Upload
buidiep
View
217
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 1 von 29
P Checkliste Pflanzenbau Stand: 08.10.2018
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
1. Saat- und Pflanzgut
Qualität und Gesundheit 1.1
nachgebautes Pflanzgut
OGK
AGF GGAP
QZ systematisch auf sichtbare Schädlinge und Krankheiten
geprüft und Ergebnisse der Prüfung dokumentiert GGAP +
K QZ stammt ausschließlich aus dem erstmaligen Nachbau von
zertifiziertem Pflanzgut
(Hinweis: gilt nur für Kartoffeln)
K QZ im ersten Jahr der Systemteilnahme auf Quarantänekrank-
heiten untersucht (mind. 1 Probe je 50 t)
(Hinweis: Untersuchung auf Bakterielle Ringfäule, Schleim-krankheit)
K QZ in den Folgejahren auf Quarantänekrankheiten untersucht,
wenn weniger als 40 % Z-Pflanzgut eingesetzt wird (mind. 1 Probe je 50 t)
K QZ Pflanzgut von Erhaltungssorten jährlich auf Quarantäne-
krankheiten untersucht
zugekauftes Pflanzgut
OGK QZ
Bescheinigungen über Zweckeignung liegen vor (z.B. Zerti-fikate, Lieferbedingungen)
OGK QZ keine Sortenrechte Dritter verletzt
OGK QZ für passpflichtige Arten liegt der EG-Pflanzenpass vor
Sprossen, Keimlinge und Jungpflanzen
OGK QZ Saatgut und angekeimte Ware nachweislich mikrobiolo-
gisch unbedenklich
(Hinweis: Nachweis erfolgt durch eigene Analysen oder Lieferantenzertifikate, Probenahme erfolgt risikoorientiert)
OGK QZ Rückstellprobe mind. aufbewahrt bis Mindesthaltbarkeits-
datum oder Verbrauchsdatum abgelaufen
OGK QZ
bei der Jungpflanzenproduktion eingesetzte Pflanzen-schutzmittel in den Begleitpapieren angegeben
(Ausnahme: Dauerkulturen)
Aufzeichnungen
K QZ Probenahmeprotokoll für Untersuchungen auf Quarantä-
nekrankheiten erstellt und dokumentiert
K QZ Untersuchungsergebnisse auf Quarantänekrankheiten
dokumentiert
Aufzeichnungen 1.2
GGAP Nachweis über die amtliche Saat- bzw. Pflanzgutanerken-
nung vorhanden GGAP +
und
Zertifikate oder Nachweise zur Saat- und Pflanzgutqualität mit Angaben zu Sortenname, Chargen- Nummer, Saatgut-händler und Informationen zur Saatgutqualität (z.B. Sorten-reinheit) vorhanden
GGAP Dokumente für Saat- und Pflanzgutqualität zum Nachweis
der Übereinstimmung mit dem geltenden regionalen Urhe-berrechten vorhanden (z.B. Lizenzvertrag / Pflanzvertrag)
GGAP +
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 2 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
OGK
AGF QZ
Pflanzgut bzw. Z-Saatgut nachweislich geeignet (z.B. Qua-litätszertifikate)
OGK GGAP
QZ
Aufzeichnungen über die selbst durchgeführte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Mittel, Aufwandmenge) bei der Saat- und Pflanzguterzeugung dokumentiert bzw. in den Begleitpapieren angegeben
GGAP +
OGK
AGF
QZ
Nachweis bei selbst durchgeführten Beizungen (über Da-tum, Mittel, Aufwandmenge, Applikationsart, Applikations-ort, Zielorganismus (Krankheit oder Schädling), Name des Anwenders) oder die Behandlung von Zukaufsmaterial vor-handen (Letztere nur bei GGAP gefordert)
Vordruck
GGAP Aufzeichnungen des Lieferanten über Produkte der chemi-
schen Behandlungen und Beizungen des verwendeten Saat- und Pflanzgut vorhanden
GGAP +
(Ausnahme: bei Vermehrungsmaterial von GGAP zertifi-zierten oder gleichwertig anerkannten Lieferanten)
2. Bodenschutz
Erosionsschutz 2.1
OGK
AGF GGAP
QZ
erosionsmindernde Verfahren standortabhängig durchge-führt und dokumentiert (z.B. bodenschonende Bearbei-tungstechniken, Mulchsaatverfahren, Zwischenfruchtan-bau, Strohmulch, Anbau quer zum Hang, Anpflanzung von Hecken bzw. Windschutzstreifen)
GGAP +
Schutz vor Bodenschadverdichtungen 2.2
GGAP bodenschonende Gerätetechnik vorhanden GGAP +
3. Pflanzenschutz
Sachkunde 3.1 Merkblätter
§ OGK
AGF QZ jeder Anwender nachweislich sachkundig
(Ausnahmen: einfache Hilfstätigkeiten, wenn sie unter Ver-antwortung und Aufsicht durch eine sachkundige Person ausgeübt werden)
Merkblatt
(Hinweis für OGK/QZ: gilt auch für Nacherntebehandlun-gen)
§ innerhalb von 3 Jahren an einer Fort- und Weiterbildung
teilgenommen
(Hinweis:
der Sachkundenachweise Pflanzenschutz im Scheckkar-tenformat können online beantragt werden www.pflanzenschutz-skn.de)
§ GGAP externer Berater, wenn er für die Auswahl der Pflanzen-
schutzmittel verantwortlich ist und Anwender nachweislich sachkundig
GGAP ++
Pflanzenschutzmittel einschließlich Beizmittel 3.2
Zulassung
CC OGK
AGF GGAP
QZ
für die im Betrieb angebauten Kulturen und die zu bekämp-fenden Schadorganismen in Deutschland zugelassen (Zu-lassungsnummer und -zeichen auf dem Gebinde vorhan-den)
GGAP ++
oder
CC bei Anwendungsverbot nicht mehr angewendet
GGAP Rechnungen und Lieferscheine zum Nachweis der Pflan-
zenschutzmittelzulassung vorhanden GGAP +
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 3 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Lückenindikation
CC OGK
AGF QZ
nach § 22 (2) oder § 29 (1) des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt
Zulassungsende
§ innerhalb von 18 Monaten, gerechnet ab dem Tag, an dem
die Zulassung endet, aufgebraucht
Importmittel
CC in deutscher Sprache gekennzeichnet
CC deutsche Gebrauchsanleitung vorhanden
CC Genehmigungsnummer des Bundesamtes für Verbrau-
cherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Gebinde-etikett vorhanden
CC Genehmigungsbescheid des BVL für das Importmittel liegt
vor
(Hinweis: Antragstellung durch den Importeur (z.B. Händ-ler) beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-mittelsicherheit)
(Hinweis: werden Eigenimporte von Pflanzenschutzmitteln nur im eigenen Betrieb angewendet, muss eine Gebrauchsanlei-tung des Referenzmittels vorhanden sein. Eine Kennzeich-nung in deutscher Sprache ist nicht erforderlich. Das Mittel darf nur in dem Betrieb angewendet werden, für den eine Genehmigung durch das BVL erteilt wurde.)
