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Ihr starker Partner im Gesundheitswesen ALS PATIENT HABEN SIE RECHTE !

PAtIent - spo.ch · Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz hat dies getan – sie schreibt seit 30 Jah- ren «Patientengeschichte», ist in allen drei Landesteilen verankert

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Ihr starker Partner im Gesundheitswesen

Als PAtIent hAben sIe Rechte !

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Geleitwort von Margrit Kessler Präsidentin SPO

Grusswort von Pascal struplerDirektor BAG

Grusswort von Jacques de haller Präsident FMH

Grusswort von Regierungsrat carlo conti Vizepräsident GDK

engagiert und erfolgreich für die Patientenrechte über das Jubiläumsjahr hinausvon Lotte Arnold-Graf

«Das selbstbestimmugsrecht der Patientinnen und Patienten ist ein hohes und schützenswertes Gut»Interview mit Margrit Kessler

chROnIK 1981–2011

halbgötter in schwarz und WeissBuchportrait von Lukas Ott

Fälle aus der sPO-Praxis

«Weil ich nicht ernst genommen wurde, kam ich dem tod nahe. Vor allem aber hatte ich jedes Vertrauen verloren.» von Stephan Bader und Lukas Ott

Geschädigt fürs lebenvon Margrit Kessler

Wegen ungenügender Überwachung verstorbenvon Margrit Kessler

Der lange leidensweg einer Patientin von Margrit Kessler

Auf Umwegen zu seinem Recht gekommenvon Margrit Kessler

humanforschungsgesetz mit grosser lückevon Lukas Ott

Managed care-Vorlage: nicht zu ende gedachtvon Julian Schilling und Pedro Koch

Fallpauschalen bringen Patientinnen und Patienten keinen nutzenvon Margrit Kessler

Die beratungsstellenDer stiftungsratDer Gönnerverein

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Geleitwort von Margrit Kessler, Präsidentin schweizerische stiftung sPO Patientenschutz

30 Jahre für die Patientenrechte! Seit 30 Jahren engagiert sich die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz konsequent für die Rechte der Patientinnen und Patienten. Dieses Jubiläum ist ein berechtigter Anlass, sich zu freuen! Ob Beratung, Information oder Öffentlichkeitsarbeit: Mit unserer Arbeit fördern und schützen wir die Patientenrechte.

So konnten wir in unzähligen Fällen die konkreten Interessen der Patienten wahrnehmen und ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Immer wieder waren unsere Beraterinnen etwa mit Sorg-faltspflichtverletzungen der Behandelnden konfrontiert. Oft konnte erreicht werden, dass Schadenersatz geleistet wird.

Auch auf übergeordneter Ebene konnte sich die SPO anwaltschaftlich für die Patienten-rechte einsetzen, zum Beispiel durch die Beeinflussung politischer Entscheide zu Gunsten der Patient/innen.

Wir haben dieses Jahr berechtigten Anlass, um zu feiern, aber auch um zurückzublicken. Ein Rückblick auf die Geschichte der Patientenschutzbewegung wäre jedoch unvollständig, ohne die Pionierarbeit unserer Gründerin Charlotte Häni und der nachfolgenden Präsidentin Margrit Bossart entsprechend zu würdigen. Sie waren mit ihrem grossen Engagement massge-blich beteiligt, dass die Patientenrechte in den letzten 30 Jahren Fortschritte gemacht haben. Vor 25 Jahren verliess ein Arzt ein Podiumsgespräch, weil Charlotte Häni die Meinung vertrat, dass die Krankengeschichte den Patient/innen und nicht dem Arzt gehöre. Das hört sich heute doch recht seltsam an.

Charlotte Häni erarbeitete zusammen mit der Schweizerischen Akademie der medizi-nischen Wissenschaften eine offizielle Patientenverfügung. Heute widerspiegelt sich diese wertvolle Leistung in der schweizerischen Gesetzgebung. Die Patientenverfügung konnte sich durchsetzen und wird im Erwachsenenschutzgesetz, welches 2012 in Kraft tritt, gesetzlich ver-ankert. Es war ein steiniger Weg, bis das Selbstbestimmungsrecht der Patient/innen zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurde.

Als Vizepräsidentin und Präsidentin der SPO prägte die Ökonomin Margrit Bossart das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) weitblickend mit. Sie setzte sich dafür ein, dass die Qualitätssicherung im Krankenversicherungsgesetz verankert wurde. Diese wertvolle Errun-genschaft für die Patient/innen ist auch 15 Jahre nach der Einführung des KVG immer noch eine grosse Herausforderung.

Das Element Aufklärung wurde mit Erfolg in den ärztlichen Alltag eingeführt. Zu Hilfe kamen wegweisende Gerichtsurteile, die den Patient/innen zu ihrem Recht verholfen haben. Leider schlägt das Pendel der Rechtsprechung seit Kurzem wieder in die andere Richtung aus. Die Therapiefreiheit der Ärzte wird von den Richtern höher gewichtet als das Selbstbestim-mungsrecht der Patient/innen. Ende 2010 nahm sich ein Gericht sogar das Recht heraus, den Wert eines Menschenlebens zu bestimmen, obwohl es nicht einmal danach gefragt wurde.

Auch ich musste erleben, dass die Gerichte wenig Verständnis für Patientenrechte haben. Mein Buch «Halbgötter in Schwarz und Weiss – Rückblick auf einen Medizinskandal, der zum Justizskandal wurde» erzählt, wie es mir erging, als ich mich für kollektive Patientenrechte einsetzte und den Mut hatte, am hierarchischen Selbstverständnis eines Chefarztes zu rütteln. Nur mit der grossen Unterstützung des Stiftungsrates und der guten Zusammenarbeit mit meinen Mitarbeiterinnen konnte ich diese schwierigen Jahre unbeschadet überstehen. Ihnen allen gehört ein besonderer Dank.

Die Patient/innen in unserem Land haben mehr Rechte erhalten. Aber noch vieles liegt im Argen. Die Rechte von kranken Menschen zu verteidigen, ist ein steiniger Weg, und die Patientenbewegung ist noch lange nicht am Ziel! Ich danke allen herzlich, die uns weiterhin unterstützen, die Patienteninteressen und die Patientenrechte zu stärken.

Margrit Kessler, Präsidentin Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz

Margrit Kessler

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Grusswort von Pascal strupler, Direktor bAG

Wer zum 30. Geburtstag einen so grossen Bekanntheitsgrad in der Schweiz erreicht hat, muss wohl Besonderes geleistet haben …

Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz hat dies getan – sie schreibt seit 30 Jah-ren «Patientengeschichte», ist in allen drei Landesteilen verankert und durch die Medien auch einer breiten Bevölkerungsschicht bekannt. Dabei ist es der SPO gelungen, eine Aufwertung der Patientinnen und Patienten, als kritische Partner von Ärzten, Medizinalpersonen und Versicherern, zu erreichen.

Mit ihrem mutigen und unabhängigen Engagement hat sie sich nicht nur in der Öffent-lichkeit einen Namen geschaffen, sie wird auch von allen Akteuren des Gesundheitswesens als gewichtiger Partner anerkannt. In ihrer Arbeit stützt sich die SPO auf drei Pfeiler: Die indivi-duelle Beratung, die Information («patient empowerment») und die Vertretung von Pati-enteninteressen.

Im Bereich der individuellen Beratung ist die SPO eine zentrale Ansprechpartnerin, wenn es darum geht, Patienten in ihren Anliegen zu unterstützen. Sie vertritt deren Interessen, im-mer auch mit dem Ziel, die Kompetenz der Patienten in ihrer eigenen Sache zu stärken. Die Beratung umfasst sämtliche Fragen rund um Ärzte, Spitäler, Krankenkassen und weitere The-men, welche das Gesundheitswesen betreffen. Es ist wohl keine Übertreibung, wenn wir hier von einem Kompetenzzentrum für die Beratung und Stärkung von Patienten sprechen.

Bei der Information steht die Bevölkerung im Blickfeld des Interesses. Die SPO trägt ak-tuelle gesundheitspolitische Themen konsequent an die Öffentlichkeit. Das während 30 Jahren erworbene Expertenwissen und die klaren Stellungnahmen der SPO werden auch von den Medienschaffenden und Politikern geschätzt. Dies wiederum trägt zum grossen Bekanntheits-grad dieser Organisation bei. Die Stiftung geniesst Vertrauen in der breiten Bevölkerung, weil transparent aufgeklärt und berichtet wird. Und gut informierte Menschen können auch ge-sundheitskompetent handeln.

Auf dem Gebiet der Interessenvertretung ist es der SPO von Bedeutung, die Rahmenbe-dingungen zu beeinflussen, zum Beispiel auf gesundheitspolitischer Ebene. Dabei ist ihre Tä-tigkeit geprägt von Unabhängigkeit und Transparenz. Und schliesslich arbeitet die SPO als Mitglied der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Patienteninteressen SAPI auch mit Konsumentenschutz- und Selbsthilfeorganisationen zusammen.

An dieser Stelle möchte ich der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz bestens danken für ihre ausgezeichnete Arbeit und ihren beeindruckenden und gezielten Einsatz zugunsten der Rechte der Patient innen und Patienten. Ich wünsche der SPO auch für die kommenden Jahre die notwendige Energie und eine Portion Hartnäckigkeit, um sich weiter-hin unabhängig und lösungsorientiert für die Anliegen von Patientinnen und Patienten ein-zusetzen.

Pascal Strupler, Direktor Bundesamt für Gesundheit

Pascal Strupler

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Grusswort von Jacques de haller, Präsident FMh

Patienten gehören gehört – seit 30 Jahre verleiht ihnen die Schweizerische Stiftung SPO Pa-tientenschutz eine professionelle Stimme. Ich gratuliere der SPO zu ihrem beharrlichen und erfolgreichen Engagement! Sie ist der FMH ein Gesundheitspartner mit Profil, der eine fruchtbare Zusammenarbeit im Interesse der Patientinnen und Patienten, der Ärzteschaft und einer qualitativ überzeugenden medizinischen Versorgung unseres Landes möglich macht. Die SPO weiss durch ihre Beratungen seit 1981 um die Schwierigkeiten, mit denen Patienten und Versicherte kämpfen, und steht ihnen kompetent bei. Von diesen Erfah-rungen profitieren auch Politik, Öffentlichkeit und Gesundheitspartner, weil die SPO den Finger auf wunde Punkte hält und Veränderungen vorantreibt. Und weil sie sich für jene Fälle einsetzt, bei denen realistische Aussichten auf Anerkennung und Korrektur bestehen. Entsprechend produktiv kooperieren die SPO und die Gutachterstelle der FMH.

Wir wissen, dass eine patientengerechte Kommunikation einen enormen Beitrag zur Vermeidung von Behandlungsschwierigkeiten leistet. Die SPO hat auch auf diesem Gebiet tatkräftig zu grossen Errungenschaften beigetragen: Mit ihrer fachkundigen Unterstützung haben schon etliche ärztliche Fachgesellschaften Aufklärungsprotokolle erarbeitet, mit wel-chen Patienten in verständlicher Weise über einen bevorstehenden Eingriff informiert wer-den können.

Deshalb ist die FMH geehrt, mit der SPO seit so vielen Jahren zusammenzuarbeiten, und sie beispielsweise als verdienstvollen Akteur in Fragen der medizinischen Qualität als Patro-natspartner des Swiss Quality Award gewonnen zu haben. Dieser zeichnet herausragende In-novationen aus, die das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen weiterbringt – ein zen-trales Anliegen aller Gesundheitspartner.

Ein gemeinsames Engagement der SPO, der FMH und weiterer Akteure tut ebenfalls dringend Not in Sachen Datenschutz, denn das Patientengeheimnis ist zunehmend bedroht. So verlangen etwa die Versicherer zu Kontrollzwecken in unvertretbarem Masse Einblick in vertrauliche Patientendaten. Weder die FMH noch die SPO können dieses Ansinnen dulden, denn sollte es soweit kommen, würde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstört. Unsere lautstarke Einmischung bleibt essentiell, zum Wohl der kranken Menschen. Ich freue mich darauf, die Stimme der Patientinnen und Patienten weiterhin klar und deutlich zu hören und wünsche der SPO für ihre wichtige Tätigkeit viel Erfolg!

Dr. med. Jacques de Haller, Präsident der FMH

Dr. med. Jacques de Haller

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Grusswort von Regierungsrat carlo conti, Vizepräsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK

Sehr geehrte Damen und HerrenWenn Sie heute das 30-jährige Bestehen der Schweizerischen Stiftung SPO Patienten-

schutz feiern, so möchte ich Ihnen zu diesem Jubiläum sehr herzlich gratulieren. Ihnen, denn hinter der Institution sind es die Menschen, denen wir zum Jubiläum gratulieren und um ihre Spuren geht es, die sie in ihrer täglichen Arbeit hinterlassen.

Lassen Sie mich das Gesundheitswesen mit einem breiten Strom vergleichen. Hohe Fliessgeschwindigkeit, Nebenarme, Untiefen, auch Strudel kennzeichnen das Gewässer.

Die SPO bietet der Bevölkerung eine Orientierung auf diesem Fluss: Sie kann einem rat-suchenden Patienten beim Setzen des Ankers behilflich sein, sie bietet Motorkraft bei auftau-chenden Strudeln und sie leistet Hilfe beim Schwimmen.

Es ist mir ein Anliegen, Ihnen, den engagierten und kompetenten Menschen, die Sie sich in dieser Weise um die Patientinnen und Patienten bemühen, meinen Dank und meine Aner-kennung auszudrücken. Ihre Arbeit ist wichtig, Ihr Engagement wertvoll. Sie bieten eine Hil-feleistung für Ratsuchende an, die sowohl Orientierungshilfe wie auch Trost bedeuten kann.

Für die Gesundheitspolitik ist die SPO eine Partnerin im Gesundheitswesen, die die Pati-entinnen und Patienten berät und in der Öffentlichkeit vertritt. Neben diesem Auftrag zur in-dividuellen Beratung weisen Sie aber auch immer wieder und mit Nachdruck auf gesellschafts-politisch aktuelle Themen, Schwachstellen, sowie auf Entwicklungspotential hin. Das kann manchmal unangenehm sein und Reibungen verursachen, es kann sich auch als unangemes-sen herausstellen. Aber Sand im Getriebe kann auch die Grundlage für Innovationen sein.

Dass Ihre Organisation das Interesse der Patientenschaft im Auge hat, weder einer poli-tischen Partei noch einem wirtschaftlichen Unternehmen verpflichtet, hat sich als Vorteil er-wiesen. Das beweist auch Ihr Erfolg über mehrere Jahrzehnte hinweg – der konstruktive Dia-log mit den verschiedensten Partnern ist nicht zuletzt aus diesem Grund unvoreingenommen und vorbildlich.

Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung (ANQ) etwa nimmt regelmässig mit nati-onalen Untersuchungen Themen auf, die bei der SPO als «heisse Eisen» gehandelt werden: zum Beispiel Patientenzufriedenheit, Infektionen nach Operationen, Risiko eines Wiederein-tritts.

Meine Damen und HerrenMeine besten Glückwünsche für die Zukunft Ihrer Organisation: Sie befähigen Patien-

tinnen und Patienten selbstbewusst und aktiv weiterzuschwimmen und allfälligen Gefahren des Wassers zu trotzen.

