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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen 1 Plauener Straßenbahn GmbH, CV Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß Verordnung (EU) 1370/2007 und der Direktvergabe vom 12.11.2009

Plauener Straßenbahn GmbH, CV - Stadt Plauen€¦ · Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen 3 2 Berichtsfelder 2.1 Selbsterbringungsquote

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

1

Plauener Straßenbahn GmbH, CV

Jahresbericht 2016

über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß Verordnung (EU) 1370/2007 und der Direktvergabe vom

12.11.2009

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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1 Einführung Am 12.11.2009 wurde vom Stadtrat der Beschluss mit dem Titel „BETRAUUNG und DIREKTVERGABE zur Sicherstellung der Erbringung von ÖPNV-Verkehrsleistungen durch die Plauener Straßenbahn GmbH (PSB) in der Stadt Plauen“ (im Folgenden auch nur „Betrauung“ genannt) gefasst. Er basierte bereits auf der Verordnung (EU) 1370/2007, die am 03.12.2009 in Kraft trat. Entsprechend Artikel 7 der Verordnung (EU) 1370/2007 ist einmal jährlich ein Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Getrennt nach Bus und Straßenbahn muss der Bericht die Kontrolle von Leistung, Qualität und Finanzierung ermöglichen. Grundlagen Grundlage für zahlreiche im Jahresbericht darzulegende Zahlen ist der testierte und vom Aufsichtsrat am 10.06.2017 bestätigte Jahresabschluss. Die Verordnung (EU) 1370/2007 schreibt vor, dass der Ausgleichsbetrag für den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag den Nettoeffekt nicht übersteigen darf. Die Berechnung erfolgt entsprechend dem Anhang der EU-Verordnung wie folgt:

Entsprechend der Betrauung sind die in der Spalte „Berichtsfelder“ aufgeführten Nachweise zu erbringen. Die in der Spalte „Grundlage“ aufgeführten Paragrafen beziehen sich auf die Betrauung.

Berichtsfelder Grundlage Dokumentation der § 2 Abs. 3 i.V.m. § 5 (3) Selbsterbringungsquote Fahrplan-Verkehrsmengen Plan-Ist-Vergleich

§ 3 Abs. 1 Satz 4 (3 %-Quote) Nachweis Soll-Aufwand § 5 Abs. 2 Nachweis Ist-Aufwand § 5 Abs. 4 anzurechnende Erträge § 5 Abs. 5 Netto-Effekt § 5 Abs. 6 Trennungsrechnung im Ist 2015 § 6 Abs. 3 Vermeidung von Überkompensation § 7 Nachweis des Anreizbetrages § 8 (1) Qualitätsnachweis § 8 (2) Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeit § 10

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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2 Berichtsfelder 2.1 Selbsterbringungsquote Die nachfolgende Aufstellung verdeutlicht, dass die Plauener Straßenbahn GmbH im Jahr 2016 mit annähernd 96 % den größten Teil ihrer Leistung selbst erbracht hat. Unternehmen erstellte Leistung Fahrplankilometer eigene Leistung Plauener Straßenbahn GmbH

Straßenbahnlinien 934.838

95,80% 1, 3, 4, 5, 6;

Straßenbahn-Bus GmbH Stadtbuslinien A/AX,B/BX 278.830

Plauen Nachtbuslinien N1- N4

Straßenbahn-Bus GmbH Schienenersatzverkehr 0

Plauen Unternehmen erstellte Leistung Fahrplankilometer fremde Leistung

Taxigenossenschaft Plauen Anruf-Sammeltaxi

3.402

4,2%

Neundorf

Plauener Omnibusbetrieb GmbH

Teilleistung auf der 16.464

Stadtbuslinie B

Plauener Omnibusbetrieb GmbH

Schienenersatzverkehr

24.127

Fa. Gunter Drechsel Linientaxi für

1.407

Straßenbahn

Fa. Gunter Drechsel Stadtbus/

0

Nachtbus Fa. Gunter Drechsel

Anruf-Linientaxi für 7.795 Straßenbahn

2.2 Fahrplan-Verkehrsmengen Plan-Ist-Vergleich 2016 Dem Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland wurde am 09.09.2015 für das Fahrplanjahr 2016 eine Fahrplankilometerleistung von 1.300.000 km als Planungsgrundlage gemeldet, davon 940.000 Straßenbahnkilometer, 315.000 km für Stadtbus und Nachtbus, 32.000 km Schienenersatzverkehr im Zusammenhang mit den Fahrbahnerneuerungen Südinsel und Reusaer Straße und 13.000 km für bedarfsgesteuerte Verkehre. Die tatsächlich im Linienverkehr erbrachte Leistung beträgt in Summe 1.266.863 km. Basis für die entsprechend der Betrauung durch die Plauener Straßenbahn GmbH vorzunehmenden Leistungsanpassungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 ist das Jahr 2010 (vgl. Betrauung Anlage 1). Im Jahr 2010 wurde eine Verkehrsleistung von 1.420.255 km erbracht. Die Differenz zwischen den Jahren 2010 und 2016 liegt bei 153.392 km. Dies entspricht einer Reduzierung der Verkehrsleistung von 10,8 % und liegt damit außerhalb des zulässigen Rahmens von +/- 3 %. Allerdings lag die Fahrplanleistung damit nur geringfügig unter dem Wert von 2015. 2.3 Nachweis Sollaufwand 2016

Der Planaufwand für das Jahr 2016 wurde von der Plauener Straßenbahn GmbH ermittelt und der Stadt Plauen mit Schreiben vom 14.12.2015 zur Kenntnis gegeben. Eine Kopie der Trennungsrechnung (PLAN 2016) wurde außerdem bei der HKMS Treuhand GmbH Plauen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinterlegt.

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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Die Prüfung des Maßstabes zur Ermittlung des Sollkostenaufwandes ist, entsprechend § 6 (2) i. V. m. § 5 (1) der „Betrauung und Direktvergabe zur Sicherstellung der Erbringung von ÖPNV-Verkehrsleistungen durch die Plauener Straßenbahn GmbH (PSB) in der Stadt Plauen“ durch eine unabhängige und branchenkundige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, alle drei Jahre vorzunehmen. Eine Prüfung fand auf der Grundlage des testierten Jahresabschlusses 2016 statt. Der Prüfbericht kann bei der Plauener Straßenbahn GmbH eingesehen werden. Die nächste Prüfung hierzu erfolgt demnach im Jahr 2020 auf Basis des testierten Jahresabschlusses 2019.

2.4 Nachweis Ist-Aufwand 2016

Der Ist-Aufwand für die Berechnung des Ausgleiches für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen ergibt sich aus den Gesamtaufwendungen, entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung, vermindert um die Aufwendungen, die nicht der ÖPNV-Leistungserstellung dienten (z. B. Aufwendungen für Sonderfahrten). Gemäß Trennungsrechnung (Anlage 13, Punkt 16.) beträgt der Ist-Aufwand in Summe für das Jahr 2016 9.702,4 TEUR. Davon entfallen auf die Sparte Stadtbus (einschließlich Schienenersatzverkehr und Alternativverkehre) 871,2 TEUR und 8.831,2 TEUR auf die Sparte Straßenbahn.

