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Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 2018/0227(COD) 7.11.2018 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ für den Zeitraum 2021– 2027 (COM(2018)0434 – C8-0256/2018 – 2018/0227(COD)) Verfasserin der Stellungnahme: Evelyne Gebhardt AD\1167942DE.docx PE627.039v02-00 DE In Vielfalt geeint DE

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Europäisches Parlament2014-2019

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

2018/0227(COD)

7.11.2018

STELLUNGNAHMEdes Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ für den Zeitraum 2021–2027(COM(2018)0434 – C8-0256/2018 – 2018/0227(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Evelyne Gebhardt

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KURZE BEGRÜNDUNG

Das Internet und die neuen Technologien haben tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft und Wirtschaft zur Folge. Verstärkte Investitionen in moderne digitale Infrastrukturen – wie etwa Hochleistungsrechentechnik, Produkte und Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) sowie effiziente Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit – in Verbindung mit Investitionen in fortgeschrittene digitale Kompetenzen von Arbeitnehmern und Studenten in diesen neuen Technologien sind unabdingbar, wenn dafür gesorgt werden soll, dass die Bürger, die Industrie, Unternehmen und die öffentlichen Verwaltungseinrichtungen umfassend Nutzen aus diesen Entwicklungen und aus dem digitalen Binnenmarkt ziehen können.

Für die Förderung von Innovationen, die Eindämmung der Marktfragmentierung unter fairen und ausgewogenen Bedingungen sowie das Vertrauen der Verbraucher sind solche erheblichen Investitionen in die Infrastruktur und in die digitalen Kompetenzen seitens der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft vonnöten. Dies entspricht auch der vom Europäischen Parlament in seinem Bericht mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“1 gestellten Forderung nach einer langfristigen Strategie für Investitionen in die digitale Infrastruktur und digitale Kompetenzen sowie für die Förderung der Digitalisierung der europäischen Industrie und öffentlichen Verwaltung.

Das neue Programm „Digitales Europa“ kann als wirkungsvolles Instrument zur Unterstützung dieses digitalen Wandels dienen. Zudem stellt es eine Ergänzung zu anderen Programmen der Europäischen Union dar und unterstützt weitere Strategien der Union und erzeugt dadurch Synergieeffekte, und zwar insbesondere mit:

dem Programm „Horizont Europa“, mit dem die Forschung und Entwicklung im Bereich der neuen Technologien unterstützt werden,

dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), mit dem die Einführung digitaler Lösungen, darunter im Bereich der Cybersicherheit, unterstützt wird,

der Fazilität „Connecting Europe“, mit der die Infrastruktur für Breitbandnetze bereitgestellt wird,

und dem Binnenmarktprogramm, mit dem u. a. die Produktsicherheit im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft, der Cybersicherheit und der künstlichen Intelligenz unterstützt wird

Die Verfasserin begrüßt den Vorschlag für das neue Programm „Digitales Europa“ und schlägt vor, die Gesamtmittelausstattung des Programms gemäß dem Vorschlag der Kommission bei 8 192 Mrd. EUR in konstanten Preisen (d. h. bei 9 194 Mrd. EUR in jeweiligen Preisen) festzusetzen, was auch im Einklang mit der Einigung des Europäischen Parlaments auf der Grundlage seiner Entschließung vom 14. März 20182 steht. Dennoch

1 Initiativbericht über das Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ (2015/2147(INI)).2 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2018 zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020“ (erzielt im Hinblick auf den MFR 2021–2027).

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fordert die Verfasserin die Mitgliedstaaten und die Privatwirtschaft auf, die finanziellen Beiträge zu entrichten, die für die Verwirklichung der Ziele des Programms erforderlich sind.

Zudem begrüßt die Verfasserin, dass bei der Durchführung des Programms sowohl bestehende als auch neue digitale Innovationszentren eingebunden werden. Die digitalen Innovationszentren werden den digitalen Wandel der europäischen Industrie, insbesondere der KMU, sowie der öffentlichen Verwaltungseinrichtungen unterstützen und für die Verbreitung digitaler Kapazitäten auf lokaler Ebene sorgen. Die Verfasserin schlägt daher vor, die Verantwortlichkeiten der digitalen Innovation auszuweiten, indem klargestellt wird, dass diese Zentren weitere öffentliche und private Mittelbeiträge und Eigenmittel aus digitalen Innovationszentren erhalten dürfen. Die Gestaltung ihrer internen Organisation, ihres Aufbaus und ihrer Arbeitsprogramme und -methoden sollte zudem den digitalen Innovationszentren überlassen werden.

Um erhebliche Investitionslücken in Bezug auf andere neue Technologien, die zwar vom Programm „Horizont Europa“, nicht aber vom Programm „Digitales Europa“ abgedeckt werden, zu vermeiden, sollte klargestellt werden, dass diese Technologien im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ Finanzmittel erhalten können, sofern sie Bestandteil einer umfassenden, mit den gemäß Artikel 4 bis 8 abgedeckten Technologien im Zusammenhang stehenden Lösung sind.

Spezifische Ziele:Die Verfasserin unterstützt die EuroHPC-Erklärung und den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC, das als wirksames und effizientes Instrument erscheint, um eine integrierte Hochleistungsrecheninfrastruktur zu erwerben, einzuführen und zu unterhalten.

Da in der Industrie Europas die Nachfrage nach KI-Robotik-Lösungen und dezentraler Transaktionsnetztechnik (z. B. Blockchain) zweifellos steigt und vermieden werden muss, dass in diesen Bereichen eine erhebliche Investitionslücke entsteht, sollten zu den Zielen des Programms die durch künstliche Intelligenz gesteuerte Robotik sowie die dezentrale Transaktionsnetztechnik gehören.

Die Verfasserin schlägt vor, Möglichkeiten für die langfristige Schulung aller qualifizierten Personen zu schaffen, um der digitalen Ausgrenzung entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund, dass viele Personen geschult werden müssen, um dem Bedarf der europäischen Industrie gerecht zu werden, und dass nicht genügend Lehrkräfte vorhanden sind, die diese Aufgabe erfüllen können, sollte auch eine europaweite E-Learning-Plattform konzipiert und angeboten werden.

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ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

Änderungsantrag 1

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(5a) Im Rahmen des Programms sollte für ein Höchstmaß an Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratischer Kontrolle bei innovativen Finanzierungsinstrumenten und -mechanismen, die den Unionshaushalt betreffen, gesorgt werden, insbesondere was ihren ursprünglich erwarteten und letztendlich erreichten Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Union anbelangt.

Änderungsantrag 2

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 6

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(6) Auf dem Digitalen Gipfel in Tallinn55 vom September 2017 und in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Oktober 201756 wurde darauf hingewiesen, dass Europa in die Digitalisierung seiner Volkswirtschaften investieren und das Qualifikationsdefizit angehen muss, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität sowie das soziale Gefüge zu erhalten und zu verbessern. Der Europäische Rat kam zu dem Schluss, dass die Digitalisierung immense Chancen für Innovation, Wachstum und Beschäftigung bietet und zu unserer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit

(6) Auf dem Digitalen Gipfel in Tallinn55 vom September 2017 und in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Oktober 201756 wurde darauf hingewiesen, dass Europa in die Digitalisierung seiner Volkswirtschaften investieren und das Qualifikationsdefizit angehen muss, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität sowie das soziale Gefüge zu erhalten und zu verbessern. Der Europäische Rat kam zu dem Schluss, dass die Digitalisierung immense Chancen für Innovation, Wachstum und Beschäftigung bietet und zu unserer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit

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beitragen sowie die kreative und kulturelle Vielfalt fördern wird. Damit diese Chancen genutzt werden können, müssen einige der mit dem digitalen Wandel einhergehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigt und die vom digitalen Wandel betroffenen Politiken überdacht werden.

beitragen sowie die kreative und kulturelle Vielfalt fördern wird. Damit diese Chancen genutzt werden können, müssen einige der mit dem digitalen Wandel einhergehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigt und die vom digitalen Wandel betroffenen Politiken überdacht werden. Die Finanzausstattung für dieses Programm, bei der es sich um eine Anstrengung auf europäischer Ebene handelt, wird im besten Fall durch beträchtliche Mittel aus der Privatwirtschaft und Beiträge der Mitgliedstaaten aufgestockt.

_________________ _________________55 https://www.eu2017.ee/news/insights/conclusions-after-tallinn-digital-summit

55 https://www.eu2017.ee/news/insights/conclusions-after-tallinn-digital-summit

56 https://www.consilium.europa.eu/media/21620/19-euco-final-conclusions-en.pdf

56 https://www.consilium.europa.eu/media/21602/19-euco-final-conclusions-de.pdf

Änderungsantrag 3

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(7a) Am 10. April 2018 brachten die Mitgliedstaaten durch die Unterzeichnung von Kooperationsabkommen ihre Unterstützung und den gemeinsamen Willen zum Ausdruck, bei Initiativen in den Bereichen künstliche Intelligenz und Infrastrukturdienste mit dezentraler Transaktionsnetztechnik (z. B. Blockchain) zusammenzuarbeiten.

Änderungsantrag 4

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 8

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(8) In der Mitteilung „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre

(8) In der Mitteilung „Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre

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Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“57 skizziert die Kommission neben den Optionen für den künftigen Finanzrahmen ein Programm für Europas digitalen Wandel, mit dem „man in puncto intelligentes Wachstum in Bereichen wie hochwertige Dateninfrastruktur, Vernetzung und Cybersicherheit entschieden vorankommen“ würde. Auch sollte Europa eine Führungsrolle auf dem Gebiet der Hochleistungsrechner, des Internets der nächsten Generation, der künstlichen Intelligenz, der Robotertechnik und der Big Data anstreben. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Unternehmen in Europa in der digitalisierten Wirtschaft verbessern und einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der digitalen Kompetenzlücke in der Union leisten.

Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt“57 skizziert die Kommission neben den Optionen für den künftigen Finanzrahmen ein Programm für Europas digitalen Wandel, mit dem „man in puncto intelligentes Wachstum in Bereichen wie hochwertige Dateninfrastruktur, Vernetzung und Cybersicherheit entschieden vorankommen“ würde, was auch für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung gilt. Auch sollte die Europäische Union anstreben, ihren Rückstand auf die Volkswirtschaften, die auf dem Gebiet der Hochleistungsrechner, des Internets der nächsten Generation, der künstlichen Intelligenz, der Robotertechnik und der Big Data führend sind, zu verringern. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Unternehmen in Europa in der digitalisierten Wirtschaft verbessern und einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der digitalen Kompetenzlücke in der Union leisten.

