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Inhalt Mitteilungen aus dem Rathaus Wahlhelfer zur Landtagswahl am 1. September werden 2 Kommunales Energiemanagement zahlt sich aus 6 Feuerwehr nutzt digitales Verbund- system 7 Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 15 Kultur- und Veranstaltungskalender 22 Barockes Fest anno 1719 Zum 300. Jubiläum der Königlichen Hochzeit ist der Dresdner Hofstaat in Pirna zu Gast und feiert ein großes Fest – mit Feuershows, Fechtszenen, Holzspielen und vielen launigen Anekdoten. Höhepunkt ist das bunte Bür- gerspalier zum Lustgondeln auf der Elbe, bei dem jeder mitmachen kann (Seite 11). Amtsblatt der Großen Kreisstadt Pirna mit den Ortschaften Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa sowie der Gemeinde Dohma PIRNAER ANZEIGER Ausgabe 15 | 2019 Mittwoch, 31. Juli 2019 www.anzeiger.pirna.de

Pirnaer Anzeiger 15/2019 vom 31. Juli 2019 · der Initiative „Roadshow Nachhaltige Entwicklung“ die 27 „Modellhaften Zu-kunftskommunen für eine nachhaltige Entwicklung“,

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    Mitteilungen aus dem Rathaus

    Wahlhelfer zur Landtagswahl am 1. September werden 2

    Kommunales Energiemanagement zahlt sich aus 6

    Feuerwehr nutzt digitales Verbund- system 7

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Wahlbekanntmachung 15

    Kultur- und Veranstaltungskalender 22

    Barockes Fest anno 1719

    Zum 300. Jubiläum der Königlichen Hochzeit ist der Dresdner Hofstaat in Pirna zu Gast und feiert ein großes Fest – mit Feuershows, Fechtszenen, Holzspielen und vielen launigen Anekdoten. Höhepunkt ist das bunte Bür-gerspalier zum Lustgondeln auf der Elbe, bei dem jeder mitmachen kann (Seite 11).

    Amtsblatt der Großen Kreisstadt Pirna mit den Ortschaften Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa sowie der Gemeinde Dohma

    PIRnAeR AnZeIGeR Ausgabe 15 | 2019Mittwoch, 31. Juli 2019 www.anzeiger.pirna.de

    http://www.pirna.dehttp://www.anzeiger.pirna.de

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Wahlhelfer gesuchtFragen und Antworten für Wahlhelfer zur Landtagswahl am 1. September

    Was haben Wahlhelfer zu tun?Wahlhelfer sind ehrenamtlich für die Stadt Pirna tätig. Am Wahltag sorgen sie für ei-nen reibungslosen Ablauf der Wahlhand-lung und stellen das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Dafür bildet die Wahlbe-hörde in jedem Wahlbezirk einen Wahl-vorstand aus Wahlhelfern. Dieser setzt sich aus einem Wahlvorsteher, einem Stellver-treter, einem Schriftführer und den Beisit-zern zusammen.

    Wer kann Wahlhelfer werden?Es können alle Pirnaerinnen und Pirnaer Wahlhelfer werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindes-tens drei Monaten in Pirna ihre Hauptwoh-nung haben, die deutsche Staatsbürger-schaft besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Tätigkeit in meh-reren Wahlorganen der gleichen Wahl ist nicht gestattet – Bewerber von Wahlvor-schlägen und Vertrauenspersonen können nicht als Wahlhelfer tätig werden.

    Wie erhalten Wahlhelfer das für ihre Tätigkeit erforderliche Wissen?Die Wahlvorsteher, die Stellvertreter und Schriftführer werden durch die Wahlbe-hörde auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Beisitzer erhalten am Wahltag vor der Öff-nung des Wahlraumes vom Vorsitzenden bzw. Stellvertretenden eine Einweisung in ihre Aufgaben.

    Wie werden die Leistungen der Wahl-helfer vergütet?Alle Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungs-geld“. Laut Satzung über die Entschädi-gung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden er-halten Wahlvorsteher 50 Euro, Stellvertreter 40 Euro, Schriftführer 35 Euro und Beisit-zer 30 Euro für die Landtagswahl. Das Er-frischungsgeld wird am Wahlabend durch den / die Wahlvorsteher / in ausgezahlt.

    Müssen Wahlhelfer den ganzen Tag im Wahlraum verbringen?Nein, auch wenn die Wahlräume von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind, müssen un-ter Beachtung der Beschlussfähigkeit des

    Wahlvorstandes nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes während der Wahlzeit anwesend sein. Bei der anschließenden Er-gebnisermittlung ab 18:00 Uhr muss der Vorstand aber vollständig sein. Briefwahl-vorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmit-tags. Sie bereiten die Wahlhandlung vor und zählen ab 18:00 Uhr die Stimmen aus.

    Wie sieht es mit der Verpflegung aus?Für einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Eine vollumfängliche Verpflegung wird es je-doch nicht geben. Jeder sollte sich für den eigenen Bedarf etwas mitbringen.

    Wo können Wahlhelfer selbst wählen?Prinzipiell dürfen Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk in der Pause ihren Wahlgang erledigen. Falls sie in einem anderen Wahl-raum eingesetzt werden und dort wählen möchten, können sie das nur tun, wenn sie einen zuvor beantragten Wahlschein vorlegen. Außerdem können sie nach Er-halt der Wahlbenachrichtigung die Brief-wahl beantragen.

    Wie kann man Wahlhelfer werden?Interessierte können sich telefonisch un-ter 03501 556-336 bzw. 281 anmelden. Eine Anmeldung per Onlineformular unter www.pirna.de/wahl ist auch möglich.  (JNi)

    (Plakat: Stadtverwaltung)

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung PirnaStadtverwaltung PirnaAm Markt 1 / 2, 01796 PirnaTelefon: 556-0, Fax: 556-266E-Mail: [email protected]@pirna.de-mail.deWeb: www.pirna.deDi. 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 16:00 UhrDo. 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 18:00 UhrMo. / Mi. / Fr. nach Vereinbarung

    Sprechzeiten Bürgerbüro, RathausMo. / Mi. / Fr. 08:00 – 12:00 UhrDi. / Do. 08:00 – 19:00 Uhr

    StadtkasseAm Markt 10, Haus IVDi. 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 16:00 UhrDo. 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 18:00 Uhr

    GleichstellungsbeauftragteGrohmannstraße 1, EG, Zi. 7 Telefon: 556-387E-Mail: [email protected]. 13:30 – 16:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 u. 13:30 – 15:00 Uhr Mo. / Mi. / Fr. nach individueller Vereinbarung

    Stadtteilbüros Copitz und SonnensteinSchillerstraße 35, Telefon: 467853 E-Mail: [email protected] 1 b, Telefon: 710213E-Mail: stadtteilbuero.sonnenstein @pirna.de Di. 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 16:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 18:00 UhrMo. / Mi. / Fr. nach individueller Vereinbarung

    Ortschaft Birkwitz-PratzschwitzOrtsvorsteher Dieter FuchsPratzschwitzer Straße 198Telefon: 527573Do. 15:00 – 18:00 Uhr

    Ortschaft GraupaOrtsvorsteher Gernot HeerdeBadstraße 3 (Büro TSV Graupa)Telefon: 548206Di. 15:00 – 18:00 Uhr

    Stadt-, Verwaltungs-, BauarchivSchloßhof 2 / 4 (Haus EF)Telefon: 515-4448E-Mail: archivverbund @landratsamt-pirna.deMo. / Fr. 08:00 – 12:00 UhrDi. / Do. 08:00 – 18:00 Uhr

    Mitteilungen aus dem Rathaus

    http://www.pirna.de/wahlhttp://www.pirna.de/wahlmailto:info%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:stadtverwaltung%40pirna.de-mail.de?subject=http://www.pirna.demailto:stadtteilbuero.copitz%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:stadtteilbuero.sonnenstein%0D%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:stadtteilbuero.sonnenstein%0D%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:archivverbund%0D%40landratsamt-pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:archivverbund%0D%40landratsamt-pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeiger

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Pirna ist „Modellhafte Zukunftskommune“Stadt erhält 1-jähriges Coaching des IfaS für nachhaltige entwicklung

    Mitte Juli benannte ein Expertenausschuss der Initiative „Roadshow Nachhaltige Entwicklung“ die 27 „Modellhaften Zu-kunftskommunen für eine nachhaltige Entwicklung“, die im Rahmen eines ca. einjährigen Coachingprozesses gemein-sam mit dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) Ergebnisse der FONA-Forschung für ihre zukunftsfä-hige kommunale Entwicklungsstrategie prüfen werden. Die Große Kreisstadt Pirna ist dem Wettbewerbs-Aufruf stellvertre-tend für den Zweckverband IndustriePark Oberelbe im April 2019 nachgekom-men und konnte sich erfolgreich unter dem Themenschwerpunkt „Regen- und Brauchwassermanagement im IPO-Areal“ als einer der wesentlichsten Bausteine für ein nachhaltiges Industrie- und Gewerbe-gebiet qualifizieren.Das Coaching ermöglicht der Stadt Pirna, an einem Transfer von geeigneten Lösungs-ansätzen und Produkten verschiedener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine Praxisanwendung in Kommunen

    teilzuhaben. Die Ergebnisse stammen im Wesentlichen aus dem Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwick-lung“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Wei-tere Chancen für die Sandsteinstadt sind: JJ die Weiterentwicklung von Strategien

    (Nachhaltigkeitsprozess),JJ die Potenzialerhebung durch vor-Ort-

    Beratung,JJ intensive Beratung bei der Umsetzung

    von Nachhaltigkeitsprojekten (inkl. För-dermittelberatung),JJ ein aktiver Erfahrungsaustausch mit

    anderen Kommunen und Wissenschaft-lern sowieJJ die Präsentationsmöglichkeit der kom-

    munalen Aktivitäten über Social-Media-Kanäle.

