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EisenbahnausbauprogrammeBahninfrastrukturfonds (BIF)
Standbericht 2018Periode 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Impressum
Herausgeber
Bundesamt für Verkehr
BAV Infrastruktur, Sektion Grossprojekte
CH-3003 Bern
Kann im Internet abgerufen oder bezogen werden unter:
www.bav.admin.ch > Aktuell > Berichte und Studien > Standbericht Eisenbahnausbauprogramme
Titelbild
Ausbauprogramm ZEB: Dorfnest, Entflechtung und Zugfolgezeitverkürzung.
Urheberschaft aller Bilder im Bericht:
• Projektdokumentation SBB Infrastruktur
• AlpTransit Gotthard AG (NEAT)
• Rhätische Bahn AG (AS25)
• Christophe Beuret
Rechtsgrundlage
Das BAV erstellt gemäss Art. 37 Abs. 3 der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung
der Bahninfrastruktur (KPFV) jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur.
[Um diesen Bericht so aktuell wie möglich zu halten, wurden bis zum Redaktionsschluss wichtige Ereignisse und Entscheide,
die in die kommende Berichtsperiode fallen, in kursiver Schrift und eckigen Klammern festgehalten.]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 5
2 Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) 7
2.1 Die NEAT in Kürze 7
2.2 Ziele der NEAT 7
2.3 Stand der NEAT 7
2.4 Kosten der NEAT 9
2.5 Finanzierung der NEAT 10
2.6 Risikomanagement der NEAT 11
3 Hochgeschwindigkeitsverkehrs-
Anschlüsse (HGV-A) 13
3.1 HGV-A in Kürze 13
3.2 Ziele des Programms HGV-A 13
3.3 Stand des Programms HGV-A 14
3.4 Kosten des Programms HGV-A 18
3.5 Finanzierung des Programms HGV-A 19
3.6 Risikomanagement des Programms HGV-A 21
4 Lärmsanierung Eisenbahn 23
4.1 Lärmsanierung in Kürze 23
4.2 Ziele der Lärmsanierung 24
4.3 Stand der Lärmsanierung 25
4.4 Kosten der Lärmsanierung 33
4.5 Finanzierung der Lärmsanierung 34
4.6 Risikomanagement der Lärmsanierung 36
5 Zukünftige Entwicklung
der Bahninfrastruktur (ZEB) 37
5.1 ZEB in Kürze 37
5.2 Ziele des Programms ZEB 37
5.3 Stand des Programms ZEB 38
5.4 Kosten des Programms ZEB 46
5.5 Finanzierung des Programms ZEB 47
5.6 Risikomanagement des Programms ZEB 49
6 4-Meter-Korridor (4mK) 51
6.1 4mK in Kürze 51
6.2 Ziele des Programms 4mK 51
6.3 Stand des Programms 4mK 52
6.4 Kosten des Programms 4mK 57
6.5 Finanzierung des Programms 4mK 58
6.6 Risikomanagement des Programms 4mK 60
7 Ausbauschritt 2025 (AS25) 63
7.1 AS25 in Kürze 63
7.2 Ziele des Programms AS25 64
7.3 Stand des Programms AS25 66
7.4 Kosten des Programms AS25 76
7.5 Finanzierung des Programms AS25 77
7.6 Risikomanagement des Programms AS25 78
8 Weitere grosse Projekte der Bahninfrastruktur 81
8.1 Bahnverbindung
Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse (CEVA) 81
8.2 Neubau Albulatunnel II 81
9 ETCS 83
9.1 ETCS in Kürze 83
9.2 Strategie des Programms ETCS 83
9.3 Stand des Programms ETCS 84
9.4 Entwicklungen des Programms ETCS 90
9.5 Risiken 91
Abkürzungsverzeichnis 93
NEAT, Viadukt Camorino.
Wer regelmässig mit dem Zug unterwegs ist, kommt an vie-
len Baustellen vorbei: Auf unserem Bahnnetz können nur
wenige Strecken von A nach Z befahren werden, ohne dass
es nicht irgendwo eine Baustelle gibt. Legt man die Karten-
übersichten der verschiedenen Ausbauprogramme überein-
ander, bestätigt sich dieser Eindruck. Zu den Ausbauten
kommen noch die Arbeiten für den Unterhalt und die Sub-
stanzerhaltung des Bahnnetzes hinzu.
Die Investitionen sind sichtbar und spürbar. Jede Investition
soll den Endkundinnen und Endkunden einen Mehrwert
bringen: schnellere oder häufigere, bessere Verbindungen
oder mehr Sitzplätze. Diese letztlich angestrebten Ziele be-
deuten für die Nutzerinnen und Nutzer oft erstmal vorüber-
gehende Unannehmlichkeiten: baustellenbedingte Verlang-
samungen, eingeschränkte Fahrpläne und Ersatzbusse.
Wir vom Bundesamt für Verkehr (BAV) haben das Privileg,
den Ausbau des Bahnnetzes in einem wirtschaftlich günsti-
gen Umfeld zu steuern. Die umgesetzten Massnahmen wir-
ken sich volkswirtschaftlich positiv aus, und dank des Bahn-
infrastrukturfonds (BIF) ist die Verfügbarkeit der finanziellen
Mittel langfristig gesichert. Die grösste Herausforderung
sind daher nicht die Finanzen, sondern die Planung. Das BAV
und die Infrastrukturbetreiberinnen, allen voran die SBB,
sind gemeinsam dafür verantwortlich, die vom Parlament in
Auftrag gegebene Infrastruktur so rasch wie möglich zu bau-
en, dabei die Qualität des Angebots während der Arbeiten
aufrechtzuerhalten und für die Erhöhung der Kapazität und
konsistente Angebotssprünge zu sorgen.
Die finanzielle Sicherheit des BIF ist jedoch kein Ruhekissen:
Damit die Projekte optimiert und wirtschaftliche Lösungen
gefunden werden können, findet ein kontinuierlicher Aus-
tausch statt. Die Endkostenprognose für die Programme ZEB
oder AS 2025 sind sichtbare Ergebnisse dieser Bemühungen.
Für eine gleiche Leistung lassen sich durch technische Mass-
nahmen, die Suche nach Synergien und dank intensiver Ar-
beit der Projektleitungsmitglieder bei den zur Verfügung
stehenden Krediten grosse Summen einsparen.
Im Jahr 2019 werden die eidgenössischen Räte die Botschaft
zum Ausbauschritt 2035 behandeln. Seine Umsetzung wird
eine zusätzliche Herausforderungdarstellen, die Investitio-
nen und den Betrieb unter einen Hut zu bringen. Die Priori-
sierung der Investitionen wird vom BAV sorgfältig geprüft
und gesteuert. In diesem Zusammenhang achtet der Bund
besonders auf die Entwicklung eines koordinierten Gesamt-
netzes und auf die Einhaltung des vom Parlament festgeleg-
ten Leistungsrahmens. Dennoch ist eine enge Zusammenar-
beit mit den Planungsregionen und den Infrastrukturbetrei-
berinnen notwendig, um gemeinsam die gesteckten Ziele zu
erreichen.
Der grösste Angebotssprung wurde im Dezember 2018 mit
der Umsetzung der vierten Teilergänzung der S-Bahn Zürich
und weiteren Verbesserungen in der Ostschweiz erreicht.
Für diese bedeutenden Verbesserungen waren zahlreiche
Investitionen aus dem ZEB-Programm oder dem Infrastruk-
turfonds (neu Nationalstrassen- und Agglomerationsver-
kehrsfonds, NAF) nötig. In der Westschweiz konnte der erste
Teil der grenzüberschreitenden S-Bahn «Léman Express» zwi-
schen Coppet und Lancy-Pont-Rouge mit einem Viertelstun-
dentakt in Betrieb genommen und im Wallis das Lichtraum-
profil für Doppelstockzüge freigegeben werden. Dank der
Wiederinbetriebnahme der Strecke Delle–Belfort, die über
das HGV-A-Programm mitfinanziert wurde, kann die neue
internationale Verbindung Biel/Bienne–Delémont–Méroux
(Belfort–Montbéliard TGV) angeboten werden.
Die Herausforderungen sind gross, die Mittel und der Wille
jedoch vorhanden, um den Endkundinnen und Endkunden
qualitativ hochstehende Dienstleistungen und optimale Ver-
bindungen zu bieten. 2019 werden insbesondere die Arbei-
ten an der CEVA abgeschlossen und die grenzüberschreiten-
de S-Bahn «Léman Express» wird ihren Vollbetrieb aufneh-
men. Hinter den eindrucksvollen Einweihungsfeiern steht
die tägliche Arbeit, die von einem wirtschaftlichen und acht-
samen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
und dem Bestreben nach einer Optimierung der Arbeitspha-
sen geprägt wird, sodass die Bauintervalle den Bahnbetrieb
so wenig wie möglich stören.
Anna Barbara Remund, Vizedirektorin
Abteilung Infrastruktur
Christophe Beuret, Sektionschef
Sektion Grossprojekte
Einleitung 1
Luftaufnahme Camorino, Installationsplatz.
2.1 Die NEAT in Kürze
Die Gotthard-Basislinie ist seit rund zwei Jahren in Betrieb.
Die bisherigen Betriebserfahrungen sind positiv und erfüllen
weitgehend die Erwartungen bezüglich der Zuverlässigkeit
der neuen Infrastruktur. Garantiearbeiten und bedeutende
Abschlussarbeiten sind bis voraussichtlich 2021 geplant.
Dann werden der Gotthard-Basistunnel und die Anschlüsse
an die Stammlinie gemäss der Bestellung des Bundes fertig
erstellt sein und einen uneingeschränkten Betrieb ermögli-
chen.
Der Ceneri-Basistunnel (CBT) ist das letzte Teilprojekt der
NEAT, das sich noch im Bau befindet. Die feste Fahrbahn im
Tunnel und die Schotterfahrbahn im Norden und Süden sind
eingebaut. Im Tunnel sind über 80 % der Profile der De-
ckenstromschiene montiert und zirka 50 % des Fahrdrahts
eingelegt. Der Einbau der weiteren bahntechnischen Anla-
gen – elektrische Anlagen, Kommunikationsanlagen und Si-
cherungsanlagen – dauert noch bis Februar 2020 an. Neben
dem Einbau dieser Bahntechnik wird auch der Tunnel selbst
ausgerüstet: Lüftungsanlage, Tunnelleittechnik und weitere
Ausrüstungen werden ebenso bis Februar 2020 installiert
und sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken ge-
testet werden.
Ab März 2020 wird das Gesamtsystem des CBT auf seine
Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Im September 2020
wird der Ceneri-Basistunnel der SBB für die Durchführung
eines Probebetriebs übergeben. Die kommerzielle fahrplan-
mässige Inbetriebnahme des CBT ist unverändert auf den
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 vorgesehen.
Die NEAT-Endkosten werden vom BAV per 31. Dezember
2018 auf 17,67 Milliarden Franken (Preisstand 1998) prog-
nostiziert. Der NEAT-Gesamtkredit im Umfang von 19,1 Mil-
liarden Franken deckt die NEAT-Endkostenprognose und das
ausgewiesene Gefahrenpotenzial von 100 Millionen Fran-
ken. Das BAV beurteilt die Finanzierung per 31. Dezember
2018 demzufolge als ausreichend. Unter Berücksichtigung
der Teuerung, der Mehrwertsteuer und der Bauzinsen wird
die NEAT bis zum Projektabschluss voraussichtlich etwa
22,75 Milliarden Franken kosten (Preisstand effektiv).
2.2 Ziele der NEAT
Mit dem Bau einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale will
der Bund für den Güter- und den Personenverkehr auf der
Schiene eine leistungsfähige Infrastruktur zur Verfügung
stellen.
Beim Entscheid über die schweizerische Eisenbahn-Alpen-
transversale standen die Integration der Schweiz ins euro-
päische Verkehrsnetz und die Realisierung einer Alternative
zum europaweit geforderten Strassenkorridor für 40 Tonnen
schwere Lastenzüge durch die Schweiz im Zentrum.
Im Sinne eines integrierten Gesamtverkehrssystems soll die
Strasse entlastet und die über hundertjährige Bahninfra-
struktur modernisiert werden. Die NEAT stellt einen solidari-
schen Akt zum Schutz des ganzen Alpenraumes dar und
steht im Dienste einer umweltgerechten Verkehrspolitik.
Im Zentrum des NEAT-Konzeptes steht die Erneuerung und
Umgestaltung der Gotthardbahn zu einer modernen Flach-
bahn. Unerlässlich ist aber eine sinnvolle Aufteilung und Ver-
teilung der Verkehrsströme. Deshalb gehört auch ein Basis-
tunnel am Lötschberg zum Konzept. Gotthard und Lötsch-
berg bilden zusammen die schweizerische Nord-Süd-Tran-
sitachse.
2.3 Stand der NEAT
2.3.1 Abgeschlossene Ausbauten
Der Lötschberg-Basistunnel (LBT) wurde am 9. Dezember
2007 in Betrieb genommen. Auch die Zufahrtsstrecken der
BLS und der SBB waren zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit.
Beim Anschluss der Neubaustrecke an die Rhonetallinie der
SBB mussten einige Arbeiten mit dem kantonalen Projekt
zum Hochwasserschutz entlang der Rhone und dem Auto-
bahnprojekt A9 abgestimmt werden. Diese Arbeiten sind in-
zwischen grösstenteils erfolgt. Die restlichen Arbeiten der
NEAT im Wallis sind mit den Verantwortlichen der Drittpro-
jekte abgestimmt und werden von diesen ausgeführt.
Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) 2
8
Basierend auf der provisorischen Abrechnung der Achse
Lötschberg aus dem Jahr 2009, werden nun die Achse und
die dazugehörigen Streckenausbauten definitiv abgerech-
net.
Die Ausbauten in der Surselva (Baustellenzufahrt für den
Gotthard-Basistunnel) und die Ausbauten zwischen St. Gal-
len und Arth-Goldau wurden 2008/2010 bzw. 2018 abge-
rechnet.
Der vorgesehene Ausbau in der Ost- und Zentralschweiz mit
dem Bau des Hirzeltunnels und des Zimmerberg-Basistun-
nels wurde – mit Ausnahme des Anschlussbauwerks Nidel-
bad – nicht realisiert. Mit Bundesbeschluss vom 16. Septem-
ber 2008 wurden die beiden Tunnels zurückgestellt und sind
nicht mehr Bestandteil der NEAT.
2.3.2 Gotthard-Basistunnel (GBT)
Der Gotthard-Basistunnel wurde am 11. Dezember 2016 in
Betrieb genommen. Die Anlagen der Neubaustrecke GBT
(inkl. Anschlüssen) erfüllen die vom Bund geforderte Leis-
tungsfähigkeit noch nicht vollständig. Die Sicherheitsanfor-
derungen an eine Hochgeschwindigkeitsstrecke konnten
vorübergehend mit kompensierenden, betriebseinschrän-
kenden Massnahmen gewährleistet werden. Um die kom-
pensierenden Massnahmen aufheben zu können und die
übergeordneten Leistungsanforderungen – unter Beach-
tung der weiterhin unverändert geltenden Sicherheitsanfor-
derungen – zu erfüllen, hat das BAV bei der SBB in drei Tran-
chen Abschlussarbeiten ausgelöst. Die Verantwortung für
diese Arbeiten wurde der SBB übertragen. Sie ist seit Juni
2016 Eigentümerin der Anlage, verfügt über das entspre-
chende Know-how und kann die Betriebserfahrung einbrin-
gen. Zudem erfolgen die Arbeiten unter Betrieb.
• Eine Konzeptstudie zur Verbesserung der Sicherungsanla-
gen und zur Aufhebung der kompensierenden Massnah-
men liegt vor. Mittels der geplanten Arbeitspakete zu den
Sicherungsanlagen werden die Standards des BAV für den
GBT grösstenteils erreicht, und die betriebseinschränken-
den Massnahmen können voraussichtlich bis Ende 2021
aufgehoben werden. Die knappen personellen Ressour-
cen der SBB betreffend Sicherungsanlagen stellen eine
Herausforderung dar.
• Das Gebäude und die Arbeitsplätze auf den Aussenanla-
gen des Erhaltungs- und Interventionszentrums Biasca
stehen derzeit noch nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Das Erhaltungs- und Interventionszentrum ist gegen
Steinschläge mit Gesteinssplittern zu schützen. Das Plan-
genehmigungsverfahren (PGV) war Ende 2018 im Gang.
Die geplante Wiederinbetriebnahme der Aussenarbeits-
plätze rechtzeitig für den Testbetrieb am Ceneri ist nicht
mehr realistisch. Die Planung von Ersatzmassnahmen zur
Sicherstellung der Funktionalitäten für den GBT und für
den Testbetrieb am CBT sind ausgelöst worden.
• Neben diesen zwei grossen Abschlussarbeiten werden
noch mehrere Massnahmen bis Ende 2021 umgesetzt. Es
sind dies unter anderem Massnahmen zur Reduktion des
Staubs in den Querschlägen, die Korrektur der Spurweite
im GBT, eine Ergänzung der Test- und Schulungsanlagen
sowie Überholmöglichkeiten für drei 750 Meter lange Gü-
terzüge im Bereich nördlich des Portals.
2.3.3 Ceneri-Basistunnel (CBT)
Im Ceneri-Basistunnel dauert der Einbau der bahntechni-
schen Anlagen bis Februar 2020 an. Die feste Fahrbahn im
Tunnel und die Schotterfahrbahn im Norden und Süden sind
eingebaut. Im Tunnel sind über 80 % der Profile der Decken-
stromschiene montiert und zirka 50 % des Fahrdrahts einge-
legt. Der Einbau der Sicherungsanlagen hat im Dezember
2018 begonnen. Sämtliche Anlagen – Deckenstromschiene,
elektrische Anlagen, Kommunikationsanlagen, Sicherungs-
anlagen, Lüftungsanlagen, Tunnelleittechnik – werden bis
Februar 2020 einzeln getestet.
2.3.4 Inbetriebsetzung CBT
Nach Abschluss der Rohbauausrüstung und des Einbaus der
Bahntechnik muss das Gesamtsystem auf seine Funktions-
tüchtigkeit geprüft werden. Dieser Prozess ist Teil der Inbe-
triebsetzung und wird als «Testbetrieb» bezeichnet. Haupt-
verantwortlich dafür ist die Alptransit Gotthard AG (ATG),
Erstellerin der Infrastruktur.
Nach Abschluss dieser Phase geht die Hauptverantwortung
an die Betreiberin SBB über. Es folgt der «Probebetrieb». Es
werden der Normalbetrieb, der Unterhalt, der Störungs-
9Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Neue Eisenbahn-Alpentransversale
betrieb und mögliche Interventionen im Ereignisfall durch-
gespielt. Gewisse Betriebsprozesse müssen bereits im Test-
betrieb eingeübt werden.
Gestützt auf Sicherheitsnachweise der Ersteller, erteilt das
BAV Freigabeverfügungen z. B. für das erstmalige Einschal-
ten der Fahrstromanlagen. Der Übergang vom Testbetrieb
in den Probebetrieb erfolgt mittels Betriebsbewilligung. Lie-
gen die entsprechenden Nachweise für eine sichere Fahrt
vor, kann der fahrplanmässige kommerzielle Betrieb im Tun-
nel, gestützt auf Betriebsbewilligungen des BAV, aufgenom-
men werden.
Die Inbetriebsetzung des CBT ist ab März 2020 geplant. Die
kommerzielle fahrplanmässige Inbetriebnahme (IBN) ist un-
verändert auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2020 vor-
gesehen.
2.4 Kosten der NEAT
2.4.1 Kostenbezugsbasis
Die Finanzierung der NEAT erfolgt gemäss dem Alpentran-
sit-Finanzierungsbeschluss vom 16. September 2008 mittels
eines Gesamtkredites. Der NEAT-Gesamtkredit zum Preis-
stand 1998 beträgt unverändert 19,1 Milliarden Franken
(ohne Teuerung und Mehrwertsteuer). Davon hat der Bun-
desrat in Tranchen insgesamt 17,7 Milliarden Franken freige-
geben.
Der Bundesrat ist gemäss Alpentransit-Finanzierungsbe-
schluss vom 16. September 2008 dazu ermächtigt, die Ver-
pflichtungskredite um die ausgewiesene Teuerung, die
Mehrwertsteuer und die Bauzinsen zu erhöhen. Die Teue-
rungsberechnung beruht auf dem NEAT-Teuerungsindex
(NTI), Stand Oktober 1998. Per Ende 2017 hat der Bundesrat
die Verpflichtungskredite für Teuerung und Mehrwertsteuer
um insgesamt 4,88 Milliarden Franken erweitert. Die letzte
Erhöhung erfolgte im Dezember 2016.
In den Vereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen
Erstellern werden neben der Bestellung auch Kostenziele
vereinbart. Aufgrund von Mehr-/Minderkosten infolge von
Leistungsänderungen oder bei geändertem Finanzierungs-
bedarf (z. B. bei der Vergabe grosser Lose) können die Kos-
tenbezugsbasen und damit auch die Kostenziele angepasst
werden. Im Berichtsjahr wurde die Kostenbezugsbasis bei
der Achse Gotthard wegen der anstehenden Abschlussar-
beiten um 95 Millionen Franken auf insgesamt 12,153 Milli-
arden Franken erhöht. Die Verantwortung für diese Arbei-
ten wurde nicht der ATG sondern der SBB übertragen, weil
sie das entsprechende Know-how einbringen kann und die
Arbeiten unter Betrieb erfolgen werden.
2.4.2 Kostensituation und -prognose
Kostensituation
Bis Ende 2018 sind bei der NEAT Nettokosten im Betrag von
insgesamt 22,0 Milliarden Franken aufgelaufen (Preisstand
effektiv, inkl. Abgrenzungen, Bauzinsen, Teuerung und Mehr-
wertsteuer). Die grössten Positionen gehen zulasten des
Werks Achse Lötschberg mit rund 5,3 Milliarden Franken
und des Werks Achse Gotthard mit rund 15,2 Milliarden
Franken. Für die Streckenausbauten Achse Gotthard, die
durch die SBB realisiert werden, sind zudem bis Ende Be-
richtsjahr gut 612 Millionen Franken Kosten angefallen.
Kostenprognose
Die Endkostenprognose für das Gesamtvorhaben der NEAT
beträgt 17,67 Milliarden Franken; sie ist gegenüber dem Vor-
jahr um rund 20 Millionen Franken höher (Preisstand 1998,
ohne Teuerung und Mehrwertsteuer). Die Mehrkosten sind
begründet durch Ausführungsanpassungen beim Handlauf
im CBT (integrierte Kabel und Beleuchtung) sowie viele klei-
nere Positionen bei der Ausführung.
Kosten- und Kreditsituation NEAT, in Millionen Franken.
Ist-Kosten
Verpflichtungen
Kostenprognose
Kredit
0 4000 9000 14 000 19 000 24 000
Preisstand aktuell nominal
Preisstand Oktober 1998real
19100,023 983,5
22 750,0
22 652,3
21993,7
17668,0
10
Verp
flich
tung
skre
dite
Urs
prün
glic
he
Kost
enbe
zugs
basi
s
Akt
uelle
Ko
sten
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sis
Prog
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End
kost
en
Prog
nose
En
dkos
ten
Vorj
ahr
Verä
nder
ung
Endk
oste
n zu
Vor
jahr
Projektaufsicht 76,0 91,0 89,0 92,0 –3,3 %
Achse Lötschberg 3 214,0 4 311,0 4 238,98 4 239,0 0,0 %
Achse Gotthard 7 716,0 12 153,3 12 200,6 12 132,2 0,6 %
Ausbau Surselva 123,0 111,6 111,6 111,6 0,0 %
Anschluss Ostschweiz
99,4 99,4 99,4 99,4 0,0 %
Ausbauten St. Gallen– Arth-Goldau
86,0 84,9 84,9 84,9 0,0 %
Streckenaus bauten Achse Lötschberg
359,6 374,2 358,6 359,2 –0,2 %
Streckenaus bauten Achse Gotthard
515,0 515,0 508,1 508,4 – 0,1 %
Zwischentotal 12 189,0 17 740,5 17 691,2 17 626,7 0,4 %
Kostenpositionen/ Rundungen
– 23,2 – 23,3
Total NEAT 12 189,0 17 740,5 17 668,0 17 650,0 0,1 %
Endkostenprognose NEAT, in Millionen Franken; alle Angaben mit Preisstand der Verpflichtungskredite (Oktober 1998).
2.5 Finanzierung der NEAT
2.5.1 Verpflichtungskreditkontrolle
Der Gesamtkredit inkl. Erweiterungen beträgt gegenüber
dem Vorjahr unverändert 23,98 Milliarden Franken (Preis-
stand effektiv, inkl. Teuerung und Mehrwertsteuer).
Verp
flich
tung
skre
dite
Höh
e de
s Kr
edit
s
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rung
en
Bund
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kum
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Aus
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s Bu
ndes
Be
rich
tsja
hr
Projektaufsicht 110,5 103,7 99,9 0,6
Achse Lötschberg 5 384,0 5 384,0 5 311,6 0,0
Achse Gotthard 16 695,5 15 720,5 15 204,6 287,8
Ausbau Surselva 134,3 122,5 122,54
Anschluss Ostschweiz
113,5 113,5 113,54
Ausbauten St. Gallen–Arth-Goldau
106,7 103,3 103,3 – 0,4
Strecken ausbauten Achse Lötschberg
435,1 442,1 426,0 –5,9
Streckenaus bauten Achse Gotthard
664,0 662,6 612,2 22,7
Reserve 339,9
Total NEAT 23 983,5 22 652,3 21 993,7 304,9
Verpflichtungskreditkontrolle NEAT in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
2.5.2 Voranschlagskredit und Finanzplanung
Auf Basis der Eingaben der Ersteller beantragte das BAV Mit-
te 2018 den Voranschlag 2019 für den über den Bahninfra-
strukturfonds (BIF) finanzierten Ausbau.
Mit Bundesbeschluss vom 4. Dezember 2018 wurden die
Vor anschlagskredite für das Jahr 2019 gutgeheissen. Für die
NEAT stehen für das Jahr 2019 somit Mittel im Betrag von
insgesamt 260,9 Millionen Franken zur Verfügung. Mit 233,5
Millionen Franken ist der überwiegende Teil für die Arbeiten
an der Achse Gotthard vorgesehen. Für die Streckenausbau-
ten Achse Gotthard sind zudem weitere 24 Millionen Fran-
ken reserviert.Ceneri-Basistunnel, Tunnelausgang mit Lärmschutz.
11Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Neue Eisenbahn-Alpentransversale
2.6 Risikomanagement der NEAT
Das BAV erkennt für das Gesamtprojekt per 31. Dezember
2018 folgende massgebliche Qualitäts-, Kosten- und Termin-
risiken:
Gotthard
• Zuverlässigkeit des Angebots: Auf der realisierten Infra-
struktur kann das Angebot noch nicht mit der optimalen
Zuverlässigkeit bereitgestellt werden. Hauptmassnahme:
SBB und BAV überwachen den Betrieb mittels Monitoring,
analysieren gemeinsam die Ursachen für Verspätungen
und leiten entsprechende Massnahmen ab.
• Abschlussarbeiten: Bei einigen anstehenden Abschluss-
arbeiten aus Auflagen der Betriebsbewilligung liegen
zurzeit erst Konzeptstudien vor. Um die Ziele zur Funktio-
nalität und zur Systemverfügbarkeit zu erreichen, sind zu-
sätzliche bzw. detailliertere Massnahmen erforderlich.
Hauptmassnahme: Der Fortschritt bei den Nacharbeiten
und der Erledigung der Auflagen wird vom BAV mittels ei-
ner integralen Planung überwacht und in den Projektgre-
mien risikoorientiert geprüft. Die SBB ist gefordert, die Eli-
minierung der betrieblichen Einschränkungen prioritär zu
behandeln. Ebenso müssen Lösungen erarbeitet werden,
die eine Umsetzung bis 2021 sicherstellen. Der aktuelle Ar-
beitsstand erfüllt dies noch nicht.
Ceneri
• Terminrisiko: Die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels
wird unverändert und mit hoher Sicherheit auf Dezember
2020 geplant. Allfällige Verzögerungen ausstehender Ar-
beiten können mit betrieblichen Massnahmen aufgefan-
gen werden, ohne dadurch die Inbetriebnahme grund-
sätzlich zu gefährden.
• Prozesse: Die vom Gotthard-Basistunnel übernommenen
Prozesse könnten sich für den Ceneri als zu schwerfällig
bzw. infolge des Rückbaus der Projektorganisation als
nicht praktikabel erweisen. Hauptmassnahme: Das BAV
wird die Effektivität und die Effizienz der Organisation und
der Prozesse beobachten und bedarfsgerecht in Abspra-
che mit SBB und ATG anpassen.
• Ungenügende Koordination: Eine ungenügende Koordi-
nation der Bahntechnikunternehmen mit den zwei Erstel-
lern (ATG und SBB) könnte dazu führen, dass Abhängig-
keiten nicht ausreichend geregelt bzw. erst zu spät
erkannt werden. Hauptmassnahme: Das Risiko wird an
den periodischen Projektsitzungen systematisch themati-
siert und geprüft.
• Leistungsfähigkeit Sicherungsanlagen: Die Anforderun-
gen (Betreiberkonzept) an die Sicherungsanlagen könn-
ten sich als zu komplex erweisen, sodass die geforderte
Leistungsfähigkeit nicht erreicht werden kann. Haupt-
massnahme: Das BAV begleitet mittels entsprechender
Finanzplanung NEAT in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
2000
Liquiditätsplanung per 31.12.2018 in Millionen Franken
Fin
anzb
edar
f
Ist-Zahlen per Ende 2018
12
Auflagen und mittels Fachbesprechungen die weitere
Detail- und Ausführungsplanung der Sicherungsanlagen.
• Nachweisführung: Es besteht die Gefahr, dass Abhängig-
keiten und Zeitbedarf bei der Nachweisführung zur Erlan-
gung der Betriebsbewilligung unterschätzt werden und
die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig und quali-
tätsgerecht erbracht werden. Hauptmassnahme: Das Ri-
siko wird an den periodischen Projektsitzungen systema-
tisch thematisiert und geprüft.
• Personalbestand: Der Personalabbau könnte zu Unzu-
länglichkeiten in einzelnen Projekten bezüglich des Know-
hows (insbesondere Schlüsselpersonen), der Arbeitsbelas-
tung und der Sprachkompetenzen führen. Hauptmass-
nahme: Das BAV wird Effektivität und Effizienz der
Organisation und der Prozesse beobachten und bedarfs-
gerecht intervenieren.
• Störungen der Inbetriebsetzungsphase: Beim Start des
Test- und Probebetriebs könnte die Anlage nicht vollstän-
dig realisiert sein bzw. zu viele Mängel aufweisen. Haupt-
massnahme: Das Risiko wird an den periodischen Projekt-
sitzungen systematisch thematisiert und geprüft.
• Massgebliche finanzielle Chancen erkennt das BAV bei der
Auflösung von Reserven, die durch die einzelnen Projekt-
leiter gebildet wurden. Hauptmassnahme: Das BAV hat
eine Überprüfung der Restleistungen und deren Kosten
sowie deren Offenlegung eingefordert.
Risiken im Umfeld
Obwohl im Dezember 2020 der Ceneri-Basistunnel als
letzte NEAT-Infrastruktur in Betrieb geht, besteht mit Fokus
auf die gesamte Nord-Süd-Achse ein Risiko, dass das
NEAT-Angebotsziel noch nicht stabil realisierbar ist. Im ers-
ten Halbjahr 2019 klärt eine Arbeitsgruppe, in welchen
Schritten und bis wann das NEAT-Zielkonzept vollständig
umgesetzt werden kann und welche Übergangsmassnah-
men allenfalls geplant werden müssen.
Auch im weiteren Umfeld des NEAT-Projektes können Risi-
ken auftreten, die Auswirkungen auf den Betrieb auf der
Achse Gotthard haben. Das BAV erkennt hier insbesondere
bei der Zuverlässigkeit und Tauglichkeit der Fahrzeuge be-
treffend lange Tunnels mit neusten Zugbeeinflussungssyste-
men eine Herausforderung. Ungenügende Abstimmungen
bei der Interaktion zwischen Rollmaterial und Infrastruktur
können bei Softwareanpassungen und in speziellen Konstel-
lationen zu Zuverlässigkeits- oder Verfügbarkeitsproblemen
führen.
GBT, Abschluss der Rekultivierungsarbeiten im Raum Altdorf Rynächt.
13
3.1 HGV-A in Kürze
Das Programm HGV-A hat zum Ziel, verbesserte und raschere
Verbindungen zwischen der Schweiz und wichtigen Desti-
nationen im grenznahen Ausland zu schaffen. Die Arbeiten
in den noch nicht abgeschlossenen HGV-Anschlusskorrido-
ren gingen 2018 ohne nennenswerte Abweichungen von-
statten.
Folgende Projekte konnten 2018 abgeschlossen werden: im
Korridor Lausanne–Vallorbe «Daillens–Vallorbe, Anpassung
Lichtraumprofil für TGV 2N2» und im Korridor Bülach–
Schaffhausen «Schaffhausen, Perronverlängerung Gleis
4/5».
Bei der Doppelspurverlängerung Goldach–Rorschach Stadt
hat das Bundesgericht die Beschwerde im September 2018
abgewiesen und der Baustart ist für März 2019 geplant. Im
Fall Lausanne, Abstellanlage Paleyres, konnte mit den Bau-
arbeiten im Frühjahr 2018 begonnen werden.
Der Rosshäuserntunnel konnte im Herbst 2018 in Betrieb ge-
nommen werden. Der Abschluss der restlichen Bauarbeiten
ist bis 2020 geplant.
Die Bauarbeiten für die Elektrifizierung und den Neige-
zugausbau der Strecke Lindau–Geltendorf sind seit März
2018 im Gang. Die Fahrleitung ist bereits auf 72 Kilometern
installiert, und diverse Anpassungen an den Stellwerken,
an Brücken und Bahnhöfen sind erfolgt. Der Baufortschritt
zeigt, dass die Inbetriebnahme 2020 wie geplant möglich
sein wird.
Die Bauarbeiten für die Wiedereröffnung der Strecke Delle–
Belfort sind 2018 fertiggestellt worden, die Strecke konnte
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 in Betrieb genom-
men werden.
Die prognostizierten Endkosten liegen um knapp 100 Milli-
onen Franken unter dem ursprünglich beschlossenen Ver-
pflichtungskredit von 1090 Millionen Franken.
3.2 Ziele des Programms HGV-A
Die Bundesversammlung hat am 18. März 2005 das «Bun-
desgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an
das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz» (HGV-An-
schluss-Gesetz, HGVAnG; SR742.140.3) verabschiedet. Es bil-
det zusammen mit dem am 8. März 2005 verabschiedeten
«Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die erste
Phase des HGV-Anschlusses» (BBl 2005 5177) die Grundlage
für die Ausbauten in den verschiedenen Korridoren in Frank-
reich, der Schweiz und Deutschland. Ziele sind die Stärkung
der Schweiz als Wirtschafts- und Tourismusstandort, Verla-
gerung des internationalen Strassen- und Luftverkehrs auf
die Schiene und eine bessere Anbindung an das europäische
Hochgeschwindigkeitsnetz mit Verkürzung der Reisezeiten
nach Paris, Lyon, München, Ulm und Stuttgart. Dazu inves-
tiert der Bund bis Ende 2020 1,090 Milliarden Franken (Preis-
stand 2003) in das Eisenbahnnetz.
3Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschlüsse (HGV-A)
HGV-A, Paleyres.
14
3.3 Stand des Programms HGV-A
Leistungsübersicht HGV-A, Teil Westschweiz und Frankreich. Stand 31. Dezember 2018.
7
8
12
13
99
10
614
5
2
11 1
3
4
10
11
Neuchâtel
Biel/Bienne
Lausanne
Pontarlier
FRANCE
Frasne
Dijon
Belfort
Genève
Lyon
Paris
Paris
Bern
Basel SBB
Chur
Sargans
St. Margrethen
GeltendorfMünchen
Konstanz DBScha�hausen
St.Gallen
Zürich HB
LindauWinterthur
ÖSTERREICH
DEUTSCHLAND
6 Knoten Genf In Betrieb seit 26.11.2012/24.9.2017
7 Bahnanschluss EuroAirport Weiterbearbeitung im AS30/35
8 Biel–Belfort In Betrieb seit 4.11.2011/13.8.2012/ 9.12.2018
9 Bern–Neuenburg–Pontarlier In Betrieb seit Ende 2018
10 Lausanne–Vallorbe In Betrieb seit 11.12.2016
10 Lausanne–Vallorbe Ausführung, Inbetriebnahme 2020
12 TGV Rhin–Rhône In Betrieb seit 11.12.2011
13 Jurabogen In Betrieb seit 2009/11.12.2011
14 Haut–Bugey In Betrieb seit 2010, 2014
Leistungsübersicht HGV-A, Teil Ostschweiz und Deutschland. Stand 31. Dezember 2018.
Projektstand:
■ Studie ■ Plangenehmigungsverfahren■ Vorprojekt■ Ausführung ■ In Betrieb
1 St. Gallen–St. Margrethen Projektierung, Inbetriebnahme 2020/21
1 St. Gallen–St. Margrethen In Betrieb seit 6.12.2010/29.8.2011/ 1.12.2012/31.8.2012
2 Bülach–Schaffhausen In Betrieb seit 26.11.2010/1.12.2012/ 1.12.2012/1.12.2015
3 Sargans–St. Margrethen In Betrieb seit 7.12.2008/10.12.2011/ 29.9.2012/30.11.2013
4 St. Gallen–Konstanz In Betrieb seit 30.9.2011/20.11.2013/ 30.11.2015
5 Zürich–Winterthur In Betrieb seit 10.12.2012/30.11.2013
11 Lindau–Geltendorf Ausführung, Inbetriebnahme 2020
7
8
12
13
99
10
614
5
2
11 1
3
4
10
11
Neuchâtel
Biel/Bienne
Lausanne
Pontarlier
FRANCE
Frasne
Dijon
Belfort
Genève
Lyon
Paris
Paris
Bern
Basel SBB
Chur
Sargans
St. Margrethen
GeltendorfMünchen
Konstanz DBScha�hausen
St.Gallen
Zürich HB
LindauWinterthur
ÖSTERREICH
DEUTSCHLAND
15Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschlüsse
HGV-A, Meroux und Belfort-Montbeliard TGV.
16
3.3.1 Westschweiz und Mittelland
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Knoten Genf Die IBN der Signalbrücke Châtelaine ist erfolgt, und das Projekt ist abgeschlossen.Am 24. September 2017 erfolgte die IBN der dynamischen Umschaltung. Restarbeiten sind im Jahr 2018 vorgenommen worden.
In Betrieb
Lausanne–Vallorbe Die Anpassung des Lichtraumprofils für den TGV 2N2 zwischen Daillens und Lausanne sowie der Rampe zum Perron 2 im Bahnhof Vallorbe sind ausgeführt.
Das Vorprojekt (VP) zur Verbesserung des Bahnzugangs TGV in Vallorbe ist abgeschlossen. Im ersten Quartal 2018 wurde entschieden, dieses Projekt über die Leistungsvereinbarung (LV) abzuwickeln.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über die Beschwerden gegen die Plangeneh-migungsverfügung beim Projekt Abstellanlage Paleyres ist am 18. Dezember 2017 gefällt worden, ein Weiterzug der Beschwerde ans Bundesgericht hat nicht stattgefunden. Im Frühjahr 2018 konnte mit dem Bau begonnen werden. Der Terminplan musste angepasst und mit dem Ausbau des Bahnhofs Lausanne (ZEB) abgestimmt werden.
Abgeschlossen
IBN voraussichtlich 2020
Tunnel Rosshäusern Am 25. August 2018 fand die Eröffnungsfeier statt. Die eigentliche IBN erfolgte anschliessend in zwei Schritten: Am Wochenende vom 1. bis 3. September 2018 wurden das Stellwerk und das südliche Gleis 100 in Betrieb genommen. Mit dem Zusammenschluss des nördlichen Gleis 200 wurde am 26. Oktober 2018 der Doppelspurausbau abgeschlossen.Der Abschluss der restlichen Bauarbeiten ist auf Ende 2020 geplant.