__________________ __________________57 COM(2018)0098. 57 COM(2018)0098.

Begründung

Da China, Japan und die USA weitgehend als die führenden Länder im Bereich neue Technologien angesehen werden und die Mittel für das Programm auf weniger als 10 Mrd. EUR beschränkt sind, ist ein realistischerer Ansatz angezeigt. In seiner Entschließung vom 16. Februar 2017 zur Europäischen Cloud-Initiative wies das Europäische Parlament bereits darauf hin, dass es in Europa an Hochleistungsrechenkapazitäten mangelt. Das Parlament betonte, dass die EU „bezüglich der Entwicklung des Hochleistungsrechnens (HPC) im Rückstand ist, weil zu wenig in den Aufbau eines vollständigen HPC-Systems investiert wird, während Länder wie die USA, China, Japan und Russland umfangreiche Investitionen in solche Systeme tätigen und diese damit zu einer strategischen Priorität machen, die von entsprechenden nationalen Entwicklungsprogrammen flankiert wird“.

Änderungsantrag 5

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 10

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(10) Das allgemeine Ziel des Programms sollte darin bestehen, den digitalen Wandel der Industrie zu unterstützen und eine bessere Nutzung des Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung in der Industrie zu fördern, sodass die Unternehmen und Bürger der gesamten Union davon profitieren. Das Programm sollte in fünf spezifische Ziele gegliedert werden, die die wichtigsten Politikbereiche widerspiegeln und zwar: Hochleistungsrechnen, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Einführung und optimale Nutzung sowie Interoperabilität digitaler Kapazitäten. In all diesen Bereichen sollte das Programm auch auf eine bessere Abstimmung zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und der Regionalpolitik sowie auf die Bündelung privater und industrieller Ressourcen abzielen, um die Investitionen zu steigern und stärkere Synergien zu entwickeln.

(10) Das allgemeine Ziel des Programms sollte darin bestehen, den digitalen Wandel der Industrie zu unterstützen und eine bessere Nutzung des Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung in der Industrie zu fördern und bestimmte Wirtschaftsbereiche von öffentlichem Interesse zu modernisieren, sodass die Unternehmen, insbesondere KMU, und Bürger der gesamten Union davon profitieren. Darüber hinaus sollten mit dem Programm die Wettbewerbsfähigkeit der Union und die Krisenfestigkeit ihrer Wirtschaft gestärkt werden.

Änderungsantrag 6

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 10 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(10a) Das Programm sollte in fünf spezifische Ziele gegliedert werden, die die wichtigsten Politikbereiche widerspiegeln, und zwar: (a) Hochleistungsrechnen, (b) Künstliche Intelligenz und dezentrale Transaktionsnetztechnik, (c) Cybersicherheit, (d) Fortgeschrittene digitale Kompetenzen und (e) Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität. In all diesen Bereichen sollte das Programm auch auf eine bessere Abstimmung

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zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und der Regionalpolitik sowie auf die Bündelung privater und industrieller Ressourcen abzielen, um die Investitionen zu steigern und stärkere Synergien zu schaffen.

Änderungsantrag 7

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 10 b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(10b) Mit dem Programm sollten ein fairer digitaler Wandel unterstützt, die gemeinsamen Werte der Europäischen Union – darunter das Recht auf Bildung und der Schutz der Arbeitnehmerrechte – geachtet, ein fairer Wettbewerb sichergestellt, die Gleichstellung gefördert und dafür gesorgt werden, dass der digitale Wandel zu Erhöhung der Sozial- und Arbeitsstandards beiträgt; zudem sollten damit der Wohlstand aller europäischen Bürger, die Demokratie und die Sicherheit gefördert werden.

Änderungsantrag 8

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 11

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(11) Eine zentrale Rolle bei der Durchführung des Programms sollte den digitalen Innovationszentren zukommen, die die breite Einführung fortgeschrittener digitaler Technik durch die Industrie, öffentliche Organisationen und Hochschulen anregen sollten. Ein Netz digitaler Innovationszentren sollte die größtmögliche geografische Abdeckung von ganz Europa sicherstellen59. Eine erste Auswahl digitaler Innovationszentren wird auf Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten getroffen; danach wird das Netz im Rahmen eines offenen

(11) Eine zentrale Rolle bei der Durchführung des Programms sollte den digitalen Innovationszentren zukommen, die die breite Einführung fortgeschrittener digitaler Technik durch die Industrie, öffentliche Organisationen und Hochschulen anregen sollten. Ein Netz digitaler Innovationszentren sollte die größtmögliche geografische Abdeckung von ganz Europa sicherstellen59. Eine erste Auswahl digitaler Innovationszentren sollte auf Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten getroffen werden; danach sollte das Netz im Rahmen eines offenen,

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wettbewerblichen Verfahrens erweitert. Die digitalen Innovationszentren werden als Zugangspunkte zu den neuesten digitalen Kapazitäten dienen, darunter Hochleistungsrechnen (HPC), künstliche Intelligenz und Cybersicherheit sowie weitere bestehende innovative Technologien wie Schlüsseltechnologien, die auch in „FabLabs“ oder „CityLabs“ verfügbar sind. Sie fungieren als zentrale Anlaufstellen für den Zugang zu erprobten und validierten Technologien und fördern die offene Innovation. Auch im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen werden sie Unterstützung leisten. Das Netz digitaler Innovationszentren sollte ferner zur Beteiligung der Gebiete in äußerster Randlage am digitalen Binnenmarkt beitragen.

transparenten und wettbewerblichen Verfahrens erweitert werden. Die digitalen Innovationszentren sollten als Zugangspunkte zu den neuesten digitalen Kapazitäten dienen, darunter Hochleistungsrechnen (HPC), künstliche Intelligenz, Robotik, die durch künstliche Intelligenz gesteuert wird, dezentrale Transaktionsnetztechnik und Cybersicherheit sowie weitere bestehende innovative Technologien wie Schlüsseltechnologien, die auch in „FabLabs“ oder „CityLabs“ verfügbar sind. Sie sollten als zentrale Anlaufstellen für den Zugang zu erprobten und validierten Technologien fungieren und die offene Innovation fördern und Unternehmen, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, unterstützen. Auch im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen sollten sie Unterstützung leisten. Das Netz digitaler Innovationszentren sollte zur Beteiligung einer großen Bandbreite von Partnern jeder Größe der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes und verschiedener Wirtschaftsbereiche und auch zur Beteiligung der Gebiete in äußerster Randlage am digitalen Binnenmarkt beitragen. Die digitalen Innovationszentren entscheiden weitgehend nach eigenem Ermessen über ihre interne Organisation und Zusammensetzung sowie über ihre genauen Arbeitsprogramme und Arbeitsmethoden.

__________________ __________________59 Siehe Mitteilung zur Digitalisierung der europäischen Industrie (COM(2016)0180).

59 Siehe Mitteilung zur Digitalisierung der europäischen Industrie (COM(2016)0180).

Änderungsantrag 9

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 11 a (neu)

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(11a) Um im Hinblick auf Investitionen im Rahmen dieses Programms und Investitionen der Union in Forschung und Entwicklung – insbesondere Investitionen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ – Synergien zu schaffen, sollten die digitalen Innovationszentren als Plattformen fungieren, die Vertreter von Industrie, Wirtschaft und Verwaltung, die Lösungen auf der Grundlage neuer Technologien benötigen, einerseits und Unternehmen, insbesondere Start-up-Unternehmen und KMU, die marktreife Lösungen bieten, andererseits zusammengebringen.

Änderungsantrag 10

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 11 b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(11b) Die digitalen Innovationszentren sollten Beiträge von Mitgliedstaaten, teilnehmenden Drittländern oder deren Behörden, Beiträge von internationalen Einrichtungen oder Institutionen, Beiträge aus der Privatwirtschaft – insbesondere von Mitgliedern, Anteilseignern oder Partnern der digitalen Innovationszentren –, Einnahmen aus den eigenen Vermögenswerten und Tätigkeiten der digitalen Innovationszentren, Vermächtnisse, Spenden und Beiträge von Einzelpersonen sowie Finanzierungen in Form von Finanzhilfen, auch im Rahmen dieses Programms oder anderer Programme der Union, erhalten dürfen.

Änderungsantrag 11

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 12

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(12) Das Programm sollte in Form von Projekten durchgeführt werden, die wesentliche digitale Kapazitäten und ihre breite Nutzung stärken. Dies sollte Koinvestitionen mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Privatwirtschaft beinhalten. Bei der Auftragsvergabe sollte eine kritische Masse erreicht werden, um ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis zu erzielen und sicherzustellen, dass die Anbieter in Europa weiterhin eine Spitzenposition beim technologischen Fortschritt einnehmen.

(12) Das Programm sollte in Form von Projekten durchgeführt werden, die wesentliche digitale Kapazitäten und ihre breite Nutzung stärken. Dies sollte Koinvestitionen mit den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft beinhalten. Bei der Auftragsvergabe sollte eine kritische Masse erreicht werden, um ein besseres Preis-Leistungsverhältnis zu erzielen und sicherzustellen, dass die Anbieter in Europa weiterhin eine Spitzenposition beim technologischen Fortschritt erreichen.

Änderungsantrag 12

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 14

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(14) Die Maßnahmen des Programms sollten eingesetzt werden, um Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen in angemessener Weise anzugehen, ohne private Finanzierungen zu duplizieren oder zu verdrängen; zudem sollten die Maßnahmen einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen.

(14) Die Maßnahmen des Programms sollten auch eingesetzt werden, um das Fundament der Digitalwirtschaft der Union zu stärken und auszubauen, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und die digitalen Kompetenzen der EU im industriellen Bereich zu erhöhen sowie um Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen in angemessener Weise anzugehen, ohne private Finanzierungen zu duplizieren oder zu verdrängen; zudem sollten die Maßnahmen einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen.

Änderungsantrag 13

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 16

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(16) Die Kapazitäten für das Hochleistungsrechnen und die damit

(16) Die Kapazitäten für das Hochleistungsrechnen und die damit

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verbundene Datenverarbeitung in der Union sollten eine breitere Nutzung des Hochleistungsrechnens durch die Industrie und generell in Bereichen von öffentlichem Interesse ermöglichen, sodass die einzigartigen Chancen, die Supercomputer der Gesellschaft in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Sicherheit sowie im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, bieten, genutzt werden können.

verbundene Datenverarbeitung in der Union sollten eine breitere Nutzung des Hochleistungsrechnens durch die Industrie und generell in Bereichen von öffentlichem Interesse ermöglichen, sodass die einzigartigen Chancen, die Supercomputer der Gesellschaft in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Sicherheit, Kommunikation, Stadtplanung, Landschaftsplanung und Verkehrsoptimierung sowie im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, bieten, genutzt werden können.