    Nach der Auswahl Pirnas als Modellkom-mune werden nun zunächst Vorbereitun-gen für das Coaching getroffen, das Mitte September beginnen soll. Weitere Infor-mationen finden Sie auf https://roadshow-nachhaltige-entwicklung.de/  (JNi)

    3. Stadtradeln in Pirna startet am 25. AugustAnmeldung unter www.stadtradeln.de/pirna

    Im Zeitraum vom 25. August bis 14. Sep-tember 2019 können Radfahrbegeisterte wieder für nachhaltige Mobilität aktiv in die Pedale treten. Neben 1073 Kommunen in ganz Deutschland – davon in Sachsen: Leipzig, Dresden, Freiberg, Markkleeberg, Bautzen und die Stadt Pirna – nimmt die Sandsteinstadt zum 3. Mal am Stadtradeln teil. Bereits letztes Jahr meldeten sich über 530 Teilnehmer beim Wettbewerb an und erradelten 139.000 Kilometer. Pirna will dieses Ergebnis toppen und lädt alle Rad-fahrer, die in Pirna wohnen, arbeiten, zur Schule gehen, oder am Vereinsleben teil-nehmen ein, dabei zu sein. Am besten ist es, ein Team zu bilden, um möglichst viele Kilometer zu sammeln. Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.stadtradeln.de/pirna möglich. Für die besten Teams und Ein-zelradler wird es wieder Preise geben. Die Prämierung erfolgt im Rahmen des Herbstzaubers am 12. Oktober 2019. Aus der Zusammenarbeit der Klimaschutzma-nager der Partnerstädte Pirna, Baienfurt, Remscheid und Reutlingen ist in diesem Jahr eine Kooperation im Rahmen des Stadtradelns entstanden, deren Ergebnisse ebenfalls im Rahmen des Herbstzaubers zu sehen sein werden. Unter anderem ist derzeit zum Stadtradeln in Reutlingen ein von den Partnerstädten gestaltetes „Wan-derfahrrad“ unterwegs, das am 25. Au-gust nach Pirna kommt. Das Fahrrad wirbt in den jeweiligen Stadtradel-Zeiträumen für die partnerschaftlichen Beziehungen sowie den Radverkehr in der jeweiligen Kommune. Unterstützt wird das Stadt-radeln in Pirna von der Volksbank Pirna, Zweirad Gollmann, GEVA Immobilien, der Sächsischen Zeitung sowie der General-agentur Alf Wild.  (JNi)

    www.zv-ipo.de

    Briefwahllokal öffnet am 12. August seine TürenStimmabgabe für Landtagswahl im Rathaus möglich

    Das Wahlbüro der Stadt Pirna, welches auch für die Gemeinde Dohma zustän-dig ist, öffnet am Montag, den 12. Au-gust 2019. Es befindet sich im Rathaus, Am Markt 1 / 2 in der 1. Etage und ist barrierefrei zu erreichen. Im Wahlbü-ro können Anträge auf Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Land-tagswahl abgegeben werden. Die Un-terlagen werden dann zugeschickt. Wer möchte kann auch gleich vor Ort wählen. Auch in diesem Fall muss der

    Antrag auf Wahlschein und Briefwahl-unterlagen auf der Rückseite der Wahl-benachrichtigung ausgefüllt werden.JJ Öffnungszeiten:

    Mo. 8 – 12 und 13 – 16 UhrDi. 8 – 12 und 13 – 19 UhrMi. 8 – 12 und 13 – 16 UhrDo. 8 – 12 und 13 – 19 UhrFr. 8 – 12 Uhr

    Sowie am 30. August 2019, dem letz-ten Freitag vor dem Wahlsonntag: 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.  (JNi)

    Mitteilungen aus dem Rathaus

    https://roadshow-nachhaltige-entwicklung.de/https://roadshow-nachhaltige-entwicklung.de/http://www.stadtradeln.de/pirnahttp://www.stadtradeln.de/pirna%0Ahttps://www.zv-ipo.de/http://www.pirna.de

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Klimaschutz macht Schuleenergieteam der Stadt gestaltet praktischen Unterricht zu Umweltthemen

    Die Stadt Pirna hat gemeinsam mit den Stadtwerken Pirna im vergangenen Schul-jahr erstmals eine „Energie-AG“ mit Grundschülern durchgeführt. Insgesamt 15 Schüler der zweiten bis vierten Klassen der Grundschule Graupa experimentierte und bastelten zu den Themen Energie, Abfall und Umwelt und führten ganz kon-krete Messungen der Energieverbräuche in ihrem Schulgebäude durch, die sie danach auswerteten.Klimaschutzmanager Thomas Freitag, Energiemanager Alexander Rewerk und das Energieteam der Stadt Pirna brach-ten den Kindern den Umgang mit vielerlei Messtechniken nahe, so z.B. mit Beleuch-tungsstärken, Temperaturen, der Wärme-bildkamera und Strommessgeräten, um den Schülern ganz praktische Möglichkei-ten zur Ermittlung von Energieeinsparpo-tenzialen zu vermitteln. Die Energie-AG unternahm darüber hinaus zwei Exkursi-onen zum Wertstoffhof nach Kleincotta sowie in die technischen Anlagen des Gei-beltbades. Schließlich präsentierte die AG ihre Ergebnisse allen interessierten Schü-lern, Lehrern und Eltern zum Schulfest am Ende des Schuljahres.Im nächsten Schuljahr wird die Grund-schule Graupa im Rahmen des Projek-tes BEACON eine Partnerschaft mit einer Schule in Pisek (Tschechien) eingehen, um sich zum Klimaschutz auszutauschen und einen gemeinsamen Aktionstag in den jeweiligen Schulen zu gestalten. Pirna und Pisek sind im Projekt BEACON Klimaschutz-Partnerstädte. Zwischen den beiden Kommunen findet ein regelmäßi-ger Austausch zu verschiedenen Facht-hemen mit Bezug zur Klimaschutzarbeit statt.Auch in siebten und achten Klassen des Pirnaer Friedrich-Schiller-Gymnasiums ge-stalteten Klimaschutzmanager, Energiema-nager und das Energieteam der Stadt Pirna sowie Mitarbeiter der Stadtwerke Pirna Anfang Juli zwei Projekttage. Die Schüler konnten Projektarbeit aus drei Angeboten wählen:JJ „Licht und Beleuchtung“: Die Schüler

    konnten Leuchtmittel messtechnisch vergleichen und haben einen Eindruck

    über die Energieeffizienz verschiedener Leuchtmittel gewonnen. Zudem wurde die Beleuchtungsstärke in verschiede-nen Räumen gemessen und mit den Anforderungen verglichen.JJ „Wärme und Temperatur“: Die Schüler

    haben Informationen zur Wärmeversor-gung des Schulgebäudes erhalten, u.a. bei einem Rundgang durch den Hei-zungsraum. Außerdem wurden Mög-lichkeiten zur Messung und Auswer-tung von Temperaturen diskutiert und angewendet.JJ „Vision Pirna 2030“: Das Energieteam

    besprach mit den Schülern, was sie in Bezug auf Themen wie Sozialraum, Mobilität, Freizeit und Konsum gut und weniger gut an der Stadt Pirna finden. Nachdem ihnen einige mögliche Zu-kunftsszenarien gezeigt wurden, wur-den sie selbst kreativ erarbeiteten in Gruppenarbeiten verschiedene Visio-nen für einzelne Bereiche in der Stadt Pirna, die sie auf Plakaten und selbst gebauten 3d-Objekten festhielten. Die Visualisierungen werden demnächst auf der Website der Schule zu sehen sein.

    Da das Angebot auf große Resonanz bei

    Lehrern und Schülern stieß, verständigten sich die Stadt Pirna und das Schiller-Gym-nasium, dieses Angebot auch im kommen-den Schuljahr anzubieten und darüber hin-aus im Rahmen eines GTA-Angebotes eine Energie-AG einzuführen, die sich mit Hilfe des Energieteams der Stadt Pirna intensiv mit Energieeffizienz und Klimaschutz in der Schule auseinandersetzt. Auch ande-re Pirnaer Schulen bekundeten bereits ihr Interesse und stehen mit der Stadt Pirna in Kontakt, sich ebenfalls an der Projektarbeit zu beteiligen.  (JNi)

    Teilnehmer der Energie-AG an der Grund-schule in Pirna-Graupa durch die Wärme-bild-Kamera gesehen (Foto: Stadtverwaltung)

    Präsentation der AG-Ergebnisse zum Schulfest der Grundschule Graupa (Foto: Stadtverwaltung)

    Mitteilungen aus dem Rathaus

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Pirna braucht mehr BäumePrivate Baumbestände ergänzen städtisches Grün und schützen das Klima

    Nach der Fällsaison 2018 / 19 zieht der Beauftragte für Baumschutz und Forstan-gelegenheiten der Stadt Pirna, Robert Pfeiffer, ein trauriges Fazit: „Das Stadtbild hat sich, bezogen auf das innerstädtische Grün, in einigen Teilen stark verändert. Ins-besondere im genehmigungsfreien Bereich wurden Gehölze allzu oft beseitigt – in vie-len Fällen ohne berechtigte Begründung oder Notwendigkeit.“Gerade in besiedelten Bereichen ist der Erhalt und die Ergänzung von Baumbe-ständen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein öffentliches Anliegen. Bäume bilden gestalterisch wir-kende Einheiten, schirmen vor intensiver Sonneneinstrahlung aber auch vor Lärm ab und besitzen kleinklimatische Funkti-onen, überwiegend im Immissions- und Emissionsschutz. Sie tragen mit ihrer Fil-terleistung enorm zur Schadstoffredu-zierung bei. Pro Hektar und Jahr können Grünflächen mehrere Tonnen Ruß und Staub aus der Atmosphäre filtern. Eine Leistung, die es zu erhalten gilt. Keine neue Erkenntnis ist, dass Bäume bei der Photosynthese das „Abfallprodukt“ Sauer-stoff produzieren. Eine etwa 100 Jahre alte Buche produziert pro Jahr zirka 4.600 kg Sauerstoff. Der Jahresbedarf an Sauerstoff eines Erwachsenen liegt bei etwa 355 kg (Quelle: Holzabsatzfond). Weiterhin wer-den von einer Buche dieser Dimension im