In BetriebRestarbeiten bis Ende 2020
3.3.2 Massnahmen in Frankreich
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
(Biel–)Delle–Belfort Die Arbeiten für die Revitalisierung der Strecke Delle–Belfort sind abgeschlossen. Die Infrastrukturanpassungen zwischen Delémont und Delle sind 2017 schon abgeschlossen worden. 2018 wurde zusätzlich die Schnittstelle der Sicherungssysteme mit Frankreich bereinigt. Der Abschnitt Delle–Belfort konnte mit dem Fahrplanwechsel kommerziell in Betrieb genommen werden.
In Betrieb
Anschluss Euro-Airport (EAP)
Das Projekt wird im Rahmen des nächsten Ausbauschrittes weiterverfolgt und ist unter HGV-A abgeschlossen worden.
Abgeschlossen
Haut-Bugey Die Revitalisierung des Projekts Haut-Bugey ist seit 2010 und die Ausbauten La Plaine–Bellegarde sind seit 2014 in Betrieb.
Abgeschlossen
Jurabogen Die Projekte im Jurabogen sind seit 2009 und 2011 in Betrieb. Abgeschlossen
TGV Rhin–Rhône Das Projekt TGV Rhin–Rhône ist seit 2011 in Betrieb. Abgeschlossen
17Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschlüsse
3.3.3 Zürich/Ostschweiz
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Bülach–Schaffhausen Es sind alle Ausbauten fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Projekte Hüntwangen– Rafz und Schaffhausen Spurwechsel sind abgeschlossen. Das Projekt Schaffhausen Perronverlängerung ist 2018 abgeschlossen worden, das Projekt Jestetten Doppelspurausbau konnte aufgrund von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ausstehenden Forderungen der Gemeinde Jestetten SBB-intern noch nicht abgeschlossen werden.
IBN erfolgt: 2010 (Hüntwangen–Rafz), 2012 (Jestetten Dsp, Schaffhausen Spw), 2015 (Schaffhausen Perronverlänge-rung)
Zürich–Winterthur Es sind alle Ausbauten abgeschlossen. Für das Projekt in Winterthur ist der formelle Projektabschluss erfolgt; bei der Überwerfung Hürlistein erfolgt er 2019.
IBN erfolgt: 2012, 2013z. T. abgeschlossen
St. Gallen–Konstanz Die Inbetriebnahmen sind gestaffelt erfolgt. Der Abschluss Romanshorn–Kreuzlingen erfolgt im Jahr 2019.
IBN: 2011, 2013, 2015
St. Gallen–St. Margrethen Die meisten Ausbauten bis auf die Doppelspur Goldach–Rorschach Stadt sind abgeschlossen. Das Angebotskonzept Zürich–München mit dem neuen Rollmaterial ETR 610 bedingt eine zusätzliche Zugfolgezeitverkürzung im Raum St. Margrethen. Der Inbetriebnahmetermin ist per Fahrplanwechsel 2020 geplant.
Nach dem Urteil des Bundesgerichts und der Abweisung der Beschwerde im Projekt Doppelspur Goldach–Rorschach Stadt kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Der Baustart ist in enger Absprache zwischen BAV und SBB auf März 2019 festgelegt worden.
IBN: 2010, 2011, 2012
IBN auf Mitte 2021 geplant
Sargans–St. Margrethen Die Ausbauten im Rheintal sind mehrheitlich abgeschlossen. Einzig in St. Margrethen ist noch ein zusätzliches Abstellgleis notwendig. Dieses Projekt befindet sich aktuell in der Auflage-/Bauprojektphase. Der Start der Bauarbeiten ist auf September 2019 geplant.
IBN: 2011, 2012, 2013 Voraussichtlich 2020
3.3.4 Massnahmen in Deutschland
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Lindau–Geltendorf Unmittelbar im Anschluss an die Spatenstichveranstaltung am 23. März 2018 in Memmingen starteten die Hauptbauarbeiten für die Elektrifizierung und Beschleunigung der Verbindung München–Lindau. Auf rund 95 Kilometern Strecke wurde zwischen Geltendorf und Leutkirch Bayerns längste Baustelle des Jahres 2018 eingerichtet. Auf 72 Kilometern Gleislänge hängt bereits die Fahrleitung, und zusätzliche Substanzerhaltungsmassnahmen wie z. B. sechs Brückenerneuerungen, zwei Dammsanierungen, 19 Kilometer Gleiserneuerungen und Weichenumbauten, der Stellwerksneubau Kisslegg sowie die Fertigstellung der Bahnhof-umbauten in Stetten (Schwab) und Sontheim (Schwab) wurden umgesetzt. Insgesamt wurde ein Investitionsvolumen von rund 160 Millionen Euro umgesetzt. Die Bauarbeiten konnten jedoch nur durch Streckensperrungen mit Umleitung des internationalen Fernverkehrs über Kempten realisiert werden.
Fortschritt wie geplant, IBN: Ende 2020
3.3.5 Allgemeines/Querschnittsthemen
Mit dem Angebotskonzept 2025 wurde entschieden, den
EuroCity Zürich–München mit dem Neigezug ETR 610 zu
fahren. Das Rollmaterial erlaubt die Reduktion der Reisezei-
ten, sobald der deutsche Abschnitt zwischen Lindau und
Geltendorf elektrifiziert und neigezugfähig ausgebaut ist.
18
3.4 Kosten des Programms HGV-A
3.4.1 Kostenbezugsbasis
Im Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die
erste Phase des HGV-Anschlusses vom 8. März 2005 sind für
die Projektierung und Realisierung der Projekte 1,090 Milli-
arden Franken bewilligt worden (Preis- und Kostenstand
Oktober 2003; ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzin-
sen; mit Vergütung der Wechselkursdifferenzen). Gemäss
HGV-A-Botschaft vom 26. April 2004 wurden die Verpflich-
tungskredite für Frankreich und Deutschland mit einem
Wechselkurs Franken/Euro von 1,50 (1 Euro = 1.50 Franken)
berechnet. Der Beitrag an die Ausbauten Lindau–Geltendorf
erfolgt als variabel verzinsliches, rückzahlbares Darlehen.
Aus Synergiegründen werden einzelne HGV-A-Projekte zu-
sammen mit anderen Bahnprojekten, z. B. Oberbauerneue-
rungen, erstellt. Mit den Finanzierungsvereinbarungen wer-
den deshalb auch die Verteilschlüssel der Finanzierungs-
quellen geregelt. In der Kostentabelle sind nur diejenigen
Kosten der HGV-A-Objekte dargestellt, die über den
HGV-A-Verpflichtungskredit finanziert werden.
1 Richtlinie Umsetzung Bahninfrastruktur-Ausbauten (RUBA) des UVEK, Fassung 2.0 vom 1. November 2017.
3.4.2 Kostensituation und -prognose
Per Ende 2018 beträgt die aktuelle Kostenbezugsbasis
1070,6 Millionen Franken. Sie liegt damit um knapp 20 Mil-
lionen Franken bzw. 1,8 % unter der ursprünglichen Kosten-
bezugsbasis. Gegenüber dem Vorjahr liegt sie um rund
63 Millionen Franken tiefer, was in erster Linie auf die Ver-
schiebung des Projekts «Vallorbe, Verbesserung Bahnzu-
gang TGV» in die Leistungsvereinbarung (LV) und Anpassun-
gen einzelner Werte aufgrund der RUBA-Richtlinie 1 zurück-
zuführen ist.
Kostenprognose
Insgesamt liegt die Endkostenprognose sowohl unter der ur-
sprünglichen als auch der aktuellen Kostenbezugsbasis. Ge-
genüber dem Vorjahr beträgt die Veränderung – 0,5 %. Die-
se Veränderung resultiert aus der Verschiebung des Projekts
«Vallorbe, Verbesserung Bahnzugang TGV» in die LV. Die so
erzielten Einsparungen werden durch die Projekterweite-
rungen im Projekt «St. Margrethen, Abstellgleis» nur teilwei-
se benötigt.
Aus diesen Gründen und da die ursprüngliche Kostenbe-
zugsbasis voraussichtlich deutlich unterschritten wird, müs-
sen keine Steuerungsmassnahmen ergriffen werden.
Züge im Bahnhof Meroux (Anschluss zum Bahnhof Belfort-Montbeliard TGV).
19Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschlüsse
Verpflichtungskredite Ursprüngliche Kostenbezugsbasis*
Aktuelle Kostenbezugsbasis
Prognose Endkosten
Prognose Endkosten Vorjahr
Veränderung zu Endkosten Vorjahr
Projektaufsicht 25,0 25,0 25,0 25,0 0 %
Knoten Genf 40,0 44,1 41,1 41,3 – 0,4 %
Lausanne–Vallorbe 30,0 20,3 18,5 29,9 – 38,1 %
Biel–Belfort 40,0 43,8 43,7 43,9 – 0,4 %
Bahnanschluss EAP 2 25,0 0,4 0,3 0,3 0 %
Bülach–Schaffhausen 130,0 127,4 114,7 114,6 + 0,1 %
Zürich–Winterthur 100,0 98,6 78,7 78,6 + 0,0 %
St. Gallen–Konstanz 60,0 59,0 46,8 47,1 – 0,6 %
St. Gallen–St. Margrethen 80,0 98,7 84,0 85,3 – 1,4 %
Sargans–St. Margrethen 70,0 77,7 56,5 47,9 + 18,0 %
Bern–Neuenburg–Pontarlier 100,0 100,0 100,0 100,0 0 %
Haut-Bugey (Bellegarde–Nurieux– Bourg-en-Bresse)
165,0 170,1 179,9 179,9 0 %
Jurabogen (Vallorbe und Pontarlier–Dijon) 40,0 30,5 29,3 29,3 0 %
TGV Rhin–Rhône 100,0 100,0 100,0 100,0 0 %
Lindau–Geltendorf 75,0 75,0 75,0 75,0 0 %
Reserve 10,0 – – – –
Total HGV-A 1090,0 1070,6 993,5 998,0 – 0,5 %
Endkostenprognose HGV-A, in Millionen Franken; alle Angaben mit Preisstand des Verpflichtungskredits (Oktober 2003). * Ursprüngliche Kostenbezugsbasis ermittelt nach Controllingrichtlinie HGV-Anschluss.
2 Das Projekt wird im AS30/35 weiterbearbeitet; im HGV-A verbleiben einzig die abgerechneten Projektierungskosten.
Kosten- und Kreditsituation HGV-A, in Millionen Franken.
3.5 Finanzierung des Programms HGV-A
3.5.1 Verpflichtungskreditkontrolle
Für die erste Phase der HGV-A wurde ein Verpflichtungskre-
dit von 1,090 Milliarden Franken, Preis- und Projektstand
Oktober 2003, exkl. Teuerung, Mehrwertsteuer, Bauzinsen
und Wechselkursdifferenzen, bewilligt. Bis Ende 2015 bewil-
ligte der Bundesrat Erhöhungen des Verpflichtungskredits
von insgesamt 29,11 Millionen Franken infolge Teuerung
und Mehrwertsteuer für den Ausbau Knoten Genf und für
die Ausbauten Biel–Belfort sowie zur Deckung der Wechsel-
kursdifferenzen im Projekt Haut-Bugey. Am 21. Dezember
2016 erhöhte er den Verpflichtungskredit um weitere 75,6
Millionen Franken zur Deckung der aufgelaufenen Teuerung
und Mehrwertsteuer für den Ausbau Knoten Genf und die
Ausbauten Bülach–Schaffhausen, Zürich Flughafen–Win-
terthur, St. Gallen–St. Margrethen sowie Bern–Neuenburg–
Pontarlier.
Der Verpflichtungskredit beträgt aktuell 1,195 Milliarden
Franken. Die eingegangenen Verpflichtungen des BAV ge-
Preisstand aktuell nominal
Preisstand Oktober 2003 real
0 200 400 600 800 1000 1200Ist-Kosten
Verpflichtungen
Kostenprognose
Kredit
993,51108,4
1114,4
974,8
1090,01194,7
20
genüber den Infrastrukturbetreibern (ISB) belaufen sich auf
1,114 Milliarden Franken, inkl. aufgelaufener Teuerung und
nicht rückforderbarer Mehrwertsteuer (n. r. MWST).
Im Berichtsjahr konnten mit der SBB zwei Umsetzungsver-
einbarungen (UV) unterzeichnet werden: Lausanne, Ausbau
Abstellanlage Paleyres sowie Goldach–Rorschach Stadt,
Doppelspurverlängerung.
Im Jahr 2018 wurden 24,001 Millionen Franken aus dem
Bahninfrastrukturfonds zulasten des HGV-A-Verpflichtungs-
kredits ausgerichtet. Davon sind 3,605 Millionen Franken an
Ausbauten in Frankreich (Delle–Belfort) und 0,550 Millionen
Franken an Ausbauten auf dem deutschen Schienennetz
(Lindau–Geltendorf) bezahlt worden. Die restlichen Mittel
von 19,847 Millionen Franken wurden für Projekte in der
Schweiz abgerufen. Insgesamt sind damit bis zum 31. De-
zember 2018 974,8 Millionen Franken ausbezahlt worden.
3 Das Projekt wird im AS30/35 weiterbearbeitet; im HGV-A verbleiben einzig die abgerechneten Projektierungskosten.
Verpflichtungskredite Aktuelle Verpflichtungs-
kredite
Vereinbarungen Bund-ISB (K02)
Auszahlungen des Bundes (K04)
kumuliert
Auszahlungen des Bundes (K04) 2018
Projektaufsicht 25,0 13,4 13,4 0,0
Knoten Genf 52,3 52,2 49,0 0,4
Lausanne–Vallorbe 30,0 22,6 12,6 1,3
Biel–Belfort 52,4 52,3 46,6 4,0
Bahnanschluss EAP 3 25,0 0,3 0,3 0,0
Bülach–Schaffhausen 152,3 150,1 134,8 0,0
Zürich–Winterthur 117,7 109,5 94,3 0,1
St. Gallen–Konstanz 60,0 59,3 56,3 0,0
St. Gallen–St. Margrethen 100,9 95,9 70,4 0,3
Sargans–St. Margrethen 70,0 55,4 55,1 0,7
Bern–Neuenburg–Pontarlier 118,0 117,9 112,0 16,8
Haut-Bugey (Bellegarde–Nurieux–Bourg-en-Bresse) 183,6 180,9 180,9 0,0
Jurabogen (Vallorbe und Pontarlier–Dijon) 30,9 29,3 29,3 0,0
TGV Rhin–Rhône 100,0 100,0 100,0 0,0
Lindau–Geltendorf 75,0 75,0 19,6 0,6
Reserve 1,6 0,0 0,0 0,0
Total HGV-A 1194,7 1114,2 974,8 24,0
Verpflichtungskreditkontrolle HGV-A, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
3.5.2 Voranschlagskredit und Finanzplanung
Im Jahr 2018 stand dem HGV-A-Projekt ein Kredit in der
Höhe von 30,1 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser
wurde zu rund 80 % ausgeschöpft. Bei den Ausbauten Lau-
sanne–Vallorbe und St. Gallen–St. Margrethen mussten Ent-
scheide des Bundesgerichts (Goldach–Rorschach Stadt) bzw.
des Bundesverwaltungsgerichts (Lausanne Paleyres) abge-
wartet werden, was an beiden Orten zu Verzögerungen des
Baubeginns führte. Im Korridor Delle–Belfort hatte SNCF Ré-
21Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Hochgeschwindigkeitsverkehrs-Anschlüsse
seau infolge eines Rechtsstreits Zahlungen an einen Liefer-
anten gestoppt und dadurch deutlich weniger Mittel als ge-
plant abgerufen. Der Mehrbedarf im Korridor Bern–Neuchâ-
tel–Pontarlier resultierte aus einer anteilsmässigen Verschie-
bung zwischen dem Kredit HGV-A und der LV.
Für das Jahr 2019 hat das Parlament einen Voranschlagskre-
dit von 67,7 Millionen Franken bewilligt. Diese Mittel sind
hauptsächlich für die Ausbauten Lindau–Geltendorf, St. Gal-
len–St. Margrethen, Bern–Neuchâtel–Pontarlier und Lausan-
ne–Vallorbe eingeplant. Anschliessend werden dann die
Mittel nebst diesen Korridoren noch für die restlichen Aus-
bauten St. Margrethen–Sargans benötigt.
3.6 Risikomanagement des Programms HGV-A
Das BAV hat die Aufgabe, die Risikosituation (Chancen und
Gefahren) des Projektes periodisch zu überprüfen. Es kon-
zentriert sich dabei auf die übergeordneten Rahmenbedin-
gungen bzw. die Ebene des Gesamtvorhabens. Das opera-
tive Risikomanagement auf Projektebene liegt in der Verant-
wortung der Bauherrschaft bei den ISB.
Mit dem Eintreffen der Entscheide des Bundesverwaltungs-
gerichts und des Bundesgerichts für die Projekte Lausanne,
Abstellanlage Paleyres und Goldach – Rorschach Stadt, Dop-
pelspurverlängerung haben sich die Terminverzögerungen
bestätigt und müssen nicht mehr als Risiko geführt werden.
Aufgrund des Programmfortschritts verkleinern sich die per-
sonellen Risiken (Ausfall von Schlüsselpersonen) fortlaufend.
Es sind keine nennenswerten weiteren Risiken zu erwähnen.
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Finanzplanung per 31.12.2018 in Millionen Franken
HGV-A
Ist-Zahlen per Ende 2018
Finanzplanung HGV-A, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
Lärmschutzwand aus Glas, Villeneuve.
Lärmsanierung Eisenbahn
4.1 Lärmsanierung in Kürze
Ergänzung Lärmsanierung (2016–2025; BGLE revidiert 4)
Zentrales Element des revidierten Gesetzes ist die Einfüh-
rung von Emissionsgrenzwerten für alle im Schweizer Nor-
malspurnetz verkehrenden Güterwagen ab 2020 (Grauguss-
verbot). Ein Monitoring des Bundes zeigt, dass im Berichtsjahr
die Laufleistung lärmarmer Güterwagen einen Anteil von
86 % (+ 4 %) erreicht hat. Die ausländische Umrüstung oder
Neubeschaffung von Güterwagen mit lärmarmen Bremsen
steigt weiter und dürfte stabil geblieben sein.
Ergänzende Lärmschutzmassnahmen: Zur akustischen Opti-
mierung des Oberbaus werden Neuentwicklungen im Be-
reich von Zwischenlagen und Schwellen untersucht. Zudem
hat die SBB zwei Strecken in Bezug auf die Ergänzung von
Schutzbauten geprüft.
Brückensanierung: Mit den Arbeiten an für eine Lärmsanie-
rung empfohlenen Stahlbrücken wurde die SBB beauftragt.
13 Sanierungen, teilweise kombiniert mit geplantem Unter-
halt, werden ausgeführt und zusätzlich sechs Brücken bis
2025 ersetzt.
Im Rahmen der Ressortforschung lag der Schwerpunkt des
federführenden Bundesamts für Umwelt (BAFU) und des
BAV 2018 auf der Begleitung der im Rahmen einer WTO-Aus-
schreibung im Vorjahr vergebenen Fahrzeug- und Oberbau-
projekte. Der 5L-Demonstrator-Güterzug von SBB Cargo
(Einsatz innovativer Komponenten in mehreren Kombinati-
onen) wurde für die geplanten Evaluationen in den Regel-
betrieb übernommen.
Lärmsanierungsprogramm (2000–2015)
Die Sanierung des schweizerischen Rollmaterials ist abge-
schlossen.
Im Berichtsjahr wurde in 7 Gemeinden der Bau von Lärm-
schutzwänden (LSW) abgeschlossen. In nur 4 von insgesamt
251 Projekten verbleiben Restarbeiten.
Es verbleiben nur geringfügige Ausstände beim Einbau von
Schallschutzfenstern (SSF). In den Kantonen Genf, Wallis
und Tessin sind die Arbeiten in 29 Gemeinden noch nicht
vollständig abgeschlossen und abgerechnet. Einzelne Ge-
bäude verbleiben noch in 3 Gemeinden in Bern und Zürich.
4 Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE); SR 742.144 und Verordnung VLE; SR 742.144.1 sowie Botschaft des Bundesrats zur Revision des BGLE; BBl 2013 489 (– 526).
Bahnlärmbelastung: Monitoring
und Emissionskataster
Das BAV überwacht die tatsächliche Lärmentwicklung am
Schienennetz mit zwei Instrumenten. Das Lärmmonitoring
ermöglicht anhand kontinuierlicher Messungen an sechs
Standorten den Vergleich zu den im Rahmen der Lärmsanie-
rung prognostizierten Werte. An sämtlichen Messstellen
werden diese unterschritten, teilweise deutlich. Die Mess-
werte belegen zudem den grossen Einfluss von lärmarm aus-
gerüsteten Güterzügen.
Der Emissionskataster 2015 belegt, dass der tatsächlich ge-
fahrene Verkehr im Normalspurnetz in der Regel deutlich
tiefere Emissionen verursacht als während des Sanierungs-
programms prognostiziert (Emissionsplan).
Verpflichtungskredit, Finanzierung
Der Verpflichtungskredit über die Lärmsanierung umfasst
seit der Erhöhung um die aufgelaufene Teuerung im Dezem-
ber 2016 insgesamt 1,773 Milliarden Franken. Davon wur-
den bisher 1,484 Milliarden Franken ausgegeben. Der ver-
bleibende Mittelbedarf ist relativ gering. Er hängt massgeblich
davon ab, ob und in welchem Umfang ergänzende Schutz-
massnahmen umgesetzt werden.
Ausblick
• Das Monitoring Güterverkehr wird weitergeführt. Die Ei-
senbahnverkehrsunternehmen werden mit Blick auf die
neuen Emissionsgrenzwerte über die nächsten Schritte in-
formiert.
• Die EU-Kommission beabsichtigt, den Geltungsbereich
der im Bereich Fahrzeuglärm massgeblichen Richtlinie (TSI
Noise) auf Bestandesfahrzeuge auszudehnen. Das RIS C-
Komitee hat sich im Februar 2019 auf eine Neufassung ge-
einigt. Es sind sowohl zeitliche als auch inhaltliche Diffe-
renzen zu den Regelungen in der Schweiz und Deutschland
zu erwarten.
• 2019 wird festgelegt, ob eine punktuelle Ergänzung der
bestehenden Lärmschutzbauten an stark belasteten Stre-
cken im Rahmen des Programms realisiert werden soll.
4
24
4.2 Ziele der Lärmsanierung
Allgemeines Schutzziel
Das Bundesprogramm zur Bekämpfung des Eisenbahnlärms
hat zum Ziel, möglichst viele Bahnanwohner vor einer Belas-
tung über den Immissionsgrenzwerten zu schützen. Die Ge-
setzgebung verlangt, dass dies durch Massnahmen an der
Quelle (Fahrzeuge, Fahrbahn) und auf dem Ausbreitungs-
weg (Lärmschutzbauten) für mindestens zwei Drittel der An-
wohner erfüllt wird. Wo dies nicht möglich ist, beteiligt sich
der Bund an der Finanzierung von Schallschutzfenstern.
Optimierung/Verbesserung
Mit der Gesetzesrevision zur Bahnlärmsanierung hat das Par-
lament 2012 ohne Gegenstimmen oben genannte Zielset-
zung bestärkt durch:
• die Einführung von Emissionsgrenzwerten für alle im
Schweizer Netz verkehrenden Güterwagen ab 2020. Um
die Beeinträchtigung der Bahnanwohner in der besonders
sensiblen Nachtperiode weiter zu reduzieren, sind diese
angesichts der dichten Besiedlung notwendig.
• die mögliche Ergänzung von Schutzmassnahmen, wo
Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte verbleiben.
Denkbar sind Massnahmen an der Fahrbahn oder auf dem
Ausbreitungsweg.
• die Möglichkeit zur Innovationsförderung. Einerseits soll
durch Auftragsforschung des Bundes untersucht werden,
ob und wie die Massnahmenpalette in der Bahnlärmre-
duktion mit innovativen Massnahmen erweitert werden
kann. Andererseits sollen Anschubfinanzierungen weiter-
gehende Verbesserungen beim Rollmaterial des Güterver-
kehrs erleichtern.
Emissionskataster
Die SBB hat im Auftrag des BAV die Emissionen aufgrund des
2015 gefahrenen Verkehrs ermittelt und mit dem Emissions-
plan verglichen (Grundlage der Infrastruktursanierung zwi-
schen 2000 und 2015). Der Schutz der Anwohner vor Lärm
über den Grenzwerten ist in der netzweiten Betrachtung er-
heblich besser als prognostiziert. Zum Zeitpunkt der Revisi-
on des BGLE wurde noch ein aktiver Schutz von 61 % der Be-
troffenen erwartet. Tatsächlich sind bereits heute mehr als
80 % der im Jahr 2000 Betroffenen geschützt.
Der Vergleich der im Kataster berechneten Lärmwerte mit
den Werten der Langzeitmessungen im Rahmen des Moni-
torings Eisenbahnlärm zeigt eine gute Übereinstimmung.
Visualisierung des Massnahmenkonzepts Bahnlärm.
Höhere LSW nicht wirksam oder möglich; zum Beispiel: – aus Ortsbildschutzgründen– wegen topografischer Gegebenheiten– usw.
Belastung im Freien unter dem Grenzwert
1. Priorität:Rollmaterialsanierung– neu: Emissionsgrenzwerte Güterwagen ab 2020– neu: Fahrbahndämpfung
2. Priorität:bauliche Massnahmen(i.d.R. Lärmschutzwände)
3. Priorität:Einbau Schallschutzfenster
Ziel:Schutz für mindestens zwei Drittel der von Grenzwertüberschreitungen betro�enen Bevölkerung
Schutz für die Betro�enen, die nicht durch Massnahmen1. und 2. Priorität geschützt werden können.
Bereich mit Schutz-wirkung durch Lärmschutzwand
25Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Lärmsanierung Eisenbahn
4.3 Stand der Lärmsanierung
4.3.1 Rollmaterial
Fahrzeuge schweizerischer Herkunft
Die Nachtperiode ist an Güterverkehrsstrecken besonders
wichtig für die Lärmbelastung der Bahnanwohner. Aus die-
ser Sicht ist die Erneuerung des Fahrzeugparks durch die Be-
treiber von Güterwagen entscheidend. Mit der Sanierungs-
pflicht und Subventionierung für schweizerische Halter hat
der Bund sehr früh eine Pionierrolle übernommen.
Bis 2011 haben SBB Cargo und Infrastruktur ihre Umrüstun-
gen auf lärmarme Bremstechnik abgeschlossen. Die letzten
Wagen privater Güterwagenhalter wurden 2015 saniert.
Nur für Spezialfahrzeuge und historische Wagen bleibt ab
2020 der Betrieb ohne lärmarme Bremsausrüstung erlaubt.
Mit schweizerischer Zulassung verbleiben aktuell nur weni-
ge unsanierte Güterwagen in Nischenanwendungen.
Im Personenverkehr wurde das Sanierungsprogramm für
ältere, nicht dem Stand der Technik entsprechende Fahr-
5 Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems «Fahrzeuge-Lärm» sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU.
zeuge bereits 2009 (Normalspur) bzw. 2015 (Meterspur) ab-
geschlossen.
Monitoring des Rollmaterials im Güterverkehr
Der Güterverkehr auf der Schiene ist im europäischen Kon-
text liberalisiert. Werden die entsprechenden technischen
Normen eingehalten, können Güterwagen frei verkehren.
Ab dem Jahr 2006 in der EU in Verkehr gesetzte Wagen müs-
sen dieselben Lärmgrenzwerte erfüllen, die die Schweiz mit
dem nationalen Sanierungsprogramm auch für ihren älteren
Fahrzeugpark verbindlich gemacht hat.5
Seit 2013 untersucht das BAV den Mix der auf dem Schwei-
zer Schienennetz verkehrenden Güterwagen. Die angekün-
digten Verbote von lauten Güterwagen in der Schweiz ab
2020 und in Deutschland ab 2021 sowie die verstärkte För-
derung leiser Fahrzeuge über lärmabhängige Trassenpreise
zeigen Wirkung. Die hohen Laufleistungen im internationa-
len Verkehr werden zunehmend mit lärmarmen Fahrzeugen
erbracht.
Aktuell erfolgen rund 86 % (+ 4 %) der gesamten Laufleis-
tung in der Schweiz mit lärmarmen Wagen (K-, LL-Sohle,
Lärmschutz, Radsätze.
26
Scheibenbremse). Bei den ausländischen Wagen liegt der
Anteil im letzten Halbjahr bei 70 % (+ 7 %).
Die hohe Präsenz von deutschen Güterwagen im Schweizer
Netz ist massgeblich verantwortlich für die anhaltende Ver-
besserung, da sowohl DB Cargo als auch die im Verband der
deutschen Güterwagenhalter zusammengeschlossenen Fir-
men Sanierungsprogramme gestartet haben.
Lärmbonus
Neben der Schweiz haben inzwischen die Niederlande,
Deutschland und Österreich (ab Oktober 2017) in ihren Tras-
senpreissystemen einen Anreiz zum Einsatz lärmarmer Fahr-
zeuge geschaffen.
Förderung lärmarmer Technologien in der Entwicklung
neuer Güterwagen
Eine Lärmminderung bei Fahrzeugen muss die Betriebskos-
6 Im Technischen Innovationskreis Schienengüterverkehr (TIS) entwickeltes Grundlagenpapier der Branche zu den zentralen Innovationsfaktoren im Güterwagenbau. 5L steht für die Hauptziele leise, leicht, laufstark, logistikfähig, Life-Cycle-orientiert (Gesamtbetrachtung von Anschaffungs-, Betriebs-Instandhaltungskosten).
ten berücksichtigen. In der margenschwachen Güterlogistik
kann eine Anschubfinanzierung des Bundes dabei helfen,
lärmarmer Technologie eine realistische Marktchance zu ge-
ben.
Ein vielversprechendes Innovationsprojekt ist der unter Fe-
derführung von SBB Cargo durch ein Industriekonsortium
entwickelte «5L-Demonstrator» 6-Zug. Der Bund hat die Ent-
wicklung und den Umbau bis zur Einsatzreife (Pilotphase)
aus dem Lärmkredit unterstützt. Im Berichtsjahr konnten die
16 Güterwagen in der Schweiz in Testbetrieb gehen. Seit
Ende Mai transportieren sie nun Waren der SBB-Cargo-Kun-
den im kombinierten Binnenverkehr. Je zwei Vierergruppen
pendeln in regulären Zügen zwischen Lugano und Dietikon.
Die anderen zwei Wagengruppen sind zwischen Dietikon
und Renens im Einsatz. In den kommenden vier Jahren soll
der Betrieb ins Ausland ausgedehnt werden und mindestens
400 000 Laufkilometer umfassen.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
(%)
Einführung Emissionsgrenzwerte Güterwagen (Verbot Grauguss-Sohlen)2
Beginn Lärmsanierung Güterwagen CH1
lärmarm, CH
lärmarm, D (inkl. AAE)
lärmarm, übrige
GG-Sohle, CH
GG-Sohle, D (inkl. AAE)
GG-Sohle, übrige
1
2
Entwicklung des Anteils lärmarmer Güterwagen an der gesamten Laufleistung.
27Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Lärmsanierung Eisenbahn
Die Komposition ist mit einer ganzen Reihe von bereits am
Markt vorhandenen, innovativen Komponenten ausgerüs-
tet: Drehgestelle mit radialer Einstellung, beschichtete Rad-
sätze, neuartige Scheibenbremsen, Telematik und Sensorik.
Es soll eine nachhaltige Güterwagenplattform gemäss dem
5L-Konzept geschaffen werden: leise, leicht, laufstark, logis-
tikfähig, Life-Cycle-orientiert.
Die Lärmmessungen haben gezeigt, dass die Messwerte her-
kömmlicher moderner Güterwagen damit nochmals deut-
lich unterschritten werden können. Sie liegen im Bereich
moderner Reisezugkompositionen.
Neben diesem bereits realisierten Schlüsselprojekt werden
durch die Ressortforschung des Bundes einige weitere viel-
versprechende Neuentwicklungen im Rollmaterialbereich
unterstützt. Eine Übersicht über die laufenden Lärmfor-
schungen findet sich im Kapitel 4.3.5.
Zusätzlich zur Vergabe von Forschungsaufträgen hat der
Bund die Möglichkeit, Güterwagenhalter oder -her steller bei
der Beschaffung von nachweislich besonders lärmarmen
Fahrzeugen zu unterstützen. Das Instrument ermöglicht
dem Bund die Mitfinanzierung der in aller Regel höheren In-
vestitionskosten für neuartige, leisere Bauarten von Güter-
wagen.
Ein besonders lärmarmer Wagen ist dadurch gekennzeich-
net, dass die zentralen Einflussgrössen für die Lärmemission
optimiert sind. Die Emissionsgrenzwerte der massgeblichen
TSI Noise sollen so deutlich unterschritten werden. Im Vor-
dergrund stehen dabei in der Regel das Drehgestell und die
Radsätze.
Bisher konnte die Beschaffung einer Güterwagenserie von
40 vierachsigen Containertragwagen für einen Betreiber
unterstützt werden. Die Bedingungen für eine Mitfinan-
zierung des Bundes sind auf der Homepage des BAFU
www.bafu.admin.ch publiziert:
> Themen > Lärm > Fachinformationen > Massnahmen
> Eisenbahnlärm
Personenzug bei Monitoringstation Wichtrach.
28
4.3.2 Bauliche Massnahmen (Lärmschutzwände, LSW)
Sanierung bestehender Bahnstrecken
(Ausgangszustand 2000)
Sämtliche Plangenehmigungen zur Errichtung von Lärm-
schutzbauten entlang der bestehenden Bahnstrecken sind
rechtskräftig. Der Bau der Lärmschutzwände an den meist
stark befahrenen Abschnitten muss auch auf Ausbau- und
Unterhaltsprojekte abgestimmt werden. Diese Koordination
und die sehr engen Zeitfenster für Bauintervalle bewirken,
dass die letzten Arbeiten der SBB noch bis ins Jahr 2020 an-
dauern.
Im Berichtsjahr wurde der Abschluss der Bauarbeiten für fol-
gende Sanierungsprojekte und Wandlängen gemeldet:
• Denges–Echandens: 0,25 km
• Genève-Lancy: 0,15 km
• Lugano* 1,39 km
• Martigny: 2,24 km
• Saint-Léonard: 1,54 km
• Saxon: 3,68 km
• Sierre: 1,82 km
* Auf den Bau der geplanten LSW in Massagno wurde aufgrund der Ergebnisse von Verhandlungen verzichtet.
nur Schallschutzfenster
Projekt rechtskräftig/in Ausführung
Lärmschutzwände erstellt
Sanierung bei Ausbauarbeiten
Projekt abgerechnet
keine Lärmsanierungsmassnahmen
Projektstand bauliche Lärmsanierung per 31. Dezember 2018.
nur Schallschutzfenster
Projekt rechtskräftig/in Ausführung
Lärmschutzwände erstellt
Sanierung bei Ausbauarbeiten
Projekt abgerechnet
keine Lärmsanierungsmassnahmen
29Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Lärmsanierung Eisenbahn
Insgesamt wurden im Rahmen der Lärmsanierung seit dem
Programmstart im Jahr 2000 240 Projekte realisiert. Dabei
wurden Schutzbauten auf einer Länge von 276 Kilometern
errichtet. Dies entspricht einer Wandfläche von 564 000 Qua-
dratmetern (Regelhöhe der LSW: zwei Meter über Schienen-
oberkante).
Die Grafik (Seite 28) zeigt die Gemeinden, wo der Sanie-
rungsbedarf untersucht und Lärmschutzbauten erstellt wur-
den. Ebenso ersichtlich sind Gemeinden, die bereits im Rah-
men von anderen Bahnausbauprojekten saniert wurden.
Folgende Projekte aus drei Kantonen befinden sich noch in der Projektierung oder in der Realisierungsphase:
Kanton Gemeindename Stand des Projekts Plantermine
TI Paradiso 1,8 km LSW: in Realisierung TP 1 geschlossen; Realisierung der LSW im Perimeter CBT bis Ende 2020
VD Founex Fertiggestellt bis auf Bau LSW im Perimeter des Überholgleises Coppet–Founex (AS25)
Realisierung bis 12/2019
Saint-Prex 2,7 km LSW: Bauprojektierung Bauphase bis 12/2019
VS Saint-Léonard Fertiggestellt bis auf Bau eines LSW-Abschnitts Bauphase bis 12/2019
Saint-Léonard 1,5 km LSW: Bauprojektierung Bauphase bis 12/2018
Sion 1,8 km LSW: Bauprojektierung Bauphase bis 5/2019
4.3.3 Schallschutzfenster (SSF)
Bei Gebäuden, die trotz den beschriebenen Sanierungsmass-
nahmen Überschreitungen der Grenzwerte aufweisen, hat
das BAV die kantonalen Fachstellen beauftragt, den Einbau
von SSF vorzunehmen. Insgesamt 21 Kantone wurden in den
letzten 15 Jahren mit der Realisierung von kleinen bis zu sehr
grossen Projekten beauftragt.
2018 hat neu der Kanton Neuenburg seine Arbeiten vollstän-
dig abgeschlossen. Mit der Fertigstellung in der Stadt Neu-
enburg ist eines der grössten Einzelprojekte realisiert wor-
den (Einbau oder Rückerstattung von rund 2500 SSF). Weiter
konnten im Berichtsjahr durch den Kanton Zürich die Ver-
handlungen zu den Kostenteilern bei Doppelbelastungen
durch Flug- und Bahnlärm abgeschlossen werden.
Insgesamt haben damit 16 Kantone alle Arbeiten definitiv
abgeschlossen und abgerechnet. Bis Ende 2018 wurden in
405 Gemeinden Projektierungen und Einbauten realisiert.
In rund 17 000 Wohnungen wurden dabei über 65 000 SSF
eingebaut oder finanziert. 63 % der Gebäudeeigentümer
haben am freiwilligen Sanierungsprogramm teilgenommen
(50 % Kostenbeteiligung an den Einbaumassnahmen bei
Lärmbelastungen zwischen Immissionsgrenzwert und
Alarmwert).
Die Kantone orientieren das BAV laufend über den Bearbei-
tungsstand der noch hängigen Vorhaben. Es sind nur noch
sehr wenige SSF-Projekte in Bearbeitung. Diese betreffen
entweder sehr spät im Programmablauf genehmigte Sanie-
rungsprojekte sowie ausstehende Arbeiten an Einzelgebäu-
den (z. B. Koordination mit Umbauprojekten von Gebäude-
eigentümern).
• Bern: Abschlussarbeiten in Ligerz, 500 SSF
• Genf: Realisierung in der Stadt Genf, 1200 SSF
• Tessin: Realisierung im Gang in Lugano, Paradiso,
Massagno, Gambarogno, 2200 SSF
• Finanzielle Abschlussarbeiten in weiteren 6 Projekten
• Wallis: Realisierung in Martigny, Naters, Saint-Maurice,
Saxon, Sierre, Sion, Vernayaz, ca. 1300 SSF
• Zürich: Abschlussarbeiten in 2 Projekten
30
4.3.4 Ergänzende Massnahmen, zweite Etappe Lärmsanierung
7 Schutzgrad wird definiert als Prozentzahl der Bahnanwohner, die in Bezug auf den Referenzzustand im Jahr 2000 mittels Massnahmen an der Lärmquelle oder auf dem Ausbreitungsweg vor Lärm über dem Immissionsgrenzwert geschützt werden.