Änderungsantrag 14

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 17

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(17) Der Rat60 und das Europäische Parlament61 haben die Intervention der Union in diesem Bereich befürwortet. Darüber hinaus haben 2017 neun Mitgliedstaaten die EuroHPC-Erklärung62 unterzeichnet; dabei handelt es sich um eine Vereinbarung mit mehreren Regierungen, in der sich diese verpflichten, mit der Kommission beim Aufbau und der Einführung hochmoderner HPC-Infrastrukturen und Dateninfrastrukturen in Europa, die wissenschaftlichen Gemeinschaften, öffentlichen und privaten Partnern in der gesamten Union zur Verfügung stünden, zusammenzuarbeiten.

(17) Der Rat und das Europäische Parlament haben die Intervention der Union in diesem Bereich befürwortet. Darüber hinaus haben 2017 neun Mitgliedstaaten die EuroHPC-Erklärung unterzeichnet; dabei handelt es sich um eine Vereinbarung mit mehreren Regierungen, in der sich diese verpflichten, mit der Kommission beim Aufbau und der Einführung hochmoderner HPC-Infrastrukturen und Dateninfrastrukturen in Europa, die wissenschaftlichen Gemeinschaften, öffentlichen und privaten Partnern in der gesamten Union zur Verfügung stünden und die das Innovationspotenzial der Union steigern würden, zusammenzuarbeiten. Das Programm bietet anderen Mitgliedstaaten eine gute Gelegenheit, diese Erklärung ebenfalls zu unterzeichnen.

__________________60

61

62

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Änderungsantrag 15

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 18

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(18) Zur Verwirklichung des spezifischen Ziels im Bereich des Hochleistungsrechnens wird ein gemeinsames Unternehmen als geeignetster Durchführungsmechanismus angesehen, das insbesondere die Strategien und Investitionen der Mitgliedstaaten und der Union in HPC-Infrastrukturen sowie Forschung und Entwicklung koordinieren, Mittel aus öffentlichen und privaten Fonds bündeln und die wirtschaftlichen und strategischen Interessen der Union wahren sollte.63 Darüber hinaus werden HPC-Kompetenzzentren in den Mitgliedstaaten Hochleistungsrechendienste für Industrie, Hochschulen und öffentliche Verwaltungen erbringen.

(18) Zur Verwirklichung des spezifischen Ziels im Bereich des Hochleistungsrechnens wird das gemeinsame Unternehmen für HPC (GU EuroHPC) als geeignetster Durchführungsmechanismus angesehen, das insbesondere die Strategien und Investitionen der Mitgliedstaaten und der Union in HPC-Infrastrukturen sowie Forschung und Entwicklung koordinieren, Mittel aus öffentlichen und privaten Fonds bündeln und die wirtschaftlichen und strategischen Interessen der Union wahren sollte.63 Mit dem GU EuroHPC wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, zusammen mit der Union ihre Strategien und Investitionen auf dem Gebiet der Hochleistungsrechentechnik zu koordinieren. Darüber hinaus werden HPC-Kompetenzzentren in den Mitgliedstaaten Hochleistungsrechendienste für Industrie – insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen –, Hochschulen und öffentliche Verwaltungen erbringen. Das GU EuroHPC sollte daher nur im Hinblick auf Investitionen auf dem Gebiet der Hochleistungsrechentechnik aus dem Programm finanziert werden.

__________________ __________________63 Folgenabschätzung als Begleitunterlage zum Dokument „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen“ (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposal-council-regulation-establishing-eurohpc-joint-undertaking-impact-assessment).

63 Folgenabschätzung als Begleitunterlage zum Dokument „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen“ (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposal-council-regulation-establishing-eurohpc-joint-undertaking-impact-assessment).

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Änderungsantrag 16

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 19

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(19) Die Entwicklung von Kapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz ist ein entscheidender Faktor für den digitalen Wandel in der Industrie und auch im öffentlichen Sektor. Immer mehr autonome Roboter werden in Fabriken, bei Arbeiten in der Tiefsee, in Wohnungen, Städten und Krankenhäusern eingesetzt. Kommerzielle Plattformen für künstliche Intelligenz sind von der Erprobung zu echten Anwendungen in den Bereichen Gesundheit und Umwelt übergegangen; alle großen Automobilhersteller entwickeln selbstfahrende Autos, und maschinelles Lernen ist das Herzstück aller wichtigen Web-Plattformen und Massendatenanwendungen.

(19) Die Entwicklung von Kapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz ist ein entscheidender Faktor für den digitalen Wandel in der Industrie und auch im öffentlichen Sektor. Immer mehr autonome Roboter werden bei Fertigungsprozessen, bei Arbeiten in der Tiefsee, in Wohnungen, Städten und in den Bereichen Arzneimittel und Medizin eingesetzt. Kommerzielle Plattformen für künstliche Intelligenz sind von der Erprobung zu echten Anwendungen in den Bereichen Gesundheit und Umwelt übergegangen; alle großen Automobilhersteller entwickeln selbstfahrende Autos, und maschinelles Lernen ist das Herzstück aller wichtigen Web-Plattformen und Massendatenanwendungen. Durch die künstliche Intelligenz werden sich vollkommen neue Forschungsbereiche eröffnen; etwa wird künstliche Intelligenz (KI) in der Arzneimittelforschung und verwandten Bereichen einsetzbar sein, beispielsweise in der synthetischen Biologie für die Herstellung und rasche Entwicklung von Mikroorganismen für industrielle Zwecke. Durch den künftigen Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich Cybersicherheit sollten Hacker mit ihren Angriffen weniger Erfolg haben.

Änderungsantrag 17

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 19 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(19a) Da sich selbstlernende Roboter und künstliche Intelligenz sowie ihre Fähigkeit, Wissen und Lerninhalte innerhalb von Sekunden zu

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multiplizieren, immer schneller weiterentwickeln, ist es schwierig, Entwicklungsstände bis zum Ende des Programms im Jahr 2027 zu prognostizieren. Daher sollte die Kommission diesen sich rasch entwickelnden digitalen Trend besonders genau beobachten und die Ziele des Arbeitsprogramms erforderlichenfalls rasch daran anpassen.

Änderungsantrag 18

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 19 b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(19b) Da in der Industrie Europas die Nachfrage nach KI-Robotik-Lösungen steigt und vermieden werden muss, dass in diesem Bereich eine erhebliche Investitionslücke entsteht, sollte zu den Zielen für künstliche Intelligenz des Programms die durch künstliche Intelligenz gesteuerte Robotik gehören.

Änderungsantrag 19

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 19 c (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(19c) Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage künstlicher Intelligenz sollten nutzerfreundlich und standardmäßig rechtskonform sein, und den Verbrauchern sollten eine breitere Auswahl sowie mehr Informationen, insbesondere was die Qualität der Produkte und Dienstleistungen betrifft, zur Verfügung stehen.

Änderungsantrag 20

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 20

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(20) Die Verfügbarkeit umfangreicher Datensätze und von Erprobungs- und Versuchseinrichtungen ist für die Entwicklung künstlicher Intelligenz von großer Bedeutung.

(20) Die Verfügbarkeit umfangreicher Datensätze und von Erprobungs- und Versuchseinrichtungen ist für die Entwicklung künstlicher Intelligenz von großer Bedeutung, um die Sicherheit im Binnenmarkt beim Einsatz künstlicher Intelligenz und die Möglichkeit der Text- und Datenauswertung sicherzustellen.

Änderungsantrag 21

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 20 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(20a) In seiner Entschließung vom 12. September 2018 zu autonomen Waffensystemen1a bekräftigte das Europäische Parlament den Anspruch der EU, weltweit für Frieden einzutreten, forderte, dass sich die EU stärker für weltweite Abrüstung engagiert und ihre Bemühungen um Nichtverbreitung intensiviert und hielt die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Mitgliedstaaten und den Europäischen Rat nachdrücklich dazu an, auf die Aufnahme internationaler Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Instrument hinzuarbeiten, mit dem letale autonome Waffensysteme untersagt werden. Letale autonome Waffensysteme basieren meist auf künstlicher Intelligenz. Daher sollten die Finanzbeiträge der Union für das spezifische Ziel 2 des Programms nicht für militärische Zwecke verwendet werden dürfen.

_________________1a P8_TA-PROV(2018)0341.

Änderungsantrag 22

Vorschlag für eine Verordnung

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DE

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Erwägung 20 b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(20b) Am 25. April 2018 verpflichtete sich die Kommission, einen europäischen Ansatz vorzuschlagen, indem sie in Zusammenarbeit mit Interessenträgern in der KI-Allianz, d. h. einer Gruppe von Experten im Bereich künstliche Intelligenz, Vorschläge für Leitlinien zu künstlicher Intelligenz mit dem Ziel ausarbeitet, in Europa Anwendungen und Unternehmen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, zu fördern.

Änderungsantrag 23

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 21

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(21) In seiner Entschließung vom 1. Juni 2017 zur Digitalisierung der europäischen Industrie64 betonte das Europäische Parlament die Bedeutung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes auf dem Gebiet der Cybersicherheit und stellte fest, dass eine Sensibilisierung erforderlich ist; ferner gab es der Ansicht Ausdruck, dass die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen eine wesentliche Verantwortung der Unternehmensleiter und nationaler und europäischer Entscheidungsträger im Bereich der Industrie- und Sicherheitspolitik ist.

(21) In seiner Entschließung vom 1. Juni 2017 zur Digitalisierung der europäischen Industrie64 betonte das Europäische Parlament im Kontext potenzieller Schwachstellen hinsichtlich Cyberangriffe, Sabotage, Datenmanipulation oder Wirtschaftsspionage die Bedeutung eines gemeinsamen europäischen Ansatzes auf dem Gebiet der Cybersicherheit und stellte fest, dass eine Sensibilisierung für die Verbesserung der Cybersicherheit erforderlich ist; ferner gab es der Ansicht Ausdruck, dass die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und die Umsetzung von Sicherheit und Datenschutz durch Grundeinstellungen und technische Vorkehrungen eine wesentliche Verantwortung der Unternehmensleiter und nationaler und europäischer Entscheidungsträger im Bereich der Industrie- und Sicherheitspolitik ist und dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Bezug zu IT-Geräten und Produkten des Internets der Dinge (IoT) Anforderungen

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an die Cybersicherheit verbindlich vorgeschrieben werden müssen.

__________________ __________________64 Dokument A8-0183/2017, abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P8-TA-2017-0240

64 Dokument A8-0183/2017, abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P8-TA-2017-0240

Änderungsantrag 24

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 21 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(21a) Die Sicherheit der Daten- und IT-Infrastruktur und das damit verbundene Vertrauen in das digitale Umfeld sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, das gesamte Wachstums- und Innovationspotenzial im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Industrie sowie der öffentlichen Verwaltungseinrichtungen zugunsten der Bürger, Arbeitnehmer, Verbraucher und Unternehmen, einschließlich KMU und Start-up-Unternehmen, auszuschöpfen.