    Laufe ihres Lebens über drei Tonnen Koh-lenstoffdioxid und rund eine Tonne Koh-lenstoff gespeichert (Quelle: NABU). Um den Sauerstoffbedarf einer ganzen Stadt decken zu können und die Grundlage zur Bindung von Kohlenstoffdioxid und Koh-lenstoff zu erhalten, ist es wichtig, ausrei-chend Baumbestand zu erhalten und neu anzulegen.Grüne Strukturen innerhalb einer Stadt bilden die Grundlage für ein günstiges Er-holungsklima sowie Artenvorkommen und tragen damit wesentlich zur Aufwertung von Wohngegenden bei. Die Stadtverwal-tung begrüßt deshalb jede freiwillig ge-leistete Pflanzung im privaten Bereich als auch Spenden. Diese Spenden werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Pflanzungen im öffentlichen Raum Verwendung finden, wodurch die Stadt die Zahl der Neupflan-zungen erweitern kann.  (JNi)

    Spenden für Baumpflanzungen im StadtgebietJJ Konto:

    Große Kreisstadt PirnaOstsächsische Sparkasse DresdenIBAN DE72 8505 0300 3000 0004 52BIC OSDDDE81XXXSpendenzweck „Baumpflanzung“

    Am Ehrenhain in Pirna-Cpitz (Foto: Norbert Kaiser)

    Sächsische Ehrenamtskarte (Foto: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)

    Vergünstigungen für ehrenamtlicheSächsische ehrenamtskarte im Bürgerbüro der Stadt Pirna erhältlich

    Die Sächsische Ehrenamtskarte ist in Ko-operation mit der jeweiligen Kommune ein sichtbares und im Alltag anwendbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung des Freistaates für das geleistete Enga-gement. Als Inhaberin bzw. Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte kann man für Zeitraum der Auflage Vergünstigungen im gesamten Freistaat genießen, etwa in Form von kostenlosem oder ermäßigtem Eintritt in Museen, Schwimmbäder, Biblio-theken oder für andere Freizeitangebote. Die 4. Auflage der Sächsischen Ehrenamts-karte ist vom 01 / 2019 bis 12 / 2021 gültig. Die mit der Ehrenamtskarte verbundenen Angebote werden von staatlichen, kom-munalen und privaten Kooperationspart-nern ermöglicht.Die Ehrenamtskarte können alle ehren-amtlich engagierten Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mindestens 14 Jahre alt sind und sich bereits mindestens ein Jahr ehrenamt-lich engagieren. Anträge auf Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte sind im Bür-gerbüro des Pirnaer Rathauses erhältlich. Das ausgefüllte Formular muss von der Trägerorganisation, bei der der Antrag-steller ehrenamtlich tätig ist, bestätigt und danach im Bürgerbüro eingereicht wer-den. Engagierte in Initiativen, ohne eige-nen Rechtsstatus, können die Bestätigung durch die Gemeinde oder Stadt erhalten. Weitere Informationen finden Ehrenamt-liche unter www.ehrenamt.sachsen.de/ ehrenamtskarte.html  (JNi)

    Mitteilungen aus dem Rathaus

    http://www.ehrenamt.sachsen.de/%0Aehrenamtskarte.htmlhttp://www.ehrenamt.sachsen.de/%0Aehrenamtskarte.htmlhttp://www.ehrenamt.sachsen.de/%0Aehrenamtskarte.html

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Kommunales energiemanagement zahlt sich ausPirna spart innerhalb von einem Jahr ca. 35.000 euro energiekosten ein

    Seit Juni 2017 arbeitet das Kommunale Energieteam der Stadt daran, ein kom-munales Energiemanagement in Pirna einzuführen und umzusetzen: In allen kommunalen Objekten sollen Energieef-fizienzmaßnahmen zu Energieeinsparun-gen führen. Das Kommunale Energieteam besteht aus dem Energiemanager, dem Energietechniker und Mitarbeitern des Gebäudemanagements, die mit dem Kli-maschutzmanager der Stadt Pirna zusam-menarbeiten.Bisher optimierte das Energieteam insbe-sondere die Anlagen und den Betrieb von acht priorisierten kommunalen Objekten – darunter die Stadtbibliothek, das Rathaus, die Stadthäuser der Stadtverwaltung, die Grundschule Zehista und die Grundschule Graupa, die Sporthalle Sonnenstein und die Sporthalle auf der Seminarstraße 11 sowie das Vereinsgebäude auf der Hohen Straße 1 – zum Beispiel durch:JJ die Anpassung von Zeitprogrammen an

    die Nutzungszeiten der Objekte,JJ die Einstellung von korrekten Tempera-

    turen im Anlagenbetrieb,JJ Sommer- und Winterumschaltungen an

    Heiz- und Lüftungsanlagen sowieJJ die Einweisung der Hausmeister vor Ort.

    Durch obenstehenden Maßnahmen konn-te das Energieteam in drei kommuna-len Objekten Einsparungen bei Wärme-, Strom und Wasserverbrauch in Höhe von ca. 10 bis 15 Prozent erzielen.Objektübergreifend führte das Team un-ter anderem Hausmeisterschulungen und Anpassung der Fernwärmeanschlussleis-tungen durch sowie ein Energiecontrolling und Berichtswesen ein. Ein wesentliches

    Augenmerk legte das Team außerdem auf die Sensibilisierung der Objektnutzer, z. B. mit der Energie-AG an der Grundschule Graupa, den Projekttagen im Schiller-Gym-nasium, oder einem Energie-Aktionstag in der Stadtverwaltung.Die Summe der so eingesparten Energie-kosten im Jahr 2018 gegenüber dem Refe-renzjahr 2016 betragen circa 35.000 Euro. Und die Einsparungen der Stadt sollen auf diese Weise steigen: Weitere sieben kom-munale Objekte werden ab der kommen-den Heizperiode 2019 / 2020 in die Analy-sen und Anpassungen des Energieteams einbezogen. Somit setzt die Stadt bis Mitte 2020 in insgesamt 15 kommunalen Objek-ten Maßnahmen zur Energieeinsparung

    um. Folgende Energieeffizienzpotentiale möchte Energiemanager Rewerk in den kommunalen Gebäuden noch nutzen:JJ Stromverbrauch senken,JJ Warmwasserverbrauch optimieren,JJ Pumpen in der Sporthalle Sonnenstein

    sowie in den Grundschulen Graupa und Neundorf optimieren und erneuern undJJ weitere Hausmeister schulen und Schu-

    lenergieprojekte starten, um die folgen-den Generationen frühzeitig für einen ressourcenschonenden Umgang zu sensibilisieren.

    Die Stadt Pirna investiert überdies in drei Grundschul-Sporthallen in die Umrüstung der Beleuchtungstechnik auf modernes und energiesparendes LED.  (JNi)

    Jährlicher Verbrauch Wärme

    Verb

    rauc

    h in

    kW

    h / a

    500.000

    400.000

    300.000

    200.000

    100.000

    0 2016 2017 2018

    Jahresverbräuche der GS Zehista von 2016 bis 2018

    410.618 410.356

    331.239

    Sinkende Jahresverbräuche der Grundschule Zehista von 2016 bis 2018 (Diagramm: Stadtverwaltung)

    www.pirna.de Leben in Pirna energie & Umwelt Beratung & Projekte

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    tekt

    enMitteilungen aus dem Rathaus

    https://www.pirna.de/leben-in-pirna/energie-umwelt/beratung-projekte/http://www.pirna.de

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Feuerwehr nutzt digitales VerbundsystemSchneller elektronischer Austausch von einsatzinformationen

    Die Pirnaer Feuerwehr nutzt seit Juni dieses Jahres ein neues, modernes und schnelles Leitstellenverbundsystem (LVS) und Einsatzführungssystem der Leitstelle Dresden. Seit April 2019 stellt die Leitstel-le Dresden den Leitstellenverbundserver „Privat Cloud Sachsen“ für den elektro-nischen Austausch von Einsatzinformati-onen zwischen den Einsatzkräften bereit. Das Einsatzleitsystem erlaubt nunmehr den elektronischen Datenaustausch mit anderen Leitstellen und den Einsatzkräften in einem Stufenkonzept umzusetzen. Die bereitgestellte Lösung entspricht allen An-forderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.Wenn, beispielweise bei Großscha-densereignissen, wegen einer extremen Häufung von Einsätzen oder Katastro-phenlagen die Koordinierung der Einsätze

    nicht mehr durch die Leitstelle Dresden erfolgen kann, befähigt das neue System die Pirnaer Feuerwehr, trotzdem den Über-blick zu behalten und ihre Einsätze selbst-ständig zu koordinieren. Das System ver-einfacht aber auch den regulären Betrieb. Informationen, die bislang über E-Mail, Fax und Pieper von der Leistelle Dresden aus eingingen und vom Einsatzplaner ana-log an mehrere Magnettafeln übertragen wurde, können jetzt sofort digital abgebil-det werden und werden parallel mit opti-schen und akustischen Signalen unterlegt. Dies ermöglicht eine bessere und schnel-lere Einsatzplanung und weitere Vermin-derung der Fehlerquote. Den Kameraden der Pirnaer Feuerwehr werden zielgerich-tet folgende Informationen vom System auf einem extra dafür angeschafften LVS-Alarmdisplay und LVS-Alarmdrucker zur Verfügung gestellt:JJ Alarmdaten für Einsatzkräfte,JJ dynamische Daten von Einsatzmitteln

    (Position und Status von Einsatzfahr-zeugen),JJ für den Standort der Pirnaer Hauptwache

    zusätzlich eine Wachalarmierung (auto-matische Durchsage der Alarmdaten).

