Organisationsreglement der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP)

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    OrganisationsreglementderSchweizerischen Kriminalprvention SKP PSC

    (Genehmigt von der Leitungskommission der SKPPSC am 3. Juli 2006)

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    Schweizerische Kriminalprvention SKPPrvention suisse de la criminalit PSCFaubourg de lHpital 3, CP 20732001 Neuchtel

    +41 32 729 91 60

    [email protected]

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    10. Genehmigung und Inkrafttreten.................................................................... ......................................................... 14Anhang I ...................................................... ................................................................ ..................................................... 15

    Die Organe der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC............................................................................... 15Leitungskommission................ .............................................................................................................................. 15Projektkommission ................................................................................................................................................ 16Fachkommission ................................................................................................................................................... 17

    Anhang II ................................................................ ................................................................... ....................................... 18Die Finanzierung der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC....................................................................... 18

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    1. Grundauftrag der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC

    1.1. National koordinierte Kriminalprvention

    Die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ist Trgerin der Schweizeri-schen Kriminalprvention SKPPSC. Sie besteht aus einer Leitungskommission, einer Fachstelle, einer Projektkommis-sion, einer Fachkommission sowie einer Kampagnenkommission. Die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidi-rektorinnen und -direktoren (KKJPD) bekennt sich mit dieser Organisation zur Kriminalprvention als einer wichtigen

    Aufgabe.

    1.2. Kriminalprvention als Aufgabe der Gesellschaft und der Polizei

    1.2.1. Gesamtgesellschaftliches Prventionsverstndnis

    Gemss ihrem Leitbild ist die Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC einem gesamtgesellschaftlichen Prventi-onsverstndnis verpflichtet. Dabei tragen nicht allein die Polizei, sondern die Politik, weitere staatliche Handlungstrgerund Amtsstellen, nichtstaatliche Institutionen sowie die Wirtschaft und die Medien eine gemeinsame Verantwortung.

    Kriminalprvention umfasst die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemhungen, auf allen politischenHandlungsebenen der Eidgenossenschaft Gemeinde, Kanton und Bund.

    Kriminalprvention meint alle konzeptionellen Massnahmen, die Kriminalitt als gesellschaftliches Phnomenoder als individuelles Ereignis verhten, mindern oder in ihren Folgen gering halten sollen.

    Die Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC sucht im Rahmen ihres Auftrages und fr die Polizei auf nationaler

    Ebene die Verbindung zu den wichtigen gesellschaftlichen Kooperationspartnern von Kriminalprvention.

    1.2.2. Polizeiliche Kriminalprvention

    Die polizeiliche Kriminalprvention umfasst im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprvention eigenstndigdurch die Polizei wahrzunehmende Aufgaben sowie die Mitwirkung an Prventionsmassnahmen anderer Verantwor-tungstrger.

    Die Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC untersttzt die Polizei beim Wahrnehmen der Aufgaben polizeilicherKriminalprvention.

    1.3. Dreistufige Kriminalprvention in der Schweiz

    Die polizeiliche Kriminalprvention in der Schweiz wird dreistufig umgesetzt:

    1. Auf Ebene der Stdte und Kantone sind die Polizeikorps im Rahmen ihrer Strategie fr Kriminalprvention ver-antwortlich. Sie setzen nationale Kampagnen polizeilicher Kriminalprvention lokal bzw. kantonal um und wir-ken nach Weisung ihrer kantonalen bzw. kommunalen politischen Vorgesetzten an Kampagnen gesamtgesell-schaftlicher Kriminalprvention mit. Sie sind wichtige direkte Partner der Schweizerischen KriminalprventionSKPPSC.

    2.

    Auf Ebene der Polizeikonkordate koordinieren die Polizeikorps ihre Kriminalprvention regional. Wo auf derEbene der Konkordate Funktionstrger fr Kriminalprvention existierten, sind diese wichtige direkte Partnerder Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC. Sie wirken als Schaltzentrum nach unten: Sie setzen natio-nale Kampagnen regional um und untersttzen die Polizeikorps der angeschlossenen Kantone und der Stdte

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    bei der optimalen Durchfhrung von nationalen Kampagnen. Sie haben weiter auch eine wichtige Funktion alsSchaltzentrale nach oben: Im Dialog mit der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC, die auf die Auswer-tung der Kriminalittslage in den Kantonen zurckgreifen kann, entwickeln sie Vorschlge fr neu erforderlichePrventionskampagnen.

