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Pilotaktionen zur Entwicklung eines funktionierenden Markts für Energieausweise von Gebäuden MARKTANALYSE - ERGEBNISSE STEIERMARK Juni 2005 Erstellt von DI Helga Rally LandesEnergieVerein Steiermark

Pilotaktionen zur Entwicklung eines funktionierenden ... · (1) Lüftungsanlagen sind so zu planen und auszuführen, daß mit ihrem Betrieb weder eine Brandgefahr oder sonstige Gefährdung

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Pilotaktionen zur Entwicklung eines funktionierenden Markts für Energieausweise von Gebäuden MARKTANALYSE - ERGEBNISSE STEIERMARK Juni 2005 Erstellt von DI Helga Rally LandesEnergieVerein Steiermark

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Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 1.1 Kurzbeschreibung der Region: STEIERMARK 3 2 Markt Analyse 4 2.1 Abläufe bei der Errichtung und Renovierung von Gebäuden und bei Verkauf und Vermietung 4 2.1.1 Errichtung neuer Gebäude 4 2.1.2 Renovierung größerer Gebäude 4 2.1.3 Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen 4 2.2 Berechnungsmethode für Energieausweise von Gebäuden 5 2.2.1 Dokumentation der Grundzüge der Methode (oder des Entwurfs) 6 2.2.2 Die Form des Ausweises 7 2.3 Existierende Minimalanforderungen der Energieeffizienz 8 2.4 Existierende Erfahrungen mit Energieausweisen und Kessel/Klimaanlagenprüfung 10 2.5 Kommunikation mit relevanten Akteuren 12 2.6 Abschätzung der Anzahl 12 ANHANG 1 Grafiken aus der Statistik 15 ANHANG 2 Anmerkungen zur Datenerhebung aus der Statistik 16 ANHANG 3 Formblatt Bauphysikalischer Nachweis FA 1a / RA 14 21

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1 Einführung

1.1 Kurzbeschreibung der Region: STEIERMARK Die Steiermark ist das südöstliche Bundesland Österreichs, mit Grenzen zu Ungarn und Slowenien. Fläche: 16.388 km² (19.5 % der Fläche Österreichs) Einwohnerzahl: 1.183.246 (14.7 % der Einwohner Österreichs) Die Steiermark wird häufig das „grüne Herz” Österreichs genannt – bezugnehmend auf den großen Waldanteil, besonders im gebirgigen Norden. In der Region um den Erzberg und in der Mur-Mürz-Furche liegt eines der Hauptindustriegebiete Österreichs. Grasland und Weingärten charakterisieren die südlichen hügeligen Gebiete, von denen das Grazer Becken mit der Hauptstadt den Mittelpunkt bildet. Der wichtigste Industriezweig ist die Stahlindustrie; andere Wichtige Wirtschaftsbranchen sind die Viehzucht, Holz- und Papierindustrie und Bergbau (Braunkohle und Magnesit)

Energiesituation und Energiepolitik Im Rahmen des Raumordnungsgesetze wurde in der Steiermark bereits 1984 ein Energiekonzept der ”Energieplan” erstellt und beschlossen und gleichzeitig ein Energiebeauftragter bestellt. Die Einrichtung der Energieberatungsstelle und die Gründung des LandesEnergieVereins und anderer privater Organisationen wie beispielsweise der Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie (deren Aktivitäten die größte Solarenergiebewegung Europas lancierte) haben früh zu einem hohen Energiebewusstsein geführt. Mit der Errichtung von Biomasse beheizten Nahwärmenetzen erhielt die Steiermark eine Vorreiterrolle

Bruttoenergie zur Deckung des Endverbrauchs: 184,3 PJ Sachgüterproduktion 32,9 % Niedertemperatur 28,9 % Dienstleistung 22,5 % Prozesswärme 30,5 % Private Haushalte 44,6 % Stationäre Motoren 15,3 % Fahrzeuge 22,8 % Beleuchtung, EDV 2,4 % Effizienter Energieeinsatz und erneuerbare Energieträger Seit 1982 hat die Energieberatungsstelle etwa 3000 Haushalte pro Jahr, sowie zahlreiche Gemeinden und Gewerbebetriebe beraten. Mehr als 150 freie Mitarbeiter wurden ausgebildet, die ihr Wissen in anderen Positionen ihrer Laufbahn nutzen. Seit April 1995 zahlt die steirische Regierung erhöhte Wohnbauförderung für Niedrigenergiegebäude (unter 65 kWh/m² a), seit 2003 gibt es gestaffelte Förderung: jedes geförderte Eigenheim muss die Energiekennzahl von 60 kWh/m²a erreichen, erhöhte Förderung für unter 50 kWh/m²a (Niedrigenergiehaus), für 40 kWh/m²a und für Passivhäuser (unter 15 kWh/m²a).

Energetischer Endverbrauch 154,3 PJ gedeckt durch folgende Energieträger Kohlen 15,1 PJ 9,8 % Mineralölprodukte 53,0 PJ 34,3 % Gase 32,6 PJ 21,1 % Erneuerbare Energie 19,5 PJ 12,6 % Fernwärme 4,5 PJ 2,9 % Elektrische Energie 29,6 PJ 19,2 %

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2 Markt Analyse 2.1 Abläufe bei der Errichtung und Renovierung von Gebäuden und bei Verkauf und

Vermietung 2.1.1 Errichtung neuer Gebäude Die Baugesetze sind in Österreich Ländersache (9 Bundesländer) die Baubehörde erster Instanz ist der Bürgermeister der Gemeinde, zweite Instanz der Gemeinderat.

