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Der Unterversorgung keine Chance geben: Die KVWL unterstützt Ärzte in Gebieten, in denen Versorgungslücken drohen > Seite 4 Dr. Thomas Kriedel in den Vorstand der KBV gewählt > Seite 8 In der Heftmitte: praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen Nr. 3 | 27. März 2017 Mit Amtlichen Bekanntmachungen unter anderem mit aktuellen Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen ab Seite 21 BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE

PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE - kvwl.de · Kreuztal, das Konzept der ortsüber-greifenden Gemeinschaftspraxis. So früh wie möglich gegensteuern, so effektiv wie möglich

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Der Unterversorgung keine Chance geben:Die KVWL unterstützt Ärzte in Gebieten, in denen Versorgungslücken drohen> Seite 4

Dr. Thomas Kriedel in den Vorstand der KBV gewählt> Seite 8

In der Heftmitte: praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen

Nr.

3 | 2

7. M

ärz

2017

Mit AmtlichenBekanntmachungenunter anderem mit aktuellen Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen

ab Seite 21

BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE

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Inhalt 4 Der Unterversorgung keine Chance geben: Die KVWL unterstützt Ärzte in Gebieten, in denen Versorgungslücken drohen

8 Dr. Thomas Kriedel in den Vorstand der KBV gewählt

12 Effektive Elefantenrunde: 5 Jahre Gemeinsames Landesgremium nach § 90a

14 Die Brückenbauer aus Ostwestfalen

16 Bildung auf Borkum: Bringen Sie sich fachlich auf den aktuellen Stand!

19 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL

STANDARDS

18 Kurznachrichten / Impressum

21 Amtliche Bekanntmachungen 21 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b / Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2015 22 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/ Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe

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mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen

Nr. 3 | 27. März 2017

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KBV-Wahlen: Ein wichtiger Schritt in die Zukunft

Es hat Kraft gekostet. Kraft, Mut und den unabdingbaren Willen, die seit Jahren schwelenden Missstände in der Kassenärztlichen Bundesvereini-

gung (KBV) aufzuarbeiten und die Körper-schaft wieder dorthin zu lotsen, wo sie hinge-hört: in sicheres, ruhiges Fahrwasser. Dafür habe ich mich nicht nur als langjähriger Vor-sitzender des KBV-Finanzausschusses immer wieder stark gemacht. Die jüngsten Wahlen bei der KBV Anfang März (s. auch den Beitrag ab Seite 8 in dieser Ausgabe) sind für den dringend notwendigen Neuanfang ein wichti-ger Schritt in die Zukunft gewesen. Und nicht ohne Grund findet sich nun westfälisch-lippi-sche Fachkompetenz in verschiedenen Gremi-en auf Bundesebene wieder.

Dr. Thomas Kriedel ist ein erfahrener Strate-ge, der seine guten Beziehungen zur Landes- und Bundesberufspolitik als Vorstandsmit-glied der KVWL auf- und ausgebaut hat. Seine Fachkompetenz unter anderem auf dem Ge-biet der Telematik macht ihn zum idealen Vorstandsmitglied der KBV. Gemeinsam mit Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeis-ter wird es ihm ohne Zweifel gelingen, das bei vielen Mitgliedern, Institutionen und bei den Politikern beschädigte Vertrauen in die Dach-organisation der ärztlichen Interessenvertre-tung zurückzugewinnen. Ich wünsche Dr. Tho-mas Kriedel und natürlich dem gesamten KBV-Vorstand dafür gutes Gelingen!

Unter den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland hat sich Westfalen-Lippe seit jeher ausgezeichnet durch die Bereitschaft, querzudenken. Probleme auch einmal unor-thodox, aber immer lösungsorientiert anzuge-

hen. Mitzugestalten statt nur im Strom mitzu-schwimmen. Innovative Ansätze auszupro-bieren und im besten Fall zu etablieren. Alles das sind Eigenschaften, die Ihre Vertreter in den Gremien und Ausschüssen der Bundes-ebene in der neuen Amtsperiode einbringen können und werden.

Denn eines ist klar: Die ärztliche Selbstverwal-tung muss aufhören, sich um sich selbst zu drehen. Sie muss sich nach vorn bewegen und die Verantwortung übernehmen, die sie ihren Mitgliedern und den rund 80 Millionen Men-schen in unserem Land schuldig ist. Die ambu-lante medizinische Versorgung hierzulande setzt im internationalen Vergleich immer noch Maßstäbe.

Nach den ermutigenden Wahlen bei der KBV stehen die Chancen gut, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Dr. Gerhard Nordmann,2. KVWL-Vorsitzender

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Die Patienten sind erleich-tert, dass die hausärztli-che Versorgung an ihrem Wohnort weiterhin sicher-

gestellt ist — und wir sind es auch. Die Förderung der KVWL hat uns an der entscheidenden Stelle sehr ge-holfen. Anders wäre eine Übernah-me der Praxis für uns nur schwer machbar gewesen“, resümiert Dr. Dr. med. Charles Christian Adarkwah, Facharzt für Innere und Allgemein-medizin aus Kreuztal im Kreis Sie-gen-Wittgenstein.

Zusammen mit seinem Praxiskolle-gen Klaus Mertens betreibt Dr. Dr. Adarkwah eine hausärztliche Ge-meinschaftspraxis in Kreuztal-Krom-bach und seit Juli 2016 nun auch eine Filialpraxis im Ortsteil Felling-hausen. Der ortsansässige Hausarzt Dr. Horst Wiedenhaupt suchte einen Nachfolger, konnte aber zunächst niemanden finden, der seine Praxis übernehmen wollte. Neben ihm war noch Dr. Irmela Wigger mit hälftigem Versorgungsauftrag in der Praxis tä-tig. Die Kollegen Adarkwah und Mer-tens zeigten zwar großes Interesse und Engagement, benötigten jedoch finanzielle Unterstützung, um ihr ausgearbeitetes Übernahmemodell

umzusetzen. Die KVWL unterstützte die jungen Ärzte schließlich mit ei-nem Kostenzuschuss, denn die dro-hende Schließung der großen Ver-sorgerpraxis in Fellinghausen hätte die ärztliche Versorgung der Patien-ten vor Ort deutlich verschlechtert und perspektivisch zu Versorgungs-problemen geführt. „Wir haben die gesamte Praxisorganisation über-nommen und die Praxis moderni-siert. Dr. Wiedenhaupt arbeitet zu-nächst weiter, allerdings als ange-stellter Arzt. Das entlastet ihn

enorm, er kann sich stärker auf die Patientenversorgung konzentrieren. Auch Dr. Wigger bleibt der Praxis er-halten“, erklärt Dr. Dr. Adarkwah, mit 34 Jahren jüngster Hausarzt in Kreuztal, das Konzept der ortsüber-greifenden Gemeinschaftspraxis.

So früh wie möglich gegensteuern, so effektiv wie möglich unterstützen: Die Kreuztaler Praxis zeigt exempla-risch, welche Maßnahmen die KVWL ergreift, um eine flächendeckende hausärztliche Versorgung der Pati-enten auch in ländlichen Gebieten zu gewährleisten. Denn während die Nachfrage nach hausärztlichen Leis-tungen wegen der demografischen

Entwicklung immer größer wird, ist die Bereitschaft vieler junger Ärzte, sich in einer eigenen Hausarztpraxis niederzulassen, eher gering. Mit ei-ner breit angelegten Nachwuchs-kampagne und verschiedenen Initia-tiven zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen westfälisch-lip-pischer Vertragsärzte kümmert sich die KVWL intensiv um die Zukunft der ambulanten Versorgung. Doch bereits jetzt gibt es Regionen in Westfalen-Lippe, die zeitnah eine konkrete Lösung benötigen, weil ih-

nen sonst eine Versorgungslücke droht.

Frühwarnsystem der KVWL: das Förderverzeichnis Die KVWL hat zu diesem Zweck ein Förderverzeichnis entwickelt, auf dem gefährdete Regionen geführt werden (s. S. 19). Das Förderver-zeichnis kann als Frühwarnsystem verstanden werden, das auf drohen-de Versorgungsprobleme aufmerk-sam machen soll. Indikatoren für mögliche Engpässe in naher Zukunft sind beispielsweise der hohe Alters-durchschnitt der Ärzte oder die ab-nehmende Versorgungsdichte in ei-ner Region. Bevor die betroffenen

Der Unterversorgung keine Chance gebenKVWL unterstützt Ärzte in Gebieten, in denen Versorgungslücken drohen

„Wenn eine Praxis erst einmal geschlossen ist, wird es schwierig, die Patienten wieder zurückzuholen. Wir setzen uns dafür ein, die bestehenden Praxisstandorte so gut es geht zu erhalten bzw. patientenfreundliche Lösungen zu finden."

Ansgar von der Osten, Leiter des Geschäftsbereichs Zulassung und Sicherstellung bei der KVWL

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Städte und Gemeinden in eine Unter-versorgung rutschen können, greift die KVWL ein und bietet Ärzten, die in diesen Gebieten hausärztlich tätig werden wollen, finanzielle Unterstüt-zung in Form von Praxisdarlehen, Kostenübernahmen oder Umsatzga-rantien an (s. Infokasten). Gefördert werden kann die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungs-auftrags in Form einer Zulassung oder Anstellung sowie die Einrich-tung einer Zweigpraxis. Der Vor-stand der KVWL gewährt die Förde-rung auf Antrag als Einzelfallent-scheidung. Finanziert werden die Maßnahmen durch Mittel aus dem

Strukturfonds, der zu gleichen Teilen mit Geld der KVWL und der gesetzli-chen Krankenkassen gefüllt wird. „2016 haben wir Fördermittel in Höhe von rund einer Million Euro vergeben, mit steigender Tendenz für dieses Jahr. Im Jahr 2015 lag die Summe noch bei rund 400.000 Euro“, erklärt Ansgar von der Osten, Leiter des Geschäftsbereichs Zulas-sung und Sicherstellung bei der KVWL.

Im September 2016 erfolgte zudem eine Umstellung und Erweiterung des Förderverzeichnisses: Statt Mit-telbereiche werden nun die konkre-

ten Städte und Gemeinden genannt, für die eine Förderung beantragt werden kann. Auf diese Weise wer-den die Fördermittel noch zielgenau-er eingesetzt. Im Moment werden 17 Orte in Westfalen-Lippe verzeichnet. „Viele dieser Städte und Gemeinden haben schon finanzielle Förderung von uns erhalten. So konnte ein be-reits ausgedünntes Versorgungsan-gebot durch die Anstellung von Ärz-ten oder die Einrichtung von Filial-praxen wieder verstärkt werden. Darüber hinaus ist es uns gelungen, die ärztliche Versorgung in Brecker-feld im Ennepe-Ruhr-Kreis und in Lage im Kreis Lippe so zu stabilisie-ren, dass beide Städte nicht mehr in unserem Förderverzeichnis stehen. Diese Entwicklungen zeigen uns, dass das Förderverzeichnis wirkt“, erklärt von der Osten.

Neben der finanziellen Förderung unterstützt die KVWL junge und neu niedergelassene Ärzte mit einem umfangreichen Beratungsportfolio, zu dem beispielsweise auch ein eige-nes Patenschaftsprogramm gehört. „Die Ärzte werden von uns in den er-sten zwei Jahren ihrer Praxistätig-keit umfassend und kontinuierlich

Betreiben neben ihrer Gemeinschaftspraxis nun auch eine Filial-praxis: Klaus Mertens und Dr. Dr. Charles Christian Adarkwah (r.) aus Kreuztal.

© www.familydocs.de

Zusammenfassung

Fördermaßnahmen im Rahmen des Förderverzeichnisses

• Darlehen zum Aufbau oder zur Übernahme einer Praxis• Gewährung einer Umsatzgarantie zum Praxisaufbau oder zur Auf-

rechterhaltung in Höhe des Fachgruppendurchschnitts (Referenz: Vorjahresquartal)

• Übernahme von Kosten wie Umzugskosten, Einrichtungskosten, Ko-operationskosten

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betreut und haben auch darüber hin-aus immer die Möglichkeit, sich bei Fragen oder Problemen an unsere Praxisberater zu wenden“, erklärt Ansgar von der Osten.

UrsachenforschungUm zu verstehen, wieso so viele Ärz-te in den nächsten Jahren zeitgleich das Rentenalter erreichen und im Gegenzug nur wenige junge Ärzte ihre Nachfolge antreten möchten, lohnt ein Blick zurück auf das Jahr 1993. Zu diesem Zeitpunkt trat das unter dem damaligen Gesundheits-minister Horst Seehofer entwickelte Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) in Kraft. Ziel war es, das deutsche Ge-sundheitssystem vor einer „Kosten-explosion“ zu bewahren, die man aufgrund der stetig steigenden An-zahl an Ärzten erwartet hatte. Eine neue Bedarfsplanung sollte die Zu-lassungsmöglichkeiten für Ärzte stärker regulieren, die Ausgaben der ärztlichen Behandlung wurden bud-getiert. Viele Ärzte nutzten damals die Gelegenheit und ließen sich noch vor Inkrafttreten des Gesetzes und damit unabhängig vom Bedarf in ih-ren Wunschregionen nieder. Genau jene Ärzte sind es, die nun, 24 Jahre später, zur gleichen Zeit das Ren-tenalter erreichen. Von einer ärztli-chen Überversorgung ist längst kei-ne Rede mehr. Stattdessen sind ein Drittel der Hausärzte in Westfalen-Lippe bereits über 60 Jahre alt, die Zulassungsmöglichkeiten für Haus-ärzte nehmen Jahr für Jahr zu.

„Wenn eine Praxis erst einmal ge-schlossen ist, wird es schwierig, die Patienten wieder zurückzuholen. Das wissen natürlich auch die Ärzte. Die Suche nach einem Nachfolger für diese Orte wird dadurch zusätzlich erschwert. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die bestehenden Praxis-standorte so gut es geht zu erhalten bzw. patientenfreundliche Lösungen zu finden, wie es uns beispielsweise in Kreuztal gelungen ist“, beschreibt Ansgar von der Osten die Situation. Darüber hinaus ist die Zusammenar-beit mit den Kommunen wichtig: „Die KVWL tut das ihr Mögliche, um ihren Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Wir können aber nicht die Attraktivi-tät eines Standorts beeinflussen. Aus diesem Grund suchen wir immer auch das Gespräch mit den Bürger-meistern, denn nur gemeinsam kön-nen wir Angebote erschaffen, die die ärztliche Versorgung in den gefähr-deten Städten und Gemeinden unter-stützen“, erklärt von der Osten.

Ansprechpartner

Informationen zum Förderver-zeichnis und zu weiteren Förder-maßnahmen erhalten Sie bei der

KVWL—Abteilung PraxisberatungTel.: 0231 / 94 32 94 00E-Mail: [email protected]

Sicherstellung der Versorgung bleibt zentrales Thema Die Sicherstellung der hausärztli-chen Versorgung im Kontext gesell-schaftlicher und demografischer Um-brüche wird auch in den nächsten Jahren ein zentrales Thema für die KVWL bleiben. In Kreuztal scheint dieser Umbruch vorerst bewältigt zu sein: Dr. Dr. Adarkwah und Dr. Mer-tens sind derzeit auf der Suche nach einem Weiterbildungsassistenten für die Filialpraxis. Ab dem Sommer wird das Team durch eine Auszubildende unterstützt. Darüber hinaus werden in diesem Jahr drei Medizinische Fachangestellte der Praxis ihre Wei-terbildung zur Entlastenden Versor-gungsassistentin (EVA) beginnen. „Wir möchten ein Signal für die Pati-enten setzen, dass es mit der Praxis in Kreuztal-Fellinghausen weiter-geht. Wir haben die Möglichkeit und die Unterstützung erhalten, um die hausärztliche Versorgung in unserer Stadt zu verbessern und darüber freuen wir uns sehr“, so Dr. Dr. Adarkwah. Die Praxis wird künftig ohne weitere finanzielle Unterstüt-zung der KVWL auskommen. VP

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Dr. Thomas Kriedel in den Vorstand der KBV gewähltWestfalen-Lippe ist auf der berufspolitischen Bundesebene in vielen Gremien vertreten

Dr. Thomas Kriedel wechselt auf die berufspolitische Bundesebene. Das ehema-lige KVWL-Vorstandsmit-

glied wurde Anfang März im Rahmen der jüngsten Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung (KBV) in Berlin zum zweiten stellvertretenden Vorstandsvorsit-zenden gewählt. Weiterhin an der Spitze der KBV steht der 54-jährige

Orthopäde Dr. Andreas Gassen. Er wurde mit großer Mehrheit im Amt als Vorstandsvorsitzender bestätigt. Zu seinem ersten Stellvertreter wählten die Delegierten der Vertre-terversammlung Dr. Stephan Hof-meister. Der Hamburger Hausarzt wechselt von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg, wo er als stellvertretender Vorstandsvorsit-zender agierte, zur KBV nach Berlin.

Erstmals besteht der KBV-Vorstand aus drei statt bislang zwei haupt-amtlichen Mitgliedern. Die Aufsto-ckung schreibt das Selbstverwal-tungsstärkungsgesetz vor, das zum 1. März 2017 in Kraft getreten ist.

„Wir wollen Zukunftsfelder für die ambulante Versorgung besetzen. Die Digitalisierung ist ein solches The-ma, für das ich mich schon lange engagiere. Schließlich müssen wir uns für die Anpassung der Arbeits-bedingungen in der Versorgung an die Erwartungen junger Ärzte ein-setzen. Dazu gehören die Entlastung von arztfremden Tätigkeiten, kurz: die Entbürokratisierung, die Bedin-gungen für Angestellte, vernetztes Arbeiten mit Kollegen und anderen Gesundheitsberufen und einiges mehr“, so Dr. Thomas Kriedel im Anschluss an die Wahl in Berlin.

Gassen, Hofmeister und Kriedel betonten nach der Wahl, dass sie gemeinsam die anstehenden Aufga-ben angehen wollen.

Das neu gewählte KBV-Vorstandsgremium

(v. l.): Dr. Thomas Kriedel, Dr. Andreas

Gassen und Dr. Stephan Hofmeister.

Foto: axentis.de/Lopata

Der neue KBV-Vorstand zusammen mit der Führungsspitze der KBV-Vertreterversamm-

lung (v. l.): Dr. Thomas Kriedel, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch (1. stellv. VV-Vorsitzende), Dr.

Rolf Englisch (2. stellv. VV-Vorsitzender), Dr. Petra Reis-Berkowicz (VV-Vorsitzende), Dr.

Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister. Foto: axentis.de/Lopata

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„Wir Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten können offen in die Debatten gehen — jeder weiß, was man inhaltlich von uns zu erwarten hat. Nun kommt es darauf an, dass wir gemeinsam in die Politik hinein-wirken und jene Durchschlagskraft zurückgewinnen, die wir wegen vie-ler Querelen in den vergangenen Jahren teilweise eingebüßt haben. Ich bekenne mich eindeutig zur Arbeit im Team. Nur wenn der Vorstand der KBV an einem Strang zieht und die gesundheitspolitischen Themen ge-meinsam voranbringt, kann die KBV wieder den Stellenwert in der Ge-sundheitspolitik erlangen, den sie haben muss.“

Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender

„Vertrauen zurückzugewinnen, Verlässlichkeit zu demonstrieren und konstruktive Vorschläge zur Lösung der gesundheitspolitischen Heraus-forderungen zu machen — das werden in den nächsten Monaten die wich-tigsten Aufgaben von Vorstand und Vertreterversammlung der KBV sein. Kritisch, sachlich, ernsthaft und deutlich hörbar wollen wir in der Bun-despolitik sein. Die KBV hat die Verantwortung, auf der Bundesebene die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Kassenärztlichen Vereini-gungen ermöglichen, ihrem Sicherstellungsauftrag nachzukommen. Die-se Verantwortung wird der Vorstand der KBV wahrnehmen. “

Dr. Stephan Hofmeister, erster stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender

„Natürlich ist es für mich — wie für meine beiden Vorstandskollegen — die Kernaufgabe der nächsten Zeit, die KBV wieder in allen ihren Funktionen zu positionieren und zu stärken, die sie für die regionalen KVen erfüllen soll und muss. Wir müssen Vertrauen in unsere Arbeit und unsere Ver-lässlichkeit zurückgewinnen — bei der Politik, bei den Vertragspartnern, aber auch und gerade bei den Landes-KVen und jedem einzelnen Mit-glied in ganz Deutschland. Nur wenn wir intern das Vertrauen haben, können wir nach außen kraftvoll auftreten und unsere gemeinsamen In-teressen vertreten.“

Dr. Thomas Kriedel, zweiter stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender

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Das neue Führungstrio will in seiner sechsjährigen Amtszeit die KBV auf neuen Kurs bringen und das Kon-zept „KBV 2020“ umsetzen. Es komme nun darauf an, „dass wir gemeinsam in die Politik hineinwir-ken und jene Durchschlagskraft zurückgewinnen, die wir wegen vieler Querelen in den vergangenen Jahren eingebüßt haben“, sagte Gassen, der die KBV bereits seit drei Jahren führt. Wichtig sei ihm die Arbeit im Team, fügte er hinzu. Denn nur wenn der KBV-Vorstand an einem Strang ziehe, könne die KBV „wieder den Stellenwert in der Gesundheitspolitik erlangen, den sie haben muss“.

„Die KBV hat die Verantwortung, auf der Bundesebene die Rahmen-

bedingungen zu schaffen, die es den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglichen, ihrem Sicherstellungs-auftrag nachzukommen“, betonte Hofmeister. „Wir werden im Vor-stand als gut abgestimmtes Kollegi-alorgan arbeiten“, fügte der Fach-arzt für Allgemeinmedizin hinzu.

„Wir wollen Zukunftsfelder für die ambulante Versorgung besetzen“, hob Kriedel hervor, der sich seit langem in der gematik für die Digita-lisierung engagiert. Schließlich gehe es darum, die Arbeitsbedingungen in den Praxen an die Erwartungen junger Ärzte anzupassen. Dazu ge-hörten der Abbau von Bürokratie und die Förderung der Zusammen-arbeit mit Kollegen sowie Angehöri-gen anderer Gesundheitsberufe.

Ebenfalls Anfang März waren auch die Vorsitzenden der Vertreterver-sammlung (VV) der KBV für die sechsjährige Amtszeit gewählt wor-den. Geleitet hatte die Wahl der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nord-mann als Alterspräsident der KBV-VV. Die bayerische Hausärztin Dr. Petra Reis-Berkowicz steht dem Gre-mium nunmehr vor. Neue Stellvertre-ter sind die Psychologische Psycho-therapeutin Barbara Lubisch aus Aachen und der Gynäkologe Dr. Rolf Englisch aus Bielefeld. Englisch ist seit 2005 Mitglied der Vertreterver-sammlung der KVWL. Außerdem ist er in Westfalen-Lippe der Vorsitzen-de des Berufsverbands der Frauen-ärzte. In seiner Funktion als zweiter stellvertretender VV-Vorsitzender ist Dr. Rolf Englisch darüber hinaus

Dr. Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzen-

der, wurde in seinem Amt als Vorsitzender

des KBV-Finanzausschusses bestätigt.

Dr. Carl-Hans Biedendieck, Allgemeinme-

diziner aus Herford und langjähriges Mit-

glied der KVWL-Vertreterversammlung,

wurde in den Koordinierungs- und den

Satzungsausschuss der KBV gewählt.

Dr. Dirk Spelmeyer, Urologe aus Dülmen,

ist ebenfalls in der KVWL-Vertreterver-

sammlung engagiert und in der aktuellen

KBV-Amtsperiode Mitglied des Beratenden

Fachausschusses für die fachärztliche

Versorgung.

Die KBV-Wahlen im Video:Videobeiträge zu den Wahlen bei der KBVmit Statements der neu gewählten Vorsitzenden finden Sie unter

www.kvwl.de in der Mediathek, Rubrik „KV-On“.

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Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, Psycholo-

gischer Psychotherapeut aus Münster, ist

in der anstehenden Amtsperiode Mitglied

im Beratenden Fachausschuss für Psycho-

therapie.

Dr. Elisabeth Störmann-Gaede, ärztliche

Psychotherapeutin aus Steinfurt, wurde in

den Beratenden Fachausschuss für Psy-

chotherapie gewählt.

Dr. Rolf Englisch, Gynäkologe aus Biele-

feld, wurde zum zweiten stellvertretenden

Vorsitzenden der KBV-VV gewählt. Damit

ist er auch automatisch Mitglied im KBV-

Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten.

automatisch Mitglied im KBV-Aus-schuss für Vorstandsangelegenhei-ten.

Westfalen-Lippe ist nach der konsti-tuierenden Sitzung der KBV-Vertre-terversammlung auch in weiteren Gremien und Ausschüssen vertreten. Der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann wurde in seinem Amt als Vorsitzender des Finanzausschusses bestätigt. Dr. Carl-Hans Biedendieck wurde zum Mitglied im Koordinie-rungsausschuss gewählt. Der Koordi-nierungsausschuss strukturiert die haus- und fachärztlichen Angelegen-heiten, um so die Interessen aller Versorgungsbereiche besser darstel-len zu können. Zudem ist Bieden-dieck noch Mitglied im KBV-Sat-zungsausschuss. Dr. Dirk Spelmeyer ist nun Mitglied im Beratenden Fach-ausschuss für die fachärztliche Ver-sorgung, Anke Richter ist stellver-tretendes Mitglied im Beratenden Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung. In den Beratenden Fachausschuss für Psychotherapie wählten die Mitglieder der KBV-VV unter anderem Dr. Elisabeth Stör-mann-Gaede und Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel. Als Stellvertre-terinnen in diesem Ausschuss sind Dr. Erika Goez-Erdmann sowie Dr. Inez Freund-Braier gewählt worden.

vity

Dr. Erika Goez-Erdmann, ärztliche Psycho-

therapeutin aus Witten, ist stellvertreten-

des Mitglied im Beratenden Fachausschuss

für Psychotherapie.

Anke Richter, Hausärztin aus Bad Oeyn-

hausen, ist als stellvertretendes Mitglied

im Beratenden Fachausschuss für die

hausärztliche Versorgung aktiv.

Dr. Inez Freund-Braier, ärztliche Psycho-

therapeutin aus Iserlohn, ist mit Beginn

der neuen Amtsperiode stellvertretendes

Mitglied im Beratenden Fachausschuss für

Psychotherapie.

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Mit dem GKV-Versorgungs-strukturgesetz hat die schwarz-gelbe Koalition 2012 die Möglichkeit

geschaffen, Landesgremien einzu-richten, in denen die Vertreter der Selbstverwaltung Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versor-gungsfragen in den Regionen abge-ben können. Diese sogenannten „90a-Gremien“ (benannt nach dem entsprechenden Paragraphen im SGB, s. Kasten) sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu-sammengesetzt. Auch die ordnungs-rechtlichen Grundlagen sowie die Art der Beschlussfassung unter-scheiden sich. In Nordrhein-Westfa-len beschloss Gesundheitsministerin Barbara Steffens (B'90/Die Grünen), sich zunächst auf die vom Gesetzge-ber ausdrücklich benannten Teilneh-mer zu beschränken. Die Bilanz nach fünf Jahren 90a-Gremium in NRW ist positiv.

Dass es diplomatisches Geschick braucht, um im Gesundheitswesen Ausschüsse zu besetzen, die über Entscheidungskompetenz verfügen, ist eine leidvolle Erfahrung, die zur Arbeit der Selbstverwaltung gehört, wie die Luft zum Atmen. Aber selbst die Zusammensetzung von Experten-runden, die „nur“ Empfehlungen aus-sprechen dürfen, geht nicht ge-räuschlos über die Bühne, wie der Start der 90a-Gremien im Jahr 2012 gezeigt hat. Die Intensität der im Vorfeld geführten Diskussionen hat vermutlich selbst gestandene Ge-sundheitspolitiker überrascht.

Schnelle Umsetzung in NRWSchaut man sich die Ergebnisse die-ser Gremien im Bundesvergleich an, liegt der Verdacht nahe, der ein oder andere Zusammenschluss sei bis heute nicht über die konstituierende Phase hinausgekommen. Nicht so in Nordrhein-Westfalen. Hier lud Lan-desgesundheitsministerin Barbara Steffens zunächst nur jene Akteure in das Gemeinsame Landesgremium ein, die der Gesetzgeber ausdrück-lich benannt hatte: Vertreter der Krankenkassen, der Krankenhausge-sellschaft (KGNW) sowie der beiden KVen aus Nordrhein und Westfalen-Lippe. Es sollte eine Runde der obersten Entscheidungsträger sein, der die Ministerin durch ihre persön-liche Teilnahme zusätzlich Gewicht verlieh. Im Vordergrund stand, mög-lichst schnell ein arbeits- und ent-scheidungsfähiges Gremium zu installieren.

Rückblickend zahlte sich diese straffe Organisationsform aus, denn das nordrhein-westfälische 90a-Gremium erwies sich als lösungsorientiert und kompromissfähig. Auch die anfänglich wegen ihrer Nichtberücksichtigung verstimmten Ärzte- und Psychothera-peutenkammern finden in Düsseldorf Gehör, da sie zu bestimmten Themen ad hoc eingeladen werden, um ihre Expertise beizusteuern.

Positive BilanzUnd Expertise bedarf es in vielen Fra-gen der sektorenübergreifenden Ver-sorgung. Bereits 2014 wurde ein Mo-dellprojekt zur besseren Betreuung

Effektive Elefantenrunde: 5 Jahre Gemeinsames Landesgremium nach § 90a

Der „Paragraph 90a“

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) — Gesetzliche Kranken-versicherung — § 90a Gemeinsa-mes Landesgremium:

(1) Nach Maßgabe der landes-rechtlichen Bestimmungen kann für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Ver-tretern des Landes, der Kassen-ärztlichen Vereinigung, der Lan-desverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten gebil-det werden. Das gemeinsame Landesgremium kann Empfeh-lungen zu sektorenübergreifen-den Versorgungsfragen abgeben; hierzu gehören auch Empfehlun-gen zu einer sektorenübergrei-fenden Notfallversorgung.

(2) Soweit das Landesrecht es vorsieht, ist dem gemeinsamen Landesgremium Gelegenheit zu geben, zu der Aufstellung und der Anpassung der Bedarfsplä-ne nach § 99 Absatz 1 und zu den von den Landesausschüs-sen zu treffenden Entscheidun-gen nach § 99 Absatz 2, § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 so-wie § 103 Absatz 1 Satz 1 Stel-lung zu nehmen.

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haus- und fachärztlichen Versor-gungsbereichs sicherer zu machen.

KVWL als Impulsgeber und Motor Die Erfahrungen der Siegener Ärzte flossen in das Projekt AdAM ein (An-wendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie- und Versor-gungsmanagement), das die KVWL gemeinsam mit der Barmer GEK ins Leben gerufen hat. Ausgehend vom

behandelnden Hausarzt soll das indi-viduelle Arzneimittelmanagement ei-nes Patienten auch bei einer Einwei-sung ins oder Entlassung aus dem Krankenhaus sichergestellt werden. Das ist nur ein Aspekt des umfang-reichen AdAM-Projekts.

Zudem zeigt die konzertierte Aktion zur Reduktion der Antibiotika-Ver-ordnungen in Nordrhein-Westfalen Wirkung. Auch diese Aktion wurde im Gemeinsamen Landesgremium dis-kutiert und abgestimmt.

Die genannten Vorhaben zeigen, dass das 90a-Gremium in Nordrhein-Westfalen gut funktioniert. Und es gibt auch in Zukunft genug zu tun: Die aktuelle Debatte um die Versor-gung medizinischer Notfälle ist ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit,

von Menschen in Pflegeheimen auf den Weg gebracht, an dem die Kas-senärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe maßgeblich beteiligt war. Gera-de für Pflegeheimbewohner ist die Kontinuität der medizinischen Be-treuung auch an Wochenenden, Fei-ertagen und nachts wichtig. Voraus-setzung ist, dass alle relevanten Informationen vollständig und schnell zwischen dem Pflegeheim und den

ambulant betreuenden Ärzten sowie weiteren an der Betreuung beteilig-ten Personen (Therapeuten, Angehö-rige etc.) ausgetauscht werden.

Und genau an diesen Schnittstellen setzt das nordrhein-westfälische 90a-Gremium an. Neben der gut ab-gestimmten Pflegeheim-Versorgung verständigten sich die Beteiligten im Rahmen des Projektes I/E-Health NRW auch darauf, einen einheitli-chen Kurzbericht zum Überleitungs-management zu verwenden. Denn nicht selten liegt einem Bruch in der Versorgung ein Kommunikationspro-blem zugrunde.

Auch das von der KVWL geförderte Projekt zur Polypharmazie im Raum Siegen hat unter anderem zum Ziel, die Pharmakotherapie innerhalb des

auch in anderen Bereichen sektoren-übergreifend zu denken und zu pla-nen. Wobei die Probleme schon bei der terminologischen Abgrenzung beginnen, denn je nach Lesart und Perspektive geht es um den ärztli-chen Bereitschaftsdienst, die medizi-nische Versorgung zu Unzeiten, den Rettungsdienst oder die im Kranken-haus untergebrachten Notfallambu-lanzen. Denn nicht immer ist das,

was ein Patient für einen medizini-schen Notfall hält, auch aus der Sicht eines Arztes unmittelbar be-handlungsbedürftig. In der Konse-quenz suchen Patienten unter Um-gehung der ambulanten Behand-lungspfade zunehmend direkt die stationären Notaufnahmen auf. Die daraus entstehenden Kosten und Wartezeiten sorgen gleich an meh-reren Schnittstellen für Unmut und Stress. Ein Problem, das weder der ambulante noch der stationäre Sek-tor allein in den Griff bekommt.

Ein guter Grund für die KVWL, wei-terhin konstruktiv im „90a-Gremi-um“ mitzuarbeiten. Wie die Aufgabe dieser Elefantenrunde in Zukunft in-terpretiert wird, kann man allerdings erst nach der Landtagswahl am 14. Mai beurteilen. -ms

„Rückblickend stelle ich erfreut fest, dass wir mit bereits 15 Sitzungen in fünf Jahren nicht nur schneller, sondern auch erfolgreicher waren

als alle anderen Länder. Denn wir haben im 90a-Gremium immer sehr konstruktiv — gerade mit der KVWL als Partner — Lösungen für spezifi-sche Versorgungsprobleme entwickelt wie zum Beispiel das Modellpro-

jekt zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung von Pflegeheimbe-wohnerinnen und -bewohnern in Westfalen-Lippe.“

Barbara Steffens (B'90/Die Grünen), NRW-Gesundheitsministerin

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Die Brückenbauer aus OstwestfalenKlinikum Lippe und Ärztenetz Lippe gründen gemeinsam eine Versorgungsgesellschaft, um die Sektorengrenzen zu überwinden

Die im deutschen Gesund-heitswesen nach wie vor strikte Trennung von ambu-lantem und stationärem me-

dizinischen Sektor ist schon lange als mögliche Ursache für Über-, Unter- oder Fehlversorgung identifiziert. Im Schatten der regelmäßig aufkeimen-den Systemdebatte etablieren sich

allerdings immer mehr „kleine Lösun-gen“, die auf lokaler oder regionaler Ebene versuchen, durch neue Kon-zepte Versorgungsbrüche zu vermei-den. Auch im Kreis Lippe haben sich nun Partner aus beiden Sektoren zu-sammengefunden, um den Patienten den Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Medizin zu erleich-tern. Ein Beispiel, das Schule machen könnte.

Zunächst zielte das Angebot des Kli-nikums Lippe und des Ärztenetzes

Vom Modellprojekt zum innovativen VersorgungsangebotUm für alle Beteiligten einen ver-bindlichen Rahmen zu schaffen, gründeten die beiden Träger im De-zember 2016 unter dem Namen „RVL — Regionales Versorgungskonzept Lippe — GmbH“ eine Casemanage-ment-Gesellschaft.

Und so wird das Casemanagement zur wichtigen Brücke für die Patien-ten: Der behandelnde Arzt — das kann sowohl ein Kliniker als auch ein niedergelassener Arzt sein — filtert Patienten heraus, die für eine solche Intensivbetreuung in Frage kommen und meldet die Patienten der RVL. Diese beschäftigt speziell ausgebil-dete Gesundheitshelferinnen, die dem Patienten als Casemanager zur Seite gestellt werden und ihn fortan auf dem manchmal unübersichtli-chen Weg durch das Gesundheitswe-

Lippe auf geriatrische Patienten, de-ren Informations- und Betreuungsbe-darf bei Übertritt der Sektorengren-zen besonders groß ist. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, ent-wickelten die beiden Einrichtungen von 2010 bis 2014 in Zusammenar-beit mit dem Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft OWL

(ZIG) das Förderprojekt „Regionales Versorgungskonzept Geriatrie“. Das Projekt sei von Klinikärzten, nieder-gelassenen Medizinern und Patien-ten so gut angenommen worden, dass Ärztenetz und Klinikum nach dem Auslaufen der Förderung im Jahr 2014 beschlossen, das Projekt gemeinsam fortzusetzen und sogar auszuweiten. Inzwischen steht das Fallmanagement auch chronisch Kranken mit komplexen Versor-gungsverläufen zur Verfügung.

„Wir als Kassenärztliche Vereinigung schaffen den Rahmen für diesen innovativen Versorgungsansatz und beteiligen uns an der Finanzierung. Dabei ist es kein Zufall, dass dieses Projekt ausgerechnet im Kreis Lippe auf den Weg gebracht wurde. Denn hier gibt es das Ärztenetz Lippe — und Ärztenetze haben sich schon oft als Motor guter Versorgungsideen erwiesen.“

Thomas Müller, Vorstandsmitglied der KVWL

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sen begleiten. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Gesundheits-helferinnen Arzttermine koordinie-ren, bei der Korrespondenz mit Ko-stenträgern behilflich sind, Patiententransporte organisieren und den Informationsfluss zwischen den Beteiligten (Ärzte, Patienten,

Angehörige, Kostenträger, Apothe-ken etc.) unterstützen. Aber auch die Koordination häuslicher Hilfen, einer Wohnraumberatung oder der Kon-takt zu Menübringdiensten gehört zum Leistungsspektrum.

