelegärzte
1992 5.7582000 6.4192009 6.1592012 5.6282014 5.325 (-3,4 %)Bayern ca. 2.000Hessen ca. 800Ba.-Wü. ca. 700(in 3 Ländern ca. 57 % aller Belegärzte)
Belegärzte ausgewählter Fachgruppen 2014 (Anteil an Fachgruppe in %)HNO-Ärzte 1.403 (36,1) Augenärzte 552 (11,1)Frauenärzte 869 (8,8) Urologen 511 (18,6)Orthopäden 666 (11,9) Internisten 354 (3,8)Chirurgen 548 (13,3) MKG-Chirurgen 205 (18,5)
Rückgang zwischen 0,3% bis 1,8 %
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
BdB-Beiratssitzung 17.07.2015 22
BdB-Beiratssitzung 17.07.2015 29
EBM-Reform aus belegärztlicher Sicht
19. Juni 2015 KBV überreicht Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.10.2012 zur EBM-Reform mit einem strukturierten Fragebogen
17. Juli 2015 Gemeinsame Sitzung BdB-Vorstand und Beirat- Stellungnahme- Beantwortung des strukturierten Fragebogens- Festlegung fachübergreifender Änderungen- Ergänzendes Gastreferat Dr. Casser, KBV
20. Juli 2015 - Überreichung der fachübergreifenden Änderungswünsche an die KBV, verbunden mit - Antrag auf notwendige Maßnahmen zur Weiterentwicklung des EBM für die Fachgruppe Belegärzte
11. September 2015 Sitzung mit KBV und Überreichung der fachspezifischen Änderungswünsche zu Kapitel 36
Oktober 2015 Evaluierung besonderer Kosten bei belegärztlicher Tätigkeit
Antrag des BdB-Vorstandes und seines Beirates an die KBV zur Weiterentwicklung des EBM für die Fachgruppe Belegärzte________________________________________________________
Notwendige Maßnahmen:1. Honorarverluste bei einer (Neu-) Bewertung der Gebührenordnungspositionen des Kapitel 36 sind zu vermeiden.2. Aufnahme weiterer konservativer Leistungen in das Kapitel 36 in Abstimmung mit den entsprechenden Fachgruppen3. Vergütung sämtlicher stationär-belegärztlich erbrachten Leistungen außerhalb der MGV.4. Anpassung des EBM-Bandes 2 an den Fallpauschalen-Katalog G-DRG Version 2015 einschließlich des Zusatzentgelt-Kataloges. 5. Erfassung der besonderen Kosten bei belegärztlicher Tätigkeit6. Zuschläge bei Multimorbidität, hohem Patientenalter und/oder schweren Begleiterkrankungen sowie auch für Rezidiveingriffe 7. Erhöhung der Zuschläge je Geburt in der belegärztlichen Geburtshilfe8. Schaffung einer GOP für Beratung/Aufklärung9. Schaffung einer GOP für eine angemessene Bereitschaftsdienstvergütung gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte
Zu prüfen:- Sinnhaftigkeit von § 39 Ziffer 3 BMV-Ä- Verbotsvorbehalt ersetzt Erlaubnisvorbehalt für innovative Leistungen auch im Belegarztwesen
Fachgruppenspezifische Abfrage der besonderen Kosten n = 160
Verband BdB-Mitglieder AussendungenAnästhesie 6 5Augen 17 12Chirurgie 41 16Gynäkologie 48 20Haut 2 2HNO 63 21Innere Medizin 26 13Kinder 7 7MKG 12 10Neurochirurgie 11 7Orthopädie 66 27Urologie 53 20
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Forderung: Verbotsvorbehalt für innovative Behandlungen soll auch für Belegärzte gelten
Nach unbefriedigenden Antworten vom G-BA in 2014 Schriftverkehr mit
BMG (Dr. Orlowski) am 02.12.2014 Antworten 06.03.201517.03.2015 14.07.201528.07.2015 10.08.2015
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
Bundesmantelvertrag – Ärzte vom 1. Oktober 2013
10. Abschnitt – Belegärztliche Versorgung
§ 39 Belegärzte
(3) Die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf nicht das Schwergewicht der Gesamttätigkeit des Vertragsarztes bilden. Er muss im erforderlichen Maße der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen. (4) Die Anerkennung als Belegarzt kann auch für andere Krankenhäuser ausgesprochen werden. (6) Die Belegärzte sind verpflichtet, einen Bereitschaftsdienst für die Belegpatienten vorzuhalten. 1. Satz 2: Die Krankenkassen entgelten die Wahrnehmung dieses Bereitschaftsdienstes, wenn dem Belegarzt durch seine belegärztliche Tätigkeit Aufwendungen für diesen Bereitschaftsdienst entstehen (§ 121 Abs. 3 SGB V). Das Nähere regeln die Partner auf Landesebene. Der Belegarzt hat gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass ihm Kosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst für Belegarztpatienten entstanden sind. Die Kassenärztliche Vereinigung unterrichtet hierüber die Krankenkasse.