Steiermärkisches Baugesetz: II. Bewilligungsverfahren § 23 Projektunterlagen 8. den Nachweis der Erfüllung der Erfordernisse des Wärmeschutzes und der heiztechnischen Anforderungen (Wärmebedarfsberechnung); § 43 Allgemeine Anforderungen 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz Das Bauwerk sowie seine Anlagen und Einrichtungen für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung müssen derart geplant und ausgeführt sein, dass unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten des Standortes der Energieverbrauch bei seiner Nutzung gering gehalten und ein ausreichender Wärmekomfort der Benützer gewährleistet wird. Die Landesregierung kann durch Verordnung zur Erfüllung dieser Erfordernisse wärmeschutztechnische Mindestanforderungen an bestimmte Bauwerke und Bauteile festsetzen sowie Energiekennzahlen definieren. Dem Steirischen Baugesetz sind Anforderungen in der WÄRMEDÄMMVERORDNUNG zugeordnet. Weitere relevante Gesetze mit Anforderungen: STEIERMÄRKISCHES FEUERUNGSANLAGENGESETZ 2001, STEIERMÄRKISCHES BAUPRODUKTEGESETZ 2000, KEHRORDNUNG 2000, ORTSBILDGESETZ 1977 /1998 2.1.2 Renovierung größerer Gebäude Auch der Umbau von Gebäuden wird durch das Baugesetz geregelt, wobei aber die thermische Verbesserung (Anbringung einer nachträglichen Wärmedämmung an der Außenwand) nicht genehmigungspflichtig sein muss.

§ 4 Begriffsbestimmungen 56. Umbau: die Umgestaltung des Inneren oder Äußeren einer bestehenden baulichen Anlage, die die äußeren Abmessungen nicht verändert, jedoch geeignet ist, die öffentlichen Interessen zu berühren (z.B. Brandschutz, Standsicherheit, äußeres Erscheinungsbild), bei überwiegender Erhaltung der Bausubstanz 2.1.3 Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Die Einhaltung von energierelevanten Vorgaben wird nur im Rahmen der Wohnbauförderung – im Geschosswohnbau von der Förderstelle, im Eigenheimbereich nur stichprobenweise im Auftrag des Energiebeauftragten des Landes – geprüft. Die Baubehörde prüft nur die Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung. Bei Verkauf und Vermietung werden Verträge abgeschlossen, ein Mietvertrag ist beim Finanzamt zu vergebühren (Der Vermieter hat Einkommenssteuer zu bezahlen). Verkauf und Vermietung ist sonst kein behördengebundener Vorgang. Das Energieausweisvorlagegesetz des Bundes soll/wird die Vorgabe der EU-Direktive zivilrechtlich regeln. Es gibt keinen Vorschlag in Österreich, bei Verkauf oder Vermietung den Ausweis der Behörde vorlegen zu müssen. Gesetzlich haben Käufer und Mieter das Recht ihn zu erhalten, einzufordern und einzuklagen. Es müssten somit Mietervereinigungen und Konsumentenschutz über diesen Anspruch informiert werden.

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2.2 Berechnungsmethode für Energieausweise von Gebäuden Der LandesEnergieVerein Steiermark arbeitet eng mit dem Energiebeauftragten des Landes Steiermark zusammen, der zum Vorstand des Vereins gehört und in verschiedenen Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Richtlinie vertreten ist (Leiter der Koordinationsgruppen der Länder). Schon bevor die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2002/91/EC des Europäischen Parlaments und des Rates im Dezember 2002 beschlossen wurde, hatten verschiedene Bundesländer Österreichs bereits Zertifizierungssysteme im Baurecht oder im Rahmen der Wohnbauförderung für den Heizwärmebedarf (Nutzenergie). Laut Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass sie im jeweiligen Land bis 4. Jänner 2006 umgesetzt wird – auch in Österreich, wo die Baugesetze, in denen die Richtlinie sinnvollerweise verankert werden muss, Sache der Länder ist. Da die Gebäudezertifizierung nicht nur Transparenz für die Konsumenten sondern vor allem auch Vergleichsmöglichkeiten zwischen Gebäuden bringen soll, es aber Unterschiede in der Methode der Energiekennzahlberechnung in den Ländern gibt, wurde – aus Anlass der europaweiten Richtlinie – mit der Harmonisierung der Methoden für ganz Österreich begonnen. Mit dem noch laufende Harmonisierungsprozess ist das Österreichische Institut für Bautechnik OIB beauftragt. Auch Arbeiten und Gesetzesentwürfe im Zusammenhang mit dem Zivilrecht werden durchgeführt und erstellt.

Manche Punkte wurden bei Zusammenkünften der Vertreter der Bundesländer bereits entschieden, andere werden noch immer diskutiert, wie beispielsweise: • Zertifizierung für ein ganzes Gebäude oder einzelne Wohnungen (BMJ plädiert für einen Ausweis

pro Nutzungseinheit) • Vereinfachungen für sehr komplexe und bestehende Gebäude (unterschieden nach Typ, Nutzung) • Kalkulationsmethoden und Prüfungen für Klimatisierung • Unterschiede zwischen kalkuliertem Bedarf (Normnutzungsprofil) und tatsächlichem Verbrauch • Übergangsperiode für existierende Gebäude

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2.2.1 Dokumentation der Grundzüge der Methode (oder des Entwurfs) Der OIB Leitfaden, der in der Begutachtungsphase ist, sieht folgende Berechnungsschritte vor: Heizwärmebedarf + Energieverlust über die Gebäudehülle + Energieverlust über die Lüftung - Energiegewinn über solare Einstrahlung - Energiegewinn intern Heizenergiebedarf - Verluste Warmwasserbereitung - Verluste Wärmeabgabesystem - Verluste Wärmeverteilungssystem - Verluste Wärmespeicher - Verluste Wärmebereitstellung + rückgewinnbare Verluste + solarer Ertrag durch Kollektor Referenzausstattung des Wärmeabgabesystems, des Wärmeverteilsystems, des Wärmespeicher und Wärmebereitstellungssystems in Abhängigkeit vom Brennstoff /Energieträger Ergebnisse der Berechnungen sind Nutz- und Endenergie, eventuell auch Primärenergie (CO2 Kennwert) Endenergiebedarf: Energiemenge, die dem Heizsystem und allen anderen energietechnischen Systemen zugeführt werden muss, um den Heizwärmebedarf, den Warmwasserwärmebedarf, den Kühlbedarf sowie die erforderlichen Komfortanforderungen an Belüftung und Beleuchtung decken zu können, ermittelt an der Systemgrenze des betrachteten Gebäudes. Heizungstechnikenergiebedarf (HTEB): Der Heizungstechnikenergiebedarf ist die Summe der gesamten, nicht rückgewinnbaren Verluste des Heizungs-, Warmwasser- und Kühlsystems. Die derzeitig in der Steiermark noch geltenden Berechnungsmethoden: Bauphysikalischer Nachweis Berechnungsmethode FA 1a /RA 14 Wärmedämmverordnung LGBl. Nr. 103/1996 § 5 Abs. 2 zur Ermittlung der vorgeschriebenen U-Werte Heizwärmebedarf basierend auf Ermittlung des zeitbezogenen Wärmeverlustes ÖNORM B8135 – [siehe Anhang] sowie der OIB Leitfaden-alt (Ermittlung des Heizwärmebedarfs). Die für die Wohnbauförderung derzeit von den steirischen Energieagenturen erstellten Energieausweise werden mit dem vom LandesEnergieVerein Steiermark herausgegebenen Computerprogramm WBI832 gerechnet. In Österreich sind darüber hinaus noch folgende Computerprogramme (mit Methoden verschiedener Bundesländer) erhältlich • GEQ Zehentmayer • Ecotech • A0 Archiphysik • OIB Excel sheet