    3. Auf nationaler Ebene wirkt die Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC als fderalistisch vernetztes Kom-petenzzentrum fr Kriminalprvention. Im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorin-nen und -direktoren (KKJPD) frdert sie als nationale Fachstelle die Kriminalprvention in der Schweiz. Durchdie Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ist sie auch mit denBehrden des Bundes (EJPD) verbunden.

    1.4. Nationales Kompetenzzentrum und Plattform fr Kriminalprvention

    Die Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC versteht sich in diesem Sinn als Kompetenzzentrum bzw. nationalePlattform fr Kriminalprvention. Sie nimmt, der Planung und dem Budget entsprechend, folgende Aufgaben wahr:

    Entwicklung von Prventionsmaterialien und projekten: Sie verbindet die Polizeiorganisationen in derSchweiz bzw. deren Prventionsfunktionen und entwickelt mit ihnen Kampagnen und Projekte zur polizeilichenKriminalprvention.

    Thematische Grosskampagnen: Im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und-direktoren (KKJPD) und im Dialog mit den wichtigen Trgern der Kriminalprvention erarbeitet sie periodisch(2-3 Jahre) thematische Kampagnen zur Kriminalprvention. Sie erarbeitet diese thematisch breit angelegtenKampagnen mit national organisierten Kooperationspartnern aus der Gesellschaft staatlichen und privaten In-stitutionen. Sie ist verantwortlich fr die Umsetzung derjenigen Massnahmen der Kampagne, welche die poli-zeiliche Kriminalprvention betreffen und untersttzt die Polizeikorps mit entsprechendem Material bzw. Vorla-gen.

    Vernetzung der Polizei und ihrer Kooperationspartner: Sie vernetzt die polizeiliche Kriminalprvention mit wei-teren Kooperationspartnern, die es fr eine von der gesamten Gesellschaft verantworteten Kriminalprventionbraucht, staatlichen und privaten Organisationen.

    Dokumentationsstelle: Sie sammelt Konzepte und Projekte der Kriminalprvention in der Schweiz (zusammenmit allflligen Erfahrungsberichten sowie Auswertungen) und macht diese allen Partnern verfgbar. Damit ist siedie zentrale Dokumentationsstelle fr Kriminalprvention in der Schweiz.

    Beratung: Sie bert die polizeilichen Funktionen, die in den stdtischen und kantonalen Polizeikorps, in den vierPolizeikonkordaten sowie bei den Polizeiorganen des Bundes und erarbeitet mit ihnen Prventionsprojekte und

    Kampagnen.

    Aus- und Weiterbildung: Im Rahmen der national koordinierten polizeilichen Aus- und Weiterbildungsangeboteist sie fr die fachliche Betreuung des Bereichs allgemeine und polizeiliche Kriminalprvention zustndig. Sieerarbeitet im Rahmen ihrer Kampagnen und Projekte Ausbildungsangebote und Kurse bzw. wirkt in Kursenund Lehrgngen mit.

    Zusammenarbeit mit Fachhochschulen und Universitten: Prvention wird zunehmend wissenschaftlich er-forscht und entwickelt. Deshalb frdert die Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC die Zusammenarbeitmit Fachhochschulen und Universitten, die sich mit der Entwicklung der Prventionsdisziplin befassen.

    Diese Ttigkeiten nimmt die Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC immer im Rahmen ihrer organisatorischen

    sowie der personellen und infrastrukturellen Mglichkeiten wahr. Die Mittel werden ihr von der Konferenz der Kantona-len Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zugewiesen. Auf diese Weise steuert die Konferenz derKantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Art und Weise, wie die Schweizerische Krimi-nalprvention SKPPSC den Prventionsauftrag wahrnehmen soll.

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    1.5. Verpflichtung der Kantone zur Zusammenarbeit, Freiheit bei der Umsetzung

    Die Polizei- und Justizdirektorinnen und direktoren verpflichten sich, in Zusammenarbeit mit ihrem Polizeikader dafrbesorgt zu sein, dass Prventionskampagnen in ihren kantonalen Polizeikorps gemss den von der Konferenz derKantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) bewilligten Konzepten auf sinnvolle Weise umge-setzt werden.

    1.6. Bei den Kampagnen die Unterschiede der Regionen bercksichtigen

    Die Art und Weise der Gestaltung von Kampagnen und Projekten trgt den regionalen, kulturellen, sprachlichen undkriminalittsbezogenen Unterschieden in der Bevlkerung Rechnung.

