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um 1. April fielen einige Hüllen. Halbautomati- sche Waffen, die sich bis- her wegen des so genannten An- scheinsparagraphen hinter klo- bigen Schäften verbergen mus- sten, können nun im originalen Erscheinungsbild besessen wer- den. Dieses Erscheinungsbild ist zumeist militärisch. Denn der besagte Paragraph verbot Waffen, die den Anschein einer vollautoma- tischen Kriegswaffe erweckten. Betroffen waren diverse Abar- ten der Kalaschnikow, das HK 41 als halbautomatische Variante des G 3 und Pistolenkarabiner wie der BT 96, die der MP 5 äh- nelten. Besonders die Pistolen- karabiner erweckten gleich wie- der den Argwohn besorgter Beamter und selbsternannter Gesetzesausleger. Einzelperso- nen bedrängten Bundeskrimi- MODERN Pistolenkarabiner 36 8/2003 Drei Pistolenkarabiner auf MP-5-Basis sollen nicht für jedermann sein Die halbautomatischen Abarten der MP 5 erinnern zwar an die voll- automatische Kriegswaffe. Doch sie unterliegen eindeutig dem Waffengesetz. Dennoch können Sportschützen oder Jäger sie nicht ohne weiteres erwerben. Wozu kann man sie überhaupt gebrauchen? Kleine Zankäp Z

Pistolenkarabiner Kleine Zankäp - · PDF filenalamt (BKA), die Pistolenkara-biner zu verbieten oder Händler, diese nicht zu verkaufen. Doch das gibt das Gesetz nicht her. Das BKA

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um 1. April fielen einigeHüllen. Halbautomati-sche Waffen, die sich bis-

her wegen des so genannten An-scheinsparagraphen hinter klo-bigen Schäften verbergen mus-sten, können nun im originalenErscheinungsbild besessen wer-den. Dieses Erscheinungsbild istzumeist militärisch. Denn der

besagte Paragraph verbotWaffen, die

den Anschein einer vollautoma-tischen Kriegswaffe erweckten.

Betroffen waren diverse Abar-ten der Kalaschnikow, das HK 41als halbautomatische Variantedes G 3 und Pistolenkarabinerwie der BT 96, die der MP 5 äh-nelten. Besonders die Pistolen-karabiner erweckten gleich wie-der den Argwohn besorgter Beamter und selbsternannterGesetzesausleger. Einzelperso-nen bedrängten Bundeskrimi-

MODERNPistolenkarabiner

36 8/2003

Drei Pistolenkarabiner auf MP-5-Basis sollen nicht für jedermann sein

Die halbautomatischen Abartender MP 5 erinnern zwar an die voll-

automatische Kriegswaffe. Dochsie unterliegen eindeutig dem

Waffengesetz. Dennoch könnenSportschützen oder Jäger sie

nicht ohne weitereserwerben. Wozu kann

man sie überhauptgebrauchen?

Kleine Zankäp Z

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nalamt (BKA), die Pistolenkara-biner zu verbieten oder Händler,diese nicht zu verkaufen. Dochdas gibt das Gesetz nicht her.Das BKA erklärt, dass etwa derPistolenkarabiner BT 96 keineKriegswaffe und seit 1. April2003 auch kein verbotenerGegenstand mehr ist.

Als ein Ergebnis solcher Be-mühungen des vorauseilenden

Gehorsams ist imEntwurf derAllgemeinenWaffengesetz-

Verordnung (AWaffV), die am 11. Juli im Bundesrat beratenwerden sollte, eine Formulie-rung enthalten, die diePistolenkarabiner für den Sport-schützen gleich wieder uner-reichbar machen soll.

Doch worum geht es eigent-lich in dieser Diskussion?

Die MP 5 – Arbeits-pferd der Polizei

Nach der Gründung derBundesrepublik Deutschlandmussten sich Zoll und Bundes-

grenzschutz (BGS) zu-nächst mit

der italienischen Maschinen-pistole Beretta 38/49 behelfen,die in ihrer Urform deutschenSoldaten bereits im ZweitenWeltkrieg gedient hatte. DieserWaffe hatte man auch durchVeränderungen das unbeab-sichtigte Lösen eines Schussesnicht abgewöhnen können. Diedeutsche MP 40 hatte unter an-derem wegen der problemati-schen Patronenzuführung imMagazin keine Zukunft.