Constanze Liebe, Geschäftsführerin des Ärztenetzes, sieht in der neuen Form der Patientenbetreuung und -versorgung einen zukunftsweisen-den Ansatz, um die Gesundheitsver-sorgung gerade bei einer immer grö-

ßeren Zahl hochbetagter Patienten im ländlich geprägten Kreis Lippe auch langfristig zu sichern: „Die ärzt-lichen Einschreibungen der Patientin-nen und Patienten erfolgen mittler-weile sehr zielgerichtet. Der Einsatz der Gesundheitshelferinnen wird von unseren Ärzten deutlich als Entla-

stung wahrgenommen, insbesondere im Rahmen der Versorgung komplex erkrankter Patienten mit Polymedi-kation und bestehenden bzw. sich ab-zeichnenden Funktionseinbußen.“

KVWL unterstützt und fördertAuch aus der Sicht der Kassenärztli-chen Vereinigung Westfalen-Lippe handelt es sich bei der regionalen Casemanagement-Gesellschaft um ein Erfolgsmodell: „Wir als Kassen-ärztliche Vereinigung schaffen mit

unserer Versorgungs- und Manage-mentkompetenz den Rahmen für die-sen innovativen Versorgungsansatz und beteiligen uns an der Finanzie-rung. Dabei ist es nach meiner Über-zeugung kein Zufall, dass dieses Pro-jekt ausgerechnet im Kreis Lippe auf den Weg gebracht wurde. Denn hier

gibt es das Ärztenetz Lippe — und Ärztenetze haben sich schon oft als Motor guter Versorgungsideen er-wiesen. Genau deshalb fördert die KVWL ja die Praxisnetze in unserem Landesteil so intensiv. Und genau deshalb sind wir stolz darauf, dass Westfalen-Lippe inzwischen bundes-weit als Land der Praxisnetze gilt“, betont KVWL-Vorstandsmitglied Thomas Müller. -ms

„Der Einsatz der Gesundheitshelferinnen wird von unseren Ärztinnen und Ärzten deutlich als Entlastung wahrgenommen, insbesondere im Rahmen der Versorgung

komplex erkrankter Patienten mit Polymedikation und bestehenden bzw. sich abzeichnenden Funktionseinbußen.“

Dr. Constanze Liebe, Geschäftsführerin der Ärztenetz Lippe GmbH

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Bildung auf Borkum: Bringen Sie sich fachlich auf den aktuellen Stand!71. Fort- und Weiterbildungswoche vom 29. April bis 7. Mai 2017

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Rund 5.500 Menschen leben, wohnen und arbeiten auf der ostfriesischen Insel Borkum. Um ihre Gesund-

heit müssen sich die Insulaner im Frühjahr keine Gedanken machen — denn für eine Woche kommt rein rechnerisch auf zwei Inselbewohner ein Arzt oder Psychotherapeut. Grund dafür ist die traditionelle Fort- und Weiterbildungswoche der Aka-demie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der KVWL. Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden, dabei kol-legiale Kontakte knüpfen und pflegen und gleichzeitig auf Augenhöhe blei-ben mit dem Fortschritt und aktuel-len Entwicklungen in ärztlicher Dia-gnose und Therapie — das alles bietet die inzwischen 71. Auflage der Groß-veranstaltung vom 29. April bis zum 7. Mai 2017. Und der Begriff „Groß-veranstaltung“ ist dabei durchaus wörtlich zu verstehen. Immerhin wer-den für die knapp 2.000 zu erwarten-den Teilnehmer allein 15 Tonnen Ver-anstaltungsmaterialien und Technik auf die ehemalige Walfängerinsel transportiert. Auch die KVWL betei-ligt sich an der 71. Borkumwoche mit einer ganzen Reihe interessanter Veranstaltungen.

Perspektiven der NiederlassungIm Mittelpunkt des KVWL-Pro-gramms auf Borkum steht auch in diesem Jahr der Dialog zwischen Ärzten sowie Vorstand und Füh-rungskräften der Körperschaft. Un-ter dem Motto „Perspektiven der Niederlassung in Westfalen-Lippe“ sollen am Mittwoch, 3. Mai 2017, in der Zeit von 15 bis 17 Uhr Themen angeschnitten werden wie die Be-darfsplanung, die Versorgung auf dem Land, Modelle für regionales Versorgungsmanagement, die ambu-lante spezialärztliche Versorgung und Kooperationsmöglichkeiten zwi-

der Kulturinsel, und zwar zu folgen-den Themen:

Montag, 1. Mai: Betriebswirtschaftliche Beratung

Dienstag, 2. Mai: Arznei- u. Heilmittel

Mittwoch, 3. Mai: IT in der Arztpraxis

Donnerstag, 4. Mai: Serviceangebote der KVWL

Für alle Fragen rund um die ver-tragsärztliche Tätigkeit stehen die Mitarbeiter der KVWL außerdem täg-lich in der Kulturinsel zur Verfügung. So sind zum Beispiel im Zeitraum von Montag bis Mittwoch, 1. bis 3. Mai, vor Ort unter anderem persönli-che Beratungen zum Themenfeld Be-triebswirtschaft möglich. Ob Hono-raranalyse, Praxisbenchmarking oder aber auch Praxisberatungen zum Beispiel zu den Themen Zulas-sungsrecht, Bedarfsplanung und Ko-operationsformen — sprechen Sie Ih-ren Beratungswunsch und Termin unter Tel.: 0231 / 94 32 10 00 oder per E-Mail unter [email protected] ab. vity

schen der ambulanten und der sta-tionären Versorgung. Und nach dem großen Erfolg im Vorjahr legt die KVWL auch ihre Fortbildung für Qua-litätszirkel-Moderatoren neu auf, und zwar am Montag, 1. Mai 2017, in der Zeit von 9 bis 15.30 Uhr (siehe auch praxis intern, Seite 20).

Auch an die Weiterbildungsassisten-ten auf Borkum hat die KVWL ge-dacht. In zwangloser Atmosphäre geht es am Montag, 1. Mai 2017, ab 18.30 Uhr gemeinsam auf einen Rei-terhof. Sich auf dem Rücken der Pferde über die Perspektiven der Niederlassung austauschen — ein Konzept, das sich inzwischen zu ei-nem echten Veranstaltungsklassiker gemausert hat.

Ebenfalls geplant sind Informations-runden zu den Themen „Zulassungs-recht für Hausärzte“ (Donnerstag, 4. Mai 2017, 9 bis 11 Uhr), „Das Abrech-nungsseminar für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ (Donnerstag, 4. Mai 2017, 9 bis 12.30 Uhr), „Ab-rechnung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen und Teilnahme an der psychothera-peutischen Versorgung“ (Donners-tag, 4. Mai 2017, 19 bis 21 Uhr), „Up-date DMP Diabetes“ (Sonntag, 30. April 2017, 9 bis 13 Uhr) sowie ein Pharmapolitischer Nachmittag (Dienstag, 2. Mai 2017, 15 bis 16 Uhr) und Vorstellungsrunden für Ärzte im Praktischen Jahr (Montag, 1. Mai 2017 von 13.15 bis 14.45 Uhr).

Service und BeratungService-Angebote mit den Fachex-perten der Körperschaft runden das Veranstaltungsangebot der KVWL auf Borkum ab. Kompakt, praxisori-entiert, kostenlos — zum traditionel-len „Nachschlag“ in den Mittagspau-sen bittet die Körperschaft jeweils von 14 bis 14.45 Uhr in den Hörsaal 1

71. Fort- und Weiterbildungs-woche der Akademie für medi-zinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Die diesjährige „Borkumwoche“ findet in der Zeit vom 29. April bis zum 7. März 2017 statt. Das vollständige Veranstaltungspro-gramm finden Sie im Internet un-ter www.aekwl.de/borkum.

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aktuellKurznachrichtenaus Westfalen-Lippe

...............................Soziotherapie: Neue Broschüregibt Hinweise zur VerordnungEine neue 12-seitige Broschüre bietet Hinweise zur Verordnung von Soziotherapie — ein Hilfsan-gebot für psychisch schwer kran-ke Patienten. Sie werden mithilfe der Soziotherapie unterstützt, selbstständig ambulante Thera-pieangebote in Anspruch zu neh-men und möglichst eigenständig zu leben.In dem Heft wird das Betreuungs-angebot vorgestellt und gezeigt, wie die Zusammenarbeit zwi-schen Facharzt, Soziotherapeut und Patient funktioniert. Schwer-punkt bildet die Verordnung: Für welche Patienten ist Soziotherapie geeignet? Welche Ärzte dürfen die Leis-tung verordnen? Was ist bei einer Überweisung zu be-achten? Diese und weitere Fragen werden in der Bro-schüre beantwortet. Praxisbeispiele runden das Angebot ab.Das Serviceheft „Soziotherapie“ ist in der Reihe „Pra-xisWissen“ erschienen — zunächst als PDF-Dokument (2,7 MB), das kostenlos heruntergeladen werden kann: www.kbv.de/910181. Derzeit wird im Gemeinsamen Bun-desausschuss über die Details zu Verordnungen durch Psychologische Psychotherapeuten verhandelt. Wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird die Bro-schüre aktualisiert und gedruckt.

Alle Hefte aus der Reihe PraxisWissen stehen im In-ternet bereit unter www.kbv.de und den Rubriken Me-diathek, Publikationen und PraxisWissen.

Impressum

HerausgeberinKassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4—6 44141 Dortmund Tel. 0231 / 94 32 0

RedaktionsausschussDr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.)Dr. Gerhard NordmannThomas Müller

RedaktionKassenärztliche Vereinigung Westfalen-LippeGeschäftsbereich KommunikationHeike AchtermannMichael Hedergott (vity)Martin Steinberg (-ms)Vanessa Pudlo (VP)E-Mail: [email protected]

DruckBonifatius GmbHKarl-Schurz-Straße 2633100 Paderborn

Titelbild: Fotolia

März 2017

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Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL

Die KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.

Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Städten und Gemeinden gestellt werden:

Fachgruppe Stadt oder Gemeinde

Hausärzte Altena

Hausärzte Borgholzhausen

Hausärzte Brilon

Hausärzte Espelkamp

Hausärzte Halle

Hausärzte Isselburg

Hausärzte Kierspe

Hausärzte Löhne

Hausärzte Meinerzhagen

Hausärzte Nachrodt-Wiblingwerde

Hausärzte Neuenrade

Hausärzte Oelde

Hausärzte Olsberg

Hausärzte Rahden

Hausärzte Rheda-Wiedenbrück

Hausärzte Rhede

Hausärzte Werdohl

Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarle-hen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicher-stellungsrichtlinie der KVWL vom 14. Dezember 2013 (KVWL kompakt 1/2014) aufgeführt.

Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an:

KVWL-Abteilung PraxisberatungTel.: 0231 / 94 32 94 00E-Mail: [email protected]

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Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!

CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der

medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren

auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.

CIRS-NRW ist: freiwillig einfach

anonym übersichtlich

interaktiv effektiv

www.cirs-nrw.de

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Amtliche Bekanntmachungen

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-LippeRechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b

Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2015

Veröffentlichung gemäß § 78 Abs. 3 in Verbindung mit § 305b SGB V und § 38 SRVwV

Der Gesetzgeber hat alle Kassenärztliche Vereinigungen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Re-chenschaft über die Mittelverwendung abzulegen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 SGB V, der fest-legt, dass die entsprechende Veröffentlichungsvor-schrift für die Krankenkassen, niedergelegt im § 305b SGB V, auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend gemacht wird.

Den gesetzlichen Anforderungen kommen wir, die Kas-senärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, für das Jahr 2015 mit dieser Veröffentlichung nach.

Die Vertreterversammlung hat am 03.12.2016 den Jah-resabschluss bestätigt und beschließt die Entlastungdes Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Geschäftsjahr 2015

je MitgliedVeränderungen

zum Vorjahr

1. Mitglieder

Zugelassene MitgliederErmächtigte MitgliederGesamt

12.7221.055

13.777

---

+ 0,02 %+ 1,44 %+ 0,12 %

2. Jahresabschluss

EinnahmenVerwaltungskostenumlagesonstige Einnahmen

AusgabenVerwaltungsausgaben

98.501.050 €20.445.845 €

111.962.251 €

7.150 €1.484 €

8.127 €

+ 2,78 %+ 5,66 %

+ 4,14 %

3. Vermögen

VerwaltungsvermögenBetriebsmittelrücklageSonstige Rücklagen

52.795.868 €6.687.384 €44.128.311 €

---

--

./. 13,42 %

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Ausschreibung von Vertragsarzt- undPsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psycho-therapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschrän-kungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV West-falen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schim-rigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Aus-schreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.04.2017 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschrei-ben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de, in den Rubriken Mitglieder, Sicherstellung sowie Niederlas-sung/Bedarfsplanung) herunterladen. Wir leiten die Be-werbungen an den Praxisinhaber weiter.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutz-rechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zu-künftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Ge-meinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärz-ten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen.

Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychothera-peutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öf-fentlich ausgehängt.

Ende der Bewerberfrist: 20.04.2017

März 2017

Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

Regierungsbezirk Arnsberg

Bereich Arnsberg I

a5865 Hausarztpraxis im MB Arnsberg nach Vereinbarung

a4418 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung

a5503 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung

a5726 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort

a5866 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung

a5888 Hausarztpraxis im MB Dortmund (zwei neue Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort

a5935Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

a6001 Hausarztpraxis im MB Dortmund sofort

a6002 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung

a6208 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

a6209 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1/18

a6210Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

4/17

a5647Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

a5816 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung

a5867 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung

a5868 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

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Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

a6004 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 4/17

a6005 Hausarztpraxis im MB Hamm sofort

a6211 Hausarztpraxis im MB Hamm 3/17

a4203 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung

a5815Hausarztpraxis im MB Lünen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Part-ner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

a5901 Hausarztpraxis im MB Lünen sofort

a5687 Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung

Bereich Arnsberg II

b5586Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b6036Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b6045 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

b6180 Hausarztpraxis im MB Bochum - Genehmigung zur Substitution - nach Vereinbarung

b5530Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch An-stellung möglich)

nach Vereinbarung

b5706 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

b5661 Hausarztpraxis im MB Herne nach Vereinbarung

b6191 Hausarztpraxis im MB Herne sofort

b6183 Hausarztpraxis im MB Herne 3/17

b6181Hausarztpraxis im MB Lennestadt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b6190Hausarztpraxis im MB Lennestadt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

a3236 Hausarztpraxis im MB Witten sofort

b4274 Hausarztpraxis im MB Witten nach Vereinbarung

b5785Hausarztpraxis im MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch An-stellung möglich)

nach Vereinbarung

Regierungsbezirk Detmold

d5222 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung

d5928 Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort

d6072Hausarztpraxis im MB Minden (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

d6073Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

Regierungsbezirk Münster

m6130 Hausarztpraxis im MB Bottrop (auch Anstellung möglich) sofort

m4550 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6112Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für KV-übergreifende Ge-meinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

m6166Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

m6167Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

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Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

m6169 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort

m6194 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6137Hausarztpraxis im MB Gladbeck (auch 2 hälftige Zulassungen möglich, auch An-stellung möglich)

nach Vereinbarung

m5880 Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

m5852Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstel-lung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

m4941 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

m5519 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung

m6160 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung

m6117 Hausarztpraxis im MB Ochtrup sofort

m6042Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

Regierungsbezirk Arnsberg

Bereich Arnsberg I

a6215Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für überörtliche Gemein-schaftspraxis)

1/18

a5329 Augenarztpraxis im Kreis Soest nach Vereinbarung

a6008 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18

a6009 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18

a6011 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund sofort

a6012Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Hochsauerlandkreis (auch An-stellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

a5657 Chirurgische Praxis im Kreis Unna nach Vereinbarung

a5931Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen mög-lich)

1/18

a5872 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

a5462 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung

a5776 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

a5167 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

a5297Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versor-gungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a5819Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich)

nach Vereinbarung

a5891 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung

a6212Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich)

1/18

a4095Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis)

sofort

a5754Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis)

nach Vereinbarung

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Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

a5755Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis)

nach Vereinbarung

a5939Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich)

nach Vereinbarung

a6015Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungs-auftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a5508 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung

a5892Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis (hälftiger Versorgungs-auftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a6213Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis)

1/18

a6214 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna nach Vereinbarung

a5328 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung

a5463 Nervenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung

a6216Orthopädische Praxis im Kreis Soest (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

a6217 Orthopädische Praxis im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung

a6218 Urologische Praxis im Hochsauerlandkreis sofort

Bereich Arnsberg II

b5945 Augenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort

b6192Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Plastische Chirurgie in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

b5953 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Herne nach Vereinbarung

b5905 Chirurgische Praxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

b6178Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Märkischen Kreis (neuer Part-ner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b5056 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

b6147 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung

b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort

b5790Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch An-stellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

b6186 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort

b5948Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für überörtliche Gemein-schaftspraxis)

nach Vereinbarung

b6104 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung

b6185 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1/18

b6182Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

3/18

b5667 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung

b5723HNO-Arztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Part-ner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b5206 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung

b6049Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versor-gungsauftrag)

nach Vereinbarung

a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung

b5557Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)

nach Vereinbarung

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26

3/2

017

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

b5792Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)

nach Vereinbarung

b6179Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b5793Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b6189Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versor-gungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

3/17

b5457 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort

b6022 Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung

b5941 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort

b6187Orthopädische Praxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis)

3/17

Regierungsbezirk Detmold

d5996Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

d5914Augenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d6126Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

d6222 Praxis für Plastische Chirurgie im Kreis Höxter sofort

d5536Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d6223Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Kreis Minden-Lübbecke (hälf-tiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)

3/17

d5312Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d4913 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung

d5346 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung

d5759Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

d5993 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18

d5994 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18

d5886HNO-Arztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Ge-meinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung mög-lich)

sofort

d5998Hautarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d5884Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d5365Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

d5343Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

d5680 Nervenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung

d4887 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

d5725 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung

d6224Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis)

nach Vereinbarung

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3/2

017

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

d6074 Orthopädische Praxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung

Regierungsbezirk Münster

m6157Augenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

m6196 Augenarztpraxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 1/18

m6201 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Coesfeld 3/17

m5640Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m5287 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6193Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - Gründung Gemein-schaftspraxis geplant)

sofort

m5575Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für MVZ)

nach Vereinbarung

m5607 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m4889 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung

m6206Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis)

1/18

m6197Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

m6203 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6207 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Münster 4/17

m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort

m6040 Hautarztpraxis im Kreis Warendorf 2/18

m6195 HNO-Arztpraxis im Kreis Borken (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/17

m6098HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen mög-lich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

m6200HNO-Arztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, auch Anstellung möglich)

3/17

m6202Kinderarztpraxis im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag, auch An-stellung möglich)

nach Vereinbarung

m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt nach Vereinbarung

m6205Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauf-trag)

nach Vereinbarung

m6199 Nervenarztpraxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/17

m5812Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstel-lung möglich)

sofort

m6097 Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort

m6204Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag, auch An-stellung möglich, neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

Psychotherapeutensitze *

Regierungsbezirk Arnsberg

Bereich Arnsberg I

a/p1087Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1105Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

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3/2

017

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

a/p1205Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1207Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p831Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a/p911Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Soest (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich)

nach Vereinbarung

a/p797Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versor-gungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a/p1208Psychologische Psychotherapeutenpraxis (APT und TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1222Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versor-gungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1104Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Winterberg (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

Bereich Arnsberg II

b/p1183Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

b/p1209Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)

3/17

b/p941Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b/p1210Psychologische Psychotherapeutenpraxis (APT und TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1211Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Hagen (hälftiger Versorgungsauftrag)

3/17

b/p877Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich)

nach Vereinbarung

b/p1187Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1212Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (hälftiger Versor-gungsauftrag)

4/17

b/p945Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1027Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Ver-sorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b/p1202Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p968Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b/p1025Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

b/p1044Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT + TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

b/p1201Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

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3/2

017

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

b/p1204 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung

b/p1213Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1214Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Siegen-Wittgen-stein

3/17

Regierungsbezirk Detmold

d/p1012Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d/p1056Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (APT, TP und VT) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d/p1057Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungs-auftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d/p1221Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Herford (hälftiger Versor-gungsauftrag)

3/17

d/p1156Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

d/p1168Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versor-gungsauftrag)

3/17

d/p1199Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Höxter (hälftiger Versor-gungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p955Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versor-gungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d/p1197Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

d/p1096Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versor-gungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p985Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälfti-ge Zulassungen möglich)

sofort

d/p1176Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p1165Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

4/17

d/p1220Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Paderborn (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

Regierungsbezirk Münster

m/p1062Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m/p1081Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m/p1172Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versor-gungsauftrag)

nach Vereinbarung

m/p1217Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versor-gungsauftrag)

nach Vereinbarung

m/p907Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m/p1170Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Recklinghausen (hälfti-ger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

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3/2

017

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

m/p1093Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen (lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m/p928Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m/p1194Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

m/p1216Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versor-gungsauftrag)

sofort

m/p1218Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versor-gungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

m/p1219Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versor-gungsauftrag)

sofort

m/p931Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälftiger Versor-gungsauftrag)

nach Vereinbarung

m/p1215Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

* In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinhabers (VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; APT= analytische Psychotherapie) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang ange-botene Therapieform.