Regierungsrat Dr. Carlo ContiVorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Dr. Carlo Conti

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engagiert und erfolgreich für die Patientenrechte über das Jubiläums- jahr hinausDie gemeinnützige Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz nimmt seit 30 Jahren die Interessen der Patient/innen und Versicherten sowie die Verbesserung ihrer Stel-lung im Gesundheitswesen wahr. Die Arbeit der SPO – nämlich Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit für die Förderung und den Schutz der Patientenrechte – ist heute noch genau so wichtig wie vor 30 Jahren. Die vom Stiftungsrat verabschiedeten Strategie 2011–2015 legt nicht nur die strategische Ausrichtung der SPO fest, sondern äussert sich auch zu deren Mission, Werten und Vision. Die SPO kann die kommenden Jahre gut gerüstet in Angriff nehmen.

von Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführerin Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz

«Ich bedanke mich für die wertvolle Arbeit, die von der SPO geleistet wird, für den Mut, Missstände anzusprechen, welche sonst verschwiegen würden und für das Angebot Patien-tinnen und Patienten zu stärken, zu ermutigen und zu helfen, wo sie sich ausgeliefert fühlen und alleine sind.» So hat uns Frau M. Felder, eines unserer Mitglieder, kürzlich geschrieben. Diese kurzen Zeilen enthalten vieles, was die SPO auch in unseren Augen charakterisiert.

Als Patient haben sie Rechte!Die SPO informiert die Bevölkerung über Rechte und Pflichten gegenüber Ärzten, Spi-

tälern und Versicherungen. In Vorträgen und an Podien informieren wir über die Auswir-kungen von gesundheitspolitischen Entscheiden sowie darüber, wie jede/r Einzelne über sich selbst bestimmen kann.

Aktuelle gesundheitspolitische Themen – aktuell sind es z. B. das Humanforschungsge-setz, Managed Care oder Fallpauschalen – tragen wir konsequent in die Medien und in die öffentliche Diskussion. Die SPO nutzt ihr Mitspracherecht in gesundheitspolitischen Fra-gen und kämpft für patientenorientierte Lösungen in Gesetzen, Dekreten und Verord-nungen. Sie sucht den konstruktiven Dialog mit Leistungserbringern, Versicherungen und der Politik und setzt sich ein für eine patientenbezogene, zweckmässige und wirtschaftliche Medizin. Die SPO ist in diversen Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen vertreten, um sich direkt einbringen zu können.

Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz führt in sieben Regionen und in den drei Sprachgebieten Beratungsbüros (vgl. Organigramm). Qualifizierte Berater/innen, die sich im Medizinalbereich, im Patientenrecht und in der Sozialversicherungsgesetzgebung auskennen, unterstützen rund 4 500 Ratsuchende pro Jahr. Etwa die Hälfte der Beratungen betreffen Fragen zu Behandlungen, zur Herausgabe der Krankengeschichte, zu Arzthono-raren, Aufklärung und Zeugnissen. An den Beratungsstellen finden zudem jährlich rund 300 juristische Beratungen durch spezialisierte Anwälte und Anwältinnen statt.

Gerade in komplexen Fällen beanspruchen die Rechtsschutzversicherungen gerne un-sere Dienste für medizinische Vorabklärungen eines möglichen Behandlungsfehlers. Dabei ist die gute Zusammenarbeit zwischen Berater/innen und Anwält/innen sowie die fachkom-petente Triage unserer Berater/innen Voraussetzung zum Erfolg. Durch die kompetente medizinische Vorabklärung der Berater/innen der SPO können allen Beteiligten viel Um-triebe, Kosten und Unannehmlichkeiten erspart werden. Wird ein Fall weiter gezogen, ist die Erfolgsquote für die Patient/innen, vollständig Recht oder Teilrecht zu bekommen, ent-sprechend hoch.

Lotte Arnold-Graf

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stiftungsrat*Margrit Kessler, Präsidentin

Geschäftsstelle**Lotte Arnold-Graf

BeratungGenève

BeratungLausanne

BeratungBern

BeratungOlten

BeratungZürich

BeratungSt. Gallen

BeratungTessin

GönnervereinA-M. Bollier, Präsidentin

Revisionsstelle

Eidg. Stiftungsaufsicht

*Stiftungsrat: Stephan Bachmann, Anne-Marie Bollier, Prof. Dr. med. Dieter Conen, NR Dr. med. Yvonne Gilli, Margrit Kessler, Dr. med. Pedro Koch-Wulkan, lic. rer. pol. Ueli Müller, lic. phil. Lukas Ott, PD Dr. med. Julian Schilling, Dr. iur. Peter Schmucki

**Geschäftsstelle: Administration, Personalwesen, Finanzen/Control-ling, Qualitätsmanagement, Marketing, Patienten-Vertretung, Patienten-Information

Finanziert wird die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz heute zu gut 40 Prozent durch Beratungseinnahmen, also Eigenleistungen. Dank der finanziellen Unterstützung insbesondere durch die Kantone der Deutschschweiz können die Beratungstarife tief gehal-ten werden, um für alle Bevölkerungskreise zugänglich zu sein. Weiter ins Gewicht fallen die Mitgliederbeiträge – ein entsprechend grosser Dank gebührt den Spenderinnen und Spendern der SPO, die rund 20 Prozent unseres Ertrags ausmachen.

Dank dem im 2004 in Gedenken an die Gründerin der SPO ins Leben gerufenen «Charlotte-Häni-Fonds» können wir die Abklärungen möglicher Haftpflichtansprüche von Patient/innen, die nicht in der Lage sind, das mit den Abklärungen verbundene Kosten-risiko zu tragen, finanzieren.

Die sPO als KompetenzzentrumUm den kommenden Herausforderungen optimal begegnen zu können, hat der Stif-

tungsrat der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz die Strategie 2011 bis 2015 verab-schiedet.

Unsere Arbeit ist konsequent ausgerichtet auf die Patientenrechte. Wir sind unabhän-gig, lösungsorientiert, respektvoll und kooperativ. Unsere Vision werden wir in unserer heutigen und zukünftigen Arbeit stets vor Auge halten: – Die Patienteninteressen und die Patientenrechte sind ein beachtetes Thema im Schwei-

zerischen Gesundheitswesen. Die Patientenrechte werden spürbar verbessert, Lücken geschlossen und in Gesetzen festgehalten. Die Akteur/innen im Gesundheitswesen nehmen ihre Verantwortung für den Patientenschutz wahr. Die Patientenrechte sind fester Bestandteil in der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe. Sorgfalts-pflichtverletzungen der Behandelnden werden transparent gemacht, Versicherer leisten in berechtigen Fällen unkompliziert und zeitnah Schadenersatz. Verursacher ersetzen den Schaden, der durch medizinische Fehlbehandlung verursacht wurde.

– Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz ist federführende Kooperationspart-nerin der Akteur/innen im Gesundheitswesen, beeinflusst politische Entscheide zu Gunsten der Patient/innen und entwickelt gemeinsam mit Partnerorganisationen Forderungen an die Politik.

– Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz ist ein Kompetenzzentrum für die Beratung und das Empowerment der Patient/innen.

– Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz ist politisch unabhängig, finanziell und personell gut abgesichert.Mit diesen strategischen Leitlinien kann die SPO ihre Zukunft gut gerüstet in Angriff

nehmen und den sich stellenden Herausforderungen im Interesse der Patient/innen erfolg-reich begegnen.

Organigramm

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«Das selbstbestimmugsrecht der Patientinnen und Patienten ist ein hohes und schützenswertes Gut»Fehlbehandlungen, missbräuchliche Experimente, Fehlurteile: Margrit Kessler im Gespräch über die Entwicklung des Patientenschutzes in der Schweiz sowie aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen.

Interview: Lukas Ott

Margrit Kessler, in welcher generellen Verfassung befindet sich der Patienten-schutz in der Schweiz im Jubiläumsjahr der SPO?

Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz ist eine Organisation, die in den Institutionen und Gremien unseres Gesundheitswesen gut bekannt und verankert ist und auch einen entsprechenden Stellenwert geniesst. Etwas anders ist die Situation bei der Bevölkerung einzuschätzen. Hier ist unsere Organisation noch zu wenig bekannt – einerseits, weil uns die entsprechenden Mittel fehlen, um unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen, anderseits möchte niemand krank sein. Das Wort «Patient» ist negativ besetzt, jede und jeder ist froh, dass es Institutionen und Leistungserbringer gibt, die helfen, die Gesundheit möglichst rasch wieder zu erlangen. Dass es Organisationen braucht, die etwa bei Sorgfaltspflichtverletzungen helfen, zu seinem Recht zu kommen, daran denkt man weniger.

Hat der Patientenschutz bei uns eine genügend starke Lobby?

Nein, sind wir ehrlich: Die Patient/innen haben keine Lobby im Sinne eines Machtfaktors in unserem Land. Wie mit kranken Menschen umgegangen wird, zeigen die derzeit geführten Diskussionen über IV-Gut- achten und deren Stellenwert vor Gericht. Unsere Gerichte sind über- aus patientenfeindlich. Man kann es leider nicht anders sagen: In unserer Gesellschaft sind Patient/innen Menschen zweiter Klasse.

Welche konkreten Interventionen haben Sie erlebt, um den Patientenschutz auszubremsen?

Leider musste ich meine eigenen negativen Erfahrungen machen. Weil ich mich für die Patientenrechte stark gemacht habe, wurde ich von der St. Galler Justiz zehn Jahre lang strafrechtlich verfolgt. Die Richter/innen fanden es nicht stossend, dass experimentelle Methoden, die zum Tode führen können, an nicht informierten Patient/innen angewandt wurden. Sie fanden es hingegen anmassend, dass ich als Patientenvertreterin diese nicht standardisierten Methoden hinterfragte und somit an den hierar- chischen Strukturen der «Chefarztkultur» rüttelte. Es kann doch nicht sein, dass ein Chefarzt an nichts ahnenden Patient/innen experimentieren kann, nur weil er diese Position einnimmt.

«Die Notwendigkeit von Transparenz und Qualitäts-messung im Gesundheitswe-sen ist heute unbestritten. Patienten und ihre Angehöri-gen erwarten davon aber mehr als nur die Angabe von Mittelwerten, nämlich die Anerkennung ihres individu-ellen Erlebens und ihrer manchmal schmerzlichen, persönlichen Erfahrungen.Seit 30 Jahren nimmt die SPO die Funktion als ‹Klage- mauer›, als Anwältin des Ein- zelfalles und dessen Verteidi-gung gegenüber allmächtigen Versicherungen, Medizinal-personen und anderen Institutionen wahr. Dadurch hat die SPO nicht nur der Gerechtigkeit häufig einen guten Dienst erwiesen, sondern namentlich auch einiges zur Verbesserung der Kommunikation zwi-schen Kranken und der Welt in Weiss beigetragen.»Prof. Peter Suter, Präsident der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften

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Hat sich die SPO in den letzten Jahren verändert?

Ja, die SPO hat sich verändert. Unsere Arbeit ist professioneller geworden. Wir haben uns mit den Jahren aus einem Mauerblümchendasein zu einer Organisation entwickelt, deren Know-how von vielen Fachleuten wahrgenommen und geschätzt wird. Auch die Medien schätzen unser Wissen und setzen es für ihre Arbeit ein.

Wie ist heute das Verhältnis zu den Standesorganisationen der Ärzteschaft?

Zu den Standesorganisationen ist das Verhältnis grundsätzlich gut, einzelne Ärzt/innen haben jedoch Probleme mit der Arbeit der SPO. Sie sind ganz einfach schlecht orientiert, denn die SPO kann den Ärzt/innen durch ihre Arbeit und Aufklärungsarbeit auch viel Unangenehmes ersparen. Wenden sich Patient/innen mit einer Komplikation etwa an einen nicht speziali- sierten Anwalt, kann es vorkommen, dass der Arzt oder die Ärztin in ein Verfahren verwickelt wird, das Jahre dauert. Am Ende bekommt der Arzt oder die Ärztin wohl Recht, wird aber über Jahre mit ungerechtfertigten Vorwürfen belastet. Das kann die SPO mit ihrer Arbeit verhindern. Wir können den Ratsuchenden erklären, wann es sich um eine Komplikation bzw. um eine mögliche Sorgfaltspflichtverletzung handelt. Die meisten akzeptieren unsere Abklärungen, weil wir unabhängig sind.

Welches waren die grössten Fortschritte, die zugunsten der Patientinnen und Patienten erzielt werden konnten?

In den letzten dreissig Jahren wurde den Patient/innen das Selbstbestim- mungsrecht zugestanden. Damit dieses aber tatsächlich wahrgenom- men werden kann, muss eine entsprechende Aufklärung in einer angepassten, verständlichen Sprache vorausgehen. Die Patient/innen haben auch das Recht, Einsicht in ihre Krankengeschichte zu nehmen. Dadurch ist es zu einer eigentlichen Umkehrung gekommen: Man spricht heute nicht mehr vom Arztgeheimnis, sondern vom Patientengeheimnis.

Galt es auch, Rückschritte hinzunehmen?

Ja, selbstverständlich gibt es auch Rückschritte zu verzeichnen. Nehmen wir zum Beispiel die Einführung der Fallpauschalen: Dadurch werden die Kranken zu gläsernen Patient/innen. Die Krankenkassen erhalten das Recht, alle Daten der Patient/innen einzusehen, damit sie die Leistungen auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen können. Schon in der Vergangenheit mussten wir erfahren, dass solche Datensammlungen für die Patient/innen einschneidende Konsequenzen haben – ganz besonders, wenn sie sich als unzutreffend erweisen. Wir empfehlen den Betroffenen, dass die einverlangten Unterlagen nur an den Vertrauensarzt bzw. die Ver- trauensärztin übergeben werden dürfen.

Welche kollektiven Rechte müssten dem Patientenschutz auf zivil- und strafrechtlicher Ebene zur Verfügung stehen, um seine Ziele effektiv verfolgen zu können?

Notwendig wäre ein Verbandsbeschwerderecht für Patientenorganisationen, das unsere Nachbarländer bereits schon eingeführt haben. Wir sind immer wieder mit Ärzt/innen konfrontiert, die aus kommerziellem Interesse unbehelligt Fehlleistungen anbieten und anwenden können. Die Patient/innen

«Wer sich wie die SPO für die Patientenrechte einsetzt, weiss, dass Patientenschutz auch Datenschutz heisst. Die Patientinnen und Patienten sollen sich auf die- sen Geheimnisschutz ver- lassen können. Im ‹Gesund-heitsmarkt› darf es kein Feilschen um sensitive Daten geben!»Bruno Baeriswyl, Präsident privatim – die schweizerischen Datenschutzbeauftragten

«Zahnarztfälle sind eine spe- zielle Materie. Hierzu kann ich seit Jahren auf die kompetente Unterstützung der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz zählen.»Dr. iur. Thomas Grieder, Anwalt, Ott Baumann Grieder Bugada Rechtsanwälte, Zürich

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verfügen nicht über das erforderliche Wissen, um diese Praktiken zu durchschauen und klagen deshalb nicht. Wenn wir heute an ihrer Stelle eine Anzeige erstatten, laufen wir jedoch Gefahr, wegen Verleumdung angeklagt zu werden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Mit einem Verbandsbeschwerderecht hätten wir hingegen die Legitimation, die Aufsichtsbehörde zu informieren und aufzufordern, eine Untersuchung einzuleiten.