Mit der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes hat der
Bundesrat im September 2012 die Prioritäten für mögliche
Anschlussmassnahmen der Lärmsanierung definiert. Diese
sollen es ermöglichen, den Schutz der Bahnanwohner vor
Belastungen über den Grenzwerten zu optimieren:
• Emissionsgrenzwerte für alle Güterwagen im Schweizer
Netz ab 2020
• akustische Optimierungen der Fahrbahn
• ergänzende Lärmschutzwände
• Sanierung von Stahlbrücken
• Gewährleistung einer akustisch guten Schienenqualität
Für mögliche Ergänzungen zu den Projekten der ersten
Etappe der Lärmsanierung sind Mittel im Kredit eingestellt
(siehe Kapitel Finanzierung). Damit diese wirtschaftlich und
unter Wahrung der Verhältnismässigkeit eingesetzt werden
können, hat das BAV einen Netzzustandsbericht zur Bahn-
lärmsituation im Referenzjahr 2015 und eine Prognose auf
Basis des Angebotskonzepts 2025 erstellen lassen.
Dabei hat sich gezeigt, dass die tatsächlichen Emissionen,
vor allem an stark lärmbelasteten Bahnlinien wie den Tran-
sitkorridoren tiefer liegen als vor der Sanierung prognosti-
ziert (Emissionsplan 2015 aus dem Jahr 2001). Insbesonde-
re die Verbesserungen des im Güterverkehr eingesetzten
Rollmaterials in den letzten Jahren helfen bei der Zieler-
reichung hin zu einem leiseren Bahnbetrieb.
Gegenüber dem früher prognostizierten Schutzgrad 7 resul-
tiert eine erhebliche Verbesserung. Aus heutiger Sicht wer-
den im realen Betrieb über 80 % der ursprünglich betroffe-
nen Personen durch die Massnahmen am Rollmaterial sowie
durch LSW geschützt – eine Erhöhung des definierten Schut-
zes um rund 20 %!
Vor diesem Hintergrund ist das BAV insbesondere mit der
SBB in vertieften Abklärungen, ob und welche Ergänzungen
der realisierten Massnahmen im bestehenden Netz weiter-
verfolgt werden.
Für spezifisch auf die Lärmentwicklung ausgelegte Verbes-
serungen an der Fahrbahn sind kaum praxiserprobte, wir-
kungsvolle und auch wirtschaftliche Massnahmen verfüg-
bar. Untersuchungen von SBB Infrastruktur haben gezeigt,
dass eine akustische Optimierung mit den heutigen Fahr-
bahnprodukten nicht situationsunabhängig umgesetzt wer-
den kann. Der Nutzen ist für die Anwohner in der Regel
kaum wahrnehmbar. Es ist deshalb eine Optimierung der
Komponenten (z. B. Schienenzwischenlagen) unter Berück-
sichtigung der Auswirkungen auf Lärm und Wirtschaftlich-
keit im Betrieb notwendig. Das Potenzial für wahrnehm bare
Verbesserungen ist im Vergleich zu den Projekten der ersten
Etappe gering.
In welchem Umfang bestehende LSW ergänzt werden sollen,
wird im nächsten Jahr vertieft diskutiert und entschieden. Mit
der netzweiten Lärmsanierung wurden umfassende, örtlich
spezifische Interessenabwägungen zwischen adäquatem
Lärmschutz, Ortsbild- und Landschaftsschutz sowie wirt-
schaftlicher Verhältnismässigkeit realisiert. Eine umfangrei-
che Ergänzung der LSW ist deshalb nicht beabsichtigt.
5L-Demonstrator SBB Cargo.
31Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Lärmsanierung Eisenbahn
Massnahmen Stand der Arbeiten/Ausblick Nächste Schritte
Akustische Optimierun-gen Fahrbahn (1)
• Grundlagendaten zu Streckennetz, Rollmaterial, Geschwindigkeiten liegen vor (Kataster über den Bahnlärm 2015 sowie Netzzustandsbe-richt der SBB, inkl. Normalspurnetz BLS, SOB).
• Prognose im Horizont Angebotskonzept 2025 liegt vor.
Projekte der Ressortforschung mit Fokus auf akustisch relevante Oberbauelemente werden weitergeführt:• Entwicklung Schienenzwischenlagen• Untersuchung Schwellenbesohlungen
Ergänzung LSW (2) Es liegen keine praxiserprobten, wirkungsvollen und wirtschaftlich sinnvollen Massnahmen am Fahrbahnkörper vor, die netzweit angewendet werden können.
Massnahmen (1) und (2) werden deshalb in einer Gesamtbetrachtung geprüft. Die Auswahl der Streckenabschnitte für die Prüfung ergänzender LSW ist erfolgt. Anhand von zwei Pilotstrecken wurden durch die SBB Grobvarianten für die Ergänzung realisierter LSW erarbeitet.
• Beurteilung der Szenarien zur Ergänzung der LSW am bestehen-den Netz.
Eventuell Auftrag zur Ausarbeitung von streckenbezogenen Vorberichten durch die SBB.
Schienenrauheit • Zielwert für die Schienenrauheit definiert und in Verordnung verankert.
• Projekt zum akustisch optimierten Schienenschleifen mit Scheuchzer AG erfolgreich umgesetzt.
• Beurteilung der Qualität des Schienenschleifens im Unterhalt in Bezug auf die Schienenrauheit.
• Messkampagne zur akustischen Schienenrauheit im Rahmen von Aufträgen des Unterhaltsschleifens.
• In der laufenden Revision der Norm zum Schienenschleifen wird die Anforderung an die akustische Qualität eingebracht.
• Ziel: Integration in die Ausschreibung von Schleifaufträgen.• Nachweisführung: geplantes Projekt der Ressortforschung zur
optischen Messung der Schienenqualität im Betrieb.
Sanierung Stahlbrücken • Vorstudie netzweit über die Stahlbrücken mit offener Fahrbahn abgeschlossen.
• SBB-intern koordinierte Planung mit Unterhaltsperiode bis 2022 abgeschlossen:
– 7 Brücken: bereits saniert im Rahmen ordentliche Sanierung – 4 Brücken: in Unterhalt integrierte Lärmsanierung (elastische Schienenlagerung) bis 2022 – 9 Brücken: eigenständiges Projekt zur Lärmsanierung, eventuell kombiniert mit vorgezogenem Unterhalt bis 2024 – 6 Brücken: Ersatz durch Neubau bis 2025
• Vorprojekte für anstehende Sanierungen werden durch die SBB laufend erarbeitet.
• Tracking der Brückenprojekte und Finanzierung des Anteils der Lärmsanierung.
4.3.5 Innovationsförderung
Ressortforschung
Das Parlament hat mit der Revision des Gesetzes explizit die
Unterstützung von Forschungsprojekten im Bereich Eisen-
bahnlärm ermöglicht. Damit sollen akustisch verbesserte
Komponenten identifiziert und entwickelt werden können.
Ziel ist es, das lärmtechnische Massnahmenportfolio mittel-
fristig so zu ergänzen, dass die mit künftigen Verkehrszunah-
men verbundene Lärmentwicklung nicht nur mit teuren, aus
Sicht des Landschaftsschutzes oft ungünstigen Lärmschutz-
wänden bekämpft werden kann. Unterstützt werden Inno-
vationsvorhaben für die Lärmminderung im Bahnverkehr.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verantwortet die Ressort-
forschung in fachtechnischer Hinsicht und sorgt für die Initi-
ierung und Vergabe von Forschungsaufträgen in Absprache
mit dem BAV. Die Ressortforschung finanziert Vorhaben zur
weiteren Emissionsbegrenzung gegenüber dem Standard an
Schienenfahrzeugen sowie Untersuchungen zu akustischen
Verbesserungen an den Infrastrukturkomponenten.
Bisher wurden zwei WTO-Ausschreibungsrunden durchge-
führt mit dem Ziel, ein breites Spektrum von Projektideen zur
Beurteilung zu erhalten. Die letzte Ausschreibung erfolgte
2017. Weitere Vorhaben wurden im Hochschulbereich und
bei Forschungsstätten (EMPA und EPFL) ausgelöst.
Im Rahmen der Ausschreibungen haben sich drei grössere
Schwerpunktthemen herauskristallisiert. Auf diese haben
sich im Berichtsjahr die Arbeiten des Bundes in der Projekt-
begleitung konzentriert:
• Rollmaterialentwicklung: Gesamtoptimierung von Güter-
wagenkonstruktionen aus akustischer Sicht mit Schwer-
punkt Drehgestell und Radsatz.
32
• Fahrbahn: Untersuchung der Einflüsse auf den Fahrlärm
von unterschiedlichen Oberbaukomponenten und Simu-
lation.
• Neukonzeption und Ansätze zur akustischen Optimierung
von Schienenzwischenlagen, Schwellen, Besohlungen.
Die folgende Tabelle listet alle per 31. Dezember 2018 lau-
fenden Bahnlärm-Ressortforschungen mit dem Projektstand
auf.
Eine komplette Übersicht, inkl. der Berichte zu den abge-
schlossenen Projekten, ist auf der Homepage des BAV www.
bav.admin.ch publiziert:
> Themen A–Z > Lärmsanierung > Ressortforschung
> Projektliste
Projekttitel Kurzbeschrieb Status
FABI 2015.04 Simulationsmodell Gleiskonstruktionen
Entwicklung eines Modells, mit dem Schallentstehung und Abstrahlung des Rollgeräusches von Eisenbahnen modelliert werden kann. Das Modell soll die Teilsysteme Fahrzeug (Drehgestell und Wagenkasten) und Infrastruktur (Schiene, Schwelle, Schotter inkl. Zwischenlagen) einbeziehen.
Laufend bis 2018
FABI 2016.13 Energieversorgung Kühlaggregate
Es wird eine Zugsammelschiene zur Stromversorgung von Kühlaggregaten für den Transport von temperatursensiblen Gütern eingesetzt. Diese sollen die lärmigen, dieselbetriebenen Kühlaggregate ersetzen.
Abschlussarbeiten im Gang
FABI 2016.14 Flachstellenerkennung mit Telematik
Das Ziel besteht darin, eine Software zur frühzeitigen und zuverlässigen Flachstellen- erkennung mit einem herkömmlichen Telematiksystem ohne externe Sensorik zu entwickeln und zu erproben.
Abschlussarbeiten im Gang
FABI 2017.15 Radsätze aus Kunststoff
Es soll die Machbarkeit eines neuartigen Radsatzes für Schienengüterwagen aus faserverstärktem Kunststoff geprüft werden. Ziel: Gewichts- und Lärmreduktion.
Laufend bis 10/2018
FABI 2017.16 Innovative Schienen zwischenlage, Phase 1
Die Entwicklung eines Produktes, das die Vorteile von harten und weichen Schienenzwischenlagen vereint, soll vorbereitet werden. Die neu zu entwickelnde Schienenzwischenlage soll sich frequenzabhängig steif bzw. nachgiebig verhalten.
Laufend bis 10/2019
FABI 2017.17 Innovative Betonschwelle
Es wird eine neue akustisch optimierte Betonschwelle entwickelt. Die Interaktion mit den anderen für die Schallabstrahlung des Oberbaus relevanten Komponenten wird bei der Entwicklung berücksichtigt.
Laufend bis 10/2019
FABI 2017.18 Entwicklung Zwischenlage
Mit diesem Projekt soll ein Produkt entwickelt werden, das die Vorteile von harten und weichen Schienenzwischenlagen vereint. Die neu zu entwickelnde Schienenzwischen-lage soll sich frequenzabhängig steif (ab circa 250 Hz) bzw. nachgiebig (circa 5–50 Hz) verhalten.
Laufend bis 10/2020
FABI 2017.19 Lärmoptimierte Zwischenlage
Entwicklung und Gleistest einer Schienenzwischenlage, die elastische Eigenschaften wie die heutigen weichen Zwischenlagen, aber auch dämpfende Eigenschaften aufweisen soll. Die Schienenzwischenlage wird mit verschiedenen Materialien hergestellt, wobei die Basis eine schon existierende Zwischenlage bildet.
Laufend bis 11/2018
FABI 2017.21 Zwei Güterwagendrehgestelle
Zwei besonders lärmarme Güterwagendrehgestelle sollen entwickelt werden. Zum betrachteten System gehören neben dem Drehgestell auch Aufbau (Art Güterwagen, Länge, Anzahl Achsen) und Radsätze.
Laufend bis 2/2020
FABI 2017.22 Gesamtoptimierter Güterwagen
Das Ziel besteht darin, einen Containerwagen bezüglich Lärm und Wirtschaftlichkeit zu optimieren. Die Reduktion des von den Rädern im Betrieb abgestrahlten Lärms steht im Vordergrund.
Laufend bis 12/2019
33Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Lärmsanierung Eisenbahn
4.4 Kosten der Lärmsanierung
4.4.1 Kostenbezugsbasis
Das Parlament hat mit dem Bundesbeschluss über den
Lärmsanierungskredit ursprünglich insgesamt 1,854 Milliar-
den Franken bewilligt (Preisstand Oktober 1998). Der Kredit-
berechnung lagen Einheitspreise der vorgesehenen Sanie-
rungsmassnahmen zugrunde.
Mit der Revision des Kreditbeschlusses im März 2014 wurde
der Verpflichtungskredit aufgrund der hohen Minderkosten
in der ersten Etappe sowie um den geschätzten Bedarf an
ergänzenden Massnahmen angepasst. Der neue Beschluss
(–18 %) begründet die neue Kostenbezugsbasis von 1,515
Milliarden Franken. Sie beruht auf dem Teuerungsindex
Lärmsanierung, Stand Oktober 1998, und beinhaltet Verwal-
tungsgemeinkosten sowie Mehrwertsteueranteile.
4.4.2 Kostensituation und -prognose
Die Endkostenprognose der Ergänzungen aus der Gesetzes-
revision wird auf 130 Millionen Franken (– 55 Millionen) re-
duziert (Preisstand 1998). Ob und an welchen Bahnstrecken
weitere Sanierungen vorgenommen werden sollen und wel-
che Massnahmen unter Berücksichtigung von Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Landschaftsschutz aktuell möglich
und sinnvoll sind, wird bis 2020 zu klären sein.
Das Risikomanagement der Lärmsanierung (Kapitel 4.6)
analysiert die Situation in strategischer Hinsicht und erfolgt
qualitativ. Eine Quantifizierung in Bezug auf mögliche Kos-
ten ist nicht sinnvoll und wird nicht ausgewiesen.
Verp
flich
tung
s-kr
edit
Urs
prün
glic
he
Kost
enbe
zugs
basi
s
Prog
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Prog
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En
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Vorj
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Verä
nder
ung
Endk
oste
n zu
Vo
rjah
r
Total Lärmsanierung 1515,0 1392,0 1452,2 –60,2 %
Endkostenprognose, in Millionen Franken; alle Angaben mit Preisstand des Kredites (Oktober 1998).
Das BAV reduziert die Endkostenprognose des Lärmsanie-
rungsprogramms um rund 60 Millionen Franken. Sie liegt
neu 8,1 % oder 123 Millionen Franken unter der teuerungs-
bereinigten Kostenbezugsbasis. Insbesondere hat die durch-
schnittlich tiefere Lärmbelastung durch den tatsächlichen
Bahnverkehr dazu geführt, dass der Bedarf an ergänzenden
Schutzmassnahmen erheblich geringer eingeschätzt wird.
Zudem wurden Bauprojekte zu etwas tieferen Kosten abge-
rechnet als erwartet.
Preisstand aktuell nominal
Preisstand Oktober 1998 real
0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800
Ist-Kosten
Verpflichtungen
Kostenprognose
Kredit 1515,0
1392,0
1773,2
1689,7
1604,7
1484,2
Kosten- und Kreditsituation Lärmsanierung, in Millionen Franken.
34
4.5 Finanzierung der Lärmsanierung
4.5.1 Verpflichtungskreditkontrolle
Verpflichtungskredit
Der Verpflichtungskredit über die Lärmsanierung wurde im
Zuge der Revision von Gesetz und Verordnung auf eine
Höhe von 1,515 Milliarden Franken (Preisstand Oktober
1998) angepasst.
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 hat der Bundesrat
den Kredit um die seit Programmstart im Jahr 2000 aufge-
laufene Teuerung angepasst. Der Kredit beträgt mit dieser
Anpassung neu 1,773 Milliarden Franken. Mit dieser Anpas-
sung an den aktuellen Preisstand ist der in der Lärmsanie-
rung benötigte finanzielle Rahmen bis zum Programmab-
schluss gesichert.
Mit der Kreditdefinition hat das BAV auch die Zuteilung der
Finanzmittel neu festgelegt. Die zur Verfügung stehenden
Mittel wurden den verschiedenen Teilprojekten entspre-
chend der aktuellen Endkostenprognose, zuzüglich Risiko-
reserve, sowie dem geschätzten Mittelbedarf für ergänzen-
de Massnahmen am Schienennetz zugewiesen.
Verpflichtungen und Auszahlungen
Das BAV verpflichtet sich gegenüber den zahlreichen Projekt-
erstellern im Lärmsanierungsprogramm mittels Verfügun-
gen (Rollmaterial, Lärmschutzbauten), Vereinbarungen
(Schallschutzfenster, Planungen) sowie Verträgen (Ressort-
forschung, Aufträge im Eigenbereich). Die maximal einge-
gangenen Verpflichtungen des Bundes belaufen sich per
Ende 2018 auf 1,605 Milliarden Franken. Sie blieben gegen-
über dem Vorjahr praktisch stabil.
Die Auszahlungen im Rahmen der Lärmsanierung belaufen
sich auf insgesamt 1,484 Milliarden Franken. Davon wurden
im Berichtsjahr 36,5 Millionen Franken ausgegeben. Es be-
finden sich nur noch wenige Projekte des baulichen Lärm-
schutzes in der Ausführungsphase oder im Abschluss. Der
grösste Teil des Finanzbedarfs entfiel mit 31,2 Millionen
Franken auch in diesem Jahr auf diesen Bereich.
Verpflichtungskredit (Aufteilung auf Teilprojekte)
Aufteilung aktueller Verpflichtungskredit
Verpflichtungen Bund (max.)
Auszahlungen des Bundes
davon Auszahlungen im Berichtsjahr
Rollmaterialsanierung * 309,1 308,1 308,1 – 1,1
Lärmschutzbauten, erste Etappe 1103,0 1109,5 1029,8 32,2
Schallschutzfenster, erste Etappe 118,9 118,6 99,3 2,0
Massnahmen Oberbau und Ergänzungen LSW 95,0 2,3 0 0
Brückensanierung 14,0 0 0 0
Schienenschleifen 26,0 0 0 0
Ressortforschung 20,0 14,3 7,6 2,5
Investitionshilfen besonders lärmarmer Waggons 30,0 1,3 1,0 0
Personal und Projektaufsicht 57,2 50,7 38,4 0,9
Total Lärmsanierung 1773,2 1604,7 1484,2 36,5
Verpflichtungskreditkontrolle Lärmsanierung, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.* Teilprojekt abgeschlossen.
35Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Lärmsanierung Eisenbahn
4.5.2 Voranschlagskredit und Finanzplanung
Voranschlag
Das Parlament hat im Dezember 2017 zugunsten der Eisen-
bahnlärmsanierung für das Folgejahr 60 Millionen Franken
freigegeben. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden
zu 60,2 % ausgeschöpft.
Einerseits mussten aufgrund knapper Kapazitäten für Lang-
samfahrstellen einige Lärmschutzwandbauten zurückge-
stellt werden, und teilweise waren Verzögerungen in der
Schlussabrechnung von Projekten zu verzeichnen. Anderer-
seits wurden die vorsorglich eingestellten Mittel für ergän-
zende Lärmschutzmassnahmen bisher nicht benötigt.
Der Hauptanteil der Mittel floss wie in den Vorjahren in die
Realisierung letzter Lärmschutzwandprojekte vorwiegend
in der Romandie. Zudem wurden im Berichtsjahr rund 2,5
Millionen für Projekte der Ressortforschung Bahnlärm aus-
gegeben.
Mit Beschluss vom 3. Dezember 2018 wurde der Voran-
schlag des Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruk-
tur wie beantragt gutgeheissen. Im Folgejahr stehen 40 Mil-
lionen Franken für Lärmsanierungsprojekte zur Verfügung.
Finanzplanung
Der Finanzbedarf ist in den Folgejahren nicht mehr so hoch
wie in den Zeiten mit zahlreichen Infrastrukturprojekten.
Wie stark der Rückgang ausfallen wird, hängt massgeblich
vom Umfang zusätzlicher Sanierungsmassnahmen ab. 2019
werden diese Abklärungen insbesondere mit der SBB wei-
tergeführt. Es soll ein Grundsatzentscheid gefällt werden.
Seit der intensivsten Phase des Baus von Lärmschutzwänden
2010 sinkt der Mittelbedarf für das Lärmsanierungspro-
gramm kontinuierlich. Für den Bau letzter Lärmschutzwän-
de und Restarbeiten der ersten Etappe werden noch bis circa
2022 Gelder benötigt. Das BAV rechnet bis zum Abschluss
der verlängerten Programmlaufzeit mit einem Finanzbedarf
von 1,66 Milliarden Franken. Die durch das Parlament ge-
sprochenen Gelder, inkl. der 2016 durch den Bundesrat frei-
gegebenen Erhöhung des Kredits für die Teuerung, reichen
zur Deckung dieser prognostizierten Ausgaben.
Ist-Zahlen per Ende 2018
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Massnahmen BGLE I revidiertes BGLE II
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Finanzplanung Lärmsanierung, in Millionen Franken, alle Angaben mit effektivem Preisstand.
36
4.6 Risikomanagement der Lärmsanierung
Das BAV konzentriert sich im Prozess zur Risikoidentifikation
und -bewertung sowie im Massnahmenmanagement auf
die Ebene des Programms «Bahnlärmsanierung» bzw. die
politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Das ope-
rative Risikomanagement der Einzelprojekte liegt in der Ver-
antwortung der Bauherrschaft.
Mit dem Abschluss des ursprünglichen Programms über die
Lärmsanierung Ende 2015 wurden die wesentlichen Eck-
punkte der ursprünglichen Zielsetzungen beurteilt. Detail-
lierte Erläuterungen dazu finden sich im «Standbericht
Lärmsanierung 2015», www.bav.admin.ch:
> Themen A–Z > Lärmsanierung > Projektstand
Das Risikomanagement wird deshalb durch das BAV nicht
mehr aktiv erneuert. Die verbleibenden Gefahren werden
aufgrund ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder Aus-
wirkung auf die Zielsetzung des Sanierungsprogramms aber
weiter systematisch beobachtet:
• Die tatsächliche Entwicklung der Emissionen weicht an
wichtigen Strecken dauerhaft vom in der Sanierung ver-
fügten Zustand ab. Die Wirkung des Programms wird da-
durch erheblich geschmälert. Massnahme: Zur Beurteilung
des Sachverhalts wurde einerseits der Emissionskataster
für das Referenzjahr 2015 sowie die Prognose aufgrund
des Angebotskonzepts für den Horizont 2025 erstellt. Fa-
zit: Der Sanierungserfolg ist erheblich höher als prognosti-
ziert.
• Ungenügender Einsatz von lärmarmem Rollmaterial im Gü-
terverkehr durch die Schweiz. Hauptmassnahme: Emissi-
onsgrenzwerte ab 2020 im BGLE; Planung der Ausweitung
von Betriebskontrollen an Güterzügen auf die Bremsaus-
rüstung. Nebenmassnahme: Das BAV erhebt Bremsausrüs-
tung und Laufleistungen der in der Schweiz verkehrenden
Güterzüge. Die Entwicklung wird dokumentiert.
• Mangelhafte akustische Schienenqualität vermindert die
Wirkung der Verbesserungen beim Rollmaterial. Haupt-
massnahme: Es wird angestrebt, eine akustische Beurtei-
lung des Schienenschleifens in die massgebende Norm zu
integrieren (Abnahmemessungen). Nebenmassnahme:
Neuartige Verfahren sollen eine effiziente Beurteilung des
Netzzustandes in Bezug auf die akustische Qualität erlau-
ben. Im Rahmen der Ressortforschung wird ein diesbe-
zügliches Projekt unterstützt.
• Unklare Prioritäten und Terminverzögerungen beim Be-
schluss über den Massnahmenbedarf in der zweiten
Etappe Lärmsanierung. Massnahme: periodische Koordi-
nationssitzungen in einer gemeinsamen Steuerungs-
gruppe von BAV, BAFU und SBB; Zwischenbilanz und Ent-
scheidvorbereitung im folgenden Jahr.
Versetzen von Mikropfählen für Lärmschutzwände.
5.1 ZEB in Kürze
Insgesamt befindet sich das Programm ZEB weiterhin gut
auf Kurs. Die Projektierungsarbeiten bzw. die Bauausführun-
gen sind 2018 weiter fortgeschritten. Rund 80 % der Projekte
befinden sich in der Ausführungsphase, sind in Betrieb oder
bereits abgeschlossen. Zeitkritisch sind die Projekte im Raum
Lausanne, Liestal und im Tessin. Diese werden daher weiter-
hin aufmerksam begleitet.
Der Bundesrat genehmigte 2018 die neunte Umsetzungs-
vereinbarung. Die Mittel für die Umsetzung von zwei Projek-
ten mit Kosten von rund 18 Millionen Franken wurden da-
mit freigegeben. Damit wurde die Finanzierung von
insgesamt rund 75 ZEB-Projekten im Umfang von knapp
3,78 Milliarden Franken genehmigt. Dies entspricht rund
90 % der Projekte und etwa 70 % des verfügbaren Kredits.
Im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der Risiken
konnten aufgrund der Projektfortschritte die Programmrisi-
ken noch einmal reduziert werden. Die Endkostenprognose
des BAV beträgt 4,351 Milliarden Franken (Preisstand April
2005) und ist durch die bewilligten Verpflichtungskredite ab-
gedeckt.
Bei den einzelnen Projekten wurden 2018 folgende wichti-
ge Meilensteine erreicht:
• Der Kostenvoranschlag des Projekts Bahnhof Lausanne
liegt konsolidiert vor.
• Die Phasenfreigaben für «Neuchâtel, Leistungssteige-
rung», «Fribourg, Bahnhof 2. Personenunterführung» und
«Vezia–Chiasso, Zugfolgezeitverkürzung» wurden erteilt.
• Die Projekte für das 3. Produkt Lausanne–Bern wurden ins
Programm aufgenommen.
• Der Tunneldurchstich Eppenberg ist erfolgt.
• Die Plangenehmigungsverfügung für die Doppelspur
Walchwil ist nach diversen Gerichtsentscheiden rechts-
kräftig, und die Bauarbeiten können starten.
• Im Projekt Bern Wylerfeld konnten alle Vorarbeiten abge-
schlossen und mit dem Rohbau der Entflechtung konnte
begonnen werden.
• Diverse Projekte im Raum Zürich/Ostschweiz wurden in
Betrieb genommen, und das Angebot für die 4. Teilergän-
zung der Zürcher S-Bahn wurde eingeführt.
8 SR 742.140.2.9 BBl 2013 4725.
5.2 Ziele des Programms ZEB
Das Gesetz sowie der Bundesbeschluss über die zukünftige
Entwicklung der Bahninfrastruktur 8 (ZEBG) wurden im Sep-
tember 2009 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Das Pro-
gramm ZEB beinhaltet ein schweizweites Massnahmen-
paket an Infrastrukturmassnahmen im Umfang von 5,4
Milliarden Franken. Anpassungen des Angebotskonzeptes
mit andern Infrastrukturausbauten bedingten jedoch eine
ZEB-Gesetzesänderung, die mit Bundesbeschluss vom
20. Juni 2013 9 über die Finanzierung und den Ausbau der Ei-
senbahninfrastruktur (FABI) am 1. Januar 2016 in Kraft ge-
treten ist. Das Angebotskonzept mit dem Horizont 2025 un-
ter Berücksichtigung der im Rahmen des Ausbauschrittes
2025 geplanten Infrastrukturmassnahmen wurde überar-
beitet (Angebotskonzept 2025, Stand Oktober 2018).
Konkret werden folgende Angebotsverbesserungen durch
die ZEB-Massnahmen ermöglicht:
• Schaffung der Voraussetzungen für den Einsatz von 400
Meter langen Doppelstockzügen auf der West-Ost-Achse
via Bern sowie von Doppelstockzügen im Wallis (Lausan-
ne–Brig);
• Erhöhung der Güterverkehrskapazitäten auf der Gott-
hardachse zwischen Basel/Rangierbahnhof Limmattal
(RBL) und Bellinzona um zusätzlich 40 Trassen auf insge-
samt 260 Trassen pro Tag;
• Angebotsverdichtung im Fernverkehr auf den Strecken
Genf–Lausanne–Bern, Zürich–St. Gallen, Zürich–Tessin so-
wie zur Hauptverkehrszeit (HVZ) zwischen Bern und Zü-
rich;
• Grundlage für die weitere Angebotsentwicklung im
Regionalverkehr in den Agglomerationen Lausanne,
Bern, Basel, Olten/Aarau, Zürich, Tessin sowie St. Gallen/
Thurgau;
• Erhöhung der Gesamtstabilität des Personen- und Güter-
verkehrs.
Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) 5
38
5.3 Stand des Programms ZEB
5.3.1 Westschweiz, inkl. Wallis
Zentrale Projekte in der Westschweiz sind der Ausbau des Bahnhofs Lausanne sowie das vierte Gleis Lausanne–Renens inkl.
Überwerfung. Der Termindruck ist in beiden Projekten hoch. Das Plangenehmigungsverfahren für den Ausbau des Bahn-
hofs erweist sich wie erwartet als grosse Herausforderung. Im Berichtsjahr präsentiert sich der Projektfortschritt wie folgt:
Projektname Stand der Arbeiten Beurteilung, Termine
Lausanne–Renens, 4e voie et saut-de-mouton
Die Ausführungsarbeiten laufen. 2018 wurden die zwei nördlichen Durchfahrtsgleise in Betrieb genommen und die Schutzwand zur künftigen Überwerfung errichtet, deren Bau im Oktober aufgenommen wurde.
Auf KursIBN: Ende 2021
Lausanne, agrandissement de la gare
Das PGV ist im Gang. Im Februar und im August 2018 wurden wegen Projektänderun-gen zwei neue, öffentliche Auflagen durchgeführt, wodurch sich die erwartete Plangenehmigungsverfügung auf Frühling 2019 verschiebt. Parallel dazu konnte jedoch im November 2018 die konsolidierte Kostenschätzung ±10 % vorgelegt werden. Darauf basierend wurden im Dezember 2018 die teilprojektspezifischen Finanzierungsverein-barungen zwischen dem Bund, dem Kanton, der Stadt, SBB Immobilien und SBB Infrastruktur finalisiert.
Terminsituation angespannt IBN: Ende 2025
Vevey–Leuk, adaptation du profil d’espace libre pour les voitures à 2 étages
Im Dezember 2018 konnte mit der Freigabe des minimalen Profils (GLO2) der Einsatz von doppelstöckigem Rollmaterial auf der gesamten Strecke freigegeben werden. Für den Vollausbau müssen zusätzlich noch gewisse Bauwerke angepasst werden.
Tunnel des Crêtes: Das erste Gleis konnte im Dezember 2018 für das doppelstöckige Rollmaterial freigegeben werden. Gleichzeitig wurde die zweite Tunnelhälfte in Angriff genommen, die Ende 2019 ebenfalls doppelstocktauglich sein soll.
Elf Überführungen und ein Aquädukt: 2018 konnte ein sechstes Objekt umgebaut, und ein siebtes abgebrochen werden. Der Neubau letzterer Überführung in Sierre hängt von einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ab. Für drei weitere Bauwerke wurde das PGV gestartet. Für das letzte Projekt in Chillon wird die Einreichung des PGV-Dossiers im Frühling 2019 erwartet.
Verzögerung Vollausbau um 1 Jahr, ohne Konsequenzen auf den Einsatz von doppelstöckigem RollmaterialIBN Vollausbau: Ende 2021
Lausanne/Puidoux–Palézieux, amélioration du distancement
Als Folge des Entscheids vom Januar 2018, ein drittes Fernverkehrsprodukt auf der Strecke Lausanne–Bern in das Angebotskonzept 2025 aufzunehmen, wurde eine Aktualisierung des vorliegenden VP vorgenommen.
Terminplan wird 2019 aktualisiert
Romont, voie de dépassement Die Bauarbeiten schreiten plangemäss voran. Das Überholgleis wurde 2018 zusammen mit dem zweiten, durch AS25 finanzierten Gleis gebaut und mit den Hauptgleisen verbunden.
Auf KursIBN: Sommer 2019
Fribourg, 2e passage inférieur et mise en conformité des quais
Das VP wurde abgeschlossen und die Auflage- und Bauprojektphase im Mai 2018 freigegeben. Mehrere Optimierungen wurden seither bei der Planung der verschiede-nen Perronzugänge und beim nördlichen Aufgang der neuen Unterführung vorgenommen. Im Juni 2018 wurde entschieden, sämtliche im Bahnhofperimeter identifizierten Substanzerhaltungsmassnahmen im Rahmen des ZEB-Projekts umzusetzen und zu finanzieren. Im Sommer 2019 wird das PGV gestartet.
Auf KursIBN: Ende 2023
Neuchâtel, augmentation de la capacité
Die Auflage- und Bauprojektphase wurde im März 2018 freigegeben. Das PGV soll Anfang 2019 eingeleitet werden.
Terminsituation angespanntIBN: Ende 2022
Bassecourt, point de croisement Der Bahnhof wurde planmässig im Dezember 2018 in Betrieb genommen. IBN Ende 2018 erfolgt
Genève, alimentation Foretaille Die Ausführungsarbeiten laufen. Teilweise verspätet Teil-IBN: Herbst 2019Voll-IBN: Sommer 2020
39Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
5.3.2 Mittelland
Die ZEB-Ausbauten im Mittelland werden geprägt von den zwei grossen Projekten Vierspurausbau Olten–Aarau (inkl. Ep-
penbergtunnel) und der Entflechtung Wylerfeld. Beide Projekte sind bereits in der Realisierungsphase und verlaufen sehr
gut. Im Berichtsjahr präsentiert sich der Projektfortschritt wie folgt:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Vierspurausbau Olten–Aarau (inkl. Eppenbergtunnel)
Nach rund 13-monatiger Vortriebsarbeit erfolgte der Tunneldurchstich am 2. Februar 2018 und damit früher als geplant. Infolge dieser positiven Entwicklung konnten signifikante Kosten im Gesamtprojekt eingespart werden. Zahlreiche andere Teilprojekte befinden sich ebenfalls in Ausführung und verlaufen plangemäss. Der Einbau der Bahntechnik im Eppenbergtunnel wird im dritten Quartal 2019 gestartet.
Auf KursIBN: Ende 2020
Olten, Einfahrt Ost Gleise 10/11 Die Ausführungsplanung und Vorarbeiten wurden abgeschlossen, sodass die Realisierung (Hauptarbeiten) am 5. März 2018 gestartet wurde. Im Jahr 2019 wird das Stellwerk (Innen-/Aussenlage) angepasst, sodass die IBN plangemäss im Dezember 2019 erfolgen wird.
Auf KursIBN: Ende 2019
Bern, Entflechtung Wylerfeld Im März 2018 konnte das neue Mittelperron der Haltestelle Wankdorf Süd (Teilprojekt 6) sowie im September auch das Teilprojekt 3 (Brücke Stauffacherstrasse) in Betrieb genommen werden. Das letzte der vier Hauptgleise im Wylerfeld wurde im Dezember 2018 in die provisorische Lage südwärts verschoben (Teilprojekt 7.1). Somit können die Hauptarbeiten mit dem Rohbau der Unterwerfung begonnen werden. Der Fortschritt der Arbeiten in allen übrigen Werken entspricht der Terminplanung. Im Jahr 2019 werden die Arbeiten an den Brücken Scheibenstrasse und Stauffacherstrasse mit dem Belagseinbau abgeschlossen und der Rohbau der Entflechtung weiter vorangetrieben.
Auf KursIBN: Ende 2022
Leissigen Als Ergebnis von Verhandlungen mit der Gemeinde Leissigen und der IG Leissigen Futura wird das am 13. Juli 2018 eigereichte Plangenehmigungsdossier überarbeitet und voraussichtlich im April 2019 nochmals eingereicht. Dabei werden die folgenden Anpassungen vorgenommen: Wegfall der Kurvenbegradigung bei der Westeinfahrt Bahnhof Leissigen, Verlängerung der Kreuzungsstelle auf der Seite Spiez um circa 230 Meter, Erdverlegung der Speise- und Umgehungsleitung im Bereich der Kreuzungsstelle sowie Reduktion der Gleisanlage in Leissigbad von drei auf zwei Gleise. Der Baubeginn ist im Februar 2021 geplant.
Kleine VerzögerungIBN: Ende 2023 (um ein Jahr verschoben)
Doppelspur Uetendorf–Lerchenfeld Das Plangenehmigungsdossier wurde im Juni 2018 eingereicht, und das PGV ist im Gang. Die öffentliche Planauflage hat vom 29. Oktober bis 27. November 2018 stattgefunden. Insgesamt sind elf Einsprachen eingegangen. Mit den Grundeigentümern konnten die Verhandlungen grösstenteils abgeschlossen werden.
Bezüglich Bauphasenplanung besteht ein Konfliktpotenzial mit dem Projekt Doppelspurausbau Wabern–Kehrsatz. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich Anfang 2020.
Verzögerung ohne Einfluss auf das AngebotIBN: Ende 2022 (um 2 Jahre verschoben)
Eifeld Die Bauarbeiten konnten Ende September 2018 abgeschlossen und die Anlage im Oktober in Betrieb genommen werden. Zurzeit ist der Projektabschluss in Vorbereitung. Der Projektabschluss sollte bis Ende September 2019 erfolgen.
IBN: Oktober 2018 erfolgt
40
5.3.3 Nordwestschweiz
Mit dem Ausbau des Bahnhofs Liestal ist ein grosses Projekt in der Nordwestschweiz im Rahmen von ZEB noch zu realisie-
ren. Der Umbau des Bahnhofs Liestal ist insbesondere auch für den geplanten Ausbau des Angebotes im Rahmen des AS25
eine wichtige Voraussetzung. Im Berichtsjahr präsentiert sich der Projektfortschritt wie folgt:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Liestal, Vierspurausbau Parallel zur Durchführung des PGV wurde das Bauprojekt auf Mitte 2018 abgeschlossen. Nach der technischen Prüfung erfolgten diverse Projektänderungen, insbesondere zum Entwässerungssystem im Burggraben. Die Projektanpassungen und das auf-wendige PGV führten zu einer Verzögerung von rund vier Monaten. Der Vierspurausbau wird gemeinsam mit dem AS25-Projekt «Liestal, Wendegleis» erstellt. Bis April 2019 sollte die Plangenehmigungsverfügung vorliegen. Damit könnte ein Baubeginn unter Vorbehalt von Beschwerden auf Mitte 2019 möglich sein.
Leichte Verzögerung, sonst auf KursIBN: Ende 2025
5.3.4 Zufahrten Gotthard
Gotthard Nord
Die Projekte für die Zufahrten Gotthard Nord befinden sich weitgehend auf Kurs. Es handelt sich im Wesentlichen um ein-
zelne Projektabschnitte von sogenannten Zugfolgezeitverkürzungen durch eine engere Blockeinteilung von Zugfahrtssig-
nalen. Das Ziel ist es, die Kapazität für den Güterverkehr auf der gesamten Nord-Süd-Achse zu erhöhen. Auf der Strecke von
Basel bis zum Nordportal des Gotthard-Basistunnels konnte die Mehrheit dieser Massnahmen in Betrieb genommen wer-
den. Die restlichen Abschnitte werden planmässig vor der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels (Ende 2020) ihre Funktion auf-
nehmen. Im Berichtsjahr präsentiert sich der Projektfortschritt wie folgt:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Bahnhof Luzern, Weichen-verbindung und Zugfolgezeit-verkürzung
Seit 2017 erfolgte die Ausarbeitung des VP. Der Abschluss verzögerte sich aufgrund von Projektänderungen und soll im Februar 2019 erfolgen. Das VP beinhaltet ein neues elektronisches Stellwerk. Der Start AP/BP ist im ersten Quartal 2019 vorgesehen.
Leicht verzögertIBN: Mitte 2024
Doppelspur Walchwil Ein nach dem Bundesgerichtsurteil vom 25. Juni 2018 eingereichtes Revisionsgesuch wurde vom Bundesgericht abgewiesen. 2018 wurde die Abarbeitung der PGV-Auflagen vorangetrieben und mit der Arbeitsvorbereitung für die Ausführung gestartet sowie ein Projektänderungsdossier für kleinere Anlagenoptimierungen dem BAV zur Genehmi-gung eingereicht.