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3/2

017

Spezialisierte fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

Anästhesiologie

d6125 Anästhesiologische Praxis in der ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld) nach Vereinbarung

m5975Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -

nach Vereinbarung

m6114Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemein-schaftspraxis

nach Vereinbarung

Innere Medizin - fachärztlich -

a6219Internistische Praxis, Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie, in der ROR Arnsberg (Kreis Soest) - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung mög-lich

nach Vereinbarung

a6220Internistische Praxis, Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie, in der ROR Arnsberg (krfr. Stadt Dortmund) - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaft-spraxis

1/18

a4084Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie, in der ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis -

nach Vereinbarung

a6221Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Dortmund (krfr. Stadt Hamm) - hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis

1/18

b6177Internistische Praxis, Schwerpunkt Gastroenterologie, in der ROR Bochum/Ha-gen (krfr. Stadt Herne) - hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für über-örtliche Gemeinschaftspraxis -

nach Vereinbarung

b6184Internistische Praxis - Versorgungsauftrag Dialyse - in der ROR Bochum/ Hagen (krfr. Stadt Bochum) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis -

3/17

m6198Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklinghausen) - hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemein-schaftspraxis geplant -

nach Vereinbarung

Kinder- und Jugendpsychiatrie

m5849Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Reckling-hausen)

nach Vereinbarung

Diagnostische Radiologie

b6188Radiologische Praxis in der ROR Bochum / Hagen (Märkischer Kreis) -hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis -

3/17

Ihre Ansprechpartner:

Team Praxisberatung

Tel.: 0231 / 94 32 94 00

Fax: 0231 / 9 43 28 30 31

E-Mail: [email protected]

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Die Service-Hotline der KVWL Ihr direkter

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ABRECHNUNG

02 Vergütung der Videosprechstunde geregelt — Start schon im April

02 Anpassung Anhang 2 EBM zum 1. April 2017

03 Neue EBM-Regelungen zum Notfall- und Bereitschaftsdienst

04 Telekonsil: Aufnahme in das Kapitel 34 EBM zum 1. April 2017

05 Beschlüsse zur ambulanten spezialfachärztli-chen Versorgung mit Wirkung zum 1. April 2017

06 Bewertungsausschuss beschließt Vergütung für Ausgabe und Durchführung des Stuhltests iFOBT zur Darmkrebs-Früherkennung

VERORDNUNG

08 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

09 Vorsicht bei unseriösen „Angeboten“ für Ver-bandstoffe im SSB

VERTRÄGE

09 Vereinbarung „Gesund schwanger“

FORUM

10 Ab April 2017: Strukturreform der psychothera-peutischen Versorgung — Wissenswertes für Therapeuten

17 Terminservicestelle: Vermittlung von Psychotherapeutischer Sprechstunde

18 Interkulturelle Kompetenz — Kultursensibler Umgang mit Patienten in der Arztpraxis

18 Mit schwierigen Patienten erfolgreich umge-hen

19 Das neue KPQM: Einfach online abrufbar

20 KVWL-Moderatorentag am 1. Mai auf Borkum

21 Patientenbefragung eZAP: neuer Dienst im sicheren Netz

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

22 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH

24 Fortbildungsangebote der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 3 | 2017

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02 | 3.2017

Vergütung für Videosprechstunde geregelt — Start schon im April

ABRECHNUNG

Die Videosprechstunde kann als neue telemedizinische Leistung ab April und somit eher als vorge-sehen durchgeführt werden. Der Bewertungsausschuss hat dazu die Einführung einer Technikpauscha-le beschlossen. Außerdem wird der EBM um Regelungen zum Arzt-Pa-tienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde ergänzt. Technik- und FörderzuschlagZur Förderung von Videosprech-stunden erhalten Ärzte ab April bis zu 800 Euro jährlich. Die Mittel dienen vor allem zur Deckung der Kosten, die durch die Nutzung ei-nes Videodienstanbieters anfallen. Dafür gibt es einen Technik- und Förderzuschlag, den jeder Arzt pro Videosprechstunde erhält:

GOP 01450: 4,21 Euro (Bewertung: 40 Punkte), je Arzt-Patienten-Kon-takt für bis zu 50 Videosprechstun-den im Quartal

• Die GOP 01450 wird als Zuschlag zur Versichertenpauschale, zu den meisten Grundpauschalen, zu den Konsiliarpauschalen des Kapitels 25, zur schmerztherapeutischen Pau-schale (GOP 30700) und zur neuen GOP 01439 gezahlt. (Die neue GOP 01439 ist berechnungsfähig, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt in ei-nem Quartal ausschließlich per Vi-deo stattfindet.)

• Den Zuschlag gibt es für maximal 50 Videosprechstunden pro Arzt und Quartal (= 1.899 Punkte). Er ist da-mit auf rund 200 Euro begrenzt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

• Die GOP 01450 ist nur abrech-nungsfähig, sofern es sich bei der Verlaufskontrolle in der Vi-deosprechstunde um eine Folgebe-gutachtung handelt; das heißt, der Patient muss in demselben Quartal wegen der Beschwerden mindestens einmal in der Praxis gewesen sein.

KonsultationVideosprechstunden können eine persönliche Vorstellung in der Pra-xis ersetzen. Die Konsultation ist deshalb Inhalt der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale und somit nicht gesondert berech-nungsfähig. Für Fälle, bei denen der Patient in einem Quartal nicht die Praxis aufsucht, wurde eine analoge Regelung zum telefonischen Arzt-Pa-tienten-Kontakt vereinbart und eine neue GOP (ab 1. April) in den EBM aufgenommen:

GOP 01439: 9,27 Euro (Bewertung: 88 Punkte), einmal im Behandlungsfall

• Auf diese GOP wird der Technik-zuschlag für die Videosprechstunde (GOP 01450) gezahlt.

• Die GOP 01439 kann abgerech-net werden, wenn der Arzt-Patien-ten-Kontakt nur im Rahmen einer

Videosprechstunde stattfindet und folglich im Quartal keine Versicher-ten- beziehungsweise Grundpau-schale abgerechnet wird.

• Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Patient in den vorange-gangenen zwei Quartalen mindes-tens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden ist und die Ver-laufskontrolle durch dieselbe Praxis erfolgt wie die Erstbegutachtung.

• Die GOP ist – mit Ausnahme der GOP 01450 – nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen be-rechnungsfähig.

Außerdem wurde für eine Reihe von Gebührenordnungspositionen, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Be-handlungsfall voraussetzen, verein-bart, dass einer dieser persönlichen Kontakte auch im Rahmen einer Vi-deosprechstunde stattfinden kann.Dies gilt für folgende GOP: 02310, 07310, 07311, 07330, 07340, 10330, 18310, 18311, 18330, 18340.Hinweis zur Abrechnung: Leistun-gen der Videosprechstunde können nur abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen gemäß der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärz-te erfüllt sind. In Bezug auf die technischen Anforderungen weist die Praxis dies durch eine Erklärung des Videodienstanbieters gegen-über der Kassenärztlichen Vereini-gung nach.

Anpassung Anhang 2 EBM zum 1. April 2017Der Anhang 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird mit Wirkung zum 1. April 2017 an den Operati-onen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2017 angepasst. Die Anpassung wurde durch die jährliche Aktuali-sierung der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) und des OPS des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erforderlich. Dabei handelt es sich um die Aufnahme von neuen OPS-Kodes und die Streichung von ungültigen (beendeten) OPS-Kodes in der Version 2017 im Vergleich zur Version 2016.

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3.2017 | 03

ABRECHNUNG

Neue EBM-Regelungen zum Notfall- und BereitschaftsdienstAb dem 1. April 2017 treten Neu-erungen im Notfall- und Bereit-schaftsdienst in Kraft. Hintergrund ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, die Regelungen für ärztliche Not-fallleistungen im Einheitlichen Be-wertungsmaßstab (EBM) nach dem Schweregrad zu differenzieren. Für Ärzte im Notfall- und Bereitschafts-dienst bedeutet dies konkret, dass diese eine höhere Vergütung für besonders schwere und aufwändige Fälle erhalten. Außerdem wird es eine Abklärungspauschale für Pa-tienten geben, die keine dringende Behandlung benötigen. Nachfolgend informieren wir Sie über die wesent-lichen Inhalte des Beschlusses, den der ergänzte erweiterte Bewertungs-ausschuss in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016 getroffen hat.Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01205 und 01207 EBM wer-

den für Patienten aufgenommen, deren Erkrankung auf Grund ihrer Beschaffenheit keiner sofortigen Maßnahme bedarf und für die eine nachfolgende Versorgung durch einen Vertragsarzt außerhalb der Notfallversorgung möglich ist (Nr. 7 der Bestimmung zum Abschnitt 1.2 EBM). Ziel dieser neuen „Abklä-rungspauschale“ ist eine Entlastung der Notfallambulanzen.Zukünftig werden Zuschläge zu den Notfallpauschalen (GOP 01210 und 01212 EBM) für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand gezahlt. Mit den drei Zuschlägen (GOP 01223, 01224 und 01226 EBM) werden soge-nannte Schweregradzuschläge für eine aufwändige Versorgung einge-führt. Die GOP 01223 und 01224 EBM können ausschließlich bei Patienten abgerechnet werden, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität

der Behandlungsdiagnose einer be-sonders aufwändigen Versorgung im Rahmen der Notfallversorgung be-dürfen. Nummer 8 der Bestimmung zum Abschnitt 1.2 EBM enthält eine Auflistung der entsprechenden Be-handlungsdiagnosen. Die GOP 01226 EBM ist laut Nr. 9 der Bestimmung zum Abschnitt 1.2 EBM nur berech-nungsfähig, wenn ein erhöhter Auf-wand beispielsweise aufgrund einer schwierigen Kommunikation (z. B. Grunderkrankung Alzheimer Demenz, Säuglinge und Kleinkinder) vorliegt.Im Zusammenhang mit der Einfüh-rung der Zuschläge nach den GOP 01223, 01224 und 01226 erfolgt eine Anpassung der Bewertung der GOP 01210. Diese wird von 127 Punkten leicht abgesenkt auf 120 Punkte.

Die folgende Tabelle zeigt die neuen GOP im Überblick:

NEUE GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten

01205 Notfallpauschale im organisierten Not(-fall)dienst und für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser für die Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit bei Inanspruchnahme zwischen 7 und 19 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24. Dezember und 31. De-zember einmal im Behandlungsfall

45

01207 Notfallpauschale im organisierten Not(-fall)dienst und für nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institu-te und Krankenhäuser für die Abklärung der Behandlungsnotwendig-keit bei Inanspruchnahme zwischen 19 und 7 Uhr des Folgetages / ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24. Dezember und 31. Dezembereinmal im Behandlungsfall

80

01223 Zuschlag zu der GOP 01210 bei der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Nr. 8 der Bestimmung zum Abschnitt 1.2einmal im Behandlungsfall

128

01224 Zuschlag zu der GOP 01212 bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Nr. 8 der Bestimmung zum Abschnitt 1.2einmal im Behandlungsfall

195

01226 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01212 bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Nr. 9 der Bestimmung zum Abschnitt 1.2einmal im Behandlungsfall

90

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04 | 3.2017

ABRECHNUNG

Telekonsil: Aufnahme in das Kapitel 34 EBM zum 1. April 2017

NEUE GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten

34800 Einholung einer telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Rönt-gen- und/oder CT-Aufnahmen im Zusammenhang mit den GOP 34210 bis 34212, 34220 bis 34222, 34230 bis 34234, 34237, 34238, 34243 bis 34245, 34255, 34270, 34272, 34275, 34310 bis 34312, 34320 bis 34322, 34330, 34340 bis 34344, 34350 und 34351, einschließlich der Kosten für die Übermittlung gemäß Anlage 31a zum BMV-Äeinmal im Behandlungsfall (BHF)*

91

34810 Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen nach den GOP 34210 bis 34212, 34220 bis 34222, 34230 bis 34234, 34237, 34238, 34243 bis 34245, 34255, 34270, 34272 und 34275, einschließlich der Kosten für die Übermittlung gemäß Anlage 31a zum BMV-Äje Konsiliarauftrag

110

34820 Telekonsiliarische Befundbeurteilung von CT-Aufnahmen nach den GOP 34310, 34311, 34320, 34350 und 34351, einschließlich der Kosten für die Übermittlung gemäß Anlage 31a zum BMV-Äje Konsiliarauftrag

276

34821 Telekonsiliarische Befundbeurteilung von CT-Aufnahmen nach den GOP 34312, 34321, 34322, 34330, 34340 bis 34344, einschließlich der Kosten für die Übermittlung gemäß Anlage 31a zum BMV-Äje Konsiliarauftrag

389

Der Bewertungsausschuss hat die Aufnahme der telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen- aufnahmen in den EBM in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 beschlossen. Zur Abbildung der Leis-tungen wird ein neuer Abschnitt 34.8 in das Kapitel 34 EBM aufge-nommen.

• Die GOP dieses Abschnitts können nur berechnet werden, wenn die Vo-raussetzungen gemäß der Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag-Ärz-te (BMV-Ä) erfüllt sind und dies in Bezug auf die technischen Anfor-

derungen durch eine Erklärung des Kommunikationsdienstes gegen-über der Kassenärztlichen Vereini-gung (KV) einmalig nachgewiesen wird. Jede Änderung ist der KV an-zuzeigen.

• Die telekonsiliarischen Befunder-teilungen sind ausschließlich bei bestimmten medizinischen Frage-stellungen und in Abhängigkeit da-von nur von bestimmten Vertrags-ärzten abrechnungsfähig.

• Es sind nur Vertragsärzte, die auch Röntgen- und CT-Leistungen

abrechnen können, auf die sich der Auftrag zur telekonsiliarischen Be-fundbeurteilung bezieht, abrech-nungsberechtigt.

• Nicht berechnungsfähig ist die Durchführung der telekonsiliari-schen Befundbeurteilung innerhalb von Medizinischen Versorgungszen-tren, Apparategemeinschaften und ähnlichen Einrichtungen sowie für radiologische Befundbeurteilungen im Rahmen des Programms zur Früh- erkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening.

Die folgende Tabelle zeigt die neuen GOP im Überblick:

*Die zweimalige Berechnung der GOP im BHF setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

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3.2017 | 05

ABRECHNUNG

Beschlüsse zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) mit Wirkung zum 1. April 2017Der ergänzte erweiterte Bewer-tungsausschuss hat in seiner Sit-zung am 7. Dezember 2016 zwei Beschlüsse zur ambulanten spezi-alfachärztlichen Versorgung (ASV) gefasst. Über die Inhalte informie-ren wir Sie nachfolgend.

Rufbereitschaft und Qualitäts-konferenzen: Neues Kapitel 51 im EBMDie Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall und das Durchführen von Qualitätskonferenzen gehören in mehreren Anlagen zur ASV-Richtli-nie zum Behandlungsumfang. Bis-her waren diese Leistungen im Ap-pendix – Abschnitt 2 – aufgeführt und somit nicht als eigenständige Leistungen im Einheitlichen Be-wertungsmaßstab (EBM) enthalten. Zum 1. April 2017 wird ein neues Ka-pitel 51 in den EBM aufgenommen für „Anlagenübergreifende Gebühren-ordnungspositionen der ASV“. Das heißt für alle Leistungen, die nicht nur bei einer bestimmten ASV-In-dikation, sondern bei mehreren ASV-Indikationen abgerechnet wer-den dürfen. Der neue Abschnitt 51.1 EBM „Strukturpauschalen in der ASV“ beinhaltet zukünftig zwei neue GOP:

• GOP 51010 EBM: Vorhaltung der Rufbereitschaft im Notfall (230 Punkte)

Diese Leistung sieht die Vorhaltung einer 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereit-schaft vor.

• GOP 51011 EBM: Pauschale für die Er-füllung der Anforderungen gem. § 10 Abs. 3 Buchstabe c) der ASV-Richtlinie – Qualitätskonferenzen (15 Punkte)

Obligater Leistungsinhalt ist die Vorhaltung der zur Durchführung von Qualitätskonferenzen notwen-digen Strukturen.Die beiden GOP setzen mindestens einen persönlichen Arzt-Patien-ten-Kontakt voraus und können ausschließlich von einem Arzt des ASV-Kernteams für das gesamte ASV-Team berechnet werden. Da-bei kann die Abrechnung entweder durch einen Arzt der Teamleitung oder durch ein anderes Mitglied des Kernteams, das als koordinierender Arzt festgelegt worden ist, über-nommen werden.

Neue Struktur des Bereichs VII EBMDie Abbildung der ASV-Leistungen im EBM ist ab dem 1. April 2017 neu strukturiert: In Kapitel 50 stehen künftig die anlagenspezifischen und in dem neuen Kapitel 51 die anlagenübergreifenden GOP (s.o.). In den Abschnitt 51.3 EBM werden psychotherapeutische Leistungen aufgenommen, die bisher noch nicht im EBM abgebildet waren.

• GOP 51030 EBM: Psychotherapeu-tisches Gespräch als Einzelbehand-lung (108 Punkte)

• GOP 51032 EBM: Psychotherapeuti-sches Gespräch als Gruppenbehand-lung bei Erwachsenen (74 Punkte)

• GOP 51033 EBM: Psychotherapeuti-sches Gespräch als Gruppenbehand-lung bei Kindern und Jugendlichen (74 Punkte)

Die bisherigen GOP 50200 und 50210 EBM werden aus dem Kapitel 50 EBM in den neuen Abschnitt 51.4 „GOP

für die Behandlung von onkologi-schen Erkrankungen“ des Kapitels 51 EBM überführt und durch die neuen GOP 51040 und 51041 EBM er-setzt.

• GOP 51040 EBM: Zusatzpauschale für die Behandlung und/oder Be-treuung eines Patienten mit einer gesicherten onkologischen Erkran-kung bei laufender onkologischer Therapie (191 Punkte)

• GOP 51041 EBM: Vorstellung eines Patienten in einer interdisziplinä-ren Tumorkonferenz durch ein Mit-glied des Kernteams (201 Punkte)

Außerdem wurden weitere Bestim-mungen in den Bereich VII EBM auf-genommen.