Haben sich die Fälle, bei denen die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz beigezogen wurde, in den letzten Jahren verändert?

Eindeutig ja, vor fünfzehn Jahren waren die Fragen, die an uns gerichtet wurden, einfacher zu beantworten. Bei der Einführung des neuen Kran- kenversicherungsgesetzes (KVG) standen die gesetzgeberischen Fragen im Mittelpunkt. Heute erhalten wir zahlreiche sehr komplexe medizinische Fälle zur Abklärung. Diese verlangen ein grosses medizinisches Wissen. Um diesem gerecht zu werden, haben wir ein grosses Netzwerk von beratenden Ärzt/innen aufgebaut, die im Hintergrund arbeiten und zur Konsultation beigezogen werden können.

Sind denn die Versicherungen in Haftpflichtfällen heute kooperativer als früher?

Nein, ganz im Gegenteil. Die Haftpflichtversicherungen verstehen sich doch in erster Linie als profitorientierte Unternehmen, die Geld verdienen wollen. So kommt es nicht von ungefähr, dass die SPO-Anwält/innen Jahre oft an Ort und Stelle treten, weil die Haftpflichtversicherungen alles daran setzen, nichts bezahlen zu müssen. Deshalb haben wir in den Kantonen Aargau, Basel, Bern, St. Gallen, Thurgau und Zürich parlamentarische Vorstösse initiiert. Es ging uns um die Frage, wie viel Haftpflichtversiche- rungsprämien die Steuerzahlenden dieser Kantone von 2003 bis 2008 für die öffentlichen Spitäler bezahlt haben und wie viel den geschädigten Patient/innen im selben Zeitraum von den Versicherungen insgesamt ausbezahlt wurde. Die Zahlen sind erschütternd. In den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Aargau und Zürich wurden den Patient/innen insgesamt 11 Prozent oder weniger der einbezahlten Summe ausbezahlt. Das Fazit: Die Bevölkerung wird doppelt zur Kasse gebeten, zuerst für die hohen Haftpflichtprämien für die Spitäler, und – weil die Haftpflichtversicherungen im konkreten Fall nicht bezahlen wollen – nochmals für die Sozialwerke für die durch eine Sorgfaltspflichtverletzung verursachte Behinderung.

Wie hat die SPO auf die bekanntgewordenen Behandlungsfehler reagiert?

Um die Jahrtausendwende drangen einige schwerwiegende Fehlbehand- lungen mit Todesfolge an die Öffentlichkeit. Wir konnten in der Folge den politischen Druck so erhöhen, so dass eine Task Force gebildet und später die Stiftung für Patientensicherheit gegründet wurde. Diese Stiftung führt Forschungsprojekte, Seminare und Kongresse zu diesem Thema durch. Wichtige Broschüren und Checklisten für die Leistungserbringer konnten erarbeitet werden. Auch für die Patient/innen gibt es eine empfehlenswerte Broschüre, was sie zu ihrer eigenen Sicherheit tun können, wie man auch im Spital Patient/innen-Empowerment wahrnehmen kann. Die Ärzt/innen werden sich in Zukunft an selbstbewussten Patient/innen mit Selbstverantwortung gewöhnen müssen.

«Patientenorganisationen und Krankenversicherern werden oft gegensätzliche Interessen nachgesagt. Das Gegenteil ist richtig, schliess-lich verfolgen wir das gleiche Ziel – dass Kranke möglichst gut betreut und kuriert werden. Nichts ist so teuer und fatal für das Gesundheitssystem wie schlechte Betreuung und falsche Therapie. Was denn die ‹richtige› Betreuung (neudeutsch: Case Manage-ment) ist, darüber gibt es natürlich immer wieder unter- schiedliche Einschätzungen. Darum pflegen wir einen offenen und konstruktiven Dialog mit der SPO, der wir herzlich zum runden Geburtstag gratulieren und ein langes, gesundes Leben wünschen.»Denise Camenisch, Leiterin Case Management Helsana

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Bei der Forschung am Menschen geht es nicht um Behandlungsfehler, sondern um Experimente. Weshalb ist es so schwierig, die Pflicht zur Aufklärung der Patientinnen und Patienten über die Therapiefreiheit der Ärzte stellen zu können?

Leider gibt es immer wieder Ärzt/innen, bei denen nicht das Wohl der Patient/innen im Vordergrund steht, sondern ihr eigener Egoismus, etwas Neues zu erfinden und damit berühmt zu werden. Die Frustration unsererseits ist gross, weil das Bundesgericht mehrmals gegen die Betrof- fenen und für die Ärzt/innen geurteilt hat. Die Therapiefreiheit wurde höher gewichtet als das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Die Erfah- rung mit den Gerichten zeigt leider, dass die Urteile für die kranken Menschen oft katastrophale Konsequenzen haben.

Trotzdem, welche Lösungen strebt die SPO konkret an, um die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten im Humanforschungsgesetz (HFG) zu schützen?

Die SPO hat sich gegenüber den Eidgenössischen Räten mächtig ins Zeug gelegt, wir haben alle Register gezogen. Trotzdem konnten wir beim HFG keine entscheidenden Korrekturen erreichen. Sehen Sie, den syste- matischen Forschungsprojekten gehen doch meist Heilversuche und Experimente voraus. Diese sind besonders vor Missbrauch gefährdet – und ausgerechnet diese Fälle erfasst das HFG nicht. Auch die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) teilt inzwischen die Auffassung der SPO, dass verschiedene Gerichtsfälle ein Regelungsdefizit betreffend Aufklärung und Einwilligung bei Heilversuchen und Experimenten deutlich gemacht haben. Die SAMW wird deshalb in Zusam- menarbeit mit der SPO entsprechende Richtlinien ausarbeiten. Wir sind überzeugt, dass durch diese Richtlinien die Patientensicherheit bei Experimenten und Heilversuchen verbessert werden kann.

Inwiefern droht das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten auch im Rahmen der 6. IV-Revision ausgehöhlt zu werden?

Die 6. IV-Revision sieht vor, dass sich Rentenbezüger/innen an die Anwei- sungen eines IV-Vertrauensarztes halten müssen. Befolgen sie diese nicht, wird die Rente gestrichen. Die Frage ist gestellt: Wer übernimmt etwa die Verantwortung, wenn bei einer Patientin oder einem Patienten, die oder der zu einer Rückenoperation gezwungen wurde, Komplikation eintreten und eine Querschnittslähmung eintritt? Gemäss der 6. IV-Revison muss das Selbstbestimmungsrecht zugunsten einer IV-Rente abgegeben werden – also ausgerechnet bei den Schwächsten, die einen besonderen Schutz nötig hätten ...

Stichwort DRG: Aus welchen spezifischen Gründen ausser dem Datenschutz fordert die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz ein Moratorium?

Diagnosis Related Groups (DRG) sind diagnosebezogene Fallpauschalen, nach denen abgerechnet wird. Dieser Systemwechsel wird unser Gesundheitswesen massiv verändern. Die SPO verlangt ein Moratorium, weil die Versorgungssicherheit vor und nach der stationären Behandlung für die Patient/innen nicht gesichert ist. So dürfen beispielsweise die Wöchnerinnen nur noch zwei Tage im Spital bleiben, dann müssen sie nach Hause. Um die Versorgung für Mutter und Kind sicher zu stellen, bräuchte es genügend Hebammen, die aber nicht existieren. Oder schwer-

«Auch Patienten brauchen eine starke Stimme in der Gesundheitspolitik. Die Schweizer Apotheker gra- tulieren der SPO zum 30-jährigen Jubiläum!»Dominique Jordan, Präsident pharmaSuisse

«Im Gesundheitswesen ste- hen aus meiner Sicht nicht die Kosten, die technischen Finessen, das Forschungs- interesse oder der Profit im Zentrum, sondern der Mensch. Dafür leistet die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz einen unschätzbar wichtigen Beitrag, der angesichts immer noch wachsender Kosten und der scheinbar uneinge-schränkten wissenschaft- lichen Möglichkeiten noch an Bedeutung gewinnen wird.»Barbara Schmid-Federer, lic. phil., Nationalrätin Kanton Zürich, Präsidentin des Schwei-zerischen Roten Kreuzes, Kanton Zürich (ab 1.11.2011)

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kranke Patient/innen – sie werden so schnell wie möglich in die Reha- bilitation verlegt, damit die Betten wieder mit «neuen Fallpauschalen» gefüllt werden können. Es ist bekannt, dass in den Rehabilitationskliniken Akutbetten eingerichtet werden müssen, ohne jedoch das benötigte Fach- personal einzustellen.Begleitforschung wurde wohl versprochen, aber das Geld dafür nicht bewilligt. Die Spitaldirektor/innen beklagen sich bereits, dass die Investitionsbeiträge zu knapp zu den jeweiligen Fallpauschalen gerechnet werden. Weil das nötige Geld fehlt, werden Pflegestellen gestrichen. Pflegende können keine Fallpauschalen regenerieren. Die Patient/innen werden darunter leiden.

Welche Massnahmen wären aus Sicht des Patientenschutzes zu ergreifen, damit die Krankenkassenprämien nicht weiter ansteigen?

Wir sind mit einer starken Kostenverschiebung konfrontiert, weil immer mehr Behandlungen und Operationen ambulant im Spital durchge- führt werden. Diese Kosten müssen die Krankenkassen zu 100 Prozent selber tragen, ohne dass sich die Kantone daran beteiligen. Mit der Einführung der Fallpauschalen werden noch mehr Behandlungen ins Ambulatorium verschoben. Und die Onkologen etwa erarbeiten neue Therapiepläne, damit auch die teuren Krebsmedikamente die Fallpauschalen nicht belasten. Die Verschiebung dieser teuren Medikamente wird einen zusätzlichen Prämi- enschub verursachen. Es gäbe grundsätzlich eine einfache Lösung, die Krankenkassenprämien zu senken: Die stationären sowie die ambulanten Spitalbehandlungen müssten hälftig durch den Kanton und hälftig durch die Krankenkasse bezahlt werden.

Wäre das Modelle einer Einheitskasse aus der Sicht der SPO ein gangbarer Weg, um Kosten zu sparen?

Da bin ich skeptisch. Wenn die Einheitskasse eingeführt wird, schaffen wir einen Staat im Staat. Es kann zweifellos nur teurer werden, da die Konkur- renz unter den Krankenkassen fehlen wird.

Müsste der Risikoausgleich modifiziert werden?

Ein griffiger, verfeinerter Riskioausgleich unter den Krankenkassen ist auf jeden Fall erforderlich, damit die Jagd auf die kleinen Risiken endlich eingestellt wird. Vorgesehen ist, dass alle Patient/innen, die mehr als drei Tage hospitalisiert werden, für ihre Krankenkasse einen Risikobeitrag auslösen. Es wäre jedoch viel zweckmässiger, die beitragsauslösenden Risiko- patient/innen durch die verordneten Medikamente zu bestimmen. Die Kosten fallen ja vorwiegend bei den Chronischkranken an, die sich aber überhaupt nie in Spitalpflege begeben müssen – wie beispielsweise Bluter, Dialysen-, Rheuma- oder HIV-Patienten, Diabetiker usw. So könnte ein gerechter Risikoausgleich stattfinden.

Was spricht dafür, dass auch Palliativ Care in die Krankenversicherung auf- genommen wird?

Ist es nicht seltsam, das die erste Hilfe von der Krankenkasse bezahlt wird, die letzte Hilfe hingegen nicht?

«Seit über zehn Jahren ar- beiten wir eng mit der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz zusammen. Wir schätzen ihren enga- gierten Einsatz für die Rechte der Patientinnen und Patienten. Die fundierten medizinischen Abklärungen sind eine bedeutende Grund-lage für uns und unsere Versicherten.»Markus Ganzke, lic. iur., Advokat, Teamleiter COOP Rechtsschutz

«Ist es nicht merkwürdig, dass alle interessierten Kreise im Gesundheitsmarkt über eine starke Lobby verfügen, ausser wir Patientinnen und Patienten, die wir eigentlich im Zentrum stehen sollten? Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz tut etwas dagegen, und das seit nunmehr 30 Jahren – mit Erfolg!»Dr. iur. Werner E. Ott, Anwalt, Ott Baumann Grieder Bugada Rechtsanwälte, Zürich

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Mit welchen Massnahmen könnte die Hausarztmedizin gefördert werden?

Die Ausbildung der Hausärzt/innen muss gefördert werden. Dazu braucht es genügend Lehrstühle an den Universitäten. Eine zusätzliche Aus- bildung der Ärzt/innen an der Basis ist notwendig. Der Kanton St. Gallen bietet bei Hausärzt/innen Ausbildungsplätze für Assistent/innen an. Wichtig ist auch eine akzeptable Notfallregelung, damit die Hausärzt/innen entlastet werden.

Befürwortet die SPO einen Numerus Clausus bei den Medizinern?

Nein. Ich bezweifle jedoch, ob sich etwas ändern wird. Es ist eben viel gün- stiger, wenn die Nachbarländer die Ärzt/innen ausbilden, die wir in der Schweiz benötigen. Es gibt öffentliche Spitäler, die weit mehr deutsche Ärzt/innen angestellt haben als Ärzt/innen mit einem Schweizer Bürgerrecht.

Mit Managed Care könnten effektiv Kosten gespart werden. Wieso hat die SPO Vorbehalte gegen die aktuelle Vorlage?

Die Vorlage hat mehrere Haken und ist nicht zu Ende gedacht. Wie ich bereits gesagt habe, ist ein griffiger Riskioausgleich die Voraussetzung für alle Reformbemühungen, sonst werden die Chronischkranken herum- und abgeschoben. Aber der Risikoausgleich ist noch nicht im Trockenen. Geplant ist, dass die Versicherten mit ihrer Krankenkasse einen dreijährigen Vertrag abschliessen müssen. Wird der Managed-Care-Vertrag zwischen dem Arzt oder der Ärztin und der Krankenkasse gekündigt, stehen die Patient/innen im Regen, weil sie durch den sogenannten «Knebelvertrag» gebunden sind. Sie werden von der Krankenkasse gezwungen, den Arzt oder die Ärztin zu wechseln, sich auszukaufen oder einen höheren Selbstbehalt zu bezahlen. Das System verlangt von den Patient/innen einen komplizierten Krankenkassenwechsel. Betagte werden mit diesem System ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen. Um diesem komplizierten System auszuweichen, darf die Erhöhung des Selbstbehaltes nicht allzu hoch sein. Wir werden uns erst definitiv entscheiden, ob wir das Referendum unterstützen (müssen), wenn das Endresultat vorliegt.