    1.7. Kosten gemeinsam tragen

    Fr die Kosten der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC sowie fr professionell gestaltete Prventionskam-pagnen, Kommunikationsmassnahmen und Informationsmaterialien stellt die Konferenz der Kantonalen Justiz undPolizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die erforderlichen Geldmittel bereit (Anhang II).

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    2. Organisation der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC

    Die Kriminalprvention der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ist breitabgesttzt. Deshalb sind in ihren Organen die folgenden Funktionen und Organisationen reprsentativ vertreten:

    die Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Vereinigung der Stdtischen Polizeichefs (SVSP),

    Konferenz der kantonalenJustiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD)

    Projektkommission

    12 Mitglieder

    Kommandanten/-innen,Kripo-Chefs und SPI

    Vorsitz: Prsident/in der Lei-tungskommission

    Kampagnenkommission

    ca. 10 bis 12 Mitglieder

    Fachpersonen aus der Polizeisowie von den jeweiligen Ko-operationspartnern mit Kennt-nissen zu einem Kampagnen-thema

    Vorsitz: Geschftsleitung

    Fachkommission

    10 Mitglieder

    Personen aus denKorps/Konkordaten mit Funkti-on im Bereich Prventionsbe-ratung, Information sowie Si-cherheitsmarketing

    Vorsitz: Geschftsleitung

    Kriminal-Analysestellen

    KAS

    Arbeitsgruppen

    (fr verschiedene Projekte)

    Wahl durch KKPKS und dieKripocheftagung

    (stndige Kommission)

    Wahl durchLeitungskommission

    (stndige Kommission)

    Wahl durchLeitungskommission

    (wechselnd)

    Leitungskommission

    Prsident/in und vier Justiz- bzw. Polizeidi-rektorinnen und direktoren sowie ein Vertre-

    ter aus der Projektkommission

    Fachstelle

    SKP PSC

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    3. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren (KKJPD)

    3.1. Finanzierung der Kriminalprvention

    Als Trgerin finanziert die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) dieSchweizerische Kriminalprvention SKPPSC auf folgende Weise:

    durch einen Beitrag der Kantone (Anhang II) durch einen Beitrag des Bundes

    3.2. Wahl der Leitungskommission

    Das Prsidium sowie die weiteren vier Mitglieder der Leitungskommission werden durch die Konferenz der KantonalenJustiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) gewhlt.

    3.3. Genehmigung von Leitkampagnen

    Alle thematischen Leitkampagnen zur Kriminalprvention werden in letzter Instanz durch die Konferenz der KantonalenJustiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) genehmigt.

    3.4. Genehmigung von Rechnung, Ttigkeitsbericht und Budget

    Das Budget der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC wird jeweils an der Herbstkonferenz der KantonalenJustiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren (KKJPD) vorgelegt und genehmigt. Der Jahresbericht sowie der Revi-sionsbericht der Revisionsstelle werden an der Frhjahrskonferenz der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizei-direktorinnen und -direktoren (KKJPD) vorgelegt und genehmigt.

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    4. Die Leitungskommission

    4.1. Mitglieder

    Die Leitungskommission besteht aus fnf kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen/-direktoren sowie einem Vertre-ter aus der Projektkommission.

    4.2. Vorsitz, Kompetenz und Delegationen

    Der Prsident oder die Prsidentin leitet die Leitungskommission. Er oder sie besitzt die Einzelunterschrift.

    Der Prsident oder die Prsidentin, oder eine Vertretung der Leitungskommission, nimmt im Stiftungsrat des Schwei-zerischen Polizeiinstitutes (SPI) Einsitz.

    4.3. Genehmigung von Konzepten und Jahresprogrammen

    Die Leitungskommission setzt die Projektkommission und die Fachkommission fr die jeweilige Leitkampagne ein. Sieerarbeitet in Zusammenarbeit mit der Projektkommission langfristige Konzepte und bercksichtigt bei der Festlegungvon Kampagnenthemen die von der Projektkommission gemachten Vorschlge. Sie genehmigt die von der jeweiligenKampagnenkommission ausgearbeiteten Konzepte sowie das Jahresprogramm fr das nachfolgende Jahr.

    Sie legt diese Konzepte bzw. das Jahresprogramm an der Frhjahreskonferenz der Konferenz der Kantonalen Justizund Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zur Genehmigung vor.

    4.4. Wahl der Geschftsleitung der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC

    Die Leitungskommission ernennt die Geschftsleitung.