Im März 2019 starten die Vorbereitungsarbeiten. Die Hauptarbeiten erfolgen während der Streckensperre Zug-Oberwil–Arth Goldau ab 10. Juni 2019 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020.
Auf KursIBN: Ende 2020
ZEB: Dorfnest, Entflechtung und Zugfolgezeitverkürzung.
41Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
Gotthard Süd und Tessin
Die Projekte im Tessin befinden sich teilweise weiterhin auf einem zeitkritischen Pfad. Dies ist zurückzuführen auf die grosse
Menge an Projekten verschiedener Programme auf engem geografischem Raum und auf entsprechende gegenseitige Ab-
hängigkeiten. Gegenüber der vorangehenden Berichtsperiode hat sich die Situation insgesamt leicht entschärft. Die seit
2015 mit dem Ziel einer zeitgerechten Realisierung der Projekte eingesetzte Taskforce BAV-SBB wurde 2017 in eine Begleit-
gruppe überführt und auch 2018 weitergeführt. Mit deren Unterstützung konnten die dringendsten Projekte (unter ande-
rem Gambarogno, Lugano, Chiasso, partielle Doppelspur Contone–Tenero, Vezia–Capolago) auf Kurs gebracht werden.
Im Berichtsjahr 2018 konnten nachfolgende Fortschritte in der Erarbeitung der Projekte erzielt werden:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Biasca, zusätzliche Weichen-verbindungen
Das Bauprojekt wurde am 2. November 2018 SBB-intern genehmigt. Die Einreichung des Auflageprojekts ist am 17. Juli 2018 erfolgt. Im PGV sind Einsprachen eingegangen, die Anfang 2019 vertieft bearbeitet werden. Die Verfügung ist bis Ende 2019 geplant.
In Verzug gegenüber Basisplan IBN: Ende 2020
Bellinzona, Leistungssteigerung Teilprojekt Bahnhof Bellinzona
Die Realisierung der neuen Perronanlage ist abgeschlossen. Die Gleisgeometrie des Südkopfes in Koordination mit dem Projekt Svittotunnel ist Ende 2018 angepasst worden.2019 sind Restarbeiten (Fahrleitung, Kabel und drei Weichen) geplant.
IBN der Hauptfunktionalitäten Ende 2018 erfolgt
Bellinzona, Leistungssteigerung Teilprojekt San Paolo
Die Arbeiten wurden plangemäss weitergeführt, einige Teil-IBN sind im Februar und November 2018 erfolgt.
2019 werden die Ausführungsarbeiten weiter vorangetrieben. Die Haupt-IBN ist Ende 2019 geplant.
Auf KursIBN: Ende 2019
Giubiasco, neue Spurwechsel Ausführungsphase wurde um zwei Jahre verlängert, um den Rückbau der provisorischen Perronverlängerung im Jahr 2021 abschliessen zu können. Die funktionale IBN ist wegen Abhängigkeiten zu umliegenden Projekten auf Februar 2019 (statt Mai 2018) geplant.
Auf KursIBN: Februar 2019
Contone–Quartino, Doppelspuraus-bau, und Cadenazzo–Ranzo, Leistungssteigerung Gambarogno
Die Ausführungsarbeiten wurden weiter vorangetrieben, und die IBN der Automatisie-rung ist am 19. November 2018 plangemäss erfolgt.
IBN Doppelspur ist Mitte April 2019 (6 Monate früher) geplant.
Auf KursIBN: Mitte 2019
Contone–Locarno, partielle Doppelspur und Zugfolgezeit-verkürzung
Im Januar 2018 konnte die öffentliche Auflage gestartet werden. Die Verfügung ist am 6. Dezember mit einigen Auflagen erfolgt.
Baubeginn mit Hauptarbeiten ist ab April 2019 geplant.
Auf KursIBN: Ende 2020
Lugano, gleichzeitige Einfahrten Gleis 1/2
Die Hauptarbeiten sind bis Mitte 2018 erfolgt. Die neuen Weichen für Gleis 1 und 2 sowie das Perron Gleis 1 sind am 12. Juli 2018 technisch in Betrieb genommen worden. 2019 sind noch Restarbeiten geplant.
In Betrieb seit Mitte 2018
Sofortmassnahmen Zugfolgezeit-verkürzung Vezia–Melide
Die Ausführung ist abgeschlossen, die IBN erfolgte am 2. Dezember 2018.2019 wird das Projekt abgeschlossen.
In Betrieb Ende 2018
Vezia–Chiasso, Zugfolgezeit-verkürzung
Im ersten Halbjahr wurde der Projektierungsauftrag genehmigt und die Phasenfreigabe mit Start VP im Mai 2018 erteilt. Bis Ende 2018 sind die Anforderungen (Gleisgeschwin-digkeiten und Abstände) vertieft worden.
Die Genehmigung des VP ist im Spätherbst 2019 geplant.
TerminkritischIBN: Ende 2023
Mendrisio, Verlängerung und Anpassung Perron Gleis 1
Die Phasenfreigabe für den Start des Bauprojektes ist am 3. Januar 2018 erfolgt. Die Einreichung des Auflageprojekts ist am 27. Juli 2018 erfolgt. Das Bauprojekt ist am 21. September 2018 abgeschlossen worden. In der zweiten Hälfte 2019 wird die PGV-Verfügung erwartet.
Auf KursIBN: Ende 2020
Chiasso, Leistungssteigerungs-massnahmen ZEB
In Jahr 2018 wurden die Ausführungsarbeiten weitergeführt. Die Teil-IBN «Fascio U» ist im April 2018 und die Teil-IBN «Unterwerk 3kV» im Dezember 2018 erfolgt.
In Jahr 2019 werden die Ausführungsarbeiten weiter vorangetrieben.
Terminkritisch, Abhängigkeiten zum Projekt StellwerkersatzIBN: ab Mitte 2021 (gestaffelt)
42
5.3.5 Zürich/Ostschweiz
Die Projekte in der Ostschweiz verlaufen nach Plan. Die Realisierung ist in vollem Gang, wobei die meisten Projekte Ende
2018 fertiggestellt werden konnten. Im Dezember 2018 wurde in der Folge die vierte Teilergänzung der S-Bahn Zürich voll-
ständig in Betrieb genommen.
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Raum Dorfnest, Entflechtung und Zugfolgezeitverkürzung
Am 27. September 2018 erfolgte mit der Fahrt des ersten Personenzugs die erfolgreiche und frühzeitige IBN des Überwerfungsbauwerks Dorfnest. Ab Frühjahr 2019 werden Rückbau (Kabelanlagen) und Restarbeiten ausgeführt.
IBN am 27. September 2018 erfolgt
Winterthur, Leistungssteigerung Bahnhof
Die Ausbauarbeiten (Perron- und Gleisanlagen) im Bahnhof Winterthur sind abge-schlossen und konnten rechtzeitig dem Betrieb übergeben werden. Die Ausführungspro-jektierung für die Perrondächer erfolgt gemäss Terminplan. Die Fertigstellung des Teilprojekts Bahnhof Winterthur kann erst nach dem Rückbau der Passerelle PU-Nord (separates ZEB-Projekt) ab 2022 erfolgen. Für das Teilprojekt «Winterthur Grüze» erfolgte die Submission der Baumeisterarbeiten. Mit den Vorarbeiten an den Ausbaumass-nahmen wurde im Juni 2018 gestartet. Die Bautätigkeiten starten gemäss Terminplan Anfang 2019.
IBN Ende 2018 (Hauptfunktionalität) erfolgt
Winterthur, Personenunterführung Nord
Der Baustart erfolgte im Januar 2018, und die Arbeiten schreiten planmässig voran. Die provisorische Passerelle wurde im Juni in Betrieb genommen. Damit konnten die Hauptarbeiten in der Unterführung starten. Bis Dezember 2018 waren dann auch die zwei letzten Gleishilfsbrücken eingebaut. 2019 gehen die Ausbruch- und Ausbau-arbeiten an der neuen Personenunterführung und Veloquerung weiter.
Auf KursIBN: Ende 2021
Elgg, Überholgleise und Signalisierung Sirnach–Wil
Die Massnahmen des Teilprojekts 2 (Zugfolgezeitverkürzung zwischen Sirnach und Wil) wurden im März in Betrieb genommen. Die Massnahme des Teilprojekts 1 (Güterüber-holgleise mit einer Länge von je 850 Metern) konnte im Juli 2018 dem Betrieb übergeben werden.
IBN Mitte 2018 erfolgt
Fahrleitungsschaltanlagen Raum Zürich
Im Raum Zürich sind mehrere Fahrleitungsschaltanlagen für den Betrieb notwendig. Mit Ausnahme des 15-kV-Schaltpostens in Pfäffikon (SZ), der Mitte 2019 in Betrieb geht, konnten alle Anlagen in Betrieb genommen werden.
Auf KursIBN: Mitte 2019
Weinfelden–Kehlhof, partieller Doppelspurausbau
Nach IBN des neuen Nordgleises ist mit der Totalerneuerung des ursprünglichen Streckengleises begonnen worden. Der Doppelspurausbau konnte rechtzeitig abgeschlossen und Ende 2018 in Betrieb genommen werden. 2019 finden Abschluss-arbeiten statt.
IBN Ende 2018 erfolgt
Ausbau der Kreuzungsstationen in Kradolf, Hauptwil, St. Katharinental, Lengwil
Sämtliche für den Angebotsausbau nötigen Ausbauten konnten gemäss Terminplan beendet werden. Die vier neuen, behindertengerechten Kreuzungsstationen Kradolf, Hauptwil, St. Katharinental und Lengwil wurden per Fahrplanwechsel 9. Dezember 2018 in Betrieb genommen.
IBN Ende 2018 erfolgt
Winterthur–Weinfelden, Fahrzeitreduktion
Sämtliche für den Angebotsausbau nötigen Arbeiten zur Fahrzeitreduktion konnten gemäss Terminplan beendet werden und wurden per Fahrplanwechsel Dezember 2018 in Betrieb genommen.
IBN Ende 2018 erfolgt
Wil, Leistungssteigerung Bahnhof Für das Angebot mit 400-m-Fernverkehrszügen müssen im Bahnhof Wil die Perrons verlängert werden. Aufgrund vertiefter Abklärungen zur Veloquerung der Stadt Wil hat sich das VP leicht verzögert. Die SBB-interne Genehmigung des VP und die Phasen-freigabe für das Bau-/Auflageprojekt erfolgt im ersten Quartal 2019.
Auf KursIBN: Mitte 2023
St. Gallen Winkeln–St. Gallen, Zugfolgezeitverkürzung und Spurwechsel
Sämtliche für den Angebotsausbau nötigen Arbeiten zur Zugfolgezeitverkürzung konnten gemäss Terminplan für die erste Etappe beendet werden. Das Projekt «Winterthur–St. Gallen, Leistungssteigerung/Fahrzeitreduktion» ist 2018 neu in dieses Projekt integriert worden. Die Testfahrten mit dem ETR 610 finden im Mai 2019 statt.
Auf KursIBN: Mitte 2019
Weinfelden, neue Weichen-verbindungen (Spurwechsel Ost)
Sämtliche Arbeiten konnten gemäss Terminplan beendet werden. Das neue Angebot konnte per Fahrplanwechsel 9. Dezember 2018 erfolgreich in Betrieb genommen werden.
IBN Ende 2018 erfolgt
43Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
5.3.6 Allgemeines/Querschnittsthemen
Planungsfortschritt
Rund 60 % aller ZEB-Vorhaben sind inzwischen in Betrieb ge-
nommen worden. Noch 10 % bzw. acht Vorhaben sind in der
Studien- oder Projektierungsphase. Weitere neun Projekte
befinden sich im Plangenehmigungsverfahren. Insbesonde-
re der Ausbau des Bahnknotens Lausanne sowie der Vier-
spurausbau in Liestal beinhalten dabei umfangreiche An-
passungen an der Infrastruktur.
Abstellanlagen Personenverkehr
Durch das ZEB-Angebotskonzept (Mehrverkehr und längere
Zugkompositionen) werden Projekte für zusätzliche Ab-
stellgleise in Renens, Chiasso und St. Gallen St. Fiden ausge-
löst. Weitere aufgrund des Angebotskonzeptes 2025 benö-
tigte Abstellanlagen werden im Rahmen des Ausbauschritts
2025 realisiert.
Lärmschutz
Innerhalb der Perimeter der einzelnen Projekte werden die
Lärmschutzmassnahmen im Rahmen der Ausbauten und
gestützt auf eine Emissionsprognose 2025 definiert und re-
alisiert. Eine netzweite Überprüfung zusätzlicher Massnah-
men ist im Rahmen von ZEB bereits einmal erfolgt. Diese
Überprüfung wurde 2017 aktualisiert. Bisher ist kein Bedarf
an netzweiten zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen aus
dem Programm ZEB bekannt.
Energieversorgung
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Konzessionie-
rung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (Art.
5 Ziff. 1 Bst. e und Art. 44 KPFV) am 1. Januar 2016 werden
alle noch nicht vereinbarten Energiemassnahmen neu im
Rahmen des Substanzerhaltes durch die Leistungsverein-
barung zwischen dem Bund und den Bahnen finanziert.
Die folgende grafische Übersicht zeigt eine Gesamtsicht auf
den Planungs- und Realisierungsfortschritt nach Anzahl der
Projekte.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
■ Abgeschlossen
■ In Betrieb
■ In Ausführung
■ Plangenehmigungsverfahren
■ Auflage-/Bauprojekt
■ Vorprojekt
■ Studie/in keiner Phase
An
zah
l Pro
jekt
e je
Ph
ase
12
5
11
16
20
14
2
Standper Ende 2015
5
7
7
17
20
21
3
Standper Ende 2016
4
6
3
6
33
25
3
Standper Ende 2017
35
25
19
35
11
Standper Ende 2018
1134
15
29
26
Prognoseper Ende 2019
124
10
22
40
Prognoseper Ende 2020
Planungsfortschritt ZEB.
44
Murten
Romanshorn
Delémont
Courtemaîche
Lengnau
Bassecourt
Olten
AarauLenzburg
Schaffhausen
Kreuzlingen
Weinfelden
Wil
Thalwil
Pfäffikon SZ
Sargans
Chur
Arth-Goldau Schwyz
Brunnen
Bellinzona
Lugano
ChiassoMendrisio
Biasca
Domodossola
Visp
Brig
Spiez
Thun
Wichtrach
Interlaken
Burgdorf
Langenthal
Zofingen
Neuchâtel
Yverdon-les-Bains
Romont
Fribourg
Nyon
MontreuxVevey
St-Maurice
Aigle
Martigny
Sion
Sierre/Siders
Locarno
ZugSursee
Liestal
Biel/Bienne
Baden
Brugg
Lyss
Winterthur
La Chaux-de-Fonds
St.Margrethen
Zürich St.Gallen
Luzern
Lausanne
Genève
Bern
Basel
Solothurn
Legende
Örtliches Projekt Linienprojekt SBB KTU Tunnel
* Projektgruppe
Legende
Örtliches Projekt Linienprojekt SBB KTU Tunnel
* Projektgruppe
In keiner Phase 1 Romont, augmentation de la capacité
Studie 1 Villeneuve–St-Maurice, Zugfolgezeitverkürzung2 Solothurn–Wanzwil, Leistungssteigerung
Vorprojekt 1 Bahnhof Luzern, neue Weichenverbindung Gleis 3/4
und Zugfolgezeitverkürzung2 Wil, Leistungssteigerung Bahnhof
1 Lausanne–Palezieux, Zugfolgezeitverkürzung 2 Biel–Lengnau, Zugfolgezeitverkürzung3 Vezia–Capolago, Zugfolgezeitverkürzung
Auflage-/Bauprojekt1 Neuchâtel, Leistungssteigerung2 Fribourg, Bahnhof 2. Personenunterführung
50 Uetendorf–Lerchenfeld, Doppelspur 51 Leissigen, Doppelspurinsel
Plangenehmigungsverfahren 1 Lausanne, Erweiterung des Bahnhofs 2 Liestal, Vierspurausbau3 Biasca, zusätzliche Weichenverbindung4 Mendrisio, Perronkante und schnellere Zufahrt Gleis 1/2
1 Contone–Locarno, partielle Doppelspur und Zugfolgezeitverkürzung
In Ausführung 1 Genf, Bahnstromversorgung Foretaille 2 Lausanne–Renens, Passage inférieur du Léman3 Lausanne–Renens, Überwerfung4 Romont–Chénens, Überholgleis5 Bern Wylerfeld, Entflechtung 6 Olten, neue Fahrstrasse Gleis 10/117 Aarau West, Wendegleis Däniken RB8 Aarau, schnelle Weichenverbindung Gleis 2/39 Walchwil, Doppelspurausbau
10 Pfäffikon SZ, Fahrleitungsschaltanlagen11 Winterthur, Personenunterführung Nord12 Giubiasco, neue Weichenverbindung13 Knoten Bellinzona, Leistungssteigerung San Paolo14 Chiasso, Leistungssteigerung
1 Lausanne–Renens, 4. Gleis2 Vevey–Leuk, Anpassung Doppelstock-Profil *3 Olten–Aarau, Integrale Vierspur (Eppenberg tunnel)4 St. Gallen Winkeln–St. Gallen, Zugfolgezeitverkürzung
und Spurwechsel5 Contone–Quartino, Doppelspurausbau
InBetrieb1 Renens, Tête est2 Burier–Clarens, Tunnel des Crêtes 3 Sierre–Salgesch, Tunnel de la Raspille4 Geneveys sur Coffrane, Verlängerung Perron 15 Courtemaîche: Zugang zum Gleis 36 Bassecourt, Kreuzungsstelle7 Niederglatt, Glattbrugg, Henggart, Dachsen
FL-Schaltanlagen8 Raum Dorfnest, Überwerfung und Zugfolgezeit-
verkürzung9 Meilen, Fahrleitungsschaltanlagen
10 Neuhausen, Kompensationsanlage11 St. Katharinental: Doppelspurinsel12 Winterthur, Leistungssteigerung Bahnhof13 Winterthur, Spurwechsel Schwalmenacker14 Lengwil, Anlagenanpassung (Weichengeschwindigkeit)15 Kradolf–Hauptwil: AP Ost und BehiG16 St. Gallen St. Fiden: Erweiterung Abstellgleisanlage
Gleis 5/617 Knoten Bellinzona, Leistungssteigerung Bahnhof18 Lugano, gleichzeitige Zugfahrten Gleis 1–2
50 Eifeld, Kreuzungsstation
1 Neuchâtel–La Chaux-de-Fonds, Geschwindigkeitserhöhung
2 Gümligen–Thun, Zugfolgezeitverkürzung 3 Rheinfelden–Mumpf, Zugfolgezeitverkürzung4 Eiken–Hornussen, Zugfolgezeitverkürzung5 Effingen–Brugg, Zugfolgezeitverkürzung6 Hendschiken–Dottikon–Wohlen, Zugfolgezeit-
verkürzung7 Benzenschwil–Sins–Oberrüti, Zugfolgezeitverkürzung8 Freudenberg–Rotkreuz, Doppelspurausbau9 Rotkreuz–Immensee, Zugfolgezeitverkürzung
10 Hürlistein-Effretikon, 4.Gleis & Effretikon Nordkopf11 Linkes Ufer–March–Glarnerland–Zug,
Zugfolgezeitverkürzung12 Steinen–Schwyz, Zugfolgezeitverkürzung13 Winterthur–Weinfelden, Fahrzeitreduktion 14 Elgg, Überholgleis und Signalisierung Sirnach–Wil15 Weinfelden–Kehlhof–Berg, partielle Doppelspur16 Cadenazzo–Luino, Bahnstromversorgung17 Vezia–Melide, Zugfolgezeitverkürzung
Abgeschlossen1 Bern, Leistungssteigerung Knoten2 Basel PB, neue Weichenverbindungen3 Dietikon, FL-Schaltanlage 4 Hürlistein, neues Unterwerk5 Winterthur, Vorinvestition Brücke Zürcherstrasse 6 Weinfelden–Kehlhof, Wegüberführung Hard7 Salez–Sennwald, Anpassungen Gleis- und
Perron anlagen
1 Basel RB–Pratteln, Zugfolgezeitverkürzung 2 Brunnmatt–Arth-Goldau, Zugfolgezeitverkürzung3 Effretikon–Tössmühle: Zugfolgezeitverkürzung und
Spurwechsel Flughafen4 Neuhausen–Schaffhausen: Zugfolgezeitverkürzung
und Spurwechsel
2
2
7
3
1
2
2
12
6
8
9
1
1
1
5
3
10
13
8
2
1
2
1
1
7
7
1
13
3
3
7
7
714
8
5
5
14
11
6
11
6
4
1
2
3
4
2
5
7
4
10
11
12
16
14
15
1
3
4
9
11
12
15
16
17
18
3
4
5
3
1
6
9
10
2
4
2
2
13
17
4
50
50
51
Stand des Programms ZEB
45Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
Murten
Romanshorn
Delémont
Courtemaîche
Lengnau
Bassecourt
Olten
AarauLenzburg
Schaffhausen
Kreuzlingen
Weinfelden
Wil
Thalwil
Pfäffikon SZ
Sargans
Chur
Arth-Goldau Schwyz
Brunnen
Bellinzona
Lugano
ChiassoMendrisio
Biasca
Domodossola
Visp
Brig
Spiez
Thun
Wichtrach
Interlaken
Burgdorf
Langenthal
Zofingen
Neuchâtel
Yverdon-les-Bains
Romont
Fribourg
Nyon
MontreuxVevey
St-Maurice
Aigle
Martigny
Sion
Sierre/Siders
Locarno
ZugSursee
Liestal
Biel/Bienne
Baden
Brugg
Lyss
Winterthur
La Chaux-de-Fonds
St.Margrethen
Zürich St.Gallen
Luzern
Lausanne
Genève
Bern
Basel
Solothurn
Legende
Örtliches Projekt Linienprojekt SBB KTU Tunnel
* Projektgruppe
Legende
Örtliches Projekt Linienprojekt SBB KTU Tunnel
* Projektgruppe
In keiner Phase 1 Romont, augmentation de la capacité
Studie 1 Villeneuve–St-Maurice, Zugfolgezeitverkürzung2 Solothurn–Wanzwil, Leistungssteigerung
Vorprojekt 1 Bahnhof Luzern, neue Weichenverbindung Gleis 3/4
und Zugfolgezeitverkürzung2 Wil, Leistungssteigerung Bahnhof
1 Lausanne–Palezieux, Zugfolgezeitverkürzung 2 Biel–Lengnau, Zugfolgezeitverkürzung3 Vezia–Capolago, Zugfolgezeitverkürzung
Auflage-/Bauprojekt1 Neuchâtel, Leistungssteigerung2 Fribourg, Bahnhof 2. Personenunterführung
50 Uetendorf–Lerchenfeld, Doppelspur 51 Leissigen, Doppelspurinsel
Plangenehmigungsverfahren 1 Lausanne, Erweiterung des Bahnhofs 2 Liestal, Vierspurausbau3 Biasca, zusätzliche Weichenverbindung4 Mendrisio, Perronkante und schnellere Zufahrt Gleis 1/2
1 Contone–Locarno, partielle Doppelspur und Zugfolgezeitverkürzung
In Ausführung 1 Genf, Bahnstromversorgung Foretaille 2 Lausanne–Renens, Passage inférieur du Léman3 Lausanne–Renens, Überwerfung4 Romont–Chénens, Überholgleis5 Bern Wylerfeld, Entflechtung 6 Olten, neue Fahrstrasse Gleis 10/117 Aarau West, Wendegleis Däniken RB8 Aarau, schnelle Weichenverbindung Gleis 2/39 Walchwil, Doppelspurausbau
10 Pfäffikon SZ, Fahrleitungsschaltanlagen11 Winterthur, Personenunterführung Nord12 Giubiasco, neue Weichenverbindung13 Knoten Bellinzona, Leistungssteigerung San Paolo14 Chiasso, Leistungssteigerung
1 Lausanne–Renens, 4. Gleis2 Vevey–Leuk, Anpassung Doppelstock-Profil *3 Olten–Aarau, Integrale Vierspur (Eppenberg tunnel)4 St. Gallen Winkeln–St. Gallen, Zugfolgezeitverkürzung
und Spurwechsel5 Contone–Quartino, Doppelspurausbau
InBetrieb1 Renens, Tête est2 Burier–Clarens, Tunnel des Crêtes 3 Sierre–Salgesch, Tunnel de la Raspille4 Geneveys sur Coffrane, Verlängerung Perron 15 Courtemaîche: Zugang zum Gleis 36 Bassecourt, Kreuzungsstelle7 Niederglatt, Glattbrugg, Henggart, Dachsen
FL-Schaltanlagen8 Raum Dorfnest, Überwerfung und Zugfolgezeit-
verkürzung9 Meilen, Fahrleitungsschaltanlagen
10 Neuhausen, Kompensationsanlage11 St. Katharinental: Doppelspurinsel12 Winterthur, Leistungssteigerung Bahnhof13 Winterthur, Spurwechsel Schwalmenacker14 Lengwil, Anlagenanpassung (Weichengeschwindigkeit)15 Kradolf–Hauptwil: AP Ost und BehiG16 St. Gallen St. Fiden: Erweiterung Abstellgleisanlage
Gleis 5/617 Knoten Bellinzona, Leistungssteigerung Bahnhof18 Lugano, gleichzeitige Zugfahrten Gleis 1–2
50 Eifeld, Kreuzungsstation
1 Neuchâtel–La Chaux-de-Fonds, Geschwindigkeitserhöhung
2 Gümligen–Thun, Zugfolgezeitverkürzung 3 Rheinfelden–Mumpf, Zugfolgezeitverkürzung4 Eiken–Hornussen, Zugfolgezeitverkürzung5 Effingen–Brugg, Zugfolgezeitverkürzung6 Hendschiken–Dottikon–Wohlen, Zugfolgezeit-
verkürzung7 Benzenschwil–Sins–Oberrüti, Zugfolgezeitverkürzung8 Freudenberg–Rotkreuz, Doppelspurausbau9 Rotkreuz–Immensee, Zugfolgezeitverkürzung
10 Hürlistein-Effretikon, 4.Gleis & Effretikon Nordkopf11 Linkes Ufer–March–Glarnerland–Zug,
Zugfolgezeitverkürzung12 Steinen–Schwyz, Zugfolgezeitverkürzung13 Winterthur–Weinfelden, Fahrzeitreduktion 14 Elgg, Überholgleis und Signalisierung Sirnach–Wil15 Weinfelden–Kehlhof–Berg, partielle Doppelspur16 Cadenazzo–Luino, Bahnstromversorgung17 Vezia–Melide, Zugfolgezeitverkürzung
Abgeschlossen1 Bern, Leistungssteigerung Knoten2 Basel PB, neue Weichenverbindungen3 Dietikon, FL-Schaltanlage 4 Hürlistein, neues Unterwerk5 Winterthur, Vorinvestition Brücke Zürcherstrasse 6 Weinfelden–Kehlhof, Wegüberführung Hard7 Salez–Sennwald, Anpassungen Gleis- und
Perron anlagen
1 Basel RB–Pratteln, Zugfolgezeitverkürzung 2 Brunnmatt–Arth-Goldau, Zugfolgezeitverkürzung3 Effretikon–Tössmühle: Zugfolgezeitverkürzung und
Spurwechsel Flughafen4 Neuhausen–Schaffhausen: Zugfolgezeitverkürzung
und Spurwechsel
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7
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1
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4
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2
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2
2
13
17
4
50
50
51
46
5.4 Kosten des Programms ZEB
5.4.1 Kostenbezugsbasis
Im Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2008 10 über den Ge-
samtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfra-
struktur (ZEB) wurden durch das Parlament insgesamt 5,4
Milliarden Franken (Preisbasis April 2005, ohne Teuerung
und Mehrwertsteuer) bewilligt.
Die mit dem Bundesbeschluss freigegebenen Verpflich-
tungskredite finden sich in der Tabelle des Kapitels 5.5.1.
Zur Steuerung der Infrastrukturpakete haben der Bund und
die Infrastrukturbetreiber SBB und BLS eine «ursprüngliche
Kostenbezugsbasis» etabliert. Mit der Revision des ZEB-Ge-
setzes per 1. Januar 2016 im Rahmen der Volksabstimmung
über den Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finan-
zierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)
wurde diese erheblich angepasst.
10 BBl 2009 5779 (– 5780).
Zudem wurde sie durch vertiefte Untersuchungen zum In-
frastrukturbedarf während des Programms und geänderte
Anforderungen im Zeitverlauf konsolidiert. Einzelne Projek-
te konnten gestrichen, weitere zur Nutzung von Synergien
mit anderen Vorhaben der Bahnen im gleichen geografi-
schen Raum zusammengelegt werden.
Die Kostenbezugsbasis zeigt alle im Rahmen des ZEB-Pro-
gramms zum Berichtszeitpunkt vorgesehenen Projekte mit
ihren Referenzkosten bei Programmstart. Sie beruht auf dem
Bahnbauteuerungsindex (BTI), Stand April 2005.
Die Kostenbezugsbasis ist vor dem Hintergrund des fortge-
schrittenen Programmstandes stabil. Im Berichtsjahr wurde
sie aufgrund einer Bereinigung des Projektportfolios nur ge-
ringfügig reduziert.
Vevey–Leuk: Ausbau auf Doppelstockprofil.
47Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
5.4.2 Kostensituation und -prognose
Die bis Ende 2018 aufgelaufenen Ist-Kosten (nach Abzug der
Erlöse) für die Umsetzung aller ZEB-Infrastrukturprojekte be-
laufen sich auf 2,324 Milliarden Franken.
Die Endkostenprognose für die ZEB umfasst eine aktuelle Ein-
schätzung der Infrastrukturbetreiber über alle im Rahmen des
Ausbauprogramms vorgesehenen Infrastrukturelemente so-
wie die zusätzlich identifizierten und bewerteten Risiken. Ins-
gesamt rechnet das BAV mit Endkosten für die ZEB in der
Höhe von 4,351 Milliarden Franken (Preisstand April 2005).
Darin enthalten sind die gewichteten Nettorisiken (Gefah-
ren abzüglich Chancenpotenzial), die zum Berichtszeitpunkt
auf insgesamt 56 Millionen Franken eingeschätzt werden.
Wird der in der Programmlaufzeit ausgewiesene Teuerungs-
betrag eingerechnet, resultiert die Endkostenprognose zu
aktuellen Preisen. Diese liegt bei 4,986 Milliarden Franken.
Die Endkostenprognose sinkt gegenüber dem Vorjahr um
rund 242 Millionen Franken (Preisstand April 2005) bzw. um
5,3 %.
Die Reduktion resultiert im Wesentlichen aus folgenden
Gründen:
• Erhebliche Minderkosten im Vorjahresvergleich werden
insbesondere bei der Realisierung der Überwerfung in
Renens (Vergabeerfolg), bei der Realisierung des Vierspur-
ausbaus zwischen Olten und Aarau (Auflösung von Nach-
tragsrisiken im Tunnelbau Eppenberg), bei der Entflech-
tung im Berner Wylerfeld (Projektoptimierung und günsti-
gere Bauausführung) sowie beim Doppelspurausbau in
Walchwil (Abschluss des Beschwerdeverfahrens und fol-
gende Nutzung von baulichen Synergien) erwartet.
• Im Berichtsjahr wurde eine systematische Neubeurtei-
lung der Risikosituation durchgeführt. Zahlreiche Projekt-
gefahren wurden in die entsprechenden Endkostenprog-
nosen der Projekte integriert. Im Programm verbleibt ein
Saldo des Gefahren-/Chancenpotenzials von + 56 Millio-
nen Franken.
• Bereinigungen zwischen den Projekten führten zu einer
weiteren Reduktion der Kostenprognose.
Verp
flich
tung
skre
dite
Urs
prün
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Kost
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zugs
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Akt
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nose
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dkos
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Vorj
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nder
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Endk
oste
n zu
Vor
jahr
Projektaufsicht 30,0 30,0 30,0 30,0 –
Massnahmen NEAT-Zufahrten
502,1 587,7 566,1 570,7 – 2,1 %
Massnahmen übrige Strecken
3804,4 3669,9 3539,3 3726,1 – 6,2 %
Ausgleich RV 250,0 224,7 216,0 266,1 – 19,9 %
Total ZEB 4586,5 4512,3 4351,4 4592,9 – 5,3 %
UKB: aktualisiert mit Anpassungen des Projektstrukturplans Endkostenprognose ZEB, in Millionen Franken; alle Angaben mit Preisstand des Verpflichtungskredites (April 2005).
5.5 Finanzierung des Programms ZEB
5.5.1 Verpflichtungskreditkontrolle
Die bewilligten Ausgaben für ZEB von 5,4 Milliarden Franken
(Preisbasis April 2005) werden in Form von drei Verpflich-
tungskrediten für Projektierung und Realisierung der Mass-
nahmen sowie zwei zugehörigen Krediten für die Projekt-
aufsicht des Bundes zur Verfügung gestellt. Bisher sind 70 %
dieser gesprochenen Bundesmittel in Verträgen und Umset-
zungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreibern ge-
bunden. Von den Verpflichtungskrediten wurden 43 % aus-
bezahlt.
Preisstand aktuell(inkl. MWST, Teuerung)nominal
Preisstand April 2005(inkl. MWST)real
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 Ist-Kosten
Verpflichtungen
Kostenprognose
Kredit 5400,05400,0
4351,4
3784,2
2342,4
4986,0
Kosten- und Kreditsituation ZEB, in Millionen Franken.
48
Im Berichtsjahr hat das BAV mit der SBB die neunte Umset-
zungsvereinbarung für die Detailprojektierung und Ausfüh-
rung von Infrastrukturmassnahmen abgeschlossen. Der
Bundesrat hat diese Vereinbarung im Umfang von rund 21,1
Millionen Franken mit Beschluss vom 23. Mai 2018 geneh-
migt. Des Weiteren wurde das Vertragsvolumen der Verein-
barung über die Planungsleistungen des ZEB-Programms
neu bewertet und aktualisiert.
Der Bundesrat hat die Kompetenz, bei Bedarf die Kredite um
die aufgelaufene Teuerung und Mehrwertsteuer zu erhö-
hen. Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass diese Finanzie-
rungsmassnahme im ZEB-Programm nicht notwendig wird.
Für weitere sechs bis acht Jahre sind Krediterhöhungen
durch den Bundesrat nicht angezeigt.
Die teuerungsbedingten Kosten und die Ausgaben für die
nicht rückforderbare Mehrwertsteuer im Programm ZEB lie-
gen bisher bei rund 664,3 Millionen Franken. Der Index zur
Teuerungsberechnung (BTI) hat sich im Vergleich zu den vo-
rangehenden rund vier Jahren spürbar erhöht. Mit einer Zu-
nahme des Index um 1,7 Prozentpunkte im Jahresvergleich
ist der Teuerungsstand aber nach wie vor moderat.
Verp
flich
tung
skre
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Projektaufsicht 30,0 11,8 11,7 0
Massnahmen NEAT-Zufahrten
700,0 584,4 388,5 111,9
Massnahmen übrige Strecken
4420,0 3019,0 1819,9 358,3
Ausgleich RV 250,0 169,0 100,7 61,0
Total ZEB 5400,0 3784,2 2320,8 531,2
Verpflichtungskreditkontrolle ZEB, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
5.5.2 Voranschlagskredit und Finanzplanung
Im Rahmen des Budgetprozesses im ersten Semester 2017
haben SBB und BLS ihren Mittelbedarf für die geplanten
Ausbauten im Jahr 2018 angemeldet. Nach der Bereinigung
Liquiditätsplanung per 31.12.2018 in Millionen Franken
Ist-Zahlen per Ende 2018
Projektaufsicht
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2028
2027
2030
2029
Ausgleich Regionalverkehr
Massnahmen übrige Strecken
Massnahmen NEAT-Zufahrten
100
200
300
400
500
600
Finanzplanung ZEB, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
49Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
der verfügbaren Mittel im Bahninfrastrukturfonds wurde für
die ZEB-Ausbauten durch das Parlament eine Jahrestranche
von 608,6 Millionen Franken freigegeben. Dieses Budget
wurde zu 87 % ausgeschöpft.
Ein Fünftel der Ausgaben aus dem ZEB-Budget wurden im
Berichtsjahr für die Grossbaustellen des Vierspurausbaus zwi-
schen Olten und Aarau mit dem Kernstück Eppenbergtunnel
verwendet. Im Berichtsjahr beanspruchten das vierte Gleis
zwischen Lausanne und Renens, die Entflechtung Wylerfeld
in Bern sowie mehrere grössere Ausbauten im Tessin und im
Raum Winterthur einen Grossteil der finanziellen Mittel.
Im Rahmen der Beratungen für den Voranschlag 2019 hat
das Parlament am 3. Dezember 2018 für die Rubrik «Bahn2000/
Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur ZEB/4-Meter-Kor-
ridor» insgesamt 561,6 Millionen Franken freigegeben. Davon
sind für die ZEB-Ausbauten 466,9 Millionen Franken reserviert.
5.6 Risikomanagement des Programms ZEB
Das BAV hat die Aufgabe, die Risikosituation (Chancen und
Gefahren) des Projektes periodisch zu überprüfen. Es kon-
zentriert sich dabei auf die übergeordneten Rahmenbe-
dingungen bzw. die Ebene des Gesamtvorhabens. Das ope-
rative Risikomanagement auf Projektebene liegt in der Ver-
antwortung der Bauherrschaft.
2018 wurde seitens BAV die Risikosituation erneut beurteilt
und aktualisiert. Die wichtigsten Chancen und Gefahren sind
nachfolgend aufgeführt.
Chancen
• Als Chancen wurden Minderkosten durch Einkaufserfolge
generell sowie durch Projektbereinigungen bei der Ent-
flechtung in Bern Wylerfeld, bei der Verkürzung der Zug-
folgezeit zwischen Vezia und Capolago sowie bei der Leis-
tungssteigerung bei der ABS Solothurn–Wanzwil eruiert.
Hauptmassnahme: Kostenoptimierungen im Rahmen der
Planung durch regelmässige Besprechungen der Projekte
an den Sitzungen der Projektkoordination ZEB.
Gefahren
• In den einzelnen Projekten ergeben sich Mehrkosten auf-
grund gesteigerter Komplexität oder von Vergabemisser-
folgen. Hauptmassnahmen: Kontrolle der Kostenentwick-
lung während der Planung und bei der Freigabe der rele-
vanten Phasen (Vorprojekt und Auflage-/Bauprojekt).
• Durch die lange Projektdauer ist mit Veränderungen bei
Rollmaterial, Angebot oder andern Projekten zu rechnen,
die sich auf die Funktionalität der Infrastrukturanlage aus-
wirken können. Insbesondere die Übernahme von Syner-
gieprojekten aus dem STEP Ausbauschritt 2035 erhöhen
die Kosten. Hauptmassnahme: Durch die Begleitung des
Änderungsmanagements im Angebotskonzept AS25 kön-
nen Veränderungen frühzeitig erkannt und Gegenmass-
nahmen ergriffen werden.
• Für den Bau der grossen Zahl von Infrastrukturprojekten
in ZEB und AS25 unter Betrieb sind Langsamfahrstellen
und Intervalle notwendig. Können diese nicht wie not-
wendig zur Verfügung gestellt werden, gefährdet dies die
Realisierung und erhöht die Kosten. Hauptmassnahmen:
Das BAV und die SBB prüfen Alternativen zu Langsamfahr-
stellen (unter anderem mögliche Totalsperren). Unter Ein-
bezug der betroffenen Kantone und unter Berücksichti-
gung der Bau- und Betriebsanforderungen können bei
Bedarf Projekte repriorisiert werden.
• Neue Anforderungen oder Verzögerungen während des
Plangenehmigungsverfahrens oder diverse andere Grün-
de (Ressourcenknappheit, Dossierqualität, Projektände-
rungen usw.) können zu Verzögerungen führen. Generell
kann auch eine verstärkte «Beschwerde- und Rekursfreu-
digkeit» festgestellt werden. Hauptmassnahmen: Eine
technische Vorprüfung der Vorprojekte und die frühzeitige
Koordination mit den PGV-Stellen minimieren das Risiko.
