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Gutachten für die Grundsatzabstimmung über die Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg
Urnenabstimmung vom18. Mai 2014
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3UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Inhaltsverzeichnis
Einleitung/Zusammenfassung 4
Ausgangslage 4
Gemeindevereinigungen im Allgemeinen 4
Bedeutung der Grundsatzabstimmung 5
Gegenstand der Prüfung 5
Förderbeiträge des Kantons 6
Der Weg zur fusionierten Gemeinde 7
Zeitplan und Kosten 7
Haltung der Räte 9
Abstimmungsfrage 9
Öffentliche Informationsveranstaltung 9
Die Argumente des Initiativkomitees 10
4 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Einleitung/Zusammenfassung
Die Räte von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg unterbreiten ihren Stimmbür-gerinnen und Stimmbürgern gestützt auf gleich lautende Initiativen in allen drei Gemein-den die Grundsatzabstimmung über die Vereinigung von Goldach, Rorschach und Ror-schacherberg Mit einem Ja leiten die Bürgerschaften das Vereinigungsverfahren ein Dieses umfasst vertiefte Abklärungen zu den Auswirkungen einer Fusion Resultat ist der Vereinigungsbeschluss, über den die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an einer zweiten Urnenabstimmung befinden Zu einer Gemeindevereinigung kommt es folglich erst, wenn die Bürgerschaften in allen drei Gemeinden sowohl die Einleitung des Verei-nigungsverfahrens in der Grundsatzabstimmung als auch den Vereinigungsbeschluss gutheissen Lehnt eine beteiligte Gemeinde bei einer der beiden Abstimmungen die Vor-lage ab, wird das Verfahren gesamthaft abgebrochen bzw gar nicht erst gestartet
Ausgangslage
Am 27 November 2013 reichte ein Initiativkomitee bei der Gemeinderatskanzlei die Plus-Minus-Initiative ein 729 stimmberechtigte Rorschacherbergerinnen und Rorscha-cherberger hatten folgenden Initiativtext unterzeichnet:
«Der Gemeinderat wird beauftragt, gleichzeitig mit den Gemeinden Rorschach und Gold-ach eine Grundsatzabstimmung gemäss Art 2, Abs 2 lit b) Gemeindevereinigungs-gesetz durchzuführen Mit der Zustimmung wird das Verfahren eingeleitet zur Abklä-rung der Möglichkeiten und Auswirkungen einer Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg und zur Erarbeitung eines Vereinigungsbeschlusses Dieser ist den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern spätestens im Sommer 2016 zum definitiven Entscheid vorzulegen »
Die notwendige Anzahl Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative beträgt gemäss Artikel 22 der Gemeindeordnung 213 Unterschriften
In den Gemeinden Goldach und Rorschach sind im selben Zeitraum gleich lautende Initiativen zustande gekommen Damit gelangt Art 2 Abs 2 lit b) des Gemeindevereini-gungsgesetzes zur Anwendung:
«Die Grundsatzabstimmung über die Einleitung des Vereinigungsverfahrens wird durchgeführt nach Zustandekommen von gleich lautenden Initiativen in den beteiligten Gemeinden »
5UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Gemeindevereinigungen im Allgemeinen
In der Schweiz nimmt die Zahl der Gemeinden stetig ab In den letzten Jahren war diese Entwicklung besonders ausgeprägt Dies gilt auch für den Kanton St Gallen Waren es im Jahr 2004 noch 90 politische Gemeinden, sind es heute noch deren 77 Nicht weni-ger als sechs Zusammenschlüsse erfolgten allein auf den 1 Januar 2013
Die Gründe für die Fusion von Gemeinden sind vielfältig Oftmals sind es nicht harte Fakten alleine, die für oder gegen einen Zusammenschluss sprechen Emotionen spielen dabei eine grosse Rolle Aus diesem Grund haben Gemeindevereinigungen in der Regel dann grössere Chancen auf Erfolg, wenn der Anstoss aus der Bevölkerung kommt
Das Initiativkomitee setzt mit seinem Engagement die öffentliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema in Gang und ermöglicht es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg, sich zu einer möglichen Gemeindevereinigung zu äussern
Bedeutung der Grundsatzabstimmung
Die Grundsatzabstimmung steht am Anfang jedes Gemeindevereinigungsverfahrens Dieses ist im Gemeindevereinigungsgesetz geregelt, das seit 1 Juli 2007 in Vollzug ist