Spritz- und Sprühgeräte 3.3 Merkblätter
§ OGK
AGF GGAP
QZ Geräteprüfung alle 3 Jahre durchgeführt (Kontrollplakette
bzw. Prüfprotokoll vorhanden)
Vordruck
GGAP +- Nächste Prüfung am:
(Hinweis für GGAP: jährliche interne Überprüfung von Er-zeugern gefordert)
§ Abdriftminderungsklasse des Gerätes bekannt (Abstands-
regelung)
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 3.4
CC OGK
AGF GGAP
QZ Anwendungs- und Handhabungshinweise des Herstellers
(einschließlich Bienenschutz) beachtet GGAP +
OGK
AGF GGAP
QZ Dosiereinrichtungen (z.B. Messbecher, Waage) zum siche-
ren Anmischen und Abmessen von Pflanzenschutzmittel vorhanden und jährlich kalibriert
GGAP ++
GGAP Gerätschaften zum Messen und Mischen von Pflanzen-
schutzmitteln verfügbar und kalibriert GGAP++
OGK
AGF QZ
Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt und von Dritten beachtet
GGAP Produkte zur Vermeidung von Verunreinigungen sachge-
recht gelagert GGAP+
OGK QZ
Kontamination mit für die Kultur nicht zugelassenen Pflan-zenschutzmittelwirkstoffen vermieden
QM Grundlagen des Pflanzenschutzrechts werden eingehalten
(Überprüfung durch Rückstands-Monitoring der Molkerei)
Anwenderschutz
OGK
AGF QZ
geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung für den Um-gang mit Pflanzenschutzmitteln entsprechend der Ge-brauchsanweisung vorhanden
OGK
AGF QZ Anwender trägt Schutzkleidung nach Herstellervorgaben
(Hinweise für OGK/QZ: die Gebrauchsdauer der Atem-schutzfilter ist abhängig von den äußeren Anwendungsbe-dingungen)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 4 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
OGK
AGF QZ Schutzkleidung in gutem Zustand
OGK
AGF QZ
getrennt von Pflanzenschutzmitteln an einem gut gelüfteten Ort aufbewahrt und getrennt von Privatkleidung gereinigt (auch Einwegkleidung)
OGK
AGF QZ
Empfehlungen zum Gebrauch der Schutzkleidung und -ausrüstung vorhanden
(Hinweis für AGF /QZ: sie sollen den Aufzeichnungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beiliegen)
OGK QZ
vollständiger Erste-Hilfe-Kasten am Pflanzenschutzmittel-lager und Anmischplätzen vorhanden
OGK
Einrichtungen zum Auswaschen der Augen (Augendusche) oder fließendes, sauberes Wasser (innerhalb von 10 m) vorhanden
Feldspritzenbefüllung
§ freie Fallstrecke
oder
§ druckloser Zwischenspeicher vorhanden
CC OGK
AGF QZ
keine Anzeichen für direkte oder indirekte Ableitung von chemischen Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 3.5 Merkblätter
CC nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich und forstwirtschaft-
lich genutzten Flächen oder
CC behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
CC Abstandsauflagen und Anwendungsbestimmungen der
Pflanzenschutzmittel zu Oberflächengewässern eingehal-ten
§ Verbot der Anwendung und Lagerung von Pflanzen-
schutzmitteln im Gewässerrandstreifen (5 m) eingehalten
(Ausnahme: Gewässer von wasserwirtschaftlich unterge-ordneter Bedeutung)
CC Abstand zu Saumbiotopen eingehalten (z.B. Feldgehölze)
CC Anwendungsbestimmungen (z.B. in Natur- oder Wasser-
schutzgebieten, Natura 2000 Gebieten) eingehalten
§ mit Luftfahrzeugen nur mit Genehmigung
OGK QZ bei Anwendung im Splitting-Verfahren max. Aufwandmen-
ge je Jahr nicht überschritten
OGK
AGF QZ erforderliche Abstände zu Nachbarkulturen eingehalten
Bienenschutz
CC kein Einsatz bienengefährlicher Mittel an von Bienen beflo-
genen Pflanzen (Trachtpflanzen)
CC andere Pflanzen in der Blüte beim Einsatz von bienenge-
fährlichen Mitteln nicht getroffen (z.B. durch Abdrift)
CC bienengefährliche Mittel im Umkreis von 60 m zu einem
Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers eingesetzt
CC bienengefährliche Mittel so gehandhabt, aufbewahrt und
beseitigt, dass Bienen mit diesen nicht in Berührung kom-men
§
Maissaatgut, das mit dem Wirkstoff Methiocarb (z.B. Mesurol) gebeizt ist, nur mit einem pneumatischen Gerät ausgesät, das die erzeugte Abluft auf oder in den Boden leitet
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 5 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Restmengen
OGK
AGF QZ
Spritzbrühereste mind. 1 : 10 verdünnt und auf der behan-delten Fläche mit erhöhter Geschwindigkeit und verringer-tem Druck ausgebracht
OGK
AGF QZ
das bei der inneren Gerätereinigung anfallende Wasser auf der behandelten Fläche ausgebracht
GGAP
Spritzbrühereste und Restmengen von Tankreinigungen nachweislich so ausgebracht, dass vorgegebene Höchst-mengen nicht überschritten und Lebensmittelsicherheit und Umwelt nicht beeinträchtigt werden
GGAP +
Wartezeiten
CC
RSG
OGK
AGF GGAP
QZ eingehalten GGAP ++
(Hinweis: GGAP fordert entsprechende Nachweise)
(Hinweis: /QZ Flächen mit Wartezeit müssen den Mitar-beitern ggf. während durchgehenden Ernteperioden kennt-lich gemacht werden z.B. Lageplan mit den entsprechen-den Verweisen)
Betreten behandelter Flächen bzw. Kulturen
GGAP Verfahrensanweisung zur Einhaltung der vom Hersteller
vorgegebenen Wiederbetretungsfristen vorhanden GGAP ++
(Hinweis: spezielle Beachtung bei Schwangeren / Stillen-den und älteren Arbeitskräften)
Aufzeichnungen über die Anwendung von 3.6
Pflanzenschutzmitteln
CC OGK
AGF QZ vorhanden
CC OGK
AGF QZ
vollständig (mit Angaben zu Kultur, Schlag bzw. Bewirt-schaftungseinheit, Datum, Begründung, Mittelbezeichnung, Aufwandmenge, Anwender und bis zum 31.12. des An-wendungsjahres geführt
Vordrucke
(Hinweis: für eine CC-Kontrolle müssen Aufzeichnungen der Vorjahre vorliegen)
(Hinweis für OGK/QZ: gilt auch für die Eigenvermehrung von Saat-/Pflanzgut)
OGK
AGF QZ Handelsname des Pflanzenschutzmittels bzw. Nützlings
OGK QZ
Wirkstoff des Pflanzenschutzmittels bzw. wissenschaftli-cher Name des Nützlings
OGK QZ Wartezeit
Überbetriebliche Ausbringung von Pflanzen-3.7
schutzmitteln
§ OGK
AGF QZ
Auftragnehmer (z.B. Lohnunternehmer, Fahrer) nachweis-lich sachkundig
§ Geräteprüfung bei Fremdgeräten durchgeführt
(Hinweis: Nachweis über die Durchführung der überbetriebli-chen Arbeiten sind ggf. vorzulegen (z.B. Vertrag, Rechnung))
Integrierter Pflanzenschutz 3.8
allgemeine Anforderungen
GGAP die eingesetzten Pflanzenschutzmittel sind zur Bekämp-
fung der auf dem Betrieb aufgetretenen Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter geeignet
GGAP ++
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 6 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
OGK
AGF GGAP
QZ
Pflanzenschutzmittelliste des laufenden Jahres (z.B. Liste der im Erwerbsobst- und Erwerbsgemüsebau zugelasse-nen Pflanzenschutzmittel einschließlich Nacherntebehand-lungsmittel, z.B. Keimhemmer) vorhanden und aktuell
GGAP +
GGAP IP-Schulung oder IP-Spezialberatung nachweislich in An-
spruch genommen GGAP +
OGK
AGF QZ
aktuelle Informationen zum Pflanzenschutz nachweislich verfügbar (z.B. Pflanzenschutzwarndienst, Internet)
OGK
AGF QZ
Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern erfolgt nachweislich mit minimalem Pflanzenschutzmittel-aufwand (z.B. Schadschwellenbestimmung)
GGAP Wirkstoffwechsel durchgeführt GGAP +
OG
AGF QZ
nachweislich mind. 5 der nachfolgenden Maßnahmen um-gesetzt
Verwendung krankheitstoleranter bzw. resistenter Sorten
Förderung von Nützlingen (Hecken, Sitzstangen, Stein-haufen, Nistkästen, u.a.)
Eintrag/ Einsatz von Nützlingen (Raubmilben, Schlupf-wespen u.a.)
Einsatz von Überwachungsgeräten (Leimringe, Leimta-feln, Lupe, Pheromonfallen, RIMPRO, Schorfwarngeräte u.a.)
Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik
Wechsel der Pflanzenschutzwirkstoffe zur Vermeidung von Resistenzen
mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung
Einsatz von Mulchmaterial (Folien, Stroh, Rinde) (Ausnahme: QZ / QSOG)
Einsatz von Kulturschutznetzen oder Vlies
Sicherung der Feldhygiene (schnellstmögliche und gründ-liche Beseitigung von Ernterückständen)
Sicherung der Raumhygiene (schnellstmögliche und gründliche Beseitigung von Ernterückständen, Materialien usw., Desinfektion)
Vegetationsheizung
Einsatz von Klimacomputern
Verjüngen mehrjähriger starker Bestände
Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Ne-matoden, Verticillium u.a.) vor Neuanpflanzung
standortgerechte Sortenwahl
Teilflächen- und Randbehandlungen
Wechsel der Anbauflächen/ Einhaltung erforderlicher Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen
Einsatz von Gründüngung
Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosi-on (z.B. durch Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtsaat usw.)