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    5. Die Projektkommission

    5.1. Mitglieder

    Die Projektkommission besteht aus

    dem Prsidium der Leitungskommission (Vorsitz), vier Mitgliedern der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), vier Mitgliedern der Vereinigung der Schweiz. Kriminalpolizeichefs (VSKC)

    (aus verschiedenen Kantonen und Landesteilen), einer Vertretung der Schweiz. Vereinigung Stdtischer Polizeichefs (SVSP), einer Vertretung des Schweizerischen Polizeiinstituts (SPI) sowie der Geschftsleitung der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC.

    5.2. Wahl

    Die Mitglieder werden durch ihre Organisationen gewhlt.

    5.3. Aufgaben

    Die Projektkommission beurteilt die Kriminalittslage und macht der Leitungskommission Vorschlge fr Kampagnen-themen. Mindestens ein Mitglied nimmt Einsitz in die zu einem Thema eingesetzte Kampagnenkommission.

    Die Projektkommmission nimmt zu Handen der Leitungskommission Stellung zu den ausgearbeiteten Kampagnen-Konzepten, bevor sie an die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wei-tergeleitet werden.

    5.4. Langfristige Strategie

    An einer jhrlichen Sitzung der Leitungskommission nehmen zwei Vertreter der Projektkommission (eine Vertretungder KKPKS und eine Vertretung der VKSC) teil. Sie werten dabei die Arbeit der Schweizerischen KriminalprventionSKPPSC aus, machen Vorschlge fr die langfristige Konzeption der Kriminalprvention sowie die Entwicklung derSchweizerischen Kriminalprvention SKPPSC.

    5.5. Umsetzung der Kampagnen

    Die Mitglieder der Projektkommission sorgen fr die Umsetzung der nationalen Kampagnen zur Kriminalprventioninnerhalb der Polizei. Sie sind verantwortlich fr die periodische Orientierung der Konferenz der Kantonalen Polizei-kommandanten der Schweiz (KKPKS) und der Vereinigung der Schweizerischen Kriminalpolizeichefs (VSKC) ber die

    Arbeit der Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC.

    5.6. Anhrungsrecht bei der Wahl der Geschftsleitung

    Die Projektkommission wird bei der Wahl der Geschftsleitung der Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC ange-hrt.

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    6. Die Fachkommission

    6.1. Mitglieder und Wahl

    Die Fachkommission besteht aus:

    der Geschftsleitung der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC (Vorsitz) Mitarbeitende mit PR-Ausbildung oder im Informationsbereich ttig

    (je eine Vertretung aus jedem Polizeikonkordat und/oder den Kantonen Tessin und Zrich) Mitarbeitende kriminalpolizeilicher Beratungsstellen

    (je eine Vertretung aus jedem Polizeikonkordat und/oder den Kantonen Tessin und Zrich) einer Vertretung des VSKC (Vereinigung der Schweiz. Kriminalpolizeichefs)

    Die Mitglieder werden durch die Leitungskommission gewhlt.

    6.2. Aufgaben

    Die Fachkommission erarbeitet mit der Geschftsleitung der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC kleinereProjekte und Informationsmaterialien zur Untersttzung der Kriminalprvention in den Kantonen.

    Sie begleitet die Arbeit der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC und dient ihr als Verbindung zur fachlichenBasis in den Polizeikorps der Kantone und Stdte sowie den Konkordaten. Dadurch wird die Fachstelle befhigt,Projekte und Materialien zu entwickeln, die den konkreten Bedrfnissen der Polizeiorganisationen im Bereich der Kri-minalprvention dienen.

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    7. Die Kampagnenkommission

    Fr die Bearbeitung eines fachlich komplexen Leitthemas wird jeweils eine Kampagnenkommission gebildet. In dieserKampagnenkommission sind vertreten:

    Fhrungspersonen der Kriminalpolizei, Fachpersonen aus Polizei- und Justiz Vertretungen von Fachpersonen sowie weiteren staatlichen und privaten Kooperationspartnern zum jeweiligen

    Kampagnenthema

    Die Kampagnenkommission wird von der Leitungskommission eingesetzt.

    Sie erarbeitet zu einem von der Leitungskommission festgelegten Thema und zu deren Handen ein Konzept fr einePrventionskampagne. Zu diesem Konzept nimmt die Projektkommission Stellung.

