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Pflegeversicherung Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah

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Pflegeversicherung

Präsentiert von

Eva, Laura,

Michaela & Sarah

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Inhalt

Einleitung Wer ist wie versichert Finanzierung

Verteilung der Beitragslast Pflegebedürftigkeit

Pflegestufen

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Einleitung

Elfte Buch des SGB Dient der sozialen Absicherung des Risikos

für Pflegebedürftigkeit Eingeführt am 01.01.95 Leistungen sollen dazu beitragen, dass der

Pflegebedürftige möglichst selbstständig leben kann

Es gibt häusliche Pflegeleistungen und stationäre Pflegeleistungen

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Wer ist wie versichert

Pflichtversicherte: Mitglieder der KK, gegen Arbeitsentgeld beschäftigt sind, Arbeitslosengeld 1 und 2, behinderte Menschen, Studenten, Rentner und freiwillige Mitglieder der KK.

Familienversicherte: Ehegatte und Kinder, wenn weniger als 355 € netto verdient wird und Behinderte Familienmitglieder

Weiterversicherte

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Ausgaben geteilt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Deckungsmittel: sonstige Einnahmen Familienversicherte zahlen keine Beiträge Beitragssatz wird durch Gesetz festgelegt Ab dem 1.7.08 beträgt der Beitragssatz 1,95 % Kinderlos, aber über 23 erhöht sich der Satz um

0,25 % (ausgenommen: Mitglieder, die vor dem 01.01.40 geboren sind)

Finanzierung

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Verteilung der Beitragslast

In der Krankenversicherung versicherungspflichtige Arbeitnehmer u. ihre

Arbeitgeber tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte (ausgenommen Freistaat Sachsen) In der Krankenversicherung freiwillig versicherte

Arbeitnehmer tragen vollen Beitrag selbst Auch Krankengeldbezieher u. Rentner zahlen

Beiträge Kinderlose ab 23. Lebensjahr kriegen einen

Beitragszuschlag erhoben

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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigte Personen sind, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderung hilfe im alltäglichen Leben benötigen

-> Bei der Verrichtung im alltäglichen Leben wird

unterschieden: Körperpflege

Ernährung

Mobilität

hauwirtschaftliche Versorgung

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Es gibt 3 Pflegestufen

Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftigkeit- die bei Körperpflege, Ernährung o. Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen min. 1x täglich Hilfe bedürfen

Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige - min. 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bedürfen

Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige - täglich rund um die Uhr Hilfe benötigen

Die Pflegebedürftigkeit wird von dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft und auch in die 3 Pflegestufen eingeteilt.

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Leistungen für PflegebedürftigePflegeberatung

-Anspruch auf Pflegeberatung seit 01.01.09, d.h., Personen die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben Anspruch auf Beratung & Hilfestellung durch Pflegeberater.

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Leistungsvoraussetzungen

Leistungen müssen wirksam & wirtschaftlich sein, also das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten

Pflegekasse muss jeden Einzelfall prüfen & Leistungen bereit stellen

Damit Pflegeleistungen gewährt werden können, muss der Pflegebedürftige

- Antrag stellen

- soziale Pflegeversicherung

- Vorversicherungszeit

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Leistungen :

Leistungen bei häuslicher Pflege sind ; - Pflegegeld - Pflegehilfsmittel - häusliche Pflege bei Verhinderung der

Pflegeperson Sonstiges zu Leistungen ; Umfang der Sachleistungen und die Höhe

des Pflegegeldes richten sich nach der Pflegestufe

der Pflegebedürftigkeit

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