    Die Aktualisierungsrate der dynamischen Informationen liegt bei etwa zehn Sekun-den. Erste Langzeit-Funktionstests erfol-gen bereits seit November 2018. Seit Mai 2019 wurde der Standort der Hauptfeuer-wache der Freiwilligen Feuerwehr Pirna in den erweiterten Test einbezogen. Die Tests dienen dazu, Erfahrungen in der Stabilität, Verlässlichkeit der übertragenen Informati-onen und den zeitlichen Umfang der not-wendigen Datenpflege und Einrichtung zu gewinnen. Danach erfolgt das Rollout in alle Feuerwehren und Rettungswachen des Leitstellenbereiches Dresden. Bis Jah-resende sollen alle fünf Pirnaer Ortsfeuer-wehren außerhalb der Hauptwache ange-bunden werden.Die Software-Lizenz für LVS-Display und -Alarmdruck wird für die Gemeindefeu-erwehren / Rettungswachen von der Leit-stelle Dresden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die notwendige Hardware an allen Standorten der Feuer-wehr Pirna trägt die Stadt.  (JNi)

    Stellvertretender Leiter der Pirnaer Feuer-wehr Tom Eckert erläutert die neue digitale Technik (Foto: Stadtverwaltung)

    Sprechstunde der Friedensrichterin verschobenDringende Anfragen bis 5. September an das Sekretariat des OB

    Die Sprechstunde der Friedensrichterin Silke Maresch wurde auf Donnerstag, den 5. September 2019 verschoben. Ab 17:00 Uhr wird sie Anträge im Rathaus (Kleiner Ratssaal, Am Markt 1 / 2, 01796 Pirna) entgegennehmen. Eine Voranmel-dung ist nicht erforderlich. Dringende An-fragen an die Friedensrichterin nimmt bis zum 5. September 2019 das Sekretariat des Oberbürgermeisters unter der Adresse [email protected] entgegen.  (JNi)

    www.pirna.de Rathaus online

    Dienstleistungen A-Z Friedensrichterin

    Poller-Anlage Jacobäer- straße wieder in BetriebStadt bittet um Beachtung der Öffnungs- und Schließzeiten

    Seit gestern ist die elektrische Poller-Anla-ge an der Jacobäerstraße, die das Ein- und Ausfahren von Fahrzeugen in die Fußgän-gerzone reguliert, wieder in Betrieb. Die Anlage war wegen Wartungsarbeiten re-gulär ein halbes Jahr außer Betrieb.Zu folgenden Zeiten ist die Poller-Anlage, z. B. für Anlieferungsverkehr, geöffnet:JJ Mo. bis Fr. 06:00 bis 10:00 Uhr

    17:00 bis 20:00 UhrAußerhalb der oben angegebenen Zeiten ist die Poller-Anlage geschlossen.JJ Sa. und So. ganztägig geschlossen

    Sollten Probleme auftreten oder andere Hinweise zur Anlage bestehen, bittet die Stadtverwaltung um Kontaktaufnahme an [email protected].  (JNi)

    Mitteilungen aus dem Rathaus

    mailto:buero.ob%40pirna.de?subject=https://www.pirna.de/rathaus-online/dienstleistungen-a-z/f/friedensrichterin/http://www.pirna.demailto:tiefbau%40pirna.de?subject=

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Dorfplatz in neundorf soll umgestaltet werdenStadt verlängert Möglichkeit, Gestaltungsvarianten einzureichen

    Die Stadt Pirna lässt aktuell Planungen für die Umgestaltung des Dorfplatzes in Neundorf entwickeln und bittet Neundor-fer Anwohner sowie interessierte Bürger um kreative Mithilfe. Der Aufruf mitwirken läuft seit Ende Juni 2019.Bisher sind nur wenige Gestaltungsvari-anten von Bürgern eingegangen, weswe-gen die Stadtverwaltung den Zeitraum, in dem man Hinweise und Anregungen einreichen kann, bis Freitag, den 9. Au-gust 2019 verlängert. Die Stadt hat auf an der städtischen Informationstafel des Ortsteils Neundorf am Buswendeplatz/Au-tohaus einen Briefkasten eingerichtet, in den schriftliche Hinweise direkt eingewor-fen werden können, ohne Porto zahlen zu müssen. Der Briefkasten wird regelmäßig durch Verwaltungsmitarbeiter geleert. Aber auch postalisch oder via Mail können Hinweise gesandt werden an:JJ Stadtverwaltung Pirna

    Fachgruppe TiefbauAm Markt 1 / 2, 01796 PirnaE-Mail [email protected]

    Hintergrund

    Der neugestaltete Dorfplatz soll allen Ver-kehrsteilnehmern gerecht werden und den öffentlichen Personennahverkehr be-rücksichtigen. Der Knotenpunkt stellt auf-grund seiner derzeit fehlenden Struktur, der verschiedenen Fahrbahnbeläge sowie der nicht vorhandenen Gliederung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, das im Zuge der Baumaßnahme beseitigt werden soll. Gegenwärtig fehlen ebenfalls barrie-refreie Bushaltestellen. Besonderes Augen-merk liegt außerdem auf der Schulwegsi-

    cherheit für die Schüler der angrenzenden Grundschule. Auch Grünflächen sollen nicht zu kurz kommen. Grundsätzlich sind zwei Haltestellenbereiche einzurichten, davon einer in der Nähe der Grundschu-le Neundorf. Unter Berücksichtigung der komplexen Randbedingungen wird der Bau eines kleinen Kreisverkehrs favorisiert. Der Außendurchmesser beträgt 26,00 Meter. Das großzügigere Platzangebot in-nerhalb der Kreisfahrbahn entspannt die schwierige Knotenpunktgeometrie und ermöglicht Querungshilfen für den Fuß-gängerverkehr. Auch die Anforderungen des ÖPNV können mit dieser Haltestellen-lösung in hohem Maße erfüllt werden. Die Haltestellen der Linie 209 sollen in Rich-

    tung Cotta am Fahrbahnrand und in Rich-tung Pirna in einer Busbucht angeordnet werden. Für die Errichtung des Kreisver-kehres muss der vorhandene Buswende-platz für die Endhaltestelle der Linie „N-Neundorf“ verlegt werden. Vorgesehen ist die Einrichtung eines neuen Wendeplatzes ca. 500m weiter in südöstlicher Richtung. Der grundhafte Ausbau des Knotenpunk-tes ist bauabschnittsweise geplant, um die Befahrbarkeit durch Anwohner, ÖPNV und dem Schwerverkehr sicherstellen zu können und gleichzeitig die Anforderun-gen der Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen. Zeitlich muss diese Baumaßnahme nach der Einrichtung des Wendeplatzes in der südlichen Ortslage gelagert sein.  (JNi)

    Vorplanung zur Umgestaltung des Neundorfer Dorfplatzes (Abbildung: Stadtverwaltung)

    neues Spielgerät im Ortsteil BirkwitzFörderverein und Stadt ermöglichen Spielplatzerweiterung

    Der Spielplatz neben der Kindereinrich-tung „Schatzfinder am Kiessee“ im Pirnaer Ortsteil Birkwitz erhält ein neues Spielge-rät. Initiator der Spielplatzerweiterung ist der Förderverein Birkwitz / Pratzschwitz. Dieser erhielt Spenden in Höhe von insge-samt 1.600 Euro und beschloss, diese in ein neues Spielgerät auf dem städtischen

    Spielplatz in Birkwitz zu investieren. Das Spielgerät „Raupe Nimmersatt“ ist beson-ders für kleinere Kinder geeignet: Es be-steht aus einer Kunststoffkriechröhre und einem Netztunnel. Die Stadt Pirna stockte den Spendenbetrag auf, um die Installa-tion des Gerätes zu ermöglichen und be-gleitete und beriet den Förderverein bei

    der Auswahl des Spielgerätes. Das Spiel-gerät kostete inklusive Aufbau ca. 2.700 Euro und ist ab Ende Juli bespielbar.  (JNi)

    Spielplätze in Pirnawww.pirna.de/spielplaetze

    Mitteilungen aus dem Rathaus

    mailto:tiefbau%40pirna.de?subject=https://www.pirna.de/pirna-erleben/freizeit/spielplaetze/

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    energieversorgung feiert 160 Jahre GasversorgungeVP lädt ein zum Familienfest am 30. August auf den Marktplatz

    Am 30. August 2019 feiert die Energiever-sorgung Pirna GmbH (EVP) Jubiläum: 160 Jahre Gasversorgung Pirna. Dieser Anlass wird als Familienfest gefeiert. Ab 16:00 Uhr lädt die EVP auf den Marktplatz ein. Dort gibt es allerhand zu erleben. Für die ganze Familie wird es kostenfreie histori-sche Führungen geben. Die Kinder kön-nen Laternen basteln und gestalten, die sie dann für den Laternenumzug nutzen. Bei einem Ballon-Weitflug-Wettbewerb werden bunte Ballons mit Absenderkarte in die Ferne geschickt. Welcher Ballon wird es am Weitesten schaffen? Ob beim Kin-derschminken, Speckstein schnitzen oder am Kühlschrankmemory, am Herdkarussel

    oder bei der Pirnaer Feuerwehr – überall gibt es viel zu entdecken und auszupro-bieren. Das Pirnaer Wimmelbild erwartet seine Gäste, außerdem kann die ganze Fa-milie das Fest an der Fotowand oder in der Fotokiste für sich festhalten. Gemeinsam mit der Graupaer Schalmeienkapelle wird dann ab 18:30 Uhr an die Elbwiesen mar-schiert. Dort wartet ein Lagerfeuer und ein Kinderfeuerwerk auf den Laternenzug. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Auf dem Markt steht die Trinkwasserbar der Stadt-werke bereit. An den Elbwiesen gibt es Ge-grilltes und Getränke – auch Alkoholfreies – aus dem Bierbulli. Die Energieversorgung freut sich auf zahlreiche Besucher.  (UUl)

    Mit der +Card im August mehrfach sparenIm Angebot: Kinobesuch „Mama Mia!“ und Felsenbühne Rathen „Carmina Burana“

    Im August können die +Card Kunden der Energieversorgung Pirna GmbH (EVP) gleich mehrfach sparen. Die EVP bietet diesmal einen Kinobesuch im Filmtheater Pirna und einen Besuch auf der Felsenbüh-ne Rathen kostenfrei an.

    21. August: Filmtheater Pirna „Mama Mia!“ Ladies Preview

    Mit der +Card der EVP können zwei Per-sonen die Vorstellung im Filmtheater Pirna um 19:45 Uhr kostenfrei besuchen. Zur Vorstellung gibt’s neben amüsanter Unter-haltung ein Glas Prosecco (ab 16 Jahren) dazu. Die Karten können über die Service-hotline 0800 589-1403 der EVP reserviert werden. Das +Card-Kartenbudget ist be-grenzt. Die Abholung der Karten an der Veranstaltungskasse ist mindestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn notwendig. Zum Abholen der bestellten Karten ist ebenfalls die +Card vorzulegen.