2.5 Anzurechnende Erträge, Trennungsrechnung im Ist 2016 4.773,2 TEUR Fahrscheinerlöse mit Abgeltungszahlungen ZVV und

nach Erlöskorrektur Verbundabrechnung

2.003,8 TEUR sonst. Erträge entsprechend Trennungsrechnung außer Ausgleich Stadt aus FAG-Mitteln des Vogtlandkreises

10,9 TEUR sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 TEUR aktivierte Eigenleistungen _______________ 6.787,9 TEUR (anzurechnende Erträge Bus und Straßenbahn) ==============

Davon entfielen auf die Sparte Stadtbus: 893,9 TEUR Fahrscheinerlöse mit Abgeltungszahlungen ZVV und

nach Erlöskorrektur Verbundabrechnung

37,7 TEUR sonst. Erträge entsprechend Trennungsrechnung außer Ausgleich Stadt aus FAG-Mitteln des Vogtlandkreises ____________________

931,6 TEUR (anzurechnende Erträge Bus) ==============

Auf die Sparte Straßenbahn entfielen: 3.879,3 TEUR Fahrscheinerlöse mit Abgeltungszahlungen ZVV und

nach Erlöskorrektur Verbundabrechnung 1.966,1 TEUR sonst. Erträge entsprechend Trennungsrechnung außer Ausgleich Stadt aus FAG-Mitteln des Vogtlandkreises 10,9 TEUR sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 TEUR aktivierte Eigenleistungen _______________ 5.856,3 TEUR (anzurechnende Erträge Straßenbahn) ==============

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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2.6 Nettoeffekt 9.702,4 TEUR ∑ aller ÖPNV-Kosten im Ist 2016 - 6.787,9 TEUR anzurechnende Erträge 1.054,7 TEUR 5 % Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital (21.093,5 TEUR)

_________________ 3.969,2 TEUR tatsächlicher Ausgleichsbetrag: 3.169,0 TEUR ================

davon Sparte Stadtbus 871,2 TEUR ∑ aller ÖPNV-Kosten im Ist 2016 - 931,6 TEUR anzurechnende Erträge 4,4 TEUR 5 % Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital (88,2 TEUR) _________________ - 56,0 TEUR tatsächlicher Ausgleichsbetrag: 0 TEUR ================ davon Sparte Straßenbahn 8.831,2 TEUR ∑ aller ÖPNV-Kosten im Ist 2016 - 5.856,3 TEUR anzurechnende Erträge 1.050,3 TEUR 5 % Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital (21.005,3 TEUR) _________________ 4.025,2 TEUR tatsächlicher Ausgleichsbetrag: 3.169,0 TEUR ================ 2.7 Trennungsrechnung im IST 2016

Die Trennungsrechnung im Ist für das Jahr 2016 ist dem Jahresbericht als Anlage 13 beigefügt. 2.8 Vermeidung von Überkompensation „Der jährliche Ist-Aufwand darf den jährlichen ausgleichsfähigen Soll-Aufwand nicht überschreiten.“ (vgl. § 7 der Betrauung) 10.033,0 TEUR Soll-Aufwand für 2016 - 9.702,4 TEUR ∑ aller ÖPNV-IST-Kosten im Jahr 2016 ________________ - 330,6 TEUR ================ Der Ist-Aufwand unterschreitet den Soll-Aufwand um 330,6 TEUR. Eine Überkompensation im Sinne des 3. EuGH-Kriteriums ist damit nicht gegeben. Entsprechend der MITTEILUNG DER KOMMISSION über die Auslegungsleitlinien zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ist entsprechend dem folgenden Wortlaut eine kumulierte Überkompensation über die bisherige Vertragslaufzeit zu prüfen:

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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„In Artikel 6 Absatz 1 ist geregelt, dass die Ausgleichsleistung bei direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen oder bei allgemeinen Vorschriften den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie dem Anhang zu dieser Verordnung entsprechen muss, um eine übermäßige Ausgleichsleistung auszuschließen. Gemäß dem Anhang zu der genannten Verordnung ist eine nachträgliche Kontrolle durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Ausgleichszahlungen für die gesamte Laufzeit des Vertrags nicht über den tatsächlichen Nettokosten für die Erbringung der öffentlichen Dienstleistung liegen“ Aus der Leitlinie geht eindeutig hervor, dass die Beurteilung einer Überkompensation sich an der gesamten Laufzeit des Vertrages bemisst. Am 12.11.2009 wurde vom Stadtrat der Beschluss mit dem Titel „BETRAUUNG und DIREKTVERGABE zur Sicherstellung der Erbringung von ÖPNV-Verkehrsleistungen durch die Plauener Straßenbahn GmbH (PSB) in der Stadt Plauen“ gefasst. Die Betrauung ging mit Inkrafttreten der (EU) 1370/2007, die am 03.12.2009 in Kraft trat, ohne nochmalige Beschlussfassung in einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 (2) der VO (EU) 1370/2007 über. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand von Nettoeffekt und tatsächlichen Ausgleichsbeträgen der Jahre 2009 bis 2016:

Jahr Nettoeffekt in TEUR

tatsächlicher Ausgleichsbetrag in TEUR

Differenz in TEUR

2009 4.065,4 € 3.823,6 € -241,8 € 2010 4.185,3 € 3.612,4 € -572,9 € 2011 3.767,8 € 3.109,4 € -658,4 € 2012 4.376,9 € 3.461,8 € -915,1 € 2013 4.051,3 € 2.928,0 € -1.123,3 € 2014 4.253,9 € 3.344,7 € -909,2 € 2015 3.536,4 € 5.368,3 € 1.831,9 € 2016 3.969,2 € 3.169,0 € -800,2 € Summe 32.206,2 € 28.817,2 € -3.389,0 € 2.9 Nachweis des Anreizbetrages

Der Anreizbetrag für eine wirtschaftliche Geschäftsführung ergibt sich als Produkt des positiven Unterschiedsbetrages von Soll- und Ist-Aufwand multipliziert mit einem Faktor, der sich aus dem Nachweis der Qualitätserfüllung ergibt (vgl. Anlage 4 Punkt 16 der Betrauung = im vorliegenden Jahresbericht Anlage 12). Der Faktor der Qualitätserfüllung lautet 0,9593. Es ergibt sich ein Anreizbetrag wie folgt: 330.600 EUR * 0,9593 = 317.145 EUR 3 Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeit Im Auftrag der Plauener Straßenbahn GmbH stellte die HKMS Treuhand GmbH Plauen am 08.02.2010 einen Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt Plauen. Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Oberfinanzdirektion Chemnitz erteilte das Finanzamt Plauen mit Schreiben vom 10. August 2010 folgende Auskunft, die hier auszugsweise wiedergegeben ist. Der Punkt 1 bezieht sich dabei auf die umsatzsteuerliche Komponente, der Punkt 2 auf die Ertragssteuern (Gewerbe- und Körperschaftsteuer).