Dritte (Gemeinden/Bevölkerung) müssen frühzeitig einbe-
zogen und informiert werden.
• Fehlende personelle Ressourcen seitens SBB und BAV ver-
zögern die Projekte und die Einführung neuer Angebote.
Hauptmassnahme: Die Situation wird periodisch in den
ZEB-Steuerungsgremien thematisiert. Innerhalb des BAV
findet eine periodische Ressourcenplanung zwischen den
Beteiligten von Infrastruktur und Sicherheit statt. Durch
eine frühzeitige Ressourcenplanung und terminliche Ab-
stimmung zwischen SBB und BAV sind die erforderlichen
Ressourcen frühzeitig einzuplanen.
4mK: Svitto-Tunnel Südportal.
51
6.1 4mK in Kürze
Das Grossprojekt 4-Meter-Korridor (4mK) zwischen Basel
und Chiasso ist auf Kurs. 2018 lag der Schwerpunkt auf der
Ausführung der Bauarbeiten.
Die Arbeiten an den Tunnels Rindelfluh, Morschach, Molino,
Coldrerio, Balerna und Crocetto/Giustizia, Svitto I, Massagno
sowie Maroggia sind abgeschlossen.
Die Arbeiten am Neubau des Tunnels Bözberg sowie die Aus-
bauten Paradiso und San Martino, Axen-Seegleis und Drago-
nato I sowie an verschiedenen Objekten der offenen Strecke
sind in der Ausführung.
Beim Neubau Bözbergtunnel sind die Rohbauarbeiten prak-
tisch fertiggestellt, bevor mit dem Einbau der Bahntechnik
gestartet werden kann.
Noch in Planung sind die Projekte auf der Ceneri-Bergstre-
cke sowie die Tunnels Svitto II und Dragonato II (im Rahmen
AS25 drittes Gleis Bellinzona–Giubiasco), die erst nach 2020
realisiert werden.
Die Machbarkeit und Kosten eines Profilausbaus der Tunnels
Kannenfeld und Schützenmatt auf dem Abschnitt St. Louis–
Basel RB wurden geklärt bzw. bestätigt. Die Auslösung der
Vorprojektierung ist bis Mitte 2019 vorgesehen.
Für den durch die Schweiz finanzierten Profilausbau auf der
Luinolinie verlaufen die Bauarbeiten auf dem vierten von
insgesamt sechs Abschnitten, Laveno–Sesto Calende, plan-
gemäss. Mit der Ausführungsprojektierung für die restlichen
Streckenabschnitte wurde begonnen.
Die teuerungsbereinigte Endkostenprognose des BAV be-
trägt 791 Millionen Franken (Preisstand April 2012). Sie setzt
sich zusammen aus 511 Millionen Franken für die Massnah-
men in der Schweiz und 280 Millionen Franken als Kosten-
dach für die Massnahmen in Italien. In Italien sind bisher le-
diglich 120 Millionen Euro für den Ausbau der Luinolinie
vertraglich verpflichtet.11 Der Bedarf für weitere Kredite ist
in Klärung im Rahmen der Arbeitsgruppen mit dem italieni-
schen Verkehrsministerium.
11 Gemäss aktuell in der Finanzplanung hinterlegten Wechselkursen 132 Millionen Franken.
Die erwarteten Kosten der Projekte des 4mK sind durch die
bewilligten Verpflichtungskredite abgedeckt.
Die Arbeiten verlaufen plangemäss und im Kostenrahmen.
Aus heutiger Sicht kann die Inbetriebnahme des 4mK auf
Ende 2020 eingehalten werden. Davon ausgenommen sind
die beiden Tunnels Schützenmatt und Kannenfeld im Raum
Basel, die Ceneri-Bergstrecke sowie die Tunnels Svitto II und
Dragonato II.
Die Bauarbeiten für den 4mK werden im Jahr 2019 fortge-
setzt und teilweise bereits abgeschlossen: Bözberg, Axen-
Seegleis, Dragonato I, Paradiso und San Martino sowie die
Massnahmen auf der offenen Strecke. In Italien werden die
Profilausbauten auf dem Abschnitt Gallarate–Laveno ausge-
führt sowie Abschlussarbeiten auf den vorangegangenen
Abschnitten vorgenommen.
6.2 Ziele des Programms 4mK
Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der
Strasse auf die Schiene ist das Hauptziel der schweizerischen
Verkehrspolitik. Eine wichtige Massnahme, um dieses Ziel zu
erreichen, ist die Errichtung eines 4-Meter-Korridors auf der
Nord-Süd-Achse Gotthard. Damit können Sattelauflieger
mit einer Eckhöhe von 4 Metern und einer Breite von bis zu
2,60 Metern per Bahn von Basel nach Chiasso und Luino
(bzw. durchgängig zu den wichtigen Umschlagterminals in
Norditalien) transportiert werden.
Das Bundesgesetz für den Bau- und die Finanzierung eines
4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT
(4mK-Gesetz) wurde am 1. Juni 2014 in Kraft gesetzt.
Die Realisierung des 4mK am Gotthard erfordert die Erweite-
rung des Lichtraumprofils auf den Zulaufstrecken zum Gott-
hard- und zum Ceneri- Basistunnel. Dazu sind in der Schweiz
im Wesentlichen rund 20 Tunnelobjekte mit ungenügenden
Profilverhältnissen anzupassen. Zudem sind «Profilhindernis-
se» auf der offenen Strecke, wie Signalanlagen, Perrondächer
und Fahrstromanlagen, zu beseitigen. Die grösste Einzelmass-
nahme ist der Neubau des Bözbergtunnels.
4-Meter-Korridor (4mK) 6
52
Damit der 4mK seine volle Wirkung entfalten kann, müssen
die Sattelauflieger auch jenseits der Schweizer Grenze mit
der Bahn bis zu den Umschlagterminals westlich und östlich
von Mailand transportiert werden können. Voraussetzung
dafür ist, dass die auf das erweiterte Lichtraumprofil umge-
baute Infrastruktur bis Ende 2020 auch auf italienischem Ge-
biet zur Verfügung steht.
6.3 Stand des Programms 4mK
6.3.1 Massnahmen in der Schweiz
Die für den durchgängigen 4-Meter-Korridor zwischen Basel und Chiasso bzw. Luino erforderlichen Einzelprojekte sollen bis
spätestens 2020 realisiert werden.
Im Berichtsjahr wurden folgende wesentliche Projektfortschritte erzielt:
Projektname, Phase Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Neubau Bözbergtunnel Bis Ende Jahr 2018 konnten die Arbeiten an der Sohlauffüllung, an der Entwässerungsan-lage und die Abdichtungsarbeiten im Tunnel abgeschlossen und die Tunnelinnenschale betoniert werden. Der Ausbruch der Querverbindungen und der Einbau deren Betoninnen-schale wurden abgeschlossen. Seit dem Start Bahnverlad am 7. Mai 2018 wurden täglich 1800 Tonnen Ausbruchmaterial von Schinznach Dorf nach Wildegg zur Jura Cement Werke transportiert. Bis zur Winterpause konnten zwei Drittel des gesamten Aushub-materials abtransportiert werden.
Bis Ende Februar 2019 werden die restlichen Betonarbeiten am Tunnelgewölbe und an den Banketten abgeschlossen. Im März 2019 beginnt der Einbau von Rohbauausrüstung und Bahntechnik, der bis Ende August 2019 dauert. Anschliessend beginnt der Einbau der festen Fahrbahn im Tunnel. Der Bahntransport des Tunnelausbruchmaterials nach Wildegg soll bis Ende Mai 2019 abgeschlossen werden.
Auf KursIBN: Ende 2020
Villnacherntunnel Die PGV-Verfügung ist seit November 2016 rechtskräftig. Keine Aktivitäten im Berichtsjahr. Die Ausführung (Bauzeit fünf Monate) ist Anfang 2020 geplant. 2019 erfolgt die Vergabe der Baumeisterarbeiten.
Auf KursIBN: Mitte 2020
Rindelfluhtunnel I und II Das Projekt ist abgeschlossen und die Anlage in Betrieb. In BetriebIBN 2014 erfolgt
Morschachtunnel Nachdem in der ersten Jahreshälfte die Baumeister- und Bahntechnikarbeiten abge-schlossen wurden, ist die IBN im Oktober 2018 erfolgt.
In BetriebIBN 2018 erfolgt
Axen-Seegleis-Tunnel (LV) Mitte März 2018 wurde der erste Abschnitt mit den erneuerten Tunnels Ölberg und Franziskus inkl. neuer Bahntechnikanlagen in Betrieb genommen. Im Oktober 2018 ging der erneuerte Hochfluhtunnel in Betrieb, und der provisorische Spurwechsel Franziskus wurde rückgebaut.
Seit November 2018 laufen die Arbeiten für die Erneuerung und Anpassung der Lichtraumprofile der fünf seeseitigen Tunnels im Abschnitt zwischen Sisikon und Flüelen. Gleichzeitig werden in diesem Abschnitt diverse Ingenieurbauten instand gesetzt und Schutzbauten erstellt. 2019 Weiterführung dieser Arbeiten, die IBN ist im Dezember 2019 vorgesehen.
Auf KursIBN: Ende 2019
Crocetto- und Giustiziatunnel (LV)
Das Projekt ist abgeschlossen und die Anlage in Betrieb. In BetriebIBN 2016 erfolgt
Svittotunnel I Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Die IBN ist am 20. August 2018 erfolgt, Nebenar-beiten wurden bis Dezember 2018 abgeschlossen.
In BetriebIBN 2018 erfolgt
Svittotunnel II Das Bauprojekt ist fertiggestellt (SIOP A abgeschlossen). Die Genehmigung des Bauprojekts und die Publikation des Auflageprojekts des gesamten Projekts 3. Gleis Bellinzona–Giubiasco erfolgt in den nächsten Monaten.
Auf KursIBN: Ende 2025
53Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 4-Meter-Korridor
Projektname, Phase Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Dragonatotunnel I (LV) Das neue Bauwerk ist im Wesentlichen erstellt. 2019 erfolgen das Erstellen der Decke des neuen Tunnels (Deckelbauweise) und der Abbruch des alten Tunnels sowie Restarbeiten.
Auf KursIBN: Herbst 2019
Dragonatotunnel II Das Bauprojekt ist fertiggestellt (SIOP A abgeschlossen). Die Genehmigung des Bauprojekts und die Publikation des Auflageprojekts des gesamten Projekts 3. Gleis Bellinzona–Giubiasco erfolgt in den nächsten Monaten.
Auf KursIBN: Ende 2025
Massagnotunnel Das Projekt ist abgeschlossen und die Anlage in Betrieb. In BetriebIBN 2013 erfolgt
Paradiso- undSan-Martino-Tunnel
Die PGV-Verfügung wurde am 19. Juli 2018 erteilt. Die Projektänderung für einen zusätzlichen Baustellenzugang wurde Ende 2018 dem BAV zugestellt.Die Vergabe der Baumeisterarbeiten ist erfolgt, und die Vorbereitungsarbeiten sind im September 2018 gestartet. Die Ausführungsarbeiten am bergseitigen Gleis dauern bis Dezember 2019. Am seeseitigen Gleis wird 2020 gearbeitet.
Auf KursIBN: Ende 2020
Maroggiatunnel Mit der Gleisverschiebung und der Erneuerung der Fahrleitung ist das Profil des 4mK EBV3/S2 auf beiden Gleisen gewährleistet.
In BetriebIBN 2018 erfolgt
Molinotunnel Das Projekt ist abgeschlossen und die Anlage in Betrieb. In BetriebIBN 2016 erfolgt
Coldreriotunnel (LV) Das Projekt ist abgeschlossen und die Anlage in Betrieb. In BetriebIBN 2016 erfolgt
Balernatunnel (LV) Das Projekt ist abgeschlossen und die Anlage in Betrieb. In BetriebIBN 2016 erfolgt
Tunnel Ceneri-Bergstrecke Die Phasenfreigabe für die Erarbeitung des Auflage- und Bauprojekts wurde im März 2018 erteilt. Die Bauprojektphase ist im Sommer 2018 gestartet. Die Auflage- und Bauprojekte werden im Jahr 2019 bearbeitet. Das PGV wird im Herbst 2019 eingeleitet, die Genehmigung des Bauprojekts wird Ende 2019 erwartet.
Auf KursIBN: Ende 2021
Objekte auf offener Strecke Basel–Chiasso
Die Ausführungen der Objekte auf der offenen Strecke sind geplant und werden laufend – wenn möglich zusammen mit anderen Projekten im gleichen Perimeter – ausgeführt. Folgende Perrondächer wurden angepasst: Kaiseraugst, Hendschiken, Immensee, Däniken, Arth-Goldau, Flüelen, Schwyz, Wohlen (Teilanpassung), Biasca, Bellinzona und Lugano. Diverse Anpassungen an Fahrleitungs- und Signalanlagen sind erledigt. 65 % der Objekte sind ausgeführt. Erste Profilmessungen über den 4mK zwischen Basel und Chiasso haben stattgefunden. Die Messungen werden 2019 ausgewertet. Zudem erfolgen Anpassungen an weiteren Objekten. Es ist geplant, die Strecke zwischen Rotkreuz und Bellinzona bereits am 1. Juli 2019 für Doppelstockzüge freizugeben.
Auf KursIBN: Ende 2020
Kannenfeld- und Schützenmatttunnel
Die Linie von Basel SBB via Basel St. Johann nach Frankreich wird mittelfristig als Umleitungsstrecke für den 4mK auf EBV3 ausgebaut. Die SBB hat dazu 2018 im Auftrag des BAV eine Objektstudie für den Ausbau des Schweizer Abschnitts mit den beiden Tunnels Kannenfeld und Schützenmatt erstellt.
Nach dem Abschluss der Objektstudie im ersten Quartal 2019 beabsichtigt das BAV, über die weiteren Schritte zu entscheiden und die SBB mit der Erarbeitung eines VP zu beauftragen. Eine Realisierung wird ab 2025 angestrebt.
Auf KursIBN: ab 2025
54
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(LV)
Stand des Programms 4mK
55Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 4-Meter-Korridor
6.3.2 Massnahmen in Italien
Auf der Gotthardstrecke sind die Massnahmen länderüber-
greifend vereinbart worden. Im Abkommen vom 28. Januar
2014 mit Italien verpflichtete sich die Schweiz, die baulichen
Massnahmen auf der Luinolinie (Perimeter Ranzo–Sesto Ca-
lende–Gallarate/Novara) mit einem Kostendach von 120
Millionen Euro (bzw. 132 Millionen Franken zu aktuell in der
Finanzplanung hinterlegten Wechselkursen) zu finanzieren.
Im Gegenzug erklärte sich Italien bereit, die Finanzierung
des Ausbaus der Strecke Chiasso–Mailand über ein Dekret
(rund 40 Millionen Euro) sicherzustellen.
Auf der Grundlage des bilateralen Abkommens mit Italien
hat das BAV am 16. September 2014 mit der Rete Ferrovie-
re Italiana (RFI) eine Vereinbarung zur Umsetzung der not-
wendigen baulichen Massnahmen bis 2020 abgeschlossen.
Darin sind die technischen Anforderungen für den Bau des
4-Meter-Korridors zwischen der Schweiz und Novara/Busto
Arsizio (I) und die Anforderungen an die Projektaufsicht fest-
gelegt. Ausserdem definiert die Vereinbarung die Verant-
wortlichkeiten der RFI bei der Ausführung der Arbeiten so-
wie bei der Bauvergabe. Das BAV verpflichtet sich, die
Massnahmen auf der Luinolinie mit einem Beitrag von 120
Millionen Euro zu finanzieren.
Dabei geht es in Italien – analog zu den Massnahmen in der
Schweiz – darum, das Lichtraumprofil in Tunnels und auf der
freien Strecke so zu erweitern, dass auch Züge mit Sattelauf-
liegern mit einer Eckhöhe von vier Metern verkehren kön-
nen. Die RFI hat die Bauarbeiten als Gesamtmandat (Gene-
ralunternehmung inkl. Ausführungsprojekt) für alle Arbeits-
gattungen und Streckenabschnitte vergeben.
2018 wurde in Italien in verschiedenen Streckenabschnitten
gleichzeitig gearbeitet. Zentral war der Abschnitt Sesto Ca-
lende–Laveno, in dem im Rahmen einer viermonatigen Stre-
ckensperre Tunnels auf das grössere Lichtraumprofil ausge-
weitet wurden. Die Hauptarbeiten wurden termingerecht
abgeschlossen, und die Linie Giubiasco–Laveno–Sesto Ca-
lende konnte am 21. Juli 2018 wieder für den Verkehr frei-
gegeben werden.
2019 werden die Profilausbauten auf dem Abschnitt Galla-
rate–Laveno ausgeführt sowie Abschlussarbeiten auf den
vorangegangenen Abschnitten vorgenommen.
Die Arbeitsgruppe 1 hat im Auftrag des Lenkungsausschus-
ses CH-I erarbeiten lassen, mit welchen Massnahmen die
Leistungsfähigkeit der Simplonlinie verbessert werden kann.
Die Bahnen RFI, BLS und SBB haben ein Zielbild mit langfris-
4mK Axen Seegleis, Hochfluh Nord.
56
tig vier 4mK-tauglichen Trassen erarbeitet. In einer ersten
Phase sollen drei stündlich fahrbare Trassen Basel–Domo-
dossola-Novara/Gallarate mit dem grösseren Profil angebo-
ten werden können. Die Machbarkeit und die Kosten einer
ersten Ausbauetappe Brig–Domodossola wurden unter-
sucht. Bis Frühling 2019 wird die Wirtschaftlichkeit der Aus-
bauvorhaben überprüft. Bei positivem Resultat und Bestäti-
gung der politischen Prioritäten soll bis Ende 2019 ein
bilaterales Abkommen für den Ausbau der Eisenbahninfra-
struktur auf der Achse Lötschberg–Simplon bis 2025 abge-
schlossen werden.
6.3.3 Allgemeines/ Querschnittsthemen
Die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels per Fahr-
planwechsel Dezember 2016 erlaubt bis zur Inbetriebnah-
me des Ceneri-Basistunnels und des 4mK noch nicht die vol-
len Produktionsverbesserungen für den internationalen
alpenquerenden Güterverkehr.
Um die ab 2020 zur Verfügung gestellten zusätzlichen Trans-
portkapazitäten rasch nutzen zu können, hat der Bund ei-
nen erheblichen Mitfinanzierungsbeitrag an die Errichtung
einer modernen Umschlagsanlage zur Abwicklung von 740
Meter langen KV-Zügen in Milano-Smistamento zugesi-
chert. In einer ersten Etappe sind Umschlagskapazitäten von
260 000 Twenty Foot Equivalent Units (TEU) pro Jahr vorge-
sehen. Ebenfalls wird die Kapazität des bestehenden Nord-
und Südanschlusses an die KV-Umschlagsanlage in Bus-
to-Arsizio/Gallarate erweitert. Dieses Erweiterungsvorhaben
wird ebenfalls vom Bund mit einem Mitfinanzierungsbeitrag
unterstützt.
Der Korridor NSMED (Nordsee–Mittelmeer) erreicht in Basel
die Schweiz, wo Güterzüge im Laufweg Belgien/Frankreich
–Italien zwischen den Korridoren NSMED und Rhein-Alpen
(RALP) wechseln. In Gesetz und Botschaft zum 4mK bisher
nicht enthalten waren die beiden Tunnels zwischen Basel
SBB und Basel St. Johann Grenze(–St-Louis). Zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung war noch nicht klar, ob auch die Wei-
terführung auf der französischen Seite bis zu den Nordsee-
häfen mit einem gleichen Profil erfolgen würde. SNCF Ré-
seau hat nun 2018 eine Studie lanciert, die für das gesamte
französische Schienennetz eine Kosten-Nutzen-Analyse mit
dem Ziel einer Priorisierung von auf vier Meter auszubauen-
de Achsen durchführt. Dabei wird auch die Ertüchtigung des
Abschnitts Calais–St.-Louis auf Standardprofil P400 (Profil
von Sattelaufliegern mit vier Metern Eckhöhe) geprüft. Die
Ergebnisse werden Ende 2019 erwartet.
Um einen durchgehenden Korridor Nordsee–Mittelmeer
(Calais–Basel–Italien) mit Profil P 400 zu realisieren, wird
auch auf Schweizer Seite der Abschnitt St-Louis–Basel RB auf
das grössere Lichtraumprofil (EBV 3) zu erweitern sein. Der
Streckenunterbruch bei Rastatt (D) im Sommer 2017 hat zu-
dem bestätigt, dass die Schaffung von redundanten Stre-
cken für den grenzüberschreitenden Güterverkehr von zen-
traler Bedeutung ist. Im Vordergrund steht dabei die
Umleitung des Verkehrs von der deutschen auf die französi-
sche Rheinseite.
Sobald feststeht, dass Frankreich diese Ausbauten in die
Hand nimmt, soll auch auf Schweizer Seite die Profilanpas-
sung der beiden Tunnels Kannenfeld und Schützenmatt vor-
genommen werden. Eine Objektstudie dazu wird bis Ende
erstes Quartal 2019 abgeschlossen; eine Realisierung wird
ab 2025 angestrebt. Mit dem bestehenden Gesetz und den
Bundesbeschluss besteht die erforderliche Rechtsgrundlage
bereits, da das Gesetz den Knoten Basel nennt und auch die
Elsässerbahn zu diesem gehört. Zudem bedarf es aus heuti-
ger Sicht keiner zusätzlichen Mittel, weil der Verpflichtungs-
kredit für den 4mK durch die bisher geplanten Arbeiten vor-
aussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft wird.
57
6.4 Kosten des Programms 4mK
12 BBl 2014 3689 (– 3690) vom 27. Mai 2014.
6.4.1 Kostenbezugsbasis
Im Bundesbeschluss vom 5. Dezember 2013 12 über den Ge-
samtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Me-
ter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT wurden ins-
gesamt 990 Millionen Franken (Preisbasis April 2012, ohne
Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt.
Auf dieser Basis hat das BAV mit der SBB eine Umsetzungs-
vereinbarung über die Planung und Realisierung der Aus-
bauten abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt die Verant-
wortlichkeiten im Zusammenhang mit den notwendigen
Infrastrukturmassnahmen an den schweizerischen Strecken
des Transitkorridors und deren Finanzierung. Für die Mass-
nahmen in der Schweiz stehen maximal 630 Millionen Fran-
ken (Preisbasis April 2012) zur Verfügung. Gegenüber dem
Verpflichtungskredit über 710 Millionen Franken besteht
eine Reserve von 80 Millionen Franken.
Zusätzlich wurden über die Leistungsvereinbarung (LV) der
SBB rund 194 Millionen Franken für Profilausbauten finan-
ziert. Diese Ausbauten wurden grösstenteils bereits zu ei-
nem früheren Zeitpunkt umgesetzt.
Für die Ausbauten auf dem italienischen Staatsgebiet ist die
RFI zuständig. Das BAV hat deshalb mit der RFI für die italie-
nischen Strecken der Luinolinie auf Basis eines Übereinkom-
mens eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese stellt den auf
die Profilausbauten in der Schweiz abgestimmten Zugang
zu den Umschlagsterminals nördlich von Mailand sicher. Bis
zum geplanten Abschluss 2020 stehen für die Anpassungen
auf der Luinolinie 120 Millionen Euro (Preisbasis April 2012)
zur Verfügung.
Diese beiden Vereinbarungen bilden die Grundlage für die
Überwachung und Steuerung der Kostenentwicklung in den
einzelnen Teilprojekten. Die damit definierte Kostenbezugs-
basis beruht auf dem NEAT-Teuerungsindex (NTI), Stand
April 2012.
6.4.2 Kostensituation und -prognose
Kostensituation
SBB Infrastruktur hat bis Ende des Berichtsjahres Aufträge in
der Höhe von 363,1 Millionen Franken vergeben, wovon al-
lein rund zwei Drittel auf den Bözbergtunnel entfallen.
Die bis Ende 2018 aufgelaufenen Kosten für die Anpassun-
gen der Infrastruktur in der Schweiz belaufen sich auf 289,0
Millionen Franken. 65 % der Kosten entfallen auf den Neu-
bau des Bözbergtunnels. In den Istkosten enthalten sind ne-
ben den bisher umgesetzten Baumassnahmen sämtliche
Vorprojektierungen zur Anpassung bestehender Tunnel-
bauwerke sowie von Hindernissen auf offener Strecke der
Achse Basel–Chiasso in der Höhe von rund 8,5 Millionen
Franken.
Für die Arbeiten am italienischen Teil der Luinolinie und auf
den Zufahrten zu den Grossterminals hat die RFI bisher Kos-
ten in der Höhe von 80,9 Millionen Franken geltend ge-
macht. Der grösste Teil davon entfällt auf die Hauptarbeiten
auf dem Abschnitt Laveno–Luino–Pino Tronzano.
Preisstand aktuell nominal
Preisstand April 2012 real
Ist-Kosten
Verpflichtungen
Kostenprognose
Kredit
0 200 400 600 800 1000
990,0
365,3
762,2
797,2790,9
990,0
Kosten- und Kreditsituation 4-Meter-Korridor, in Millionen Franken.
Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 4-Meter-Korridor
58
Kostenprognose
Die im Bundesbeschluss vom 5. Dezember 2013 bewilligten
Verpflichtungskredite von insgesamt 990 Millionen Franken
(Preisbasis April 2012) sind als Kostendach zu betrachten.
Die Endkostenprognose für alle Profilausbauten auf Schwei-
zer Territorium umfasst neben den kalkulierten Kosten die
bekannten, bewerteten Risiken und liegt bei 510,9 Millionen
Franken.
Gegenüber dem Vorjahreswert sinkt sie geringfügig um
0,8 %. Aus heutiger Sicht ist gegenüber der für die Realisie-
rung vereinbarten Summe mit Minderausgaben von 19 % zu
rechnen.
Im Kreditbeschluss für die Ausbauten in Italien sind Mass-
nahmen zur Ertüchtigung der Bahninfrastruktur für Sattel-
auflieger mit vier Metern Eckhöhe sowohl auf der Luinolinie
(Grenze bis zu den Umschlagsterminals) als auch auf der
Lötschberg-Simplon-Achse (Iselle bis Domodossola) vorge-
sehen.
Von den dafür reservierten 280 Millionen Franken sind aller-
dings erst 120 Millionen Euro für die Luinolinie in einer Um-
setzungsvereinbarung gebunden (wechselkursbereinigt ca.
135 Millionen Franken). Die Arbeiten sind weit fortgeschrit-
ten, und die entsprechende Kostenschätzung hat sich bisher
bestätigt. Es besteht aus heutiger Sicht kein Risiko einer Fi-
nanzierungslücke.
Für Profilanpassungen auf den italienischen Abschnitten der
Lötschberg-Simplon-Achse wurden im Rahmen der parla-
mentarischen Debatte Zuschüsse von 50 Millionen Franken
reserviert. Der Lenkungsausschuss Schweiz-Italien hat für
die Strecken Brig–Domodossola–Arona–Sesto Calende ver-
tiefende Abklärungen ausgelöst. Bis zweites Quartal 2019
werden mögliche Varianten und Kosten mit dem Ziel der Er-
füllung der Anforderungen an Kapazität und Lichtraumpro-
fil untersucht.
Das BAV belässt die Kostenprognose für die Infrastrukturbei-
träge an Italien bei insgesamt 280 Millionen Franken.
Verp
flich
tung
skre
dite
Urs
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Kost
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Prog
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ten
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Endk
oste
n zu
Vor
jahr
Massnahmen in der Schweiz
630,0 580,2 510,9 512,2 – 0,8 %
Mass nahmen in Italien*
132,0 132,0 280,0 280,0 –
Total 4mK 762,0 712,2 790,9 785,2 – 0,7 %
Endkostenprognose 4-Meter-Korridor, in Millionen Franken; Preisstand des Verpflichtungskredites (April 2012).
* Nur Massnahmen an der Luinolinie; Anpassungen an der Simplonlinie sind noch offen (abhängig vom Wechselkurs Euro/CHF).
Die Mittel für die geplanten Projekte zum Ausbau der Tran-
sitachsen auf das für den Transport von Sattelaufliegern mit
vier Metern Eckhöhe notwendige Lichtraumprofil sind aus-
reichend. Es bestehen genügend Reserven auch für die
Deckung von Unvorhergesehenem. Projektoptimierungen
werden laufend geprüft und umgesetzt. Steuerungsmass-
nahmen des Bundes müssen aus heutiger Sicht nicht ergrif-
fen werden.
Das qualitative Risikomanagement zum 4mK (Kapitel 6.6)
analysiert die Situation in strategischer Hinsicht.
6.5 Finanzierung des Programms 4mK
6.5.1 Verpflichtungskreditkontrolle
Durch den Bundesbeschluss vom 5. Dezember 2013 zur Fi-
nanzierung der Profilerweiterungen auf den Transitachsen
wurden Ausgaben von maximal 990 Millionen Franken
(Preisbasis April 2012, exkl. Mehrwertsteuer) bewilligt.
Der Bundesrat kann bei Bedarf die Kredite um die aufgelau-
fene Teuerung und Mehrwertsteuer erhöhen. Per 31. De-
zember 2018 liegt der NEAT-Teuerungsindex mit 139,6 2,9
Punkte über dem Referenzwert des Kredites von 136,7 Punk-
ten im April 2012. Aufgrund der tiefen Inflation der vergan-
genen Jahre liegen die Mehrausgaben für Teuerung und
59
n. r. MWST im Ausbauprogramm aktuell bei nur rund 8 Mil-
lionen Franken.
Fast alle Teilprojekte zum Profilausbau auf den schweizeri-
schen Streckenabschnitten befinden sich bereits in Ausfüh-
rung oder wurden in Betrieb genommen. Noch in Projek-
tierung sind lediglich die Arbeiten am Villnacherntunnel,
die Projekte auf der Ceneri-Bergstrecke sowie die Tunnels
Svitto II und Dragonato II. Letztere werden erst nach 2020
im Rahmen des Ausbauschritts 2025 (AS25) mit dem 3.
Gleis Bellinzona–Giubiasco realisiert. Die Kostenrisiken der
Massnahmen in der Schweiz sind aufgrund des fortge-
schrittenen Projektstandes gering. Aus heutiger Sicht wer-
den sowohl der Kreditrahmen von 710 Millionen Franken
als auch die durch die Umsetzungsvereinbarung maximal
verpflichteten Mittel deutlich unterschritten.
Die Umsetzung der Ausbaumassnahmen auf dem italieni-
schen Teil der Luinolinie ist in vollem Gang. Der vierte von
sechs Abschnitten, zwischen Laveno und Sesto Calende, be-
findet sich in Ausführung. Die Projektierungen für den Aus-
bau der letzten beiden Streckenteile sind bereits weit fort-
geschritten. Die durch das Parlament freigegebenen
Beiträge von 280 Millionen Franken für Projekte der Profil-
erweiterung in Norditalien sind als Kostendach definiert. Es
bestehen genügend Reserven für die Sicherstellung der Zu-
gänge von Güterzügen mit vier Metern Eckhöhe zu den re-
levanten Terminalanlagen. Die Finanzmittel bleiben bis zum
Abschluss der Abklärungen zu Ausbauvarianten auf der Sim-
plonachse und zum Entscheid über allfällige Ausbauten re-
serviert.
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chts
jahr
Massnahmen in der Schweiz
710,0 630,0 284,4 98,6
Massnahmen in Italien *
280,0 132,2 80,8 38,8
Total 4mK 990,0 762,2 365,2 137,4
Verpflichtungskreditkontrolle 4-Meter-Korridor, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
* Nur Massnahmen an der Luinolinie; Anpassungen an der Simplonlinie sind noch offen (abhängig vom Wechselkurs Euro/CHF).
6.5.2 Voranschlagskredit und Finanzplanung
Im Rahmen des Budgetprozesses für den Voranschlag 2018
haben SBB und RFI ihre Mittelbegehren bis zum Sommer
2017 angemeldet. Das Parlament hat im Dezember 2017 mit
Bundesbeschluss für den Profilausbau an Schweizer Stre-
cken eine Jahrestranche von 114 Millionen Franken freige-
geben. Davon benötigte die SBB 98,6 Millionen Franken. Der
höher als erwartete Mittelbedarf aufgrund des guten Fort-
schritts bei den Profilerweiterungen im Tessin wurde durch
die tiefer als geplanten Jahreskosten beim Neubau des Böz-
bergtunnels überkompensiert. In Italien wurden für die zü-
gig voranschreitenden Bauarbeiten 4,8 Millionen Franken
mehr ausgegeben als geplant. Im Gesamtprogramm des
4mK wurden die budgetierten Mittel zu 92,8 % ausge-
schöpft.
Im Rahmen der Beratungen für das Budget 2019 hat das Par-
lament am 3. Dezember 2018 für die Rubrik «Bahn2000/Zu-
künftige Entwicklung Bahninfrastruktur ZEB/4-Meter- Korri-
dor» insgesamt 561,6 Millionen Franken freigegeben. Davon
sind für die 4mK-Ausbauten insgesamt 94,7 Millionen Fran-
ken vorgesehen.
Die Planrechnung zeigt die aus heutiger Sicht benötigten
Finanzmittel für die Projektierungsarbeiten und die Ausfüh-
rung aller Projektelemente des 4mK. Die grafische Darstel-
lung zeigt die tatsächlichen Ausgaben bis Ende 2018, den
durch das Parlament bewilligten Voranschlag 2019 sowie
die aktuelle Planung für den gesamten Realisierungshori-
zont.
Die Konzentration der Bauarbeiten an grossen Projekten mit
hohen Kosten dauert 2019 grundsätzlich noch an. Massge-
bend sind der Bözbergtunnel, der Tunnel Paradiso und San
Martino sowie die Profilausbauten auf dem Streckenab-
schnitt zwischen Gallarate und Laveno in Italien. Danach
wird aus heutiger Sicht mit kontinuierlich sinkenden Ausga-
ben geplant. Vorbehalten bleiben die Resultate der Vertie-
fungsstudie zum Ausbaubedarf der Simplonlinie sowie die
weiteren Projektierungsschritte der Tunnels Kannenfeld und
Schützenmatt. In der Planrechnung sind zu diesen Ausbau-
ten bisher keine Mittel eingestellt.
Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 4-Meter-Korridor
60
6.6 Risikomanagement des Programms 4mK
Das BAV hat die Aufgabe, die Risikosituation (Chancen
und Gefahren) des Projektes periodisch zu überprüfen. Es
konzentriert sich dabei auf die übergeordneten Rahmen-
bedingungen bzw. die Ebene des Gesamtvorhabens. Das
oper ative Risikomanagement auf Projektebene liegt in der
Verantwortung der Bauherrschaft.
Das Gesamtprojekt 4-Meter-Korridor befindet sich in einer
Phase, in der die Risiken und die Gegensteuermassnahmen
schwergewichtig im Bereich der termin- und kostengerech-
ten Realisierung liegen.
Ausgehend von der aktuellen Risikoeinschätzung, ist die In-
betriebnahme des 4mK im Jahr 2020 realisierbar. (Davon
ausgenommen bleiben die beiden Tunnels Schützenmatt
und Kannenfeld im Raum Basel, die Ceneri-Bergstrecke so-
wie die Tunnels Svitto II und Dragonato II).
Die nachfolgenden Risikogruppen werden aufgrund ihrer
Eintretenswahrscheinlichkeit und/oder Auswirkung auf das
Gesamtprojekt 4mK als besonders relevant erachtet:
• Erschwernisse im weiteren Bauablauf führen zu einer ver-
späteten Inbetriebnahme des Bözbergtunnels. Haupt-
massnahme: laufender Abgleich der Terminplanung, früh-
zeitiges Erkennen von allfälligen Abweichungen, Weiter-
führung von Beschleunigungsmassnahmen.
• Ungünstige geologische Verhältnisse Axen-Seegleis füh-
ren zu Terminverzögerungen. Hauptmassnahme: Definie-
rung und Umsetzung von Beschleunigungsmassnahmen,
enge Koordination mit Projektumfeld.
• Ressourcenengpässe, erschwerte Baustellenlogistik und
geologische Risiken führen zu einer verspäteten Fertigstel-
lung des Paradisotunnels. Hauptmassnahme: Durchführen
einer Projektänderung bezüglich Baustellenzufahrt und
Prüfen von weiteren Beschleunigungsmassnahmen.
• Eine Kürzung von Intervallen bei den Bauprojekten im
Zeit horizont 2020 führt zu höheren Kosten und Termin-
verzögerungen. Dieses Risiko bezieht sich neben den Pro-
jekten 4mK auch auf die Projekte GBT und Zuläufe CBT.
Hauptmassnahme: regelmässige Absprachen unter den
Intervallplanern, um Engpässe bei den Intervallen frühzei-
tig zu erkennen und zu umgehen.
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Finanzplanung per 31.12.2018 in Millionen Franken
Ist-Zahlenper Ende 2018
Massnahmen Schweiz Massnahmen Italien
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2024
2023
Finanzplanung 4-Meter-Korridor, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
61
• Ressourcenengpässe bei Schlüsselpersonen im Projekt-
team und/oder den beteiligten Fachdiensten sowie exter-
nen Partnern. Hauptmassnahme: Prüfung Bauen mit Drit-
ten (z. B. Bereich Fahrleitung).
• Verzögerungen und/oder Mehrkosten betreffend die
Massnahmen in Italien generell. Hauptmassnahme: syste-
matische Traktandierung in den konstituierten Gremien
zwischen der Schweiz und Italien, enge Begleitung der
Projekte.
Neubau Bözberg-Tunnel, Bewehrung Gewölbe.
Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 4-Meter-Korridor
MVR Kreuzungsstelle Gilamont Stützmauer.
7.1 AS25 in Kürze
Die Projektierungen und Realisierungen der rund 75 Projek-
te wurden 2018 intensiv vorangetrieben. Seit diesem Jahr
sind alle vorgesehenen Projekte in Bearbeitung, wobei un-
terschiedliche Planungsfortschritte der einzelnen im AS25
enthaltenen Infrastrukturmassnahmen eine enge Koordina-
tion mit den Infrastrukturbetreibern erfordern. Die auf das
Angebot abgestimmte Priorisierung unterstützt die wirt-
schaftliche Realisierung des gesamten Ausbauprogramms.
Nachdem im letzten Jahr die ersten Infrastrukturmassnah-
men bei der Matterhorn-Gotthard-Infrastruktur (MGI) in
Betrieb genommen wurden, konnten auch bei der SBB die
ersten Projekte in Romanshorn und Schaffhausen so weit
abgeschlossen werden, dass die Funktionalität für das An-
gebot erfüllt wird. Mit den Bauarbeiten in Romont und Cop-
pet-Founex und dem bevorstehenden Bauabschluss bei der
Transports Montreux-Vevey-Riviera (MVR) sind etliche Pro-
jekte weit fortgeschritten.
Im gesamten Knoten Bern und im Aaretal konnten die Vor-
projekte begonnen werden. Im Raum Basel wurden mit den
Plangenehmigungsverfahren für das Wendegleis Liestal inkl.
Vierspurausbau und der Entflechtung Muttenz zwei grosse
Projekte auf engem Raum koordiniert.
Zudem wurde für den neuen Doppelspurtunnel Ligerz–
Twann und die Leistungssteigerung Rupperswil–Mägenwil
die Auflageprojektierung abgeschlossen. Die öffentliche Auf-
lage wurde durchgeführt bzw. steht kurz bevor.
Das BAV hat zusammen mit den Bahnen das Angebotskon-
zept 2025 aktualisiert. Es liegt nun mit Stand Oktober 2018
vor und wurde am 14. November 2018 veröffentlicht. Aus
Synergiegründen und aufgrund der Aufwärtskompatibilität
mit dem geplanten Ausbauschritt AS35 wurden einzelne
Projekte im AS25 ergänzt.