Änderungsantrag 25

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 23

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(23) Im September 2017 legte die Kommission ein Paket von Initiativen65 vor, in denen ein umfassendes Konzept der Union für die Cybersicherheit dargelegt wird, mit dem Europas Kapazitäten für die Bewältigung von Cyberangriffen und -bedrohungen sowie die technologischen und industriellen Kapazitäten in diesem Bereich gestärkt werden sollen.

(23) Im September 2017 legte die Kommission ein Paket von Initiativen65 vor, in denen ein umfassendes Konzept der Union für die Cybersicherheit dargelegt wird, mit dem Europas Kapazitäten für die Bewältigung von Cyberangriffen und die Abwehrfähigkeit gegen Cyberbedrohungen gesteigert sowie die technologischen und industriellen Kapazitäten in diesem Bereich gestärkt werden sollen.

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_________________ _________________65 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/policies/cybersecurity

65 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/policies/cybersecurity

Änderungsantrag 26

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 23 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(23a) Grundsätzlich sollten Cybersicherheitslösungen Sicherheitsstandards gemäß den neuesten verfügbaren Technologien und gemäß den Grundsätzen „Sicherheit durch technische Vorkehrungen“ und „Sicherheit durch entsprechende Grundeinstellungen“ als wesentliche Design-Parameter umfassen.

Änderungsantrag 27

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 24

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(24) Vertrauen ist eine Voraussetzung für den digitalen Binnenmarkt. Cybersicherheitstechnologien, wie digitale Identitäten, Kryptografie oder Intrusionserkennung, und deren Anwendung in Bereichen wie Finanzen, Industrie 4.0, Energie, Verkehr, Gesundheitsversorgung oder elektronische Behördendienste sind für die Gewährleistung der Sicherheit von Online-Aktivitäten und Transaktionen und des Vertrauens, das Bürger, öffentliche Verwaltungen und Unternehmen darin setzen, von wesentlicher Bedeutung.

(24) Vertrauen ist eine Voraussetzung für den digitalen Binnenmarkt. Cybersicherheitstechnologien, wie die dezentrale Transaktionsnetztechnik, digitale Identitäten, Kryptografie oder Intrusionserkennung, und deren Anwendung in Bereichen wie Finanzen, Industrie 4.0, Energie, Verkehr, Gesundheitsversorgung oder elektronische Behördendienste sind für die Gewährleistung der Sicherheit von Online-Aktivitäten, etwa auf 5G-Plattformen, und Transaktionen und des Vertrauens, das Bürger, öffentliche Verwaltungen und Unternehmen darin setzen, von wesentlicher Bedeutung.

Änderungsantrag 28

Vorschlag für eine Verordnung

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DE

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Erwägung 25

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(25) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2017 betonte der Europäische Rat, dass die Union zum erfolgreichen Aufbau eines digitalen Europas vor allem Arbeitsmärkte sowie Bildungs- und Ausbildungssysteme benötigt, die an das digitale Zeitalter angepasst sind: Es muss in digitale Kompetenzen investiert werden, damit alle europäischen Bürger die erforderlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten erhalten.

(25) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2017 betonte der Europäische Rat, dass die Union zum erfolgreichen Aufbau eines digitalen Europas vor allem Arbeitsmärkte sowie innovationsorientierte Bildungs- und Ausbildungssysteme für lebenslanges Lernen benötigt, die an die Potenziale und Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst sind: Es muss unbedingt in digitale Kompetenzen investiert werden, damit alle europäischen Bürger und Unternehmen die erforderlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten erhalten.

Änderungsantrag 29

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 26 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(26a) Da für das Programm ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, sollten auch die Bereiche Inklusion, Qualifikation, Fortbildung sowie Spezialisierung berücksichtigt werden, die neben fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen entscheidend sind, wenn es darum geht, einen Mehrwert in der Wissensgesellschaft zu schaffen.

Änderungsantrag 30

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 27

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(27) In seiner Entschließung vom 1. Juni 2017 zur Digitalisierung der europäischen Industrie67 stellte das Europäische Parlament fest, dass Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen die

(27) In seiner Entschließung vom 1. Juni 2017 zur Digitalisierung der europäischen Industrie67 stellte das Europäische Parlament fest, dass Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen die

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entscheidenden Faktoren für den sozialen Zusammenhalt in einer digitalen Gesellschaft sind.

entscheidenden Faktoren für den sozialen Zusammenhalt in einer digitalen Gesellschaft sind. Diese Faktoren sind von größter Bedeutung für die Bekämpfung der digitalen Ausgrenzung und für die Förderung der Inklusion und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen.

__________________ __________________67 Dokument A8-0183/2017, abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P8-TA-2017-0240

67 Dokument A8-0183/2017, abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P8-TA-2017-0240

Änderungsantrag 31

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 28

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(28) Die fortgeschrittenen digitalen Technologien, die durch dieses Programm unterstützt werden, wie Hochleistungsrechnen, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz, sind nun ausgereift genug, um aus dem Forschungsumfeld hinauszutreten und auf Unionsebene eingeführt, umgesetzt und ausgebaut zu werden. Ebenso wie die Einführung dieser Technik erfordert auch die Kompetenzdimension ein Tätigwerden der Union. Die Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen müssen in der gesamten EU ausgebaut, gesteigert und zugänglich gemacht werden. Andernfalls könnte die reibungslose Einführung fortgeschrittener digitaler Technik behindert und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union insgesamt beeinträchtigt werden. Die im Rahmen dieses Programms unterstützten Maßnahmen ergänzen diejenigen, die aus den Programmen ESF, EFRE und Horizont Europa gefördert werden.

(28) Die fortgeschrittenen digitalen Technologien, die durch dieses Programm unterstützt werden, wie Hochleistungsrechnen, Cybersicherheit, Cloud-Computing, Datenschutz und künstliche Intelligenz, sind nun ausgereift genug, um aus dem Forschungsumfeld hinauszutreten und auf Unionsebene eingeführt, umgesetzt und ausgebaut zu werden. Ebenso wie die Einführung dieser Technik erfordert auch die Kompetenzdimension ein Tätigwerden der Union. Die Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen müssen in der gesamten EU ausgebaut, qualitativ verbessert, gesteigert und zugänglich gemacht werden. Andernfalls könnte die reibungslose Einführung fortgeschrittener digitaler Technik behindert werden, der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in Europa zunehmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union insgesamt beeinträchtigt werden. Die im Rahmen dieses Programms unterstützten

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Maßnahmen ergänzen diejenigen, die aus den Programmen ESF, EFRE und Horizont Europa gefördert werden.

Änderungsantrag 32

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 29

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(29) Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen und Dienste durch digitale Mittel ist von entscheidender Bedeutung, um den Verwaltungsaufwand für die Industrie und die Bürger im Allgemeinen zu verringern, indem ihre Interaktionen mit den Behörden schneller, benutzerfreundlicher und kostengünstiger gestaltet sowie die Effizienz und die Qualität der Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen gesteigert werden. Da eine Reihe von Diensten von öffentlichem Interesse bereits eine Unionsdimension haben, sollte die Unterstützung ihrer Umsetzung und Einführung auf Unionsebene gewährleisten, dass die Bürger und Unternehmen in ganz Europa kommen in den Genuss des Zugangs zu hochwertigen digitalen Diensten.

(29) Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen und Dienste durch digitale Mittel ist von entscheidender Bedeutung, um den Verwaltungsaufwand für die Industrie und die Bürger im Allgemeinen zu verringern, indem ihre Interaktionen mit den Behörden schneller, benutzerfreundlicher und kostengünstiger gestaltet sowie die Effizienz, die Transparenz und die Qualität der Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen gesteigert werden. Da eine Reihe von Diensten von öffentlichem Interesse bereits eine Unionsdimension haben, sollte die Unterstützung ihrer Umsetzung und Einführung auf Unionsebene gewährleisten, dass die Bürger und Unternehmen in ganz Europa in den Genuss des Zugangs zu hochwertigen digitalen Diensten kommen.

Änderungsantrag 33

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 29 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(29a) Die sich zunehmend beschleunigende Digitalisierung in den Mitgliedstaaten muss der Verringerung der zunehmenden Kluft zwischen Arm und Reich dienen. Daher sollte mit dem Programm zu mehr sozialer Gleichheit in einer zunehmend digitalisierten Welt beigetragen werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Zugang zu

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modernen digitalen Technologien haben.

Änderungsantrag 34

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 32

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(32) Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen ist eine der wichtigsten Prioritäten im Hinblick auf die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts. In der Halbzeitüberprüfung der Strategie wurde betont, wie wichtig es ist, den Wandel der öffentlichen Verwaltungen voranzutreiben und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger einen einfachen, zuverlässigen und nahtlosen Zugang zu öffentlichen Diensten haben.

(32) Die Modernisierung der europäischen öffentlichen Verwaltungen ist eine der wichtigsten Prioritäten im Hinblick auf die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts. In der Halbzeitüberprüfung der Strategie wurde betont, wie wichtig es ist, den Wandel der öffentlichen Verwaltungen voranzutreiben und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger einen einfachen, zuverlässigen und inklusiven Zugang zu öffentlichen Diensten haben.

Änderungsantrag 35

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 33

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(33) Der von der Kommission im Jahr 2017 veröffentlichte Jahreswachstumsbericht69 zeigt, dass sich die Qualität der europäischen öffentlichen Verwaltungen direkt auf das wirtschaftliche Umfeld auswirkt und daher ein entscheidender Faktor ist, wenn es um die Förderung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Wachstum und Beschäftigung geht. Insbesondere eine effiziente und transparente öffentliche Verwaltung und eine gut funktionierende Justiz sind Grundvoraussetzungen für Wirtschaftswachstum und hochwertige Leistungen für Unternehmen und Bürger.

(33) Der von der Kommission im Jahr 2017 veröffentlichte Jahreswachstumsbericht69 zeigt, dass sich die Qualität der europäischen öffentlichen Verwaltungen direkt auf das wirtschaftliche Umfeld auswirkt und daher ein entscheidender Faktor ist, wenn es um die Förderung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Zusammenarbeit, nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und hochwertigen Arbeitsplätzen geht. Insbesondere eine effiziente und transparente öffentliche Verwaltung und eine gut funktionierende Justiz sind Grundvoraussetzungen für Wirtschaftswachstum und hochwertige Leistungen für Unternehmen und Bürger.

__________________ __________________

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69 COM(2016) 725 final. 69 COM(2016)0725.