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2.2.2 Die Form des Ausweises Eine einheitliche österreichische Form, die sich durch die Kopfzeile jedes Bundeslandes unterscheidet, ist in Vorbereitung.

Auf der ersten Seite soll die Kategoriedarstellung (wie beim Label von Elektrogeräten) abgebildet und der Heizwärmebedarf angegeben sein, die zweite Seite soll in Balken weitere Werte zur Kühlung Heizenergiebedarf etc. enthalten

2.2.2.1 Zeitplan für die Einführung Im Sommer 2005 soll der OIB Leitfaden endgültig beschlossen sein, die Umsetzung in den einzelnen Gesetzen soll zeitgemäß bis zum Termin 4.1. 2006 erfolgen.

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2.3 Existierende Minimalanforderungen der Energieeffizienz Die U-Werte werden in der Steiermark durch die Wärmedämmverordnung [siehe Anhang] festgelegt. Derzeit gelten in den einzelnen Bundesländern Österreichs noch verschiedene Anforderungen

Stand: 9/2003 B K N O S St T V Wgültig seit ‘02 ‘97 ‘96 ‘99 ‘02 ‘97 ‘98 ‘96 ‘01

MFH: 0,50EFH/ZFH: 0,40

Wände gegen unbeheizte Gebäudeteile und Feuermauern

0,5 0,7 0,7 0,7 0,5 0,7 0,5 0,5 0,5

Wände gegen getrennte Wohn- und Betriebseinheiten

0,9 1,6 1,6 1,6 0,9 1,6 0,9 1,6 0,9

Decken gegen Außenluft, Dachböden, Durchfahrten

0,2 0,25 0,22 0,25 0,2 0,2 0,2 0,25 0,25

Decken gegen unbeheizte Gebäudeteile 0,35 0,4 0,4 0,45 0,4 0,4 0,4 0,4 0,45Decken gegen getrennte Wohn- und Betriebseinheiten

0,7 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,7 0,9 0,9

Fenster 1,7 1,8 1,8 1,9 1,7 1,9 1,7 1,8 1,9Außentüren 1,7 1,8 1,8 1,9 1,7 1,70 / 1,90 (GT) 1,7 1,9 1,9Erdberührte Wände 0,35 0,5 0,5 0,5 0,4 0,5 0,4 0,5 0,5Erdberührte Fußböden 0,35 0,5 0,5 0,5 0,285 0,5 0,4 0,5 0,45

0,35 0,35Außenwand 0,38 0,4 0,4 0,50,5 0,35

In der Wohnbauförderung der Steiermark wird für die Errichtung von Eigenheimen in Abhängigkeit von der Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) eine gestaffelte Förderung vergeben Mindestens 60 kWh/m²a Niedrigenergiehaus 50 kWh/m²a Superniedrigenergiehaus 40 kWh/m²a Passivhaus 15 kWh/m²a Das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz schreibt vor. dass Kessel die in Verkehr gebracht werden einer Prüfung unterzogen sein müssen, damit die Anforderungen hinsichtlich Effizienz (Wirkungsgrade, Emissionen) eingehalten werden Im Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen LRG-K BGBl. 380/1988 (2004) werden die Emissionsgrenzwerte für Staub, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Stickoxide bei Verwendung unterschiedlicher Brennstoffe festgesetzt (LRV-K 1989 idF BGBL II Nr. 324/1997, BGBL 332/1996, Gewerbeanlagen Bundeskompetenz). Die Lüftung ist im Baugesetz hinsichtlich Brandschutz erwähnt. § 63 Lüftungsanlagen (1) Lüftungsanlagen sind so zu planen und auszuführen, daß mit ihrem Betrieb weder eine Brandgefahr oder sonstige Gefährdung noch eine unzumutbare Belästigung verbunden ist. (2) Luftleitungen, Kanäle und Schächte sind aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Die Behörde kann auch brennbare Baustoffe zulassen, wenn aus brandschutztechnischen Gründen dagegen keine Bedenken bestehen. Luftleitungen sind mit ausreichenden Reinigungs- und Überprüfungsöffnungen zu versehen. (3) In Luftleitungen sind bei den Durchbrüchen durch Brandabschnitte Brandschutzklappen einzubauen, sofern die Luftleitungen nicht brandbeständig ausgebildet sind und den Brandabschnitt öffnungslos durchqueren. Für die Lüftung von Bädern, Toiletten und innenliegenden Nebenräumen kann der Einbau von Brandschutzklappen bei Anordnung von Sammelschächten entfallen, wenn die Lufteinleitung in den Sammelschacht über mindestens geschoßhohe Nebenschächte erfolgt. Die Zuluft darf nicht aus dem Keller oder aus anderen brandgefährdeten Räumen entnommen werden. (4) Abluftleitungen von Küchendunstabzugsgeräten sind brandbeständig über Dach zu führen

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Wohnbauten sind so zu planen, dass keine Klimatisierung nötig ist. In Nichtwohnbauten gibt es keine gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz außer der Formulierung „entsprechend dem Stand der Technik“ (Verweis auf Normen). Im Rahmen der Harmonisierung in Österreich wird an diesem Punkt für den Bereich der Nichtwohnbauten noch gearbeitet.