Im Jahr 1952 begann der Wegzur MP 5 mit ersten „militäri-schen Forderungen für Hand-feuermaschinenwaffen“. Ge-fordert wurden hier Funktions-sicherheit bei Temperaturen

von – 40 bis + 43° C, dieMöglichkeit

von Einzel- und Dauerfeuer, einStangenmagazin für 30 Schussund ein Maximalgewicht von3,75 kg.

Im Jahr 1963 begann schließ-lich bei Heckler & Koch die Ent-wicklung einer solchen Waffenach Anforderungen des BGS.Das Ergebnis war die HK 54, dieim Katalog des Bundeswehr-Materialamtes als MP 5 geführtwird. Das Militär führte die aus-bildungsintensive Waffe abernur bei den Feldjägern ein.Hauptabnehmer sollten diedeutschen Polizeien werden.Ende Juni 1966 wurde mit Ver-tretern des Bundesministeri-ums des Innern ein endgültiger

Anforderungskatalogvereinbart. Die Waffesollte alle gängigen La-borierungen verarbei-ten und Entlastungs-rillen im Patronenla-ger haben. Auf 25 m und

100 m sollte Hal-tepunkt gleich

Treffpunktsein. Die größ-

te Erhöhung der

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fel Ähnlich, aber nicht gleich:Der OA 5 von Oberland (oben),BWT 5 von Beitler (Mitte) und BT 96 von Schwaben Arms (unten)sind halbautomatische Variantender MP 5 von Heckler & Koch.

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Flugbahn sollte 11 cm bei 60 mbetragen, eine Visiertrommelmit verschiedenen Bohrungenvorhanden sein. Das Abzugsge-wicht wurde auf 3 kg festgesetzt.Das Magazin mit gehärtetenLippen sollte im Schacht flächiggeführt werden.

Es lassen sich einige Haupt-ausführungen benennen: A1ohne Schulterstütze, A2 mit fester Schulterstütze, A3 mit einschiebbarer Schulterstütze.Später kamen A4 und A5 als mo-difizierte Ausführungen der A2und der A3 hinzu. Als verkleiner-te Waffe kam die MP 5 k (vgl.DWJ 10/1979) auf den Behör-denmarkt. Die MP 5 wird inzwi-schen in einer Vielzahl von Vari-anten auch in den Kalibern .40S&W und 10 mm Auto geliefert.

Technik der MP 5Die Unterschiede der angebo-

tenen Pistolenkarabiner zurvollautomatischen MP 5 liegenin den umkonstruierten Ab-zugs- und Verschlussgruppen.Die Technik dieser Waffen istPolizisten aus den einschlägigenPolizeidienstvorschriften be-kannt. Aber auch ehemaligenBundeswehrangehörigen ist das

System nicht fremd, denn dieWaffe verriegelt wie das G 3kraftschlüssig mit einem beweg-lich abgestützten Rollenver-schluss. Die Verriegelungsart istin Deutschland seit dem 25. Juni1943 patentiert. Die MP 5 war dieerste Maschinenpistole mit die-ser Verriegelung.

Die Waffe ist im Baukasten-prinzip konstruiert und kanndeshalb dem Bedürfnis entspre-chend mit verschiedenen Schul-terstützen, Handschutzvarian-ten und Zielhilfen versehen wer-den. Die MP 5 ist mit wenigenHandgriffen zerlegt. Nach Ent-fernen eines Steckbolzens lässtsich die Schulterstütze abzie-hen. Der Verschluss mit Schließ-feder wird dann einfach nachhinten herausgezogen. Der aufdem Steuerstück sitzende Ver-

schlusskopf kann durch Drehenabgenommen werden, ebensodas Steuerstück, in dem sich derSchlagbolzen befindet. In dervollautomatischen MP 5 wirddas Griffstück wie der Hand-schutz ebenfalls mit einemSteckbolzen gehalten. Der festim Blechprägegehäuse befestig-te Lauf im Kaliber 9 mm �19 hateinen konstanten Rechtsdrall.

Halbautomatische Pistolenkarabiner

Heckler & Koch fertigt mit derMP 5 SF A2 eine eigene halbau-tomatische Variante der MP 5,die aber nicht auf dem zivilendeutschen Markt ist. Hier ist dasGriffstück gegen ein vollauto-matisches austauschbar. Mitteder 1980er-Jahre konstruiertedas Unternehmen auf Basis derMP 5 den halbautomatischenPistolenkarabiner HK 94, dermit fester Schulterstütze und ei-nem wesentlich längeren Laufausgestattet war.