«Eine Demokratie lebt von Ausgleich der Interessen der miteinander agierenden Gruppen. Dieser Prozess wird leider oft durch Machtgefälle behindert. Als schwächste Glieder des Gesundheitswe-sens riskieren die Patienten übergangen zu werden und entsprechend zu leiden. Mit dem Ziel, das zu verhin-dern, erfüllt die Schweize-rische Stiftung SPO Patien-tenschutz eine essentielle gesellschaftliche Funktion und verdient jede nur mögliche Unterstützung. Meine Kontakte mit Vertrete-rinnen der Organisation haben mich in dieser Ein-schätzung immer wieder bestätigt.» Prof. Dr. med. Johannes Bircher, Facharzt FMH Innere Medizin, Meikirch

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chROnIK 1981–2011Seit 30 Jahren setzt sich die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz für die Stär-kung der Patientenrechte ein. Heute ist die SPO als starke Stimme der Patientinnen und Patienten etabliert. Bei den anderen Institutionen und Organisationen im Gesundheits-wesen ist sie zudem als Partnerin weitgehend akzeptiert und respektiert. Wie der Rück-blick zeigt, musste sich die SPO diese Position hart erarbeiten.

von Lotte Arnold-Graf

Gründerin der SPO: Charlotte Häni

Pionierin des Schweizerischen Patientenschutzes: Margrit Bossart-Weiss

1981–1986Am 14. März 1981 wurde die Schweizerische Patienten-Organisation als Verein gegründet. Die Zielsetzung wurde wie folgt formuliert: Gesamtschweizerische Wahrnehmung der Rechte der Patienten und die Verbesserung ihrer Stellung im Gesundheitswesen – Anerkennung der Rechte der Patienten; – partnerschaftliche, gleichberechtigte Stellung der

Patienten im Gesundheits- und Sozialwesen; – Mitbestimmung der Patienten bei der Schaffung

und Führung von Institutionen des Gesundheits-wesens, der Sozialversicherungen etc.;

– Förderung der Patienteninformation und Patientenberatung.

Charlotte Häni war die Trägerin dieser Idee – aus persönlicher Betroffenheit. Den Anstoss zur Gründung der SPO gab der Spitalaufenthalt ihres Mannes 1977 in einer Zürcher Privatklinik, als sie unter der Arroganz der Ärzte, mangelhafter Pflege und Nichtbeachtung der Informations-pflicht litten. Im ersten Jahr hatte der Verein 78 Mitglieder. In Zürich wurde im Oktober eine Beratungsstelle eröffnet und die erste «Schweizerische Patienten-Zeitung» herausgegeben. Hauptthemen waren «Alternative Finanzierungsmodelle im Kranken-versicherungswesen – Gesünder für weniger Geld?» sowie «Entrümpelung der Hausapotheken – teurer Sondermüll». Die Öffentlichkeitsarbeit nahm zu Beginn einen grossen Raum ein. Die erste Resolution hiess denn auch «Recht auf Infor- mation». Bereits 1984 wurden 3185 telefonische Anrufe von Ratsuchenden entgegengenommen und in ehrenamtlicher, freiwilliger Tätigkeit beantwortet. 1986 reichte die SPO nach einem unzulässigen medizinischen Eingriff eine Genugtuungsforderung an den Staat ein und setzte sich erfolgreich für die Rechte eines bei der Geburt durch Fahrlässig-keit schwerstgeschädigten Kindes ein.

1987–19921987 fanden die ersten juristischen Beratungen von Patientinnen und Patienten statt, welche in den folgenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewannen. In der Öffentlichkeit wurde zu wichtigen Themen des Patientenschutzes wie Selbst- medikation, Impfaktion mit einem noch nicht bewilligten Impfstoff, überrissene Arbeitszeit der Spitalärzt/innen, Patienteninformation in Spitälern oder unerlaubte Medikamentenversuche an Patient/innen in einem öffentlichen Krankenheim Stellung genommen. Nach 6-jährigen Bemü-hungen um das Verbot allergieauslösender Lebensmittel-Zusatzstoffe stellte sich ein grosser Erfolg ein. In Bern wurde 1988 die zweite Beratungsstelle eröffnet. Erstmals in der Geschichte der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erhielten die Patient/innen 1989 ein Mitsprache-recht. Am 3. Mai 1990 wurde der Verein in die Stiftung «Schweizerische Patientenorganisation SPO» mit gemeinnützigem Charakter umgewandelt. Eine Spende von 20 000 Franken einer erfolgreich vertetenen Patientin machte dies möglich. Der Stiftungsrat setzte sich damals aus folgenden Mitgliedern zusammen: lic. oec. Margrit Bossart-Weiss, Charlotte Häni (Präsidentin), Margrit Kessler, Dr. med. Paul Günter, lic. rer. pol. Ueli Müller, Dr. iur. Paul Ramer. 1992 machte sich die SPO zugunsten eines neuen Krankenversicherungsgesetzes stark und konnte die wichtigsten Forderungen aus Sicht des Patientenschutzes in Hearings der Ständeratskom-mission einbringen. In der Patientenberatung stiegen 1993 die Probleme mit Krankenkassen mar- kant an. Zusätzlich lösten die in den USA möglich gewordenen Klagen durch Silikon geschädigter Frauen zahlreiche Anfragen aus. Über 1000 Frauen wendeten sich zur Unterstützung ihren Klagen an die SPO, da man sie hier ernst nahm. In der Folge wurde von der SPO eine Selbsthilfe-Organi-sation initiiert.

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Mitgliederbestand

2010 2930 5785* 38 8753

89 % unserer Mitglieder leben in der Deutschschweiz, 7 % in der Romandie und 4 % im Tessin.

* durchschnittliche Haushalts-grösse: 2.5

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Fälle total: 4208

andere Versicherungen 5%

Psychiatrie 3%

Sonstiges 14%

�erapien 3%

Patienten-verfügung 8%

Spital/P�ege 5%Krankenkassen 10%ZahnärztinnenZahnärzte 7%

ÄrztinnenÄrzte 46%

Ärztinnen/Ärzte = Spital und ArztpraxenSpital/P�ege = Abrechnung Hotellerie und Fragen über P�egeleistungen�erapien = Medikamente, Physio- Ergotherapie bzw. alle nichtärztlichen �erapien

Probleme der Ratsuchenden bei der sPO, 2010

1993–19981993 wurde die dritte Beratungsstelle in St. Gallen eröffnet. 1995 konnte die SPO an einem inter- nationalen Expertentreffen ihren Standpunkt zur pharmazeutischen Betreuung der Patient/innen erläutern. Das BAG und BSV zogen zudem die SPO bei der Erarbeitung von Publikationen bei. 1997 wurde in Lausanne die erste Beratungsstelle in der Romandie eröffnet. Im Zusammenhang mit dem Einsatz bei der schwierigen Umsetzung des KVG drängte sich die Namenserweiterung in «Stiftung Schweizerische Patienten- und Versicher-ten-Organisation SPO» auf. 1998 reichte die SPO zusammen mit dem Konkordat der Kranken-versicherer eine Petition für die Verbilligung der Krankenkassen-Prämien ein.

1999–2004Margrit Kessler wurde 1999 Präsidentin des Stiftungsrats. In dieser Funktion wurde gegen sie schon bald ein Strafverfahren u. a. wegen an- geblicher falscher Anschuldigung in einem weit- herum beachteten Fall eröffnet, der die Patienten-schutzbewegung zehn Jahre lang beschäftigen sollte (vgl. Box). Die SPO konnte 1999 einen Kollektiv-Vertrag mit der Coop-Rechtsschutzversicherung abschlies-sen, welche eine Patientenrechtschutzversiche- rung für die SPO-Mitglieder einschliesst. Stichworte der Tätigkeit der SPO zum Jahr 2000: – Revision des KVG mit besondere Beachtung der

Spitalfinanzierung; – Aufhebung des Kontrahierungszwangs; – Einführung einer 3-jährigen Bedürfnisklausel. Im Jahr 2001 wurde in Olten die fünfte Beratungs-stelle eröffnet. Immer häufiger trafen nun Anfragen der Medien zu patientenrelevanten Themen ein – speziell auch zur Qualitätssicherung und Fehlerkultur der Ärzt/innen. 2004 setzt sich die SPO für über 500 Vioxx-geschädigte Patient/innen ein. Der Charlotte-Häni-Fonds wurde im Namen der Gründerin der SPO im Jahr 2004 gegründet. Er finanziert die Abklärung möglicher Haftpflicht- ansprüche von Patient/innen, die nicht in der Lage sind, das mit der Abklärung verbundene Kos- tenrisiko zu tragen.

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Vertretung

Die SPO war im Jahr 2010 in folgenden Gremien vertreten

eidgenössische Kommissionen

– Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände ( EAMGK )

Im stiftungsrat

– Stiftung Equam – Externe Qualitätskontrolle in Managed Care

– Stiftung für Patientensicherheit in derAnästhesie– Stiftung für Patientensicherheit– Stiftung für Zertifizierung, SanaCER und

Ausschuss Unparteilichkeit

Andere Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen

– AKAL, Aktionskommitee für eine faire Analysenliste

– ANQ, Nationaler Verein Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken

– Arbeitsgruppe BAG, Diagnoseregister– Association Romande de Radioprotection

ARRAD– Begleitgruppe «Monitoring Analysenliste» des

EDI / BAG– Beirat Acredis– Beratende Begleitgruppe eHealth Schweiz

– Commission d’Ethique Clinique de la Commu-

nauté d’intérêts de la Côte, Vaud– Ethikkommission für medizinische Forschung

Kanton Zürich– Fondation artères, comité d’évaluation «confort

patients», Genève– Koallition Pro Palliative Care– Lenkungsausschuss TA Swiss– Nationale Arbeitsgruppe Information für

Palliative Care– Projet INTERNORM, Université de Lausanne,

centre de recherche interdisciplinaire sur l’international ( Crii ) IEPI / SSP

– SAMW «Erhebung, Analyse und Veröffentli-chung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität»

– SAMW «Zertifizierung medizinischer Behand-lung»

– SAPI – Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Patienteninteressen

– SGGG – Arbeitsgruppe Qualitätssicherung der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

– Spitalversorgungskommission Kanton Bern– Verein Outcome – Qualitätssicherung in den

Spitälern des Kantons Zürich, Qualitätskommis-sion

2005–20102007 wurde Margrit Kessler vom Kantonsgericht St. Gallen von sämtlichen gegen sie erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen (vgl. 1999) vollumfäng-lich freigesprochen. In einem Nebenpunkt wurde die SPO jedoch erneut vor Gericht gezerrt. Erst Ende 2008 sollte der jahrelange Rechtsstreit ein Ende finden. 2008 wurde die Beratungsstelle in Genf eröffnet. Um die SPO von den vielen Selbsthilfegruppen unterschiedlichster Krankheitsbilder, die sich ebenfalls als Patientenorganisationen bezeichnen, abzugrenzen, wurde der Name in «Stiftung SPO Patientenschutz» geändert. Ein stark forderndes Thema stellten die Haft-pflichtversicherungen dar, die sich immer weniger bereit zeigen, klare Haftpflichtfälle aussergericht-lich zu verhandeln und zu bezahlen. Im September 2009 wurde die «Patientenschulung» ins Leben gerufen. Die Veranstaltung mit dem Titel «Ich will über mich selbst bestimmen» fand grossen Anklang. Im 2010 eröffnete die SPO eine Beratungsstelle im Tessin und der Name wurde in «Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz» erweitert. Das Buch «Halbgötter in schwarz und weiss» – ein Rück- blick auf den jahrelangen Rechtsstreit – von Margrit Kessler erscheint.

2011 Die SPO leistet in ihren Beratungsstellen in allen Landesteilen kompetente Beratung in allen medizinischen und rechtlichen Fragen. Sie trägt die aktuellen Themen aus Sicht des Patienten-schutzes konsequent in die Medien und öffent-lichen Diskussionen. Sie nutzt ihr Mitspracherecht in gesundheitspolitischen Fragen und kämpft für patientenorientierte Lösungen in Gesetzen, Dekreten und Verordnungen. Sie sucht den konstruktiven Dialog mit Leistungserbringern, Versicherungen und Politik. Sie setzt sich ein für eine patientenbezogene, zweckmässige und wirtschaftliche Medizin.

sPO statistik: Anzahl Fälle pro Kanton, total 4208

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halbgötter in schwarz und WeissAnfang 2010 unter grosser medialer Anteilnahme erschienen, ist Margrit Kesslers Buch «Halbgötter in Schwarz und Weiss. Rückblick auf einen Medizinskandal, der zum Ju-stizskandal wurde» immer noch hoch aktuell. Die SPO-Präsidentin blickt in ihrem Buch auf einen fast zehnjährigen Rechtsstreit zurück, der mit harten Bandagen geführt wurde, nachdem sie gegen einen in der Grauzone operierenden Chefarzt ausgesagt hatte.

von Lukas Ott

Um was geht es? Die bekannte und für ihren kämpferischen Einsatz bekannte Patienten-schützerin Margrit Kessler erfährt, dass am Kantonsspital St. Gallen ein Chefchirurg mit hochgiftigen Substanzen operiert. Steckt hinter dem Vorgehen ein System – ein verstecktes, illegales Forschungsprojekt? Offensichtlich bewegt sich der Chefchirurg in einer Grauzone. Bleiben Rechte und Würde der Patienten gewahrt? Diese Fragen beschäftigen Margrit Kess-ler – umso mehr, als eine der Patientinnen stirbt.

Margrit Kessler gelangt an die politischen Behörden. Auch ein Journalist bekommt Wind von der Sache und informiert die Öffentlichkeit. Der Chefarzt zeigt sich bei der Strafbehör-de selber an, Kessler sagt als Zeugin aus. Dann nimmt der Fall eine groteske Wendung: Während das Gericht dem hoch angesehenen Chefarzt ein Vergehen nicht nachweisen kann, sieht sich Margrit Kessler selbst einem Straf- und Zivilverfahren ausgesetzt, soll ihr der Pro-zess gemacht werden. Ihr drohen hohe Geldstrafen und Redeverbote. Was folgt, ist ein fast zehnjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen, geprägt von sich widersprechenden Gutach-ten, Wortklaubereien und einer zunehmenden Personalisierung.

Es sei ihr ein zentrales Anliegen, dass die Bevölkerung, die ihre Strafverfolgung in den natio-nalen Medien mitverfolgen konnte, die Möglichkeit erhalte, in ihrem Buch nachzulesen, was hier vorgegangen sei, so Margrit Kessler. Gleichzeitig sei es auch die Geschichte der Pa-tientenschutzbewegung dieses Landes. Ein tief verwurzeltes hierarchisches Denken habe bei ihrer Verwandlung von der Zeugin zur Angeschuldigten eine entscheidende Rolle gespielt – da der mit viel Sozialprestige ausgestattete Chefarzt, dort die Pflegefachfrau und Patienten-schützerin. Auf die Frage, ob Chefärzte generell mit zu viel Macht ausgestattet seien und ob ihr Handeln wirklich kontrollierbar sei, antwortet Margrit Kessler: «In den Spitälern herr-schen hierarchische Strukturen. Der Chef sagt, wo es lang geht. Wenn die Untergebenen dies nicht befolgen, ruinieren sie ihre Karriere oder verlieren sogar ihre Stelle. Es gibt sie noch, die Halbgötter in Weiss.» Ihre Erlebnisse mit der Justiz fasst Margrit Kessler in ihrem Fall wie folgt zusammen: «Die Halbgötter in Schwarz haben mich nicht ernst genommen und wollten keine genauen Abklärungen vornehmen. Die Sache sollte so rasch als möglich begraben werden. Ich sollte endlich den Mund halten.» Gegenpartei und Staatsanwaltschaft hätten sie in den privaten Konkurs treiben und damit zur Aufgabe ihres Jobs zwingen wol-len. «Sie wollten mich mundtot machen und damit die Patientenrechte buchstäblich beerdi-gen», so Margrit Kessler weiter.