2018 wurden weitere Umsetzungsvereinbarungen (UV) für
die Realisierung von Ausbauten (drittes Paket SBB/zweites
Paket RhB/Zentralbahn [zb]) und weitere UV für Projektie-
rungen im AS25 und AS35 unterzeichnet.
Durch den stetigen Projektfortschritt konkretisierte sich
auch die Risikobeurteilung. Die Hauptrisiken sind gegenüber
letztem Jahr unverändert, haben sich aber leicht verschärft.
Die vertieften Abklärungen zum Bauen unter Betrieb haben
gezeigt, dass einige Korridore nur mit Einschränkungen des
Betriebes, sogenannten Baustellenfahrplänen, gebaut wer-
den können. Die konkreten Auswirkungen können erst nach
detaillierteren Bauphasenplanungen eruiert werden. Die
weiteren Risiken betreffen personelle Engpässe bei Spezia-
listen oder bei den Plangenehmigungsverfahren, bei denen
vermehrt mit Einsprachen zu rechnen ist.
Als grösste Chance erweist sich nach wie vor der Wegfall der
Entflechtung Pratteln, die aus betrieblichen Gründen unter
Umständen nicht notwendig ist. Abklärungen dazu laufen
bis Mitte 2019.
Durch Kostenoptimierungen und die Abgrenzung zu Sub-
stanzerhaltungsmassnahmen konnten 2018 die Gesamtkos-
ten des AS25 um rund 418 Millionen auf 6,009 Milliarden
Franken gesenkt werden. Sie liegen damit Ende 2018 rund
400 Millionen Franken unter dem Verpflichtungskredit. Per
Ende 2018 wurden aus dem Verpflichtungskredit AS25 rund
230 Millionen an die Bahnen ausbezahlt.
2019 werden die Projektierungs- und Realisierungsarbeiten
fortgeführt. Wichtige Entscheide stehen unter anderem im
Knoten Basel sowie bei der Entflechtung/Signalisierung in
Pratteln an. Durch die weitere Konkretisierung des AS35
werden sich zusätzliche Abhängigkeiten für AS25 ergeben,
die noch zu untersuchen sind.
Ausbauschritt 2025 (AS25) 7
64
7.2 Ziele des Programms AS25
13 Bundesbeschluss über den AS 2025 der Eisenbahninfrastruktur vom 21. Juni 2013; AS 2015 665–668; Bundesbeschluss über den Verpflichtungs kredit für den AS 2025 der Eisenbahninfrastruktur vom 17. Juni 2013, BBl 2015 1807.
Das Parlament hat am 21. Juni 2013 im Rahmen der Vorlage
zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)
den AS25 der Eisenbahninfrastruktur beschlossen. Nach der
Volksabstimmung vom Februar 2014 traten die Bundesbe-
schlüsse AS25 am 1. Januar 2016 in Kraft.13 Ziel sind der Aus-
bau der Kapazitäten und die Beseitigung von Engpässen im
Hinblick auf den weiter wachsenden Verkehr.
Um die termingerechten Inbetriebnahmen der im AS25 vorge-
sehenen Massnahmen bis 2025 gewährleisten zu können, wur-
den bereits seit 2013 erste Planungsarbeiten durchgeführt.
Der AS25 beinhaltet ein schweizweites Massnahmenpaket
von 6,4 Milliarden Franken (SBB und Privatbahnen). Dabei
werden folgende Verbesserungen erreicht:
• Kapazitätsausbau Lausanne–Genf;
• Kapazitätsausbau Knoten Genf;
• Beschleunigungsmassnahmen Lausanne–Bern;
• Kapazitätsausbau Ligerz–Twann;
• Kapazitätsausbau Basel Ost, Ergolztal, Pratteln;
• Kapazitätsausbau Knoten Bern;
• Kapazitätsausbau Gümligen–Münsingen;
• Leistungssteigerung Bern–Luzern;
• Kapazitätsausbau Zürich–Chur;
• Leistungssteigerung Rupperswil–Mägenwil;
• Kapazitätsausbau St. Gallen–Chur;
• Kapazitätsausbau Bellinzona–Tenero;
• Kapazitätsausbau Lugano.
Zudem sind verschiedene Einzelinvestitionen im Eisenbahn-
netz notwendig, um die Anschlüsse zu gewährleisten. Wei-
ter sind Ausbauten von betrieblichen Anlagen bei der SBB
und bei Privatbahnen vorgesehen.
Die angestrebten Angebotsverbesserungen durch AS25 auf
dem Netz der SBB beinhalten eine Vervollständigung des
Knotensystems, einen dichteren Taktfahrplan, Kapazitätser-
weiterungen für den Personenverkehr sowie verbesserte
Trassenkapazitäten in wettbewerbsfähiger Qualität (Beför-
derungszeiten, Zuverlässigkeit, Profile) für den Güterverkehr.
Folgende konkrete Angebotsziele sollen mit der Umsetzung
des AS25 auf dem SBB-Netz erreicht werden:
Regional- und Fernverkehr
• Fahrzeitverkürzung Lausanne–Bern
• Neustrukturierung FV-Angebot Genève–Lausanne
• 30-Minuten-Takt IR Bern–Luzern und RE Bern–Neuchâtel
• 400-m-Züge St. Gallen–Bern–Genève-Aéroport und Ba-
sel–Bern–Thun–Interlaken Ost/Brig
• Entlastung Internationaler Personenverkehr Bern–Thun
• 30-Minuten-Takt IC und Beibehaltung überlagerte Trassen
des Internationalen Personenverkehrs Zürich–Chur
• 15-Minuten-Takt Genève–Nyon
• 30-Minuten-Takt RER Neuchâtel–Biel/Bienne
• Verdichtung RER Fribourg/Freiburg
• 15-Minuten-Takt Bern–Münsingen
• Verdichtung der S-Bahnen Richtung Burgdorf und
Neuchâtel (S-Bahn Bern zweite Teilergänzung)
• 15-Minuten-Takt S-Bahn Basel–Liestal
• 30-Minuten-Takt S11 Aarau–Dietikon(–Zürich)
• Erhöhte Betriebsstabilität im RV-Angebot
Giubiasco–Bellinzona
• 15-Minuten-Takt Bellinzona–Locarno
• 30-Minuten-Takt RE10 und S10 Bellinzona–Lugano
• Bedienung von zwei Zwischenhalten zwischen Buchs SG
und Sargans
• 30-Minuten-Takt RE (Chur–)Sargans–Buchs–St. Gallen
• Angebotsverdichtung Obersee (Rapperswil–Uznach)
Güterverkehr
• Erhöhung Kapazität Basel RB–Rangierbahnhof Limmattal
(RBL), Kapazitätssicherung Lausanne–RBL via Jurasüdfuss,
RBL–Sargans und Giubiasco–Bellinzona
Privatbahnen
• 15-Minuten-Takt der MVR auf der Strecke Vevey–Blonay
• Exakter 30-Minuten-Takt der MGB zwischen Zermatt und
Fiesch, inkl. der Möglichkeit von Kreuzungen mit dem Gla-
cier Express zwischen Brig und Fiesch
• Verlängerung S8 Jegenstorf–Bätterkinden des RBS
65Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
• Ausbau der S41 Luzern–Horw zum 30-Minuten-Takt (zb)
• 30-Minuten-Takt auf den wichtigsten Linien der RhB (An-
gebotskonzept Retica 30).
Das Angebotskonzept 2025 wurde bereits dreimal aktuali-
siert und liegt mit Stand Oktober 2018 vor. Es zeigt das
Zielangebot für den Fern-, Regional- und Güterverkehr für
den Horizont 2025, besitzt jedoch noch nicht die Verbind-
lichkeit eines Fahrplans. Es bildet die Basis für die Festlegung
der auszubauenden Infrastrukturen der SBB und der Privat-
bahnen. Dabei ist für die Fahrzeitverkürzung Lausanne–Bern
neues Rollmaterial (doppelstöckige Züge mit Wankkompen-
sationstechnologie (WAKO)) hinterlegt.
Ligerz, Modell Westportal.
66
7.3 Stand des Programms AS25
Murten
Romanshorn
Delémont
Courtemaîche
Lengnau
Bassecourt
Olten
AarauLenzburg
Schaffhausen
Kreuzlingen
Weinfelden
Wil
Rorschach
Thalwil
Pfäffikon SZ
Pfäffikon SZ
Sargans
Chur
Arth-Goldau
SchwyzBrunnen
Bellinzona
Lugano
ChiassoMendrisio
Biasca
Domodossola
Visp
Brig
Spiez
Thun
Münsingen
Interlaken
Burgdorf
Langenthal
Zofingen
Neuchâtel
Yverdon-les-Bains
Romont
Fribourg
Nyon
MontreuxVevey
St-Maurice
Aigle
Martigny
Sion
Sierre/Siders
Locarno
ZugSursee
Liestal
Biel/Bienne
Baden
Brugg
Lyss
Winterthur
La Chaux-de-Fonds
Zürich
St.Gallen
Luzern
Lausanne
Genève
Bern
Basel
Solothurn
Landquart
Palézieux
Bulle
St.Moritz
50
50
50
50
50
50
50
51
52
50
51
52
50
51
51
51
50
1
34
5
8
1
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1 3
2
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10
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45
14
15
3
11
7
8
6
2
5
6
Muttenz
Basel SBB PB
Basel SBB GB
Pratteln
Basel SBB RB
Vernier-Marin Cargo
Genève Cornavin
GenèveLa Praille
1
1
2
2
1
Legende
Örtliches Projekt Linienprojekt SBB KTU Tunnel
* Bestandteil AS30, Projektierung zu Lasten AS25** NurProjektierungdurchAS25finanziert***AbschnittePalézieux–Villaz–St-Pierre(Los3)und
Flamatt–Bümpliz-Süd (Los 7b), zusätzliche Abschnitte überLVfinanziert
Studie 1 Bern; Zugfolgezeiten Ost2 Münsingen; Wendegleis3 Gäu; Annahmegleise GV4 ZofingenAbzweigungKriegsschlaufe;
Zugfolgezeitverkürzung 5 Zofingen;Wendegleis6 Wetzikon; Annahmegleise Schöneich7 Siebnen-Wangen; Überholgleis8 Gossau; Annahmegleise GV9 Rorschach; Anlagenanpassungen
10 Landquart; Gleissignale
50 TPF: Vaulruz-nord; nouveau point de croisement
1 Lausanne–Bern; WAKO-Ertüchtigung ***2 AS30/35* Projektierung Aarau–Zürich;
Direktverbindung3 AS30/35*;ProjektierungThalwil–Zug
(3./4. GleisZug–Baar)4 AS30/35*;ProjektierungThalwil–Zug
(Zimmerbergtunnel II)5 Pfäffikon(SZ)–Altendorf;Überholgleis
50 RBS: Solothurn; Perronverlängerung51 RhB Saas; Kreuzungsstelle und BehiG-Umbau
Vorprojekt 1 WankdorfSüd–Ostermundigen;Entflechtung2 AS30*;ProjektierungZug–Luzern(Tiefbahnhofbzw.
Durchgangsbahnhof Luzern) (Aktualisierung Vorprojekt)
3 AS30/35 *; Projektierung Bassersdorf–/Dietikon– Winterthur (Brüttenertunnel kurz)
4 Rüthi (SG)–Oberriet; Anlagenanpassungen5 Trübbach–Buchs (SG); Doppelspurausbau
50 AS35, TPF: nouveau tracé Romont–Vuisternens
Auflage-/Bauprojekt1 Vernier–Meyrin Cargo; faisceau de garage RER2 GenèveLaPraille;voielongueIH3 Denges-Morges; 3ème voie4 Bern; Abstellanlagen Bümpliz Süd5 Pratteln; Anpassung Signalisierung6 Basel SBB GB; Abstellanlagen Süd7 Wolhusen; Abstellanlagen
50 RBS: Bätterkinden; Wendegleis 51 zb: Doppelspur-Einführung zb Bahnhof Luzern
1 Cadenazzo Ovest–Ponte Ticino; Raddoppio binari2 Bellinzona–Giubiasco; Nuovo 3. binario
50 RBS: Grafenried–Jegenstorf; Doppelspurausbau
Plangenehmigungsverfahren1 Genève; Projektierung renouvellement de
l’enclenchementetdéplacementdulavageaudéfilé**2 GenèveCornavin;Projektierungreconfiguration
delabaseIH**3 Fribourg; nouvelles diagonales Est4 Liestal; Wendegleis
1 Ligerz-Twann; neuerDoppelspurtunnel2 BaselOst–Muttenz;Entflechtung3 Rupperswil–Mägenwil;Leistungssteigerung4 Uznach–Rapperswil;Ausbauten
50 RBS:BätterkindenSüd–BürenzumHof; Doppelspurausbau
InAusführung 1 Coppet–Founex; voie de dépassement fret 2 Romont; voie de dépassement fret
50 MVR: Vevey–Blonay; nouvel évitement de Gilamont 51 MGB:Zermatt;DoppelspurHerdtunnel 52 RhB: Sagliains; Umsteigebahnhof und Optimierung
Autoverlad
1 Rupperswil–Mägenwil;Landerwerb,LärmschutzundWeichenverbindungen Gexi
50 Landquart–Malans Doppelspurausbau 51 RhB: Bever–Samedan; Doppelspurausbau
(inkl. BahnhofBever)
InBetrieb1 Schaffhausen;Abstellanlagen,Teilprojekt
Wasserzapfstellen R3/42 Romanshorn; Anlagenanpassung
50 MGB:Schwiedernen;NeubauKreuzungsstelle 51 MGB:Sefinot;NeubauKreuzungsstelle 52 MGB: Lax; Verlängerung Kreuzungsstelle
Vorprojekt 1 Genève; augmentation de la capacité2 AS30/35 * Nyon; mise en conformité des quais
et nouveauPI3 Vufflens-la-Ville/SIVA;accèsdirectionYverdon4 Bern West; Leistungssteigerung5 GümligenSüd;Entflechtung6 Basel SBB; Leistungssteigerung 1. Etappe7 Basel SBB; Überbrückungsmassnahmen
Publikumsanlagen8 BaselRB;Betriebswechselpunkt9 Däniken RB; Gleisfeldanpassungen
10 AS30/35* Projektierung Lenzburg; Publikumsanlagen11 RB Limmattal; Regionales Terminal Dietikon12 Zürich Mülligen; Abstellanlagen13 Schaffhausen;Abstellanlagen,Teilprojekt
Abstellkapazität Gleis O1/O214 Schaffhausen;WeichenkopfSüd15 AS30/35 *; Projektierung Zürich Stadelhofen
(4. Bahnhofgleis und 2. Riesbachtunnel)16 Minusio; Stazione d’incrocio17 Lugano–Melide; Binari di giro corsa e di ricovero18 Chiasso; Binari di ricovero
50 BLS: Bern Brünnen; Wendegleis
67Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
Murten
Romanshorn
Delémont
Courtemaîche
Lengnau
Bassecourt
Olten
AarauLenzburg
Schaffhausen
Kreuzlingen
Weinfelden
Wil
Rorschach
Thalwil
Pfäffikon SZ
Pfäffikon SZ
Sargans
Chur
Arth-Goldau
SchwyzBrunnen
Bellinzona
Lugano
ChiassoMendrisio
Biasca
Domodossola
Visp
Brig
Spiez
Thun
Münsingen
Interlaken
Burgdorf
Langenthal
Zofingen
Neuchâtel
Yverdon-les-Bains
Romont
Fribourg
Nyon
MontreuxVevey
St-Maurice
Aigle
Martigny
Sion
Sierre/Siders
Locarno
ZugSursee
Liestal
Biel/Bienne
Baden
Brugg
Lyss
Winterthur
La Chaux-de-Fonds
Zürich
St.Gallen
Luzern
Lausanne
Genève
Bern
Basel
Solothurn
Landquart
Palézieux
Bulle
St.Moritz
50
50
50
50
50
50
50
51
52
50
51
52
50
51
51
51
50
1
34
5
8
1
1
1 3
2
3
4
5
3
4
1
1
16
1
1
2
13
6
2
10
10
9
7
2
2
3
7
9
12
17
18
1
2
4
3
4
2
4
7
5
45
14
15
3
11
7
8
6
2
5
6
Muttenz
Basel SBB PB
Basel SBB GB
Pratteln
Basel SBB RB
Vernier-Marin Cargo
Genève Cornavin
GenèveLa Praille
1
1
2
2
1
Legende
Örtliches Projekt Linienprojekt SBB KTU Tunnel
* Bestandteil AS30, Projektierung zu Lasten AS25** NurProjektierungdurchAS25finanziert***AbschnittePalézieux–Villaz–St-Pierre(Los3)und
Flamatt–Bümpliz-Süd (Los 7b), zusätzliche Abschnitte überLVfinanziert
Studie 1 Bern; Zugfolgezeiten Ost2 Münsingen; Wendegleis3 Gäu; Annahmegleise GV4 ZofingenAbzweigungKriegsschlaufe;
Zugfolgezeitverkürzung 5 Zofingen;Wendegleis6 Wetzikon; Annahmegleise Schöneich7 Siebnen-Wangen; Überholgleis8 Gossau; Annahmegleise GV9 Rorschach; Anlagenanpassungen
10 Landquart; Gleissignale
50 TPF: Vaulruz-nord; nouveau point de croisement
1 Lausanne–Bern; WAKO-Ertüchtigung ***2 AS30/35* Projektierung Aarau–Zürich;
Direktverbindung3 AS30/35*;ProjektierungThalwil–Zug
(3./4. GleisZug–Baar)4 AS30/35*;ProjektierungThalwil–Zug
(Zimmerbergtunnel II)5 Pfäffikon(SZ)–Altendorf;Überholgleis
50 RBS: Solothurn; Perronverlängerung51 RhB Saas; Kreuzungsstelle und BehiG-Umbau
Vorprojekt 1 WankdorfSüd–Ostermundigen;Entflechtung2 AS30*;ProjektierungZug–Luzern(Tiefbahnhofbzw.
Durchgangsbahnhof Luzern) (Aktualisierung Vorprojekt)
3 AS30/35 *; Projektierung Bassersdorf–/Dietikon– Winterthur (Brüttenertunnel kurz)
4 Rüthi (SG)–Oberriet; Anlagenanpassungen5 Trübbach–Buchs (SG); Doppelspurausbau
50 AS35, TPF: nouveau tracé Romont–Vuisternens
Auflage-/Bauprojekt1 Vernier–Meyrin Cargo; faisceau de garage RER2 GenèveLaPraille;voielongueIH3 Denges-Morges; 3ème voie4 Bern; Abstellanlagen Bümpliz Süd5 Pratteln; Anpassung Signalisierung6 Basel SBB GB; Abstellanlagen Süd7 Wolhusen; Abstellanlagen
50 RBS: Bätterkinden; Wendegleis 51 zb: Doppelspur-Einführung zb Bahnhof Luzern
1 Cadenazzo Ovest–Ponte Ticino; Raddoppio binari2 Bellinzona–Giubiasco; Nuovo 3. binario
50 RBS: Grafenried–Jegenstorf; Doppelspurausbau
Plangenehmigungsverfahren1 Genève; Projektierung renouvellement de
l’enclenchementetdéplacementdulavageaudéfilé**2 GenèveCornavin;Projektierungreconfiguration
delabaseIH**3 Fribourg; nouvelles diagonales Est4 Liestal; Wendegleis
1 Ligerz-Twann; neuerDoppelspurtunnel2 BaselOst–Muttenz;Entflechtung3 Rupperswil–Mägenwil;Leistungssteigerung4 Uznach–Rapperswil;Ausbauten
50 RBS:BätterkindenSüd–BürenzumHof; Doppelspurausbau
InAusführung 1 Coppet–Founex; voie de dépassement fret 2 Romont; voie de dépassement fret
50 MVR: Vevey–Blonay; nouvel évitement de Gilamont 51 MGB:Zermatt;DoppelspurHerdtunnel 52 RhB: Sagliains; Umsteigebahnhof und Optimierung
Autoverlad
1 Rupperswil–Mägenwil;Landerwerb,LärmschutzundWeichenverbindungen Gexi
50 Landquart–Malans Doppelspurausbau 51 RhB: Bever–Samedan; Doppelspurausbau
(inkl. BahnhofBever)
InBetrieb1 Schaffhausen;Abstellanlagen,Teilprojekt
Wasserzapfstellen R3/42 Romanshorn; Anlagenanpassung
50 MGB:Schwiedernen;NeubauKreuzungsstelle 51 MGB:Sefinot;NeubauKreuzungsstelle 52 MGB: Lax; Verlängerung Kreuzungsstelle
Vorprojekt 1 Genève; augmentation de la capacité2 AS30/35 * Nyon; mise en conformité des quais
et nouveauPI3 Vufflens-la-Ville/SIVA;accèsdirectionYverdon4 Bern West; Leistungssteigerung5 GümligenSüd;Entflechtung6 Basel SBB; Leistungssteigerung 1. Etappe7 Basel SBB; Überbrückungsmassnahmen
Publikumsanlagen8 BaselRB;Betriebswechselpunkt9 Däniken RB; Gleisfeldanpassungen
10 AS30/35* Projektierung Lenzburg; Publikumsanlagen11 RB Limmattal; Regionales Terminal Dietikon12 Zürich Mülligen; Abstellanlagen13 Schaffhausen;Abstellanlagen,Teilprojekt
Abstellkapazität Gleis O1/O214 Schaffhausen;WeichenkopfSüd15 AS30/35 *; Projektierung Zürich Stadelhofen
(4. Bahnhofgleis und 2. Riesbachtunnel)16 Minusio; Stazione d’incrocio17 Lugano–Melide; Binari di giro corsa e di ricovero18 Chiasso; Binari di ricovero
50 BLS: Bern Brünnen; Wendegleis
68
7.3.1 Westschweiz, inkl. Wallis
Die neuen Infrastrukturen sollen die grosse Nachfrage in der Westschweiz befriedigen. Mit dem neuen Tiefbahnhof in Genf
und mehreren Ausbauten am Genfersee und zwischen Lausanne und Bern wird in der Westschweiz das Bahnnetz substan-
ziell ausgebaut. Im Einzelnen wurden die folgenden Meilensteine erreicht:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Denges–Morges, 3e voie Die Ausarbeitung der Objektstudie für ein integrales drittes Gleis zwischen Denges und dem Bahnhof Morges ist im ersten Quartal 2018 abgeschlossen worden. Auf dieser Basis wurde entschieden, den Abschnitt zwischen Denges und Morges im laufenden VP für das Wartegleis in Denges zu integrieren. Diese Leistungserweiterung im Rahmen des AS25 stellt teilweise eine Vorinvestition für den AS35 dar, die sich aus Synergie-gründen und Globalkostensicht rechtfertigt. Das Auflage- und Bauprojekt wird im ersten Quartal 2019 beginnen.
Auf KursIBN: Ende 2026
Coppet–Founex, voie de dépassement fret
Im Rahmen von zwei intensiven Bauphasen wurden die ersten zwei Weichen eingebaut. Die Tiefbau- und Fahrleitungsarbeiten sind terminlich plangemäss unterwegs. Die Bauarbeiten laufen auch im Jahr 2019 weiter.
Auf KursIBN: Ende 2019
Genève, augmentation de la capacité
Durch Optimierungen bei der Trassierung in den Sektoren «Lausanne» und «Genf-Flug-hafen» konnten die Kosten und die finanziellen Risiken stark gesenkt sowie die Akzeptanz des Projekts erhöht werden. Weiter wurde der Entscheid gefällt, dass die Gleisgruppe B auf Seite Lausanne im Rahmen eines neuen Teilprojekts noch vor den Arbeiten am Tiefbahnhof umgebaut werden soll. Zudem wurde unter der Federführung des BAV infolge der beschlossenen Umfinanzierung gewisser Nachbarprojekte zulasten der LV die Überarbeitung der Rahmenvereinbarung gestartet. 2019 laufen die Vorprojektarbeiten weiter. Das VP der Gleisgruppe B wird im Mai 2019 abge schlossen. Das VP des Tiefbahnhofs wird im November 2019 folgen.
Auf KursIBN: Ende 2030
Genève, renouvellementde l’enclenchement, déplacement du lavage au défilé et reconfiguration de la base IH
Dieser Projektcluster ist Voraussetzung für die Hauptarbeiten der Kapazitätserhöhung im Knoten Genf. Das PGV-Dossier ist im Februar 2018 beim BAV eingereicht worden, und die öffentliche Auflage wurde im Mai 2018 abgeschlossen. Im Juni 2018 wurde bestätigt, dass die Finanzierung der Ausführung über die LV erfolgt, da ein mehrheitli-cher Anteil Substanzerhalt vorliegt.
Auf KursIBN: Sommer 2023(neu durch LV finanziert)
Vernier–Meyrin Cargo, faisceau de garage RER
Dieses Projekt ist Voraussetzung für die Hauptarbeiten der Kapazitätserhöhung im Knoten Genf. Die Auflage- und Bauprojektphase wurde im Mai 2018 freigegeben. Das PGV soll im März 2019 beginnen.
Auf KursIBN: Sommer 2022
Genève La Praille, voie longue IH Dieses Projekt ist Voraussetzung für die Hauptarbeiten der Kapazitätserhöhung im Knoten Genf. Während der Vorprojektphase sind diverse Substanzerhaltungsmassnah-men in das Projekt integriert worden. Die Auflage- und Bauprojektphase wurde im August 2018 freigegeben. Das PGV soll im März 2019 beginnen.
Leichte Verzögerung ohne KonsequenzenIBN: Ende 2020
Vufflens-la-Ville/SIVA, accès direction Yverdon
Die Vorprojektphase wurde im März 2018 freigegeben. In Absprache mit dem Kanton und den Standortverantwortlichen wird unter anderem das vorgesehene Betriebskon-zept überprüft. Das VP soll im Sommer 2019 abgeschlossen werden.
Auf KursIBN: Herbst 2023
Lausanne–Bern, WAKO-Ertüchti-gung
Im Mai 2018 ist der Bericht zur Aktualisierung der Objektstudie beim BAV eingereicht worden. Darauf gestützt wurde aufgrund der Anteile an Substanzerhaltungs- und Ausbaumassnahmen entschieden, dass sechs Streckenabschnitte bzw. Lose über die LV, und die beiden restlichen über AS25 finanziert werden. Zwei Lose befinden sich bereits in der Vorprojektphase, und die restlichen sechs werden 2019 ausgelöst. Zudem werden diverse Bauvarianten (Clustering) erarbeitet, um die Auswirkungen für die Kunden zu minimieren und die Kosten zu optimieren. Dabei wird unter Berücksichtigung der Grossbaustellen in den durchfahrenen Knoten auch der Inbetriebnahmetermin über prüft. In der Zwischenzeit werden bereits geplante Fahrbahnerneuerungen mit schwerem Oberbau (Voraussetzung für die Fahrt mit WAKO) umgesetzt. Die VP für die AS25-finanzierten Lose 3 und 7b werden bis Frühling 2019 beauftragt.
VerzögerungIBN (Infrastruktur): 2027–2029 (Varianten in Klärung)
Vaulruz-nord, nouveau point de croisement (tpf)
Die Objektstudie der TPF liegt seit 2015 vor.
Das weitere Vorgehen muss mit der WAKO-Streckenertüchtigung und den Mass-nahmen aus dem AS35 koordiniert werden.
Zurzeit keine Bearbeitung
69Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Romont, voie de dépassement fret Die Bauarbeiten schreiten plangemäss voran. Das Überholgleis wurde 2018 zusammen mit dem zweiten durch ZEB finanzierten Gleis gebaut und mit den Hauptgleisen verbunden.
Auf KursIBN: Sommer 2019
Fribourg, nouvelles diagonales Est Das Bauprojekt ist plangemäss unterwegs. Das PGV-Dossier wurde im Juli 2018 eingereicht, und die öffentliche Auflage wurde im Oktober 2018 ohne Einsprachen abgeschlossen. Die Plangenehmigungsverfügung wird für Dezember 2019 erwartet.
Auf KursIBN: Ende 2021
Vevey–Blonay, nouvel évitement de Gilamont (MVR)
Die Bauarbeiten sind grösstenteils abgeschlossen. Auf KursIBN: Sommer 2019
Projekte MGI Die Bauarbeiten an den drei Projekten Neubau Kreuzungsstelle Schwiedernen, Neubau Kreuzungsstelle Sefinot und Verlängerung Kreuzungsstelle Lax sind abgeschlossen. Die Ausführung des Herdtunnels ist sistiert, weil im AS35 der neue Tunnel Unnerchriz vorgesehen ist.
IBN 2017 erfolgt
7.3.2 Nordwestschweiz
Mit der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels (GBT) und dem fortschreitenden Ausbau der Zulaufstrecke am Ober rhein
wird der Güterverkehr aus Deutschland in den nächsten Jahren schrittweise zunehmen. Dieser muss von den über Basel SBB
fahrenden S-Bahnen entflochten werden. Das S-Bahn-Angebot zwischen Liestal und Basel SBB wird auf einen 15-Minu-
ten-Takt verdichtet. Das zusätzliche Angebot Liestal–Basel SBB soll aus betrieblichen Gründen mit der S1 Richtung Frick/Lau-
fenburg verknüpft werden. Im Güterverkehr wird das Angebot zwischen Basel RB und dem Rangierbahnhof Limmattal auf
drei Gütertrassen je Stunde und Richtung ausgebaut. Im Einzelnen wurden die folgenden Meilensteine erreicht:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Basel SBB, Leistungssteigerung erste Etappe
Das Vorprojektdossier wurde 2018 weiter vertieft. Seit dem Variantenentscheid betreffend die provisorische Passerelle aus den Überbrückungsmassnahmen sind die Schnittstellen zwischen beiden Projekten in Basel SBB klar definiert, und das Projekt Leistungssteigerung wurde dementsprechend angepasst. Der Sicherheitsnachweis der Publikumsanlagen wird 2019 gemeinsam für die Projekte Leistungssteigerung und Überbrückungsmassnahmen erstellt. Bis Mitte 2019 wird das VP abgeschlossen. Anschliessend ist ein Abgleich mit der AS35-Vergleichsstudie Personenunterführung/ Personenoberführung geplant.
Auf KursIBN: Ende 2025
Basel SBB, Überbrückung s-massnahmen Publikumsanlagen
Nach Abschluss der Objektstudie im Januar 2018 erfolgte der Variantenentscheid zugunsten der provisorischen Passerelle «lang», die alle Gleise quert. 2018 wurde mit den Vorprojektarbeiten begonnen. Die Dimensionierung der Passerelle kann aus der Untersuchung der Personenflüsse bis März 2019 erfolgen. Parallel werden weitere kurzfristige LV-finanzierte Verbesserungsmassnahmen (Monitoring der Personenströme auf den bestehenden Anlagen und Reaktivierung der alten Personenunterführung) projektiert und realisiert.
Auf KursIBN: Ende 2024
Basel Ost–Muttenz, Entflechtung Im Frühling 2018 erfolgte die öffentliche Auflage. Ein Grossteil der eingegangenen Einsprachen betreffen die neue Passerelle Hagnau. Deswegen hat man sich entschlos-sen, neue Varianten für diese Passerelle zu entwerfen und diese dem BAV 2019 einzureichen. Aus Synergiegründen ist Anfang 2018 das Moduls 5, «Verbindung Birsfelden Hafen – D-Gruppe RB», aus dem Projekt Betriebswechselpunkt integriert worden. Das Planänderungsdossier, inkl. Modul 5, wurde im November 2018 dem BAV eingereicht. Das PGV läuft 2019 weiter.
Projekt auf Kurs IBN: Ende 2025
Pratteln, Signalisierung Aufgrund der geringen Komplexität wird aus der Objektstudie direkt das Bauprojektdos-sier erarbeitet. Die Planungsarbeiten für das Bauprojekt werden im Januar 2019 beginnen.
Auf KursIBN: März 2022
70
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Pratteln, Entflechtung Im Frühling 2018 wurde der Fahrplan AS35 (GK12) ohne Entflechtungsbauwerk im Regelfall sowie in definierten Verspätungsfällen durch die SBB simuliert und als fahrbar befunden. Eine im Auftrag des BAV erarbeitete Second Opinion zeigte aber auf, dass die Resultate der Betriebssimulation keine ausreichend belastbare Grundlage für diesen wichtigen Entscheid darstellen. Die Betriebssimulation wird nun bis Mitte 2019 ausgeweitet, damit belastbare Aussagen zum Betrieb mit und ohne Entflechtung gemacht werden können.
Betriebssimulation bis Mitte 2019
Liestal, Wendegleis(zusammen mit dem ZEB-Projekt Vierspurausbau Liestal)
Parallel zur Durchführung des PGV wurde das Bauprojekt auf Mitte 2018 abgeschlossen. Nach der technischen Prüfung erfolgten diverse Projektänderungen, insbesondere zum Entwässerungssystem im Burggraben. Die Projektanpassungen und das aufwendige PGV führten zu einer Verzögerung von rund vier Monaten. Das Wendegleis wird gemeinsam mit dem ZEB-Projekt « Liestal, Vierspurausbau» erstellt. Bis April 2019 sollte die Plangenehmigungsverfügung vorliegen. Damit könnte ein Baubeginn unter Vorbehalt von Beschwerden auf Mitte 2019 möglich sein.
Leichte Verzögerung, sonst auf KursIBN: Ende 2025
Basel RB, Betriebswechselpunkt Die Objektstudie umfasst sieben Module und wurde im Februar 2018 fertiggestellt. Die Module 4, «Leistungssteigerung Südumfahrung», und 5, «Verbindung Birsfelden Hafen – D-Gruppe», werden im Rahmen des Bauprojektes Entflechtung Muttenz umgesetzt.
Für die Module 1 und 2 (Leistungssteigerung Umfahrung Nord und Mitte) wurde das Bauprojekt beauftragt. Das Bauprojekt wird bis Mai 2019 erstellt.
Für die Module 7, «Gleisverlängerung D-Gruppe», sowies 3, «Bremsprüfanlage», ist die Bearbeitung des VP in Gang. Sie soll bis März 2019 (Bremsprüfanlage) bzw. Oktober 2019 (Gleisverlängerung D-Gruppe) abgeschlossen werden.
Die Objektstudie für das Modul 6, «Lokabstellplätze», wurde beauftragt und soll bis April 2019 abgeschlossen werden.
Auf KursIBN: 2021 bis 2025
Basel SBB GB, Abstellanlagen Süd Nach der Bearbeitung des VP wurde die Bearbeitung des Bauprojekts im Juni gestartet. Auf Kurs IBN: Ende 2023
7.3.3 Mittelland
Die Ausbauten im Mittelland sind geprägt durch die grossen Investitionen im Raum Bern und den neuen Doppelspurtunnel
Ligerz–Twann. Die vielen Ausbauten auf engem Raum bedingen insbesondere für den Bahnknoten Bern eine detaillierte
Planung der Intervalle (Bauphasen), damit der laufende Betrieb nicht zu stark eingeschränkt wird. Im Einzelnen wurden die
folgenden Meilensteine erreicht:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Ligerz–Twann,neuer Doppelspurtunnel
2018 wurde das Bau- und Auflageprojekt intensiv weiterbearbeitet. Insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung erwies sich als sehr aufwendig. Weiter wurde intensiv an einer statischen Lösung für das Ostportal gearbeitet, das sich in äusserst komplexen geologischem Gebiet befindet. Am 5. Dezember 2018 konnte schliesslich das Auflageprojekt dem BAV eingereicht werden. Am 7. August 2018 wurde die Finanzierung des Projektes mit der Unterzeichnung der UV für das dritte Paket AS25 zugesichert. Vom 4. Februar bis zum 5. März 2019 erfolgt die Auflage der Plangenehmi-gungsunterlagen.
Projekt auf Kurs IBN: Ende 2025
Bern West, Leistungssteigerung Die Projekte «Bern, Ausbau Westkopf», «Bern, Abstellanlagen Aebimatt» und «Bern, Entflechtung Holligen» werden neu zusammengefasst und unter dem Projekttitel «Bern West, Leistungssteigerung» weitergeführt. So können Synergien genutzt und Schnittstellen reduziert werden.
Aufgrund der Studienergebnisse im Bereich Bern West wurde das Abstellkonzept für den Knoten Bern im Jahr 2018 aktualisiert bzw. weiter spezifiziert, um eine gleisscharfe Betrachtung über alle Bauphasen bis zum Abschluss AS25 zu erhalten. Parallel dazu wurden denkmalpflegerische Aspekte des Depots Aebimatte zur Bestimmung der besten Variante untersucht und in einem Ergänzungsbericht zusammengefasst. Für den Bereich beim Depot Holligen wurde eine alternative Variante mit Erhalt statt Rückbau des Depots untersucht.
2019 soll das VP intensiv bearbeitet und wenn möglich abgeschlossen werden.
Kostensituation derzeit stabilIBN: Horizont 2030
71Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Bern, Zugfolgezeiten Ost Nach Abschluss der Objektstudie wurde das Projekt nicht weiter vertieft. Unter anderem aufgrund der Ressourcensituation soll das VP erst 2020 gestartet werden. Dazu sind noch Gespräche zwischen BAV und SBB im Gang.
Auf Kurs, jedoch IBN 2025 nicht realistischIBN: Ende 2029
Wankdorf Süd-Ostermundigen, Entflechtung
Aufgrund der Unterlagen der Objektstudie wurde im Februar 2018 entschieden, als beste Variante vier schnelle Durchfahrtsgleise ab Wankdorf Süd bis in den Bahnhof Ostermundigen zu realisieren.
Ebenfalls fand 2018 eine intensive Abstimmung mit den Projekten «öV-Knoten Ostermundigen/BehiG Ostermundigen» und «Tram Bern–Ostermundigen» statt. Nebst technischen Fragen waren insbesondere auch Fragen zur Abgrenzung der Bewilligungsverfahren zu klären.
Der Abschluss des VP ist ambitioniert. Er ist auf Ende 2019 vorgesehen.
Kostensituation muss weiter beobachtet werdenIBN: Horizont 2030
Gümligen Süd, Entflechtung Auch in diesem Projekt konnte Anfang 2018 die Objektstudie abgeschlossen werden. 2019 ist vorgesehen, das VP abzuschliessen. Eine intensive Koordination insbesondere der Ausführungsplanung mit den übrigen Ausbauten im Aaretal ist zwingend.
Kostensituation muss weiter beobachtet werdenIBN: Horizont 2030
Münsingen, Wendegleis Vor dem Start des VP ist in Münsingen noch zu entscheiden, ob allenfalls eine viergleisige Anlage zu realisieren sei. Das vierte Gleis könnte dabei als Abstellgleis genutzt werden. Sämtliche noch zu diskutierende Varianten sind dabei mit den Ausbauplänen der Gemeinde Münsingen im Bereich des Bahnhofs abzustimmen.
Kostensituation muss weiter beobachtet werdenIBN: Horizont 2030
Bern Brünnen, Wendegleis 2017 hat die BLS eine Variantenstudie durchgeführt. Als beste Variante wurde ein seitliches Wendegleis (südseitig) bestimmt.Die Planung wurde 2018 vertieft (Studie abgeschlossen).
Auf KursIBN: zu bestimmen (da nicht zeitkritisch, Abstimmung mit Ausbauten im Knoten Bern)
Bern, Abstellanlage Bümpliz-Süd Die Ausarbeitung des VP wurde 2018 intensiv vorangetrieben und Ende Jahr abgeschlossen. Anfang 2019 wird die Auflage- und Bauprojektphase starten.
Auf KursIBN: Ende 2022
Rupperswil–Mägenwil, Leistungssteigerung
Am 16. März 2018 wurde das Plangenehmigungsdossier für die Hauptmassnahme (Schlaufe Mägenwil) beim BAV eingereicht und rasch gestartet. Die Finanzierung wurde mit der Unterzeichnung der dritten UV AS25 am 7. August 2018 sichergestellt.
Erste Umsetzungsmassnahmen in Gexi (Weichenverbindung) und Lärmschutzmass-nahmen (unter anderem in Rupperswil) konnten gestartet werden.
Der Abschluss des Hauptverfahrens (Schlaufe Mägenwil) ist für den Herbst 2019 geplant.