Die Schweizer Firma Brügger& Thomet fertigt seit 1996 mitdem BT 96 einen halbautomati-schen Pistolenkarabiner auf Ba-sis der MP 5 A2. Das Unterneh-men beliefert jedoch den zivilendeutschen Markt nicht.

In der Schweiz hat man dieKonstruktion konsequent geän-dert, alle Teile der BT 96 sind auf-einander abgestimmt – undnicht mit der MP 5 kompatibel!Im Gehäuse des BT 96 ist einBlech eingearbeitet, weshalbder Verschlussträger der MP 5nicht passt. Im Verschluss ist derZündstift kürzer gehalten. DieÄnderungen an der Abzugs-gruppe (z. B. dem Hammer) sor-gen dafür, dass der Schlaghebelnur über den Abzugshebel be-dient werden kann, jeder Schussalso einzeln abgegeben werdenmuss.

Das Griffstück mit Abzugsein-richtung ist fest mit dem Ge-häuse vernietet. Es kann ohneZerstörung nicht gegen das Teilder MP 5 gewechselt werden.Dieses würde auch nicht dieVerschlussgruppe des BT 96steuern können. Auch der Aus-tausch der Abzugsgruppe imGriffstück ist nicht möglich, dadiese ebenfalls von einer Niete gesichert wird. Diese ist mit all-gemein gebräuchlichen Werk-zeugen nicht zu lösen. DiesemPistolenkarabiner wurde vomBKA mit Schreiben vom 31. März2003 bescheinigt, keine Kriegs-waffe zu sein. Damit ist er in Deutschland bei Vorhanden-

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Bei den Waffen von SchwabenArms (Foto) und Oberland Armssind die Griffstücke fest mit demGehäuse verbunden.

Beim BWT 5 ist das Griffstück nurdurch einen leicht zu lösendenFederbolzen mit dem Gehäuseverbunden.

Rechts oben: Laufwurzel des BT 96mit bundesdeutschem Beschuss.Der Lauf trägt die Herstellermar-kierung MKE 1-24.

Rechts: Beim BWT 5 findet sichneben dem österreichischen Be-schuss ebenfalls die MarkierungMKE 1-24. Die Läufe stammenvom gleichen Hersteller.

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sein eines Bedürfnisses zu er-werben.

Der BT 96 wird derzeit in Deutschland von SchwabenArms angeboten, die Firma wur-de aber nicht von Brügger &Thomet direkt beliefert.

Eine ähnliche Waffe wird der-zeit unter dem Namen BWT 5von Beitler Waffentechnik ange-boten. Der Verschlussträger hatdie gleichen Außenmaße wiederjenige des BT 96. Nach Fir-menangaben wurden auch beidiesem Pistolenkarabiner amGehäuse Änderungen vorge-nommen, die ihn mit der MP 5inkompatibel gemacht haben.Diese Änderungen entsprächender Konstruktion des HK 94.

Der dritte Pistolenkarabinermit dem Namen OA 5 stammtvon Oberland Arms. Die Grund-konstruktion entspricht derje-nigen des BT 96. Das Modellweist jedoch einige Unterschie-de auf, die einer möglichen Ein-stufung als Anscheinswaffe ent-gegenwirken sollen.

Gemeinsamkeitenund Unterschiede

Lediglich die Läufe der dreidem DWJ vorgelegten Exempla-re stammen der Markierung(MKE 1-24) nach erkennbar vomgleichen Hersteller. Ansonstenstammen die Pistolenkarabiner

bei genauer Betrachtung er-kennbar aus unterschiedlichenProduktionslinien.

Der BWT 5 ist in der Fertigungan einigen Stellen etwas groberals BT 96 und OA 5, die Brünie-rung oder Lackierung matter.Bei letzteren beiden Waffenstimmt die Art der Beschriftung(Kaliberangabe und Gestaltungder Seriennumer) überein.

Die Kunststoffteile wiederumstammen bei BT 96 und BWT 5aus der gleichen Fertigung. ImHinterschaft findet sich ein Kornan der gleichen Stelle, imVorderschaft hat eine Ziffer diegleiche Macke, die Teile stam-men also aus der gleichenSpritzgussform. Auch die Ge-häuse der Abzugsgruppen ha-ben identische Oberflächen.