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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[…] 1. „Bei den Ausgleichszahlungen handelt es sich grundsätzlich um nicht umsatz- steuerbare echte Zuschüsse, da sie dazu bestimmt sind, allgemein eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV zu gewährleisten. […]

2. […] Mit der vorliegenden „Betrauung und Direktvergabe“ hat die Stadt Plauen von der Möglichkeit einer Einlagenfinanzierung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage Gebrauch gemacht, so dass die Ausgleichsleistungen bei der PSB zu steuerneutralen Einlagen führen. Betriebseinnahmen liegen nicht vor.“ […] Zu ergänzen ist in diesem Zusammenhang, dass der o. g. Absatz 2 nicht auf Erträge aus Gewinnabführung durch die Abfallentsorgung Plauen anwendbar ist, da entsprechend § 4 KStG Entsorgungsbetriebe und Verkehrsunternehmen nicht als Betriebe gewerblicher Art bei der steuerlichen Behandlung zusammengefasst werden können. 4 Qualitätsnachweis gemäß Anlage 4a der Betrauung Die in den Anlagen 4 und 4a der durch den Stadtrat am 12.11.2009 beschlossenen Betrauung korrespondieren mit dem Punkt 7 zum Anhang der Verordnung (EU) 1370/2007. Dort heißt es: „Das Verfahren zur Gewährung der Ausgleichsleistungen muss einen Anreiz geben zur Aufrechterhaltung oder Entwicklung ... der Erbringung von Personenverkehrsdiensten ausreichend hoher Qualität.“ 4.1 Zugänglichkeit zum ÖPNV / Information Alle Haltestellen der Plauener Straßenbahn GmbH sind mit Fahr- und Liniennetzplänen im kundenfreundlichen A4-Format bestückt. Die Homepage wurde 2016 neu gestaltet und wird ständig aktualisiert. Der Fahrausweiserwerb in den Bussen, im Anruf-Sammel-Taxi, im Anruf-Linien-Taxi und im Linientaxi ist gegeben. Für das Straßenbahnnetz fordert die Anlage 4a zur Betrauung eine flächendeckende Ausrüstung mit Fahrscheinverkaufsautomaten (FAA). Ein Liniennetzplan mit Haltestellenübersicht, der auch die FAA-Standorten beinhaltet, ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt. Im Liniennetz der Plauener Straßenbahn GmbH werden 37 Fahrscheinverkaufsautomaten betrieben. Bei 40 Straßenbahnhaltestellen, die im Linienbetrieb bedient werden, ergibt sich eine Flächendeckung von 92,5 %. Bei der Haltestelle Vogtlandstadion wurde der Fahrscheinverkaufsautomat nach zahlreichen Vandalismusschäden bewusst abgebaut. Haltestellen ohne Fahrausweisautomaten sind zudem die Haltestellen Westend und Beethovenstraße/Schlachthofstraße. Die Quote für das Straßenbahnnetz beträgt 92,5 % (37/40) und geht zur Hälfte in die Bewertung ein (Stadtbus und alternative Bedienformen machen die andere Hälfte aus = 96,25 %). 4.2 Zeit / Verknüpfungen / Anschlüsse Die Betrauung trifft zum Leistungsanforderungsprofil die Aussage, dass Basis der ab 1. Oktober 2009 gültige Fahrplan ist. Der gegenwärtige Straßenbahnfahrplan trat nach Beendigung der Baustelle Brücke Pausaer Straße am 04.12.2012 in Kraft und wurde in den Jahren 2013 bis 2015 nahezu unverändert beibehalten. Änderungen gab es im Busnetz, wobei die Vorgaben des Nahverkehrsplanes (vgl. NVP Seite 44) zu den Verkehrszeiten und anzubietenden Takten eingehalten wurden.

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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Die wesentlichen Umsteigebeziehungen im Liniennetz der Plauener Straßenbahn GmbH werden an den Haltestellen Tunnel, Am Albertplatz, Neue Elsterbrücke, Oberer Bahnhof/Busbahnhof, Vogtlandklinikum und Endstelle Neundorf realisiert. Alle genannten Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut. Exemplarisch ist der Lageplan der zentralen Umsteigehaltestelle Tunnel nachstehend abgebildet.

Der Punkt Anschlüsse entsprechend der Anforderungen des Qualitätserfüllungsnachweises ist damit erfüllt.

Die Pünktlichkeit der Plauener Straßenbahn GmbH lässt sich dank des Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) hervorragend belegen. Der Leitrechner protokolliert alle Verspätungen > 1 Minute. Im Nahverkehrsplan ist eine Pünktlichkeitsquote von 90 % gefordert (vgl. NVP Seite 46). Dabei wird eine Fahrt als unpünktlich bewertet, wenn sie an einer Haltestelle mit mehr als 5 Minuten Verspätung eintrifft. Entsprechend dieser Anforderung waren im Jahr 2016

99,55 % aller Fahrten pünktlich.

Im Sinne der Qualitätsanforderung der Anlage 4a zur Betrauung ist damit dieses wichtige Qualitätskriterium erfüllt. Die Pünktlichkeitsanalyse ist in einem eigenen Bericht zusammengestellt, der allen Interessierten auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden kann. 4.3 Komfort Alle von der Plauener Straßenbahn GmbH eingesetzten Fahrzeuge verfügen über Entwerter, Funk und Bordrechner. Die Straßenbahnen und Stadtbusse verfügen zudem über LSA-Beeinflussung, die jedoch nicht an allen LSA zur Anwendung kommt.

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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Da der Punkt III. a 1. der Anlage 4a zur Betrauung jedoch als Erfordernis „weitestgehend“ formuliert, ist dieser Punkt des Qualitätserfüllungsnachweises eingehalten. Die gratis Fahrradmitnahme ist durch die entsprechenden Regelungen in den allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Vogtland (nachfolgend kursiv als Auszug wiedergegeben) sichergestellt. Die Voraussetzungen zur praktischen Realisierung in den Fahrzeugen der Plauener Straßenbahn GmbH sind gegeben. Die Fahrradmitnahme ist kostenlos. Der Punkt ist damit erfüllt.

Auszug aus den Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen des

Verkehrsverbundes Vogtland § 11 Abs.5

Bei allen Straßenbahntriebwagen, die im Einsatz waren, werden täglich zur Einfahrt die Fußböden je nach Wetter trocken oder nass gereinigt. Bei den Kontrolldurchsichten werden in den Fahrzeugen die Fußböden nass gereinigt, die Haltestangen abgewischt und die Fenster geputzt. Es erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Nassreinigung der Sitzpolster und der Seitenwandverkleidungen. Eine Außenreinigung erfolgt wöchentlich. Die Stadtbusse werden von den Fahrern der Schlussdienste planmäßig betankt und gereinigt. Als Anlage 3 ist eine aktuelle Diensteinteilung der Straßenbahn-Bus GmbH Plauen angefügt. Die Zeiten für Reinigung sind rot markiert. Das Qualitätskriterium ist damit erfüllt. Plauener Straßenbahn GmbH Plauen, den 15.04.2008

Abteilung Instandhaltung

Arbeitsanweisung

Tägliche Arbeiten nach Einfahrt der Triebwagen durch Abt.