Bereitschaftsdienstvergütung
• Abfrage zu Kosten des Bereitschaftsdienstes durch die KV Bayern vom 15.07.2014
Abfrage Dezember 2014 durch BdB bei bayerischen Mitgliedern (24 Antworten)Anträge auf bessere Bereitschaftsdienstvergütung
- bei KVB am 08.05.2015 und 09.07.2015- Antwort am 09.06.2015- KBV am 05.05.2015 Antwort am 26.05. 2015
Sitzung mit KVB-Vorstand am 28.09.2015
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
GOÄ-Novellierung
Dr. Windhorst, BÄK am 11.09.2015
„Wir fordern eine zweistellige Prozenterhöhung“„3000 Positionen seien mit der PKV konsentiert“„Es wird eine 3-jährige Konvergenz vereinbart“„Die Rahmenvereinbarung sei weitgehend fertig“„Aber: Kostenneutralität wird gefordert“
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
„Wahlarztrecht“
Privatärztliche Leistungserbringungdurch Belegärzte bei GKV-Patienten
mit Zusatzversicherung
§ 18 BMV-Ä „Zuzahlungspflichten der Versicherten und Vergütungsanspruch gegen Versicherte“
(8) Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.
Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern,
2. wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dieses dem Vertragsarzt schriftlich bestätigt,
3. wenn für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
Bislang 36 Beratungen______________________________________________________________________________________________
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18. Mai 2015 Gedankenaustausch zur Problemlösung mit Vertretern der Debeka
Nachfolgender Schriftverkehr:- 16. Juni 2015 (BdB)- 07. Juli 2015 (BdB)- 09. Juli 2015 (Debeka)- 14. Juli 2015 (BdB)- 16. Juli 2015 (BdB, Debeka)- 08. September 2015 (BdB)
Ergebnis: 1. Zusatzversicherungen können nur bei Wahlleistungen im Sinne von § 17 Abs. 3 KHEntgG angewendet werden,
also bei angestellten oder verbeamteten Krankenhausärzten. 2. Debeka will in Einzelfällen prüfen, ob belegärztliche Leistungen bei GKV-Patienten mit Zusatzversicherung vergütet werden.
Was bei einer Vereinbarung über privatärztliche Leistungen zu beachten ist (1)
Grundsatz
Privatärztliche Leistungen sind vor der Erbringung zwischen Belegarzt und Patient prinzipiell schriftlich zu vereinbaren,
Patient ist schriftlich über die Entgelte der Privatrechnung und deren Inhalt zu unterrichten,
eine allgemeine Wahlleistungsvereinbarung des Krankenhauses allein genügt nicht, mit dieser wählt der Belegpatient ggf. nur die Unterbringung,
bei Selbstzahlern ohne Versicherung wohl nur 1-facher GOÄ-Satz.
Was bei einer Vereinbarung über privatärztliche Leistungen zu beachten ist (2)
Bei GKV-Versicherten mit Zusatzversicherung
Der Umfang des Versicherungsstatus, also ob ärztliche Behandlung 100% eingeschlossen ist, ist vorab zu prüfen. Wenn hier die belegärztliche Leistung nicht ausgeschlossen ist, ist die private Zusatzversicherung eintrittspflichtig für eine 100%-ige Kostenerstattung.
Der Versicherte muss vor Beginn der Behandlung gemäß § 18 Abs. 8 BMV-Ä ausdrücklich verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Belegarzt schriftlich bestätigen. Eine Einverständniserklärung allein stellt kein Verlangen einer privaten Abrechnung dar.
Auch hier genügt eine allgemeine Wahlleistungsvereinbarung des Krankenhauses nicht.
In einer Vereinbarung könnte also u. a. stehen:
„Hiermit verlange ich (Name des Patienten) ausdrücklich auf eigene Kosten durch(Arztname) behandelt zu werden. Dieser Wunsch ist nicht auf Initiative meinesArztes zustande gekommen.“
Ein Belegarzt kann keinen„Wahlleistungsvertrag“
abschließen!
Abschließen kann er einen„Privatärztlichen Behandlungsvertrag“
Privatärztlicher Behandlungsvertrag(Muster)
Hiermit erkläre ich,………………………………………………………(Patient/in: Name, Vorname, Geburtsdatum)dass ich bei Herrn …………………. die privatärztliche Behandlung wünsche, welche nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.