Aufnahme eines Anhangs 6 EBMIn den Bereich VII EBM wird ein An-hang 6 aufgenommen, um u. a. die GOP zu den Anlagen der ASV-Richtli-nie besser zuordnen zu können und die Fachgruppen anlagenspezifisch zuzuordnen, für die die Leistungen im Rahmen der ASV berechnungsfä-hig sind.

PET und PET/CT noch nicht Bestandteil des EBMDie Aufnahme von PET und PET/CT in das Kapitel 51 wurde noch nicht beschlossen. Daher rechnen ASV-Teams weiterhin die entsprechende Pseudoziffer 88500 über die Gebüh-renordnung für Ärzte ab.

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06 | 3.2017

ABRECHNUNG

Bewertungsausschuss beschließt Vergütung für Ausgabe und Durchführung des Stuhltests iFOBT zur Darmkrebs-FrüherkennungIm Bewertungsausschuss (BA) haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf die Vergütung für die Ausgabe und Durchführung des neuen Test-verfahrens iFOBT auf occultes Blut im Stuhl nach der Krebsfrüherken-nungs-Richtlinie (KFE-Richtlinie) geeinigt. Der KBV ist es im Rahmen der Verhandlungen gelungen, eine höhere Vergütung für die Ärzte, die Darmkrebs-Früherkennungsunter-suchungen durchführen und Stuhl-tests ausgeben, die Untersuchung veranlassen sowie die Versicherten entsprechend beraten, zu verhan-deln.Bei dem iFOBT handelt sich um ei-nen neuen, qualifizierten immuno-logischen Test zum Nachweis von fäkalem occultem Blut im Stuhl. Der iFOBT ersetzt ab dem 1. April 2017 zur Darmkrebsfrüherkennung den bisher verwendeten Guajak-ba-sierten Test (gFOBT). Die Verwen-dung des gFOBT ist im präventiven Bereich ab dem 1. April 2017 nicht mehr zulässig. Im kurativen Bereich gilt bis zum 1. Oktober 2017 eine Übergangsregelung. Danach ersetzt der iFOBT den gFOBT auch im ku-rativen Bereich. Anders als bisher erfolgt die Auswertung des Tests al-lerdings nicht in der Praxis, sondern im Labor. Das Stuhlprobenentnah-mesystem beziehen die Ärzte über das Labor. Die Kosten hierfür sind in der Laborleistung enthalten.Der iFOBT ist ab dem 1. April 2017 Teil des Programmes zur Früherken-nung von Darmkrebs und steht ge-setzlich Versicherten ab einem Alter von 50 Jahren zur Verfügung.Die Anforderung an das Testver-fahren sind durch den BA konkre-tisiert worden. Nach § 39 Abs.1 der KFE-Richtlinie erfolgt der quan-

titative immunologische Test auf occultes Blut an einer Stuhlprobe. Für den Test dürfen nur solche Tests verwendet werden, die definierte Kriterien bezüglich der Spezifität, Sensitivität, Probenstabilität sowie Handhabbarkeit des Stuhlproben-entnahmesystems erfüllen. Dass die Tests die Anforderungen erfüllen, muss im Rahmen mindestens einer aussagekräftigen Studie, in der die Koloskopie als Referenzverfahren angewendet wurde, nachgewiesen worden sein. Den Hersteller trifft insoweit die Verpflichtung, dem La-borarzt nachzuweisen, dass die An-forderungen erfüllt werden.

Änderungen für Vertragsärzteab dem 1. April 2017Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01734 EBM wird gestrichen und eine neue GOP 01737 EBM (Be-wertung 57 Punkte) für die Ausgabe und Rücknahme des Stuhlproben-entnahmesystems und die damit zu-sammenhängende Beratung sowie die Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl für den iFOBT als Krebs-früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom eingeführt. Die neue GOP ist von Hausärzten, Chirurgen, Gynäkologen, Hautärz-ten, Internisten und Urologen ab-rechenbar. Bei einer kurativen Untersuchungsindikation sind wie bisher Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versicherten- und Grundpauschale abgegolten. Bei der GOP 01740 EBM wurde der obligate Leistungsinhalt „Ausgabe des Merkblatts“ gestrichen. Die GOP 32040 EBM sowie die Kostenpau-schale 40150 entfallen zum 1. Okto-ber 2017.

Änderungen für Laborärzte abdem 1. April 2017Für die Untersuchung der Stuhlpro-ben im Labor werden ab dem 1. April 2017 die neue GOP 01738 EBM (Be-wertung 75 Punkte) bei einer prä-ventiven Untersuchung und die GOP 32457 EBM (Bewertung 6,21 Euro) bei einer kurativen Untersuchungs-indikation eingeführt. Bei den Leis-tungen handelt es sich um solche des Speziallabors, die eine vorherige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung voraussetzen. Darü-ber hinaus ist der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass die Anforderungen an das eingesetzte Testverfahren erfüllt werden.Die GOP 01738 EBM beinhaltet die automatisierte quantitative immu-nologische Bestimmung von occul-tem Blut im Stuhl mit umgehender Befundübermittlung und ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfä-hig. Die GOP 32457 EBM wurde für die quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl bei kurativer Untersuchungs-indikation eingeführt (Abschnitt 32.3.5). Die beiden genannten GOP sind nicht nebeneinander berech-nungsfähig.

Weitere EBM-Detailänderungenzum 1. Januar und 1. April 2017Der Bewertungsausschuss hat ver-schiedene Detailänderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßsta-bes (EBM) zum 1. Januar 2017 und 1. April 2017 vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen möchten wir Ihnen nachfolgend darstellen:

Änderungen zum 1. Januar 2017:• GOP 13297, 13347, 13397, 13497, 13547, 13597, 13647, 13697 EBM

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3.2017 | 07

ABRECHNUNG

Die jeweils erste Anmerkung zu den Grundpauschalen für Schwerpunkt-internisten wird um den Medikati-onsplan ergänzt.

• GOP 30401 EBMDie erste Anmerkung zur der Gebüh-renordnungsposition (GOP) wurde entsprechend der ICD-10-Code-Ver-sion 2017 angepasst.

• PräambelnDie Präambeln 31.2.1 Nr. 8, 31.6.1 Nr. 1 und 36.2.1 Nr. 4 werden um die GOP 05227, 06227, 07227, 08227, 09227, 10227, 13227, 13297, 13347, 13397, 13497, 13547, 13597, 13647, 13697, 14217, 16218, 18227, 20227, 21227, 21228, 22219, 26227, 27227 und 30701 EBM ergänzt.

Änderungen zum 1. April 2017:• GOP 01630 EBMDer Medikationsplan ist auch in Ver-bindung mit der Behandlung nach der GOP 13439 EBM berechnungsfä-hig.

• GOP 03230 EBMDie Bestimmungen nach Nr. 9 der Präambel 3.1 sowie Nr. 12 der Präambel 4.1, wonach für die Ge-sprächsleistung über das Punkt-zahlvolumen hinausgehende Ge-spräche nicht gemäß der GOP 03230 EBM vergütet werden, werden ge-strichen. Nunmehr werden alle Ge-spräche aus dem Punktzahlvolumen vergütet.

• GOP 03062 und 03063 EBMDie Bezugnahme auf § 87 Abs. 2b Satz 5 Sozialgesetzbuch V (SGB V) wird aus den Leistungslegenden der GOP gestrichen, da der entsprechen-de Satz im SGB V entfallen ist.

• GOP 04417, 04418, 13552 und 13554 EBMAufgrund der aktuellen Leitlini-en zur Strahlentherapie wurde die Obergrenze der Berechnungs-fähigkeit für Funktionsanalysen der Herzschrittmachersysteme für Patienten, bei denen eine Strah-lentherapie durchgeführt wird, auf-gehoben. Die Abrechnung ist durch Angabe des ICD-10-Codes der maß-geblichen Erkrankung für die Strah-lentherapie zu begründen.

• GOP 01205, 01207,01223, 01224 und 01226 EBMDie neuen Notfallleistungen werden in die erste Bestimmung zum Ab-schnitt 31.6.1 EBM aufgenommen.

• GOP 36881, 36882 und 36883In die Anmerkungen wird ein ana-loger Berechnungsausschluss für diese Gebührennummern aufge-nommen.

• Anhang 3Aufgrund einer Änderung im SGB V erfolgt eine Anpassung der Über-schrift zum Anhang 3. Darüber hi-naus werden neue Ausnahmen für die Berechnung des Zeitaufwandes des Vertragsarztes in das Glossar des Anhangs 3 aufgenommen. Bei Nach-weis der Anstellung eines/einer Or-thoptisten/Orthoptistin oder eines/einer qualifizierten Mitarbeiters/Mitarbeiterin gegenüber der KV flie-ßen bestimmte Gebührenordnungs-positionen nicht in die Berechnung des Zeitaufwandes ein.

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08 | 3.2017

Richtlinie / Anlage

In Kraft getreten ERGEBNIS

WeitereInformationen

Arzneimittel-Richtlinie

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärz-tinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der G-BA hat im letzten Monat die unten stehenden Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zugelassenen Vergleichstherapie getroffen. Sieht der G-BA einen Zusatznutzen, stellt er fest, ob dieser quantifizierbar ist, und beschließt, ob Hinweise oder Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustu-fen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich.

In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaft-lichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Verliefen Nutzen-Bewertung oder Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Pembrolizu-mab/ Keytruda®

(neues Anwen-dungsgebiet: nicht-kleinzel-liges Lungen-karzinom nach vorheriger Che-motherapie)

02.02.2017 Keytruda® ist zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen angezeigt. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen sollten vor der Therapie mit Keytruda® bereits eine für diese Mutationen zugelassene Therapie erhalten haben. Bei Patienten, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Ni-volumab angezeigt ist, bescheinigt der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Bei Patienten, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed und Nivolumab nicht angezeigt ist, gilt ein Zusatznutzen gegenüber Best Supportive Care als nicht belegt.

G-BA: FNBKBVKVWL-Internet

Trifluridin/ Tipiracil/ Lonsurf®

02.02.2017 Lonsurf® wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Pati-enten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (KRK), die bereits mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind. Diese Therapien beinhalten Fluoropyrimidin-, Oxaliplatin- und Irinotecan-basierte Chemotherapien, Anti-VEGF- und Anti-EGFR-Substanzen. Der G-BA hat einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber Best Supportive Care festgestellt.

G-BA: FNBKBVKVWL-Internet

Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer ak-tuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüs-se, mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail, finden Sie jeweils auf den Internetseiten des G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEI-MITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben. Stand: 28. Februar 2017 (Redaktionsschluss)

VERORDNUNG

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3.2017 | 09

In der Sprechstundenbedarfsver-einbarung ist vertraglich geregelt, dass Sprechstundenbedarf am Ende des Quartals als Nachholbedarf ver-ordnet werden soll. In Westfalen-Lippe bieten Händ-ler den Praxen an, zu angeblich besonders günstigen Konditionen Verbandstoffe zu liefern. Ärzte aus Westfalen-Lippe berichten bei-spielsweise, dass Vertreter zu Stoß-zeiten in der Praxis erscheinen und

Vorsicht bei unseriösen „Angeboten“ für Verbandstoffe im SSB

sich bereits vorgefertigte Rezepte unterschreiben lassen wollen. An-schließend wurden in verschiede-nen Fällen Mengen, die weit über den Jahresbedarf der Praxis hinaus-gehen geliefert. Da der Sprechstun-denbedarf dem Jahr der Verordnung zugeordnet wird, droht die Gefahr von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Vertreter bzw. die Firmen ver-sicherten in Einzelfällen auf Nach-frage, dass dieses Vorgehen mit der

KVWL bzw. der AOK Nordwest abge-sprochen sei. Eine solche Absprache existiert nicht. Wir empfehlen, Ihnen unbekannten Händlern vorsichtig zu begegnen, Rezepte vor der Unterzeichnung kri-tisch zu prüfen und sich die genaue Liefermenge quittieren zu lassen. In jedem Fall sollte nicht mehr als der Quartalsbedarf bestellt werden.

VERORDNUNG

VERTRÄGE

Vereinbarung „Gesund schwanger“

Bereits zum 1. April 2016 haben der Berufsverband der Frauenärzte e.V., der Berufsverband Deutscher La-borärzte e.V., der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V., die GWQ ServicePlus AG sowie die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoor-dinierung der KBV den Vertrag „Ge-sund schwanger“ geschlossen. Ab dem 1. April 2017 nehmen drei weitere Betriebskrankenkassen an

diesem Vertrag teil: Südzucker BKK, VIACITIV Krankenkasse sowie Bahn BKK.Sofern Sie schon eine Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen nach diesem Vertrag besitzen, gilt diese automatisch auch für die neu beige-tretenen Betriebskrankenkassen.Somit können Leistungen nach die-sem Vertrag bei teilnehmenden Ver-sicherten der folgenden Kranken-kassen abgerechnet werden:

• Bertelsmann BKK• BKK Aesculap• BKK Diakonie• BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE• Daimler Betriebskrankenkasse• DIE BERGISCHE KRANKENKASSE • SalusBKK• Südzucker BKK, • VIACITIV Krankenkasse • Bahn BKK

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010 | 3.2017

FORUM

Ab April 2017: Strukturreform der psychotherapeuti-schen Versorgung — Wissenswertes für TherapeutenSprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte: die ambulante psychotherapeutische Versorgung wird zum 1. April 2017 neu strukturiert. Damit sollen Pati-enten zeitnah einen niederschwelli-gen Zugang erhalten und das Versor-gungsangebot flexibler werden. Diese Forderungen hatte der Gesetzgeber im Versorgungsstärkungsgesetz for-muliert und den Gemeinsamen Bun-desausschuss (G-BA) beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überar-beiten. Die neue Richtlinie tritt nun-mehr am 1. April in Kraft, ebenso die geänderte Psychotherapie-Vereinba-rung, in der KBV und GKV-Spitzen-verband weitere Details festgelegt haben. Die wesentlichen Neuerungen finden Sie hier in einer Übersicht, zu-sammengestellt von der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung (KBV).

Übersicht der NeuerungenNeue Leistungen

Psychotherapeutische Sprech-stunde: niedrigschwelliger Zugang und erste diagnostische Abklärung/Erwachsene bis zu sechs Gespräche à 25 Minuten (insgesamt bis zu 150 Min.)/Kinder und Jugendliche bis zu zehn Gespräche (insgesamt bis 250 Min.)/Zugangsvoraussetzung zur weiteren ambulanten psycho-therapeutischen Versorgung ab Ap-ril 2018

Akutbehandlung: schnelle In-tervention bei akuten Krisen, Vor-bereitung auf Psychotherapie/bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Mi-nuten (insgesamt bis zu 600 Min., Mindesteinheit: 25 Min.)/anzeige-pflichtig/zu verrechnen mit gege-benenfalls anschließender Kurz-/Langzeittherapie

Rezidivprophylaxe: um Rückfälle zu vermeiden/mit Stunden aus Lang-zeittherapiekontingent/bis zu zwei Jahre nach Therapieende/Therapeut zeigt Therapieende vorab bei der Kas-se an

Abrechnungsgenehmigung: The-rapeuten benötigen für die neuen Leistungen keine zusätzliche Ge-nehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die fachliche Befähigung für die Durchführung und Abrechnung von Sprechstun-den und Akutbehandlungen gilt als nachgewiesen, wenn eine Genehmi-gung für eines der Richtlinienver-fahren vorliegt.

Anpassungen bei BewilligungsschrittenDie Stundenkontingente der ein-zelnen Angebote sowie die Art der Bewilligung (Anzeige, Antrag, gut-achterpflichtiger Antrag) wurden angepasst.

Kurzzeittherapie: antragspflich-tig/grundsätzlich keine Gutachter-pflicht/zwei Bewilligungsschritte für je zwölf Therapieeinheiten/Um-wandlung in Langzeittherapie gut-achterpflichtig

Langzeittherapie: nur noch zwei Bewilligungsschritte/erstes Stun-denkontingent erweitert und an-trags- und gutachterpflichtig/zwei-tes Kontingent Gutachterpflicht im Ermessen der Krankenkasse

Weitere NeuerungenProbatorische Sitzungen: vor

Aufnahme einer Kurz- oder Lang-zeittherapie verpflichtend/zwei bis vier Sitzungen/Sitzungen auch nach Antragstellung möglich

Gruppentherapie: flexiblere Kombinationsbehandlungen aus Einzel- und Gruppentherapie mög-lich/einheitlich drei bis neun Teil-nehmer

Formulare: alle PTV-Vordrucke überarbeitet/drei neue Formulare PTV 10, 11, 12 für Psychotherapeu-tische Sprechstunde und Akutbe-handlung

Therapieeinheit: eine Therapie-einheit = 50 Minuten Einzelthera-pie, 100 Minuten Gruppentherapie

Telefonische Erreichbarkeit: zur Terminvermittlung/mindestens 200 Minuten pro Woche und Praxis bei vollem Versorgungsauftrag/Min-desteinheit: 25 Minuten/Zeiten sind an KV zu melden

Terminservicestellen: müssen ab April Termine für Sprechstun-den und eine sich aus der Abklä-rung ergebende zeitnah erforderli-che Behandlung vermitteln/keine Wunsch-Termine bei Wunsch-Thera-peuten

Die Neuerungen im DetailPsychotherapeutische SprechstundeNeu ist die Psychotherapeutische Sprechstunde. Der Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsan-geboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.Die Psychotherapeutische Sprech-stunde ist ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Ab-klärung und nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstun-de, also der Zeit, in der Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Praxis Patienten versorgen – laut Bundes-mantelvertrag-Ärzte mindestens 20 Wochenstunden.

Das sollten Sie wissen:Angebot verpflichtend: Jeder

Arzt und Psychotherapeut, der eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie hat, muss ab April Sprechstunden anbie-ten. Dies gilt ebenso für Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychothe-rapie, Ausbildungsinstitute und in bestimmten Fällen auch für ermäch-tigte Ärzte.

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3.2017 | 011

FORUM

Umfang: Therapeuten haben pro Woche mindestens 100 Minuten für Sprechstunden zur Verfügung zu stellen, bei hälftigem Versorgungs-auftrag 50 (sofern KVen keine ab-weichenden Regelungen treffen).

Dauer: Eine Sprechstunde dau-ert mindestens 25 Minuten pro Pa-tient und kann höchstens sechs Mal je Krankheitsfall bei Erwachsenen (insgesamt bis 150 Min.) durch-geführt werden, bei Kindern und Jugendlichen höchstens zehn Mal (insgesamt bis zu 250 Min.). Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle und die drei darauffolgenden Quar-tale.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeu-ten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Organisation: Offen oder nur nach Terminvereinbarung: The-rapeuten entscheiden selbst, wie sie die Sprechstunde organisieren. Möglich sind feste Zeiten, aber auch eine individuelle Terminvereinba-rung.

Mitteilung an die KV: Therapeu-ten melden ihrer KV, ob sie eine Psy-chotherapeutische Sprechstunde mit oder ohne Terminvereinbarung anbieten. Ferner müssen sie mittei-len, zu welchen Zeiten die Praxis für Patienten telefonisch erreichbar ist, um Termine zu vereinbaren.Achtung: Dies hat nichts mit den Terminservicestellen zu tun. Diese vermitteln nur Termine, die die The-rapeuten explizit zur Vermittlung durch die Servicestellen ihrer KV melden.