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2.4 Existierende Erfahrungen mit Energieausweisen und Prüfung von Kesseln und Klimaanlagen

Der LandesEnergieVerein Steiermark hat gemeinsam mit dem Energiebeauftragten des Landes Steiermark im Rahmen der Wohnbauförderung die Ermittlung der Energiekennzahl und den Energieausweis eingeführt. Anfänglich wurden Berechnungen und Ausweiserstellung allein vom LEV durchgeführt, in den letzten Jahren wird dies auch von den regionalen steirischen Energieagenturen gemacht (LEV hat Kontrollfunktion). Beratungsstellen (von der WBF anerkannt):

• LandesEnergieVerein Steiermark • Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13A

Energieberatungsstelle des Landes Steiermark • Magistrat Graz

Umweltamt Energiereferat • Grazer Energieagentur • Energieagentur Weststeiermark • Lokale Energieagentur (LEA) Oststeiermark • Regionale Energieagentur Judenburg

Anzahl der vom LEV erstellten Energieausweise 4249 Anzahl der von Energieagenturen erstellten Energieausweise 3230 Anzahl der Energieausweise gesamt 7479 Die Energieberatungsstelle des Landes Steiermark hat im Rahmen von Grobanalysen vor Ort in der Steiermark zahlreiche Kessel hinsichtlich Wirkungsgrad mittels Brigon-Messkoffer und Testotherm Messgerät geprüft. Lt. Kehrordnung werden alle Kessel in bestimmten Abständen von den Rauchfangkehrern gereinigt und geprüft. Das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz – FanlG sieht eine regelmäßige Prüfung vor. §24 Überprüfung der Feuerungsanlagen (1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage ist verpflichtet, die in der Verordnung nach § 22 Abs. 5 Z. 5 vorgesehene wiederkehrende Überprüfung auf eigene Kosten durch Sachverständige (§ 25) durchführen zu lassen, das Prüfprotokoll aufzubewahren und es auf Verlangen der Behörde oder des Rauchfangkehrers vorzulegen. (2) Der zur Kehrung der Feuerungsanlage herangezogene Rauchfangkehrer hat Im Anhang werden geforderte Wirkungsgrade und Emissionsgrenzwerte für verschiedene Kessel und Feuerungen (Herde, Raumheizgeräte ...) angeführt – beispielsweise:

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Für die Erstellung eines Energieausweises für Ein- und Zweifamilienhäuser im Rahmen der Wohnbauförderungsberatung wurden von den genannten Organisationen ein Betrag von 234,- € verrechnet. Eine Abschätzung der Kosten für Mehrfamilienwohnhäuser und Nichtwohnbauten kann derzeit noch nicht getroffen werden (u.a. im wegen der Unklarheit hinsichtlich Akkreditierung und Haftung der Experten). Wenn die Berechnungen nach Aufwand abgerechnet werden, sind die Kosten in hohem Maße von der Größe und Art der Gebäude abhängig (aufwendige Flächenermittlung). Es gibt derzeit noch keine Festsetzung, wer berechtigt sein wird, Energieausweise zu erstellen und Überprüfungen durchzuführen (und ob es überhaupt eine Akkreditierung geben wird). Wenn all jene Berufssparten tätig sein können, aus deren Ausbildung die Fähigkeit abgeleitet werden kann – Architekten Ziviltechniker Bauwesen, Technische Büros für Bauphysik, Bauwesen, Installationswesen, Rauchfangkehrer etc. ergibt sich daraus die Schwierigkeit, wie die Ausweise hinsichtlich Richtigkeit prüfbar wären. Verschiedene Modelle sind angedacht; in einem Bundesland, Oberösterreich wird jeder Ausweis amtlich durch eine Kennziffer erfasst und so die Kontrolle leichter ermöglicht. In der Steiermark sind Stichproben angedacht. Neben den Berufsbranchen, die als unabhängige Experten gelten können, soll für bestehende Gebäude unter Umständen auch Eigentümerorganisationen (Bauträger) oder Vertretung von Eigentümern (Immobilienverwaltungen) die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Liegenschaften selbst Energieausweise zu erstellen. Dadurch entziehen sich die Ausweise für bestehende private Gebäude noch mehr der Kontrollierbarkeit. Bei den genannten Berufssparten ist die Zahl jener die über die Wärmebedarfserhebung hinaus Erfahrungen mit Wärmebilanzierungen haben, eher gering. Außer den Energieberatern der Beratungsstelle des Landes, den Energieagenturen und anderer Organisationen im Energiebereich (z.B. AEE), ist auch der Gesamtüberblick über bautechnische und heizungstechnische Aspekte und Aspekte der Klimatisierung und Beleuchtung kaum geläufig und daher eine der wichtigsten Anforderungen für die Ausbildung von Experten. Eine weitere Erfahrung aus den bisher erstellten Berechnungen zeigt, dass die Basis - die Ermittlung der Flächen - häufig unterschiedliche Ergebnisse bringt, wenn sie von unterschiedlichen Personen durchgeführt wird (Auch die Pilotberechnungen für das Berlaymont Gebäude der Europäischen Kommission zeigen dies).

