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April 2016 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten Das neue Zweit- meinungsverfahren Sonderärztetag zur GOÄ-Reform Behandlungsfehler in O & U

Orthopädie und Unfallchirurgie - DGOU · 113 Editorial Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016 Wir erleben derzeit rasante Entwicklun-gen im Gesundheitswesen

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April 2016

Orthopädie undUnfallchirurgieMitteilungen und Nachrichten

Das neue Zweit-meinungsverfahren

Sonderärztetag zur GOÄ-Reform

Behandlungsfehler in O & U

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Editorial

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Wir erleben derzeit rasante Entwicklun-gen im Gesundheitswesen. Die Medizin und die Art, wie wir Medizin verstehen und betreiben, werden sich grundlegend verändern. „Big Data“ ist das Wort der Stunde und findet unter anderem im E-Health-Gesetz seinen Niederschlag. Der aktuelle Megatrend! Bis 2018 sollen alle Arztpraxen und Krankenhäuser an eine flächendeckende Telematik-Infrastruk-tur angeschlossen sein. Ärzte erhalten ei-nen elektronischen Heilberufsausweis, mit dem ein Zugriff auf digitale Patien-tendaten über ein Kartenlesegerät mög-lich wird. Die elektronische Patientenak-te soll ab 2019 für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen. Die Telemedizin und Teleradiologie wird parallel dazu entwickelt. Start-up Unternehmen posi-tionieren sich dazu bereits am Markt und gewinnen mit cleveren IT-Lösungen und Apps Innovationspreise. Die Video-sprechstunde ist bereits Realität. Vorteile für Regionen mit schwacher Infrastruk-tur und „Ärztemangel“ liegen auf der Hand. Ebenso eine vom Vorsitzenden des Telematikausschusses der Bundes ärzte-kammer angesprochene Kompetenz-übertragung. Telemedizin als Wegberei-ter eines Strukturwandels, eines Wandels der Versorgungsketten und Sektoren. Ge-stützt werden diese Entwicklungen durch einen IT- und technikaffinen medi-zinischen Nachwuchs, dem die weite und offene Verbreitung von persönlichen Da-ten in sozialen Netzwerken bereits heute selbstverständlich ist und der er weitge-hend unkritisch gegenübersteht.

Die Sicherheit dieser Daten vor unbefug-tem Zugriff bereitet allerdings einiges Kopfzerbrechen: „Studien zum Daten-schutz und zur Datensicherheit von Ge-sundheits-Apps kommen immer wieder zu vernichtenden Ergebnissen“ (DÄB, Jg.133 / Heft 5 / Feb. 2016). Jüngste er-presserische Cyber-Angriffe auf deutsche Kliniken zeigen, wie weitgehend unge-schützt die digital hochgerüsteten Klini-ken kriminellen Hackern derzeit ausge-liefert sind. Das Abziehen von Daten, das Einschleusen von Trojanern und anderer Schadsoftware sowie möglicherweise auch die Übernahme der Kontrolle über technische Geräte: offenbar kein echtes Problem. „Lösegeldforderungen“ werden gleich mitgeliefert. Bezahlt wird in Bit-

coins…Neben dem gläsernen Patienten droht: der gläserne Arzt und eine voll-digitalisierte Arzt-Patientenbeziehung. Der „gläserne Mensch“, die gläserne Be-handlung: George Orwells „1984“ lässt grüßen. Autos werden demnächst auto-nom fahren. Sie werden damit elektro-nisch fremd-vollüberwachbar und schlussendlich auch von extern steuer-bar. Bargeldverkehr wird (weitgehend) abgeschafft und Geldtransaktionen wer-den komplett überwacht …. Kontrolle total! Freiheit ade? Aber halt, es gibt ja noch die Bitcoins …

Doch was soll im Gesundheitswesen ei-gentlich kontrolliert werden? Der Drang zur Datenakquise durch Gesundheitspo-litik, Kostenträger, Verbände und Konzer-ne ist scheinbar grenzenlos. „Big Data“ kontrolliert, benchmarkt und regelt letzt-lich alles – den kompletten Gesundheits-markt, Prozesse und Strukturen – bevor-zugt mit Routine- und Registerdatenda-ten. Dass hierbei immer wieder „Quali-tät“ vorgeschoben und ganz wesentlich auch „Geld“ gemeint wird, ist eine Bin-senweisheit. Es geht letztlich im Kern um Kostenkontrolle! Die „Lebenslüge der Ge-sundheitspolitik“: Alles für alle, jeder-zeit, überall und Vollkasko – kommt in einer alternden Bevölkerung und einer sich rasch weiterentwickelnden Hoch-technologiemedizin zunehmend an ihre Grenzen. Vor der überfälligen Diskussion einer gezielten Allokation und Priorisie-rung von medizinischen Leistungen und Finanzmitteln drückt man sich – noch – konsequent und schiebt z. B. „Bürgerver-sicherungen“ als Allheilmittel vor.

Ärzte werden bei dieser „Evolution des Gesundheitsmarktes“ nur ungern gehört. Sie stören nicht selten als Mahner diese Entwicklungen und Prozesse. Sie sind schlicht „von gestern“! Mehr als das: Sie sind verdächtig!

Denn Ärzte haben eine besondere Nähe zu ihren Patienten – zum „Kunden“. Eine Beziehung, geprägt durch Expertise, ge-genseitige Emotionen und Empathie. Der Arzt als Heiler, die „Droge Arzt“. Das kann man nicht prozessual beschreiben oder gar messen. Daher wird eine Professiona-lisierung der Arzt-Patientenbeziehung eingefordert. Als wäre die Arzt-Patien-

tenbeziehung derzeit unprofessionell…Diese Forderung beinhaltet nichts ande-res als eine Entemotionalisierung. Der Patient mutiert zum „Kunden“ – und ver-hält sich dann nicht selten auch so. Das Verständnis, dass es sich beim Behand-lungsvertag zwischen Arzt und Patient um einen Dienstvertrag handelt, bei dem eine fachlich nach dem aktuellen Stand des Wissens einwandfreie Behandlung geschuldet wird, nicht aber ein „absolut“ sicherer, komplikationsloser Behand-lungserfolg ist wegen Unkenntnis häufig nicht vorhanden. Im Gegenteil wird ein garantierter Behandlungserfolg zuneh-mend erwartet – und ein Werkvertrags-recht damit indirekt eingefordert. Dies mit breiter Unterstützung der Medien: fehlt der erwartete „Behandlungserfolg“ oder treten gar Komplikationen auf – dann wurde „gepfuscht“…. Die Zahl der entschädigten Schadensansprüche liegt recht konstant zwar „nur“ im niedrig ein-stelligen Promillebereich – O & U führen aber sowohl in Kliniken wie auch in Pra-xen diese Listen mit einigem Abstand an. Der Patient mutiert auch selber und viel-fach freiwillig zum Kunden. Diese Ent-wicklungen betreffen derzeit noch über-

Alles unter Kontrolle…?!

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Editorial

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wiegend Elektiveingriffe zur Wiederer-langung oder Steigerung einer schmerz-freien Lebensqualität. Durch Medien- und Internetrecherchen sitzen immer häufiger emotional „engagierte Kunden“ dem Arzt fordernd gegenüber – und wundern sich über dessen entemotiona-lisierte Reaktionen. Eine auch mehrstün-dige Internetrecherche und das wohl-mögliche Abfragen heruntergeladener Checklisten können einer langjährigen praktischen Berufserfahrung eines Fach-arztes schwerlich „auf Augenhöhe“ be-gegnen. Bei Notfall- oder lebensretten-den Eingriffen ist dies meist noch meist anders. Hier begegnet der Patient dem Arzt noch als hilfebedürftiges, leidendes Individuum, das sich in sein Schicksal fügt und dem Arzt vertraut – und ver-trauen muss, man liefert sich freiwillig aus. Ein „Kundengedanke“ wird hier – wenn überhaupt – eher im Verlauf und meist von Angehörigen implementiert.

Patientenrechte werden bei mengenrele-vanten Eingriffen zukünftig durch forma-le „Zweitmeinungsverfahren“ angeblich gestärkt. Man reibt sich verwundert die Augen… Zumindest in den Kliniken exis-tieren Indikationssprechstunden und OP-Besprechungen, in denen mehrere Fach- und Oberärzte gemeinsam mit dem Chef-arzt die OP-Indikationen besprechen und die Therapie festlegen. Nicht selten wer-den Patienten abgesetzt und weitere konservative Therapieverfahren empfoh-len. Sind dies keine Zweit- und Drittmei-nungen? Oder sind diese Ärzte einfach „verdächtig“, da unter vermeintlich öko-nomischem Druck – wie auch der zuwei-sende Facharzt? Hier wird fehlende Pro-fessionalität bis hin zur Korruption un-terstellt. Die Ausgestaltung des formali-sierten Zweitmeinungsverfahrens liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Vorstellungen der Kostenträger dort durchsetzen können. Auch hier wird ver-mutlich Qualität gesagt werden – und Menge und Geld gemeint. Die Patienten

werden hierdurch verunsichert und über die eigentlichen Hintergründe dieser Maßnahmen zumindest im Unklaren ge-lassen – das Arzt-Patientenverhältnis wird weiter erodiert.

Nicht nur hierdurch wird das – überwie-gend noch – besondere Arzt-Patienten-verhältnis anhaltend und vorwiegend von außen in Frage gestellt. Das Berufs-bild und das Selbstverständnis einer gan-zen Profession werden zunehmend ange-griffen und demontiert. Das Gesund-heitswirtschaftsmagazin „kma“ stellt im Februar 2016 fest: „Stechuhr, Kurzarm-kittel – sie sind aus arbeitsrechtlichen und hygienischen Gründen sinnvoll. Doch zugleich verliert der Arzt seinen Nimbus, er wird zum ganz normalen Ar-beitnehmer“ (kma – Febr. 2016, S. 34ff.). Da ist es zum „Kunden“ und zum „Werk-vertrag“ dann nur noch ein kleiner Schritt.

Ist der Arztberuf also noch ein „freier Be-ruf“ – oder schon zumindest teilkontrol-liert? Therapie- und Behandlungsfreiheit werden durch immer neue gesetzliche Regelungen, Budgetierungen und Leitli-nien mit Leitplanken versehen, die die therapeutische Fahrspur verengen und damit individuelle oder spezielle Thera-pieformen erschweren. Ärztliche Erfah-rungsmedizin und individuelle „Heiler-qualitäten“ und Gesundheitsdienstleis-tungen halten wissenschaftlicher Evi-denz meist nicht stand – und werden of-fen diskreditiert. Gleichzeitig befriedigen immer mehr Patienten ihr Bedürfnis nach gerade diesen Qualitäten bei Heil-praktikern, Homöopathen und Osteopa-then.

Zusammengefasst besteht politisch, öko-nomisch und medial ein wachsender Druck auf den Arztberuf als freiem Beruf. Dies betrifft sowohl den niedergelasse-nen wie den stationären Sektor. Die Ärz-teschaft sollte sich in diese Diskussionen selbstbewusst und aktiv einbringen ohne

sich den ökonomischen Erfordernissen zu verweigern oder in Schockstarre zu verfallen. „Big Data“ ist unaufhaltsam und wird eine weitgehende, digitale Kon-trolle ärztlicher Tätigkeit möglich ma-chen. Es ist zu befürchten, dass eine tota-le Kontrolle und Steuerung angestrebt wird. Derartige Bestrebungen müssen aber definitiv ihr Stoppschild bei der ärztlichen Behandlungsfreiheit finden, die sich an wissenschaftlichen Leitlinien ebenso orientiert wie an nicht messba-ren Aspekten einer vertrauensvollen, empathischen Arzt-Patientenbeziehung. Diese umfasst stets auch Inhalte der Er-fahrungsmedizin und individuelle Inter-aktionsmuster. Die ärztliche Schweige-pflicht darf durch gezielte Datenzugriffe nicht umgangen werden – die Datensi-cherheit der Patienten muss vor unbefug-tem und willkürlichem Zugriff durch suf-fiziente „IT-Firewalls“ geschützt werden! Die hierzu erforderlichen personellen und investiven Mittel sind bei dem ange-strebten Ausbau der IT-Vernetzungen im Gesundheitswesen politisch zur Verfü-gung zu stellen.

Solange der Arzt der glaubwürdige, mög-lichst selbstlose, empathische Anwalt des Patienten bleibt und sich und dem hippo-kratischen Eid verpflichtet, wird er seine besondere Professionalität und Würde behalten. Eine durch totale Kontrolle er-zwungene Voll-Ökonomisierung eines möglichst emotionslosen Arzt-Patienten-verhältnisses zum Eigen- oder Fremdnut-zen würde dieses zerstören. Es gilt sich daher zu besinnen und die grundlegen-den, die Profession begründenden ärztli-chen Werte dem Nachwuchs auch zu-künftig umfassend zu vermitteln – am besten durch Vorbild. Diese Werte sind zeitlos, universell und nicht materiell – sie sind keineswegs rückwärtsgewandt und schon gar nicht „out“! Es liegt an uns…

Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär DGOU und DGU

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116 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

150 Behandlungsfehler in O & U:

126 Sonderärztetag zur GOÄ-Reform:

156 Das neue Zweitmeinungs-verfahren: -

-

EditorialAlles unter Kontrolle…?! 113

Impressum 120

NachrichtenKurz und bündig 122

Vorbereitung der P.A.R.T.Y.-Aktionswoche 122

Spendenhoch beim DIZG 123

Arthrose-Therapie mit Hyaluronsäure 123

Aus unserem Fach6 4 . J A H R E S TAG U N GD E R VS O UProblem erkannt – Gefahr gebannt 124

S O N D E R Ä R Z T E TAG ZU R G OÄ - R EFO R M Verabschiedungsreifer Entwurf zum 1.10.2016 angestrebt 126

N E U E H YG I E N E R I CH T L I N I E NHygiene für die sonographisch gestützte Punktion und Infiltration in O & U 128

N E U G RÜ N D U N GDeutsche Hüftgesellschaft – DHG 131

D G M MAusübung der „Osteopathischen Therapie“ durch Physiotherapeuten 132

M A S T E R K U R S A LT E R S -T R AU M ATO LO G I EDer komplexe geriatrische Patient und die Problemfraktur im Alter 134

M V ZÜber die Schwierigkeit, Leistungsträger an die Klinik zu binden 135

WO R K S H O P P O LY T R AU M AOutcome und gesundheits- bezogene Lebensqualität in der Traumatologie 136

AO PAT I E N T O U TCO M E C E N T E R (AO P O C )Neue Wege in der Erhebung von Patient Reported Outcomes 138

Qualität und SicherheitKO M M I SS I O N A R TNicht immer ist „ART“ Kunst 142

Ü B E R L E B E N S CH A N C E N VO N S CH W E RV E R L E T Z T E N Trauma Care Bundle für den Rettungsdienst 144

A LT E R S T R AU M A R E G I S T E R D G U ®

Unfallchirurgen stärken Versorgung nach Oberschenkelbruch 146

I C – K U R S E Den Faktor Mensch in der Medizin stärken 148

KO O P E R AT I O N D G O U U N D A P S

Analyse und Vermeidungs - strategien 150

RechtD I G I TA L I S I E RU N GDas neue E-Health-Gesetz 154

I N FO R M AT I O N S P F L I CH T E NDas neue Zweitmeinungs - verfahren 156

UnterwegsA S G – F E L LOWS H I P… becoming life-long friends 158

ROA D SA F E T Y T E H R A NPrävention bis hinter den Horizont 160

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118 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Für unsere MitgliederKursangebote 203

Service / Preise 211

FOLGEN S IE UNS AUF FACEBOOK:

BVOUBVOU.NET – Das neue Portal und Netzwerk für Orthopäden und Unfallchirurgen 165

Kompaktveranstaltung Orthopädie 166

Berufs-Rechtsschutz-Versicherung für BVOU-Mitglieder 167

Cyberrisiken für Ärzte – und wie man sich gegen sie versichert 169

DKOU Kongresspräsident des BVOU 2016 171

Aktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ 2016 171

BVOU – Mitgliederreisen in 2016 172

Änderungen der Mandatsträger in den BVOU-Bezirken 172

Neue Mitglieder 172

Mastertrainerkurs zur strukturierten Weiterbildung 173

Hygienebeauftragter Arzt 174

Fit für die ärztliche Führungsrolle 175

Workshop Personalführung und Unternehmensstrategie 176

Mitgliederangebote 177

DGOUAE-Deutsche Gesellschaft für Endo-prothetik – Jahresbericht 2015 179

Jahresbericht 2015 der AGA – Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie 181

Neue Forschungsförderung der AOTrauma Deutschland 182

Neues aus der Deutschen AO 183

Vertretung der nichtselbststän-digen Fach ärzte in der DGOU 184

Die DGOU trauert um ihre verstorbe-nen Mitglieder 185

Neue Mitglieder 185

Gesellschaft für Extremitäten ver län-gerung und -rekonstruktion (GEVR) – Jahresbericht 2015 186

Das Junge Forum O & U unterstützt das Bündnis Junge Ärzte 187

DGOOCVon der DIVS zum Fachbeirat der Deutschen Schmerzgesellschaft 188

Bericht DGOOC-AG 1: Implantatunverträglichkeit 190

Neue Mitglieder 190

Die DGOOC trauert um ihre verstorbenen Mitglieder 190

DGUArbeitsbericht der AG Fuß der DGU 192

AG EKTC – ein Update 2016 193

Die DGU trauert um ihre verstorbenen Mitglieder 195

Neue Mitglieder 195

VLOU15. VLOU Workshop –Zusammen fassung und Highlights 196

NamenPersonalia 162

Wir gratulieren ... 163

Für Sie gelesen 200

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Impressum

120 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

HerausgeberFür den Berufsverband fürOrthopädie und Unfallchirurgie e. V.PräsidentDr. med. Johannes FlechtenmacherFür die Deutsche Gesellschaft fürOrthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.GeneralsekretärProf. Dr. med. Bernd KladnyFür die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V.GeneralsekretärProf. Dr. Dr. med. Reinhard HoffmannSchriftleitung DGOOCProf. Dr. med. Bernd Kladny (V.i.S.d.P.)Geschäftsstelle DGOOCStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 30Fax: (0 30) 340 60 36 31E-Mail: bernd.kladny@fachklinik-herzogenaurach,deSchriftleitung BVOUProf. Dr. med. Karsten Dreinhöfer (V.i.S.d.P.)Geschäftsstelle BVOUStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 30 02 40 92 12Fax: (0 30) 30 02 40 92 19E-Mail: [email protected] DGUProf. Dr. Dr. med. Reinhard HoffmannJoachim ArndtGeschäftsstelle der DGUStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 20Fax: (0 30) 340 60 36 21E-Mail: [email protected] VLOUProf. Dr. med. Karl-Dieter HellerGeschäftsstelle VLOUStraße des 17. Juni 106-10810623 BerlinTel.: (030) 340 60 36 60Fax: (030) 340 60 36 61E-Mail: [email protected] LandschekTel.: (0 30) 340 60 36 00E-Mail: [email protected] Thieme Verlag KGDr. Grit VollmerRüdigerstr. 1470469 StuttgartTel.: (07 11) 89 31 630Fax: (07 11) 89 31 408E-Mail: [email protected]/oumnwww.thieme-connect.de/products/oumnVerantwortlich für den AnzeigenteilChristine Volpp, Thieme Media, PharmediaAnzeigen- und Verlagsservice GmbHRüdigerstr. 1470469 StuttgartTel.: (07 11) 89 31 603Fax: (07 11) 89 31 470E-Mail: [email protected] x jährlich: Februar/April/Juni/August/Oktober/DezemberZur Zeit gültiger Anzeigentarif Nr. 20vom 1. Oktober 2015ISSN 2193-5254Satz und LayoutL42 Media Solutions, BerlinDruckGrafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KGGewerbering West 2739240 Calbe

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED Kom munikationsforschung im Gesundheitswesen e. V.

Mitglied der Informationsgesellschaft zur Fest stellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

Vorstand Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Karlsruhe

Vizepräsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Brandenburg

Vizepräsident Prof. Dr. med. Karsten Dreinhöfer, Berlin

Vizepräsident Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig

Schatzmeister Dr. med. Helmut Weinhart, Starnberg

Vorstandsmitglied PD Dr. med. habil. Axel Sckell, Greifswald

Vorstandsmitglied Dr. med. Andreas Gassen, Düsseldorf

Vorstandsmitglied Prof. Dr. med. Alexander Beck, Würzburg

Generalsekretär der DGOU Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Hoffmann, Frankfurt / Main

Geschäftsstelle des BVOUStraße des 17. Juni 106–108 10623 BerlinTel.: (0 30) 79 74 44 44Fax: (0 30) 79 74 44 45E-Mail: [email protected]

Mitglieder der oben genannten Verbände und Gesellschaften erhalten die Zeitschrift im Rahmen der Mitgliedschaft.

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie

Geschäftsführender Vorstand Präsident Prof. Dr. med. Florian Gebhard, Ulm

Erster Vizepräsident Prof. Dr. med. Michael Nerlich, Regensburg

Zweiter Vizepräsident Prof. Dr. med. Ingo Marzi, Frankfurt/ Main

Dritter Vizepräsident Prof. Dr. med. Joachim Windolf, Düsseldorf

Generalsekretär Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Hoffmann, Frankfurt/Main

Schatzmeister Prof. Dr. med. Bertil Bouillon, Köln

Schriftführer Prof. Dr. med. Andreas Seekamp, Kiel

Geschäftsführer der AUC – Akademie der Unfallchirurgie GmbH Prof. Dr. med. Johannes Sturm, München/Münster

Geschäftsstelle der DGUStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 20Fax: (0 30) 340 60 36 21E-Mail: [email protected]

Bezugspreise 2016* Abo Versandkosten Gesamtkosten

Inland Europa Weltweit Inland Europa Weltweit

Persönliches Abonnement 239,00 36,80 38,00 47,40 275,80 277,00 286,40

Institutionelles Abonnement 438,00** 36,80 38,00 47,40 474,80 476,00 485,40

* Jährliche Bezugspreise in € (D); unverbindlich empfohlene Preise. Preisänderungen vorbehalten. Preis für ein Einzelheft 45,00 €zzgl. Versandkosten ab Verlagsort. Das Abonnement wird zum Jahreswechsel im voraus berechnet und zur Zahlung fällig. Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Abbestellung zum 30. September vorliegt.

**der institutionelle Jahresbezugspreis inkludiert Online-Zugriff für 1 Standort

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Impressum

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie

Geschäftsführender VorstandPräsident (und Präsident der DGOOC)Prof. Dr. med. Heiko Reichel, Ulm

Stellv. Präsident (und Präsident der DGU)Prof. Dr. med. Florian Gebhard,, Ulm

2. Vizepräsidenten von DGU und DGOOCProf. Dr. med. Ingo Marzi, Frankfurt/Main Prof. Dr. med. Andrea Meurer, Frankfurt/Main

Generalsekretär (und Generalsekretär der DGU)

Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Hoffmann, Frankfurt/Main

Stellv. Generalsekretär (und Generalsekretär der DGOOC)Prof. Dr. med. Bernd Kladny, Herzogenaurach

Schatzmeister (und Schatzmeister der DGOOC)Prof. Dr. med. Andreas Halder, Kremmen

Vertreter der nichtselbständigen Ärzte aus dem nichtständigen BeiratPD Dr. med. Hansjörg Heep, Essen

Leiter des Ausschusses Versorgung, Qualität und SicherheitProf. Dr. med. Christoph Lohmann, Magdeburg

Leiterin des Ausschusses Bildung und NachwuchsProf. h.c. Dr. med. Almut Tempka, Berlin

Leiter des Ausschusses Wissenschaft und ForschungProf. Dr. med. Dr. h.c. Joachim Grifka, Bad Abbach

Vertreter des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Karlsruhe

Vertreter des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC)Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Bremen

Vertreter des Jungen Forums der DGOUDr. med. Manuel Mutschler, Köln

DGOU-GeschäftsstelleStraße des 17. Juni 106–10810623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 00Fax: (0 30) 340 60 36 [email protected]

Deutsche Gesellschaft für Orthopädieund Orthopädische Chirurgie e. V.

Geschäftsführender VorstandPräsidentProf. Dr. med. Heiko Reichel, Ulm

1. VizepräsidentProf. Dr. med. Rüdiger Krauspe, Düsseldorf

2. VizepräsidentProf. Dr. med. Andrea Meurer, Frankfurt/Main

Generalsekretär Prof. Dr. med. Bernd Kladny, Herzogenaurach

SchatzmeisterProf. Dr. med. Andreas Halder, Kremmen

Präsident des Berufsverbandes BVOUDr. med. Johannes Flechtenmacher, Karlsruhe

Orthopädischer Vertreter des "Konvent der Universitätsprofessoren für Orthopädie und Unfallchirurgie " (KUOU)

Prof. Dr. med. Volkmar Jansson, München

Vorsitzender VLOUProf. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig

Geschäftsstelle der DGOOCStraße des 17. Juni 106–108 (Eingang Bachstraße)10623 BerlinTel.: (0 30) 340 60 36 30Fax: (0 30) 340 60 36 31E-Mail: [email protected] www.dgooc.de

Österreichische Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie

VorstandPräsidentPrim. Univ. Prof. Dr. Mag. Bernd Stöckl, Klagenfurt/ Österreich

1. VizepräsidentPrim. Dr. Peter Zenz, Wien/Österreich

2. VizepräsidentUniv. Prof. Dr. Klemens Trieb, Wels/ Österreich

GeneralsekretärUniv. Prof. Dr. Andreas Leithner, Graz/Österreich

KassiererPrim. Univ. Prof. Dr. Martin Dominkus,Wien/ Österreich

SchriftführerUniv. Prof. Dr. Catharina Chiari, Wien/Österreich

FachgruppenobermannDr. Rudolf Sigmund, Oberwart/Österreich

Sekretariat der ÖGOc/o Medizinische AkademieAlserstraße 4A-1090 Wien Kontakt: Dagmar SerfeziTel.: +43-1 - 405 13 83 21Fax: +43-1 - 407 13 82 74E-Mail:[email protected]

Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen Deutschland e.V.

Geschäftsführender Vorstand1. VorsitzenderProf. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Braunschweig

2. VorsitzenderProf. Dr. med. Dietmar Pennig, Köln

SchatzmeisterDr. med. Wilhelm Baur, Neumarkt

SchriftführerDr. med. Walter Schäfer, Gummersbach

Geschäftsstelle des VLOUStraße des 17. Juni 106-108(Eingang Bachstraße)10623 BerlinTel.: (030) 340 60 36 60Fax: (030) 340 60 36 61E-Mail: [email protected]

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Kurz und bündig

Prof. Wildor Hollmann wurde 91Der ehemalige Rektor der Deutschen Sporthochschule

Köln, Ehrenbürger der Hochschule und Gründer des -

zin, Prof. mult. Dr. med. Dr. h. c. mult. Wildor Hollmann, beging am 30. Januar seinen 91. Ge-burtstag bei bester Gesundheit. Im letzten Jahr tanzte er anlässlich seines 90. Geburtstags auf der großen Hörsaalbühne mit den Roten Fun-

ken. Der Internist und Kardiologe ist Ehrenpräsi-dent des Weltverbandes für Sportmedizin (124 Na-

tionen), Alt-Rektor und Ehrenbürger der Deutschen Sporthochschule Köln. Von der Bundesrepublik Deutschland wur-de er mit dem Schulterband zum Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern ausgezeichnet. Die deutsche Ärzteschaft ehrte ihn mit ihrer höchsten Dekoration, der Paracelsus-Medaille, und der v. Bergmann-Plakette, die Humboldt-Gesellschaft mit der Gold-medaille. 18 Forschungsauszeichnungen wurden ihm aus allen fünf Kontinenten zuteil, darunter die höchste Auszeichnung der UNESCO. Mehrere Universitäten aus dem In- und Ausland verliehen ihm Ehrendoktor- und Professorentitel. www.dshs-koeln.de

AU-Bescheinigung Die neue Frist ist gültig: Statt bisher zwei Tage dürfen Vertrags-ärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren – in Ausnahmefällen. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richt-linie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sah bisher vor, dass Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zwei Tage rückdatieren dürfen. Um zu gewährleisten, dass eine Ar-beitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung rückwirkend bescheinigt werden kann – zum Beispiel für das Wo-chenende – war eine Anpassung der Richtlinie erforderlich. www.aerztezeitung.de

Online-Portale müssen Ärzte-Bewertungen strenger prüfenBewertungsportale müssen die Einschätzungen ihrer Nutzer künftig gründlicher überprüfen und konkrete Nachweise zum Wahrheitsgehalt liefern können. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass solche Portale auf Verlan-gen beispielsweise stichhaltige Belege darüber herausgeben müssen, ob ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines dort bewer-teten Arztes war (Az.: VI ZR 34/15). www.aerztezeitung.de

Kopfstöße als HärtetestViele Ex-American-Footballspieler leiden an neurode-

generativen Erkrankungen, wahrscheinlich bedingt durch übermäßige Gehirnerschütterungen wäh-rend ihrer Sportlerkarriere. US-Universitäten be-fürchten bereits einen Football-Nachwuchsman-

Todesursache bei Menschen unter 45“, sagte Prof. Florian Gebhard, Sprecher des Sonderfor-

schungsbereichs (SFB) „Gefahrenantwort, Stör-faktoren und regeneratives Potenzial nach akutem

Trauma“ an der Universität Ulm, in New York. Die Ul-mer Forscher starteten mit dem jüngst gegründeten Traumazent-rum und SFB Trauma eine Nordamerika-Initiative. (red)

Vorbereitung der P.A.R.T.Y.-Aktionswoche„Prävention, Alkohol, Risiko, Trauma, Youth“ – kurz P.A.R.T.Y. Mit ihrem Programm zur Unfallprävention richtet sich die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in Zusammen-arbeit mit Deutschlands führenden Unfallkliniken an Schul-klassen und Jugendliche. In diesem Jahr findet die bundesweite P.A.R.T.Y.-Woche von Montag, den 13. Juni, bis Freitag, den 17. Juni 2016, statt. Alle teilnehmenden Kliniken sind aufgerufen, sich an der Aktionswoche zu beteiligen und einen P.A.R.T.Y.-Tag zu veranstalten. Am P.A.R.T.Y.-Tag besuchen Jugendliche im Al-ter von 15 bis 18 Jahren eine Unfallklinik. Bei ihrem Rundgang erhalten sie einen Einblick, wie die Versorgung von Schwerver-letzten nach einem Verkehrsunfall abläuft: vom Rettungswagen oder Helikopter in den Schockraum, von der Intensivstation bis zur Normalstation und die physiotherapeutische Betreuung. Auf den Stationen lernen die Schüler akut Verletzte oder ehe-mals Schwerverletzte kennen. Die Patienten berichten, wie sich ihr Leben durch einen Unfall verändert hat und welche familiä-ren oder beruflichen Folgen er hatte. Darüber hinaus halten Unfallchirurgen und Polizisten Vorträge – ohne erhobenen Zei-gefinger. Vielmehr werden die Schüler im Austausch mit Gleich-altrigen dafür sensibilisiert, wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen.

Auch in diesem Jahr begleiten die DGU und die AUC – Akademie für Unfallchirurgie – die teilnehmenden Unfallkliniken wieder bei der Vorbereitung des P.A.R.T.Y.-Tages, unter anderem mit Schulungen des medizinischen Personals sowie Informations-material für die Schulklassen. Zudem unterstützen DGU und AUC bei der Pressearbeit der Kliniken und koordinieren Besu-che überregionaler Medienvertreter in den Kliniken.

Weitere Informationen für Kliniken, die am P.A.R.T.Y.-Programm teilnehmen möchten:

Nationale Koordinierungsstelle P.A.R.T.Y. der AUC Tel.: 089 8905376-100

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Spendenhoch beim DIZGDas gemeinnützige Deutsche Institut für Zell- und Gewebeer-satz (DIZG) meldet einen enormen Anstieg an Gewebespenden: Im vergangenen Jahr wurden dem DIZG 1311 Hüftköpfe aus endoprothetischen Operationen zur Verfügung gestellt. Das sind 46 Prozent mehr als in 2014. Gespendete Hüftköpfe dienen zur Herstellung von Knochentransplantaten, die in der ortho-pädischen- und Unfallchirurgie bei den verschiedensten Indi-kationen zum Einsatz kommen. In klinikeigenen Knochenban-ken kommt es jedoch regelmäßig zu Engpässen, so dass mitunter Operationen abgesagt oder verschoben werden müs-sen. Nun kann das DIZG verstärkt als Notversorger die klinikei-genen deutschen Knochenbanken unterstützen und damit zu einem reibungslosen Ablauf der OP-Planung beitragen. Gleich-zeitig profitieren Nachbarländer wie die Schweiz oder Öster-reich. Auch hier ist die Nachfrage nach Knochentransplantaten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. „Der Anstieg der ge-spendeten Hüftköpfe im Jahr 2015 ist eine gute Nachricht für die orthopädische und die Unfallchirurgie. Denn dies bedeutet, dass wir deutlich mehr Knochentransplantate an Kliniken abge-ben können und so Versorgungsengpässen entgegenwirken“, sagt DIZG-Geschäftsführer Jürgen Ehlers. Kliniken profitierten von einer zuverlässigen Bereitstellung und einem verbesserten Risiko-Management, so Ehlers weiter. Da 2015 die Zahl der postmortalen Gewebespenden ebenfalls zugenommen hat,

kann das DIZG auch mehr Spongiosa-Transplantate abgeben. Das sind bedarfsgerecht zerkleinerte Transplantate, die in der Wirbelsäulenchirurgie, der endoprothetischen Revisionschir-urgie und Traumatologie zur Defektfüllung eingesetzt werden. Um Kliniken zuverlässig und schnell zu versorgen, hält das DIZG für die verschiedensten Eingriffe und Indikationen Trans-plantate unterschiedlicher Abmessungen vorrätig. Jürgen Eh-lers führt die positive Spendenentwicklung auf die intensivier-te Zusammenarbeit mit den orthopädischen Spendezentren der Kliniken zurück. (red)

Arthrose-Therapie mit Hyaluronsäure

Stellungnahme von DGOU und BVOU:

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchir-urgie (BVOU) möchten Sie bei der Therapie mit Hyaluronsäure mit folgendem Schreiben unterstützen:

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihr Arzt/Ärztin hat Ihnen eine Therapie mit Hyaluronsäure als intra-artikuläre Spritzentherapie vorgeschlagen. Voraussetzung für solch eine Therapieform ist die korrekte Indikationsstellung und die fach-gerechte und sterile Anwendung der Substanz. Wir möchten Sie

jedoch darauf hinweisen, dass die Wirksamkeit des Behand-lungsverfahrens umstritten ist.

Hyaluronsäure wird seit mehren Jahrzehnten bei der sympto-matischen Behandlung von Arthrosen unterschiedlicher Gelen-ke (bei Menschen und bei Tieren) eingesetzt. Es gibt eine Viel-zahl wissenschaftlicher Untersuchungen zur Wirksamkeit dieser Therapieform. Nicht alle Untersuchungen zeigen eine eindeutige Wirksamkeit dieser Therapieform, die unterschied-lichen Untersuchungen unterscheiden sich jedoch in der Me-thodik zum Teil erheblich. Verschiedene Organisationen haben zu der Wirksamkeit dieser Therapieform Stellung genommen. Einige, so die amerikanische Gesellschaft für Orthopädische Chirurgie (AAOS), gibt auf Grund von mathematischen Berech-nungen keine Empfehlung für diese Therapieform. Nun zeigt sich jedoch, dass die von der AAOS verwendeten mathemati-schen Modelle gar nicht für solch eine Aussage zu verwenden sind. Trotzdem beziehen sich manche Versicherungen bei der Erstattung der Kosten für diese Therapie auf die Aussage der AAOS. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchi-rurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Un-fallchirurgie (BVOU) möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Therapie mit Hyaluronsäure als intra-artikuläre Injektion ein wichtiger Bestandteil der Arthrosetherapie ist.

Diesen Brief können Sie herunterladen unter: www.bvou.net/wp-content/uploads/2016/02/DGOU_BVOU_Geschaeftsstelle_Stellungnahme-Hyaluronsaeure-bei-Arthrose_12-11-2015.pdf

DGOU und BVOU

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Nachrichten

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

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Die VSOU-Kongresspräsidenten Prof. Ulrich Stöckle und Prof. Joachim Grifka.

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6 4 . J A H R E S TAG U N G D E R VS O U

Problem erkannt – Gefahr gebanntEvidenz-basierte Medizin und Leitlinien gewährleisten eine sichere Therapie, sagen die beiden VSOU- Kongresspräsidenten Prof. Joachim Grifka und Prof. Ulrich Stöckle. Der Prävention schwerer Muskel-verletzungen widmet sich eine eigene Sitzung mit Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt und seinem Team. Neben Wissenschaftsthemen werden ökonomische und politische Aspekte in Baden-Baden diskutiert. Lesen Sie hier ein Interview mit Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Grifka (Regensburg / Bad Abbach) und Univ.- Prof. Dr. med. Stöckle (Tübingen), Kongresspräsidenten der 64. VSOU-Jahrestagung in Baden-Baden, die vom 28. bis 30.4.2016 stattfindet.

Überträgt man das von Ihnen beiden als Kongressmotto gewählte „Was, wann, wie“ auf den ärztlichen Alltag, muten Sie sich Gigantisches zu: Denn die Antwor-ten sollten idealerweise den Orthopäden und Unfallchirurgen eine verlässliche Führung durch alle Klippen des Fachs bie-ten. Kann man das überhaupt leisten?

Prof. Grifka: Was? Wann? Wie? sind die Kernfragen unseres täglichen Handelns, beispielsweise in der Form: Was ist es? Wann machen? Wie therapieren? Un-sere Ziele müssen eine solide Diagnostik und eine sichere Therapie sein. Wir ver-suchen, dies mit evidenz-basierter Me-dizin und Leitlinien zu definieren. Unser Kongress soll diesem praxisorientiert gerecht werden.

Herr Prof. Stöckle, zum Auftakt der VSOU-Jahrestagung steht gleich ein Schwerpunktthema auf dem Programm: die schwere Verletzung. Was ist unter den Aspekten Behandlung, Wiederher-stellung bis zur Sportfähigkeit und Prä-vention Neues zu erwarten?

Prof. Stöckle: Bei dem Thema „Schwere Verletzung“ ist die schwere Monoverlet-zung gemeint, zum Beispiel ein Schien-beinkopfbruch oder ein Oberarmkopf-bruch. Häufig werden diese schweren Monoverletzungen bei sportlicher Betäti-gung, also Sturz beim Fahrradfahren, Skisturz oder Sturz beim Klettern oder ähnlichem, erlitten. Insofern ist unser Ansatz, bei den Sitzungen und Vorträgen zu dem Thema „Schwere Verletzung“ so-wohl die Primärbehandlung mit entspre-chender Wiederherstellung der Anato-mie anzusprechen, aber auch insbeson-dere die Möglichkeiten der Rehabilitati-on, um neben den Alltagsaktivitäten möglichst auch wieder sportliche Aktivi-

täten ausführen zu können. Gemeinsam mit dem Bereich der Technischen Ortho-pädie geht es dann in weiteren Vorträgen um die Prävention weiterer Verletzun-gen, aber insbesondere auch um die all-gemeine Vermeidung von Verletzungen gerade im Sport.

Insbesondere medico-legale Aspekte beschäftigen nicht nur den Facharzt im Alltag, sondern eine Vielzahl an Pati-entenanwälten. Wie detailliert können sich die Kolleginnen und Kollegen in Ba-den-Baden hier Rat holen?

Prof. Grifka: Die Zahl ärztlicher Kunstfeh-ler ist zum Glück gering. Insbesondere durch die handwerkliche Ausrichtung ist die Chirurgie eine hohe Kunst. Wir sind um die perfekte Hilfe bemüht, sonst wä-ren wir keine Orthopäden und Unfallchi-rurgen. Dazu muss man aber auch genau wissen, wo die Gefahren lauern. Die ope-rative Medizin ist gefahrenträchtiger als die konservative. Deswegen sollte man

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

sich der Probleme bewusst sein und die Fallstricke genau kennen: Problem er-kannt – Gefahr gebannt.

Das Thema Verletzungen im Alter wächst angesichts der demografischen Entwick-lung (nicht nur) in unserem Land: Was dürfen die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Baden hierzu erwarten?

Prof. Stöckle: Wegen der demografischen Entwicklung nimmt die Behandlung von Verletzungen im Alter einen immer grö-ßeren Raum in der Tätigkeit der Un-fallchirurgen ein. Da bei Verletzungen im Alter aufgrund anderer Verletzungsme-chanismen auch andere Verletzungen re-sultieren als bei jüngeren Patienten, geht es im Rahmen des Kongresses darum, ak-tuelle Behandlungskonzepte in der The-rapie von Verletzungen im Alter aufzu-zeigen und insbesondere deren Ergebnis-se darzustellen. Wichtig dabei ist auch eine umfassende Therapie, die nicht mit der Operation alleine beendet ist, son-dern auch entsprechende Rehabilitati-onsprogramme, eine Therapie der Osteo-porose und Verfahren zur sozialen Rein-tegration umfasst.

Der „Weiterbildungskontest“ ist tat-sächlich ein Novum in der Kongressland-schaft. Welche Absicht verfolgen Sie mit dieser innovativen Idee?

Prof. Grifka: Wettbewerbe sind wir aus dem Fernsehen gewohnt. Mein Wunsch ist es, mit diesem neuen Format einen spannenden Wettbewerb zu Wissen und Vorgehen zu veranstalten, ganz nach dem Motto: Was? Wann? Wie? Ich bin sicher, dass die Fallvorstellungen und der sport-liche Ablauf uns allen Spaß machen wer-den. Keiner der Kandidaten geht leer aus. Besonders toll ist natürlich, dass die Ge-winner – dank des Sponsorings von De-Puy-Synthes, Springer und Air Canada – zum Kanadischen Orthopäden-Kongress reisen können.

Nicht nur das prominent besetzte Podium zum Thema Spitzensport-betreuung, auch die Sitzung Muskel-verletzungen mit Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt zeigt, dass von der Spitzensportbetreuung zu lernen ist. Was ist Ihnen hierbei wichtig?

Prof. Stöckle: Das Thema „Muskelverlet-zung im Sport“ ist ein hoch aktuelles Thema. Gerade in der Fußballbundesli-

ga hören wir alle immer von muskulä-ren Verletzungen, die einzelne Spieler zu teils längeren Pausen zwingen. Hier ist Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt der international anerkannte Experte sowohl in Diagnostik als auch in der an-gepassten Therapie dieser Muskelver-letzungen. Deshalb bin ich besonders froh, dass wir ihn und sein gesamtes Team mit PD Dr. Peter Ueblacker und Dr. Lutz Hänsel sowie Dr. Jochen Hahne zur Gestaltung einer Sitzung gewinnen konnten. Hier gilt es, von den Experten neben der adäquaten Therapie insbe-sondere auch Maßnahmen der Präven-tion zu lernen, um möglichst diese schwerwiegenden Verletzungen zu ver-meiden. Dies ist für viele in der Sport-betreuung tätigen Kollegen in Orthopä-die und Unfallchirurgie von enormer Bedeutung.

Der Festvortrag von Prof. Dr. Heribert Prantl, das Podium über die GOÄ-Novel-lierung und einiges mehr verweisen auf den ökonomischen Aspekt der fachärzt-lichen Arbeit. Wird dies auch ein „politi-scher“ Kongress?

Prof. Stöckle: Der VSOU-Kongress 2016 in Baden-Baden wird vornehmlich ein wissenschaftlicher Kongress. Dennoch ist es wichtig, auch ökonomische Aspekte zu beleuchten und auf aktuelle politische Vorgänge einzugehen. Hierzu dienen ne-ben dem Festvortrag von Heribert Prantl auch einzelne Sitzungen wie z. B. zur GOÄ-Novellierung, aber auch zur Zukunft für O & U.

Welches Fazit würden Sie gerne am Abend des 30. April 2016 mit dem ersten Blick zurück auf die 64. Früh-jahrstagung der Süddeutschen für sich ziehen?

Prof. Grifka: Natürlich wird der Kongress für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemacht. Deswegen möchten wir, dass er positiv in Erinnerung bleibt, vielleicht mit dem Erlebnis des ersten eigenen Vortrags, auf jeden Fall aber mit Erkennt-nissen aus den Sitzungen, einschließlich der Hinweise auf die juristischen Fall-stricke – und hoffentlich mit viel Spaß beim Weiterbildungskontest. Baden-Ba-den ist keine kombinierte Tagung mit an-deren Berufsgruppen, sondern der VSOU-Kongress fokussiert auf die ärztli-chen Belange. Wir wünschen uns eine Tagung mit einem interessanten Mei-

nungsaustausch und anregenden Ge-sprächen in der gewohnt entspannten Atmosphäre des frühlingshaften Ba-den-Baden.

Prof. Stöckle: Am Ende des Kongresses würde ich gerne auf einen wissenschaft-lich interessanten Kongress zurückbli-cken, der sowohl für junge Ärzte interes-sant war – mit speziellen Kursformaten wie den Basiskursen der AO und AE – als auch für erfahrene Chefärzte, Oberärzte und niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen aufgrund des anspruchs-vollen Programmes, bei dem wir uns viel Mühe gegeben haben. Ich bin zufrieden, wenn wir wieder mehr als 3000 zufrie-dene Teilnehmer haben und damit die Bedeutung des VSOU-Kongresses in Baden-Baden als zweitgrößtem Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Deutschland weiter ausgebaut werden kann.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Inge Kölle, Semikolon.

Weitere Informationen unter: www.vsou.de

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VSOU 2015: Industrie en detail

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S O N D E R Ä R Z T E TAG ZU R G OÄ - R EFO R M

Verabschiedungsreifer Entwurf zum 1. Oktober 2016 angestrebtDie Reform der Gebührenordnung in Form einer Anpassung der Gebührensätze ist längst überfällig. Die Erwartungen sind groß. Die zunehmenden Verhandlungen und Diskussionsrunden führen eher zu einem ernüchternden Bild.

Am 23.11.2015 fand ein Informations-treffen seitens der Bundesärztekammer statt. Herr Windhorst, inzwischen ausge-schieden, und Herr Rochell erläuterten den aktuellen Stand der GOÄ. Windhorst wies darauf hin, dass die Analogbewer-tung, die Steigerungsfaktoren, die Wahlarztkette und die persönliche Leis-tungserbringung erhalten würden. Klä-rungsbedarf gäbe es noch bei Honora-rärzten. Die neue GOÄ arbeite mit einem nur begründet steigerbaren robusten Einfachsatz. Dieser robuste Einfachsatz entspräche dem derzeitigen 2,3-fachen Satz. Die Bundesärztekammer habe kal-kuliert und festgestellt, dass 87 % aller Rechnungen derzeit mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet würden. Ich persönlich habe Mühe, dies zu glauben, da die tägli-

che Praxis, auch in Kenntnis der Rech-nungen zahlreicher Kollegen, anders aus-sieht. Für die Steigerung des robusten Einfachsatzes werde von einem Gremi-um, bestehend aus acht Personen (4 Mit-glieder der Bundesärztekammer, 2 Mit-glieder der PKV und 2 der Beihilfe) eine Positivliste hinterlegt, sprich, man könne einen Antrag stellen, der dann für be-stimmte Rahmenbedingungen eine Stei-gerung begründet, Beispiel Adipositas bei Knie-TEP. Wird dieser Antrag jedoch ab-gelehnt, so ist dauerhaft für diese Er-schwernis eine Steigerung nicht möglich. Dies wurde ebenfalls kontrovers disku-tiert. Seitens der Bundesärztekammer wurde bis zum 23.2. eine Liste mit Er-schwernisgründen angefordert, die wir seitens Berufsverbänden und Fachgesell-

schaften für die wesentlichen Bereiche von O & U erstellt, kritisch kommentiert und fristgerecht abgeliefert haben. Wir werden das Ergebnis der Verhandlungen zwischen PKV und BÄK zu sehen bekom-men und vom Ergebnis möglicherweise überrascht werden.

Ohne Konsens keine neue GOÄ

Die Besonderheit liegt dann ja darin, dass so, wie es momentan aussieht, nur vom 1-fachen auf den 2-fachen Satz gesteigert werden kann, was letztendlich eine Ver-doppelung des Preises begründet. Dies wird die Zulassung eines Grundes für die Positivliste seitens der Kostenträger si-cherlich nicht vereinfachen. Eine gestaf-felte Steigerung wäre sicherlich zielfüh-

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Aus unserem Fach

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

render. Es wurde noch einmal darauf hin-gewiesen, dass der robuste Einfachsatz nicht unterschritten werden darf und dass es keine diesbezügliche Öffnungs-klausel gäbe. Dr. Rochell wies in seinem Vortrag darauf hin, dass die Fachgesell-schaften und Berufsverbände nach Er-stellung des Referentenentwurfs noch einmal an einem Stellungnahme-Verfah-ren teilnehmen könnten. Derzeit sei die Verschwiegenheitsverpflichtung jedoch sehr hoch angesiedelt, sodass dies derzeit nicht möglich sei. Er weist in seinem Vor-trag noch einmal darauf hin, dass seitens der Beihilfe eine Nullrunde bzw. eine Ab-senkung der GOÄ initial gefordert wor-den sei. Die Abschläge nach § 6, GOÄ bei stationärer Behandlung von 25 % der Rechnungssumme sollen bleiben und die Schnittstelle DRG / GOÄ werde noch bear-beitet, was auch immer dies zu bedeuten hat. Die Rechnungen sollen zwecks Über-prüfung zukünftig maschinenlesbar ge-staltet werden.