Für die Durchführung dieser Behandlung stellt Herr ……………………. eine Honorarforderung, welche möglicherweise nicht oder nicht ganz von der privaten Krankenversicherung/dem Beihilfeträger oder sonstigen Kostenträgern übernommen wird, so dass ich über diese Tatsache hiermit (wirtschaftlich) aufgeklärt werde.
Diagnose:
Voraussichtliche Therapie:
Voraussichtliche Kosten: …………..Euro
Name Patient/in bzw. Vertreter:
Mir ist bekannt, dass die vorstehenden Kosten nur nach der voraussichtlichen Höhe berechnet werden können und sie sich durch den Verlauf der Behandlung insbesondere durch eventuelle Komplikationen auch deutlich erhöhen können.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass das Honorar in voller Höhe auch in dem Fall zu zahlen ist, dass eine private Krankenversicherung, der Beihilfeträger oder andere Kostenträger das Honorar nicht oder nicht in voller Höhe erstatten, so dass ich unter Umständen diese Kosten selbst zu tragen habe.…………………………………………… …………………………………………..(Ort, Datum) (Unterschrift Patient/in bzw. Vertreter)
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
Gesetzgebungsverfahren
GKV-VersorgungsstärkungsgesetzKrankenhausreformgesetzKrankenhauseinweisungsverordnungE-Health-GesetzAnti-KorruptionsgesetzPräventionsgesetzPflegereform
AGENDAGeschäftsbericht 2014- Umsetzung der Beschlüsse 2014 - Mitgliederwerbung- Daten zum Belegarztwesen
Aktivitäten des Vorstandes- EBM-Reform- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung- Bereitschaftsdienstvergütung- GOÄ-Novellierung- Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten- Gesetzgebungsverfahren- Ausblicke
BdB-Beiratssitzung 17.07.2015 14
BdB-Beiratssitzung 17.07.2015 12
BdB-Beiratssitzung 17.07.2015 13
Abrechnungsdaten von Belegärzten (2013)
GOPÄrzte: 548ChirurgieEuro/Ärzte
869Gynäk.Euro/Ärzte
1403HNOEuro/Ärzte
666OrthopädieEuro/Ärzte
511UrologieEuro/Ärzte gesamt
01414 Visite je Patient 2.724.253298
5.029.559602
4.581.648987
2.795.204315
3.418.119376
18.549.783
40170 Bereitschafts-dienst
184.614126
445.454271
341.864309
406.152161
358.360179
1.736.444
07211/12 Grundpauschale -60
887.389260
927.069582
1.008.815905
230.799276
604.686359
3.658.748
36861 V-Dauer bis 13 Tage
243.40896
1.586.325347
245.849186
477.543133
638.683251
3.191.808
Summe 4.039.664 7.988.407 6.178.176 3.909.698 5.020.848 27.126.783
TOP 10 GOP 4.524.601 11.443.877 14.223.796* 5.887.179** 6.434.606 42.514.059
* GOP 36 233 Kategorie N3 = 5.058.677 Euro ** GOP 30731 Analgesie = 1.646.026 Euro
Quelle: KBV
TOP 3
Bericht des Beiratsprechers
TOP 4„Hat das Belegarztwesen
Perspektiven?“
Dr. Bernhard Rochell, KBV-Verwaltungsdirektor
TOP 5
Aussprache
TOP 6
Bericht des Schatzmeisters
Bundesverband der Belegärzte (BdB)
Gewinn- u. Verlustrechnung vom 1.1.2014 bis 31.12.2014
Aufwand € Ertrag €Beitragseinnahmen 75105,00
Erlöse Aufnahmegebühr 180,00
Erlöse Rechnungszahlergebühr 670,00
Miete und Raumnebenkosten München-Dorfen 12000,00
Personalkosten München-Dorfen 18644,94
Bürokosten München-Dorfen, Umzugskosten 8955,93
Aufwendungen Präsidium, Geschäftsstelle 21166,30
Jahreshauptversammlung u. sonst. Sitzungen 6064,88
Sitzung Beirat 382,40
Rechts- u. Beratungskosten-Buchhaltung 2395,47
Bankgebühren 42,00
Fachzeitschriften 159,70
Afa Sachanlagen 531,98
Afa uneinbringliche Forderungen 720,00
Beiträge SpiFa 3352,00
74415,60 75955,00
Gewinn 2014 1539,40
Gegenüberstellung Gewinn und Verlust des BdB 2013 / 20142013 2014
Beitragseinnahmen 79780,00 75105,00
Erlöse Aufnahmegebühr 340,00 180,00
