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Pflegeversicherung
1. Allgemeines2. Versicherungsträger3. Pflegekassen4. Finanzierung & Ausnahmen5. Wer ist Pflegebedürftig?6. Anspruch auf Pflegeversicherung7. Versicherungsleistungen8. Mögliche Probleme & Lösungsansätze
Die Pflegeversicherung existiert seit 1995 Eigenständige Zweig der SV
-> 5te Säule Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 50
% des Pflegeversicherungsbeitrags ein In 2 Stufen unterteilt:
◦ Häusliche Pflege◦ Stationäre Pflege
rund 2 Millionen Menschen sind auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Im Grundsatz gilt: "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung".
Träger sind die Pflegekassen: Zu jeder Krankenkasse gehört eine
Pflegekasse
Wird die Krankenkasse gewechselt, so wechselt auch die Pflegekasse
AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse, landwirtschaftlichen Sozialversicherung
oder der Bundesknappschaft
Der aktuelle Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 2,05 % vom Gehalt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils einen Anteil von 1,025 %
Kinderlose bezahlen 0,25 % vom Brutto Gehalt ein
Im Niedriglohnbereich von 450,01 bis 800 EUR Brutto ermäßigter Arbeitnehmeranteil nach einer gesetzlich bestimmten Formel berechnet
Fachbegriff „Gleitzone“
Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende, die weniger als 325 EUR im Monat verdienen
Die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber alleine tragen
Rentner zahlen ihren Beitrag allein. Auch Studenten sind in der gesetzlichen
Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt die
Beitragszahlung für Arbeitslose.
Wer mehr als 52.200 Euro jährlich verdient, ist grundsätzlich versicherungsfrei und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern
Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung und Krankenversicherung
Monat Jahr2009 3.675 EUR 44.100 EUR2010 3.750 EUR 45.000 EUR2011 3.712,50 EUR 44.550 EUR2012 3.825 EUR 45.900 EUR2013 3.937,50 EUR 47.250 EUR
Menschen die: Körperliche Geistige oder Seelische Krankheit oder Behinderung
habenVoraussetzung ist:
Das ein Pflegebedürftiger für 6 Monate im erheblichen Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens braucht
Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn er vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in einer Pflegekasse versichert war
Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab
Maßgebend für die Leistungen ist der Grad der Hilfsbedürftigkeit
Höchstbeträge für die Leistungen sind festgelegt in 3 Stufen:
Pflegestufe 1 = erheblich pflegebedürftig Pflegestufe 2 = schwerpflegebedürftig Pflegestufe 3 = schwerstpflegebedürftig
Pflegeleistungen zu Hause: 225 EUR in Stufe I 430 EUR in Stufe II 685 EUR in Stufe III Materielle Gegenstände um besser Pflegen zu
können Pflegeleistungen teil- oder vollstationäre Pflege: 1.023 EUR Stufe I 1.279 EUR Stufe II 1.510 EUR Stufe III In Härtefällen 1.825 EUR
Pflegegeld wird gekürzt wenn es dem Pflegebedürftigen besser geht, aber dennoch die Behandlung braucht
Beratung für Pflegebedürftige ist mangelhaft Keine Kontrolle bei der häuslichen Pflege
Pflegequalität ist nicht sichergestellt (Heime)
Pflegegeld reicht nicht aus Demografischer Wandel
1. Wegfall der VPG alle zahlen!2. Rechtl. Arbeitsbedingungen für
ausländische (osteurop.) Pflegekräfte lockern
3. „Export pflegebedürftiger Personen“ ins Ausland (Slovakei, Ungarn, Thailand u.a)
4. Wirklich effektive Kontrolle der Pflegeheime (wirklicher Pflege – TÜV)
http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/pflegeversicherung/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_%28Deutschland%29
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/pflegeversicherung-herbe-kritik-an-der-juengsten-reform_aid_412288.html