Entscheidender Unterschiedzwischen BT 96 und OA 5 auf dereinen und BWT 5 auf der ande-ren Seite scheint die Befestigungder Abzugsgruppe am Gehäusezu sein. Bei der BWT 5 erfolgt sie– zumindest beim vorliegendenStück – mit dem üblichen Feder-bolzen. So wäre die Baugruppeleicht austauschbar. Das könnteder Knackpunkt bei dieser Waffesein, falls das Griffstück einerMP 5 passen würde. Der Her-steller kann dem aber leicht ei-nen Riegel vorschieben, indemer ebenfalls die Abzugsgruppefest mit dem Gehäuse verbindet.

Beim BT 96 und dem OA 5 hinge-gen sind Abzugsgruppe und Ge-häuse fest verbunden, ohne Zer-störung nicht zu trennen.

Oberland Arms hat aus der erneuten „Anscheins“-Hysteriedie Konsequenz gezogen undbietet mit dem OA 5 eine Waffean, die durch einige Änderun-gen diesen „Anschein“ nicht er-wecken soll. Auf die Schöpfungeines schießenden Baumstam-mes durch Verschönerung miteinem entstellenden Holzschafthat man verzichtet. Vielmehrwurde das Gehäuse hellgraustatt – wie bei BT 96 und BWT 5 –schwarz lackiert. An der Mün-dung fehlen die Aufpflanz-warzen. Die dritte Änderung be-trifft den Korntunnel. Er wurdeoben geöffnet. Mit „Demilitari-sierung“ mag das vielleicht zutun haben. Wenn aber einLeuchtpunktvisier auf einer Picatinnyschiene montiert wur-de, würde der Korntunnel nurdas Sichtfeld stören. Das BKAsieht die Farbe zwar nicht alsUnterscheidungsmerkmal, dieanderen beiden Änderungendürften aber genügen, um den„Anschein“ zu beseitigen.

Weitere Unterschiede zwi-schen den drei Waffen zeigtensich auf dem Schießstand.

Was sagt das Gesetz?Die Länder haben zur

Bundesratssitzung am 11. JuliÄnderungswünsche zur Allge-meinen Waffengesetz-Verord-nung eingebracht. Bei Druckle-gung war deren endgültige Fas-sung nicht bekannt. Wir gehenaus diesem Grund an dieser Stel-le nur auf das seit dem 1. April2003 geltende Waffengesetz ein.

Im Gesetzestext ist kein aus-drückliches Verbot von Gegen-ständen, die den Anschein einerKriegswaffe erwecken, enthal-ten. Deshalb sind Plastikbausät-ze und Druckgussmodelle sol-cher Waffen jetzt frei zu erwer-ben. Auch Softairwaffen dürfenjetzt so kriegerisch aussehen,wie es der Eigentümer will. Das

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Der Korntunnel des OA 5 istoben offen. Hierdurch wird dasSichtfeld des Leuchtpunktvisiers(Aimpoint CompC 4 MOA) nichtgestört.

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BKA hat dem BT 96 – und damitindirekt dem weitgehend bau-gleichen OA 5 – bescheinigt, kei-ne Kriegswaffe zu sein. Eine sol-che Erklärung für den BWT 5liegt – aus organisatorischenGründen des BKA – noch nichtvor, das BKA hat ihn bisher aberauch nicht als Kriegswaffe ein-gestuft. Deshalb können dieseWaffen von Zivilisten erworbenwerden, wenn ein Bedürfnisnachgewiesen werden kann.

Möglich wäre ein Bedürfnisals Langwaffe (mit Gesamtlängeüber 60 cm) mit Pistolenmuni-tion oder als Kurzwaffe, wennein kurzer Hinterschaft gewähltwird. Im ersten Fall wäre das An-bringen einer einschiebbarenSchulterstütze verboten, da siehierdurch nach Anlage 2 Punkt1.2.3 „über den für Jagd- undSportzwecke allgemein üblichenUmfang hinaus (...) zusammen-geschoben (...) werden“ könnten.Werden sie als Kurzwaffe einge-tragen, dürfte eine solche Schul-terstütze als simpler Anschlag-schaft angebracht werden.