In der Grundsatzabstimmung beschliessen die Bürgerschaften der beteiligten Gemein-den vorerst über die Einleitung des Vereinigungsverfahrens Dieser Beschluss ist für die Behörden verbindlich Bei einem Ja sind sie verpflichtet, den Vereinigungsbeschluss zu vereinbaren und in den Gemeinden einer weiteren, obligatorischen Abstimmung zu un-terstellen Erst, wenn alle beteiligten Gemeinden dem Vereinigungsbeschluss zugestimmt haben, ist der Zusammenschluss definitiv und auch für die Bürgerschaft verbindlich
Mit der vorliegenden Grundsatzabstimmung steht einzig die Dreierfusion von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg zur Diskussion Lehnt eine der beteiligten Gemeinden ab, wird das Projekt gesamthaft abgebrochen bzw gar nicht gestartet und nicht etwa für zwei allenfalls zustimmende Partner weitergeführt Dafür wäre eine neue Grundsatz-abstimmung nötig
Gegenstand der Prüfung
Heissen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Gemeindevereinigung im Grund-satz gut, werden in den darauffolgenden Monaten alle Fragen geklärt, die für einen Fusi-onsentscheid von Bedeutung sind In den Vereinigungsbeschluss fliessen gemäss Ge-setz insbesondere ein:– Name, Organisationsform (Bürgerversammlung oder Parlament) und Wappen;– Zeitplan für die Vereinigung und Zeitpunkt der Entstehung;– Vollzug hängiger Beschlüsse der Bürgerschaften der beteiligten Gemeinden;– Überführung von Verwaltungsstellen, unselbständigen öffentlich-rechtlichen Unter-
nehmen und Personal
6 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Ziel der Initiative ist es, alle entscheidenden Vor- und Nachteile einer Fusion auf den Tisch zu bringen Die Räte werden deshalb in Absprache mit dem Initiativkomitee Abklärungen über das gesetzliche Minimum hinaus treffen, zum Beispiel zu den Auswirkungen einer Vereinigung auf– Finanzen (Finanzbedarf, Finanzausgleich, Steuerfuss, Fördergelder des Kantons);– Bildung (Schulstandort/-angebot, Organisation);– Infrastruktur, Verkehr, Bau, Raumentwicklung (Zustand der Strassen, Werkleitungen
und Gebäude, Raumplanung, Verkehrspolitik, Standortentwicklung)
Nebst den harten Fakten, die sich feststellen, berechnen und einander gegenüberstel-len lassen, gilt es auch die weichen Faktoren, die Emotionen, zu berücksichtigen Ge-schichtliche Hintergründe, Angst vor Heimatverlust und Veränderungen, Unsicherheiten oder ein schlechtes Bauchgefühl müssen ernst genommen und angesprochen werden Aber auch die Chancen und Risiken sind aufzuzeigen Die Räte erhoffen sich nach einer positiven Grundsatzabstimmung eine breite, öffentliche Diskussion und das Engage-ment der Bevölkerung in Foren oder in Arbeitsgruppen
Förderbeiträge des Kantons
Der Kanton leistet an Gemeindevereinigungen verschiedene Beiträge Das Gemeinde-vereinigungsgesetz unterscheidet zwischen– Projektbeiträgen;– Entschuldungsbeiträgen;– Beiträgen an vereinigungsbedingten Mehraufwand und– Startbeiträgen
Wird das Vereinigungsprojekt mit der Annahme der Grundsatzabstimmung gestartet, deckt der Kanton maximal 50 Prozent der anfallenden Projektkosten
Finanziell von weit grösserer Bedeutung als die Beiträge ans Projekt sind jene, die bei Zustandekommen der Fusion zur Auszahlung gelangen Der Kanton legt die konkreten Zahlungen auf Grundlage der detaillierten Abklärungen im Einzelnen fest Von besonde-rem Interesse ist der Startbeitrag, der zumindest für die ersten Jahre die Steuerfussdiffe-renz der beteiligten Gemeinden ausgleichen soll
Es wird Aufgabe der Räte sein, im Rahmen der Fusionsabklärungen ein bestmögliches Verhandlungsergebnis mit dem Kanton zu erzielen, damit die fusionierte Gemeinde auf einer guten finanziellen Basis starten kann Als Ausgangspunkt und Zielgrösse dient aus heutiger Sicht der Goldacher Steuerfuss von derzeit 114 Prozent Immerhin würde der Kanton bei einer Fusion voraussichtlich erhebliche Finanzausgleichsmittel sparen
7UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Der Weg zur fusionierten Gemeinde
Das Gemeindevereinigungsgesetz definiert nach einer positiven Grundsatzabstimmung folgende Meilensteine im Fusionsprozess:
Abstimmung zum Vereinigungsbeschluss– Obligatorische Abstimmung in allen beteiligten Gemeinden;– Definitiver Auftrag zur Realisierung der neuen Gemeinde, falls alle Abstimmungen po-
sitiv verlaufen;– Bindend sowohl für die Räte als auch für die Bürgerschaft
Abstimmung über die neue Gemeindeordnung– Obligatorische Abstimmung in der vereinigten Gemeinde;– Definition der Organisationsform und der neuen Behörden als Basis für die Wahlen
Wahlen der Mitglieder des neuen Gemeinderates und allenfalls des Parlaments– Wahlen der Behördenmitglieder gemäss neuer Gemeindeordnung in der vereinigten
Gemeinde
Beschluss über den 1 Voranschlag der neuen Gemeinde– Muss zwecks Handlungsfähigkeit der neuen Gemeinde vor Jahresende und Auflö-
sung der bisherigen Gemeinden erfolgen
Zeitplan und Kosten
Der Initiativtext verpflichtet die Gemeinden, den Vereinigungsbeschluss bis spätestens Sommer 2016 zum Entscheid vorzulegen Die Räte streben an, die Urnenabstimmung bereits im Frühjahr 2016 durchzuführen, damit bei der Nomination der Gemeindebehör-den für die Amtsdauer 2017 bis 2020 Klarheit darüber besteht, wie es mit den Gemein-den weitergeht Damit verbleiben bei einem Ja an der Grundsatzabstimmung vom 18 Mai 2014 rund 1½ Jahre Zeit, um die Grundlagen für die Abstimmung über den Vereini-gungsbeschluss zu erarbeiten Der Zeitplan ist damit sehr eng
Die Projektorganisation muss sich diesen zeitlichen Verhältnissen anpassen Die Räte werden das Projekt als oberste Instanz steuern und überwachen Auch die Gemeinde-verwaltungen werden eng in die Projektarbeit einbezogen sein und ihr Know-how zu den einzelnen Themen einbringen Die Räte sind überdies auf eine externe Projektbegleitung und zusätzliche Fachleute angewiesen
Weil Fusionsprojektkosten stark variieren und keine verlässlichen Referenzzahlen des Kantons vorliegen, sind zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen zu den mutmasslichen Projektkosten möglich Sehr grob geschätzt gehen die Räte bis zum Vereinigungsbeschluss von Kosten in der Grössenordnung von 500 000 Franken aus Nach Abzug des Kantonsbeitrages von voraussichtlich 50 Prozent verbleibt für jede be-teiligte Gemeinde ein Kostenanteil von rund 80 000 Franken, über den die Räte auch ohne Budgetposition im Sinne von gebundenen Ausgaben verfügen, sofern ihnen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Grundsatzabstimmung den Auftrag für die weiteren Abklärungen erteilen
8 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Stimmt die Bürgerschaft in allen drei Gemeinden auch dem Vereinigungsbeschluss zu, nehmen die Behörden die Realisierungsarbeiten umgehend an die Hand, so dass die fusionierte, neue Gemeinde auf den 1 Januar 2019 starten könnte
Grundsatz-abstimmung vom
18. Mai 2014
Abstimmung über Vereinigungsbeschluss
im Frühjahr 2016
Nein in einer oder mehreren Gemeinden
Nein in einer oder mehreren Gemeinden
Ja in allen Gemeinden
Ja in allen Gemeinden
Abstimmung über die Gemeindeordnung
im Frühjahr 2017
Kommunalwahlen im Herbst 2018 für den Rest der
Amtsdauer 2017–2020
Abstimmung über den Voranschlag 2019
im November 2018
Start der neuen Gemeinde am 1. Januar 2019
Initiative als Auslöser für die Grundsatzabstimmung
Vereinigungsverfahren wird nicht eingeleitet
Vereinigungsprojektwird beendet
9UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Haltung der Räte
Die Räte von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg sind offen für die Einleitung des Vereinigungsverfahrens und die damit verbundenen, vertieften Abklärungen Sie er-achten es als wertvoll und wichtig, dass der Anstoss aus der Bevölkerung kommt und diese über den Auftrag an die Behörden befindet Die Räte würden einen solchen Auftrag gründlich, zeitgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen ausführen
Abstimmungsfrage
Wollen Sie der Einleitung des Vereinigungsverfahrens für die Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg zustimmen und die Räte beauftragen, die not-wendigen Abklärungen vorzunehmen und den Vereinigungsbeschluss zum Entscheid vorzulegen?