    25. August: Felsenbühne Rathen „Carmina Burana“

    Für +Card Inhaber besteht die Möglichkeit das Konzert auf der Felsenbühne in Rathen kostenfrei zu erleben. Beginn der Veran-staltung ist 17:00 Uhr. Ab dem 12. August sind Reservierungen über die Servicehot-line der EVP unter 0800 589-1403 für dieses Angebot möglich. Die Anzahl der freien Karten ist begrenzt. Die bestellten Karten sind bis mindestens 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Für die Abholung ist die Vor-lage der gültigen +Card Voraussetzung. Sollte das kostenfreie Budget vergriffen sein, können für die Veranstaltungen auch Karten käuflich direkt der Spielstätte er-worben werden.Die aktuellen Angebote zur +Card der Energieversorgung Pirna stehen mindes-tens 14 Tage im Voraus im Internet.  (UUl)

    www.pluscard-pirna.de

    Oberbürgermeister Klaus-Peter Hanke, Prof. Dr. Jhy-Wey Shieh, Botschafter Taiwans und Herr Klaus Brähmig beim Eintrag des Gastes im Goldenen Buch der Stadt (Foto: Stadtverwaltung)

    Taiwans Botschafter zu Besuch in PirnaGespräche in der Region sollen wirtschaftliche Projekte zwischen Sachsen und Taiwan ankurbeln

    Jetzt schon vormerken: Tag der Ausbildung am 7. September 2019 im BSZ Wirtschaft & Technik Pirna

    Top-Arbeitgeber Stadtverwaltung Pirna stellt sich vor

    www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.html

    Mitteilungen aus dem Rathaus und der städtischen Gesellschaften

    http://www.pluscard-pirna.dehttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.html

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    WGP verkauft Bauland auf dem Sonnensteinerschließung der Flächen soll ende 2019 beginnen

    Die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH (WGP) hat unlängst ein 16.037 m² großes Baulandareal im Stadtteil Sonnen-stein verkauft. Das Grundstück befindet sich nördlich der Reutlinger Straße, neben der Schule für Erziehungshilfe „Dr. Hein-rich Hoffmann“. Käufer des Grundstücks ist die Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH aus Freiberg. Die Firma beabsichtigt das Grundstück selbst zu erschließen und danach die Bau-landparzellen an Bauwillige zu verkaufen. Aus Sicht der WGP ist die nachhaltige Ent-

    wicklung der Grundstücke ein wesentli-cher Baustein in der weiteren Entwicklung des Stadtteils Sonnenstein.Die Erschließung der Flächen soll Ende des Jahres beginnen. Derzeitig laufen die not-wendigen Planungen und Abstimmungen. Der Käufer hat bereits eine Reihe an ähnli-chen Projekten in anderen Kommunen des Freistaates Sachsen durchgeführt. Der bauträgerfreie Verkauf der Grundstü-cke erfolgt über die Firma Russig & Partner Immobilien mit Sitz in Pirna – telefonischer Kontakt 03501 782829.  (SSa)

    Blick auf die von der WGP veräußerte Fläche in Richtung Elbsandsteingebirge (Foto: WGP)

    Stadtwerke spülen TrinkwasserleitungenWasser läuft in Rückhaltebecken auf dem Sonnenstein

    Aufmerksame Beobachter können eine paradoxe Feststellung machen: Trotz des trockenen Wetters füllen sich derzeit die Regen-Rückhaltebecken auf dem Sonnen-stein mit Wasser. Der Grund dafür ist die Spülung der Trinkwasserleitungen im Ge-werbegebiet Sonnenstein. In der Vergan-genheit hatte die Stadtwerke Pirna GmbH (SWP) teilweise Probleme mit der Tempe-ratur des gelieferten Trinkwassers. Deshalb bauten in 2018 die SWP automatisierte Spülschächte in das Trinkwassernetz dieses Gebietes ein. Mit Temperaturfühlern wird so die Trinkwassertemperatur im Leitungs-netz gemessen und reguliert. Aufgrund

    der sehr hohen Außentemperatur schal-tet sich die Anlage zurzeit täglich ein. Das anfallende Spülwasser, wird momentan in das Regenwasser-Versickerungsbecken abgeleitet. Nach und nach füllen sich die Becken mit Wasser. Um der Verkehrssiche-rungspflicht Rechnung zu tragen wird das Gelände rund um die Becken umzäunt. Es ist geplant im Jahr 2020 im Rahmen der Erweiterung der Fernwärmeleitungen in diesem Gebiet das bestehende Problem im Trinkwasserbereich zu lösen. Derzeit wird geprüft ob das Wasser von der Stadt zum Gießen der Grünanlagen und Bäume ge-nutzt werden kann.  (UUl)

    Baumaßnahmen der SWP/eVPRealisierung im August und September 2019

    Die nachfolgenden Baumaßnahmen wer-den im Auftrag der Stadtwerke Pirna GmbH und der Energieversorgung Pirna GmbH im Monat August und September durchgeführt.JJ Oberposta: Abwassertechnische Er-

    schließung Oberposta, 1. BA: Verle-gung Schmutzwasserkanal und Bau eines Zentralen PumpwerksJJ Lugstraße: Umwandlung Mischwas-

    serkanäle in Trennsystem, Neubau Re-gen- und SchmutzwasserkanalJJ Damaschkestraße: Umwandlung Misch-

    wasserkanäle in Trennsystem, Neubau Regen- und SchmutzwasserkanalJJ Lessingstraße: Umwandlung Misch-

    wasserkanäle in Trennsystem, Neubau Regen- und Schmutzwasserkanal; Um-verlegung Gas- und TrinkwasserleitungenJJ Borsbergstraße: Erneuerung Gas-

    und Trinkwasserleitungen, Verlegung Strom- und Netzkabel, teilweiser Ab-bruch Niederspannungs-Freileitung ge-meinsam mit Gas und TrinkwasserJJ Am Osthang: 1. BA: Auswechslung

    Mischwasserkanal, Erneuerung Trink-wasser- und GasleitungenJJ Am Kiesberg: Erneuerung Gas- und

    TrinkwasserleitungenJJ Borsbergstraße: Erneuerung Gas- und

    TrinkwasserleitungenJJ Mittelweg: Erneuerung Trinkwasserlei-

    tungenJJ Hohe Straße: teilweise Auswechslung

    Mischwasser-KanalJJ Herderstraße/Goethestraße: teilwei-

    se Auswechslung Mischwasser-KanalJJ Karl-Liebknecht-Straße/Siegfried-

    Rädel-Straße: teilweise Auswechslung Mischwasser-KanalJJ Grüner Weg: Erneuerung Abwasser-

    pumpwerkJJ Postweg: Erneuerung Abwasserpump-

    werkJJ emil-Gast-Straße: Erneuerung Abwas-

    serpumpwerkJJ Lohengrinstraße/Lochmühlenweg:

    Neuverlegung MittelspannungskabelJJ neundorf: Umbau Messstelle Abwas-

    ser im Bereich des Ortsausgangs (Über-leitung aus Gottleuba)  (UUl)

    Mitteilungen der städtischen Gesellschaften

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Das Tier in unsDas 115. Galeriekonzert mit Katja Er-furth (Tanz), Florian Mayer (Violine) und Daniel Thiele (Violoncello) ist eine tän-zerisch-musikalische Spurensuche nach dem Tier in uns: Auf leisen Pfoten, mit scharfen Krallen oder weiten Schwingen verwandeln sich die virtuosen Künstler, geben dem Pferd die Sporen und dem Affen Zucker. Ob der Schwan von Camil-le Saint-Saëns, Nikolai Rimski-Korsakows Hummel in ihrem Flug oder Ferdinand, der Stier, aus der Feder von Florian Mayer – es darf eine illustre Schar an prominen-ten animalischen Gästen erwartet wer-den. Ein Abend, der tierisches Vergnügen verspricht!

    JJ Sa, 24.08. | 20:00 Uhr | StadtMuseumEintritt: 18 €, ermäßigt 14 €

    Vortrag zur Königlichen HochzeitEin denkwürdiger Tag für Pirna, als Kur-prinz Friedrich August II, der spätere Dienstherr von Canaletto, vor 300 Jahren seine junge Gemahlin Maria Josepha von Österreich hier in Empfang nahm. Zur Einstimmung auf die Inszenierung der Königlichen Hochzeit anno 1719 am 25. August auf dem Marktplatz zu Pirna fin-det bereits in der Woche zuvor im Stadt-museum ein Vortrag des Canalettoforums

    über die damaligen Ereignisse statt. Für den Empfang der Braut wurde die Stadt aufs aufs Feinste herausgeputzt. Um die Stadt in einen für die Feier würdigen Zu-stand zu versetzen, wurden in den Jah-ren zuvor verschiedene Baumaßnahmen durchgeführt, die die Stadt beträchtlich aufwerteten.

    JJ Mi, 21.08. | 19:00 Uhr | StadtMuseum Eintritt: 4 €, Einlass: 18:30 Uhr

    Termine:JJ Mi, 31.07. | 16:00 Uhr | Vorlesestunde

    für Bücherminis ab 3JahrenJJ Do, 01.08. | 9:00 Uhr | Tagesmuttitreff

    – auch für -vatisJJ Mi, 07.08. | 9:30 Uhr | FerienSPASS in

    der KinderbibliothekJJ Di, 20.08. | 18:00 Uhr | Schreibwerk-

    statt für ErwachseneJJ Mi, 28.08. | 16:00 Uhr | Vorlesestunde

    für Bücherminis ab 3 JahrenJJ Sa, 31.08. | 16:00 Uhr | Abschlussparty

    „Buchsommer Sachsen 2019“

    Jubiläumsmedaille 750 Jahre Burg PirnaAnlässlich der Ersterwähnung der Burg Pirna auf dem Sonnenstein vor 750 Jah-ren ist eine besondere Medaille erschie-nen. Sie zeigt ein Relief der Burg auf der Vorderseite, Wappen des Landes und der Stadt Pirna auf der Rückseite – die Medail-le anlässlich des Jubiläums glänzt in ihrem kleinen Etui und gibt dank beigelegtem

    Medaillenpass einige Informationen rund um die Geschichte der Festung auf dem Sonnenstein preis.Erhältlich ist die Jubiläumsmedaille unter anderem im TouristService in zwei Ausfüh-rungen: in Bronze versilbert zum Preis von 13 Euro und als Feinsilber 1 Unze für 60 Euro.