Margrit Kessler «Halbgötter in Schwarz und Weiss. Rückblick auf einen Medizinskandal, der zum Justizskandal wurde» Edition Xanthippe, 2010, 185 Seiten. Bei Bestellung direkt bei der SPO bezahlen Sie Chf 30.– statt Chf 34.– (plus Chf 2.– Versandkosten).

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«Weil ich nicht ernst genommen wurde, kam ich dem tod nahe. Vor allem aber hatte ich jedes Vertrauen verloren.» So beschreibt Margrith Schlatter den Zustand völliger Kraftlosigkeit, den sie nach einer Fehlbehandlung und mehrtägigen unerträglichen Schmerzen erleben musste. Mit Hilfe der SPO kam die Powerfrau zu ihrem Recht. Dies hilft ihr, mit dem Erlittenen fertig zu werden.

von Stephan Bader und Lukas Ott

Am 20. Februar 1998 wird Margrith Schlatter im Spital Menzikon in der Unterleibsgegend operiert. Der Eingriff sei ohne Probleme verlaufen, bescheiden ihr die Ärzte. Die Bäuerin aus Seon verlässt das Spital mit Bauchschmerzen. Als diese immer heftiger werden, wird sie am 25. Februar erneut hospitalisiert. Doch der behandelnde Arzt lässt sich auch von den Zweifeln eines Kollegen nicht von der ursprünglichen Diagnose abbringen. Er unternimmt selbst dann nichts, als die Patientin den Stuhl erbricht. Margrith Schlatter kann das nicht verstehen: «Ich gehe fast kaputt vor Schmerzen und muss mir mit anhören, wie zwei Ärzte sich darüber unterhalten, dass ich wohl den Psychischen hätte. Man fühlt sich einfach nicht ernst genommen. Ich traute mich schon gar nicht mehr, Schmerzen zu äussern. Alles Ver-trauen war weg.»

Von einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Arzt und Patientin kann hier schwerlich die Rede sein. Am 28. Februar muss Margrith Schlatter notfallmässig ins Kan-tonsspital Aarau verlegt werden. Sie hat ein Loch im Darm. Nur knapp entrinnt sie dem Tode. «Der dort zuständige Arzt sagte mir: ‹Man hat sie buchstäblich verrecken lassen. Ich kann es nicht anders sagen.› So war es mir auch vorgekommen. Fehler passieren halt. Aber es gibt einfach gewisse Herren Professoren, die glauben, nichts zugeben zu müssen.»

Margrith Schlatter ist froh, die kompetente und verständnisvolle

Hilfe der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz

angenommen zu haben: «Dank der SPO habe ich Sicherheit und

Vertrauen zurückgewonnen. Irgendwann dachte ich: ‹Nein,

das macht ihr nicht mit mir!› Ohne die SPO wäre ich nie soweit

gegangen.»

Fälle aus der sPO-Praxis

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Die Folgen dieser fatalen Fehlbehandlung spürt Margrith Schlatter heute noch täglich. Mit dem eingesetzten künstlichen Darmausgang ist ihre Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt. «Ich habe jetzt eine ganz andere Figur als früher, kann auf dem Hof nicht mehr alles machen und muss öfter pausieren. Ich habe Schmerzen und bin immer noch mehrmals pro Woche für Nachbehandlungen unterwegs.»

«Durch die sPO bin ich zu meinem Recht gekommen.»Die Krankenkasse empfahl den Schlatters, Kontakt zur SPO aufzunehmen, um die Sa-

che rechtlich zu regeln. «Ich war zuerst völlig dagegen, dachte: Noch jemand, der mich legen will – nein, danke! Die Vorstellung, dass mein Mann und ich wegen dieser Sache in Schul-den getrieben würden, machte mir zusätzliche Angst.» Dies ist kein Einzelfall: Opfern von Fehlbehandlungen fehlen oft der Mut und die Kraft, wenn nötig auch vor Gericht für ihr Recht zu kämpfen. Man hat vor allem mit sich selber zu tun. Häufig bestand – wie das Ehe-paar Schlatter – noch nie Kontakt zu einem Anwalt.

Nur langsam liess die Bäuerin sich überzeugen, telefonierte oft mit ihrer SPO-Beraterin. Im Rückblick ist sie froh, die kompetente und verständnisvolle Hilfe angenommen zu ha-ben: «Die Art, wie mit einem umgegangen wird, gibt Sicherheit und Vertrauen zurück. Das sind nicht nur Fachleute, sie haben mich auch ganz generell wieder aufgerichtet. Irgend-wann dachte ich: ‹Nein, das macht ihr nicht mit mir!› Ohne die SPO wäre ich nie soweit ge-gangen.»

Und es hat sich gelohnt: Schmerzfreiheit und einen robusten, starken Körper kann ihr zwar niemand mehr zurückgeben, doch die Genugtuung, Recht und eine angemessene Ent-schädigung bekommen zu haben, wiegt zumindest einen Teil des Unheils auf. «Ich kann die SPO nur weiterempfehlen. Auch mein Hausarzt nahm seit der Erfahrung mit mir in mehre-ren Fällen mit der Patientenorganisation Kontakt auf und ist froh um diese verlässliche Partnerin.»

Heute ist Margrith Schlatter selbst eine Frau, die anderen Mut macht, ihr Recht konse-quent zu suchen: «Viele Leute sagen, das nütze doch alles nichts. Aber Prozesse können halt dauern. Für mich hat es sich gelohnt, durchzuhalten: Dass ich zu meinem Recht gekommen bin, gibt mir die Möglichkeit, mit dem fertig zu werden, was mir widerfahren ist.»

Fälle aus der sPO-Praxis

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Geschädigt fürs lebenDie Beraterinnen der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz begleiten Eva schon mehr als 10 Jahre lang auf ihrem schwierigen Lebensweg. Eva kam 1994 gesund auf die Welt und erlitt mit 16 Monaten eine schwere Hirnentzündung. Weil die Ärzte diese nicht rechtzeitig diagnostizierten und behandelten, ist Eva heute schwer behindert.

von Margrit Kessler

Eva ist 16 Jahre alt und hat geistig den Stand eines drei Monate alten Kindes. An Silvester 1995 erlitt sie im Alter von 16 Monaten während zirka 30 Minuten einen tonisch-klonischen Krampfanfall links. Dieser wurde mit Stesolid-Rectiole (Valium) erfolgreich behandelt. Eva wurde notfallmässig ins Kinderspital eingewiesen.

Wenn Krämpfe so lange andauern, handelt es sich nicht um einfache Fieberkrämpfe. Um dem schrecklichen Krankheitsbild einer Hirnhautentzündung vorzubeugen, wird das Nerven-wasser untersucht und evtl. auch ein EEG verordnet (Hirnströme werden abgeleitet). Bei Eva wurde jedoch nur Blut abgenommen und die wichtige Prophylaxe mit den Medikamenten Zovirax (gegen Viren) und Recophin (gegen Bakterien) nicht verabreicht. Dies wäre notwen-dig und lege artis gewesen, bis eine Hirnhautentzündung hätte ausgeschlossen werden können.

sorgfaltspflichtverletzung mit schwersten FolgenAuch am Neujahrstag 1996 erlitt Eva erneut drei Krampfanfälle, welche weiterhin mit

Fieberkrampfzäpfchen behandelt wurden. Die beunruhigte Mutter wurde auf die Visite vom 2. Januar vertröstet. Während dieser Visite erlitt Eva einen weiteren schweren Anfall, der 30 Minuten dauerte. Sie wurde vor den Augen der Ärzte bewusstlos und blieb in der Folge für ihr ganzes Leben schwer geschädigt. Das EEG war schwer pathologisch. Im Hirnwasser wur-de das Herpesvirus Simplex Typ 1 nachgewiesen und die Computertomographie am 5. Januar zeigte eine ausgedehnte Hirnnekrose, also dass das Gehirn im Bereich des rechten und teil-weise auch des linken Schläfenlappens abgestorben war. Eva war nicht nur an einer Hirn-hautentzündung, sondern sogar an einer Hirnentzündung erkrankt.

Gerade auch für junge Familien ist die Patientenrechtschutz-

versicherung der SPO ungeheuer wichtig, um bitteren Ungerechtig-

keiten nicht machtlos ausge- liefert zu sein.

Fälle AUs DeR sPO-PRAxIs

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Der Haftpflichtfall wurde 2005 abgeschlossen. Es war ein steiniger Weg. Das erste Gutach-ten wollte mit Literaturangaben, die nie publiziert worden waren, nachweisen, dass Eva mit grosser Wahrscheinlichkeit auch bei einer rechtzeitigen Therapie eine schwere Behinderung davon getragen hätte. Die SPO gab ein neues Gutachten und Literaturrecherchen in Auftrag, da es sich um eine schwere Sorgfaltspflichtverletzung mit schwersten Folgen handelt. Die Familie erhielt einen sechsstelligen Geldbetrag, was in Anbetracht der schweren Behinde-rung des zuvor absolut gesunden Kindes völlig unzureichend war. Der effektive finanzielle Schaden wurde vom SPO-Anwalt auf mehrere Millionen Franken beziffert. Die Familie, die keine Rechtsschutzversicherung hatte, war jedoch aus Kostengründen gezwungen, dem aussergerichtlichen Vorschlag der Versicherung zuzustimmen.

2007 wurde die Familie mit einem weiteren Problem konfrontiert. Evas Rücken hat sich durch die spastische Lähmung so verformt, dass eine Operation notwendig wurde. Weil Eva jedoch ursprünglich gesund auf die Welt kam, muss nicht die IV, sondern die Kranken-kasse bezahlen. IV-Patienten haben die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Eva ist nur allgemein versichert. Aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen wollten die Eltern ihr Kind nicht mehr im kantonalen Kinderspital behandeln lassen. Auch hatten sie bereits grosses Vertrauen zu dem Operateur der Universitätsklinik Balgrist gefasst. Die SPO und die EPI-Klinik Zürich schrieben Briefe an den Kantonsarzt und wir beantragten, die schwie-rige Lage der Eltern zu berücksichtigen. Alle Anträge wurden jedoch abgewiesen. Wir orga-nisierten ein Gespräch mit den Eltern, der SPO-Beraterin und der Regierungsrätin, auch dieses blieb ohne Erfolg. Die Ärztin, die Eva wegen ihrer schweren epileptischen Anfälle betreut, schrieb dem Gericht, es möge die Verfügung des Kantonsarztes aufheben.

Die sWIcA erteilte die Kostengutsprache für das schwer geprüfte KindAls die SPO im Jahr 2010 spontan mit der Mutter von Eva Kontakt aufnahm, stellte sich

heraus, dass die Familie immer noch auf ein Gerichtsurteil wartete. Die Nachfrage am Ge-richt ergab, dass der Rekurs der EPI-Klinik einen Tag zu spät eingetroffen war und deshalb nie bearbeitet wurde. Das Gericht fand es nicht für nötig, die Eltern oder die EPI-Klinik zu benachrichtigen.

Die SPO versuchte beim Kantonsarzt erneut, für das schwer geprüfte Kind ausserkan-tonal eine Kostengutsprache für diese Operation zu erlangen. Die Absage kam am 19.7.2010 per Email. Wir gelangten aber auch an die Krankenkasse SWICA und informierten den Vertrauensarzt über das schwere Schicksal von Eva. Die Freude war riesen gross, als die SWICA am 27.10.2010 eine Kostengutsprache für die notwendige Operation erteilte. Die Krankenkasse findet es richtig, dass bei diesem schwer behinderten Kind der Operateur die Operation durchführt, der die meisten IV-Kinder in der Schweiz operiert. Der Einsatz hat sich einmal mehr gelohnt. Bei dieser Gelegenheit möchten wir der Krankenkasse SWICA auch im Namen der Familie danken.

«Bei SWICA steht der Mensch im Zentrum; für uns zählt, dass unsere Versicherten im Krankheitsfall eine qualita- tiv hochstehende Behandlung erhalten. Deshalb ist uns die enge Zusammenarbeit mit der SPO so wichtig: Ihr profiliertes Engagement zu- gunsten der Patientinnen und Patienten trägt entschei-dend dazu bei, die Qualität im Schweizer Gesundheitswe-sen zu wahren und zu verbessern.»Hans-Ueli Regius, langjähriger SWICA-Generaldirektor, heute Delegierter des SWICA-Verwal-tungsrats

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Wegen ungenügender Überwachung verstorbenTragisch endete für einen jungen Drogensüchtigen der Vorsatz, sein Leben wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Während eines Aufenthalts in der Psychiatrie verstarb er an den zahlreichen Medikamenten, die ihm die Ärzte verordnet hatten.

von Margrit Kessler

Peter war 21 Jahre alt und schloss den Vorkurs an der Fachhochschule für Gestaltung und Kunst mit der Bestnote ab. Ein begabter junger Mensch, der leider Drogen zu sich nahm. Er entschied sich jedoch, seine Zukunft wieder in die eigenen Hände zu nehmen und seine Ausbildung «clean» weiterzuführen. Am 5. April ging er aus eigener Initiative in die Psychi-atrie. Laut Aussage der Mutter konsumierte Peter verschiedene Drogen wie Opiate und Ko-kain, aber kein Methadon. Da es einfacher ist, über ein Methadonprogramm von den Dro-gen wegzukommen, wollte er mit dessen Hilfe den Entzug erreichen.

Zu hohe Methadondosis wirkte toxischDas Methadon wurde bei Peter innerhalb von sieben Tagen von 1 Tablette à 5 mg auf 8

Tabletten bzw. 40 mg Methadon gesteigert. Zusätzlich erhielt er Benzodiazepine und ver-schiedene Psychopharmaka. Obwohl Peter in der Nacht auf den 11. April verwirrt war, sein Zimmer nicht mehr fand und Blutdruck und Puls erhöht waren, verabreichte ihm die Pfle-gefachfrau noch weitere Reservemedikamente und drohte ihm mit dem Isolierzimmer, wenn er nochmals in ein falsches Zimmer ginge. Am nächsten Tag ging es Peter so schlecht, dass er vom Psychiatrie-Areal aus seine Abteilung nicht mehr fand und nicht mehr wusste, wohin er gehörte. Dieser Zustand der Verwirrung hätten die Pflegenden und Ärzte beunru-higen müssen. Peter erhielt in den letzten 12 Stunden 7 mg Temesta, 40 mg Methadon, 200 mg Truxal und 20 mg Zyprexa. Trotzdem gab man ihm noch ein weiteres Psychopharma-

Ein Werk des künstlerisch begabten jungen Patienten, dem

im Entzug eine hochtoxische Medikamentendosis verabreicht

wurde.