Es zeigte sich wieder einmal, dass es hier nicht nur um eine bessere Leis-tungsbewertung geht, sondern dass eine Art Strukturreform angedacht ist. Dies wird insbesondere auch dadurch er-nüchternd klar, dass Privatkassen und Beihilfen auf Wunsch des Bundesminis-teriums bereits im Vorfeld die Abrech-nungssystematik massiv versuchen zu beeinflussen. Ohne einen Konsens scheint es keine neue GOÄ zu geben. Das von mir bereits mehrfach beschriebene Zeitleistungsprinzip generiert aus Ope-rationszeiten Preise. Diese Einschätzung ist schwierig und sehr individuell. Dies dann auch noch über die verschiedenen medizinischen Bereiche abzugleichen, scheint extrem schwierig. Leider – und dies wurde auf dem Informationstreffen der BÄK noch einmal deutlich – ist die Informationspolitik sehr intransparent. Des Weiteren ist die Manpower, mit der die GOÄ seitens der Bundesärztekam-mer vorangetrieben wird, im Vergleich zur Manpower der Versicherungen ext-rem gering. Die wenigen Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die hier eingebunden sind, sind extrem be-lastet, was einem mehrere Milliarden Euro teuren Projekt nicht gerecht wird. Auch wenn man als Vertreter der Ortho-pädie und Unfallchirurgie in wesentli-che Teile dieses Reformprozesses mitt-lerweile einbezogen wird, so bleibt es spätestens dann intransparent, wenn man für die konzipierten Leistungskom-

plexe und Gebührenziffern die Preise bei der Verhandlung derselben noch nicht kennt.

Im Rahmen des Informationstreffens wurde neben einer Forderung nach mehr Transparenz die Frage nach der Legitima-tion der Bundesärztekammer gestellt. Ba-sierend auf den Diskussionen des Infor-mationstreffens am 23.11.2015 wurde der Sonderärztetag für den 23.01.2016 einberufen.

Bekenntnis zu BÄK und GOÄ

Im Rahmen des Sonderärztetages erfolg-te, wie es nicht anders zu erwarten war, ein klares Bekenntnis zur neuen GOÄ. Dies wurde von Prof. Montgomery als klarer Vertrauensbeweis für den Vor-stand und die Verhandlungsführer der Bundesärztekammer gewertet. Fakt ist, dass der Leitantrag des BÄK-Vorstandes mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde. Ebenfalls Fakt ist, dass zum 1. Ok-tober 2016 der Entwurf der neuen Ge-bührenordnung verabschiedungsreif sein soll. Somit kommt nach vielen Jahren des laissez-faire der durch steten Personal-wechsel in der BÄK begründeten Verzö-gerungen nun auch noch eine Zeitnot auf. Die Voraussetzungen für die Novelle wurden in einer Entschließung des Ärz-tetages festgehalten. Wesentliche Punk-te: Die GOÄ soll weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte haben, die Gebührensätze sollen nicht unterschreitbar sein und die Vorausset-zungen für eine menschliche und quali-tativ hochwertige Patientenversorgung müssen gewährleistet sein.

Die GOÄ soll dem Stand der medizini-schen Wissenschaft entsprechen und neue Leistungen sollen entsprechend ab-gebildet werden. Abweichende Honorar-vereinbarungen sollen weiterhin möglich sein. Zukünftig sollen Gehalts- und Kos-tenentwicklungen sowie Inflationsaus-gleich regelhaft überprüft und durch eine Kommission eingepreist werden. Auch hier ist wieder als Thema der faire Inter-essensausgleich mit den Kostenträgern zu berücksichtigen. Nach 30 Jahren ohne Anpassung sehe ich diesen Begriff eher mit Verwunderung. Die ersten 36 Mona-ten werden als Monitoring-Phase defi-niert, im Rahmen derer eventuelle Inkon-gruenzen hinsichtlich der Abrechnungs-bestimmungen, -legenden und -bewer-tungen der Gebührenpositionen unter

Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben seien. Des Weiteren sollen die Praktikabilität und die Angemessen-heit der neuen Steigerungssystematik überprüft und festgestellte Mängel beho-ben werden.

Viel Protest und viel Kritik

So harmonisch, wie diese Zeilen wirken, war dieser Sonderärztetag sicherlich nicht. Es gab viel Protest und viel Kritik. Auch im Nachhinein schlagen die Wogen hier noch hoch. Beeindruckend waren auch die Zwischenrufe und die Plakate einiger Kollegen, die offensichtlich geis-tig noch in ihrer Asta-Zeit verharren. Un-geachtet dessen, gefühlt hätte man sich diese große Investition des Sonderärzte-tages sparen und das hier „verbrannte“ Geld in Manpower investieren sollen, um im Rahmen der Gebührenordnung mit adäquatem Gegengewicht gegen die Kos-tenträger aufzutreten.

Im Moment ist der persönliche Einsatz, was die Bearbeitung von Ziffern und die Konzeption von Komplexen angeht, groß. Die Deadline droht und das Konst-rukt soll abgerundet sein. Für die ortho-pädischen und unfallchirurgischen Zif-fern sieht dies derzeit hinsichtlich der Konzeption gut aus. Es bleibt zu beob-achten, wie es nach den Preisverhand-lungen aussieht und nach wie vor ist gänzlich unklar, wie die anderen Fach-gebiete konzipiert wurden. Der Ver-gleich ist nicht möglich und ich bin fest davon überzeugt, dass im Rahmen der 36-monatigen Übergangsphase noch viel Arbeit im Sinne von Abgleich und Anpassung auf die Kommission zukom-men wird.

Wir werden auch zukünftig mit dem größtmöglichen Einsatz die Interessen von Orthopädie und Unfallchirurgie ak-tiv vertreten und uns im Rahmen des-sen, was die BÄK zulässt, fordernd ein-bringen.

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Prof. Dr. Karl-Dieter Heller

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Aus unserem Fach

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016128

N E U E H YG I E N E R I CH T L I N I E N

Hygiene für die sonographisch gestützte Punktion und Infiltration in O & U Mit der Publikation des Robert Koch-Institutes (RKI) [1] wurden Bedingungen geschaffen, auf die inter- ventionell tätige Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden unbedingt Rücksicht nehmen müssen. Sowohl der Arbeitskreis Interventioneller Ultraschall der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) als für den Bereich Sonographie zuständige Dachorganisation als auch die European Federation of Societies for Ultrasound in Medicine and Biology (EFSUMB) haben sich eingehend mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Rasch wurden die Bestimmungen ange-passt und in entsprechenden Publikatio-nen veröffentlicht. Um die Beschäftigung mit etwa 150 Seiten und mehreren 100 Publikationen für alle interventionell täti-gen Mitglieder unserer Fachgesellschaften zu vermeiden, haben wir uns entschlos-sen, diese auf der Basis der zuletzt er-schienen EFSUMB – Empfehlungen (6-7) praxisnah zusammenzufassen und in dem vorliegenden Beitrag zu veröffentlichen.

Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Pa-tienten mit Verletzungen am Haltungs- und Bewegungsapparat, aber auch beim Vorliegen von sogenannten Höhlenver-letzungen haben seit Anfang der Neunzi-gerjahre des letzten Jahrhunderts einen zunehmend größeren und wichtigeren Stellenwert eingenommen. Dabei ist un-ter anderem zum Beispiel die ultraschall-gestützte Punktion unter direkter Sicht

von Hämatomen, Seromen oder gar Abs-zessen zunehmend sicherer geworden. Diese Option, direkt nach der Diagnose die Therapie einleiten zu können, ist un-übertroffen gut, es gibt keine andere Bildgebung, welche diese Möglichkeit in dieser schnellen zeitlichen Abfolge bietet. Gerade weil diese Interventionsoptionen zunehmend genauer, rascher und einfa-cher eingesetzt werden können, muss eindringlich darauf hin gearbeitet wer-den, hier auch hohe Sicherheitsstandards in der Anwendung und Durchführung ge-genüber dem Patienten zu schaffen. Hier hat das Robert Koch-Institut (RKI) mit seiner Richtlinie die Grundlage geschaf-fen, die allgemein für Unruhe gesorgt hat. Dies ist darin begründet, dass interventi-onell tätige Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden eigene, in ihrer Praxis oder Klinik gebräuchliche „Richtlinien“, die nicht unbedingt deckungsgleich mit den vom RKI vorgegebenen Maßnahmen

waren, überarbeiten und anpassen muss-ten.

In der Empfehlung des Robert Koch-Insti-tutes, publiziert im Bundesgesetzblatt 2011 [1] wird sehr ausführlich auf punk-tionsassoziierte, infektiöse Komplikatio-nen hingewiesen. In dieser Aufarbeitung wird genau beschrieben, dass selbst bei subkutanen Injektionen als Komplikation die Möglichkeit eines Abszesses und im schlimmsten Fall einer Phlegmone be-steht. Bei Unfallchirurgen und Orthopä-den ist die Gefahr einer Infektion beson-ders bei Gelenkpunktionen seit langem bekannt und wurde schon 1988 und 1999 im Rahmen entsprechender Darstellun-gen im Deutschen Ärzteblatt [3, 5] publi-ziert, weitere Empfehlungen dazu gibt es als Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chir-urgie (DGOOC) aus dem Jahr 2002 [4]. In diesen Empfehlungen / Leitlinien werden

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

intraartikuläre Punktionen und Injektio-nen in die höchste Risikogruppe einge-ordnet und ein steriles Vorgehen analog operativer Eingriffe dem Therapeuten nahe elegt. Hier ist jetzt die Verbindung zu den Empfehlungen der aktuellen Pub-likation gegeben, hier verweisen wir auf die Risikogruppe 3 und 4 in der Tab. 1.

Das Risiko von purulenten Arthritiden bei der Gelenk-Punktion mit Injektion beträgt 1:1000 bis 1:50 000 [2], so dass die Beachtung dieser Richtlinien dem Unfallchirurgen und Orthopäden eine große Sicherheit in der Anwendung sei-ner Punktionen / Injektionen gibt. Dazu möchten wir anfügen, dass das Risiko ge-nerell von reinen Aspirationen / Punktio-nen (sehr niedrig), über Injektion von neutralen Agenzien (mittel) bis hin zu kortikoidhaltigen Injektion (höher) an-steigt. Hinweisen möchten wir auch auf die Gefahr des Einbringens von Stanzzy-lindern in Gelenke aus der Kanüle, was ebenso mit einem erhöhten Infek-tions-Risiko (Haut, Schweiß- u Talgdrüse mit Keimbesatz) einhergeht. Dieses Risi-ko lässt sich durch primäre Injektion (im Sinne eines „Ausspülens“) ins Subkutan-gewebe vemindern.

Der Patient ist vor einer sonographisch gestützten Punktion und / oder Infiltrati-on über das geplante Vorgehen, mögliche Schmerzen und deren Vermeidung durch lokale Anästhesie sowie die entsprechen-den Komplikationensmöglichkeiten zu informieren. Dabei gibt es in Europa je-doch keine Verpflichtung, eine rechts-wirksame Aufklärung durchzuführen und zu dokumentieren [2, 6], es bleibt dem Arzt überlassen, welchen Sicherheitsstan-dard er in seiner Praxis / Klinik wählt. Der sichere Weg gerade z. B. bei kortikoidhal-tigen Injektionen ist die schriftliche Ein-willigung. Die Gefahr von Komplikationen schwerer Art (Blutung, Infektion) ist bei den oberflächennahen Punktionen und Injektionen unter Ultraschallkontrolle in O & U gering, weswegen das Haftungsrisi-ko ebenfalls gering ist.

Zur Durchführung sollte die Lagerung des Patienten so gewählt werden, dass der behandelnde Kollege sowohl das zu behandelnde Körper-Areal des Patienten als auch den Bildschirm gut einsehen kann. Ideal wäre es, dem Patienten – bei entsprechendem Wunsch auf Seiten des Patienten – eine Sichtmöglichkeit auf ei-nen zweiten Bildschirm zu ermöglichen,

damit dieser die Prozedur ohne Körper-drehung verfolgen kann.

Die Wahl des geeigneten Schallkopfes ist von besonderer Bedeutung, oberflä-chen-nahe Areale bis ca. 5 cm können mit einem Linear-Schallkopf im Frequenzbe-reich zwischen 12 und 16 MHz, tiefer lie-gende Areale entweder mit einem Line-ar-Schallkopf im Frequenzbereich zwi-schen 9 und 12 MHz oder einem Cur-ved-Array-Schallkopf zwischen 5 und 8 MHz untersucht und punktiert werden. Die Wahl der Punktionstechnik (Zielgerät oder Freihand) hat nur einen Einfluss auf die Schnelligkeit der Prozedur, nicht aber auf deren Sicherheit [6]. Die eigene Er-fahrung beruht auf der Freihand-Technik, ein Zielgerät erscheint nur bei Punktio-nen, die tiefer als 8 cm liegen, sinnvoll bzw. erforderlich.

Die Einstellung des Gerätes zur Durch-führung im Rahmen von ultraschallge-steuerten Punktionen und Injektionen ist von besonderer Bedeutung, weil ein ho-her Kontrast mit einer niedrigen Dyna-mik (also ein hartes und damit „grob-pi-xeliges“ Bild) und dem Ausschalten von Bild-glättenden Verfahren, wie z. B. der

Cross-Beam-Funktion eine bessere Dar-stellung der Nadelspitze gewährleisten.

Bezüglich. der hygienischen Maßnah-men, die wir an dieser Stelle ja besonders beleuchten möchten, sollte der desinfi-zierte Schallkopf (wenn kein steriles Ul-traschall-Gel benutzt wird) aus Gründen der vom Hersteller des Schallkopfes gege-benen Empfehlungen (keine alkoholi-schen Flüssigkeiten auf die Sili-kon-Schicht des Schallkopfes) mit einer Abdeckung versehen werden, die je nach Erfordernis auch steril verpackt sein soll-te, siehe unten). Als Kontaktmedium kann hier ein alkoholisches Desinfekti-onsmittel verwendet werden, hierbei ist darauf zu achten, dass die Einwirk-Zeit gemäß der Empfehlungen des Herstellers beachtet werden muss und damit das zu punktierende Haut-Areal vor der Proze-dur desinfiziert werden sollte (es gibt keine nachweisbaren Unterschiede zwi-schen einer Sprüh- und einer Wischdes-infektion).

Gemäß der nun vorliegenden neuen Richtlinien (6) können folgende Empfeh-lungen für entsprechende Maßnahmen angeführt werden:

Risikogruppen – Beispiele

Gruppe 1 Punktion und Injektion periartikulär / peritendinös / periostal

Gruppe 2 Punktion und Injektion intratendinös, in Bursen, in Faszienräume

Gruppe 3 Punktionen und Injektionen in Gelenke ohne Wechsel der Spritze

Gruppe 4 Punktionen und Injektionen in Gelenke mit Wechsel der Spritze

Tab. 2: Risikogruppen speziell

Hygienische Anforderungen – Vorgehen

Gruppe 1 Desinfektion und Vorgehen mit keimarmen Handschuhen

Gruppe 2 Desinfektion, bei Wechsel der Spritze auch sterile Handschuhe

Gruppe 3 Desinfektion, sterile Handschuhe und bei best. Vorgängen auch sterile Abdeckung oder sogar steriles Arbeiten mit Helfer und Mund-Nasen-Schutz

Gruppe 4 Desinfektion, sterile Handschuhe, sterile Abdeckung, steriles Arbeiten mit Mund-Nasen-Schutz und Helfer

Tab. 3: Prozeduren

Hygienische Anforderungen – Risikogruppen

Gruppe 1 Geringes Risiko einer punktionsassoziierten Infektion

Gruppe 2 Geringe Infektionsgefahr, aber in der Literatur beschriebene Komplikationen

Gruppe 3 Punktionen von Hohlräumen, Organen

Gruppe 4 Punktionen mit komplexem Ablauf, also der Notwendigkeit zur Ablage von sterilem Zubehör

Tab. 1: Risikogruppen allgemein

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016130

Wenn bei der Punktion der Schallkopf mit der Punktions-Kanüle während der gesamten Prozedur nicht in Kontakt kommt, kann bei den Risikogruppen 1 und 2 ein unsteriler, bei den Risikogrup-pen 3 und 4 ein steriler Überzug benutzt werden. Sterile Handschuhe und steriles Lochtuch sind bei einfachen Punktionen bzw. Injektionen ohne Kanülenwechsel bei der Risikogruppe 3 ausreichend, bei Kanülenwechsel und immer bei der Risi-kogruppe 4 muss ein Mund-Nasen-Schutz sowohl vom durchführenden Arzt als auch dem Helfer (der nur bei der Risi-kogruppe 4 erforderlich ist) getragen werden. Wird eine Arbeitsfläche zur Ab-lage von Punktionsmaterialien benötigt, so ist diese vor der Prozedur zu desinfi-zieren bzw. besser steril abzudecken.

Medikamente sind unmittelbar vor der Prozedur in die entsprechende Spritze aufzuziehen, hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass das Gummiseptum von Durchstech-Injektionsflaschen mit einem Sprüh-Desinfektionsmittel desinfiziert wird (vor dem Einstechen muss das Mittel abgetrocknet sein). Unmittelbar nach Ent-nahme des Medikamentes ist die Kanüle zu entfernen, bei Verwendung von Mehr-fach-Entnahme-Kanülen ist bei jeder Ent-nahme eine frische Spritze zu benutzen, weil es bei Nichtbeachtung dieses Grund-satzes zu schweren Infektionszwischen-fällen kommen kann [1].

Bezüglich der Nachsorge sind bei Patien-ten im unfallchirurgisch / orthopädischen Fachgebiet keine besonderen Bedingun-gen einzuhalten. Lediglich bei Patienten mit antikoagulatorischer Therapie sollte, wenn zum Beispiel eine Flüssigkeitsan-sammlung im Muskel punktiert werden sollte, neben einer sorgfältigen Kompres-sion eine Kontrolle nach einer Wartezeit von ca. 2 Stunden erfolgen. Die Punkti-onsstelle der Risikogruppen 1 und 2 soll-te ein keimarmer Wundschnellverband, bei den Risikogruppen 3 und 4 ein steri-les Pflaster verwendet werden. Die Auf-klärung über spezielle postpunktionelle Risiken (mögliche Infektionszeichen wie Schwellung, Schmerzen, Rötung und Fie-

ber) und das Verhalten beim Auftreten eines dieser Zeichen erfolgt besonders bei den Risikogruppen 3 und 4 (gegebe-nenfalls Merkblatt aushändigen).

Zusammenfassung

Das Vorgehen im Sinne der interventio-nellen Sonographie ist bei Beachtung der Hygienerichtlinien eine sichere Methode.

Die Risikogruppen 1 bis 4 sind klar defi-niert; die überwiegende Mehrzahl un-fallchirurgischer und orthopädischer In-terventionen sind in die Gruppe 1 und 2 einzuordnen; bei diesen Punktionen und Injektionen ist meist eine Sprühdesinfek-tion und Verwendung von keimarmen Handschuhen ausreichend; es gilt die Be-achtung der Regel, dass die Punktions-stelle und -Kanüle nicht in Kontakt mit dem Schallkopf in Berührung kommen.

In der Risikogruppe 3 sind auf jeden Fall sterile Handschuhe und ein steriles Loch-tuch ohne Helfer, in der Risikogruppe 4 zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz und ein Helfer erforderlich.

Fazit

Mit Publikation der Anforderungen an die Hygiene bei ultraschallgestützten Punktionen und Injektionen gemäß der Empfehlung der Kommission für Kran-kenhaushygiene und Infektionspräventi-on beim Robert-Koch-Institut (RKI) (1) sind Empfehlungen ausgesprochen wor-den, die bei genauer Betrachtung sinnvoll und in der Praxis gut anwendbar sind. Die für Orthopäden und Unfallchirurgen schon lange bekannten Empfehlungen zur Vorgehensweise bei intraartikulären Punktionen und Injektionen sind hiermit sinnvoll ergänzt worden. Dies besonders unter dem Gesichtspunkt der zuneh-mend einfacher werdenden Anwendung im Rahmen von Ultraschalluntersuchun-gen, die quasi „nahtlos“ in die therapeu-tische Intervention überführt werden können. Die Information des Patienten über das Vorgehen ist zwingend erfor-derlich, die entsprechende Dokumentati-

on darf nicht fehlen. Eine Aufklärung wie bei operativen Eingriffen, ist europaweit gesetzlich nicht vorgeschrieben, es ob-liegt dem Chirurgen, zu entscheiden, ob er diese strengen Anforderungen bei sei-nen Patienten einhalten will oder nicht.

Literatur

1 Anforderungen an die Hygiene bei Punktio-nen und injektionen – Empfehlungen der Kommision für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-In-stitut (RKI). Bundesgesundheitsbl, 2011. 2011(54): p. 19.

2 Bernau, A., Feldstudie intraartikuläre Injekti-onen. Orthop Prax, 1987. 23: p. 21.

3 Bernau, A., et al., Intraartikuläre Punktionen und Injektionen. Dtsch Aerztebl, 1999. 96(28): p. B-1528-1530.

4 Bernau, A., et al., Intraartikuläre Punktionen und InjektionenOrthopädie, ed. D. G. f. O. u. Traumatologie and B. d. Ä. f. Orthopädie. 2002, Köln: Dt. Ärzte-Verlag.

5 Bernau, A., et al., Intraartikuläre Injektionen und Punktionen. Dtsch Aerztebl, 1988. 85: p. 68-70.

6 Lorentzen, T., et al., EFSUMB Guidelines on In-terventional Ultrasound (INVUS), Part I. Gen-eral Aspects (long Version). Ultraschall Med, 2015. 36(5): p. E1-14.

7 Dietrich, C. F., et al., An Introduction to the EFSUMB Guidelines on Interventional Ultra-sound (INVUS). Ultraschall Med, 2015. 36(5): p. 460-3.

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PD Dr. Christian TeschPraxis für Chirurgie und OrthopädieGroße Bleichen 3220354 Hamburgwww.gelenktesch.deMail: [email protected]

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Dr. Gerhard AchatzLeiter AG Ultraschall der DGUBundeswehrkranken-haus Ulmwww.bundeswehrkran-kenhaus-ulm.deMail: [email protected]

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

N E U G RÜ N D U N G

Deutsche Hüftgesellschaft – DHGAm 03.12.2015 fand in Stuttgart die Gründungsversammlung der Deutschen Hüftgesellschaft statt. Im Beisein des Juristen Herrn Prof. Dierks wurde vom unterzeichnenden Versammlungsleiter durch die Grün-dungsversammlung geführt. Nach Aussprache über die Gründung des Vereines und Beratung und Fest-stellung der Vereinssatzung wurde der Vorstand gewählt. Mittlerweile ist der Verein rechtswirksam in das Vereinsregister der Stadt Berlin eingetragen. Er trägt den Namen Deutsche Hüftgesellschaft – DHG e. V..

Der Vorstand der Deutschen Hüftgesell-schaft besteht aus:Präsident: Prof. von Eisenhart-RotheVizepräsidenten: Prof. Kladny, Prof. Stöckle, Prof. Perka, Prof. HellerSchatzmeister: Prof. FinkSchriftführer: PD Dr. Hube

Der Vereinszweck liegt in der deutsch-landweiten Verbesserung der Versor-gungsqualität von Erkrankungen und Verletzungen des Hüftgelenkes und des Beckens in jedem Lebensalter. Ziel ist die Schaffung einer Plattform zum Informa-tionsaustausch über Aktivitäten zu For-schung, Entwicklung und Fortbildung auf diesem Gebiet. Weiterhin sollen wissen-schaftliche, technologische, biologische und praktische Belange im Bereich von Hüft- und Beckenerkrankungen geför-dert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der wissenschaftliche Austausch von existierenden und geplanten Forschungs-vorhaben, die Abstimmung über die künftige Entwicklung übergeordneter Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die Nutzbarmachung und Auswertung von Kenntnissen und Erfahrungen der auf diesem Gebiet Tätigen.

Ein wesentliches Ziel ist die Zusammen-arbeit mit nationalen und internationa-len Gremien, Gesellschaften (insbesonde-re anerkannten Fachgesellschaften auf den Gebieten der Orthopädie und Un-fallchirurgie sowie Rehabilitationsmedi-zin) und Arbeitsgruppen, des Weiteren die Koordinierung der Öffentlichkeitsar-beit der Kooperationspartner.

Die Deutsche Hüftgesellschaft dient so-mit als Austauschplattform von am Hüft-gelenk tätigen Kolleginnen und Kollegen. Sie soll ganz bewusst nicht in Konkurrenz zu bereits existierenden Gesellschaften, bei denen das Hüftgelenk im Fokus steht, stehen. Es sollen Treffen unter Mitglie-dern stattfinden, bei dem man sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich von Hüft- und Beckenerkrankungen aus-tauscht. Eigene Kurse oder Kongresse sind hierbei nicht geplant, um keine Kon-kurrenzsituation zu anderen Fachgesell-schaften entstehen zu lassen.

Die Einladung zur Mitgliedschaft erfolgt durch das Präsidium an Experten und Spezialisten in einem Teilbereich der Be-handlung von Hüftleiden. Es wird dann

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darum gebeten, den Antrag beim Präsidi-um einzureichen. Dieser wird dann ge-prüft und im Rahmen der Mitgliederver-sammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Das Präsidium besteht aus dem Präsiden-ten und vier Vizepräsidenten sowie ei-nem Schriftführer und einem Schatz-meister. Das Amt des Präsidenten wird jährlich einem anderen Vizepräsidenten übertragen. Der amtierende Präsident scheidet nach Ablauf eines Jahres aus dem Präsidium aus. Ziel ist es, das Präsi-dium durch führende Mitglieder anderer, im Bereich des Hüftgelenks tätiger Fach-gesellschaften und Arbeitsgruppen zu bereichern. Einmal im Kalenderjahr fin-det eine Mitgliederversammlung statt, die vom Präsidenten einberufen und ge-leitet wird.

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Prof. Dr. Karl-Dieter Heller

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016132

D G M M

Ausübung der „Osteopathischen Therapie“ durch Physiotherapeuten Stellungnahme der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) für das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 401.

Die gemeinsame Stellungnahme diente der Vorbereitung der Sitzung des Beru-feausschusses der AOLG der Gesund-heitsministerkonferenz im Februar 2016. Wir erlauben uns, zu folgenden Punkten als Bundesärztekammer und wissen-schaftliche Fachgesellschaften Stellung zu nehmen:

1. Wissenschaftliche Bewertung, ärztli-ches Angebot und Versorgungsstruk-tur in den „Osteopathischen Verfah-ren”

2. Empfehlung für die zukünftige Zu-sammenarbeit Ärzte – Physiothera-peuten in diesem Thema

3. Frage der Umsetzung im Gesund-heitssystem

4. Zusammenfassung: BerufspolitischerKontext, Patientensicherheit undQualitätssicherung

Wissenschaftliche Bewertung

Grundsätzlich bezieht sich unsere Ein-schätzung auf das bei der Bundesärzte-kammer erstellte Papier „Wissenschaftli-che Bewertung Osteopathischer Verfah-ren“ 1). Diesem Grundlagenpapier, das unter wesentlicher Mitbeteiligung der DGMM entwickelt wurde, kann die Ein-ordnung dieser Therapieform in unser Medizinsystem entnommen werden.

Es wird aus diesem Papier ersichtlich, dass eine allgemeine Definition von „Os-teopathie“ in Deutschland nicht existiert und dass es eine Unzahl stark in Philoso-phie und Inhalten divergierender Ange-bote und Anbieter gibt, die vor allem das Ziel haben, ein eigenes Berufsfeld zu defi-nieren, da in Deutschland ein Mangel an einem solchen Angebot bestehe. Da ver-schiedene Gruppen das osteopathische Thema stark philosophisch und spirituell besetzen, hat sich die Ärzteschaft dieser Einschätzung nicht geöffnet und spricht daher im Rahmen der kritisch rationalen

Medizin von „Osteopathischen Verfah-ren“. Von Seiten der ärztlichen wissen-schaftlichen Fachgesellschaften, insbe-sondere der DGMM und DGOU, ist die in der Weiterbildungsordnung der Ärzte verankerte „Manuelle Medizin“ Grundla-ge von Diagnostik und Therapie, die schon im eigenen Curriculum osteopa-thische Verfahren und Techniken um-fasst. Gleiches gilt im Übrigen ebenso für die Zertifikatsfortbildung „Manuelle The-rapie” im Bereich der Physiotherapie. Die eigentlichen „Osteopathischen Verfah-ren” stellen also eine Erweiterung und Ergänzung der Manuellen Medizin als Zusatzweiterbildung von Ärzten dar und bedeuten kein eigenes Medizinsystem oder eigenen Facharzt.

Für Ärzte, die umfassendere Kenntnisse in den osteopathischen Verfahren erwer-ben wollen, wird die „Strukturierte cur-riculare Fortbildung Osteopathische Ver-fahren“ angeboten, die von der Bun-desärztekammer verabschiedet wurde. Weitere Qualifikationen können bei den Akademien der DGMM und anderen ärztlichen Anbietern erworben werden. In der Manuellen Medizin wird „Manuel-le Therapie” an Physiotherapeuten unter Beachtung des Arztvorbehaltes bestimm-ter risikobehafteter Techniken auf Rezept delegiert. Die „Manuelle Therapie“ ist im Heilmittelkatalog verankert. Ein bewähr-tes System: Der Arzt stellt befundorien-tiert die medizinische Diagnose, schließt Kontraindikationen aus und verordnet „Manuelle Therapie“ auf Rezept. Diese führt der Physiotherapeut nach eigener Befundung entsprechend seiner Weiter-bildung eigenständig aus und kann in der Behandlung methodisch die richtige The-rapie aus diesem Bereich anwenden. Die DGMM steht zu diesem bewährten Dele-gationsverfahren und empfiehlt, es auch für den Bereich der osteopathischen The-rapie zu nutzen, wie im nächsten Punkt ausgeführt werden soll.

Eine weitere Überlegung zur derzeitigen Versorgungssituation: Berufspolitisch lehnen wir Bestrebungen des europäi-schen CEN und deutschen DIN grund-sätzlich ab, Gesundheitsdienstleistungen in der Osteopathie zu normieren. Dies geschieht im engen Schulterschluss un-serer Gesellschaften mit dem BMG und der Bundesärztekammer. Osteopathische Laienverbände unterstützen diese DIN Zertifizierung, um über diese Schiene zu-nächst als Heilpraktiker die spätere Qua-lifikation als eigenen Heilberuf zu erhal-ten. Dieses Vorgehen wird von den wis-senschaftlichen und ärztlichen Berufs-verbänden entschieden abgelehnt.

Empfehlung für die zukünftige Zusammenarbeit Ärzte

Da sich in der „Manuellen Medizin” die Delegation der „Manuellen Therapie” an Physiotherapeuten bewährt hat, empfeh-len wir, dies auch auf den Umgang mit „Osteopathischen Verfahren” zu übertra-gen. Physiotherapie ist ein qualifiziertes Berufsbild, das in der Zertifikatsposition „Manuelle Therapie“ schon erhebliche Grundlagen von osteopathischen Techni-ken erlernt hat. Während diese erweiter-ten Kenntnisse im ärztlichen Bereich als „Osteopathische Verfahren“ benannt werden, empfehlen wir im Bereich der Physiotherapie den Begriff „Osteopathi-sche Therapie“.

Man bleibt so terminologisch in der Sys-tematik, was auch inhaltlich passt. Es ist unseres Erachtens paradox, dass PT’s, die sich erweiterte Kenntnisse in „Osteopa-thischer Therapie“ erworben haben, die eng an die „Manuelle Therapie“ anschlie-ßen, diese momentan nur als Heilprakti-ker ausüben dürfen. Physiotherapeuten sollten im bestehenden System die an sie im Rahmen des ärztlichen Vorbehaltes delegierbaren Anteile der „Osteopathi-schen Verfahren“ auch ausführen dürfen.

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Aus unserem Fach

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Der Arzt mit Kenntnissen in „Osteopathi-schen Verfahren“ würde also nach Stel-lung der Diagnose und Ausschluss von Kontraindikationen ein Rezept für „Os-teopathische Therapie“ ausstellen, das der Physiotherapeut im Rahmen seiner Befugnisse ausführt. Die gute Versorgung mit „Manueller Medizin“ und „Manueller Therapie“ würde durch diese Versor-gungsform harmonisch ergänzt. Der Phy-siotherapeut wird für diese Therapie-form nicht auf das Gebiet des Heilprakti-kers verwiesen. Die Berufsgruppe Heil-praktiker hat im Rahmen der gesetzli-chen Bestimmungen weiter alle Möglich-keiten, „osteopathisch“ tätig zu werden.

Umsetzung im Gesundheitssystem

Die DGMM und DGOU stehen im Rahmen der Definition, der Fort- und Weiterbil-dung in der geplanten „Osteopathischen Therapie“, in ständigem Gesprächskon-takt mit dem IFK als Berufsverband selbstständiger Physiotherapeuten, dem ZVK und anderen Verbänden des Spitzen-verbandes „SHV”. Während Ärzte nach ihrer Facharztausbildung 320 Weiterbil-dungsstunden Manuelle Medizin absol-vieren, umfasst die Zertifikatsposition der Physiotherapeuten für Manuelle Therapie 260 Unterrichtseinheiten. Da in der PT-Ausbildung und der Zertifikatspositi-on „Manuelle Therapie” schon wesentli-che Inhalte der osteopathischen Thematik besonders am muskuloskeletalen „parie-talen” System erworben wurde, halten wir einschließlich der Zertifikatsposition „Manuelle Therapie“ und anderen bereits in der Grundausbildung erlernten Inhal-ten eine in der Weiterbildung „Osteopa-thische Therapie“ von insgesamt 500 Stunden für adäquat. Der ärztlichen Stun-denzahl von 480 Stunden Manuelle Medi-zin” und „Osteopathischen Verfahren” würde eine physiotherapeutische Stun-denzahl von 500 Stunden der Zertifikats-position „Manuelle Therapie” einschließ-lich „Osteopathischer Therapie” gegen-überstehen. Andere geforderte Stunden-zahlen von über 1000 Stunden sind u. E. völlig überdimensioniert, zumal sie Inhal-te und Voraussetzungen umfassen, die das Ziel eines Primärzuganges beinhalten.

„Osteopathische Therapie“ ist also Er-gänzung und Erweiterung der „Manuel-len Therapie“, keinesfalls ein eigenes neues System oder gar ein völlig anderes Heilmittel oder eigenes Berufsfeld, das Ärzte und Physiotherapeuten nicht ge-

meinsam abdecken könnten. Die Frage ist nun, wie dies systemkonform und mit dem größtmöglichen Maß an Patienten-sicherheit umsetzbar ist:

Hier ist nach Meinung der physiothera-peutischen Verbände mittel- bis langfris-tig nur die Erweiterung der Zertifikats-position „Manuelle Therapie“ oder – möglicher Weise als Zwischenlösung – eine Art von Weiterbildungs- und Prü-fungsordnung machbar, wie sie bei-spielsweise in Hessen als WPO umgesetzt wurde. Die Verbände halten den Weg über die Erweiterung der Zertifikatsposi-tion „Manuelle Therapie“ um die „Osteo-pathische Therapie“ mit Implementie-rung derselben in den Heilmittelkatalog für derzeit politisch nicht umsetzbar, da dies zu lange Zeit in Anspruch nehmen würde. Die als Muster für eine als schnel-ler umsetzbar dienende WPO wie in Hes-sen wurde jedoch nicht ausschließlich für die Weiterbildung von Physiothera-peuten konzipiert, sondern schließt auch andere Berufsgruppen (Heilpraktiker) ein. Sie ist daher in dieser Form und Um-fang nur unter wesentlichen Änderungen geeignet, da sie Kenntnisse für den Pri-märkontakt mit umfasst.

Um ein eindeutiges Regelwerk zu konzi-pieren, ist die Beschränkung auf ein Be-rufsbild (Physiotherapeut) jedoch zwin-gend notwendig. Aus wissenschaftlicher und berufspolitisch ärztlicher Sicht wird dieser Vorschlag unter folgenden Bedin-gungen von uns unterstützt: Eine die Zer-tifikatsposition „Manuelle Therapie” von 260 Stunden erweiternde Weiterbildung „Osteopathische Therapie” von 240 Stun-den für Physiotherapeuten. Der Ge-samtumfang umfasst insgesamt 500 Stun-den und qualifiziert den Physiotherapeu-ten nach ärztlicher Verordnung zur Abga-be osteopathischer Therapien. Die Lehrin-halte sind durch die physiotherapeuti-schen Verbände inhaltlich zu definieren. Es werden in diesem Curriculum keine Lehrinhalte vermittelt, die zur Qualifikati-on der selbständigen Ausübung der Heil-kunde notwendig wären, also keine Vor-bereitung auf einen Heilpraktiker oder neuen Heilberuf. Die Verordnung von „Osteopathischer Therapie“ sollte wie im bestehenden System so lange auf Privatre-zept erfolgen, bis eine Implementierung in den Heilmittelkatalog vorgenommen wird. Diese Implementierung bleibt wei-teren Entwicklungen vorbehalten, ebenso die zukünftige Kostenerstattung im Sys-

tem. Die momentane Übernahme der Kosten durch die GKV im Rahmen von Satzungsleistungen ist weiterhin möglich, durch die PKV ebenso wie bisher.

Zusammenfassung

Manuelle Medizin” mit der Erweiterung der „Osteopathischen Verfahren“ gehö-ren in der BRD zum festen Bestandteil der etablierten kritisch rationalen Medi-zin. Sie sind weder Alternativ- noch Komplementärmedizin, stellen auch kein eigenes Medizinsystem dar und sind nicht im Rahmen von Gesundheits-dienstleistungen normierbar. Dies würde den gesetzlichen Regelungen der Selbst-verwaltung und der Weiterbildungsord-nung widersprechen. Die gute Versor-gung dieser Therapieformen wird bisher im System durch die an Physiotherapeu-ten delegierbare „Manuelle Therapie“ er-gänzt. Die an Physiotherapeuten dele-gierbaren Anteile von „Osteopathischen Verfahren“ sollten als „Osteopathische Therapie“ definiert werden und in einer ergänzenden Weiterbildung gelehrt wer-den, die den Physiotherapeuten ermäch-tigen, diese nach ärztlicher Anordnung auf Rezept erbringen zu können. Eine Forderung, dieses als Heilpraktiker tun zu müssen, erscheint sachfremd weil das bestehende System zwischen Arzt und Physiotherapeut ein bisher bewährtes Kooperationsmodell ist.

Deshalb ist für die Zukunft am ehesten eine Erweiterung der Zertifikatsposition sinnvoll mit Aufnahme in den Heilmittel-katalog nach Entscheid der entsprechen-den Gremien. Die Patientensicherheit ist durch die bewährte Handlungskette ge-währleistet. Der Physiotherapeut bleibt bei seinem Berufsbild und muss nicht aus seinem Beruf in den Heilpraktiker wechseln. Die Tätigkeit der Heilpraktiker ist hierdurch nicht tangiert und ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit weiter uneingeschränkt möglich.

Literatur beim Verfasser

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Dr. Matthias Psczollafür die BÄK, die DGMM und DGOU

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Aus unserem Fach

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016134

M A S T E R K U R S A LT E R S T R AU M ATO LO G I E

Der komplexe geriatrische Patient und die Problemfraktur im AlterVom 13. bis zum 14. Juni 2016 findet der zweite Masterkurs Alterstraumatologie in Aachen statt. Das neue Kursformat der AG Alterstraumatologie der DGU, organisiert von der AUC - Akademie der Unfallchirurgie, vereint erstmals sowohl unfallchirurgisches als auch geriatrisches Wissen und unter-scheidet sich damit von den bisherigen Kursen zur Alterstraumatologie.

Die Bedeutung der Alterstraumatologie für alle Versorgungsstufen ist mittlerwei-le unstrittig. Doch was bedeutet die viel gelobte Verzahnung von prä- und postoperativer Phase in der Praxis, wie kann das geriatrische Co-Management umgesetzt werden, was bringt die Kom-plexpauschale und was hat dies mit dem AltersTraumaZentrum DGU® zu tun?

Der zweitägige Masterkurs Alterstrau-matologie vermittelt theoretische und praktische Aspekte der Frakturversor-gung und des geriatrischen Co-Manage-ments. Solche gemeinsamen Behand-lungskonzepte sind wiederum wertvoll beim Aufbau eines AltersTraumaZentrum DGU®. Die AG Alterstrauma bietet mit diesem Kurs also auch eine hervorragen-de Vorbereitung auf die Zertifizierung an. Der Kurs behandelt zudem Optionen der Rehabilitation und der Rückführung in die häusliche Versorgung.

Bei der Behandlung älterer Patienten gibt es zahlreiche chirurgische Herausforde-rungen: die gute Implantatverankerung im osteoporotischen Knochen oder ein optimales Weichteilmanagement. Zudem leiden die Gestürzten häufig an zahlrei-chen Nebenerkrankungen. Die OP-Stra-

pazen führen bei hochbetagten Men-schen oftmals zu Verwirrtheit und be-drohen den ohnehin schon sehr gebrech-lichen Allgemeinzustand.

Den Erfolg einer optimalen Versorgung dieser Patienten sehen Unfallchirurgen in der regelhaften Zusammenarbeit mit Ge-riatern: Die Gestürzten werden von ei-nem Unfallchirurgen operiert und gleich-zeitig von einem Geriater mit der nötigen Sorgfalt hinsichtlich der altersspezifi-schen Begleiterkrankungen betreut. OP-Folgen, wie zum Beispiel ein Delir, können damit häufig vermieden werden.

Die Initiative AltersTraumaZentrum DGU® fördert diese interdisziplinäre Zu-sammenarbeit – bereits 30 Kliniken ha-ben die Zertifizierung erhalten, über 130 haben sie beantragt. Der Aufbau entspre-chend notwendiger Strukturen ist kom-plex und die Abrechenbarkeit der um-fangreichen Versorgung ist nicht immer einfach.

Drei Fragen an Univ.-Professor Dr. med.Hans-Christoph Pape, FACS, Direktor der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungs-chirurgie, Universitätsklinik der RWTH Aachen.

An wen richtet sich der Kurs?

Der Masterkurs richtet sich an fortge-schrittene Unfallchirurgen und Geriater.

Was erwartet die Teilnehmer?

Es werden Grundlagen und Prinzipien zur Behandlung des komplexen geriatri-schen Patienten behandelt. Der Patient wird intensiv hinsichtlich seiner Bedürf-nisse in der präoperativen Vorbereitung besprochen und es werden Handlungsen-

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Professor Dr. Hans-Christoph Pape

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

gramme zur Vermeidung von Komplika-tionen entworfen. Danach steht die ope-rative Behandlung von Problemfrakturen im Alter stark im Fokus, welche im Ca-sed-based-lecture-Format anhand von Fällen erörtert wird. Die Themen Osteo-porose, geriatrisches Komplikationsma-nagement und spezifische Rehabilitati-onsproblematiken runden den Kurs ab.

Inwiefern bietet der Kurs eine Vorberei-tung auf die Zertifizierung zum Alters-TraumaZentrum DGU®?

INFORMATIONEN2. Masterkurs Alterstraumatologie Termin: 13. – 14. Juni 2016 Veranstaltungsort: Aachen

Anmeldungen über die AUC – Akademie der Unfallchirurgie GmbH unter: [email protected]

Weitere Informationen unter: www.alterstraumazentrum-dgu.de

Am zweiten Tag stehen neben zukünftigen Entwicklungen in der Alterstraumatologie Fragen zum Zertifizierungsprozess ATZ DGU auf der Tagesordnung. Ausgewiesene Experten stehen den Kursteilnehmern beim „Round-Table“ interaktiv für jegliche Frage diesbezüglich zur Verfügung. Hier kann offen und ohne Scheu diskutiert werden, was in meinen Augen eine beson-dere Stärke des Kursformates darstellt.

Die Fragen stellte Susanne Herda, Presse- und Öffentlichkeit DGU/DGOU.

M V Z

Über die Schwierigkeit, Leistungsträger an die Klinik zu bindenSchon immer ist es aufgrund der doppelten Facharztschiene schwierig, Leistungsträger an das Kranken-haus zu binden. Eine Motivationsmöglichkeit ist die Erteilung einer Liquidation in speziellen Bereichen, die andere natürlich die Zielleistungsvereinbarung zum Festgehalt.

Geringere Einkommen in den orthopädi-schen Praxen hatten eine rückläufige Ab-wanderungstendenz zur Folge. Seit eini-ger Zeit wird dieser Trend über die neu etablierte Struktur der medizinischen Versorgungszentren konterkariert.

In der Honorararztumfrage des VLOU haben wir feststellen dürfen, dass über 50 % der befragten Kollegen mittlerweile fachgleiche MVZ am Hause haben. Es ist zunehmend schwieriger, hierfür geeig-nete Kandidaten zu finden. Ich persön-lich sehe in letzter Zeit eine erhöhte Ab-wanderungstendenz, insbesondere von hervorragend ausgebildeten Kollegen. Seitens der MVZ, meistens im Einzugs-bereich der Klinik, werden Angebote un-terbreitet, denen sich selbst ein sehr gut bezahlter Oberarzt nur schwerlich ent-

ziehen kann. Der Vorteil für den abge-worbenen Kollegen besteht natürlich darin, dass er persönlich, gerade wenn er eher Risiken scheut, keinerlei Belas-tungen auf sich nehmen muss. Er erhält ein Grundgehalt und meist noch eine Beteiligung an den Liquidationseinnah-men. Die gezahlten Gehälter sind hoch. Für gut qualifizierte, auch operativ täti-ge, Kollegen werden Gehälter jenseits der 160.000 Euro als Festgehalt gezahlt, häufig noch mit einer Beteiligungsver-gütung für den betreuten Privatpatien-ten. Des Weiteren haben die Kollegen oft noch die Möglichkeit, als Honorararzt an der das MVZ gründenden Klinik tätig zu werden.

Dies stellt eine komplett neue Situation dar, denn diese Kollegen sind in vielen

Fällen einem durchschnittlich bezahlten Chefarzt gleichgestellt, sodass auch die-ses Konstrukt die etablierten Rollen in der Klinik und in der Niederlassung maß-geblich beeinflussen wird. Man muss als für die Klinik verantwortlicher Chefarzt seine Rolle und die damit verbundene Vergütung sehr kritisch hinterfragen.

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Prof. Dr. Karl-Dieter Heller

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016136

WO R K S H O P P O LY T R AU M A

Outcome und gesundheitsbezogene Lebensqualität in der TraumatologieAm 30. November 2015 fand in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main ein Start-up Meeting über Outcome und gesundheitsbezogene Lebensqualität in der Traumatologie statt, zu der die AUC gemeinsam mit dem Vorstand der DGU eingeladen hatte. 22 Teilnehmer aus der Unfall-chirurgie und Versorgungsforschung haben sich zu diesem Workshop getroffen, um über die Implemen-tation von Lebensqualitätsmessungen in die Traumaregister der DGU zu diskutieren.

„What generally matters to patients are outcomes that encompass the whole cy-cle of care including health status achie-ved (e. g., survival, functional status, quality of life); …” [1]. So fasste Michael E. Porter von der Harvard Business School kürzlich die Anforderungen an die Outcome-Forschung zusammen – eine Anforderung, der sich auch die DGU und die von ihr beauftragte AUC be-wusst ist.

Einen Einstieg in die Thematik gewähr-ten verschiedene Vorträge am Vormittag des Workshops. Prof. Sturm (München) führte in die gesundheitspolitischen Hintergründe ein. Er stellte dabei die künftig führende Rolle des neu gegrün-deten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiQ) dar, das im September 2015 sei-ne Arbeit aufgenommen hat. Gemäß § 137a SGB V hat das Institut u. a. dieAufgabe, „für die Messung und Darstel-lung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte risi-koadjustierte Indikatoren und Instru-mente einschließlich Module für ergän-zende Patientenbefragungen zu entwi-ckeln“. Dass diese zunächst theoretische Methodenentwicklung auch eine un-mittelbare Implikation auf die Arbeit deutscher Krankenhäuser hat, macht eine weitere Aufgabe des Instituts deut-lich, indem es „einrichtungsbezogen vergleichende risikoadjustierte Über-sichten über die Qualität in maßgebli-chen Bereichen der stationären Versor-gung zu erstellen hat“.

Funktion und Lebensqualität

Das TraumaRegister DGU® hat sich seit Langem als Instrument zur Messung der Versorgungsqualität in der Unfallchirur-

gie bewährt und die jährlichen Quali-tätsberichte erlauben den einzelnen Zentren einen Vergleich mit der Ge-samtheit aller teilnehmenden Häuser. Nichtsdestotrotz gilt es noch einige Lü-cken zu schließen. Die erhobenen Para-meter zum Outcome der Patienten schließen bisher keine Lebensqualitäts-daten bzw. sogenannte Patient Reported Outcomes (PRO) ein.