Vermeiden von staunassen Standorten
Optimierung der Bewässerung (z.B. Tropfbewässerung)
bedarfsgerechte Bewässerung (z.B. Messung der Boden-feuchte, klimatische Wasserbilanz)
Begrünung der Arbeitsgassen
Bodendämpfung
Behandlung des Drainagewassers (Langsam-Sand-Filter, thermische oder UV-Desinfektion)
Anwendung bodenschonender Maßnahmen durch ent-sprechende bodenschonende Bearbeitungstechniken/-geräte
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 7 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Vorbeugung Merkblatt
GGAP nachweislich mind. 2 der 3 nachfolgenden Maßnahmen zur
Vorbeugung umgesetzt GGAP ++
Unkraut- und Schädlingsdruck durch pflanzenbauliche und anbautechnische Maßnahmen gezielt vermindert (z.B. Fruchtfolge, Bodenbearbeitung)
krankheitstolerante bzw. resistente Sorten bevorzugt an-gebaut
Übertragung und Verbreitung von Krankheitserregern und Schädlingen gezielt verhindert (z.B. Entfernung von Pflanzenabfällen und Wirtspflanzen, Desinfektion von Maschinen und Geräten)
Beobachtung und Überwachung Merkblatt
GGAP nachweislich nachfolgende Maßnahmen zur Beobachtung
und Überwachung umgesetzt GGAP ++
Unkraut- und Schädlingsbefall regelmäßig kontrolliert (z.B. Pheromonfallen, Gelbschalen)
Prognoseverfahren eingesetzt
Bekämpfung (Intervention) Merkblatt
GGAP nachweislich mind. 1 der 3 nachfolgenden Maßnahmen zur
Bekämpfung umgesetzt GGAP ++
chemische Pflanzenschutzmittel gezielt eingesetzt (z.B. selektiv wirkende Mittel, Teilflächenbehandlung)
biologische bzw. biotechnische Schädlingsbekämpfungs-verfahren angewendet (z.B. Nützlingseinsatz, Pheromon-verwirrmethode)
mechanische Unkrautbekämpfung durchgeführt (z.B. Bodenbearbeitung)
(Ausnahme für GGAP: Option „Entfällt“ zulässig, wenn Er-zeuger nicht intervenieren musste
Transport von Pflanzenschutzmitteln für den 3.9
Eigenbedarf Merkblatt
GGAP entspricht den gesetzlichen Regelungen GGAP+
zulässige Gesamtmenge
§ Faktorsumme der geladenen Pflanzenschutzmittel je
Transport max. 1.000 Punkte nach ADR-Tabelle
Brandschutz
§ Feuerlöscher (2 kg) mitgeführt
§ alle 2 Jahre überprüft
Ladung
§ OGK
AGF QZ gegen Umfallen gesichert
§ nicht zusammen mit anderen Gefahrstoffen (z.B. Kraftstoff)
befördert
§ OGK
AGF QZ
im PKW getrennt vom Fahrgastraum (z.B. Kofferraum, Metallkiste mit verschließbarem Deckel)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 8 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
4. Düngung
Link: Aktuelles zur Düngung (http://www.dlr.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=5ATQ8LSTQ6&p1=4W1H8283HY&p3=4H0SJ5100N&p4=Z70SC9RQEE)
Grundbodenuntersuchung 4.1 Merkblätter
auf Phosphat
§ OGK
AGF QZ
Bodenuntersuchungen für jeden Schlag ab 1 ha liegen vor und sind nicht älter als 6 Jahre
Nächste Unter-suchung am:
(Ausnahmen:
- Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen N-Anfall (Stickstoffausscheidung) an Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft von max. 100 kg N/ha, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt
Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha und Jahr gedüngt werden)
N-Bodenuntersuchung (Nmin, EUF) 4.2
Vordruck
Merkblätter
CC OGK
AGF QZ
für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mind. 1x jährlich durchgeführt und dokumentiert oder
CC OGK
AGF QZ
Nmin-Vergleichswerte bzw. einschlägige Beratungsempfeh-lungen vorhanden
(Ausnahme:
Grünlandflächen
Dauergrünlandflächen
Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau)
Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha und Jahr ge-düngt werden)
(Hinweise für CC:
bei Anbau von Gemüsekultur nach Gemüsevorkultur im selben Jahr ist eine repräsentative Nmin - Probe erforder-lich bei Erdbeeren und Gemüse können mehrere Schlä-ge unter 0,5 ha bis zu einer Obergrenze von 2 ha zu-sammengefasst werden)
Einsatz von Zukaufdüngemitteln 4.3 Merkblatt
§
zugekaufte Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsstoffe entsprechen einem zugelassenen Düngemitteltyp bzw. enthalten nur zugelassene Ausgangs-stoffe
§ OGK
AGF QZ
zugekaufte Bioabfälle und Klärschlamm nachweislich un-bedenklich (z.B. Analyseergebnisse, Attest)
GGAP Gehalt an N, P und K aufgrund Kennzeichnung für die letz-
ten 24 Monate dokumentiert GGAP +
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 9 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Inverkehrbringen und Befördern von Wirt-4.4
schaftsdünger Merkblatt
(Hinweise: gilt für
Wirtschaftsdünger tierischer und pflanzlicher Herkunft sowie Mischungen mit Wirtschaftsdüngern oder Stoffen, die unter Verwendung von Wirtschaftsdüngern hergestellt wurden
gewerblich flächenlose Tierhaltungsbetriebe und gewerb-liche Biogasanlagen, in denen Nachwachsende Rohstoffe verarbeitet werden)
(Ausnahmen: gilt nicht für
abgegebene, beförderte oder aufgenommene Gesamt-mengen bis 200 t Frischmasse/Jahr
gewerbsmäßige Endverbraucher in Verpackungen unter 50 kg
§ einen Monat vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von
Wirtschaftsdünger, dieses an die zuständige Behörde (Auf-sichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier) mitgeteilt
Vordruck
§ Aufzeichnungen für Abgeber, Empfänger und Beförderer
spätestens einen Monat nach Abgabe erstellt Vordruck
(Ausnahme: Verwendung des aufgenommenen Wirt-schaftsdüngers im eigenen Betrieb; hier beträgt die Auf-zeichnungsfrist 2 Monate)
§
Bezug von Wirtschaftsdünger aus einem anderen Bundes-land oder Staat spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres an die zuständige Behörde (Aufsichts- und Dienstleis-tungsdirektion in Trier) gemeldet
Vordruck
Qualität von anorganischen Düngemitteln 4.5
GGAP Nachweis über die chemischen Zusammensetzung ein-
schließlich Schwermetalle vorhanden GGAP +-
Qualität organischer Düngemittel einschließ-4.6
lich Gärsubstrate aus Biogasanlagen
GGAP Risiko- und Wirkungsanalyse vor Ausbringung durchgeführt
und dokumentiert Merkblatt
GGAP +
(Hinweis: Aufzeichnungen belegen, dass mindestens die fol-genden potenziellen Gefahren betrachtet worden sind:
Art des organischen Düngemittels,
Methode zur Herstellung des organischen Düngers
mikrobiologische Verunreinigungen (Krankheitserreger pflanzlichen und menschlichen Ursprungs)
unerwünschte Pflanzen („Unkräuter“) / Saaten
Schwermetallgehalte
Zeitpunkt der Ausbringung und Platzierung der organi-sichen Düngemittel (z.B. direkter Kontakt mit verzehrba-ren Pflanzenteilen)
Flächen zwischen den Pflanzen usw.)
OGK QZ Risiko- und Wirkungsanalyse bei Ausbringung von organi-
schen Düngemitteln innerhalb von 3 Monaten vor der Ernte durchgeführt und dokumentiert
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 10 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Nährstoffgehalt von Düngemitteln, Bodenhilfs-4.7stoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmit-teln
Merkblatt
aufgrund der Kennzeichnung oder
auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zu-ständigen Stelle ermittelt oder
anhand von wissenschaftlich anerkannten Untersuchun-gen auf dem Betrieb untersucht
vor Ausbringung untersucht
CC OGK
AGF
QZ für Stickstoff
Nächste Unter-suchung am:
(Hinweis: bei Gülle, Jauche, Geflügelkot und anderen flüs-sigen organischen Düngemitteln zusätzlich für Ammoni-um-N)
§ OGK
AGF
QZ für Phosphat
GGAP für Stickstoff, Phosphat und Kalium GGAP +
Düngebedarfsberechnung 4.8 Merkblatt
Link (Excel)
(Hinweis: verpflichtend vor der Düngung wesentlicher Nähr-stoffmengen in Höhe von mehr als 50 kg/ha/Jahr Stickstoff (Gesamtstickstoff) und mehr als 30 kg/ha/Jahr Phosphat (P2O5))
CC OGK
AGF GGAP
QZ
N-Düngebedarf vor Ausbringung von Düngemitteln, Bo-denhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) ermittelt und dokumentiert
Merkblätter GGAP +
§ OGK
AGF GGAP
QZ
P-Düngebedarf vor Ausbringung von Düngemitteln, Bo-denhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) ermittelt und dokumentiert
GGAP +
(Hinweis für OGK: Pflanzenhilfsmittel für Kartoffeln, Erdbee-ren und Gemüsekulturen)
(Hinweis: zur Dokumentation des Düngebedarfs gehören ebenfalls die N-Bodenwerte (repräsentative Nmin-Werte oder eigene N-Bodenproben) sowie die Angaben zu Gesamt-N, verfügbarem N oder NH4-N und Gesamt-Phosphat der ange-wendeten Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel)
(Hinweis: , QZ und GGAP fordern den Nachweis entspre-chend der Berechnungsgrundlagen.