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kum. Es wurde keine Überwachung wie Puls-, Blutdruck, Atem- und Bewusstseinskontrolle angeordnet und durchgeführt. Solch ein Verwirrungszustand, ausgelöst durch so viele ver-schiedene Medikamenten, die laut Literatur zusammen gefährliche Wechselwirkungen ha-ben, müsste doch ein professionelles Behandlungsteam alarmieren und dazu führen, den Patienten adäquat zu überwachen und ihm nicht noch weitere Medikamente zu verabrei-chen. Am 11. April um 15.30 Uhr fand man Peter leblos und blau verfärbt im Bett liegen. Das Team unternahm zwar Wiederbelebungsversuche, doch als 15 Minuten später der Rettungs-dienst eintraf, hatte Peter weder Puls noch Blutdruck. Erst nach 30 Minuten Reanimation stellte sich seine Herztätigkeit wieder ein, die Pupillen waren aber lichtstarr und entrundet, ein Zeichen für Hirntod. Offiziell verstarb der Patient erst am nächsten Tag im Spital.

Die fehlende Überwachung wurde nicht hinterfragtDieser aussergewöhnliche Todesfall wurde von der Gerichtsmedizin untersucht. Ein

Jahr später legte die Mutter das Gutachten der SPO vor. Im Urin und Blut konnte man keine zusätzlichen Substanzen finden, die Peter während seines Aufenthalts in der Psychiatrie zu sich genommen hatte. Er verstarb also an den von den Ärzten verordneten Medikamenten. Die Gerichtsmediziner konnten aber kein Fehlverhalten des Behandlungsteams feststellen; die fehlende Überwachung wurde nicht hinterfragt. Die Behandlung mit Methadon, zusam-men mit Benzodiazepinen, wurde von der Gerichtsmedizin wie folgt dargestellt: «Bei unge-wohnten Methadonbezügern sind ca. 30–70 mg als Einstiegsdosis hochtoxisch bis letal (töd-lich). Bei der Aufdosierung sollte man immer den klinischen Verlauf beobachten und bei Nebenwirkungen, wie z.B. erhöhter Müdigkeit, eine Dosiserhöhung vermeiden.» In der Kli-nik wurde aber genau das nicht gemacht: Obwohl der Patient nicht nur müde, sondern auch verwirrt war, wurde die Methadondosis von 35 auf 40 mg erhöht.

Da bei Peter keine zusätzlichen Substanzen nachgewiesen werden konnten, erhielt er vom Behandlungsteam zu viele Medikamente. Die Gerichtsmediziner kamen zum fol-genden Fazit: «… keine Hinweise für eine medizinische Fehlbehandlung oder eine Sorg-faltspflichtverletzung von Seiten des Spitals X. Die verabreichten Medikamente waren auf-grund des klinischen Bildes (…) durchaus indiziert und mit dem Einverständnis von Peter verabreicht, somit richtig dosiert worden.»

Wie kann man ein so widersprüchliches Gutachten schreiben? Wie konnte Peter wis-sen, dass ihm eine tödliche Medikamentendosis verabreicht wurde? Wie sollte er damit ein-verstanden gewesen sein? Wo bleibt hier die viel zitierte Fehlerkultur? Peter wird dadurch nicht mehr lebendig, aber die Annahme, dass er sein Leben selbst beendet haben soll, weil er die von den Ärzten verordneten Medikamente einnahm, ist schwer zu verstehen.

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Der lange leidensweg einer Patientin Drei Operationen musste eine Patientin über sich ergehen lassen, bei denen der Chirurg jedes Mal ein anderes Organ verletzte. Laut Gutachter muss die Patientin die drei ver-schiedenen Verletzungen durch denselben Chirurgen als Komplikationen akzeptieren – eine Sorgfaltspflichtverletzung wird dementiert.

von Margrit Kessler

Prof. X löste bei Frau M. mit der so genannten Knopflochmethode Verwachsungen im Bauchraum. Durch die Hitzeeinwirkung beim Schneiden mit Strom wurde ihr versehentlich ein Loch in den Dickdarm gebrannt, was der Operateur jedoch nicht bemerkte. Nach der Operation stellten sich bei Frau M. sehr starke Schmerzen ein. Die Pflegefachfrau notierte zwei Tage später, dass der Patientin den ganzen Tag über Schmerzmittel und Morphine ver-abreicht wurden, aber ohne Erfolg. Das schien den Arzt jedoch nicht zu beunruhigen, denn er mutete der Patientin noch weitere 42 Stunden unerträgliche Schmerzen zu, da das Mor-phin wirkungslos blieb.

Untersuchung für überflüssig befunden Drei Tage nach der ersten Operation operierte Prof. X die Patientin erneut mit der of-

fenen Methode. Er fand das Loch im Dickdarm, entfernte ein Stück Darm und nähte die beiden Darmenden wieder zusammen. Bei dieser Operation verletzte er versehentlich den linken Harnleiter. Auch diese Verletzung blieb während der Operation unbemerkt. Aus den Wunddrainagen floss nach der Operation von Tag zu Tag mehr Flüssigkeit – am dritten Tag waren es zwei Liter! Trotz der Zunahme der Flüssigkeitsmenge liess Prof. X die Wunddrai-nagen noch am gleichen Tag entfernen. Die Flüssigkeit, die aus dem Bauch floss, wurde nicht untersucht. Frau M. litt weiter an enormen Schmerzen, hatte einen stark geblähten Bauch und beklagte sich über die geschwollenen Schamlippen, wobei die Schwellungen bis Mitte Oberschenkel reichten.

Drei Operationen, drei «Kompli-kationen»: Wenn bei jeder

Folgeoperation ein weiteres Organ verletzt wird, sollte die

Qualität des Chirurgen hinter- fragt werden.

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Acht Tage später wurde Frau M. zum dritten Mal operiert. Prof. X vermutete, dass sich im Bauchraum ein Abszess entwickelt haben könnte und tippte auf eine Aszites. Dies ist eine Flüssigkeitsansammlung im Bauchraum, die bei schweren Lebererkrankungen vorkommt. Bei Frau M. war aber keine Lebererkrankung bekannt, doch das Sekret wurde immer noch nicht untersucht! Man vermutete eine undichte Darmnaht, entfernte ein Stück Darm und vernähte die Darmenden wieder. Bei dieser Operation verletzte Prof. X zusätzlich den Dünndarm, was aber erst sechs Tage später erkannt wurde. Nach der Ursache der Flüssig-keit im Bauch suchte der Operateur jedoch nicht.

Nach dieser Operation flossen erneut grosse Mengen Flüssigkeit aus den Bauchdraina-gen. Mitte September wurde die Flüssigkeit auf der Intensivpflegestation untersucht und man stellte fest, dass es sich um Urin handelte. Obwohl man jetzt wusste, dass literweise Urin aus dem Bauch floss, vergingen nochmals drei Tage, bis ein Urologe beigezogen wurde. Dieser legte einen Schlauch ins Nierenbecken und leitete den Urin über die Bauchdecke ab. Der Urologe teilte der Patientin mit, dass sie grosses Glück habe, dass die Niere nicht ent-fernt werden müsse. Leider ging es Frau M. nach diesem Eingriff immer noch nicht besser. Die Schmerzen waren weiterhin unerträglich und sie wurde einige Tage später zum vierten Mal operiert.

Da der Lebenspartner von Frau M. Prof. X verboten hatte, die Patientin erneut selber zu operieren, führte ein Oberarzt diese Operation durch. Wegen der Verletzung des Dünn-darms bei der dritten Operation mussten Frau M. nun 80 Zentimeter vom Dünndarm sowie ein Stück vom Dickdarm entfernt werden. Das letzte Stück Dünndarm ist jedoch für die Resorption bestimmter Stoffe sehr wichtig und reguliert den Stuhlgang. Heute leidet die Pa-tientin unter bis zu 20 Stuhlentleerungen pro Tag. Wegen der Verletzung des Harnleiters musste Frau M. später noch weitere urologische Operationen über sich ergehen lassen.

Komplikation oder sorgfaltspflichtverletzung? Der Gutachter führt aus, dass die vorgenommenen Darmresektionen eine Durchfall-

problematik wohl verschärft hätten, dafür aber nicht verantwortlich gemacht werden könnten, so dass ein Langzeitschaden zu verneinen sei. Der Anwalt der Patientin wollte vom Gutachter wissen, wie die Häufigkeit dieser drei Komplikationen zu werten sei. Dieser meinte, dass die Häufigkeitsangaben der Verletzungen, die durch Chirurgen verursacht werden, in der Literatur schwankend seien. Angegeben werden 2–4 Prozent bei Hohlor-ganen (Darm), beim Harnleiter höchstens 1 Prozent. Das Risiko einer Dünndarmverlet-zung anlässlich einer offenen Darmoperation sei etwa in 1–2 Prozent zu erwarten. Laut Gutachter muss die Patientin die drei verschiedenen Verletzungen bei drei Operationen durch denselben Chirurgen als Komplikationen akzeptieren – eine Sorgfaltspflichtverlet-zung liege nicht vor.

Dass ein Nachbarorgan verletzt wird, kann sicher einmal vorkommen und stellt eine Komplikation dar. Wenn aber bei jeder Folgeoperation ein weiteres Organ verletzt wird, sollte die Qualität der operativen Behandlung hinterfragt werden. Wenn zudem literweise Flüssigkeit durch die Drainagen aus dem Bauch läuft, das Sekret vorerst nicht untersucht wird, sondern die Schläuche entfernt werden, ist die Betreuung alles andere als zufrieden stellend.

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Auf Umwegen zu seinem Recht gekommen

Viktor Obrist musste sich einer komplizierten Herzoperation unterziehen. Wegen eines schweren Überwachungsfehlers musste einige Tage später sein linkes Bein amputiert werden. Der beigezogene Gutachter konnte jedoch keinen Behandlungsfehler feststellen. Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz veranlasste ein zweites, objektives Gut- achten und schaltete ihren Anwalt ein.

von Margrit Kessler

Bereits die Vorabklärungen zur Herzoperation von Viktor Obrist ergaben, dass es nicht ein-fach sein würde, die Herz-Lungen-Maschine an der Oberschenkelschlagader anzuschlies-sen. Die Gefässe waren altershalber verändert, und bei der Operation gab es beim Einlegen der Kanüle tatsächlich ein Problem. Ein Röntgenbild zeigte, dass sich die Innenschicht der Gefässwand ablöste, einrollte und das grosse arterielle Gefäss verschloss. Der Gefässchirurg wurde gerufen. Er musste den Blutpfropfen entfernen und die abgelöste, verletzte Innen-schicht des Gefässes entfernen. Die Operation dauerte 90 Minuten. Die häufigste Komplika-tion bei Gefässoperationen ist der erneute Verschluss. Deshalb ist eine engmaschige Kon-trolle notwendig, damit bei einem Verschluss sofort wieder operiert werden kann, weil sonst die Durchblutung des Beines nicht mehr gewährleistet ist.

Keinen Puls mehr gefühltDie eigentliche Herzoperation dauerte noch einige Stunden. Der Patient wurde etwa

um 20 Uhr auf die Intensivstation verlegt. Im Übergabeprotokoll steht, dass am linken Fuss kein Puls spürbar sei, der Patient aber einen Puls in der Kniekehle habe, der überwacht wer-den müsse. Um 21.30 Uhr wurde dokumentiert, dass der Puls in der linken Kniekehle nicht getastet werden kann. Es wurde eine spezielle Ultraschalluntersuchung durchgeführt und sauber dokumentiert, dass der Puls auch mit diesem speziellen Gerät nicht vorhanden war. Zu diesem Zeitpunkt hätte man den Gefässchirurgen notfallmässig rufen müssen.

Ein Herzchirurg als Gutachter war schon deshalb fehl am Platz,

da die Herzoperation ja gut verlaufen war und es sich um die

Überwachung der gefässchirur-gischen Komplikation handelte.

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Doch stattdessen wurden einfach keine Pulskontrollen mehr dokumentiert. Erst um 5.00 Uhr morgens benachrichtigte das Team endlich den Gefässchirurgen, der jedoch auch in der Leistengegend keinen Puls mehr tasten konnte. Das operierte Gefäss war verschlossen. Der Gefässchirurg versuchte per Notoperation am Bett des Patienten das Bein zu retten, lei-der ohne Erfolg. Der Operateur schreibt im Operationsbericht: «Alle Muskulatur am Unter-schenkel ist tot, es gibt keinerlei Zucken auf Berühren mit dem Elektrokauter.»Das Bein musste einige Tage später amputiert werden. Die SPO-Beraterin führte Abklä-rungen durch und übergab das Mandat dem SPO-Anwalt. Von einem Herzchirurgen wurde ein Gutachten erstellt. Zusammenfassend schreibt er: «Es liegt kein Behandlungsfehler vor.»

Weil Viktor Obrist das Bein verloren hatte und der Gutachter keinen Fehler feststellen konnte, suchte Herr Obrist Hilfe bei der SPO. Er was überzeugt davon, dass der Verlust sei-nes linken Beines mehr als lediglich eine Komplikation im Zusammenhang mit einer Her-zoperation sei. Ich erfuhr zufällig durch einen Journalisten von dem folgenschweren Gut-achten. Ich setzte mich mit dem Patienten und dem SPO-Anwalt in Verbindung und bat um Einsicht in das Gutachten. Es war mir ein Anliegen, den Fall zu prüfen, bevor die traurige Geschichte zu den Akten gelegt wurde.

begebenheiten ignoriert und ausgeblendetDie Quintessenz des Gutachters war erstaunlich und für mich nicht nachvollziehbar.

Er schreibt: «Seit der Feststellung einer Seitendifferenz bezüglich peripherer Temperatur um 2.00 Uhr sind zwei Stunden vergangen. Die Tatsache, dass um 2.00 Uhr der Verband gelockert wurde, dies in den Akten dokumentiert ist, und wegen Ausbleiben des Erfolgs um 3.00 Uhr Frau Dr. K. gerufen wurde, welche nach Analyse der Situation wiederum den Ge-fässchirurgen Dr. P. mobilisiert, zeigt, dass sich alle Beteiligten der Problematik, einer Man-geldurchblutung des linken Beines bewusst waren, und sich bemüht haben, die notwen-digen Massnahmen zu ergreifen, um einen Schaden zu verhindern.» Er schreibt aber auch: «Es wird festgestellt, dass der Popliteapuls links nicht tastbar ist. Auch mit dem Doppler ist die Arteria poplitea (Arterie in der Kniekehle) links nicht hörbar. Die Peripherie bleibt al-lerdings bis um Mitternacht kühl.» Der Gutachter stellt zwar fest, dass in der linken Knie-kehle bereits schon um 21.30 Uhr der Puls nicht mehr vorhanden war – diese Begebenheit wird aber beim Ergebnis einfach ignoriert und ausgeblendet.

suche nach einem kompetenten GutachterAls ehemalige Pflegfachfrau glaubte ich zu wissen, dass es sich um einen schweren

Überwachungsfehler des diensthabenden Teams handelte. Deshalb suchten wir einen kom-petenteren Gutachter, der das Fehlverhalten des Überwachungsteams aufzeigt. Ein Herzchi-rurg als Gutachter war schon deshalb fehl am Platz, da die Herzoperation ja gut verlaufen war und es sich um die Überwachung der gefässchirurgischen Komplikation handelte. Der mit dem zweiten Gutachten beauftragte Gefässchirurg beantwortete die gestellten Fragen mit aller Deutlichkeit. Dieses objektive Gutachten und die ausgezeichneten Verhandlungen des SPO-Anwalts hatten zur Folge, dass die Versicherung dem Patienten für den Verlust seines Beins eine sechsstellige Abfindungssumme bezahlte. Herr Obrist spendete für die Hilfe der SPO einen fünfstelligen Betrag. Bei dieser Gelegenheit nochmals einen herzlichen Dank an ihn, aber auch einen speziellen Dank an den Gutachter, der ein objektives Gutach-ten verfasste und so den Behandlungsfehler dokumentierte.