In den sich anschließenden Vorträgen wurden verschiedene Messinstrumente und Score-Systeme zur Erfassung von Funktion und Lebensqualität vorgestellt. Exemplarisch wird im Folgenden kurz über zwei Ansätze berichtet, PO-LO-Chart - zur Erfassung der Lebensqua-lität von Traumapatienten - und die Ins-trumente der PROMIS-Initiative zur Er-fassung von „Patient reported outco-mes“. Prof. Bouillon (Köln) stellte die Validierung und Anwendung des PO-LO-Chart-Instruments vor [2,3,4]. PO-LO-Chart steht für „Polytrauma Outco-me Chart“ und umfasst vier Module. Es nutzt dabei etablierte Messinstrumente

wie die Glasgow Outcome Scale, Euro-QoL und den SF-36 und ergänzt diese durch ein sogenanntes Trauma Outcome Profile (TOP). TOP erhebt in 57 Items so-wohl psychische, soziale als auch kör-perliche Aspekte. POLO-Chart ist vali-diert und zwischenzeitlich auch mehr-sprachig verfügbar. Bedingt durch sei-nen modularen Aufbau erfasst PO-LO-Chart sowohl die allgemeine als auch die spezifische Lebensqualität von Trau-mapatienten. Obwohl fast 100 Items ab-gefragt werden, hat die Arbeitsgruppe um Bouillon hohe Rücklaufquoten von mehr als 60 % erreicht. Bisher hat das In-strument nur in einzelnen Zentren An-wendung gefunden, die breite Anwen-dung, z. B. in einem Register, steht noch aus.

Standardisierte Bewertungsmethode

Dr. Joeris von der AO-Foundation stellte das AO Patient Outcome Center ( AOPOC) vor, das vom Institut für klinische For-schung innerhalb der AO Foundation in Zusammenarbeit mit verschiedenen

Module des „Polytrauma Outcome Chart“ (POLO-Chart)

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Wissenschaftlern aus den USA initiiert wurde. Die Software, die in diesem Pro-jekt entwickelt wurde, nutzt wiederum Instrumente aus dem Patient Reported Outcomes Measurement Information System (PROMIS). Detaillierte Informa-tionen zu den beiden Systemen finden sich in dem nachfolgenden Artikel von Dr. Joeris. Das Ziel der PROMIS-Initiati-ve ist es, eine standardisierte Methode zur Erfassung von Patient-Reported Outcomes (PROs) zu entwickeln. „Eine Standardisierung dieser Instrumente ist notwendig, da in der Vergangenheit für viele verschiedene Anwendungsgebiete jeweils eigene Instrumente konzipiert und entwickelt wurden, die aber meist kaum vergleichbar sind und auch un-terschiedliche Qualität haben“ [5]. Für die praktische Anwendung ist von Inte-resse, dass dieses System in der Regel mit einer minimalen Anzahl von Fragen zur Einschätzung der Lebensqualität von Patienten auskommt. Die deutsche Homepage der PROMIS-Initiative – in-zwischen ein Netzwerk aus Forschern aus über 20 Ländern – gibt einen Über-blick über die Verfügbarkeit von deut-schen Übersetzungen der verschiede-nen PROMIS Item-Datenbanken [6]. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Joeris nimmt zurzeit Kontakt zu den Projektbeteiligten auf.

WER, WAS und WIE

Beim anschließenden Round Table, der von Prof. Blauth (Innsbruck, A) und Prof. Flohé (Solingen) moderiert wurde, wur-de unter den Stichworten „WER, WAS und WIE“ die weitere Vorgehensweise und inhaltliche Ausrichtung diskutiert. Es besteht Konsens, das TraumaRegister DGU® und das AltertraumaRegister DGU® um ein oder mehrere Module zur Lebens-qualität zu ergänzen. Unklar sind zurzeit noch die Wahl des Instruments und die inhaltlichen Schwerpunkte. Ein modula-rer Aufbau der Lebensqualitätserfassung erscheint sinnvoll. Frau PD Dr. Herr-mann-Frank (Köln) wies in diesem Zu-sammenhang darauf hin, dass die derzei-tige Umstrukturierung der Registerplatt-form der AUC ebenfalls einen modularen Aufbau vorsieht und damit die zukünfti-ge technische Umsetzung gewährleistet ist. Die Erhebung funktioneller Parame-ter, ggf. strukturspezifisch im Konstrukt Lebensqualität erscheint notwendig. Hier ist beispielsweise auf das Munich Knee Questionnaire der Arbeitsgruppe von Prof. Biberthaler (München) [7] hinzu-weisen, das ebenfalls im Rahmen des Workshops vorgestellt wurde. Laut Bi-berthaler sind weitere Tools für andere Strukturen bereits entwickelt bzw. befin-den sich in der Entwicklung. Darüber hi-

naus bestand Konsens, dass gerontotech-nologische Entwicklungen berücksichtigt werden sollten.

Die im Workshop vorgestellten Erhe-bungsinstrumente zur Lebensqualität beruhen auf einer subjektiven Selbstein-schätzung der Patienten. Es wurde daher auch diskutiert, ob die Hinzuziehung weiterer Erhebungsinstrumente, die auf einer Fremdeinschätzung beruhen, ebenfalls berücksichtigt werden müss-ten.

Die Diskussion wird fortgesetzt. Der nächste Workshop wird im Mai 2016 stattfinden.

Literatur

1 Porter ME, Larsson S, Lee TH. Standardizing patient outcomes measurement. N Engl J Med 2016;374(6):504-6

2 Pirente N, Bouillon B, Schäfer B, Raum M, Helling HJ, Berger E, Neugebauer E. [Syste-matic development of a scale for determi-nation of health-related quality of life in multiple trauma patients. The Polytrauma Outcome (POLO) Chart]. Unfallchirurg 2002;105(5):413-22

3 Lefering R, Tecic T, Schmidt Y, Pirente N, Bouillon B, Neugebauer E, POLO Chart Study Group. Quality of life after multiple trauma: validation and population norm of the Po-lytrauma Outcome (POLO) chart. Eur J Trau-ma Emerg Surg 2012;38(4):403-15

4 Kaske S, Lefering R, Trentzsch H, Driessen A, Bouillon B, Maegele M, Probst C. Quality of life two years after severe trauma: a sing-le-centre evaluation. Injury 2014;45 Suppl 3:S100-5

5 13.02.2016)

6 URL: http://promis-germany.de/instru-

7 Beirer M, Fiedler N, Huber S, Schmitt-Sody

Munich Knee Questionnaire: Development and validation of a new patient-reported outcome measurement tool for knee disor-ders. Arthroscopy 2015;31(8):1522-9.

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PD Dr. Annegret Herrmann-FrankAkademie der UnfallchirurgieGeschäftsstelle Register und Forschungs- koordinationD-51109 Köln

Domainen des „Patient Reported Outcomes Measurement Information System“ (PROMIS)

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AO PAT I E N T O U TCO M E C E N T E R (AO P O C )

Neue Wege in der Erhebung von Patient Reported OutcomesDie Erfassung subjektiv empfundener Gesundheitszustände durch den Patienten (Patient Reported Outco-mes) erlangt zunehmend an Bedeutung. Für die Anwendung von Patient Reported Outcomes im klinischen Alltag bedarf es qualitativ hochwertiger und benutzerfreundlicher Messinstrumente und Anwenderprogram-me. PROMIS® und AOPOC sollen an dieser Stelle als mögliche zukunftweisende Beispiele vorgestellt werden.

Die Erfassung von Qualität im Gesund-heitswesen ist heutzutage in aller Munde. In fast jedem Gesundheitswesen rund um den Globus werden die verschiedensten Initiativen gestartet, um Qualität zu doku-mentieren. Medicare, die staatliche Kran-kenversicherung für ältere und behinder-te Menschen in den USA, verkündete An-fang 2015, dass sie bis 2018 50 % ihrer Kostenrückerstattungen an Nachweise über die Qualität von erbrachten Leistun-gen im Gesundheitswesen koppeln will [1]. Die Gründung des Instituts für Quali-tätssicherung und Transparenz im Ge-sundheitswesen (IQTIG) in Deutschland hat unter anderem die Aufgabe, Maßnah-men zur Qualitätssicherung zu erarbeiten und die Versorgungsqualität im deut-schen Gesundheitswesen zu dokumentie-ren [2]. Dies sind nur zwei Beispiele von vielen, die Gründe für eine Erfassung von Qualität im Gesundheitswesen veran-schaulichen.

Uneinigkeit herrscht aber unter den ver-schiedenen Interessenvertretern wie die

Qualität der erbrachten medizinischen Leistungen dokumentiert und nachgewie-sen werden soll. Patient Reported Outco-mes (PROs), d. h. die Messung subjektiv empfundener Gesundheitszustände durch den Patienten, können hier in Zukunft eine große Rolle spielen. Neben der Erfas-sung von Mortalität und Morbidität ist für die Festlegung eines relevanten Nutzens von medizinischen Leistungen für den Pa-tienten die Erhebung von Lebensqualität zunehmend ein fester Bestandteil gewor-den. Eine bessere Ausrichtung der Be-handlung auf die Bedürfnisse des Patien-ten, eine bessere Einschätzung der Patien-tensituation und die Tatsache, dass man-che Effekte der Behandlung nur durch den Patienten, nicht aber durch funktionelle Tests nachgewiesen werden können, sind nur einige der Argumente der Befürwor-ter von PROs.

PROMIS® (Patient Reported Outcomes Measurement Information System)

Ein Großteil der heute verfügbaren PROs werden im klinischen Alltag nicht routi-nemäßig benutzt, da sie entweder eine unzumutbare zusätzliche Belastung für den Patienten und das ärztliche / pflegeri-

sche Personal darstellen, den Ablauf des klinischen Alltags zu sehr unterbrechen, zu spezifisch für eine bestimmte Erkran-kung oder kaum vergleichbar und von zu unterschiedlicher Qualität sind. Dies konnte auch in einer Umfrage unter Mit-gliedern der AO Foundation, die zum The-ma „Gebrauch von Patient Reported Out-comes im klinischen Alltag“ im 2015 durchgeführt wurde, bestätigt werden (die Ergebnisse werden zurzeit in einer geplanten Publikation zusammengefasst).

Im Jahre 2004 lancierten die National Ins-titutes of Health (NIH) der USA eine Initia-tive zur Entwicklung von PROs, die die zuvor erwähnten Limitationen lösen und somit im klinischen Alltag sowie der klini-schen Forschung Anwendung finden kön-nen. Durch die Initiative, in die bis heute über 80 Millionen U. S. Dollar investiert wurden, konnte eine Sammlung von vali-dierten, zuverlässigen und qualitativ hochwertigen PROs für Kinder und Er-wachsene entwickelt werden, die für je-den Mediziner frei zugänglich sind (PRO-MIS®) [3, 4, 5, 6, 7]. Die in PROMIS® verfüg-baren Mess-Instrumente, die zunächst für Nordamerika entwickelt und validiert wurde, werden mittlerweile durch ver-

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schiedene internationale Arbeitsgruppen, so zum Beispiel in Deutschland, den Nie-derlanden oder Spanien, den jeweiligen Sprachen und kulturellen Gegebenheiten angepasst und validiert [8, 9].

Der große Vorteil von PROMIS®, das Ins-trumente zur Erfassung des physischen, mentalen und sozialen Wohlbefinden der Patienten beinhaltet, ist die Tatsa-che, dass es auf computer-gestützten Tests basiert, und so die Test deutlich ef-fizienter und genauer durchgeführt werden können als bei Papier-und-Blei-stift Tests. Dies wird ermöglicht durch die Anwendung der sogenannten Item- Response-Theory (IRT). IRT ermöglicht es, dass vom Patienten nicht alle Fragen eines Tests beantwortet werden müssen, sondern dass die Testfragen individuell auf den Patienten und seine Antworten angepasst werden und so die Anzahl der Fragen deutlich reduziert werden kann.

AO Patient Outcome Center (AOPOC)

Vor ca. 5 Jahren wurde das Projekt AO Patient Outcome Center (AOPOC) von AO Clinical Investigation and Documentati-on (AO CID), dem Institut für klinische Forschung innerhalb der AO Foundation, zusammen mit führenden Chirurgen verschiedener Fachrichtungen aus den USA, initiiert. Das Projekt setzte sich zum Ziel, PROs noch anwenderfreundli-cher zu machen durch die Entwicklung einer Software, die die Erfassung von PROs im klinischen Alltagsleben eines jeden Chirurgen ermöglicht. Unter Lei-tung von Wissenschaftlern an der Northwestern Universität, Chicago, ge-lang es, eine Software zu entwickeln, die eine Erfassung von PROs auf Tablets oder Computern erlaubt (siehe Foto). Das Kernstück der Software bilden Instru-mente aus PROMIS®, die das subjektive Schmerzempfinden und die subjektiv empfundene Funktion des Patienten er-fassen. Gleichzeitig ermöglicht die Soft-ware eine Berechnung und grafische Darstellung der Testergebnisse in Echt-zeit und einen Vergleich mit vorange-gangenen Testergebnissen des Patien-ten. Dem behandelnden Chirurgen ist es dadurch möglich, noch während der Konsultation Informationen über den Heilungsverlauf des Patienten zu sam-meln und in verständlicher Weise dem Patienten zu kommunizieren. Zusätzlich hat der Chirurg die Möglichkeit Quali-tätsdaten in Form von PROs über seine

Patienten zu sammeln, zu analysieren oder, falls zum Beispiel vom Gesetzgeber gefordert, vorzulegen.

Pilot-Studien, in denen die Alpha- und Beta- Versionen getestet wurden, verlie-fen äußerst erfolgreich. Insbesondere die benutzerfreundliche Anwendung der Software und die kurze Zeitspanne zum Ausfüllen der Test-Instrumente (im Durchschnitt 4.8 Minuten für insgesamt 3 Test-Instrumente) wurden von allen Anwendern (Ärzte, Pflegepersonal, Pati-enten) positiv hervorgehoben. Nur durchschnittlich 5 Fragen pro PROMIS® Instrument mussten von den Patienten beantwortet werden, um das subjektive Schmerz- und Funktionsempfinden der Patienten zu bestimmen. Über 90 % der Patienten waren gewillt AOPOC erneut zu benutzen. Nach der Gründung von AO-POC U. S. Inc., einer Pilot-Firma in den USA, konnte AOPOC Anfang Dezember 2015 in den USA lanciert werden [10].

AOPOC – wie weiter

AOPOC wurde zunächst auf dem US amerikanischen Markt lanciert, da PRO-MIS® zuerst für die nordamerikanische Bevölkerung entwickelt wurde und in den USA die Gesetzgebung bereits jetzt die Erfassung von PROs vorsieht. Mit AOPOC möchte die AO Foundation den Chirurgen ein Tool an die Hand geben, um diesen Vorgaben adäquat nachzu-kommen, die Anwendung von PROs im klinischen Alltag voranzutreiben und so einen weiteren wichtigen Beitrag zur Verbesserung einer patientenzentrier-ten Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates zu leisten. Die Ausweitung der Initiative auf andere Länder und Regionen ist eine Zukunfts-vision, die maßgeblich davon abhängt, ob AOPOC in den USA erfolgreich sein wird, d. h. akzeptiert und von Chirurgen im klinischen Alltag eingesetzt wird. Im Rahmen des Workshops „Outcome und gesundheitsbezogene Lebensqualität in der Traumatologie“ am 30.11.2015 in Frankfurt, zu dem die AUC gemeinsam mit dem Vorstand der DGU eingeladen hatte (siehe auch Artikel von Frau Dr. Herrmann-Frank in dieser OUMN) wur-den PROMIS® und AOPOC Vertretern der Unfallchirurgie und Versorgungsfor-schung vorgestellt. In weiterführenden Gesprächen zwischen einer Arbeits-gruppe, bestehend aus Teilnehmern des Workshops, und PROMIS® Germany, ver-

treten durch die Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Psychosomatik an der Charité Universitätsmedizin Berlin, soll nun eruiert werden, inwieweit eine Im-plementierung von deutschsprachigen PROMIS® Instrumenten, ggf. unter Ein-bezug von AOPOC, in das Trauma Register DGU® und das Altertrauma Register DGU® sinnvoll und möglich ist.

Referenzen:

1 -

2 http://www.iqtig.org/pressemitteilungen

3 Broderick JE, DeWitt EM, Rothrock N, Crane PK, Forrest CB. Advances in Patient-Reported Outcomes: The NIH PROMIS(®) Measures. EGEMS (Wash DC). 2013; 1(1): 1015.

4 Ader DN. Developing the Patient-Reported Outcomes Measurement Information System (PROMIS). Medical Care. 2007 May 1; 45(5): S1–S2.

5 Cella D, Yount S, Rothrock N, Gershon R, Cook K. The Patient-Reported Outcomes Measure-ment Information System (PROMIS): pro-gress of an NIH Roadmap cooperative group

45(Suppl 1): S3–S11. 6 DeWalt DA, Rothrock N, Yount S, Stone AA,

PROMIS Cooperative Group. Evaluation of item candidates: the PROMIS qualitative item review. Medical Care. 2007 May; 45(5 Suppl 1): S12–21.

7 Cella D, Riley W, Stone A, Rothrock N, Reeve B, Yount S, et al. The Patient-Reported Outco-mes Measurement Information System

of adult self-reported health outcome item banks: 2005e2008. Journal of Clinical Epide-miology. Elsevier Inc; 2010 Nov 1; 63(11): 1179–94.

8 http://www.nihpromis.org/science/PROMI-

9 Alonso J, Bartlett SJ, Rose M, Aaronson NK, -

ternational patient-reported outcomes mea-surement information system (PROMIS®) in-itiative. Health Qual Life Outcomes. 2013; 11(1): 210.

10 http://www.aopatientoutcomescenter.com

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Dr. med Alexander Joeris, MSc HEPM

ManagerAO Clinical Investigation and DocumentationStettbachstrasse 68600 Dübendorf, Schweiz alexander.joeris@ aofoundation.org

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D E U T S CH E FO R S CH U N GS G E M E I N S CH A F T

DFG-Fachkollegiat für BiomaterialienIn Deutschland werden gegenwärtig etwa 400 000 endoprothetische Operationen an den großen Gelenken durchgeführt. Auf-grund der soziodemographischen Ent-wicklung werden Gelenkersatzopera-tionen, aber auch Frakturversorgungen, insbesondere beim älteren Menschen, zu-nehmen. Die Weiter entwicklungen von Verankerungssystemen im Bereich der Wirbelsäulenchirurgie haben ebenfalls zu einem vermehrten Einsatz von Implan-tat-Werkstoffen geführt. Implantate für Knochen- und Gelenkoperationen haben also eine große Bedeutung in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Es werden in Deutschland hervorragende Ergebnisse bei der Versorgung unserer Patienten auch im internationalen Ver-gleich erzielt und dabei bekommt das Thema „Implantatsicherheit“ in der Or-thopädie und Unfallchirurgie in den letz-ten Jahren eine zunehmende Bedeutung. Hierbei stehen die medizinische Bewer-tung der Implantate/Werkstoffe aber auch medicolegale Aspekte im Vorder-grund. Die Öffentlichkeit wurde durch mitunter nicht angemessene Berichter-stattungen in den Medien sensibilisiert, aber oft auch verunsichert. Die aktuellen Initiativen der Bundesregierung, das Pati-entenrechtegesetz, die Überarbeitungen des Medizinproduktegesetzes sowie die gesetzlichen Vorgaben auf europäischer Ebene sind Ausdruck einer zunehmen-den Fokussierung auf diesen Bereich. Eine besondere Brisanz im Kontext der Geweberegeneration mit Einsatz von Trä-gerwerkstoffen (scaffolds) besitzen die Vorgaben der European Medicines Agen-cy (EMA). Diese nimmt gemeinsam mit den nationalen Behörden, wie in Deutschland dem Robert Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut, Risikobe-wertungen zu den sogenannten advan-ced-therapy medical products (ATMP) vor, während Implantate – wie andere Bauteile – in Deutschland durch den TÜV geprüft werden. Es ist zudem zu beob-achten, dass auch die Hersteller von Im-plantaten vorsichtiger werden, wovon zahlreiche und frühzeitige Rückrufaktio-nen von Implantaten innerhalb der ver-gangenen Jahre zeugen. Qualität in Deutschland ist längst Chefsache gewor-den!

Sichere Implantate

Auch unsere Fachgesellschaften haben die Bedeutung, die der Anwendung von Im-plantaten zukommt, erkannt und frühzei-tig reagiert. So wurden zahlreiche Themen bereits im Jahre 2013 auf dem „1. Kon-gress: Qualitäts- und Sicherheits initiative – Endoprothetik“ aufgenommen und dis-kutiert. Im Dezember 2015 fand jüngst unter großem Zuspruch der entsprechen-de Folgekongress statt. Darüber hinaus wurde die „AG Implantatsicherheit“ von der DGOU ins Leben gerufen. Kliniker, Bio-mechaniker und Werkstofftechniker for-mierten sich im Jahr 2014 zum Deutschen Zentrum für Implantat-Sicherheit e. V. und im Herbst 2015 wurde an der Universität Bonn eine „Professur (W2) für Klinische Implantatsicherheit“ mit der Leitung einer neu zu etablierenden Forschungsgruppe innerhalb der Forschungsabteilung des BfArM ausgeschrieben.

Regelmäßige Fortbildungen

In diese Aktivitäten reihen sich auch die Fortbildungsveranstaltungen der Deut-schen Gesellschaft für Endoprothetik (Ar-beitsgemeinschaft für Endoprothetik, AE) sowie weitere Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Fachgesellschaften ein.

Mit dem Ziel der frühzeitigen Fehlerer-kennung und Fehlervermeidung beschäf-tigen sich jedoch nicht nur Wissenschaft-ler, Mediziner und Behörden, sondern ebenso die Kostenträger. Spätesten zu diesem Zeitpunkt ist klar, dass die Schlussfolgerungen, welche sich aus den aktuellen Diskussionen und Analysen um Implantatversagen, Unverträglichkeiten von Werkstoffen, Abriebproblematiken, Einfluss von Biomaterialien auf das Im-munsystem, die Pharmakologie von Kno-chen- und Knorpelersatzstoffen ableiten, eine hohe Brisanz haben und nahezu je-den Orthopäden und Unfallchirurgen in Deutschland betreffen. Ob die Forderun-gen nach Mindestmengen definierter Leistungen als Grundlage für die Vergü-tung einer Leistung sein sollten, ob die Zentrenbildung mit externer Qualitäts-überwachung, Nachweise von Zusatz-qualifikationen oder die Einflussnahme und Steuerung durch staatliche Einrich-

tungen (IQWiG, IQTIG, BfArM etc.) wirk-lich zu einer Verbesserung der Patienten-versorgung in Deutschland beitragen werden, ist derzeit unsicher und bleibt abzuwarten. An diesen Entwicklungen müssen wir uns jedoch aktiv beteiligen.

Kosten und Folgekosten

Die Kosten für die medizinische Versor-gung werden steigen, Politik und Kosten-träger hingegen wollen Kosten begrenzen. Einige der bisher ergriffenen Maßnahmen und Restriktionen haben zusätzlich zu ei-nem hohen Verwaltungsaufwand sowie zu einem überbordenden Kontrollapparat geführt, was wiederum Kosten und Folge-kosten verursacht. Für das Fach Orthopä-die und Unfallchirurgie ist es umso wich-tiger, dass sich Kolleginnen und Kollegen in Entscheidungsgremien und in spezifi-schen Funktionen an den aktuellen Dis-kussionen um den Themenkomplex „Im-plantologie & Biomaterialien“ aktiv betei-ligen. Dies gilt für unsere Register, für Forschungsvorhaben und dessen Förde-rung, aber wohl auch für die Weiterbil-dung und Spezialisierung in O & U.

Daher ist es zu begrüßen, dass Univ.-Prof. Dr. Marcus Jäger, Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der Uni-versität Duisburg-Essen, zum Fachkollegi-aten der DFG für „Biomaterialien“ gewählt wurde (s. auch OUMN 1 / 2016). Professor Jäger leitet darüber hinaus für den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die Arbeits-gruppe „Biomaterialien“. Dort wurde ge-meinsam mit namenhaften Natur- und Ingenieurswissenschaftlern, Experten aus der Human-, Veterinärmedizin sowie un-ter Beteiligung von Vertretern aus der In-dustrie, jüngst der Entwurf für eine neue Konsensusdefinition von Biomaterialien verabschiedet (VDI-Richtlinienausschuss 5701 / Biomaterialien – Klassifikation, An-forderungen und Anwendungen).

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Univ.-Prof. Dr. Rüdiger KrauspeDirektor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie am Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD)

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Qualität und Sicherheit

142 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

KO M M I SS I O N A R T

Nicht immer ist „ART“ KunstDie Gründung der ART- Kommission war eine Antwort des BMG auf eine immer weiter anschwellende Dis-kussion um einen „fachgerechten Gebrauch“ von Antiinfektiva, der als wesentliche Voraussetzung ange-sehen wurde, ihre Wirksamkeit zu erhalten und einer Entstehung und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern vorzubeugen. Denn längst betraf die Frage einer sachgerechten Therapie nicht mehr nur das einzelne Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern tangierte das öffentliche Interesse an einer Erhaltung und Verbesserung der Behandelbarkeit von Infektionen und septischen Erkrankungen.

Im Jahre 2011 erhielt ich eine Anfrage, ob ich mir vorstellen könne, als Mitglied bei der vom Bundesministerium für Gesund-heit (BMG) in Gründung befindlichen ART-Kommission tätig zu werden. Meine langjährigen Erfahrungen in der Leitung einer septischen Station einer großen BG Klinik, meine Kenntnisse im Bereich Krankenhaushygiene, meine Aktivitäten im Arbeitskreis Krankenhaus- und Pra-xishygiene der AWMF sowie Publikatio-nen auf dem Gebiet der Antibiotikathe-rapie waren mein Fundament, das mich als Chirurgin und Unfallchirurgin qualifi-zierte, in einem politisch wirkenden Gre-mium mit unmittelbarer Aufhängung im Robert Koch-Institut Berlin zu agieren. Es dauerte dann „nur“ noch 14 Monate, in denen mit bürokratischer Gründlichkeit eine ausführliche Compliance-Prüfung sämtlicher Mitglieder erfolgte, bis das Gremium sich schließlich erstmalig im nasskalten Januar 2013 zu seiner kon-stituierenden Sitzung in Berlin treffen konnte.

Zu diesem Zweck hat das BMG gemäß § 23 Absatz 2 IfSG – wie in der gemeinsamen Deutschen Antibiotika-Resistenzstrate-gie (DART) des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vorgesehen – beim Robert Koch-Institut (RKI) die Kom-mission Antiinfektiva, Resistenz und The-rapie (Kommission ART) errichtet. Die aktuell 16 Mitglieder werden vom BMG im Einklang mit den obersten Gesund-heitsbehörden der Länder alle drei Jahre neu berufen. Neben den sogenannten berufenen Mitgliedern nehmen Vertre-ter des BMG, der obersten Landegesund-heitsbehörden, des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), der AWMF und des RKI ohne Stimmrecht beratend an den Sitzungen teil. Die be-rufenen Mitglieder sind im Einsatz von Antiinfektiva erfahrene und praktisch tätige Ärzte sowie Pharmazeuten und

Mikrobiologen. Sie verfügen über be-sondere Kenntnisse auf den Gebieten der Diagnostik und Therapie von Infek-tionskrankheiten ihrer jeweiligen Fach-gebiete sowie der pharmakologischen und epidemiologischen Bewertung. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein persönliches Ehrenamt, das keine Ver-tretung zulässt. Als Mitglied ist man nur dem eigenen Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Aufgaben der ART-Kommission

In einer Geschäftsordnung wurden fol-gende Aufgaben für die Kommission ART formuliert:

1. Die Kommission Antiinfektiva, Re-sistenz und Therapie (KommissionART), im Folgenden „Kommission“genannt, beim Robert Koch-Institut(RKI), benennt in Empfehlungen dieStandards für Diagnostik und antiin-

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Qualität und Sicherheit

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

fektive Therapie, welche dem Stand der medizinischen Wissenschaft bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankheitserregern mit potentieller Resistenzentwicklung entsprechen. Sie wirkt gegenüber Fachgesellschaf-ten, anderen wissenschaftlichen Institutionen und Organen der Selbst-verwaltung darauf hin, dass deren Empfehlungen und Leitlinien den Anforderungen nach Satz 1 entspre-chen. Ergänzend kann die Kommis-sion Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der in Satz 1 genannten Standards geben und zu bestehenden Leitlinien Stellungnahmen abgeben.

2. Zur Erfüllung der Aufgaben nachAbsatz 1 sichtet und bewertet dieKommission vorhandene Empfeh-lungen und Leitlinien der Fachgesell-schaften, anderer wissenschaftlicherInstitutionen und von Organen derSelbstverwaltung. Sie analysiert undbewertet Daten über die Veränderungdes Erregerspektrums nach Art undVerbreitung, den medizinischen Ein-satz von antiinfektiven Arzneimitteln(Verbrauch, Therapie und Indikati-onsstellungen) sowie erwünschte wieunerwünschte Effekte einschließlichWirkungsveränderungen. Sie nimmtauf dieser Grundlage eine medizi-nisch-epidemiologische Nutzen-Risi-ko-Abwägung zwischen dem indivi-duellen Interesse an einer wirksamenBehandlung und dem öffentlichenInteresse an einer Erhaltung derWirksamkeit von Antiinfektiva vorund berücksichtigt Belange der prak-tischen Durchführung. Die Kommis-sion berücksichtigt die gemäß § 92Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V beschlos-senen Richtlinien des GemeinsamenBundesauschusses.

3. Die Kommission nimmt ihre Auf-gaben in engem Austausch mit derArbeitsgemeinschaft der Wissen-schaftlichen Medizinischen Fachge-sellschaften (AWMF), den Fachgesell-schaften, anderen wissenschaftlichenInstitutionen sowie Organen derSelbstverwaltung wahr. Sie kann dieErstellung von Empfehlungen undLeitlinien durch in Satz 1 genannteEinrichtungen anregen und dieseberatend unterstützen.

4. Die Kommission versieht ihre Emp-fehlungen und Stellungnahmen miteiner wissenschaftlichen Begründungund legt sie durch Beschluss fest. DasRKI veröffentlicht die Empfehlungen

der Kommission sowie die Fundstel-len von ihr gemäß Absatz 3 Satz 2 unterstützter Empfehlungen und Leit-linien auf seinen Internetseiten.

5. Die Kommission macht ihr metho-disches Vorgehen nach dem Standder medizinischen Wissenschaft beider Erarbeitung ihrer Empfehlungensowie der beratenden Unterstützungvon Empfehlungen und Leitlinien vonin Absatz 3 Satz 1 genannten Ein-richtungen sowie Aufbau und Inhaltim Rahmen der Begründung ihrerEmpfehlungen transparent. Die Emp-fehlungen werden von der Kommissi-on unter Berücksichtigung aktuellerinfektionsepidemiologischer Auswer-tungen stetig weiterentwickelt.

6. Die Kommission soll geeignete Rah-menbedingungen wie auch Umset-zungshindernisse einer sachgerech-ten antiinfektiven Therapie thema-tisieren und dem BMG darüber ggf.mit praktischen Lösungsvorschlägenberichten. Über die Berichte fasst dieKommission Beschluss. Die Kommis-sion berät darüber hinaus das BMGund die „Interministerielle Arbeits-gruppe Antibiotika-Resistenz“.

Der Arbeitsaufwand für die Kommissi-on, die zweimal im Jahr tagt, ist hoch, da die Kommission Arbeitsgruppen mit Schwerpunktthemen gebildet hat, die zusätzlich mindestens zweimal / Jahr zu-sammenkamen und eine entsprechende Vor- und Nachbereitung nicht immer ad-äquate Unterstützung durch die zum Teil überlastete Geschäftsstelle des RKI fand.

Überarbeitung von Leitlinien

Als den wahrscheinlich wesentlichsten Themenschwerpunkt sieht die Kom-mission ART die Notwendigkeit zur Ent-wicklung neuer und Überarbeitung alter Leitlinien in der Infektionsmedizin an. Derzeit liegen 756 Leitlinien von 91 Fach-gesellschaften vor, von denen immerhin 164 sich mit antiinfektiver Therapie und Prophylaxe befassen, von denen aber nur 113 noch Gültigkeit besitzen, da 51 abge-laufen sind. Allerdings entsprechen 41 % der gültigen Leitlinien lediglich einem S1-Niveau und nur 16,5 % sind qualita-tiv anspruchsvoll und evidenzbasier-te S3-Leitlinien. Es existieren Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften zu ei-nem Thema mit zum Teil differierenden Handlungsempfehlungen. Im Rahmen einer Umfrage der AWMF und Kommis-

sion ART aus dem Jahre 2014 ergab sich, dass die befragten Fachgesellschaften den zeitlichen (92 %), finanziellen (82 %) und methodischen Aufwand (53 %) als wichtigste Hindernisse für die Erstellung von Leitlinien sehen. Während in den europäischen Nachbarländern Großbri-tannien und Niederlande sehr viel mehr staatliche Einflüsse die Erstellung von Leitlinien fordern, aber auch (finanziell und personell) fördern, beruht die Leit-linienerstellung und -aktualisierung in Deutschland allein auf der Initiative der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die hierbei organisatorisch durch die AWMF unterstützt werden. Nach einer Umfrage der AWMF und Kommission ART wurden von Seiten der Fachgesell-schaften finanzielle Unterstützung, eine bessere wissenschaftliche Anerkennung und eine Freistellung für Leitlinienarbei-ten gefordert. Auf einer Punktwerteskala wurde die Erstellung von Leitlinien für die Versorgung von Patienten mit 7,6 (1 = äußerst geringe und 9 = äußerst hohe Bedeutung) Punkten eingeschätzt und ein Bedarf an mehr infektiologischen Leitlinien geäußert. Speziell hierfür hat die Kommission ART in Abstimmung mit AWMF eine Checkliste für Autoren ent-wickelt, in der infektiologisch relevante Aspekte aufgezeigt und ein optimales Verfahren in Bezug auf die Angaben zu Infektionsdiagnostik und Antibiotikathe-rapie vorgeschlagen werden.

Gebiet Chirurgie

Speziell für das Gebiet Chirurgie wurde von Seiten der Kommission ART die Er-stellung bzw. Überarbeitung und Aktua-lisierung folgender Leitlinien empfohlen:

Akute Pankreatitis, Chronische Pankrea-titis, Cholangitis und Sekundäre, tertiäre Peritonitis Osteomyelitis, Prothesen asso-ziierte Infektionen und Spondylodiszitis.

Neben der Leitlinienschwerpunktthe-matik hat die Kommission ART sich mit dem Thema der Verbreitung und Im-plementierung von infektiologischem Wissen und Erkenntnissen unter Ärzten beschäftigt und hierzu fachliche Stel-lungnahmen verfasst. Die Öffnung der in den allermeisten Landesärztekammern auf bestimmte Fachgruppen (Pädiater, Internisten und Neurologen) beschränk-ten Zusatzweiterbildung Infektiologie war und ist mir persönlich ein Anliegen gewesen. Die Diskussionen hierzu waren

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Qualität und Sicherheit

144 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Ü B E R L E B E N S CH A N C E N VO N S CH W E RV E R L E T Z T E N

Trauma Care Bundle für den RettungsdienstDie DGU führt für die präklinische Ver-sorgung von Schwerverletzten ein Maß-nahmenbündel ein: das Trauma Care Bundle. Es umfasst sechs evidenzbasierte Maßnahmen, die bei jedem Schwerver-letzten durchgeführt werden sollen. Die auf einem Schaubild dargestellten Ele-mente sind leicht erfassbar: Sie erhöhen die Handlungssicherheit von Rettungs-dienstmitarbeitern und Notärzten und ermöglichen, dass sie in zeitkritischen Situationen schnell und sicher die rich-tige Behandlung durchführen. Damit sol-len die Überlebenschancen von schwer verunfallten Patienten für die Zeitspanne zwischen deren Rettung und dem Ein-treffen in einem Traumazentrum weiter verbessert werden.

DGU-Experten stellten das Trauma Care Bundle erstmalig am 4. März 2016 auf dem Deutschen Interdisziplinären Notfall-medizin Kongress (DINK) in Koblenz vor. Das Schaubild ist auch als Aufkleber für den Rettungswagen erhältlich und kann kostenlos bei der DGU bestellt werden.

Das Maßnahmenbündel basiert auf der S3-Leitlinie Polytrauma / Schwerverletz-ten-Behandlung der DGU. Professor Gerrit Matthes, Mitglied der DGU-Sek-tion Notfallmedizin, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS), hat die Maßnahmen mitentwickelt und sagt: „Im Klinikalltag haben sich diese

einfachen und klar formulierten Maß-nahmen bewährt. Dieses Wissen wollen wir nun in den Rettungswagen bringen.“ Die sogenannten Care Bundle stellen ei-nen neuen Ansatz bei der Behandlung von bestimmten Risikogruppen dar. Die Idee stammt aus den USA und zielt

darauf ab, wissenschaftlich erwiesene Best-Practice-Elemente schnell verfüg-bar zu machen. Ein Care Bundle ist eine strukturierte Methode, um Behandlungs-prozesse und -ergebnisse zu verbessern.

Susanne Herda, Presse DGU/ DGOU

äußerst kontrovers und nicht immer frei vom Einfluss fachgesellschaftlicher „ho-heitlicher“ Interessen. Dennoch ist es im Endeffekt gelungen, die Kommission zu überzeugen, sich hierzu mit einem ein-deutigen Pro zu artikulieren und BMG sowie Bundesärztekammer entsprechen-de Empfehlungen zu geben. Denn „Wis-sen ist Macht“ und nur wenn wir auch als Chirurgen uns entsprechend weiter-bilden können, werden wir zukünftig auf dem Gebiet der septischen Chirurgie autark bleiben und mit entsprechender Expertise handeln können.

Die Arbeit in diesem Gremium, in dem der Frauenanteil erfreulicherweise sehr hoch ist, hat mir außerordentlich viel Spaß gemacht, neue Freundschaften er-bracht und andere bestehende gefestigt sowie stets neues Wissen auf dem Ge-biet der Infektionen, Antiinfektiva, Epi-demiologie und Surveillance generiert. Besondere Anerkennung und großer Dank gilt der unermüdlichen Arbeit von Frau Prof. Dr.med. Dr.rer.nat. Marianne Abele-Horn, die mit großem Engage-ment die Kommission stets sachlich l ei-tet.

Ich gebe den Staffelstab an Herrn Dr. Ni-kolai Spranger aus Berlin, der auf Vor-schlag der DGU und DGOU meine Nach-folge in der Kommission ART 2016 antre-ten wird, und wünsche ihm viel Erfolg!

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Prof. Dr. Julia SeifertVizepräsidentin BDCLtd. Oberärztin Unfall-krankenhaus BerlinKlinik für Unfallchirurgie und OrthopädieWarener Str. 712683 Berlin

BESTELL - UND DOWNLOAD INFORMATIONENDas Trauma Care Bundle kann als Aufkleber (A5) für den Rettungswagen kostenlos unter fol-

Das Trauma Care Bundle steht zum Download zur Verfügung unter: www.dgu-online.de

Weitere Informationen:www.dgu-online.de

Trauma Care Bundle Maßnahmen der präklinischen Versorgung schwerverletzter Patienten

Eine Initiative der Sektion Notfall-, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS)

Quelle: Matthes et al., Unfallchirurg 118(8):652-6. doi: 10.1007/s00113-015-0042-7

Freien Atemweg sicherstellen

Thorax klinisch untersuchen und Atemfunktion sicherstellen

Blutungen kontrollieren und geeignete Gefäßzugänge anlegen

Bewusstseinslage, Motorik und Sensibilität erfassen

Wirbelsäule und verletzte Extremitäten ruhigstellen sowie Wunden versorgen

Wärmeerhalt sicherstellen

Das Trauma Care Bundle besteht aus folgenden Bündelelementen

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Qualität und Sicherheit

146 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

A LT E R S T R AU M A R E G I S T E R D G U ®

Unfallchirurgen stärken Versorgung nach OberschenkelbruchDie DGU startet das AltersTraumaRegister DGU® (ATR-DGU) nach erfolgreicher Pilotphase für den Regelbe-trieb. Das Register erfasst Daten aus der Versorgung geriatrischer Patienten nach einer hüftgelenksnahen Oberschenkelfraktur wie beispielsweise einem Oberschenkelhalsbruch. Die Teilnahme am ATR-DGU ist für AltersTraumaZentren der DGU verpflichtend.

„Altersbrüche nehmen stark zu. Mit den AltersTraumaZentren wollen wir eine optimale unfallchirurgische Versorgung älterer Menschen ermöglichen. Mithilfe des AltersTraumaRegisters können wir die Behandlungsergebnisse messen und verbessern“, sagt DGU-Generalsekre-tär Professor Reinhard Hoffmann. Das AltersTraumaRegister DGU® wurde von Experten der DGU in Zusammenarbeit mit dem „Fragility Fracture Network“ (FFN) entwickelt und greift Erfahrungen mit der britischen „National Hip Fracture Database“ und dem „Australian and New Zealand Hip Fracture Registry“ auf. Damit nutzen die deutschen Unfallchirurgen einen vergleichbaren Datensatz wie die Mediziner aus England oder Australien. Erstmalig wird so der Vergleich mit inter-nationalen Behandlungsergebnissen im Sinne eines Benchmarks möglich. Die aus dem Register gewonnenen Daten werden zudem für Qualitätsberichte verwendet und geben Antworten auf wissenschaft-liche Fragestellungen zur Fehlervermei-dung, Erhöhung der Patientensicherheit und Verbesserung des Behandlungser-gebnisses.

Häufigste Diagnosen

In Deutschland gibt es jährlich 720 000 Knochenbrüche bei Menschen mit al-tersbedingter Knochenbrüchigkeit, der sogenannten Osteoporose. Pro Jahr erlei-den über 140 000 Patienten über 65 Jah-ren einen Oberschenkelbruch – er gehört damit zu den zehn häufigsten Diagnosen in deutschen Krankenhäusern. „Bei über 85-jährigen Frauen ist der Schenkelhals-bruch inzwischen sogar der häufigste Grund für eine Klinikeinweisung“, sagt Professor Ulrich Liener, Leiter der AG Al-terstraumatologie der DGU. Oftmals mit schwerwiegenden Folgen: „Im ersten Jahr nach einem Oberschenkelbruch im Alter liegt die Sterblichkeit bei rund 25 %. Viele Patienten verlieren ihre Fähigkeit, selbst-ständig zu leben“, sagt Liener.

Bedingt durch den demografischen Wandel rechnen die Unfallchirurgen bis 2030 mit einer Verdopplung bis Verdrei-fachung von altersbedingten Knochen-brüchen in der Akutversorgung. Das ist nicht nur mit enormen Kosten für das Gesundheitswesen verbunden, sondern

stellt auch für die Gestürzten und die Mediziner eine große Herausforderung dar. Denn die meisten der Hochbetagten sind schwer krank, leiden unter zahlrei-chen altersspezifischen Begleiterkran-kungen wie Diabetes oder Herzschwäche mit entsprechender Medikation. Dazu kommen Diagnosen wie Depression, De-lir oder Demenz. „Ein Knochenbruch ge-fährdet den oftmals ohnehin schon sehr gebrechlichen Allgemeinzustand. Die Pa-tienten müssen dann nicht nur unfallchi-rurgisch, sondern gleichzeitig geriatrisch versorgt werden“, sagt Liener.

Kriterienkatalog

Um ältere Menschen nach einem Un-fall optimal zu behandeln, hat die DGU Richtlinien erarbeitet und diese 2014 im Kriterienkatalog „AltersTraumaZen-trum DGU®“ veröffentlicht. Im Zentrum steht ein multiprofessioneller Ansatz: Er stellt sicher, dass der Verletzte durch Unfallchirurgen und gleichzeitig auch von Geriatern (Altersmediziner) betreut wird. Damit ist es möglich, die Patienten besser zu versorgen und Probleme im

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Heilungsverlauf zu vermeiden, so dass sie ihre Mobilität möglichst zügig und dauerhaft wiedererlangen können. Denn gerade bei geriatrischen Patienten ist die Mobilität ausschlaggebend für ihre Selbstständigkeit und damit auch für ihre Lebensqualität. Ziel der Unfallchir-urgen ist es, die schlechte Prognose nach einem Sturz im hohen Alter zu verbes-sern.

Unfallkliniken, die die im Kriterienkata-log beschriebenen strukturellen und in-haltlichen Anforderungen erfüllen, kön-nen sich als AltersTraumaZentrum DGU® zertifizieren lassen. Inzwischen gibt es bundesweit 30 zertifizierte AltersTrau-maZentren der DGU, bei denen die Frak-turversorgung unter Berücksichtigung abgestimmter altersspezifischer Behand-lungsprozesse verläuft. Über 130 Unfall-kliniken haben die Zertifizierung bereits beantragt.

Das AltersTraumaRegister DGU® wird von der AUC – Akademie für Unfallchirurgie GmbH im Auftrag der DGU umgesetzt. Erste Ergebnisse der Qualitätsinitiative „AltersTraumaZentrum DGU®“ werden am 22. Januar 2016 unter dem Titel „Al-terstraumazentren von der Idee bis zur Umsetzung – Was wurde erreicht?“ in der Fachzeitschrift „Der Unfallchirurg“ veröffentlicht.

Weitere Informationen:www.dgu-online.dewww.alterstraumazentrum-dgu.de

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Susanne Herda, Presse DGU / DGOU

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Qualität und Sicherheit

148 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

I C – K U R S E

Den Faktor Mensch in der Medizin stärkenVom 15. bis zum 16. April 2016 findet erstmals der Kurs „IC – Interpersonal Competence by DGOU & Lufthansa Flight Training“ für Ober- und Chefärzte statt. Der ICC-3-Kurs bietet ein Human-Factors- Training, das sich den Schwerpunkten ärztliche Führung, Motivation, Konfliktmanagement und kollegiale Beratung widmet. Damit ist der Kurs sowohl ein Tool für mehr Patientensicherheit als auch ein Instrument der Personalentwicklung für erfahrene Führungskräfte und Entscheider.

Fehler sind immer mit negativen Assozi-ationen behaftet. Allein die Vorstellung, einen Fehler zu begehen, weckt in vielen Menschen die Angst, Erwartungen nicht zu erfüllen, Verbote zu überschreiten und eventuell Schaden zu verursachen. Gerade dieser negative Beigeschmack des Begriffs „Fehler“ erschwert eine unvoreingenom-mene, wissenschaftliche und rationale Be-schäftigung mit dem Phänomen mensch-licher Fehlhandlungen. Des Weiteren wer-den viel zu häufig Ausreden wie „Irren ist menschlich“, „Menschen machen Fehler“ oder „Wo gehobelt wird, fallen Späne“ ge-nutzt. Sicher ist: Menschen machen Feh-ler. Aber ist es nicht endlich an der Zeit, dass wir sagen, Lernen ist menschlich, sich zu verbessern ist menschlich.

Wir haben gelernt, dass der Mensch selbst eine der größten Fehlerquellen ist. Sollten wir daher nicht unsere interpersonellen Kompetenzen stärken? Genau dieser An-satz wird seit Jahrzehnten in der Luftfahrt verfolgt. Um einen A 380 zu fliegen, reicht es eben nicht aus, ein erfahrener Kapitän mit dem besten technischen und prozedu-ralen Know-how zu sein.

Speziell im medizinischen Bereich wird der Schwerpunkt noch immer viel zu sehr auf die technischen und prozedura-len Fähigkeiten gelegt. Eine hohe Anzahl von Operationen und viel Erfahrung wer-den gleichgesetzt damit, ein guter Arzt bzw. ein guter Operateur zu sein.

Human-Factors-Training

Untersuchungen zeigen, dass immer wieder die gleichen Faktoren zu einem Unfall führen: ein Zusammenbruch der Kommunikation, ein bewusstes Abwei-chen von Standard-Operation-Procedu-res (SOPs), mangelndes Teamwork, eine

falsch verstandene Autorität und ein mangelhaftes Stressmanagement (Helm-reich & Foushee, 1993; Jensen, 1989). Das Human-Factors-Training hat sich mittlerweile weltweit in vielen Branchen durchgesetzt. Die Schulung unfallvermei-dender Verhaltensweisen stößt auf gro-ße Resonanz, nicht nur in der Luftfahrt. Die Trainings werden auch für Zugfüh-rer, Kernkraftwerksmitarbeiter, Manager und Finanzexperten angeboten.

All diese Berufsgruppen arbeiten in Hoch-risikobereichen, so wie auch die Medizin einer ist. Nicht verwunderlich, dass sich das IC-Konzept von DGOU und Lufthansa Flight Training nach dem Start im Oktober 2015 erfolgreich weiterentwickelt. Das Lernen voneinander steht hier im Vorder-grund. Die IC-Kurse sind von Medizinern für Mediziner, basierend auf der jahrzehn-telangen Erfahrung von Lufthansa Flight Training. Genauso wie man nicht über Nacht zum technisch perfekten Operateur oder Therapieplaner wird, so wird man auch nicht von heute auf morgen ein em-pathischer Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit entsprechenden in-terpersonellen Kompetenzen. Das IC-Kon-zept bietet daher mehrere Kurse, die auf die entsprechenden Weiterbildungs- und Karrierestufen ausgerichtet sind.