Folgende Faktoren sind für AGF/QZ zu berücksichtigen:
Nährstoffbedarf des Pflanzenbestandes (standortbezo-gene Obergrenze) für die zu erwartenden Erträge und Qualitäten
im Boden verfügbare Nährstoffmengen und Nährstofffest-legung
Kalkgehalt, Bodenreaktion (pH-Wert) und Humusgehalt
durch Bewirtschaftung und Bewässerung zugeführte nutzbare Nährstoffmengen (ohne Düngung)
Anbaubedingungen, die die Nährstoffverfügbarkeit beein-flussen
Ergebnisse aus Bodenuntersuchungen)
CC ermittelter Düngebedarf beim Aufbringen nicht überschrit-
ten
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 11 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
CC OGK QZ
bei nachträglich eintretendem höheren Düngebedarf (z.B. aufgrund Bestandsentwicklung, Witterung) erneute Dünge-bedarfsermittlung einschließlich einer Begründung erstellt und dokumentiert
OGK QZ
bei erneuter Düngebedarfsermittlung zusätzlich weitere Bodenuntersuchungsergebnisse vorhanden
(Ausnahmen: eine Erstellung der Düngebedarfsberechnung ist nicht erforderlich für
1. Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachts-baumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag ste-hende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen.
2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jähr-lichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg N/ha, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt.
3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoff-mengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln,
Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfällen zur Beseitigung nach § 28 des Kreislaufwirtschafts-gesetzes aufbringen.
4. Betriebe, die
a) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weni-ger als 15 ha landwirtschaftlich genutzte
Fläche bewirtschaften,
b) max. 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren an-bauen,
c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 kg N je Betrieb aufweisen und
d) keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschafts-dünger sowie organischen und organisch mineralischen
Düngemittel, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und auf-bringen)
DüV § 8 (6)
Nährstoffvergleich 4.9 Merkblatt
(Hinweis:
neue Bilanzierungsmethode über Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz‘
Plausibilisiert = Wiederkäuerhaltende Betriebe müssen über Anzahl der Tiere und deren Nährstoffaufnahme die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter berechnen)
CC
OGK
AGF QM
QZ für Stickstoff nachweislich jährlich spätestens am 31.03.
vollständig und richtig erstellt
§
OGK
AGF QM
QZ für Phosphat nachweislich jährlich spätestens am 31.03.
vollständig und richtig erstellt
CC Nährstoffanfall aus Klärschlamm berücksichtigt
CC Nährstoffanfall aus Bioabfällen berücksichtigt
Zusammenstellung der Nährstoffvergleiche vorhanden für
OGK QZ jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit
OGK QZ
zusammengefasste Flächen unter 0,5 ha mit Erdbeeren
oder Gemüse bis max. 2 ha
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 12 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Bewertung
CC N-Überschuss im Durchschnitt der letzten drei Düngejahre
eingehalten
(Hinweis: zulässige durchschnittliche Kontrollwerte betra-gen für die
Düngejahre 2015 bis 2017 max. 60 kg N/ha
Düngejahre 2016 bis 2018 max. 56,6 kg N/ha
Düngejahre 2017 bis 2019 max. 53,3 kg N/ha)
§ OGK
AGF QZ
P2O5 Überschuss im Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre max. 10 kg/ha und Jahr
(Hinweis für OGK / QZ: Überschuss beträgt für
2018 max. 20 kg P2O5/ha
2019 max. 18,3 kg P2O5/ha
2020 max. 16,7 kg P2O5/ha
2021 max. 15,0 kg P2O5/ha
2022 max. 13,3 kg P2O5/ha
2023 max. 11,7 kg P2O5/ha
ab 2024 max. 10,0 kg P2O5/ha)
(Hinweise:
bei Überschreitung der zulässigen Saldowerte erfolgt Anordnung zur Teilnahme an Düngeberatung
die Teilnahme an der Düngeberatung ist innerhalb von 2 Wochen nach der Beratung nachzuweisen
im Folgejahr bis 31.03. Vorlage der Düngebedarfsbe-rechnung und des Nährstoffvergleichs)
(Ausnahme: bei Bodengehalten über 20 mg P2O5/100 g Bo-den nach CAL- oder EUF-Methode muss der P-Kontrollwert 0 sein; d.h. P-Düngung auf Abfuhr)
(Ausnahmen: eine Erstellung des Nährstoffvergleichs ist nicht erforderlich für
1. Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachts-baumkulturen angebaut werden, Baumschul-,Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag ste-hende Dauerkulturflächen des Wein oder Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen. 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jähr-lichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg N/ha, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt. 3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoff-mengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfällen zur Beseitigung nach § 28 des Kreislaufwirtschafts-gesetzes aufbringen. 4. Betriebe, die a) abzüglich von Flächen nach den Nummern 1 und 2 weni-ger als 15 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften, b) max. 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren an-bauen, c) einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 kg N je Betrieb aufweisen und d) keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschafts-dünger sowie organischen und organisch mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und auf-bringen)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 13 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
betriebliche Stoffstrombilanz 4.10 Merkblatt
Ermittlung zugeführter Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor
§
ermittelt von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzen-hilfsmitteln, Kultursubstraten, Futtermitteln, Saatgut einschl. Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztieren sowie Leguminosen und sonstige Stoffen
(Hinweis: Nährstoffzufuhr durch Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial ist nur für Getreide, Mais, Kartoffeln und Körnerleguminosen zu ermitteln)
(Hinweis: Zufuhr wird ermittelt auf Grundlage von
Belegen, insbesondere Lieferscheine oder Rechnungen sowie
jeweiligem Gehalt an Stickstoff und Phosphor dieser Stoffe und Tiere)
§ Gehalt an Stickstoff und Phosphor ermittelt
auf Grund vorgeschriebener Kennzeichnung auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Mess-
methoden auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zu-
ständigen Stelle
Ermittlung abgegebener Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor
§
ermittelt von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzen-hilfsmitteln, Kultursubstraten, Futtermitteln, Saatgut einschl. Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztieren sowie Leguminosen und sonstige Stoffen
(Hinweis: Abgabe wird ermittelt auf Grundlage von Belegen, insbesondere Lieferscheinen oder Rechnungen
sowie jeweiligem Gehalt an Stickstoff und Phosphor dieser
Stoffe und Tiere)
§ Gehalt an Stickstoff und Phosphor ermittelt
auf Grund vorgeschriebener Kennzeichnung auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Mess-
methoden auf der Grundlage von Daten der nach Landesrecht zu-
ständigen Stelle
Erstellung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
(Hinweise:
Nährstoffzufuhr = Summe der dem Betrieb durch Dünge-mittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstra-te, Futtermittel, Saatgut einschl. Pflanzgut und Vermeh-rungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztiere sowie Le-guminosen und sonstige Stoffe zugeführte Nährstoffmen-gen
Nährstoffabgabe = Summe der vom Betrieb durch Dün-gemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursub-strate, Futtermittel, Saatgut einschl. Pflanzgut und Ver-mehrungsmaterial, landwirtschaftliche Nutztiere sowie Leguminosen und sonstige Stoffe abgegebene Nähr-stoffmengen)
gilt für Betriebe
1. über 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte über 2,5 GVE/ha oder
2. über 30 ha LN mit einer Tierbesatzdichte über 2,5 GVE/ha
3. die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zuführen