Änderungsantrag 36

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 34

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(34) Die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Dienste betrifft alle Verwaltungen, sei es auf Ebene der Union, der Mitgliedstaaten, der Regionen oder der Kommunen. Die Interoperabilität beseitigt Hindernisse für einen funktionierenden Binnenmarkt und erleichtert gleichzeitig die erfolgreiche Durchführung der Politik, bietet ein beträchtliches Potenzial für die Überwindung elektronischer Schranken an den Grenzen und trägt zur Schaffung neuer oder zur Konsolidierung sich entwickelnder gemeinsamer öffentlicher Dienstleistungen auf Unionsebene bei. Um die Fragmentierung der europäischen Dienste zu auszuräumen, die Grundfreiheiten und die operative gegenseitige Anerkennung in der EU zu unterstützen, sollte ein ganzheitlicher, sektorübergreifender und grenzübergreifender Interoperabilitätsansatz in der wirksamsten und am besten auf die Endnutzer ausgerichteten Weise gefördert werden. Dies bedeutet, dass die Interoperabilität im weiteren Sinne zu verstehen ist, die sich von der technischen auf die rechtliche Ebene erstreckt und politische Elemente in diesem Bereich umfasst. Dementsprechend würde die Bandbreite der Aktivitäten über den üblichen Lebenszyklus von Lösungen hinausgehen und alle Interventionen umfassen, die die notwendigen Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Interoperabilität insgesamt unterstützen würden.

(34) Die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Dienste betrifft alle Verwaltungen, sei es auf Ebene der Union, der Mitgliedstaaten, der Regionen oder der Kommunen. Die Interoperabilität beseitigt Hindernisse für einen funktionierenden Binnenmarkt und erleichtert gleichzeitig die länderübergreifende Zusammenarbeit, die Angleichung gemeinsamer Standards und die erfolgreiche Durchführung der Politik, bietet ein beträchtliches Potenzial für die Überwindung elektronischer Schranken an den Grenzen und den Bürokratieabbau und trägt zur Schaffung neuer oder zur Konsolidierung sich entwickelnder gemeinsamer öffentlicher Dienstleistungen auf Unionsebene bei. Um die Fragmentierung der europäischen Dienste auszuräumen, die Grundfreiheiten und die operative gegenseitige Anerkennung in der EU zu unterstützen, sollte ein ganzheitlicher, sektorübergreifender und grenzübergreifender Interoperabilitätsansatz in der wirksamsten und am besten auf die Endnutzer ausgerichteten Weise gefördert werden. Dies bedeutet, dass die Interoperabilität im weiteren Sinne zu verstehen ist, die sich von der technischen auf die rechtliche Ebene erstreckt und politische Elemente in diesem Bereich umfasst. Dementsprechend würde die Bandbreite der Aktivitäten über den üblichen Lebenszyklus von Lösungen hinausgehen und alle Interventionen umfassen, die die notwendigen Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Interoperabilität insgesamt unterstützen würden.

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DE

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Änderungsantrag 37

Vorschlag für eine VerordnungErwägung 41 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(41a) Mit dem Programm sollten quelloffene Projekte unterstützt werden, sofern sie den Voraussetzungen des Programms entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Datenschutz.

Änderungsantrag 38

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe e a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ea) „kleine und mittlere Unternehmen“ bzw. „KMU“ kleine und mittlere Unternehmen im Sinne von Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission;

Änderungsantrag 39

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 3 – Absatz 1 – Einleitung

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

1. Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, den digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, sodass seine Vorteile den europäischen Bürgern und Unternehmen zugutekommen. Das Programm wird

1. Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, den digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen und das Innovationsvermögen Europas zu erhöhen, sodass seine Vorteile den europäischen Bürgern und Unternehmen, insbesondere KMU, zugutekommen. Das Programm wird

Änderungsantrag 40

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe b

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DE

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(b) Einführung einsatzbereiter/operativer Technik aus Forschung und Innovation, um ein integriertes Ökosystem für das Hochleistungsrechen in der Union aufzubauen, das alle Segmente der wissenschaftlichen und industriellen Wertschöpfungskette umfasst, insbesondere Hardware, Software, Anwendungen, Dienste, Vernetzung und digitale Kompetenzen;

(b) Einführung einsatzbereiter/operativer Technik aus Forschung und Innovation, darunter Technologien, die in der Vergangenheit mit Unionsmitteln unterstützt wurden bzw. gegenwärtig unterstützt werden, um ein integriertes Ökosystem für das Hochleistungsrechen in der Union aufzubauen, das alle Segmente der wissenschaftlichen und industriellen Wertschöpfungskette umfasst, insbesondere Hardware, Software, Anwendungen, Dienste, Vernetzung und digitale Kompetenzen;

Änderungsantrag 41

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) Einführung und Betrieb einer Nach-Exa-Infrastruktur78, einschließlich der Integration von Quantencomputertechnik, und Entwicklung neuer Forschungsinfrastrukturen für Informatik.

(c) Einführung und Betrieb einer Nach-Exa-Infrastruktur78, einschließlich der Integration von Quantencomputertechnik, und Entwicklung neuer Forschungsinfrastrukturen für Informatik, die auf nicht gewerblicher Basis für öffentliche und private Nutzer sowie für Zwecke der öffentlich finanzierten Forschung zugänglich ist;

__________________ __________________78 Tausendmal schneller als „Exa“. 78 Tausendmal schneller als „Exa“.

Änderungsantrag 42

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(a) Aufbau und Stärkung der Kernkapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), darunter Datenressourcen und

(a) Aufbau und Stärkung der Kernkapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), darunter Datenressourcen und

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Algorithmenbibliotheken im Einklang mit den Rechtsvorschriften zum Datenschutz;

Algorithmenbibliotheken im Einklang mit den Rechtsvorschriften zum Datenschutz und mit den Grundsätzen der Sicherheit und des Datenschutzes durch entsprechende technische Vorkehrungen und Grundeinstellungen;

Änderungsantrag 43

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(b) Zugänglichmachung dieser Kapazitäten für alle Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen;

(b) Zugänglichmachung dieser Kapazitäten für alle Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen sowie für gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen;

Änderungsantrag 44

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) Stärkung und Vernetzung bestehender Erprobungs- und Versuchseinrichtungen für künstliche Intelligenz in den Mitgliedstaaten.

(c) Stärkung und Vernetzung bestehender ethischer Erprobungs- und Versuchseinrichtungen für künstliche Intelligenz in den Mitgliedstaaten.

Begründung

Da die Ethik eine unabdingbare Grundvoraussetzung für die Achtung der Grundrechte bei der Forschung im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Einführung entsprechender Lösungen ist, sollten nur die Initiativen eine Förderung erhalten, die ethischen Grundsätzen folgen.

Änderungsantrag 45

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ca) Ausbau, Weiterentwicklung, Vernetzung und Stärkung von Bereichen,

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in denen künstliche Intelligenz bereits Einsatz findet, insbesondere in jenen, in denen Europa bereits führend ist, wie etwa Robotik, Automobilindustrie, Fertigung, Haushaltsgeräte, Weltraumtechnologie und Technologien im Bereich der Cyberabwehr.

Änderungsantrag 46

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 5 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Die finanziellen Beiträge der Union für das spezifische Ziel 2 des Programms dürfen nicht für militärische Zwecke verwendet werden.

Änderungsantrag 47

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(b) Unterstützung der optimalen Nutzung europäischer Kenntnisse, Kapazitäten und Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit;

(b) Unterstützung der optimalen Nutzung europäischer Kenntnisse, Kapazitäten und Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit, und Verbreitung und allgemeine Anwendung bewährter Verfahren;

Änderungsantrag 48

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) Gewährleistung einer breiten Einführung der jüngsten Cybersicherheitslösungen in allen Bereichen der Wirtschaft;

(c) Gewährleistung einer breiten Einführung der jüngsten Cybersicherheitslösungen in allen Bereichen der Wirtschaft, auch in der Industrie und in KMU und Start-up-Unternehmen;

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Änderungsantrag 49

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe d a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(da) Stärkung der Fähigkeiten in den Mitgliedstaaten und in der Privatwirtschaft, um sie bei der Einhaltung der Verordnung xx/xx des Europäischen Parlaments und des Rates über die „EU-Cybersicherheitsagentur“ (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik1a zu unterstützen.

__________________1a Vorschlag 2017/0225(COD), noch nicht angenommen.

Änderungsantrag 50

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe d b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(db) Unterstützung des Auftrags, der Ziele und der Aufgaben des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung[1], sofern die Ziele nach Artikel 3 dieses Programms berührt sind1b.

__________________1b Vorschlag vom 12. September 2018 für eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren, (2018/0328(COD)).

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Änderungsantrag 51

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 7 – Absatz 1 – Einleitung

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Mit der finanziellen Intervention der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 4 (fortgeschrittene digitale Kompetenzen) wird die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen in den im Rahmen dieses Programms geförderten Bereichen unterstützt und so ein Beitrag zum europäischen Talentpool geleistet sowie größere Professionalität gefördert, insbesondere im Hinblick auf Hochleistungsrechnen, Massendatenanalyse, Cybersicherheit, dezentrale Transaktionsnetztechnik (DLT), Robotik und künstliche Intelligenz. Mit der finanziellen Intervention werden die folgenden operativen Ziele verfolgt:

Mit der finanziellen Intervention der Union im Rahmen des spezifischen Ziels 4 (fortgeschrittene digitale Kompetenzen) wird die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen in den im Rahmen dieses Programms geförderten Bereichen unterstützt und so ein Beitrag zum europäischen Talentpool geleistet sowie größere Professionalität gefördert, insbesondere im Hinblick auf Hochleistungsrechnen, Massendatenanalyse, Cybersicherheit, Cloud-Computing, Datenschutzkompetenzen, dezentrale Transaktionsnetztechnik (DLT), Robotik und künstliche Intelligenz. Mit der finanziellen Intervention werden die folgenden operativen Ziele verfolgt:

Änderungsantrag 52

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(a) Unterstützung der Konzipierung und Durchführung langfristiger Schulungen und Kurse für Studierende, IT-Fachleute und Arbeitskräfte;

(a) Unterstützung der Konzipierung und Durchführung von allgemeinen und spezialisierten langfristigen Schulungen und hochwertigen Kursen für Studierende, Lehrer, Akademiker, IKT-Fachleute, sonstige qualifizierte Personen und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung verschiedener Kompetenzniveaus;

Änderungsantrag 53

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe b

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DE

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(b) Unterstützung der Konzipierung und Durchführung kurzfristiger Schulungen und Kurse für Unternehmer, Kleinunternehmer und Arbeitskräfte;

(b) Unterstützung der Konzipierung und Durchführung kurzfristiger Schulungen und hochwertiger Kurse für Unternehmer, etwa Selbständige, Leiter von Klein- und Mittelunternehmen und Start-up-Unternehmer und Arbeitnehmer, darunter auch öffentlich Bedienstete;

Änderungsantrag 54

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ca) Unterstützung der Konzipierung und Bereitstellung einer europaweiten E-Learning-Plattform;