Erlöse Rechnungszahlergebühr 690,00 670,00
Gesamt 80810,00 75955,00
Miete und Raumnebenkosten München, Dorfen 12000,00 12000,00
Personalkosten München, Dorfen 18795,48 18644,94
Bürokosten München, Dorfen, Umzugskosten 7348,56 8955,93
Aufwendungen Präsidium, Geschäftsstelle 21382,03 21166,30
Jahreshauptversammlung + sonst. Sitzungen 4036,11 6064,88
Sitzung Beirat 395,40 382,40
LV Niedersachsen 473,98 0,00
Mitgliederwerbung 5668,01 0,00
Rechts- und Beratungskosten/Buchhaltung 2517,33 2395,47
Bankgebühren 92,95 42,00
Bewirtung und Präsente 59,50
Fachzeitschriften 144,26 159,70
Afa Sachanlagen 258,00 531,98
Afa uneinbringliche Forderungen 180,00 720,00
Beiträge SpiFa 0,00 3352,00
73351,61 74415,60
Gewinn 2013 Euro 7458,39
Gewinn 2014 Euro 1539,40
Gegenüberstellung Geschäftsjahre 2013 / 2014
Folgende Positionen wurden zusammengefasst unter "Bürokosten München, Dorfen"
2013 2014
Büromaterial, Computerzubehör etc. 1512,05 2018,58
Porto, Telefon, Fax 2269,25 2527,34
Reparatur Büromaschinen 303,47 107,62
Internet, Website 1489,34 1887,37
Umzugskosten 124,75 765,32
Versicherung 749,70 749,70
Reinigungskosten 900,00 900,00
7348,56 8955,93
Aufstellung der Vermögenswerte des BdB am 31.12.2014
Anlagevermögen in Euro Wert 2014 Zugang Afa+AbgangRestwert
31.12.2014
Computer Büro Dorfen 520,00 200,00 320,00
Schreibmaschine 0,51 0,51
EDV-Anlage 1,00 1,00
Kopiergerät 1,00 1,00
Telefaxgerät 42,00 41,00 1,00
EDV-Buchhaltungsprogr. 1,00 871,98 290,98 1,00
Notebook 581,00
565,51 871,98 531,98 905,51
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00
Umlaufvermögen in Euro
Forderungen Beiträge 360,00
Apo-Bank München I 28513,18
Apo-Bank München II 1417,17
Kasse 211,99 30502,34
Euro 31407,85
Verbindlichkeiten in Euro
Rechts- und Beratungskosten 1475,60 . / . Euro 1374,45
Vermögenswert 31.12.2014 Euro 29932,25
Die Vermögenswerte erhöhten sich um den Gewinn 2014 von Euro 1539,40 gegenüber dem Vorjahr
TOP 7
Entlastung des Vorstands
TOP 8
Beschlussfassung
BdB-Mitgliederversammlung 07. November 2015 Zu TOP 8 der Tagesordnung
Die BdB-Mitgliederversammlung möge beschließen:1. Vorratsbeschluss zur Erhöhung des BdB – Jahresbeitrages:„Für den Fall einer Verlängerung der Mitgliedschaft im SpiFa wird der Jahresmitgliedsbetrag von derzeit Euro 240,00 auf Euro 280,00 mit Wirkung zum 01. Januar 2016 erhöht.“
2. Beschluss zur Verlängerung der Mitgliedschaft im Spitzenverband der Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa):„Der Bundesverband der Belegärzte e.V. bleibt weiterhin assoziiertes Mitglied ohne Stimmrecht im SpiFa, trotz der erneuten Erhöhung des Beitragssatzes um weitere 100 % auf nun Euro 10.000,00.“Zur Erinnerung: SpiFa Beitragssatz 2014 Euro 2.400,00 2015 Euro 5.000,002016 Euro 10.000,00 3. Beschluss zum Beitritt als Kommandantist der Sanakey Beteiligungsgesellschaft Zwei GmbH: „Für den Fall eines Verbleibes des BdB im SpiFa erklärt der BdB seinen Beitritt als Kommandantist der Sanakey Beteiligungsgesellschaft Zwei GmbH mit einer Pflichteinlage von Euro 50.000,00 bei einer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage von Euro 10.000,00. Der Jahresbeitrag müsste dann jedoch auf Euro 300,00 angehoben werden und zur Umsetzung eines Beitrittes müsste gemäß Ziffer 3 der Beitragsordnung zusätzlich eine Umlage von 50 % des Jahresmitgliedbeitrages erfolgen.“Näheres mündlich.
TOP 9
Verschiedenes
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Stärken Sie Ihren Belegarztverband
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