Der seit Oktober stattfindende ICC-1-Kurs ist der Basis-Kurs. Er richtet sich an Assis-tenten und Fachärzte und vermittelt die Grundkenntnisse von Human-Factor und Sicherheitskultur. Hier werden die The-men „Der erste Eindruck“, Team, Entschei-dungsfindung, Stressmanagment und Si-cherheitskultur mit konkreten Beispielen aus der Medizin nähergebracht. Erfahrene Human-Factor-Trainer geben den Teilneh-mern konkrete Tools mit an die Hand, die sie in ihrem klinischen Alltag anwenden

können. Im April findet erstmals der ICC-3-Kurs für Ober- und Chefärzte statt. Im Mittelpunkt des zweitägigen Kurses ste-hen unter anderem neueste Führungsmo-delle und Führungsstile, die sichere Kom-munikation und Entscheidungsfindung im Team sowie das Workload Manage-ment. Dadurch können die Sicherheit und die Qualität der Versorgung der Patienten verbessert werden.

TERMINEICC-3-Kurs für Ober- und Chefärzte: 15. – 16. April 2016ICC-1-Kurs für Assistenten und Fachärzte: 15. – 16. April 2016Veranstaltungsort: Lufthansa Training & Conference Center Seeheim bei Frank-furt / Main

Anmeldungen über:AUC – Akademie der Unfallchirurgie GmbH unter:

Weitere Infos: www.ic-kurs.de

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at Matthias Münzberg,

Factors Trainer der DGOU

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at -zierter Human Factors Trainer der Lufthansa Flight Training

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Qualität und Sicherheit

150 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

KO O P E R AT I O N D G O U U N D A P S

und VermeidungsstrategienTatort OP? Die meisten Medienberichte über Behandlungsfehler betreffen Orthopäden und Unfallchirurgen und auch in den Statistiken steht das Fach O & U an der „Negativ-Spitze“. Auch wenn sich nur jeder vierte Vorwurf bestätigt, kann diese Quote nicht zufriedenstellen. Wie Behandlungsfehler reduziert werden kön-nen, haben auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU) und dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) Mitte Februar rund 20 Experten in Frankfurt diskutiert.

Jedes Jahr wenden sich rund 14 700 Pa-tienten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Von den vorge-worfenen Behandlungsfehlern bestätigen sich aber nur rund 3800 Fälle. Die Gut-achterkommissionen und Schlichtungs-stellen bei den Ärztekammern entschei-den zusätzlich jährlich in knapp 8000 Fällen über mutmaßliche Behandlungs-fehler, wobei sich dort ca. 2300 Vorwürfe bestätigen. [1]

Eine Erhebung der Bundesärztekammer ergab 2014, dass die häufigsten Fehler bei der Operation, bei der Diagnostik durch bildgebende Verfahren und bei postope-rativen Maßnahmen gemacht werden. Mangelhafte Aufklärung über das Risiko lag erst auf Platz 5. Klinikärzten wur-

den etwas häufiger Fehler vorgeworfen als niedergelassenen Ärzten. Festgestellt wurden vor allem Fehlbehandlungen bei Knie- und Hüftarthrosen sowie Arm- und Beinbrüchen. [2]

„Wichtig ist aber, die festgestellten Fehl-behandlungen in Relation zu den getätig-ten Eingriffen zu stellen. Dann liegen wir im „Null-Komma-Promillebereich“, sagte Professor Reinhard Hoffmann, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer der gast-gebenden Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt und DGOU-Gene-ralsekretär.

Aus Sicht der VersichererDie Auswertung von 180 000 Schadens-fällen der Ecclesia Gruppe der vergan-genen 15 Jahre hat ergeben, dass die Versicherungsfälle in der Unfallchirurgie etwas gesunken und in der Orthopä-die leicht gestiegen sind. Die häufigsten Behandlungsfehler in der Orthopädie waren Nervenschädigungen und Befun-derhebungsfehler, wobei sehr häufig be-gleitend Aufklärungsfehler beanstandet wurden. Bei den Unfallchirurgen waren

es mit großem Abstand Befunderhe-bungsfehler sowie Nervenschädigungen und verbliebene Fremdkörper. Befunder-hebungsfehler sind in beiden Fachrich-tungen die teuersten Schäden. „Daher ist eine tiefer gehende Analyse dieser Fehler angeraten. Die hohe Anzahl vor-getragener Aufklärungsmängel gerade in der Orthopädie zeigt, dass Patienten be-stimmte Erwartungen hegen. Dies deutet auf eine verbesserungswürdige Arzt-Pa-tienten-Kommunikation hin“, betonte Miriam Stüldt-Borsetzky, Leiterin der Abteilung Heilwesen der Ecclesia Versi-cherungsdienst GmbH in Detmold.

Aus Sicht der SchlichtungsstellenNach Erhebungen der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeut-schen Ärztekammern liegen in O & U bei 27 Prozent der vorgeworfenen Fälle Be-handlungsfehler und darauf zurückzu-führende Gesundheitsschäden vor. Bei den Unfallchirurgen sind 76 % der An-sprüche unbegründet gewesen, bei den Orthopäden 64 %. „Die Wunschvorstel-lung des Patienten ist oft das zu errei-chende Ziel. Alles, was nur etwas davon

Teilnehmer des Workshops „Behandlungsfehler in Orthopädie und Unfallchirurgie – Analyse und Vermeidungsstrategien“

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Qualität und Sicherheit

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

abweicht, wird bemängelt“, erklärte Ker-stin Kols von der Schlichtungsstelle. Des-halb empfiehlt sie, zu hohe Erwartungen sofort vor der Behandlung zu korrigieren.

Aus Sicht des MDKDie Orthopädie und Unfallchirurgie liegt nach Statistiken des MDK mit 32 Pro-zent mit großem Abstand auf Platz 1 der einzelnen Fachgebiete in puncto Fehlbe-handlungsvorwürfe. Allerdings lag die Quote der bestätigten Behandlungsfehler mit 26,8 Prozent niedriger als in ande-ren Fächern und hat in den vergangenen Jahren eher abgenommen. Weit über die Hälfte der Behandlungsvorwürfe bezieht sich auf den Krankenhaus-OP-Bereich. „Patienten haben heute konkrete Erwar-tungen an den Zustand nach der Opera-tion und akzeptieren enttäuschende Er-gebnisse weniger als früher. Viele Patien-ten sind sehr gut informiert und forschen im Zweifel nach“, erklärte Professorin Astrid Zobel vom MDK.

Aus Sicht der externen Qualitäts sicherung Auf dem Gebiet der externen Qualitäts-sicherung gibt es die Anbieter BQS und AQUA sowie seit 2016 das IQTIG-Insti-tut, die sich auf die Darlegung von Ver-sorgungsqualität im Gesundheitswesen spezialisiert haben. Diese Institute hätten aber noch Verbesserungspotenzial durch die Ausdehnung des Erhebungszeitraums, durch eine sektorenübergreifende Erfas-sung der Ergebnisqualität und die Ver-meidung redundanter und überflüssiger Datenerhebung, sagte Dr. Peter Heppt, Leiter des BVOU-Arbeitskreises nieder-gelassene Operateure und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie im Ortho-pädie Centrum Erlangen. „Qualitätsma-nagement-Maßnahmen kann es wegen des erheblichen Aufwands nicht umsonst geben. Wer mehr Qualität bietet, wird bis-her genauso vergütet wie der, der weniger qualifiziert auftritt. Das ist falsch. Leistung muss belohnt werden“, betonte Heppt.

Methoden zur Fehlererkennung

Um Risiken und Fehlerquellen in der Versorgung zu erkennen und um in der Prävention voneinander zu lernen, sind einrichtungsübergreifende Fehlermel-desysteme sinnvoll. Diese greifen aber nur, wenn sie für alle Mitarbeiter abtei-lungs- und berufsgruppenübergreifend niederschwellig zugänglich und einfach zu bewerkstelligen sind – und wenn die

Schwachstellen freiwillig, anonym und sanktionsfrei gemeldet werden können.

Netzwerk fürs FehlermanagementAls Methode zum Fehlermanagement wurde das Critical Incident Reporting System „CIRSmedical.de“ vorgestellt. In dem bundesweiten Netzwerk tauschen sich seit 2008 verschiedene Berichts-gruppen für Krankenhäuser, Arztgrup-pen, Ärztekammern und Krankenversi-cherungen miteinander über ihre Erfah-rungen im Fehlermanagement aus. Der-zeit stehen rund 5800 Berichte in diesem Netzwerk zum Lernen und Kommentie-ren zur Verfügung.

Dr. Christian Thomeczek, Geschäftsführer des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) in Berlin, sagte: „Wir können keine Risiken ausschließen. Aber wir können die Krankenhäuser so orga-nisieren, dass wir die Risiken frühzeitig erkennen und dann ansprechen können. Dabei sollten wir uns auf das Machbare bei CIRS konzentrieren: Die Patientensi-cherheit und die Bereitschaft des Teams, die Patientensicherheit voranzubringen.“ Nach Experten-Einschätzung könne ein Drittel der verborgenen Risiken durch CIRS entdeckt werden.

Checklisten, M & M-Konferenzen und KISS94 Prozent aller Abteilungen verwenden OP-Checklisten. Trotzdem werden nur 62 Prozent der Listen komplett ausge-füllt. [3] „Die Checkliste muss richtig ein-geführt und vollständig ausgefüllt sein. Nur wenn alle von dem Nutzen der Liste überzeugt sind, bringt sie auch was“, be-richtete Professor Claus-Dieter Heidecke, Direktor der Klinik für Allgemein-, Vis-zeral- und Gefäßchirurgie der Univer-sitätsklinik Greifswald. 14 Prozent der

Komplikationen hätten bei vollständig ausgefüllter Checkliste vermieden wer-den können. [3]

Ein weiteres Thema seines Vortrags wa-ren Morbiditäts- und Mortalitäts-Konfe-renzen, auf denen Ärzte und Pflegekräfte gemeinsam die Pflege- und Behand-lungsverläufe analysieren, um daraus für künftige Fälle zu lernen. 75 Prozent aller Abteilungen halten M & M-Konferenzen ab. Über die Hälfte hält sie für sinnvoll

aber nur knapp die Hälfte findet, dass sie wirksam sind.

Professor Heidecke stellte auch das Krankenhaus- Infektions-Surveillance-System (KISS) vor. Dieses nationale Netzwerk von Einrichtungen im Gesund-heitswesen stellt Software für das Da-tenmanagement und Referenzdaten für das krankenhausinterne Infektionskont-rollmanagement zur Verfügung. Da KISS Vergleichsdaten anderer Einrichtungen bereithält, erscheint das System zur Pro-blemerkennung gut geeignet. Trotz aller Vorsorge-Maßnahmen darf man aber den Patienten nicht vergessen. „Bei uns geht keiner in den OP, ohne dass der Arzt vorher mit ihm gesprochen hat“, unter-strich Heidecke.

Peer Review und RisikomanagementProfessor Clayton N. Kraft vom He-lios-Klinikum Krefeld stellte das Peer Review und Risikomanagement seiner Klinikgruppe vor. Dabei betonte er, dass es bei diesen Instrumenten nicht darum geht festzustellen, ob der Behandlungs-fehler hätte vermieden werden können, sondern darum, Fehler aufzudecken und Verbesserungsmöglichkeiten zu finden.

Fehlermeldesysteme haben sich nicht nur bei der Lufthansa bewährt.

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Qualität und Sicherheit

152 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Risikomanagement kann nur gelingen, wenn der Wunsch vorhanden ist, den Fehler bzw. das Optimierungspotential zu finden. Eine offene Diskussionskultur und eine Null-Fehler-Akzeptanz sind ein Muss. „Jeder Behandlungsfehler muss nach kritischer Analyse als Chance gese-hen werden, die Abläufe beim nächsten Patienten zu optimieren. Auch darf der Wunsch für sein Krankenhaus möglichst niedrige Mortalitätszahlen vorzuweisen keineswegs dazu führen, dass man von bewährten Behandlungsalgorithmen ab-weicht“ sagte Kraft.

IC – Von Piloten lernenWas wurde gesagt? Was wurde gemeint? Was wurde verstanden? Kommunikati-on ist nicht nur an Bord eines Flugzeu-ges elementar wichtig, sondern auch im Operationsaal. Im Cockpit wie im OP werden Routineabläufe unterbrochen, entstehen Zeit- und Entscheidungsdruck, wobei Fehler fatale Folgen haben können. Die Lufthansa schult ihr Personal diesbe-züglich schon lange.

Seit 2015 bieten die DGOU und Lufthansa Flight Training „Interpersonal-Compe-tence-Kurse“ an. In diesem zweitägigen Human-Factors-Training mit erfahrenen Trainern aus Luftfahrt und Medizin be-kommen die Teilnehmer neue Impulse für ihr ärztliches Entscheiden, Handeln

-tine. Konkretes Ziel ist die Verbesserung

der klinischen Handlungssicherheit und damit der Patientensicherheit.

Professor Alexander Beck, Chefarzt der Abteilung für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im Stiftung Juliusspital Würzburg, betonte: „Kommu-nikation ist elementar. Nicht jeder emp-fängt das, was gemeint ist. Deshalb ist der sicherste Weg Rückkopplung zu geben, zu sagen, was man verstanden hat.“

Strategien zur Vermeidung

Erfolgreiches klinisches Risiko- und Feh-lermanagement ist eine Frage der Haltung der Handelnden. „Die Haltung des Ein-zelnen oder der Gruppe macht letztlich den entscheidenden Unterschied“, sagte Professor Christian K. Lackner, Managing Director, Healthcare Division der Drees & Sommer AG. „Hierbei fällt der Fokus nicht so sehr auf Berufsanfänger, sondern auf Kollegen, die fünf bis acht Jahre klinische Erfahrung haben – und in der Eigenwahr-nehmung risikoarm handeln“, sagte Lack-ner. Klinische Prozessmuster-Wechsel müssen detailliert diskutiert und interna-lisiert werden, um danach nachhaltig und sicher getragen zu werden.

Klinisches RisikomanagementKosten entstehen nicht erst, wenn Be-handlungsfehler nachgewiesen sind. „Auch wenn Fehler nur vorgeworfen

werden, kostet das schon“, erklärte Edda Orlitsch von der Versicherungskammer Bayern. Sie zitierte aus dem Bericht „Ri-sikomanagement im Krankenhaus“ von Florian Haucke und Christian Raible. Danach konnten Häuser, bei denen mit Unterstützung der MediRisk Bayern Ri-sikomanagement-Maßnahmen imple-mentiert wurden, das Verhältnis von be-haupteten zu tatsächlichen Fehlern von 28,15 % auf 18,42 % senken. Bei den Kon-trollhäusern ohne Risikomanagement (RM) verschlechterte sich das Verhältnis dagegen leicht und stieg von 21,79 % auf 23,24 %.

Nach Einschätzung von Orlitsch werden eine Vielzahl von zivil- und strafrechtli-chen Auseinandersetzungen durch Feh-ler bei der Aufklärung, Dokumentation, Organisation und Kommunikation ver-ursacht. Daher betonte sie: „Oftmals re-sultieren Patientenvorwürfe daraus, dass sie sich vom Arzt nicht richtig verstanden und informiert fühlen. Deshalb ist eine gute Arzt-Patienten-Kommunikation so wichtig.“

Resümee der Experten

Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist der Schlüssel. Deshalb sollte das oberste Ziel sein, die Quote von 75 Prozent ungerechtfertigt vorgeworfe-nen Behandlungsfehlern zu verbessern. Welche Maßnahmen dabei helfen könn-ten, haben die Experten abschließend formuliert:

Wir brauchen eine neue Kommunika-tionskultur!

Vor dem Eingriff muss detailliertgeklärt werden, was die Patienten erwarten und was medizinisch machbar ist. Eine Standardfrage soll-te daher sein: „Was erwarten Sie von mir und von der Behandlung?“ Das würde zwar keine Fehler verhindern, aber die oft gesteigerte Anspruchs-haltung der Patienten relativieren und dadurch die Zahl der ungerecht-fertigten Klagen reduzieren.

Dem Patienten sollte in der Aufklä-rung offen gesagt werden, dass ihm kein Behandlungserfolg garantiert werden kann, wohl aber die best-mögliche medizinische Versorgung. Übersteigerte Erwartungshaltungen sind zu dämpfen. Weg vom Werks-vertragsdenken, hin zum Dienstver-tragsdenken.

Realität

Erfahrung vermeidet Fehler. Erfahrung vermindert Fehler.

Monitoring schafft Sicherheit auf der Station. Qualität des Monitoring sind Alarmgrenzen –im Gegensatz zur individuellen Intuition.

Beschlossen ist auch zeitnah umgesetzt. RM braucht Zeit, definiertes Monitoring sowie zeitnahes und klares Feedback

Potenzielle Risiken werden schnell erkannt. Es bleiben immer Risiken unbekannt.

Innovationen tangieren nicht die Sicherheit. Neues hat Auswirkungen auf die Sicherheit – im Positiven und Negativen.

“Das sehen doch alle so…!” Die Generation Y tickt anders – sehr anders!

Tab. 2 Mythos und Realität im Risikomanagement

kritische Analyse mit dem Ziel vorhandenes Verbesserungspotenzial zu finden

faire, retrospektive Bewertung aus der `ex ante Sicht´

Bewertung auf dem Boden etablierten Fachwissens

vertrauliche Ergebnisbehandlung außerhalb des Review-Verfahrens

nachhaltige Verbesserungsvorschläge

kollegialer, professioneller und unemotionaler Umgang miteinander („no shame,no blame“)

Tab. 1 Grundsätze aller Reviews und Risikoanalysen

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Wir brauchen mehr Transparenz in die Öffentlichkeit!

Negative Medienberichte sollten mitZahlen der Schlichtungsstellen und Versicherer richtiggestellt werden. Außerdem sollten die Relationen betont werden, also das Verhältnis Fehler/Vorwürfe zu durchgeführten Operationen.

Journalisten sollten für die Tatsachesensibilisiert werden, dass zu hohe Erwartungen der Patienten zu Ent-täuschungen führen können.

Wir brauchen konsequentes Risiko-management!

Risikobereiche und Fehler müssenidentifiziert und selbstkritisch disku-tiert werden.

Die Umsetzung von Risikomanage-ment ist Führungsaufgabe und muss den Mitarbeitern vorgelebt werden.

Besser aus „Never-Events“ lernen alsaus Beinahe-Fehlern.

Interne Ehrlichkeit und aktive Fortbil-dung sind unabdingbar: Was soll die Abteilung wann leisten? Was kann sie leisten? Hat sie das qualifizierte Fach-personal und die Ressourcen dazu?

CIRS und M&M-Konferenzen solltenin allen Kliniken etabliert werden.

Wir brauchen eine gelebte Sicherheits-kultur!

Wo Menschen arbeiten, passierenFehler. Deshalb Ziele formulieren: Was ist erreichbar? Was ist akzep-tabel?

Festgestellte Fehler müssen zugege-ben und schnell kommuniziert wer-den. Dabei frühzeitig auf Schlichtung setzen.

In der ärztlichen Ausbildung solltenvon Anfang an Kommunikationsstra-tegien und der Umgang mit Fehlern eine Rolle spielen.

Dieser Workshop mit der deutlichen An-sprache der komplexen Zusammenhänge und Aussprache im „geschützten Raum“ ist ein gelungenes Beispiel einer an den fachspezifischen Bedürfnissen orientier-ten Kooperation der DGOU und des Ak-tionsbündnisses Patientensicherheit und lädt zu weiteren gemeinsamen Projekten ein.

Literatur

1 Website des Bundesministeriums für Ge-sundheit: Patientenrechte/Behandlungs-fehler

2 Bundesärztekammer: Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlich-tungsstellen für das Statistikjahr 2014

3 „Emily Anthes: „The Trouble with Check-lists“, Nature, 20.07.2015

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Regina Radke-Lottermann, Presse DGOU

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Recht und Wirtschaft

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016154

D I G I TA L I S I E RU N G

Das neue E-Health-GesetzDas „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E-Health-Gesetz genannt, ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Mit der Gesetzesinitiative soll eine sichere digitale Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Patienten gewährleistet werden. Zudem sollen Patientendaten schneller abrufbar sein.

Um das Projekt der Digitalisierung mög-lichst zügig voranzubringen und umzuset-zen, stellt das E-Health-Gesetz einen Fahr-plan für alle Beteiligten auf. Hierfür enthält das Gesetz ein Bündel von Fristen, Anreizen und Sanktionen. Was durch das geplante E-Health-Gesetz auf Kliniken und niedergelassene Ärzte im Einzelnen zukommt und welche Anreize und mitun-ter auch Sanktionen bei Abweichen vom Terminplan verhängt werden können, wird im Folgenden näher erläutert:

1. Sektorenübergreifende Vernetzung, schneller Abruf von Patientendaten

Mit den gesetzlichen Neuregelungen will die Bundesregierung Ärzte, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen künftig besser miteinander vernetzen. Wie eine Datenautobahn soll die Telematik-Infra-struktur die Beteiligten im Gesundheits-wesen so miteinander verbinden, dass sie die für die Behandlung wichtigen medizi-nischen Informationen schnell, sicher und praktikabel austauschen können. Die Zeitpläne für die bundesweite Einfüh-rung der Telematik-Infrastruktur haben die Gesellschaft für Telematikanwendun-gen der Gesundheitskarte (Gematik) und

die Industrie festgeschrieben. Danach soll ab Mitte 2016 mit der Umsetzung begon-nen werden und bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächen-deckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.

2. Speicherung von Notfalldaten auf derelektronischen Gesundheitskarte

Bisher sind lediglich die Stammdaten des Patienten (Name, Anschrift, Geburtsda-tum, Geschlecht, Krankenversicherten-nummer, Versichertenstatus) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK )hinterlegt. Ab 2018 sollen auf Wunsch der Patienten auch medizinische Notfall-daten auf der eGK gespeichert werden können, damit im Notfall wichtige Infor-mationen über bestehende Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten oder Vorerkrankungen schnell verfügbar sind. Ähnlich wie bei der Bankkarte muss der Patient den Zugriff auf seine medizini-schen Daten mittels seiner eGK und einer PIN freischalten. Im Notfall ist der Zugriff auch ohne Autorisierung durch den Pati-enten und nur mit dem elektronischen Heilberufsausweis oder dem elektroni-schen Arztausweis des behandelnden

Arztes möglich. Die auf der eGK gespei-cherten Daten sollen von den Ärzten – sowohl im stationären als im ambulanten Bereich – angelegt und stets aktualisiert werden. Die Lesbarkeit der Daten soll durch ein tragbares, nicht netzgebunde-nes Lesegerät gewährleistet werden. Zur Beschleunigung der Einführung des Not-falldatensatzes erhalten Ärzte, die einen Notfalldatensatz erstellen und aktualisie-ren, eine Vergütung.

Ärzte und Zahnärzte erhalten einen elektronischen Heilberufsausweis, da-mit sie auf die sensiblen Daten der eGK der Patienten zugreifen können. Die ver-schlüsselten Daten können, wenn der Patient den Zugriff auf diese Daten ei-nem mitbehandelnden Arzt ermögli-chen möchte, nur durch das gleichzeiti-ge Stecken der Gesundheitskarte des Patienten und des Heilberufsausweises des Arztes in das Kartenlesegerät ent-schlüsselt werden.

3. Stammdatenmanagement – Prüfungs-pflicht der Vertrags(zahn)ärzte

Ab dem 01.07.2016 sind Vertragsärzte, also insbesondere niedergelassene Ärzte,

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Recht und Wirtschaft

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

verpflichtet, die Versichertenstammda-ten ihrer Patienten auf der eGK zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Dieses Stamm-datenmanagement soll für aktuelle Daten in der Arztpraxis sorgen und vor Leis-tungsmissbrauch zu Lasten der Beitrags-zahler schützen. Nach Äußerungen der Gematik sollen Ärzte, gesetzliche Kran-kenkassen und Apotheken Mitte 2016 in der Lage sein, die Stammdaten von Pati-enten über eine sichere Netzverbindung miteinander abzugleichen; bis Anfang 2018 sollen Notfalldaten auf die eGK auf-gespielt werden können. Ab Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die ihrer Verpflichtung zur Versicher-tenstammdatenprüfung nicht nachkom-men – und zwar so lange, bis die Prüfung durchgeführt wird.

4. Medikationsplan

Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden, ha-ben ab dem 01.10.2016 einen Anspruch auf Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen Vertragsarzt. Hierdurch soll die Therapiesicherheit ver-bessert und unerwünschte Nebenwirkun-gen von Arzneimitteln verhindert werden. Der Arzt soll in dem Medikationsplan alle verordneten und angewendeten Arznei-mittel mit Anwendungshinweisen sowie Hinweise auf Medizinprodukte, sofern sie für die Einnahme der Medikamente rele-vant sind, dokumentieren. Auch soll der Vertragsarzt den Patienten über seinen Anspruch auf Aushändigung eines Medi-kationsplans aufklären. Die geplanten Re-gelungen zum Medikationsplan sind da-neben auch für Apotheker von Bedeutung; sie sollen durch das einheitlich genutzte elektronische Programm von Anfang an in den Medikationsplan einbezogen und bei Abgabe oder Änderung der Medikation auf Wunsch des Patienten zur Aktualisie-rung verpflichtet sein. Ärzte, die einen Medikationsplan erstellen und aktualisie-ren, erhalten hierfür eine Vergütung. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich elektronisch über die Gesundheitskarte abrufbar sein.

5. Elektronische Patientenakte

Zudem soll das E-Health-Gesetz bis Ende 2018 die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Patientenakte schaffen. Die elektronische Patientenakte soll ab 2019 als freiwillige Anwendung für

die gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen und Daten wie Arztbriefe, Notfall-datensatz, Medikationsplan, Impfpass oder Mutterpass etc. für sie bereitstellen. Über diese Gesundheitsdaten sollen die Versicherten den behandelnden Arzt dann entsprechend informieren können.

6. Ausbau der Telemedizin

Telemedizinische Leistungen wie die te-lekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen (ab 01.04.2017) und die Online-Videosprechstunde (ab 01.07.2017) sollen in die vertragsärztli-che Versorgung aufgenommen und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ausgebaut und mit Zuschlägen finanziell gefördert werden. Hierdurch soll insbe-sondere die intersektorale Kooperation von Ärzten und die Versorgung von Pati-enten in unterversorgten Regionen, gera-de bei Nachsorge- und Kontrollterminen, erleichtert werden.

7. Elektronischer Entlassbrief – Vergütungszuschläge

Krankenhäuser erhalten ab dem 01.07.2016 für das Erstellen eines elekt-ronischen Entlassbriefes einen Zuschlag von einem Euro pro voll- und teilstatio-närem Behandlungsfall und die an der vertragsärztlichen Versorgung teilneh-menden Ärzte und Einrichtungen für das Einlesen eines elektronischen Entlass-briefs einen Zuschlag von 50 Cent. Diese Vergütung ist als Anschubfinanzierung zu verstehen und daher auf zwei Jahre bis zum 30.06.2018 begrenzt. Der elektroni-sche Entlassbrief soll mindestens folgen-de Angaben enthalten: Diagnosen, Be-funde, Therapiemaßnahmen, die Medikation bei Entlassung aus dem Krankenhaus, den Entlassungsgrund und empfohlene Rehabilitationsmaßnahmen. Eine Extravergütung ist auch für Ärzte vorgesehen, die ab 2016 die Arztbriefe elektronisch übermitteln (55 Cent pro Brief). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Da-ten darf nur nach vorheriger Information des Patienten und mit dessen Einwilli-gung erfolgen; sie kann jederzeit wider-rufen werden. Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen der Schriftform.

8. Datenschutz

Der Zugriff auf die Daten der Gesund-heitskarte darf nur zum Zwecke der me-

dizinischen Versorgung und nur durch einen engen, gesetzlich festgelegten Per-sonenkreis, insbesondere durch Ärzte und Zahnärzte, erfolgen. Um auf die me-dizinischen Daten der Gesundheitskarte zugreifen zu können, gilt das sog. Zwei-Schlüssel-Prinzip: Sowohl der elektronische Heilberufsausweis des Arztes als auch die elektronische Ge-sundheitskarte des Patienten sind not-wendig, um Zugriff auf die Daten zu ha-ben. Der Patient stimmt dem Zugriff des Arztes zu, indem er seine Gesundheits-karte in das Kartenlesegerät des Arztes steckt und seine PIN eingibt. Eine Aus-nahme besteht bei Notfalldaten und, wenn der Patient dies wünscht, dem Medikationsplan.

9. Fazit

Auf der einen Seite werden die nun ge-planten gesetzlichen Neuregelungen das digitale Zeitalter im Gesundheitswesen nicht revolutionär voranbringen, sie sind vielmehr als ein weiterer Schritt hin zu einer zunehmenden Digitalisierung der Arzt – Patientenbeziehung zu verstehen. So ist der Nutzen der Telematik nicht zu verkennen, um insbesondere in unter-versorgten Gebieten den Versorgungs-auftrag erfüllen zu können. Auf der ande-ren Seite rücken wir dem Szenario des gläsernen Patienten immer näher und se-hen die Befürchtungen eines „big bro-thers“ bestätigt. So werden zukünftig Krankenkassen und auch Arbeitgeber im-mer stärker den Anspruch auf Zugang zu den elektronisch gespeicherten Gesund-heitsdaten erheben. Die notwenigen Si-cherungskonzepte müssen für diese Fälle den Schutz der Patientenautonomie ge-währleisten. Aus Erfahrungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen wird man durchaus Zweifel hegen dürfen, dass sol-che elektronischen Sicherungen im digi-talen Sektor auch tatsächlich halten, was sie versprechen.

Rechtsanwalt Dr. Albrecht WienkeFachanwalt für MedizinrechtRechtsanwältin Ines Martenstein, LL.M.

Rechtsanwälte Wienke & Becker – KölnSachsenring 650677 Kö[email protected].: 0221 - 3765310

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Recht und Wirtschaft

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016156

I N FO R M AT I O N S P F L I CH T E N

Das neue ZweitmeinungsverfahrenSeit Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) im Juli 2015 haben alle gesetzlich krankenversicherte Patienten (GKV-Patienten) vor bestimmten medizinischen Eingriffen einen Rechts- anspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung.

Die Neuregelung in § 27 b SGB V betrifft GKV-Patienten, „bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durch-führung die Gefahr einer Indikationsaus-weitung nicht auszuschließen ist“. Der mit dieser Regelung verbundene Vorwurf ei-ner nicht medizinisch begründeten Indi-kationsausweitung geht offensichtlich auf einen Bericht der Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2013 zurück, demzufolge Deutschland Welt-meister bei der Zahl der Krankenhausbe-handlungen und Operationen sein soll – insbesondere bei der Durchführung von Hüftgelenks- und Bypass-Operationen, die als sog. „mengenanfällige Eingriffe“ definiert werden (OECD Health at a Glance 2013).

1. Anspruch auf Zweitmeinung bei planbaren mengenanfälligen Eingriffen

Derzeit (Februar 2016) steht allerdings noch nicht fest, für welche konkreten planbaren Eingriffe der Zweitmeinungs-anspruch obligatorisch sein soll, obwohl der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem Willen des Gesetzgebers hierzu erstmals bis zum 31.12.2015 nähere Be-

stimmungen hätte treffen sollen. Auch hätte der G-BA bis zu diesem Zeitpunkt die fachlichen Anforderungen an eine sol-che Zweitmeinung und die erforderliche Expertise der hinzugezogenen Experten festlegen sollen. Schon im Frühjahr 2015 teilte der G-BA in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit, dass ein sachge-rechter Richtlinienbeschluss bis zum 31.12.2015 nicht realisierbar sei, da eine umfangreiche wissenschaftliche Aufberei-tung für die Bestimmung der von der Neuregelung betroffenen Eingriffe not-wendig sei. Daher stellte er anheim, die Frist bis zum 31.03.2016 zu verlängern und das Datum im Gesetzestext entspre-chend abzuändern. Trotz dieses Einwan-des hielt der Gesetzgeber an der Frist zum Jahresende 2015 fest. Konkrete Auswir-kungen wird die gesetzliche Neuregelung daher erst haben, wenn der G-BA in sei-nen Richtlinien den Kanon der seiner Auf-fassung nach unter die Neuregelung fal-lenden planbaren und mengenanfälligen Eingriffe definiert hat. Völlig offen ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Festlegungen des G-BA in seinen Richtlini-en der gerichtlichen Überprüfung unter-liegen und ob betroffene Ärzte oder ein-schlägige medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften gegen die Entschei-dungen des G-BA ggf. gerichtlich zu Felde

ziehen werden. Fest steht jedenfalls be-reits jetzt, dass die Neuregelungen im § 27 b SGB V in ihrer konkreten Ausgestaltung mehrdeutig und auslegungsbedürftig sind und einige strittige Fragen unter Ärzten und Juristen aufwerfen.

2. Unabhängigkeit der Zweitmeinung

Nach den Neuregelungen soll der Patient die ärztliche Zweitmeinung grundsätzlich bei den an der vertragsärztlichen Versor-gung teilnehmenden Ärzten und Einrich-tungen einholen. Allerdings wird der G-BA in seinem – noch ausstehenden – Richtlinienbeschluss bestimmte Kriterien für die Vertragsärzte festlegen, die zur Ab-gabe der Zweitmeinung berechtigt sein sollen. Hierzu zählen z. B. eine langjährige fachärztliche Tätigkeit in einem Fachge-biet, das für die Indikation zum Eingriff maßgeblich ist, Kenntnisse über den aktu-ellen Stand der wissenschaftlichen For-schung zur jeweiligen Diagnostik und Therapie einschließlich der Kenntnisse über Therapiealternativen zum empfohle-nen Eingriff.

Zudem darf die Zweitmeinung nicht von demselben Arzt oder von derselben Ein-richtung (Krankenhaus, MVZ, Berufsaus-übungs- oder Partnerschaftsgesellschaft)

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Recht und Wirtschaft

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

eingeholt werden, in der der Eingriff durchgeführt werden soll. Ansonsten ent-fällt der gesonderte Leistungsanspruch des Vertragsarztes für die Zweitmeinung. Laut Gesetzesbegründung sollen hier-durch die Unabhängigkeit der Zweitmei-nung gestärkt und gleichzeitig falsche fi-nanzielle Anreize vermieden werden. Danach muss der Patient, der sich ggf. gern von dem von ihm konsultierten Ex-perten behandeln lassen würde, weil er eine andere Behandlungsempfehlung als sein Kollege gegeben hat, noch einen drit-ten Arzt aufsuchen, der den Eingriff dann tatsächlich nach den Empfehlungen des Zweitmeinungsarztes durchführt.

3. Aufklärungs- bzw. Informationspflichtdes behandelnden Arztes

Mit der Einführung des Zweitmeinungs-anspruchs wird allen die Erstindikation stellenden Ärzten in Klinik und Praxis neben den gesetzlichen Aufklärungs-pflichten eine zusätzliche Aufklärungs- bzw. Informationspflicht aufgebürdet. Nach § 27 b Abs. 5 SGB V hat der Arzt den Versicherten im Falle von planbaren, mengenanfälligen Eingriffen, die der G-BA festgelegt hat, über das Recht zur Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung aufzuklären und ihn auf die Informationsangebote der Kasse-närztlichen Vereinigungen und der Lan-deskrankenhausgesellschaften über ge-eignete Leistungserbringer hinzuweisen. Die Aufklärung muss mündlich erfolgen; ergänzend können schriftliche Informati-onen in Textform zur Verfügung gestellt werden. Diese formalen Vorgaben orien-tieren sich an den üblichen Formerfor-dernissen für die ärztlichen Aufklärungs-pflichten (§ 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB). Diese neuen Informationspflichten be-stehen nur bei GKV-Patienten und auch nur in den Fällen, in denen es sich um sog. planbare und mengenanfällige Ein-griffe handelt, die der G-BA noch festle-gen muss. Für alle anderen Eingriffe und bei vollversicherten Privatpatienten gilt das Zweitmeinungsverfahren nicht.

Wann der G-BA die ihm vom Gesetzgeber auferlegten Richtlinien beschließen wird, ist derzeit nicht absehbar; mit der Festle-gung sog. planbarer und mengenanfälli-ger Eingriffe im Sinne der Neuregelung ist jedoch im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen. Erst ab diesem Zeitpunkt müs-sen die neuen Informationspflichten der Ärzte ernst genommen werden. Maßgeb-

lich ist immer nur das mündliche Aufklä-rungsgespräch zwischen Arzt und Pati-ent. Das haftungsrechtliche Risiko, das aufgrund einer – zumindest vom Patien-ten behaupteten – unterbliebenen Auf-klärung über den Zweitmeinungsan-spruch besteht, ist derzeit nicht abschätzbar. Daher ist zu Beweiszwecken die schriftliche Dokumentation der er-folgten Information über den Zweitmei-nungsanspruch unbedingt empfehlens-wert, um spätere haftungsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die ärztliche Information über den Zweit-meinungsanspruch muss zudem rechtzei-tig erfolgen. § 27b Abs. 5 Satz 2 SGB V be-stimmt, dass der Arzt dafür Sorge zu tragen hat, dass die Aufklärung in der Re-gel mindestens zehn Tage vor dem vorge-sehenen Eingriff erfolgt, am besten früher. In jedem Fall hat die Aufklärung so recht-zeitig zu erfolgen, dass der Versicherte seine Entscheidung über die Einholung ei-ner Zweitmeinung wohlüberlegt treffen kann. Da der aufklärende Arzt faktisch keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Kapazität anderer Arztpraxen und Kran-kenhäuser hat, dürfte die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben schwierig werden, zumal die Einhaltung der Mindestzeiten von 10 Tagen offensichtlich nur eine Richtschnur sein soll („in der Regel“).

4. Haftung bei unterbliebener Informa-tion über Zweitmeinungsanspruch?

Die mit dem Zweitmeinungsverfahren einhergehenden neuen Informations-pflichten werden zwangsläufig für Rechts-unsicherheit sorgen. Der Umstand, dass der Gesetzesgeber den Begriff „Aufklä-rung“ verwendet hat, wird in vielen Fällen zu einer nicht beabsichtigten haftungs-rechtlichen Problematik führen. Unseres Erachtens darf die Pflicht, den Patienten auf die Möglichkeit der Einholung einer Zweitmeinung hinzuweisen, nicht mit der ärztlichen Eingriffs- und Sicherungsauf-klärung über den tatsächlich indizierten Eingriff verwechselt oder gleichgestellt werden. Bei Verstößen gegen die Eingriffs- oder Sicherungsaufklärung können Scha-densersatz- und Schmerzensgeldansprü-che entstehen. Ein derart weitreichendes Haftungsrisiko infolge einer etwaig unter-bliebenen Aufklärung über den Zweitmei-nungsanspruch kann vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt worden sein. Sinn und Zweck der Neuregelung ist in erster Linie der Rechtsanspruch des Patienten auf

Zweitmeinung zur Vermeidung nicht indi-zierter/unnötiger Operationen. Was aber gilt, wenn der Patient im Falle einer unter-bliebenen Information ohne Einholung ei-ner Zweitmeinung operiert wird und sich bei der Operation Komplikationen erge-ben? Kann dieser Patient dann den operie-renden Arzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen mit der Begründung, er hätte sich bei Einho-lung einer Zweitmeinung nicht operieren lassen und die Komplikation wäre dann nicht eingetreten? Wer trägt für ein sol-ches Alternativverhalten die Darlegungs- und Beweislast? Der Arzt, weil er seiner Verpflichtung über die Information zur Zweitmeinung schuldhaft nicht nachge-kommen ist? Was gilt, wenn die Informati-onen über die Möglichkeit der Zweitmei-nung zu spät erfolgen und der Patient keine Zeit mehr hat, eine Zweitmeinung einzuholen? Fragen über Fragen, die mit den Neuregelungen verbunden sind. Auf Grund dieser Unwägbarkeiten der Neure-gelungen sollte die mündliche Information der Patienten über den Zweitmeinungsan-spruch ernst genommen werden; zudem ist eine Dokumentation über die dem Pati-enten gegenüber abgegebene Information dringend geboten.

5. Handlungsempfehlung

Ärzte und medizinische Fachgesellschaf-ten aus Fachgebieten, die voraussichtlich in erster Linie von den Neuregelungen be-troffen sein werden (z. B. Herzchirurgen bei Koronarangioplastien – PTCA und bei koronaren Bypass-Operationen; Orthopä-den und Unfallchirurgen bei künstlichen Hüftgelenken und bei Kniegelenkersatz; ggf. auch HNO-Chirurgen bei Tonsillekto-mien) sollten die Beschlusslage des G-BA über die Festlegung planbarer, mengenan-fälliger Eingriffe zum Zweitmeinungsver-fahren aufmerksam und zeitnah verfolgen (www.g-ba.de). Zudem ist dringend an-zuraten, die bei Zweitmeinungseingriffen erforderliche Aufklärung der Patienten zu dokumentieren und entsprechende For-mulare vorzuhalten und sich dazu recht-lich beraten zu lassen.

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RA Dr. Albrecht WienkeFachanwalt für MedizinrechtSachsenring 650677 Kö[email protected]

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Unterwegs

158 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

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Heidelberg: Die Fellows mit dem ASG-Fellow 2015, PD Dr. Marcus Egermann

Wien: James Slover mit Prof. Chiari vor dem Stephansdom

Auf dem Dach des Kölner Doms mit ASG – Fellow 2015 PD Christoph Zilkens, Prof. Krauspe und Mitarbeitern

Die drei angloamerikanischen ASG-Fellows James Slover (New York), Ahmad Nassr (Rochester) und Philip Heaton (Boston, GB) in Baden-Baden nach der Wissenschaftlichen Sitzung der ASG-Fellows

Salzburg: mit Prof. Dorn und Team

Gemeinsamer Streifzug durch Basel mit Prof. Valderrabano und Team sowie Prof. Eckardt

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Unterwegs

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

A S G – F E L LOWS H I P

… becoming life-long friendsIm April 2014 reisten Ahmad Nassr (Rochester), James Slover (New York) und Phil Heaton (Boston, GB) als Stipendiaten der American Association of Orthopaedics (AOA) und der British Orthopaedic Asso-ciation (BOA) im Rahmen des Austrian-Swiss-German (ASG) – Fellowship zu Orthopädischen Zentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Prof. Rüdiger Krauspe, Düsseldorf, ASG-Fellow im Jahre 1995, organisier-te das Fellowship unter Mithilfe seines Oberarztes und ASG-Fellows 2015, PD Dr. Christoph Zilkens. Wiederum stellte er ein straffes, hochinteressantes Programm für die beiden Amerikaner und den Bri-ten zusammen: Die Reise begann am 4. April in Düsseldorf, danach ging es über Magdeburg, Berlin, Frankfurt, Heidelberg nach Mannheim. Die jeweiligen Direk-toren der Kliniken, Professores Kraus-pe, Eysel, Jäger, Lohmann, Nöth, Meurer, Scharff, Ewerbeck und ihre Teams gaben einen tiefen Einblick in die deutsche Or-thopädie-Landschaft und natürlich auch die kulturellen Highlights ihrer jeweiligen Wirkungsorte. Fast überall wurden Sym-posien organisiert und die Fellows lernten über die Forschung an den Zentren und berichteten und diskutierten die eigenen wissenschaftlichen Projekte.

Österreich

Prof. Uli Dorn empfing die drei Fellows in Salzburg und zeigte höchstpersönlich die Stadt, Festung, Schloss und natürlich seine Klinik und die wissenschaftlichen Möglichkeiten an der Paracelsus Uni-versität. Von Salzburg aus eine weitere Bahnfahrt nach Wien: Prof. Windhager und Prof. Chiari empfingen die Kolle-gen, die beeindruckt waren von inter-essanten Falldiskussionen, Operations-visitationen und von den über 1200 anatomischen Exponaten der Josephi-num-Sammlung.

Schweiz

In Zürich angekommen lernten die Fel-lows die Klinik Hirslanden und das Uni-versitätsspital Balgrist kennen, Prof. Ro-mero und Prof. Gerber garantierten eine

Vielzahl interessanter Fälle und Diskus-sionen. Der Besuch fiel auf den Tag des traditionellen „Sächsielüüte“-Frühlings-festes mit Abbrennen des „Bööggs“. Ein eindrückliches Erlebnis. Weiter ging es nach Basel, wo die Fellows durch Prof. Valderrabano und sein Team be-treut wurden.

Baden-Baden

Die Fellows beendeten ihre Reise mit der Teilnahme am Süddeutschen Ortho-päden-Kongress, wo sie auf der Sitzung der ASG-Fellows ihre Forschungsergeb-nisse präsentierten und danach am tra-ditionellen Treffen des Freundeskreises der Fellows im Brenner’s Parkhotel teil-nahmen. Hier gab es mannigfach Gele-genheit, Gastgeber wiederzutreffen und Freundschaften zu vertiefen.

Die Fellows besuchten 13 Kliniken in drei Ländern in anstrengenden und er-lebnisreichen vier Wochen. Sie präsen-tierten und diskutierten ihre eigenen Forschungsprojekte und lernten die Eckpfeiler der wissenschaftlichen Arbeit ihrer Gastgeber kennen. Die Kollegen schätzten die Gastfreundschaft an allen Orten und bedankten sich auf das Herz-lichste bei ihren Gastgebern. Sie erlebten und genossen die freundschaftliche At-mosphäre im Kreis der ASG-Fellows. Der Austausch war stimulierend und gemein-same wissenschaftliche Projekte sind ge-plant.

James, Ahmad und Philip werden auch in Zukunft mit uns in Kontakt bleiben und es gilt wie im Reisebericht von James re-sümiert:

ASG-Fellowship: becoming life-long friends …

HINTERGRUND1974 wurde das Austrian-Swiss-German, kurz „ASG“– Fellowship von Vertretern der DGOT initiiert und im Jahre 1979 ins Le-ben gerufen. Das Fellowship gehört zu den höchsten Auszeichnungen für deutschspra-chige Orthopädie. Durch die Aufnahme des Fellowships in das ‚Emerging Leaders Pro-gram’ der American Association of Ortho-paedics (AOA) im Jahre 1984 und das hier-an anschließende Austauschprogramm mit angloamerikanischen Orthopäden erlangte das Fellowship weitere internationale Be-deutung. In jährlichem Wechsel reisen nun weiterhin deutschsprachige Fellows nach Großbritannien, Kanada und in die USA und Briten, Kanadier und US-Amerikaner in Or-thopädische Zentren in der Schweiz, Ös-terreich und Deutschland. 2014 fehlte lei-der ein kanadischer Fellow, sodass sich die Reisegruppe aus den 2 AOA-Fellows Ahmad Nassr, Mayo Clinic Rochester Minnesota, spezialisiert in Wirbelsäulenchirurgie, James Slover, NYU Langone medical Center und so-wie dem BOA – Fellow Philip Heaton, Boston, England, beide spezialisierte Endoprotheti-ker, zusammensetzte.James Slover verfasste einen ausführlichen

-de. Als Sekretär des „Freundeskreises der ASG-Fellows“, der 1983 von Prof. Hans-Wer-ner Springorum gegründet und von ihm

ausgebaut wurde, hat Prof. Dr. Anke Eckardt den Reisebericht der Fellows für die deutsch-sprachige Orthopädie und Unfallchirurgie übersetzt und zusammengefasst.

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Prof. Dr. Anke Eckardt, Münchenstein, Schweiz, übersetzte den Bericht von James Slover, Ahmad Nassr und Philip Heaton und fasste ihn für die OUMN zusammen.

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Unterwegs

160 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Internationale Delegation und lokale Community worker sowie die Organisatoren und Veranstalter des International Congress on Road Safety Tehran

Ein ausgemusterter Rettungswagen mit Bonner Kennzeichen leitet den Weg zum 4th International Congress on Road Safety in Tehran; Prof. Lob, Dr. Spering, PD Dr. Tezval (v.l.n.r.)

Kaum Durchkommen für Rettungskräfte der Feuerwehr in Tehran.

PD Dr. Tezval, Dr. Tivakuli (POTA), Prof. Lob, Dr. Heyne, Dr. Spering, Polizei- direktor Tehran (v.l.n.r.)

Vor der Notaufnahme des Veranstaltungsortes.

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Unterwegs

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

ROA D SA F E T Y T E H R A N

Prävention bis hinter den Horizont 2015 war für die AG / Sektion Prävention erneut ein Jahr vieler positiver Ereignisse. Bereits im Februar 2015 fand zum wiederholten Male die Reise zum International Congress on Road Safety nach Tehran statt. Erstmalig konnte dieser Kongress durch lokale Orthopäden und Unfallchirurgen bereichert werden. Mithilfe von PD Dr. Mohammad Tezval (Recklinghausen), der selbst Mitglied der Persian Orthopedic Trauma Association (POTA) also dem Pendent der hiesigen DGOU ist, erhielt erstmalig der ansonsten eher polizeilastige Kongress einen medizinischen Fokus.

Die Delegation aus Deutschland wurde auf Einladung des Kongresspräsidenten Prof. A. Gorji von Prof. Günter Lob, PD Mohammad Tezval, Dr. Tim Heyne (Ver-kehrsunfallforschung Göttingen) und Dr. Christopher Spering gebildet. Der Iran ist ein Land, das zwar fünf Mal so groß ist wie Deutschland, aber ebenfalls ca. 80 Mio. Einwohner zählt. Trotz der aus-gesprochen hohen Technisierung und einem nicht mangelnden finanziellen Volumen können Verkehrssicherheits-maßnahmen nicht umgesetzt werden. Jährlich versterben ca. 25 000 Menschen im Straßenverkehr, ca. 300 000 werden schwer verletzt. Die Zahlen der Verkehr-stoten sind zwar in den vergangenen Jahren rückläufig, die der Verletzten eher gestiegen. Trotz der relativ gut ausgerüs-teten Rettungskräfte in der Stadt Tehran, erreichen hier die Rettungsmittel die Unfallstelle aufgrund des Verkehrschaos oft nicht unter 30 Min. In den weitläu-figen ländlichen Regionen treffen unzu-reichende technische und medizinische Ausstattung auf unverhältnismäßig lange Rettungswege und –zeiten. So dient die-ser internationale Kongress, der flankiert wird durch die International Neuroscien-ce Conference, einem gegenseitigen Aus-tausch und dem Voneinander-Lernen. Die offene Art der Diskussion, die Bereit-schaft der Polizei, sich Kritik und Bedürf-nissen zu stellen, die Bereitschaft etwas zu ändern und nicht zuletzt das hohe Maß an Energie, das von den einzelnen Stadtbezirken ausgeht, lässt Grund zur Hoffnung.