4. die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem vieh-haltenden Betrieb nach Nr. 1 und Nr. 2 in einem funktio-nalen Zusammenhang stehen, wenn dem Betrieb im je-weiligen Bezugsjahr aus diesem Betrieb oder sonst au-ßerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zuge-führt wird)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 14 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
(Hinweis: gilt auch für Betriebe
bis max. 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha oder bis max. 30 ha LN mit einer Tier-besatzdichte von max. 2,5 GVE/ha, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebes anfallen-der Wirtschaftsdünger zugeführt wird)
(Ausnahme: gilt nicht für Betriebe
bis max. 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha oder für Betriebe bis max. 30 ha LN mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha im jeweils folgenden Jahr, wenn diesen jeweils max. 750 kg Ge-samtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern innerhalb eines Bezugsjahres zugeführt wurde und
der Nährstoffvergleich für das Vorjahr einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen im Betrieb zeigt
bis max. 50 GVE/Betrieb mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha oder für Betriebe bis max. 30 ha LN mit einer Tierbesatzdichte von max. 2,5 GVE/ha im jeweils folgenden Jahr, wenn diesen jeweils max. 750 kg Ge-samtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern innerhalb eines Bezugsjahres anfällt)
§ jährlich spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bezugsjah-
res vollständig erstellt
(Hinweise:
Festlegung des Bezugsjahres erfolgt vor dem erstmaligen Erstellen der jährlichen betrieblichen Stoffstrombilanz
Bezugsjahr muss deckungsgleich dem gewählten Dünge-jahr bei der Erstellung des Nährstoffvergleichs sein
Bezugsjahr kann erstmals geändert werden, nachdem für 3 Bezugsjahre eine fortgeschriebene 3-jährige Stoff-strombilanz erstellt wurde
bei Änderung des Bezugsjahres müssen für das bisherige und das geänderte Bezugsjahr Stoffstrombilanzen erstellt werden, bis erstmals eine fortgeschriebene 3-jährige Stoffstrombilanz für 3 aufeinanderfolgende geänderte Be-zugsjahre erstellt werden kann)
§ nachweislich jährlich spätestens 6 Monate nach Ablauf des
festgelegten Bezugsjahres zu einer jährlich fortgeschriebe-nen 3-jährigen Stoffstrombilanz zusammengefasst
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
§ nachweislich jährlich spätestens 6 Monate nach Ablauf des
festgelegten Bezugsjahres die betriebliche Stoffstrombilanz für Stickstoff bewertet
§ Stickstoffdeposition ermittelt
(Hinweise:
1. zulässiger Bilanzwert darf max. 175 kg N/ha/Jahr be-tragen oder
2. jährlich spätestens jährlich 6 Monate nach Ablauf des Bezugsjahres den für den Betrieb zulässigen Bilanzwert für Stickstoff ermittelt und zu einem jährlich fortgeschrie-benen zulässigen 3-jährigen Bilanzwert zusammenge-fasst)
§ Bilanzwert nach Nr. 1 im Durchschnitt der letzten 3 Be-
zugsjahre nicht überschritten
§ Bilanzwert nach Nr. 2 im Durchschnitt der letzten 3 Be-
zugsjahre max. 10 % überschritten
§
bei übersteigendem Bilanzwert nach Nr. 1 der letzten 3 Bezugsjahre für Stickstoff um über innerhalb von 6 Mona-ten nach Feststellung falls angeordnet an einer anerkann-ten Beratung teilgenommen
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 15 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
§
bei übersteigendem Bilanzwert nach Nr. 2 der letzten 3 Bezugsjahre für Stickstoff um über 10 % des zulässigen Bi-lanzwertes innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung falls angeordnet an einer anerkannten Beratung teilgenommen
§ Teilnahme an Beratung innerhalb von 2 Wochen nachge-
wiesen
Aufzeichnungen
§ Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor spätestens
drei Monate nach der jeweiligen Zufuhr dokumentiert
§
Verfahren zur Ermittlung der Nährstoffmengen zur jeweili-gen Zufuhr dokumentiert aufgrund von
vorgeschriebener Kennzeichnung
wissenschaftlich anerkannter Messmethoden oder
Daten der nach Landesrecht zuständigen Stelle
§ Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor spätestens 3
Monate nach der jeweiligen Abgabe dokumentiert
§
Verfahren zur Ermittlung der Nährstoffmengen zur jeweili-gen Abgabe dokumentiert aufgrund von
vorgeschriebener Kennzeichnung
wissenschaftlich anerkannter Messmethoden oder
Daten der nach Landesrecht zuständigen Stelle
§ spätestens 6 Monate nach Ablauf des festgelegten Be-
zugsjahres Ausgangsdaten und Ergebnisse der betriebli-chen Stoffstrombilanzen vorhanden
§ spätestens 6 Monate nach Ablauf des festgelegten Be-
zugsjahres Bilanzwertermittlungen vorhanden
Sachkunde 4.11
GGAP Empfehlungen für die Anwendung von Düngemitteln wer-
den von kompetenten, qualifizierten Personen erteilt GGAP +
Ausbringtechnik 4.12 Merkblätter
CC Gerätetechnik für eine verlustarme Ausbringung vorhanden
(z.B. Schleppschlauch)
(Hinweise: folgende Geräte dürfen nicht mehr eingesetzt werden
Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler
Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler
zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird
Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleu-derscheibe als Verteiler zur Ausbringung von Gülle
Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 16 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Einsatz von organischen und organisch -4.13mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Gärrückständen aus dem Betrieb einer Bio-gasanlage
Merkblätter
N-Obergrenze 170 kg N/ha und Jahr (Regelgrenze)
CC OGK
AGF QZ
im Durchschnitt des Betriebes
eingehalten
(Ausnahme für Kompost:
innerhalb von 3 Jahren max. 510 kg Gesamt-N/ha
Aufteilung der N-Nachlieferung (10 % des Gesamt-N-Gehaltes) auf 3 Jahre)
(Hinweis:
einschließlich N-Anfall aus Beweidung
einschließlich Gärrückstände aus dem Betrieb einer Bio-gasanlage
nach Abzug der zulässigen Stall- und Lagerverluste)
Anbauhygiene
§ G QZ
Anwendungsverbot für Kopfdüngung mit flüssigen Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft im Gemüsebau einge-halten
§ G QZ
im Gemüsebau flüssiger Wirtschaftsdünger nur eingesetzt wenn der Zeitraum zwischen der Anwendung und der Ernte der Gemüsekulturen nicht weniger als zwölf Wochen be-trägt
GF QZ nicht auf stehende Futterbestände
Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichen 4.14Gehalten an verfügbarem Stickstoff (mehr als 10 % CaCl2-löslichen N bei mehr als 1,5 % Ge-samt-N/kg TM)
Merkblätter
Sperrfrist
CC OGK
AGF QZ nach der Ernte bis 31.01. auf Ackerland eingehalten
CC GF QZ
vom 01.11. bis 31.01 für Grünland sowie auf mehrjährigem Feldfutter (Aussaat bis 15.05.) eingehalten
CC OGK
AGF
QZ vom 15.12 bis 15.01 für Festmist von Huf- und Klauentie-
ren sowie für Kompost eingehalten
(Hinweise:
abweichend davon ist Düngung auf Ackerland bis zur Höhe des Düngebedarfs bis 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/NH4-N, möglich bei
Aufbringung bis zum 01.10. zu Zwischenfrüchten, Winter-raps und Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15.09.
Aufbringung zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 01.10.
Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 01.12.)
oder
CC behördliche Ausnahmegenehmigung für Sperrzeitverschie-
bung liegt vor
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 17 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Ausbringverbot für N- und P-haltige Düngemit-4.15tel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflan-zenhilfsmittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als 1,5 % Gesamt-N/kg TM) o-der Phosphat (mehr als 0,5 % P2O5/kg TM)
Merkblätter
(Hinweis: CC gilt nur für N)
kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen
§ auf benachbarte Flächen
§ auf schützenswerte natürliche Lebensräume
Ausbringverbot eingehalten, wenn Boden
CC OGK
AGF QZ wassergesättigt (z.B. stehende Wasserlachen) oder
CC OGK
AGF QZ überschwemmt
CC OGK
AGF
QZ gefroren