Änderungsantrag 55

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(a) Sicherstellung, dass im öffentlichen Sektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit und Pflege, Bildung, Justiz, Verkehr, Energie, Umwelt sowie der Kultur- und Kreativbranche moderne digitale Technologien eingeführt und genutzt können, insbesondere Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit;

(a) Sicherstellung, dass im öffentlichen Sektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit und Pflege, Bildung, Justiz, Verkehr und Kommunikation, Energie, Umwelt sowie der Kultur- und Kreativbranche moderne digitale Technologien eingeführt und genutzt können, insbesondere Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit;

Änderungsantrag 56

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(b) Einführung, Betrieb und Instandhaltung transeuropäischer

(b) Einführung, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau moderner

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interoperabler Infrastrukturen für digitale Dienste (einschließlich zugehöriger Dienste) ergänzend zu nationalen und regionalen Maßnahmen;

transeuropäischer interoperabler Infrastrukturen für digitale Dienste (einschließlich zugehöriger Dienste) ergänzend zu nationalen und regionalen Maßnahmen;

Änderungsantrag 57

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) Erleichterung der Entwicklung, Aktualisierung und Nutzung von Lösungen und Rahmen durch europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger, einschließlich der Weiterverwendung von Interoperabilitätslösungen und -rahmen;

(c) Erleichterung der Entwicklung, Einführung, Aktualisierung und Nutzung von Lösungen und Rahmen durch europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger, einschließlich mittels quelloffener Lösungen und der Weiterverwendung von Interoperabilitätslösungen und -rahmen;

Änderungsantrag 58

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(d) Angebot an öffentliche Verwaltungen, digitale Technik zu testen und in Pilotprojekten zu erproben, einschließlich ihrer grenzüberschreitenden Nutzung;

(d) Angebot an öffentliche Verwaltungen, fortgeschrittene digitale Technik zu testen und in Pilotprojekten zu erproben, einschließlich ihrer grenzüberschreitenden Nutzung;

Änderungsantrag 59

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe e

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(e) Förderung der Einführung fortgeschrittener digitaler und verwandter Technik, darunter insbesondere Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und künftig entstehende Technologien, durch die

(e) Förderung der Einführung fortgeschrittener digitaler und verwandter Technik, darunter insbesondere Hochleistungsrechnen, künstliche Intelligenz, dezentrale Transaktionsnetztechnik, Cloud-

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Industrie in der Union, insbesondere durch KMU;

Computing, Cybersicherheit, Datenschutz und künftig entstehende Technologien durch die Industrie in der Union, insbesondere durch KMU und Start-up-Unternehmen, Unternehmer und Selbständige;

Änderungsantrag 60

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe f

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(f) Unterstützung der Konzipierung, Erprobung, Umsetzung und Einführung interoperabler digitaler Lösungen für öffentliche Dienste auf EU-Ebene, die mithilfe einer Plattform für datengesteuerte weiterverwendbare Lösungen umgesetzt werden, Innovationsförderung und Festlegung gemeinsamer Rahmenbedingungen, um das volle Potenzial der Dienste der öffentlichen Verwaltungen für die europäischen Bürger und Unternehmen freizusetzen;

(f) Unterstützung der Konzipierung, Erprobung, Umsetzung und Einführung interoperabler digitaler Lösungen für öffentliche Dienste auf EU-Ebene, die mithilfe einer Plattform für datengesteuerte weiterverwendbare Lösungen umgesetzt werden, Förderung von Innovationen und Forschung und Festlegung gemeinsamer Rahmenbedingungen, um das volle Potenzial der Dienste der öffentlichen Verwaltungen für die europäischen Bürger und Unternehmen freizusetzen;

Änderungsantrag 61

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe g

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(g) Vorhaltung einer kontinuierlichen Kapazität auf Unionsebene zur Beobachtung und Analyse der sich rasch entwickelnden digitalen Trends und zur Anpassung daran sowie Gewährleistung des Austauschs und der allgemeinen Anwendung bewährter Verfahren;

entfällt

Änderungsantrag 62

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe h

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DE

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(h) Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Verwirklichung eines europäischen Ökosystems für vertrauenswürdige Infrastrukturen unter Verwendung von Diensten und Anwendungen der dezentralen Transaktionsnetztechnik, einschließlich der Unterstützung der Interoperabilität und Normung sowie Förderung der Einführung grenzüberschreitender Anwendungen in der EU;

(h) Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Verwirklichung eines europäischen Ökosystems für vertrauenswürdige Infrastrukturen unter anderem unter Verwendung von Diensten und Anwendungen der dezentralen Transaktionsnetztechnik, einschließlich der Unterstützung der Interoperabilität und Normung sowie Förderung der Einführung grenzüberschreitender Anwendungen in der EU zur Stützung von Unternehmen, insbesondere von KMU;

Änderungsantrag 63

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 10 – Absatz 1 – Nummer 4 – Einleitung

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

4. Drittländer, nach Maßgabe der Bedingungen in einem besonderen Abkommen über die Teilnahme des jeweiligen Drittlands an Programmen der Union, sofern das Abkommen

4. Drittländer, nach Maßgabe der Bedingungen in einem besonderen Abkommen über die Teilnahme des jeweiligen Drittlands an Programmen der Union, sofern die Kommission in einer Einzelfallbewertung festgestellt hat, dass mit ihrer Teilnahme ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Programms in der Union geleistet wird und ihre Teilnahme den Sicherheitsanforderungen nach Artikel 12 genügt, und das Abkommen

Änderungsantrag 64

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 10 – Absatz 1 – Nummer 4 – Spiegelstrich 4

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

– die Rechte der Union wahrt, eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen und ihre finanziellen Interessen zu schützen.

– die Rechte der Union wahrt, eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen und ihre Interessen zu schützen.

Änderungsantrag 65

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Vorschlag für eine VerordnungArtikel 11 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

1a. Die Planung, Entwicklung und Auftragsvergabe im Rahmen des Programms erfolgt im Hinblick auf eine mittel- und langfristige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union. Dabei wird den Maßnahmen Vorrang eingeräumt, mit denen das strategische Potenzial erhöht und die Abhängigkeit von Anbietern und Produkten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union verringert wird.

Begründung

Für eine wettbewerbsfähige Industrie müssen die europäischen Produkte besser sein als jene der Konkurrenz. Daher muss mittel- und langfristigen Zielen Vorrang eingeräumt werden.

Änderungsantrag 66

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 11 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2. Die Zusammenarbeit mit in Absatz 1 genannten Drittländern und Organisation im Rahmen des spezifischen Ziels 3 (Cybersicherheit und Vertrauen) unterliegt Artikel [12].

2. Die Zusammenarbeit mit in Absatz 1 genannten Drittländern und Organisation im Rahmen des spezifischen Ziels 2 (Künstliche Intelligenz) und des spezifischen Ziels 3 (Cybersicherheit und Vertrauen) unterliegt Artikel [12].

Änderungsantrag 67

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 12 – Absatz 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

5a. Dabei wird den Maßnahmen Vorrang eingeräumt, bei denen der Technologietransfer in Länder außerhalb der Europäischen Union beschränkt wird. Damit für die Verwirklichung langfristiger strategischer Sicherheitsziele gesorgt ist, sollte bei der Teilnahme von

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DE

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Stellen, die ihren Hauptsitz nicht in der Europäischen Union haben, eine Bewertung der Sachdienlichkeit vorgenommen werden.

Begründung

Eine wettbewerbsfähige Industrie ist auch von dem Entwicklungssand ihrer Technologien abhängig. Die Fortschritte, die sich aus den Maßnahmen des Programms ergeben, müssen zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden.

Änderungsantrag 68

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 13 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

1. Das Programm ist so konzipiert, dass bei seiner Durchführung – wie in Anhang III näher ausgeführt – Synergien mit anderen Finanzierungsprogrammen der Union entstehen, insbesondere durch Regelungen für ergänzende Finanzierungsmittel aus Unionsprogrammen, sofern deren Verwaltungsmodalitäten dies zulassen, entweder nacheinander, abwechselnd oder durch Kombination von Mitteln, auch für eine gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen.

1. Das Programm ist so konzipiert, dass bei seiner Durchführung – wie in Anhang III näher ausgeführt – Synergien mit anderen Finanzierungsprogrammen der Union entstehen, insbesondere durch Regelungen für ergänzende Finanzierungsmittel aus Unionsprogrammen, sofern deren Verwaltungsmodalitäten dies zulassen, entweder nacheinander, abwechselnd oder durch Kombination von Mitteln, auch für eine gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen. Die Kommission stellt sicher, dass bei der Durchführung des Programms in Ergänzung zu anderen EU-Programmen, insbesondere zum ESF, zum EFRE, zu Horizont Europa und zur CEF 2 die Verwirklichung der in den Artikeln 4 bis 8 festgelegten besonderen Ziele nicht behindert wird.

Änderungsantrag 69

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 13 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2. Es werden geeignete Mechanismen zur Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und geeignete

2. Es werden geeignete Mechanismen zur Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und den Behörden

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Überwachungsinstrumente eingerichtet, um systematisch für Synergien zwischen dem Programm und allen einschlägigen Finanzierungsinstrumenten der EU zu sorgen. Die Vorkehrungen tragen zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Maximierung der Wirkung der Ausgaben bei.

und der Kommission und geeignete Überwachungsinstrumente eingerichtet, um systematisch für Synergien zwischen dem Programm und allen einschlägigen Finanzierungsinstrumenten der EU zu sorgen. Die Vorkehrungen tragen zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Maximierung der Wirkung der Ausgaben bei.

Änderungsantrag 70

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 2 – Einleitung

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2. Für die Zwecke der Einrichtung des in Absatz 1 genannten Netzes benennt jeder Mitgliedstaat infrage kommende Stellen im Rahmen eines offenen wettbewerblichen Verfahrens auf Grundlage der folgenden Kriterien:

2. Für die Zwecke der Einrichtung des in Absatz 1 genannten Netzes benennt jeder Mitgliedstaat auf der Grundlage einheitlicher Regeln infrage kommende Stellen im Rahmen eines offenen, transparenten, inklusiven und wettbewerblichen Verfahrens auf Grundlage der folgenden Kriterien:

Änderungsantrag 71

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 3 – Buchstabe b a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ba) Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass Stellen jeder Größe der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes und verschiedener Wirtschaftsbereiche einbezogen werden.

Änderungsantrag 72

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

4a. Die digitalen Innovationszentren entscheiden weitgehend nach eigenem

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Ermessen über ihre interne Organisation und Zusammensetzung sowie über ihre genauen Arbeitsprogramme und Arbeitsmethoden. Insbesondere sind die digitalen Innovationszentren für den Beitritt neuer Partner offen, wenn diese Mitglieder einen Mehrwert für die Partnerschaft darstellen und offen und transparent arbeiten.