Fachlicher Austausch

Durch das Engagement von Mitglie-dern der AG war es in Zusammenarbeit

mit dem Auswärtigen Amt möglich, dass Mitglieder der POTA erstmalig an dem DKOU 2015 teilnahmen. Seither herrscht eine enge Zusammenarbeit, die schließlich auch bereits den im Januar 2016 stattgefundenen Road Safety Con-gress in Tehran vorbereitet hat. Neben dem wichtigen fachlichen Austausch, in diesem Jahr zum Thema Kindertrau-matologie, bestätigte sich wieder einmal mehr der hohe Wert des inhaltlichen, kulturellen und auch kulinarischen Aus-tauschs. Die diesjährige deutsche Dele-gation wurde u. a. unterstützt durch die AG-Mitglieder Dr. Wolfram Hell (Ge-richtsmedizin LMU München) und Dr. Michael Caspers (Klinik für Unfallchir-urgie und Orthopädie Köln Merheim).

P.A.R.T.Y

Hierzulande begleitet die AG weiter-hin aktiv das Unfallpräventionsprojekt P.A.R.T.Y., dessen professionelle Organisa-tion von der AUC übernommen worden ist. Mit großem Erfolg genießt das Projekt nach wie vor wachsende Beliebtheit und so wurde im Jahr 2015 erstmalig eine nationale P.A.R.T.Y.-Woche während der Verkehrssicherheitswoche veranstaltet. Mittlerweile nehmen über 32 Kliniken teil, über 44 Instruktoren sind geschult worden und bundesweit sind mehr als 140 Programme gelaufen. Neben der Un-fallprävention ist ein weiterer aktueller Schwerpunkt der AG die Prävention von Sportverletzungen. Auf dem DKOU 2015 war die Sportprävention ein Bestandteil des AG-Standes und es wurden zahlrei-che Vorträge zu diesem Thema an dem Präventionstag gehalten. Schwerpunkte waren u.a. die Gefahren des Reitsports, Fußballspielens und Skifahrens sowie

die Unfallgefahren durch unzureichende Vorbereitungen auf körperliche Höchst-belastungen. Aber auch die Verkehrsun-fallforschung durfte ebenso wenig feh-len wie das jährliche Arbeitstreffen der P.A.R.T.Y.-Instruktoren.

Neu ins Amt

Auf der Mitgliederversammlung im Ok-tober wurden die verschiedenen Äm-ter der AG neu besetzt. Somit wird die Leitung der AG nun von Dr. Christopher Spering (Göttingen) und Dr. Thomas Brockamp (Köln) übernommen, Frau Dr. Britta Wieskötter (Münster) wurde das Amt der Schriftführerin übergeben. An dieser Stelle sei den Vorgängern (Prof. Carl Haasper, Dr. Uli Schmucker und Dr. Stefan Brand) für die gute Arbeit und für das weiterhin bestehende Engagement und die Unterstützung herzlich gedankt.

Abschließend wurde ebenfalls auf der Mitgliederversammlung die Parallelisie-rung der Amtsperioden der Leiter der AG Prävention von Verletzungen und der Sektion Prävention vorgeschlagen. Dies wurde sodann im Januar 2016 vom Ge-samtvorstand der DGOU entsprechend beschlossen und Dr. Christopher Spering auch als Leiter der Sektion bestätigt.

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Dr. Christopher Spering,Göttingen

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Namen

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | August 2014162

Prof. Dr. med. habil. Dr.-Ing. Thomas M. Grupp (Principal Expert Engineer Re-search & Development Director Biome-chanics / FEI Orthopaedics & Spine) wurde am 7.12.2015 durch den Präsidenten der Ludwig Maximilians Universität München zum außerplanmäßigen Professor für das Fach „Experimentelle Orthopädie und Bio-mechanik“ bestellt.

Prof. Dr. Bernhard Heimkes hat am 1.10.2015 die Stelle eines Ärztlichen Vor-standes im Integrationszentrum für Cere-bralparesen (ICP-Stiftung München) ange-treten und am 01.01.2016 die Leitung der Sektion Kinderorthopädie in der Klinik für Kinderchirurgie des Klinikums Dritter Or-den, München-Nymphenburg übernom-men.

Prof. Dr. Thomas J. Heyse wurde von der Universität Marburg zum außerplanmäßi-gen Professor ernannt. Er ist Geschäfts-führender Oberarzt des Zentrums für Or-thopädie und Unfallchirurgie am Univer-sitätsklinikum Marburg mit Schwerpunkt-leitung Endoprothetik Knie und Hüfte, Hüft-Arthroskopie.

PD Dr. Matthias Lahner hat sich am 3.02.2016 an der Ruhr-Universität Bo-chum für das Fach Orthopädie und Unfall-chirurgie mit der Arbeit „Besondere As-pekte des Femoroazetabulären Impinge-ments (FAIs) beim Leistungssportler“ ha-biltiert.

Prof. Dr. Matthias Pietschmann wurde im Dezember 2015 zum außerplanmä-ßigen Professor für das Fach „Orthopädie und Unfallchirurgie“ an der LMU München bestellt.

PD Dr. Florian Schmidutz, M.Sc.; Klinik für Orthopädie, Physikalische Medizin und Rehabilitation Universität München (LMU) Marchioninistr. 15, 81377 München hat sich an der LMU München zum Thema „Evaluation von knochensparenden Stra-tegien in der Endoprothetik“ habilitiert.

Dr. Matthias Schumacher, TUD-Bioma-terialforscher in Freiburg (Breisgau), hat zwei Preise erhalten: Auszeichnung sei-ner Doktorarbeit als beste Promotion auf dem Gebiet der Biomaterialforschung im Jahr 2014, zum anderen erhielt er einen der drei Posterpreise der Deutschen Ge-sellschaft für Biomaterialien (DGBM).

PD Dr. med. Dr. phil. Maik Stiehler ist mit dem hochrangigen EFORT / BJJ Mark Paterson Travelling Fellowship 2016 aus-gezeichnet worden. Er wird die britischen orthopädisch-unfallchirurgischen Zen-tren in Bristol, London und Manchester besuchen und am 3rd International Con-gress of Arthroplasty Registries in Man-chester sowie am 17th EFORT Congress in Genf teilnehmen.

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Namen

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Wir gratulieren...

Zum 80. Geburtstag … Dr. Peter Ehlers, Allensbach … Wolfgang Hamann, Mülheim … Dr. sc. Manfred Maeß, Berlin … Dr. Dieter Michael, Blankenburg … Dr. Eberhard Natter, Oldenburg … Dr. Rainer Schenk, Schwarzenbruck … Dr. Willem Tiebel, Mainz … Dr. Klaus Ferdinand Wulf, Hagen … Dr. Manfred Zerna, Weißwasser

Zum 85. Geburtstag: … Dr. Alfred Jendryschik, Berlin … Dr. Manfred Kallabis, Kempten … Dr. Inge Michler, Bad Brückenau … Prof. Dr. K. Joachim Münzenberg, Bonn

Zum 90. Geburtstag … Dr. Marianne Rudolph, Jenaprießnitz … Dr. Wolfram Staerk, Hofgeismar

Zum 95. Geburtstag … Dr. Klaus Hoegen, Münster … Dr. Helmut Knupfer, Stuttgart … Dr. Carl Friedrich Thiele, Osnabrück

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Aus unseren VerbändenBerichte und Angebote

Liebe Mitglieder!

Auf den nachfolgenden Seiten berichten die Fachgesellschaften und der Berufsverband aus ihren Gremien und Geschäftsstellen. Hier erfahren Sie, welche Arbeit im zurückliegenden Jahr geleistet wurde, wie künftige Pläne aussehen, welchen Benefit Sie von Ihrer Mitgliedschaft bei uns haben.

Sie fragen – Ihr Vorstand antwortet.

Wenn Sie Fragen zur Arbeit Ihres Vorstandes haben, zögern Sie bitte nicht, sich damit via E-Mail an uns zu wenden. Wir werden Ihre Anfragen unverzüglich an den passenden Ansprechpartner weiterleiten und Frage und Antwort in der nachfolgenden Ausgabe der „OU Mitteilungen und Nachrichten“ veröffentlichen.

Je nachdem, von wem Sie es genauer wissen wollen, richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Geschäftsstelledes Berufsverbandes: [email protected] DGOOC: [email protected] DGOU: [email protected] DGU: [email protected] VLOU: [email protected]

Berufsverband für Orthopädie undUnfallchirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaftfür Orthopädie und Unfallchirurgie

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie

Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen Deutschland e. V.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

BVOU.NET – Das neue Portal und Netzwerk für Orthopäden und UnfallchirurgenDr. Jörg Ansorg

Mit „meinBVOU“ eröffnet der BVOU das größte Expertennetzwerk in Orthopädie und Unfallchirurgie im deutschsprachigen Internet. Der Verband bietet seinen Mit-gliedern mit „meinBVOU“ die Möglichkeit, sich aktiv miteinander zu vernetzen und sich über die fachliche und berufspoliti-sche Belange in Orthopädie und Unfallchi-rurgie auszutauschen. Die hochaktiven Landes- und Bezirksverbände des BVOU sowie Referate und Interessengruppen können sich hier offen und gleichzeitig im geschützten Umfeld austauschen.

Das Besondere ist, dass hier ausschließlich Kolleginnen und Kollegen aus Orthopädie und Unfallchirurgie aktiv sein werden.

Sie gelangen über das Mitglieder-Login auf der neuen BVOU-Website unmittel-bar in das soziale Netzwerk und in Ihren persönlichen Nutzerbereich. Dieser bie-tet Ihnen vielfältige Möglichkeiten und Funktionen. Im Bereich „Aktivität“ sehen

Sie Beiträge, Dokumente und Ankündi-gungen von sich und ihren Kontakten im Überblick und können neue Nachrichten erstellen.

Andere Mitglieder können auf Ihre Bei-träge reagieren, indem sie sie kommen-tieren und positiv bewerten. Dies funkti-oniert wie die gesamte neue Webseite auch problemlos vom Smartphone oder Tablet aus.

Die Sichtbarkeit von Berichten und Doku-menten, Fotos und Videos kann dabei je-der Nutzer selbst festlegen. So bleibt pri-vat, was privat ist und öffentlich, was alle Kolleginnen und Kollegen wissen sollen.

Gruppen – Die zentrale Kommunika-tionsbasis im BVOU-Netzwerk

Wesentliche Informationen werden in den Gruppen, kleinen oder großen Inter-essengemeinschaften innerhalb des BVOU ausgetauscht.

Wir haben unser Netzwerk zunächst mit zentralen Gruppentypen gestartet, de-nen unsere Mitglieder anhand der uns vorliegenden Daten automatisch zuge-ordnet wurden:

Gruppen auf Landes- und Bezirkse-bene für den regionalen Austausch

Gruppen nach Dienststellung, vomAssistenzarzt über den Chefarzt bis zum Praxisinhaber

Gruppen zu brisanten Fachthemen wie Hyaluronsäure-Therapie und Rheuma

Gruppen zu Kampagnen wie „Ortho-fit – Zeigt her Eure Füße“

In den Landesgruppen sind die Landes- und Bezirksobleute des BVOU als Mode-ratoren aktiv. Diese Gruppen entspre-chen den früheren Landesfenstern und bieten Möglichkeiten, sich über aktuelle regionale Entwicklungen auf dem Lau-fenden zu halten sowie zu Treffen und Qualitätszirkeln einzuladen.

Zusätzlich gibt es geschlossene Gruppen für die BVOU-Mandatsträger, über die sie Zugriff auf Tagesordnungen, Protokolle und aktuelle berufspolitische Entwick-lungen haben.

Jedem Beitrag können Medien wie Bilder, Videos und Dokumente angehangen wer-den, die dauerhaft in der Gruppe verfüg-bar sind.

Sanfter Übergang

Ihr bisheriger Zugang zum Intranet des BVOU bleibt für eine Übergangszeit nach wie vor bestehen und ist mit dem neuen sozialen Netzwerk direkt verknüpft.

Wir halten Sie über weitere Entwicklun-gen auf dem Laufenden und wünschen Ihnen viel Spaß dabei, das soziale Netz-werk „meinBVOU“ selbst zu erkunden und sich mit Ihren Kollegen zu vernet-zen.

Weitere Informationen finden Sie in un-seren Newslettern, im BVOU-Infobrief und unter www.bvou.net. Dort halten wir auch ausführliche Bedienungsanlei-tungen und „Fragen und Antworten“ zum sozialen Netzwerk des BVOU für unsere Mitglieder bereit.

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166 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Kompaktveranstaltung Orthopädie Prof. Wolfgang Rüther und Dr. Uwe Schwokowski

Unter der wissenschaftlichen Leitung von Reinhard Deinfelder und der Organi-sation des Institutes für fachübergreifen-de Fortbildung und Versorgungsfor-schung der MEDI Verbünde e. V. (IFFM) fand die Kompaktveranstaltung Orthopä-die mit vorwiegend konservativen Inhal-ten der Orthopädie in Stuttgart am 22. / 23.01. statt. Fast 60 Teilnehmer nah-men teil, um sich über die speziellen Fachgebiete des Strukturvertrages: Ar-throse, Rückenschmerz, Osteoporose und Rheumatologie weiterzubilden. Am Frei-tagabend wurde über die Wertigkeit der einzelnen Fachgebiete diskutiert. Span-nend wird die Perspektive der Orthopä-dischen Rheumatologie im Rahmen der kommenden Weiterbildungsordnung sein. Mehr konservative, weniger opera-tive Inhalte werden dafür sorgen, dass ein Facharzt auch für die Niederlassung vorbereitet ist. Brauchen Rheumakranke den Orthopäden? Eindeutig ja, denn es gibt ein deutliches Versorgungsdefizit in der Rheumatologie in Deutschland, wel-ches durch die aktive Kooperation der O & U RhefO´s und ORh aufgefangen wer-den kann. Sind wir in unserem Fach dar-auf eingestellt, dass Medikamente die Arthrose stoppen können und die Endo-prothetik möglicherweise, ähnlich wie in der Orthopädischen Rheumatologie, we-niger erforderlich sein wird? Ist die Mo-lekularmedizin auch eine Perspektive für die Orthopädie / Unfallchirurgie? Über diese Fragen wurde intensiv diskutiert. Die Diskussionen fanden eine Fortset-zung beim Dinner speech unter dem Motto „Orthopädie im Wandel der Zeit “. War früher alles besser? Sicher nicht, aber unsere Leistungen wurden umfas-

sender und besser im EBM abgebildet und honoriert. Und somit war das Spek-trum des Orthopäden in der Praxis sehr viel breiter und effektiver. Therapeuti-sche Lokalanästhesie, Neuraltherapie, Physikalische Medizin und Manualthera-pie gehörten zum Standard einer Ortho-pädischen Praxis. Viele dieser Leistungen werden inzwischen nicht mehr oder un-zureichend honoriert. Wird also der Or-thopäde abgeschafft, indem ihm seine Kompetenzen genommen werden? Die teilnehmenden Allgemeinärzte und Gründungsmitglieder des IFFM bedauer-ten diese Entwicklung und zogen Paralle-len zu ihrer Honorarsituation.

Workshops

Der Samstag diente der fachlichen Infor-mation und der interaktiven Diskussion. In einzelnen Gruppen und Workshops wurde über den entzündlichen vs. un-spezifischen Rückenschmerz, über Ar-throse vs. Arthritis, Osteoporose vs. klini-sche und manualmedizinische Untersu-chung des Rückens und medikamentöse Therapie bei Rheuma vs. medikamentöse Therapie orthopädischer Erkrankungen referiert und diskutiert. Als Referenten waren Prof. Rehart, Dr. Uhlig, Prof. Rüther, Dr. Schwokowski, Dr. Kneer, R. Deinfelder, Dr. Knaupp und Dr. Kirchgässner mit gro-ßem Engagement aktiv. Die Abschluss-statements der Teilnehmer waren weit-gehend positiv. Eine Wiederholung eines solchen Kompaktkurses wurde allgemein begrüßt.

Fazit: Dieser Kompaktkurs macht Lust auf mehr! Die große Teilnehmerzahl hat be-

geistert, die Diskussionen waren span-nend und informativ. Wenn unsere ortho-pädischen Leistungen wieder entspre-chend honoriert werden, wie in Baden-Württemberg im Rahmen des Struktur-vertrages, dann wird der Arzt für O & U seine tägliche Praxisdepression hinter sich lassen und wieder optimistischer sei-ne orthopädische Zukunft angehen. Eine Fortsetzung dieses erfolgreichen Kom-paktkurses wollen wir nach dem gelunge-nen Auftakt auch im Norddeutschen Raum anbieten. Wir hoffen auf ähnliche Resonanz!

Dr. Uwe Schwokowsk beim Vortrag

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Referent Prof. Rüther vor dem Auditorium Reinhard Deinfelder

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Prof. Wolfgang Rüther

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Dr. Uwe Schwokowski

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Reinhard Deinfelder

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Berufs-Rechtsschutz-Versicherung für BVOU-Mitglieder Voller Versicherungsschutz ohne Zusatzkosten

Über den BVOU genießen Sie automatisch durch Ihre Mitgliedschaft Versicherungs-schutz im Rahmen einer Gruppen-Rechts-schutz-Versicherung. Der Versicherungs-schutz besteht für alle Verbandsmitglie-der kraft Mitgliedschaft im BVOU.

Als Besonderheit fallen für die Berufs-rechtsschutzversicherung des BVOU kei-ne zusätzlichen Kosten an, das komplette Leistungspaket ist für alle Beitragsstufen im BVOU-Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Assistenzärzte in Weiterbildung bedeu-tet dies beispielsweise, daß ein voll um-fänglicher Berufsrechtsschutz für die ärztliche Tätigkeit in Klinik und Praxis bereits im Jahresmitgliedsbeitrag von 55 € enthalten ist.

Der Versicherungsschutz besteht nur für Ereignisse, die während der Mitglied-schaft im BVOU stattgefunden haben. Deshalb allein lohnt sich die BVOU-Mit-gliedschaft für Ärzte im Fachgebiet Or-thopädie und Unfallchirurgie bereits ab dem ersten Tag der ärztlichen Tätigkeit in der Weiterbildung zum Facharzt.

Gegenstand der Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung sind insbesondere folgende berufsbezogene Risiken:

Strafrechtsschutz inkl. Verteidigungbei Korruptionsvorwürfen und Da-tenschutzvergehen

Arbeitsrechtsschutz inkl. Kündi-gungsschutz (angestellte Ärzte)

Verwaltungsrechtsschutz (beamteteÄrzte) - z.B. wegen Kündigung, Ab-grenzung von Dienstaufgaben

Sozialrechtsschutz(z.B. wegen Zulas-sung, Ermächtigung, Abrechnung

Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsili-ararzt- und Honorararzt-Verträgen

Bitte beachten Sie, daß die hier aufge-führten Risiken nicht von den Haftpflicht-versicherungen der Krankenhäuser oder

Praxen abgedeckt werden. Deshalb sollte jeder Arzt zusätzlich eine Berufsrechts-schutzversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherungen decken aus-schließlich die zivilrechtlichen Risiken der ärztlichen Tätigkeit ab (z. B. Schaden-ersatz, Schmerzensgeld etc.).

Straf-Rechtsschutz

Das beste Strafverfahren ist jenes, das gar

der Ermittlungsphase eingestellt wird. Denn Strafverfahren richten sich immer gegen Sie als Person und Arzt und kön-nen rasch Ihren Ruf und Ihre Existenz ge-fährden. Auch ein unberechtigter Vor-wurf kann hohe Kosten verursachen und Ihr Image als Arzt erheblich schädigen.

Der BVOU Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie!

Die Versicherung gewährt allen berufstä-tigen Mitgliedern des BVOU Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätig-keit, die zu straf-, ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtlichen Ver-fahren führt. Versicherungsschutz be-steht, wenn gegen das Mitglied als Be-schuldigten ermittelt wird.

VersicherungsumfangDer Rechtsschutz umfasst bis zu einer Höchstgrenze von 1 Mio. Euro die Kos-ten des Verfahrens einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachver-ständigen sowie die Vergütung des als Verteidiger tätigen Rechtsanwaltes in Höhe der geltenden Gebührenordnung. Jedes Mitglied hat sich mit 500 Euro an den Kosten zu beteiligen (Selbstbehalt).

Im Rahmen des Straf-Rechtsschutzes be-steht der Versicherungsschutz für sämtli-che Strafverfahren, auch für vorsätzliche Strafvorwürfe, wie z. B. unterlassene Hil-feleistung und Abrechnungsbetrug. Die

Absicherung steht immer unter dem Vor-behalt, dass sich der Vorwurf im Verlauf des Verfahrens als unzutreffend erweist. Andernfalls kann der Versicherer im Falle einer Verurteilung die erbrachten Leis-tungen zurückfordern.

Versierte Verteidiger und Abdeckung er-höhter Honorar-GebührensätzeDie üblichen Rechtsschutz-Versicherun-gen tragen grundsätzlich nur die gesetz-lichen Gebühren des Rechtsanwaltes. Ein versierter Verteidiger ist oft nur gegen eine zusätzliche Honorarvereinbarung zu gewinnen, die deutlich über den gesetzli-chen Gebührensätzen liegt. Die Differenz trägt dann der Versicherungsnehmer selbst. Zudem ist es für den einzelnen Arzt schwierig, einen Rechtsanwalt zu

-fahrungen in Strafverfahren hat, die sich auf die ärztliche Berufsausübung bezie-hen.

Ein wesentlicher Vorteil der BVOU-Straf-rechtsschutz-Versicherung ist es, jedem Mitglied einen versierten Verteidiger zu benennen, der solche speziellen Kennt-nisse und Erfahrungen besitzt und des-sen erhöhte Kosten zu tragen. Die Versi-cherung übernimmt in diesen Fällen also auch Honorarforderungen über dem ge-setzlichen Gebührensatz und sichert den BVOU-Mitgliedern damit die Vertretung durch Top-Anwälte.

Die freie Wahl des Verteidigers bleibt trotzdem möglich. In diesem Fall über-nimmt die Versicherung jedoch nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren.

Inkl. Abdeckung AntikorruptionsgesetzDer Versicherungsschutz besteht ferner für strafrechtliche Ermittlungen, nach dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung gemäß § 299a und § 300 StGB im gleichen Umfang.

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168 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Dies ist besonders wichtig, da Korrupti-onsvorwürfe schnell zu einer dauerhaf-ten Rufschädigung führen können. Durch das neue bzw. für Ärzte verschärfte Anti-korruptionsgesetz ist außerdem mit ei-ner Flut an Anzeigen und staatsanwaltli-chen Ermittlungsverfahren zu rechnen.

Inkl. Abdeckung Bundesdatenschutz- gesetzEs besteht auch Versicherungsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß §§ 43, 44 Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG). Nicht gedeckt durch die Straf-Rechtsschutz-Versiche-rung werden Geldstrafen und Geldbu-ßen.

Hier drohen insbesondere niedergelasse-nen Kollegen durch die Einführung der eCard und telemedizinische Anwendun-gen sowie der zwangsweisen Anbindung der Praxis an das Internet zusätzliche Risi-ken durch Cyber-Angriffe. Zur Abdeckung von möglichen Folgekosten, von Wieder-herstellungskosten bis hin zur Erpressung (z. B. durch den Einsatz von Krypto-Troja-nern), sind spezielle Ergänzungsversiche-rungen erforderlich. Siehe dazu unseren separaten Artikel in diesem Heft.

Ablauf bei Inanspruchnahme der Versi-cherungBitte machen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger keine Aussagen gegen-über Polizei und Staatsanwaltschaft! Aus-nahme sind lediglich Angaben zur Per-son. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich nach Besprechung mit Ihrem Anwalt schriftlich äußern werden.

Der Arzt, der die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen will, unterrichtet telefonisch und schriftlich den Berufsverband über die gegen ihn er-hobenen Beschuldigungen, den Namen des Geschädigten, das Datum des Ereig-nisses, den Stand des Verfahrens sowie darüber, ob er einen vom BVOU benann-ten Verteidiger oder einen frei gewählten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt.

Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit seiner Verteidigung und erteilt ihm dafür Vollmacht. Es wird gebeten, den BVOU laufend über die wichtigsten Ver-fahrensabschnitte (Anklageerhebung, Ur-teile) zu unterrichten und ihm Ablich-tungen der wesentlichen Schriftstücke zu

übersenden. In der Regel wird das Ihr Anwalt für Sie erledigen.

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie sich ver-halten sollen, rufen Sie die BVOU-Ge-schäftsstelle an. Wir helfen Ihnen gern.

Vorrang individueller Rechtsschutz- VersicherungenFalls der Arzt eine individuelle Rechts-schutz-Versicherung abgeschlossen hat, so sollte er diese ebenfalls über die Ein-leitung eines Ermittlungsverfahrens un-terrichten.

Die Leistungen dieser Versicherung ge-hen denen unserer Gruppen-Rechts-schutz-Versicherung vor. Sie kommen Ih-nen unter anderem zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BVOU-Rechts-schutz-Versicherung zugute.

Arbeits-, Verwaltungs- und Sozial-Rechts-schutz

Der BVOU hat in die Berufs-Rechtsschutz-Versicherung die Wahrnehmung weite-rer rechtlicher Interessen seiner berufs-tätigen Mitglieder einbezogen, nämlich in Prozessen

angestellter Ärzte vor Arbeitsgerich-ten und beamteter Ärzte vor Verwal-tungsgerichten wegen arbeits- und dienstrechtlicher Auseinanderset-zungen mit dem Krankenhausträger (z. B. wegen Kündigung, Abgrenzung von Dienstaufgaben),

vor Sozialgerichten in vertragsärzt-lichen Angelegenheiten (z. B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrech-nung).

Die Inanspruchnahme des Rechtsschut-zes ist im Sozialrechtsweg allerdings auf Musterprozesse begrenzt, in den der BVOU diesen Rechtsschutz durch Mittei-lung an die Versicherung in Anspruch nimmt. Diese Beschränkung soll eine übermäßige Kostenbelastung durch Pro-zesse vermeiden, die keine grundsätzli-chen Fragen betreffen.

Die Versicherung erstattet die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichts-kosten im Rahmen der geltenden Gebüh-renordnungen bis zur Höchstgrenze von 1 Mio. Euro. Das Mitglied trägt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 %, mind. 100 Euro, max. 500 Euro. Der Anwalt kann vom Mitglied frei gewählt werden.

Der Rechtsschutz gilt nur für die Kosten von Prozessen, nicht aber für die Kosten einer vorprozessualen oder außerge-richtlichen anwaltlichen Beratung. Die Gewährung des Versicherungsschutzes setzt im Zeitpunkt des Eintritts des Ver-sicherungsfalles (Klageerhebung) eine mindestens zweimonatige Verbandsmit-gliedschaft voraus.

Anderweitig bestehende (individuelle) Rechtsschutz-Versicherungen gehen der vom BVOU abgeschlossenen Berufs-Rechtsschutz-Versicherung vor. Die Leis-tungen werden auf die Selbstbeteiligung des BVOU-Rechtsschutzes angerechnet.

Ablauf bei Inanspruchnahme der VersicherungDamit die Versicherung rechtzeitig über die Deckungszusage entscheiden kann, übersenden Sie bitte vor Erhebung der ei-genen Klage mit der Anmeldung einen Entwurf der Klageschrift. Werden Sie verklagt, so senden Sie uns bitte eine Durchschrift der Klageschrift.

Bitte beachten Sie die Meldefristen:

innerhalb eines Monats ab Klageein-reichung (bei Aktivprozessen)

innerhalb eines Monats nach Zustel-lung der gegnerischen Klage (bei Pas-sivprozessen)

Für verspätet gemeldete Verfahren be-steht grundsätzlich kein Versicherungs-schutz.

Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliar-arzt- und Honorararzt-Verträgen

Ferner gilt die gerichtliche Wahrneh-mung rechtlicher Interessen aus Beleg-arzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen vor den ordentlichen Gerich-ten für alle BVOU-Mitglieder in der Ei-genschaft als Arzt versichert.

Die Absicherung besteht subsidiär, d. h. sie greift nur, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz existiert. Die Versi-cherung mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro gilt in Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Ergänzende Rechtsschutz-Versicherung

Zur Absicherung von über den genannten Leistungsumfang hinausgehenden beruf-lichen und privaten Rechtsschutz-Risiken

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

unterhält der BVOU Sonderkonditionen zur Anschluss-Rechtsschutz-Versiche-rung.

Diese Spezial-Konditionen sehen unter anderem die Mitversicherung von Wi-derspruchsverfahren, Wettbewerbs-Rechtsschutz (aktiv und passiv), Ausein-andersetzungen im Berufs-Vertrags-Recht ab Gericht etc. vor. Auch der Rechtsschutz als Arbeitgeber, wichtig für

Praxisinhaber und Selbständige, kann er-gänzt werden.

Die Konditionen dieses Rahmenvertrages schließen nahtlos an die Gruppen-Rechtsschutz-Deckung an. Überschnei-dungen und Doppelabsicherungen sind dadurch ausgeschlossen.

Bei Interesse kann ein unverbindliches Angebot zur Anschluss-Rechtsschutz-

Versicherung angefordert werden. Nut-zen Sie die Möglichkeit einer individuel-len Beratung durch Ihren Betreuer beim Funk Ärzte Service:

KONTAK TFrau Olga ZöllnerValentinskamp 20 | 20354 HamburgTelefon.: + 49 40 35914-494Fax + 49 40 3591473-494eMail: [email protected]

Cyberrisiken für Ärzte – und wie man sich gegen sie versichert Während Unternehmen früher allein in die Sicherheit physischer Vermögens-werte investiert haben, muss heute zu-sätzlich ein starker Fokus auf IT-Sicher-heit gelegt werden, denn die Informati-onstechnologie entwickelt sich rasant und führt zu einer weltweit immer dich-ter werdenden Vernetzung.

Cyberrisiken in der Arztpraxis oder im Krankenhaus

Für Ärzte ergeben sich aus eHealth-An-wendungen viele Chancen, wie z. B. Fern-überwachung von Patienten oder Vide-ountersuchungen oder eine engere Ko-operation mit Fachkollegen. Es entstehen aber auch neue Risiken, z. B. durch die Einführung der elektronischen Gesund-heitskarte und den dafür nötigen Aufbau der Telematikinfrastruktur.

Die Gefahren durch Hackerangriffe, Miss-brauch von Kundendaten oder andere IT-bezogene Risiken werden häufig unter-schätzt. Auch für das Gesundheitswesen sind die verschiedenen Cybergefahren zunehmend bedrohlich. Konkret gibt es u. a. folgende Szenarien, auf die man sich einstellen sollte:

Aus Datenschutzverletzungen kön-nen sich z. B. Haftpflichtansprüche der Dateninhaber sowie diverse Fol-gekosten ergeben. Hier sind insbe-sondere die IT-Forensik-, Rechtsbe-ratungs- und Informationskosten zu nennen.

Datenverluste oder die Instandset-zung des IT-Systems können zu hohen Wiederherstellungskosten führen.

Erpressung / Lösegeldzahlungen durchVerschlüsselungstrojaner. Durch Ma-nipulation des IT-Systems werden Daten nur noch verschlüsselt gespei-chert.

Betriebsunterbrechung z. B. aufgrunddes Ausfalls eines Abrechnungssys-tems oder aufgrund einer behördli-chen Verfügung im Falle einer Daten-schutzverletzung.

Aus der Analyse aktueller Schäden wur-den eine Vielzahl von Risiken identifi-ziert. Eine Zusammenfassung der we-sentlichen Erkenntnisse aus der Scha-denanalyse finden Sie in Tab. 1.

Was bietet der Versicherungsmarkt?

In speziellen Cyber-Risk-Policen bieten die Versicherer ein weitergehendes und bezüglich der klassischen Versicherungs-

sparten bereichsübergreifendes Paket zur Abdeckung von definierten Cyberrisiken an.

Michael Winte, Spezialist für Cyberrisi-ken bei Funk erläutert: „Auch wenn die Cyber-Policen einen deutlich umfangrei-cheren und risikogerechteren Versiche-rungsschutz als die „klassischen“ Versi-cherungsprodukte bieten, sind die ange-botenen Standardprodukte keine All-Risk-Lösung gegen die sehr komplexe Gefahr von Cyberangriffen. Umso wichti-ger ist es, den Versicherungsschutz indi-viduell auf den Bedarf abzustimmen. Da-her haben wir mit der Funk CyberSecure eine eigenständige Lösung entwickelt.“

BVOU-Berufsrechtsschutz bietet Grund-absicherung

Bereits die im Mitgliedsbeitrag des BVOU enthaltene Berufsrechtsschutzversiche-rung bietet eine Basisabsicherung gegen Cyberrisiken.

Täter und deren Motive bleiben in vielen Fällen unbekannt.

Täter können sowohl Einzeltäter als auch kriminelle Gruppierungen sein.

Methoden der Täter nehmen an Komplexität zu.

macht sie gänzlich unmöglich.

Tab. 1: Analyse aktueller Schadenfälle im Bereich Cyberkriminalität

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170 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Dies gilt insbesondere für Verstöße bzw. Vorwürfe gegen den Datenschutz. Hier geht es um Vergehen, die juristisch als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten eingestuft werden. Diese werden von der Berufsrechtsschutz-Versicherung des BVOU abgesichert.

Nicht gedeckt durch die Straf-Rechts-schutz-Versicherung des BVOU werden Geldstrafen und Geldbußen oder die Kos-ten, die durch Cyberangriffe oder Cyber-Erpressungen entstehen.

CyberSecure – das Spezialprodukt der Funk-Gruppe

Die Funk CyberSecure-Police bietet einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Cyber-Schäden in einem umfassen-den Versicherungskonzept. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden durch Ha-

cker, eine DoS-Attacke, unachtsame Mit-arbeiter oder eine technischen Störung der IT-Systeme entsteht.

Die Funk CyberSecure-Police sichert Dritt- wie auch Eigenschäden ab. Im Be-reich Drittschäden werden insbesondere Ansprüche versichert, die aus Daten-schutz-, Vertraulichkeits- oder Netz-werksicherheitsverletzungen entstehen.

Mit den Eigenschadenbausteinen lassen sich u. a. entstehende Kosten versichern, die aufgrund gesetzlicher oder behördli-cher Informationspflichten entstehen, ferner diverse Dienstleistungs- und Bera-tungskosten (z. B. IT-Forensik- und Wie-derherstellungskosten).

Ebenfalls versicherbar sind Ertragsausfäl-le aufgrund Betriebsunterbrechung oder Erpressungszahlungen.

Bei Interesse kann ein unverbindliches Angebot zur Funk CyberSecure-Police an-gefordert werden. Nutzen Sie die Mög-lichkeit einer individuellen Beratung durch Ihren Betreuer beim Funk Ärzte Service:

KONTAK THerr Michael WinteValentinskamp 20 | 20354 HamburgTelefon.: + 49 40 35914-582Fax + 49 40 [email protected]: [email protected]

Für Fragen steht Ihnen auch die BVOU Ge-schäftsstelle sowie de Justiziar des BVOU zur Verfügung.

Drittschäden Eigenschäden

Schadenersatzansprüche Dritter(Datenschutz- und Geheimhaltungsverletzung, Netzwerksicherheitsver-letzung, rechtswidrige Kommunikation) Entschädigungen mit Strafcharakter PCI-Gebühren Einstweilige Verfügung / Unterlassungsklage Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Diverse Kostenbausteine (u. a. IT-Forensik, Wiederherstellungskosten der Daten und ggf. Syste-me, Informations- und Überwachungskosten, Kosten für Public Rela-

-tungskosten) Betriebsunterbrechungsschäden Cyber-Diebstahl Cyber-Erpressung / Lösegeldzahlungen

Tab. 2: Auszug möglicher Deckungsbausteine der Funk CyberSecure

DKOU Kongresspräsident des BVOU 2016Dr. Manfred Neubert, Landesvorsitzender in Bremen, ist der diesjährige DKOU Kongresspräsident für den BVOU

Manfred Neubert studierte Humanme-dizin an der Christian Albrechts Univer-sität Kiel. Nach Approbation (1978) und Promotion(1980) folgte die Facharzt-weiterbildung zum Arzt für Chirurgie und Unfallchirurgie (DRK Anschar Kran-kenhaus Kiel, Friedrich Ebert Kranken-haus Neumünster und Klinikum Bre-men-Mitte) mit Facharztanerkennung 1987. 1992 dann Anerkennung zum Arzt für Orthopädie. Es folgten Oberarzt Tä-tigkeiten im Klinikum Bremen-Mitte, der Sportklinik Stuttgart und der Ortho-pädischen Klinik in Langen Debstedt.

Seit 1993 ist er niedergelassen in einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis mit operativem Schwerpunkt und tätig als Konsiliararzt in der Paracelsus Klinik Bremen. Seit 20 Jahren engagiert er sich berufspolitisch in verschiedenen Gremi-en von KV und Ärztekammer. Seit 2004 ist er Landesvorsitzender des BVOU Bre-men und jetzt wurde er vom Gesamt-vorstand des BVOU zum Kongresspräsi-denten 2016 gewählt. „Die Programm-gestaltung ist angelaufen und bietet vielseitige Themen und Aspekte beson-ders für die Niedergelassenen. Ich freue

mich über ihre Unterstützung und ihre Anregungen!“

Ihr

Bild: privat

Dr. Manfred Neubert

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171Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

BVO

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Aus den Verbänden

Aktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ 2016Vom 21. bis 25.11.2016 Vorsorgeaktion in Grundschulen

Die vorangegangenen Aktionstage Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ waren in der öffentlichen Wahrnehmung für unsere Fachgruppe durchweg positiv. An diese Erfolge wollen wir auch in 2016 zum 7. Mal anknüpfen, damit die positiven Effekte nicht verpuffen. Wir behalten das Bewährte bei und setzen auf den Wiedererkennungswert: „Kinderfüße“

Auf der Website www.aktion-orthofit.de finden Sie Informa-tionsmaterialien der letzten Veranstaltungen.

Möchten Sie auch an der Aktion Orthofit 2016 teilnehmen?

Ein kurzer Anruf unter 030 797 444-44 genügt, um Sie als Teil-nehmer registrieren zu lassen. Oder Sie benutzen unser Ant-wortformular unter folgender Faxnummer: 030 797 444-45

Was muss ich tun, um bei der Aktion Orthofit 2016 teilzunehmen?

1. Grundschule suchenBitte suchen Sie sich eine Grundschule, die Interesse an der Ak-tion Orthofit hat. Hierzu können Sie der Grundschule das Kurz-

konzept vorlegen. Gerne ist der BVOU Ihnen bei der Schulsuche behilflich.

2. Termin für Aktionstag festlegenBitte suchen Sie mit der Schule einen Termin aus, an dem die Aktion Orthofit 2016 durchgeführt werden soll.

3. Klassenanzahl mitteilenSie entscheiden sich, wie viele Schulklassen Sie im Rahmen der Aktion Orthofit betreuen möchten und teilen diese bitte dem BVOU mit. Hierzu wird es vom BVOU eine Online-Umfrage ge-ben. Der BVOU sendet Ihnen dann die von Ihnen genannte An-zahl der Aktion-Orthofit-Mappen für die Schulkinder zu.

4. Einverständniserklärung der Eltern einholenDie vom BVOU vorbereiteten Einverständniserklärungen müs-sen vor der Aktion Orthofit 2016 in der Schule abgegeben wer-den, damit diese rechtzeitig bei den Eltern ankommen. Die Schüler müssen diese ausgefüllt wieder in die Schule mitbrin-gen. Kinder ohne Einverständnis dürfen an der Schulstunde nicht teilnehmen.

5. Schulstunde planenBitte überlegen Sie sich vorab, wie Sie die Schulstunde gestalten möchten. Dies ist Ihnen frei überlassen. Anregungen hierzu fin-den Sie in dem BVOU-Ablaufplan und den Videos mit speziellen Übungen.

6. Schulstunde durchführenWichtig ist, dass die Aktion Orthofit eine rein präventive Maß-nahme ist, bei der keine Untersuchungen stattfinden dürfen.

Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer der Aktion Orthofit begrüßen zu dürfen!

Das Orthofit-Team des BVOU

Ja, ich möchte an der Aktion Orthofit 2016 teilnehmen.

Unterschrift / Praxisstempel

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016172

BVO

U

Änderungen der Mandatsträger in den BVOU-Bezirken

Westfalen-Lippe

Bezirk Gelsenkirchen: Mirko Kuhn aus Gelsenkirchen wurde zum neuen Be-zirksvorsitzenden gewählt. Er ist der Nachfolger von Dr. Sabine Welling aus Gelsenkirchen. Das Amt als Stellvertreter

übernimmt Tobias Pantförder aus Gel-senkirchen.

Niedersachsen

Landeswahlen: Dr. Wolfgang Böker aus Lüneburg wurde zum Landesvorsitzen-

den wiedergewählt. Als stellv. Landesvor-sitzenden wurden wieder Dr. Marcus Hausdorf aus Schneverdingen und Dr. Uto Kleinstäuber aus Neustadt gewählt.

BVOU – Mitgliederreisen in 2016Die Reiseziele heißen China und Südkorea

Yangtze-Kreuzfahrt

Anfang Juni bieten wir Ihnen eine Fluss-kreuzfahrt auf dem Yangtze. Auf einem 5-Sterne-Kreuzfahrtschiff erleben Sie drei Tage die Faszination auf dem längs-ten Fluss Asiens.

Sie besuchen die Forschungs- und Auf-zuchtstation der Pandabären in Chengdu und beginnen die Reise mit einer traditi-onellen Teezeremonie, bevor die Schiffs-

reise beginnt. Malerische Landschaften werden Sie sicher begeistern.

Das Fachprogramm steht ganz im Zei-chen der Traditionellen Chinesischen Medizin in der Orthopädie.

Eine Reiseverlängerung mit Shanghai und der Kaiserstadt Hangzhou ist mög-lich.

Studienreise Südkorea

Die zweite Reise führt sie im November nach Südkorea. Eine Rundreise mit Fach-besuchen in Internationalen Medizinzent-ren für Traditionelle Koreanische Medizin.

Sie fliegen über Shanghai nach Busan und erkunden die große Hafenstadt mit ihrem Fischmarkt tauchen ein in die Tempelanlage Tongdosa.

Die historische Stadt Gyeongiu im ehe-maligen Silla-Königreich steht ebenso auf Yangtze

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tsch dem Programm wie die Hauptstadt Seoul

und die entmilitarisierte Zone im letzten geteilten Land der Welt. Eine Reisever-längerung ist hier ebenfalls möglich nach Shanghai und Suzhou.

Sie finden das Reiseprogramm und die genauen Daten unter www.bvou.net/ service/Mitgliedervorteile

Südkorea

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Neue Mitglieder

Özlem Catikkaya · St. GoarDr. Carl-Dietmar Dömling · LahnsteinDr. Damaris Essing · KölnCarina Fischer · Bernau-FeldenDr. Thomas Frölich · AlbstadtDr. Hagen Hommel · WriezenInga Hußmann · Bad NauheimDr. Jürgen Kußmann · Karlsruhe

Marina Lamina · Bad Lauterberg im HarzDr. Manfred Mießner · KyritzWilliam Morani · MeiningenMark Mortag · DresdenProf. Dr. Peter Pennekamp · KölnLeslie Josiane Roberts · OldenburgDr. Tina Ryser · WeinheimDr. Martin Schmidt · Bayreuth

Dr. Rüdiger Schultka · SchmalkaldenDr. Folkart Struckmann · FrankenthalMatthias · BochumDr. Christoph Volkering · MünchenDr. Marco Weiland · PotsdamDr. Anna Wienand · Bochum

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173Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Aus den Verbänden

BVO

UMastertrainerkurs zur strukturierten Weiterbildung In Mastertrainerkursen, die zukünftig gemeinsam von BDI, BDC und BVOU an-geboten werden, lernen Chef- und Oberärzte, wie Weiterbildung in der Klinik strukturiert durchgeführt werden kann – 4. Mastertrainerkurs und weitere Supervisionen sowie Schnupperangebote auf VSOU und DKOU für 2016 ge-plant.Jörg Ansorg, Michael Denkinger, Norbert Hennes

Bereits zum dritten Mal haben der BDI und der BDC – neuerdings auch der BVOU den Mastertrainerkurs im November 2015 in Berlin erfolgreich durchgeführt. An Bord waren 18 Chef- und Oberärzte und eine Assistenzärztin, die eines ge-meinsam hatten: Sie sind in ihren Klini-ken aktiv in die Weiterbildung eingebun-den und sehen den Bedarf nach mehr Strukturierung und Werkzeugen, die in den Alltag integrierbar sind.

Prof. Marcus Siebolds( Kath. Fachhoch-schule Köln) einer der profiliertesten For-scher zum Thema Postgraduiertenwei-terbildung

in Deutschland, war sich sicher: „Mit dem vorgestellten Rahmen aus Kerncur-riculum, Arbeitsanweisungen nach ei-nem speziellen Schema, Lernstandsrück-meldung nach den Kriterien des ACGME (Accreditation Council of Graduate Medi-cal Education) und Testaten haben die Weiterbilder das Rüstzeug, um eine na-chhaltige und wirksame Weiterbil-dungsstruktur in Ihren Kliniken aufzubauen.“

Prof. Michael Denkinger, Vorstandsmit-glied des BDI, und gemeinsam mit Dr.

Jörg Ansorg (BVOU) Initiator des Pro-jekts ergänzte: „Dieses Programm ist auf die geringen Zeitressourcen in den

Kliniken zugeschnitten und enthält das absolute Minimum einer wirksamen Weiterbildungssteuerung“.

Der interdisziplinäre Ansatz garantiert dabei vor allem das politische Gewicht des Projektes. Perspektivisch ist es das Ziel, Kammern und Kliniken vom Sinn des Projektes zu überzeugen und Koop-erationen einzugehen.

Die Teilnehmerrunde bestand aus Kolle-gen unterschiedlicher Subdisziplinen in-nerhalb der Inneren Medizin und Chirur-gie. Dabei waren sowohl kleinere und mittlere Kliniken, aber auch Universität-skliniken repräsentiert. Gerade in klei-neren Einheiten ist aufgrund der struk-turellen Voraussetzungen mit Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und Abdeckung der Dienste, die Weiterbildung schwierig zu organisieren. Aber auch die Kollegen aus Großkliniken wie der Kölner Uniklin-ik waren vom Sinn des vorgestellten Konzepts und den vermittelten prak-tischen Werkzeugen überzeugt.

In intensiven Diskussionen und prak-tischen Ausarbeitungen wurde sowohl die wachsende Arbeitsverdichtung und Dokumentation berücksichtigt, als auch das Problem der passiven Weiterzubil-denden (Stichwort „Generation Y“) be-leuchtet. Auch hier konnte Prof. Siebolds auf seinen großen Erfahrungsschatz zu-rückgreifen und – ergänzt mit prak-tischen Beispielen aus der Klinik-Be-ratung und seiner eigenen Erlebniswelt als Arzt – wesentliche und pragmatische Lösungsvorschläge mit den Teilnehmern des Kurses entwickeln.

Veranstaltungsangebote Mastertrainer für strukturierte Weiterbildung 2016

Datum und Ort Veranstaltung Preis MG / Nicht-MG

-

29.04.2016 Baden-Baden

Fit für die ärztliche Führungsrolle inkl. Schnupperkurs Mastertrainer O & U

100 € / 200 € Anmeldung über www.bvou.net/ado

17.6. – 18.6.2016 Berlin

Mastertrainerkurs BDI / BDC / BVOU 10 Plätze verfügbar, exklusiv für O & U

200 € / 350 € (Anmeldung an sruffbbdi.de

28.10.2016 Berlin, DKOU

Fit für die ärztliche Führungsrolle inkl. Schnupperkurs Mastertrainer O & U

100 € / 200 € Anmeldung über www.bvou.net/ado

Dr. med. Jörg Ansorg, Geschäftsführer BVOU

Bild. REgina Sablotny

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016174

BVO

U Die Erfahrung aus Kliniken, in denen be-reits Mastertrainer aktiv sind, zeigt außerdem: wer das System umsetzt, hat nach kurzer Zeit keine Schwierigkeiten mehr bei der Rekrutierung motivierter Weiterzubildender.

Im Anschluss an den Kurs, wurden von der Planungsgruppe Mastertrainer, bestehend aus Dr. Ansorg (BVOU), Prof. Denkinger (BDI), Dr. Hennes (BDC) und Prof. Siebolds weitere Maßnahmen und Angebote für 2016 besprochen.

Neben fortgesetzten Supervisionsangebo-ten für bereits ausgebildete Mastertrainer

Kliniken werden ebenso fortgesetzt wie die Gründung eines Netzwerks

für Facharztweiterbildung weiterverfolgt wird.