Waffensachverständige oderSammler mit entsprechendem

Sammelgebiet können die Pi-stolenkarabiner logischerweiseohne Einschränkung erwerben.Paragraph 19 des Bundesjagd-gesetzes verbietet die Jagd mithalbautomatischen Waffen,„die mehr als zwei Patronen indas Magazin aufnehmen kön-nen“. In vielen Bundesländern,zum Beispiel Baden-Württem-berg, müssen deshalb Bolzen imMagazinschacht angebrachtsein, sodass nur geänderte Ma-gazine passen. Jäger, die sichgrößere Magazine zurechtfei-len, machen sich laut LKA allei-ne dadurch schon strafbar.

Für Sportschützen sind dieWaffen derzeit grundsätzlich er-werbbar. Die AWaffV kann hier-an etwas ändern. Wenn der Text

des aktuellen Entwurfes umge-setzt wird, wären sie mangelsBedürfnis für Schützen künftignicht mehr zu erwerben. Aus-schlussgrund wäre dann abernicht wie im Gesetz vorgesehenKonstuktion, Handhabung oderWirkungsweise, sondern dasAussehen. Das wiederum istvom Gesetzestext so wohl nichtgedeckt, weswegen die Verord-nung, so sie beschlossen wird, indiesem Punkt anfechtbar seinwird. Endgültige Klarheit wer-den dann wieder einmal die Ge-richte schaffen müssen.

Die drohende Verordnung be-trifft aber nicht den vorhande-nen Besitz einer solchen Waffe.Nach § 45 WaffG (neu) könnenerteilte Genehmigungen zwar

widerrufen werden, „wennnachträglich bekannt wird, dassdie Erlaubnis hätte versagt wer-den müssen“. Doch dies beziehtsich im Wesentlichen auf dieEignung des Waffenbesitzers(z. B. verheimlichte Vorstrafen,vorgetäuschtes Bedürfnis etc.)zum Zeitpunkt des Waffener-werbs. Das nachträgliche Be-kanntwerden von neuen Geset-zen oder Verordnungen kannnicht als Entzugsgrund heran-gezogen werden, da es zum Zeit-punkt des Erwerbs selbst dannkein Hinderungsgrund gewesenwäre, wenn es bekannt gewesenwäre – da es zum Zeitpunkt desErwerbs ja noch nicht gültig war!

Wer also vor Inkrafttreten derAWaffV seinen WBK-Eintragzum Erwerb eines Pistolenka-rabiners nutzte, bleibt Eigentü-mer und auch rechtmäßiger Be-sitzer der Waffe.

Auf dem SchießstandDie Pistolenkarabiner ent-

sprechen – abgesehen vom ho-hen Abzugswiderstand – denAnforderungen für die beiden 50-m-Disziplinen des BDS(„Selbstladegewehre, die fürKurzwaffenpatronen eingerich-tet sind und eine Magazinkapa-zität von mindestens 5 Patro-nen“ besitzen). Eine sportlicheNutzung wäre also theoretischmöglich. Untersucht wurdenFunktionssicherheit und Präzi-sion der Pistolenkarabiner. Ge-schossen wurde auf 25 m ste-hend freihändig mit Munitionvon Fiocchi, Federal, Magtech(alle VM 8,0 g / 124 gr) und Hir-tenberger (TM 6,5 g / 100 gr).

Der Schuss bei verriegeltemVerschluss soll besondere Präzi-sion gewährleisten. Nach demWarmschießen zeigten sichUnterschiede in der Präzision,sowohl unter den Waffen, vor al-lem aber unter den Munitions-sorten. Die Trefferleistung derWaffen hing hauptsächlich vonder verwendeten Munition ab.Als besonders präzise zeigte sichdie Magtech. Weiterer Faktor beider kurzen und damit unruhigenWaffe war die Abzugscharakte-

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Kein Unterschied erkennbar:Die Rollenverschlüsse von BT 96 und BWT 5.

Pistolenkarabiner BWT 5 voll-ständig zerlegt mit verschie-denen Vorderschäften, Hinter-schäften und Magazinen.Nicht jede Kombination ist er-laubt.

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ristik. Die eine Waffe löste tro-cken aus, während bei der ande-ren der Abzug etwas kroch. Hierlag der BT 96 vorne, gefolgt vonOA 5 und BWT 5. Die feinenUnterschiede liegen in den Ferti-gungstoleranzen. Doch das istbei einem Modell, das erst in sei-nem zweiten Leben zur Sport-waffe wurde, nicht verwunder-lich. Das auf dem OA 5 montierteLeuchtpunktvisier ermöglichtedas Schießen mit zwei offenenAugen und erhöhte die Präzi-sion.