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2.5 Kommunikation mit relevanten Akteuren Um die Zielgruppen für die Umsetzung der Gebäuderichtlinie zu erfassen, wurde die Zahl der Mitglieder von Verbänden erfasst und Kontakte zu einigen Vertretern aufgenommen

Relevante Akteure Anzahl Kontakte Gemeinnützige Bauvereinigungen 29 Brucker Wohnbau, Prokurist Wolfgang Tuttinger

ENNSTALER – Hr. Ing. Sacherer GEMYSAG – Hr. Gradisar ROTTENMANNER – Hr. Dr. Schwaiger GGW - Ing. Insam, Hausverwaltung Neue Heimat - Hausverwaltung, Julius Rozner, Willi Dorner GWS - Ing. Hoffmann, Abteilungsleiter, Löwigt, Hausverwaltung, Ing. Bauer, Technik ÖWGes - BM Frank

Immobilientreuhänder (-makler, -verwalter, Bauträger)

~600 (Wirtschaftskammer Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Dr. Werner Lämmerer ) SCHAUERSBERG – Hr. Mag. Schmiedhofer Hausverwaltung Hinterhofer

Technische Büros (Wirtschaftskammer) Architekten / ZT Bauwesen (arch+ing)

91 537 / 263

Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten, DI Ingo Sonnek

Bauträger Immobilieninvestoren DOMIZIL – Hr. Tschank WEGRAZ – Fr. Richter

Gemeinden in der Steiermark 543 FA 7A Gemeinden , Allgemeine bautechnische Angelegenheiten, Ing. Robert Wagendorfer Gem. Lödersdorf Gem. Raabau Hausverwaltung Wohnungsamt Stadt Graz, Gerd Schalk,

Energieagenturen, etc Im weiteren Verlauf des WP 1 soll gleichzeitig mit der Versendung des Informationsfolders auch eine weitere Befragung der Zielgruppen durchgeführt werden, um Wünsche und Anregungen für die Einführung der Energieausweise in den weiteren Prozess einarbeiten zu können. Der LandesEnergieVerein Steiermark ist in die laufenden Aktivitäten anderer Organisationen, wie der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten, involviert und hat bei Veranstaltungen die Berechnungsmethode vorgestellt. Beispiele wurden mit Excel berechnet. Durch die enge Kooperation mit dem Energiebeauftragten des Landes Steiermark ist der LandesEnergieVerein Steiermark über die Umsetzung der Richtlinie auf nationalem Level durchgehend informiert.

2.6 Abschätzung der Anzahl Um die Größe des regionalen Markts zu definieren, erfolgt die Abschätzung der benötigten Energieausweise anhand von Statistiken, um davon die Zahl der Experten und einen Zeithorizont ableiten zu können.

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Die durchgeführte Statistikrecherche beschränkte sich nicht nur auf die Gebäude, die Ziel der Projektes sind – Mehrfamilienwohnhäuser und öffentliche Bauten, sondern auf alle Gebäude, die entsprechend der Richtlinie relevant sind. Die Schwierigkeiten bei der Erhebung der Daten sind im Anhang dokumentiert.

Die überschlägigen Ergebnisse: Im Wohnbereich – Neubau ergeben sich in folgenden Kategorien folgende Gebäudeanzahlen

• Ein- und Zweifamilienhäuser 2870 • Mehrfamilienwohnhäuser mit 3 – 10 Wohneinheiten 240 • Mehrfamilienwohnhäuser mit mehr als 11 Wohneinheiten 70

Schwierig ist die Abschätzung im Bereich Mehrfamilienwohnhäuser - Sanierungen, da es keine statistische Erhebungen von Gebäuden, die saniert werden gibt. Eine Stellungnahme des Landesenergiebeauftragten zur Wohnbauförderung „Umfassende Sanierung“ erhielten im Jahr 2004 193 Gebäude mit insgesamt 1456 Wohnungen.

Überschlägig: • Mehrfamilienwohnhäuser mit 3 bis 10 Wohneinheiten 425 bis 530 /Jahr • Mehrfamilienwohnhäuser über 11 Wohneinheiten 130 bis 160/Jahr

Im Bereich der öffentlichen Bauten entsprechend des Artikels 7 (3) der Richtlinie 2002/91/EC: „.. Gebäuden mit einer Gesamtfläche von über 1 000 m², die von Behörden und Einrichtungen genutzt werde, die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, ein höchstens zehn Jahre alter Ausweis über die Gesamteffizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht wird:“ ergeben sich auch nur sehr grobe Zahlen, weil es keine Daten aus der Gebäudestatistik mit Flächenangaben gibt. Herangezogen wurde die Arbeitsstättenzahlung mit Angaben über Arbeitsplätze. Öffentliche Bauten über 1000 m²:

(a) Museen 10 (b) Justiz 18 (c) Büchereien 3 (d) Schwimmbäder 97 (e) Öffentliche Verwaltung 102 (f) Schulen 639 (g) Krankenhäuser 54

andere gewerbliche Gebäude

(a) Bürobauten 141 (b) Hotels 185 (c) Gasthäuser, Restaurants 167 (d) Kaufhäuser und Einkaufszentren ~ 1000

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Tabelle 2.6.1: Wohngebäude Wohngebäude Anzahl Neuerrichtunge

n (pro Jahr) Vermietung und Verkauf (pro Jahr)

Benötigte Ausweise /Jahr

Benötigte Expertenzahl *)

Ein- und Zweifamilienhäuser 252.932 2.870 2 % -- 5000 7500 20

Mehrfamilienwohnhäuser mit 3 – 10 Wohneinheiten 21.179 240 10.500 WE 1) 4000 2) 3) 20

Mehrfamilienwohnhäuser mit mehr als 11 Wohneinheiten 6.411 70 8.100 WE 1) 2500 2) 3) 25

Tabelle 2.6.2: Öffentliche Gebäude

Öffentliche Bauten Anzahl Anzahl mit Fläche über 1,000m2

Museum 44 10

Justiz 49 18

Öffentliche Verwaltung 647 102

Büchereien 10 3

Schwimmbäder 97 97

Schulen 1077 639

*) Vollzeitexperte 200 Arbeitstage(1/2, 1 und 2 Tage Aufwand)

1) Mietwohnungen gesamt 147.814 befristete Verträge 14,2 % rund 21.000 WE Schätzung 4 % des gesamten Wohnungsbestandes (464.619 WE) wechselt jährlich den Besitzer/Mieter, dies ergibt 18600 WE. Schlechtestenfalls liegen alle in verschiedenen Gebäuden. 2) Da sich bei Vermietung die Erstellung des Ausweises nicht im ersten Jahr durchsetzen wird. 3) muss noch mit Energiebeauftragten vereinbart werden 4) Umsetzung in den ersten 2 Jahren