Weitere Informationen, detaillierte Pro-gramme sowie Informationen zur

Anmeldung finden Sie auf der Webseite des BVOU in der Rubrik „Wissen / Weiter- und Fortbildung“.

Und nicht zu lange warten – der letzte Kurs war bereits rasch ausgebucht.

Hygienebeauftragter ArztBlended-Learning-Kurs für Orthopäden und Unfallchirurgen: Mit diesem kombinierten Lernangebot aus elektronischen Lerneinheiten und Präsenz-veranstaltung wird der Erwerb der Zusatzqualifikation „Hygienebeauftragter Arzt” optimiert. Das Angebot ist für BVOU-Mitglieder mit 20 % Rabatt verfügbar.

Im Gegensatz zu den üblichen 40-stündi-gen Präsenzkursen zeichnet sich unser Kurs durch einen kombinierten Ansatz aus E-Learning, Abschlusscolloquium sowie ei-nem kontinuierlichen Wissens-Update aus.

Dieses Konzept kommt dem engen Zeit-budget von Ärztinnen und Ärzten entgegen und lässt sich nahtlos in den Klinik- und Praxisalltag integrieren. Der Kurs ist als strukturierte curriculare Fortbildung ge-mäß dem Mustercurriculum der Bundes-ärztekammer anerkannt und zertifiziert.

Der Kurs wird in Kooperation mit der BDC|Akademie von der Akademie Deut-scher Orthopäden (ADO) angeboten.

Nach erfolgreichem Absolvieren des elek-tronischen Teils, den Sie am PC, einem Tablet oder mit dem Smartphone durch-führen können, werden Sie zur Teilnah-me am 2-tägigen Abschlusskolloquium zugelassen. Dafür stehen mehrere Termi-ne zur Auswahl.

Wann benötige ich diesen Kurs?

Jede Praxis oder MVZ, in der invasive Ein-griffe oder ambulante Operationen durchgeführt werden, ist verpflichtet ei-nen Hygienebeauftragten Arzt zu bestel-len. In Kliniken mit mehreren Fachabtei-lungen und besonderem Risikoprofil für nosokomiale Infektionen sollte für jede Fachabteilung eine hygienebeauftragte Ärztin oder ein hygienebeauftragter Arzt bestellt werden.

Bis Ende 2016 gilt eine Übergangsfrist, danach müssen Hygienebeauftragte Ärz-te ihre Qualifikation nachweisen. Voraus-setzung zur Anerkennung als Hygienebe-auftragter Arzt ist die Teilnahme an einer strukturierten curricularen Fortbildung nach den Maßgaben der Bundesärzte-

kammer. Dies kann entweder ein 40-stündiger Kurs oder der hier vorge-stellte Blended-Learning-Kurs mit 2-tägi-ger Präsenzphase sein.

Ihre Vorteile

Zertifizierter Kurs zur Qualifikation„Hygienebeauftragter Arzt“

Anerkannte strukturierte curriculareFortbildung gemäß Mustercurricu-lum der Bundesärztekammer (ent-spricht einen 40-stündigen Präsenz-seminar)

Das neue Blended-Learning-Konzepterlaubt es Ihnen, die Qualifikation weitgehend bequem von zu Hause zu erlangen

Nur zweitägige Präsenzveranstaltung Kontinuierliche Wissens-Updates

auch nach Erhalt der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“

Wie können Sie an diesem Kurs teilneh-men?

Sie melden sich einfach über die ADO-Homepage (www.institut-ado.de/hba) an.

wird auch im Juni 2016 ein neuer Master-trainerkurs zur Ausbildung von 20 weiter-en Kolleginnen und Kollegen aus Innerer Medizin und Chirurgie angeboten.

Dass die Kombination aus Kurs und Su-pervision hilft, das Programm auch vor Ort in den Kliniken umzusetzen sind.Noch besser geht es, wenn nicht nur der Chefarzt, sondern auch die weiterbil-denden Oberärzte und ggf. ein Assisten-tenvertreter dabei sind. Diese Erfahrung soll im nächsten Kurs umgesetzt werden.

Kooperationsgespräche mit interessierten Ärztekammern wie der LÄK Hessen und

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175Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Aus den Verbänden

BVO

USobald wir den Zahlungseingang der Kursgebühr verzeichnen, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangs-PIN, mit dem Sie an dem Online-Kurs teilnehmen können.

Das erfolgreiche Bestehen der Lerner-folgskontrolle am Ende der E-Learning-Phase mit mindestens 70% richtig beant-worteter Testfragen ist Zugangsvorausset-zung für das abschließende Colloquium.

Termine für das Abschlusscolloquium 2016

Sobald Sie erfolgreich den elektronischen Lernteil abgeschlossen haben, werden Sie für die 2-tägige Abschlussveranstaltung zugelassen. Bislang sind folgende Termi-ne für 2016 geplant:

20.-21. Mai 2016 07.-08. Oktober 2016

Bei entsprechender Nachfrage werden Zusatztermine angeboten.

Preise

BVOU-Mitglieder: 595 €Nicht-Mitglieder: 708 €

Fit für die ärztliche FührungsrolleEin gemeinsames Angebot von VLOU und BVOU für Chefärzte und ärztliche FührungskräfteKarl-Dieter Heller, Jörg Ansorg

Auf dem Kongress des VSOU in Baden-Ba-den werden am 29.04.2016 VLOU und BVOU gemeinsam eine interessante Ver-anstaltung für Chefärzte und ärztliche Führungskräfte anbieten. Der Fokus liegt dabei auf zwei zentralen Herausforderun-gen im Führungsalltag von Ärzten in der Klinik:

1. Strukturierte Weiterbildung2.

In einer Vortragsveranstaltung am Vor-mittag des 29. April werden namhafte Re-ferenten in die Themenblöcke einführen. Am Nachmittag können Interessierte dann einen von zwei praktischen Work-shops wählen, um erste Erfahrungen mit praktischen Instrumenten zu sammeln. Ziel der Workshops ist es, den Teilneh-mern ein Paket mit praktisch anwendba-ren Werkzeugen mitzugeben.

Workshop 1: Schnupperkurs Master- trainer in O & U

In diesem Workshop geht es um die Quali-tät der unfallchirurgisch-orthopädischen Weiterbildung. Hier wird es durch Ar-beitsverdichtung und ökonomischen Druck, wachsenden Dokumentationsauf-wand und die Herausforderungen des Ar-beitszeitgesetzes immer schwieriger, eine adäquate und qualitativ hochwertige Wei-terbildung anzubieten.

Ein Lösungsansatz ist das Mastertrainer-programm in Chirurgie und Innerer Medi-

zin. Das Mastertrainermodell beschreibt ein klassisches Train-the-Trainer-Konzept. Hauptanliegen ist es, Weiterbilder auf die wichtigsten Instrumente der strukturier-ten Weiterbildung zu schulen und in Su-pervisionen kontinuierlich zu begleiten.

In diesem Kompaktkurs werden Instru-mente aus dem Werkzeugkasten des Mas-tertrainer-Programms vorgestellt und praktisch angewendet:

Analyse der Weiterbildung in der eige-nen Abteilung

Erstellung eines Kerncurriculums Kompetenzeinschätzung und Weiter-

bildungsgespräch

Im Team erarbeiten die Teilnehmer an-hand ihrer eigenen Erfahrungen konkrete Ergebnisse, die sie sofort in der eigenen Einrichtung anwenden können.

Workshopleiter ist Prof. Dr. Marcus Sie-bolds von der Katholischen Hochschule Köln. Er hat das Mastertrainerkonzept entwickelt und begleitet es seit vielen Jah-ren in einer Vielzahl von Kliniken.

Workshop 2: Update Konflikt- management

Konflikte sind Teil des beruflichen Alltags, sie können Basis für konstruktive Weiter-entwicklungen sein. Ungelöste Konflikte hingegen führen zu einer hohen Belastung für alle Beteiligten und wirken sich nega-tiv auf das Teamklima aus.

Dieser Kompaktkurs unterstützt Sie mit sofort anwendbaren Werkzeugen, Kon-fliktsituationen richtig zu analysieren und nachhaltig zu verbessern.

Im Workshop geht es um Konfliktwahr-nehmung und die damit verbundenen Denk- und Wahrnehmungsfallen. Den fast jeder Beteiligte hat eine andere Sicht auf das Problem. Im weiteren Kursverlauf geht es dann um das daraus resultierende Konfliktverhalten sowie konstruktive An-sätze zur Konfliktlösung.

Workshopleiter ist Jens Hollmann von der medplus-kompetenz in Hamburg. Er ist renommierter Trainer, Coach und Autor einer Reihe von Büchern zur ärztlichen Führung.

Anmeldung und Preise

Die Teilnahme an der Einführungsveran-staltung ist kostenfrei im Rahmen des Kongressbesuches möglich. Zu den Work-shops ist Ihre Anmeldung über die ADO (www.bvou.net/ado) erforderlich. Die Teilnehmerzahl bei den Workshops ist be-grenzt, die Teilnahme kostet für Mitglie-der von VLOU und BVOU 100 €, für Nicht-Mitglieder 200 €.

Nutzen Sie diese einmalige Chance, mit unseren Experten einen intensiven Nach-mittag zu verbringen und sofort nutzbare Werkzeuge mit nach Hause zu nehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

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Aus den Verbänden

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016 176

BVO

U Workshop Personalführung und Unternehmensstrategie in der PraxisEin Angebot des BVOU am 30. April 2016 für Niedergelassene und Praxis-gründer im Rahmen des VSOU in Baden-BadenTobias Vogel, Jörg Ansorg

Auf dem Kongress des VSOU in Baden-Baden wird der BVOU am 30.04.2016 ei-nen Pilotkurs zu Praxismanagement und Personalführung für Niedergelassene und Praxisgründer anbieten. Damit wol-len wir gerade jungen Kollegen, die sich mit dem Gedanken der Praxisgründung tragen, Orientierung geben und am rei-chen Erfahrungsschatz unserer Mitglie-der teilhaben lassen.

In zwei Workshops beleuchten wir dabei folgende Herausforderungen in der or-thopädisch-unfallchirurgischen Praxis:

1. Erfolgreiche Mitarbeiterführung inder Arztpraxis

2. Unternehmensstrategie und Business-plan

Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilneh-mern ein Paket mit praktisch anwendba-ren Werkzeugen mitzugeben. Sie wird den gesamten Vormittag des 30. April dauern. Dabei achten wir darauf, dass Sie im Anschluss auch noch die BVOU-Mit-gliederversammlung besuchen können.

Workshop 1: Erfolgreiche Mitarbeiter-führung in der Arztpraxis

Für die Arztpraxis standen Führungs-kompetenzen bislang kaum im Fokus. Eine erfolgreiche Mitarbeiterführung ist jedoch ein zunehmender Schlüsselfaktor für die internen Prozesse und auch für das Klima in der Praxis.

Der BVOU reagiert mit diesem Fortbil-dungsangebot aus dem Bereich der Füh-rung auf die vielfältigen Anforderungen der niedergelassenen Ärzte.

Das Seminar wird Sie mit Führungsmo-dellen in Theorie und Praxis für die be-sonderen Anforderungen einer zukunfts-orientierten Praxis befähigen. Sie erhal-ten in diesem Seminar einen Überblick über aktuelle Personalentwicklungsinst-rumente und konkrete Hinweise für Ih-ren Praxisalltag.

Außerdem reflektieren Sie die wichtigs-ten Dimensionen Ihrer Führungswirk-samkeit. Sie lernen Potenziale Ihrer Mit-arbeiter einzuschätzen und zu aktivieren.

Mitarbeitergespräche aktiv führenförderliche GesprächstechnikenVereinbarungen verbindlich treffenLösungen entwickeln statt SchuldigesuchenIn kleinen Gruppen können eigeneFälle eingebracht werden

Der Seminarleiter Jens Hollmann von der medplaus-kompetenz in Hamburg 1ist renommierter Trainer, Coach und Autor einer Reihe von Büchern zur ärztlichen Führung.

Workshop 2: Unternehmensstrategie und Businessplan

Der Workshop beginnt mit drei Referaten und führt dabei vom Allgemeinen zum Speziellen.

1. Was ist ein Businessplan und wie ister strukturiert?Professor Stefan Terkatz, ApollonHochschule für Gesundheitswirt-schaft, Bremen

2. Wozu benötige ich einen Business-plan in der Gründungs- und Entwick-lungsphase einer Praxis?Florian Sprösser, Filialleiter der Deut-schen Apotheker und Ärztebank

3. Best practice: So sieht ein Business-plan für eine orthopädisch-unfallchir-urgische Praxis aus.Dr. Alexander Rucker, Orthopädie amAltheimer Eck, München

An diese Impulsreferate schließt sich eine Podiumsdiskussion an.

Es ist uns gelungen, für die Referate aner-kannte Experten aus Betriebswirtschaft und Bankenwesen und natürlich nieder-gelassene Kollegen aus Orthopädie und Unfallchirurgie zu gewinnen. Wir erwar-ten eine lebendige Diskussion sowie praktische Empfehlungen, die Sie direkt mit nach Hause nehmen können.

Anmeldung und Preise

Für die Teilnahme am Workshop am 30.04.2016 ist Ihre Anmeldung über die ADO (www.bvou.net/ado) erforderlich. Die Teilnehmerzahl bei den Workshops ist begrenzt.

Wir erheben einen Unkostenbeitrag für Ihre Teilnahme 100 € für BVOU-Mitglie-der und 200 € für Nicht-Mitglieder .

Nutzen Sie diese einmalige Chance, mit unseren Experten einen intensiven Nach-mittag zu verbringen und sofort nutzbare Werkzeuge mit nach Hause zu nehmen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

ERR ATUMAktuelle Information und Nachtrag zum Arti-kel – Das M-Arzt-Mannschaftsarztverfahren von Dr. Gerd Rauch in der OUMN Ausgabe 06 / 2015 auf Seite 543.

Das M-Arztverfahren stellt eine sehr gute Al-ternative für die Betreuung von Berufssport-lern dar und ist im Berichtswesen dem H-Arzt-Verfahren angelehnt.

Nach Rücksprache bei der Verwaltungs-BG ist aktuell nur ein anstatt, wie von mir geschrie-ben, drei Kurse zum M-Arzt abzuleisten.

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177Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Aus den Verbänden

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Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

AE-Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik – Jahresbericht 2015 Prof. Dr. Carsten Perka, Prof. Dr. Karl-Dieter Heller

Die AE hat ihre Arbeit 2015 erfolgreich fortgeführt. Das Angebot im Bereich der Fortbildung wurde optimiert. Die Mit-gliederzahl ist auf 660 gestiegen. Die in-tensivierte Öffentlichkeitsarbeit hat gro-ße Resonanz ausgelöst, sie hat zur sachbezogenen Aufmerksamkeit für die Endoprothetik beigetragen und das Anse-hen der AE und des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie gestärkt.

Im Jahr 2015 hatte Prof. Dr. Heiko Reichel (Ulm) die AE-Präsidentschaft inne, Prof. Dr. Karl-Dieter Heller (Braunschweig) trat zu Beginn des Jahres sein Amt als AE-Ge-neralsekretär an. Ihr erklärtes Ziel war, die erfolgreiche Arbeit der AE fortzufüh-ren, aber auch Neues auf den Weg zu bringen.

Öffentlichkeitsarbeit

Die PR-Aktivitäten wurden intensiviert. Eine Reihe von Pressemitteilungen und zwei Pressekonferenzen lösten ein stark-es mediales Echo aus, förderten die sach-liche Berichterstattung über die Endo-prothetik und schufen so ein Gegengewicht zu dem immer wieder er-scheinenden unseriösen Berichten zu diesem Thema. Die Pressemitteilungen der AE können auf der Website www.ae-germany.com abgerufen werden.

Fortbildung

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der AE war auch im letzten Jahr das umfassende Fortbildungs- und Trainingsprogramm für Ärzte und OP-Personal. Insgesamt waren 2015 bei 31 AE-Veranstaltungen 1423 Teilnehmer registriert. Unter-schiedliche Veranstaltungsformate bie-ten den Teilnehmern Fortbildung auf höchstem Niveau mit der Möglichkeit, durch praktische Übungen ihre Fertigkei-ten zu verbessern. 2015 gab es zwei AE-Tutorials (Hüfte und Knie), fünf Basiskur-se (Hüfte und Knie), acht Masterkurse (Hüfte und Knie), einen Kurs zur Versor-gung der kleinen Gelenke sowie einen Kurs für Schulterchirurgie, letzterer in

Kooperation mit dem Schulterkongress der DVSE. Die Mehrzahl dieser Kurse fand in Berlin und Köln, den neuen, zentralen Veranstaltungsorten der AE, statt. Außer-dem wurden fünf stark praxisorientierte, eintägige Kompaktkurse zu den Themen Zement und Zementiertechnik sowie pe-riprothetische Infektionen durchgeführt.

Die AE arbeitet als für die Endoprothetik verantwortliche Sektion der DGOU eng mit der Qualitätsinitiative EndoCert zu-sammen. Auch aus diesem Grund wurde das Kurssystem optimiert, zum Teil neu strukturiert und ausgeweitet, 2016 wer-den so zusätzlich Kurse für Haupt- und Senior-Hauptoperateure angeboten. Diese können durch die Teilnahme an den Kur-sen ihrer Fortbildungspflicht im Rahmen der EndoCert-Zertifizierung nachkom-men. Die AE bietet den Operateuren wei-terhin ein einzigartiges und umfassendes Kursprogramm in der Endoprothetik.

Die Anzahl der Referenten pro Kurs wurde reduziert. Damit kann die AE ihr Fortbil-dungsprogramm ohne Abstriche bei der Qualität und der Intensität des Trainings effizienter und kostengünstiger gestalten.

Dem formulierten Wunsch der Kursteil-nehmer entsprechend, stehen seit Mitte 2015 Zusammenfassungen der Kursvor-träge zum Download zur Verfügung.

Podiumsdiskussion beim Kongress „Qualitäts- und Sicherheitsinitiative Endoprothetik 2015“ mit Prof. Dr. Carsten Perka, Prof. Dr. Bernd Kladny, Prof. Dr. Florian Gebhard, Prof. Dr. Dr. Reinhard

Heiko Reichel

Neue Veranstaltungstypen, wie der Kurs „Gelenkerhaltende Hüftchirurgie“ und der EBM-Kurs „Teilgelenkersatz am Knie“ wurden etabliert. Die Fortsetzung beider erfolgreicher Kursformate ist geplant. Erstmals war die AE mit einer eigenen Sitzung beim AGA-Kongress in Dresden vertreten.

Das AE-Forum zur Prävention periprothe-tischer Infektionen wurde 2015 als be-währte AE-interne Veranstaltung erst-mals im Rahmen des NOUV-Kongresses in Hamburg durchgeführt. Neben der hohen Teilnehmerzahl ist das große Interesse der Medien bei der Pressekonferenz hervor-zuheben. 2016 ist ein AE-Forum in Ham-burg während des NOUV-Kongresses am 17.06.2016 mit der Thematik „Innovatio-nen in der Endoprothetik“ geplant.

Qualitätssicherung

Der Kongress „Qualitäts- und Sicherheits-initiative“ in Frankfurt, zum zweiten Mal als Gemeinschaftsveranstaltung von AE und BVMed, hat sich als ein Forum des konstruktiven Dialogs zwischen Indust-rie und Medizin bewährt. Der Einsatz der AE für die weitere Verbesserung von Qualität und Sicherheit in der Endopro-

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AE-Generalsekretär Prof. Dr. Karl-Dieter Heller

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thetik spiegelt sich auch bei der aktiven Mitarbeit beim deutschen Endoprothe-senregister (EPRD) wieder, wo die AE durch Präsidiumsmitglieder in verschie-denen Funktionen vertreten ist.

Zum sechsten Mal führte die AE beim DKOU-Sektionentag eine Sitzung zu Komplikationsvermeidung und Kompli-kationsmanagement in der Endoprothe-tik durch und erstellte einen Abstract-Band sowie entsprechende Beiträge für die Zeitschrift für Orthopädie und Unfall-chirurgie. Erneut war die AE beim DKOU mit einer Lounge Anziehungspunkt für ihre Mitglieder sowie für an der AE und ihrem Fortbildungsangebot interessierte Kongressteilnehmer.

Die ComGen, in der engagierte Oberärzte der AE versammelt sind, veranstaltete ihr sehr erfolgreiches 12. ComGen Symposi-um mit hochkarätigen Referenten in Frei-burg. Die ComGen-Promotionssession hat inzwischen ihren festen Platz im Ver-anstaltungsprogramm der AE. In dieser Sitzung im Rahmen des AE-Kongresses werden aktuelle Promotionsprojekte mit Bezug zur Endoprothetik vorgestellt. Sie ermöglicht damit einen Austausch zwi-schen erfahrenen AE-Mitgliedern und dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Ebenfalls von der ComGen wurden drei Kurse für OP-Personal durchgeführt, die sehr gut bewertet wurden. Dem weiter steigenden Bedarf soll mit einer höheren Kurszahl in 2016 entsprochen werden.

Das AE-interne Seminar „Teach the Teacher“ zur didaktischen Fortbildung der AE-Referenten wurde in Freiburg ab-gehalten. Es soll zukünftig alle zwei Jahre stattfinden. Traditionell stand am Ab-schluss des Jahresprogramms der AE im Dezember der 17. AE-Kongress zum The-ma „Grenzbereiche der Knieendoprothe-tik“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Bernd Fink, Prof. Dr. Peter Aldinger, Prof. Dr. Ulrich Stöckle und Prof. Dr. Dominik Parsch.

Am Vortag wurde die jährliche ordentli-che AE-Mitgliederversammlung abgehal-ten, in der Präsident Prof. Dr. Heiko Rei-chel und der Generalsekretär Prof. Dr. Karl-Dieter Heller über die Tätigkeit der AE und aus der Arbeit des Präsidiums im Jahr 2015 berichteten. Neben der Be-schlussfassung erfolgten erstmals die Neuwahlen zum Präsidium in geheimer Abstimmung.

AE-Akademie

Die 2014 gegründete AE-Akademie zählt inzwischen 54 Mitglieder. Sie nimmt be-sonders erfahrene und engagierte AE-Mitglieder mit leitender Funktion auf, die sich als Referenten und wissenschaftliche Leiter besonders intensiv für das Fortbil-dungsangebot der AE engagieren. Als weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit, die in Arbeitsgruppen behandelt werden sollen, hat die Akademie im Jahr 2015 in zwei Sitzungen diese Themen definiert:

Weiterbildung in der Endoprothetik Gesundheitsökonomie Internationalisierung Infektionen mit den Schwerpunkten

Diagnostik und Therapie Durchführung von Studien

AE-Preis, Ehrenmitglied

Zum 15. Mal wurde der mit 10 000 EUR dotierte AE-Preis als Auszeichnung für eine innovative wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Endoprothetik verlie-hen. Als Preisträger wurde die Arbeits-gruppe von Herrn PD Philippe Kretzer (Heidelberg) mit dem Thema: „Force-controlled dynamic wear testing of total ankle replacements”, publiziert in Acta Biomaterialia, ausgezeichnet, der mit dieser Arbeit unter 15 Bewerbern bei der anonymisierten Beurteilung durch die Jury die höchste Punktzahl erreichte.

Die Ehrenmitgliedschaft wurde 2015 im Rahmen des AE-Kongresses an Prof. Dr. Francesco Benazzo, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Pavia, Italien verliehen. Auch im vergan-genen Jahr wäre die Arbeit der AE ohne die Unterstützung der AE-Industriepart-

ner nicht möglich gewesen. Daher gilt unser Dank den Firmen Aesculap, Cer-amtec, DePuy-Synthes, Link, Peter Bre-hm, Stryker, ZimmerBiomet und Resorba für die hervorragende Zusammenarbeit.

Ausblick

Die AE-Präsidentschaft für 2016 hat Prof. Dr. Carsten Perka übernommen. In die-sem Jahr feiert die AE ihr zwanzigjähri-ges Jubiläum. Der Jubiläumskongress wird am 9. und 10.12.2016 in Berlin ab-gehalten. Das Thema lautet „Risikomini-mierung und Komplikationsmanagement in der Endoprothetik“. Am 8.12., wird ein gemeinsames gesundheitspolitisches Symposium von AE, DGOU und BVOU un-ter der federführenden Leitung von Prof. Dr. Wolfhart Puhl durchgeführt.

Mitgliedschaft

Die AE steht Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie mit dem Schwerpunkt Endoprothetik offen. Die Aufnahmekriteri-en wurden an die EndoCert-Anforderun-gen für Hauptoperateure angepasst. Die Mindestzahl der selbstständig durchge-führten endoprothetischen Eingriffe wur-de mit 50 Eingriffen pro Jahr festgelegt. Sie muss jeweils in den letzten beiden Jahren erreicht worden sein.

Bei Interesse an einer AE-Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Geschäfts-stelle der AE-Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V.: Tel 0761 / 45 64 7666, Email: [email protected]

Veranstaltungen: www.ae-germany.com

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Prof. Dr. Carsten Perka, Präsident

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Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, Generalsekretär

Prof. Dr. Heiko Reichel, AE-Präsident 2015, mit

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AGA-Kongresspräsidenten 2015

Jahresbericht 2015 der AGA – Gesellschaft für Arthroskopie und GelenkchirurgieProf. Dr. Peter Angele

Die AGA ist mit über 4300 Mitgliedern EUROPAS GRÖSSTE FACHGESELLSCHAFT FÜR ARTHROSKOPIE.

Die vorrangigen Ziele der AGA sind AUS-BILDUNG, FORSCHUNG und STANDES-POLITIK.

367 anerkannte AGA-Instruktoren unter-stützen die Aus-und Fortbildung der AGA-Mitglieder.

22 Mitglieder haben im Jahr 2015 die zer-tifizierte Ausbildung „Arthroskopeur (AGA)“ erfolgreich absolviert.

Im Jahr 2015 wurden 6 Kurse der AGA-AKADEMIE veranstaltet. Die Kurse wer-den zur Gänze von der AGA finanziert. Firmen stellen die technische Ausstat-tung zu Verfügung.

17 AGA-Mitglieder profitierten vom AGA-Sponsoring – und AGA-Fellowshipange-bot (Hospitationsaufenthalte mit einer Dauer von 1 Woche bis zu 1 Jahr).

In Zusammenarbeit der AGA mit dem BVASK und der GOTS wird ein deutsch-sprachiges Arthroskopieregister erstellt. welches eine ordentliche Registrierung von klinischen Daten ermöglichen wird.

Die TOP-Fortbildung - der jährliche AGA-Kongress fand von 15. - 17. September 2015 in Dresden statt:

Kongresspräsidenten: Prof. Dr. Helmut Lill PD Dr. Tim Rose

Vortragende: 269

Länder: 26

Gastgesellschaften: 6 (AE, BVASK, DKG, DVSE, ESSKA, ICRS)

Vorträge: 295

International speakers: Prof. F. Fu, Prof. Ch. Lattermann, P. Millett MD, S. Steinmann MD

Poster: 69

Ausstellende Firmen: 46

Die Summe von 19 047 Eur wurden für 2 neue Forschungsprojekte vergeben.

161 Mitglieder engagieren sich in 16 Ko-mitees

Education

Ellenbogen

Hand

Fuss und Sprunggelenk

Gewebe

Knie Ligament

Knie Patellofemoral

Knie-Arthrose/Gelenkerhalt

Knie Knorpel -Meniskus

Kommunikation/Mitglieder

Qualitätsmanagement

Research

Schulter

Standespolitik

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Neue Forschungsförderung der AOTrauma DeutschlandVon der Projekt- zur Nachwuchsförderung

Prof. Dr. Georg Duda (Research Officer, Berlin) und Philip Wilbrandt (Rechlin)

Die AOTrauma Deutschland stellt ihre For-schungsförderung zum Jahr 2016 um. An-stelle von der Förderung konkreter For-schungsprojekte wird der Fokus eindeutig auf die Nachwuchsförderung gelegt.

Die deutsche AO hat bisher die Forschung im Rahmen von zwei calls mit Mitteln in Höhe von ca. 75 000 Euro pro Jahr geför-dert. Die eingereichten Anträge wurden begutachtet und mit bis zu 15 000 Euro pro Projekt gefördert. Von jungen Wissenschaftler/-innen und Kliniker/-in-nen eingereichte Arbeiten wurden bevor-zugt.

Ab diesem Jahr ist das primäre Ziel die Förderung des klinischen Nachwuchses in klinischer und experimenteller For-schung durch Mentoring und eine An-schubfinanzierung. Junge (bis zum Alter von 35 Jahren), klinisch aktive Unfallchi-rur ginnen / -en, die in Deutschland an Universitätskliniken, regionalen und kommunalen Krankenhäusern tätig sind, können sowohl klinische als auch experi-mentelle Forschungskonzepte aus den Bereichen Traumatologie, MKG und VET einreichen.

Zwei Mal im Jahr – 1. März und 1. Septem-ber – werden von der AOTD Forschungs-kommission Arbeiten ausgewählt und die Antrag-stellende Person eingeladen, ihre Arbeit auf einer wissenschaftlichen Sit-zung (entweder AO Jahrestagung im Mai oder DKOU im Oktober) vorzustellen und zu verteidigen. Am Ende der Sitzung wer-

-ner Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 12 000 Euro für ihre Arbeit prämiert.

Aus den Bewerbungen werden Kan di da-tinnen / -en zur Auswahlsitzung AO For-schungsförderung eingeladen (Anwesen-heit ist Pflicht). Jede / -r Kandidat / -in hat sechs Minuten, um die Arbeit vorzustel-len. Danach folgt eine Diskussion und die Auswahl.

Bewerberkriterien

Kliniker /-in Nachwuchs (bis 35 Jahre) Unterstützung vom Chef AO Mitglied

Alle weiteren Informationen inkl. dem Antragsformular finden Sie auf der

Home page der Deutschen AO.: www.aotrauma.org/Deutschland

Der Wissenschaftspreis der Deutschen AO bleibt unverändert und wird wie bis-her 1 × pro Jahr ausgeschrieben. Die Be-werbungsfrist läuft bis zum 31.08.2016.

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Prof. Dr. Georg Duda

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Neues aus der Deutschen AOProf. Michael J. Raschke (Präsident, Münster) und Prof. Karl-Heinz Frosch (Community Development, Hamburg)

Jahrestagung 2016

Die Jahrestagung der Deutschen AO fin-det vom 5. – 7. Mai 2016 in Bern, Schweiz statt. Es ist die gemeinsame 3-Länderta-gung mit der AO Schweiz und AO Öster-reich. Im Mittelpunkt steht der Erfah-rungsaustausch bei der Behandlung von proximaler Humerus, Hüftgelenk und Ellbogen – wie immer mit intensiven, of-fene Falldiskussionen.

Auf der Jahrestagung findet die Auswahl-sitzung Forschungsförderung statt, auf der zum ersten Mal zwei Förderstipendi-en (max. 12 000,- EUR pro Person) verge-ben werden (siehe Artikel: Neue For-schungsförderung …)

AOTrauma Fellowships 2017

Jedes Jahr fördert AOTrauma über 250 Fellowships weltweit. Aktuell gibt es et-was über 120 AO Kliniken auf fünf Konti-nenten, in denen die Fellowships absolvi-ert werden können. Es gibt zwei Fellowship Programme:

„Visit the Expert Fellow“ ist für erfah-rene Ärzte, die bei einem Experten besondere Spezialkenntnisse erwer-ben wollen.

„AOTrauma Fellow“ für Ärzte bis ma-ximal 45 Jahre.

Das Bewerbungsverfahren für die welt-weiten AOTrauma Fellowships für das Jahr 2017 beginnt im April 2016. Die genauen Details standen beim Redakti-onsschluss dieser OUMN Ausgabe noch nicht fest, aber wir möchten rechtzeitig darauf hinweisen, die entsprechende website zu konsultieren:www.aotrauma.org/fellowship

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atProf. Michael J. Raschke

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(Community Develop-ment, Hamburg)

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Vertretung der nichtselbstständigen Fach ärzte in der DGOUPD Dr. Richard Stange, Prof. Dr. Mario Perl

Die Interessen der jungen Kollegen unse-res Faches O & U, von den Studierenden bis zum Facharzt, werden in der Deut-schen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) durch den Aus-schuss „Junges Forum O & U“ vertreten. Kernaufgaben des Jungen Forums sind, das Fach für junge Kollegen attraktiver zu gestalten und für wichtige Themen des Nachwuchses im Fach O & U einzutreten: Interessensvertretung der „jungen Kolle-gen“, eine kontinuierliche Nachwuchsge-winnung, die Weiterentwicklung einer attraktiven und sinnvollen Weiterbil-dung, die Realisierbarkeit von Familie und Beruf, die Vereinbarkeit von Wissen-schaft und klinischer Tätigkeit und nicht zuletzt die Aufgabe, die immense Fülle der Inhalte des Faches O & U durch Gene-ralisten und/oder Spezialisten sinnvoll klinisch abzubilden.

Das Angebot des Jungen Forums O & U ist über die Jahre auf zunehmende Resonanz innerhalb und außerhalb unserer Fachge-sellschaft gestoßen, was die Vielfalt der zu bearbeiteten Themen zunehmend vergrö-ßert hat. Dabei existieren Themen, die eher eine jüngere Personengruppe betref-fen, wie die Studierenden oder Berufsan-fänger, andere Themen sind jedoch weit über die eigentlich avisierte Zielgruppe des Jungen Forums hinaus relevant.

Mitgliedschaft im Jungen Forum

Die Mitgliedschaft im Jungen Forum rich-tet sich nach dem Ausbildungsstand, in der Regel beginnend mit dem Studium bis zur Erlangung des Facharztes, ist jedoch auf ein maximales Lebensalter von 40 Jah-ren begrenzt. Die Interessen der darüber liegenden Altersgruppe unterscheiden

sich z. T. deutlich von den jüngeren Kolle-gen. Während in der Ausbildungsphase der Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkei-ten im Vordergrund steht, sind in der spä-teren Lebens- und Berufsabschnittsphase häufig Themen relevant, bei denen es um Spezialisierung, berufliche & persönliche Weiterentwicklung, Kontinuität von Ar-beitsplatz und Lebensmittelpunkt, finan-zielle Absicherung oder auch die Wieder-eingliederung und Perspektive nach längerer Erziehungszeit geht.

Die Vielfalt der Themen ist dabei mindes-tens mit der im Jungen Forum vertrete-nen vergleichbar, gleichwohl ist die Ziel-gruppe deutlich größer und betrifft alle nichtselbstständigen Kollegen von O & U zwischen Facharzt und Rente. Während die Studierenden und Berufsanfänger in Weiterbildung im Jungen Forum O & U und die der leitenden Kollegen im VLOU organisiert sind, fehlt eine entsprechen-de Struktur für die nichtselbstständigen

Fachärzte, dem sogenannten Mittelbau. Dieser bildet zahlenmäßig die größte Gruppe der Ärzte in der DGOU (s. auch OUMN Oktober 2013, S 526-27) und be-sitzt bis dato keine Vertretung und Orga-nisation innerhalb der DGOU. Eine ent-sprechende Struktur kann hier diese Berufsgruppe innerhalb der Fachgesell-schaft deutlich aufwerten und dafür sor-gen, dass die Kommunikation dieser wichtigen Leistungsträger mit den Gre-mien der Fachgesellschaft ausgebaut wird. Das Beispiel des Jungen Forums zeigt das Potential einer solchen Vertre-tung.

Nach dem Facharzt

Um zum einen die im Jungen Forum be-gonnenen Initiativen und Projekte auch über den Facharzt hinaus fortzuführen, und zum anderen spezielle Aspekte nach dem Facharzt besser bearbeitet zu kön-nen, haben Alumni des Jungen Forums im Rahmen des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin 2014 eine Struktur ins Leben geru-fen, die analog zum Jungen Forum den nichtselbständigen Mittelbau, d. h. alle angestellten Kollegen nach dem Facharzt, innerhalb unserer Fachgesellschaft ver-tritt. Das „Forum Mittelbau – FOURMit“ stärkt die speziellen Interessen dieser

FOURMit auf dem DKOU 2015

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Kollegen und gestaltet sie aktiv. Synergi-en mit dem Jungen Forum werden dabei genutzt, um Projekte auch über den Facharzt hinaus kontinuierlich fortführen zu können.

Auf dem DKOU 2015 war das Forum Mit-telbau bereits neben der Arbeitssitzung mit einer sehr gut besuchten Sitzung ver-treten, die sich unter dem Thema „Wie geht’s weiter nach dem Facharzt?“ mit den verschiedenen Möglichkeiten der Qualifizierung und Tätigkeit nach dem Facharzt beschäftigte. Verschiedene Vor-tragende stellten dabei so unterschiedli-che Möglichkeiten und Positionen wie die des Oberarztes, Chefarztes, Niedergelasse-nen aber auch der reinen Forschungstätig-keit oder industrieller Tätigkeit dar. In der anschließenden Diskussionsrunde mit al-len Beteiligten wurde deutlich, wie stark das Interesse der Kollegen an Alternativen zum Chefarzt ist. Herauszuheben ist, wie aktiv und offen die Diskussion von allen Seiten geführt wurde. Diesbezüglich sei nochmal besonders den Vortragenden (Prof. Dr. Sascha Flohe, Solingen, Prof. Dr. Markus Huber-Lang, Ulm, Prof. Dr. Moritz Wente, Tuttlingen, PD. Dr. Andre Wei-mann, Münster und Dr. G. Achatz, Ulm) gedan, die sich offen in die Karten haben schauen lassen und auch private Fragen, z. B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf,beantworteten.

Auch auf dem kommenden DKOU 2016 und dem VSOU 2016 wird das Forum

Mittelbau wieder aktiv mit Sitzungen be-teiligt sein, um die Interessen des Mittel-baus in O & U wieder entsprechend zu vertreten

Berufliche & persönliche Weiter- und Fortbildung

Weitere aktuelle Betätigungsfelder des Forums Mittelbau sind zum Beispiel die Bereiche berufliche & persönliche Wei-ter- und Fortbildung inklusive aktiver Mitarbeit an der Gestaltung der Speziel-len Weiterbildung, Familie & Beruf mit der Entwicklung von Arbeitszeitmodel-len und Modellen der Wiedereingliede-rung sowie Wissenschaft mit der Evalu-ierung und Darstellung der Möglichkeiten der wissenschaftlichen Betätigung nach dem Facharzt, wissenschaftlicher Tätig-keit außerhalb der Universitätsklinika und entsprechender Fördermöglichkei-ten.

Das Forum Mittelbau beteiligt sich eben-falls an der Studie der Strukturanalyse O & U vs. Allgemeine Chirurgie in Deutschland in Kooperation mit dem Jungen Forum und ist maßgeblich betei-ligt an der Entwicklung des Interpersonal Competence Kurses für Oberärzte – ICC3 der DGOU und Lufthansa Flight Training.

Die Gründungsmitglieder PD Dr. Richard Stange (Münster), der in den vergangen drei Jahren im nichtständigen Beirat der DGOU und als Vertreter der nichtselbst-

ständig Beschäftigten im geschäftsfüh-renden Vorstandssitzungen der DGOU tätig war und Prof. Dr. Mario Perl (Mur-nau), der bis 2015 in der Ausschusslei-tung des Jungen Forum O & U tätig war und nun im Nichtständigen Beirat der DGU fungiert, vertreten zunächst das Forum Mittelbau als ständiger Gast im geschäftsführenden Vorstand der DGOU.Das Forum Mittelbau O & U freut sich, neue Mitglieder aufzunehmen. Kollegin-nen und Kollegen sind herzlich aufgeru-fen, sich aktiv zu beteiligen. Vorausset-zung für eine Mitgliedschaft im Forum ist die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfall-chirurgie.

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PD Dr. Richard Stange,

-lungschirurgie, Univer-

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Prof. Dr. Mario Perl, BG-Unfallklinik Mur-nau, Allgemeine- und

Murnau

Mark Drexler · SchloßbergDavid Endell · DuisburgDr. Katja Hansen Dr. Philipp Hartmann · KronbergDr. Andreas Hecker Kai · GreifswaldDr. Frederik Verena Hundt · Bad BramstedtDr. Gabor Juhasz · Coswig-AnhaltDr. Gabriele Karanis · DreieichDr. Oliver Maak · Bonn

Felix Maßen MU Dr. Zdenek Miksik · HelmstedtDr. Axel Müller Dr. Ann-Kathrin Palilzsch Subash Jung Pandey Dr. Hristo Penev · BerlinDr. Ahmad Rashid · CoesfeldJulian-Dario Rembe · KölnDr. Markus Roidl · RegensburgDr. Mohammed · OberhausenDr. Erik · Köln

Sehmsdorf · GreifswaldYevgen Semenyuta · FreibergAndrei Slavici · Frankfurt am MainStefan Söllner · ErlangenJan Spieker · RietbergDr. Georg Stirner · BonnDr. Markus Vollmer · SalachDr. Carmen · Frankfurt am MainPatrick Zarembowicz · HeidelbergMarcel Ziegler · Pöcking

Neue Mitglieder

Die DGOU trauert um

Dr. Martin Opitz - Hessisch Lichtenau

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Gesellschaft für Extremitäten-verlängerung und -rekonstruktion (GEVR) – Jahresbericht 2015Prof. Dr. Dr. Rainer Baumgart

Die Gesellschaft für Extremitätenverlän-gerung und -rekonstruktion (GEVR) hat sich nach ihrer Umbenennung (vormals ASAMI Deutschland) und mit ihrer neuen Satzung in dem vergangenen Jahr weiter konsolidiert und neun neue Mitglieder aufgenommen, so dass die Zahl nun auf über 60 Mitglieder angestiegen ist. Nach Dr. Johannes Correll wurde jetzt auch Prof. Dr. Wolf Strecker, der im vergange-nen Jahr in seinen verdienten Ruhestand gegangen ist, zum Ehrenmitglied unserer Gesellschaft ernannt.

17. Deformitätenkurs der GEVR

Im vergangenen Jahr veranstaltete die GEVR den 17. Kurs zur Analyse und Kor-rektur von Beindeformitäten vom 25.–27. Juni auf Schloss Haigerloch bei Stutt-gart. Gemäß einem Vorstandsbeschluss werden für diese Veranstaltungen für junge Kollegen/innen aber gleicherma-ßen auch für „Erfahrene“, bei denen die praktische Wissensvermittlung ganz im Vordergrund steht, immer in sich ge-schlossene Lokalitäten gewählt, um den Teilnehmern auch nach dem offiziellen Programm noch ein abwechslungsrei-ches Beisammensein mit viel Zeit für Diskussionen zu bieten, was auch dieses Mal wieder ein voller Erfolg war. In be-währter Weise wurde unter der wissen-schaftlichen Leitung von PD Dr. Peter

Keppler, der seit Beginn dieser Kurse maßgeblich die Inhalte erarbeitet hat, Grundlagenwissen und viele praktische Tipps von Experten auf dem Gebiet der Extremitätenchirurgie vermittelt. Er-gänzt wurde die Veranstaltung, wie in jedem Jahr unterstützt durch die Indust-rie, mit Bonelabs, die es den Teilneh-mern ermöglichten, die theoretisch er-lernten Korrekturen auch praktisch zu erproben. Besonderheit der alljährlich stattfindenden Deformitätenkurse ist die limitierte Teilnehmerzahl, was unge-hinderte, konstruktive Diskussionen er-möglicht, so dass am Ende keine Fragen offen bleiben. Ein besonderes Erlebnis war auch der abendliche Besuch des Atomkellers, in dem während der NS-Zeit Wissenschaftler wie Werner Hei-senberg in einer Felsenhöhle an der Nut-zung der Kernenergie experimentierten. In diesem Jahr wird der 18. Deformitä-tenkurs vom 23.–25. Juni auf Schloss Tremsbüttel bei Hamburg stattfinden. Die Programmgestaltung, organisiert von Dr. Rolf Burghardt, beinhaltet auch als Gastredner Dr. Dror Paley, der in Bal-timore den renommierten Internationa-len Deformitäten Kurs initiiert und lang-jährig geleitet hat.

XI. Jahreskongress der GEVR

Der XI. Jahreskongress der Gesellschaft für Extremitätenverlängerung und -re-konstruktion fand im vergangenen Jahr vom 25.–26. September in Bochum statt. Bei dieser Veranstaltung steht der wis-senschaftliche Austausch im deutsch-sprachigen Raum im Vordergrund. Unter der Leitung des Kongresspräsidenten PD Dr. Dominik Seybold wurden alle As-pekte rund um Knochendefekte thema-tisiert. Die Veranstaltung wurde von rund 100 Teilnehmern besucht, darun-ter auch Kollegen aus Österreich und der Schweiz. Am 20. Oktober fand im Rah-men des DKOU in Berlin am Tag der Sek-tionen erneut eine wissenschaftliche

Sitzung unserer Gesellschaft, diesmal ebenfalls zu dem Thema „Behandlungs-optionen bei langstreckigen Knochende-fekten nach Trauma und Tumorresektion“ statt. Im Vergleich zum Vorjahr, wo die Resonanz aufgrund der sehr speziellen Thematik „Extremitätenverlängerung und Achsenkorrekturen bei Kleinwuchs – wann und wie?“ nicht ganz so groß war, fand die Veranstaltung jetzt wieder deutlich mehr Interesse. Die Vorträge deckten das gesamte Spektrum von der kindlichen, kongenitalen Tibiapseudar-throse über den posttraumatischen Knochendefekt bis hin zu neuen Kon-zepten bei der Defektbehandlung nach Tumorresektion ab. In diesem Jahr be-fasst sich die GEVR in Berlin mit konge-nitalen Deformitäten und thematisieren Beinverlängerungen und Achsenkorrek-turen bei Kindern.

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Prof. Dr. Dr. R. Baumgart

Leiter des ZEM-GermanyNymphenburger Str. 1

XI. Jahreskongress der GEVR in Bochum

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17. Deformitätenkurs auf Schloss Haigerloch

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Das Junge Forum O & U unterstützt das Bündnis Junge ÄrzteEin interdisziplinäres Bündnis junger Ärztinnen und ÄrzteDr. Anna-Katharina Doepfer, Dr. David Merschin, Dr. Manuel Mutschler

Das Bündnis JUNGE ÄRZTE (BJÄ) ist ein interdisziplinärer, verbands- und fachge-sellschafts-übergreifender Zusammen-schluss der Vertreter der jungen Ärzte (Assistenzärzte/innen und jungen Fach-ärzte/innen) aus aktuell 18 Verbänden und Fachgesellschaften. Im November 2013 wurde das Bündnis JUNGE ÄRZTE in Berlin gegründet. Sie setzen sich gemein-sam dafür ein, dass sowohl die Patienten-versorgung als auch die Berufs- und Ar-beitsbedingungen verbessert und nach modernen und ethischen Gesichtspunk-ten gestaltet werden. Es sollen Berufsbe-dingungen für eine Medizin der Zukunft gestaltet werden. Das Bündnis JUNGE ÄRZTE versteht sich als Ansprechpartner für aktuelle Entwicklungen, um fachge-bietsübergreifend die Qualität der ärztli-chen Weiterbildung und damit die zu-künftige Basis einer hochwertigen Patientenversorgung zu optimieren. Das Bündnis JUNGE ÄRZTE möchte aktiv die Interessen der jungen Ärzte/innen ge-sundheitspolitisch vertreten.

Veröffentlichungen und Veranstaltungen

Das Bündnis JUNGE ÄRZTE hat seit der Gründung insgesamt zwei Positionspa-piere veröffentlicht und sich damit zu ei-nigen kritischen Themen geäußert.

Im ersten Positionspapier über „Arbeits-verdichtung im deutschen Gesundheits-system“ nimmt das Bündnis Stellung zu der zunehmenden Ökonomisierung in der Medizin. Im Positionspapier „Junge Ärzte wollen forschen – gegen den At-traktivitätsverlust der akademischen Forschung“ wird eine Optimierung der Forschungsbedingungen für Ärzte/innen gefordert.

Im Rahmen eines Symposiums am 20. April 2015 zusammen mit dem Marbur-ger Bund zum Thema „Deutschland wird älter – Was tun, damit die Ärzte nicht ausgehen?“ wurden die “Berliner The-sen” formuliert: Junge Ärztinnen und Ärzte fordern eine hochwertige Weiter-bildung um eine Spitzenmedizin zu er-möglichen und möchten die Zukunft ak-tiv mitgestalten. Auch setzen sich die jungen Kollegen für die Forschung und weniger Bürokratie ein.

Hauptstadtkongress

Zusätzlich erfolgte eine aktive Teilnahme des Bündnis JUNGE ÄRZTE am Haupt-stadtkongress am 12. Juni 2015 mit ei-nem Vortrag über “Weiterbildung – Wunsch und Wirklichkeit“.

Aktuell plant das Bündnis JUNGE ÄRZTE ein Symposium im Rahmenprogramm des Deutschen Ärztetages 2016 in Ham-burg. Es ist eine Podiumsdiskussion zu folgenden Themen vorgesehen: „Arbeits-verdichtung“, „Forschung in der Medizin“ und „Familie und Beruf“.

Das Junge Forum O & U ist bereits seit der Gründung des Bündnis JUNGE ÄRZTE Mitglied. Um die Interessen der chirurgi-schen Fächer und insbesondere von Or-thopädie und Unfallchirurgie weiter zu stärken, wird das Junge Forum O & U im kommenden Jahr eine aktive Rolle ein-nehmen. Dr. Anna-Katharina Doepfer wurde als ständige Vertreterin innerhalb des Bündnis JUNGE ÄRZTE ernannt. Eines der großen Ziele des Jungen Forums ist seit seiner Gründung die Verbesserung der Weiterbildungsbedingungen von jun-gen Orthopäden und Unfallchirurgen.