(Hinweise: Aufbringung auf gefrorenen Boden möglich, wenn
der Boden durch Auftauen am Tag des Auftauens auf-nahmefähig wird
keine Gefahr durch Abschwemmung in Gewässer und auf benachbarte Flächen besteht
eine Pflanzendecke (Winterung, Zwischenfrucht, Grün-land) vorhanden ist
sowie andernfalls Verdichtung bzw. Strukturschäden ent-stünden
max. 60 kg Gesamt-N/ha ausgebracht (bei Festmist von Huf- und Klauentieren oder bei Kompost sind über 60 kg Gesamt-N/ha zulässig)
Kalkdünger mit max. 2 % P2O5 ausgebracht wird)
CC OGK
AGF QZ schneebedeckt
Ausbringen von organischen, organisch-4.16mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder NH4-N
Merkblätter
auf unbestelltem Ackerland
§ sofort( spätestens 4 Stunden nach Beginn der Aufbringung)
mit der Einarbeitung begonnen
(Ausnahmen:
Festmist von Huf- und Klauentieren,
Kompost, Düngemittel mit < 2% TS-Gehalt)
Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemit-4.17teln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat in der Nähe von Gewässern
Merkblätter
CC OGK
AGF QZ kein direkter Eintrag in Oberflächengewässer
CC innerhalb eines Abstandes von 1 m keine Ausbringung
CC OGK
AGF QZ mind. m Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten
CC OGK
AGF QZ
mind. 1 m Abstand bei Einsatz von genauer Ausbringtech-nik (z.B. Schleppschläuche, Pneumatikstreuer mit Grenz-streueinrichtung, Miststreuer mit Leitblechen)
(Hinweis: gilt auch für Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 18 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemit-4.18teln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat auf stark geneig-ten Ackerflächen (durchschnittlich mind. 10 % Gefälle im Bereich von 20 m Abstand zu einem Gewässer)
Merkblätter
im Uferbereich bis 5m Gewässerabstand
CC OGK
AGF QZ Ausbringverbot eingehalten
im Bereich von 5 m bis 20 m Gewässerabstand
CC OGK
AGF QZ
auf unbestellten Ackerflächen nur, wenn sofort (spätestens 4 Stunden nach Ausbringungsbeginn) mit der Einarbeitung begonnen wird
Ausbringung auf bestellten Ackerflächen
CC OGK
AGF QZ
mit Reihenkulturen (Reihenabstand von mind. 45 cm und mehr) bei entwickelter Untersaat
oder
CC OGK
AGF QZ bei sofortiger Einarbeitung
CC OGK
AGF QZ
auf Flächenkulturen nur bei ausreichender Bestandsent-wicklung
CC OGK
AGF QZ nach Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren
Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstof-4.19fen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl enthalten
Anwendungsverbot eingehalten auf
§ GF QZ Grünland
§ Gemüseflächen zur Kopfdüngung
§ GF QZ Feldfutterflächen zur Kopfdüngung
Einarbeitung
§ auf anderen Flächen, wenn sofort (spätestens 4 Stunden
nach Ausbringungsbeginn) mit der Einarbeitung begonnen wird
GF QZ nachweislich tiefwendend eingearbeitet
Aufzeichnungen innerhalb eines Monats nach Ausbrin-gung durchgeführt mit Angaben zu
§ Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung
§ Flächengröße und Lage
§ Kultur
§ Düngemittel (Bezeichnung, Gehalt an tierischen Stoffen)
§ Datum des Aufbringens
§ Aufbringmenge dt/ha
§ Inverkehrbringer des Stoffes nach Maßgabe der Kenn-
zeichnung nach der Düngemittelverordnung
§ tierische Stoffe nach Maßgabe der Kennzeichnung nach
Düngemittelverordnung
§ Typenbezeichnung nach Maßgabe der Kennzeichnung der
Düngemittelverordnung
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 19 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstof-4.20fen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Kieselgur enthalten
§ keine trockenen Mittel angewendet
Anwendungsverbot eingehalten auf
§ Grünland
§ Gemüseflächen
§ Feldfutterflächen
§ bestellten Ackerflächen
§ bodennahen Obstanbauflächen
§ nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen
Einarbeitung
§ auf anderen Flächen, wenn sofort (spätestens 4 Stunden
nach Ausbringungsbeginn) mit der Einarbeitung begonnen wird
Klärschlammeinsatz 4.21
Ausbringverbot eingehalten
§ für Rohschlamm
§
für Klärschlamm, der nicht aus Abwasseranlagen zur Be-handlung von Haushaltsabwässern, kommunalen Abwäs-sern oder Abwässern mit ähnlich geringer Schadstoffbelas-tung stammt
§
bei Überschreitung der max. zulässigen Schadstoffgrenz-
werte im Klärschlamm
Untersu-chung durch Klär-schlamm-abgeber
§
bei Überschreitung der max. zulässigen Schwermetall-
grenzwerte im Boden
Untersu-chung durch Klär-schlamm-abgeber
§ bei Boden-pH unter 5,0
GGAP QZ für Klärschlamm, klärschlammhaltige Düngemittel und
häusliche Abwässer im gesamten Betrieb GGAP ++
§ in Wasserschutzgebietszonen I und II
§ im Uferbereich von Gewässern (mind. 10 m Abstand)
§ in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks,
geschützten Landschaftsbestandteilen, besonders ge-schützten Biotopen und Natura 2000 Gebieten oder
§ auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen
§ GF auf Dauergrünland
§ OG auf Obstbauflächen
§ OG auf Gemüseflächen
OGK
AGF auf stehenden Kulturen
§ Ausnahmegenehmigung liegt vor
Klärschlammaufbringung und -lagerung
§ Boden vor Aufbringung auf Phosphat, Kalium, Magnesium,
pH-Wert und Schwermetalle untersucht und Untersuchung dokumentiert
§
Klärschlamm vor dem erstmaligen Aufbringen aus be-triebseigenen Kleinkläranlagen auf betriebseigene Acker-flächen auf Schadstoffe untersucht und Untersuchung do-kumentiert
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 20 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
§ zulässige Gesamtaufbringmenge eingehalten
§ nicht mehr als die zulässige Gesamtaufbringmenge auf
oder in der Nähe der Aufbringungsfläche gelagert
§ Klärschlamm und Bioabfälle nicht auf der selben Fläche
aufgebracht
§ Klärschlamm vor der Aussaat von Silo- und Grünmais ein-
gearbeitet
§ Klärschlamm vor der Aussaat von Feldfutter oder Zucker-
rüben, wenn Rübenblatt verfüttert wird, tiefwendend einge-arbeitet
§ OG
QZ nach Klärschlammaufbringung mind. 2 Jahre kein Feldge-
müse angebaut
K QZ
nach Klärschlammaufbringung mind. 1 Jahr keine Kartof-feln angebaut
Aufzeichnungen und Meldungen bei eigenverantwortli-chem Aufbringen von betriebsfremdem Klärschlamm
§ spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Aufbringungster-
min bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ange-zeigt
§ Lieferschein des Kläranlagenbetreibers bei jedem Trans-
port mitgeführt
§
nach der Aufbringung jeweils eine Mehrfertigung des Lie-ferscheins an die für den Kläranlagenbetreiber sowie die für die Aufbringungsfläche zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion übermittelt
§ Original des Lieferscheins an den Kläranlagenbetreiber
übermittelt
Aufzeichnungen und Meldung bei Aufbringen von be-triebsfremdem Klärschlamm durch Dritte (z.B. Lohnun-ternehmer)
§ Aufbringung auf dem Lieferschein bestätigt
Einsatz von Bioabfällen 4.22
(Ausnahme: gilt nicht für Wirtschaftsdünger einschließlich pflanzliche Biomasse aus landwirtschaftlichen Betrieben)
allgemeine Anforderungen
§ nur Bioabfälle aus zugelassenen Ausgangsstoffen
oder
§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
§ vor Aufbringung behandelt (z.B. Kompostierung, Vergä-
rung)
§ zur Aufbringung bereitgestellt (max. bis zu 2 Wochen)
Aufbringung von Bioabfällen
§
Aufbringflächen innerhalb von 2 Wochen nach der erstma-ligen Aufbringung mit Angaben zu Gemarkung, Flurstücks-nummer, Flurstücksfläche bei der zuständigen Behörde angezeigt
(Ausnahmen:
Betriebe bis max. 1 ha landw. Nutzfläche
Eigenverwertung von pflanzlichen Bioabfällen auf be-triebseigenen Flächen)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 21 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
§ Boden spätestens 3 Monate nach der erstmaligen Aufbrin-
gung auf Schwermetalle und pH-Wert untersucht und Un-tersuchung dokumentiert
(Ausnahmen:
Aufbringung von Bioabfällen, die von Behandlern stam-men, die von der Nachweispflicht befreit sind (z.B. Mit-glieder einer Gütegemeinschaft)
Betriebe bis max. 1 ha landw. Nutzfläche
Eigenverwertung von pflanzlichen Bioabfällen auf be-triebseigenen Flächen)
§ Verschlechterungsgebot für Natura 2000 Gebiete (z.B.