Projekt kritisch in Bezug auf Kosten und gewünschten IBN-TerminIBN: Ende 2022
Raum Zofingen Für den Bereich Kriegsschlaufe bis Bahnhof Zofingen wurden Massnahmen für eine Zugfolgezeitverkürzung und ein Wendegleis vorgängig in einer Konzeptstudie evaluiert. Die Aufwärtskompatibilität mit den verkehrlichen Grundlagen des Ausbauschritts 2035 wurde geklärt bzw. sichergestellt. Die Objektstudie wurde Mitte 2018 gestartet, der Abschluss ist bis Ende 2019 vorgesehen. Das geplante Wendegleis wird zusammen mit der oben genannten Zugfolgezeitverkürzung studiert.
Auf KursIBN: Ende 2023
Wolhusen, Abstellanlagen Das VP, das nebst den definierten Ausbaumassnahmen (Nutzlängenerweiterung für Abstellungen und flankierende Massnahmen) auch die Integration von Fahrbahnerneue-rungen sowie Mängelbehebungen bei Gleisradien und Sicherheitsabstände auf dem Mittelperron umfasst, wurde im September abgeschlossen und das Auflage- und Bauprojekt gestartet. Mitte 2019 ist die Einreichung des Antrages auf Plangenehmigung beim BAV geplant.
Auf KursIBN: 2021
Doppelspur-Einführung zb Bahnhof Luzern
Der Abschluss des VP erfolgte im ersten Halbjahr 2018. Die Unterzeichnung der UV Realisierung erfolgte am 10. September 2018. Die Erarbeitung des Auflagebauprojekts ist im Gang, und das Dossier soll bis Mitte 2019 dem BAV eingereicht werden.
Auf KursIBN: 2021
Gäu; Annahmegleis GV Nach der Erarbeitung der verkehrlichen Grundlagen einer künftigen Güteranlage in Oberbuchsiten beim Migros-Verteilzentrum Neuendorf wurde die Objektstudie im Oktober 2018 gestartet.
Auf KursIBN: 2025
Däniken RB, Gleisfeldanpassungen Im Zug der Ausarbeitung des VP wurde das Potenzial einer Erhöhung der Gleisnutzlän-gen identifiziert, die im Rahmen eines separaten Fahrbahnerneuerungsprojekts finanziert und umgesetzt werden kann. Das VP soll im Februar 2019 abgeschlossen werden.
Auf KursIBN: 2021
72
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Projekte RBS Für die geplante Verlängerung der S8 von Jegenstorf nach Bätterkinden (Halbstunden-takt) sind drei Infrastrukturprojekte erforderlich:
Doppelspur Grafenried–Jegenstorf: im Bauprojekt.
Ausbau Bätterkinden–Büren zum Hof: im Bauprojekt.
Bätterkinden, Ausbau Bahnhof inkl. Wendegleis: Das Wendegleis ist im VP, der Ausbau des Bahnhofs (Perronverlängerung) ist abhängig von Entscheiden im Zusammenhang mit dem neuen Depotstandort der RBS.
2018 wurden abgesehen von den Projekten in Bätterkinden alle erforderlichen Plangenehmigungsdossiers erarbeitet. Diverse Abklärungen vor allem in Bezug auf die Lärmbeurteilungen mussten Ende 2018 noch vertieft werden.
2019 sollten die PGV für die Doppelspur Grafenried–Jegenstorf, den Ausbau Bätterkinden–Büren zum Hof sowie für das Wendegleis in Bätterkinden durchgeführt werden können.
Neu muss in Solothurn noch eine Perronverlängerung realisiert werden. Dazu ist 2019 ein VP zu starten. Auch hier bestehen grosse Abhängigkeiten zum Depot in Bätterkinden.
Projekte auf KursIBN: Ende 2021 aufgrundder Situation in Bätterkinden kritisch
7.3.4 Zürich/Ostschweiz
Der Angebotsausbau im Raum Zürich/Ostschweiz betrifft hauptsächlich die beiden Korridore Zürich–Chur mit dem Halb-
stundentakt des Fernverkehrs und St. Gallen–Chur mit dem neu halbstündlich verkehrenden RegioExpress. Dies bedingt meh-
rere Ausbauten in diesen Korridoren. Zusätzlich sind für regionale Angebotserweiterungen einzelne Ausbauten in Schaff-
hausen, Romanshorn und am Obersee notwendig. Im Einzelnen wurden die folgenden Meilensteine erreicht:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Pfäffikon (SZ)–Altendorf, Überholgleis
Die Objektstudie ist in Erarbeitung. Aus Synergiegründen ist eine Blockverdichtung bzw. zusätzliche Signalstaffel (AS35) bei der Ausfahrt in Richtung Freienbach integriert worden. Die Studie wird im Mai 2019 abgeschlossen.
Auf KursIBN: Ende 2025
Siebnen-Wangen, Überholgleis Nach diversen Absprachen mit der SBB, dem Kanton SZ und dem ZVV wurde entschieden, in Siebnen-Wangen eine Überholgleisanlage für die S-Bahn zu bauen. Die Vorarbeiten zur Objektstudie (Ausschreibung externer Planer) starteten im Herbst 2018. Die Studie soll bis Mitte 2020 vorliegen.
Auf KursIBN: Ende 2025
Romanshorn, Anlage n - an passungen
Die Bauarbeiten sind rechtzeitig abgeschlossen worden. Nach den Anpassungen am Stellwerk am 13./14. Mai 2018 konnte das Projekt auf Fahrplanwechsel im Dezember 2018 in Betrieb genommen werden. 2019 werden noch Abschlussarbeiten vorgenom-men.
In Betrieb seit 9. Dezember 2018
Rorschach, Anlagenan passungen Die Objektstudie wurde 2018 erarbeitet und wird auf Frühling 2019 fertiggestellt. Aufgrund der einfachen Ausbauten soll auf die Phase VP verzichtet und im Mai 2019 direkt mit der Bearbeitung des AP/BP gestartet werden, was eine frühere IBN ermöglicht.
Auf KursIBN: Ende 2021
Schaffhausen, Weichenkopf Süd Seit Januar 2018 wurde das Vorprojektdossier erarbeitet und auf Ende Jahr fertigge-stellt. Aufgrund des grossen zusätzlichen Substanzerhaltungsanteils wird das Projekt voraussichtlich über die LV finanziert. Der Entscheid soll im Frühling 2019 erfolgen.
Auf KursIBN 2022 (neu voraussichtlich durch LV finanziert)
St. Gallen–Chur, Kapazitätsausbau Für den Doppelspurausbau Trübbach–Buchs (SG) und die Anlagenanpassungen Rüthi (SG)–Oberriet sind Möglichkeiten zur Kosteneinsparung und Beschleunigung geprüft worden. Die weitere Planung soll auf Basis der Variante 2, «Totalsperre Nord/Intervalle Süd», erfolgen. Das VP wird im März 2019 fertiggestellt. Parallel werden das weitere Vorgehen und die Folgen der Variantenwahl mit dem Kanton SG und den EVU besprochen.
Projekt auf Kurs IBN: Ende 2024 (unter Vorbehalt Variante Totalsperre)
73Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Ausbauten Uznach–Rapperswil Die Gemeinde Schmerikon hat gegen die Verfügung mit PGV des BAV vom 14. Juni 2018 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Urteil steht noch aus, ein allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht seitens der Gemeinde ist offen. Die Planungen werden aktuell in Varianten vorgenommen, damit nach Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids schnell weitergemacht werden kann.
Projekt verspätetIBN: 2021–2023 (je nach Szenario)
Zürich Mülligen, Abstellanlagen Die Objektstudie wurde Mitte Jahr fertiggestellt, und die Vorprojektarbeiten haben begonnen. Bis Dezember 2019 wird das VP erarbeitet.
Auf KursIBN: 2023
Schaffhausen, Abstellanlagen Das VP wurde 2018 weiterbearbeitet. Die Phase Bau-/Auflageprojekt soll gegen Ende des ersten Quartals 2019 starten.
Auf KursIBN: 2020
RB Limmattal, regionales Terminal Dietikon
Die Objektstudie konnte im Juli 2018 abgeschlossen und das VP gestartet werden. Durch den Verzicht auf die Aufwärtskompatibilität (Anbindung RBL, Annahme- und Verladegleise 750 Meter) konnten diverse grosse Kostenblöcke eliminiert werden. Im Jahr 2019 wird das VP weiter bearbeitet.
Auf KursIBN: 2024
Wetzikon, Annahmegleis Schöneich
Seit April 2018 wird an der Objektstudie gearbeitet. Es sind viele Umweltthemen zu bearbeiten, was das Projekt anspruchsvoll macht. Die Arbeiten an der Objektstudie dauern bis 2020 an.
Anspruchsvoll betreffend UmweltIBN: 2025
Gossau, Annahmegleis GV Während der Bearbeitung der Objektstudie zeigte der Variantenvergleich, dass die kostengünstigere Variante B mit der Schaffung eines Annahmegleises Nord, zweier Annahmegleise auf der Südseite sowie eines Ausziehgleises Nordost die funktionalen Anforderungen erfüllt. Es erfolgen weitere Optimierungen auch im Zusammenhang mit einem Projekt für ein neues Instandhaltungszentrum. Die Entscheide sollen 2019 folgen.
Auf KursIBN: 2024
Projekte RhB Die Doppelspuren «Landquart–Malans», «Bever–Samedan» sowie der «Umbau des Umsteigebahnhofes Sagliains» befinden sich in der Ausführung und schreiten gut voran.
In Landquart ist der Baustart für die Brücken über die Landquart im Mai 2018 erfolgt. Der Bau konnte Ende 2018 bereits weitgehend abgeschlossen werden. Neben der Umlegung einer 66-kV-Leitung wurden die Arbeiten für die Brücke über die A28 ebenfalls begonnen. 2019 laufen die Ausführungsarbeiten weiter.
Das Teilprojekt der «Doppelspur Bever–Samedan» befindet sich in der Ausführung. Beim Teilprojekt des Bahnhofs Bever wurde zusammen mit der Gemeinde eine Lösung für die neue Personenunterführung gefunden. Für 2019 sind neben den laufenden Arbeiten an der Doppelspur und dem Bahnhofumbau in Bever der Bau für die dem Hochwasser-schutz angepasste Beverinbrücke geplant.
Die Plangenehmigungsverfügung vom Juli 2018 bildet die rechtliche Grundlage für die 2018 durchgeführten Erdarbeiten, die Erstellung der Fahrleitungsfundamente und den Unterbau für die Gleisanlagen in Sagliains. Mit der Totalsperrung zwischen März und September 2019 steht der grösste Umbauschub bevor.
Aufgrund der Einführung des Angebotes Retica 30 ist zusätzlich zu den bereits beschlossenen Massnahmen der Bahnhofumbau in Saas notwendig. Im Rahmen der Vorstudie wurden Varianten mit einer Verlängerung der Kreuzungsstelle auf 310 Meter Länge erarbeitet. Die Planungen dazu haben Ende 2018 begonnen.
Die Projekte sind auf Kurs IBN: gestaffelt:
Ende 2021
Ende 2020
Ende 2020
Ende 2022
74
7.3.5 Tessin
Die Angebotserweiterungen im Regionalverkehr zwischen Bellinzona und Locarno sowie im Fernverkehr zwischen der
Deutschschweiz und dem Tessin erfordern Infrastrukturmassnahmen, die in der Berichtsperiode konkretisiert wurden. Im
Einzelnen wurden die folgenden Meilensteine erreicht:
Projektname Stand der Arbeiten/Ausblick Beurteilung, Termine
Bellinzona–Giubiasco, neues drittes Gleis
Das Bauprojekt ist im ersten Halbjahr weiterbearbeitet worden. Ein Umweltbericht bezüglich der UNESCO-Anfrage ist im Juni beim BAK und bei der UNESCO in Paris eingereicht worden. Mitte 2018 wurde das Auflageprojekt gestartet.Im ersten Quartal 2019 ist die Einreichung des Auflageprojektes geplant.
Projekt auf Kurs IBN: Ende 2025
Cadenazzo Ovest–Ponte Ticino, neue Doppelspur
Das VP konnte Mitte 2018 abgeschlossen werden. Insbesondere sind die Massnahmen «neue Weichen in Cadenazzo» und «neue Unterführung La Monda» mit Einbezug BAV, SBB, Kanton TI und der betroffenen Gemeinden vertieft worden. Die Phasenfreigabe des Startauflage- und -bauprojekts ist am 16. November 2018 erfolgt. Das Auflageprojekt wird im April 2019 beim BAV eingereicht.
Projekt auf Kurs IBN: Ende 2023
Minusio, Kreuzungsstation Das VP für die neue Kreuzungsstation wurde im Jahr 2018 weiterbearbeitet und steht kurz vor Abschluss.Die Phasenfreigabe zum Start des Auflage- und Bauprojekts ist im ersten Quartal 2019 geplant. Parallel wird das Nachbarprojekt für den Bau der Publikumsanlagen erarbeitet (separate Finanzierung über Infrastrukturfonds).
Projekt auf Kurs IBN: Ende 2023
Lugano–Melide, Wendegleise FV Nach der Phasenfreigabe durch das BAV am 31. Mai 2018 wurde das VP gestartet. Im zweiten Halbjahr wurden die Anforderungen vertieft.Die Fertigstellung des VP ist auf Ende 2019 geplant. Aufgrund der weiterhin angespannten Ressourcensituation im Bereich Sicherungsanlagen (Nachbarprojekt ZEB, ZFZ-Verkürzung Vezia–Capolago) ist mit weiteren Verzögerungen in der Projektbearbei-tung zu rechnen.
Projekt verzögert IBN: Ende 2025
Chiasso, Binari di ricoveri Bis Mitte 2018 wurden im Rahmen der Erarbeitung des VP die Gleisgeometrie und das Signalisierungskonzept erarbeitet. Bis Mitte 2019 ist die Genehmigung des VP geplant.
Auf KursIBN: 2022
AS25, Doppelspur Landquart–Malans (RhB).
75Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
7.3.6 Allgemeines/ Querschnittsthemen
Abstellanlagen Personenverkehr
Das dichtere Zugangebot mit mehr Rollmaterial erfordert
Abstellmöglichkeiten während Randzeiten und in der Nacht.
Diese werden idealerweise in der Nähe von Knoten realisiert.
Eine Übersicht über den Bedarf und die neu zu erstellenden
Anlagen liegt vor. Alle Planungen dazu sind ausgelöst.
Güterverkehrsanlagen
Durch Ausbauten an der Bahninfrastruktur werden die Zu-
gänge zu Terminals und Freiverladeanlagen beeinträchtigt.
Damit die Bedienung von Güterkunden in Zukunft sicher-
gestellt werden kann, werden zusätzlich zur Sicherung von
Güterverkehrsstrassen auch die Güterverkehrsanlagen
überprüft.
7.3.7 Planungen für den nächsten Ausbauschritt
Der Bundesbeschluss AS25 sieht vor, in bestimmten Ab-
schnitten bereits Projektierungen zu einem zukünftigen An-
gebotsausbau und dem entsprechenden Infrastrukturbe-
darf vorzunehmen.
Aarau–Zürich
Für den Korridor Aarau–Zürich wurden im Rahmen der Kon-
zeptstudie zwei Linienführungen untersucht. Der Tunnel
zwischen Zürich Altstetten und Rupperswil führt durch geo-
logisch und umwelttechnisch anspruchsvolle Gebiete und
tangiert Gewässerschutzzonen. Dazu wurden Fragen zur
Aerodynamik, Sicherheit und Rettung wie auch zu Betrieb
und Unterhalt des 30 Kilometer langen Tunnelsystems stu-
diert und genehmigungsfähige Lösungen entwickelt. Im
Weiteren wurde die generelle Machbarkeit einer zweigleisi-
gen Unterquerung Aarau für durchfahrende Züge studiert.
Die Studie soll 2019 mit Empfehlungen für die weitere Bear-
beitung abgeschlossen werden.
Zürich–Winterthur (Brüttenertunnel, Stadelhofen)
Mitte 2017 wurde mit der Ausarbeitung des Vorprojekts
Brüttenertunnel begonnen. Im Raum Wallisellen-Dietlikon/
Bassersdorf und Winterthur Töss soll das bestehende Sys-
tems um zwei weitere Gleise ergänzt werden. Nebst einem
rund 10 Kilometer langen zweiröhrigen Tunnel sind an den
Verknüpfungsstellen mit den bestehenden Linien niveauf-
reie Entflechtungsbauwerke geplant. Der Bahnhof Dietlikon
wird für den künftigen Betrieb mit einem Gleis ergänzt.
Nebst Fragen zur Tunnelsicherheit und Rettung wurde auch
das Betriebs- und Unterhaltskonzept entwickelt und das Pro-
jekt entsprechend ergänzt. Im Raum Dietlikon-Wangen wur-
den die geplante Glatttalautobahn berücksichtigt und die
Linienführung optimiert sowie die betroffenen Gemeinden
und der Kanton Zürich im Rahmen der Gebietsplanung inte-
griert. Die Arbeiten für die beste Variante werden 2019 ver-
feinert, das Dossier soll gegen Ende 2019 finalisiert werden.
Ende 2017 wurden die Projektierungsarbeiten für das vierte
Gleis im Bahnhof Zürich Stadelhofen und einen zweiten
Riesbachtunnel aufgenommen. Vertiefte Abklärungen führ-
ten zu einer neuen geometrischen Lage des vierten Gleises
hinter der bestehenden Bohrpfahlwand. Für die Gestaltung
des neuen unterirdischen Anlageteils wurde entschieden,
einen Architekturwettbewerb durchzuführen, weshalb das
Vorprojekt länger dauert.
Thalwil–Zug (Zimmerberg)
Auf Basis der Erkenntnisse des Korridorrahmenplans Zentral-
schweiz laufen die Arbeiten nach Plan. In Abhängigkeit mit
dem gesamten Tunnelsystem (zwei Einspurröhren oder eine
Doppelspurröhre) sind technische Klärungen zur Tunnelsi-
cherheit und Rettung im Gange. Gemäss Risikoanalyse für
den Systementscheid zeichnet sich die weitere Planung mit
zwei Einspurröhren ab, und es sind mit grosser Wahrschein-
lichkeit Massnahmen (Schächte/Stollen) zur Erhöhung der
Sicherheit im aktuellen ZBT I notwendig. Im April 2019 soll
die beste Variante festgelegt und anschliessend die weitere
Projektierung ausgelöst werden. Zusätzlich wird für die Wei-
terführung nach Zug der Langfristzustand mit einem vierten
Gleis Baar–Zug konzeptionell vertieft. Es werden der Endzu-
stand sowie mögliche Etappierungen studiert. Die Arbeiten
laufen nach Plan.
Zug–Luzern, Durchgangsbahnhof Luzern (DBL)
Der Korridorrahmenplan Zentralschweiz wurde 2018 abge-
schlossen. Die wichtigste Erkenntnis ist, dass der Bau des
Zimmerberg-Basistunnels II sowie des Durchgangsbahnhofs
Luzern die richtigen Massnahmen darstellen, um die Ver-
kehrsnachfrage aufnehmen zu können. Der Ausbau soll in
76
Etappen erfolgen.
Die 2013 abgeschlossenen Projektierungsarbeiten für den
Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) wurden wieder aufge-
nommen. Schliesslich wurden die Grundlagen zur Knoten-
organisation Luzern erarbeitet. Diese soll im Frühjahr 2019
offiziell starten. Im ersten Quartal 2019 wird die Umset-
zungsvereinbarung für die Phase Projektierung (Studien und
Vorprojekte) des DBL unterzeichnet.
Bahntechnikausrüstung Ferden–Mitholz
im Lötschberg-Basistunnel
Die Grundlagenarbeiten für den Bahntechnikausbau des
LBT sind im Gange. Ende 2017 wurde das Vorprojekt abge-
schlossen. Das Bau-/Auflageprojekt für den Teilausbau ist in
Bearbeitung und soll Mitte 2019 abgeschlossen werden. Die
öffentliche Auflage ist auf Anfang 2020 geplant.
Weitere Korridore
Für verschiedene Massnahmen, die für die Umsetzung des
Ausbauschritts 2035 notwendig sind, konnten 2018 Studi-
en ausgelöst und bearbeitet werden.
7.4 Kosten des Programms AS25
7.4.1 Kostenbezugsbasis
Gemäss dem Bundesbeschluss über den Verpflichtungskre-
dit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur
vom 17. Juni 2013 stehen seit dem 1. Januar 2016 für die Re-
alisierung des AS25 insgesamt 6,4 Milliarden Franken zur
Verfügung (Preisstand Oktober 2008, ohne Teuerung und
Mehrwertsteuer). Diesen Verpflichtungskredit kann der
Bundesrat um die ausgewiesene Teuerung und Mehrwert-
steuer erhöhen. Massgebend für die Teuerungsberechnung
ist der Bahnbauteuerungsindex (BTI).
Auf Basis dieses Bundesbeschlusses schliesst das Departe-
ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) mit den ISB für die im Beschluss vorgesehenen Aus-
bauten Umsetzungsvereinbarungen ab. Die UV stellen die
Basis für die Überwachung und Steuerung der Kosten der
Arbeiten beim AS25 dar. Zur Anwendung kommen dabei die
in der Richtlinie Umsetzung Bahninfrastrukturausbauten
vom UVEK festgelegten Vorgaben.
Preisstand aktuell nominal
Preisstand Oktober 2008real
Ist-Kosten
Verpflichtungen
Kostenprognose
Kredit
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000
231,5
1864,7
6181,66009,0
6400,06400,0
Kosten- und Kreditsituation AS25, in Millionen Franken.
77Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
7.4.2 Kostensituation und -prognose
Kostensituation
Bis Ende 2018 sind im Programm AS25 insgesamt Nettokos-
ten im Betrag von 263 Millionen Franken angefallen, davon
wurden 231 Millionen Franken ausbezahlt.
Mit 125 Millionen Franken wurde über die Hälfte davon im
Rahmen der Umsetzungsvereinbarungen mit der SBB aufge-
wendet. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit den vor-
bereitenden Arbeiten und Projektierungen für den nächsten
Ausbauschritt Arbeiten für insgesamt rund 42 Millionen
Franken ausgeführt.
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jahr
AS25 6400,0 6400,0 6009,0 6426,8 – 6,5 %
Endkostenprognose AS25, in Millionen Franken; alle Angaben mit Preisstand des Verpflichtungskredites (Oktober 2008).
Kostenprognose
Die Kostenprognose des BAV und der ISB umfasst sämtliche
Kosten der im AS25 vorgesehenen Massnahmen inkl. der be-
werteten Projektrisiken.
Die Endkostenprognose konnte im Berichtsjahr von 6,427
Milliarden auf 6,009 Milliarden Franken (Preisstand Oktober
2008) gesenkt werden. Dies wurde hauptsächlich durch Pro-
jektoptimierungen sowie die beschlossene Umfinanzierung
zulasten der Leistungsvereinbarung (LV), insbesondere für
den WAKO-Ausbau bzw. die Fahrzeitverkürzung Lausanne–
Bern (rund 180 Millionen Franken) ermöglicht. In der Prog-
nose enthalten sind ebenfalls die bekannten und bewerte-
ten Risiken (Gefahren und Chancen) im Betrag von netto
rund 470 Millionen Franken.
7.5 Finanzierung des Programms AS25
7.5.1 Verpflichtungskreditkontrolle
Im Berichtsjahr konnten vier Umsetzungsvereinbarungen
(UV) mit den ISB für die Projektierung und Realisierung des
Ausbauschritts 2025 über insgesamt 737 Millionen Franken
abgeschlossen werden. Mit der SBB wurden fünf Realisie-
rungsmassnahmen im Umfang von rund 633 Millionen
Franken vereinbart. Darin enthalten ist als grösstes Projekt
der Ligerztunnel. Weiter wurde mit der zb die Realisierung
der Doppelspureinführung Bahnhof Luzern sowie mit der
RhB eine Umsetzungsvereinbarung für den neuen Umstei-
gebahnhof Sagliains unterzeichnet. Daneben wurden zahl-
reiche Verpflichtungen sowohl für Projektierungen für den
AS25 als auch für Vorarbeiten für den Ausbauschritt 2035
eingegangen.
Nach wie vor befindet sich die Mehrzahl der Projekte in der
Projektierungsphase. Bei diesen steht die Bestellung durch
den Bund für die Realisierung noch aus.
Per Ende 2018 liegen die vom Bund eingegangenen Verein-
barungen mit rund 1,865 Milliarden Franken (Preisstand ef-
fektiv) noch deutlich unter dem Verpflichtungskredit von 6,4
Milliarden Franken (Preisstand effektiv). Es sind aktuell keine
Steuerungsmassnahmen notwendig.
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AS25 6400,0 1864,7 231,5 120,2
Verpflichtungskreditkontrolle AS25, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
78
7.5.2 Voranschlagskredit und Finanzplanung
Im Rahmen des Budgetprozesses für den Voranschlag 2018
haben die Bahnen ihre Budgeteingaben im Frühjahr 2017
angemeldet. Nach der bundesinternen Bereinigung der ver-
fügbaren Mittel im Bahninfrastrukturfonds wurde für die
Ausbauten im AS25 durch das Parlament eine Jahrestranche
von rund 209 Millionen Franken freigegeben. Dieses Budget
wurde nur zu 58 % ausgeschöpft.
Die eidgenössischen Räte haben am 3. Dezember 2018 den
Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninf-
rastrukturfonds für das Jahr 2019 verabschiedet. Damit steht
für das Programm AS25 ein Voranschlagskredit im Betrag
von 179,4 Millionen Franken zur Verfügung. Mit 105 Millio-
nen Franken ist der Voranschlagskredit zur Mehrheit für die
Ausbauten im SBB-Netz vorgesehen.
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Fin
anzb
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Liquiditätsplanung per 31.12.2018 in Mio. Fr.
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
Ist-Zahlen per Ende 2018
Finanzplanung AS25, in Millionen Franken; alle Angaben mit effektivem Preisstand.
7.6 Risikomanagement des Programms AS25
Das BAV hat die Aufgabe, die Risikosituation (Chancen und
Gefahren) des Projektes periodisch zu überprüfen. Es kon-
zentriert sich dabei auf die übergeordneten Rahmenbedin-
gungen bzw. die Ebene des Gesamtvorhabens. Das opera-
tive Risikomanagement auf Projektebene liegt in der Verant-
wortung der Bauherrschaft bei den ISB. Sowohl diese als
auch das BAV haben 2018 Beurteilungen und Massnahmen
weiter vertieft. Die Risikosituation hat sich gegenüber dem
letzten Jahr leicht entspannt.
Im Folgenden werden die grössten Chancen und Gefahren
der übergeordneten Risikobeurteilung aufgezeigt.
Grösste Chancen
• Minderkosten bei einzelnen Infrastrukturmassnahmen:
Regelmässige Überprüfung der Projekte und ständige Be-
strebungen zu Kostenoptimierungen (hauptsächlich in
den ersten Projektphasen) führen zu Minderkosten. In
Pratteln besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht der
Entflechtung. Damit würden rund 350 Millionen Franken
eingespart.
79Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 Ausbauschritt 2025
• Keine Besteller für Terminals: Bevor Mittel für Terminals
des kombinierten Verkehrs aus dem AS25 eingesetzt wer-
den können, braucht es einen Besteller. Da die Wahr-
scheinlichkeit einer Realisierung mangels Besteller gering
ist, könnten die bereitgestellten Mittel eingespart werden.
Grösste Gefahren
• Verzögerungen im Plangenehmigungsverfahren: Drohen-
de Einsprachen/Rekurse können zu Projektänderungen
führen, die Terminverzögerungen, Mehrkosten und/oder
Mindernutzen (fehlende/schlechtere Funktionalitäten)
zur Folge haben. Eine verstärkte Beschwerde- und Re-
kursfreudigkeit wird festgestellt. Mittels technischer Vor-
prüfungen der Vorprojekte, frühzeitiger Koordination und
rechtzeitigen Einbezugs der Behörden und der Bevölke-
rung kann diesem Risiko entgegengewirkt werden.
• Fehlende personelle Ressourcen: Ein substanzielles Risiko
mit damit verbundenen Terminverzögerungen in Planung
und Umsetzung zeigt sich bei den personellen Ressour-
cen. Insbesondere Fachspezialisten aus dem Bereich Si-
cherungsanlagen sind betroffen und verzögern bereits
heute die Projekte. Das Thema wird periodisch in den
Steuerungsgremien thematisiert.
• Langsamfahrstellen und Intervalle: Für den Bau von Infra-
strukturmassnahmen unter Betrieb sind Langsamfahrstel-
len/Intervalle notwendig. Zur Sicherung der Fahrplan-
stabilität ist die Anzahl Intervalle pro Streckenabschnitt
limitiert und damit ein gleichzeitiges Bauen nicht überall
möglich, was zu Verzögerungen oder Mehrkosten führt.
Die Sensibilisierung der Infrastrukturbetreiber und die Re-
priorisierung einzelner Projekte erfolgt periodisch.
• Nachbarprojekte verzögern den Angebotsausbau: Eine
verspätete Realisierung bei Nachbarprojekten verhindert
eine termingerechte Inbetriebnahme des Angebotskon-
zepts 2025. Zur Vermeidung erfolgen Koordinationssit-
zungen mit den Infrastrukturbetreibern und den Kanto-
nen.
Romont, Totalsperre nachts.
Albulatunnel, Sprengvortrieb Spinas.
8.1 Bahnverbindung Cornavin– Eaux-Vives–Annemasse (CEVA)
Die neue Eisenbahnverbindung Cornavin–Eaux-Vives–Anne-
masse (CEVA) bildet das Herzstück der zukünftigen grenz-
überschreitenden S-Bahn «Léman Express». Die Bahninfra-
struktur umfasst eine 16 Kilometer lange Strecke (davon
liegen 14 Kilometer in der Schweiz) und fünf neue Bahn höfe.
Mit der mehrheitlich in Tunnels oder Tagbautunnels verlau-
fenden Trasse werden die Schienennetze der Schweiz und
Frankreichs am südlichen Ende des Genfersees miteinander
verbunden. So entsteht ein 230 Kilometer langes S-Bahn-
Netz, das 45 Bahnhöfe in einem Umkreis von 60 Kilometern
rund um Genf erschliesst.
Projektstand
Die Tiefbauarbeiten sind zu einem grossen Teil beendet. Zur-
zeit werden mit Hochdruck die Einrichtung der Bahnhöfe und
der Einbau der Bahntechnik vorangetrieben. Dank der Aus-
stellung der letzten Plangenehmigungsverfügung für die
Fahrbahn mit Masse-Feder-System (MFS) am 30. Juli und dem
Ausbleiben jeglicher Beschwerde konnte das grösste Termin-
risiko im Hinblick auf die Inbetriebnahme behoben werden.
In diesem Sinn konnte am 21. September die physische Ver-
bindung der Gleise an der Grenze zwischen Frankreich und
der Schweiz gefeiert werden. Am 27. April ist zudem die gren-
züberschreitende Fussgänger- und Velo verkehrsachse «Voie
verte» oberhalb des unterirdischen Bahnabschnitts zwischen
Genève-Eaux-Vives und Annemasse eröffnet worden.
Kosten
Die Endkostenprognose des Projekts liegt stabil bei 1,621
Milliarden Franken (Preisstand Oktober 2008), rund 54 Mil-
lionen Franken über der Referenzkostenbasis. Diese Abwei-
chung lässt sich hauptsächlich auf die entstandenen Mehr-
kosten für die zusätzlich erforderlichen Verstärkungsmass-
nahmen in den Tunnels und auf die Zusatzkosten beim
Architekturkonzept der Bahnhöfe zurückführen.
Termine
Die Inbetriebnahme der ganzen Strecke ist für Dezember
2019 vorgesehen. Die Bahntechnikarbeiten sollten im Juni
abgeschlossen sein. Es folgen zunächst Infrastrukturtests
und ab September Fahrbetriebstests.
Risiken
Mit dem Abschluss der grössten Baumeisteraufträge und
dem Inkrafttreten sämtlicher MFS-Plangenehmigungsverfü-
gungen konnte die allgemeine Risikobeurteilung erneut we-
sentlich gesenkt werden. Als wichtigste Risiken werden noch
die Komplexität der Inbetriebnahme in Anbetracht der Spe-
zifikationen der zwei Länder sowie der Fortschritt der vom
Kanton und den Gemeinden geführten Gestaltungsarbeiten
für den Zugang zu den Bahnhöfen betrachtet.
8.2 Neubau Albulatunnel II
Der Albulatunnel zwischen Preda und Spinas wurde 1903 in
Betrieb genommen und ist heute UNESCO-Welterbe. Eine
Zustandserfassung beim über 110-jährigen Albulatunnel
brachte erheblichen Erneuerungs- und Nachholbedarf be-
züglich Sicherheit zutage. Der Bahntunnel wird daher durch
einen Neubau ersetzt. Der alte Tunnel wird zum Sicherheits-
tunnel umgerüstet und durch zwölf Querverbindungen mit
dem neuen Bahntunnel verbunden.
Projektstand
Beim Neubau des eingleisigen 5,9 Kilometer langen Albula-
tunnels II der Rhätischen Bahn wurde am 2. Oktober 2018
mit dem Durchschlag ein wichtiger Meilenstein erreicht. Da-
mit sind die Ausbrucharbeiten des neuen Tunnels abge-
schlossen. Nach Abschluss der Rohbauarbeiten verlagert
sich nun der Fokus auf den Innenausbau mit den Elementen
Sohlenausbau, Abdichtung, Verkleidung und Bankettaus-
bau. Die Vorbereitungsarbeiten für den Innenausbau konn-
ten Ende 2018 gestartet werden.
Ausserhalb des Tunnels wurden an der neuen Beverinbrücke
in Spinas die Perronbrücke, die unmittelbar oberhalb der
neuen Bahnbrücke zu liegen kommt, fertiggestellt und die
Arbeiten an der Wiederherstellung der Flusssohle abge-
schlossen.
Weitere grosse Projekte der Bahninfrastruktur 8
82
Kosten
Die Endkostenprognose wird gegenüber Ende 2017 um 14,4
Millionen Franken erhöht und beträgt neu 373,7 Millionen
Franken (Preisstand Dezember 2013, exkl. Mehrwertsteuer).
Die Kostensteigerung geht im Wesentlichen auf Mehrauf-
wendungen für die Projektierung sowie für die bahntechni-
schen Anlagen zurück.
Termine
Die zu Beginn ungenügenden Vortriebsleistungen konnten
2017 sowie im Verlaufe der Berichtsperiode deutlich verbes-
sert werden, jedoch reichte die Steigerung nicht aus, um den
in der Anfangsphase eingehandelten Rückstand aufzuholen.
Der Durchschlag erfolgte mit einem Rückstand auf den ur-
sprünglichen Terminplan von rund neun Monaten. Aufgrund
der Verzögerungen verschieben sich die Inbetriebnahme des
neuen Albulatunnels II um sechs Monate auf April 2022 und
jene des Sicherheitstunnels um 4,5 Monate auf Dezember
2023.
Risiken
Das Terminrisiko Vortriebsleistungen konnte dank Beschleu-
nigungsmassnahmen noch abgedämpft werden, dennoch
konnte die Verzögerung nicht mehr abgewendet werden.
Aktuell werden die grössten Risiken beim Innenausbau er-
kannt: Hier gilt es, sowohl die Qualität der Arbeiten als auch
die Einbauzeiten genau zu überwachen.
Durchschlagsfeier der RhB am 2. Oktober 2018.
9.1 ETCS in Kürze
Das European Train Control System (ETCS) ist ein europäisch
standardisiertes Zugsteuerungs-, Zugsicherungs- und Signal-
gebungssystem, das auch in der Schweiz eingeführt wurde.
In der Schweiz kommt ETCS derzeit in der Ausprägung ETCS
Level 2 (L2) und ETCS Level 1 Limited Supervision (L1 LS) zum
Einsatz.
ETCS L2 beinhaltet eine Führerstandsignalisierung. Die Über-
mittlung der fahrdienstlichen Aufträge erfolgt über Funk,
aktuell via GSM-R (Global System for Mobile Communicati-
on-Railway) und künftig via FRMCS (Future Railway Mobile
Communication System). Konventionelle Aussensignale sind
nicht mehr nötig, da alle Informationen dem Fahrzeugfüh-
renden auf einem Bildschirm angezeigt werden. Die Ge-
schwindigkeit wird permanent überwacht, man spricht da-
her von Full Supervision (FS). ETCS L2 erlaubt kürzere
Zugfolgezeiten und höhere Geschwindigkeiten bei gleich-
zeitiger Erhöhung der Sicherheit.
ETCS L1 LS ist funktional ein 1:1-Ersatz der bisherigen stre-
ckenseitigen Altsysteme SIGNUM und ZUB. Im Gegensatz zu
L2 mit Full Supervision hat ETCS L1 LS die Bedeutung einer
Hintergrundüberwachung. Der Lokführer/die Lokführerin
fährt weiterhin aufgrund der Informationen der Aussensig-
nale.
ETCS ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Realisie-
rung eines grenzüberschreitend hindernisfreien Eisenbahn-
verkehrs. ETCS ist als Teilsystem Zugsteuerung/Zugsicherung
und Signalgebung durch die Richtlinie über die Interopera-
bilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union vor-
gegeben. ETCS ist darüber hinaus eine unabdingbare
Voraussetzung für die künftige Digitalisierung bei den Eisen-
bahnen, so z. B. für einen allfällig automatischen Fahrbetrieb.
Die ETCS-Migration wird bei der SBB, aber auch bei den üb-
rigen Normalspurbahnen in der Schweiz nicht als Projekt mit
eigenständigem Controlling geführt. Die ETCS-Migration
wie auch die Realisierung der Interoperabilitätsvorgaben
werden über die normalen Kredite der Infrastrukturfinanzie-
rung finanziert. Das ist derzeit die Leistungsvereinbarung
(LV) der Bahnen (SBB und Privatbahnen).
9.2 Strategie des Programms ETCS
Das BAV legte im Jahr 2000 die Grundsätze zur Migration der
bisherigen nationalen Zugbeeinflussungssysteme (SIGNUM/
ZUB) auf ETCS fest. Mit der Festlegung der Grundsätze zur
Migrationsstrategie zu ETCS werden vier Hauptziele verfolgt:
• Die Erfüllung der technischen Interoperabilität durch einen
international harmonisierten Zugbeeinflussungsstandard.
• Mit einer raschen, infrastrukturseitig flächendeckenden
Ablösung von ZUB und SIGNUM durch ETCS L1 LS ist fahr-
zeugseitig nur noch eine Zugbeeinflussungsausrüstung
erforderlich. Diese Massnahme senkt in einem erheblichen
Masse die Kosten bei der Beschaffung und im Unterhalt.
• Durch den Einsatz von L1 LS lassen sich, im Gegensatz zu
L2, bei der Infrastruktur vorzeitige und somit unwirtschaft-
liche Stellwerksablösungen vermeiden.
GSM-R-Antenne
GSM-R-Antenne
EurocabETCS-RechnerFührerpultund Empfänger
Streckendaten an Zug
Eurobalise meldet Position
EurocabETCS-RechnerFührerpultund Empfänger Eurobalise
meldet z.B.Signalzustand
Signalsteuerungdurch Stellwerk
Gleisfreimeldungan Stellwerk
Gleisfreimeldungan Stellwerk
Stellwerk
Stellwerk
RBC
Positionsmeldung
Grafische Darstellung ETCS Level 1 Limited Supervision.
GSM-R-Antenne
GSM-R-Antenne
EurocabETCS-RechnerFührerpultund Empfänger
Streckendaten an Zug
Eurobalise meldet Position
EurocabETCS-RechnerFührerpultund Empfänger Eurobalise
meldet z.B.Signalzustand
Signalsteuerungdurch Stellwerk
Gleisfreimeldungan Stellwerk
Gleisfreimeldungan Stellwerk
Stellwerk
Stellwerk
RBC
Positionsmeldung
Grafische Darstellung ETCS Level 2.
ETCS 9
84
• Bestehende Fahrzeuge, die nicht auf L2-Strecken verkeh-
ren müssen, benötigen vorerst nicht zwingend eine
ETCS-Ausrüstung. Mit der Migration zu L1 LS stehen des-
halb weiterhin auch die SIGNUM- und ZUB-Informationen
in den Balisen zur Verfügung.