Krankenhäuser 85 54 Benötigte Ausweise /Jahr

Benötigte Expertenzahl

Total 2009 923 500 4) 75

Tabelle 2.6.3: Nichtwohngebäude (Öffentliche Bauten und andere gewerbliche Bauten)

weitere Nichtwohnbauten Anzahl % Vermietung (pro Jahr)

% Sold (pro Jahr)

Neuerrichtun-gen (pro Jahr)

Benötigte Ausweise /Jahr

Benötigte Expertenzahl

Bürobauten und andere 44.714 3% 1341 2 % 898 500 2750 40

Aufwand bis 3 Tage

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ANHANG 1 Grafiken aus der Statistik Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser

8%2%

90%Ein- und Zw eifamilienhäuser

Mehrfamilienw ohnhäuser mit 3 – 10 Wohneinheiten

Mehrfamilienw ohnhäuser mit mehr als 11 Wohneinheiten

Baualter der Gebäude in der Steiermark

325.822 Gebäude gesamt

19%

7%

12%

14%

17%

31%

vor1919

1919 - 1944

1945 - 1960

1961 - 1980

1981 - 1990

1991 und später/nicht rekonstr.)

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ANHANG 2 – Anmerkungen zur Datenerhebung aus der Statistik

A. Neuerrichtungen Um eine Abschätzung der Zahl neuerrichteter Gebäude, der Sanierungen größerer Gebäude und die Zahl von Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen durchzuführen, wurde auf die Publikation der Statistik Austria „Gebäude und Wohnungszählung 2001 – Hauptergebnisse Steiermark“ zurückgegriffen. In ihr sind die Absolutzahlen für Gebäude und Wohnungen in den 17 steirischen Bezirken im Jahr 2001(und tw. 1991) nach verschiedenen Kriterien dargestellt. In den 10 Jahren seit 1991 wurden 37.020 Gebäude und 62943 Wohnungen neu errichtet. Durchschnittliche jährliche Zahl an neuerrichteten Gebäuden: 3.702 Gebäude /Jahr neuerrichtete Wohnungen 6.294 Wohnungen /Jahr Die Neubauten sind (entsprechend den Verhältnissen der gesamten Gebäude) gliedert in: Ein- und Zweifamilienhäuser 78 %, Häuser mit 3 bis 10 Wohnungen 7 %, Häuser mit mehr als 11 Wohnungen 2 % Diese Zahlen korrelieren mit der Wohnbaustatistik 2002, in der die Zahl der gesamt fertiggestellten Wohnungen mit 6.346 nur unwesentlich höher ist. Wohnbaustatistik 2002 Fertig gestellte Wohnungen nach Gebäudeart und Bundesländern

fertig gestellte Wohnungen in neuen Gebäuden

Insgesamt

Zusammen Ein- oder Zwei- familienwohnhaus

Wohngebäude mit 3 oder mehr

Wohnungen sonstiges Gebäude

durch Auf-, Zu-, Umbau-

tätigkeit

Steiermark 6.346 4.767 2.810 1.909 48 1.579

Österreich 41.914 34.221 17.002 16.594 625 7.693 Die vorläufigen Zahlen für 2003 sind dagegen niedriger, bei den Ein- und Zweifamilienhäusern um rund 20 %, bei Wohnungen durch Auf-, Zu- und Umbautätigkeit um rund 40 %. bewilligte Wohnungen 2003 (vorläufige Zahlen)

in neuen Wohngebäuden

insgesamt mit 1 oder 2 Wohnungen

mit 3 und mehr Wohnungen

in sonstigen neuen Gebäuden

in bestehenden Gebäuden (Auf-, Zu-, Umbautätigkeit)

Steiermark 4.703 2.229 1.477 59 938

Österreich 38.119 15.567 15.969 367 6.216 Q: Wohnbaustatistik Wesentlich schwieriger ist die Ermittlung von Zahlen für Nichtwohnbauten, da die in den angegebenen Erhebungen immer an den „Wohnbau“ geknüpft sind, d.h. man nimmt einen Wohnflächenanteil unter 25 % an. In den 44.714 Nichtwohngebäuden der Erhebung 2001 befinden sich also auch 14.329 Wohnungen. So gibt es zwar in der Erhebung 2001 Absolutzahlen für Steiermark und die Bezirke, in der Erhebung 1991 wurde aber in der Tabelle „Gebäude und Wohnungen nach Wohngebäuden mit Ferienwohnungen, Nichtwohngebäuden - also in anderer Gliederung ausgewiesen.

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Dennoch läßt sich für einige Nutzungen klar, für einige durch Zusammenfassen eine Steigerung für die 10 Jahre seit 1991 ermitteln und daraus eine jährliche Steigerung abschätzen (ausgenommen Hotels und ähnliches, hier dürften nicht mehr dieselben Steigerungsraten wie in den letzten 10 Jahren erreicht werden) Hotel oder ähnliches: 2235 Gebäude + 78% ??? Geschäfts- und Bürogebäude 2280 Gebäude + 27 % 228 / Jahr Werkstätten, Industrie- Lagerhallen 1686 Gebäude + 17 % 169 / Jahr Gebäude für Kultur Freizeit Bildung /öffentl. 1392 Gebäude + 56 % 139 / Jahr sonstige Gebäude 616 Gebäude + 4 % 61 / Jahr Nichtwohnbauten 697 / Jahr 2001

Nicht-wohnge-

bäude zu-sammen

Hotel oder ähnliches Gebäude

Büro-gebäude

Groß-oder

Einzel-handel

Verkehrs-oder Nach-

richten-wesen

Werkstätte, Industrie-

oder Lager-halle

Gebäude für Kultur, Freizeit, Bildung

Sonstiges Gebäude

44.714 5.081 4.824 5.859 635 11.365 2.458 14.492 1991

Nichtwohn- gebäude

ohne Fereinw.

Wohngebäude mit Ferienw.