Trockenrasen) beachtet
§ max. 20 t Trockenmasse / ha innerhalb von 3 Jahren
(Hinweis: max. 30 t Trockenmasse / ha innerhalb von 3 Jahren sind möglich, wenn die hierfür vorgesehenen stren-geren Grenzwerte nicht überschritten werden)
§ vor dem Anbau von Feldgemüse und Feldfutter eingearbei-
tet
K QZ nach Ausbringung mind. 1 Jahr keine Kartoffeln angebaut
§ bei Aufbringung auf Dauergrünland- oder Feldfutterflächen
frei von schädlichen Fremdkörpern für Tiere (z.B. Holz, Me-tall)
§ bei Aufbringung auf Dauergrünland und mehrschnittigen
Feldfutterflächen nur aus eigens dafür zugelassenen Aus-gangsstoffen
§
auf Tabakanbauflächen, Tomatenanbauflächen im Freiland sowie für Gemüse- und Zierpflanzenarten im geschützten Anbau nur aerob hygienisierend behandelte Bioabfälle auf-gebracht
§ Bioabfälle und Klärschlamm innerhalb von 3 Jahren nicht
auf der selben Fläche aufgebracht
§ nicht auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen
oder
§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
Bei Eigenbehandlung und Herstellung
§ Untersuchungen auf Schwermetall- bzw. Fremdstoffgehalt
und Hygiene durchgeführt
(Hinweis: in Abhängigkeit von der Menge mind. vierteljährlich)
§ Untersuchungsergebnisse bei der zuständigen Behörde
vorgelegt
Aufzeichnungen
§ Lieferscheine für Bioabfälle vorhanden und ergänzt um
Angaben zu Gemarkung, Flurstücksnummer und -größe in ha sowie zur Bodenuntersuchung
Vordruck
(Ausnahmen:
Betriebe bis max. 1 ha landw. Nutzfläche)
Eigenverwertung von Bioabfällen auf betriebseigenen Flächen)
§ Kopie des Lieferscheins unverzüglich an die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 22 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen 4.23
OG QZ keine Ausbringung nach Aussaat oder Pflanzung
OG QZ im Ausbringungsjahr und im Folgejahr kein Feldgemüse
(auch keine Erdbeeren) angebaut
K QZ nach Aufbringung mind. 1 Jahr keine Kartoffeln angebaut
(Ausnahme: Einsatzstoffe sind nachweisbar und bestehen nur aus Gülle und pflanzlichem Material) Merkblatt
OG Ausbringung bei Dauerkulturen erfolgt bis max. 3 Monate
vor der Ernte
(Hinweis: es dürfen keine essbaren Pflanzenteile vorhan-den sein)
§ OG QZ nachweislich hygienisch unbedenklich für die Erzeugung
von Frischeprodukten
§ nachweislich für die angebauten Kulturen unbedenklich
AGF QZ nicht auf stehende Kulturen aufgebracht
Aufzeichnungen
§ OGK QZ Einsatzstofftagebuch vorhanden und aktuell geführt
(Hinweis: gilt als Nachweis für die Einsatzstoffe bei Aus-bringung von Gärresten aus NaWaRo-Anlagen im Kartof fel-, Gemüse- und Erdbeeranbau innerhalb der Sperrfris-ten)
OG QZ Analysenergebnisse zur hygienischen Unbedenklichkeit
liegen vor
Bestimmte Bioabfälle 4.24
(z.B. abgetragene Kultursubstrate aus der Speisepilzerzeugung)
§ vor der Verwertung förmliche Zustimmung der Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion vorhanden
5. Bewässerung
Wasserentnahme 5.1
CC OGK GGAP
QZ nachweislich erlaubt GGAP +
(Hinweis: sofern gesetzlich gefordert, zusätzlich den Nachweis einer behördlichen Beratung (z.B. Wasserent-nahmebescheid))
OGK GGAP
QZ
Aufzeichnungen sind vorhanden bezüglich den Anforde-rungen der Genehmigung, wie z.B. stündliche, tägliche, monatliche oder jährliche Entnahmemengen oder Wasser-verbrauchsmengen
GGAP++
GGAP Einrichtungen zur Wasserspeicherung vorhanden und ge-
setzlich genehmigt GGAP+-
§ Wasserentnahme mit Erhaltungszielen in Natura 2000
Gebieten vereinbar
Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittel-5.2produktion ohne Benetzung (z.B. Tropfbewäs-serung)
§ Beregnungswasser hat Trinkwasserqualität
oder
§ Oberflächenwasser vor der erstmaligen Nutzung auf che-
mische Stoffe untersucht, beurteilt und Untersuchung do-kumentiert
§ behördliche Ausnahmegenehmigung liegt vor
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 23 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
Bewässerung von Erntegut zur Lebensmittel-5.3produktion mit Benetzung (z.B. Überkopf-beregnung)
§ Beregnungswasser hat Trinkwasserqualität
oder
§ Oberflächenwasser auf chemische Stoffe und mikrobiologi-
sche Verunreinigungen untersucht, beurteilt und Untersu-chung dokumentiert
§ Oberflächenwasser entsprechend der festgestellten Eig-
nungsklassen verwendet Merkblätter
(Hinweise:
mind. Eignungsklasse 2 bei Freiland- und Gewächshaus-kulturen zum Rohverzehr
mind. Eignungsklasse 3 bei Freilandkulturen zum Roh-verzehr bis Fruchtansatz
mind. Eignungsklasse 3 bei Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte
mind. Eignungsklasse 3 bei Obst und Gemüse zur Kon-servierung
mind. Eignungsklasse 4 bei Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz
mind. Eignungsklasse 4 bei Zuckerrüben, Stärkekartof-feln, Ölfrüchten und Nichtnahrungspflanzen zur industri-ellen Verarbeitung
mind. Eignungsklasse 4 bei Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte)
Bewässerungsbedarf 5.4
GGAP anhand von Wetterdaten (z.B. Wetterfax) und eigenen
Messungen (z.B. Bodenfeuchte) systematisch ermittelt GGAP +
(Hinweis: für Kulturen, die nicht bewässert werden, nicht notwendig)
Bewässerungsverfahren 5.5
GGAP Gefahrenbeurteilung des Wassermanagements dokumen-
tiert und jährlich überprüft GGAP ++
(Hinweis: Wassermanagement schließt folgende Punkte ein:
Wasserentnahme
Bewässerungssystem
Verwendung für Bewässerung
Waschen von Kulturen)
Aktionsplan zum Wassernutzungskonzept
GGAP durch die Unternehmensführung innerhalb der letzten 12
Monate genehmigt und GGAP ++
Maßnahmen zur effizienten Wassernutzung festgelegt und
Karten, Fotos, Zeichnungen oder andere Mittel vorhanden zur
Identifizierung der Lage des/der Gewässer/s und des Verlaufs von Wassersystemen
Lokalisierung der festen Vorrichtungen, wie Brunnen und Schleusen, im Feld
Beurteilung der Notwendigkeit der Instandhaltung des Be-
wässerungssystems liegt vor und
Schulungen und/oder Unterweisungen des verantwortli-
chen Personals durchgeführt und
kurz- und mittelfristige Verbesserungspläne, einschließlich
Fristen, bei vorhandenen Abweichungen vorhanden
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 24 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
chemische und physikalische Bewässerungs-5.6
wasserqualität
GGAP Gefahrenanalyse jährlich durchgeführt GGAP +
(Hinweis: Gefahrenanalyse schließt mindestens folgende Punkte ein:
Identifikation der Wasserquellen und Ergebnisse früherer Untersuchungen
Bewässerungsmethoden
Zeitpunkt der Bewässerung
Kontakt des Bewässerungswassers mit der Kultur
Eigenschaften der Kultur und deren Entwicklungsstadium
Reinheit des Wassers)
OGK QZ
Risikoanalyse durchgeführt, jährlich überprüft bzw. bei Änderungen aktualisiert
(Hinweis: Risikoanalyse schließt mindestens folgende Punkte ein:
Anzahl der erforderlichen Wasseranalysen
Anwendungsmethode
Kultur
Herkunft des Wassers
Zeitpunkt der Anwendung (Kulturstand, Zeit bis zur Ern-te)
die Ursachen und Anfälligkeiten für Verunreinigungen der Wasserquellen
Entnahmestellen, die z. B. durch Zufluss von Abwässern aus Kläranlagen beeinträchtigt sein können)
OGK GGAP
QZ Bewässerungswasser in den aufgrund der Gefahren- bzw.
Risikoanalyse festgelegten Abständen untersucht Merkblatt
GGAP +
(Hinweis für GGAP: Angaben zu
Häufigkeit der Probennahme
Probennehmer
Probennahmeort
Art der Stichprobenziehung
Art des Tests
Akzeptanzkriterien)
(Hinweis für /QZ: es können auch vorliegende Analy-seergebnisse der Trink-, Bade- oder Oberflächenwas-serüberwachung genutzt werden)
OGK QZ
die Wasserprobe wird an repräsentativem Austrittspunkt des Bewässerungssystems entnommen
OGK GGAP
QZ Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditie-
rung nach DIN ISO 17025) GGAP +
OGK QZ risikobehaftetes Wasser nicht genutzt
OGK GGAP
QZ kein unbehandeltes (ungeklärtes) Abwasser verwendet GGAP ++
OGK GGAP
QZ Aufzeichnungen zu Korrekturmaßnahmen und/oder ge-
troffenen Entscheidungen vorhanden GGAP +
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 25 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
6. Nacherntebehandlungen (z.B. Keimhemmung bei Kartoffeln)
Sachkunde 6.1
OGK GGAP
QZ jeder Anwender von Nacherntebehandlungsmitteln nach-
weislich sachkundig GGAP ++
Behandlungsmittel 6.2
OGK
AGF GGAP
QZ in Deutschland zugelassen GGAP ++
GGAP Liste der zugelassenen Nacherntebehandlungsmittel) vor-
handen und aktuell GGAP +
AGF GGAP
QZ verwendetes Wasser hat Trinkwasserqualität oder wird von