Instandhaltung in der Nachtschicht

• Sichtkontrolle an allen mech. Baugruppen

• Kontrolle und Prüfung Feststellbremse

• Wagenkasten

• Drehgestelle

• Kupplung

• Abstellen kleinerer mechanischer und elektrischer Fehler

• Beleuchtungsanlage

• Sicherungen vervollständigen

• Verschleißstoffe nachfüllen

• Innenreinigung ( Fußboden, Heizungsbleche nach Bedarf) trocken oder nass, je nach

Verschmutzungsgrad und Witterung

• Fahrzeugbereitstellung für den Folgetag

• Organisation der Ausfahrt

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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Mit den im Jahr 2014 ausgelieferten Niederflurtriebwagen 303 bis 306 standen der Plauener Straßenbahn GmbH im Jahr 2016 sechs Niederflurstraßenbahnen zur Verfügung. Damit wurden 368.044 km im Liniendienst erbracht, was einer Quote von 40,18 % entspricht. Im Stadtbusbereich ist beim Fahrzeugeinsatz hingegen die geforderte Niederflurigkeit gegeben. Das Qualitätskriterium, ebenso wie die Begrenzung des Durchschnittsalters auf 10 Jahre, wurden eingehalten. Die Busse wurden 2007 als Neufahrzeuge beschafft und wiesen 2016 somit ein Durchschnittsalter von 9 Jahren auf. Der barrierefreie Zugang an allen rekonstruierten und neu gebauten Haltestellen ist gegeben. Die Barrierefreiheit ist das Kriterium auf dessen Basis überhaupt erst Mittel des LASuV nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bewilligt werden, das heißt, ohne Barrierefreiheit keine Fördermittel und ohne Fördermittel kein Ausbau von Haltestellen. Die Anforderungen an die Haltestellen sind auf Seite 50 des Nahverkehrsplanes niedergelegt. Die Haltestellen der Plauener Straßenbahn GmbH entsprechen diesen Anforderungen. Insbesondere die annähernd flächendeckende Ausrüstung der Haltestellen mit dynamischen Fahrgastinformationsgeräten (DFI) ist beispielhaft innerhalb des Verkehrsverbundes Vogtland. Lediglich die Kennzeichnung der Haltestellen mit dem Logo des integrierten Vogtlandtaktes (IVT) fehlt, da es dieses Logo überhaupt nicht gibt, wie eine Recherche im Jahr 2011 ergab. Die Haltestellen der Plauener Straßenbahn GmbH wurden daraufhin alle mit VVV-Logo ausgestattet. Damit ist dieser Punkt zu 100 % erfüllt. Die umgehende Reaktion zur Beseitigung von Zerstörungen (Defekten) an Haltesstellen ist in der Übersicht in Anlage 4 dokumentiert. Bei 6 von 11 Schäden war eine umgehende Reaktion nicht möglich. Der Punkt ist zu 45,5 % (5/11) erfüllt, wobei auch Schäden an MABEG- bzw. Moplak-Einrichtungen berücksichtigt wurden, auf deren Beseitigung die Plauener Straßenbahn GmbH keinen Einfluss hat. Die regelmäßige Reinigung der Haltestellen war im Jahr 2016 gegeben. Als Anlage 5 ist dem Jahresbericht der Reinigungsplan (auszugsweise) beigefügt. Dieser Punkt ist somit erfüllt. 4.4 Fahrgastbetreuung / Personal Das sich an der Zentralhaltestelle Tunnel befindliche PSB-Servicegebäude stand unseren Kunden im kompletten Jahr 2016, mit Ausnahme einer zweiwöchigen Zeit mit Verkauf an einem Kassencontainer wegen Reparaturarbeiten, zur Verfügung. Dieser Punkt ist damit erfüllt. Die umfassende Information der Fahrgäste vor Fahrplanänderungen war im Jahr 2016 gegeben. Exemplarisch ist als Anlage 6 die Presseinformation über die vorzeitige Beendigung des Schienenersatzverkehrs zur Südvorstadt am 06.08.2016 widergegeben. Dieses Qualitätskriterium ist demnach erfüllt. Anders sieht es bei der Mobilitätshilfe aus. Dieser Punkt wurde seitens der Plauener Straßenbahn GmbH noch nicht realisiert. Hingegen wurde der Verkaufstermin für das Fahrplanbuch eingehalten. Fahrplanwechsel war im Jahr 2016 am 17. Oktober. Das Fahrplanheft stand den Kunden der Plauener Straßenbahn GmbH am 5. Oktober 2016 zur Verfügung. Damit ist dieses Qualitätskriterium eingehalten. Die Schulung des Fahrpersonals erfolgte im Jahr 2016 quartalsweise. Die Anlage 7 zeigt die Termine und Themen der Fahrerschulungen. Für die Mitarbeiterinnen des PSB-Services fanden im Jahr 2016 bei aktuellen Erfordernissen Dienstberatungen statt. Der Punkt „Fahrgastbetreuung/Personal“ kann somit als inhaltlich erfüllt gelten. 4.5 Sicherheit Die Begleitquote von Fahrten der Plauener Straßenbahn GmbH (10 Stunden pro Woche) nach 20:00 Uhr durch einen Sicherheitsdienst wurde eingehalten. Zur Nachweisführung ist beispielhaft ein Auszug aus dem Dienstplan für Juni 2016 als Anlage 8 wiedergegeben. In

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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der Anlage 9 wird ein Teil des Instandhaltungsplanes der Straßenbahnfahrzeuge dargestellt. Auch dieses Qualitätskriterium wurde im Jahr 2016 vollumfänglich erfüllt. 4.6 Umweltbeeinflussung Die bei der Straßenbahn-Bus GmbH Plauen eingesetzten Busse entsprechen der Norm EURO IV. Die Abgasgrenzwerte werden in den vorgeschriebenen Intervallen geprüft. Die Prüfprotokolle werden auf den Bussen mitgeführt. In der Anlage 10 sind die Termine der Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen dargestellt. Die im Linienverkehr eingesetzten Straßenbahnfahrzeuge erhielten in der zweiten Modernisierungs-stufe Ende der 1990er Jahre alle eine sogenannte Choppersteuerung. Diese ermöglicht das Rückspeisen von „Bremsstrom“ ins Netz. Die Niederflurstraßenbahnen verfügen im Aus-lieferungszustand bereits über Bremsstromrückspeisung. Dieses Qualitätskriterium ist erfüllt. 4.7 Beschwerde- und Störungsmanagement Die Anlage 11 zeigt eine Übersicht (auszugsweise) zu Beschwerden, die an die Geschäfts-führung gerichtet wurden. Die Reaktionszeiten wurden, mindestens durch Versand eines Zwischenbescheides, eingehalten. 4.8 Erfüllungsgrad der Qualitätsmerkmale gemäß Anlage 4a der Betrauung Die Anlage 12 zeigt die Qualitätserfüllung analog den Anforderungen aus der Betrauung (dort Anlage 4a) als tabellarische Übersicht. Die Qualitätserfüllung beträgt 95,87 %. 5 Bestätigung des Wirtschaftsprüfers

Die Bescheinigung zur Prüfung der Trennungsrechnung 2016 durch die HKMS Treuhand GmbH Plauen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerprüfungsgesellschaft ist diesem Jahresbericht als Anlage 1 beigefügt. Plauen, den 12.07.2017 [Unterschrift liegt im Original vor] Barbara Zeuner 13 Anlagen

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Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

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Anlage 1

5 BESCHEINIGUNG ZUR PRÜFUNG DER TRENNUNGSRECHNUNG 2016

Die Geschäftsführerin der Plauener Straßenbahn GmbH, Frau Barbara Zeuner, hat uns beauftragt, die

Trennungsrechnung für 2016 zur Ermittlung des Ausgleiches der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zu

prüfen und darüber zu berichten.

Als Grundlage für unsere Prüfung dienten die am 03. Dezember 2009 in Kraft getretene Verordnung (EU)

1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vom 23. Oktober 2007, die

"Betrauung und Direktvergabe zur Sicherstellung der Erbringung von ÖPNV-Verkehrsleistungen durch die

Plauener Straßenbahn GmbH (PSB) in der Stadt Plauen" vom 12. November 2009, sowie die auf der

Grundlage der testierten Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2016 und der

Lageberichte für das Geschäftsjahr 2016 vom 30. März und 10. Juni 2017 sowie die von der Plauener

Straßenbahn GmbH selbst erstellte Trennungsrechnung 2016. Diese ist Bestandteil des von der

Gesellschaft selbst erstellten Jahresberichts 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen

Verpflichtungen gemäß Verordnung (EU) 1370/2007 und der Direktvergabe vom 12. November 2009,

datiert vom 30. Juni 2017.

Wir haben die ordnungsgemäße Ermittlung der Gesamtaufwendungen und -erträge entsprechend den

Gewinn- und Verlustrechnungen 2016, als Bestandteil der Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse zum 31.

Dezember 2016, für die ÖPNV-Leistungserstellung nachvollzogen.

Aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2016 ergibt sich unter Berücksichtigung eines der

gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Ist-Aufwandes und anzurechnender Erträge ein

ausgleichsfähiger finanzieller Nettoeffekt von T€ 3.969,2. Zur Ermittlung verweisen wir auf den

Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung.

Wir stellen fest, dass die von der Plauener Straßenbahn GmbH erstellte Trennungsrechnung 2016

einschließlich der Ermittlung des ausgleichsfähigen finanziellen Nettoeffekts grundsächlich den

Anforderungen einer Ausgleichsleistung i. S. von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 1370/2007 sowie

den Bestimmungen der "Betrauung und Direktvergabe" entsprechen.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass der in der Trennungsrechnung der Sparte Schienenersatzverkehr

zugeordnete anteilige Ausgleichsbetrag (T€ 48,8) das Ergebnis einer Schätzung der Kilometerleistung ist,

da der Auftragnehmer (Plauener Omnibusbetrieb GmbH) gegenüber der Plauener Straßenbahn GmbH nur

Leistungsstunden in Rechnung gestellt hat.

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Gemäß der Verordnung (EU) 1 370/2007 liegt keine Überkompensation vor, da die von der Plauener Straßenbahn GmbH erhaltenen Ausgleichsbeträge der Jahre 2009 bis 2016 mit T€ 3.389,0 unter der Summe der finanziellen Nettoeffekte der bisherigen Jahre der Vertragslaufzeit liegen.

Gemäß § 7 der "Betrauung und Direktvergabe" haben wir nach deren Regelungen die Vermeidung von Überkompensationen für das Geschäftsjahr 2016 geprüft. Wir haben festgestellt, dass der Ist-Aufwand (T€ 9.702,4) um T€ 330,6 unter dem Soll-Aufwand im Geschäftsjahr 2016 (T€ 10.033,0) liegt.

Plauen, den 30. Juni 2017

HKMS Treuhand GmbH Plauen

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 2

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 3

Dienstplan Mo-Do S güitig ab 07.09.2015

DNr. Kurs Zeit Bst

g.

Kurs Zeit Bst

g. Wege-

zeit Std.11 21aB 5:06 - 8:01 20Tu

Ta./Rei.8:48 - 12:18 e 12:18 - 13:20

A 0:10 7:37 8:11 - 8:48 0:37

12 20aB 5:02 - 8:48 22AI 9:33 - 12:50 K 0:10 7:13 8:48 - 9:23 0:3513 Res.

22aB5:00 - 5:26 5:26 - 9:33

Res./ Büro 10:03 - 12:30 7:00 9:33 - 10:03 0:30

14 21AI 8:01 - 12:01 R 22AI 12:50 - 16:50 K 0:10 8:10 12:06 - 12:45 0:3915 21AI 12:01 - 16:01 R 22AI 16:50 - 20:13 K 0:10 7:33 16:06 - 16:45 0:3916 24aB 15:51 - 19:28 22Tu

Ta./Rei.20:13 - 23:53 e 23:53 - 0:25

D 7:49 19:28 - 20:13 0:45

17 21AI 16:01 - 19:19 R 25aB Ta./Rei.

19:57 - 23:53 e 23:53 - 0:25

0:10 7:56 19:19 - 19:49 0:30

18 Rufl 13:30 - 16:00 21AI Ta./Rei.

19:19 - 23:49 e 23:49 - 0:21

K 5:02

19 Ruf3 16:00 - 18:45 24Tu Ta./Rei.

19:28 - 23:42 e 23:42 - 0:14

A 4:46

Rufl 4:45 - 10:03 18:45 - 23:15 9:48

Durchschnittslänge: Dienste: 7:01 Pausen: 0:36

Pause

Anlage 4

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 5 Leistungsverzeichnis zur Reinigung der Fahrgast-und Fahrradunterstände

A ) Sitzflächen- und Grundflächenreinigung B) Glas- und Rahmenreinigung (aller 6 Wochen),

C ) Toilettenreinigung (WC, WB, Spiegel, Fußboden, Abfallbehälter, Bestückung Sanitärbedarf [Papier, Seife, Handtücher ] )

D ) Sonderreinigung (2x wöchentl. kehren, 1x wöchentl. scheuern, 1x monatl. mit HD Reiniger ausspritzen)

Standorte Eigentümer FGU Reinigungsarten Reinigungszyklus Stück

End.-Hst. Preißelpöhl PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) End.-Hst.Südvorstadt PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) End.-Hst. Unt. Bhf. PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) End.-Hst. Reusa PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) End.-Hst. Waldfrieden PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) End.-Hst. Plamag PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) End.-Hst. Ob. Bhf. PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) End.-Hst. Neundorf PSB 1 A / C und B A / C ( Mo., Mi., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Fahrradunt. Neundorf PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Westend einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Westbhf. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Seehaus einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Seehaus ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Dittrichplatz einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Dittrichpl. ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Marienstr. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Marienstr. ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Capitol ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Albertplatz ausw. Moplak 2 A Mo., Fr. Hst. Albertplatz einw. PSB 2 A Mo., Fr. Hst. Ob. Bhf. P. ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Ob. Bhf. P. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Seumestr. ausw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Seumestr. einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Wartburgpl.ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Wartburgpl.einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Stadtwald ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Stadtwald einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Vogtl.Stad.einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. M.-L.-Str. ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. M.-L.-Str. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Cham.-Str. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Schlachth. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. N.-Elsterbr. ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. N.-Elsterbr. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Hofer Str. einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Bickelstr. einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Dürerbrücke aus. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Bhf. Mitte einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Bhf Mitte ausw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Knielohstr. ausw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Knielohstr. einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Vogtl.-Klin. ausw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Vogtl.-Klin. einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Röntg.Str. ausw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Röntg.Str. einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Schl.Reusa einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Suttenw. einw. PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Hauptfriedh. ausw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Hauptfriedh. einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Ossietzky einw. Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. A.-K.-Str. einw. Moplak 2 A Mo., Fr. Hst. Gelbke Str. einw. Moplak 2 A Mo., Fr. Hst. A. Stadtpark PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Reißiger./Kaiser Moplak 1 A Mo., Fr. Hst. Tunnel (Windsch.) PSB 4 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Tunnel (Würfel) PSB 1 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen) Hst. Ob. Bhf.(Winds.) PSB 2 A / B A ( Mo., Fr.) und B (aller 6 Wochen)

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 6

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 7

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 8

Einsatzplan vom 01.10.16 bis 31.10.16

Straßenbahnkontrolle/ Streife

Wochentag Datum Kontrolleur 1 Kontrolleur 2 Zeit Stunden

Samstag 01.10.16 Herr Bauer Herr Brand 20:15-01:15 5

Sonntag 02.10.16

Montag 03.10.16 Feiertag

Dienstag 04.10.16 Herr Güne Frau Seidel 09:00- 11:00 2

Dienstag 04.10.16 Herr Bauer Frau Seidel 13:00-15:00 2

Dienstag 04.10.16 Herr Bauer Frau Seidel 16:00-18:00 2

Mittwoch 05.10.16 Herr Güne Herr Bahrs 10:00-12:00 2

Mittwoch 05.10.16 Herr Stichler Herr Pospiech 14:00-16:00 2

Mittwoch 05.10.16 Frau Seidel Herr Pospiech 16:30-18:30 2

Donnerstag 06.10.16 Frau Seidel Herr Bahrs 06:00-08:00 2

Donnerstag 06.10.16 Frau Seidel Herr Bauer 14:00-16:00 2

Donnerstag 06.10.16 Frau Seidel Herr Bauer 16:00-18:00 2

Freitag 07.10.16 Herr Stichler Herr Pospiech 13:00-15:00 2

Freitag 07.10.16 Herr Stichler Herr Pospiech 15:00-17:00 2

Freitag 07.10.16 Herr Stichler Herr Pospiech 17:00-19:00 2

Freitag 07.10.16 Herr Bauer Herr Stichler 20:15-01:15 5

Samstag 08.10.16 Herr Brand Frau Seidel 09:30-11:30 2

Samstag 08.10.16 Herr Pospiech Herr Bauer 19:45- 00:45 5

Sonntag 09.10.16

Montag 10.10.16 Frau Seidel Herr Bahrs 11:00-13:00 2

Montag 10.10.16 Herr Bahrs Frau Seidel 14:30-16:30 2

Montag 10.10.16 Herr Stichler Herr Bauer 17:30-19:30 2

Dienstag 11.10.16 Herr Bahrs Herr Stichler 12:00-14:00 2

Dienstag 11.10.16 Herr Brand Herr Stichler 14:00-16:00 2

Dienstag 11.10.16 Herr Fromm Frau Seidel 17:00-19:00 2

Mittwoch 12.10.16 Herr Güne Frau Seidel 06:00-08:00 2

Mittwoch 12.10.16 Herr Bahrs Herr Stichler 13:00-15:00 2

Mittwoch 12.10.16 Herr Bauer Herr Brand 16:00-18:00 2

Donnerstag 13.10.16 Herr Güne Herr Bahrs 10:00-12:00 2

Donnerstag 13.10.16 Herr Bahrs Frau Seidel 13:00-15:00 2

Donnerstag 13.10.16 Herr Brand Frau Seidel 15:30-17:30 2

Freitag 14.10.16 Herr Stichler Herr Bahrs 12:00-14:00 2

Freitag 14.10.16 Herr Bahrs Herr Stichler 14:30-16:30 2

Freitag 14.10.16 Herr Pospiech Herr Bauer 17:00-19:00 2

Freitag 14.10.16 Herr Bauer Herr Brand 19:45 - 00:45 5

Samstag 15.10.16 Herr Pospiech Herr Bahrs 20:15-01:15 5

Sonntag 16.10.16

Montag 17.10.16 Herr Bauer Herr Stichler 06:00-08:00 2

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 9

Jahreskontrolldurchsichten Straßenbahnen 2016

KT4D Kontrolldurchsicht am Zwischen-

untersuchung

Haupt- untersuchung

2 0 3 08.03. 21.06. 08.11. 2 0 5 15.02. 06.07. 08.07.-31.01.2017 2 0 8 14.04. 01.09. 01.12. 23.2.-2.03. 2 1 4 31.03. 26.06. 22.11. 14.-20.07. 2 1 6 29.03. 25.06. 01.11. 14.03.-24.03. 2 2 4 1.1. -6.09.2016 2 2 5 30.03. 21.09. 23.04.- 13.05.2016 2 2 9 17.03. 30.06. 24.11. 08.07. -12.07. 2 3 1 02.03. 07.06. 28.11. 28.08. 04.09. 2 3 2 10.03. 22.05. 09.06. 23.09. 2 3 3 18.01. 11.05. 08.09. 29.12. 17.10.- 31.10. 2 3 6 28.01. 09.05. 31.07. 2 3 7 16.02. 01.06. 20.09. 6.12. 2 3 8 09.03. 21.05. 2.11. 03.02. 16.02. 2 3 9 12.01. 09.05. 25.07. 5.12. 23.08. - 30.08. 2 4 1 03.03. 28.06. 3.11. 2 4 2 12.04. 12.06. 7.11.

2 4 3 14.03. 01.06. 22.11. NGT6 301 12.02. 02.05. 07.06. 7.9. 9.12. 302 11.01. 07.03. 04.05. 11.07. 13.9. 14.11.-12.12. 303 26.01. 04.04. 20.05. 15.08. 20.10. 304 27.01. 29.04. 04.07. 30.08. 9.11. 305 25.01. 31.03. 01.07. 04.08. 19.11. 306 11.01. 02.05. 05.07. 06.09. 9.11.

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

21

Anlage 10

Plauener Straßenbahn GmbH Plauen, den 20.01.2016 Abteilung Verkehr /V

Dokumentation über die 2016 durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) Abgasuntersuchung (AU) Sicherheitsprüfung (SP) an den MAN Midi-Bussen A 66 der Plauener Straßenbahn GmbH Fahrzeug HU AU SP SP SP PL-PS 401 29.11. 29.11. 17.02. 26.05. 15.08. PL-PS 402 11.02. 10.02. 25.05. 09.08. 22.11. PL-PS 403 29.02. 29.02. 23.05. 04.08. 10.11. V-PS 404 05.02. 29.01. 28.04. 19.07. 20.10. PL-PS 405 09.11. 08.09. 15.03. 15.06. 15.09. Die durchgeführten Untersuchungen und Prüfungen sind in den Prüfbüchern dokumentiert. i. V. Hartmuth Förster

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 11

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 12

Qualitätsmerkmale (QM) Gewichtung

erfüllt? % %(1) (2) (3) (4) (5) (=4*5)

I. Zugänglichkeit zum ÖPNV / Information1. Zugang zu Informationen (gut lesbarer Fahrplan und Netzplan an allen wichtigen

Haltestellen, Internet)ja 100 5 5,00%

2. Zugang zum Fahrausweiserwerb entspr. NVP (FAA flächendeckend im Straßenbahnnetz - Fahrausweiserwerb in allen Stadtbussen und Anruf-Sammel-Taxen)

ja 96,3 5 4,81%

II. Zeit / Verknüpfungen / Anschlüsse1. Definierte Verkehrszeit, Taktzeiten und Fahrtenhäufigkeit entsprechen den

Vorgaben des NVP bzw. der Betrauungsvereinbarungja 100 14 14,00%

2. Pünktlichkeit entsprechend Nahverkehrsplan ja 100 14 14,00%3. kurze Wege und Umsteigebeziehungen + Barrierefreiheit bei Umstiegen

(Anschlusssicherheit)ja 100 5 5,00%

III. Komforta Fahrzeuge (gesamt)

1. weitgehende Ausstattung mit Kommunikationsanlagen (Entwerter, Funk, Bordrechner/RBL, fahrzeugseitige Ausrüstung für LSA-Beeinflussung)

ja 100 5 5,00%

2. grds. Fahrradmitnahme möglich ja 100 1 1,00%3. Reinigung der Fahrzeuge an allen Werktagen ja 100 2 2,00%

b StrabaIm Jahr 2016 wurden 40,18 % der Fpl-km Straßenbahn niederflurig erbracht ja 40,2 3 1,21%

c Bus1. Niederflurfahrzeuge (100 %) ja 100 2 2,00%2. Begrenzung des Durchschnittsalters aller Busse auf max. 10 Jahre ja 100 1 1,00%

d Haltestellen1. barrierefreier Zugang an allen rekonstruierten und neu gebauten Haltestellen ja 100 2 2,00%2. alle Haltestellenausstattungen entsprechen NVP ja 100 2 2,00%3. umgehende Reaktion zur Beseitigung von Zerstörungen (Defekten) an Haltest. ja 45,5 2 0,91%4. regelmäßige Reinigung der Haltesstellen ja 100 2 2,00%

IV. Fahrgastbetreuung / Personal1. zentral gelegener Kundenservice ja 100 2 2,00%2. Information vor Einritt einer Fahrplanänderung ja 100 1 1,00%3. Mobilitätshilfe nein 0 1 0,00%4. Fahrplanbuch/Fahrplanergänzungsinformation eine Woche vor

Wechsel/vorübergehenden Änderungen erhältl ichja 100 2 2,00%

5. regelmäßige Schulungen des Fahrpersonals ja 100 2 2,00%6. Dienstschulung für Mitarbeiter im Kundenservice ja 100 2 2,00%

V. Sicherheit1. Begleit-, bzw. Bestreifungsquote (10 Std./Woche, bei Fahrten nach 20:00 Uhr) ja 100 1 1,00%2. Fahrzeug- und Anlagenwartung nach vorgeschriebenen Zeitintervallen ja 100 10 10,00%

VI. Umweltbeeinflussung1. Einhaltung der Abgaswerte gemäß EG-Verordnung für die eingesetzten Busse ja 100 5 5,00%

2. Stromrückführung aller Straßenbahnen mit Ausnahme von historischen ja 100 5 5,00%Triebwagen (TW 21, 51, 78 und 79) und Arbeitstriebwagen

VII. Beschwerde- und Störungsmanagement1. erste Reaktion auf Kundenbeschwerden innerhalb 5 Werktage ja 100 2 2,00%2. regelm. systematische Erfassung und Auswertung von Beschwerden und

Störungen (kundenwirksamer Fahrzeugausfall, Ausfälle durch Havarien in der Stromversorgung)

ja 100 2 2,00%

Ergebnis 100 95,93%

Bewertung Erfüllungsgrad der QM

Qualitätserfüllungsnachweis - Plauener Straßenbahn GmbH im Jahr 2016

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage 13

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Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

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Anlage Blatt 2 und 3: Trennungsrechnung Ist 2016 31.05.2017/CVPlauener Straßenbahn GmbH

IST 2016A B C C1 C2 C3 C4

Erlöse/Aufwendungen in TEUR Betrieb gesamt(GuV)

abzgl. nicht-ÖPNV

ÖPNV gesamt eigene Linien Stadtbus

(§ 42 PBefG) mit SEV

Straßenbahn-verkehr

(§42 PBefG)

Schienen-ersatzverkehr

Alternative Bedienfor-men (AST,

ALiTa

T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€1. Umsatzerlöse 4.827,9 54,7 4.773,2 798,2 3.879,3 64,9 30,81.1. Beförderungsentgelte

1.1.1. Einzel- und Mehrfahrtenkarten 1.787,9 0,0 1.787,9 213,5 1.564,7 8,8 0,91.1.2. Wochen-, Monats- und Jahreskarten 1.376,7 0,0 1.376,7 164,4 1.204,8 6,8 0,71.1.3. Sonstige Erlöse 33,7 0,0 33,7 3,7 27,3 0,2 2,51.1.4. abzgl. Erlöskorrekturen aus Verbundabrechnung -97,4 0,0 -97,4 -11,7 -85,2 -0,5 0,01.1.5. Abgeltg.zahlg.f.tarifliche Verpflichtg.ZV ÖPNV Vogtl.

1.2. Ausgleichszahlungen und Erstattungen

1.2.1. Ausgleich nach ÖPNVFinAusG 1.338,7 0,0 1.338,7 396,4 866,9 48,8 26,61.2.2. Erstattungen nach SGB IX 152,0 0,0 152,0 18,2 133,0 0,7 0,11.3. Sonstige Umsatzerlöse

1.3.1. Erhöhtes Beförderungsentgelt 30,0 0,0 30,0 3,6 26,3 0,1 0,01.3.2. Werbeleistungen 151,8 0,0 151,8 10,1 141,7 0,0 0,01.3.3. Sonderfahrten 54,7 54,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,01.3.4. abzüglich Erlösschmälerung -0,2 0,0 -0,2 0,0 -0,2 0,0 0,02. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,03.und 4. Sonstige betriebliche Erträge 3.220,6 116,8 3.103,8 19,2 3.066,1 18,5 0,0

Ausgleich durch Gesellschafter

3. Ausgleich Landkreis/Stadt 1.100,0 0,0 1.100,0 0,0 1.100,04.1. Erträge aus Konzernumlage (SBG) 41,1 0,0 41,1 0,0 41,14.2. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für

Investitionszuschüsse1.566,7 0,0 1.566,7 0,0 1.566,7

4.3. Erträge aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen (Hauptuntersuchung)

7,5 0,0 7,5 0,0 7,5

4.4. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 18,9 0,0 18,9 0,6 18,34.5. Auflösung Wertberichtigung Forderungen 1,8 0,0 1,8 0,0 1,84.6. Entschädigungszahlungen Unfälle 49,2 0,0 49,2 9,9 39,34.7. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 65,1 13,2 51,9 0,0 51,94.8. Erlöse Handelsware 4,2 2,2 2,0 0,3 1,74.9. Sonstige Zuschüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 0,04.10. Periodenfremde Erträge 2,9 0,0 2,9 2,5 0,44.11. Erträge aus Deckungskapital Insolvenzversicherung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,04.12. Erlöse Weiterberechnungen 18,5 0,0 18,5 0,0 0,0 18,54.13. Erlöse Anlagenabgänge u. Zuschreibg.z.Anlageverm. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,04.14. Sonstige 344,7 101,4 243,3 5,9 237,45. Materialaufwand 1.585,1 17,8 1.567,3 269,9 1.197,4 74,7 25,35.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und

für bezogene Waren

5.1.1. Energieaufwendungen 607,8 3,8 604,0 103,1 500,95.1.2. Ersatzteile und Instandhaltungsmaterial 157,4 14,0 143,4 6,8 136,65.1.3. Sonstiges 277,4 0,0 277,4 47,6 229,85.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,05.2.1. Verkehrsleistungen von Dritten 135,8 0,0 135,8 32,8 3,0 74,7 25,35.2.2. Reparaturleistungen 403,2 0,0 403,2 76,1 327,15.2.3. Fahrzeugmiete/Wagenreinigung 3,5 0,0 3,5 3,5 0,06. Personalaufwand 5.076,9 139,2 4.937,7 401,6 4.531,6 3,1 1,46.1. Löhne und Gehälter

6.1.1. Löhne und Gehälter 4.127,1 113,1 4.014,0 330,1 3.680,3 2,5 1,16.1.2. Abfindungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,06.2. Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung0,0

6.2.1. Soziale Abgaben 880,3 24,2 856,1 67,4 787,8 0,6 0,36.2.2. Beiträge zur Berufsgenossenschaft 57,1 1,6 55,5 3,1 52,4 0,0 0,06.2.3. Beiträge Altersversorgung 12,4 0,3 12,1 1,0 11,1 0,0 0,07. Abschreibungen 2.231,4 5,7 2.225,7 0,3 2.225,4 0,0 0,07.1. Abschreibungen auf immaterielle

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens3,2 0,0 5,7 0,0 5,7

7.2. planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 2.220,2 5,7 2.214,5 0,3 2.214,07.3. außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,07.4. Geringwertige Anlagegüter -Sammelposten 5,7 0,0 5,7 0,0 5,77.5. Vollabschreibung geringwertige Anlagegüter 0,0 0,0 0,0 0,0 0,08. Sonstige betriebliche Aufwendungen 827,6 8,8 818,8 95,0 723,8 0,0 0,08.1. Objektschutz, Ordnungsdienst, Wartungsleistungen,

sonstige Reinigungsleistungen u. ä.130,9 0,7 130,2 0,0 130,2

8.2. Zuführung zu Rückstellungen 150,0 0,0 150,0 0,0 150,08.3. Versicherungen 111,7 4,7 107,0 15,0 92,08.4. Werbung, Inserate 17,4 0,0 17,4 0,0 17,48.5. Mieten,. Pachten 23,2 0,0 23,2 13,2 10,08.6. Gebühren, Beiträge 34,0 1,9 32,1 1,2 30,98.7. Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften 26,9 0,0 26,9 0,0 26,98.8. Rechts- und Beratungskosten 48,4 0,0 48,4 5,6 42,88.9. Jahresabschlusskosten 18,6 1,0 17,6 0,0 17,68.10. Schadenersatz 57,5 0,0 57,5 15,3 42,28.11. Porto/Telekommunikation 19,9 0,2 19,7 0,9 18,88.12. Reisekosten, Bewirtungen, Geschenke 10,4 0,3 10,1 0,4 9,78.13. Aus- und Weiterbildung 15,5 0,0 15,5 1,3 14,28.14. Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,08.15. Aufwendungen für Weiterberechnung AV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,08.16. Forderungsverluste 4,0 0,0 4,0 0,0 4,08.17. Zuführung Pauschalwertberichtigung Forderungen 0,6 0,0 0,6 0,0 0,68.18. Handelsware 0,0 0,0 0,0 0,0 0,08.19. Periodenfremde Aufwendungen 1,1 0,0 1,1 0,0 1,18.20. Übrige 157,5 0,0 157,5 42,1 115,4

in Punkt 1.2.2 beinhaltet

Page 26: Plauener Straßenbahn GmbH, CV - Stadt Plauen€¦ · Jahresbericht 2016 über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen 3 2 Berichtsfelder 2.1 Selbsterbringungsquote

Jahresbericht 2016 über die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

26

9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 2.069,0 0,0 2.069,0 0,0 2.069,0 0,0 0,09.1. Erdgas Plauen GmbH, Plauen 2.053,9 0,0 2.053,9 0,0 2.053,99.2. Abfallentsorgung Plauen GmbH, Plauen 15,1 0,0 15,1 0,0 15,110. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10,9 0,0 10,9 0,0 10,911. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 100,1 0,0 100,1 0,2 99,9 0,0 0,011.1. Versäumniszuschläge, Verzugszinsen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,011.2. Zinsen für Kredite 85,0 0,0 85,0 0,0 85,011.3. Ähnliche Aufwendungen 15,1 0,0 15,1 0,2 14,912. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 307,3 0,0 307,3 50,4 247,2 5,6 4,1

Außerordentliche Erträge (BilMoG) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Außerordentliche Aufwendungen (BilMoG) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 31,3 0,0 31,3 -0,3 31,614. Sonstige Steuern 21,5 0,0 21,5 0,0 21,5 0,0 0,014.1. Kfz-Steuern 4,6 0,0 4,6 0,0 4,614.2. Sonstige Steuern 16,9 0,0 16,9 0,0 16,915. Jahresüberschuß (+) / Jahresfehlbetrag (-) 254,5 0,0 254,5 50,7 194,1 5,6 4,1

16. Summe Aufwand (in T€) 9.873,9 171,5 9.702,4 766,7 8.831,2 77,8 26,717. Nutzwagen-Kilometer (Nw-km) 1.256.275 7.997 1.248.278 296.701 916.253 24.127 11.197

Fahrplan-Kilometer (Fpl-km) 1.248.138 1.248.138 296.701 916.113 24.127 11.197Aufwand je NWkm (in €) 7,86 7,77 2,58 9,64 3,22 2,38

18. Aufwand je Fpl-km (in €) 7,91 7,77 2,58 9,64 3,22 2,38

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