Psychotherapeutische Sprechstunde ab April 2018 für Patienten PflichtAb 1. April 2018 ist das Erstgespräch Pflicht; das heißt, erst wenn ein Pa-tient eine Sprechstunde aufgesucht hat, kann mit probatorischen Sit-zungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden. Vorgeschrieben sind mindestens 50 Minuten. Bis 31. März 2018 kann eine ambulante psychotherapeutische Behandlung auch ohne Sprechstunde beginnen.

Bei Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehand-lung oder rehabilitativen Behand-lung waren, können auch nach dem 31. März 2018 probatorische Sit-zungen oder eine Akutbehandlung ohne Sprechstunde beginnen. Dies gilt auch, wenn ein Therapeuten-wechsel während einer laufenden Therapie erfolgt. Ein nochmaliges Erstgespräch ist dann nicht erfor-derlich.

Zwei neue Formulare für die Sprechstunde

PTV 10: Das Formular ist eine all-gemeine Patienteninformation, in der das ambulante psychotherapeu-tische Versorgungsangebot sowie die verschiedenen Psychotherapie-verfahren und Behandlungsmög-lichkeiten vorgestellt werden. Der Psychotherapeut händigt das Info-blatt dem Patienten in der Sprech-stunde aus.

PTV 11: Zum Ende der Sprech-stunde erhält jeder Patient einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vor-gehen. Der Therapeut verwendet dafür das neue Formular PTV 11. Darauf trägt er gegebenenfalls die (Verdachts-)Diagnose ein, und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Akutbe-handlung oder das Aufsuchen einer Beratungsstelle.Auf dem Formular ist der Termin der Sprechstunde anzugeben. Ab 1. Ap-ril 2018 gilt dies als Nachweis, dass ein Erstgespräch erfolgt ist und eine weiterführende Therapie beginnen kann.

AkutbehandlungDie Akutbehandlung soll zur Bes-serung akuter psychischer Krisen beitragen. Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbe-reitet sind oder ihnen andere ambu-lante, teil- oder vollstationäre Maß-nahmen empfohlen werden können.

Das sollten Sie wissen:Umfang: Die Akutbehandlung

kann als Einzeltherapie bis zu 24-mal à 25 Minuten im Krankheitsfall (= vier Quartale) durchgeführt wer-den (insgesamt maximal 600 Min., Einheiten von 25 oder 50 Min.).

Anzeigepflichtig: Die Akutbe-handlung ist nicht genehmigungs-pflichtig, die Kasse muss aber in-formiert werden. Für die Anzeige verwenden Psychotherapeuten das neue Formular PTV 12. Eingetragen werden unter anderem das Datum des Beginns der Akutbehandlung und die ICD-10-Diagnosen. Angaben zu Psychotherapeutischen Sprech-stunden sind bis 31. März 2018 op-tional.

Weiterbehandlung: Soll nach der Akutbehandlung eine Richtli-nientherapie erfolgen, sind mindes-tens zwei probatorische Sitzungen nötig. Erbrachte Stunden der Akut-behandlung sind mit den Stunden der Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen.

Probatorische SitzungenNeu ist, dass vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie pro-batorische Sitzungen durchgeführt werden müssen – mindestens zwei, maximal vier bei Erwachsenen, min-destens zwei, maximal sechs bei Kindern und Jugendlichen.Ein Antrag auf Kurz- oder Lang-zeittherapie ist bereits nach der ersten probatorischen Sitzung mög-lich, wenn für die zweite Sitzung ein Termin vereinbart ist. Die restlichen probatorischen Sitzungen können bis zum Beginn der beantragten Richtlinientherapie durchgeführt werden.

KurzzeittherapieKurzzeittherapien umfassen bis zu 24 Therapieeinheiten (bislang 25 Stunden bzw. Doppelstunden). Die Beantragung erfolgt in zwei Schrit-ten für jeweils ein Kontingent von zwölf Therapieeinheiten und ist grundsätzlich nicht mehr gutach-terpflichtig, es sei denn, innerhalb

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012 | 3.2017

FORUM

der vergangenen zwei Jahre fand bereits eine Therapie statt oder die Krankenkasse fordert im Einzelfall ein Gutachten an.

Das sollten Sie wissen:Antrag auf Kurzzeittherapie: Die

Beantragung bei der Krankenkasse erfolgt möglichst schon während der probatorischen Sitzungen. Der Patient füllt dazu den Antrag (PTV 1) aus; der Therapeut reicht diesen zusammen mit seinen Angaben zu Erkrankung und geplanter Therapie (PTV 2) ein.

Zeitpunkt der Antragstellung: Um das erste Kontingent der Kurz-zeittherapie (KZT 1) zu beantragen, muss der Termin für die zweite pro-batorische Sitzung feststehen und zusammen mit dem ersten, bereits stattgefundenen Termin eingetragen werden. Nach sieben Therapieeinhei-ten der KZT 1 kann das zweite Kon-tingent (KZT 2) beantragt werden.

Antragsbewilligung: Grundsätz-lich gelten Anträge nach Ablauf einer Drei-Wochen-Frist auch ohne Bescheid als bewilligt. Im Regelfall erhält der Patient aber eine formlo-se Bewilligung von seiner Kasse. Die Formulare PTV 6, 7 und 9 fallen weg. Wird die Therapie nicht genehmigt, erhalten weiterhin sowohl Patient als auch Therapeut eine Mitteilung.

Umwandlung in LangzeittherapieEine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt wer-den. Dies muss spätestens mit der achten Therapieeinheit der KZT 2 erfolgen (in der Regel etwa vier bis fünf Wochen vor dem Ende der Kurz-zeittherapie), um eine nahtlose Wei-terbehandlung zu gewährleisten.Der Umwandlungsantrag erfolgt ebenfalls mit Antrag des Patienten (PTV 1), dem Formular PTV 2 (Feld „Langzeittherapie als Umwand-lung“) und ist gutachterpflichtig. Dem Antrag ist daher ein verschlos-sener Briefumschlag für den Gut-achter (PTV 8) mit folgendem Inhalt beizufügen:

Bericht an den Gutachter (neues Formular PTV 3 als Leitfaden für die Erstellung des Berichts, Formular PT 3 KZT/a/b/c(K) entfällt)

Durchschrift des PTV 2Durchschrift des Konsiliarbe-

richts (nur bei nichtärztlichen The-rapeuten)

ergänzende Befundberichte, so-fern erforderlich

LangzeittherapieFür die Langzeittherapie wurde das erste Sitzungskontingent erweitert, und es gibt nur noch zwei Bewilli-gungsschritte: Mit dem Fortfüh-rungsantrag wird direkt das Höchst-kontingent beantragt.Der erste Bewilligungsschritt bleibt antrags- und gutachterpflichtig. Dem Antrag ist – wie bei der Um-wandlung einer Kurzzeittherapie – ein verschlossener Umschlag für

den Gutachter (PTV 8) beizufügen. Ob Anträge auf Fortführung der Psychotherapie gutachterpflichtig sind, liegt im Ermessen der Kran-kenkassen. In diesem Fall fordert die Krankenkasse unverzüglich vom Therapeuten einen Bericht an den Gutachter an.Bewilligung der Anträge: Die Kran-kenkasse teilt bei einer Lang-zeittherapie dem Versicherten und dem Therapeuten ihre Entscheidung formlos mit.Der Therapeut nutzt dieselben For-mulare wie bei der Kurzzeitthera-pie. Bei einer Langzeittherapie ist darüber hinaus auf dem Formular PTV 2 anzugeben, ob nach Abschluss der Behandlung eine Rezidivpro-phylaxe erfolgen soll. Sollte dies zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht absehbar sein, kann er auch das angeben.

LANGZEITTHERAPIE BEI ERWACHSENEN

Verfahren Bewilligungs-schritte

neu ab 1. April 2017

alt bis 31. März 2017

Therapieein-heiten Ein-zel-/Gruppen-therapie*

Therapieein-heiten Ein-zel-/Gruppen-therapie*

Analytische Psychothe-rapie

123

160/80300/150-

160/160250/250300/300

Tiefenpsy-chologisch fundierte Psychothe-rapie

123

60/60100/80-

50/5080/80100/100

Verhaltens-therapie

123

60/6080/80-

45/4560/6080/80

* Therapieeinheit à 50 Minuten in Einzelbehandlung, à 100 Minuten in Gruppenbehandlung

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3.2017 | 013

FORUM

RezidivprophylaxeNach Beendigung einer Lang-zeittherapie kann eine Rezidivpro-phylaxe erfolgen. Ziel ist es, bei einem drohenden Rückfall, einen schnellen Zugang zum Therapeuten zu ermöglichen. Dafür werden Stun-den des bewilligten Langzeitthera-piekontingent verwendet:

maximal acht Stunden Rezidiv- prophylaxe bei einer Behandlungs-dauer von 40 Stunden oder mehr

maximal 16 Stunden Rezidivpro-phylaxe bei einer Behandlungsdau-er von 60 Stunden oder mehr

Die Rezidivprophylaxe kann bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Langzeittherapie durchgeführt wer-den. Der Therapeut zeigt dazu der Kasse auf dem Formular PTV 12 an, dass die Psychotherapie beendet ist. Er gibt an, wie viele Therapieeinhei-ten genutzt wurden und ob verblei-bende Stunden für eine Rezidivpro-phylaxe verwendet werden sollen.

GruppentherapieGruppentherapien können immer dann eingesetzt werden, wenn sie förderlich für das prognostizierte Behandlungsergebnis sind. Sie gel-ten als gleichwertige, bei der Indika-tionsstellung zu berücksichtigende Anwendungsform. Die Gruppengrö-ße wurde in allen Verfahren auf drei bis neun Personen festgesetzt.

Das sollten Sie wissen:Antrag eines Therapeuten: Bei

der Beantragung einer Therapie kreuzt der Therapeut auf dem PTV 12 an, ob ausschließlich Einzeltherapie, Gruppentherapie oder eine Kom-binationsbehandlung vorgesehen ist. Bei einer Kombinationsbehand-lung gibt er an, ob die Einzel- oder Gruppentherapie die überwiegend durchgeführte Anwendungsform ist und ob die Behandlung gegebe-nenfalls durch zwei Therapeuten er-folgt.

Antrag von zwei Therapeuten: Sind zwei Therapeuten beteiligt, füllen beide jeweils ein Formular

(PTV 2) aus und fügen es dem An-trag des Versicherten (einmal PTV 1 ausreichend) bei.Beispiel: Zwei Therapeuten bean-tragen eine Kombinationsbehand-lung in der Verhaltenstherapie – als Langzeittherapie mit 60 Therapie-einheiten. Beide Therapeuten geben hierzu auf dem PTV 2 das gleiche Behandlungssetting an (z. B. „Kom-binationsbehandlung mit überwie-gend Gruppentherapie“). Einzelthe-rapeut A führt darüber hinaus seine individuell beantragten Therapie-einheiten auf (z. B. 20 Therapieein-heiten in der Einzelbehandlung); Gruppentherapeut B „seine“ Thera-pieeinheiten (z. B. 40 Therapieein-heiten in der Gruppenbehandlung).

Kombination von Einzel- und GruppentherapieEinzel- und Gruppentherapie kön-nen während einer laufenden Kombinationstherapie getauscht werden. Dabei ist Folgendes zu be-achten, wenn

ein Therapeut behandelt: Bleibt die überwiegende Anwendungs-form bestehen, überwiegt beispiels-weise weiterhin die Einzeltherapie, ist weder eine erneute Antragstel-lung noch eine Anzeige notwen-dig. Ändert sich die überwiegende Anwendungsform, genügt bei der Kurzzeittherapie eine formlose Mit-teilung an die Krankenkasse; bei der Langzeittherapie ist ein neuer Antrag erforderlich – gegebenen-falls auch ein neues Gutachten.

zwei Therapeuten behandeln: Bleibt es bei der überwiegenden Form, die beide im Antrag angege-ben haben, genügt eine gemeinsame formlose Mitteilung an die Kranken-kasse. Anderenfalls ist ein neuer gemeinsamer Antrag erforderlich.

Telefonische ErreichbarkeitPsychotherapeuten müssen sicher-stellen, dass ihre Praxis unter an-derem für eine Terminkoordination telefonisch erreichbar ist:

200 Minuten/Woche bei vollem Versorgungsauftrag

100 Minuten/Woche bei hälfti-gem Versorgungsauftrag (Mindest- einheit: jeweils 25 Min.)

Therapeuten müssen ihrer KV mit-teilen, zu welchen Zeiten sie die ins-gesamt 200 Minuten Erreichbarkeit in der Woche anbieten. Die Zeiten sollten auch auf dem Anrufbeant-worter der Praxis angegeben wer-den. Die Krankenkassen erhalten die Daten ebenfalls (von den KVen), um ihre Versicherten zu informieren.

Kooperation und Delegation sind möglichWie Therapeuten die telefonische Erreichbarkeit organisieren, ist ih-nen freigestellt: So kann ein Praxis-mitarbeiter den Dienst übernehmen oder das Telefon umgeleitet werden. Entscheidend ist, dass jemand den Anruf persönlich entgegennimmt.

Versorgung von Kindern und JugendlichenAlle Regelungen gelten auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Doch es gibt einige Besonderheiten sowie weitere Neu-erungen:Soziales Umfeld: Neu ist, dass künf-tig „relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld“ in die Be-handlung einbezogen werden kön-nen. Damit sind zum Beispiel neben den Eltern auch Lehrer oder Erzie-her gemeint, die unmittelbar und regelmäßig mit der Erkrankung des Patienten konfrontiert sind.Altersgrenzen: Nach der Richtli-nie sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind; Jugendliche, die 14, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Außerdem: Eine Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie muss nicht mit dem 21. Geburtstag en-den. Sie kann fortgeführt werden, wenn sie dem Therapieerfolg dient. Grundsätzlich haben Patienten ab 18 Jahren Anspruch auf eine Er-wachsenentherapie – dann gelten die Regelungen für Erwachsene.

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016 | 3.2017

FORUM

Psychotherapeutische Sprechstun-de: Bei Kindern und Jugendlichen können im Krankheitsfall (= vier Quartale) bis zu 250 Minuten Psy-chotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden, 100 Minuten davon auch mit relevanten Bezugs-personen ohne Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen.Probatorische Sitzungen: Es sind zwei bis sechs probatorische Sitzun-gen erlaubt. Relevante Bezugsper-sonen können einbezogen werden.Rezidivprophylaxe: Bei einer Be-handlungsdauer von 40 oder mehr Stunden können maximal zehn Stunden, bei 60 oder mehr Stunden maximal 20 Stunden für die Rezidi-vprophylaxe genutzt werden.

Das sind die PTV-Formulare ab April 2017 (s. Tabelle links)Alle PTV-Formulare wurden ange-passt, neue gibt es für die Psycho-therapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung. Gleich bleiben die Überweisung an einen Vertragsarzt zur Abklärung somatischer Ursa-chen vor Aufnahme einer Psycho-therapie (Muster 7) und der Konsi-liarbericht (Muster 22).Formulare, die Therapeuten vorhal-ten müssen, sind in der Übersicht gefettet und über die gewohnten Bezugswege (KV, Druckerei) erhält-lich. Für die mit „B“ gekennzeich-neten Formulare ist eine Blanko-formularbedruckung möglich. Alle Formulare sind ab April in der Pra-xissoftware hinterlegt.

Was Sie noch wissen solltenÜbergangsregelung für laufende PsychotherapienFür Psychotherapien, die vor dem 1. April 2017 beantragt wurden, gelten die alte Psychotherapie-Richtlinie und die alte Psychotherapie-Verein-barung weiter. Die neuen Vorgaben gelten für diese Psychotherapien nur dann, wenn der Therapeut eine Kurz-zeittherapie in eine Langzeittherapie umwandeln oder eine Langzeitthera-pie verlängern möchte.

LANGZEITTHERAPIE BEI KINDERN (K) UNDJUGENDLICHEN (J)

Verfahren Bewilli-gungs-schritte

neu ab 1. April 2017

alt bis 31. März 2017

Therapieeinhei-ten Einzel-/Gruppentherapie*

Therapieeinheiten Einzel-/Gruppen-therapie*

Analyti-sche Psy-chothera-pie

123

K: 70/60, J: 90/60K: 150/90, J: 180/90-

K: 70/40, J: 90/40K: 120/60, J: 140/60K: 150/90, J: 180/90

Tiefen-psycholo-gisch fundierte Psycho-therapie

123

K: 70/60, J: 90/60K: 150/90, J: 180/90-

K: 70/40, J: 90/40K: 120/60, J: 140/60K: 150/90, J: 180/90

Verhal-tensthe-rapie

123

60/6080/80-

45/4560/6080/80

*Therapieeinheiten bei Einzeltherapie à 50 Minuten, Gruppentherapie à 100 Minuten

PTV-FORMULARE AB APRIL 2017

PTV 1 (B) Antrag des Versicherten auf Psychotherapie/3-fache Ausfertigung (Krankenkasse/Versicherter/Therapeut)

PTV 2 (B) Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten/3-fache Ausfertigung (Krankenkasse/Gutachter/Therapeut)

PTV 3 Leitfaden für den Therapeuten zur Erstellung des Berichts an den Gutachter

PTV 4 Auftrag der Krankenkasse zur Begutachtung/Ausstellung nur durch die Krankenkasse

PTV 5 Stellungnahme des Gutachters (in der Regel vorausgefüllt von der Krankenkasse)/3-fache Ausfertigung (Therapeut/Gutachter/Kranken-kasse)

PTV 6 / PTV 7 unbesetzt (bisher: Mitteilung über die Leistungspflicht)

PTV 8 Briefumschlag zur Weiterleitung der Unterlagen an den Gutachter/Versand des Berichts gemäß PTV 3 durch den Therapeuten

PTV 9 unbesetzt (bisher: Mitteilung über die nicht gegebene Leistungs-pflicht)

PTV 10 Allgemeine Patienteninformation (während der Psychotherapeuti-schen Sprechstunde)

PTV 11 (B) Individuelle Patienteninformation (am Ende der Psychotherapeuti-schen Sprechstunde)/2-fache Ausfertigung (Versicherter/Therapeut)

PTV 12 (B) Anzeige der Akutbehandlung oder der Beendigung einer Psychothera-pie/3-fache Ausfertigung bei Akutbehandlung (Krankasse/Versicher-ter/Therapeut oder 2-fache Ausfertigung bei Beendigungsanzeige (Krankenkasse/Therapeut)

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FORUM

Beispiel: Das erste Sitzungskon-tingent (alt) mit 45 Stunden läuft nach dem 1. April 2017 aus und soll verlängert werden. Der Therapeut beantragt im zweiten Schritt direkt die noch fehlenden Stunden bis zum Höchstkontingent (80 Stunden) nach den neuen Regelungen. Nach der alten Regelung hätte er nur 15 Stunden beantragen können. Für die restlichen 20 Stunden wäre ein wei-terer Antrag erforderlich gewesen.

VergütungMit der neuen Struktur werden An-passungen im EBM erforderlich. Insbesondere geht es um die Vergü-tung der neuen Leistungen, der Psy-chotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung. KBV und GKV-Spitzenverband sind in Ver-handlung, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Der Bewertungsausschuss muss die Vergütung bis April 2017 festlegen.