    BASTIOnenPIRNA

    Symposium zum SkulpturensommerIn seinem 7. Jahr widmet sich der Skulp-turensommer Pirna in den Bastionen der großen künstlerischen Formenvielfalt im Tierreich. Die Ausstellung mit dem Titel „Das Tier – Sinnbild des Göttlichen“ zeigt über 80 Arbeiten von Künstlern der klas-sischen Moderne bis heute. Dem Ausstel-lungstitel wird bei einem philosophischen Symposium am 23. und 24. August auf den Grund gegangen: Was veranlasst Menschen, Tierfiguren zu gestalten? Seit jeher verkörperte das Tier für den Men-schen Qualitäten und Dimensionen des Göttlichen. In kultischen Ritualen wurden Tiere zu Platzhaltern für die Anwesenheit der Gottheit. In künstlerischen Darstellun-gen fungieren sie als göttliche Sinnträger ganz besonderer Intensität. Aber wieso gilt gerade das Tier als Sinnbild des Gött-lichen? Und ist unter den Bedingungen der verweltlichten Moderne noch etwas übrig von dieser uralten Verbindung? Oder tun sich vielleicht gerade heute neue Sehnsüchte auf? Die Teilnehmer erwarten zwei Tage voll spannender Gespräche und Erkenntnisse mit Führungen, Vorträgen und Workshops renommierter Philosophen und Kunstex-perten, wie Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (Philosophin), Dr. Annette Seeler (Kunsthistorikerin) oder Prof. Helmut Hein-ze (Bildhauer).Zum Abschluss steht ein gemeinsamer Besuch des Stadtmuseums auf dem Pro-gramm: Das 115. Galeriekonzerts mit Katja Erfurth (Tanz), Florian Mayer (Vio-line) und Daniel Thiele (Violoncello) ist eine tänzerisch-musikalische Spurensuche nach dem Tier in uns. Die Vorträge und das Abendkonzert können auch als Einzel-

    Galeriekonzert „Das Tier in uns“ © VolkerMetzler

    750 Jahre Burg Jubiläumsmedaille

    Mitteilungen der städtischen Gesellschaften

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    veranstaltungen besucht werden. Karten hierfür gibt es unter www.tickets.pirna.de. Die Anmeldung zum Symposium sowie weitere Informationen zu den Workshops unter pirna.de/skulpturensommer.

    Streifzug durch Pirnas kostbare HöfeEinmal im Jahr öffnen die Höfe Pirnas ihre Tore und bieten von leiser Hofatmosphä-re bis hin zur Rock´n´Roll-Band und von Kerzenschein bis hin zu eindrucksvollen Lichteffekten etwas für jeden Geschmack. Dieses Jahr ist es am Samstag, den 3. Au-gust soweit, dann feiert die Hofnacht ihr 18-jähriges Bestehen. Einheimische und Gäste bekommen wieder einen Abend lang die Gelegenheit, die Stadt aus ei-nem anderen Blickwinkel kennenzuler-nen. In die sonst eher ruhigen und ver-schlossenen Innenhöfe der Stadt wird ab 19:00 Uhr erneut Leben einziehen. Zur Einstimmung auf den geselligen Abend gibt es ab 18:00 Uhr Sonderführungen, die die Teilnehmer zu besonderen Höfen

    Ein Bürgerpaar in freudiger Erwartung der Hochzeitsgesellschaft

    Romantische Innenhöfe zur Pirnaer Hofnacht

    Bürgerspalier für die Königliche Hochzeit Welch‘ ein großartiger Tag für Jung und Alt in Pirna! Die gesamte Stadt ist in Auf-ruhr und hat sich ganz besonders heraus-geputzt. Auch die winkende Bürgerschaft steht voller Erwartung Spalier, um Kurprinz Friedrich August II und seine junge Ge-mahlin Maria Josepha von Österreich auf dem Marktplatz zu empfangen. Eigens dafür ist der Hofstaat von Dresden her-beigereist. Allen voran August der Starke, der für seinen Sohn am Dresdner Hof das größte Fest ausrichten wird, das Europa je gesehen hat.In freier Anlehnung an die historische Vor-lage dieses Tages 1719 und mit kleinem Augenzwinkern gestaltet Pirna 300 Jahre danach ein Erlebnis für die ganze Familie: Auf dem Marktplatz erleben die Besucher ab 10:00 Uhr ein buntes Spektakel mit Musik, Tanz und einzigartigen barocken Holzspielen im XXL-Format. Zahlreiche Bürger aus dem Retter-Verein, lagernde Kaufleute aus dem tschechischen Terezín, Markttreibende und Soldaten bevölkern die Stadt und nehmen jubelnd die Kutsche mit dem Prinzenpaar in Empfang. Fanfa-renbläser, Fechtdarbietungen, Feuershows und der Hofnarr sorgen außerdem für reichlich Unterhaltung bei Groß und Klein.

    Während die Majestäten festlich tafeln, sind alle Gäste eingeladen zu verweilen und launigen Hofgesprächen, den kecken Sprüchen des Reimesprechers Theo Theo-dor und den Geschichten der geschwätzi-gen Hofdamen zu lauschen. Anschließend führt ein Bürgerspalier Brautpaar und Hofstaat bis an die Elbe, wo bereits die königlichen Prachtgondeln und eine große Flotte für die Wasserparade bereitstehen. Ein fulminanter Abschied mit Böllerschüs-sen und Kanonen – und Startschuss für das Lustgondeln nach Dresden. Besucher dürfen sich schon jetzt auf ein Erlebnis für die ganze Familie freuen. Pirnaerinnen und Pirnaer, Groß und Klein, sind herzlich eingeladen, den großen Fest-tag auf dem Marktplatz gemeinsam mit dem Retter-Verein, den Soldaten des IG Dreispitz und vielen weiteren historischen Figuren zu bereichern und als Bürgers-leute beim Geschehen mitzuwirken. Ob „in zivil“ oder im (eigenen) historischen Gewand, mit Blumen oder farbenfrohen Tüchern bestückt, um der Hochzeitsgesell-schaft entgegenwinken – Höhepunkt ist das bunte Bürgerspalier von Pirna für Pirna und seine Gäste.

    JJ So, 25.08. | 10:00 Uhr | Marktplatz PirnaEintritt: frei

    bringen. Auch das Stadtmuseum ist mit von der Partie und lädt ein, bei vergüns-tigtem Eintritt die Sonderausstellungen zu besuchen. Das komplette Programm der Hofnacht ist unter www.pirna.de zu finden.

    JJ Sa, 03.08. | ab 18:00 Uhr | Altstadt-gebietEintritt: frei

    Mitteilungen der städtischen Gesellschaften

    https://shop.reservix.de/off/login_check.php%3Fid%3Dc6ec16e8cf3cd5077514ebef590a1f763d4616b372ef8900411779bf6bedf213%26vID%3D12800%20https://www.pirna.de/pirna-erleben/kultur/museen/wwwpirnadeskulpturensommer/http://www.pirna.de%20

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Sitzungsplan für den Monat August 2019Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Pirna

    Datum, Uhrzeit Sitzung Tagungsort

    Dienstag, 27.08.2019, 18:00 Uhr Stadtrat Pirna (Konstituierende Sitzung) Aula des Schiller-Gymnasiums

    Donnerstag, 29.08.2019, 18:00 Uhr Stadtentwicklungsausschuss Volckamersaal

    Im Sitzungsplan sind diejenigen Sitzungen aufgenommen worden, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt waren und voraussichtlich stattfinden werden. Be-kanntgabe der Tagesordnung der öffentli-chen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse erfolgt jeweils zehn Tage vor der Sitzung ortsüblich

    1. am Rathaus der Großen Kreisstadt Pirna – Südseite

    2. im Ortsteil Graupa am Tschaikowski-platz (Nähe Bushaltestellte) sowie

    3. im Ortsteil Birkwitz-Pratzschwitz auf der Pratzschwitzer Straße 198 a (vor der Kindertagesstätte)

    im verschließbaren Schaukasten.

    Pirna, 31.07.2019Klaus-Peter Hanke, Oberbürgermeister

    Die Tagesordnung der Stadtrats- und Aus-schusssitzungen finden Sie zusätzlich im Internet unter www.pirna.de/stadtrat

    Öffentliche Bekanntmachungüber das Recht auf einsicht in das Wählerverzeichnis und die erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2019

    1. Das Wählerverzeichnis zur Landtags-wahl für die 37 Wahlbezirke der Ge-meinde Pirna wird in der Zeit vom 12.08.2019 bis 16.08.2019 während der ÖffnungszeitenJJ Montag 08:00 bis 12:00 und

    13:00 bis 16:00 UhrJJ Dienstag 08:00 bis 12:00 und

    13:00 bis 19:00 UhrJJ Mittwoch 08:00 bis 12:00 und

    13:00 bis 16:00 UhrJJ Donnerstag 08:00 bis 12:00 und

    13:00 bis 19:00 UhrJJ Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    im Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1 / 2 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Innerhalb der Einsichts-frist kann der Wahlberechtigte von der Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtig-keit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetra-genen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsa-chen glaubhaft zu machen, aus denen

    sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-digkeit des Wählerverzeichnisses erge-ben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Meldere-gister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Ab-satz 1 des Bundesmeldegesetzes einge-tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten-sichtgerät möglich.Wählen kann nur, wer in das Wähler-verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

    2. Wer das Wählerverzeichnis für unrich-tig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 16.08.2019 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1 / 2, Wahlbüro, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

    3. Wahlberechtigte, die in das Wählerver-zeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung er-halten hat, aber glaubt, wahlberech-tigt zu sein, muss Einspruch gegen das

    Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl-schein und Briefwahlunterlagen bean-tragt haben, erhalten keine Wahlbe-nachrichtigung.

    4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 50 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 3, durch Stimm-abgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

    5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das Wählerverzeichnis einge-tragener Wahlberechtigter,5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne

    sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahl-ordnung (bis zum 11. August 2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 16. August 2019) versäumt hat,

    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der An-

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna

    https://www.pirna.de/stadtinfo/rathaus-stadtpolitik/stadtrat/

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    tragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung oder der Ein-spruchsfrist nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,

    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs-verfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kennt-nis der Gemeinde / Stadt gelangt ist.