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    8. Die Fachstelle

    8.1. Aufgaben

    Die Fachstelle ist verantwortlich fr:

    die Konzeption und Umsetzung der Kriminalprvention gemss dem Aufgabenbild in Abs. 1.4, fr die Organisation der nationalen Kampagnenmassnahmen und die Produktion der entsprechenden Informa-

    tions- und Werbemittel

    die nationale ffentlichkeitsarbeit zu diesen Kampagnen.

    8.2. Geschftsleitung und weitere Mitarbeitende

    Die Fachstelle steht unter der Leitung eines vollamtlichen Geschftsleiters oder einer Geschftsleiterin.

    Die Geschftsleitung wird durch eine Administratorin oder einen Administrator untersttzt.

    Die Geschftsleitung kann zustzliche eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiterzur Mitarbeit beiziehen. Diese Stelle ist so zu besetzen, dass die Stellvertretung der Geschftsleitung sichergestellt ist.

    8.3. Wahl

    Der Geschftsleiter oder die Geschftsleiterin wird von der Leitungskommission gewhlt. Diese Person hat vorzugs-weise eine polizeiliche Ausbildung absolviert und/oder verfgt ber Fachkenntnisse im Bereich der Kommunikation.Sie untersteht dem Vorsitz der Leitungskommission.

    8.4. Kompetenzen

    Die Geschftsleitung fhrt den Vorsitz in der Fachkommission, der Kampagnenkommission und den Arbeitsgruppen.Sie ist Mitglied der Projektkommission. Sie leitet die Fachstelle gemss einem speziellen Pflichtenheft und verwaltet

    das von der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) bewilligte Budget.

    8.5. Weitere Aufgabe

    Die Geschftsleitung ist zudem verantwortlich fr die Organisation einer jhrlichen Informationstagung, zu der sie ihreVerbindungsleute bei der Polizei einldt.

    8.6. Externe PR-Agentur

    Die Geschftsleitung kann fr einzelne Kampagnenprojekte oder Projektteile die Dienstleistungen einer externen PR-Agentur in Anspruch nehmen. Die Kosten fr die externe PR-Agentur sind im Kampagnenbudget inbegriffen.

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    8.7. Verbindung zum Schweizerischen Polizeiinstitut (SPI)

    Bei der Aus- und Weiterbildung in Belangen der Kriminalprvention arbeitet die Fachstelle eng mit dem Schweizeri-schen Polizeiinstitut (SPI) zusammen.

    Die Geschftsleitung kann im kriminalprventiven Bereich in der Kursleitung oder fr Referate beim SchweizerischenPolizeiinstitut (SPI) eingesetzt werden.

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    9. Finanzen

    9.1. Finanzierungsschlssel und Rechnungsstellung

    Die Finanzierung der Kriminalprvention wird durch die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und-direktoren (KKJPD) sichergestellt. Die Hhe der Beitrge legt die Konferenz fest. Die geltenden Schlssel werden im

    Anhang des Organisationsreglements aufgefhrt. Die Rechnungsstellung an die Kantone erfolgt gemss Finanzie-rungsschlssel durch die Fachstelle.

    9.2. Finanzielle Kompetenzen

    Der Prsident oder die Prsidentin der Leitungskommission verfgt ber die Kompetenz, Ausgaben ausserhalb desBudgets bis zum Betrag von CHF 20'000.00 im Jahr zu bewilligen. Fr Ausgaben, die diesen Betrag bersteigen, istein Beschluss der Leitungskommission erforderlich.

    Die Geschftsleitung ist befugt, Ausgaben im Rahmen des bewilligten jhrlichen Budgets ttigen. Massgebend ist dieHhe des Gesamtbudgets. Umwidmungen zwischen den Konten sind nicht bewilligungspflichtig. Ergibt sich im Ver-lauf des Rechnungsjahres eine Erhhung des Budgets, holt sie bei Abweichungen bis zu CHF 20'000.00 die Einwilli-gung des Prsidenten oder der Prsidentin der Leitungskommission ein. Fr Budgeterhhungen ab CHF 20'000.00ist die Zustimmung der Leitungskommission erforderlich.

    9.3. Zahlungsmittel

    ber Postcheck- und Bankguthaben verfgt die Geschftsleitung im Rahmen des Jahresbudgets mit Einzelunter-schrift. Die Kassen- und Buchfhrung richtet sich im brigen nach den allgemeinen kaufmnnischen Grundstzen.

    9.4. Fremde Spesen

    Sitzungs- oder Tagungsgelder und Reisespesen werden keine ausbezahlt. Sie sind Sache der delegierenden Instituti-onen.