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humanforschungsgesetz mit grosser lückeDamit alle von experimentellen Behandlungen betroffenen Personen Schutz geniessen, sind experimentelle Einzelfallbehandlungen den Regelungen für Forschungsuntersu-chungen am Menschen zu unterstellen. In aller Dringlichkeit appellierte die Schweize-rische Stiftung SPO Patientenschutz an die Mitglieder der eidgenössischen Räte, die gra-vierenden Lücken im Humanforschungsgesetz zu schliessen – leider bisher ohne Erfolg. Die SPO gibt trotzdem noch lange nicht auf.

von Lukas Ott, Stiftungsrat Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz

Mit grosser Enttäuschung hat die SPO zur Kenntnis nehmen müssen, dass experimentelle Behandlungsversuche gemäss den bisherigen Beratungen der eidgenössischen Räte im rechtsfreien Raum bleiben sollen. «Die schwarzen Schafe sollen weiterhin geschützt werden. Ich verstehe dies einfach nicht», so die erste Reaktion der Präsidentin der SPO, Margrit Kessler. Denn in der Praxis gibt es immer wieder Einzelfälle experimenteller Massnahmen bei Patient/innen, deren Zweck äusserst fragwürdig ist.

AusweichmanöverImmer wieder werden Patient/innen unter dem Deckmantel von Behandlungsversu-

chen unzulässigen Gefahren ausgesetzt, geschädigt oder die Behandlung endet für sie im schlimmsten Fall sogar tödlich. Für Margrit Kessler steht deshalb fest: Experimentelle Ein-zelfallbehandlungen sind den Regelungen für Forschungsuntersuchungen am Menschen zu unterstellen. Nur so geniessen alle von medizinischen Erprobungshandlungen betrof-fenen Personen den gleichen Schutz. Konkret soll im Humanforschungsgesetz (HFG) die Pflicht verankert werden, die Patient/innen über die Massnahmen im Sinne einer umfas-senden und vollständigen Aufklärung und Einwilligung zu informieren, um sie in ihrer Würde, Persönlichkeit und Gesundheit ausreichend zu schützen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Gemäss eines parlamentarischen Auftrags soll der Bundesrat stattdessen beauftragt werden, ausserhalb des Rahmens des Humanforschungsgesetzes gegebenenfalls aktiv zu werden, um «allenfalls bestehende rechtliche Graubereiche anzugehen». Aus Sicht der SPO gibt es jedoch keinen einzigen plausiblen Grund, auf andere Erlasse auszuweichen – ausser, man will keine entsprechende Regelung schaffen. Was das Ausweichmanöver in der Kom-mission deshalb deutlich zeigt: Die Partikuklarinteressen einiger weniger Forschender wer-den offenbar stärker gewichtet als die legitimen Rechte der Patientinnen und Patienten.

Rechtssicherheit für ärzte und PatientenDr. iur. Franziska Sprecher, die an der Universität St. Gallen im Bereich des Humanfor-

schungrechts promovierte und derzeit als Gastwissenschaftlerin am Max-Plank-Institut in Heidelberg weilt, berät die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz beim Humanfor-schungsgesetz. Für sie ist klar, dass nur die Festschreibung der erwähnten Pflichten und Rechte im HFG die nötige Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten zu schaffen vermag. Wenn das Gesetz nur die systematische Forschung erfasst, bei der eine Mehrzahl von Per-sonen in gleichartiger Weise medizinischen Erprobungshandlungen unterzogen wird, ver-fehlt es sein Ziel, allen von experimentellen Behandlungen betroffenen Personen Schutz zu gewähren. Denn jede Abweichung vom gesicherten Wissensstand ist mit Risiken und Unsi-cherheiten verbunden, unabhängig von der Intention des behandelnden Arztes und der An-zahl der in dieser Weise behandelten Personen.

Dr. iur. Monika Gattiker weist in einem weiteren Kurzgutachten zuhanden der Schwei-zerischen Stiftung SPO Patientenschutz darauf hin, dass ein erklärtes Ziel des HFG – näm-lich die Anpassung der Schweizerischen Gesetzgebung an die internationalen Konventi-onen – bisher nicht erreicht wird. So sind die Vorgaben der internationalen Konventionen

lic. phil. Lukas Ott

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im Entwurf des HFG in Bezug auf den Anwendungsbereich – entgegen den klaren Aussagen in der Botschaft – eben gerade nicht eingehalten: Der Behandlungsversuch wird völlig aus-geklammert.

Wie weiter?Um angesichts dieser Ausgangslage das weitere Vorgehen zu besprechen, traten die

Vertretungen der SPO und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissen-schaften (SAMW) zu einer Aussprache zusammen. Der SPO ging es insbesondere darum, im Humanforschungsgesetz (HFG) eine für beide Organisationen akzeptable Lösung im Bereich der Behandlungsversuche zu finden – im Interesse der Patient/innen und der Ärzte. Äusserungen seitens der SAMW liessen die SPO bisher den Schluss ziehen, dass die Akade-mie nicht an einer schriftlichen Aufklärung der Patientinnen und Patienten bei individu-ellen Heilversuchen interessiert ist.

Die Aussprache hat zu einer Annäherung der Standpunkte geführt. Von beiden Seiten ist im Sinne eines lösungsorientierten Vorgehens Kompromissbereitschaft gefordert. So könnte der Bundesrat gemäss einer ins HFG aufzunehmenden Bestimmung die Vor-schriften über die Heilversuche erlassen. Insbesondere könnte er festlegen, welche Anfor-derungen an die Form und an den Inhalt bei der Aufklärung und Einwilligung zu stellen sind. Die Umsetzung könnte über eine Bestimmung in die Verordnung zum HFG aufge-nommen werden, dass Vorschriften über die Heilversuche in Richtlinien der SAMW festge-legt werden sollen.

Gemäss Einschätzung der Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag, die sie gegenü-ber der SPO abgegeben hat, würde damit klargestellt, dass der Heilversuch dem HFG nicht unterfällt. Dies diene der Rechtsklarheit und vermeide eine Überfrachtung des Gesetzes: «Die Delegation an den Bundesrat und die Weiterdelegation an die SAMW ist praxisgerecht. Damit kann man unkompliziert die Leitplanken festlegen und hat – im Vergleich zu den über das Standesrecht abgesicherten SAMW-Richtlinien und ihrer indirekten Wirkung über die Gesetzesauslegung – eine gesteigerte Durchsetzungskraft.»

Eine paritätische Kommission der SPO und SAMW wird nun einen Entwurf der Richt-linie ausarbeiten, wobei das Präsidium bei Prof. Dieter Conen (Stiftungsrat SPO, Präsident der Stiftung für Patientensicherheit) liegt. Im weiteren wird es darum gehen, die eidgenös-sischen Räte von der Kompromisslösung zu überzeugen. Diese Herausforderung darf nicht unterschätzt werden.

«Die SPO verhilft Patient- innen und Patienten zu ihrem Recht, wenn sie durch (Kunst-) Fehler im Gesund-heitswesen zu Schaden ge- kommen sind.»Dr. rer. pol. Werner Widmer, Direktor Stiftung Diakoniewerk Neumünster, Zollikerberg

«Es ist gut, dass es sie gibt, die von Ärzten, Krankenkas-sen und Spitälern unab- hängige SPO. Diese unab-hängige Stelle ermöglicht einerseits eine rasche und un- bürokratische Hilfe für den Patienten bei offensicht-licher Fehlbehandlung, und auf der anderen Seite kann sie bei vermeintlichen Kunstfehlern zwischen Arzt und Patient vermitteln und so langwierige Haft-pflichtprozesse verhindern.»Prof. Dr. med. Jon Largiadèr, Gefässchirurgie Hirslanden und Klinik im Park

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Managed care-Vorlage: nicht zu ende gedachtWarum Ärzte, Patienten, Versicherte und ihre Organisationen kritisch gegenüber «Ma-naged Care» eingestellt sind.

von PD Dr. med. Julian Schilling und Dr. med. Pedro Koch, Stiftungsräte Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz

Die «Classe Politique» in Bern, unterstützt durch die Verwaltung im EDI, debattiert seit ei-niger Zeit über Zwangsmassnahmen zur Einführung von Netzwerken, integrierter Versor-gung und Managed Care. Dahinter steht der Glaube, dass unsere Gesundheitsversorgung damit besser und kostengünstiger wird. Gemäss gfs-Gesundheitsmonitor 2010 politisiert Bern allerdings am Volk vorbei, denn die Verwaltungsbürokratie fragt sich nicht, WAS der Bürger, die Bürgerin will. Das Ergebnis des Monitors zeigt, dass in der Schweiz gemäss eige-nen Angaben nur gerade 10 Prozent der Stimmberechtigten in einem Managed Care-Modell mit Budgetmitbeteiligung versichert sind. Weitere 18 Prozent könnten sich vorstellen eine derartige Versicherungslösung zu wählen. Für 58 Prozent kommt eine Versicherung in einem Managed-Care-Modell nicht in Frage.

Die Vernetzung im Sinne der heute diskutierten Reform versteht sich als sogenanntes integriertes Versorgungsnetz: Gemeint sind Gruppen von Haus- und Spezialärzten, welche die Behandlung von Patienten mit Budgets koordinieren. Dies aus dem Glauben, dass die Versorgung heute nicht koordiniert wäre und dadurch Gelder verschleudert würden. Die Politiker verdächtigen dabei die Patienten und Leistungserbringer, dass beide für Heilung möglichst viel Kosten generieren wollen. Vergessen bleibt, dass die Mehrheit der Bevölke-rung im Grunde gesund sein möchte. Die schwarzen Schafe unter den Patienten sollen nun in die Schranken gewiesen werden – aber wie?

– Versicherte verpflichten sich, immer zuerst einen Netzwerkarzt aufzusuchen der alle Massnahmen koordiniert. Sie bekommen dafür einen tieferen maximalen Selbstbehalt. Menschen, die das nicht möchten, zahlen einen doppelt so hohen Selbstbehalt.

– Netzwerkärzte tragen eine Budget-MIT-Verantwortung: Wenn das Netzwerk das Bud-get überschreitet, tragen die Mitglieder einen Teil davon mit. Wenn das Netzwerk finanziell gut dasteht, sind die Ärzte am Erfolg mitbeteiligt.

– Innert einer dreijährigen Übergangsfrist müssen alle Krankenversicherer solche Netzwerke anbieten. Sie dürfen auch eigene Netzwerke oder Praxen betreiben.

– Versicherte müssen drei Jahre lang in einem Managed-Care-Modell versichert bleiben. Ansonsten bezahlen sie eine Austrittsprämie.

Als Teil der Reform sollen der Zulassungsstopp für neue Praxen beendet werden, eine Ver-feinerung des Risikoausgleichs zwischen den Kassen eingeführt und drittens der Vertrags-zwang zwischen Kassen und Ärzten auch ausserhalb von Netzwerken beibehalten werden.

Die Politiker setzen aus der Patientenoptik naive Hoffnungen in Netzwerkmodelle mit Budgetmitverantwortung (Managed Care). Ausser Acht gelassen wird, dass in der Schweiz seit 1990 «integrierte Versorgung» von Versicherern und seit 1994 von privaten Netzwerken angeboten wird. Trotzdem versichern sich heute lediglich rund 30 Prozent in Modellen mit leicht eingeschränkter Arztwahl. Es handelt sich dabei meist um Junge, Gesunde, an denen sich nichts sparen lässt. Man bedenke, dass sich über 20 Jahre ein wesentlich grösserer An-teil Versicherte in Netzwerken mit Budgetmitverantwortung versichert hätte, wenn diese tatsächlich so viel besser wären. Die Politiker beteuern, dass niemand zu solchen Modellen gezwungen werde. Es sei denn, man könne sich einen höheren Selbstbehalt nicht leisten. Mit anderen Worten: Die freie Arztwahl gibt es nur noch gegen Aufpreis.

Dr. med. Pedro Koch

PD Dr. med. Julian Schilling

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KernproblemFür die Patienten ist die Budget-Mitverantwortung der Ärztinnen und Ärzte das Kern-

problem. Je weniger vom Budget gebraucht wird, desto mehr bleibt für das Netzwerk. Kon-sequenterweise werden, wohlgemerkt ohne dass der Patient es merkt, mittelfristig billigere Therapiemöglichkeiten vorgeschlagen oder nur minimale Diagnostik gemacht. Voraus-sichtlich teure Patienten oder eben Kranke werden bei den Behandelnden nicht beliebt sein. Der Arzt wird somit zum Verbündeten der Versicherung und ist nicht mehr Vertreter des Patienten. Es gibt heute noch genügend Gesunde und auch Patienten, die gerne bereit sind, etwas mehr zu bezahlen, wenn die Ärztin und der Arzt nicht zuerst auf das Budget schaut, sondern für den Patienten nicht die billigste sondern die modernste Diagnostik und Thera-pie vorschlägt und somit den Patienten ernst nimmt. Wer dafür bezahlen kann, bekommt eine optimale Behandlung – so wie es der Mediziner nach bestem Wissen und Gewissen ge-lernt hat. Der weniger gut situierte Bürger muss zukünftig ins Netzwerk. Daraus ergibt sich zwingend eine sehr kritische Haltung der Patienten und folglich ihrer Organisationen. Billi-ger wird die Gesundheitsversorgung auch nicht. Die Verwalter der zukünftig vielen Netz-werke arbeiten zu einem höheren Tarif als ihre vernetzten Mediziner. Die Verwaltungsko-sten steigen und die Versorgung wird offiziell auf Zweiklassenmedizin umgestellt.

Zu bedenken bleibt: Ärzte-Netzwerke gibt es seit jeher. Jede herkömmliche Arztpraxis musste schon immer hervorragend vernetzt sein, um reibungslos funktionieren zu können. E-Health wird dem Trend zur Vernetzung weiteren Aufschub geben. Es wird zu einer frei-willigen Vernetzung der Patienten mit Grundversorger und Spezialisten kommen. Anders als bei der Vorlage des Bundes, welche neu Budgetverantwortung bringt, welche den Arzt zum Verwalter (Manager) der potentiellen Gesundheitskosten des Patienten macht. Die ge-wünschten Verbesserungen bleiben wohl eine Illusion.