Geschäfts- Büro

gebäude

Werkstättengebäude, Fabriks-

Lagerhallen

Hotel, Gasthof, Pensionn

öffentliche Gebäude

sonstige Gebäude

39889 19072 8403 9679 2846 3850 15108

B. Gebäuderenovierung Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2001 wurde auch nachträgliche bauliche Maßnahmen – innerhalb der letzten 10 Jahre – erhoben. Es wurden folgende Maßnahmen abgefragt : Zubau ab 4 m² Aufstockung Dachgeschoßausbau Einbau eines Personenaufzuges Dachneudeckung Erneuerung der Fenster im überwiegenden Teil des Gebäudes

Anschluss an das Wasserleitungsnetz Anschluss an das Gasnetz

Anschluss an das Kanalnetz Anschluss an die Fernwärme Einbau einer neuen Zentralheizung für das ganze Gebäude Einbau "alternativer" Wärmebereitstellungssysteme Fassadenerneuerung ohne Wärmedämmung Fassadenerneuerung mit Wärmedämmung Andere Wärmeschutzmaßnahmen

Zusammenlegung von Wohnungen Trennung von Wohnungen Umwandlung von Wohnungen in Büros oder andere Arbeitsstätten Umwandlung von Büros oder andere Arbeitsstätten in Wohnungen Erneuerung von Wasser- und Sanitärinstallationen Errichtung einer Hauskläranlage

Einige Maßnahmen würden den Inhalt - Energiekennzahl – des Energieausweises verändern, andere würden nur die Erstellung eines Ausweises nach sich ziehen, und einige Maßnahmen sind im Zusammenhang mit dem

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Energieausweis nicht relevant (wären es aber bei einer Bewertung der Umweltrelevanz). Da bei den Maßnahmen Mehrfachnennungen möglich waren, ist nicht abzulesen, an wie vielen Gebäuden eine oder mehrere Maßnahmen durchgeführt wurden. Es läßt sich aber aus der Maßnahme „Erneuerung der Fenster im überwiegenden Teil des Gebäudes“ (höchste Prozentzahl 15,5 % der Gebäude in 10 Jahren) und der Prozentsumme Fassadenerneuerung mit und ohne Wärmedämmung eine umfassendere Gebäudesanierung von rund 15 % des Gebäudebestandes in 10 Jahren ableiten. Bei den heizungstechnischen Maßnahmen läßt sich in ähnlicher Weise ein Prozentsatz des Gebäudebestandes ermitteln, bzw. aus dem Vergleich von Gebäuden und Wohnungen ohne Zentralheizung 1991/2001, wobei die Zahlen Umstellung des Energieträgers auf Gas oder Fernwärme in Einbau Zentralheizung inkludiert sein kann aber nicht muß. Der abgeschätzte Prozentsatz heizungstechnischer Maßnahmen liegt für 10 Jahre bei 14 %. Die Zahlen dieser Abfrage sind darüber hinaus in Gebäuden mit 1 bis 2 Wohnungen, in Gebäuden mit 3 oder mehr Wohnungen und in Nichtwohngebäude geteilt und jeweils nach Eigentümern aufgegliedert. Daraus läßt sich beispielsweise ablesen, ob im privaten Besitz oder bei Wohnhäusern im öffentlichen Besitz der Sanierungsbedarf höher oder niedriger ist. Beispielsweise wurden bei privaten Mehrfamilienhäusern öfter Fassadenerneuerungen ohne Wärmedämmung durchgeführt als bei MFH im öffentlichen Besitz (Bund 26, 8%), bei Nichtwohngebäuden die Fassadenerneuerung aber bevorzugt ohne Wärmedämmung durchgeführt (Land 11,2 % ohne, nur 1,2 % mit Wärmedämmung). Um nun eine Gesamtzahl an zukünftigen Sanierungen und Renovierungen im Jahr 2006 abzuschätzen, muß noch bedacht werden, dass teilweise bautechnische Maßnahmen auch gemeinsam mit heizungstechnischen durchgeführt werden. Somit liegt ein jährlicher Prozentsatz der Sanierung bei 2 bis 2,5 % des Gebäudebestandes oder absolut: Gebäudesanierungen 6500 bis 8000 /Jahr wovon die meisten in den Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser fallen davon im MFH Bereich 3 bis 10 Wohneinheiten 425 bis 530 /Jahr über 11 Wohneinheiten 130 bis 160/Jahr Eine Stellungnahme des Landesenergiebeauftragten zur Wohnbauförderung „Umfassende Sanierung“ erhielten im Jahr 2004 193 Gebäude mit insgesamt 1.456 Wohneinheiten. Bei den Nichtwohnbauten sind die Prozentsätze in den letzten 10 Jahren niederer, dies kann bedeuten, dass wenig Sanierungsbedarf bestand (weil die Häuser eine gute Qualität aufweisen) oder wenig saniert wurde und im Sinne der Gebäuderichtlinie ein erhöhter Bedarf besteht, geht man hier von 1% des Gebäudebestandes aus, so ergibt sich absolut rund 450 Sanierungen/Jahr „... größere Renovierungen sind solche, bei denen die Gesamtkosten der Arbeiten an der Gebäudehülle und/oder den Energieeinrichtungen wie Heizung, Warmwasserversorgung, Klimatisierung, Belüftung und Beleuchtung 25 % des Gebäudewerts, den Wert des Grundstücks – auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet – übersteigen, oder bei denen mehr als 25 % der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden.“ Auch aus der Statistik des Baualters läßt sich nicht ablesen, welche Gebäude NOCH NICHT oder SCHON saniert wurden,

Gebäude Insgesamt Bauperiode

vor 1919 1919 bis 1944

1945bis 1960

1961 bis 1980

1981 bis 1990

1991 oder später bzw. nicht

rekonstruierbar

325.822 61.691 23.570 39.806 100.625 46.315 53.815

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C. Verkauf und Vermietung

Privatpersonen

Bund, Land oder Gemeinde

And. öffentl.rechtl. Körperschaft

Gemeinnützige Bauvereinigung

Sonstige Unternehmen

And. Eigentümer

(z.B.Vereine) Gesamt Eigentümer des Gebäudes

Steiermark 319.000 287.337 10.312 2.821 6.017 10.816 1.697

Österreich 1.995.478 1.768.894 78.847 18.730 52.382 65.325 11.300

Gesamt Eigentümer von Wohnungen

Steiermark 532.470 429.495 30.967 3.395 45.615 22.287 1.611

Österreich 3.863.262 2.879.321 346.892 27.460 420.626 165.702 23.261 Q: Gebäude und Wohnungszählung 2001 Österreichstatistik: Übersicht 10: Wohnungen (Hauptwohnsitze) 2001: Rechtsgrund