    Wahlscheine können von in das Wäh-lerverzeichnis eingetragenen Wahlbe-rechtigten bis zum 30. August 2019, 16:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkran-kung, die ein Aufsuchen des Wahlrau-mes nicht oder nur unter nicht zumut-baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl-tag, 13:00 Uhr, gestellt werden.Versichert ein Wahlberechtigter glaub-haft, dass ihm der beantragte Wahl-schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis einge-tragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c an-gegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, stellen.Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schrift-lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtig-ter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande-ren Person bedienen.

    6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlbe-rechtigteJJ einen amtlichen Stimmzettel des

    Wahlkreises,JJ einen amtlichen grünen Wahlum-

    schlag,JJ einen amtlichen, mit der Anschrift,

    an die der Wahlbrief zurückzusen-den ist, versehenen gelben Wahl-briefumschlag undJJ ein Merkblatt für die Briefwahl.

    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-

    macht nachgewiesen wird und die be-vollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang-nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

    Datenschutzrechtliche Hinweise

    1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Ein-spruch gegen die Richtigkeit oder Voll-ständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in diesem Zusammenhang angegebenen, perso-nenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs ver-arbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahl-ordnung.Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung ei-nes Wahlscheins und / oder für die Ab-holung des Wahlscheins mit Briefwahl-unterlagen ausgestellt, so werden die in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten zur Bear-beitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der Bevollmächtigung ver-arbeitet, § 17 Absatz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes-wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. die Berechti-gung für den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23 Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung. Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1 der Landeswahl-

    ordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausge-händigten Wahlscheine, § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.

    2. Sie sind nicht verpflichtet, die perso-nenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerver-zeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.

    3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen, personenbezogenen Da-ten ist die oben genannte Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Da-tenschutzbeauftragten sind: Stadtverwaltung PirnaDatenschutzbeauftrageAm Markt 1 / 201796 Pirna

    4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wähler-verzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahl-scheins ist Empfänger der personenbe-zogenen Daten der Kreiswahlleiter.Postanschrift: Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeKreiswahlleiterSchloßhof 2 / 401796 Pirna

    5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, des Verzeich-nisses über für ungültig erklärte Wahl-scheine und des Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und die an sie ausge-händigten Wahlscheine verarbeiteten, personenbezogenen Daten richtet sich nach § 78 Absatz 3 der Landeswahl-ordnung: Wählerverzeichnisse, Wahl-scheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungültig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmächtigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfah-

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    ren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermitt-lung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

    6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus-setzungen stehen Ihnen folgende Rech-te zu:JJ Recht auf Auskunft über Sie betref-

    fende, personenbezogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Daten-schutzdurchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Berichtigung der Sie

    betreffenden, unrichtigen, perso-nenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurch-führungsgesetz, Artikel 16 Daten-schutz-Grundverordnung)

    JJ Recht auf Löschung personenbe-zogener Daten (§ 2 Absatz 4 Säch-sisches Datenschutzdurchfüh rungs- gesetz, Artikel 17 Daten schutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Einschränkung der Verar-

    beitung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Daten-schutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

    Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbeson-dere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wähler-verzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlge-setzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung, durch

    die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde gegen das Wählerver-zeichnis, § 19 der Landeswahlordnung.

    7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbei-tung der Sie betreffenden, personenbe-zogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Beschwerden an den Sächsi-schen Datenschutzbeauftragten richten.Postanschrift: Sächsischer DatenschutzbeauftragterPostfach 12 00 1601001 DresdenE-Mail: [email protected]

    Pirna, 31.07.2019

    Klaus-Peter HankeOberbürgermeister

    Wahlbekanntmachung

    1. Am 1. September 2019 findet die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag statt.Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

    2. Die Gemeinde ist in 37 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.07.2019 bis 11.08.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.Es wird sechs Briefwahlvorstände ge-ben, diese treten 15:00 Uhr zur Zulas-sung der Wahlbriefe und zur anschlie-ßenden Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses zusammen.JJ Die Briefwahlvorstände befinden

    sich im JJ Rathaus – Trausaal (Erdgeschoss),

    Am Markt 1 / 2 JJ Rathaus – Großer Ratssaal (1. Etage),

    Am Markt 1 / 2JJ Rathaus – Kleiner Ratssaal (2. Etage),

    Am Markt 1 / 2JJ Stadthaus – Volckamersaal (2. Eta-

    ge), Am Markt 10JJ Seminargebäude, Schmiedestraße

    51 / 52JJ Canalettohaus – Pretiosensaal, Am

    Markt 7; Eingang Schloßstraße.3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem

    Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetra-

    gen ist. Die Wähler haben die Wahlbenach-richtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimm-zettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstimme. Das Stärkever-hältnis der Parteien im Sächsischen Landtag errechnet sich nur aus der An-zahl der Listenstimmen.Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummera) für die Wahl im Wahlkreis die Na-

    men der Direktbewerber der zuge-lassenen Kreiswahlvorschläge, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwendet, auch diese, bei an-deren Kreiswahlvorschlägen außer-dem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

    b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge-lassenen Landeslisten und links von

    der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt seine Direktstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Lis-tenstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum ge-kennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotogra-fiert oder gefilmt werden.

    4. Die Wahlhandlung sowie die im An-schluss an die Wahlhandlung erfol-gende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öf-fentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-geschäfts möglich ist.

    5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem belie-

    bigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna

    mailto:saechsdsb%40slt.sachsen.de?subject=

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    b) durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlum-schlag sowie einen amtlichen Wahl-briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-schlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht-zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er

    dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

    6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl-recht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 13 Absatz 4 des Sächsi-schen Wahlgesetzes).Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei-führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder

    mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

    7. In den Wahlbezirken 05, 14 und 34 werden repräsentative Wahlstatistiken nach § 70 der Landeswahlordnung durchgeführt.

    Pirna, 31.07.2019

    Klaus-Peter HankeOberbürgermeister

    Mitteilung über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (RWS) in den Wahlbezirken 05, 14, 34

    Im JJ Wahlbezirk 05 – KTSN Kunststofftech-

    nik Sachen GmbHJJ Wahlbezirk 14 – Grundschule Sonnen-

    steinJJ Wahlbezirk 34 – Kita „Schatzfinder“

    kommt es zur Durchführung der reprä-sentativen Wahlstatistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe ver-schlüsselt sind, verwendet.Das Verfahren ist im § 51 des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Land-tag (Sächsisches Wahlgesetz – Sächs-WahlG) vom 15. September 2003 (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 525), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Ge-setzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542, 548) sowie den §§ 70 bis 73 der Landeswahlordnung vom 15.09.2003 (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt S.

    543), zuletzt aktualisiert durch die Ver-ordnung vom 6.1.2019 (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 2) geregelt und zugelassen.Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologi-sche Analyse der Wahlergebnisse und ver-mittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung.Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem: JJ die ausgewählten Urnenwahlbezirke

    mindestens 400 Wahlberechtigte / Wäh-ler umfassen,JJ die Geburtsjahrgänge zu so großen

    Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahl-verhalten möglich sind, JJ die Wählerverzeichnisse und die ge-

    kennzeichneten Stimmzettel nicht zu-sammengeführt werden dürfen, JJ die Auszählung der Stimmzettel im

    Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt, diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Sta-tistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt, JJ wahlstatistische Erhebungen nur von

    Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von an-deren kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheim-nis durch Organisation und Verfahren gewährleitet ist undJJ die Ergebnisse der repräsentativen

    Wahlstatistik nur für den Freistaat Sach-sen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

    Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wur-den 10 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht festgelegt:

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister weiblich

    Kennung Geburtsjahresgruppe Kennung Geburtsjahresgruppe

    A1 1999 – 2001 G1 1999 – 2001

    A2 1995 – 1998 G2 1995 – 1998

    B1 1990 – 1994 H1 1990 – 1994

    B2 1985 – 1989 H2 1985 – 1989

    C1 1980 – 1984 I1 1980 – 1984

    C2 1975 – 1979 I2 1975 – 1979

    D1 1970 – 1974 K1 1970 – 1974

    D2 1960 – 1969 K2 1960 – 1969

    E1 1950-1959 L1 1950-1959

    F1 1949 und früher M1 1949 und früher

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 6 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht:

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister weiblich

    Kennung Geburtsjahresgruppe Kennung Geburtsjahresgruppe

    A 1995 – 2001 G 1995 – 2001

    B 1985 – 1994 H 1985 – 1994

    C 1975 – 1984 I 1975 – 1984

    D 1960 – 1974 K 1960 – 1974

    E 1950 – 1959 L 1950 – 1959

    F 1949 und früher M 1949 und früher

    Öffentliche Bekanntmachungder erfüllenden Gemeinde Pirna im namen der Mitgliedsgemeinde Dohma über das Recht auf einsicht in das Wählerverzeichnis und die erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2019

    1. Das Wählerverzeichnis zur Landtags-wahl für die 2 Wahlbezirke der Ge-meinde Dohma wird in der Zeit vom 12.08.2019 bis 16.08.2019 während der ÖffnungszeitenMontag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 UhrDienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 19:00 UhrMittwoch 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 19:00 UhrFreitag 08:00 bis 12:00 Uhrim Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1 / 2 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Innerhalb der Einsichts-frist kann der Wahlberechtigte von der Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis über die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtig-keit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetra-genen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsa-chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-digkeit des Wählerverzeichnisses erge-ben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Meldere-gister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Ab-

    satz 1 des Bundesmeldegesetzes einge-tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten-sichtgerät möglich.Wählen kann nur, wer in das Wähler-verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

    2. Wer das Wählerverzeichnis für unrich-tig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 16.08.2019 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1/2, Wahlbüro, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

    3. Wahlberechtigte, die in das Wählerver-zeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung er-halten hat, aber glaubt, wahlberech-tigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl-schein und Briefwahlunterlagen bean-tragt haben, erhalten keine Wahlbe-nachrichtigung.