TerminservicestellenMit Inkrafttreten der neuen Psycho-therapie-Richtlinie am 1. April 2017 müssen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigun-gen Patienten auch freie Termine bei Psychotherapeuten vermitteln. Dabei geht es um Termine für die Psychotherapeutische Sprechstun-de und eine sich aus der Abklärung ergebende zeitnah erforderliche Behandlung. Nähere Informationen dazu erhalten Therapeuten von ihrer KV.Die Einrichtung der Terminservice-stellen hatte der Gesetzgeber ge-fordert. Sie sollen Patienten einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen vermitteln, ab April nun auch beim Psychotherapeuten.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen zur Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung? Dann wenden Sie sich an das KVWL-Service-Center

unter Tel.: 0231 / 94 32 10 00

Alle Informationen in der Übersicht finden Sie auch im Internet unter www.kvwl.de

und den Rubriken Mitglieder, Versorgungsqualität, Genehmigung, Anträge/Voraussetzungen/Infos und Ansprechpartner und dann

Psychotherapeutische Leistungen

Terminservicestelle: Vermittlung von Psychotherapeutischer Sprechstunde

Seit Januar 2016 ist die Terminservicestelle der KVWL gesetzlich verpflichtet, fachärztliche Sprechstunden für Patienten zu vermitteln. Mit Inkrafttreten der neu-en Psychotherapie-Richtlinie am 1. April 2017 gilt dies auch für Termine beim Psychotherapeuten.Details zur Terminvermittlung regelt die Anlage 28 des BMV-Ä, die zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht verabschiedet wurde. Sobald uns weitere Informationen hierzu vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. Die Vermittlungspflicht bezieht sich auf die Psychothe-rapeutische Sprechstunde und eine sich gegebenenfalls anschließenden Akutbehandlung. Dabei ist die Vermittlung der Sprechstunde über die Terminservicestelle für den Patienten an keinerlei Vo-raussetzungen gebunden. Ein Überweisungsvorbehalt gilt zum Beispiel nicht. Die Vermittlungsfrist beträgt für beide Behandlungen voraussichtlich eine Woche, die gesamte Wartezeit auf den Termin bis zu vier Wochen. Wir werden nur die Termine vermitteln, die Sie uns aus-drücklich zur Vermittlung melden. Wenn wir einen Ihrer gemeldeten Termine an Patienten vergeben, bekommen Sie von uns z. B. eine Mitteilung per Fax.

Patienten erreichen die Terminservicestelle unter Tel.: 0231 / 94 32 94 44 zu folgenden Zeiten:

montags, dienstags und donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhrmittwochs: 14 bis 17 Uhrfreitags: 8 bis 12 Uhr.

Unter www.kvwl.de und den Rubriken Bürger sowie Terminservicestelle stellen wir Ihnen im Internet eine Patienteninformation sowie allgemeine Informationen zur Terminservicestelle zur Verfügung.

Bei Änderungen Ihrer telefonischen Erreichbarkeit, Ih-rer Sprechstunden oder Akutbehandlung, sowie zur Mel-dung von Urlaubszeiten informieren Sie uns bitte unter Tel.: 0231 / 94 32 94 45, per Fax an 0231 / 9 43 28 70 40 oder per E-Mail an [email protected].

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Interkulturelle Kompetenz — Kultursensibler Umgang mit Patienten in der Arztpraxis

Das Thema „Interkulturelle Kom-petenz“ gewinnt in der Patienten-versorgung nicht nur durch die Zu-wanderung von Flüchtlingen immer mehr an Bedeutung. Um mögliche Risiken für Patient und Behandler zu minimieren, ist es wichtig, dass Pra-xisteams ihre interkulturellen Kom-petenzen erweitern und Verständnis für die kulturellen Unterschiede im Umgang mit Krankheit und Ge-sundheit entwickeln. Mitarbeiter mit interkulturellen Fähigkeiten können leichter auf die Bedürfnisse der ausländischen Klientel eingehen und somit eine bessere medizinische Versorgung gewährleisen. Denn nur wo Patienten sich verstanden füh-len, werden sie auch gesunden.

Die KVWL bietet Workshops für nie-

dergelassene Ärzte sowie Medizini-sche Fachangestellte an. Die Teilneh-menden lernen die Zusammenhänge zwischen Kultur, Gesundheit und Krankheit kennen. Simulationen von interkulturellen Ereignissen und der Transfer in den Praxisalltag run-den die Inhalte interaktiv ab.

Termin 28. Juni 2017, 15 bis 18.30 Uhr, Ärz-tekammer Westfalen-Lippe, Münster

ReferentenMFA und Arzthelferinnen: Gol-Tschehr Behrens, Diplom-Pädagogin für Erwachsenenbildung mit dem Schwerpunkt interkulturelle Päda-gogik, komMedikus

Ärzte: Irena Angelovski, interkultu-relle Trainerin und Mediatoren im

Gesundheitswesen, komMedikusTeilnahmegebühr: 65 Euro pro Person.

Weitere Informationen zu den Se-minaren und die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie unter www.kvwl.de/terminkalender. Hier finden Sie auch unsere Teilnah-mebedingungen. Beachten Sie da-bei bitte insbesondere die Hinweise zu den Stornogebühren (§4). Gerne senden wir Ihnen das Anmeldefor-mular auch per Fax oder E-Mail zu.

Ihr Kontakt:Jasmin Lindemann,Tel.: 0231 / 94 32 15 02E-Mail: [email protected]

Mit schwierigen Patienten erfolgreich umgehen

Jeder Mensch trifft in seinem Leben auf Personen, die ihn aufgrund ihrer Persönlichkeit vor Probleme stellen. Auch in der Arztpraxis müssen sich Ärzte und Mitar-beiter mit Patienten arrangieren, deren ausgeprägter Charakter eine Herausforderung darstellt. Damit die Kommunikation gelingt und für beide Seiten erfolgreich verläuft, ist es unerlässlich, sich die jeweilige Persön-lichkeit des Patienten vor Augen zu führen.In dem Seminar „Mit schwierigen Patienten erfolgreich umgehen“ lernen die Teilnehmenden, wie die Inter-aktion mit den sogenannten „schwierigen Patienten“ erfolgreich gestaltet werden kann. Es werden die am häufigsten vorkommenden Persönlichkeitsstile und die Basisregeln der Kommunikation besprochen. Da eine er-folgreiche Kommunikation sowohl von der eigenen als auch von der Verhaltensweise des Gegenübers abhängt, werden mit Hilfe von Videobeispielen verschiedene Si-tuationen nachgestellt und besprochen. Im Fokus dieser Schulung steht die Praxisorientierung in Form von konkreten Interventionshinweisen. Verhal-tensoptionen werden aufgeführt und auf den Alltag in der Praxis übertragen. Die Inhalte basieren auf einem wissenschaftlich fundierten Hintergrund.

Termine Mittwoch, 21. Juni 2017, 15 bis 19 Uhr in der KVWL, Ro-bert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund;Mittwoch, 29. November 2017, 15 bis 19 Uhr in der KVWL, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund

Teilnahmegebühr: 65 Euro pro Person

Weitere Informationen zu den Seminaren und die ent-sprechenden Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvwl.de/terminkalender. Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Beach-ten Sie dabei bitte insbesondere die Hinweise zu den Stornogebühren (§4). Gerne senden wir Ihnen das An-meldeformular auch per Fax oder E-Mail zu.

Zielgruppe:Ärzte, MFA, Praxispersonal

Kontakt:Jasmin Lindemann,Tel.: 0231 / 94 32 15 02E-Mail: [email protected]

FORUM

018 | 3.2017

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3.2017 | 019

FORUM

Das neue KPQM: Einfach online abrufbarSeit Anfang Dezember 2016 steht das neue KV-Praxis-Qualitätsma-nagement (KPQM) auf Basis der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verfügung (wir berichteten). Die KVWL stellt Ihnen unter www.kpqm.eu das KPQM kostenlos zum Download zur Verfügung. Die Zugriffszahlen nach wenigen Monaten belegen: Dieses Online-angebot ist der richtige Weg, Qua-litätsmanagement zeitgemäß zu-gänglich zu machen. Jede Praxis soll unbürokratisch und kostenfrei auf die Inhalte zugreifen, um ihr ei-genes Praxis-Qualitätsmanagement zu überprüfen, zu modernisieren oder neu aufzubauen. Der modulare Aufbau von KPQM ermöglicht darü-ber hinaus, die einzelnen Methoden und Instrumente des Praxis-Quali-tätsmanagements in frei gewählter

Reihenfolge zu bearbeiten, ohne zuvor ein ganzes Buch zu lesen. Jede vom Gemeinsamen Bundes-ausschuss geforderte Methode und jedes Instrument ist für sich in der notwendigen Tiefe beschrieben. Vielfältige Praxisbeispiele runden das Online-Angebot ab: Suchen Sie aus einem Angebot verschiedener Praxisbeispiele diejenigen aus, die Sie interessieren und die für Ihr eigenes Praxis-QM nützlich sein könnten. Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Praxisbeispie-le dann kostenlos als bearbeitbare Word-Dokumente zu – diese können Sie dann ohne großen Aufwand auf Ihre individuellen Praxisgegeben-heiten anpassen und für sich nut-zen.

Für alle, die sich kurz und knapp über die neue Qualitätsmanage-mentrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Umset-zung mit KPQM informieren wollen, bietet die KVWL eine zweistündige Informationsveranstaltung am Donnerstag, 6. April 2017, von 20 bis 22 Uhr im Ärztehaus in Dort-mund kostenfrei an. Eine Anmel-dung ist erforderlich.

Ihre Ansprechpartnerin: Anna Menge, Tel.: 0231 / 94 32 10 36

INFORMIEREN SIE SICH

Das neue KPQM: Schulungs-Angebote

Sie wünschen sich eine Schulung zum KPQM? Die Akademie für Medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der KVWL bietet folgende kostenpflichtige Schulungen für Ärzte und Psychologische Psychotherapeu-ten und deren Praxispersonal an:

25. März 2017 in Münster10. Juni 2017 in Dortmund8. Juli 2017 in Dortmund14. Oktober 2017 in Dortmund18. November 2017 in Münster

Ihre Ansprechpartnerin: Mechthild Vietz, Tel.: 0251 / 9 29 22 09

BITTE BEACHTEN SIE

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020 | 3.2017

FORUM

KVWL-Moderatorentag am 1. Mai auf BorkumDer Moderatorentag im Rahmen der Fort- und Weiter-bildungswoche auf Borkum war 2016 eine gelungene Premiere. Die Teilnehmer wünschten sich für 2017 eine Fortsetzung und am 1. Mai ist es wieder soweit. Nutzen Sie Ihre Chance und besuchen Sie den Moderatorentag im Rahmen der Fortbildungswoche auf Borkum.Wir bieten die Themen „Notfallmanagement – ein Modul aus der Praxis für die Praxis“ in der Zeit von 9 bis 11.30 Uhr und „Patientenfallkonferenz am Beispiel Kopf-schmerz“ von 13 bis 15.30 Uhr an.

„Notfallmanagement – ein Modul aus der Praxis für die Praxis“Ein Notfall in der täglichen Praxis – was brauchen Arzt und Team als Basisausrüstung? Wie können sie sich vorbereiten? Wie funktioniert das gesamte Team opti-mal und reibungslos ohne Hektik und Chaos? In diesem Workshop diskutieren wir, wie Sie im Qualitätszirkel ein Notfallmanagement besprechen, das Ihre Teilnehmer dann in der Praxis zusammen mit dem Praxisteam syste-matisch erarbeiten können.

„Patientenfallkonferenz am Beispiel Kopfschmerz“Kopfzerbrechen um Kopfschmerzen – das kommt bei Ärzten und Psychotherapeuten doch recht häufig vor. Patienten mit chronischen Kopfschmerzen sind oft ebenso schwer zu führen wie zu behandeln. Wenn es bei einem Patienten gar nicht weitergeht, dann kann dem Arzt oder Psychotherapeuten das Ergebnis einer Patien-tenfallkonferenz im Qualitätszirkel helfen.

Sie können die Themenblöcke einzeln oder beide nach-einander besuchen. Der Moderatorentag 2017 ist zerti-fiziert, kostenfrei und wird von erfahrenen Tutoren ge-leitet.Um die Organisation zu erleichtern, melden Sie sich bit-te vorab zum Moderatorentag an. Wenn Sie Fragen ha-ben, melden Sie sich ebenfalls gerne bei uns.

Ihre Ansprechpartner für den Moderatorentag 2017:

Ina Hohlweg,Tel.: 0231 / 94 32 10 35

Heike Mattinger-Schulz,Tel.: 0231 / 94 32 10 34

E-Mail: [email protected]: www.kvwl.de/moderatorentag

Unsere Ombudsmänner haben immer ein offenes Ohr für Sie.

Bei Ärger mit der KVWL stehen Ihnen zwei erfahrene Kollegen als Ombudsmänner zur Verfügung. Nehmen Sie unter den nebenstehenden kostenlosen Rufnum-mern Kontakt auf.

DORTMUND

0800 100 76 00Lothar Gussning

MI 12.00 — 13.00 Uhr

MÜNSTER

0800 101 07 79Dr. med. Siegfried Treichel

MI & FR 12.30 — 13.30 Uhr

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3.2017 | 021

FORUM

Patientenbefragung eZAP – neuer Dienst im sicheren NetzPatientenbefragungen sind ein hervorragendes Instrument, um Potenziale für Verbesserungen im Praxisablauf zu erkennen – und zwar genau dort, wo wirklich der sprichwörtliche Schuh drückt. Mit dem einfachen Mittel der Patien-tenbefragung bekommen Arzt und Mitarbeiterteam eine Rückmeldung, inwieweit die Patienten zufrieden oder eben unzufrieden mit den An-geboten der Praxis sind. Auch im Zusammenhang mit Fehler- und Risikomanagement kommt der Praxisbefragung eine große Bedeu-tung zu.Hierzu bieten wir Ihnen im sicheren Netz der KVen einen neuen Dienst an, der die Patientenbefragung sehr einfach gestaltet: eZAP-Praxis.

Mit eZAP-Praxis können Sie Befra-gungen anlegen, Fragebögen und Hinweisposter für die Praxis ausdru-cken und mit der Patientenbefra-gung starten. Patienten können die Befragung sowohl auf Papier als auch online, z. B. am Smartphone, durch-führen. Die Papierfragebögen wer-den über eine komfortable Eingabe-maske in das System übertragen. Am Ende der Befragung erhalten Sie eine zusammenfassende Auswertung.Da es sich bei der Patientenbefra-gung um ein Pflichtinstrument der Qualitätsmanagement-Richtlinie handelt, also jede Praxis regelmäßig Patientenbefragungen durchführen muss, ist die Patientenbefragung auch im KPQM ausführlich beschrie-ben.

Sie finden die Beschreibung im Internet unter www.kpqm.eu und den Rubriken KPQM-Hand-buch sowie Kap. 33.

Bestellen Sie auch das KPQM-Pra-xisbeispiel zur Patientenbefra-gung kostenfrei unter www.kpqm.eu und den Rubriken KP-QM-Handbuch, Praxisbeispiele und Auswahlformular.

Ihre Ansprechpartnerin:Anna Menge, Tel.: 0231 / 94 32 10 36,E-Mail: [email protected]

Der Blick in die Presse

Was schreiben die Tageszeitun-gen und die Fachpresse über die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe?

Wer berufspolitisch auf dem Laufenden bleiben will und sich unabhängig informieren möch-te, klickt auf die Homepage der KVWL.

INTERESSANTE ARTIKEL & LINKS

kvwl.de/presse

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22 | 3.2017

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54

Seminare 01.2017Termine: 29. März 2017 (Ärztehaus Dort-mund), 14. Juni 2017 (Ärztehaus Müns-ter), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Praxisorganisation — Tipps und Tricks vom Profi (für Ärzte und MFA) Es sind häufig die gleichen Fehler, die in Arztpraxen gemacht werden und die Ärzten, Medizinischen Fachangestellten sowie Patienten das Leben schwer ma-chen. Und es gibt fast immer Lösungen, oft sogar recht einfache, mit denen mancher Stress vermieden werden kann. Einige beispielhafte, typische Fehler aus verschiedenen Bereichen der Praxisor-ganisation werden in diesem Seminar aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu verhindern. Termin: 5. Juli 2017 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Telefonknigge für die Arztpraxis (Basis-Telefontraining) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu Verhaltensregeln und moderner Höf-lichkeit am Telefon und trainiert Aus-schnittsituationen und Telefongespräche in der Arztpraxis trainiert, mit dem Ziel, korrekte und stilsichere Umgangs- und Kommunikationsformen im telefoni-schen Kontakt mit Patienten und Ge-schäftspartnern zu kennen und zu be-herrschen Termine: 3. Mai 2017 (Ärztehaus Dort-mund), 12. Juli 2017 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 19 Uhr

Telefontraining für Auszubildende (im 1. Lehrjahr) Die Teilnehmer/innen werden in die Grundlagen des Telefonmanagements eingeführt. Im Vordergrund steht die Reflexion des eigenen Gesprächsverhal-tens. Mit Hilfe von Feedback, Hinweisen und Tipps werden die Auszubildenden angeregt, eigene Stärken auszubauen und im Praxisalltag effektiv einzusetzen. Termin: 31. Mai 2017 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Erfolgreich im Team — Basiskurs (für Führungs-verantwortliche, Teamleiter und Praxismanager) Komplexe Arbeitsabläufe in der Arztpra-xis machen die Bildung und optimale Zusammenarbeit von gut funktionieren-den Teams unverzichtbar. Dieses Semi-nar führt Führungsverantwortliche in konstruktive Formen moderner Teamar-beit ein, um ihr Praxisteam erfolgreich zu steuern und ihre Rolle als Teamlei-tung konstruktiv zu festigen. Termin: in Vorbereitung Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Herausfordernde Teamsituationen managen — Aufbaukurs (für Führungsver-antwortliche, Teamleiter und Praxismanager) In diesem Seminar werden herausfor-dernde Situationen in der Teamarbeit bearbeitet. Dabei beschäftigen sich die Teilnehmer mit den Dynamiken und unterschiedlichen Ausprägungen im Praxisbetrieb. Zur Förderung einer er-folgreichen Teamarbeit werden Ideen, Handlungsmethoden und Maßnahmen

vorgestellt und gemeinsam entwickelt.Termin: 17. Mai 2017 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Terminplanung vermeidet Wartezeiten und Hektik Mit Hilfe einer funktionierenden Termin-planung lassen sich Angebot und Nach-frage einer Arztpraxis so in Einklang bringen, dass Wartezeiten von mehr als 20 Minuten seltene Ausnahmen werden. Wie und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Seminar mit Hilfe von Beispie-len aus der Praxis erläutert. Termin: 10. Mai 2017 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Telefontraining Intensiv Das Intensivseminar ist gedacht für routinierte Arzthelferinnen im Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern und herausfordernden Situationen im Praxis-alltag. Termine: 10. Mai 2017 (Ärztehaus Müns-ter), 7. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentinnen: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin), Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Kommunikationstraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen des Seminars lernen ein sicheres und souveränes Auftreten in Gesprächen und im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Patienten. Weitere Inhalte sind das eigene Gesprächsverhalten als „junger“ Mitarbeiter und Berufseinsteiger zu reflektieren und im Kontext der Aufga-benstellung einer Arztpraxis richtig einzusetzen.

