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Patentierung und Internationale Abkommen

Patentierung und Internationale Abkommen. Gliederung I.Patentrecht: Begriffe, geschichtlicher Überblick II.Wichtigste Internationale Übereinkommen: Grundsätze

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Patentierung und Internationale Abkommen

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Gliederung

I. Patentrecht: Begriffe, geschichtlicher Überblick

II. Wichtigste Internationale Übereinkommen: Grundsätze von TRIPS

III. Problemfelder des TRIPS

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Patentierbare Erfindungen– jede gewerblich verwertbare, neue und erfinderische Lehre

Entdeckungen, also z. B. Erkenntnisse, wie etwas funktioniert, und insbesondere Pflanzensorten und Tierarten, werden vom Gesetz nicht als technische Erfindungen angesehen und sind daher nicht patentierbar.

Eine planmäßige Nutzung einer Entdeckung (z. B. Extraktion eines Wirkstoffes aus einer Pflanze) ist jedoch wieder patentfähig, wenn der Wirkstoff bekannt, jedoch die Wirkung (d. h. die planmäßige Nutzung) bislang unbekannt war.

Ein Patent schützt Erfindungen, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Erfindung ist so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Ein Patentinhaber erwirbt ein Ausschließlichkeitsrecht.

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Wettbewerbsvorteil ist Vorteil der Patentanmeldung Patentschutz hat doppelte Wirkung:- Neu- und Weiterentwicklung eines Produktes od. eines

Verfahrens- Herausforderung des Wettbewerbs Innovationskraft: Patentanmeldungen werden von den

technologisch führenden Unternehmen vorgenommen 2005 – 194.000 Patentanmeldungen (das europäische

Patentamt)Die meisten Anmeldungen stammten aus den Mitgliedern

des Europäischen Patentübereinkommens (42,9%), den USA (27%) und Japan (20%).

53.000 Patente sind erteilt worden

Merkmale eines Patents

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Historischer Überblick: Patentrecht

Das mittelalterliche Privilegienwesen Wende: Französische Revolution Das neue Bild des Menschen als Träger von genuinen

Menschenrechten und Freiheiten, Begriff „geistiges Eigentum“

Legitimation des Patentrechts - erst seit der industriellen Revolution

Entwicklung des Patentrechts in den USA (Sortenschutzgesetz)

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Der Weg zum Patent

Patentanmeldung beim zuständigen nationalen oder regionalen Patentamt

Auch internationale Patentanmeldung nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) ist möglich (über 130 Staaten)

Prioritätswirkung Prüfung: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche

Anwendbarkeit Dauer des Erteilungsverfahrens Ende des Patentschutzes Ausschließlichkeitsrecht Geschäftsgeheimnis Imageeffekt/ Werbezweck/ höhere Produktpreise für

höhere Qualität

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Gründzüge des nationalen und internationalen Patentrechts

Grundsatz der Territorialität

Grundsatz der Unabhängigkeit der Patente

Überwindung des Territorialitätsprinzips

Schutzrechtlicher Mindeststandard

Schutz der Ausländer im Innland

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Wichtigste Internationale Übereinkommen

Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) 1883 (1967 novelliert) 11 Staaten oder Verband zum Schutz des gewerblichen Eigentums

Ziel: Schutz des gewerblichen Eigentumsdurch Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, Farb- oderHandelsmarken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen;Unterdrückung des unlauteren Wettbewerbs1. Inländergleichbehandlung2. Priorität3. Schutzrechtliche Mindeststandards

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Wichtigste Internationale Übereinkommen

Straßburger Übereinkommen oder Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente vom 1963

Ziel: Voraussetzungen der Patentierbarkeit, Inhalt des Patents und seines Schutzbereichs in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren

Mit der Ratifizierung des Europäischen Patentübereinkommens weitgehend in das materielle Recht der Mitgliedstaaten übernommen worden

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Wichtigste Internationale Übereinkommen

Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty PCT) vom 1970, 20 Mitglieder

Mitglieder bilden einen Verband, der vom Internationalem Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird

Ziel: Vereinheitlichung des Anmeldeverfahrens für Internationale Patentanmeldungen und die Neuheitsrecherche

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TRIPS - Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte

engl. Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights,

frz. Accord sur les aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce,

russ. Соглашения по торговым аспектам прав интеллектуальной собственности

Das wichtigste internationale Abkommen zum Patentrecht Am 1.1.1995 in Kraft getreten

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WTO WTO (Vorgängerin ITO 1947