Änderungsantrag 73

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 5

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

5. Den digitalen Innovationszentren können Finanzierungen in Form von Finanzhilfen gewährt werden.

5. Die digitalen Innovationszentren können Beiträge von Mitgliedstaaten, teilnehmenden Drittländern oder deren Behörden, Beiträge von internationalen Einrichtungen oder Institutionen, Beiträge von Mitgliedern, Anteilseignern oder Partnern des digitalen Innovationszentrums, Einnahmen aus den eigenen Vermögenswerten und den Tätigkeiten der digitalen Innovationszentren, Vermächtnisse, Spenden und Beiträge von Einzelpersonen sowie Finanzierungen in Form von Finanzhilfen, auch im Rahmen dieses Programms oder anderer EU-Programme, erhalten.

Änderungsantrag 74

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 6 – Einleitung

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

6. Die digitalen Innovationszentren, die Finanzierungen erhalten, beteiligen sich wie folgt an der Durchführung des Programms:

6. Die digitalen Innovationszentren beteiligen sich wie folgt an der Durchführung des Programms:

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Änderungsantrag 75

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 6 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(a) Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel – einschließlich Erprobungs- und Versuchseinrichtungen –, gezielt ausgerichtet auf KMU und MidCap-Unternehmen, auch in Bereichen, in denen die Einführung digitaler und verwandter Technik nur langsam vorankommt;

(a) Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel und Bereitstellung von technologischem Fachwissen – einschließlich Erprobungs- und Versuchseinrichtungen –, gezielt ausgerichtet auf KMU, Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Start-up-Unternehmen, auch in Bereichen, in denen die Einführung digitaler und verwandter Technik nur langsam vorankommt;

Änderungsantrag 76

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 6 – Buchstabe a a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(aa) Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Verwaltungseinrichtungen im Hinblick auf die Nutzung der vom Programm abgedeckten Technologien, damit sie wettbewerbsfähiger werden und um ihre Geschäftsmodelle zu verbessern;

Änderungsantrag 77

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 6 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(b) Transfer von Fachwissen und Know-how zwischen den Regionen, insbesondere durch die Vernetzung von KMU und MidCap-Unternehmen in einer Region mit digitalen Innovationszentren in anderen Regionen, die am besten zur Erbringung einschlägiger Dienstleistungen

(b) Transfer von Fachwissen und Know-how zwischen den Regionen, insbesondere durch die Vernetzung von KMU, Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Start-up-Unternehmen in einer Region mit digitalen Innovationszentren in anderen Regionen,

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geeignet sind; die am besten zur Erbringung einschlägiger Dienstleistungen und zum Anbieten von Unterstützung und Beratung geeignet sind;

Änderungsantrag 78

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 6 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) Erbringung thematischer Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und Hochleistungsrechnen sowie Cybersicherheit und Vertrauen, für Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, KMU und MidCap-Unternehmen. Einzelne digitale Innovationszentren können sich auf bestimmte thematische Dienstleistungen spezialisieren und müssen nicht alle in diesem Absatz genannten thematischen Dienstleistungen erbringen;

(c) Erbringung thematischer Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und Hochleistungsrechnen sowie Cybersicherheit und Vertrauen, für Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, KMU, Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Start-up-Unternehmen. Einzelne digitale Innovationszentren können sich auf bestimmte thematische Dienstleistungen spezialisieren und müssen nicht alle in diesem Absatz genannten thematischen Dienstleistungen erbringen;

Änderungsantrag 79

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 16 – Absatz 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

6a. Die Europäische Kommission organisiert in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Leistung, der Ergebnisse und der Auswirkungen der digitalen Innovationszentren, die Unionsmittel erhalten.

Änderungsantrag 80

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 17 – Absatz 2 a (neu)

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2a. Maßnahmen, mit denen Ziele im Zusammenhang mit anderen, vom Programm „Horizont Europa“ abgedeckten neuen Technologien – nämlich Robotik, Big Data und digitale Schlüsseltechnologien – verfolgt werden, kommen für eine Förderung in Betracht, sofern diese Ziele mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 4 bis 8 im Zusammenhang stehen und im Rahmen eines spezifischen Projekts umfassende und mit diesen Technologien im Zusammenhang stehende Lösungen darstellen.

Begründung

Um zu vermeiden, dass in Bezug auf andere neue Technologien erhebliche Investitionslücken entstehen, umfassende Lösungen von dem Programm ausgeschlossen werden oder deren Unterscheidung erschwert wird, sollten andere neue Technologien ebenfalls Teil des Programms sein, sofern sie umfassende und mit den neuen Technologien gemäß Artikel 4 bis 8 im Zusammenhang stehende Lösungen darstellen.

Änderungsantrag 81

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 18 – Absatz 2 – Buchstabe a – Einleitung

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(a) Rechtsträger mit Sitz in (a) Rechtsträger mit Sitz in und gegebenenfalls körperschaftsteuerpflichtig in

Änderungsantrag 82

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 18 – Absatz 6

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

6. Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, tragen grundsätzlich selbst die Kosten ihrer Teilnahme.

6. Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, tragen selbst die Kosten ihrer Teilnahme.

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Änderungsantrag 83

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 20 – Absatz 1 – Buchstabe e

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(e) gegebenenfalls Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft, das Klima und die Umwelt sowie Zugänglichkeit;

(e) gegebenenfalls Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft, das Klima und die Umwelt, die Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie Zugänglichkeit;

Änderungsantrag 84

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 20 – Absatz 1 – Buchstabe g

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(g) gegebenenfalls eine ausgewogene geografische Verteilung in der Union, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage;

(g) gegebenenfalls eine ausgewogene geografische Verteilung in der Union, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, die der Verringerung der digitalen Kluft zwischen den Regionen, den Bürgern und den Unternehmen dient;

Änderungsantrag 85

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 20 – Absatz 1 – Buchstabe h a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ha) gegebenenfalls ein Plan zur Schaffung nachhaltiger, hochwertiger Arbeitsplätze in der Europäischen Union oder in einem teilnehmenden Land;

Änderungsantrag 86

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 20 – Absatz 1 – Buchstabe h b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(hb) gegebenenfalls Komplementarität des Projekts mit anderen Programmen der

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DE

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Union;

Änderungsantrag 87

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 20 – Absatz 1 – Buchstabe h c (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(hc) gegebenenfalls innovativer Charakter des Projekts.

Änderungsantrag 88

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 22 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2a. Wurden für eine Maßnahme bereits Finanzierungsbeiträge aus einem anderen Programm der Union oder Unterstützungsleistungen aus einem EU-Fonds gewährt oder gezahlt, so ist dieser Beitrag bzw. diese Unterstützung in dem Antrag auf einen Finanzierungsbeitrag aus dem Programm anzuführen.

Änderungsantrag 89

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 25 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2. Die Zwischenevaluierung des Programms erfolgt, sobald ausreichend Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber vier Jahre nach Beginn der Durchführung des Programms.

2. Die Zwischenevaluierung des Programms erfolgt, sobald ausreichend Informationen über die Durchführung des Programms vorliegen, spätestens aber drei Jahre nach Beginn der Durchführung des Programms. Bei der Zwischenevaluierung werden die Ergebnisse dargelegt, die zur Beschlussfassung über eine Folgemaßnahme des Programms nach 2027 und über deren Ziele erforderlich sind.

Die Zwischenevaluierung wird dem Europäischen Parlament übermittelt.

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DE

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Änderungsantrag 90

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 25 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

3. Am Ende der Programmdurchführung, spätestens aber vier Jahre nach dem Ablauf des in Artikel [1] genannten Zeitraums, nimmt die Kommission eine abschließende Evaluierung des Programms vor.

3. Am Ende der Programmdurchführung, spätestens aber zwei Jahre nach dem Ablauf des in Artikel [1] genannten Zeitraums, nimmt die Kommission eine abschließende Evaluierung des Programms vor.

Änderungsantrag 91

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 26 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

4. Als Teil des Kontrollsystems kann die Prüfstrategie auf der Finanzprüfung einer repräsentativen Stichprobe der Ausgaben beruhen. Diese repräsentative Stichprobe wird durch eine Auswahl von Ausgaben ergänzt, die anhand einer Risikoabschätzung bestimmt wird.

4. Als Teil des Kontrollsystems beruht die Prüfstrategie auf der Finanzprüfung von zumindest einer repräsentativen Stichprobe der Ausgaben. Diese repräsentative Stichprobe wird durch eine Auswahl von Ausgaben ergänzt, die anhand einer Risikoabschätzung bestimmt wird.

Änderungsantrag 92

Vorschlag für eine VerordnungArtikel 29 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

1. Die Empfänger von Unionsmitteln machen deren Herkunft durch eine kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter der Medien und der Öffentlichkeit, bekannt und stellen sicher, dass die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält (insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen).

1. Die Empfänger von Unionsmitteln machen deren Herkunft durch eine kohärente, wahrheitsgetreue, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter der Medien und der Öffentlichkeit, bekannt und stellen sicher, dass die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält (insbesondere im Rahmen von Informationskampagnen zu den Maßnahmen und deren Ergebnissen).

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Änderungsantrag 93

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 1 – Absatz 2 – Nummer 6

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

6. Einführung einsatzbereiter/operativer Technik: Hochleistungsrechner als Dienst, der sich auf der Forschung und Innovation für den Aufbau eines integrierten europäischen HPC-Ökosystems ergibt, das alle Segmente der wissenschaftlichen und industriellen Wertschöpfungskette umfasst (Hardware, Software, Anwendungen, Dienste, Vernetzung und fortgeschrittene digitale Kompetenzen).

6. Einführung einsatzbereiter/operativer Technik: Hochleistungsrechner als Dienst, der sich aus der Forschung und Innovation – insbesondere aus neuen Technologien, die in der Vergangenheit mit Unionsmitteln unterstützt wurden bzw. gegenwärtig unterstützt werden – für den Aufbau eines integrierten europäischen HPC-Ökosystems ergibt, das alle Segmente der wissenschaftlichen und industriellen Wertschöpfungskette umfasst (Hardware, Software, Anwendungen, Dienste, Vernetzung und fortgeschrittene digitale Kompetenzen).

Änderungsantrag 94

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 2 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Das Programm baut Kernkapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), darunter Datenressourcen und Algorithmenbibliotheken, auf und stärkt diese, macht sie für alle Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zugänglich und stärkt und fördert die Vernetzung zwischen bestehenden KI-Erprobungs- und Versuchseinrichtungen in den Mitgliedstaaten.