    4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 50 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 3, durch Stimm-

    abgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

    5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das Wählerverzeichnis einge-tragener Wahlberechtigter,5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne

    sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahl-ordnung (bis zum 11. August 2019) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 16. August 2019) versäumt hat,

    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der An-tragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung oder der Ein-spruchsfrist nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,

    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs-verfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kennt-nis der Gemeinde / Stadt gelangt ist.

    Wahlscheine können von in das Wäh-lerverzeichnis eingetragenen Wahlbe-rechtigten bis zum 30. August 2019, 16:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkran-kung, die ein Aufsuchen des Wahlrau-mes nicht oder nur unter nicht zumut-

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl-tag, 13:00 Uhr, gestellt werden.Versichert ein Wahlberechtigter glaub-haft, dass ihm der beantragte Wahl-schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis einge-tragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c an-gegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, stellen.Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schrift-lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtig-ter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande-ren Person bedienen.

    6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlbe-rechtigteJJ einen amtlichen Stimmzettel des

    Wahlkreises,JJ einen amtlichen grünen Wahlum-

    schlag,JJ einen amtlichen, mit der Anschrift,

    an die der Wahlbrief zurückzusen-den ist, versehenen gelben Wahl-briefumschlag undJJ ein Merkblatt für die Briefwahl.

    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-macht nachgewiesen wird und die be-vollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang-nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

    Datenschutzrechtliche Hinweise

    1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Ein-

    spruch gegen die Richtigkeit oder Voll-ständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in diesem Zusammenhang angegebenen, perso-nenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs ver-arbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahl-ordnung.Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung ei-nes Wahlscheins und/oder für die Ab-holung des Wahlscheins mit Briefwahl-unterlagen ausgestellt, so werden die in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten zur Bear-beitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der Bevollmächtigung ver-arbeitet, §17 Absatz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes, §§22 bis 24 der Landes-wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung des Be-vollmächtigten für die Beantragung ei-nes Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, §23 Absatz 1 Satz 6, §24 Absatz 6 der Lan-deswahlordnung. Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, §24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, §24 Absatz 8 Satz 1 der Landeswahl-ordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausge-händigten Wahlscheine, §24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.

    2. Sie sind nicht verpflichtet, die perso-nenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerver-zeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.

    3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen, personenbezogenen Da-ten ist die oben genannte Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Da-tenschutzbeauftragten sind:

    Stadtverwaltung PirnaDatenschutzbeauftrageAm Markt 1 / 201796 Pirna

    4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wähler-verzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahl-scheins ist Empfänger der personenbe-zogenen Daten der Kreiswahlleiter.Postanschrift: Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeKreiswahlleiterSchloßhof 2 / 401796 Pirna

    5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, des Verzeich-nisses über für ungültig erklärte Wahl-scheine und des Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und die an sie ausge-händigten Wahlscheine verarbeiteten, personenbezogenen Daten richtet sich nach §78 Absatz 3 der Landeswahl-ordnung: Wählerverzeichnisse, Wahl-scheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungültig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmächtigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfah-ren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermitt-lung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

    6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus-setzungen stehen Ihnen folgende Rech-te zu:JJ Recht auf Auskunft über Sie betref-

    fende, personenbezogene Daten (§2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Berichtigung der Sie

    betreffenden, unrichtigen, perso-nenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurch-führungsgesetz, Artikel 16 Daten-schutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Löschung personenbe-

    zogener Daten (§ 2 Absatz 4 Säch - sisches Datenschutzdurchführungs-

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    gesetz, Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Einschränkung der Verar-

    beitung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Daten-schutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

    Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbeson-dere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wähler-

    verzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlge-setzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde gegen das Wählerver-zeichnis, § 19 der Landeswahlordnung.

    7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbei-tung der Sie betreffenden, personenbe-zogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Beschwerden an den Sächsi-

    schen Datenschutzbeauftragten richten.Postanschrift: Sächsischer DatenschutzbeauftragterPostfach 12 00 1601001 DresdenE-Mail: [email protected]

    Pirna, 31.07.2019

    Klaus-Peter HankeOberbürgermeister

    Wahlbekanntmachung der erfüllenden Gemeinde Pirna im namen der Mitgliedsgemeinde Dohma

    1. Am 1. September 2019 findet die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag statt.Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

    2. Die Gemeinde ist in 2 allgemeine Wahl-bezirke eingeteilt.Wahlbezirk 101: OT Dohma und Goes; Kindergarten Dohma, Weinleite 29Wahlbezirk 102: OT Cotta; Turnhalle Cotta, Cotta A Nr. 25In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29. 07.2019 bis 11.08.2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.Der Briefwahlbezirk 35 wird das Brief-wahlergebnis für die Gemeinde Dohma ab 18:00 Uhr mit ermitteln. Dazu tritt der Briefwahlvorstand ab 15:00 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe zusammen. Der Briefwahlbezirk befindet sich im Rathaus – Trausaal (Erdgeschoss), Am Markt 1 / 2, 01796 Pirna.

    3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetra-gen ist. Die Wähler haben die Wahlbenach-richtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimm-zettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstimme. Das Stärkever-

    hältnis der Parteien im Sächsischen Landtag errechnet sich nur aus der An-zahl der Listenstimmen.Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummera) für die Wahl im Wahlkreis die Na-

    men der Direktbewerber der zuge-lassenen Kreiswahlvorschläge, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwendet, auch diese, bei an-deren Kreiswahlvorschlägen außer-dem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

    b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge-lassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt seine Direktstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel-chem Bewerber sie gelten soll, und sei-ne Listenstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennt-lich macht, welcher Landesliste sie gel-ten soll.Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum ge-

    kennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotogra-fiert oder gefilmt werden.

    4. Die Wahlhandlung sowie die im An-schluss an die Wahlhandlung erfol-gende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öf-fentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-geschäfts möglich ist.

    5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem belie-

    bigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

    b) durch Briefwahlteilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlum-schlag sowie einen amtlichen Wahl-briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-schlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht-zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

    6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl-recht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 13 Absatz 4 des Sächsi-schen Wahlgesetzes).Wer unbefugt wählt oder sonst ein

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna

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    Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger

    unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei-führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

    Pirna, 31.07.2019

    Klaus-Peter HankeOberbürgermeister

    ende der öffentlichen Bekanntmachungen

    www.pirna.de/wahl

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    Freie Plätze für deutsch-ukrainisches JugendprojektVolksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. sucht Teilnehmer für Workcamp in Ternopil und Dresden

    Wir suchen DICH! Als Teilnehmer des deutsch-ukrainischen Jugendaustauschs vom 25. August bis zum 10. September 2019 engagierst du dich aktiv für den Frieden. Im Zentrum des diesjährigen Sonderprojekts des Volksbundes stehen Gedenkorte, die an bewegende Ereignis-se der deutschen und ukrainischen Ge-schichte – vom Ersten Weltkrieg bis hin zum aktuellen Ukrainekonflikt – erinnern. Die Teilnehmer des Workcamps unter-stützen den Erhalt der Gedenkstätten als Mahnmal für den Frieden, beschäftigen sich mit europäischer Geschichte und tau-schen sich mit gleichaltrigen Jugendlichen aus dem Partnerland aus. Daneben erwar-tet die Jugendlichen ein spannendes und vielseitiges Programm, bei dem der Spaß nicht zu kurz kommt. Anmeldungen sind bis zum 4. August 2019 beim Landesver-band Sachsen möglich. Weitere Informati-onen und das Anmeldeformular sind auf www.volksbund.de/sachsen/workcamps zu finden. Das Projekt wird gefördert durch Mittel des Auswärtigen Amts.„Kriegsgräber sind die großen Prediger des Friedens.“ Dieses Zitat Albert Schweit-zers verdeutlicht das Potential von Kriegs-gräberstätten als Ort der internationalen Begegnung.Der erste Teil der Begegnung findet im westukrainischen Ternopil statt. Hier liegt der thematische Schwerpunkt auf dem Ersten Weltkrieg, an den eine Kriegsgrä-berstätte erinnert, die von den Jugendli-chen wiederhergerichtet werden soll. Aus-flüge führen die Gruppe nach Lwiw und

    Kiew, bevor es für den zweiten Teil ge-meinsam nach Deutschland geht. In Dres-den und Umgebung beschäftigen wir uns hauptsächlich mit den Spuren des Zweiten Weltkrieges. Unter anderem ist ein Work-shop in Zeithain geplant, wo sich eines der größten Kriegsgefangenenlager befand, in dem besonders viele sowjetische Gefange-ne ihr Leben verloren. Den Abschluss bil-det ein mehrtägiger Aufenthalt in Berlin.

    Informationen zum Workcamp im Überblick

    JJ Was? Deutsch-ukrainisches Workcamp: Gräber der Weltkriege – Prediger des FriedensJJ Wann? 25.08. bis 10.09.2019JJ Wo? Ternopil, DresdenJJ Wer? Jugendliche aus der Ukraine und

    aus Deutschland im Alter von 18 bis 26 JahrenJJ Kontakt:

    Jan Immer (Freiwilligendienstleistender im Bereich Politik)E-Mail [email protected] 0351 31437-0Volksbund Deutsche Kriegsgräber- fürsorge e.V., Landesverband SachsenLoschwitzer Straße 52 a, 01309 Dresden

    Ausgewählte Programmpunkte

    JJ 25.08. Abfahrt in die UkraineJJ 26.08. Ankunft in Lwiw, Kennenlernen,

    EinführungsworkshopJJ 28.08. bis 31.08. Aufenthalt in Terno-

    pil, Arbeitseinsätze auf der deutschen Kriegsgräberstätte

    JJ 31.08. bis 03.09. Aufenthalt in Kiew, Besuch Maidan, Gedenkstätte Babyn JarJJ 05.09. Besuch Militärhistorisches Muse-

    um DresdenJJ 06.09. Workshop und Arbeit auf der

    Gedenkstätte Ehrenhain ZeithainJJ 08.09. bis 10.09. Aufenthalt in Berlin,

    Besuch des Bundestages, Besuch Bend-lerblock, Abreise der Ukrainischen Teil-nehmer

    Über den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

    Der Volksbund Deutsche Kriegsgräber-fürsorge e. V. ist eine gemeinnützige, hu-manitäre Organisation, die im staatlichen Auftrag Kriegsgräberstätten überwiegend im europäischen Ausland anleg