Wohnungen (Hauptwohnsitze) Mietverhältnis

insgesamt befristet unbefristet

Rechtsgrund, Eigentümer des Gebäudes1)

Absolutzahlen Anteil in %

Insgesamt (Österreich) 3,315.347 180.823 1,154.783

Eigenbenützung durch den Gebäudeeigentümer 1.269.328 - -

Eigenbenützung durch den Wohnungseigentümer 356.559 - -

Hauptmiete (auch Genossenschaftswohnungen)1 1,335.606 13,5 86,5

Eigentümer des Gebäudes Privatperson(en) 516.312 29,5 70,5

Gebietskörperschaft 306.925 2,1 97,9

Gemeinnützige Bauvereinigung 373.926 2,1 97,9

Sonstige juristische Person 138.443 10,2 89,8

Dienst- oder Naturalwohnung 73.827 - -

Sonstiges Rechtsverhältnis 280.027 - - Q: Gebäude- und Wohnungszählung 2001. - 1) Nur für die Hauptmietwohnungen angegeben. Steiermarkstatistik: Wohnungen (Hauptwohnsitze) am 15. Mai 2001: Rechtsgrund

Wohnungen (Hauptwohnsitze) Mietverhältnis insgesamt

befristet unbefristet Rechtsgrund, Eigentümer des Gebäudes 1)

Absolutzahlen Anteil in % Insgesamt (Steiermark) 464.619 20.939 126.875 Eigenbenützung durch den Gebäudeeigentümer 213.794 - - Eigenbenützung durch den Wohnungseigentümer 58.470 - - Hauptmiete (auch Genossenschaftswohnungen)1) 147.814 14,2 85,8 Eigentümer des Gebäudes Privatperson(en) 63.491 28,4 71,6 Gebietskörperschaft 25.912 2,6 97,4 Gemeinnützige Bauvereinigung 39.351 2,3 97,7 Sonstige juristische Person 19.060 7,0 93,0 Dienst- oder Naturalwohnung 8.742 - - Sonstiges Rechtsverhältnis 35.799 - -

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Aus den Zahlen über die Eigentümer und Rechtsgrund der Wohnungsbenutzung werden folgende Abschätzungen über Vermietungen getroffen: Hauptmietwohnungen Stmk davon 4 % pro Jahr sind 6743 befristete Hauptmietwohnungen 28.058 wechseln alle 4 Jahre - sind 7021 pro Jahr.

D. Im Bereich der öffentlichen Bauten: Zur Abschätzung der Gebäude im öffentlichen Bereich wurde die Arbeitsstättenzählung 2001 herangezogen, und aus den detaillierten Gliederungen nach unselbstständig Beschäftigen zwei Gruppen, Arbeitsstätten mit bis zu einer bestimmten Zahl Beschäftigen und solche mit mehr als dieser Beschäftigtenzahl gebildet um eine Abschätzung von Gebäuden mit mehr als 1000 m² Fläche (eine Statistik über die Flächen der Gebäude steht nicht zur Verfügung) treffen zu können. Die Grenze der Beschäftigtenzahl wird abhängig von der Nutzung gezogen. Gebäude der „öffentlichen Hand“ Beschäftigte Beschäftigte Museen gesamt ..... 44 unter 9 ..... 34 über 10 .... 10 Ambulatorien gesamt...... 16 unter 19 .... 15 über 20 ...... 1 Krankenhäuser gesamt...... 69 unter 19 .. 16 über 20 .... 53 Justiz gesamt...... 49 unter 19 .... 31 über 20 ..... 18 Summe ............................................................................................................................................ 82 Bibliotheken und Archive gesamt...... 10 unter 19 ..... 7 über 20 ...... 3 Schwimmbäder gesamt...... 97 Öff. Verwaltung gesamt.... 647 unter 19 .... 545 über 20 ... 102 Summe .......................................................................................................................................... 202 Volksschulen gesamt.... 560 unter 19 .. 510 über 20 ..... 50 weiterführende Schulen gesamt.... 309 unter 19 .... 75 über 20 ... 234 berufsbildende Schulen gesamt.... 142 unter 19 .... 55 über 20 ..... 87 Hochschulen gesamt...... 66 unter 19 .... 32 über 20 ..... 34 Summe .......................................................................................................................................... 639 Andere Gebäude Bürogebäude Versicherungen gesamt.... 266 unter 19 .. 235 über 20 ..... 31 Post, Fernmeldedienste gesamt.... 587 unter 49 .. 564 über 50 ..... 23 Banken gesamt.... 774 unter 19 .. 687 über 20 ..... 87 Hotels, Gasthöfe gesamt.. 1780 unter 9 .. 1595 über 10 ... 185 Gasthäuser, Restaurants gesamt.. 4502 unter 9 .. 4335 über 10 ... 167 Bars und Discos gesamt.... 188 unter 9 .... 166 über 10 ..... 12 Kaufhäuser und Einkaufszentren KFZ Handel, Reparatur gesamt.. 1127 unter 9 .... 847 über 10 ... 280 Einzelhandel versch. gesamt.. 1313 unter 9 .... 905 über 10 ... 408 EH Nahrung gesamt.. 1117 unter 9 .. 1104 über 10 ..... 13 Fachhandel gesamt.. 4747 unter 9 .......... über 10 ... 376 (davon Möbel 50, Baumarkt 82) Kinos gesamt...... 25 unter 9 .... 19 über 20 ..... 6 Summe ........................................................................................................................................ 1694 SUMME ....................................................................................................................................... 2617

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ANHANG 3

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ANHANG 3