Das Programm baut Kernkapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und der dezentralen Transaktionsnetztechnik in Europa auf, darunter Datenressourcen und Algorithmenbibliotheken, und stärkt diese, macht sie für alle Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zugänglich und stärkt und fördert die Vernetzung zwischen bestehenden KI-Erprobungs- und Versuchseinrichtungen in den Mitgliedstaaten.

Änderungsantrag 95

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 4 – Absatz 2 – Nummer 1

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

1. Zugang zur Ausbildung am Arbeitsplatz durch Teilnahme an Praktika in Kompetenzzentren und Unternehmen, die fortgeschrittene Technik einsetzen;

1. Das Programm unterstützt den einfachen Zugang zu fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen, vor allem in den Bereichen HPC, KI, dezentrale Transaktionsnetztechnik (z. B. Blockchain) und Cybersicherheit für derzeitige und künftige Arbeitskräfte, indem Studierenden, neuen Hochschulabsolventen und Beschäftigten und anderen qualifizierten Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort die Mittel für den Erwerb und die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen bereitgestellt werden.

Änderungsantrag 96

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 4 – Absatz 2 – Nummer 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2a. Mit dem Programm wird die Konzipierung und Bereitstellung einer europaweiten E-Learning-Plattform unterstützt.

Änderungsantrag 97

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 4 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Alle Interventionen werden in erster Linie durch die in Artikel 15 definierten digitalen Innovationszentren konzipiert und umgesetzt.

Alle Interventionen werden in erster Linie durch die in Artikel 16 definierten digitalen Innovationszentren konzipiert und umgesetzt.

Änderungsantrag 98

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 5 – Teilabschnitt I – Nummer 1.2

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DE

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Vorschlag der Kommission Geänderter Text

1.2. Unterstützung der Planung, Erprobung, Einführung, Instandhaltung und Förderung eines kohärenten Ökosystems grenzübergreifender Infrastrukturen für digitale Dienste und Erleichterung nahtloser, sicherer, interoperabler, mehrsprachiger, grenz- oder sektorenübergreifend interoperabler End-zu-End-Lösungen und gemeinsamer Rahmen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Auch Methoden für die Bewertung von Wirkung und Nutzen sind einzubeziehen;

1.2. Unterstützung der Planung, Erprobung, Einführung, Instandhaltung, Erweiterung und Förderung eines kohärenten Ökosystems grenzübergreifender Infrastrukturen für digitale Dienste und Erleichterung nahtloser, sicherer, interoperabler, mehrsprachiger, grenz- oder sektorenübergreifend interoperabler End-zu-End-Lösungen und gemeinsamer Rahmen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Auch Methoden für die Bewertung von Wirkung und Nutzen sind einzubeziehen;

Änderungsantrag 99

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 5 – Teilabschnitt I – Nummer 2.1

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2.1. Gewährleistung, dass die EU-Bürger sicher über Grenzen hinweg auf ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten zugreifen, sie teilen, verwenden und verwalten können, unabhängig von ihrem Standort oder dem Standort der Daten; Vollendung der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur und Erweiterung dieses Dienstes um neue digitale Dienste, Unterstützung der Einführung des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten;

2.1. Gewährleistung, dass die EU-Bürger sicher und unter Wahrung des Datenschutzes über Grenzen hinweg auf ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten zugreifen, sie teilen, verwenden und verwalten können, unabhängig von ihrem Standort oder dem Standort der Daten; Vollendung der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur und Erweiterung dieses Dienstes um neue digitale Dienste, Unterstützung der Einführung des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten;

Änderungsantrag 100

Vorschlag für eine VerordnungAnhang I – Teil 5 – Teilabschnitt I – Nummer 3

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

3. Justiz: Ermöglichung einer nahtlosen und sicheren grenzüberschreitenden elektronischen

3. Justiz: Ermöglichung einer nahtlosen und sicheren grenzüberschreitenden elektronischen

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Kommunikation innerhalb der Justiz sowie zwischen der Justiz und anderen zuständigen Stellen im Bereich Zivil- und Strafjustiz. Verbesserung des Zugangs zu Gerichten, juristischen Informationen und Verfahren für Bürger, Unternehmen, Angehörige der Rechtsberufe und Mitglieder der Justiz mithilfe semantisch interoperabler Verbindungen zu nationalen Datenbanken und Registern sowie Erleichterung der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung. Förderung der Entwicklung und Umsetzung innovativer Technologien für Gerichte und Angehörige der Rechtsberufe auf der Grundlage künstlicher Intelligenz, die Verfahren wahrscheinlich straffen und beschleunigen werden (z. B. „Legal-tech“-Anwendungen).

Kommunikation innerhalb der Justiz sowie zwischen der Justiz und anderen zuständigen Stellen im Bereich Zivil- und Strafjustiz. Verbesserung des Zugangs zu Gerichten, juristischen Informationen und Verfahren für Bürger, Unternehmen, Angehörige der Rechtsberufe und Mitglieder der Justiz mithilfe semantisch interoperabler Verbindungen zu Datenbanken und Registern sowie Erleichterung der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung. Förderung der Entwicklung und Umsetzung innovativer Technologien für Gerichte und Angehörige der Rechtsberufe auf der Grundlage künstlicher Intelligenz, die Verfahren wahrscheinlich straffen und beschleunigen werden (z. B. „Legal-tech“-Anwendungen).

Änderungsantrag 101

Vorschlag für eine VerordnungAnhang II – Teil 5 – Nummer 5.1

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

5.1 Einführung digitaler öffentlicher Dienste

5.1 Häufigkeit der Einführung digitaler öffentlicher Dienste

Änderungsantrag 102

Vorschlag für eine VerordnungAnhang II – Teil 5 – Nummer 5.2

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

5.2 Unternehmen mit hoher digitaler Intensität

5.2 Anzahl der Unternehmen mit hoher digitaler Intensität

Änderungsantrag 103

Vorschlag für eine VerordnungAnhang II – Teil 5 – Nummer 5.3

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

5.3 Angleichung des nationalen Interoperabilitätsrahmens an den

5.3 Grad der Angleichung des nationalen Interoperabilitätsrahmens an

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Europäischen Interoperabilitätsrahmen den Europäischen Interoperabilitätsrahmen

Änderungsantrag 104

Vorschlag für eine VerordnungAnhang II – Teil 2 – Nummer 2.2

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

2.2 Anzahl der Unternehmen und Organisationen, die KI nutzen

2.2 Anzahl der Unternehmen und Organisationen, die in Zusammenarbeit mit digitalen Innovationszentren KI erproben und damit experimentieren

Änderungsantrag 105

Vorschlag für eine VerordnungAnhang III – Nummer 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) das Programm „Digitales Europa“ wird in i) den Aufbau digitaler Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie in ii) die nationale und regionale Einführung digitaler Kapazitäten und der neuesten digitalen Technologien innerhalb eines EU-Rahmens in Bereichen von öffentlichem Interesse (wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Justiz und Bildung) sowie in Gebieten, in denen der Markt versagt hat (wie bei der Digitalisierung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), investieren;

(c) das Programm „Digitales Europa“ wird in i) den Aufbau digitaler Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie in ii) die nationale, regionale und lokale Einführung digitaler Kapazitäten und der neuesten digitalen Technologien innerhalb eines EU-Rahmens in Bereichen von öffentlichem Interesse (wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Justiz und Bildung) sowie in Gebieten, in denen der Markt versagt hat (wie bei der Digitalisierung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), investieren;

Änderungsantrag 106

Vorschlag für eine VerordnungAnhang III – Nummer 3 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) das Programm „Digitales Europa“ wird in i) den Aufbau digitaler Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und

(c) das Programm „Digitales Europa“ wird in i) den Aufbau digitaler Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, dezentrale

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fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie in ii) die nationale und regionale Einführung digitaler Kapazitäten und der neuesten digitalen Technologien innerhalb eines EU-Rahmens in Bereichen von öffentlichem Interesse (wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Justiz und Bildung) sowie in Gebieten, in denen der Markt versagt hat (wie bei der Digitalisierung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), investieren;

Transaktionsnetztechnik, Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie in ii) die nationale und regionale Einführung digitaler Kapazitäten und der neuesten digitalen Technologien innerhalb eines EU-Rahmens in Bereichen von öffentlichem Interesse (wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Justiz und Bildung) sowie in Gebieten, in denen der Markt versagt hat (wie bei der Digitalisierung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), investieren;

Änderungsantrag 107

Vorschlag für eine VerordnungAnhang III – Nummer 3 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ca) Andere, vom Programm „Horizont Europa“ abgedeckte neue Technologien – nämlich Robotik, Big Data und digitale Schlüsseltechnologien – kommen für eine Förderung in Betracht, sofern diese Ziele mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 4 bis 8 im Zusammenhang stehen und im Rahmen eines spezifischen Projekts eine umfassende und mit diesen Technologien im Zusammenhang stehende Lösung darstellen.

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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ für den Zeitraum 2021–2027

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer COM(2018)0434 – C8-0256/2018 – 2018/0227(COD)

Federführender Ausschuss       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE14.6.2018

Stellungnahme von       Datum der Bekanntgabe im Plenum

IMCO14.6.2018

Verfasser(in) der Stellungnahme       Datum der Benennung

Evelyne Gebhardt19.6.2018

Prüfung im Ausschuss 24.9.2018 10.10.2018

Datum der Annahme 5.11.2018

Ergebnis der Schlussabstimmung +:–:0:

3010

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Pascal Arimont, Carlos Coelho, Sergio Gaetano Cofferati, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Pascal Durand, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Sergio Gutiérrez Prieto, Philippe Juvin, Morten Løkkegaard, Nosheena Mobarik, Jiří Pospíšil, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Jasenko Selimovic, Ivan Štefanec, Richard Sulík, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Birgit Collin-Langen, Arndt Kohn, Julia Reda, Martin Schirdewan, Marc Tarabella, Lambert van Nistelrooij

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Clara Eugenia Aguilera García, Esther Herranz García

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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

30 +ALDE

ECR

EFDD

GUE/NGL

PPE

S&D

Verts/ALE

Morten Løkkegaard, Jasenko Selimovic

Daniel Dalton, Nosheena Mobarik, Richard Sulík, Anneleen Van Bossuyt

Marco Zullo

Martin Schirdewan, Dennis de Jong

Pascal Arimont, Carlos Coelho, Birgit Collin-Langen, Esther Herranz García, Philippe Juvin, Jiří Pospíšil, Andreas Schwab, Ivan Štefanec, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Lambert van Nistelrooij

Clara Eugenia Aguilera García, Sergio Gaetano Cofferati, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Sergio Gutiérrez Prieto, Arndt Kohn, Christel Schaldemose, Marc Tarabella

Pascal Durand, Julia Reda

1 -EFDD John Stuart Agnew

0 0

Erklärung der benutzten Zeichen:+ : dafür- : dagegen0 : Enthaltung

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