Mit der Richtlinie «Zugbeeinflussung im schweizerischen
Normalspur-Eisenbahnnetz, Migration von SIGNUM/ZUB
zu ETCS L1 LS» konkretisierte das BAV 2012 die Vorgaben
für L1 LS.
2011 präzisierte das BAV die Strategie ETCS mit Blick auf die
weiteren ETCS-L2-Anwendungen sowie die allgemeine
Migration zu L2 für den Zeitbereich ab 2025.
Die ETCS-Strategie wird derzeit vom BAV überprüft und auf
Basis der bisherigen Erfahrungen und unter Einbezug des
Branchenprojekts SmartRail 4.0 aktualisiert. Bis Ende 2019
erwartet das BAV die erforderlichen Grundlagen und wird
anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.
9.3 Stand des Programms ETCS
9.3.1 ETCS L1 LS im Normalspurnetz der Schweiz
Mit der erwähnten, im Mai 2012 veröffentlichten BAV-Richt-
linie wird verlangt, dass die Zugbeeinflussungssysteme vom
Typ Integra SIGNUM und ZUB 121 bis Dezember 2017 zu L1
LS zu migrieren sind. Dies mit dem Ziel, die Voraussetzung
für die technische Interoperabilität sicherzustellen. Ende
2018 waren mit wenigen Ausnahmen alle normalspurigen
Eisenbahnstrecken in der Schweiz nach L1 LS migriert.
Bei der SBB wurde im Juli 2012 mit dem Rollout von L1 LS be-
gonnen. Ende 2018 wurden noch die letzten Abschnitte,
d. h. Sion–Sierre (Stellwerkersatz und ETCS L2), Delémont–
Boncourt (Stellwerkersatz Bassecourt) und Schaffhausen
(Stellwerkersatz) in Betrieb genommen.
Die Infrastrukturunternehmen BLS (Station Oberdiessbach),
OeBB (Oensingen–Balstal), TMR (Martigny–Orsières/Le
Châbles), TransN (Travers–Buttes) sowie RhB (Chur–Domat
Ems) konnten die Migration zu L1 LS in ihrem Netz bis Ende
2018 ebenfalls komplett abschliessen.
Bei den übrigen von der Migration betroffenen Bahnen
konnte der Abschluss per Ende 2018 und somit die IBN von
L1 LS nicht oder nur teilweise eingehalten werden. Die IBN
von L1 LS sind bei folgenden Bahnen aktuell geplant:
• tpf: Murten–Ins (2019)
• tpf: Givisiez (exkl.)–Murten (exkl.) (2020)
• SZU: Zürich Wiedikon–Sihlbrugg (2020)
• TRAVYS: Orbe–Chavornay (2019)
• zb: Luzern–Horw (2019)
• ETB: Huttwil–Sumiswald–Wasen (nach 2020)
• CJ: Porrentruy–Bonfol (nach 2020)
Sicherheitsniveau durch die Migration erhöht
In seiner Richtlinie hat das BAV von den Bahnen verlangt,
dass im Rahmen der Migration Risikobewertungen der Sig-
Sembrancher
Le Châble
Orsières
TMR
ZUER
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Dottikon USA
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Gotthard Nord
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Le Locle-Col-des-Roches
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Neuchâtel-S.
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Avenches
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CottensRosé
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Chénens
Villaz-St.-Pierre
Düdingen
DompierreLa Lance
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Gorgier-St-A.
Lucens
Granges-M.
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Roche VD
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St.Triphon
Montreux
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VersoixGenéve Aeroport
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Rothenburg
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Biasca
Claro
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Osogna-C.
Giubiasco
Rivera-B.
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Wassen
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Rodi-F.
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Taverne-T.
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Melide
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Lausen
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Langenthal PB
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Safenwil
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Mels
Sargans
Landquart
Bad Ragaz
Chur
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Schwanden
Linthal
Nidfurn-H.
Luchsingen-H.
Diesbach-B.
Rüti GL
Romanshorn
Horn
Egnach
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St.Margrethen
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Goldach
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Kradolf
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Lütisburg
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Altstätten SG
Rüthi SG
Haag-G.
Salez-S.
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Bütschwil
Lichtensteig
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Ramsen
Stammheim
Dachsen
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LottstettenZweidlen
Neuhausen
Schaffhausen
Koblenz
Döttingen-K.Laufenburg
Ossingen
Thalheim-A.
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Andelfingen
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Kollbrunn
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Illnau
Kemptthal
Eglisau
Bülach
Niederweningen
DielsdorfBuchs-D.
Z.Flughafen
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Stadelh.
KlotenSeebach
Regensdorf-W.
Oerlikon
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Wallisellen
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SalandPfäffikon ZH
StegFischenthal
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Dübendorf
Rüti ZH
Aathal
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Kempten
Kaltbrunn
Rapperswil
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Bubikon
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Schwerzen-bach ZH
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Baden
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Birmensdorf ZH
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Sisseln
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Brugg AG
Hedingen
Knonau
Mettmenstetten
Killwangen-Spreitenb.
ZCH-Wiedikon
Schlieren
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Rämismühle-Z.
Turbenthal
Frauenfeld
Trübbach
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Murg
Unterterzen
Flums
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Glarus
OberurnenNäfels-M.
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BLS
BLS
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Varese
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Waltenschwil
Herisau
Gübsensee
Affoltern am Albis
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BLS
Einsiedeln
Übersichtskarte ETCS-Rollout: Stand Ende 2018
In Betrieb
ETCS L2
Inbetriebnahme 2023
ETCS L1 LS
Buttes
Inbetriebnahme 2019
TransN
Bonfol
cj
Huttwil
Sumisw
ald
ETB
Inbetriebnahme nach 2020
Wasen
Domat-Ems
RhB
Horw
zb
Inbetriebnahme 2020
Orb
BulleTPF
Inbetriebnahme 2020
In Betrieb
Bals
thal
Singen
Le Brassus
Ins
Erzingen
Nesslau-Neu St. Johann
SOB
Karte Ausbaustand der Bahninfrastruktur mit ETCS.
85
nalstandorte vorzunehmen seien. Die sich aus den Bewer-
tungen ergebenden Massnahmen – Ersatz einer punktuel-
len durch eine kontinuierliche Überwachung bei Standorten
mit unzulässigen Risiken – mussten die Bahnen in einem Ein-
satzkonzept festhalten.
Die SBB hat ergänzend zu den vor der Migration bestehen-
den rund 3200 Zugbeeinflussungspunkten mit Geschwin-
digkeitsüberwachung bis Ende 2018 weitere rund 2650
Zugbeeinflussungspunkte mit Geschwindigkeitsüberwa-
chung nachgerüstet. 2019 kommen nochmals rund 50 hin-
zu, die in laufenden Anlageprojekten umgesetzt werden.
Zur Verhinderung von Abfahrten ohne entsprechendes Sig-
nalzeichen setzt die SBB aktuell rund 1303 Euroloops ein.
Bei der BLS und der SOB verfügen nun mit wenigen Ausnah-
men alle Signale über eine Geschwindigkeitsüberwachung.
Zur Verhinderung von Abfahrten ohne entsprechendes Sig-
nalzeichen setzen aktuell die BLS 251 und die SOB 34 Euro-
loops ein. Die übrigen Bahnen haben im Rahmen der Migra-
tion die meisten ihrer Signale ebenfalls mit der
Geschwindigkeitsüberwachung ausgerüstet.
Mit der Migration zu ETCS wurde nebst der Sicherstellung
der Interoperabilität damit auch die Sicherheit erhöht.
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Flüelen
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Melide
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Wetzikon
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Einsiedeln
Übersichtskarte ETCS-Rollout: Stand Ende 2018
In Betrieb
ETCS L2
Inbetriebnahme 2023
ETCS L1 LS
Buttes
Inbetriebnahme 2019
TransN
Bonfol
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Huttwil
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ETB
Inbetriebnahme nach 2020
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Inbetriebnahme 2020
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Inbetriebnahme 2020
In Betrieb
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Erzingen
Nesslau-Neu St. Johann
SOB
Karte Ausbaustand der Bahninfrastruktur mit ETCS.
86
9.3.2 ETCS im Bereich der Grenzübergänge
Einige Grenzübergänge stellen bei der Migration zu ETCS
besondere Anforderungen. Die streckenseitigen ETCS-Ein-
richtungen haben dort die Voraussetzungen zu schaffen,
dass Fahrzeuge und Züge, die über eine ETCS-Ausrüstung
verfügen, künftig dynamisch, d. h., ohne anzuhalten, über
die Grenzbahnhöfe hinaus verkehren können. Gleichzeitig
muss aber immer noch sichergestellt sein, dass auch Fahr-
zeuge und Züge mit den bestehenden nationalen Zugbeein-
flussungssystemen bis in die Grenzbahnhöfe verkehren kön-
nen. Die Schweiz betreibt mit Deutschland, Österreich,
Frankreich und Italien insgesamt 18 normalspurige Gren-
zübergänge.
ETCS auf Grenzübergängen zu den europäischen
Kernnetzkorridoren
Im Zusammenhang mit den europäischen Kernnetzkorrido-
ren, die gemäss den europäischen Vorgaben (Durchfüh-
rungsverordnung 2017/6/EU) bis 2023 über ETCS verfügen
müssen, sind folgende Grenzübergänge betroffen:
a) Rhein-Alpen-Korridor (RALP)
• Raum Basel (Basel SBB/Basel RB–Basel Bad. Bahnhof–
Weil/Haltingen und Basel Bad. Bahnhof–Hafen Klein-
hüningen)
• Iselle–Domodossola
• Ranzo–Luino
• Chiasso
b) Nordsee-Mittelmeer-Korridor (NSME)
• Raum Basel (Basel–St-Louis)
Raum Basel (RALP)
Alle Datenpunkte (LEU und Balisen) konnten auf der Infra-
struktur der DB Netz AG bis Dezember 2018 in Betrieb ge-
nommen werden. Damit verbunden erfolgte auch die IBN
von EuroSIGNUM/EuroZUB. Die IBN der dynamischen Tran-
sition zwischen ETCS L1 LSCH und der LZB/PZB konnte Ende
2018 nicht wie geplant in Betrieb genommen werden. Der
Grund liegt in einem Fehler in der LZB/PZB-Ausrüstung auf
den ICE 1 und ICE 3. Die IBN ist nun für Ende 2019 vorgese-
hen. Die IBN von ETCS L1 LSDE (ETCS signalgefühhrt) war
ebenfalls nicht möglich. Die IBN ist neu auf Juni 2019 termi-
niert. Aktuell sind noch Anwendungsbedingungen und Auf-
lagen aus der Prüferklärung der DB-Netz abzuarbeiten. Zu-
sätzlich ist die Typenzulassung an die Firma Thales für das
System ETCS signalgeführt ausstehend (wird durch das Ei-
senbahnbundesamt EBA erteilt).
Iselle–Domodossola (RALP)
Auf dieser Grenzbetriebsstrecke wurden zwischen Preglia und
Iselle die Datenpunkte (LEU, Balisen und Loops) 2017 instal-
liert, und im November 2017 erteilte die italienische Aufsichts-
behörde ANSF die Bewilligung für die IBN von EuroSIGNUM/
EuroZUB. Die Fertigstellung der Installationsarbeiten zwischen
Preglia und Domodossola I und II erfolgte 2018, und im Okto-
ber 2018 erteilte die ANSF die Inbetriebnahmegenehmigung
für EuroSIGNUM/EuroZUB bzw. ETCS L1 LS. In Domodossola (I
& II) wird zwischen L1 LS und SCMT im Stillstand transitiert.
Ranzo–Luino (RALP)
Auf dieser Grenzbetriebsstrecke war der Einbau der Daten-
punkte (LEU, Balisen und Loops) bereits aufgrund der Aus-
bauarbeiten zur Erreichung der 4-Meter-Eckhöhe verzögert
worden. In der Zwischenzeit ist eine weitere Verzögerung ein-
getreten. Diese wurde verursacht durch einen Stellwerkser-
satz der RFI in Maccagno. Mit der IBN ist, gemäss letzten Mel-
dungen der RFI im Verlauf des Sommer 2019 zu rechnen. In
Luino wird zwischen ETCS L1 LS und SCMT im Stillstand tran-
sitiert.
Chiasso (RALP)
Die italienische Infrastrukturbetreiberin RFI plant die IBN von
ETCS L2 zwischen Mailand (exkl.) und Chiasso (exkl.) neu erst
für Dezember 2020.
• Die SBB planen das neue Stellwerk Chiasso im April 2019
in Betrieb zu nehmen. In Chiasso ist eine dynamische Tran-
sition L1 LS/SCMT respektive L2 in Vorbereitung.
• Die IBN von L1 LS im Raum Chiasso Süd (Anbindung an L2
auf italienischer Seite) ist von der IBN von L2 auf italieni-
scher Seite abhängig.
Raum Basel (NSME)
Im Rahmen des Nordsee-Mittelmeer-Korridors rüstet die
französische Infrastrukturbetreiberin SNCF Réseau den
Abschnitt Longyon-Thionville–Metz–Strasbourg–Mulhouse–
St-Louis mit ETCS L1 aus. Auf dem Abschnitt Strasbourg–
Mulhouse–St-Louis soll L1 gemäss aktueller Planung der
SNCF spätestens 2021 in Betrieb genommen werden. In die-
sem Zusammenhang erfährt der Übergang zwischen St. Jo-
87Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 ETCS
hann und St-Louis einen Upgrade, um die dynamische Tran-
sition mit ETCS Baseline 3 zu ermöglichen.
ETCS auf übrigen Grenzübergängen und
Grenzbetriebsstrecken
Auch auf allen übrigen Grenzübergängen bzw. Grenzbe-
triebsstrecken zu den Nachbarländern müssen für Fahrzeu-
ge/Züge, die über eine ETCS-Ausrüstung verfügen (auch in
Kombination mit einem oder mehreren nationalen Train-
Control Interfaces), das Fahren unter ETCS-Überwachung so-
wie teilweise die dynamische Transition zwischen ETCS und
den nationalen Zugbeeinflussungssystemen (KVB, RPS, PZB,
SCMT) sichergestellt sein.
Folgende Übergänge sind davon betroffen:
a) Frankreich
• Vallorbe: Dieser Grenzbahnhof verfügt über eine dynami-
sche Transition L1 LS / RPS. Die IBN erfolgte 2017.
• Genève–La Plaine: Diese Strecke ist sowohl mit L1 LS, Euro
SIGNUM/EuroZUB als auch KVB ausgerüstet. In La Plaine
wurde die dynamische Transition L1 LS / KVB 2018 in Be-
trieb genommen.
• Les Verrières–Pontarlier: Diese Strecke verfügt über das
schweizerische Signalisierungssystem und wird mit L1 LS
und EuroSIGNUM/EuroZUB ausgerüstet. Die IBN ist für
2019 vorgesehen. In Pontarlier wird zwischen L1 LS und
KVB im Stillstand transitiert.
• Boncourt–Delle: (statische Transition in Delle, IBN erfolgte
2018): Die Strecke verfügt über L1 LS und EuroSIGNUM/
EuroZUB. In Delle wird zwischen L1 LS und KVB im Still-
stand transitiert.
• Genève–Annemasse: Diese Strecke wird über das schwei-
zerische Signalisierungssystem verfügen und mit L1 LS und
EuroSIGNUM/EuroZUB ausgerüstet. Die IBN ist für 2019
vorgesehen. Für Fahrten, die über Annemasse hinausge-
hen wird in Annemasse eine dynamische Transition L1 LS/
KVB realisiert.
• La Chaux-de-Fonds–Col des Roches–Morteau: Hier han-
delt es sich um eine Grenzbetriebsstrecke, auf der Züge
der SNCF von Morteau bis La Chaux-de-Fonds verkehren,
Züge aus der Schweiz jedoch nur bis Col des Roches. Der
Abschnitt La Chaux-de-Fonds–Col des Roches wurde nach
L1 LS migriert. Ab 2021 wird auf diesem Abschnitt zusätz-
lich das französische Zugbeeinflussungssystem KVB nach-
gebaut. Die Kosten für den Bau und Betrieb übernimmt
die SNCF bzw. Frankreich.
b) Deutschland
• Erzingen–Schaffhausen–Singen: Erzingen–Schaffhausen–
Thayngen ist eine deutsche Strecke auf Schweizer Hoheits-
gebiet, die über PZB verfügt. Erzingen–Schaffhausen
(exkl.)–Singen wurde von DB Netz nach L1 LS und Euro
SIGNUM und EuroZUB migriert. Insgesamt sind 316 Daten-
punkte installiert. Sowohl in Erzingen als auch in Singen
erfolgt die Transition zwischen L1 LS und PZP im Stillstand.
Analog dem Raum Basel ist die IBN von L1 LS auf den Stre-
ckenabschnitten der DB Netz noch offen.
• Konstanz: Der Abschnitt Kreuzlingen (Signalisierungs-
grenze) bis Konstanz ist eine Grenzbetriebsstrecke. DB
Netz migrierte diese nach L1 LS und EuroSIGNUM und Euro-
ZUB. Insgesamt sind hier 57 Datenpunkte in Betrieb. in
Konstanz erfolgt die Transition zwischen L1 LS und PZP im
Stillstand. Analog dem Raum Basel ist die IBN von L1 LS auf
den Streckenabschnitten der DB Netz noch offen.
c) Österreich
• Buchs und St. Margrethen: Buchs ist für eine beschleunig-
te manuelle Umschaltung im Stillstand ausgerüstet. In St.
Margrethen ist eine dynamische Transition zwischen L1 LS
und PZB gebaut.
d) Italien
• Mendrisio–Varese: Diese Strecke verfügt auf schweizeri-
scher Seite über L1 LS und EuroSIGNUM/EuroZUB. Auf ita-
lienischer Seite ist das italienische Zugbeeinflussungssys-
tem SCMT installiert. Die zum Einsatz kommenden Züge
fahren derzeit zwischen Mendrisio und Varese mit beiden
eingeschalteten Zugbeeinflussungssystemen (sogenann-
tem FMV-Modus). Dies erlaubt die dynamische (fahrende)
Transition. Sobald die Fahrzeuge über eine ETCS-Base-
line-3-Ausrüstung verfügen, entfällt der FMV-Modus (vor-
aussichtlich Ende 2020).
9.3.3 ETCS L2 im Normalspurnetz der Schweiz
Neubaustrecke (NBS) Mattstetten–Rothrist
und Ausbaustrecke (ABS) Derendingen–Inkwil
Die IBN erfolgte im Juli 2006. ETCS L2 läuft auf den Strecken
Mattstetten–Rothrist und Derendingen–Inkwil sehr stabil.
Bei 101 768 Fahrten im Jahr 2018 (2017: 101 920) verursach-
88
ten nur 169 Züge (0,17 %) (2017: 176 bzw. 0,17 %) eine Stö-
rung im Zusammenhang mit ETCS. Die aufgetretenen Fehler
sind verschiedenster Herkunft (Fahrzeuge, GSM-R, Bedien-
fehler oder auch streckenseitige ETCS-Systeme).
Lötschberg-Basistunnel (LBT)
Die IBN erfolgte im Dezember 2007. Auch im LBT läuft L2
sehr stabil. Bei 38 864 Fahrten im Jahr 2018 (2017: 37 154)
verursachten nur 54 Züge (0,14 %) (2017: 83 Züge bzw.
0,2 %) eine Störung im Zusammenhang mit ETCS. Die auftre-
tenden Fehler sind verschiedenster Herkunft (Fahrzeuge,
GSM-R, Bedienfehler oder auch streckenseitige ETCS-Syste-
me).
Brunnen (exkl.)–Altdorf–Erstfeld (exkl.)
Die IBN erfolgte im August 2015. 2018 verkehrten im Ab-
schnitt Brunnen (exkl.)–Altdorf–Erstfeld (exkl.) insgesamt
77 656 Züge (2017: 74 900). 235 Züge verursachten eine Stö-
rung im Zusammenhang mit ETCS (0,30 %). 2017 waren 340
Züge von einer Störung im Zusammenhang mit ETCS betrof-
fen (0,45 %). Die aufgetretenen Fehler sind verschiedenster
Herkunft (Fahrzeuge, GSM-R, Bedienfehler oder auch stre-
cken- seitige ETCS-Systeme).
Bodio (exkl.)–Pollegio Nord–Biasca (exkl.)–
Giustizia– Castione
Die IBN erfolgte im Dezember 2015. 2018 verkehrten im Ab-
schnitt Pollegio Nord–Biasca (exkl.)–Giustizia– Castione ins-
gesamt 83 282 Züge. 141 Züge verursachten eine Störung im
Zusammenhang mit ETCS (0,17 %). 2017 waren 227 Züge
von einer Störung im Zusammenhang mit ETCS betroffen
(0,44 %). Die aufgetretenen Fehler sind verschiedenster Her-
kunft (Fahrzeuge, GSM-R, Bedienfehler oder auch strecken-
seitige ETCS-Systeme).
Gotthard-Basistunnel (GBT)
Die IBN erfolgte im Dezember 2016. 2018 verkehrten im
Gotthard-Basistunnel insgesamt 56 215 Züge (2017: 44 200).
107 Züge verursachten eine Störung im Zusammenhang mit
ETCS (0,19 %). (2017: 189 Züge bzw. 0,43 %). Die auftreten-
den Fehler sind verschiedenster Herkunft (Fahrzeuge, GSM-R,
Personalfehler oder auch streckenseitige ETCS-Systeme).
Pully–Villeneuve
Die IBN erfolgte im April 2017. Ende 2018 verkehrten insge-
samt 106 289 Züge zwischen Lausanne und Villeneuve
(2017: 54 395). 372 Züge verursachten eine Störung im Zu-
sammenhang mit ETCS (0,35 %) (2017: 365 bzw. 0,67 %). Die
aufgetretenen Fehler sind verschiedenster Herkunft (Fahr-
zeuge, GSM-R, Bedienfehler oder auch streckenseitige ET-
CS-Systeme).
Giubiasco–Sant’Antonino
Die IBN erfolgte im Mai 2018. Bis Ende 2018 verkehrten ins-
gesamt 74 921 Züge im Abschnitt Giubiasco–Sant‘Antonio.
14 Züge verursachten eine Störung im Zusammenhang mit
ETCS (0,02 %). Die aufgetretenen Fehler sind verschiedens-
ter Herkunft (Fahrzeuge, GSM-R, Bedienfehler oder auch
streckenseitige ETCS-Systeme), wobei eine fahrzeugseitige
Änderung an einer ETCS-Fahrzeugausrüstung ab Herbst
2018 zu einer Häufung von Störungen führte. Dazu konnte
in der Zwischenzeit eine streckenseitige Massnahme für Ab-
hilfe sorgen.
Sion–Sierre
Die IBN erfolgte im Oktober 2018. Bis Ende 2018 verkehrten
insgesamt 12 013 Züge im Abschnitt Sion-Sierre. 27 Züge
verursachten eine Störung im Zusammenhang mit ETCS
(0,22 %). Die aufgetretenen Fehler sind verschiedenster Her-
kunft (Fahrzeuge, GSM-R, Bedienfehler oder auch strecken-
seitige ETCS-Systeme).
Künftige ETCS-L2-Abschnitte
Folgende neue ETCS-Abschnitte sind in Vorbereitung:
• Ceneri-Basistunnel
Die IBN ist für Dezember 2020 geplant.
Für den Abschnitt Vezia–Capolago ist die Planung angelau-
fen. Die IBN ist für Ende 2023 vorgesehen.
89Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 ETCS
Karte Ausbaustand mit GSM-R.
9.3.4 Stand GSM-R-Ausbau
Die Kommunikationsplattform für ETCS L2 und für den Zug-
funk ist aktuell das Global System for Mobile Communicati-
on-Railway (GSM-R). Im operativen Bahnbetrieb in der
Schweiz steht GSM-R seit 2015 durchgehend auf allen
Hauptstrecken mit rund 1 150 Antennenstandorten zur Ver-
fügung. Per Ende 2017 sind ausserdem alle für die Versor-
gung der Rangierkommunikation erforderlichen Rangierbe-
dienpunkte mit GSM-R ausgerüstet.
2018 ist auf folgenden Abschnitten GSM-R in Betrieb ge-
nommen worden:
• Neuhausen–Marthalen–Oberwinterthur
• Romanshorn–Rorschach
• Meggen–Immensee
Die übrigen Strecken werden aktuell im Roaming mit Swiss-
com betrieben.
Da die Swisscom im Oktober 2015 die Abschaltung ihres
GSM-900-Netzes per Ende 2020 angekündigt hat, ist die
Kommunikation mit den heutigen CabRadios (Lokfunkgerä-
ten) nach 2020 auf den Roamingstrecken nicht mehr mög-
lich. Im Hinblick darauf und in Vorbereitung einer späteren
Ausrüstung mit L2 hat die SBB 2014 aufgrund gegebener
Wirtschaftlichkeit und in Absprache mit dem BAV für alle
SBB-Roamingstrecken die Versorgung mit GSM-R (FRMCS)
beschlossen.
Folgende SBB-Strecken erhalten noch GSM-R:
• Stein-Säckingen–Koblenz–Eglisau 2019
• Schaffhausen–Eschenz–Kreuzlingen 2019
• Kreuzlingen–Lengwil 2019
• Palézieux–Payerne–Murten–Lyss 2020
• Estavayer-le-Lac–Payerne–Freiburg 2020
• Ostermundigen–Konolfingen–Luzern 2020
• Kreuzlingen–Romanshorn 2020
• Winterthur–Bauma–Wald–Rüti 2020
• Sulgen–Gossau 2020
• Ziegelbrücke–Glarus 2020
Folgende weitere Strecken erhalten noch GSM-R:
• Flamatt–Laupen (STB) 2020
• Ausserholligen–Neuenburg (BLS) 2020
Ab 1. Januar 2021 ist der Einsatz von Fahrzeugen auf Stre-
cken ohne GSM-R nur zulässig, wenn der Zugfunk inkl. der
Online-Monitoring-Funktion mittels Roamingverfahren mit
dem 3G/4G-Netz des vertraglich gebundenen Netzprovi-
ders sichergestellt ist. Das BAV wird zu Beginn 2019 den Be-
troffenen entsprechende Informationen zukommen lassen.
90
9.3.5 Fahrzeuge mit Bewilligung für ETCS
Ende 2018 verfügten in der Schweiz 1243 Fahrzeuge (2017:
1107 Fahrzeuge) über eine Betriebsbewilligung für den Ein-
satz mit ETCS.
Im Verlauf von 2018 sind folgende Fahrzeuge neu dazuge-
kommen:
• SBB 18 Triebzüge FLIRT LEX RABe 522
• SBB Infra 13 Erhaltungsfahrzeuge Xem
• SBB Infra 5 vierachsige dual mode Lok Aem 940
• DB Cargo 60 vierachsige el. Güterzugloks BR 193
• MRCE 20 vierachsige el. Güterzugloks BR 193
• Railpool 20 vierachsige el. Güterzugloks BR 186
9.4 Entwicklungen des Programms ETCS
9.4.1 Entwicklungen in der Schweiz
Bei den bisherigen infrastrukturseitigen ETCS-L2-Vorhaben
in der Schweiz hat sich gezeigt, dass die Aufwendungen für
die Migration zu ETCS aufwendig sind. Voraussetzung für
einen erfolgreichen forcierten Rollout von L2 in der Schweiz
sind einheitliche und umsetzungserprobte Planungsgrund-
lagen wie z. B. Projektierungsregeln. Die Erstellung dieser
Vorgaben ist die Aufgabe der Systemführerin ETCS.14 Das
BAV und die Systemführerin ETCS hatten dazu für 2018 ein
entsprechendes Arbeitsprogramm festgelegt.
Die vereinbarten Leistungen im Bereich Systemdesign konn-
ten 2018 nicht vollständig erfüllt werden. Einerseits fehlten
die entsprechenden Experten, die diese Arbeitspakete in-
haltlich bearbeiten können, und andererseits haben die
L2-Infrastrukturprojekte die verfügbaren Ressourcen fast
vollständig gebunden. Das BAV und die Systemführerin ETCS
werden diesem Umstand im Arbeitsprogramm 2019 Rech-
nung tragen.
Die SBB hat 2017 mit SmartRail 4.0 ein Vorhaben gestartet,
das unter Einbezug neuster Technologien und Verfahren
eine kostengünstigere Migration zu ETCS mit Führerstands-
signalisierung (ETCS L2 oder L3) ermöglichen soll. Dazu ge-
hört unter anderem eine neue Stellwerksgeneration, die
auch die Funktion des ETCS Radio Block Centre (RBC) bein-
haltet und ein spezielles Interface, mit dessen Hilfe das neue
Stellwerk mit der bestehenden Infrastrukturausrüstung ver-
bunden werden kann. Im Dezember 2018 reichte die SBB
beim BAV den Zwischenbericht 2018 ein. Das BAV wird bis
Februar 2019 dazu Stellung nehmen und die Eckwerte für
den in Arbeit stehenden abschliessenden Konzeptbericht
bekannt geben. Die SBB wird 2019 die Konzeptphase ab-
schliessen und darin Angaben über die Machbarkeit in Teil-
schritten vorlegen. Das BAV wird nach deren Prüfung über
die Freigabe von konkreten Realisierungsschritten (Aus-
schreibung) befinden.
14 Das BAV beauftragte im September 2005 die SBB als grösste Erfahrungsträgerin mit der Systemführerschaft ETCS in der Schweiz.
91Standbericht Eisenbahnausbauprogramme 2018 ETCS
9.4.2 Entwicklungen in Europa
Aktuell gelten in Europa für ETCS die Spezifikationsvorgaben
gemäss TSI 2016/919/EU (ETCS Baseline 3.6.0). Diese TSI
wurde 2018 im Zusammenhang mit dem vierten EU-Eisen-
bahnpaket überarbeitet. Mit dem vierten EU-Eisenbahn-
paket ist in den EU-Mitgliedstaaten ab 16. Juni 2019 neu die
Eisenbahnagentur der Europäischen Union (Agentur) für die
Genehmigung des Inverkehrbringens von Fahrzeugen und
Fahrzeugtypen zuständig, die grenzüberschreitend einge-
setzt werden. Aus schweizerischer Sicht sind zudem mit dem
ETCS System Compatibility Testing und dem Umgang mit
Fehlerbehebungen zwei wichtige Anliegen der Schweiz be-
rücksichtigt worden. Mit der geplanten Verabschiedung der
neuen TSI im Januar 2019 durch das Railway Interoperabi lity
and Safety Commit- tee wird die überarbeitete TSI CCS im
ersten Quartal 2019 publiziert werden. Neben der Geneh-
migung von Fahrzeugen und Fahrzeugtypen wird die Agen-
tur ab 16. Juni 2019 in den EU-Mitgliedstaaten auch infra-
strukturseitige ETCS-Vorhaben vor der Ausschreibung
hinsichtlich Interoperabilität überprüfen.
9.5 Risiken
9.5.1 Risiken ETCS
Die in der Schweiz realisierten infrastrukturseitigen ETCS-
Vorhaben basieren entweder auf der Spezifikationsversion
Baseline 2.3.0d (ETCS L2) oder Baseline 3.4.0 (ETCS L1 LS). Die
bisherigen Erfahrungen stützen sich weitestgehend auf die
Anwendungen auf der Baseline 2.3.0d (Infrastruktur und
Fahrzeuge) ab.
Mit Ausnahme der Gotthard-Basislinie (GBL), d. h. aktuell die
L2-Abschnitte zwischen Brunnen (exkl.) und Giubiasco–
Sant’Antonio, weisen alle L2-Strecken aus Sicht ETCS eine
gute bis sehr gute Zuverlässigkeit auf. Einen wesentlichen
Anteil des Problems auf der GBL steuern die Fahrzeuge bei.
Hier sind als Ursache neben Fahrzeugstörungen auch
ETCS-Produktemängel (z. B. im Zusammenhang mit neu
genutzten Funktionen) zu sehen, die aus verschiedenen
Gründen nicht oder nicht rechtzeitig behoben wurden. Bis
Ende Mai 2019 erhalten 36 Güterlokomotiven ein Soft-
wareupdate, mit dem die schwerwiegendsten Mängel besei-
tigt werden.
Eine Herausforderung auf der GBL ergibt sich aus dem
gleichzeitigen Verkehren von Güterzügen (Vmax 100 km/h)
und Personenzügen (Vmax 250 km/h). Um die Risiken zu
senken, hat die SBB Infrastruktur 2018 beschlossen, auf der
GBL die Service Brake einzuführen. Damit reagiert im Fehler-
fall die fahrzeugseitige ETCS-Ausrüstung zuerst mit einer
Service Brake bevor das System eine Emergency Brake aus-
löst. Diese Massnahme kann sich indes auf die Kapazität der
GBL auswirken. Das BAV hat die SBB aufgefordert, aufzuzei-
gen, wie und mit welchen Massnahmen die geplante Kapa-
zität sichergestellt werden kann.
Mit der Einführung von ETCS Baseline 3 wurden von der Euro-
päischen Eisenbahnagentur (ERA) für das Führerstandsanzei-
gegerät höhere Sicherheitsanforderungen festgelegt. Dies
führt dazu, dass bei bereits mit ETCS ausgerüsteten Fahrzeu-
gen bei einem Upgrade von Baseline 2 auf Baseline 3 vorhan-
dene Führerstandanzeigegeräte vorzeitig ersetzt werden
müssen. Nach Ansicht des BAV sind diese höheren Sicher-
heitsanforderungen nicht erforderlich. Die betroffenen Fahr-
zeughalter haben dadurch erhebliche Zusatzkosten.
Als Massnahme hat das BAV gegenüber Lieferanten, aber
auch Fahrzeughaltern kommuniziert, dass für Fahrzeuge, die
einzig in der Schweiz zum Einsatz kommen, die heutigen
Führerstandsanzeigegeräte ausreichend sind.
Ein weiteres Risiko, das sich abzeichnet, steht im Zusammen-
hang mit der Ablösung von GSM-R durch FRMCS (siehe
nachfolgendes Kapitel). Ein generelles fahrzeugseitiges
Upgrade von ETCS Baseline 2 auf ETCS Baseline 3 vorzuneh-
men ist aus wirtschaftlicher Sicht erst sinnvoll, wenn die fahr-
zeugseitigen Bi-Mode-Geräte (GSM-R und FRMCS) zur Ver-
fügung stehen. Das BAV wird zu Beginn 2019 die Branche
darüber informieren.
9.5.2 Risiken Ablösung GSM-R
GSM-R wird von der Industrie nur noch bis spätestens 2030
unterstützt. Auf europäischer Ebene arbeitet die ERA zusam-
men mit den Branchenorganisationen daran, die Spezifika-
tionen für die Nachfolgelösung FRMCS festzulegen. Ende
2018 lag noch kein abschliessender Vorschlag vor. Entschei-
de darüber sollen bis Ende 2019 fallen. Es wird allgemein an-
genommen, dass als Technologie LTE (Long Term Evolution)
zum Zuge kommt. Es ist noch offen, ob dies bereits eine 5G-
oder noch eine 4G-Lösung sein wird.
Folgende Risiken sind mit der Ablösung von GSM-R verbun-
den:
• Je später festgelegt wird, welche Lösung für das FRMCS
zur Anwendung kommt und je später die Produkte auf
dem Markt verfügbar sind, desto kürzer wird die zur Ver-
fügung stehende Zeit für die strecken- und fahrzeugsei-
tige Vorbereitung und Migration. Für die Migration ist da-
von auszugehen, dass fahrzeugseitig Bi-Mode-Geräte
(GSM-R und FRMCS) erforderlich werden. Aller Voraus-
sicht nach müssen dazu die heutigen Zugfunkgeräte, aber
auch die Kommunikationsmodule im ETCS (EDOR) ersetzt
werden. Dies wird erhebliche Kosten und einen nicht un-
bedeutenden Zeitaufwand für die Änderungen auf den
Fahrzeugen zur Folge haben. Hierzu gilt es, rechtzeitig die
Frage der Finanzierung zu klären.
• Ein weiteres Risiko ergibt sich aus dem Umstand, dass in
Europa den Bahnen aller Voraussicht nach nicht ausrei-
chend Frequenzspektrum zur Verfügung stehen wird.
Grundsätzlich stehen heute im 900 MHz GSM-R Band zu-
sätzlich je 3 MHz (Uplink/Downlink) zur Verfügung. Die
für die Frequenzregulierung zuständige europäische
Kommission (DG CONNECT) schlägt jedoch vor, den Bah-
nen nur je 1,6 MHz zur Verfügung zu stellen. Die andern
1,4 MHz sind für die privaten Anwendungen wie z. B. Kurz-
streckenfunk vorgesehen.
• Das BAV und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
haben, gestützt auf ein Analysedokument der SBB Tele-
com, bei der DG CONNECT interveniert. Es wurde insbe-
sondere darauf hingewiesen, dass im Raum Basel, wo die
Frequenzen zwischen drei Ländern (CH, DE, FR) aufgeteilt
werden müssen, 1,6 MHz nicht ausreichen ebenso wäh-
rend der Migrationszeit von GSM-R auf FRMCS.
• Die SBB Telecom, in der Rolle der Systemführerin GSM-R,
hat Vorschläge zuhanden der Aufsichtsbehörden (BAV
und BAKOM) zu erarbeiten, wie die Ablösung von GSM-R
durch FRMCS am besten vorzunehmen ist.
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ABS Ausbaustrecke Derendingen–InkwilAP AuflageprojektAS25 Ausbauschritt 2025ATG AlpTransit Gotthard AGBAFU Bundesamt für UmweltBAKOM Bundesamt für KommunikationBAV Bundesamt für VerkehrBBl BundesblattBGLE Bundesgesetz über die Lärmsanierung der EisenbahnenBIF BahninfrastrukturfondsBP BauprojektCBT Ceneri-BasistunnelCEVA Cornavin-Eaux-Vives-AnnemasseCJ Chemins de fer du JuraEAP Anschluss Euro-AirportERA Europäische EisenbahnagenturETB EmmentalbahnETCS European Train Control SystemFABI Finanzierung und Ausbau der BahninfrastrukturFRMCS Future Railway Mobile Communication SystemGBL Gotthard-BasislinieGBT Gotthard-BasistunnelGSM-R Global System for Mobile Communications- RailwayHGV-A Hochgeschwindigkeitsverkehrs-AnschlüsseIBN InbetriebnahmeISB InfrastrukturbetreiberinnenLBT Lötschberg-BasistunnelLEU Lineside Electronic Unit; streckenseitige elektronische Einheit LSW LärmschutzwändeLTE Long Term EvolutionLV LeistungsvereinbarungL1 LS ETCS Level 1 Limited SupervisionL2 ETCS Level 2MGI Matterhorn Gotthard Infrastruktur AGMVR Transports Montreux-Vevey-RivieraNBS Neubaustrecke Mattstetten–RothristNEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversalen.r. MWST nicht rückforderbare MehrwertsteuerNTI NEAT-TeuerungsindexNSME Nordsee-Mittelmeer-KorridorOeBB Oensingen-Balsthal-BahnPGV Plangenehmigungsverfahren
Abkürzungsverzeichnis
RALP Rhein-Alpen-KorridorRBC Radio Block CentreRBL Rangierbahnhof LimmattalRBS Regionalverkehr Bern-SolothurnRFI Rete Ferroviaria ItalianaRhB Rhätische BahnRISC Railway Interoperability and Safety CommitteeSBB Schweizerische BundesbahnenSNCF Société nationale des chemins de fer françaisSSF SchallschutzfensterSTB SensetalbahnSTEP Strategisches Entwicklungsprogramm BahninfrastrukturSZU Sihltal Zürich Uetliberg BahnTEU Twenty Foot Equivalent UnitTMR Transports Martigny et Régionstpf Transports publics fribourgeoisTravys Transports Vallée de Joux–Yverdon-les-Bains– Ste-CroixTSI Technische Spezifikation für die InteroperabilitätUV UmsetzungsvereinbarungUVEK Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationVP Vorprojekt
zb ZentralbahnZEB Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur4mK 4-Meter-Korridor