Das Junge Forum arbeitet aktiv und kons-truktiv im Ausschuss „Fort- und Weiter-bildung der DGOU“ mit. In Zeiten sich ändernder Ansprüche an die ärztliche Tätigkeit ist in den letzten Jahren auch viel Bewegung in die Diskussion um die Berufs- und Lebenseinstellung der Wei-terbildungsassistenten aller klinischen Fächer gekommen. Da verschiedenste Themen die anderen chirurgischen Fach-disziplinen offenbar in ähnlichem Maß betreffen, erscheint es sinnvoll, die Ge-meinsamkeiten herauszustellen und Kräfte der einzelnen Fachgesellschaften zu bündeln.

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Dr. Anna-Katharina Doepfer

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Dr. David Merschin

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Dr. Manuel Mutschler

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Aus den VerbändenAus den Verbänden

Von der DIVS zum Fachbeirat der Deutschen SchmerzgesellschaftDr. Fritjof Bock

Am 14. Juni 1995 wurde die DIVS als Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Schmerztherapie in Frankfurt am Main ins Leben gerufen. Von der Grün-dung an dabei war die DGOOC, vertreten durch die Sektion 12 der DGOCC, der IGOST. Zweck der DIVS war es, eine inter-disziplinäre Kooperation zwischen den Fachgesellschaften im Bereich der Schmerztherapie zu etablieren und voran-zutreiben sowie bei den Landesärzte- und der Bundesärztekammer die Schmerzthe-rapie interdisziplinär zu vertreten. Darü-ber hinaus sollte die Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Gesell-schaften vertieft, die fachübergreifende Schmerzforschung sowie die Aus-, Wei-ter- und Fortbildung gefördert, gemeinsa-me Leitlinien zur Diagnostik und Therapie entwickelt und die Belange der interdiszi-plinären Schmerztherapie gegenüber Be-hörden, Körperschaften und anderen Ver-einigungen vertreten werden. Dies ist über viele Jahre gelungen, die Zusammen-arbeit mit der AWMF hat gut funktioniert und viele Leitlinien rund um die Schmerz-therapie wurden interdisziplinär erarbei-tet und konsentiert. Die Änderungen der Musterweiterbildungsordnung, soweit es die Schmerztherapie betraf, lagen im Auf-gabengebiet der DIVS.

Für die DGOOC möchte ich an dieser Stelle zwei Namen stellvertretend her-ausstellen. Zum Einen war von Anfang an Prof. Dr. Marcus Schiltenwolf dabei, der an der Entwicklung vieler Leitlinien beteiligt war und der DIVS als Vor-standsmitglied diente. Als Zweiten möchte ich Dr. Martin Strohmeier, nie-dergelassener Orthopäde aus Ravens-burg, von 1993 bis 2003 Präsident der IGOST, erwähnen. Er vertrat die Interes-sen der DGOOC und gehörte dem Vor-stand der DIVS an. Wie viele Leser wis-sen, hat in den letzten Jahren eine Leitlinien-Inflation stattgefunden, im-mer schneller und umfassender sollten hochrangige S3 Leitlinien von den wis-senschaftlichen Gesellschaften erstellt werden. Die AWMF leitete diese Aufträ-ge nur zu gerne an ihre Mitgliedsgesell-

schaften weiter und die Schmerzthera-pie blieb davon nicht verschont. Ergebnis war, dass sich kaum noch Menschen fan-den, die neben ihren beruflichen Aufga-ben zusätzlich ehrenamtliche innerhalb der DIVS wahrnehmen konnten. So kam es, dass die eine oder andere Leitlinie nicht termingerecht bearbeitet und kon-sentiert werden konnte, und es mussten zwangsläufig die Erarbeitung der Leitli-nien an Partner abgegeben werden. Im-mer häufiger ist die Deutsche Schmerz-gesellschaft, ehemals als DGSS auch Gründungsmitglied der DIVS, hilfreich eingesprungen und hat Leitlinien mit schmerztherapeutischem Inhalt fertig-gestellt.

Bündelung der Käfte

Eine Expertengruppe hat sich daher Gedanken gemacht, wie eine bessere Bün-delung der Kräfte möglich ist. Dazu wur-den viele Szenarien diskutiert, durchge-spielt, verworfen und wieder aufs Neue geplant. Letztendlich kristallisiert sich der Fachbeirat heraus. Um diesen zu etablie-ren war eine umfangreiche Satzungsände-rung der Deutschen Schmerzgesellschaft notwendig geworden. Schon zur Mitglie-derversammlung 2013 in Mannheim wurde eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Schmerzgesellschaft angeregt. Zur Mitgliederversammlung der DIVS 2014 in Hamburg waren nur noch wenige Mitgliedsgesellschaften anwesend und es wurde aus den anwesenden Mandatsträ-gern ein neuer Vorstand gewählt. Der neue Präsident wurde Prof. Dr. med. Toni Graf-Baumann. Schon bei seinem Antritt hat er seinen Auftrag so verstanden, die DIVS als interdisziplinäre, unabhängige Institution als Fachbeirat auf im Präsidi-um der Deutschen Schmerzgesellschaft zu platzieren.

Parallel hat die Deutsche Schmerzgesell-schaft ihre Satzung geändert. Alle Mit-gliedsgesellschaften wurden über die Möglichkeit als wissenschaftliche Fach-gesellschaft Mitglied im Fachbeirat zu werden, informiert.

DGOOC vollwertiges Mitglied

Im September 2015, anlässlich des 2. Na-tionalen Schmerzforums in Berlin fand die konstitutionierende Sitzung des Fach-beirates statt, an dem ich die Ehre hatte als Mandatsträger der DGOOC teilzuneh-men. Aus den Reihen der Anwesenden wurden die Vertreter gewählt. Die Wahl des Sprechers fiel auf Prof. Wolfgang Koppert, DGAI, zum Vertreter wurde Prof. Thomas Tölle, DGN, gewählt. Der Sprecher des Fachbeirates hat satzungs-gemäß einen Sitz im Präsidium der Deut-schen Schmerzgesellschaft. Im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung der DIVS im Oktober 2015 in Mannheim wurde dann endgültig die Auflösung der DIVS einstimmig beschlossen; gleichzei-tig wurde allen DIVS Mitgliedsgesell-schaften die Kündigung der DIVS Mit-gliedschaft empfohlen sowie der Eintritt in den Fachbeirat. Die DGOOC hat noch im Herbst 2015 beide Schritte vollzogen und ist nun vollwertiges Mitglied im Fachbeirat. Die DGOOC zählt neben der DGAI zu den größten Mitgliedsgesell-schaften und kann an dieser Stelle ihren Einfluss in der Schmerzmedizin in Deutschland geltend machen.

Gerade in Fragen der Zukunft, wie die Dis-kussion um einen neuen Facharzt für Schmerzmedizin, Änderung der Weiter-bildungsordnung, Fachkunde Schmerz-medizin, Schmerzmedizin im Fachgebiet braucht es eine starke DGOOC mit ge-wichtiger Stimme im Fachbeirat. Mir wur-de das Mandat anvertraut, die Interessen der DGOOC zu vertreten. Die erste ordent-liche Fachbeiratssitzung fand am 19.2. in Berlin statt, die Arbeit geht weiter.

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Dr. Fritjof BockSchatzmeister IGOST

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Aus den VerbändenAus den Verbänden

Bericht DGOOC-AG 11: ImplantatunverträglichkeitProf. Dr. Alexander Schuh

Am 20.10.2015 fand die Sitzung der AG 11 in Berlin statt. Die Mitgliederversamm-lung hat beschlossen, dass angesichts der hohen Relevanz des Themas „Implanta-tunverträglichkeit“, sich die AG 11 noch weiter öffnen wird. Es werden wieder 2 Sitzungen pro Jahr stattfinden. In Baden-Baden soll im Rahmen der Sitzung ein of-fenes Forum für Falldarstellungen ge-schaffen werden, in Berlin wird es eine öffentliche Mitgliederversammlung ge-ben. Es sollen aktiv neue Mitglieder ange-worben werden. Das Problem „Implantat und Allergie“ bzw „Implantatunverträg-lichkeit“ wurde erstmals im deutschspra-chigen Wissenschaftsraum umfassend bearbeitet. Während in früheren Jahren dieses Problem im angloamerikanischen Sprachraum als „German disease“ bei in-ternationalen Kongressen in den USA be-zeichnet wurde, ist dieses Krankheitsbild mittlerweile nicht nur in Deutschland bzw. Europa umfassend erforscht worden; die „German disease“ ist in Amerika ange-kommen, mehrere Arbeitsgruppen in den USA beschäftigen sich intensiv mit der Allergieproblematik bzw. Implantatun-verträglichkeitsproblematik.

Zusammenschluss der Register

Durch den geplanten Zusammenschluss des Endoprothesenregister Deutschland mit dem National Joint Registry in Groß-britannien wird das weltweit größte Im-plantatregister geschaffen. Die AG 11 wird nochmals versuchen, beim ERPD als Wechselgrund das Item „Allergie“ zu eta-blieren. Durch das riesige Implantatregis-ter wird es zu neuen, noch schnelleren Er-kenntnissen kommen, auch in Hinblick auf die Implantatunverträglichkeit. Das Thema Implantatunverträglichkeit und Allergie bei Gutachtenaufträgen und Prü-fungen beim MDK – Niedersachsen – ist zahlenmäßig rückläufig, ein Grund mag darin liegen, dass durch die Aktivitäten

der AG11 die Operateure sensibilisiert wurden und konsequent die Patienten da-rüber aufklären.

An weiteren Aktivitäten der AG 11 ist so-wohl eine deutschsprachige, als auch englischsprachige Übersichtsarbeit zum Thema „Was ist Allergie“ geplant.

Konsensuskonferenz

Um eine einhellige Meinung zum Thema „Implantatunverträglichkeit“ im deut-sprachigen Raum zu schaffen, soll zeitnah eine Konsensuskonferenz stattfinden.

2015 haben Prof. Krenn, Prof. Thomas und Prof. Thomsen die aktuelle Fassung der „Histopathologischen Differentialdia-gnostik bei Implantatunverträglichkeit“ herausgegeben. Bei der Fragestellung einer Implantatunverträglichkeit als Ursache für ein Endoprothesenversagen ist die Neosynovialis / periprothetische Membran gemäß der erweiterten Kon-sensus-Klassifikation zu klassifizieren, die Partikel-Charakterisierung erfolg ge-mäß des Partikel-Algorithmus und des Partikel-Score. Gewebeproben sollten standardisiert entnommen werden. Da bislang keine beweisenden zellulä-ren / geweblichen Marker einer pathoge-nen Implantat-allergischen Reaktion für das Endoprothesenversagen definiert sind und die funktionellen, pathogeneti-schen Zusammenhänge ungeklärt sind, muss diese Diagnose im Kontext von his-topathologischen, dermatologischen, all-ergologischen, mikrobiologischen und klinischen Befunden gestellt werden. Wichtig ist die Differentialdiagnostik, die dem Operateur den weiteren Weg aufzei-gen kann. Da die pathologischen Ausprä-gungen in den verschiedenen Komparti-menten unterschiedlich differenziert sind, sollten Gewebsproben an folgenden Orten entnommen werden:

1. „Prothesen-nah“ (Neosynovialis/Peri-prothetische Membran)

2. „Prothesen-fern“ (Neosynovialis/Peri-prothetische Membran)

3. „Ossäres Gewebe Prothesen-nah“(fakultativ)

Bei arthroskopischen Gewebsentnahmen vor späteren Revisionseingriffen sollten 3-6 Proben mit einem Gesamtproben-durchmesser von mindestens 0,5 cm ent-nommen werden. Je größer die Gewebs-probe ist, desto aussagekräftiger ist die histopathologische Diagnostik. Für die Allergiediagnostik wird eine Kombinati-on aus Epikutantest und histopathologi-scher Diagnostik empfohlen. Die Ergeb-nisse des Epikutantests sind allerdings nur teilweise auf die periimplantäre Situ-ation und histopatholgische/zelluläre Marker für Implantatallergie/Implanta-tunverträglichkeit sind noch nicht klar definiert. So sollte eine Kombination von Diagnostikschritten durchgeführt wer-den. Der Lymphozytentransformations-test (LTT) dient dabei wegen unzurei-chender klinischer Evaluierung eher wissenschaftlichen Fragestellungen.

Details

Weitere Details sind auf der Website der AG11 dem Volltext zu entnehmen: http://dgooc.de/images/stories/003_gremien/ag_11/Histopathologische_Differential-diagnostik_bei_Implantatunvertraeglich-keit.pdf

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Prof. Dr. Alexander SchuhSchriftführer der AG 11 Implantatunverträgli-chkeit

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Aus den Verbänden

Neue MitgliederFolgende Personen haben einen Antrag auf Mitgliedschaft in der DGOOC gestellt. Laut Satzung der DGOOC § 5 Abs. 2 können Einsprüche gegen die Aufnahme bis zu vier Wochen nach der Bekanntgabe (in den O & U Mitteilungen und Nachrichten) mit eingehender schriftlicher Begründung beim Generalsekretär geltend gemacht werden.

PD Dr. Marcel Betsch · AachenDr. Anna-Katharina Doepfer · Dr. Stephan Elenz · Dr. Alexander Kahle · Dr. Christos Koukos · EssenDavid Merschin ·

Dr. Wolfgang Mühlhan · Matthias · Sebastian Schweda · DüsseldorfPD Dr. Alexander Simon Spiro · PinnebergDr. Henning Tretow · MünsterDr. Markus Vollmer · Salach

Die DGOOC trauert um ihre verstorbenen Mitglieder

Prof. Dr. Carl Crasselt - DresdenProf. Dr. Hanns Hofer – Salzburg/ Österreich

Dr. Kurt Sagner . Esslingen

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Aus den Verbänden

Arbeitsbericht der AG Fuß der DGUProf. Dr. Stefan Rammelt, Dresden, PD Dr. Sabine Ochman, Münster

Die AG Fuß der DGU ist innerhalb der Deutschen Assoziation für Fuß und Sprunggelenk (D. A. F.) als Sektion der DGOU und DGOOC insbesondere für die traumatologischen Belange an Fuß und Sprunggelenk sowie klinische Multicen-ter-Studien zuständig. Eine erste Studie zur dreidimensionalen Darstellung der Syndesmosenreposition bei Sprungge-lenkfrakturen unter der Leitung von Dr. Jens Geerling (Hannover) wird im Heft 14 / 2 der Zeitschrift „Fuß & Sprungge-lenk“ im Frühjahr 2016 publiziert.

Die Mitglieder der AG Fuß waren im ver-gangenen Jahr wieder auf verschiedenen Feldern mit eingeladenen und einge-reichten Beiträgen aktiv, so beim DKOU, dem D. A. F.-Jahreskongress in Bayreuth, dem AOFAS (American Orthopaedic Foot & Ankle Society) Summer Meeting in Long Beach (CA, USA), dem EFORT-Kon-gress in Prag, sowie den Kursen der D. A. F., der DGOOC, des BDC und der AO. Im Oktober 2015 fand traditionsgemäß der Dresdner AO-Fußkurs statt. Dieser fügte sich in die seit 2011 bestehende Eu-ropäische Master-Kursreihe als „AOTrau-ma Europe Masters Course – Foot & Ankle with Anatomical Specimens“ ein. Er wur-de von Prof. Stefan Rammelt gemeinsam mit PD Mathieu Assal aus Genf ausge-richtet und vereinte eine internationale Faculty.

Im Anschluss daran fand ein besonderes, eintägiges AOTrauma Europe Seminar zum Thema „Foot & Ankle Reconstruc-tion“ statt. Dieses Seminar war dem Wir-

ken des langjährigen Direktors der Dresdner AO-Fußkurse und Gründers der AG Fuß, Prof. Hans Zwipp, gewidmet. Zu diesem Anlass fanden sich neben der Eu-ropäischen Faculty auch die Mitglieder der AO Foot & Ankle Expert Group aus Übersee ein. Neben den internationalen Referenten und Kursteilnehmern aus fünf Kontinenten waren sowohl Prof. Hans Zwipp als auch sein Nachfolger im Amt des Ärztlichen Direktors des Universi-tätsCentrums für Orthopädie und Unfall-chirurgie am Universitätsklinikum Dres-den, Prof. Klaus-Dieter Schaser, mit Beiträgen vertreten.

Prof. Stefan Rammelt wurde für die Peri-ode 2015–2017 in die AO Foot & Ankle Education Task Force berufen. Diese ist verantwortlich für die Erstellung einheit-licher Curricula für die weltweit stattfin-denden Fußkurse der AOTrauma. Der Task Force gehören weiterhin Leslie Gru-jic (Sydney, Australien), Marcos Sakaki (Sao Paulo, Brasilien) und demnächst Mandeep Dhillon (Chandigahr, Indien) an.

Im Rahmen des EFAS (European Foot & Ankle Society) Advanced Symposium zum Thema „Difficult scenarios and con-troversies“ in Genua im Dezember 2015 konnten wir eine rege Präsenz und Aktivität unserer Mitglieder verzeichnen. Insbesondere wurde das international sehr gut besuchte Symposium durch un-ser langjähriges Mitglied Professor Mar-tinus Richter als Präsidenten der EFAS geleitet. Unter seiner Präsidentschaft fin-

det im Juni 2016 in Berlin der Kongress Foot International 2016 statt. Bei Foot In-ternational 2016 sind erstmals drei wis-senschaftliche Fachgesellschaften einge-bunden: die Europäische Fußgesellschaft (EFAS), die Deutsche Fußgesellschaft (D. A. F.) und die Internationale Gesell-schaft für Biomechanik and Fuß und Sprunggelenk (iFAB – International Foot and Ankle Biomechanis Society). Mit EFAS und D. A. F. sind dies zwei klinisch orientierte Fachgesellschaften und mit der iFAB eine auf biomechanische Grund-lagenforschung orientierte Gesellschaft. Ziel des kombinierten Kongresses ist, die aktuellen Erkenntnisse aus biomechani-scher Grundlagenforschung und klini-scher Forschung zu präsentieren und ei-nen Erfahrungsaustausch zwischen Grundlagenforschern und Klinikern zu ermöglichen. Dieses Kongressformat wird erstmals auf diese Weise durchge-führt.

Wer Interesse an der aktiven Mitarbeit in der AG Fuß hat, kann sich jederzeit gerne per formloser Email an einen der beiden Unterzeichnenden wenden ([email protected] oder [email protected]).

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Prof. Dr. Stefan Rammelt, Dresden

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PD Dr. Sabine Ochman, Münster

Logo des Foot International 2016 in Berlin.

Die Faculty des AOTrauma Europe Masters Course in Dresden bei der ana-tomischen Präparation (v. l. n. r): Matej Andolj-sek (Jese nice, Slowenien), Tim Schepers (Amster-dam, Niederlande), Mathi-eu Assal (Genf, Schweiz), Panagiotis Symeonidis (Thessaloniki, Griechen-land), Stefan Rammelt (Dresden).

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AG EKTC – ein Update 2016Prof. Dr. Benedikt Friemert

Seit dem letzten Update vom Februar 2015 hat sich wieder einiges in der AG EKTC entwickelt, was es nun zu berichten gilt. Zunächst aber ein paar persönliche Zeilen:

Durch die Anschläge von Paris ist uns schmerzlich in Erinnerung gerufen wor-den, wie verletzlich unsere offenen euro-päischen Gesellschaften gegenüber dem Terrorismus sind. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, solange wir uns nicht durch solche Anschläge in geschlossene Gesellschaften zwingen lassen. Natürlich ist Vorsorge zu treffen, um solche Atten-tate zu verhindern. Dieses erfolgt auch in allen Bereichen wie den Sicherheitsorga-nen, der internationalen Zusammenar-beit und auch dem medizinischen Sys-tem, wie z. B. hier in Deutschland durch die (Weiter -) Entwicklung des Trauma-netzwerkes. Aber nach meiner Auffas-sung ist auch eine persönliche Vorsorge zu treffen, gerade für uns Unfallchirur-gen. Wir müssen uns fragen, sind wir auf die Herausforderungen, die solche Ter-rorattentate mit sich bringen, fachlich gut vorbereitet. Was wissen wir über die Behandlung von Schuss- und Sprengver-letzungen? Ist mir das Vorgehen nach DCS-Prinzipien im Rahmen eines Mas-senanfalls vertraut? Habe ich mich schon mal mit der Frage beschäftigt, im Rah-men eines MANV keine individualmedi-zinischen Versorgungen und Entschei-dungen mehr durchführen zu können? Bin ich (noch) in der Lage bei reduzierten Ressourcen auch über meine tägliche Routine hinaus operativ tätig werden zu können (Stichwort „Stop the bleeding“) und habe ich den Mut dazu? Bin ich be-reit für die Klinik auch außerhalb des Dienstes erreichbar zu sein, um im Fall der Fälle helfen zu können? Dies sind nur ein paar Fragen, die sich jeder von uns Unfallchirurgen stellen sollte. Nach mei-ner Auffassung fängt hier die Gesund-heitsvorsorge bei der persönlichen Vor-bereitung an.

Zur Arbeit der AG

Wir haben zwei Arbeitssitzungen in Frankfurt durchgeführt. Im Juli 2015 eine Arbeitssitzung zum Thema „Neue WBO“

und im November eine zum Thema „MANV (Klinik) und KH-Alarmplanung“.

Neue WBO

Im Rahmen der „WBO“ Sitzung ging es darum zu diskutieren, die Weiterbildung zum speziellen Unfallchirurgen dahinge-hend zu optimieren und weiter zu entwi-ckeln, dass verlorengegangene, aber doch essentielle Inhalte wieder in die Weiter-bildung reintegriert werden bzw. auch z. B. Op-Zahlen wieder so angehobenwerden, dass auch eine Kompetenz ent-stehen kann. Der Traumatologe soll das Trauma in seiner Gesamtheit abdecken und verstehen können, so die einhellige Meinung der Sitzungsteilnehmer. „Stop the bleeding“ ist der rote Leitfaden, um den sich die Diskussionen drehten, aber auch um die konservative Behandlung ei-nes Traumabauches, da diese Patienten in der Regel auf unfallchirurgischen Statio-nen liegen. Es bleibt weiterhin unser Selbstverständnis, der „Kümmerer des traumatisierten Patienten“ zu sein. Ins-besondere die Höhlenkompetenz spielt hier eine zentrale Rolle. Einig waren wir uns auch, dass sich alle notwendigen In-halte nicht nur im Rahmen einer wie auch immer festgelegten WB-Zeit gelehrt werden können, sondern dass hierzu auch ein Kurskurrikulum zusammenge-stellt werden muss, was im Rahmen der AG Arbeit zusammengestellt und entwi-ckelt werden soll. Wir wollen dazu auf bestehende Kurse soweit wie möglich zu-rückgreifen. Leider sind uns in der weite-ren konkreten Entwicklung eines Vor-schlages noch die Hände gebunden, weil in den Gremien, insbesondere denen der Ärztekammern, wichtige Entscheidun-gen noch nicht getroffen sind, die uns die Rahmenbedingungen vorgeben.

MANV und Krankenhausalarmplanung

Im Rahmen der MANV Sitzung wurden verschiedene Teilaspekte der Planung und Vorbereitung aus Kliniksicht bear-beitet. U. a. wurde darüber diskutiert, wie man es erreichen könnte, dass die Kliniken nicht nur Alarmpläne erstellen, sondern diese auch beüben. Eine Mög-lichkeit wäre, die Vorlage eines MANV-

Plans für die Zertifizierung bzw. Rezerti-fizierung als Traumazentrum obligat zu fordern und zu überprüfen, wie auch festzulegen, wie oft im Zertifizierungs-zeitraum eine Übung durchgeführt wer-den sollte. Insbesondere legen wir Wert darauf, die Übung nicht nur bis zum Schockraum durchzuführen, sondern den innerklinischen Anteil eines MANV ebenfalls zu beüben. Zudem sei eine Aufnahme dieses Themas wie auch die der Katastrophenvorsorge ins Weißbuch sicher sinnvoll und dringend notwendig.

Wesentlich aus unserer Sicht ist auch, dass innerklinische Schlüsselpositionen der Traumaversorgung im MANV Plan chirurgisch besetzt werden müssen. De-fizite bestehen hier weiterhin in der Kommunikation zwischen Präklinik und Klinik. Hier sollten Begriffe und Bezeich-nungen angeglichen werden, um Miß-verständnisse zu vermeiden. Zudem wurde die Nutzung einer Verletztenan-hängekarte diskutiert, die in der Präkli-nik sehr verbreitet genutzt wird. Der In-halt als auch die Farbgebung sollte deutschlandweit vereinheitlicht wer-den. Auch die Farbgebung dieser Karten ist den meisten (auch ungeübten) Nut-zern schnell klar.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstellt ge-rade einen Grundplan für die Organisati-on des MANV bzw. einen Musterkran-kenhausalarmplan. Teile davon sollen durch die Deutsche Gesellschaft für Un-fallchirurgie und hier insbesondere von der AG EKTC bearbeitet werden. Geplant ist eine Fertigstellung Ende 2016 bis An-fang 2017.

Sachstand zum Schuss-und Explosionsre-gister (S Ex Reg)

Nicht zuletzt durch die in der jüngeren Vergangenheit erfolgten terroristischen Attentate (Paris ausschließlich Schuss-verletzungen) und die neu hinzugekom-menen Krisenherde z. B. in der Ukraine, Syrien oder dem Irak ist die Behandlung von Schuss- und Explosionsverletzungen in den Fokus der Öffentlichkeit und der Fachgesellschaften gerückt.

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Daten aus Deutschland, die es erlauben, Behandlungsempfehlungen auszuspre-chen, die Erfordernisse für die Ausbil-dung des operativen Nachwuchses zu definieren oder aber die Inzidenz von Komplikationen durch multiresistente Keime in Abhängigkeit vom Entstehungs-ort und Mechanismus einer Schuss- und Explosionsverletzung dokumentieren, sind nicht vorhanden und daher drin-gend erforderlich. Das Konzept und die medizinische Notwendigkeit eines sol-chen Registers, als auch die Möglichkei-ten und Grenzen wurden mehrfach im Vorfeld auf Arbeitssitzungen der NIS und der AG EKTC vor- und zur Diskussion ge-stellt. Entsprechend dieser Diskussionen wurde eine Access-basierte Datenbank entwickelt.

In den vergangenen zwei Jahren wurde ein Register unter der Federführung von Axel Franke und Dan Bieler erarbeitet und etabliert. Sie haben zunächst die seit 2004 behandelten Schuss- und Explosi-onsverletzungen aus dem Bundeswehr-zentralkrankenhaus Koblenz dort einge-geben (aktuell N = 180, erste Ergebnisse liegen vor). Zielsetzung des Registers ist es epidemiologische Daten zur Genese, Art und Lokalisation dieser Verletzungs-entität zu sammeln.

Durch die Dokumentation und Erfassung der operativen Versorgung und Nachbe-handlung, die Erfassung von Kontamina-tion, Besiedlung und lokaler oder syste-mischer Infektion mit gegebenenfalls multiresistenten Keimen, aber auch einer Outcome-Analyse bezüglich Funktion und wieder erlangter Lebensqualität nach Abschluss der Behandlung, können nun in einem ersten Schritt retrospektiv Aussagen über die Erfordernisse der ope-rativen Therapie und die erreichten Be-handlungsergebnisse gemacht werden.

Im nächsten Schritt gilt es in Zusammen-arbeit von DGU, NIS, AKUT und der AG EKTC die Datenbank online für die retro-spektive Eingabe von Schuss- und Explo-sionsverletzten an anderen Zentren oder durch z. B. NGO’s zugänglich zu machen.

So wird es ermöglicht, die beobachtete Kohorte schrittweise zu vergrößern und

gleichzeitig Unterschiede bei der Versor-gung und im Behandlungsergebnis zwi-schen zivil und militärisch, in- und aus-ländisch Verletzten und Versorgten zu untersuchen.

Zusätzlich müssen über die bestehende Kooperation von DGU, NIS, AKUT und der AG EKTC jetzt die Programmierung und Implementierung eines fakultativ zusätz-lichen Bogens im Traumaregister der DGU in Angriff genommen werden. Die-ser spezifisch aktivierte und freigeschalte Bogen erfasst, wenn ein Verletzter mit einer Schuss- oder Explosionsverletzung im Schockraum behandelt wird, dann prospektiv Daten und Behandlungser-gebnisse. So schaffen wir die Vorausset-zungen für eine prospektive Längs-schnittstudie über die Behandlung und das Outcome von Schuss- und Explosi-onsverletzungen in Deutschland.

Planung NGO Kongress

Um eine Möglichkeit des fachlichen Aus-tausches zur Behandlung von Schuss- und Explosionsverletzungen und ande-ren typischen Verletzungen nach Katastrophen oder kriegerischen Ausein-andersetzungen zu bieten, planen wir ein Symposium zum Thema „Aktuelle Be-handlung von Verletzungen durch Krie-gerische Konflikte, Terroranschläge und Naturkatastrophen bei GO’s und NGO’s“.

Ziel ist es hier, neben der Möglichkeit an-hand dokumentierter Fälle einfache aber zielführende Therapiekonzepte unter den Bedingungen eingeschränkter Res-sourcen vorzustellen, epidemiologische Daten zu einzelnen Szenarien zu erfassen und zentrale Ausbildungsinhalte zu defi-nieren.

Alle GO’s und NGO’s, die in der Behand-lung dieser Verletzungen erfahren und betroffen sind, haben zum Teil ganz un-terschiedliche wertvolle Erfahrungen. Ein produktiver Dialog kommt trotzdem nicht immer leicht in Fahrt. Wir möchten mit dieser Veranstaltung über zwei Tage eine Plattform schaffen, wo in unge-zwungenem Rahmen, kollegial und wis-senschaftlich aus „Sicht des Verletzten unter den Bedingungen eingeschränkter

Ressourcen“ die aktuellen Essentials der Behandlung erarbeitet werden können. Merken Sie den Termin auf dem Deut-schen Chirurgenkongress 2017 (25.–28.4.2017, München) vor – wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Mitarbeit.

„Katastrophen Eingreiftruppe“

Da wir in Deutschland glücklicherweise bisher von großen Unglücken und Terror-anschlägen verschont geblieben sind ha-ben die Aktivitäten der AG EKTC eher ei-nen vorbereitenden Charakter. Gerade in kritischen Situationen ist jedoch Erfah-rung und „Routine“ zumindest hilfreich. Um zum einen den Einsatz in Ausnahme-situationen anbieten zu können und zum anderen, mit der in Deutschland vorhan-den Expertise und Infrastruktur dort hel-fen zu können wo Hilfe und Unterstüt-zung dringend benötigt wird, arbeitet die AG EKTC an einem Projekt zum Aufbau einer international tätigen schnellen Ein-greifgruppe, die medizinische ( und vor allem chirurgische) Hilfe in Katastro-phenregionen leisten kann. Diese soll keine Konkurrenz zu den NGOs oder gro-ßen Hilfsorganisationen sein, sondern durch eine sehr schnelle Einsatzbereit-schaft die Lücke bis zum Anlaufen lang-fristiger Hilfsprojekte schließen. Vorlage sind hier die sog. Medical Modules des EU-Hilfsprogramms (EU-civil protection mechanism). Wir werden weiter über dieses Projekt berichten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe wir konnten Ihnen einen klei-nen Einblick in unsere Aktivitäten ver-mitteln. Wir möchten Sie auch noch auf unsere Sitzungen auf dem DKOU hinwei-sen. Auf diesem Kongress werden wieder wissenschaftliche Sitzungen der AG EKTC stattfinden.

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Prof. Dr. Benedikt Friemert

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Aus den Verbänden

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Die DGU trauert um ihre verstorbenen Mitglieder

Prof. Dr. Dieter Nast-Kolb · PlieningSera · WerneProf. Dr. Hans Brüchle · GrünwaldDr. Werner Kaulbach · Rheine

Dr. Klaus Welz · CottbusDr. Andreas Wiercinski · WadgassenDr. Manfred Jung · BerlinProf. Dr. Heimfried C. Nonnemann · Kleinmachnow

Dr. Leonard Achenbach · RegensburgFranz Gradinger · SeehausenAlexander Haug · München

Dr. Christiane Kallweit · MünchenDr. Max Daniel Kauther · EssenRaimund · Köln

Marcella Maischein · Frankfurt am MainNurhaen Nurhaen · SiegburgDr. Stefan Sergiu Stancu · Leer

Neue Mitglieder

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15. VLOU Workshop –Zusammenfassung und HighlightsProf. Dr. Karl-Dieter Heller

In diesem Jahr fand der Workshop vom 15. bis 16. Januar aufgrund der letztjäh-rigen sehr positiven Resonanz erneut im Crowne Plaza Hotel im Zentrum Berlins statt. Thematische Schwerpunkte in die-sem Jahr waren das Honorararztwesen, Ökonomische Aspekte, die kritische Aus-einandersetzung mit den Zertifizierungs-systemen, die Arzt- / Patientenbeziehung, die Zukunft des Faches O & U sowie das beliebte Rechtsforum. Zudem konnten wir namhafte Gäste, wie Herrn Dr. Or-lowski, der in Vertretung von Bundesge-sundheitsminister Gröhe zu uns sprach und auch Frank Plasberg (Moderator von „Hart aber fair“) begrüßen.

Thema Gesundheitspolitik

Im Eröffnungsvortrag zum Thema Ge-sundheitspolitik referierte Herr Minis-terialdirektor Dr. Orlowski über die Lage der Krankenhäuser unter Berücksichti-gung des Krankenhausstrukturgesetzes und der GOÄ-Reform. Es erfolgte eine kritische Auseinandersetzung mit der deutlichen Fallzahlsteigerung der medi-zinisch eher planbaren Leistungen. Herr Orlowski sieht einen klaren Zusammen-hang zwischen den veränderten Erlö-sen und der Fallzahlsteigerung in den Krankenhäusern. Wie so oft war auch hier wieder die Kniegelenksprothesen-erstimplantation ein Thema. Insbeson-

dere gäbe es Hinweise darauf, dass die Indikationsstellung hier mittlerweile sehr großzügig erfolge. Auf die Gebüh-renordnung ging Herr Orlowski nur am Rande ein. Offensichtlich hinderte ihn die Verschwiegenheitsverpflichtung, worauf gerade das Bundesministerium für Gesundheit größten Wert legt. We-sentlich ist aber, dass er das Recht zur Liquidation als Grundelement der Frei-beruflichkeit des Arztes sieht. Grundla-ge ist jedoch aus Sicht des BMG ein kon-sensualer Vorschlag der Kostenträger und der BÄK.

Forum A: Honorararztwesen

Das erste Forum beschäftigte sich erneut mit dem Thema des Honorararztwesens, welches den in der Klinik angestellten Kolleginnen und Kollegen nach wie vor zum Teil gravierende Probleme bereitet. Seitens des VLOU hatten wir im Vor-feld eine Umfrage unter unseren 700 in leitender Stellung tätigen Mitgliedern durchgeführt, um herauszufinden, ob das Honorar- und Konsiliararztwesen von der Mehrheit als Fluch oder Segen be-trachtet wird. Die Ergebnisse, die ich hier präsentiert habe, wurden im Heft 01-16 der OUMN veröffentlicht.

Anschließend referierte Dr. Peter Heppt, der seit Jahren als Honorar- und Belegarzt

arbeitet, über die aus seiner Sicht durch-aus gelungene Integration der Honorar-/ Konsiliarärzte im Klinikalltag. Aufgrund des demographischen Wandels sieht er in einigen medizinischen Bereichen schon jetzt einen Facharztmangel aufgrund des Abwanderns vieler Medizin-Student(inn)en in andere Betätigungsfelder, um fa-milienfreundlichere Arbeitszeiten zu ge-nerieren. Aus seiner Sicht sind Honorar-ärzte somit ein wesentlicher Bestandteil der Versorgungsrealität in orthopädisch-unfallchirurgischen Kliniken. Als weite-ren Attraktivitätspunkt sieht Herr Heppt natürlich die besseren Verdienstmöglich-keiten als Honorararzt.

Die Kontra-Position bezog Dr. Daniel Frank, welcher das Modell des Konsiliar- und Honorararztes eher kritisch betrach-tet. Seiner Meinung nach sei die Integra-tion in den Klinikalltag schwierig, aber nicht unmöglich. Wichtig sei in jedem Fall, dass die Einstellung im Einverneh-men mit dem Chefarzt stattfände und die durch den H-Arzt erbrachten Leistungen eine Ergänzung des eigenen Spektrums im Sinne der Mindestmenge oder eine Erweiterung im Sinne der Zuweiserbin-dung darstelle. Häufige Konflikte bestün-den hinsichtlich des Betriebsfriedens, der Weisungsgebundenheit, der Ökonomie und im Zusammenhang mit rechtlichen Aspekten.

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Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Aus den Verbänden

Dieses Forum wurde abgerundet durch das Referat von Herrn Prof. Dr. Bernd Halbe, Fachanwalt für Medizinrecht, der auf juristische Problemstellungen hinwies. Er beleuchtete aus juristi-scher Sicht die Problemstellung bei der Tätigkeit im Krankenhaus, die Recht-sprechung zu vor- und nachstationä-rer Behandlung durch niedergelassene Kollegen, die Wahlleistungserbringung durch Honorarärzte und die Sozialver-sicherungspflicht der Honorarärzte. Er thematisierte neben der Frage, ob eine Zustimmung des Chefarztes erforderlich sei, auch die strafrechtliche Problematik im Zusammenhang mit dem Honorar-arztwesen. Insbesondere verwies er auf das Antikorruptionsgesetz und die dies-bezüglichen Auswirkungen.

Forum B: Ökonomie

Prof. Halder informiert über die Vor- und Nachteile des zentralen Medi-zinprodukteeinkaufs. Positiv sind in diesem Zusammenhang sicherlich der günstige Preis, die Lieferantenstraf-fung, die Produktbündelung und die Prozessvereinfachung sowie einfachere Produktschulungen und identische An-wendungstechniken mit Vorteilen bei Vertretungen und Hospitationen. Als negativ sind eindeutig die Auswahl der Produkte nach Preis mit der bekannten Problematik auf die DRG-Preisentwick-lung, des Weiteren letztendlich auch mit dem Risiko einer Auswirkung auf die Qualität mit möglichen Schadensfällen und Imageschäden des Klinikträgers zu nennen. Hinzu kommt, dass dadurch das vorhandene Know-how der Opera-teure mit bestimmten Prothesentypen verloren gehe und die ärztliche Thera-piefreiheit eingeschränkt werde, was wiederum auch innovative und neuere Behandlungsmethoden schlichtweg er-schwere oder unmöglich mache.

Herr Gruno vom Hessischen Sozialmi-nisterium referierte ausführlichst zum Krankenhausstrukturgesetz. Er stellte die sehr komplexen und in Gänze noch nicht absehbaren Auswirkungen auf das Krankenhaussystem dar. Laut Koalitions-vertrag soll das Krankenhaus der Zukunft gut, gut erreichbar und sicher sein. Die vom IQTiG und damit vom G-BA entwi-ckelten planungsrelevanten Indikatoren sollen automatisch Gegenstand des Kran-kenhausplanes werden. Während derzeit die Qualität noch eine untergeordnete

Rolle spielt und Qualitätsdefizite kaum messbar oder sanktionierbar sind, wird sich dieses in Zukunft gravierend ändern. Das Krankenhausstrukturgesetz wird so-wohl auf die Honorierung als auch auf die Zulassung von Krankenhäusern Aus-wirkungen haben, also weg von der Men-ge, hin zur Qualitätsorientierung, wo-durch Strategie und Strukturänderungen notwendig werden. Das Krankenhaus-strukturgesetz bietet für den Patienten attraktive Features, wie schnellere Ter-mine, Transparenz und Vertrauen im Sin-ne von Zweitmeinung und Beseitigung von Fehlanreizen zur Mengensteuerung. Folglich werde zukünftig das Wachstum eine geringere Rolle spielen. Qualitätsori-entierung, Sicherheitskultur und Patien-tenorientierung würden dagegen zuneh-men im Sinne des Mottos: „Qualität statt Quantität“. Nicht zuletzt allein aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen wer-de sich die Krankenhauskettenbildung fortsetzen, das Sterben kleinerer Stand-orte werde zunehmen. Es werde eine weitere und stetige Prozessoptimierung geben.

Herr Finklenburg referierte über das Thema Kostendeckung der Notfallam-bulanzen mit der Fragestellung: „Welche Probleme und Lösungsansätze gibt es?“ Er schilderte sehr eindeutig die bisherige gravierende Problematik der Notfallam-bulanzen und lobte die Neuregelungen im Krankenhausstrukturgesetz. Einen Vorteil sieht er darin, dass die KVen zu-künftig entweder Portalpraxen in bzw. an Krankenhäusern einrichten sollen oder die Notfallambulanzen durch einen Vertrag in den vertragsärztlichen Not-dienst einzubinden haben. Darüber hin-aus habe die Deutsche Krankenhausge-sellschaft erreicht, dass der ergänzende Bewertungsausschuss beauftragt wird, die Vergütung im EBM nach dem Schwe-regrad des Notfalls zu überprüfen und bis zum 31.12.2016 anzupassen. Zudem werde der Investitionsabschlag von 10 % gestrichen. Ab dem 01.01.2016 ist die KV verpflichtet, einen festen Punktwert zu vergüten.

Dr. Akhil Chandra, ärztlicher Direktor des Klinikum Wolfsburgs, referierte über betriebswirtschaftliche Perspektiven der Abteilungs- und Klinikführung des Chef-arztes unter besonderer Berücksichti-gung von Kennzahlen und führte zahlrei-che Managementtheorien für die Abläufe im Krankenhaus auf.

Seine Empfehlungen:

Kenntnis über die Kennzahlen, dieder Geschäftsführer über die eigene Klinik hat, am besten vor Gesprächen

Kenntnis über Kennzahlen, die ande-re leitende Ärzte über die eigene Kli-nik haben

Kenntnis über Kennzahlen, die Kran-kenkassen über die eigene Klinik ha-ben.

Kenntnis über Kennzahlen, die Pati-enten über die eigene Klinik haben

Kenntnis über Kennzahlen die Con-troller und Qualitätsmanagement über die eigene Klinik haben

Eine Kennzahl ohne Vergleich (Vorjah-resplan Benchmark) sage nur, dass man existiere.

Forum C: Zertifizierungssysteme

Unter dem Thema „Zertifizitis“ – wie viel Zertifizierung ist akzeptabel, was ist sinnvoll, was ist finanzierbar? erläuterte der Generalsekretär der DGU, Reinhard Hoffmann, die Problematik der inflati-onär zunehmenden Zertifizierungen. Er zeigte und beantwortete die Fragen: Was soll das? Was kostet das? und Was bringt das? Am Beispiel seiner großen Klinik er-läuterte er den ungeheueren Aufwand, den diese zahlreichen Zertifizierungen mit sich bringen und diskutierte die Fra-ge, ob es hier langfristig zu einer Abwer-tung des Facharztes komme, ob es sich hier letztendlich um gewisse Parallel-welten handele und welche Rolle dies auf die Marktmechanismen habe. Mit klaren Worten beschrieb er, dass nicht Externe, sondern wir selbst uns diese Zertifizie-rungsproblematik eingebrockt hätten. Die Kosten für jede Zertifizierung seien immens hoch. Allein die Sachkosten für die Zertifizierung zum EPZ-max hätten in seiner Klinik – unter Berücksichtigung der Personalkosten – bei etwa 70 000 € gelegen. Die vorhandene Zertifizierung der Einrichtung werde hingegen nur von etwa 3 % der Patienten als Auswahlkri-terium genannt. Die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen verbraucht viel Geld, hat aber nicht zwingend Einfluss auf die Patientenströme. Belastbare Da-ten bezüglich des Outcomes gibt es nicht.

Im Anschluss berichtete Prof. Bertil Bouillon über das Traumanetzwerk der DGU, welches sich zum Ziel gesetzt hat, die flächendeckende Versorgungsquali-

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tät von Schwerverletzten durch verbes-serte Kommunikation und abgestimmte Versorgungsstandards zu erhalten und zu verbessern. Fazit: QM muss gelebt werden, um damit Erfolge zu erzielen – ein Zertifikat allein reicht nicht aus. Für den Patienten sei es aber zu einer deut-lichen Verbesserung der Versorgung ge-kommen. Die präklinischen Intubations-raten seien rückläufig, ebenso wie die Letalität.

Frau Prof. von Lewinski berichtete über ihre Erfahrungen mit dem EPZ der Ma-ximalversorgung an der Orthopädischen Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Sie sieht die Zertifizie-rung als ein Werkzeug und betrachtet die Datenbanken der EPZ als Schatzkammern, deren Zahlen überzeugend seien. Die Qualitätsindikatoren seien klinikintern ein Gewinn, da hierdurch Probleme er-kannt und notwendige Prozesse angepasst würden. Wichtig sei, dass Patienten/ Kli-nikprofile bei der Etablierung neuer Pro-zesse berücksichtig würden. Ein kontinu-ierliches Monitoring sei erforderlich, was zwar Zeit- und kostenaufwendig sei, aber dieser Aufwand käme bei Patienten und Kliniken positiv an.

Herr Stein, Vorstandsmitglied der Deut-schen BKK, rundete das Forum ab, in dem er Zertifizierungssysteme aus Sicht ei-ner großen Krankenkasse unter die Lupe nahm. Sein Fazit: Qualität im Kranken-haus sei wichtig, Siegel und Zertifikate hätten sich inzwischen in allen Bereichen etabliert, Zertifizierung und Auditierung mache Sinn, wenn damit eine echte Be-reitschaft zur Veränderung im Sinne von Verbesserung bei allen Beteiligten und auf allen Ebenen einhergehe. Nicht sinn-voll sei es, wenn das Siegel/ Zertifikat nur als Aushängeschild diene.

Medizin und Medien

Der erste Workshop-Tag endete mit ei-nem Streitgespräch zum Thema: „Medi-zin und Medien – wie geht das zusam-men?“ Diskussionsgäste auf dem Podium waren Frank Plasberg und Prof. Dietmar Pennig – moderiert wurde von Iris Bett-ray. Angesprochen wurden auf kurzwei-lige Art und Weise die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Berufsalltag des Arztes bzw. des TV-Moderators, sowie mögliche Fallstricke, die sich im Umgang mit den verschiedenen Medien heute er-geben können.

Eine Vielzahl der Workshop-Teilnehmer verbrachte den Abend im Veranstal-tungshotel, um sich mit den Kollegen bei gutem Essen und Getränken über beruf-liche und weiterführende Themen aus-zutauschen. Der Abend war geprägt von einer hervorragenden Stimmung in guter Atmosphäre.

Forum D: Arzt-Patientenbeziehung

Der erste Block am Samstag widmete sich dem wichtigen Thema der Arzt-Patien-ten-Beziehung aus verschiedenen Blick-winkeln. Erster Referent war Dr. Peschel, der auf die Probleme sowie Beeinträchti-gungen durch den Einzug der Ökonomie und die dadurch bedingte überbordende Regelungswut durch Juristen, Politik und Kostenträger und deren Einfluss auf die Therapiefreiheit einging.

Dr. Adermann beleuchtete aus Sicht des Assistenzarztes die unterschiedlichen Modelle und beschrieb die historische Entwicklung der Arzt-Patienten-Bezie-hung. Heute sei diese überwiegend deli-berativ. Wir hätten es mit mündigen Pati-enten zu tun, mit denen gemeinsam klug zu entscheiden sei. Hierarchien würden abgebaut, Autoritäten ebenso. Man hätte heute mehr Interesse an der psychosozi-alen Situation der Patienten. Die wesent-lichen Probleme im Zusammenhang mit der Arzt-Patienten-Beziehung seien die Arbeitszeiten, die zu häufigen Behand-lerwechseln führen würden, ebenso wie Zeitmangel und steigende Ansprüche der Patienten mit zunehmendem juris-tischem Druck. Patienten würden mehr und mehr verunsichert und hätten ei-nen Vertrauensverlust. Auch das Inter-

net spiele hier eine gravierende Rolle. Er empfiehlt weniger Paternalismus und eine bessere Ausbildung in ärztlicher Ge-sprächsführung.

Beendet wurde dieses Forum mit dem Vortrag von Herrn Prof. Hartmut Siebert, Vorstandsmitglied des Aktionsbündnis-ses Patientensicherheit, der zunächst alle Anwesenden darum bat, für 85 € im Jahr Mitglied im Aktionsbündnis Patientensi-cherheit zu werden. Auch er wies noch einmal auf die Wichtigkeit einer guten und vertrauensvollen Arzt-Patienten-Be-ziehung hin und referierte über verschie-dene gesellschaftspolitische Prägungen. Der Patient wünsche sich einen Arzt – keinen Mediziner - mit Kompetenz, Ehr-lichkeit und Wertschätzung. Wesentlich sei die klar verständliche Kommunika-tion. Dabei sei es durchaus sinnvoll, Ge-fühle zu zeigen und mit Empathie aufzu-treten, sensibel und sensitiv. Es sollten gemeinsame Ziele und Erwartungen de-finiert werden und auch Schwächen ge-zeigt werden. Der Ton sei entscheidend. Plattitüden sollten der Routine weichen. Augenkontakt und Händedruck seien von hoher Bedeutung. Empfehlung: Ehrliche proaktive, qualifizierte und verantwor-tungsvolle, professionelle Kommunikati-on.