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3.2017 | 23

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Dozentin: Marion Creß, Kommunikati-onstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Der gute Weg durch die Ausbil-dung zur MFA (für Auszubilden-de im 1. Lehrjahr) Das Seminar für Auszubildende im 1. Lehrjahr vermittelt Wissen über das eigene Auftreten — sicher wirken durch Kompetenz, Freundlichkeit und Stilsi-cherheit; gutes Benehmen und höflicher Umgang in der Arztpraxis; Kleidung, Manieren und Distanz/Nähe sowie Grundkenntnisse zu Kommunikationssi-tuationen im Berufsleben. Termin: 3. Mai 2017, Ärztehaus Münster Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Rhetorik und Führung Im Praxisalltag ergeben sich viele Ge-sprächssituationen, in denen eine flexib-le Sprecherpersönlichkeit, die sich auf der Grundlage von Respekt, Verständnis und Entscheidungsstärke auf den Ge-sprächspartner einstellen kann, gefragt ist. Hinzu kommen noch rhetorische Verpflichtungen im gesellschaftlichen Umfeld. Wie gelingt eine professionelle und authentische Selbstdarstellung? Welche Erstsignale sollen besonders herausgearbeitet werden? Arbeits-schwerpunkte dieses Workshops sind: Rhetorische Beurteilungskriterien (Optik/Akustik/Sprache), Eigen- und Fremdwahr-nehmung in der Führungskommunikati-on, Impression Management: Erstsignale, Beziehungsaufbau, Entscheidungsstärke, Praxistipps: Anmoderationen, Kurzstate-ments, Gesellschaftsreden. Termin: 8. November 2017 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Praxiswertermittlung und -bewertung Das Seminar geht auf die verschiedenen Anlässe einer Praxisbewertung ein und zeigt die unterschiedlichen Bewertungs-methoden. Anlässe sind zum Beispiel die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, die Kreditprolongation, Basel II oder der Praxisverkauf. Die steuerlichen Vergüns-tigungen werden ausführlich bespro-chen. Die finanziellen Auswirkungen und die Integration des Praxiswertes als Teil des Gesamtvermögens sind ebenfalls Bestandteil des Seminars. Termin: 29. März 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15.30 bis 19 Uhr Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter, Diplom- Volkswirt, Michael Feldkämper, Steuerberater/Rechtsbeistand, Moritz Feldkämper, Steuerberater/Wirtschafts-prüfer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Zielorientiertes Verhandeln Ob beruflich oder privat — „Verhandeln Sie stets so, dass Ihr Verhandlungspart-ner sein Gesicht wahrt!“ Diese Maxime gewinnt insbesondere bei der Übernah-me ärztlicher Praxen an Bedeutung. Der Workshop stellt eine Checkliste für die rhetorische Vorbereitung von Übernah-meverhandlungen vor, gibt Hinweise zur Wahrnehmung der eigenen Persönlich-keitsstruktur (als Verhandler) und erar-beitet Argumentationskataloge zur stra-tegischen Ausrichtung berufsspe- zifischer Verhandlungssituationen. Termin: 20. September 2017 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Führungszirkel Im Führungszirkel wird mit einer fachlich erfahrenen Moderation an führungsrele-vanten Themen im kollegialen Austausch

gearbeitet. In der Veranstaltung treffen sich Teamleitungen, Praxismanager und Praxisverantwortliche außerhalb der Arztpraxis zu relevanten Führungsfra-gen und praxistauglichen Empfehlungen.Termin: 5. April 2017 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Unzufriedene Patienten — was tun? Erwartungen und Wünsche von Patien-ten scheinen manchmal ins Uferlose zu gehen. In dem Seminar erhalten die Teilnehmer/Innen zahlreiche und fun-dierte Hinweise, wie sie eskalierende und bedrängende Gespräche und Angriffe durch geschickte und situationsange-messene Anwendung von Kommunikati-onsstrategien gezielt abbauen oder minimieren können. Termine: 24. Mai 2017 (Bezirksstelle Detmold), 28. Juni 2017 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

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24 | 3.2017

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Fort- und Weiterbildungs-veranstaltungen

Refresherkurse • Chirotherapie • Hautkrebsscreening • Sonographie (Strukturierte) Curriculare Fortbil-dungen • Entwicklungs- und Sozialpädiatrie • Geriatrische Grundversorgung • Gesundheitsförderung und Prävention • Psychosen-Psychotherapie • Psychosomatische Grundversorgung • Psychotraumatologie • Psychotherapie der Traumafolgestörun-gen • Transkulturelle Medizin Fortbildungsseminare/Fortbil-dungskurse • Abrechnung nach dem aktualisierten EBM

• Demenzerkrankungen • Der Leistenschmerz • Diabetes und Haut • Die kleine Chirurgie im ärztlichen Alltag — Modul I • Techniken des Gewebe– und Wundver-schlusses — die kosmetisch ansprechende Naht — Modul II • EKG-Seminar – Interaktives EKG-Quiz • Elektroenzephalographie (EEG) • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde • Interaktives Fallseminar: Schmerzthera-pie — Welches Schmerzmittel für welchen Patienten? • Klinische Tests an Knochen, Gelenken, Muskeln und Nerven • Lungenfunktion • Manuelle Untersuchungsmethoden und nicht-invasive Diagnostik bei Patienten mit Rückenschmerz • Mediensucht • Motivierende Gesprächsführung

• Nahrungsmittelallergien • Naturheilkundliche Therapiekonzepte bei chronischen Erkrankungen • Neurographie/Myographie • Praktischer Taping-Kurs • Proktologie für die Praxis • Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung • Psychotherapie unter speziellen Gen-der-Gesichtspunkten • Umgang mit gynäkologischen Problemen in der Hausarztpraxis

Forum Arzt und Gesundheit • Kommunikation in stressintensiven Kon-texten • Stressbewältigung durch Achtsamkeit • Yoga-Praxisworkshop

Notfalltraining • Notfälle in der Praxis — Notfallmedizini-sche Grundlagen — Reanimationsübungen

ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Aka-demie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.aekwl.de/katalog oder www.kvwl.de (Rubri-ken Mitglieder & Termine). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/app um sich zu Veranstaltungen anzumelden.

Borkum 2017Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017. Nähere Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern, finden Sie unter www.aekwl.de/borkum bzw. www.aekwl.de/anforderungAuskunft: 0251 / 9 29 22 04, E-Mail: [email protected]

Datum Sonntag,30. April 2017

Montag,1. Mai 2017

Dienstag,2. Mai 2017

Mittwoch,3. Mai 2017

Donnerstag,4. Mai 2017

Freitag,5. Mai 2017

vormittags

UpdateDMP DiabetesDr. W.-A. Dryden, Dort-mund

UpdateKopf- und Ge-sichtsschmerzenProf. Ch. Maier,Prof. M. Tegent-hoff, Bochum

Update Kardiologie (DMP)Prof. C. Stell-brink, Bielefeld

UpdateGastroenterolo-gieProf. I. Flenker, Sprockhövel

UpdateDermatologieProf. E. Stock-fleth, Bochum

Risiko- und Stressmanage-mentDr. J. A. Gehle, Dr. M. Weniger, Gelsenkirchen

nachmittags

UpdateSuchtmedizinW. Terhaar, Münster

UpdateInfektionskrank-heitenDr. A. Bunte, Köln

UpdatePneumologie(DMP)PD Dr. G. Nilius,Hagen

UpdateTelemedizin/TelematikDr. Dr. H-J. Bick-mann, Siegen

UpdatePhlebologieProf. A. Mumme,Prof. M. Stücker,Bochum

Abend-vorträge

Die Arbeit vonÄrzte ohne Gren-zen als Span-nungsfeld zwi-schen Motivation,Freude, Angst undVerzweiflungDr. V. Westerbar-key, Berlin

Das berufsstän-dische Versor-gungswerk derÄrzteschaftL. Horstick, Ch.Koopmann, Münster,Moderation:Prof. I. Flenker,Münster

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3.2017 | 25

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

• Notfälle in der Praxis — Erweiterte Maß-nahmen der Cardiopulmonalen Reanimation • Kindliche Notfälle • Fit für den Notfall — Wissenswertes für den ärztlichen Notfalldienst • Radiologie/Notfallradiologie

KVWL-Seminare • KV aktuell — Betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Niederlassung • KV aktuell — Arznei- und Heilmittel • KV aktuell — IT in der Arztpraxis • KV aktuell — Serviceangebote der KVWL • KV aktuell — Niederlassungsseminar • KV aktuell — Teilnahme an der psychothe-rapeutischen Versorgung und Abrechnung genehmigungspflichtiger psychotherapeu-tischer Leistungen • Moderatorentag für QZ-Moderatoren

Indikationsbezogene Fortbildungs-kurse Psychotherapie — verhaltenstherapeutisch • Chronische Depressionen mit Blick auf CBASPPsychotherapie — tiefenpsychologisch fundiert • Psychodynamische Gruppenpsychothera-pie

Ultraschall-Refresherkurs

SonographieAbdomen, Leber, Pankreas, Magen-Darmtrakt,

Schilddrüse, Kontrastmittelsonographie

(DEGUM anerkannt)

Termin: Freitag, 17. November 2017

Ort: Hamm

Leitung: Prof. Dr. med. A. von Herbay, Hamm

Teilnehmergebühr: 325 bis 365 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Sonointensivkurs

Der kompakte Ultraschallführer-schein für Klinik und Praxis(DEGUM zertifiziert)

„Fetale Fehlbildungen sicher erkennen

inkl. Einführung in die neuen Dokumentati-

onsstandards der KVWL für die Ziffern

01772/01773“

Termin: Samstag, 1. Juli 2017

„Rund ums Herz inkl. Dokumentations-

standards“

Termin: auf Anfrage

„Dopplersonographie in der Schwanger-

schaft inkl. Dokumentationsstandards“

Termin: auf Anfrage

Ort: Münster

Leitung: Dr. med. J. Steinhard, Münster

Teilnehmergebühr (je Kurs): 195 bis 235 Euro

Zertifiziert: 8 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Kurse/Seminare/Workshops

eKursbuch „PRAKTiSCHER ULTRA-SCHALL“

Auskunft: www.aekwl.de/elearning / Demo-Version: www.aekwl.de/ilias oder Tel.: 0251 / 9 29 22 21/22 14

KPQM — KV-Praxis-Qualitätsma-nagement Schulung zum Qualitätsmanagement Termine: jeweils Samstag, 10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober, 18. November 2017 Orte: Münster (18. November), Dort-mund (10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober) Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert MBA, Bottrop, E. Göckeler-Leo-pold, Geseke, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh, Dr. med. M.-P. Rodewyk, Dort-mund Teilnehmergebühr: 375 bis 435 Euro Zertifiziert: 11 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09

Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB V Termine: jeweils Samstag, 10. Juni oder 16. September oder 25. November 2017 Orte: Dortmund (16. September), Müns-ter (10. Juni, 25. November) Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster Teilnehmergebühr: 399 bis 459 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van Aken, MünsterStv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Diethelm Tschöpe, Bad OeynhausenRessortleitung: Elisabeth BorgGeschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.deAkademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 – 9 29 22 04Anfragen & Informationen, Informationsmaterial, Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft

Spezialisierungsqualifikationen

Für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe EVA – Spezialisierungsqualifikation für MFA in hausärztlichen Praxen (max. 271 UE) EVA EVA-NP – Spezialisierungsqualifikation für MFA in neurologischen/psychiatri-schen und nervenärztlichen Praxen (max. 220 UE) EVA-NP EVA-O – Spezialisierungsqualifikation für MFA in ophthalmologischen Praxen (max. 228 UE) EVA-0 Ambulante Versorgung älterer Menschen (60 UE) MODUL EVA

Ambulantes Operieren (60 UE) MODUL

Augenheilkundlich-technische Assistenz (120 UE) MODUL

Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde (120 UE) MODUL

Versorgungsassistenz Chronisch Ent-zündliche Darmerkrankungen (CED) (120 UE) MODUL Elektronische Praxiskommunikation und Telematik (80 UE) MODUL EVA EVA-O

Ernährungsmedizin (120 UE) MODUL EVA

Onkologie (120 UE) MODUL EVA

Patientenbegleitung und Koordination (Casemanagement) (40 UE) MODUL EVA EVA-NP EVA-0 Prävention im Kindes- und Jugendalter (84 UE) MODUL Suchtmedizinische Versorgung (60 UE) MODUL Auskunft: 0251 / 9 29 22 07

EVA-0

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SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Schmerztherapie wird von jedem klinisch tätigem Arzt jeden Tag durchgeführt – z. B. bei akuten Schmerzen, bei Koliken und Krämp-fen, bei Verletzungen oder Entzün-dungen. Bei akuten Erkrankungen hat der Schmerz eine sehr wichtige Warn- und auch Rehabilitations-funktion.Im Gegensatz zum akuten Schmerz hat der chronische Schmerz seine Warnfunktion verloren und erfor-dert damit darauf abgestimmte therapeutische Ansätze. Diese müs-sen einerseits das bio-psycho-so-ziale Bindungsgefüge chronischer Schmerzen berücksichtigen, an-dererseits müssen langfristig an-gelegte therapeutische Strategi-en zur Anwendung kommen. Bei neuropathischen Schmerzen sind

Strategien gegen chronische Schmerzenmechanismenbasierte Therapiever-fahren anzuwenden, wofür spezielle Kenntnisse erforderlich sind. Dies alles wird in der Zusatz-Weiterbil-dung „Spezielle Schmerztherapie“ vermittelt.Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet das 80 UE umfassende Weiterbildungscurriculum in Form von Blended Learning an. Der Zu-satz-Weiterbildungskurs beginnt mit einer interaktiven Telelernpha-se (18 UE) in der die theoretischen Grundlagen aus den verschiedenen Themenbereichen des Curriculums bearbeitet werden. Daran schließt sich eine 6-tägige Präsenzphase (54 UE) an. Die Kursweiterbildung schließt mit einer 8 UE umfassen-den Telelernphase ab.

Termin:1. Telelernphase (18 UE): 17. Juli bis 10. September 2017Präsenz-Termin (54 UE): Montag bis Samstag, 11. bis 16. September 20172. Telelernphase (8 UE): 18. September bis 28. Oktober 2017Ort: Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH Bochum, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 BochumLeitung: Prof. Dr. med. Christoph Maier, Prof. Dr. med. Martin Tegenthoff, BochumKosten: 1.320 Euro für Mitglieder, 1.380 Euro für NichtmitgliederAuskunft: Sonja Strohmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 34Internet: www.aekwl.de/katalog

Der Weiterbildungskurs ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 106 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.

Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ (80 UE) Kurs zur Erlangung der Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ Blended-Learning-Angebot für Ärzte

IM ÜBERBLICK

Notfälle in der Praxis — Cardiopulmonale Reanimation

für Ärzte, Zahnärzte, Arztpraxen im Team, Kliniker ohne Notfallroutine,MFA und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

an den Standorten:

Bochum, Gütersloh, Herne, Münster

Auskunft:

Nina Wortmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 38

Borkum 2017

71. Fort- und Weiterbildungs-woche der Akademie für medi-zinische Fortbildung der Ärzte-kammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereini-gung Westfalen-Lippe

Termin: 29. April bis 7. Mai 2017 (Montag, 1. Mai 2017/Feiertag)

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 04

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SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicher-heitstechnische Betreuung

Termin: Mittwoch, 28. Juni 2017 Uhrzeit: 14 bis 19 Uhr Ort: Ärztehaus Dortmund, Robert- Schimrigk-Str. 4-6, 44141 DortmundLeitung: Dr. med. Peter Czeschinski, Münster Kosten: 499 Euro Auskunft: Anja Huster, Tel.: 0251 / 9 29 22 02 Internet: www.aekwl.de/katalog Zertifiziert mit 6 Punkten (Kategorie A)

Gesundheit fördern durch ErnährungsmedizinDie Ernährungsmedizin hat in den letz-ten Jahren erheblich an Bedeutung ge-wonnen, auch die Politik bemüht sich, gesundheitsfördernde Maßnahmen zu stärken, besonders in den Bereichen Er-nährung und Bewegung. In den letzten zehn Jahren haben bundesweit viele Ärzte den Kurs Ernährungsmedizin auf der Basis des Curriculums der Bun-desärztekammer absolviert und sich somit für eine ernährungsmedizinischeBetreuung der Patienten in Klinik und Praxis qualifiziert. Das Interesse an den Kursen ist ungebrochen. Mit die-sem Kurs bietet die Akademie für me-dizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Ernährungs-medizin e. V., Freiburg die strukturierte curriculare Fortbildung „Ernährungs-medizin“ als Blended-Learning-Maß-nahme an. In den Präsenzteilen soll der Fokus auf die Vermittlung von ernäh-rungsmedizinischem Wissen im Dialog mit dem Patienten gerichtet sein, um einen Praxisbezug zu erzielen.

Termin: 1. Telelernphase (10 UE): 25. September bis 19. Oktober 20171. Präsenz-Termin (30 UE): Freitag bis Sonntag, 20. bis 22. Oktober 20172. Telelernphase (10 UE): 1. Januar bis 20. Februar 20182. Präsenz-Termin (50 UE): Mittwoch bis Sonntag, 21. bis 25. Februar 2018Ort: Ärztehaus Münster, Gartenstr. 201-214, 48147 MünsterLeitung: Prof. Dr. med. Olaf Adam, München, Prof. Dr. med. Udo Ra-bast, HattingenKosten: 1.730 Euro für Mitglieder, 1.780 Euro für NichtmitgliederAuskunft: Mechthild Vietz, Tel.: 0251 / 9 29 22 09Internet: www.aekwl.de/katalog

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fort-bildung der ÄKWL mit 120 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.

IM ÜBERBLICK

Ernährungsmedizin (100 UE) Strukturierte curriculare Fortbildung gem. Curriculum der BÄK zur Erlangung der ankündigungsfähigen Qualifikation Blended-Learning-Angebot für Ärzte

Alternative zur betriebsärztlichen BetreuungDie Betriebsärztliche und Sicherheit-stechnische Betreuung (BuS-Betreu-ung) ist eine gesetzlich vorgeschrie-bene Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbe-dingten Erkrankungen. Für Arzt-praxen mit bis zu 50 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, zwischen der betriebsärztlichen und sicher-heitstechnischen Regelbetreuung und der „Alternativen bedarfsorien-tierten Betreuung“ zu wählen. Die-se „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ gibt Unternehmen we-sentlich mehr Handlungsspielraum. Um diese „Alternative bedarfsorien-tierte Betreuung“ anbieten zu kön-nen, hat die ÄKWL eine Kooperation

mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrts-pflege geschlossen. Diese Koopera-tion umfasst für den Zeitraum von fünf Jahren: Durchführung einer Motivations-

und Informationsmaßnahme durch die Akademie für medizinische Fort-bildung der ÄKWL und der KVWL als Grundlage zur Teilnahme an der al-ternativen Betreuung Bereitstellung einer Liste von Be-

triebs- und Arbeitsmedizinern, die für anlassbezogene Betreuungen zur Verfügung stehen Inanspruchnahme einer Telefon-

hotline zu arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragen.

IM ÜBERBLICK

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fRiScHeN WiNd

Die Berufsinformationsmessefür Gesundheit & Soziales

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MeSsE aM 31. MärZ / 01. ApRiL 2017 RuHrCoNgReSs (BoChUm) · FrEiTaG, 09–15 UhR · SaMsTaG, 10–16 UhR