der zuständigen Behörde als geeignet erklärt GGAP ++
Merkblatt
GGAP für Nacherntebehandlungen verwendete Biozide, Wachse
und Pflanzenschutzmittel etc. werden in einem ausgewie-senen, sicheren Bereich separat von Produkten gelagert
GGAP ++
Anwendung 6.3
OGK
AGF GGAP
QZ Anwendungshinweise des Herstellers beachtet GGAP ++
§ Verkaufsgebinde gekennzeichnet, wenn Erzeugnisse mit
Keimhemmungsmitteln behandelt wurden
Aufzeichnungen zur Nacherntebehandlung 6.4
vorhanden und aktuell geführt mit Angaben zu
OGK
AGF GGAP
QZ Begründung für die Anwendung GGAP +
(Hinweis: bei Anwendungsgebiet / Indikation)
OGK
AGF GGAP
QZ Ort der Behandlung GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Charge (z.B. Losnummer der behandelten Erzeugnisse) GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Behandlungsmittel (Handelsname und Wirkstoff) GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Datum der Anwendung GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Aufwandmenge oder Konzentration GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Anwendungstechnik (z.B. Sprühen, Nebeln, Begasen) GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Name des Anwenders GGAP +
OGK QZ Wartezeit
OGK QZ Behandlungsart (z.B. sprühen, nebeln)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 26 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
7. Rückstandskontrolle
Rückstandshöchstmengen 7.1
GGAP
Informationen über die zulässigen Rückstandshöchstmen-gen in Deutschland und in den Bestimmungsländern, in denen die Erzeugnisse verkauft werden sollen, vorhanden und aktuell
GGAP ++
GGAP zulässige Rückstandshöchstwerte des jeweiligen Bestim-
mungslandes bei der Anwendung von chemischen Pflan-zenschutzmitteln berücksichtigt
GGAP ++
Rückstandskontrolle 7.2
Probenahme
OGK QZ Betriebsstätten für unangekündigte Beprobungen durch
autorisierte Probenehmer jederzeit zugänglich
Rückstandsuntersuchungen
GGAP auf der Grundlage einer Risikoanalyse jährlich durchgeführt GGAP ++
GGAP Untersuchungslabor nachweislich geeignet (z.B. Akkreditie-
rung nach ISO 17025) GGAP +
GGAP Probennahme sachgerecht durchgeführt GGAP +
GGAP Rückstandsuntersuchung dokumentiert GGAP ++ Merkblatt
GGAP Nacherntebehandlungen bei der Rückstandskontrolle be-
rücksichtigt GGAP ++
(Hinweis: anstatt der eigenen Untersuchung, kann der Betrieb auch an einem Monitoringprogramm teilnehmen, z.B. bei )
OGK QZ Betrieb nimmt am -Rückstandskontrollmonitoring teil
(Hinweis: Organisation durch den Bündler)
OGK QZ
bei Beanstandungen im Rückstandsmonitoring innerhalb von 4 Wochen Beratung durchgeführt
(Hinweis für /QZ: kann innerhalb von 4 Wochen keine Beratung erfolgen, muss nachgewiesen werden, dass in-nerhalb von 2 Wochen ein Beratungstermin vereinbart und Informationen über die Beanstandung beantragt wurden)
OGK
Beratungsnachweis innerhalb einer Woche nach erfolgter Beratung bei QS eingereicht
QZ Beratungsnachweis innerhalb einer Woche nach erfolgter
Beratung beim Lizenznehmer eingereicht
8. Schlagbezogene Aufzeichnungen
Schlagkartei oder Kulturkarten vorhanden und 8.1
aktuell geführt mit Angaben zu Vordrucke
Betrieb und Schlägen
OGK
AGF QZ Name, Anschrift, Betriebsnummer
OGK
AGF QZ
Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung (z.B. Gemarkungsnummer, Flurnummer, Flurstücksnummer)
K QZ Bodenart und Bodenzahl
OGK
AGF QZ Flächengröße
OGK
AGF QZ Erntejahr bzw. Anbaujahr
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 27 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
OGK
AGF GGAP
QZ Kultur, Fruchtart GGAP ++
OG QZ Kulturverfahren bei geschütztem Anbau
GF QZ Nutzungsart bei Grünland (z.B. Wiese, Mähweide, Weide)
OGK
AGF GGAP
QZ Vorfrucht und Vor-Vorfrucht einschl. Zwischenfrüchte GGAP +
Aussaat und Pflege
OGK
AGF QZ Sorte, Anerkennungsnummer bei Z-Saat- und Pflanzgut
OGK
AGF QZ Aussaat- bzw. Pflanztermin
OGK
AGF QZ
Aussaatmenge (z.B. Kö/m², Einheit/ha) bzw. Pflanzgut-menge (z.B. Anzahl/m²)
GGAP Aussaat- bzw. Pflanzverfahren, Aussaat- bzw. Pflanzmen-
ge und Aussaat- bzw. Pflanztermin GGAP +
OGK
AGF QZ Bodenbearbeitung (Arbeitsgänge, Geräte)
OGK
AGF QZ Datum der Bodenbearbeitung
Düngung
OGK
AGF GGAP
QZ Feld/Schlag oder Bewirtschaftungseinheit, Gewächshaus GGAP +
OGK
A QZ
Ergebnisse Grundbodenuntersuchung (Datum, Versor-gungsstufe)
OGK
A QZ Ergebnisse N-Bodenuntersuchung
CC OG
AGF QZ N-Düngebedarfsermittlung Vordruck
OGK
AGF GGAP
QZ
Düngemittel (Bezeichnung, Düngertyp,Nährstoffgehalt, Anbieter bzw. Inverkehrbringer) einschließlich Blattdünger und organische Dünger (z.B. Gülle, Jauche, Silagesi-ckersaft)
GGAP +
OGK
AGF GGAP
QZ Datum der Anwendung GGAP +
OGK
AGF QZ Kultur
OGK GGAP
QZ Anwender GGAP +
OGK
AGF GGAP
QZ Ausbringmenge dt/ha oder Nährstoffmenge kg/ha GGAP +
OGK GGAP
QZ Ausbringtechnik (Gerät, Bewässerung) GGAP +
Pflanzenschutz
GGAP
OGK
AGF
QZ Kulturname / Sorte GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Schlag oder Bewirtschaftungseinheit GGAP ++
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 28 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
OGK QZ Bestandskontrollen (Datum, Befund)
OGK
AGF QZ vorbeugende mechanische und biotechnische Maßnahmen
GGAP verantwortliche Person für die Auswahl der Pflanzen-
schutzmittel GGAP +
OGK
AGF GGAP
QZ Begründung für die Anwendung chemischer Pflanzen-
schutzmittel (z.B. Schädlings-, Krankheitserreger, Unkraut) GGAP +
OGK
AGF GGAP
QZ Pflanzenschutzmittelbezeichnung, Wirkstoff GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Datum der Anwendung GGAP ++
OGK
AGF GGAP
QZ Aufwandmenge je Flächeneinheit oder Konzentration GGAP +
OGK
AGF GGAP
QZ Wartezeit GGAP ++
GF QZ Behandlungserfolg
OGK GGAP
QZ Ausbringtechnik (Gerätebezeichnung) GGAP +
OGK
AGF GGAP
QZ Anwender GGAP +
(Hinweis: OGK fordert sachgerechte Ausbringung und Do-kumentation, wenn mehr als technisch bedingte Restmen-gen anfallen)
(Hinweis für GGAP: Aufzeichnung aller Anwender eines Teams gefordert)
GGAP Witterungsbedingungen zum Ausbringungszeitpunkt GGAP+
(Ausnahme: Kulturen im geschützten Anbau)
GGAP Vorkehrungen zur Vermeidung der Gefahr der Abdrift von
eigenen Schlägen GGAP+
GGAP Vorkehrung zur Vermeidung der Gefahr der Abdrift von
angrenzenden Schlägen (z.B. durch Vereinbarungen und Kommunikation mit Erzeugern von Nachbarschlägen)
GGAP+-
Sonstigem
GGAP andere Mittel außer Düngemittel und Pflanzenschutzmittel GGAP +
Bewässerung
K
AGF QZ Datum mit Entwicklungsstadium der Kultur
K
AGF QZ Menge in mm
GGAP Datum, Dauer, Durchflussraten und Menge für jede Was-
seruhr oder jede Bewässerungseinheit GGAP +
Ernte
K QZ Krautminderung (Verfahren, Datum)
K QZ Bonitierungsergebnisse
K QZ Entwicklungsstadium
OGK
AGF QZ Erntetermin bzw. Zeitspanne der Ernte
K
A QZ Ertrag (dt/ha)
P Checkliste Pflanzenbau
Version 2018 Seite 29 von 29
Schnittstellen Anforderungen
Erfüllung Bemerkungen
Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.
A QZ Qualitätsmerkmale (z.B. Feuchtigkeit, Besatz)
OGK
AGF QZ Feldabfuhr der Nebenprodukte
OG
A QZ Lagerort bei Hoflagerung
Ergebnis der Eigenkontrolle Pflanzenbau:
Eigenkontrolle durchgeführt am:
kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel:
Impressum
P Checkliste Pflanzenbau zu GQSRLP Hof-Check
(Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz)
Herausgeber:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) Bahnhofstraße 32 Ansprechpartnerin: Doris Fey 56410 Montabaur Telefon (02602) 9228-0 Fax (02602) 9228-27 E-Mail:[email protected]
www.rlp.gqs-hofcheck.de
Bearbeitung:
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirt-schaft und der ländlichen Räume (LEL)
Oberbettringer Straße 162 73525 Schwäbisch Gmünd
www.bw.gqs-hofcheck.de
im Auftrag des:
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Das vorliegende Werk beruht auf „GQSBW Hof-Check - Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg“ der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd
Der Inhalt wurde mit äußerster Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er wird periodisch aktualisiert. Es können jedoch nicht alle Details der einschlägigen Rechtsgrund-lagen eingearbeitet werden.
Jegliche Haftung wird daher seitens des Landes Rheinland Pfalz, des Herausgebers und des Bearbeiters ausgeschlossen.
© DLR Westerwald-Osteifel und LEL Schwäbisch Gmünd 2018. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt.