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Gutachten für die Grundsatzabstimmung über die Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014 Politische Gemeinde Rorschacherberg

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Gutachten für die Grundsatzabstimmung über die Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg

Urnenabstimmung vom18. Mai 2014

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3UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Inhaltsverzeichnis

Einleitung/Zusammenfassung 4

Ausgangslage 4

Gemeindevereinigungen im Allgemeinen 4

Bedeutung der Grundsatzabstimmung 5

Gegenstand der Prüfung 5

Förderbeiträge des Kantons 6

Der Weg zur fusionierten Gemeinde 7

Zeitplan und Kosten 7

Haltung der Räte 9

Abstimmungsfrage 9

Öffentliche Informationsveranstaltung 9

Die Argumente des Initiativkomitees 10

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4 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Einleitung/Zusammenfassung

Die Räte von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg unterbreiten ihren Stimmbür-gerinnen und Stimmbürgern gestützt auf gleich lautende Initiativen in allen drei Gemein-den die Grundsatzabstimmung über die Vereinigung von Goldach, Rorschach und Ror-schacherberg Mit einem Ja leiten die Bürgerschaften das Vereinigungsverfahren ein Dieses umfasst vertiefte Abklärungen zu den Auswirkungen einer Fusion Resultat ist der Vereinigungsbeschluss, über den die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an einer zweiten Urnenabstimmung befinden Zu einer Gemeindevereinigung kommt es folglich erst, wenn die Bürgerschaften in allen drei Gemeinden sowohl die Einleitung des Verei-nigungsverfahrens in der Grundsatzabstimmung als auch den Vereinigungsbeschluss gutheissen Lehnt eine beteiligte Gemeinde bei einer der beiden Abstimmungen die Vor-lage ab, wird das Verfahren gesamthaft abgebrochen bzw gar nicht erst gestartet

Ausgangslage

Am 27 November 2013 reichte ein Initiativkomitee bei der Gemeinderatskanzlei die Plus-Minus-Initiative ein 729 stimmberechtigte Rorschacherbergerinnen und Rorscha-cherberger hatten folgenden Initiativtext unterzeichnet:

«Der Gemeinderat wird beauftragt, gleichzeitig mit den Gemeinden Rorschach und Gold-ach eine Grundsatzabstimmung gemäss Art 2, Abs 2 lit b) Gemeindevereinigungs-gesetz durchzuführen Mit der Zustimmung wird das Verfahren eingeleitet zur Abklä-rung der Möglichkeiten und Auswirkungen einer Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg und zur Erarbeitung eines Vereinigungsbeschlusses Dieser ist den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern spätestens im Sommer 2016 zum definitiven Entscheid vorzulegen »

Die notwendige Anzahl Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative beträgt gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung 213 Unterschriften

In den Gemeinden Goldach und Rorschach sind im selben Zeitraum gleich lautende Initiativen zustande gekommen Damit gelangt Art 2 Abs 2 lit b) des Gemeindevereini-gungsgesetzes zur Anwendung:

«Die Grundsatzabstimmung über die Einleitung des Vereinigungsverfahrens wird durchgeführt nach Zustandekommen von gleich lautenden Initiativen in den beteiligten Gemeinden »

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5UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Gemeindevereinigungen im Allgemeinen

In der Schweiz nimmt die Zahl der Gemeinden stetig ab In den letzten Jahren war diese Entwicklung besonders ausgeprägt Dies gilt auch für den Kanton St Gallen Waren es im Jahr 2004 noch 90 politische Gemeinden, sind es heute noch deren 77 Nicht weni-ger als sechs Zusammenschlüsse erfolgten allein auf den 1 Januar 2013

Die Gründe für die Fusion von Gemeinden sind vielfältig Oftmals sind es nicht harte Fakten alleine, die für oder gegen einen Zusammenschluss sprechen Emotionen spielen dabei eine grosse Rolle Aus diesem Grund haben Gemeindevereinigungen in der Regel dann grössere Chancen auf Erfolg, wenn der Anstoss aus der Bevölkerung kommt

Das Initiativkomitee setzt mit seinem Engagement die öffentliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema in Gang und ermöglicht es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg, sich zu einer möglichen Gemeindevereinigung zu äussern

Bedeutung der Grundsatzabstimmung

Die Grundsatzabstimmung steht am Anfang jedes Gemeindevereinigungsverfahrens Dieses ist im Gemeindevereinigungsgesetz geregelt, das seit 1 Juli 2007 in Vollzug ist

In der Grundsatzabstimmung beschliessen die Bürgerschaften der beteiligten Gemein-den vorerst über die Einleitung des Vereinigungsverfahrens Dieser Beschluss ist für die Behörden verbindlich Bei einem Ja sind sie verpflichtet, den Vereinigungsbeschluss zu vereinbaren und in den Gemeinden einer weiteren, obligatorischen Abstimmung zu un-terstellen Erst, wenn alle beteiligten Gemeinden dem Vereinigungsbeschluss zugestimmt haben, ist der Zusammenschluss definitiv und auch für die Bürgerschaft verbindlich

Mit der vorliegenden Grundsatzabstimmung steht einzig die Dreierfusion von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg zur Diskussion Lehnt eine der beteiligten Gemeinden ab, wird das Projekt gesamthaft abgebrochen bzw gar nicht gestartet und nicht etwa für zwei allenfalls zustimmende Partner weitergeführt Dafür wäre eine neue Grundsatz-abstimmung nötig

Gegenstand der Prüfung

Heissen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Gemeindevereinigung im Grund-satz gut, werden in den darauffolgenden Monaten alle Fragen geklärt, die für einen Fusi-onsentscheid von Bedeutung sind In den Vereinigungsbeschluss fliessen gemäss Ge-setz insbesondere ein:– Name, Organisationsform (Bürgerversammlung oder Parlament) und Wappen;– Zeitplan für die Vereinigung und Zeitpunkt der Entstehung;– Vollzug hängiger Beschlüsse der Bürgerschaften der beteiligten Gemeinden;– Überführung von Verwaltungsstellen, unselbständigen öffentlich-rechtlichen Unter-

nehmen und Personal

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6 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Ziel der Initiative ist es, alle entscheidenden Vor- und Nachteile einer Fusion auf den Tisch zu bringen Die Räte werden deshalb in Absprache mit dem Initiativkomitee Abklärungen über das gesetzliche Minimum hinaus treffen, zum Beispiel zu den Auswirkungen einer Vereinigung auf– Finanzen (Finanzbedarf, Finanzausgleich, Steuerfuss, Fördergelder des Kantons);– Bildung (Schulstandort/-angebot, Organisation);– Infrastruktur, Verkehr, Bau, Raumentwicklung (Zustand der Strassen, Werkleitungen

und Gebäude, Raumplanung, Verkehrspolitik, Standortentwicklung)

Nebst den harten Fakten, die sich feststellen, berechnen und einander gegenüberstel-len lassen, gilt es auch die weichen Faktoren, die Emotionen, zu berücksichtigen Ge-schichtliche Hintergründe, Angst vor Heimatverlust und Veränderungen, Unsicherheiten oder ein schlechtes Bauchgefühl müssen ernst genommen und angesprochen werden Aber auch die Chancen und Risiken sind aufzuzeigen Die Räte erhoffen sich nach einer positiven Grundsatzabstimmung eine breite, öffentliche Diskussion und das Engage-ment der Bevölkerung in Foren oder in Arbeitsgruppen

Förderbeiträge des Kantons

Der Kanton leistet an Gemeindevereinigungen verschiedene Beiträge Das Gemeinde-vereinigungsgesetz unterscheidet zwischen– Projektbeiträgen;– Entschuldungsbeiträgen;– Beiträgen an vereinigungsbedingten Mehraufwand und– Startbeiträgen

Wird das Vereinigungsprojekt mit der Annahme der Grundsatzabstimmung gestartet, deckt der Kanton maximal 50 Prozent der anfallenden Projektkosten

Finanziell von weit grösserer Bedeutung als die Beiträge ans Projekt sind jene, die bei Zustandekommen der Fusion zur Auszahlung gelangen Der Kanton legt die konkreten Zahlungen auf Grundlage der detaillierten Abklärungen im Einzelnen fest Von besonde-rem Interesse ist der Startbeitrag, der zumindest für die ersten Jahre die Steuerfussdiffe-renz der beteiligten Gemeinden ausgleichen soll

Es wird Aufgabe der Räte sein, im Rahmen der Fusionsabklärungen ein bestmögliches Verhandlungsergebnis mit dem Kanton zu erzielen, damit die fusionierte Gemeinde auf einer guten finanziellen Basis starten kann Als Ausgangspunkt und Zielgrösse dient aus heutiger Sicht der Goldacher Steuerfuss von derzeit 114 Prozent Immerhin würde der Kanton bei einer Fusion voraussichtlich erhebliche Finanzausgleichsmittel sparen

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7UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Der Weg zur fusionierten Gemeinde

Das Gemeindevereinigungsgesetz definiert nach einer positiven Grundsatzabstimmung folgende Meilensteine im Fusionsprozess:

Abstimmung zum Vereinigungsbeschluss– Obligatorische Abstimmung in allen beteiligten Gemeinden;– Definitiver Auftrag zur Realisierung der neuen Gemeinde, falls alle Abstimmungen po-

sitiv verlaufen;– Bindend sowohl für die Räte als auch für die Bürgerschaft

Abstimmung über die neue Gemeindeordnung– Obligatorische Abstimmung in der vereinigten Gemeinde;– Definition der Organisationsform und der neuen Behörden als Basis für die Wahlen

Wahlen der Mitglieder des neuen Gemeinderates und allenfalls des Parlaments– Wahlen der Behördenmitglieder gemäss neuer Gemeindeordnung in der vereinigten

Gemeinde

Beschluss über den 1 Voranschlag der neuen Gemeinde– Muss zwecks Handlungsfähigkeit der neuen Gemeinde vor Jahresende und Auflö-

sung der bisherigen Gemeinden erfolgen

Zeitplan und Kosten

Der Initiativtext verpflichtet die Gemeinden, den Vereinigungsbeschluss bis spätestens Sommer 2016 zum Entscheid vorzulegen Die Räte streben an, die Urnenabstimmung bereits im Frühjahr 2016 durchzuführen, damit bei der Nomination der Gemeindebehör-den für die Amtsdauer 2017 bis 2020 Klarheit darüber besteht, wie es mit den Gemein-den weitergeht Damit verbleiben bei einem Ja an der Grundsatzabstimmung vom 18 Mai 2014 rund 1½ Jahre Zeit, um die Grundlagen für die Abstimmung über den Vereini-gungsbeschluss zu erarbeiten Der Zeitplan ist damit sehr eng

Die Projektorganisation muss sich diesen zeitlichen Verhältnissen anpassen Die Räte werden das Projekt als oberste Instanz steuern und überwachen Auch die Gemeinde-verwaltungen werden eng in die Projektarbeit einbezogen sein und ihr Know-how zu den einzelnen Themen einbringen Die Räte sind überdies auf eine externe Projektbegleitung und zusätzliche Fachleute angewiesen

Weil Fusionsprojektkosten stark variieren und keine verlässlichen Referenzzahlen des Kantons vorliegen, sind zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen zu den mutmasslichen Projektkosten möglich Sehr grob geschätzt gehen die Räte bis zum Vereinigungsbeschluss von Kosten in der Grössenordnung von 500 000 Franken aus Nach Abzug des Kantonsbeitrages von voraussichtlich 50 Prozent verbleibt für jede be-teiligte Gemeinde ein Kostenanteil von rund 80 000 Franken, über den die Räte auch ohne Budgetposition im Sinne von gebundenen Ausgaben verfügen, sofern ihnen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Grundsatzabstimmung den Auftrag für die weiteren Abklärungen erteilen

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8 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Stimmt die Bürgerschaft in allen drei Gemeinden auch dem Vereinigungsbeschluss zu, nehmen die Behörden die Realisierungsarbeiten umgehend an die Hand, so dass die fusionierte, neue Gemeinde auf den 1 Januar 2019 starten könnte

Grundsatz-abstimmung vom

18. Mai 2014

Abstimmung über Vereinigungsbeschluss

im Frühjahr 2016

Nein in einer oder mehreren Gemeinden

Nein in einer oder mehreren Gemeinden

Ja in allen Gemeinden

Ja in allen Gemeinden

Abstimmung über die Gemeindeordnung

im Frühjahr 2017

Kommunalwahlen im Herbst 2018 für den Rest der

Amtsdauer 2017–2020

Abstimmung über den Voranschlag 2019

im November 2018

Start der neuen Gemeinde am 1. Januar 2019

Initiative als Auslöser für die Grundsatzabstimmung

Vereinigungsverfahren wird nicht eingeleitet

Vereinigungsprojektwird beendet

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9UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Haltung der Räte

Die Räte von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg sind offen für die Einleitung des Vereinigungsverfahrens und die damit verbundenen, vertieften Abklärungen Sie er-achten es als wertvoll und wichtig, dass der Anstoss aus der Bevölkerung kommt und diese über den Auftrag an die Behörden befindet Die Räte würden einen solchen Auftrag gründlich, zeitgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen ausführen

Abstimmungsfrage

Wollen Sie der Einleitung des Vereinigungsverfahrens für die Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg zustimmen und die Räte beauftragen, die not-wendigen Abklärungen vorzunehmen und den Vereinigungsbeschluss zum Entscheid vorzulegen?

Rorschacherberg, 18 März 2014

Gemeinderat Rorschacherberg

Beat Hirs Philipp HengartnerGemeindepräsident Gemeinderatsschreiber

Öffentliche Informationsveranstaltung

Die Räte von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg werden am Mittwoch, 23 April 2014, um 19 30 Uhr in der Mehrzweckhalle Rorschacherberg über die Abstim-mungsvorlage informieren Teil der Veranstaltung ist auch ein Podium mit Befürwortern und Gegnern einer Gemeindevereinigung

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich dazu eingeladen

Weitere Informationen zu Gemeindevereinigungen erhalten Sie auf der Webseite des Kantons unter www gemeinden sg ch (Navigation «Vereinigungen»)

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10 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

Die Argumente des Initiativkomitees

Was bringt eine Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg?

Die Plus-Minus-Initiative schafft Klarheit.

Rund 2400 Stimmberechtigte aus den drei Gemeinden haben die Plus-Minus-Initiative unterzeichnet, weil sie unsere Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum er-halten und weiterentwickeln wollen Denn die Zukunft gestalten heisst, sich aktiv mit ihr auseinander zu setzen

Keine Fusionsabstimmung!

Die Plus-Minus-Initiative verlangt mit einer ersten Abstimmung (Grundsatzabstimmung) die Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile einer möglichen Fusion und basierend darauf die Ausarbeitung eines konkreten Vereinigungsbeschlusses Nur dadurch lässt sich ernsthaft darüber diskutieren, ob eine Vereinigung der Gemeinden Goldach, Ror-schach und Rorschacherberg eine erfolgsversprechende Perspektive für die Entwick-lung unserer Region darstellt

Im Kanton St Gallen ist dieses zweistufige Verfahren gesetzlich vorgeschrieben Wich-tige Fragen zu den finanziellen Auswirkungen lassen sich erst mit der Einbindung der kantonalen Behörden in einer zweiten Phase ermitteln

Forderung zur Einbindung der Bürgerschaft.

Die Diskussionen rund um die mögliche Vereinigung dürfen nicht in einem Behörden-projekt enden Bei der Bearbeitung des Vereinigungsprojektes muss die Bevölkerung eingebunden werden Für die Beantwortung wichtiger Fragen müssen unter der Leitung der drei Gemeindebehörden Bürgerforen organisiert werden, um Empfehlungen für die Ausarbeitung des Vertrages zu erarbeiten

Das JA der Wirtschaft.

Der Arbeitgeber-Verband Rorschach und Umgebung ist aktiv in der Trägerschaft der Plus-Minus-Initiative vertreten Als Unternehmen ist man sich gewohnt, regelmässig die strategischen Zukunftsoptionen zu überprüfen Neben einer effizienten und kompe-tenten Verwaltung sind schlanke, einfache und einheitliche Vorschriften für die KMU und das Gewerbe entscheidend So kann sich die Region als gemeinsamer Lebensraum mit einem aktiven Zentrum entwickeln, welches dazu beiträgt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Waren und Dienstleistungen in der Region suchen, finden und einkaufen

Investition in die Zukunft.

Die Initianten der Plus-Minus-Initiative wollen wissen, ob wichtige Faktoren für die zu-künftige Entwicklung unserer Region positiv beeinflusst werden könnten, wenn der ge-

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11UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014

meinsame Lebens- und Wirtschaftsraum auch politisch zusammenwachsen würde Die Kosten für diese Abklärungen dürfen den Betrag von 5 Franken pro Einwohner in den Jahren 2014 und 2015 nicht übersteigen und sind eine gute Investition in die Zukunft

Nutzen wir diese Chance, verbindliche Fakten zu erarbeiten, um in einer zweiten Abstim-mung gut informiert über eine mögliche Vereinigung unserer drei Gemeinden abstimmen zu können

Wir danken Ihnen für Ihr JA am 18. Mai 2014.

Initiativkomitees Goldach, Rorschach und Rorschacherberg

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