Rorschacherberg, 18 März 2014
Gemeinderat Rorschacherberg
Beat Hirs Philipp HengartnerGemeindepräsident Gemeinderatsschreiber
Öffentliche Informationsveranstaltung
Die Räte von Goldach, Rorschach und Rorschacherberg werden am Mittwoch, 23 April 2014, um 19 30 Uhr in der Mehrzweckhalle Rorschacherberg über die Abstim-mungsvorlage informieren Teil der Veranstaltung ist auch ein Podium mit Befürwortern und Gegnern einer Gemeindevereinigung
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich dazu eingeladen
Weitere Informationen zu Gemeindevereinigungen erhalten Sie auf der Webseite des Kantons unter www gemeinden sg ch (Navigation «Vereinigungen»)
10 UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
Die Argumente des Initiativkomitees
Was bringt eine Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg?
Die Plus-Minus-Initiative schafft Klarheit.
Rund 2400 Stimmberechtigte aus den drei Gemeinden haben die Plus-Minus-Initiative unterzeichnet, weil sie unsere Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum er-halten und weiterentwickeln wollen Denn die Zukunft gestalten heisst, sich aktiv mit ihr auseinander zu setzen
Keine Fusionsabstimmung!
Die Plus-Minus-Initiative verlangt mit einer ersten Abstimmung (Grundsatzabstimmung) die Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile einer möglichen Fusion und basierend darauf die Ausarbeitung eines konkreten Vereinigungsbeschlusses Nur dadurch lässt sich ernsthaft darüber diskutieren, ob eine Vereinigung der Gemeinden Goldach, Ror-schach und Rorschacherberg eine erfolgsversprechende Perspektive für die Entwick-lung unserer Region darstellt
Im Kanton St Gallen ist dieses zweistufige Verfahren gesetzlich vorgeschrieben Wich-tige Fragen zu den finanziellen Auswirkungen lassen sich erst mit der Einbindung der kantonalen Behörden in einer zweiten Phase ermitteln
Forderung zur Einbindung der Bürgerschaft.
Die Diskussionen rund um die mögliche Vereinigung dürfen nicht in einem Behörden-projekt enden Bei der Bearbeitung des Vereinigungsprojektes muss die Bevölkerung eingebunden werden Für die Beantwortung wichtiger Fragen müssen unter der Leitung der drei Gemeindebehörden Bürgerforen organisiert werden, um Empfehlungen für die Ausarbeitung des Vertrages zu erarbeiten
Das JA der Wirtschaft.
Der Arbeitgeber-Verband Rorschach und Umgebung ist aktiv in der Trägerschaft der Plus-Minus-Initiative vertreten Als Unternehmen ist man sich gewohnt, regelmässig die strategischen Zukunftsoptionen zu überprüfen Neben einer effizienten und kompe-tenten Verwaltung sind schlanke, einfache und einheitliche Vorschriften für die KMU und das Gewerbe entscheidend So kann sich die Region als gemeinsamer Lebensraum mit einem aktiven Zentrum entwickeln, welches dazu beiträgt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Waren und Dienstleistungen in der Region suchen, finden und einkaufen
Investition in die Zukunft.
Die Initianten der Plus-Minus-Initiative wollen wissen, ob wichtige Faktoren für die zu-künftige Entwicklung unserer Region positiv beeinflusst werden könnten, wenn der ge-
11UrnenabstimmUng vom 18. mai 2014
meinsame Lebens- und Wirtschaftsraum auch politisch zusammenwachsen würde Die Kosten für diese Abklärungen dürfen den Betrag von 5 Franken pro Einwohner in den Jahren 2014 und 2015 nicht übersteigen und sind eine gute Investition in die Zukunft
Nutzen wir diese Chance, verbindliche Fakten zu erarbeiten, um in einer zweiten Abstim-mung gut informiert über eine mögliche Vereinigung unserer drei Gemeinden abstimmen zu können
Wir danken Ihnen für Ihr JA am 18. Mai 2014.
Initiativkomitees Goldach, Rorschach und Rorschacherberg