    9.5. Spesen der Geschftsleitung

    Die Vergtung von Spesen und Barauslagen fr die Geschftsleitung erfolgt, unter Vorbehalt anderer Vereinbarungen,nach dem Spesenreglement der Schweizerische Kriminalprvention SKPPSC.

    9.6. Jahresrechnung

    Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Revision der Jahresrechnung erfolgt durch die Finanzkontrolle des KantonsNeuchtel.

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    Anhang IDie Organe der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC

    Leitungskommission

    Prsidentin: Frau Regierungsrtin Yvonne SCHRLI-GERIG, Vorsteherin(Vorsitz) des Justiz- und Polizeidepartementes des Kantons Luzern.

    Mitglieder: Herr Regierungsrat, Alois CHRISTEN, Vorsteher des Militr undPolizeidepartementes des Kantons Schwyz.

    Herr Regierungsrat, Jean-Ren FOURNIER, Vorsteher des Justiz-, Polizei undMilitrdepartementes des Kantons Wallis.

    Herr Regierungsrat, Guy MORIN, Vorsteher des Justizdepartements des KantonsBasel-Stadt.

    Herr Regierungsrat, Jean STUDER, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdeparte-mentes des Kantons Neuenburg.

    Herr Martin BOESS, Geschftsleiter SKPPSC

    Protokollfhrung Frau Regina DINTEN, Assistentin des Geschftsleitersund Sekretariat:

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    Projektkommission

    Prsidentin: Frau Regierungsrtin Yvonne SCHRLI-GERIG, Vorsteherin des Justiz- undPolizeidepartementes des Kantons Luzern.Prsidentin der Schweizerischen Kriminalprvention

    Mitglieder: Herr Reto Habermacher, Kommandant der Kantonspolizei Uri

    Herr Hansjrg Ritter, Kommandant der Kantonspolizei AR

    Herr Luca Bieri, Stabsoffizier der Kantonspolizei Tessin

    Vertreter Kommandanten Westschweiz vakant

    Herr Bruno Fehr, Chef der Kriminalpolizei des Kt. St. Gallen

    Herr Stephan Grieder, Chef der Kriminalpolizei des Kt. Schwyz

    Herr Robert Steiner, Chef der Kriminalpolizei des Kt. Wallis

    Herr Urs Bartenschlager, Kripochef der Kantonspolizei Solothurn

    Herr Pius Valier, Kommandant der Stadtpolizei St. Gallen

    Herr Kurt Hgi, Vertreter des Schweizerischen Polizei-Institutes Neuchtel

    Herr Martin Boess, Geschftsleiter SKPPSC

    Protokollfhrung Frau Regina Dinten, Assistentin des Geschftsleitersund Sekretariat:

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    Organisationsreglement der SKPPSC

    Fachkommission

    Vorsitz: Herr Martin BOESS, Geschftsleiter der SKPPSC

    Mitglieder: vakant: Vertreter der Konferenz der Schweizerischen Kripochefs

    Herr Jean-Philippe BRANDT, ffentlichkeitsarbeit und PrventionsarbeitKantonspolizei Genf

    Herr Florian GROSSMANN, Informationschef der Kantonspolizei Schwyz

    Herr Pierre-Olivier GAUDARD, Chef der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle derKantonspolizei Waadt

    Herr Claude GNOS, Chef der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Kantonspoli-zei Luzern

    Herr Meinrad STCKLIN, Beauftragter fr ffentlichkeitsarbeitPolizei Basel Landschaft

    Herr Hugo SCHENK, Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Stadtpolizei Zrich

    Herr Hansruedi SUTER, Chef Informations und PR-Dienst der KantonspolizeiZrich

    Herr Patrice SAUTEUR, Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der KantonspolizeiBern

    Protokollfhrung: Frau Regina DINTEN, Assistentin des Geschftsleitersund Sekretariat

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    Organisationsreglement der SKPPSC

    Anhang IIDie Finanzierung der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC

    Der Jahresbeitrag fr die Finanzierung der Schweizerischen Kriminalprvention SKPPSC betrgt zurzeit:

    pro Kanton 9 Rappen pro Einwohner.

    Schweizerische KriminalprventionPrvention Suisse de la Criminalit

    Faubourg de lHpital 3Case postale 2073

    CH 2001 NeuchtelTl. +41 32 729 91 60Fax +41 32 729 91 69

    [email protected]

    Neuchtel, Juli 2007