Forum F: Zukunft der Orthopädie und Unfallchirurgie

Silvia Dobrindt, Inhaberin einer renom-mierten Personalberatungsagentur, refe-rierte zum Thema: „Gibt es einen Chef-arztmangel im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie in Deutschland?“ Frau Dobrindt schilderte die gängigen

Iris Bettray, Prof. Dietmar Pennig, Frank Plasberg (v. l. n. r.)

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Abläufe und resümierte, dass der durch-schnittliche Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie derzeit 52,2 Jahre alt sei. Viele Kollegen ziehe es aufgrund der bes-seren Verdienstmöglichkeiten ins Aus-land oder in die Niederlassung. Arbeits-zeiten und Work-Life-Balance würden eine zunehmende Rolle spielen. Einen Chefarztmangel sieht sie definitiv nicht.

Prof. Kladny, stellv. Generalsekretär der DGOU und Generalsekretär der DGOOC, referierte über die Per-spektiven für Studenten / Assistenten mit der Frage: „Produzieren wir am Bedarf vorbei?“ und stellte sich die Frage, ob man die Entwicklung der Arztzahlen dem freien Markt überlassen oder ob es eine ver-nünftige Steuerung der Weiterbildungs-zahlen statt Mengenbegrenzung geben solle. Wesentlich sei eine verbesserte Qualität der Weiterbildung, nicht zuletzt durch eine entsprechende Strukturie-rung. Den jährlich rund 6600 aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Ärzten stünden 10 000 Absolventen der Human-medizin gegenüber. Allerdings würden immer weniger Medizinstudenten ihr Studium zum Abschluss bringen. Immer mehr würden nicht humanmedizinisch tätig und wandern, auch u. a. ins Ausland, ab. Die Gesamtzahl der Orthopäden und Unfallchirurgen habe seit 1995 um 82 % zugenommen, die Zahl der klinisch Tä-tigen um 106 %. Das Durchschnittsalter läge bei 51,6 Jahren, der Frauenanteil sei mit etwa 11 % extrem gering und werde nur noch unterboten von den Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen und den Urologen. Immerhin 20 % der Studieren-den könnten sich vorstellen, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zu werden. Auch wenn der klare Versor-gungsbedarf in O & U nicht definitiv zu quantifizieren sei, so würden demogra-phisch induzierte Veränderungen, eben-so wie die Altersstruktur des Arztbe-standes, die Absolventenzahlen und die Abwanderung ins Ausland ebenso eine Rolle spielen wie geschlechtsspezifische Veränderungen und die regionale Vertei-lungsproblematik.

Im letzten Vortrag des Forums F stellte Dr. Münzberg das Projekt Interpersonal Competence by DGOU und Lufthansa Flight Training vor. Im Rahmen dessen werde versucht, die Erfahrungen in der Flugsicherheit auf die Medizin zu über-tragen. Patienten und Ärzte, die ver-ständnisvoll seien, sich Zeit nähmen, sich

kümmerten und zuhörten, seien ent-sprechend einer Studie der stärkste Ver-trauensfaktor in der Klinik. Außerdem scheint es von großer Bedeutung, dass Ärzte und Pflegekräfte ermutigt würden, Fehler und Probleme bei der Patientensi-cherheit zuzugeben und zu melden, um daraus zu lernen. Dazu gehört ein ehrli-cher Umgang mit Fehlern, sowie die ent-sprechende Dokumentation im Zusam-menhang mit CIRS.

Forum G: Juristisches Forum

Im Forum G konnten wir, wie gewohnt, Rechtsanwalt Müller aus Bochum ge-winnen, der aufgrund einer akuten Er-krankung von Rechtsanwalt Dr. Hülse-mann zusätzlich auch dessen Vortrag übernahm. Themen waren dieses Mal das rechtliche Spannungsfeld in der Kli-nik aus Sozialgesetzbuch und Zivilrecht sowie der Umgang mit Schadensfällen. Im ersten Teil gab uns Herr Müller Emp-fehlungen zu Richtlinien hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit versus Haftung, Mindestmengen sowie dem Antikorrup-tionsgesetz. In Teil zwei beschäftigte er sich mit dem Procedere bei eingetrete-nen Behandlungsfehlern. Richtig hierbei sei es, erste Warnzeichen zu beachten, den Patienten Ernst zu nehmen, mit ihm zu kooperieren, die Klinikleitung zu in-formieren, zu deeskalieren sowie die Versicherung und die Geschäftsführung zu informieren. Dennoch dürfe ein Be-handlungsfehler gegenüber Dritten nicht zugegeben werden, zumindest nicht vor Rücksprache mit der Haftpflichtversiche-rung.

Abgerundet wurde dieser Block durch den Beitrag von Dr. Scholz, dem Justizi-ar der Ärztekammer Niedersachsen, der über die Aussagekräftigkeit der Fach-arztzeugnisse informierte. Grundsätz-lich müsse der weiterbildungsbefugte Arzt dem in Weiterbildung befindlichen Arzt nach § 9 MWBO (Musterweiterbil-dungsordnung) ein Zeugnis ausstellen, welches im einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkei-ten darlege die zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nehme. Das Zeugnis habe folgende Funktionen: Gutachterliche Stellungnahme zur Vor-bereitung der Entscheidung der Ärz-tekammer über die Zulassung zur Prüfung, Hilfe beim Wechsel der Wei-terbildungsstätte, Hilfe bei späteren Bewerbungen, Beleg bei Abrechnungs-

genehmigungen der KV, Beleg bei Quali-tätsvorgaben des G-BA, Beleg bei Struk-turanforderungen bestimmter DRGs, etc. Aber: Der Zeugnisinhalt solle nicht stan-dardisiert oder schematisch generiert werden. Käme es zu einem Zeugnisstreit, so würde dieses auf Verwaltungsgericht-sebene abgehandelt. Die Beweislast im Prozess träfe den Assistenten bzw. in Ausbildung befindlichen.

Forum H: offene Diskussionsrunde

Dieser Block wurde erstmals als abschlie-ßende offene Diskussionsrunde mit dem Ziel konzipiert, zu noch offenen Fragen einen Informationsaustausch zu ver-schiedenen Themen durchzuführen, ins-besondere zu den Themen Qualität und Sicherheit, gesetzliche Vorgaben, Min-destmengen GOÄ und Spezialisierungen.

Die, wie gewohnt parallel zum Workshop stattfindende und mittlerweile ausge-wertete, Evaluation erbrachte wieder ein erfreuliches positives Feedback zum Workshop-Programm, was uns darin bestärkt, dass diese Tagung mit fundier-ten Vorträgen, hochkarätigen Referenten und der Möglichkeit zum persönlichen Gedankenaustausch aus gutem Grund einen festen Platz im jährlichen Veran-staltungskalender hat und bei erfahrenen und jüngeren Kolleginnen und Kollegen in leitender Funktion gleichermaßen be-liebt ist. Alle oben kurz umrissenen Vor-träge sind als PDF für VLOU-Mitglieder auf der Website des VLOU (www.vlou.de) einsehbar.

Der kommende Workshop wird vom 20.–21. Januar 2017 in Frankfurt/Main stattfinden. Damit wird dem Wunsch der im Süden tätigen Kollegen Rechnung ge-tragen. Diesmal liegt das Hotel im Herzen Frankfurts in unmittelbarer Bahnhofs-nähe.

In der Hoffnung, Sie nächstes Jahr zahl-reich begrüßen zu dürfen, verbleibe ich mit freundlichen kollegialen Grüßen, Ihr

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at Prof. Dr. Karl-Dieter Heller1. Vorsitzender des VLOU

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Für Sie gelesen

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Der kommunikative Teil der Chirurgie

Nach den drei messerscharfen Analysen der Erleb-niswelt des Chirurgen im eigentlichen Metier („Un-term Messer“, OUMN 5/13, 2/14, 4/15) erfreut uns der fesselnd sprudelnde Erzähler mit seinen Beob-achtungen rund um einen anderen, den sozusagen kommunikativen Teil unserer Chirurgie, die oft hei-teren, manchmal ernsten und gar nicht selten auch komischen Vorkommnisse auf kleinen Tagungen, Fortbildungen und nicht zuletzt den (sogenannten) Kongressen und deren Umfeldern oder Umständen. Wie in einem kaleidoskopischen Spiegel erkennen wir uns darin selbst oder erinnern uns eigener, ge-nau dieser Erfahrungen. Wem fällt da nicht der ers-

te Vortrag ein, dessen spitzgenaue Beschreibung nicht allgemeingültiger hätte gelingen können. Kongresse sind jedoch mehr als nur wissenschaftli-che Veranstaltungen. Sie führen uns in unbekannte Gegenden des eigenen Landes oder ferner Länder, bringen uns mit den Gewohnheiten seiner Einwoh-ner wie mit den Bräuchen unserer Landsleute in Berührung – oder in Verlegenheit. Was der Autor uns vermittelt, ist auch ein Zeitbild, das vielleicht schon bald Geschichte sein wird. Gut, dass der Ver-fasser es aufgeschrieben hat!

Prof. Dr. Jürgen Probst, Murnau

Das richtige Antibiotikum

Die Herausgeberin, medizinische Mikrobiologin, und ihre Fachautoren, legen uns in 4. Auflage ein klar gefasstes fundiertes Werk zur Behandlung mit Antibiotika und Antimykotika vor. Neu in diesem Buch im Vergleich zur Vorauflage sind der wichtige Problembereich der Multiresistenz sowie altersab-hängige Besonderheiten und die perioperative Anti-biotikaprophylaxe. Einem kurzen Grundlagenkapitel folgen jeweils allgemeine Hinweise und Wirkstoff-gruppen der verschiedenen Antibiotika samt Tuber-kulostatika und Antimykotika. Der dritte Teil des Buches befasst sich mit erregerspezifischen Thera-pien bei Infektionen durch bestimmte Bakterien oder Pilzgruppen. Ein heute ganz wichtiger Krank-heitsbereich umfasst die Sepsis. Diesem und weite-ren speziellen Erkrankungen widmet sich der vierte Teil des Buches. Hierzu zählen auch Orthopäden und Chirurgen interessierende Infektionen von Haut, Weichteilen und Muskulatur sowie der Knochen

und Gelenke inklusive Gelenkendoprothesen. Das Buch wird abgeschlossen von einem kurzen Kapitel zur antimikrobiellen Therapie bei speziellen Patien-tengruppen wie Kleinkindern, Schwangeren, alten Patienten sowie Patienten mit Nierenfunktionsstö-rungen. Tabellarisch kurz und knapp dargestellt fin-det sich abschließend eine Übersicht zur periopera-tiven Prophylaxe. Das Buch soll helfen, das richtige Antibiotikum fachgerecht einzusetzen, damit die Therapie wirksam, kostengünstig und gut verträg-lich ist. Für den Orthopäden und Unfallchirurgen am bedeutsamsten sind in diesem umfassenden Buch einige prägnante tabellarische Übersichten, denen man nur noch gewünscht hätte, dass die Dosierung und empfohlene Präparate, etwa im Kurzschluss zur bekannten Roten Liste, konkreter benannt würden. Das Buch darf in keiner Klinik fehlen.

Dr. Hartmut Gaulrapp, München

Jahresband 2015

Wiederum liegt ein inhaltsreicher Jahresband vor, der in besonderem Maße unfallchirurgischen und orthopädischen Themen gewidmet ist. Sie reichen von lokal-regionalen Frakturen bis zur septischen Knochenchirurgie, vom Schädel-Hirn-Trauma bis zur Alterstraumatologie. Darüber hinaus sind aber auch zahlreiche Beiträge aus Nachbargebieten von traumatologischem Interesse, beispielsweise zur plastisch-chirurgischen Extremitätenrekonstrukti-on oder aber aus der Kinderchirurgie. Im Berichts-teil Viszeralchirurgie findet sich ein umfangreiches Kapitel Bauchtrauma, das den aktuellen Stand der

Indikationen mit Bevorzugung der hauptsächlich betroffenen Organe Leber und Milz eindrücklich wiedergibt. Nicht übersehen sollte man die „über-greifenden“ Themen, die Patientensicherheit, Dele-gation und Substitution und andere in der Tagesar-beit wichtige medizinrechtliche Sachverhalte dar-stellen. Insgesamt bietet dieser Band einen breiten Querschnitt über das eigene Fach hinaus und ist somit dem Erhalt eines gesamtchirurgischen Ver-ständnisses sehr dienlich.

Prof. Dr. Jürgen Probst, Murnau

J. Jähne, A. Königsrainer, N. Südkamp, W. Schrö-der (Hrsg.)Was gibt es Neues in der Chirurgie?Berichte zur chirur-gischen Fort- und Weiterbildungecomed MEDIZIN, eco-med Storck GmbH, Preis: (auch für E-Book) 119,99 Euro

Grit Ackermann (Hrsg.)Antibiotika und Antimykotika

ge 2013Preis: 69,80 Euro

Volker SchumpelickKongressgeschichtenWenn Ärzte reisen und tagenDr. Reinhard Kaden Ver-lag, Heidelberg, 2015Preis: 19,90 Euro

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Für Sie gelesen

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Aus Unfällen lernen

Dieses Buch aus Schweizer Feder, zunächst auf Eng-lisch veröffentlicht, richtet sich an Einsteiger in Trauma– und Verletzungsbiomechanik. Die Her-ausgeber beschreiben auf dem Bucheinband, dass in der Trauma-Biomechanik die Prinzipien der Me-chanik auf biologisches Gewebe und menschliche Körper angewendet und deren Reaktion und Tole-ranz auf extreme mechanische Belastung unter-sucht werden. Auch decke die Trauma-Biomecha-nik die Klassifikation, Mechanismen und Kriterien von Verletzungen ab. Zunächst werden die Metho-den des Themas dargestellt, zu denen neben statis-tischen Überlegungen auch die Unfallrekonstrukti-on, experimentelle und standardisierte Testverfah-ren, vorwiegend aus dem Automobilbereich, gehö-ren. In der Folge wird regional auf spezielle Verlet-zungstypen eingegangen, vom Kopf über die Wir-belsäule und den Thorax sowie vom Abdomen zum Becken und den unteren und oberen Extremitäten. Ein kurzes abschließendes Kapitel stellt einen Aus-blick zu chronischen Belastungsverletzungen und der Arbeitsmedizin her. Die einzelnen Kapitel sind übersichtlich und weisen eine Vielzahl von Refe-

renzen auf. Dem Untertitel wird das vorliegende Buch dadurch gerecht, dass viele Beispiele, da leicht standardisierbar, aus Pkw-Unfällen gebracht wer-den. Die einzelnen regionalen Kapitel haben zu-nächst grundlegende anatomische Beobachtungen zum Inhalt und stellen dann basiert die Theorie des Themas dar. Für den Kliniker, auch denjenigen, der mit der Unfallbegutachtung zu tun hat, wären hier typische Fallbeispiele äußerst Gewinn bringend. Auch Schnittstellenprobleme, wie sie sich Gutach-ter zu Verletzungen insbesondere aus dem Straßen-verkehr, aber auch biomechanisch interessanten Berufen wünschen dürften, sind nicht Inhalt dieses Buches. Sportverletzungen werden zum Ende jedes Kapitels angerissen und mit kurzer Epidemiologie belegt, jedoch nicht weiter vertieft. Das vorliegende Buch richtet sich somit insgesamt überwiegend an Biomechaniker, die sich mit Verletzungen des menschlichen Organismus im Straßenverkehr aus-einandersetzen und deren technisch-anatomische Grundlagen verstehen wollen.

Dr. Hartmut Gaulrapp, München

In seiner Fülle HANDlich

294 Seiten Sono der Hand sind notwendig, zeigt uns der Herausgeber, Handchirurg aus der Schulthess-Kli-nik in Zürich, der zusammen mit seinem Autoren-team eine sowohl in der Tiefe als auch in der Breite überzeugende Monografie erstellt hat. Allein das Ka-pitel über technische Grundlagen ist so gut bebildert, dass man auch als Physik-Laie zu verstehen meint, was sich in Schallkopf und Ultraschallgerät technisch abspielt. Zu den Untersuchungsgrundlagen, die im zweiten Kapitel dargestellt werden, gehört nach An-sicht des Arbeitskreises Bewegungsorgane der DE-GUM eine Übersicht der verwendeten Standard-schnitte, die jedoch im vorliegenden Band nicht zu finden ist. Um die sonografische Erscheinung norma-len Gewebes differenziert und spezifiziert zu erfas-sen, werden sonografische Schnitte kernspintomo-graphischen Schnitten gegenübergestellt, was die heute hohe Auflösung in der Sonografie vortrefflich unter Beweis stellt. Der Hauptteil dieses Buches, die Darstellung sonografischer fassbarer Veränderungen,

teilt sich auf in entzündlich, degenerativ bzw. kom-pressiv veränderte Gewebestrukturen, traumatische und neoplastische Veränderungen, bevor ein praxis-orientiertes, kurz gefasstes Kapitel auf die sonografi-sche Darstellbarkeit von Implantaten eingeht. Die farbkodierte Duplexsonographie wird eigens bespro-chen und zuletzt sonographiegestützten interventio-nellen Möglichkeiten ein eigenes Kapitel gewidmet. Injektionen werden hier vorwiegend in der direkt sonografischen kontrollierten Technik dargestellt, die zumindest im deutschen Medizinrechtsbereich erhöhte Hygieneaufwendungen erfordert. Die darge-stellten Sonografiebilder sind von so hervorragender Qualität, dass der Leser nach der Lektüre Hand- und Fingersonografie umgehend zu seinem Lieblingsge-biet erklären möchte. Das Buch ist trotz seiner Fülle HANDlich im wahrsten Sinn und allen mit dieser Re-gion befassten Ärzten zu empfehlen.

Dr. Hartmut Gaulrapp, München

Sebastian Kluge (Hrsg.) Ultraschalldiagnostik der HandSpringer, 2015Preis: 149,99 Euro

Schmitt, Niederer, Muser, WalzTrauma-Biomechanik. Verletzungen in Stra-ßenverkehr und Sport.Springer-Verlag Heidel-bergPreis 69,90 Euro

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

1. Kursangebote der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO)

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder, 3 BVOU/DGOU/DGOOC-Mitglieder

Facharztvorbereitungs-Refresherkurs Berlin 20. & 21. FAB 2016

Die Akademie Deutscher Orthopäden und die Firma Ottobock vergeben zwei Stipendien für den Facharztvorbereitungskurs für Orthopädie und Un-fallchirurgie (FAB). Interessenten sind aufgerufen ihre Bewerbung hierfür mit Lebenslauf unter Angabe von Zusatzqualifikationen bis einschließlich 27.04.2016 (20. FAB) und 21.09.2016 (21. FAB) in elektronischer Form an [email protected] zu richten.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin 20. Facharzt vorbereitungs-kurs

27.06.–02.07.2016 Dr. med. Thilo John, Prof. Dr. Michael Wich, PD Dr. Stephan Tohtz

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected] www.bvou.net/ado

590 € 1 790 € 2

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N.N.Berlin 21. Facharzt vorbereitungs-

kurs21.11.–26.11.2016

Rheuma-Zertifizierungskursreihe I / II / III in 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Baden-Baden (VSOU)

Kurs III Behandlung weiterer rheumatischer Erkran-kungen

29.–30.04.2016 Dr. Schwokowski Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected] www.bvou.net/ado

Kurs I: 125 € 1 150 € 2

Kurs II 150 € 1 175 € 2

Kurs III 200 € 1 250 € 2

16

Frankfurt am Main

Kurs I Früharthritis in Orthopädischer Hand- Früh-erkennung rheumatischer Erkrankungen

04.06.2016 6

Ludwigshafen Kurs III Behandlung weiterer rheumatischer Erkran-kungen

01.–02.07.2016 16

Frankfurt am Main

Kurs II Frühbehandlung rheumatischer Erkrankungen

24.09.2016 6

Berlin (DKOU) Kurs I Früharthritis in Orthopädischer Hand- Früh-erkennung rheumatischer Erkrankungen

27.10.2016 6

Berlin (DKOU) Kurs III Behandlung weiterer rheumatischer Erkrankun-gen

28.–29.10.2016 16

Liebe Mitglieder und Interessenten, nach-folgend eine umfangreiche Kursauswahl. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte gerne an unter 030 797 444-59 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Bitte verwenden Sie für

die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen bevorzugt unser Online-Anmeldeformular unter www.bvou.net/ado.Als Veranstalter sind wir bei der Zertifi-zierung Ihrer Fortbildungskurse über die jeweilige Landesärztekammer sowie bei der

Veröffentlichung über unsere Medien gern behilflich.Stand 17.02.2016 Änderungen vorbehalten

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016204

Rheuma Refresherkurse

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Baden-Baden (VSOU)

Auffrischung der Rheuma-Zertifizierungskurs reihe I / II / III

28.04.2016 Dr. Schwokowski Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected] www.bvou.net/ado

48 € 1

58 € 24 ADO Zusatz-punkte (für RhefO)4 ADO Zusatz-punkte (für RhefO) + ca. 3 CME-Punkte

Berlin (DKOU)

Auffrischung der Rheuma-Zertifizierungskurs reihe I / II / III

26.10.2016

Kinesio-Logic-Taping Kurse 2016

Diese Kursreihe ist in zwei Module aufgebaut, Obere- und Untere Extremitäten und auch für Arzthelferinnen geeignet.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Taping-Crashkurs (nur Ärzte) Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

190 € 1 230 € 2

Crashkurs 120 €

n. n.

Baden-Baden (VSOU)

Obere & untere Extremität, Wirbelsäule

29.04.2016 Dr. Ch. Hauschild, I. Geuenich

Berlin (DKOU) Obere & untere Extremität, Wirbelsäule

25.10.2016 Renè Badstüber, I. Geuenich

Tapingkurs 1 (Obere Extremitäten)

Berlin Taping Teil 1 Obere Extremi-täten & HWS

09.–10.09.2016 Renè Badstüber, I. Geuenich

Tapingkurs 2 (Untere Extremitäten) (Teil I erforderlich)

Aachen Taping Teil 2 Untere Extre-mitäten & LWS/BWS

22.–23.04.2016 Ingo Geuenich

Berlin Taping Teil 2 Untere Extre-mitäten & LWS/BWS

07.–08.10.2016 Renè Badstüber, I. Geuenich

Myofasziale Triggerpunkt Therapie

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Triggerpunkte 10.–11.06.2016 Ingo Geuenich Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

190 € 1 230 € 2

n. n.

Medizinische Krisenkommunikation

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Medizinische Krisenkommu-ni kation aus juristischer Sicht und medialer Per-spektive

11.05.2016 Dr. Jörg HebererHolger Münsinger

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

200 € 1 400 € 2

n. n.

6. Kindertraumatologie Kurs für den D-Arzt in Berlin 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Berlin Kindertraumatologie 09.–10.12.2016 Prof. Dr. med. Ekkernkamp Prof. Dr. med. Wich Prof. Dr. med. Barthlen

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

190 € 1 240 € 2

n. n.

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder, 3 BVOU/DGOU/DGOOC-Mitglieder

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205

Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder, 3 BVOU/DGOU/DGOOC-Mitglieder, 4 BVOU-/VLOU-Mitglieder, 5 DIGEST-Mitglieder

VSOU 2016- Kursangebote

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Baden-Baden(Bitte beach-ten: Für Kurse im Kongress-zentrum erhal-ten Sie keine gesonderten CME-Punkte!)

Rheuma Refresherkurs 28.04.2016 Dr. Uwe Schwokowski Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

48 € 1

58 € 24 ADO-Zusatz-punkte (für RhefO)

GHBF Haltungs- und Bewe-gungsdiagnostik

28.04.2016 Dr. Michael Kaune kostenlos

Extrakorporale Stoßwelle als wirkungsvolles Werkzeug zur Behandlung myofaszi-aler Schmerzen.

28.04.2016 Dr. rer. Nat. Markus Hansen

125 €

AK niedergelassene Opera-teure des BVOU

29.04.2016 Dr. Peter Heppt Dr. Helmut Weinhart

kostenlos

AK Oberflächen EMG in der Orthopädie

29.04.2016 Dr. rer. Nat. Markus Hansen

kostenlos

DIGEST—Fachkunde ESWT Modul 3

29.04.2016 Dr. Martin Ringeisen 290 € 5

310 € 1

330 € 2

11

3D/4D Wirbelsäulenver-messung

29.04.2016 Dr. Holger Jahn 90 € 1

120 € 2

K-Logic-Taping Crashkurs 29.04.2016 Dr. Christian HauschildIngo Geuenich

120 € (nur für Ärzte)

8

Fit für die ärztliche Füh-rungsrolle - Einführungsver-anstaltung

29.04.2016 Prof. Karl-Dieter Heller Dr. Walter Schäfer

kostenlos

Fit für die ärztliche Füh-rungsrolle - Workshop I Schnupperkurs Mastertrai-ner in O & U

29.04.2016 Prof. Markus Siebolds 100 € 4

200 € 2

Fit für die ärztliche Füh-rungsrolle - Workshop II Up-date Konfliktmanagement

29.04.2016 Jens Hollmann 100 € 4

200 € 2

Refresherkurs: MRT des Be-wegungsapparates

29.04.2016 Dr. Axel Goldmann Dr. Frieder Mauch

kostenlos

Orthopädische Rheuma-tologie Zertifizierungskurs III

29.-30.04.2016 Dr. Uwe Schwokowski 200 € 1

250 € 216

Röntgen UpDate Skelett-system

30.04.2016 Dr. Johannes Flechtenmacher

200 € 4

Assistenzärzte BVOU-Mitgl. 100 €Nichtmitgl. Ärzte 400 €Nichtmitgl. Assistenzärzte 200 €

10

Personalführung und Unter-nehmensstrategie für Niedergelassene und Praxis-gründer

30.04.2016 Jens Hollmann Dr. Tobias Vogel

100 € 1

200 € 2

DIGEST—Fachkunde ESWT Modul 5

30.04.2016 Dr. Martin Ringeisen 290 € 5

310 € 1

330 € 2

11

4D-motion Kurs 30.04.2016 Dr. Holger Jahn 90 € 1

120 € 2

Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedback m. Ober-flächen EMG

30.04.2016 Dr. Maximilian Meichs-ner

125 € 2

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016206

ADO Kooperationen

3D/4D Wirbelsäulenvermessung und 4D motion Kurs Termine 2016

3D/4D Messverfahren ist ein zusätzlicher diagnostischer Baustein bei der Patientenuntersuchung, komplimentiert wird dies durch das neue Seminar der dynamischen Wirbelsäulenvermessung 4D-motion.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Baden-Baden (VSOU)

3D/4D Wirbelsäulen-vermessung

29.04.2016 Dr. Holger Jahn Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

90 € 1

120€ 2N.N.

Köln 4D-motion Kurs 19.03.2016

Baden-Baden (VSOU)

4D-motion Kurs 30.04.2016 90 € 1

120 € 2

Oer Erkenswick 3D/4D Wirbelsäulenver-messung

11.06.2016 150 € 1

200 € 2

Fulda 4D-motion Kurs 25.06.2016 150 € 1

200 € 2

München 3D/4D Wirbelsäulenver-messung

16.07.2016 150 € 1

200 € 2

Fulda 4D-motion Kurs 10.09.2016 150 € 1

200 € 2

Berlin (DKOU) 3D/4D Wirbelsäulenver-messung

29.10.2016 150 € 1

200 € 2

Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedack mit Oberflächen EMG

Ultraschallkurse Bewegungsorgane, Sonographiekurse gemäß § 6 KBV-Richtlinien und zertifiziert von DEGUM, DGOOC, ADO, HÄK, BLÄK

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Baden-Baden (VSOU)

Kompaktkurs: „Muskelfunk-tionsdiagnostik und Biofeedback mit Ober-flächen-EMG“

30.04.2016 Dr. Maximilian Meichsner

Akademie Deutscher Orthopäden Tel. 030. 797 444-59 Mail: [email protected]/ado

125 € inkl. Kurs-unterlagen und Verpflegung

n. n.

Berlin (DKOU) Kompaktkurs: „Muskelfunk-tionsdiagnostik und Biofeedback mit Ober-flächen-EMG“

28.10.2016

DGMSM Kurse Manuelle Medizin e.V. 2016

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Hamburg Weiterbildung Manuelle Medzin „GK1 (Grundkurs 1)“

13.04.–17.04.2016 Dr. Matthias Psczolla Deutsche Gesellschaft für Muskuloskelettale Medizin (DGMSM) e.V. – Akademie Boppard [email protected]. 06742/8001-0www.dgmsm.de

Gebühren auf Anfrage unter www.dgmsm.de

40

Boppard 25.05.–29.05.2016 49

Bad Füssing 20.07.–24.07.2016 40

Boppard 24.08.–28.08.2016 49

Boppard 02.11.–06.11.2016 49

GHBF Haltungs- und Bewegungsdiagnostik Termine 2016

Grundlagen der Propriorezeption, Bewegungssteuerung, Haltungsanalyse, Craniomandibuläres System, binokularer Sehakt, vestibuläres System, senso-motorische, propriorezeptive Einlagen, statodynamische Messsysteme: Wirbelsäulenvermessung, EMG, Ganganalyse, Balancetests, etc.

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Grassau Kompaktkurs 17.–19.06.2016 Dr. G. PfaffProf. W. LaubeM. Kaune

GHBF e.V. Haimhauserstr. 1 80802 München Tel: 089-330 370 53 Fax: 089-330 371 31

455 € GHBF-Mit-glieder: 364 €In der Gebühr enthalten sind Kursmaterial und Verpfle-gung.

25

09.–11.09.2016

18.–20.11.2016

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder, 3 BVOU/DGOU/DGOOC-Mitglieder

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

AGR-Fernlehrgang „Von der Verhaltens- zur Verhältnisprävention“

Sie erhalten über 3 Monate in einem Fernlehrgang die Zusatzqualifikationen „Referent für rückengerechte Verhältnisprävention“

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Fernlehrgang Zusatzqualifikation jeden 1. eines Monats

AGR e. V. Aktion Gesunder Rücken e. V., Tel. 04284/ 92 69 990, Fax: 04284/ 92 69 991, [email protected], www.agr-ev.de

295 € 3 47

Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik Termine 2014

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Köln AE-Masterkurs Knie 22.–23.04.16 auf Anfrage Jelena BindemannProjektleiterin VeranstaltungenArbeitsgemeinschaft EndoprothetikDienstleistungs GmbHKongressorganisationOltmannsstraße 5, 79100 FreiburgTel 0761 / 45 64 76 66Fax 0761 / 45 64 76 [email protected]

auf Anfrage auf Anfrage

Baden-Baden AE-Basis-Kompaktkurs 28.–30.04.16

München AE-ComenGen-OP-Perso-nalkurs

29.–30.04.16

Karlsruhe AE-ComenGen-OP-Perso-nalkurs

03.–04.06.16

Berlin AE-Kurs Hüfte 10.–11.06.16

Mainz 13. AE-ComGen-Sympo-sium

24.–25.06.16

Heidelberg AE-ComenGen-OP-Perso-nalkurs

01.–02.07.16

Berlin AE-Kurs für Schulterchi-rurgie

07.–08.07.16

Frankfurt AE-Masterkurs Hüfte 08.–09.07.16

Berlin AE-Masterkurs Knie 14.–15.07.16

Kassel AE-Kompaktkurs Infekt und Zement

26.08.2016

Köln AE-Kurs Knie 02.–03.09.16

Hamburg AE-Tutorial Endoprothetik des Hüftgelenkes

08.–10.09.16

Berlin AE-Masterkurs Hüfte 16.–17.09.16

Berlin AE-Masterkurs Knie 30.09.–01.10.16

Hamburg AE-Kurs Teilgelenkersatz Knie

07.10.2016

Köln AE-Masterkurs Hüfte 07.–08.10.16

Berlin AE-Kompaktkurs Zement u. -iertechnik

12.10.2016

Berlin "AE-Kurs Komplexe Revisi-onseingriffe in der Knieendoprothetik"

13.–14.10.16

Bern AE-Kurs Hüftchirurgie 11.–12.11.16

Ofterschwang AE-Kurs und AE-Masterkurs Knie

17.–19.11.16

Hannover AE-Kompaktkurs Peripro-thetische Frakturen

25.11.2016

Tirschenreuth AE-Kompaktkurs Zemen-tiertechn./Perip.Inf.

25.–26.11.16

Tirschenreuth AE-ComGen-OP-Personal-kurs

25.–26.11.16

Berlin 18. AE-Kongress 09.–10.12.16

1 BVOU-Mitglieder, 2 Nichtmitglieder, 3 BVOU/DGOU/DGOOC-Mitglieder

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016208

Initiative 93 Technische Orthopädie 2014

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Bayreuth Modul 3 und 4 Orthetik, Rollstuhlversorgung, Neu-roorthopädie, Querschnitt-läsion

16.–18.09.2016 Priv.-Doz. Dr. R. Abel Tel. (0 54 24) 220-1 00 Fax (0 54 24) 2 20-4 44

[email protected] Klinik Münsterland Sekretariat Prof. Dr. med. B. GreitemannInitiative 93, Auf der Stöwwe 11 49214 Bad Rothenfelde

Mitglieder DGOU und BVOU sowie Ärzte in Weiterbildung: 300 €Nicht-mitglieder: 400 €

n.n.

Innsbruck (Öster-reich)

Modul 6 Spezielle Amputa-tionschirurgie

23.–24.09.2016 Dr. Landauer n.n.

Dortmund Modul 5 Refresher + Prü-fung

25.–26.11.2016 Prof. Dr. Greitemann Herr Kokegei

n.n.

MRT Kurse Erlangen 2016 / 2017

Kernspintomographie in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Erlangen Kurs 1 Obere Extremität 30.09.–01.10.16 Dr. Axel Goldmann Orthopädie Centrum Erlangen, Dr. Axel Goldmann, z. Hd. Frau Barnickel, Nä-gelsbachstr. 49a, 91052 Erlangen, Tel. 09131 - 7190 - 51, Email: goldmann@ orthopaeden.comwww.orthopaeden.com

Pro Kurs: 320 €

pro Kurs: 17Kurs 2 Wirbelsäule 11.–12.11.16

Kurs 3 Untere Extremität 16.–17.12.16

Kurs 4 Weichteil Knochen Gelenke

13.–14.01.17

Berlin MRT-Refresher-Kurs 10.–11.02.17

MRT Kursreihe Stuttgart 2016 / 2017

Kernspintomographie in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Stuttgart Kurs 1 Obere Extremität 15.–16.04.16 Dr. med. Frieder Mauch

Sportklinik Stuttgart,Dr. med. Frieder MauchSekretariat Frau SchneiderTaubenheimstr. 870372 StuttgartTel.: 0711/5535-111Fax: 0711/5535-188schneider.bettina@ sportklinik-stuttgart.dewww.sportklinik- stuttgart.de

Pro Kurs: 320 €

pro Kurs: 16Kurs 2 Wirbelsäule 03.–04.06.16

Kurs 3 Untere Extremität 23.–24.09.16

Kurs 4 Differentialdiagnose in der MRT

14.–15.10.16

Berlin MRT-Refresher-Kurs 10.–11.02.17

VFOS Kursreihe „Sonographiekurs des Stütz- und Bewegungsapparates“ 2016

Kernspintomographie in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

München Abschlusskurs 19.-20.11.2016 Dr. Löffler Dr. Krüger-Franke Dr. Kugler Dr. Scholz Dr. Schöllkopf

MVZ am Nordbad Schleißheimer Str. 130 Mail: [email protected] www.vfos.info Tel. 01523/ 8476601 Fax. 089/ 1233 052

Grundkurs 380 € Aufbaukurs 380 € Abschlusskurs 280 € Refresherkurs 170 €

30

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209

Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

D.A.F. Kurse 2016 (Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V.)

DAF Zertifikat Fußchirurgiekurse

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Düsseldorf II - Operationskurs Vorfußchirurgie

22.–23.04.2016 J. Dohle Kongress- u. Messebüro Lentzsch GmbHGartenstr. 2961352 Bad HomburgTel. 06172/ 6796-0Fax. 06172/ [email protected]

siehe Homepage www.fuß-chirurgie.de

n. n.

Bochum III - Operationskurs Arthrodesen

29.–30.04.2016 U. Klapper

Schwarzenbruck VII - Operationskurs Traumatologie

29.–30.04.2016 M. Richter

Augsburg IV - Operationskurs Sehnenchirurgie

03.–04.06.2016 M. Jordan

Bad Saarow V - Operationskurs Rheumafuß

17.–18.06.2016 J. Osel

Würzburg VI - Workshop Kinderfuß 10.–11.06.2016 P. Raab

Greifswald II - Operationskurs Vorfußchirurgie

16.–17.09.2016 J. Lange

Hannover IV - Operationskurs Sehnenchirurgie

23.–24.09.2016 C. Stukenborg-Colsman

Augsburg V - Operationskurs Rheumafuß

07.–08.10.2016 H. Waizy

Stuttgart II - Operationskurs Vorfußchirurgie

11.–12.11.2016 M. Gabel U. Gronwald

München VI - Workshop Kinderfuß 18.–19.11.2016 J. Hamel

Augsburg IV - Operationskurs Sehnenchirurgie

25.–26.11.2016 M. Jordan

Fortbildungskurse zur Sonographie der Säuglingshüfte nach Graf

Grundlagen und Update 2015

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Dortmund Sonographie der Säuglingshüfte nach Graf

16.04.2016 Dr. med. Hans Dieter Matthiessen Dr. med. Katrin Rosery

Akademie DO Beurhausstraße 40 44137 Dortmund Fax: 0231/95321063 E-Mail: [email protected]

250 € je Kurs 7

Ultraschallkurse Bewegungsorgane 2016 und 2017

Sonografiekurse gemäß aktuellster §6 KBV- Richtlinien und zertifiziert von DEGUM, DGOOC, HÄK, BLÄK

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Hamburg Grundkurs Bewegungsor-gane (BI)

09.–11.09.2016 Dr. A. Betthäuser Sonografiesekretariat des ZentrumsFrau. A. HabermannBismarckstrasse 10, 24837 SchleswigTel. 01605609476 Fax: 04621/3017880E-Mail: sono-kurse@ t-online.de Internet: www.schulter-zentrum.com

auf Anfrage 31

Aufbaukurs Bewegungsor-gane (BII)

04.–06.11.2016 31

Grund- und Aufbaukurs Säuglingshüfte (SI/II)

27.–29.01.2017 42

Abschlußkurs Bewegungs-organe (BIII)

19.–20.08.2017 21

Grundkurs Bewegungsor-gane (BI)

08.–10.09.2017 31

Abschlußkurs Säuglings-hüfte (SIII)

21.–22.10.2017 16

Aufbaukurs Bewegungsor-gane (BII)

03.–05.11.2017 31

Tegernsee/Ba-yern

Kurswoche Grund- und Auf-baukurs Bewegungsorgane (BI mit BII)

26.02.–03.03.2017 52

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Service / Fort- und Weiterbildung

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016210

BASIC-Kurs & MASTER-Kurs „Die extrakorporale Stosswellentherapie in Theorie und Praxis“

Ort Kursthema Termin Leitung Info / Anmeldung Gebühr Punkte

Hamburg MASTER-Kurs Classic 16.04.2016 Prof. Dr. med. Markus MaierDr. med. Wolfram ReisnerMichael Düsmann

SWISS DOLORCLAST ACADEMYPostfach 123621207 SeevetalTel: 04105/584584Fax: 04105/690392E-Mail: [email protected]

MASTER-Kurse Für Interessen-ten 299 €Für EMS Kunden 199 €

BASIC-KursFür Interessen-ten 149 €Für EMS Kunden 99 €

auf Anfrage

Frankfurt BASIC-Kurs 18.05.2016

Karlsruhe BASIC-Kurs 01.06.2016

Stuttgart MASTER-Kurs Best practice & trigger

18.06.2016

Köln MASTER-Kurs Best practice & trigger

02.07.2016

Dresden MASTER-Kurs Classic 03.09.2016

Hamburg BASIC-Kurs 14.09.2016

Frankfurt MASTER-Kurs Best practice & trigger

24.09.2016

Köln BASIC-Kurs 05.10.2016

Berlin MASTER-Kurs Classic 28.10.2016

Zürich/Schweiz MASTER-Kurs Classic 05.11.2016

Karlsruhe MASTER-Kurs Best practice & trigger

12.11.2016

München BASIC-Kurs 23.11.2016

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211

Service/Preise

Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Deutsch-Chilenisches Fellowship 2017

Das Deutsch-Chilenische-Fellowship ist ein neues Stipendium der DGOOC, das auf einer alten Tradition des Austau-sches zwischen den Fachgesellschaften von Chile und Deutschland fußt und jetzt wieder neu aufgenommen werden kann.

Erstmalig im Jahr 2016 konnten uns da-her 2 chilenische junge orthopädische Kollegen in Deutschland besuchen und zum Abschluss ihrer Reise am DKOU 2016 in Berlin teilnehmen.

Die erste Deutsche Reisegruppe kann 2017 nach Chile reisen und wird von der DGOOC pro Person mit einem Stipendi-um von bis zu

4.000 Euro

unterstützt. Die detaillierte Abrechnung erfolgt am Ende der Reise und kann die-sen Betrag nicht überschreiten.

Für die Auswahlkommission von Be-deutung sind ein Lebenslauf mit beruf-lich-wissenschaftlichem Werdegang, der Nachweis von entsprechenden fremd-sprachigen Publikationen und Sprach-kenntnissen, Auflistung der bisher ver-

öffentlichten Originalarbeiten, Vorträge, Abstracts, Buchbeiträge etc. Wenn vor-handen, sind wissenschaftliche Preise für die Gewährung des Stipendiums förder-lich. Zwei Vortragsthemen, die angeboten werden können, wären für die Auswahl ebenfalls bedeutsam.

Ein gemeinsames Auswahlkomitee der Präsidenten und Generalsekretäre der chilenischen und der deutschen Gesell-schaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (SCHOT und DGOOC) werden aus den eingereichten Bewerbungen 2 Kandidaten auswählen.

Für 2017 wird das Auswahlkomitee 2 deutsche Kollegen aussuchen, die nach Chile reisen und im Jahr 2017 dort Kli-niken in Chile besuchen können. Für das Jahr 2018 wird das Stipendium für 2 chilenische Kollegen für eine Reise nach Deutschland ausgeschrieben. Das chilenische Stipendium wird von dem jeweiligen Präsidenten der chilenischen Gesellschaft und vom Generalsekretär der chilenischen Gesellschaft betreut. In Deutschland liegt die Betreuung eben-falls in den Händen des Generalsekretärs und der Präsidenten, aber insbesondere

beim Generalsekretär der Deutsch-La-teinamerikanischen Gesellschaft (DLA-OT), Prof. Dr. Werner Siebert, der sich um die Reiseroute gemeinsam mit den jun-gen Chilenen kümmern wird.

Bewerbung

Die Bewerbungen mit Lebenslauf und Dar-stellung der beruflichen Qualifikationen sind bis zum 01.11.2016 ausschließlich per Email zu richten an die DGOOC-Ge-schäftsstelle

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) unter: [email protected]

Abkürzungen

DLAOT = Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft für Orthopädie und Trau-matologie

SCHOT= Sociedad Chilena de Ortopedia y Traumatología

DKOU = Deutscher Kongress für Ortho-pädie und Unfallchirurgie

Call for Papers: Herbert-Lauterbach-Preis 2016

BG Kliniken veranstalten

15.000 Euro-

Wissenschaftswettbewerb

Mit dem Herbert-Lauterbach-Preis wür-digen die BG Kliniken auch 2016 wieder herausragende wissenschaftliche Leis-tungen auf den Gebieten Unfallmedizin und Berufskrankheiten. Im Fokus stehen dabei Themen, die für die medizinische Versorgung von Versicherten der Berufs-genossenschaften und Unfallkassen eine Rolle spielen, wie z.B. typische Verletzun-gen bei Arbeitsunfällen.

Bewerberinnen und Bewerber um den mit 15.000 Euro dotierten Preis sollten ihre Studien- oder Forschungsarbeiten im Kalenderjahr 2015 entweder in ei-ner Fachpublikation veröffentlicht oder als Manuskript niedergelegt haben. Zu den erforderlichen Bewerbungsunter-lagen gehören vier Druckexemplare der Arbeit in deutscher Sprache, eine kurze Zusammenfassung sowie eine eides-stattliche Erklärung, dass die Arbeit nicht bereits anderweitig ausgezeichnet oder zeitgleich einem weiteren Prüfungsgre-mium vorgelegt wurde. Die Unterlagen können jedoch auch per E-Mail an [email protected] oder über das

Onlinebewerbungsformular unter www.bg-kliniken.de/akutmedizin-rehamedi-zin/forschung/herbert-lauterbach-preis/ eingereicht werden.

Bewerbungsschluss ist der 30. April 2016.

Bewerbungen per Post senden Sie bitte an:

BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzli-chen Unfallversicherung gGmbHStichwort „Herbert-Lauterbach-Preis“Mittelstraße 5110117 Berlin

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Service/Preise

212 Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nachrichten | April 2016

Wilfried-Lorenz-Versorgungsforschungspreis 2016 verliehen vom Deutschen Netzwerk Versorgungs-forschung (DNVF) e.V.Das Deutsche Netzwerk Versorgungsfor-schung e.V. (DNVF) vergibt den Wilfried-Lorenz-Versorgungsforschung spreis. Der Preis dient der Weiterentwicklung der Versorgungsforschung in Deutschland und der Förderung des wissenschaftli-chen Nachwuchses. Der Preis wird im Rahmen des Deutschen Kongresses für Versorgungsforschung (DKVF) verliehen.

Der Wilfried-Lorenz-Versorgungsfor-schungspreis wird in Erinnerung an das Ehrenmitglied des DNVF, Herrn Prof. Dr. Wilfried Lorenz (1939–2014), vergeben. Prof. Lorenz hat sich viele Jahrzehnte um die Versorgungsforschung und hier um die Outcomeforschung und das Thema Lebensqualität nach Brustkrebs verdient gemacht. Er hat für sein wissenschaft-liches Lebenswerk zahlreiche Ehrungen erhalten. Vielen DNVF-Mitgliedern ist er Vorbild.

Der Preis ist für die Auszeichnung und Förderung einzelner oder einer Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftlern gedacht, die Mitglieder des Deutschen Netzwerks Versorgungsfor-schung e. V. sind und sich mit einer Ori-ginalarbeit bewerben, die in den letzten 12 Monaten vor der Ausschreibung in einem Publikationsmedium mit Peer-Re-view publiziert oder zur Publikation an-genommen wurde.

Kriterien sind die wissenschaftliche Ori-ginalität der Fragestellung, eine sehr gute methodische Qualität sowie eine hohe

Relevanz für die Umsetzung in die Pati-entenversorgung.

Die Kandidatur für den Preis kann aus-schließlich durch Eigenbewerbung erfol-gen. Sofern der Beitrag bereits mit einem Preis ausgezeichnet oder für eine Preis-bewerbung eingereicht wurde, ist dies zu vermerken. Wurde der Beitrag bereits für die Ausschreibung des Wilfried-Lo-renz-Versorgungsforschungspreises 2015 eingereicht, so ist eine erneute Bewer-bung mit diesem Beitrag nicht möglich.

Die Ausschreibung des Preises richtet sich an alle DNVF-Mitglieder. Dies schließt die Mitglieder unserer Fachgesellschaften, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wissenschaftlichen Institute und Zent-ren, die Mitglied oder Fördermitglied im DNVF e. V. sind, ein. Gleichermaßen kön-nen sich persönliche Mitglieder im DNVF e. V. um den Preis bewerben.

Der Preis ist mit

2.500 Euro

dotiert.

Die Unterlagen beinhalten ein Anschrei-ben, die Originalarbeit, einen tabel-larischen Lebenslauf des Bewerbers/ der Bewerberin bzw. die Lebensläufe der Bewerbenden sowie ein für jeden Bewerbenden ausgefülltes Formblatt „Interessenkonflikte“. Die Bewerbungs-unterlagen sind in einer Datei zusam-

mengefasst als Anlage einer E-Mail an die Geschäftsstelle des DNVF zu richten (E-Mail: [email protected]). Bewirbt sich eine Gruppe, muss das Einverständ-nis aller Beteiligten vorliegen. Bei Mitar-beitern und Mitgliedern unserer institu-tionellen Mitglieder ist zum Nachweis des Mitgliederstatus eine Bescheinigung der Gesellschaft/des Arbeitgebers vorzu-legen. Bei Forschergruppen sollten 40 % der beteiligten Personen den Nachweis eines direkten (persönliche DNVF-Mit-gliedschaft) oder indirekten Mitglied-erstatus vorlegen können. Persönliche Mitglieder im DNVF benötigen keinen gesonderten Nachweis.

Abgabetermin für Bewerbungen ist der 15.04.2016.

Die Auswahl des/der Preistragende(n) er-folgt durch eine Jury. Dieser gehören Eh-renmitglieder des DNVF, Vertreterinnen und Vertreter der Sektionen des DNVF sowie Vorstandsmitglieder an.

Unter den eingereichten Bewerbungen wählt die Jury nach den Kriterien der wissenschaftlichen Originalität, der me-thodischen Qualität sowie der Relevanz für die Versorgungspraxis den/die Preis-tragende(n) aus. Jurymitglieder werden bei einer Bewerbung aus dem eigenen Hause (Institut, Klinik) von der Bewer-tung ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.