«Im Gesundheitswesen muss alles schneller, wirtschaft-licher und effizienter werden. Doch die Menschen, die wir pflegen, haben nicht nur Diagnosen. Sie haben auch Schmerzen und Ängste, sie leiden, brauchen Zeit und wollen nicht nur ein Kosten-faktor sein. Die SPO han- delt dort, wo diese Entwick-lung Kollateralschäden verursacht.» Elsbeth Wandeler, dipl. Pflegefachfrau und Geschäfts-führerin SBK Schweiz

«Zu Beginn beargwöhnt, aber immer konsequent die Patientenanliegen vertre- tend, hat die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz einen namhaften und heute in den Fachkreisen geachteten, wichtigen Beitrag für die Transparenz und zur Aus- richtung der Qualität auf das Patienteninteresse geleistet.»Dr. med. Ulrich Gabathuler, Kantonsarzt, Gesundheitsdirek-tion Kanton Zürich

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Fallpauschalen bringen Patientinnen und Patienten keinen nutzenDie Erfahrungen in Ländern und Kantonen, welche die diagnosebezogenen Fallkosten-pauschalen bereits eingeführt haben, zeigen, dass die erhofften gesundheitspolitischen Ziele wie Transparenz, Vergleichbarkeit und Kosteneinsparung nicht erreicht wurden. Trotzdem will die Schweiz nun ein nationales DRG-System einführen, das an Radikali-tät alle anderen Länder übertrifft.

von Margrit Kessler, Präsidentin Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz

Aus Sicht der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz stehen insbesondere die fol-genden drei Punkte, die ihre grosse Skepsis gegenüber der Einführung der diagnosebezo-genen Fallpauschalen begründen:

1. Wie kann die Versorgungssicherheit garantiert werden, wenn die Patient/innen so schnell wie möglich in Folgeinstitutionen abgeschoben werden? Diese Institutionen werden nicht überprüft. Einige bereiten sich bereits darauf vor, dass sie die frisch operierten Entlassenen aufnehmen können. Aus unserer Sicht verfügen die Rehabilita-tionsinstitutionen nicht über die geeigneten Infrastrukturen und entsprechend ausgebildetes Personal, um Akutpatient/innen zu pflegen.

Das folgende Beispiel zeigt, dass bei den Spitälern, die Fallpauschalen eingeführt haben, die frühen Entlassungen bereits Realität sind.

Herr M. musste sich einer achtstündigen Hirntumor-Operation unterziehen. Als die Ehe- frau am 5. postoperativen Tag zu Besuch kam, sass der Sozialarbeiter am Bett und erklärte dem Patienten, dass er morgen, am sechsten postoperativen Tag, in die Reha ver- legt werde. Der Patient konnte durch die Operation nicht mehr sprechen. Ihm liefen die Tränen über die Wangen, womit er seine Betroffenheit mitteilte. Die Ehefrau wehrte sich für ihren Mann, dass sie das nicht akzeptieren könne. Mit ihrem Einsatz konnte sie die Verlegung um einige Tage hinausschieben. Der Patient wurde mit weiteren vier Patient/innen in einem Bus sitzend, angegurtet und ohne Begleitperson, transpor-tiert. Der nicht adäquate Transport von sage und schreibe drei Stunden inkl. 30 Minuten Wartezeit auf einen weiteren Patienten, liess ihren Mann in der Reha erschöpft und krank ankommen. Durch diesen unzumutbaren Transport sei er viele Tage zurück- geworfen worden, stellte die Ehefrau fest. Sie wollte wissen, weshalb man ihren Mann so schnell aus dem Spital entlassen hat. So erfuhr sie von kompetenter Stelle von DRG und Fallpauschalen, die eine längere Hospitalisation nicht mehr zulassen.

2. Ein grosses Problem ist der Datenschutz. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29. Mai 2009) die Zulässigkeit der Weitergabe von Eingriffscodes bei der Rechnungsstellung an die Krankenkasse bejaht, aber nur unter der Bedingung, dass diese von «entsprechend gut greifenden flankierenden Massnahmen» begleitet werden. Diese Bedingung klingt theoretisch nicht schlecht. Was das konkret für die beteiligten Akteure jedoch heisst, ist unklar. Die Krankenkassen haben bei der Überprüfung der Rechnung Einsicht in die gesamte Krankengeschichte (Art. 84 KVG). Zwar ist diese bei stigmatisierenden Erkrankungen dem Vertrauensarzt zu über- geben. Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass die Krankenkassenmitarbeitenden regelmässig auf die gesamten dem Vertrauensarzt bzw. der Vertrauenärztin übermit-telten Daten Zugriff haben. Die Unabhängigkeit der Vertrauensärzt/innen in der

«Wenn es darum geht in der komplexen Welt der Medizin mit all ihren Chancen und Risiken die Patienten auf ihre Rechte und Pflichten mittels gezielter Information hinzu-weisen, ist die SPO zur Stelle. Es geht ihr dabei nicht um die Bevormundung der Pati-enten, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. um die Befähigung sich zurecht zu finden, um ‹patient empower-ment›. Diesen Ansatz begrüs-se ich.»Jean-Marc Vögele, lic.Rel.int, MSc, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK

«Die SPO setzt sich mit Mut und Entschlossenheit für die Patientinnen und Pati- enten ein. Das ist nötiger denn je, denn das Gesund-heitswesen ist zu einem Tum- melfeld unterschiedlichster Interessen geworden.»Hansjörg Hassler, Landwirt und Nationalrat, Donat

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Schweiz ist rechtlich wie organisatorisch nicht sichergestellt. Wir stellen jetzt schon die Tendenz fest, dass nicht Ärzt/innen, sondern Krankenkassen über Durchführung einer medizinischen Behandlung entscheiden. Diesen Zustand können wir nicht akzeptieren.

Der Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten ist gemäss den bundesge-richtlichen Vorgaben «je höher der Detaillierungsgrad einer Diagnose, desto höhere An-forderungen an die flankierenden Massnahmen» von den Tarifpartnern von SwissDRG AG vor Einführung der Finanzierung zu konkretisieren. Deutschland mit Vorbildfunk-tion der DRG-Einführung hat eine von Krankenkassen unabhängige Vertrauensstelle, nämlich den «Medizinischen Dienst», etabliert. Das Datenschutzproblem ist mit einer solchen Institution, auch in der Schweiz, zu lösen.

3. Die Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Bereiche werden beträchtlich sein. So werden Patient/innen, die teure Medikamente benötigen, ins Ambulatorium verlegt. Es ist uns bekannt, dass die Onkologen neue Therapiepläne erstellen. Den schwer- kranken Patient/innen werden die Zytostatika vorwiegend nur noch ambulant verabreicht, damit sie die Fallpauschalen nicht belasten. Überlegt wird auch, wie das Implantieren von teuren Prothesen, z.B. Inkontinenzprothesen, die 30 000 Franken kosten, ins Ambulatorium verlegt werden kann, damit die Fallpauschalen nicht belastet werden. Diese Umstellung wird unsere Krankenkassenprämien massiv belasten, weil die ambulante Versorgung im Spital zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezahlt werden muss. Die Krankenkassenprämien werden massiv ansteigen und die Allge-meinheit, der Steuerzahler, wird entlastet. Die Kosten werden verschoben und auf die Prämien abgewälzt, wodurch der Einzelne mehr belastet wird.

Es sind zu viele Fragen und Versprechungen offen, die zuerst geklärt werden müssen. Des-halb unterstützt die SPO das verlangte fünfjährige Moratorium.

«Seit 30 Jahren vertritt die SPO die Interessen der Patientinnen und Patienten. Eine wertvolle, wichtige und unabhängige Stimme erhebt damit zurecht immer wieder den Mahnfinger. Gerade heute, wo vor lauter Wettbewerb, Ökonomisie-rung und sogenannter Kun- denorientiertheit die eigent-lichen Bedürfnisse von kranken Menschen para-doxerweise in Gefahr stehen, ist die Arbeit der SPO dringender denn je. Man kann nur wünschen, dass sie auch weitere 30 Jahre so mutig, unabhängig, kritisch und basisorientiert bleibt.»Dr. med. Christian Hess, Chefarzt Medizin, Spital Affoltern

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Die beratungsstellen

Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz ist gesamtschweizerisch tätig – in der Deutschschweiz unter dem Namen «SPO Patientenschutz» mit Beratungsstellen in Zü-rich, Bern, Olten, St. Gallen, in der Romandie als «Organisation Suisse des Patients OSP» in Lausanne und Genf sowie im Tessin als «Organizzazione Svizzera dei Pazienti OSP». Die SPO bietet professionelle Unterstützung in medizinischen und rechtlichen Fragen, wenn notwendig mit Unterstützung der SPO-Anwälte.

beratungsstelle Zürich

Beraterinnen: Christine Schlittler, Margrit Kessler, Monika Schober, Sabine Hablützel, Barbara Züst, Anita Danner (auf dem Bild fehlen: Andrea Kunz, Judith Strupler)

beratungsstelle bern

Mieke Vanwaes und Domenica Amiet (auf dem Bild fehlt Regula Balmer)

beratungsstelle Olten

Monika Schober

beratungsstelle st. Gallen

Christina Strässle

beratungsstelle lausanne

Véronique Glayre

beratungsstelle Genf

Karima Kassam

beratungsstelle tessin

Giuseppe Gulino und Chantal Agthe-Soldini

Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführerin und Margrit Kessler, Stiftungsrats- präsidentin

Maja De Boni, Buchhalterin/Sekretärin

Geschäftsstelle Zürich

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Der stiftungsrat

Für die strategische Führung der SPO ist der Stiftungsrat zuständig. Seine breite Zu-sammensetzung, die insbesondere fachliche Kriterien widerspiegelt, bringt die vielfäl-tigen Anforderungen, die in der heutigen Zeit von diesem Gremium zu erfüllen sind, zum Ausdruck. Im Arbeitsausschuss des Stiftungsrates werden die Geschäfte des Stif-tungsrates vorbereitet und die Aufsicht über die operative Geschäftstätigkeit der SPO ausgeübt. Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Ihm obliegt die Verwal-tung der Stiftung und er übt seine Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich aus.

Der Stiftungsrat der SPO setzt sich im Jubiläumsjahr 2011 aus folgenden Mitgliedern zusammen, die sich für die Interessen des Patienten-schutzes einsetzen:

Stephan Bachmann, dipl. Betriebsökonom FH / EMBA Spitaldirektor Luzern

Anne-Marie Bollier*Apothekerin, Präsidentin des Gönnervereins der SPO, Satigny GE

Dieter Conen, Prof. Dr. med. Präsident der Stiftung Patienten- sicherheit Buchs AG

Yvonne Gilli, Dr. med. Nationalrätin Wil SG

Margrit Kessler*Präsidentin der Stiftung SPOAltstätten SG

Pedro Koch-Wulkan, Dr. med. *Senior Health ConsultantKüsnacht ZH

Ueli Müller, lic. rer. pol. AIM, BrüsselLohn-Ammannsegg SO

Lukas Ott, lic. phil. I*Politforschung und KommunikationLiestal BL

Julian Schilling, PD Dr. med. Travel ClinicZürich

Peter Schmucki, Dr. iur.*Rechtsanwalt,Vizepräsident der Stiftung SPOSt. Gallen

* Mitglieder des Arbeitsausschusses des Stiftungsrates der SPO

Der Arbeitsausschuss des Stiftungsrates der SPO (von links): Lukas Ott, Peter Schmucki, Margrit Kessler, Anne-Marie Bollier, Pedro Koch.

Der Arbeitsausschuss des Stiftungsrates

– vertritt die Stiftung nach aussen; – erledigt die laufenden Geschäfte der

Stiftung; – stellt das Jahresprogramm, das Jahres-

budget sowie die Pflichtenhefte für die Geschäftsstelle sowie die Beratungs-stellen auf;

– wählt die Geschäftsführerin bzw. den Geschäftsführer;

– beschliesst über Massnahmen der Mittelbeschaffung;

– überwacht die Tätigkeit der Geschäfts- und Beratungsstellen.

Der Stiftungsrat der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz (von links): Pedro Koch, Peter Schmucki, Anne-Marie Bollier, Yvonne Gilli, Lukas Ott, Margrit Kesser, Stephan Bachmann, Ueli Müller (auf dem Bild fehlen Dieter Conen und Julian Schilling).

Der Stiftungsrat hat insbesondere die folgende Aufgaben:

– Verwendung der Mittel im Sinne des Stiftungszweckes;

– Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates, des Stiftungsratsausschusses, der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vizepräsidentin oder des Vizepräsi-denten, bei Bedarf eine zweiten Vizepräsidentin oder Vizepräsidenten für bestimmte Aufgaben und der Revisionsstelle;

– Erlass von Reglementen; – Genehmigung des Jahresberichtes, der

Jahresrechnung und Abnahme des Revisionsberichtes;

– Déchargeerteilung an den Arbeitsaus-schuss des Stiftungsrates.

Der stiftungsrat Der Arbeitsausschuss des stiftungsrates

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Dank

Mit herzlichem Dank an alle, die das Jubiläum der SPO unterstützen:

Der Gönnerverein

Unter dem Namen «Gönnerverein der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz» be-steht ein Verein mit heute rund 9 000 Mitgliedern. Der Verein ist eine gemeinnützige, par-teipolitisch und konfessionell neutrale Organisation und bezweckt, die Bestrebungen der Stiftung zu fördern, indem er diese ideell und finanziell unterstützt.

An dieser Stelle danken wir unseren Mitgliedern ganz herzlich für ihre grosszügige Un-terstützung. Ihre grossen und kleinen Spenden helfen uns wesentlich, die Rechte und Inte-ressen der Patientinnen und Patienten zu schützen und zu fördern – auch in den nächsten 30 Jahren.

Ein ganz grosser Dank gebührt der «Hans Vollmoeller Stiftung», die seit Jahren einen mass-geblichen Beitrag an die SPO ausrichtet.

Ein herzliches Dankeschön geht ebenfalls an die Kantone, die uns finanziell unterstützen.

so erreichen sie uns:

GeschäftsstelleSPO PatientenschutzHäringstrasse 208001 ZürichT: 044 252 54 22E-Mail: [email protected]

Unsere Beratungsstellen

Zürich Häringstrasse 208001 ZürichT: 044 252 54 22 E-Mail: [email protected]

BernEigerplatz 12, 3007 BernPost: Postfach, 3000 Bern 14T: 031 372 13 11E-Mail: [email protected]

GenèveHUGRue Gabrielle-Perret-Gentil 41211 Genf 14T: 022 372 22 22E-Mail: [email protected]

LausanneCHUVChemin de Mont-Paisible 181011 LausanneT: 021 314 73 88 E-Mail: [email protected]

Olten Im SpitalparkFährweg 84600 OltenT: 062 212 55 89E-Mail: [email protected]

St. Gallen Rosenbergstrasse 729000 St. GallenT: 071 278 42 40E-Mail: [email protected]

Bellinzonacasella postale 10776501 BellinzonaT: 091 826 11 28E-Mail: [email protected]

SPO Patientenschutz im Internet: www.spo.ch

– Schaden Service Schweiz AG– Innova Versicherungen– Sanitas– Groupe Mutuel

– CSS– Evangelisch-reformierte

Landeskirche des Kantons Zürich– Universitätsspital Zürich

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IMPRessUM

Herausgeber: Schweizerische Stiftung SPO PatientenschutzKonzept, Redaktion, Produktion: Lukas Ott, www.buerolukasott.chBegleitgruppe «Jubiläumsaktivitäten 30 Jahre SPO»: Margrit Kessler, Lotte Arnold-Graf, Lukas OttFotografie: Kathrin Schulthess, Seiten: 2, 6, 18, 20, 24, 26, 28, 30 unten, 34 und 35 (übrige Bilder: zVg)Gestaltung: Neeser & MüllerDruck: rva Druck und Medien AG, Altstätten

Auskunft/Bestellung: Telefon 044 252 54 22 oder [email protected]

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