Geburtsurkunde von WTO – Vertrag von Marrakesch seit 1986 bis 1994)

ZIEL – Liberalisierung des Welthandels, Abbau von Handelshemmnissen, Anwendung des Konkurrenzprinzips und der Marktgesetze auf alle Tätigkeiten, internationaler Freihandel

Gefahr der Menschenrechtsverletzung: Recht auf Nahrung, Recht auf Gesundheit

Streitstlichtungsorgan

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WTO-Abkommen:

GATT 1994 - as allgemeine Zoll- und Handelsabkommen erfasst den Bereich der Waren

GAS - das Allgemeine Dienstleistungsabkommen (General Agreement on Trade on Services)

AoA – das Landwirtschaftsabkommen (Agreement on Agriculture) TRIPS – das Abkommen über handelsrelevante Aspekte des geistigen

Eigentums (Trade Related Apects of Intellectual Property Rights) TRIMS – das Abkommen über handelsbezogene

Investitionsmaßnahmen (Trade Related Investment Measures) TBT – das Abkommen über technische Handelshemmnisse (Technical

Barriers on Trade) SPS – das Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen

(Sanitary and Phyto-Sanitary Measures) DSM – das Abkommen über Regeln und Verfahren zur Schichtung von

Streitverfahren oder die Schichtungsstelle (Despute Settlement Mechanism or Body) – das „Oberste Gericht der WTO“

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TRIPS - Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte

Gesamtpaket, dass jeder Mitgliedstaat unterzeichnen muss (151)Ziele: Handelshemmnisse beseitigen – den fehlenden Schutz

geistigen Eigentums in vielen Entwicklungsländern. Dazu zählen Patente, Handelsmarken, Warenzeichen und andere Schutzinstrumente, die wichtige Faktoren für Unternehmen darstellen

Inhalte: Urheberrecht, Markenrecht, Patente, geografische Angaben, Geschäftsgeheimnisse

Fehlender Patentschutz: Verursacher des Verlustes an Lizenzgebühren in Milliardenhöhe, vor allem durch billige Kopien teuerer Markenprodukte

Dauer des Patentschutzes: 20 JahrePatentierung von Saatgut und Pflanzensorten (früher in den

Händen von Bauern)– traditionelles Wissen wird zu weltweit handelbaren Ware- Int. Kommerzialisierung auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft

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Art. 27, 3 (b)

„Die Mitglieder können von der Patentierbarkeit auch ausschließen

a) diagnostische, therapeutische und chirurgische Verfahren für die Behandlung von Menschen oder Tieren;

b) Pflanzen und Tiere, mit Ausnahme von Mikroorganismen, und im Wesentlichen biologische Verfahren für die Züchtung von Pflanzen oder Tieren mit Ausnahme von nicht-biologischen und mikrobiologischen Verfahren. Die Mitglieder sehen jedoch den Schutz von Pflanzensorten entweder durch Patente oder durch ein wirksames System sui generis oder durch eine Kombination beider vor. Die Bestimmungen dieses Buchstabens werden vier Jahre nach dem Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens überprüft.“

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Nach Schätzungen der Weltbank bringt der TRIPS-Vertrag derWTO den sechs größten Industrieländern jährlicheMehreinnahmen aus Lizenzgebühren von 41 Mrd. USDollar.Gewinner sind die USA mit 19 Mrd., gefolgt von Deutschlandmit 6,8; Japan mit 5,7; Frankreich mit 3,3; Großbritannien mit3,0 und der Schweiz mit 2,0 Mrd. US-Dollar. Verlierer sindinsbesondere solche Entwicklungsländer, die überfortgeschrittenere eigene industrielle und landwirtschaftlicheProduktion verfügen und das von den reichen IndustrieländernGeschützte Wissen für ihre eigene Entwicklung teuer einkaufenmüssen. Dazu gehören Südkorea 15,3 Mrd. US-Dollar), China(5,1), Mexiko (2,6), Indien (0,9) und Brasilien (0,5).

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Problempunkte des TRIPS Das TRIPS-Abkommen führt im globalen Maßstab zu einer

Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die Erteilung von Patenten; damit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Biopiraterie globalisiert. Schützt die Eigentumsrechte pharmazeutischer Firmen an ihren Medikamenten

Aus Sicht vieler Entwicklungsländer hat das TRIPS-Abkommen höchst problematische Folgen, beispielsweise im Hinblick auf die Patentierung von Medikamenten oder im Bereich der Landwirtschaft.