Da die Pistolenkarabiner auchals Kurzwaffe zu erwerben sind,wurde ihre Tauglichkeit zumeinhändigen Schießen unter-sucht. Die Waffen werden dannäußerst kopflastig. Die größteKimme ermöglicht aber einerecht gute Zielaufnahme. Daseinhändige Schießen erforderteine gewisse Konstitution. AlleSchüsse blieben auf der Scheibe,wenn auch „etwas“ gestreut. DieMagazine müssen bei

allen drei Pistolenkarabinernfest eingeführt werden, damitsie ordnungsgemäß verriegeln.Der BT 96 zeigte beim Zuführenaus dem 10-Schuss-Magazin ei-ne Schwäche: Regelmäßig bliebdie letzte Patrone verkantet vordem Patronenlager stehen. Mitdem Magazin des BWT 5funktionierte das Teil aber ein-wandfrei. Man sollten den neu-en Waffen allerdings einige wei-tere Päckchen 9 mm � 19 Ein-laufzeit gönnen, bevor man ab-schließende Urteile zur Funk-tionssicherheit abgibt.

DWJ-FazitDie drei Pistolenkarabiner

zeigten gute bis sehr guteSchusseigenschaften. Ein Be-dürfnis wäre beispielsweiseüber die BDS-Disziplinen gege-ben. Zum Training im dienstna-hen Bereich durch Polizist undFeldjäger ist ihre Verwendungdurchaus sinnvoll. Ob ein Waf-fensystem in einem sportlich

oder etwas martialischer ausse-henden Schaft steckt, sagt nochnichts über seine Schussqualitä-ten aus.

Auch auf die Gefährlichkeit ei-ner Waffe hat das Aussehen kei-nen Einfluss: Der Marlin CampCarbine in 9 mm Para ist objektivbetrachtet genauso gefährlichwie etwa ein BWT 5. Dieser wirdfür Sportschützen wohl auchnach Veröffentlichung derAWaffV zugänglich bleiben. BT96, BWT 5 oder OA 5 hingegenwären bei gleichem Kaliber undähnlicher Magazinkapazität un-erreichbar. Ein Wiederauflebeneines „kleinen Anscheins“ wür-de nur eine kleine Gruppe vonWaffenbesitzern, nämlichSportschützen mit Affinität zuschwarzen Blechgehäusen dis-kriminieren. Es liefe auch dementgegen, was die Regierungs-partei SPD vor der Bundestags-wahl apostrophierte: „Das neueRecht ist transparenter als dasbisherige Gesetz“ (DWJ 09/2002,S. 7).

Wer auf das erhöhte Drohpo-tential der Waffen abhebt, solltenicht vergessen, dass mit Plas-tikbausätzen auch Gegenstän-de, die überhaupt nicht demWaffengesetz unterliegen, die-ses Potenzial haben. Die Wahr-scheinlichkeit, dass ein legaler

Waffenbesitzer sich erst für gut2000 Euro eine solche Waffekauft, diese dann mit übergro-ßem Aufwand zur Kriegswaffeumbaut oder sonstige Strafta-gen begeht und damit seine ge-samte Existenz aufs Spiel setzt,erscheint doch sehr gering. Werwirklich eine MP 5 für kriminelleMachenschaften braucht, be-vorzugt sowieso die sprichwört-liche Fahrkarte zum FrankfurterHauptbahnhof. Nein halt – erfährt schwarz.

VON DR. ELMAR HEINZ

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Beste Gruppe, geschossen mitdem BT 96 und Munition vonMagtech (VM 8,0 g / 124 gr).

Beim einhändigen Schießenlandeten zumindest alle Trefferauf der Scheibe.

Günter Wahl

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Preis BT 96 ohne Zubehör:1948.– €. Schwaben Arms Rott-weil, Metzgergasse 13, 78628Rottweil, Tel. 0741/9494066

Preis BWT 5 mit Tasche und drei30-Schuss-Magazinen: 2290.– €.Beitler Waffentechnik, Schorn-dorfer Straße 32, 73730 Esslin-gen, Tel. 0711/9371991.

Preis OA 5 mit Picatinnyschiene,zwei Magazinen zu zehnSchuss, einem original H&K-Rie-men, ziviler Bedienungsanlei-tung, Reinigungsgerät und Ta-sche: 2080.– €. Oberland Arms,Dürnhauser Straße 10, 82395Habach, Tel. 08847/697259

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