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Pflegeversicherung
Präsentiert von
Eva, Laura,
Michaela & Sarah
Inhalt
Einleitung Wer ist wie versichert Finanzierung
Verteilung der Beitragslast Pflegebedürftigkeit
Pflegestufen
Einleitung
Elfte Buch des SGB Dient der sozialen Absicherung des Risikos
für Pflegebedürftigkeit Eingeführt am 01.01.95 Leistungen sollen dazu beitragen, dass der
Pflegebedürftige möglichst selbstständig leben kann
Es gibt häusliche Pflegeleistungen und stationäre Pflegeleistungen
Wer ist wie versichert
Pflichtversicherte: Mitglieder der KK, gegen Arbeitsentgeld beschäftigt sind, Arbeitslosengeld 1 und 2, behinderte Menschen, Studenten, Rentner und freiwillige Mitglieder der KK.
Familienversicherte: Ehegatte und Kinder, wenn weniger als 355 € netto verdient wird und Behinderte Familienmitglieder
Weiterversicherte
Ausgaben geteilt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Deckungsmittel: sonstige Einnahmen Familienversicherte zahlen keine Beiträge Beitragssatz wird durch Gesetz festgelegt Ab dem 1.7.08 beträgt der Beitragssatz 1,95 % Kinderlos, aber über 23 erhöht sich der Satz um
0,25 % (ausgenommen: Mitglieder, die vor dem 01.01.40 geboren sind)
Finanzierung
Verteilung der Beitragslast
In der Krankenversicherung versicherungspflichtige Arbeitnehmer u. ihre
Arbeitgeber tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte (ausgenommen Freistaat Sachsen) In der Krankenversicherung freiwillig versicherte
Arbeitnehmer tragen vollen Beitrag selbst Auch Krankengeldbezieher u. Rentner zahlen
Beiträge Kinderlose ab 23. Lebensjahr kriegen einen
Beitragszuschlag erhoben
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigte Personen sind, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderung hilfe im alltäglichen Leben benötigen
-> Bei der Verrichtung im alltäglichen Leben wird
unterschieden: Körperpflege
Ernährung
Mobilität
hauwirtschaftliche Versorgung
Es gibt 3 Pflegestufen
Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftigkeit- die bei Körperpflege, Ernährung o. Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen min. 1x täglich Hilfe bedürfen
Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige - min. 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bedürfen
Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige - täglich rund um die Uhr Hilfe benötigen
Die Pflegebedürftigkeit wird von dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft und auch in die 3 Pflegestufen eingeteilt.
Leistungen für PflegebedürftigePflegeberatung
-Anspruch auf Pflegeberatung seit 01.01.09, d.h., Personen die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben Anspruch auf Beratung & Hilfestellung durch Pflegeberater.
Leistungsvoraussetzungen
Leistungen müssen wirksam & wirtschaftlich sein, also das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten
Pflegekasse muss jeden Einzelfall prüfen & Leistungen bereit stellen
Damit Pflegeleistungen gewährt werden können, muss der Pflegebedürftige
- Antrag stellen
- soziale Pflegeversicherung
- Vorversicherungszeit
Leistungen :
Leistungen bei häuslicher Pflege sind ; - Pflegegeld - Pflegehilfsmittel - häusliche Pflege bei Verhinderung der
Pflegeperson Sonstiges zu Leistungen ; Umfang der Sachleistungen und die Höhe
des Pflegegeldes richten sich nach der Pflegestufe
der Pflegebedürftigkeit
Eva
Eva
Eva