Effektive Durchsetzungskraft – Streitschlichtungsorgan Patente auf lebende Materie (Samen, Mikroorganismen und

mikrobiologische Prozesse) Kein Schutz vor Patentierung Geschichte des Produktes, seine Produktionsmethoden

werden gering geschätzt

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Forderungen - Koordination Gerechter Welthandel (Schweiz)

Im Rahmen der Überprüfung des Artikel 27.3b des TRIPS Abkommens der WTO (seit 1999) sowie des Abkommens als Ganzes (seit 2000), fordert, das Abkommen mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten:

 Mögliche negative Auswirkungen des Abkommens auf die Ernährungssicherheit, die Gesundheitsversorgung, das Geschlechterverhältnis sowie die Umwelt, insbesondere auf die ökologischen und kulturellen Aspekte der biologischen Vielfalt, sind durch Änderungen des Vertragstextes auszuschliessen.    Den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Länder des Südens sowie der Bauern und Bäuerinnen ist besser Rechnung zu tragen.    Artikel, welche den Zielsetzungen anderer internationaler Abkommen, insbesondere der Biodiversitätkonvention und dem International Undertaking der FAO, entgegenlaufen, müssen revidiert werden.   Die Souveränität über eigene genetische und natürliche Ressourcen ist zu garantieren.  

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Doha-Erklärung oder Erklärung zur TRIPS-Übereinkunft und zur öffentlichen Gesundheit vom

14. November 2001

negative Auswirkungen des Patentschutzes im Pharmabereich auf die Versorgung der Bevölkerung in Entwicklungsländern mit lebenswichtigen Medikamenten

2003 hat der Generalrat der WTO entschieden, den Zugang zu patentgeschützten Medikamenten für Länder ohne eigene Produktionskapazitäten im Arzneimittelbereich zu erleichtern

Einigung der 149 Mitglieder der WTO am 6. Dezember 2005 - eine Änderung des WTO/TRIPS-Abkommens zur Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen Medikamenten für Entwicklungsländer

Das Protokoll zur Ratifizierung des revidierten TRIPS-Abkommens steht den WTO-Mitgliedstaaten bis zum 1. Dezember 2007 offen.

eine verlängerte Umsetzungsfrist für die am wenigsten entwickelten Ländern hinsichtlich verschiedener Schutzverpflichtungen in Bezug auf Medikamente. Dadurch sind diese Länder erst ab dem 1. Januar 2016 verpflichtet Patentschutz in diesem Bereich zu gewähren.

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In Indien und Ägypten waren pharmazeutische Produkte nicht patentierbar oder es gab keine geistigen Eigentumsrechte an Pflanzen. Nur in zwei afrikanischen Ländern boten die Rechtssysteme entsprechende Möglichkeiten. Oft war die Schutzdauer für Patente kürzer als die im TRIPS-Abkommen vorgesehenen 20 Jahre.

In vielen Ländern des globalen Südens waren geistige Eigentumsrechte an Pflanzensorten vor Abschluss des TRIPS-Abkommens unbekannt. Mit gutem Grund: die Landwirtschaft in diesen Ländern ist häufig eine Subsistenzlandwirtschaft – Menschen bauen für den eigenen Bedarf oder den lokalen Markt an. Saatgut und Pflanzen dafür werden nicht gekauft, sondern aus der Ernte des Vorjahrs genommen, selbst gezüchtet und getauscht.

In Kenia beispielsweise, wo seit 1994 die Möglichkeit besteht, Sortenschutz zu beantragen, stammen 90 % aller Anträge auf die Erteilung von Sortenschutz von Züchtern außerhalb des Landes.62 Die Anstrengungen der Industrieländer zeigen dabei Erfolge

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Literatur

Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentum (TRIPS), http://www.attac.de/geig/trips.php (besucht am 07.09.2007)

Jestaedt, Bernhard, Patentrecht. Ein fallbezogenes Lehrbuch. Carl Heymanns Verlag KG. 2005.

Osterrieth, Christian, Patentrecht, 3. Aufl. Verlag C.H. Beck, München 2007

Ilzhöfer, Volker, Patent-, Marken- und Urheberrecht, 7. Aufl.Verlag Franz Vahlen GmbH, München 2007.

Haas, Franz-Werner, Das TRIPS-Abkommen: Geistiges Eigentum als Gegenstand des Welthandelsrechts, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2004.

George, Susan, WTO: Demokratie statt Drakula. Für ein gerechtes Welthandelssystem. AttacBasisTexte 1, VSA-Verlag Hamburg, 2002.

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