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Bundesministerium für Gesundheit ., Ortj-v Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin Qualitätskreis Knorpel-Repair & Gelenkerhalt e.V. Herrn Dr. med. Wolfgang Zinser Dr. Otto Seidel Straße 31 - 33 46535 Dinslaken 25, Hai 201 Freiheit Einheit Demokratie 213 BEARBEITET VON Dr. Josephine Tautz HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108,10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin TEL 449(0)3018441-4514 FAX +49(0)3018441-3788 E-MAIL [email protected] INTERNET www.bmg.bund.de Berlin, 21. Mai 2010 AZ 213-44746-34 G-BA Beschluss vom 18.02.2010 zur Autologen Chondrozytenimplantation am Sprunggelenk Sehr geehrter Herr Dr. Zinser, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. April 2010 mit Ihrer Stellungnahme zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Februar 2010 zur Autologen Chondrozytenimplantation am Sprunggelenk. Der G-BA hat beschlossen, die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) am Sprunggelenk aus der Versorgung zu Lasten der GKV (im Krankenhaus) auszuschließen. Nach Auffassung des G-BA ist der Nutzen der ACI am Sprunggeienk nicht erwiesen. Insbesondere lässt sich aus dem derzeitigen Kenntnisstand nicht ableiten, welche Gelenkschädigungen durch die angewandten Transplantationsverfahren mit welcher Aussicht auf Erfolg behandelbar sind. Die aus Gründen des Patientenschutzes zu fordernde verlässliche Indikationsstellung und Qualitätssicherung ist anhand des aktuellen Kenntnisstandes nicht ableitbar. Näheres hierzu ist auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht (abrufbar unter www.q-ba.de, Rubrik Informa- tionsarchiv, Stichwort Beschlüsse). Die Aufgabe der Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaft- lichkeit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat der Gesetzgeber dem G-BA als Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung in eigener fachlicher Verantwortung übertra- U-Bahn U 6: Oranienburger Tor S-Bahn S1, S2, S3, S7: Friedrichstraße Straßenbahn M 1

Ortj-v 25, Hai 201knorpelforum.de/uploads/default/original/1...April 2010 mit Ihrer Stellungnahme zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Februar 2010 zur Autologen

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Bundesministeriumfür Gesundheit

.,Ortj-v

Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin

QualitätskreisKnorpel-Repair & Gelenkerhalt e.V.HerrnDr. med. Wolfgang ZinserDr. Otto Seidel Straße 31 - 3346535 Dinslaken

25, Hai 201

FreiheitEinheit

Demokratie

213BEARBEITET VON Dr. Josephine Tautz

HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108,10117 BerlinPOSTANSCHRIFT 11055 Berlin

TEL 449(0)3018441-4514FAX +49(0)3018441-3788

E-MAIL [email protected] www.bmg.bund.de

Berlin, 21. Mai 2010AZ 213-44746-34

G-BA Beschluss vom 18.02.2010 zur Autologen Chondrozytenimplantation amSprunggelenk

Sehr geehrter Herr Dr. Zinser,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. April 2010 mit Ihrer Stellungnahme zum Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Februar 2010 zur Autologen

Chondrozytenimplantation am Sprunggelenk.

Der G-BA hat beschlossen, die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) am Sprunggelenk

aus der Versorgung zu Lasten der GKV (im Krankenhaus) auszuschließen. Nach Auffassung

des G-BA ist der Nutzen der ACI am Sprunggeienk nicht erwiesen. Insbesondere lässt sich

aus dem derzeitigen Kenntnisstand nicht ableiten, welche Gelenkschädigungen durch die

angewandten Transplantationsverfahren mit welcher Aussicht auf Erfolg behandelbar sind.

Die aus Gründen des Patientenschutzes zu fordernde verlässliche Indikationsstellung und

Qualitätssicherung ist anhand des aktuellen Kenntnisstandes nicht ableitbar. Näheres hierzu

ist auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht (abrufbar unter www.q-ba.de, Rubrik Informa-

tionsarchiv, Stichwort Beschlüsse).

Die Aufgabe der Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaft-

lichkeit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat der Gesetzgeber dem G-BA als

Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung in eigener fachlicher Verantwortung übertra-

U-Bahn U 6: Oranienburger TorS-Bahn S1, S2, S3, S7: FriedrichstraßeStraßenbahn M 1

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seite2von2 gen. Es ist die originäre Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, die sich im Rah-

men der Methodenbewertung stellenden medizinischen und wissenschaftlichen Fragestel-

lungen zu beurteilen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führt im Rahmen seinei

Zuständigkeiten und Befugnisse die Rechtsaufsicht über den G-BA, und hat daher keinen

Einfluss auf die medizinischen Bewertungen dieses Gremiums.

Das BMG hat den Beschluss nach § 94 Abs. 1 SGB V geprüft und im Ergebnis nicht bean-

standet, da Gründe für eine Beanstandung nicht ersichtlich waren. Die Nichtbeanstandung

wurde mit Schreiben vom 03. Mai 2010 dem G-BA mitgeteilt.

Unabhängig von diesem Ergebnis bleibt gemäß § 137c Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetz

buch (SGB V) die Möglichkeit, die ACI in Studien zu Lasten der GKV zu erbringen. Da Sie

hierzu bereits ein Studienkonzept angedacht haben, wird angeregt, dass Sie ggf. in Kontakt

treten mit dem GKV-Spitzenverband der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausge-

sellschaft (DKG) oder auch dem G-BA, um nach Möglichkeiten zu suchen, die von Ihnen

vorgesehene multizentrische Studie durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

ADr. Josephine Tautz.